Author: Andreas Reich

  • Anmerkungen von Gerhard Kieseheuer erster Vorsitzender und jetziger Ehrenvorsitzender des DVG e.V.

    Der § 229 SGB V oder was hat sich ab dem 01.01.2004 an dem Gesetz geändert? Eine Analyse aus dem Schreiben des GKV – Spitzenverband vom 12.02.2004

    Seit vielen Jahre kämpft der Verein Direktversicherungsgeschädigte e.V. gegen die gesetzwidrige Zwangsverbeitragung einer privatfinanzierten Altersvorsorge, die nach Auslegung der Krankenkassen, mit Rückendeckung der Politiker aller Parteien (Ausnahme: Die Linke) und der Sozialgerichte, ab dem 01.01.2004, auch für lange vor diesem Zeitpunkt abgeschlossenen Lebensversicherungen (Altverträge) nach Kapitalauszahlung (nicht Kapitalabfindung!), erneut beitragspflichtig werden. Die Beitragspflicht umfasst den Arbeitnehmer – und den Arbeitgeberanteil, sowie den Beitrag zur Pflegeversicherung. Ein Recht dazu wollen die oben genannten Stellen an einer Änderung im § 229 SGB V erkennen. Bewusst wollen die Politiker, die Krankenkassen und die Gerichte den Unterschied zwischen einer privaten Altersvorsorge und einer betrieblichen Altersversorgung nicht anerkennen. Kapitalabfindung bei der betrieblichen Altersversorgung ist nicht gleichzusetzen mit Kapitalauszahlung einer privaten Kapitallebensversicherung. Sie unterscheiden nicht zwischen Äpfeln und Birnen.

    In Deutschland steht die Altersversorgung auf drei Säulen:

    1. Die gesetzliche Rente.
      II: Die Betriebsrente (Altersversorgung)
      III: Die private Altersvorsorge:
    2. a) Direktversicherung bis 2002, (Kapitallebensversicherung nach § 40b Einkommensteuer-Gesetz) Abzug ca.20%
      b) Altersvorsorge nach dem Altersvermögensgesetz, in Kraft ab 01.01.2002 (Altersvorsorge aus Bruttolohn, 5 Wege der betrieblichen Altersvorsorge z.B. Direktversicherung) Abzug ca. 50% und weitere Benachteiligungen.
      c) Die Riesterrente (Auf Grund unserer Bemühungen beitragsfrei).

    Wie war die Situation bis zur Änderung und Inkrafttreten des § 229 SGB V? Der Rente vergleichbaren Einnahmen, gesetzlich Versorgungsbezüge genannt, unterlagen schon seit 1983 der Beitragspflicht. Der Arbeitnehmer musste auf seine Versorgungsbezüge (Betriebsrenten) die Sozialabgabe zahlen. Die Kapitallebensversicherung nach § 40b Einkommensteuer-Gesetz war beitragsfrei. Da sich im § 229 SGB V eine Gesetzeslücke befand, wurde der Paragraph zum 01.01.2004 geändert! Wie sah die Gesetzeslücke aus? Um die Sozialabgaben zu sparen, vereinbarten die Arbeitnehmer vor Eintritt des Vorsorgebezugs eine Kapitalabfindung und damit waren sie beitragsfrei. Das hatte so gravierende Ausmaße angenommen, dass expliziert der Gesetzestext darauf abgestimmt worden ist, – oder ist eine solche Leistung vor Eintritt des Versicherungsfalls vereinbart oder zugesagt worden

    Wie war die Situation: Der Arbeitnehmer, der so einen betrieblichen Versorgungsbezug (Rentenzahlung) bekam, bezahlte bis Ende 2003 seinen normalen Sozialbeitrag. (Arbeitnehmeranteil) Wenn er sich aber, nachdem der Versorgungsbezug eingetreten war, eine Kapitalabfindung (Einmalzahlung) auszahlen ließ, musste er 120 Monate Sozialabgaben zahlen.

    Hatte er aber vor Eintritt des Versorgungsbezugs eine Kapitalabfindung vereinbart, dann wurde ihm die ganze Summe brutto für netto ausgezahlt. Der Arbeitnehmer brauchte keine Sozialabgaben zu zahlen.

    Nur diese Gesetzeslücke ist mit der Gesetzesänderung geschlossen worden. Die Schließung der Gesetzeslücke ist nicht zu beanstanden! Aus diesem Grund wurde der § 229 SGB V Punkt 143 wie folgt geändert: Nach dem Begriff > wiederkehrende Leistung < wurde die Ergänzung > oder ist eine solche Leistung vor Eintritt des Versicherungsfalls vereinbart oder zugesagt worden < eingefügt. Der § 229 SGB V lautete bis dahin: Tritt an die Stelle der Versorgungsbezüge eine nicht regelmäßige wiederkehrende Leistung, gilt ein Einhundertzwanzigstel der Leistung als monatlicher Zahlbetrag der Versorgungsbezüge, längstens jedoch für einhundertzwanzig Monate. Diese harmlose Erweiterung des § 229 SGB V Nr. 143 nehmen die Krankenkassen ab 2004 zum Anlass, auch Kapitalzahlungen aus Direktversicherungen der 3. Säule der Altersvorsorge, hier die private Vorsorge, zu Versorgungsbezügen zu erklären und Beiträge zu verlangen. Bis 2004 war es selbstverständlich, dass eine private Kapitallebensversicherung nicht beitragspflichtig war. Die Änderung des §229 SGB V betrifft nur Betriebsrenten (Versorgungsbezüge) Die Verbeitragung unserer Kapitallebensversicherung nach § 40b Einkommensteuergesetz muss deshalb beitragsfrei bleiben. Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass auch der § 248 SGB V geändert wurde. Der Arbeitnehmer, der einen Versorgungsbezug bekam, muss seitdem den allgemeinen Beitrag an Sozialabgaben zahlen. (Arbeitgeber und Arbeitnehmeranteil.) Immer wieder werden Direktversicherungen (siehe Punkt a und b) in einen Topf geworfen. Wenn man von der Beitragspflicht bei Direktversicherungen spricht, dann meint man die aktuelle Direktversicherung, die mit dem Altersvermögensgesetz zum 01.01.2002 eingeführt wurde. Mit dem Altersvermögensgesetz wurden die 5 Wege der betrieblichen Altersversorsorge eingeführt. Ein Weg davon ist die Direktversicherung. Hier zahlt man mit seinem Bruttolohn ein. Da der Staat aber auf kein Geld verzichten will, werden hier nach Auszahlung ca.33% Lohnsteuer und ca. 20% Sozialabgaben incl. Beiträge zur Pflegeversicherung fällig. Darüber hinaus gibt es noch gravierende Nachteile beim Krankengeld, Arbeitslosengeld und der Höhe der Rente.

    Siehe auch das ausführliche Schreiben: Die Rechtsprechung ist gegen uns.

    Gerhard Kieseheuer 15.08.24

    Bild: DVG e:V.

  • Zweimal zur Kasse gebeten

    Zweimal zur Kasse gebeten

    Quelle: WirtschaftsWoche Heft 37/2024 vom 06.09.2024 S. 74 von Niklas Hoyer

     

    Brigitte Pötzl nimmt die Dinge nicht einfach so hin. Sonst hätte die heutige 67 – jährige aus der Nähe von Darmstadt in den 1980er Jahren nicht Maschinenbau studiert. Damals war das Studium noch eine reine Männerdomäne. Pötzl boxte sich durch, wurde später Abteilungsleiterin beim Reifenhersteller Pirelli. Heute ist sie im Ruhestand – und kämpft erneut. Wogegen? Gegen „staatlich abgesegneten Betrug“ sagte Pötzl gegen einen rückwirkenden Eingriff in die Altersvorsorge von Millionen Menschen – ein echter Vertrauensbruch.

    Seit Jahren protestieren Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner dagegen, dass sie auf Auszahlungen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zahlen sollen. Was sie besonders aufregt. Die 2004 eingeführte Beitragspflicht gilt auch für Direktversicherungen, die vor Jahrzehnten abgeschlossen worden sind. Dabei hat die allein der Arbeitnehmer finanziert, aus bereits mit Steuern und Sozialabgaben belasteten Einkommen.

    Pötzl hatte ihre Direktversicherung Mitte der 1980er-Jahre abgeschlossen. Sie wollte damit privat fürs Alter vorsorgen. Die Beiträge hat auch sie immer aus dem Nettoeinkommen geleistet, ohne Zuschüsse vom Arbeitgeber. Doch weil der Vertrag über diesen lief, zählt der Vertrag als Betriebsrente, obwohl Pötzl ihn nie als solchen verstanden hat.

    2017, mit 60, bekam Pötzl aus der Versicherung 70.000 Euro. Seither muss sie zehn Jahre  lang darauf Kassenbeiträge zahlen, über 100 Euro im Monat. „Für mich kam das völlig überraschend. Es macht mich jeden Monat aufs Neue wütend“, sagt sie. Als Gutverdienerin sei sie immer in der gesetzlichen Versicherung geblieben, einer Solidargemeinschaft, wie sie sagt. Und als Dank werde sie nun, völlig unsolidarisch, zum zweiten Mal zur Kasse gebeten.

    Vor Gericht haben Betroffene bislang kaum Erfolge erzielt. Trotzdem fühlen sie sich im Recht. Und gerade können sie sogar ein wenig hoffen. Grund dafür sind Signale des Bundeskanzlers Olaf Scholz (SPD). Der hatte schon im September 2022 bei einem Bürgerdialog gesagt, dass man bis zur nächsten Wahl eine Lösung finden wolle.

    Doch wann und wie kommt die? Die Bundesregierung reagiert auf Anfrage zurückhaltend. Das Bundesgesundheitsministeriumerklärt – mit Beteiligung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundeskanzleramts -, man schließe Anpassungen immerhin nicht aus. Zwar sei eine weitere Entlastungbei den Krankenkassenbeiträgen auf Betriebsrenten „nicht Bestandteil des Koalitionsvertrags“. Scholz habe sich aber offen gezeigt, „für Rentnerinnen und Rentner mit bereits ausgezahlten und verbeitragten Betriebsrenten“ zusätzliche „fiskalische Möglichkeiten zu prüfen.“

    Gemeint ist wohl, dass Betroffene zwar erst einmal die Beiträge stemmen müssen – aber wenigstens steuerlich entlastet werden sollen.

    Das klingt sehr vage. Und das Ministerium schiebt auch gleich nach. Scholz habe betont, dies sei kompliziert. Eine konkrete Entlastung sei kurz- und mittelfristig also nicht zu erwarten. Die „Prüfung der Möglichkeiten dauert an.“

    20 Prozent auf Alles

    Pötzl will nicht länger warten. Sie hat im Verein Direktversicherungsgeschädigte e.V. die Regionalgruppe Südhessen gegründet. Dort organisieren Betroffene Protestaktionen. Das Bundeverfassungsgericht und das Bundessozialgericht haben die „Doppelverbeitragung“ von Betriebsrenten in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung allerdings weitgehend für zulässig erklärt. 2010 stellten die Richter klar, dass – anders als im Steuerrecht – doppelte Kassenbeiträge während der Ein- und Auszahlung  nicht unbedingt verfassungswidrig seien (1 BVR 739/08)

    Obwohl es mehrere Betriebsrentenarten gibt, die unterschiedlich gestaltet werden können und die je nach Abschlussjahranderen Regen unterliegen, erheben Krankenkassen ihre Beiträge darauf im Kern immer gleich. Betriebsrentner zahlen den vollen Beitragssatz, rund 20 Prozent. Fließt das Geld auf einen Schlag, wie der Beitrag auf ein Einhundertzwanzigstel davon berechnet – und ist dann 120 Monate lang fällig.

    Privatversicherte zahlen ihre Beiträge dagegen unabhängig vom Einkommen, bei ihnen ändern Betriebsrenten also weder in der Ein- und Auszahlungsphase etwas an der Beitragshöhe.

    Um die Beitragslast der gesetzlich Versicherten wenigstens abzumildern, profitieren im Alter Pflichtversicherte seit einiger Zeit von einem Freibetrag. Auf die ersten 176,75 Euro an Betriebsrente pro Monat zahlen sie keinen Krankenkassenbeitrag, darüber anteilig. In der Pflegeversicherung gibt es dagegen eine Freigrenze. Bis 176,75 Euro pro Monat fällt dort kein Beitrag an, darüber aber auf die komplette Rente. In Summe werden die Beiträge auf monatlich maximal 5175 Euro an Einkünften erhoben, der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze.

    Kompliziert genug. Doch diese Regeln reichen oft nicht, um eine Doppelverbeitragung zu vermeiden. Dabei geht es selten um neuere Verträge, deren Beiträge normalerweise von Sozialabgaben befreit sind. Außerdem muss der Arbeitgeber Geld zuschießen, weil auch er Sozialausgaben spart. Im Großen und Ganzen stellt das eine faire Belastung über Ein- und Auszahlungsphase sicher.

    Vor allem bei älteren, vor 2005 abgeschlossenen Direktversicherungen ist das meist anders. Werden deren Beiträge durch Entgeldumwandlung finanziert – also durch die Umwandlung von Gehalt, – sind diese nicht sozialabgabenfrei. Trotzdem greift bei Auszahlung der volle Beitrag.

    Es geht um Millionen Verträge, abgeschlossen in den 1980er – und 1990er- Jahren. Zurück geht diese Beitragspflicht auf einen Eingriff im Juli des Jahres 2003. Damals einigten sich die Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) und CSU-Sozialexperte Horst Seehofer in nächtlichen Beratungen auf eine Gesundheitsreform. Seehofer beschrieb die Verhandlungen später als „einen der schönsten Nächte meines Lebens.“

    Für die Betroffenen mit jahrzehntealten Direktversicherungen klingt das wie ein Hohn. Manche bezweifeln aber, dass das Gesetz damals überhaupt so gedacht war, wie es wirkt. Denn in der Gesetzesbegründung heißt es, mit den geänderten Kassenbeiträgen auf Betriebsrenten sollten „Umgehungsmöglichkeiten“ beseitigt werden.

    Dazu muss man wissen: Schon damals waren laufend gezahlte Betriebsrenten beitragspflichtig, wenn auch nur mit dem halben Beitragssatz. Auch auf Einmalzahlungen, die zur Abfindung einer solchen fälligen Betriebsrente gezahlt wurden, fielen Krankenkassenbeiträge an. Wurde die Abfindung hingegen vor Fälligkeit vereinbart oder war von vornherein eine Einmalzahlung vereinbart, gingen die Krankenkassen leer aus.

    Ein historischer Irrtum

    Findige Berater nutzten das aus. Sie wandelten Betriebsrenten früh genug in Einmalzahlungen um. „Die Beitragspflicht wird also durch entsprechende Vereinbarungen um gangen“, heißt es in der Gesetzesbegründung. „Aus Gründen der gleichmäßigen Besteuerung aller Betroffenensoll dies Lücke geschlossen werden.“

    Die rein privat finanzierten Direktversicherungen sahen von Anfang an nur Einmalzahlungen vor. Von einer Umgehung der Beitragspflicht kann hier daher kaum die Rede sein, Die heutigen Regeln waren beim Abschluss gar nicht absehbar. Im Gegenteil. Bis 1983 waren Rentnerinnen und Rentner meist beitragsfrei krankenversichert. Selbst auf gesetzliche Renten fiel damals kein Beitrag an.

    Es sei bei der Gesetzesänderung 2003 nicht beabsichtigt, rein privat finanzierte Bezüge mit Beiträgen zu belasten, sagte einer, der am damaligen Gesetz für die Bundesregierung federführend beteiligt war. Namentlich zitiert werden möchte er nicht.

    Sind die Krankenkassenbeiträge auf die alten Direktversicherungen ein historischer Irrtum? Betroffene gehen noch einen Schritt weiter. Einer nennt die Doppelverbeitragung einen „gesetzeswidrigen Willkürakt.“ Er stützt sich bei seiner Bewertung auch auf einen Aufsatz aus dem Jahr 2019 von Karl-Jürgen Bieback. Darin kommt der ehemalige Professor für Arbeits- und Sozialrecht an der Universität Hamburg per Auslegung zu dem Ergebnis, dass die alten Direktversicherungen – die von Anfang an nur eine Einmalzahlung vorsahen – schon vom Gesetzeswortlaut hier beitragsfrei bleiben mussten. Es handelt sich eigentlich um Lebensversicherungen mit Kapitalauszahlung und keine beitragspflichtigen Betriebsrenten.

    Ausnahmen von der Beitragspflicht gibt es auch heute schon. Seit 2018 fallen beispielsweise auf betriebliche Riester-Renten keine Kassenbeiträge an, weil diese mit bereits mit Sozialausgaben belastetem Einkommen finanziert werden. Auch privat fortgeführte Betriebsrentenverträge können anteilig befreit werden, wenn sich Versicherte selbst als Versicherungsnehmer eintragen lassen.

    Bieback habe bei diesem Aufsatz die spätere maßgebliche Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und des Bundesverfassungsgerichts jedoch noch nicht berücksichtigt, sagte Mathias Klose, Fachanwalt für Sozialrecht in Regensburg. Es handle sich um eine Einzelmeinung mit der wohl kein Umschwung bei der rechtlichen Bewertung zu erzielen sei.

    Die frühere Pirelli-Abteilungsleiterin Pötzl ficht das nicht an. „Hoffnung habe immer. Die lasse ich mir nicht nehmen.“ Im Oktober trifft sich ihre Regionalgruppe wieder, im Restaurant Villa Trautheim in Mühltal. Mit ihren Mitstreitern wird Pötzl Pläne schmieden. Ein Datum haben sie dabei fest im Blick, den 28. September 2025 – der voraussichtliche Tag der nächsten Bundestagswahl. ?

    Bearbeitet: Andreas Reich DVG e.V.

  • Vorstandschaft des DVG e.V. hat sich in die Südpfalz verliebt

    Vorstandschaft des DVG e.V. hat sich in die Südpfalz verliebt

    DVG e.V. ist wohl dem Charme der Südpfalz erlegen!

    Kleiner Wanderclub (Nelloclub e.V.) und großer Verein (DVG e.V.) arbeiten Hand in Hand, engagiert mit vielen Ideen, an ihren utopischen Zielen. Der Wanderclub Nello e.V. hat die Ziellinie erreicht – Der DVG e.V. muss noch folgen!

    Auf Einladung der DVG e.V., Regionale Gruppe Pfalz, unternahm im Rahmen der Durchführung des großartigen Symposiums im August 2021 „Demokratische Rente? Von wegen!“, der komplette DVG-Vorstand und der PR Experte, Thomas Kießling eine „kleine“ Wanderung von Rhodt über die Sesselbahn zur Nello-Hütte!

    Da der Regionalvertreter, Rudi Birkmeyer auch Mitglied im Wanderclub Nello e.V. ist, war der Club gerne bereit eine Sonderöffnung, für die rührigen Funktionäre/innen des DVG e.V. vorzunehmen. Hüttenwart Thomas Dawo übernahm die Führung.

    Dies kam besonders gut bei den engagierten Funktionären die im Kampf des unglaublichen Vertragsbruch durch rückwirkende Eingriffe in Verträge bundesweit aktiv sind besonders gut an! Zumal der kleine Wanderverein einen kleinen Empfang vorbereitet hatte und natürlich die Küche für die ebenfalls ehrenamtlichen engagierten Besucher anheizte. Deshalb übernahmen auch fast alle Teilnehmer eine Patenschaft an der 1.616 Meter langen Versorgungsleitung die zur Finanzierung der 145.000 Euro zeitgleich lief.

    Die Wandergruppe war angetan und spontan beschloss man dies muss eine Wiederholung finden.

    So legte man die aktuelle Vorstandsklausur wieder in die Südpfalz und zwar nach Edenkoben natürlich inclusive „Wandereinheit“! Da Thomas Dawo aber am letzten Sonntag beim Spielfest auf der Nello-Hütte gebunden war, übernahm der „Protestradler“ Rudi Birkmeyer die Aufgabe des Wanderführers.

    Rudi der Protestradler

    Rudi war im April 2019 um auf den skandalösen Betrug aus dem Nettogehalt (Eigentum) bei selbst finanzierten Direkt-Lebensversicherungen aufmerksam zu machen, zu einer Protestveranstaltung mit dem Rad von Offenbach nach Berlin in die „Urania“ gefahren. Diese Radtour des damals 67-jährigen begleitete ein Fernsehteam vom ZDF für eine Reportage in Frontal 21. Dieser Beitrag ist abrufbar in der ZDF-Mediathek/Frontal 21.

    Die Krankenkassen machen aus einer Überweisungsform aus einer Lebensversicherung eine Betriebsrente und kassieren somit gleich dreimal Beitrag auf eine Lohnsumme. Bei der monatlichen Auszahlung und nach Zuteilung der Versicherung gleich nochmal doppelt den Beitrag (Arbeitgeber- und Arbeitnehmer- Anteil). Der Unterschied zur normalen Lebensversicherung, der monatliche Beitrag wurde über das Lohnbüro abgeführt und nicht vom Konto überwiesen!!!

    Die Wanderung

    Am Sonntagmorgen traf man sich dann an der Talstation der Rietburgbahn und wanderte von der Rietburg aus vorbei am Ludwigsturm über den Kohlplatz zur Nello-Hütte wo man zur Mittagszeit eintraf.

    Wanderführer Rudi hatte vorher noch eine besondere Attraktion für die DVG Wanderer/innen. So ließ er nur 50 m vor der Gruppe eine Rotte Wildschweine, im vollen Galopp mit ca. 16 Säuen, den Weg der Gruppe kreuzen. Die Rotte erzeugte eine riesige Staubwolke. Wohl ein ganz seltenes Naturerlebnis!

    Die Gruppe stärkte sich mit kühlen Schorle-Getränken und den typischen Pfälzer Speiseangebot der 100 Jahre alten Nello-Hütte.

    Gegen 15:00 Uhr wurde der Rückweg gestartet. Rund 10 km legten die unermüdlichen Kämpfer des unglaublichen Betrugs, das an Enteignung grenzt, zurück. Schade dass die zunächst angemeldeten Mitglieder doch noch kurzfristig absagten.

    Wunschziel

    Gerne würde man auch eine dritte Wanderung zu der geliebten Nello-Hütte machen. Ein sehr passender Anlass wäre – wenn die Politiker endlich dieses Unrecht bereinigen, die Doppelverbeitragung einstellt und die geprellten Bürger entschädigt!

    Text und Bild: Rudi Birkmeyer

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