Author: Andreas Reich

  • Bundestag: Neuwahlen am 23. Februar 2025

    Bundestag: Neuwahlen am 23. Februar 2025

    Scholz mit falschen Versprechungen Vertrauen verspielt – CDU schert Sozialpolitik nicht

    von Michael Rahnefeld, 16.11.2024

    Bild: Berlin-live.de

    Wir sind dieser Tage alle Zeugen geworden, wie erbärmlich diese Berliner Schmierenkomödie zu Ende gegangen ist. Ein verzwergter Regierungschef Bundeskanzler Olaf Scholz, der durch Erinnerungslücken, falsche Versprechungen und Lügen jegliches Vertrauen und Ansehen verspielt hat, fühlt sich selbst „cool“ und glaubt in seinem pathologischen Selbstbewusstsein daran, dass ihn noch irgendjemand in diesem Land in einer Zweitauflage sehen will. Wie sinnfrei müssen die SPD-Abgeordneten nur sein, die demnächst in Massen ihre Mandate verlieren werden und eine Parteiführung, die einem gescheiterten Opportunisten folgt, der vor lauter Selbstverherrlichung absolut realitätsfremd geworden ist und sein Scheitern verdrängt. Gott sei Dank konnte das gewaltige Trauerspiel verkürzt werden und wir werden am 23. Februar 2025 neue politische Verhältnisse haben, in Washington sowieso, was erschwerend hinzukommt.

    Generalsekretär Carsten Linnemann, CDU wurde zum Wendehals

    Jetzt glaube aber nur keiner, es wende sich hierzulande ganz automatisch und von ganz allein alles zum Besseren. Was unsere DVG Anliegen betreffen ohnehin nicht. Ein Carsten Linnemann, jetzt im Amt des Generalsekretärs der CDU,  der uns betrogene Direktversicherte vor ein paar Jahren noch kräftig unterstützt hatte, ist als treuer Merz-Adlatus inzwischen zum Wendehals mutiert und kriecht seinem Sauerländer Black-Rock-Baron bis zum Anschlag unter den Rock. Der „freche Fritz“ wird sich künftig wohl kaum groß um die Sozialpolitik scheren, dem ist seine Wohlstandsklientel wichtiger als eine ausgediente Rentner-Kaste, die auch noch aufbegehrt, weil sie tatsächlich an Gerechtigkeit glaubt, die um ihre Rechte kämpft und die sich nicht nach Gutsherrenart auspressen lassen will.

    20 Millionen Rentner sind eine Macht für politische Veränderungen

    Zur anstehenden Wahl: Eines kann schon heute definitiv gesagt werden: Mit jedem Kreuz auf einem Stimmzettel wird einer gewissen politischen Gruppierung zu Macht verholfen, mit der diese unter Umständen die politischen Verhältnisse und das Wohlergehen in diesem Land lenken und leiten kann. Mit jeder Stimme für einen Abgeordneten wird bei genügend “Kreuzchen”  einem Menschen dieses Landes in ein politisches Mandat verholfen, das gut dotiert ist und diesem dann seine meistens gut saturierte Existenz in der Regel auf Lebenszeit sichert. Diese Menschen (man nennt sie auch “Abgeordnete”) – von uns in dieses weiche Ruhekissen gewählt und gebettet – erinnern sich danach dann nur noch selten daran, wer ihnen den Wohlstand verschafft hat und sie zeigen sich dann nach der Wahl häufig arrogant, abweisend und uninteressiert, wenn es um die Sorgen und Nöte von uns Bürgern, ihres Wahlvolkes geht. Haben sie erst einmal das Parlament erreicht, sind häufig persönliche Machtgier, Erfolge und Karriereleitern wichtiger als – wie seinerzeit im Wahlkampf versprochen – dem Volk zu dienen.

    Deshalb mein Appell für den 23. Februar 2025 schon heute: Gut überlegen, wo man sein “Kreuzchen”  setzt, misstrauisch sein und bei der Verteilung von Vertrauen sorgsam darauf achten, wohin letzteres fließt, sonst ist das Vertrauen schnell wieder versickert. Wir haben in den letzten dreieinhalb Jahren ganz schlechte Erfahrungen gemacht, sehr schlechte. Noch einmal sollten wir nicht die „dummen Schafe“ sein. 20 Millionen wahlberechtigte Rentner in diesem Land haben eine Macht, sie könnten etwas bewirken, wenn sie nur wollten.

  • Die SPD verschaukelt uns Rentner

    Die SPD verschaukelt uns Rentner

    Co-Vorsitzender Klingbeil: Mit Kanzler Scholz kämpfen wir für die Rentner

    von Reiner Korth, 15.11.2024
    Bild: DVG

     

    Die SPD stellt Kanzler Olaf Scholz erneut als ihren Spitzen- und auch als Kanzlerkandidaten für die Bundestagswahl im Februar 2025 wieder auf. Und sie nimmt auch gleich mal wieder die Rentner in die Pflicht, und das aus gutem Grund. Bei der letzten Bundestagswahl hatte die SPD den größten Stimmenzuwachs in der Wählergruppe “Ü60”. Aber dieses Mal wird das anders sein.

    Der SPD Co-Vorsitzende Lars Klingbeil wird bei BILD online zitiert mit den Worten:
    “Mit unserem Kanzler Olaf Scholz kämpfen wir für Familien, für Rentner und Rentnerinnen, für alle, die auf vernünftige Löhne angewiesen sind.”

    Lars Klingbeil, SPD lebt wohl in einer anderen Welt?

    Eine solches Versprechen hatte der Kanzlerkandidat Olaf Scholz bereits im Wahlkampf 2021 den Direktversicherten in Deutschland gemacht, siehe unser Kommentar “versprochen – gebrochen”. Olaf Scholz hat sein gegebenes Versprechen als späterer Kanzler nicht eingehalten. Die Rentner wurden getäuscht, sind desillusioniert. Und jetzt zieht Lars Klingbeil für die SPD wieder mit dem gleichen Motto in den Wahlkampf und glaubt uns Rentnern noch einmal das gleiche Märchen erzählen zu können?

    Die Rentner und Rentnerinnen (ca. 21 Mio) und auch die Inhaber einer Betriebsrentenpolice (ca. 19 Mio) werden im Wahlkampf sehr genau hinsehen und sehr speziell hinterfragen, was denn nun wird aus der Doppelverbeitragung und aus der hohen Abgabenlast auf Direktversicherungen?

    Weniger ausbezahlt als netto eingezahlt. Sie werden von den Politikern wissen wollen, ob sie in der Altersvorsorge weiter zur Kasse gebeten werden, um die Haushaltslöcher für versicherungsfremde Leistungen (u.a. Bürgergeld) zu stopfen. Und die Rentner werden wissen wollen, ob sie erneut mit losen Versprechungen getäuscht werden sollen?

    Kanzler Scholz hat sein Versprechen nicht eingelöst

    Der SPD Vorsitzende Klingbeil sollte sich darüber im Klaren sein: Olaf Scholz hat sein Versprechen (von Münster und im Bundestag) nicht eingehalten. Wir Rentner und Rentnerinnen sind nicht gewillt, uns ein zweites Mal von einem nochmaligen SPD Spitzenkandidaten Olaf Scholz verschaukeln zu lassen. Die SPD kämpft nicht für die Rentner, Kanzler Scholz kassiert ab bei den Altersvorsorgesparern. So zumindest haben wir das bei uns selber erfahren müssen.

  • Noch-Kanzler Scholz: Abschaffung versprochen – gebrochen

    Noch-Kanzler Scholz: Abschaffung versprochen – gebrochen

    Doppelverbeitragung von Krankenkassenbeiträgen belastet die Rentner weiterhin

    Von Reiner Korth, 13.11.2024

    < Foto: Scholz Münster >

    Wir erinnern uns: im Wahlkampf 2021 hat der damalige Finanzminister und “Kanzlerkandidat Olaf Scholz” im Wahlkampf in Münster dem DVG das Versprechen gegeben “… und darauf können Sie sich verlassen”, wenn er gewählt und Bundeskanzler wird, dann soll die Doppelverbeitragung geändert, sprich wieder abgeschafft werden. Diese Zusage hat der dann gewählte “Kanzler Scholz” sowohl im Bundestag als auch auf mehreren Bürgerforen wiederholt gegeben, manchmal allerdings mit der typisch Scholz’schen Ausdrucksweise, es sei “ein “schwieriges Thema” und es werde “hart daran gearbeitet”.

    Letztere aber waren offenbar typische Floskeln vom Scholzomat und wohl auch falsche Aussagen. Schriftliche Anfragen des DVG sowohl im Kanzleramt als auch im Gesundheitsministerium, im Finanzministerium und im Ministerium für Arbeit und Soziales hatten zum Ergebnis: eine entsprechende Arbeitsgruppe ist nicht bekannt, ein diesbezüglicher Gesetzentwurf ebenfalls nicht.

    Das ist es dann wohl gewesen mit dem Versprechen von Scholz. Der Bundeskanzler und seine Partei SPD haben uns Wähler getäuscht. Aber jetzt ist die Zeit gekommen. Wir Bürger und Vorsorgesparer bekommen ja jetzt die Gelegenheit, den Kanzler auf Abruf mit seinem gebrochenen Versprechen neu zu konfrontieren. Wie Minister Heil am 12.11.2024 in der Sendung Maischberger bestätigt hat, ist Olaf Scholz auch der Spitzenkandidat der SPD für die Neuwahl im Februar 2025.

    Es gibt also ein Wiedersehen im Wahlkampf

    Und somit werden wir Olaf Scholz wieder treffen, im Wahlkampf auf der Straße, in den großen Sälen und in Bürgerveranstaltungen. Und wir Altersvsorsorgesparer bekommen die einmalige, zeitnahe Gelegenheit dem “Noch-Kanzler Olaf Scholz” zu erklären, daß er für uns jetzt nicht mehr wählbar ist. Der Kanzler und seine Partei SPD haben die vorsorgesparenden Rentner im Stich gelassen. Kanzlerkandidat Scholz hat seinerzeit mit falschen Versprechen um unsere Stimmen geworben.

    Die Kanzlerpartei SPD hatte bei der Wahl 2021 den größten Zuwachs an Wähler in der Altersgruppe Ü60. Die Rentner hatten dem Versprechen des Kanzler gutgläubig vertraut. Aber wir Bürger und Wähler haben jetzt verstanden: Ein Kanzlerkandidat Scholz, der den Direktversicherten verspricht, die Ungerechtigkeit der Doppelverbeitragung abzuschaffen und dann nichts tut, der ist ganz klar durchgefallen, der ist nie wieder wählbar.

    Alle Bürger in diesem Land, die einen Vertrag für eine Direktversicherung in der Tasche haben, egal ob nach dem alten Gesetz (vor 2004) oder nach dem neuen Gesetz (mit 15 % Arbeitgeberförderung) sollten im Wahlkampf sehr speziell nachfragen und sehr genau hinhören, bei allen Parteien, ob diese die hohen Abgaben der Doppelverbeitragung im Rentenalter von 20 Prozent und mehr so belassen wollen oder wieder abschaffen wollen? Der Spareffekt der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen  wird konterkariert. Es kommt netto weniger raus als einbezahlt wurde.

    Die Arbeitnehmer-innen und Rentner-innen, die auf Direktverischerungsverträge angespart haben, egal ob nach altem Gesetz oder nach neuem Gesetz (seit 2018) haben ein Anrecht darauf zu erfahren, ob die Politiker und die Parteien ihrer Lebensleistung Respekt zollen oder aber ob Sparleistungen in Direktversicherungen nur dazu da sind, mit hohen Abgaben von der Regierung abgezockt zu werden, um Haushaltslöcher zu stopfen. Das allerdings ist dann keine soziale Leistung einer “sozialen Partei SPD”, wie sie sich gerne selber tituliert.

  • Brief an Bundesgesundheits – minister Prof. Dr. Karl Lauterbach

    Brief an Bundesgesundheits – minister Prof. Dr. Karl Lauterbach

    BM Lauterbach Portrait Presse

    Liebe Bürgerinnen und Bürger, liebe Mitgliederinnen und Mitglieder,

    Unser Mitglied Hans Hammer hat den nachfolgenden Brief an Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach geschrieben. Sowie an Frau Mende, Freie Wähler Sachsen-Anhalt, Friedrich Merz, Parteivorsitzender der CDU, Dr. Carsten Linnemann, Generalsekretär der CDU, sowie an 40 Abgeordnete des Sozialausschusses des Deutschen Bundestages.

     

    PROTEST gegen die Erhöhung des Krankenkassenbeitrages aufgrund der Rentenerhöhung zum 01.07.2024

    PROTEST gegen die Erhöhung des Pflegeversicherungsbeitrages von 3,4 % auf 4,0 % zum 01.07.2023

    PROTEST gegen die Erhöhung des Zusatzbeitrages von 1,25 % auf 1,79 % zum 01.06.2024

    PROTEST gegen die voraussichtliche Beitragssatzerhöhung um 0,8 % auf 2,5 % im Jahr 2025

     

    Sehr geehrter Herr Prof. Lauterbach,

     heute am Sonntag, den 20.10.2024 habe ich bei der Tagesschau den unten genannten Artikel gelesen:

    Tagesschau:

    Nach voraussichtlicher Erhöhung 2025 Lauterbach erwartet 2026 stabile Krankenkassenbeiträge
    Stand: 20.10.2024 02:58 Uhr

    Gesundheitsminister Lauterbach erwartet nach der voraussichtlichen Erhöhung der Krankenkassenbeiträge im nächsten Jahr keine weiteren Anstiege. Die höheren Kosten für das nächste Jahr stünden auch in Verbindung mit der Krankenhausreform, so Lauterbach.

    https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/lauterbach-krankenkassenbeitrag-100.html

    Als alleinstehender Rentner, WUTBÜRGER und Direktversicherungsgeschädigter protestiere gegen die ständige Erhöhung des Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeitrages und des Zusatzbeitrages.

    Der Zusatzbeitrag wurde von meiner Krankenkasse bereits zum 01.06.2024 von 1,25 % auf 1,79 % erhöht. Wenn ich in dem v.g. Artikel lese, das im Bundestagswahljahr 2025 eine rechnerisch nötige Beitragssatzerhöhung um 0,8 Punkte auf 2,5 Prozent vom beitragspflichtigen Einkommen ermittelt wurde, dann schießt mein Blutdruck durch die Decke und ich habe die Zornesröte im Gesicht, wegen einer weiteren Erhöhung der Beiträge im Gesundheitssystem in Deutschland.

    Als Bundesminister für Gesundheit und privat krankenversicherter, ist sicherlich nicht bekannt, dass seit ca. 40 Jahren und länger, bei jeder Rentenerhöhung gleichzeitig immer auch für die Rentnerinnen und Rentner, die in der GKV krankenversichert sind, der Krankenkassenbeitrag und später auch der Pflegeversicherungsbeitrag und Zusatzbeitrag erhöht werden?

    Was für eine ungerechte, unsoziale und asoziale Gesetzgebung im Gesundheitssystem vor allem für die 21. Millionen Rentnerinnen und Rentner, von denen der Großteil in der GKV krankenversichert ist!

    Als Bundesminister für Gesundheit und privat krankenversicherter, ist Ihnen sicherlich nicht bekannt, das Rentnerinnen und Rentner die Erhöhung des Krankenkassenbeitrages, Pflegeversicherungsbeitrages und Zusatzbeitrages nicht nur (einmal), von ihrer Rente bezahlen müssen?

    Als Bundesminister für Gesundheit und privat krankenversicherter, ist Ihnen sicher auch nicht bekannt, dass von den ca. 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner, es ca. 6,3 Mio. Direktversicherungsgeschädigte und ca. 6,5 Mio. Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner gibt. Von diesen 6,3 Mio. Direktversicherungsgeschädigte und ca. 6,5 Mio. Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner, gibt es Rentnerinnen und Rentner, die bei einer Rentenerhöhung die Erhöhung des Krankenkassenbeitrages, Pflegeversicherungsbeitrages und Zusatzbeitrages nicht nur (einmal), sondern (zweimal) oder sogar (dreimal) die erhöhten Beiträge, von ihrer Rente bezahlen müssen.

    Ich als alleinstehender Rentner, WUTBÜRGER und Direktversicherungs-geschädigter, bezahle bei einer Erhöhung des Krankenkassenbeitrages von (14,6 %) diese Erhöhung (dreimal), bei einer Erhöhung des Pflegeversicherungsbeitrages auf (4 %) bezahle ich diese Erhöhung (dreimal) und bei der Erhöhung des Zusatzbeitrages (Erhöhung von 1,25 % auf 1,79 %) bezahle ich diese Erhöhung (dreimal). Zurzeit bezahle ich insgesamt an Krankenkassenbeiträgen 570,50 €, von meiner Rente und für meine Rente (Anteilmäßig), für meine Betriebsrente von meinem früheren Arbeitgeber (den vollen Beitragssatz) und für meine Kapital-Lebensversicherung/Direktversicherung (den vollen Beitragssatz und das über 10 Jahre).

    Insgesamt bezahle ich als alleinstehender Rentner, WUTBÜRGER und Direktversicherungsgeschädigter zurzeit 20,39 % an Krankenkassenbeiträge von meiner Rente.

    Als Arbeitnehmer lag ich über der Beitragsbemessungsgrenze und musste als Höchstbeitrag nur 452,31 € (04/22) an KB, PB und ZB bezahlen und hatte aber damals das DOPPELTE Nettoeinkommen als heute die Rente Netto.

    Massive und ungerechtfertigte Benachteiligung (Diskriminierung):

    Rentner die privat krankenversichert sind, bezahlen für ihre Kapital-Lebensversicherung/Direktversicherung keinen vollen Krankenkassenbeitrag, Pflegeversicherungsbeitrag und Zusatzbeitrag, und eben auch nicht für die Betriebsrente die von dem früheren Arbeitgeber finanziert wurde.

    Wo ist da die Gleichbehandlung in diesem Rechtsstaat?

    Wo ist da der Respekt von der Politik für meine Lebensleistung von einem ehrbaren Bürger, der über 45 Jahre hart gearbeitet hat und in dieser langen Zeit, bereits auch schon sehr viel Steuern und Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge und Zusatzbeiträge bezahlt hat?

    Was ist das für ein unsozialer und ungerechter Rechtsstaat, der seine Rentnerinnen und Rentner auch noch in ihrem letzten Lebensabschnitt so ABGEZOCKT, was die hohen Krankenkassenbeiträge und Steuerbelastung betriff!

    Deutschland braucht dringend eine Gesundheitsreform vergleichbar mit der in Österreich. In Österreich gibt es seit 2020 nur noch drei Krankenkassen. In Deutschland gibt es 95 gesetzliche Krankenkassen in der GKV. Zusätzlich gibt es noch 47 Private Krankenversicherungen.

    Was für erhebliche Kosten im Gesundheitssystem in Deutschland, für 95 Vorstände und Stellvertreter in der GKV. Was für erhebliche Kosten für 95 Verwaltungen und 95 Mal Bürokratie in der GKV im Gesundheitssystem in Deutschland.

    Durch eine geeignete Gesundheitsreform könnten dann die Kosten, vor allem durch eine drastische Reduzierung der Krankenkassen auch dazu führen, dass die Krankenkassenbeiträge für einen langen Zeitraum nicht erhöht werden müssen und die Menschen die an der Basis im Gesundheitswesen arbeiten, besser bezahlt werden können. Zusätzliche wären dann auch Einstellungen von Ärzten und Pflegern usw. möglich und so könnte sich das Arbeitsklima dadurch verbessern. Damit würde auch die Abwanderung von Ärzten und Pflegern usw. gestoppt, die im Ausland wesentlich besser bezahlt werden und ein wesentlich besseres Arbeitsklima haben.

    Solange es im Gesundheitswesen, diese ungerechte und unsoziale Gesetzgebung gibt und zusätzlich noch die ungerechten und unsozialen Gesetze bei der hohen Besteuerung der Rente, von alleinstehenden Rentnerinnen und Rentnern gibt, führt das zu sozialen Spannungen in Deutschland, was eine Gefahr für die Demokratie bedeutet.

    Die ignoranten, arroganten, unwissenden, unqualifizierten und überheblichen Politiker in Deutschland, die alle privat krankenversichert sind, haben keine Kenntnisse von den Problemen und Sorgen von Rentnerinnen und Rentnern, die in der GKV krankenversichert sind.

    Die ca. 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner haben einen ganz schlechten Stellenwert und eine schlechte Lobby in dieser Gesellschaft, in Deutschland!

    Die Politiker müssen sich nicht über den Exodus frustrierter Wähler wundern, dass immer mehr Bürger kein Interesse mehr an der Politik haben, oder immer öfter die AfD wählen.

    Wegen der schlechten, ungerechten und unsozialen Politik, vor allem für die Rentnerinnen und Rentner in Deutschland, kam es nach der Europawahl und bei den drei Landtagswahlen in den neuen Bundesländen im September 2024, zum nächsten dicken KNALL, was die Zustimmung der AfD betrifft.

    Bei der Bundestagswahl am 28.09.2025, kommt dann der große URKNALL für die Parteien der Ampel und voraussichtlich auch bei der CDU/CSU, wenn die Zustimmung der AfD weiterhin so durch die Decke schießt, was eine Gefahr für die Demokratie in Deutschland bedeutet.

    Denn wer Rentnerinnen und Rentnern quält wird nicht gewählt, das hat die Europawahl 2024 und die drei Landtagswahlen in Thüringen, in Sachsen und in Brandenburg im September 2024, sowie die letzte Bundestagswahl 2021 gezeigt.

    Denn Rentnerinnen und Rentnern sind nicht so vergesslich, wie der Bundeskanzler.

     Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

    Vielen Dank für die Ausdauer und Aufmerksamkeit.

    Mit freundlichen Grüßen der Wutbürger aus Berbern

    Hans Hammer
    Mitglied im DVG e.V.“

     

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    schreibt ebenfalls Eure Proteste an den Gesundheitsminister sowie an alle Mitglieder im Gesundheitsausschuss und an andere Politiker in Deutschland.

    Widersprecht den Beitragserhöhungen,

    Fordert Antworten:

    Warum zahlt der Staat für versicherungsfremde Leistungen den Solidarausgleich kein oder zu wenig Geld an die Krankenkassen?

    Warum wird ein Gesetze beschlossen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz KHVVG), wo entgegen dem Koalitionsvertrag (Finanzierung halb Länder und halb Solidargemeinschaft, sprich Steuergelder) andere Finanzierungen beschlossen wurden (halb Länder und halb Krankenkassen, sprich Beitragszahler)?

    Nicht zu vergessen das der Gesundheitsminister in der Presse erklärt: „100 Krankenhäuser werden sterben.“ T-Online vom 20.10.2024

    Was unternimmt der Gesundheitsminister gegen die Praxis der Bundesregierungen zu wenig oder gar nicht den Solidarausgleich für versicherungsfremde Leistungen zu zahlen?

    Fordert den Sozialminister auf die Zahlen offenzulegen, die den Krankenkassen seit 1957 entzogen wurden.

    Stellt Eure Forderungen mit den Wünschen Antworten zu bekommen. Je mehr umso besser.

    Andreas Reich
    Öffentlichkeitsarbeit DVG-e.V.

  • Machen Sozialgerichte ihre eigene Politik?

    Machen Sozialgerichte ihre eigene Politik?

    Legen die Sozialgerichte Gesetze Anders aus als vom Bundestag beschlossen?

    Von Reiner Korth,    20.10.2024
    Foto: Pixabay

    Eigentlich haben wir im demokratisch regierten Deutschland das System der Gewaltenteilung, eigentlich. Die Legislative (z. B. im Sozialrecht der Bundestag) erläßt die Gesetze, die Exekutive, die staatlichen Verwaltungsorgane wenden diese an und die “freie und unabhängige” Jurisdiktion (die Gerichte) urteilen darüber, ob staatliche Behörden, Wirtschaftsgesellschaften und Privatpersonen in ihrem Handeln gegen das Gesetz verstoßen haben oder eben das Gesetz richtig angewendet haben?

    Ganz anders sieht es dagegen im Sozialrecht aus. Unser Kollege Reinhard Günther hat in seinem Beitrag im Forum vom 14. Oktober 2024 in aller Ausführlichkeit dargelegt, wie das Bundessozialgericht in Kassel anders handelt, anders verhandelt hat als vom Gesetzgeber (Bundestag) seinerseits eigentlich gewollt war. Es geht um die Auslegung und Anwendung des § 229 SGB V mit dem Titel “Versorgungsbezüge als beitragspflichtige Einnahmen”. Dort ist festgelegt, welche Einnahmen der Rentner und Rentnerinnen neben der staatlichen Rente als “Versorgungsbezüge” zu werten sind, die damit dann einer Beitragspflicht zur Kranken- und zur Pflegeversicherung unterliegen.

    Hat das Bundessozialgericht in Kassel das Gesetz eigenständig erweitert?

    Für die “echten Betriebsrenten” (vollständig nur vom Arbeitgeber finanziert) gilt der § 248 SGB V. Diese Betriebsrenten waren schon immer beitragspflichtig, ab dem Jahr 2004 mit dem vollen Beitragssatz (Arbeitnehmer- plus Arbeitgeberanteil). Die “der Rente vergleichbare Einnahmen (Versorgungsbezüge)” unterliegen der Beitragspflicht nach § 229 SGB V. Und in diesem galt es seinerzeit 2003, die “Umgehungsmöglichkeiten bei der Beitragspflicht” zu beseitigen. So ist in der Drucksache des Deutschen Bundestages “BT 15/1525 – 15. Wahlperiode” auf Seite 139, Punkt “zu Nummer 143 (§ 229) “beschrieben, Zitat: “dass (bisher) Beiträge aus einer Kapitalabfindung nur dann berechnet werden können (konnten), wenn der Versicherungsfall (die Rentenzahlung) bereits eingetreten ist.” Wurde hingegen die Kapitalabfindung bereits “vor Eintritt des Versicherungsfalls” vereinbart, dann waren keine Krankenkassenbeiträge (auf die ursprünglich vereinbarte Betriebsrente) zu zahlen.

    Weiter führt die Drucksache aus: “Die Beitragspflicht wird also durch entsprechende Vereinbarungen (Kapitalabfindungen) umgangen. Deshalb “soll diese Lücke geschlossen werden.” Nochmals kurz gefaßt:
    Eine Umgehungslösung, die Zahlung von Krankenkassenbeiträgen zu vermeiden mit Hilfe einer einmaligen Kapitalabfindung anstelle einer monatlichen Betriebsrente vor Renteneintritt sollte also verhindert werden. Das war der Wille des Gesetzgebers.

    In seinen Urteilen zu Klagen der Versicherten gegen eine nachträgliche Beitragspflicht definiert das Bundessozialgericht in Kassel die Auslegung des § 229 jedoch komplett anders. So begründet das BSG (völlig eigenmächtig) den Charakter einer “Betriebsrente” auch dann, wenn bei allgemeinen Kapitalauszahlungen “in
    typisierender Betrachtung ein betrieblicher Zusammenhang zwischen der
    Zugehörigkeit zu diesem Versorgungssystem und einer Erwerbstätigkeit besteht”.

    Vereinfacht formuliert heißt das: ist ein “betrieblicher Zusammenhang” erkennbar dann ist jede Kapitalauszahlung automatisch eine “Betriebsrente”, sagt das Sozialgericht.

    Und für das Sozialgericht ist es auch ohne Belang, ob der Versicherungsbeitrag zu einer Kapitallebensversicherung allein vom Arbeitnehmer finanziert wurde! Zitat: “Die Finanzierung der Direktversicherung durch den Kläger als Arbeitnehmer beseitigt ihre Charakterisierung als betriebliche Altersversorgung nicht” (B 12 KR 17/18 R, 2019).

    Der § 229 SGB V allerdings kennt den Begriff “betrieblicher Zusammenhang” als ein Kriterium zur Beitragspflicht überhaupt nicht. Dieser Terminus ist im Gesetzestext nicht zu finden. Mit dieser Begründung geht das Bundessozialgericht also ganz deutlich weit über den Rahmen hinaus, den der Gesetzgeber seinerzeit beabsichtigt hatte, nämlich nur “eine Umgehungsmöglichkeit bei der Beitragspflicht” durch die Form der Zahlung einer “Kapitalabfindung”  zu verhindern.

    Die Sozialrichter spannen den Bogen also weiter als der Gesetzgeber beabsichtigt hatte. Und die Politiker im Bundestag schauen duldend weg. Der Betrogene ist der normale Arbeitnehmer, der im Vertrauen auf die Politik eine Kapitallebensversicherung über einen Gruppenversicherungsvertrag abgeschlossen hatte, die mit einer Pauschalsteuer seinerzeit gefördert wurde. Der Arbeitnehmer wird jetzt von der Legislative und der Jurisdiktion wissentlich falsch verbeitragt.

    Was bleibt ihm, um sich gegen das nachweislich beschriebene Unrecht zu wehren. Wenn Sozialgerichte Ungleichbehandlungen manifestieren, dann hilft als einziges Mittel in der Demokratie nur noch Aufstehen, lauter Protest und ein anderes Wahlverhalten bei der nächsten Bundestagswahl.

  • Der Politiker Rentenschwindel:  “1.500 Euro nach 45 Jahren?”

    Der Politiker Rentenschwindel: “1.500 Euro nach 45 Jahren?”

    Die Deutsche Rentenversicherung überweist nur 1 007 Euro monatlich

    von Reiner Korth,    15.10.2024

    Foto: pixabay

    Die Kassenlage der Deutsche Rentenversicherung  ist angespannt und Arbeitsminister Hubertus Heil macht gerade wieder generöse Versprechen, wie gut und auskömmlich die Rentenbezieher doch nach Meinung der Politker versorgt sind. So berichtet die NOZ vom 11.10.2024, das Sozialministerium habe eine Anfrage der Linken beantwortet: “Menschen mit Durchschnittsverdienst, die 45 Jahre eingezahlt haben, erhalten eine Rente von 1.500 Euro monatlich.”  Zudem hat Bundesminister Heil mehrfach betont, das Rentenniveau von 48 % soll weiter garantiert werden,

    was sich erst einmal alles ganz toll anhört.

     

    Welcher Handwerker hat schon 43 100 Euro Durchschnittslohn ?

    Aber: Diese Werte sind jedoch von den Politikern immer wieder gern schön gerechnete Durschnittszahlen, die mit dem wahren Leben der Rentner in Deutschland nichts gemein haben. Laut dem Internet Portal stepstone (www. stepstone.de) beträgt das durchschnittliche Gehalt eines Handwerkers  36.700 Euro, regional abhängig in einer Bandbreite von 30.200 bis 42.800 Euro. Das Sozialministerium aber rechnet  mit dem absoluten Durchschnittswert aller Beschäftigten und der liegt  dann deutlich höher bei 43.100 (2023 West).

    Wie unser Kollege Helmut Achatz auf seinem Internet Blog “vonunruhestand.de” berichtet, weißt die offizielle Statistik der DRV im Jahresbericht 2023 (Seite 21) aus,

    daß “nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung” am Monatsende nur 1.007 Euro auf das Konto der Rentnerinnen und Rentner überwiesen wird. Und dieser reale Zahlbetrag ist ganz weit weg von den politisch kolpoltierten “1.500 Euro Rente”, nämlich ziemlich genau ein Drittel weniger!  Was dazu führt, daß immer mehr Rentner in die Grundsicherung abbrutschen oder Bürgergeld beziehen müssen.

     

    Der Staat macht Werbung für Betriebsrenten und private Altersvorsorge  

    Und weil eben die staatliche Rente nicht ausreicht wirbt die Politik dafür, privat vorzusorgen, für das zweite und das dritte Standbein in der Altersversorgung. Und diese betrieblichen, privaten Sparformen werden sogar staatlich gefördert. Was aber auch hier die Politik uns Bürgern verschweigt: diese Sparformen sind erstens ein großes Subventionsgeschäft  für die Versicherungskonzerne und zweitens eine versteckte, spätere Einnahmequelle für die Krankenkassen. So zahlt der Direktversicherte später in der Rentenbezugsphase 20 % an Krankenkassenbeiträgen, zusätzlich Steuern und verliert zwei Rentenpunkte. Summa summarum ebenfalls ein Drittel an Verlust. Und dann hat der SPIEGEL auf seiner online Seite “Was bringt Lindners Riester Reform?” vorgerechnet: “Wer 40 Jahre lang 100 Euro im Monat einzahlt, (der) hat bei einem ETF-Depot einen zusätzlichen (finanziellen) Ertrag von 90.210 Euro. Bei der Versicherungslösung (in der betrieblichen Vorsorge) bleiben jedoch nur 43.960 Euro (übrig).” Das ist dann weniger als die Hälfte, ein großer Verlust..

     

    21 Millionen Rentner werden hingehalten – sie sollten endlich aufstehen

    Kanzler Scholz hatte mehrfach versprochen, die Doppelverbeitragung auf Direktversicherungen abzuschaffen und hat bisher keine Lösung geliefert. Es ist auch nicht erkennbar, das Gesundheitsminister Karl Lauterbach ernsthaft an einer Änderung der Beitragssätze arbeitet. Und die Minister Heil und Lindner rechnen sich die Rentenlage und die Altersvorsorge schön (1.500 Euro, 48 %). Das alles sind reine Blendereffekte, um den Rentnerinnen und Rentnern Sand in die Augen zu streuen. Die SPD hatte bei der Bundestagswahl 2021 in der Wählerwanderung den größten Zuwachs in der Gruppe “Ü60”.  Etwa 21 Millionen Rentner können bei der nächsten Bundestagswahl darüber entscheiden, ob sie dieser Ampelkoalition noch Vertrauen entgegenbringen können oder ob sie enttäuscht wurden? Ob das Vertrauen verloren ist?

  • „Verfassungswidrige Zweckentfremdung” – Gutachten: Bund muss Pflegeversicherung Milliarden für Corona erstatten

    „Verfassungswidrige Zweckentfremdung” – Gutachten: Bund muss Pflegeversicherung Milliarden für Corona erstatten

    „Verfassungswidrige Zweckentfremdung” – Gutachten: Bund muss Pflegeversicherung Milliarden für Corona erstatten

    Unter dieser Überschrift erschien bei Focus-Online: 30.09.2024 00:00 Uhr und anderen Zeitungen folgender Text:

     

    Der Bund ist nach einem neuen juristischen Gutachten aus verfassungsrechtlichen Gründen verpflichtet, der Pflegeversicherung die in der Corona-Pandemie entstandenen Mehrkosten in Milliardenhöhe vollständig zu erstatten.

    Die Finanzierung von Corona-Tests oder die Bezahlung von Pflege­Boni für die Beschäftigten seien gesamtgesellschaftliche Aufgaben, die aus Steuermitteln zu leisten seien, heißt es in dem Gutachten, das von der Krankenkasse DAK-Gesundheit in Auftrag gegeben wurde. Es liegt dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vor.

    Die Verwendung von Beitragsgeldern für die Corona-Maßnahmen sei eine verfassungswidrige Zweckentfremdung, heißt es darin. „Ein Zugriff auf Sozialversicherungsbeiträge ist verwehrt, weil ansonsten Sozialversicherungsbeiträge zur Finanzierung des allgemeinen Staatshaushalts verwendet würden”, argumentiert die Juristin Dagmar Felix von der Universität Hamburg in dem Gutachten.

    Mehrausgaben von 13 Milliarden Euro

    Corona-Tests, Pflege-Boni und andere Corona-Maßnahmen haben bei der Pflegeversicherung nach Angaben der DAK zu Mehrausgaben von rund 13 Milliarden Euro geführt. Der Bund hat bisher aber nur einen Teil dieser Ausgaben kompensiert. Nach wie vor sind laut DAK und anderer Kassen rund 6 Milliarden Euro offen.

    Die Frage der vollständigen Kompensation ist vor allem deshalb von Bedeutung, weil die Pflegeversicherung tief in den roten Zahlen steckt. Zum Jahresanfang 2025 ist nach Schätzungen der Krankenkassen eine Anhebung des Beitragssatzes um mindestens 0,2 Prozent Prozentpunkte nötig.

    Diese Erhöhung ließe sich nach Ansicht von DAK-Vorstandschef Andreas Storm verhindern, wenn der Bund die Corona-Kosten vollständig erstattet. „Das Ergebnis unseres Rechtsgutachtens ist eindeutig: In der Pandemie gab es eine Zweckentfremdung von Beitragsgeldern, die angesichts der akuten Finanzprobleme jetzt korrigiert werden muss“, sagte er dem RND. „Wenn die erforderlichen Finanzmittel in Höhe von 6 Milliarden Euro noch in diesem Jahr bereitgestellt werden, kann für die Versicherten die drohende Beitragserhöhung zum Jahreswechsel vermieden werden, mahnte er.

    Pflegeversicherung vor der Insolvenz?

    Mittlerweile gibt es ebenfalls über das RedaktionsNetzwerk Deutschland neue Meldungen über eine bevorstehende Insolvenz der Pflegeversicherung. Gesundheitsminister Lauterbach dementiert dies zwar da er sich noch etwas einfallen lassen will.

    Was sein Einfall seien könnte ist uns allen bekannt. Es gibt Beitragserhöhungen, da der Gesundheitsminister und der Gesamtverband der Krankenkassen (GKV) nicht gewillt sind offen zu legen, wieviel Gelder die Bundesregierung für nicht beitragsgedeckte Leistungen seit 1957 nicht bezahlt hat.

    Auch Minister Heil leugnet die Fehlfinanzierung der nicht beitragsgedekten Leistungen und äußerte, es gebe noch Querfinanzierungen, wobei er bis jetzt noch keine Zahlen dafür vorgelegt hat.

    Der Herr Lauterbach beantwortet dazu nicht auf Briefe von uns, der GKV lässt über die Politik per Gesetz Gelder aus anderen Quellen einkassieren, Dazu gehören auch die per Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) eingezogenen Krankenkassenbeiträge aus der Doppelverbeitragung.

    Schulden der Bundesregierungen an den Sozialversicherungen

    Neben der Pflegeversicherung und der Krankenversicherung wurden und werden auch die Arbeitslosen- und die Rentenversicherung seit 1957 durch die Bundesregierung um Beträge für nicht beitragsgedeckte Leistungen in Billionen Höhe betrogen. Für die Rentenversicherung gibt es die bekannte „Teufel-Tabelle“ die an Hand, der jährlichen Veröffentlichung der Deutschen Rentenversicherung und seiner Vorgänger, erarbeitet wurde. Diese Tabelle besagt, dass bis Ende 2022 die Fehlsumme 988 Milliarden Euro beträgt. Wenn man annimmt, dass der Durchschnitt in den 67 Jahren 14.746.268.656 Milliarden Euro beträgt, so ist die Fehlsumme zum jetzigen Zeitpunkt über 1 Billion Euro. Dies allein ist Fehlsumme für die Rentenversicherung, aber es fehlen leider die Zahlen für die Krankenversicherung, die Lebensversicherung und die Arbeitslosenversicherung die auch Fehlfinanzierungen haben.

    Seit 1957 waren und sind folgende Parteien an den Regierungen vertreten: CDU/CSU, SPD, FDP und Die Grünen. Es gab noch in der Anfangszeit die DP, eine Vorgängerpartei der FDP.

    Welche Parteien sind überhaupt noch wählbar?

    Also sollte man sich genau überlegen welche Partei für die nächste Bundestagswahl wählbar ist.

    Dazu sollte man auch überlegen, ob AfD und BSW wählbar sind, da beide bis jetzt noch keine Äußerungen über die Zukunft der Sozialversicherungen gegeben haben.

    Jeder normal denkender Mensch in Deutschland ist in der Lage zu erkennen, warum die Schieflage bei den gesetzlichen Sozialversicherungen so ist wie sie ist.

    Regierungen, die die Ursache mit ihrer Politik gezielt verursachen, Bundesgerichte die die Politik im Namen der Demokratie für gut heißen und nichts unternehmen bzw. den Gesetzgebern immer Recht geben, so wie bei der Doppelverbeitragung.

    Wie demokratisch ist Deutschland?

    Hier ist die Frage: Wie demokratisch ist Deutschland, wenn Personengruppen, trotz Artikel 3: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“, anders behandelt werden. Wem wundert es wenn man weiß, dass dieses Grundgesetz gegen den Wunsch der damaligen Alliierten durch Altbeamte einen Artikel bekamen, in dem Beamten Rechte gegeben wurden, die die Demokratie aushebelt.

    Lesen sie auch den Artikel „Ist Deutschland ein demokratischer Sozialstaat oder ein Relikt aus Feudalzeiten“ auf unserer Homepage. hier

    Liebe Leserinnen und Leser,

    In den letzten Tagen haben Krankenkassen begonnen, Beitragserhöhungen zum 1. Oktober anzukündigen.

    Legen sie dagegen Widerspruch ein, diese Beitragserhöhungen dienen nur dazu die Fehlfinanzierungen der Bundesrepublik mit Beiträgen auszugleichen. Dies ist eine Zweckentfremdung von Beitragsgeldern und wie die oben genannte Studie beschreibt, damit Grundgesetzwidrig.

    Machen Sie Gebrauch von den Widersprüchen, lassen Sie sich nicht alles gefallen.

    Andreas Reich Öffentlichkeitsarbeit dvg-ev.org

    Bild: gettyimages

  • Kanzler Scholz: Versprechen gebrochen – Rentner zahlen doppelt

    Kanzler Scholz: Versprechen gebrochen – Rentner zahlen doppelt

    Ein Kommentar von Reiner Korth, 06.10.2024

    Foto DVG

    In seinem Artikel “Das GroKo-Gespenst ist zurück” berichtet der SPIEGEL (Ausgabe 41-2024) über die Wahlchancen von Olaf Scholz, SPD und Friedrich Merz, CDU bei der nächsten Bundestagswahl im September 2025 und stellt abschließend fest: “Die Angst vor einem Sozialwahlkampf der SPD ist groß, vor allem vor einem Rentenwahlkampf.” Und weiter:  “Bei der vergangenen Bundestagswahl hat die SPD bei Menschen über 60 am stärksten gewonnen.”

    Wir kennen den Grund, warum Olaf Scholz damals soviele Stimmen in der Generation Ü60 einsammeln konnte. Der DVG Bundesvorsitzende Reiner Korth hatte Olaf Scholz seinerzeit gefragt, wie es um die Doppelverbeitragung auf Direktversicherungen denn jetzt steht? Der Kanzler, damals noch Finanzminister hatte dem DVG in Münster im Wahlkampf persönlich versprochen: “Das (die Doppelverbeitragung)  ist ein Ärgernis … unser Plan ist, das für die Zukunft zu ändern… und das steht da (im Wahlprogramm der SPD), weil wir es machen wollen… darauf können Sie sich verlassen.”

     

    Bundeskanzler Scholz läßt die Rentner im Regen stehen

    Aber, trotz mehrfach wiederholter Zusagen sowohl bei der Kanzlerbefragung im Deutschen Bundestag als auch bei den Antworten in den Bürgerdialogen passiert derzeit nichts. Der Kanzler hat das versprochene neue Gesetz noch immer nicht auf den Weg gebracht. Auf eine neuerliche Anfrage hat der Kanzler kürzlich geantwortet:  Eine Lösung sei kompliziert, er suche nach Experten. Die Ungerechtigkeit der Doppelverbeitragung hat somit  weiterhin Bestand. Und Millionen an Vorsorgesparern und Direktversicherten fühlen sich von Olaf Scholz getäuscht. Sie haben bei der Bundestagswahl 2021 dem heutigen Kanzler  den signifikanten Stimmenzuwachs besorgt. Aber, ihr Vertauen in den Kanzler, Olaf Scholz würde wohl die Doppelverbeitragung auch tatsächlich abschaffen, ist jetzt gebrochen. Das Vertrauen und die Hoffnung der Rentner in eine zugesagte Lösung ist großer Enttäuschung gewichen.

    Versprechen im Wahlkampf kann man nicht mehr vertrauen

    Und was lernen wir daraus? Im Frühjahr 2025 wird der nächste Bundestagswahlkampf beginnen, auch vor Ort in den einzelnen Städten und Kommunen. Alle Rentner, aber auch die heutigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in den nächsten Jahren in Rente gehen werden und dann auch  ihre private oder betriebliche Altersvorsorge dazu ausbezahlt bekommen, alle haben demnächst die Gelegenheit, Olaf Scholz auf jeder Wahlkampfbühne zu fragen, warum er sein gegebenes Versprechen von Münster noch nicht eingelöst hat?  Und die Millionen Rentner und Arbeitnehmer sollten sich selber die Frage beantworten, welches Vertrauen in Wahlversprechen  sie noch haben können angesichts dieser großen Wahlenttäuschung aus 2021? Versprechen nicht eingehalten, Vertrauen gebrochen.

  • Ist Deutschland ein demokratischer Sozialstaat oder ein Relikt aus Feudalzeiten?

    Ist Deutschland ein demokratischer Sozialstaat oder ein Relikt aus Feudalzeiten?

     

    In den letzten Tagen überschlagen sich die Pressemeldungen über die Erhöhung der Krankenkassenbeiträge bei den gesetzlichen Krankenkassen.

    23.09. „Krankenhaus-Reform“: Gesetzlich Versicherte zahlen doppelt. (ARD-Mediathek: Monitor vom 19.09.2024);

    26.09. Viele Krankenkassen erhöhen Zusatzbeiträge. (www.mdr.de vom 26.09.2024);

    28.09. Diese Maßnahmen fordern die Krankenkassen, um die Beiträge nicht erhöhen zu müssen. (www.bundle.app/de vom 28.09.2024);

    28.09. Lindner will, dass Normalverdiener noch mehr Lasten tragen müssen. (derwesten.de vom 27-09-2024

    Das sind nur einzelne Pressebeiträgen von täglich 2 – 3 Veröffentlichungen von allen Medien zum Thema Krankenkassen.

    Wie alle Sozialversicherungen so wurden und werden auch die Krankenkassen bei den Zuschüssen betrogen.

    Vom Staat an die Krankenkassen übertragene Aufgaben bzw. Leistungen werden von diesem nicht oder zu wenig bezahlt. Am 28.09. haben sich viele Krankenkassen zum ersten Mal zusammen darüber geäußert. In dem Artikel bei bundle.app/de wird beschrieben wie die Beitragserhöhungen der Krankenkassen verhindert werden könnten. So müssen vom Bund die vollen Krankenkosten für Bürgergeldempfänger und nicht nur ein Drittel, wie es vom Bund zu Zeit praktiziert wird, an die Krankenkassen überwiesen werden.

    Mit dem Transformationsfonds der Bundesregierung von 50 Milliarden Euro für die Krankenhaus-Reform sieht es genauso aus. Obwohl Im Koalitionsvertrag festgelegt, dass dieser Transformationsfond hälftig von den Ländern und vom Bund gespeist wird, soll jetzt der Beitrag des Bundes durch Beiträge der gesetzlich Versicherten ersetzt werden.

    Wieder einmal müssen die gesetzlich Versicherten für Leistungen zahlen die zu den nicht beitragsgedeckten Leistungen (versicherungsfremde Leistungen) gehören. Diese Leistungen sind aus gesamtwirtschaftlicher Sicht aus Steuern zu finanzieren.

    Aber für die politisch Verantwortlichen sind nur die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Rentnerinnen und Rentner diejenigen die diese Kosten übernehmen müssen. Alle anderen werden dafür nicht behelligt.

    Herr Lindner sagt dies eindeutig in der Presse. Unter dem Titel „Lindner will, das Normalverdiener noch mehr Lasten tragen müssen“. So bei (derwesten.de vom 27.09.2024).

    Wieder einmal zeigt sich fast jeden Tag wie eine bestimmte Gruppe von Menschen in Deutschland eine Zwei-Klassen-Gesellschaft nach der Art eines Feudalstaates weiterführt. Diese Gruppe von Menschen ist das in Europa einmalige Beamtentum. Wie Kanzler Scholz zu den Bürgergesprächen immer wieder betont dass das Beamtentum für Deutschland einmalig ist und vom „Alten Fritz“ geschaffen wurde. Zuletzt beim Bürgergespräch in Bremen geäußert. Alle Bürgergespräche in den Bundesländern, die bis jetzt geführt wurden sind in der Mediathek bei www.bundesregierung.de zu sehen.

    Zuletzt zu einem Artikel der Stuttgarter Zeitung vom 16.09.2024 mit dem Titel „Schluss mit dem Beamtenpopanz“ wo der Journalist Reiner Ruf die Frage stellt, ob das üppig privilegierte Beamtentum noch zeitgemäß ist.

    So schreibt er: „ Das Beamtentum ist ein Relikt des Obrigkeitsstaats. Pensionen, Beihilfe Familienzuschläge und andere Privilegien werden gerechtfertigt mit den hergebrachten Grundsätzen des Beamtentums.

    Doch das Beamtentum ist zäh. Selbst die Siegermächte des Zweiten Weltkriegs waren, was den Westen betrifft, an einer Reform gescheitert. Im Beamtentum erkannten sie eine Stütze der NS-Diktatur. Sie kritisierten den ‚Kastenunterschied‘ zwischen Beamten und Angestellten, Juristen sollten nicht bevorzugt werden, Beamte hätten in politischen Ämtern nichts zu suchen. Doch bei keinem Thema erwiesen sich die konservativen Kräfte, allen voran Konrad Adenauer, so widerborstig. Kein Wunder: Schon im Parlamentarischen Rat saßen viele Beamte. Und weil dieser Missstand in den Parlamenten anhält, wird das Beamtentum bis zum jüngsten Tag existieren.“ (www.stuttgarter-zeitung.de).

    In diesem Sinn sollten sich Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer, Rentnerinnen, Rentner sowie auf Hilfe angewiesene dies nicht mehr gefallen lassen.

    Fordert die Sozialverbände, Gewerkschaften und Hilfevereine auf endlich Mal konzertierte Aktionen in Deutschland durchzuführen um gegen diese Ungerechtigkeiten auf die Straße zu gehen.

    Bild: istockphoto

    Andreas Reich, Öffentlichkeitsarbeit im DVG-e.V.

  • Was ist das für ein Solidarsystem und wie wird das politisch gesteuert?

    Was ist das für ein Solidarsystem und wie wird das politisch gesteuert?

    Die Jungen und nachfolgenden Generationen können aus der Erfahrung oder den Fehlern der Älteren lernen – Die Meisten von uns würden heute ihre Altersvorsorge anders aufbauen – jedenfalls würden Sie sich nicht wieder auf staatliche Programme verlassen – obwohl ich davon ausgehe, dass die damalige Regierung Helmut Schmidt / Hans-Dieterich Genscher es mit uns ehrlich gemeint haben. Aber nachfolgende Politiker – Generationen derer einfach nicht unbedingt würdig sind.

    2003 weinte die GKV um ein Defizit von 3 Mrd. – der gesundheitspolitische Sprecher der CSU Landesgruppe, die Gesundheitsministerin erleben im Herbst die schönste Nacht ihres Lebens, als sie die parteiübergreifende Entscheidung des Gremiums aus SPD, Grüne und CDU/CSU bekanntgeben, das Finanzloch mittels des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes „GMG“ mit Hilfe der Altersvorsorger und gesetzlich Sozialversicherten ab Auszahlung ihrer Direktversicherungen oder monatlichen Betriebsrenten zu stopfen – die übrigen Beitragszahler in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung bleiben außen vor, um nicht noch weitere Unruhe in die Wählerschaft zu bringen (wir erinnern uns: nach den Hartz IV Beschlüssen war die Rot/Grün auf dem freien Fall und auch das ausgesprochene Selbstbewusstsein von Kanzler Gerhard Schröder konnte diesen Fall dann 2005 trotzdem nicht retten.

    Seither zahlen bekannter Weise alle Altersvorsorger – auch die deren Verträge bereits seit den 70er Jahren bestanden 1/5tel ihrer investierten Altersvorsorge in die gesetzliche Kranken- und Pflegekassen – so sie nicht privat versichert sind oder einer steuerlichen Beihilfeversorgung erfreuen.

    2018 erfreute sich die GKV einer Rücklage von 21 Mrd Euro. Ratet mal, wer die aufgebaut hat? Dann kam Corona – 2021 war die Rücklage weg – nur, mal deutlich zu machen, wie mit unseren Beiträgen umgegangen wird nenne ich dieses eine Beispiel: das Ärzteblatt schreibt am 8.1.2024 „Rund 132 Millionen Dosen Corona Impfstoff entsorgt.“  > mehr

    Und heute meldet die Krankenkasse Direkt: GKV-Finanzentwicklung-Krankenkassen-nach-1-Quartal-2024-tief-in-den-roten-Zahlen. > mehr

     

    Dem verantwortlichen Gesetzgeber können wir also nicht unser Geld anvertrauen, denn wie oft müssen wir noch enttäuscht werden. 1974 haben wir der Schmidt / Genscher vertraut und in unsere Altersvorsorge nach dem Betriebsrentengesetz vertraut. Ab 2004 ist unser Vertrauen zerstört und die Gerichte machen da mit. Es gibt keinen Vertrauensschutz im Solidarsystem, sagen sie. Auch die Richter am Bundesverfassungsgericht – von der Bundesregierung eingesetzt – repräsentieren nicht mehr die 3. Gewalt unserer Demokratie, wenn wir feststellen müssen, dass bisherige Beschwerden nicht zugelassen wurden.

    Reinhold Birth, DVG e.V., 13.09.2024

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