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  • Was würde Helmut Schmidt dazu sagen?

    Was würde Helmut Schmidt dazu sagen?

    Text: Reinhold Birth             Bild: Facebok

    Was würde Helmut Schmidt dazu sagen?

    Das können wir nur vermuten und uns dabei auf seine öffentlichen Aussagen und auf sein Tun berufen. Tatsächlich hat er sich zwar aus der Tagespolitik herausgehalten, aber dennoch zu Lebensfragen unmissverständlich in zahlreichen Gesprächen oder seinen Büchern zu Wort gemeldet. Auch heute noch greift die Helmut Schmidt Stiftung auf sein Archiv von zahlreichen Zeit-Dokumenten zurück und erinnert an ihn in regelmässigen Newslettern, der Dauer-Ausstellung im Gebäude des Zeit-Verlags in Hamburg wie bei vielen anderen Gelegenheiten.

    Kürzlich stellte sich diese Frage – was er den dazu sagen würde – auch eine kleine Runde mit Giovanni di Lorenzo, Sandra Maischberger, Peer Steinbrück und Thomas Karlauf zum 10. Todestag Helmut Schmidt’s in der Wochenzeitung „Zeit“. Dabei ging es vor Allem um den Zustand unseres Landes – eine lesenswerte Lektüre auf meiner Fahrt nach Frankfurt.

    Aber jetzt geht es um die Frage über den Zustand unserer Rente, um die seit langer Zeit diskutiert wird. HS machte immer wieder auf das steigende Bevölkerungswachstum in der Welt wie ebenso auf die Demographie in Europa aufmerksam und konnte sich durchaus vorstellen, dass das Renteneintrittsalter in Deutschland weiter nach oben geschoben wird – er sagte: „wenn es denn dabeibleibt“ – aber hier geht es jetzt um den Beschluss des Betriebsrentengesetz von 1974 und was daraus geworden ist – ausgehend von dem GMG 2004 und den darauffolgenden Gerichtsentscheidungen.

    Es ist kaum davon auszugehen, dass er damit einverstanden war und er würde sicherlich auch die These 3, Satz 4 von Mathias Miersch, dem SPD Fraktionsvorsitzenden unterstützen – https://www.matthias-miersch.de/zwölf-thesen/, in der es heisst:

    „Die Versuche, z.B. über Direktversicherungen private Vorsorge zu erreichen, um sie anschliessend mit Beiträgen und Steuern zu belasten, haben das Vertrauen vieler Bürgerinnen und Bürger erschüttert.“

    HS hätte in seiner Verantwortung sicherlich die Vertrauensregelung nach Artikel 20 GG beachtet. Aber leider hat ihn niemand gefragt – oder doch? – wie auch immer.

    • Warum ist die „Doppelverbeitragung“ inzwischen durch die SPD nicht längst wieder abgeschafft worden – man hatte es doch mehrfach und öffentlich versprochen. Die Frage an Mathias Miersch gestellt, verwies er auf den Beschluss der SPD, das tun zu wollen. Auch die CDU, die ja aktuell Koalitionspartner ist, hatte bekanntlich diesen Beschluss im Dezember 2018 gefasst.
    • Waren etwa widrige Umstände der Grund dafür oder bestand von vornherein gar keine Absicht dazu?
    • Wird das verlorengegangene Vertrauen des Wahlvolkes gar nicht wahrgenommen oder ist es ihnen egal?
    • Verdammt noch mal, warum wird nicht entsprechend der Partei-Beschlüsse gehandelt?

    Stattdessen werden wir mit Aussagen konfrontiert, wie:

    • Wir müssen Haushaltsloecher stopfen, weil
    • die Kassen leer sind (was nichts anderes heisst, als: „Wir haben euer Geld längst für andere Dinge ausgegeben oder brauchen noch mehr, um die Welt zu retten. – ein Kassensturz wäre nicht zu verantworten“
    • Ein dauerndes Argument ist: Wir müssen unser Gesundheitswesen sanieren (m.E. ist das gar nicht möglich, denn der Gesetzgeber trifft immer wieder Ausgaben-trächtige Entscheidungen – denken wir u.a. (nicht zuletzt) an die Coronazeit und den Maskendeals. Niemand will das alles wirklich aufarbeiten.

    Ich denke, das Gesundheitswesen muss unter eine genossenschaftliche Selbstverwaltung – der Gesetzgeber muss da raus.

    Man versucht, uns mit dem Verweis auf das Betriebsrentenfreibetragsgesetz von 2020 zu trösten und schreibt: „Ich verstehe ihre Enttäuschung und weiss, dass das kein zufriedenstellender Trost für Sie ist“.

    • Wir wollen keinen Trost – wir verlangen die Einhaltung von Recht und Gesetz auf das wir vertrauen wollen.
    • Ein Recht nach Kassenlage ist Willkür und kein Recht.

    Helmut Schmidt würde uns Recht geben, da bin ich sicher.

  • Informationsveranstaltung des DVG-e.V. am 02. Februar in Stuttgart

    Informationsveranstaltung des DVG-e.V. am 02. Februar in Stuttgart

    Text: DVG-e,V.        Bild: DVG-e.V.

    Die finanzielle Absicherung im Alter ist ein zentrales Thema, das viele Menschen bewegt. In Anbetracht der aktuellen Diskussionen lädt der DVG zu einer Informationsveranstaltung ein, bei der sachliche Fakten im Vordergrund stehen und Klarheit geschaffen werden soll.

    Vorsorge muss sich wieder lohnen

    Altersvorsorge muss für jeden Einzelnen wieder attraktiv und lohnenswert sein. Nur so kann langfristig eine solide finanzielle Basis für den Ruhestand geschaffen werden.

    Veranstaltungsdetails

    • Wann: 02. Februar, 17 Uhr
    • Wo: Hotel Arcotel Camino Heilbronner Straße 21 in 70191 Stuttgart

    Die Themen der Veranstaltung

    • Worauf ist bei Abschluss von Verträgen zur betrieblichen Altersvorsorge zu achten?
    • Kann die zweite Säule der Altersvorsorge (Betriebsrente) die „Rentenlücke“ schließen?
    • Haben Alte und Junge nicht die gleichen Interessen?

    Experten des DVG informieren ausführlich über die aktuelle Gesetzeslage im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge. Dabei werden auch wichtige Hinweise zu Verlustrisiken gegeben, die bei der Altersvorsorge beachtet werden sollten.

    Informationen zum DVG-e.V.: https://dvg-e.V.org

  • Krankenkassen klagen gegen den Staat

    Krankenkassen klagen gegen den Staat

    Quelle: ARD Mediathek

    “Millardenloch durch versicherungsfremde Leistungen”
    – aber Rentner müssen doppelt zahlen

    von Reiner Korth              25.01.2026

    Ein “Milliardenloch durch versicherungsfremde Leistungen” und “Wo landen unsere Beiträge wirklich”, fragt unser DVG Kollege Helmut Achatz in seinem Blog “vonunruhestand.de” (*1):  “Der Staat plündert die Krankenkassen aus und belastet sie mit versicherungsfremden Leistungen”, so führt Helmut Achatz weiter aus. Sehr ausdrücklich wurde das Thema der Finanznot der Krankenkassen, im Wesentlichen verursacht durch die versicherungsfremden Leistungen, auch in der ARD Sendung “Pluminus” vom 14.01.2026  dargestellt.

    Kosten für Bürgergeldempfänger nur zu einem Drittel gedeckt

    Wie Plusminus erklärt, hatten die Krankenkassen im Jahr 2023 Ausgaben in Höhe von 306 Mrd Euro. Davon mußten ca. 60,5 Mrd Euro für  “versicherungsfremde Leistungen”,
    wie etwa Familienversicherung, Krankenhausinvestitionen und Bürgergeldzuschüsse aufgewendet werden. Letztere sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben, die folglich vom Staat, also aus Steuergeldern zu finanzieren sind. Den Hauptposten im Defizit machen dabei die Bürgergeldempfänger aus. Wie Plusminus ausführt, zahlt der Staat für jeden Bürgergeldlempfänger nur 144 Euro ein. Das ist aber nur ein Drittel der tatsächlichen Kosten. Das heißt im Umkehrschluß: zwei Drittel der Gesundheitskosten für Bürgeldempfänger müssen die GKV Versicherten mit subventionieren. Die Allgemeinheit, z. B. Privatversicherte, Selbstständige und Beamte,  beteiligt sich nicht.

    Der GKV Verband verklagt den Staat auf 10 Mrd Euro jährlich Erstattung

    Dieses Finanzloch hat etwa die Größe von 10 Mrd Euro jährlich. Der GKV Spitzenverband hat jetzt den Staat zur Rückerstattung dieser Gesundheitskosten aus den Versicherunsgfremden Leistungen verklagt, weil sie von der Allgemeinheit zu tragen seien. Nach den Ausführungen von Jens Baas, Vorstand Techniker Krankenkasse, könnten damit die Zusatzbeiträge um etwa “0,5 Prozentpunkte” sinken für alle Versicherten.

    Rentner zahlen doppelte Krankenkassenbeiträge

    Dabei trifft es die Direktversicherten und die Betriebsrentner besonders hart. Sie müssen seit Jahren schon doppelte Krankenkassenbeiträge zahlen, weil die Krankenkassen finanzklamm sind. Eine Rücknahme der ungerechten und einseitigen Doppelverbeitragung sowie die Korrektur des § 229 SGB V haben die Gesundheitsminsiter bisher immer pauschal zurückgewiesen mit dem Argument “Den Krankenkassen fehlt es an Geld.” Warum das Geld tatsächlich fehlt, hat Plusminus jetzt offengelegt. Helmut Achatz schreibt daher auch in seinem Blog “Wie der Staat mit den Krankenkassen umgeht, ist ein Skandal” und “Die Betriebsrentner trifft’s doppelt”.

    Die private und betriebliche Altersvorsorge wird zunehmend zu  “einer Kostenfalle”, zum Spielball der Politik. Sparen in staatlich geförderte Altersvorsoge wird in der heutigen Zeit auch für junge Leute zu einem hohen Finanzrisiko.

    (*1)

    https://vorunruhestand.de/2026/01/krankenkassen-klagen-wo-landen-unsere-beitraege-wirklich/

  • Die Rentner fehlen in der Rentenkommission

    Die Rentner fehlen in der Rentenkommission

    Quelle: Internetseite der Bundesregierung

    von Reiner Korth     21.01.2026              Bild: Bundesregierung – Sandra Steins

    ASK ist besetzt nur mit Politikern und verbeamteten Professoren

    Die Rentenkommission, offiziell genannt die “Alterssicherungskommission” (ASK) der Bundesregierung, hat ihre Arbeit Anfang des Jahres aufgenommen. Die Bundesregierung hat am 07. Januar den Startschuß bekanntgegeben, die Bundesregierung hat jetzt die Mitglieder der Rentenkommssion vorgestellt. Und wieder einmal ist zu konstatieren: Politiker und Beamte bleiben unter sich, reden über unbeteiligte Dritte. Politiker und verbeamtete Professoren entscheiden über die Köpfe der zukünftigen Rentner hinweg. Der DVG beklagt, daß die eigentlich Betroffenen, die normalen Bürger und Arbeitnehmer nicht mit am Tisch sitzen dürfen. Sie sind bei der Lösungsfindung ausgesperrt.

    Vertrauen in politisches Handeln auf dem Tiefpunkt

    Wie die Statisken ausweisen, lag die durchschnittliche Beamtenpension im Jahr 2025 bei 3 250 Euro monatlich, die Durchschnittsrente jedoch nur bei 1 400 Euro. Da sitzen also gut bezahlte Pensionäre mit 72 % Pensionsanspruch zusammen und richten über die fleißigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die unseren Laden am Laufen halten. Und sie liefern weiteren Nährstoff für die soziale Spaltung in unserem Land: längere Arbeitszeiten, weniger Rentenpunkte, die 48 % Marke steht zur Disposition, künstlche Reduzierung des monetären Wertes eines Rentenpunktes durch überhöhte Festsetzung des Durchschnittseinkommens, welches dann Grundlage der Rentenberechnung ist, etc. Arbeitnehmer und Rentner beobachten eine Entfrendumg des politischen Handelns Ihnen gegenüber. Ihr Vertrauen in eine gerechte Altersversorgung ist dahin. Warum bekommen Staatsdiener 72 % an Pension, Rentner aber im allergünstigsten Falle nur einen Höchtsatz von 48 %. Die gesetzliche Haltelinie in der Rente lag 1990 noch bei 55 %. Während also bei den Rentnern systematisch gekürzt wurde verblieb die Höhe der Beamtenpension weiter bei konstant knapp 72 % und das bereits nach 40 Dienstjahren. Der Rentner dagegen erhält den Höchstsatz erst nach 45 Arbeitsjahren.

    Die Spaltung der Gesellschaft mit “Alt versus Jung” ist eine Gefahr

    Im Vorfeld zum Start der Rentenkommission wurde erneut das Schlagwort “Boomergeneration” groß vorangestellt. Damit soll den jungen Leuten deutlich gemacht werden, die Finanzierung der Rentenkasse habe nur deshalb Probleme, weil zu wenig junge Arbeitnehmer für zuviele Rentner jetzt einzahlen müssen. Kein Wort darüber, daß die heutigen Rentner in ihren 45 Berufsjahren bereits mehrere hunderttausend Euro in die Rentenkasse eingezahlt haben. Und kein Wort über die versicherungsfremden Leistungen. Der soziale Frieden ist in Gefahr.

    Die versicherungsfremden Leistungen sind das Hauptproblem

    Auch die ASK scheut sich, den Politikern den Spiegel vorzuhalten und das eigentliche Problem der strapazierten Rentenkasse als absolut reformbedürftig anzupacken. “Versicherungsfremde Leistungen” sind Phasen ohne Beitragszahlung, die dennoch zu Rentenansprüchen führen, wie z. B. Arbeitslosigkeit, Krankheit, Mutterschutz, Erziehungszeiten, Fremdrenten, etc. Die Finanzierung dieser sozialen Zahlungen ist jedoch eine Aufgabe der Allgemeinheit. Sie muß aus der Staatskasse, also aus dem Steuertopf erfolgen. Der sogenannte “jährliche Zuschuss” des Staates (2025 waren das ca. 93 Mrd) ist also keine Subvention sondern eine nachträgliche “Beitragszahlung” des Staates für eben diese versicherungsfremden Leistungen. Und dieser Zuschuß ist bei weitem nicht kostendeckend. Laut Teufel-Tabelle betrug die Finanzlücke im Jahr 2024 ca. 46 Mrd Euro. Das heißt im Umkehrschluß: diese Unterdeckung in der Rentenkasse müssen die Arbeitnehmer mit ihren Rentenzahlungen zu einem Drittel allein mit subventionieren, weil der Staat zu wenig einzahlt. Wenn dagegen alle versicherungsfremden Leistungen ersatzlos gestrichen würden, könnte der monatliche Beitragssatz zur Rentenversicherung um volle 3 Prozentpunkte fallen. Optimistische Schätzungen nennen sogar eine Reduzierung von 4 Prozentpunkten auf dann 14,6 % Beitrag. Das wäre eine wirkliche Entlastung für die jungen Arbeitnehmer. Es ist an der Zeit, daß die Bundesregierung sich ehrlich macht und die Probleme der Rentenkasse offen diskutiert, und zwar mit den Betroffenen direkt. Ansonsten wird weiteres Vertrauen in bürgernahe Politik verspielt.

  • Der DVG wünscht allen ein gesundes und vor allem gerechtes neues Jahr

    Der DVG wünscht allen ein gesundes und vor allem gerechtes neues Jahr

    … und natürlich auch allen Politikerinnen ein gutes neues Jahr mit dem Vermerk, sich an Begriffe wie – eben – die Gerechtigkeit und an Verlässlichkeit zu erinnern. Ein Stopp der Doppelverbeitragung muss schleunigst kommen.

    Foto: pixabay

  • Macht`s doch wie die Dänen

    Macht`s doch wie die Dänen

    Qualität geht vor Nähe – das Gesundheitssystem in Dänemark – aber nachmachen wär` hierzulande eine Revolution

    Und zu Revolutionen sind wir in Deutschland ja durchaus imstande – also, wenn man mal den Mauerfall 1989 betrachtet. Ansonsten geht es eher darum, Pfründe zu sichern und nichts von seinem Besitzstand herzugeben. Wie man´s anders und konstruktiver macht, zeigte jüngst ein spannender Vortrag von Dr. Elke Berger vom Fachbereich Gesundheitswesen an der Technischen Universität Berlin. Sie hat ihre Promotion über die Reformen im Dänischen Gesundheitswesen geschrieben und gilt als profunde Kennerin des dortigen Systems. Warum also nicht auch hier „Weniger Kliniken, mehr Qualität.“ Eine deutsche Debatte um dänische Lösungen bei einer Veranstalter in Neu-Ulm (Café Fortschritt in der OnkoZert GmbH).

    Wie Firmenleiter Andreas Kämmerle schon bei der Einführung – und hernach bei der spannenden Diskussion – bemerkte: wir Deutschen tun uns mit Reformen durchaus schwer. Die Dänen übrigens auch, aber sie kamen dann doch in die Hufe, wie Dr. Elke Berger anschaulich darstellen konnte, weil ihnen das Gesundheitssystem auch alle Haare vom Kopf gefressen hatte. Eine Reform war überfällig.

    Das Gesundheitssystem in Dänemark hat sich über mehrere Jahrzehnte vom dezentralen, kommunal organisierten Modell hin zu einem hochzentralisierten, digitalisierten und steuerfinanzierten Sozialmodell entwickelt. Im Vergleich dazu arbeitet Deutschland weiterhin mit dem dualen Versicherungssystem und einer starken Selbstverwaltung der jeweiligen Sektoren, strukturiert aber derzeit zahlreiche Reformen zur Verbesserung von Effizienz und digitaler Infrastruktur.

    Historische Entwicklung des dänischen Gesundheitssystems

    Dänemarks Gesundheitssystem basierte ursprünglich auf lokalen und regionalen Initiativen, wobei Gemeinden und Regionen eigenständig die Gesundheitsversorgung organisierten und finanzierten. Eine markante Veränderung brachte die Gebietsreform von 2006, die das System zentralisierte und die Krankenhauslandschaft grundlegend umformte: Zahlreiche kleine Kliniken wurden geschlossen und durch wenige große „Superkrankenhäuser“ ersetzt, um medizinische Kompetenzen und Technik zu bündeln. Die Regionen verloren das Recht, eigene Steuern zu erheben, und seit 2008 finanziert eine landesweite Gesundheitssteuer das gesamte System. Die Rolle der Kommunen bleibt aber für Präventionsmaßnahmen und Pflege zentral. Der Staat übernahm eine koordinierende und planende Funktion, um eine landesweit einheitliche Versorgung zu sichern.​

    Aktueller Stand des dänischen Gesundheitssystems

    Das dänische Modell gilt heute als Vorreiter im Bereich Digitalisierung und Zentralisierung. Die medizinische Versorgung wird von fünf Regionen und 98 Kommunen sichergestellt, über einen zentralen Steuertopf finanziert und bietet allen Bürgern kostenfreien Zugang zu Gesundheitsleistungen, inklusive psychiatrischen Behandlungen. Hausärzte agieren als sogenannte „Gatekeeper“, die Patienten an Fachärzte und Krankenhäuser weiterverweisen. Die Digitalisierung ist weit fortgeschritten – Patientenakte, Terminmanagement und die Kommunikation zwischen Leistungserbringern sind weitgehend digitalisiert. Zuzahlungen fallen nur für wenige Leistungen an, etwa bei Zahnarzt und Medikamenten. Herausforderungen bestehen jedoch bei Personalmangel und Wartezeiten, sowie teilweise längeren Anfahrtswegen nach Schließung kleinerer Kliniken.​

    Aktueller Stand des deutschen Gesundheitssystems

    Das deutsche Gesundheitssystem beruht weiterhin auf einem dualen Modell mit gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Rund 90% der Bevölkerung sind gesetzlich versichert, ca. 10% privat. Die Selbstverwaltung (Kassen, Ärztevertretungen, Kliniken) bestimmt maßgeblich die Versorgung und die Finanzierung. Der Staat setzt den rechtlichen Rahmen, überwacht die Umsetzung und definiert die Standards für medizinische Versorgung und Prävention. Reformbedarf sieht die Politik unter anderem bei der Krankenhausstruktur, der Finanzierung von Pflege und Gesundheitsdienstleistungen sowie bei der Digitalisierung und Entbürokratisierung.​

    Vergleich Dänemark und Deutschland

    Merkmal Dänemark Deutschland
    Organisation Zentralisiert – 5 Regionen, 98 Kommunen​ Dezentral, starke Selbstverwaltung, Bund/Länder/Kommune​
    Finanzierung Steuerfinanziert; Gesundheitssteuer, kaum Zuzahlungen​ Dual: Gesetzlich & privat, Beitragsfinanziert​
    Krankenversicherungs-status Alle Einwohner automatisch versichert​ Versicherungs- und Meldepflicht, Zwei Systeme​
    Digitalisierung Hoch digitalisiert, einheitliche Akten, eHealth​ Digitalisierungsdefizite, regional unterschiedlich​
    Krankenhausstruktur Zentralisierte „Superkrankenhäuser“​ Regional diverse Kliniklandschaft, viele kleine Krankenhäuser​
    Zugang zu Ärzten Freie Arztwahl, Gatekeeper-System​ Freie Arztwahl, kein ausgeprägtes Gatekeeper-Prinzip​
    Herausforderungen Personalmangel, Wartezeiten, lange Wege​ Überalterung, Finanzierung, Bürokratie, Digitalisierung​

     

    Fazit

    Dänemark überzeugt durch ein stark vereinfachtes, steuerfinanziertes und hochdigitalisiertes System, das allen Bürgern einen gleichberechtigten Zugang zur medizinischen Versorgung bietet. Die deutsche Versorgung ist komplexer und pluralistischer organisiert, mit einer Kombination aus Selbstverwaltung und staatlicher Steuerung, weist jedoch Digitalisierungslücken und eine stärkere Fragmentierung auf. Beide Systeme stehen angesichts des demographischen Wandels und zunehmender Kosten vor strukturellen Reformherausforderungen, die durch einfache Streichlisten nicht zu stemmen sind. Warum das Gesundheitssystem in Deutschland aber auf die Zuzahlung der Direktversicherungsgeschädigten angewiesen ist, spottet eigentlich jeglicher Beschreibung. Macht es wie die Dänen: Reformen – aber zügig. Die Qualität steigt, die Kosten sinken. Und im Übrigen wären genug Finanzen übrig, um die Ungerechtigkeit der Direktversicherungsgeschädigten zu stoppen und zu beheben.

    Foto: pixabay

    Text: Thomas Kießling

    Redaktion: Andreas Reich

  • Hier Recht gesprochen, dort Ungerechtigkeit erfahren

    Hier Recht gesprochen, dort Ungerechtigkeit erfahren

    von Reiner Korth      12.12.2025        Foto:  pixabay

    Riester Rente geschützt – aber bei Direktversicherungen wird abkassiert

    Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) in Karlsruhe hat der Allianz Versicherung in einem Urteil vom 10.12.2025 untersagt, in alten Verträgen “einer fondsgebundenen Rentenversicherung”, sogenannte Riester Rentenverträge, “nachträglich eine Herabsetzung der monatlichen Rente” vorzunehmen (Az. IV ZR 35/25).

    Der BGH begründet die Unwirksamkeit eines solches Vorgehens mit Verstößen gegen §307 BGB und § 308 BGB. Insbesondere § 307 BGB verlangt, “Bestimmungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen”. Wie BILD online am 10.12.2025 berichtet, hat “die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg die Klage angestoßen”. Der Bund der Versicherten “geht davon aus, dass bis zu eine Million Riester-Verträge (auch) anderer Versicherer” betroffen sein werden.

    Sind Direktversicherungen “Altersvorsorge zweiter Klasse”?

    Eine einseitige “nachträgliche Kürzung” der Riester Rentenverträge wurde also der Versicherungswirtschaft vom BGH untersagt. Völlig anders ist jedoch die Situation dagegen bei den Verträgen einer Direktversicherung zur Altersvorsorge, zum Teil auch ebenfalls abgeschlossen bei der Allianz Versicherung. Hier fühlt sich nicht der BGH zuständig, sondern das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Und dieses Gericht hat seinerzeit geurteilt, den Krankenkassen sei es erlaubt, auch “nachträglich” auf alte Sparverträge, abgeschlossen vor 2004, Krankenkassenbeiträge zu erheben, was ebenfalls eine “nachträgliche Kürzung” der Auszahlung bedeutet. Da fragt sich der Laie, sind also Direktversicherungen, abgeschlossen über den Arbeitgeber, dann Verträge zweiter Klasse? Dürfen Versicherungsverträge einer Direktversicherung einfach so nachträglich mit Krankenkassenbeiträge belegt werden, was einer Kürzung der Auszahlung um ca. 20% entspricht? Bei Riester Verträgen dagegen ist das verboten?

    Zwei Mal Verträge der Altersvorsorge – aber zwei verschiedene Gerichte urteilen

    Wenn also die Versicherungswirtschaft in ihren Altersvorsorgeverträgen Klauseln anwendet, die eine “nachträgliche Herabsetzung”, sprich eine Kürzung der Auszahlung zulassen, dann werden diese vom BGH für unwirksam erklärt.

    Wenn dagegen die Krankenkassen “nachträglich” auf alte Verträge eine Beitragszahlung einfordern, was ebenfalls einer “Kürzung der Auszahlug” entspricht, dann ist das BSG in Kassel zuständig. Und dieses hat u. a. festgestellt, daß ein ausdrückliches Rückwirkungsverbot im Sozialrecht nicht erkennbar sei. Da fragt sich der Versicherte zu Recht: warum wendet nicht auch das BSG den § 307 BGB an und verweist darauf, daß der Versicherte entgegen den Geboten von Treu und Glauben nicht unangmessen benachteiligt werden darf?

    Gelten die Bestimmungen des Verbracherschutzes nicht für den Staat?

    Es scheint so, daß der Staat mit zweierlei Maß mißt. Die Gerichte wachen sehr penibel darüber, daß die Gesetze zum Verbraucherschutz  in der freien Wirtschaft konsequent eingehalten werden. Für staatliche Institutionen, wie z. B. die Krankenkassen gelten offensichtlich die Regeln zur Einhaltung der Verbraucherschutzbestimmungen nicht. Hier wird dem Staat in großzügiger Weise erlaubt, gegen den Verbraucherschutz  zu verstoßen. Sind die Sozialgerichte damit nachsichtiger gegenüber staatlichen Handelns als der BGH?  Der Bürger kann die Unterschiede nicht mehr erkennen. Beliebigkeit tritt an die Stelle von Treu und Glauben. Das Vertrauen in verläßliches staatliches Handeln hat weiteren Schaden genommen. Vom Staat geförderte Direktversicherungen sind gegen “nachträgliche Kürzungen” durch denselben Staat nicht geschützt. Diese Form der Benachteilgung in einer Zweiklassengesellschaft wird von den Direktversicherten als ganz große Ungerechtigkeit wahrgenommen.

  • Die Krankenkassenbeiträge und Rente: warum nicht auch im Losverfahren? Wär` auch nicht ungerechter als bisher

    Die Krankenkassenbeiträge und Rente: warum nicht auch im Losverfahren? Wär` auch nicht ungerechter als bisher

    Liebe Leserinnen und Leser,

    in Deutschland bahnt sich ein neues Zeitalter der Gerechtigkeit an: Die Bundesregierung plant, die Rentenreform und die Wiedereinführung des Wehrdienstes im Losverfahren zu verbinden. Das Motto: Wer zuerst kommt, zahlt zuerst – und wer Glück hat, kommt früher in den Ruhestand.

    Das neue Renten-Losverfahren

    Ab 2026 soll jeder Bürger beim 18. Geburtstag nicht nur seinen Personalausweis, sondern auch ein Renten-Los erhalten. Wer das große Los zieht, darf bereits mit 55 in Rente gehen – mit vollen Bezügen und einem Sack Kartoffeln als Bonus. Die anderen müssen weiterhin bis 70 arbeiten, dafür aber mit der Hoffnung, dass sie beim nächsten Mal mehr Glück haben.

    Wehrdienst im Glücksspiel-Format

    Parallel dazu kehrt der Wehrdienst zurück – allerdings nicht mehr als Pflicht, sondern als Lotterie. Jeder, der das Renten-Los nicht gewinnt, wird automatisch für das Wehrdienst-Los registriert. Wer gezogen wird, darf sich für zwei Jahre beim Bund verpflichten – mit der Option, nach der Dienstzeit ein weiteres Renten-Los zu ziehen. Die Bundeswehr wirbt bereits mit dem Slogan: „Zwei Jahre Schützengraben, ein Jahr früher Rente!“

    Die Expertenmeinung „Das ist die gerechteste Lösung, die wir je hatten“, sagt ein führender Politiker. „So entscheidet nicht mehr das Alter, sondern das Schicksal. Wer Pech hat, arbeitet länger und dient dem Vaterland. Wer Glück hat, genießt die Früchte der Demokratie – und zwar im Liegestuhl.“

    Die Bürger reagieren

    Die Reaktionen sind gemischt. Während einige sich auf die Chance freuen, früh in den Ruhestand zu gehen, befürchten andere, dass bald jeder zweite Rentner eine Militäruniform trägt. „Ich hoffe, das Los entscheidet, ob ich in die Rente oder in die Kaserne gehe“, sagt ein junger Berliner. „Hauptsache, ich muss nicht beides gleichzeitig.“

    Fazit

    Deutschland setzt auf Zufall statt auf Planung. Wer weiß, vielleicht ist das die Zukunft: Renten, Wehrdienst und sogar die Wahl des Kanzlers werden bald per Losverfahren entschieden. Denn eines ist sicher: In Deutschland wird Gerechtigkeit jetzt per Ziehungsgerät garantiert.

    Mit militärisch-präzisen Grüßen, Ihr Krankenkassen- und Rentenreporter

    PS und Kommentar: Ähnliches ist im Übrigen auch für andere Bereiche des täglichen Lebens geplant, u.a. für die Erhebung der Krankenkassenbeiträgen und der Pflegeversicherung sowie für die Abschaffung der Doppelverbeitragung. Ungerechter würde es bestimmt auch nicht.

    Text: Thomas Kießling

    Foto: Pixabay

    Redaktion: Andreas Reich

  • Betriebsrenten: DRV sieht negative Folgen

    Betriebsrenten: DRV sieht negative Folgen

    Entgeltumwandlung: “Einnahmausfälle” und Abschläge auf die Rente

    Text: Reiner Korth  15.11.2025       Bild: Deutscher Bundestag und DRV-Bund

    Sozialministerin Bärbel Bas, SPD hat das “Zweite Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung” auf den Weg gebracht, im Volksmund auch genannt “Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz”.

    In einer öffentlichen Anhörung am 06.11.2025 hat auch die Deutsche Rentenversicherung (DRV Bund) ihre Stellungnahme abgegeben. Und diese fällt wenig schmeichelhaft aus, auch wenn die Formulierungen freundlich gewählt sind.

    “Verringerte Anwartschaften” führen zu Rentenverlust

    Die DRV erklärt in ihrer Stellungnahme: “Die durch die Sozialversicherungsfreiheit verringerten Entgelte (Beiträge) führen zu verringerten Rentenanwartschaften.” Auf Deutsch übersetzt heißt das: Weil die Beiträge zur Betriebsrente oder Direktversicherung in der Beschäftigungszeit durch Entgeltumwandlung “vor Steuer” und “beitragsfrei” in der Renten- und Krankenversicherung abgeführt werden, werden für die Höhe dieser Beiträgszahlungen auch keine Rentenpunkte angesammelt.

    Entgeltumwandlung mit negativen Folgeerscheinungen für alle Rentner

    Die geringeren “beitragspflichtigen Entgelte führen auch bei anderen Leistungen, z. B. Kranken-, Arbeitslosen-, und Übergangsgeld, zu einem verringerten Leistungsumfang”, führt die DRV weiter aus. Also, fassen wir kurz und bündig zusammen:

    1. In der Arbeits- und Ansparphase zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, jeder keine Steuer und keine Beiträge in die Sozialversicherungen, wie Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung.

    2. In der Auszahlungsphase der Betriebsrente zahlt der Arbeitnehmer allein die vollen Beiträge für die Krankenkasse (ca. 21 %), der Arbeitgeber beteiligt sich nicht.

    3. Wegen der weniger gezahlten, reduzieren Beiträge in die Rentenversicherung bekommt der Arbeitnehmer später weniger “individuelle”, also persönliche, staatliche Rente aus der DRV.

    4. Die DRV muß jährliche “Einnahmeausfälle” hinnehmen wegen der durch die Entgeltumwandlung bedingten, geringeren Beitragszahlungen. Diese Einnahmeausfälle der DRV führen über die Jahre dazu, dass sich das sozialversicherungspflichtige Durchschnittentgelt verringert”. Was auf Deutsch nichts anderes heißt:
    Die Entgeltumwandlung für Betriebsrenten und Direktversicherungen führt mittelfristig zu einem niedrigeren Rentenniveau insgesamt für alle Rentner in Deutschland. Folglich bekommen später alle Rentner weniger staatliche Rente, auch die, die nicht auf eine Direktversicherung angespart haben. Das ist in hohem Maße eine total soziale Ungerechtigkeit.

    5. Die DRV sieht dann auch in der “Ausweitung der Entgeltumwandlung” einen “negativen Effekt zu Lasten der Versichertengemeinschaft”.

    Dieses Betriebsrentenstärkungsgesetz ist eine Mogelpackung

    Unser Fazit:
    Für den Arbeitnehmer, Versicherten und späteren Betriebsrentenempfänger ändert sich wenig bis gar nichts. Was dieser an zusätzlicher Betriebsrente dazu gewinnt verliert er auf der anderen Seite bei der staatlichen Rente. Die Gewinner des Entwurfes sind wieder mal die Versicherungsgesellschaften, die neue, geförderte Verträge verkaufen können und der Staat selber, weil die Entgeltumwandlung zu einer Absenkung des staatlichen Rentenniveaus insgesamt  führt. Für den sparenden Arbeitnehmer bedeutet die ganze Regelung nur “Linke Tasche, Rechte Tasche”. Er ist in diesem System erneut der Verlierer.

  • VBL – Aus der Traum – von der schönen Betriebsrente sind dann mal 20% weg

    VBL – Aus der Traum – von der schönen Betriebsrente sind dann mal 20% weg

    Text: Rainer Ochmann     Bild: VBL

    In seiner neuen Broschüre aus dem November 2025 sendet der VBL einen Weckruf an die aktiven und ehemaligen Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes und titelt

    „BÖSE ÜBERRASCHUNG BEI DER BETRIEBSRENTE“

    Ganz neu ist das Thema ja leider nicht, kommt damit aber bei den Betriebsrentner im öffentlichen Dienst mit aller Deutlichkeit an.

    Für alle VBL-Produkte (VBLklassik, VBLextra und VBLdynamik) sind volle Abzüge bei der Kranken- und der Pflegeversicherung zu leisten. Jeder, der nicht privat versichert ist, muss diese Abgaben zahlen. Das heißt, seine VBL-Rente wird um mehr als 20% gekürzt – etwa ein Fünftel der Auszahlung ist dann mal weg. Und das gilt auch für Beiträge, die die Versicherten mal selber beigesteuert haben – und dafür eventuell schon einmal Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben.
    Direkt betroffen sind circa 1,4 Millionen VBL-Rentner.

    Aber keine Angst: wer noch aktiv im Dienst ist, den holt es später ein.

    Gegen diese Doppelverbeitragung setzt sich der DVG zur Wehr. Ganz besonders kritisiert er die Rückwirkung des Gesetzes auch für Verträge, die bereits in den Jahren vor 2003 abgeschlossen und bespart wurden. Zu bemängeln ist auch die fehlende Aufklärung hinsichtlich der zu erwartenden Sozialabgaben. Die Sparer wurden lange im Dunkeln gelassen und hofften auf eine höhere VBL-Rente. Das böse Erwachen kommt häufig erst bei der ersten Auszahlung!

    So zieht also der Staat einen guten Teil seiner Bediensteten über den Tisch.

    Der DVG warnt viel Berufsgruppen ausdrücklich vor dieser Beitragsfalle und empfiehlt, Produkte der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) vor Vertragsabschluss sehr sorgfältig zu prüfen. Wenn der Arbeitgeber nur die gesetzlich vorgeschriebenen Zuschüsse von 15% leistet, ist die bAV für den Versicherten ein Minusgeschäft.

    Merke: es ist nicht alles gut, was der Arbeitgeber fördert!

    Was tun?  Frage nach! – Sprich mit Anlageberatern! – Wende dich an den DVG!

     

📁 Archiv – Dies ist eine Archiv-Version der alten DVG-Website (Stand August 2026). Inhalte können veraltet sein. Keine Anmeldung oder Registrierung möglich.  |  Zur aktuellen Website →