Category: Soziales

  • Betriebliche Altersvorsorge (bAV) …. Der DVG hat bei den Parteien nachgefragt und seine Noten vergeben

    Betriebliche Altersvorsorge (bAV) …. Der DVG hat bei den Parteien nachgefragt und seine Noten vergeben

    Betriebliche Altersvorsorge (bAV) – doppelter Abzug von Krankenkassenbeiträgen für immer und ewig?
    Der DVG hat bei den Parteien nachgefragt und seine Noten vergeben

    von Dr. Rainer Ochmann 21.08.2024
    Foto: Pixabay/kalhh

    Das Fazit einmal vorweg: die sogenannten Volksparteien zeigen kein Interesse an einer Abschaffung der Doppelverbeitragung

    Die betriebliche Altersvorsorge wird seit Jahrzehnten von der Politik als „zweite Säule“ beworben, um die Leistungen der staatlichen Rente zu ergänzen und um Rentnerarmut zu vermeiden. Millionen Menschen haben Geld eingezahlt, um im Alter ihren Lebensstandard abzusichern – häufig bezahlt aus dem Nettoeinkommen!

    Das böse Erwachen kommt später bei der Rentenzahlung: bei Auszahlung werden Sozialversicherungsbeiträge erhoben, die den Eigentümern nahezu 20 % der angesparten Vermögen entziehen. Die bAV Rentner werden doppelt zur Kasse gebeten, denn sie haben ja schon einmal Krankenkassenbeiträge eingezahlt.

    Der DVG hat im Juni 2024 bei den im Bundestag vertretenen Parteien und den Freien Wählern nachgefragt:

    1. Plädieren Sie für die Abschaffung der Doppelverbeitragung auf betriebliche Altersvorsorge?

    2. Welche Chancen und Möglichkeiten geben Sie einer Abschaffung zu welchem Zeitpunkt?

    3. Sind Entschädigungen über bereits gezahlte Sozialversicherungsbeiträge der Betroffenen in Ihrem Sinne? 

    4. Stehen Sie für gerechte und zukunftsorientierte Sparverträge ohne jegliche Möglichkeit einer einseitigen, willkürlichen, rückwirkenden und vertragsverletzenden Änderung?

    Wir haben in unseren Briefen darauf hingewiesen, dass wir die Öffentlichkeit über die Antworten informieren werden und eine fehlende Rückmeldung als „kein Interesse an dem Thema betriebliche Altersvorsorge“ bewerten.

    Die zusammenfassende Auswertung des DVG ergibt folgendes Bild:

    CDU und FDP interessieren sich nicht für bAV Rentner

    Keine Antwort kam von CDU und FDP. Diese Parteien haben offenbar kein Interesse, die Schieflage bei den doppelten Versicherungsbeiträgen zu korrigieren. Der DVG vergibt für diese Haltung der CDU und der FDP die
    DVG-NOTE 6″.

    Der CSU ist das Thema Doppelverbeitragung bekannt. Sie lässt aber keine Absicht erkennen, sich für mehr als den Freibetrag von 176,75 € einzusetzen.
    Deshalb die
    DVG-NOTE 5″.

    Die Grünen lehnen ab, die SPD hat keine Lösung

    Die Grünen wollen keine Abschaffung der Doppelverbeitragung und argumentieren mit hohen Kosten für das Gesundheitswesen. Sie sehen auch kein Potential für eine Entschädigung der Betroffenen, obgleich sie den rückwirkenden Eingriff durch das GMG von 2004 für „ungerecht“ halten, aber eben nicht für ein „Unrecht“.
    Das ergibt ebenfalls die
    DVG-NOTE 5″.

    Die SPD kennt das Problem der Doppelverbeitragung und möchte diese auch abschaffen. Allerdings nennt sie keine konkreten Pläne, wie und wann dies geschehen kann und soll, und verweist auf die Weiterentwicklung des Systems der solidarischen Umlagefinanzierung – vielleicht in der nächsten Legislaturperiode?
    Der DVG vergibt der SPD die
    DVG-
    NOTE 4 minus”.

    Die anderen Parteien erkennen das Übel und möchten es beseitigen


    Die Linke äußert sich deutlich für eine Abschaffung der Doppelverbeitragung und denkt über Entschädigung der Betroffenen nach, was aber politisch kaum durchsetz-bar sein wird. Sie regt gegebenenfalls eine Verbesserung des Freibetrages unter anderem durch Ausweitung auf Pflegeversicherungsbeiträge an. Rückwirkenden Eingriff in Verträge lehnt Die Linke ab. Das ist eindeutig
    DVG-NOTE 2″.

    Das BSW tritt für eine Abschaffung der Doppelverbeitragung ein, betont allerdings, dass der politische Druck für eine Umsetzung erhöht werden muss. Es fehlen aber konkrete Pläne. Eine Entschädigung hält das BSW für unrealistisch. Vertragstreue ohne rückwirkenden Eingriff hält das BSW für selbstverständlich
    DVG-NOTE 3″.

    Die Freien Wähler positionieren sich klar für die Abschaffung der Doppelverbeitragung und führen auf die rückwirkende Einführung eine der größten Vertrauenskrisen in der Geschichte der Bundesrepublik zurück. In der nächsten Legislaturperiode werden deutliche Chancen für Abschaffung der Doppelverbeitragung durch einen Politikwechsel gesehen. Einer Entschädigung stehen sie offen gegenüber. Betriebliche Altersvorsorge müsse vom Staat durch Vertragstreue honoriert werden.
    DVG-Note 2 minus”.

    Die AfD ist für die Abschaffung der Doppelverbeitragung und hat bereits 2019 einen entsprechenden Antrag an die Regierung gerichtet. In diesem Antrag wird auch eine Entschädigung der Betroffenen gefordert. Die AfD geht allerdings nicht auf die Frage ein, welche Chancen sie für neuerliche Bemühungen zur Abschaffung der Doppelverbeitragung sieht. Den rückwirkenden Eingriff in Verträge nennt die AfD rechtlich nicht zulässig. Das ergibt
    DVG-Note 3″.

    Wir haben uns erlaubt Schulnoten zu vergeben – die kennt jeder und kann die Bewertung einordnen.

    In der Schule heißt es ab einer Note “4 minus“: Wiederwahl (=Versetzung) gefährdet

    Dies ist unsere interne Bewertung!

    Die vollständigen Antworten der Parteien liegen dem DVG vor und können bei Nachfrage ggf. zur Verfügung gestellt werden.

  • Ist die Rundfunkgebühr eine Finanzierung für die betriebliche Altersversorgung?

    Ist die Rundfunkgebühr eine Finanzierung für die betriebliche Altersversorgung?

    Andreas Reich/DVG 28.08.2024

    Unter „www.rundfunkbeitrag.de“ ist veröffentlicht, welchen gesetzlichen Auftrag die Rundfunkanstalten haben und in welcher Form dies zu erfolgen hat.

    Solidarmodell

    Die Rundfunkanstalten haben den gesetzlichen Auftrag, mit ihren Programmen täglich möglichst viele Menschen mit Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung zu versorgen. Um dies unabhängig erfüllen zu können, sichert der Rundfunkbeitrag die Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio und wird von allen Beteiligten geleistet.

    Gemeinsam den öffentlich-rechtlichen Rundfunk finanzieren

    Vielfalt und Qualität für alle – das ist die Aufgabe der frei zu empfangenden Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Hörfunk, Fernsehen und Internet.

    Der Rundfunkbeitrag finanziert dabei das Programm des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf Basis eines solidarischen Modells. Das Ziel dabei ist, eine möglichst große Gerechtigkeit bei der Finanzierung zu gewährleisten. Solidarisch bedeutet dabei, dass alle Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls in Deutschland einen Beitrag leisten, damit alle profitieren können. Somit tragen Sie dazu bei, dass auch in Zukunft ein unabhängiges, hochwertiges und vielfältiges Programm möglich ist.

    Die Höhe des Rundfunkbeitrags

    Wie hoch der Rundfunkbeitrag ist, entscheiden nicht die Rundfunkanstalten, sondern die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder und ein unabhängiges Sachverständigengremium in einem mehrstufigen Verfahren. Im ersten Schritt ermitteln die Rundfunkanstalten ihren jeweiligen Finanzbedarf für einen bestimmten Zeitraum. Diesen melden sie dann bei dem Sachverständigengremium – der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) – an. Die KEF gibt dann in einem Bericht eine Empfehlung ab, ob der Finanzbedarf gerechtfertigt ist und gegebenenfalls eine Beitragserhöhung oder -reduzierung erforderlich ist. Auf der Grundlage dieses KEF-Berichts legen die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder die Höhe des Beitrags fest. Dazu müssen im letzten Schritt alle 16 Landesparlamente zustimmen.

    Durch dieses Verfahren wird sichergestellt, dass die Höhe des Rundfunkbeitrags unabhängig und demokratisch festgesetzt wird.

    Der Rundfunkbeitrag beträgt 18,36 Euro im Monat.

    In „www.derwesten.de“ stand am 05.07.2024 folgender Artikel:

    GEZ-Hammer: Bald automatische Erhöhungen beim Rundfunkbeitrag?

    von Marcel Görmann.

    Neuerung beim Rundfunkbeitrag: Die „GEZ-Gebühr“ könnte zukünftig praktisch unkompliziert und automatisch erhöht werden.

    Beim Rundfunkbeitrag, umgangssprachlich GEZ-Gebühr genannt, bahnt sich eine große Neuerung an. Bislang ist die Erhöhung des Beitrags regelmäßig politisches Streitthema. Mit einem neuen Verfahren aber soll die Politik weitestgehend nichts mehr zu melden haben.

    Aktuell geht es darum, ob der Rundfunkbeitrag um 58 Cent auf 18,94 Euro erhöht wird. Eine entsprechende Empfehlung kam von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF).

    GEZ-Änderung geplant: So soll der Rundfunkbeitrag künftig festgelegt werden

    Bislang müssen die Bundesländer, also die Landesparlamente, einer geplanten Erhöhung zustimmen. Bei der letzten Erhöhung auf 18,36 Euro jedoch sperrte sich das Bundesland Sachsen-Anhalt. Die öffentlich-rechtlichen Sender klagten vor dem Bundesverfassungsgericht und bekamen Recht.

    Verwendung des Rundfunkbeitrages

    u.a. 8,68 Euro geht an die ARD-Anstalten, 4,69 Euro ans ZDF und 54 Cent ans Deutschlandradio;

    74 Cent des monatlichen Rundfunkbeitrags an die ARD fließt in den Bereich Sport;

    16 Cent sind es monatlich für die Produktion von Tatort und Polizeiruf;

    1,19 Euro geht in die betriebliche Altersversorgung der ARD;

    Die Bundesländer überlegen nun, die Erhöhung des Rundfunkbeitrags in Zukunft per Verordnung umzusetzen. „Damit wäre eine moderate Beitragserhöhung entsprechend der Empfehlung der KEF möglich“, sagte die Medienstaatssekretärin von Rheinland-Pfalz, Heike Raab (SPD), am Freitag (5. Juli). Es werde demnach überlegt, die Empfehlung der KEF zu stärken. Ein Einspruch der Länder gegen die Empfehlung solle zwar weiterhin möglich sein, aber der Einspruch eines einzelnen Landes würde nicht ausreichen.

    Politik hätte dann nur noch begrenzt Mitspracherecht

    Die Anpassung der GEZ-Gebühr würde dann praktisch automatisch gemäß der Empfehlung der KEF ablaufen, sofern es keinen breiten politischen Widerstand gegen eine Erhöhung gibt.

    Rundfunkbeiträge werden für die Finanzierung der betrieblichen Altersvorsorge eingesetzt

    Wie in diesem Artikel zu sehen ist, werden pro Beitrag im Monat 1,19 € von der ARD in die betriebliche Altersversorgung einbezahlt.

    Das waren für 2023 bei 38,78 Millionen Beitragskonten 9,02 Milliarden Euro, dies sind Aussagen von „wwwstatista.de“.

    Diese Ausgaben haben nichts mit dem Solidarmodell zur Finanzierung der Programme der öffentlich-rechtlichen Sender zu tun.

    Jeder Beitragszahler sollte seinen Widerspruch kundtun bzw. den Antrag zur Befreiung von der Rundfunkgebühr zu stellen.

    Wo sind Beiträge zu folgenden Themen erschienen wie: Griff der Bundesregierungen in die Rentenkasse und andere Sozialversicherungen seit 1957und die Vorstellungen zu diesen Problemen in der Gesetzgebung der Rentenpakete 1 und 2 sowie des Bundeshaushalts 2025. Die Auswirkungen des GMG-Gesetzes von 2003 und der Kampf der Betroffenen dagegen. Wenn diese Themen mal einzeln angesprochen werden, dann ist nur die Meinung der Regierung im Fokus. Betroffene Menschen und Betroffenenorganisationen, werden trotz eigener Bitte dieser, gar nicht erst eingeladen. Die öffentlich-rechtlichen Sender sollten nicht das Sprachrohr der Regierung sein, sondern die Probleme der Menschen öffentlich zu machen.

    Andreas Reich

    Öffentlichkeitsarbeit im DVG-e.V.

  • Der privaten Altersvorsorge neues Leben einhauchen

    Der privaten Altersvorsorge neues Leben einhauchen

    Anfang 2023 nahm eine Expertenkommission ihre Arbeit auf, die sich mit einer Neuausrichtung der privaten Altersvorsorge in Deutschland auseinandersetzen sollte. Dieser „Fokusgruppe private Altersvorsorge“ gehören unter anderem Verbraucherschützer, die Arbeitgeberverbände, der Deutsche Gewerkschaftsbund und Vertreter aus Wissenschaft, den Ministerien und der Versicherungswirtschaft an. Die Gruppe legte im Sommer 2023 einen Bericht mit Vorschlägen zur Reform der privaten Altersvorsorge vor.

    Was waren die Ergebnisse der Fokusgruppe?

    Das Riester-System hat regulatorische Schwächen. Zum Beispiel seien die administrativen Kosten der Fördersystematik zu hoch und die Beitragsgarantie der Riester-Rente führe zu deutlich niedrigeren Renditen.

    Was sind die Pläne von Bundesminister Christian Lindner:

    Die Bundesregierung soll steuerfreie Sparpläne auf Wertpapiere möglich machen – also auf ETFs, Fonds, Aktien und Anleihen. Wie die Reform der betrieblichen Altersvorsorge, die auf einem guten Weg ist, könnte auch die Neujustierung der privaten Vorsorge vorgezogen werden.

    Es wird geplant, die geförderte private Altersvorsorge grundlegend zu reformieren und ihr wieder neues Leben einzuhauchen. Das Ziel ist es, ein einfaches, transparentes und effizientes Angebot zur Sicherung des Lebensstandards im Alter zu schaffen, das eine breite Bevölkerungsschicht anspricht.“ Es gehe darum, Menschen ein attraktives Angebot zu machen, eigenverantwortlich ihren Lebensstandard im Alter zu sichern. Statt Aktien & ETFs bei privater Altersvorsorge wie bisher faktisch auszuschließen, können so alle von ihnen profitieren.

    Es soll weiterhin auf die bisherige Fördersystematik mit steuerlicher Förderung über Zulagen und Sonderausgabenabzug und nachgelagerter Besteuerung in der Auszahlungsphase. Damit wird an einem System festgehalten, bei dem untere Einkommensgruppen, Berufseinsteiger und Eltern von Kindern besonders hohe Förderquoten erreichen können. Demnach sollen zum einen die Einzahlungen von der Steuer absetzbar werden, zum anderen soll die Abgeltungssteuer auf Erträge in der Sparphase komplett wegfallen. Außerdem werde es wie bei der aktuellen Riester-Rente staatliche Zulagen geben.

    Es ist klar, dass der demografische Wandel das deutsche Rentensystem vor große Herausforderungen stellt. Mit dem Einstieg in die Aktienrente hat sich die FDP gegen große Widerstände in der Koalition und auch aus der Union durchgesetzt. Der erste Schritt hin zu einer Kapiteldeckung der Rente ist für die Freien Demokraten zentral, da dies die einzig sinnvolle Antwort auf das immer größere Ungleichgewicht zwischen Rentenbeziehern und Beitragszahlern ist. Für die FDP ist allerdings klar, mittelfristig müssen wir ein Rentenpaket III

    auflegen, denn ein gesichertes Rentensystem benötigt weitergehende konsequente Reformschritte.

    Was wird nicht ausgesprochen?

    Es wird nicht über die Ursachen gesprochen, warum die Rentenversicherung in Schieflage ist. Es wird nicht darüber gesprochen, dass die Bundesrepublik seit 1957 die Rentenkasse plündert. (Wirtschaftswoche vom 14.05.2024 „Wie der Staat die Rentenkasse plündert“. Es wird auch nicht darüber gesprochen, warum nicht über Einsparpotential bei Beamtinnen und Beamten sowie bei Pensionärinnen und Pensionären gesprochen wird. Z.B. Auszahlung von Pensionen ohne dass von den Pensionbeziehern jemals Beiträge bezahlt wurden, Auszahlung von Sondergeldern wie Inflationsausgleich.

    Was noch sehr wichtig ist?

    Es wird überhaupt nicht gesprochen was in der Auszahlungsphase mit den Erträgen erfolgt. Werden die ausgezahlten Gelder weiterhin mit Abzügen von 20% für die Krankenkassen gekürzt um damit die fehlenden Gelder der Bundesrepublik auszugleichen?

    Unser Vereinsvorsitzender Reiner Korth schrieb dazu folgende Zeilen:

    „Die neuen Vorschläge aus der FDP, jetzt als weitere Sparform auch ETF – und andere auf Aktien basierende Sparpläne zu fördern, sind eine Mogelpackung.

    Das Kernproblem der betrieblichen Altersvorsorge ist nicht die Anlageform, ob Versicherungserträge oder Fondsparpläne angespart werden. Das Hauptproblem sind die mit 20 % gegenüber der staatlichen Rente doppelt so hohen Sozialabgaben auf die Auszahlung der Vorsorgerenten.“

    09.07.2024 Andreas Reich
    Foto: Pixabay/ulleo

  • Zur SPD Themenwoche “Das Leben leichter machen”

    Zur SPD Themenwoche “Das Leben leichter machen”

    Offener Brief an die SPD Fraktion

    von Andreas Reich 11.06.2024

    Sehr geehrtes Team der Direktkommunikation in der SPD-Fraktion,

    zu ihrer Themenwoche „Das Leben leichter machen – was braucht es dafür“ haben Sie eine sehr bezeichnende Antwort an K. G. aus Treuchtlingen geschrieben. An einen Rentner, der durch die nachträgliche Doppelverbeitragung seiner Direktversicherung betrogen und geschädigt wurde. Sein Leben wurde nicht leichter gemacht, wie Sie plakatieren, sondern die SPD hat es belastet und erschwert.

    Wir als Verein der Direktversicherungsgeschädigten wissen natürlich schon lange in was für ein Horn Sie blasen. Die Entschuldigungsfloskeln sind jedes Mal gleich und stereotyp.

    Leider sagen Sie nicht die Wahrheit über die finanzielle Lage der gesetzlichen Krankenkassen sowie der anderen Sozialversicherungen, denn die wahren Gründe sind woanders zu suchen.

    Sie kennen nicht einmal die jetzige Höhe des dynamischen Freibetrags und was Sie als Partei alles unternommen haben oder besser “nicht unternommen haben” um die Doppelverbeitragung zu beenden. Außer heißer Luft ist nichts gewesen und diese heiße Luft hat ihnen jetzt ein ganz “hervorragendes Wahlergebnis” bei der Europawahl beschert. Dieses absolute Negativergebnis ist die Folge der angeblich ausgewogenen Sozialpolitik Ihrer Partei SPD.

    Wir alle wissen, dass die Ursachen der finanziellen Lage der Sozialversicherungen woanders liegen als sie uns weismachen wollen.

    Mittlerweile haben nach der “Wirtschaftswoche” auch andere Medien nachgezogen und die Praktiken der Finanzierung der nicht beitragsgedeckten Leistungen in den Sozialversicherungen ( sogenannte “versicherungsfremde Leistungen” ) aufgedeckt. Seit 1957 werden nachweislich diese Leistungen nicht in dem notwendigen Maß durch die Bundesregierungen finanziert, damit diese fremden Leistungen auch kostenneutral abgesichert sind. Ihre Partei war und ist in der Verantwortung und war auch beim Gesundheitsmodernisierungsgesetz 2003 als Koalitionspartner an der Verantwortung beteiligt. Stattdessen werden die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler dafür nachträglich zur Kasse gebeten. Man kann sogar behaupten, sie werden und wurden von den Bundesregierungen beraubt. Aber darüber schweigen Sie allzu gerne, wie auch alle anderen Parteien, die in Regierungsverantwortung waren.

    Sie sollten zum Thema Doppelverbeitragung und versicherungsfremde Leistungen endlich einmal Stellung nehmen und nicht wie ihr Minister Heil sofort alles falsch hinstellen.

    Leider werden in der Sozialversicherung nicht alle Zahlen wie in der Rentenversicherung jedes Jahr veröffentlicht, aber Studien der Hans-Böckler-Stiftung belegen, dass auch andere Sozialversicherungen betrogen worden sind.

    Ihr Minister Heil sollte mal lieber auch die Zahlen der GKV, der Arbeitslosenversicherung offenlegen und dann beweisen, dass alles mit rechten Dingen vor sich geht. Den Beteuerungen des Herrn Bundesminister Heil glaubt keiner mehr.

    Das Rentenpaket II wird in dieser Form zu einem Desaster für die deutschen Rentnerinnen und Rentner werden. Trotz Versprechen wird das Rentenniveau weiter fallen, die Rentenkasse wird weiter geplündert und die Beamten sowie ihre Ruheständler bekommen aus Steuermitteln alles geschenkt ohne selbst Beiträge einzuzahlen.

    Hat ihre SPD Partei vergessen worin ihre Wurzeln bestehen?

    Als erste Vorläufer der Partei SPD gelten der 1863 gegründete Allgemeine Deutsche Arbeiterverein und die 1869 gegründete Sozialdemokratische Arbeiterpartei, die sich 1875 zur Sozialistischen Arbeiterpartei Deutschlands zusammenschlossen. Ihren heutigen Namen gab sich die Partei 1890. Die SPD gilt als älteste noch bestehende Partei Deutschlands.

    Von ihren Wurzeln haben sie sich so weit entfernt, dass sie als “Arbeiterpartei” kein Recht mehr haben sich so zu nennen. Sie kennen die Alltagsprobleme der Arbeiter und Rentner gar nicht mehr. Sie haben sich zu einer Partei “entwickelt” mit dem höchsten Anteil an Beamten und so machen sie jetzt Politik für ihre neue Klientel. Ob dies dann in Zukunft ausreicht zum Regieren, das steht in den Sternen.

    Übrigens, das GMG mit seinen Auswirkungen wurde 2003 beschlossen, obwohl ein Jahr zuvor eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung belegt, dass der Staat nicht genügend Geld eingezahlt hat, um die “nichtbeitragsgedeckten Leistungen” vollständig zu finanzieren. Danke an die damalige Sozialministerin Frau Ulla Schmid für den Griff in die Direktversicherung der Rentnerinnen und Rentner.

    Wir werden das nicht vergessen.

    Die Doppelverbeitragung der Direktversicherungen muß Kassenlöcher stopfen, die durch die Plünderung der Krankenkassen mit versicherungsfremden Leistungen entstanden sind. Beamte, Politiker und Selbstständige, kurz, alle Privatversicherten entziehen sich auf diese Weise der Finanzierung der Solidaraufgaben. Diese SPD macht das Leben der Arbeiter und Rentner nicht leichter. Dieses SPD Motto ist so voll daneben.

    Was es braucht zu diesem Thema: Eine ehrliche Finanzierung aller versicherungsfremden Leistungen aufkommensneutral durch die Staatskasse (Solidarprinzip) und eine sofortige Rücknahme der Doppelverbeitragung auf Betriebsrenten und Direktversicherungen. Damit wäre Arbeitern und Rentnern das Leben wieder “leichter gemacht”!

     

  • Der Bundeskanzler täuscht die Betriebsrentner

    Der Bundeskanzler täuscht die Betriebsrentner

    “Eine konkrete Entlastung kann nicht in Aussicht gestellt werden”

    von Reiner Korth 05.06.2024

    Der Bundeskanzler hat in mehreren öffentlichen Veranstaltungen und im deutschen Bundestag immer wieder betont, er kenne die Problematik der Doppelverbeitragung ganz gut. Diese sei ein Ärgernis und er arbeite an einer Lösung. Jetzt aber kommen enorme Zweifel auf, ob diese seine Aussagen auch der Wahrheit entsprechen. Anlaß ist ein aktuelles Antwortschreiben des Bundeskanzeramtes von Ende Mai 2024.

    Ein Mitglied des DVG aus Wachenroth hatte im Frühjahr dem Bundeskanzler geschrieben und erneut auf die Thematik der ungerechten (nachträgliche Verbeitragung) und ungleichen (Riester Rentner zahlen keine Beiträge) Beitragssituation bei den Betriebsrenten und bei den Direktversicherungen hingewiesen. Und er hatte Bundeskanzler Scholz erneut an seine Versprechen erinnert, die dieser in mehreren Bürgergesprächen und bei der aktuellen Stunde im Deutschen Bundestag abgegeben hatte: “. . . wir arbeiten an einer Lösung”

    Ernüchternd und zugleich frustrierend die Antwort aus dem Bundeskanzleramt. Und in den Formulierungen wird ganz deutlich: die Betriebsrentner werden erneut vom Bundeskanzler getäuscht. Es verstärkt sich zusehends der Eindruck, der Bundeskanzler spielt auf Zeit, seine Amtsperiode ist bald rum.

    “Briefe werden stets aufmerksam gelesen” – mehr aber wohl auch nicht?

    In dem dreiseitigen Antwortschreiben des Kanzleramtes läßt Scholz erst einmal ganz generös mitteilen “Wenn Sie sich an den Bundeskanzler wenden, dürfen Sie darauf vertrauen, dass Ihre Briefe aufmerksam gelesen werden… und diese soweit wie möglich in die Arbeit des Bundeskanzleramtes eingebracht werden.” Danach folgen Erklärungen zur finanziell angespannten Situation der Krankenkassen und zum Freibetragsgesetz 2019. Der Freibetrag, eingeführt zum 01.01.2020 und im Jahr 2024 in einer Höhe von 176,75 Euro komme “insbesondere Empfängerinnen und Empfänger niedriger Betriebsrenten” zugute. Die Kostenbelastung daraus für die Krankenkassen betrage pro Jahr ca. 1,2 Milliarden Euro. Und zusätzlich, der Freibetrag werde jedes Jahr entsprechend der Rechengröße der Sozialversicherung automatisch angepaßt.

    “Ich hoffe, diese Erläuterungen waren hilfreich”

    Der Knaller kommt dann am Ende des Schreibens und dort wird deutlich, dass Bundeskanzler Scholz eine Lösung in Wahrheit wohl gar nicht anstrebt und auch nie anstrebte, dass er die Betriebsrentner und die Direktversicherungen hinhält, sie im Regen stehen läßt. Die Zitate aus dem Schreiben des Bundeskanzleramtes:

    “Der Bundeskanzler hat sich zuletzt in Bürgergesprächen offen gezeigt … weitere (fiskalische) Möglichkeiten zur prüfen. Er hat jedoch auch betont, dass dies sehr kompliziert ist.”

    “Eine weitere konkrete Entlastung kann demnach kurzfristig und mittelfristig nicht in Aussicht gestellt werden”

    Damit ist klar, der Bundeskanzler misst mit zweierlei Maß. Was bei Riester Rentnern (die haben nämlich vor 2018 auch Krankenkassenbeiträge zahlen müssen) mit einem einfachen Federstrich möglich war, “… sind von der Beitragspflicht befreit”, das ist bei Betriebsrentnern und Direktversicherten angeblich eine “sehr komplizierte” Angelegenheit und bedarf wohl vieler Jahre an Beratungszeit Der Brief schließt dann mit dem süffisanten Satz:

    “Ich hoffe, dass diese Erläuterungen hilfreich für Sie sind und wünsche Ihnen alles Gute.”

    Bundeskanzler und SPD lassen Betriebsrentner und Direktversicherte im Stich

    Der Bundeskanzler, der Sozialminister (beide SPD) und die Partei SPD selber geben sich gern und immer wieder den sozialen Anstrich, für den kleinen Arbeitnehmer, für die Bedürftigen da zu sein. Wir erfahren jetzt, diese wohlklingenden Worte aus der SPD Zentrale sind alles Makulatur. Sie sind ein groß angelegtes Täuschungsmanöver. Die SPD betreibt Klientel- und Lobbypolitik. Die Zahlung des doppelten Krankenkassenbeitrages der Rentner ist nicht anderes als eine “versteckte Arbeitgebersubventionierung”. Die Krankenkassenbeiträge, die der Arbeitgeber in der Lohnphase nicht zahlen muß, zahlt der Rentner später doppelt. Und die nach dem damaligen SPD Minister Walter Riester benannte “Riester Rente” ist natürlich ganz selbstverständlich von der Beitragspflicht befreit, die anderen Renten dagegen nicht. Wir müssen feststellen:

    Der Bundeskanzler und die SPD lassen uns Betriebsrentner und Direktversicherten im Stich. Eine Änderung der Doppelverbeitragung sei kurz- und mittelfristig nicht umsetzbar. Die nächsten Wahlen (Europa, drei Landtage in 2024 und die Bundestagswahl 2025) werden zeigen, ob der Kanzler und seine Partei SPD das Vertrauen der Bürger noch weiterhin haben oder eben auch nicht mehr angesichts dieser Täuschungsmanöver?

  • Die nachträgliche Kürzung von Betriebsrenten ist weiterhin möglich

    Die nachträgliche Kürzung von Betriebsrenten ist weiterhin möglich

    Kein Schutz durch das neue “Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz”

    von Reiner Korth 17.05.2024
    Foto: Pixabay

    Nach dem Desaster mit den mickrigen Auszahlungsergebnissen in der Riester Rente möchte die Bundesregierung in einem neuen Anlauf jetzt den sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die “Betriebsrente” wieder andienen und hat dazu das “Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz” in Arbeit.

    Über die Medien, so beispielweise ein Artikel im Handeslblatt vom 15.05.2024, “Rente vom Chef – Ampel will die betriebliche Altersvorsorge stärken” läßt die Ampelregierung schon mal die guten Seiten des neuen Betriebsrentengesetzes der Öffentlichkeit übermitteln.

    Allerdings verschweigt die Ampelkoalition und auch der Zeitungsbericht eine gravierende Lücke in der Sozialgesetzgebung, die für jeden Abschluß eines Betriebsrentenvertrages zum Risko für den Arbeitnehmer wird.

    Der Artikel im Handelsblatt schließt mit der Feststellung. Zitat::

    Auch soll es künftig weiterhin keine Möglichkeit geben, Versorgungszusagen nachträglich anzupassen, also bestehende Betriebsrentenanwartschaften zu kürzen, …“

    Mit diesem Satz wird dem unbedarften Leser die (vermeintliche) Sicherheit auf sehr subtile Art vermittelt, bestehende Betriebsrenten seien dann, nach Verabschiedung des neuen Gesetzes generell nicht mehr kürzbar. Diese Aussage soll den Lesern eine „Planungssicherheit“ vorgeben, die real aber nicht existent ist.

    Das Rückwirkungsverbot greift im Sozialgesetz NICHT

    Denn diese Aussage ist nur die halbe Wahrheit, weil der Satz “Auch soll es zukünftig … keine Möglichkeit geben…, bestehende Betriebsrenten zu kürzen” nicht eine allgemeine Geltung besitzt, sondern sich nur auf die Verpflichtungen seitens der Arbeitgeber bezieht. Der Staat selber kann jedoch jederzeit und auch rückwirkend die Sozialabgaben auf Betriebsrenten erhöhen, auch auf alte Verträge, was einer faktischen Kürzung der Betriebsrente gleichkommt. Wir erinnern uns an das GMG 2003, bei dem im November 2003 ganz kurzfristig beschlossen wurde, ohne Vorwarnung ab dem 01.01.2004 plötzlich die Doppelte Krankenkassenbeiträge auf Betriebsrenten zu zahlen.

    Fakt war und Fakt ist auch heute noch:

    – in der Sozialgesetzgebung findet der Verbraucherschutz keine Anwendung,

    – in der Sozialgesetzgebung gilt etwas anderes als im Steuer- oder Zivilrecht,

    – in der Sozialgesetzgebung gilt  – auch heute noch –  das Rückwirkungsverbot NICHT !

    Das heißt, der Gesetzgeber kann also beispielsweise 2033 hingehen und

    die Krankenkassenbeiträge (KV, PV) auch noch nachträglich  anheben,

    und das auch für Verträge die jetzt und heute in 2024 abgeschlossen werden !

    Konsequenz: Diese Aussage „Auch soll es künftig weiterhin keine Möglichkeit geben, Versorgungszusagen nachträglich anzupassen, also bestehende Betriebsrentenanwartschaften zu kürzen, …“ ist wohl sprachlich nicht falsch, sie vermittelt aber den Eindruck, die Auszahlung einer bereits bestehenden    Betriebsrente wird niemals gekürzt, der Arbeitnehmer sei auf der sicheren Seite.

    Und dieser Eindruck ist eben völlig falsch: Der Arbeitnehmer allein ist dem gesetzgeberischen Risiko einer nachträglichen KV-PV-Beitragserhöhung ausgesetzt, was einer realen Kürzung der Betriebsrentenauszahlung gleich kommt !

    Der Originalartikel ist zu finden unter:

    https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/betriebsrente-rente-vom-chef-ampel-will-betriebliche-altersvorsorge-staerken/100037681.html

  • Wie der Staat die Rentenkasse ausplündert

    Wie der Staat die Rentenkasse ausplündert

    Endlich wird von der Presse auch einmal über ein Thema geschrieben, dass in der Öffentlichkeit von den politisch agierenden massiv verschwiegen wird.

    Die Wirtschaftswoche hat gestern am 14.05.2024 den Artikel „Wie der Staat die Rentenkasse ausplündert“ veröffentlicht. Genau wie schon in unseren Angaben beschrieben, Homepage unter: dvg-ev.org/2024/02/rentnerinnen-und-rentner-systematisch-seit-1957-von-den-bundesregierungen-betrogen/. Hier wird eindeutlich beschrieben, wie der Staat seit 1957 systematisch die Sozialversicherungen und damit die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler betrogen haben. Die damit verbundenen Finanzprobleme wurden und werden durch Verringerung des Rentenniveaus für die Rentnerinnen und Rentner auferlegt. Ebenfalls wurden durch das GMG-Gesetz ebenfalls in Verträge der betrieblichen Altersversorgung eingegriffen. Leider verweigern der Minister für Gesundheit, Karl Lauterbach, und der Minister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, jegliche Aussage zu den versicherungsfremden Leistungen. Nicht einmal der Gesamtverband der Krankenkassen sowie die Deutsche Rentenversicherung unternehmen etwas. Warum?

    Ich sehe hier eine klare Benachteiligung, wenn nicht sogar eine Diskriminierung gegen Beitragszahlerinnen und Beitragszahler durch eine Verletzung der Übernahme von Kosten für von den Regierungen übertragenen Aufgaben an die Sozialversicherungen. Wenn jemand für von ihm verursachte Kosten nicht bezahlt und diese auf andere abschiebt, so ist das Betrug. Und die Bundesgerichte sanktionieren dies noch.

    Gleichzeitig wurde vorgestern (13.05.2024) von T-Online veröffentlicht: „Abgeordneten Diäten steigen deutlich – Größte Steigerung seit fast 30 Jahren.

    Zur Berechnung der Erhöhung der Diäten wird der Nominallohnindex herangezogen.

    Mit dem sogenannten Nominallohnindex bildet das Statistische Bundesamt die Entwicklung der Bruttomonatsverdienste von Arbeitnehmern ab. Er war im Jahr 2023 so stark gestiegen wie seit 2008 nicht mehr. Zurückzuführen ist die kräftige allgemeine Lohnsteigerung vor allem auf Zahlungen der Inflationsausgleichsprämie sowie die im Oktober 2022 erfolgte Mindestlohnerhöhung auf zwölf Euro.

    Zur Berechnung der Erhöhung der Renten wird die Bruttolohnerhöhung herangezogen.

    Grundlegende Orientierungsgröße für die jährliche Rentenanpassung war seit 1957 die Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter. Deshalb wird auch von einer lohndynamischen Rente gesprochen.

    Hier ist eindeutig gegen Artikel 1 Grundgesetz verstoßen, aber die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts sehen dies anders.

    Dabei verzichtet die Regierung jährlich auf 73 Mrd. Euro für den Verzicht auf Vermögenssteuer.

    Seit der Corona Pandemie steigen die Preise, aber Konzerne wiederum haben die Konzerne, die die Preise am meisten erhöht haben Energie- Mineralöl- und Lebensmittelkonzerne), ihre Gewinne ungleich höher erhöht als vor Beginn der Pandemie. Was unternimmt die Regierung dagegen? Nichts.

    Sie wälzt alles auf die Verbraucher ab, während sich die Konzernbosse die Hände reiben.

    Weiterhin genehmigten sich die Armen Beamtinnen und Beamten aus der Staatskasse einen Inflationsausgleich von 3000 Euro und die die durch die Regierung betrogen wurden und werden bekommen nichts. Der Grund dieser Auszahlung soll das Ergebnis eines Tarifvertrages zwischen dem Beamtenbund und der Verhandlungsführung der Regierung (Beamte) sein. Von einem Arbeitskampf hat man nichts gehört, die Forderungen des Beamtenbundes wurden anstandslos übernommen.

    Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben mit Hilfe der Gewerkschaften einen Inflationsausgleich bei den Tarifverhandlungen erkämpft. Und der Effekt ist, dass bei der Diätenerhöhung der Bundestagsabgeordneten, das der bei den Tarifverhandlungen ausgehandelte Inflationsausgleich mit berechnet wurde. Sie profitieren damit doppelt.

    Weiterhin sind in letzter Zeit Gesetze verabschiedet worden, wo Subventionen in großer Höhe beschlossen wurden. Z.B. das Wachstumschancengesetz, das Firmen jährlich mit 3,2 Millionen Euro entlastet.

    Im 75. Jahr des Grundgesetzes hat dies nichts mit Demokratie zu tun. Eine Minderheit in Deutschland (Beamte) entscheidet über Gesetze, Urteile, die von den Bundesrichterinnen und Bunderichtern für Grundgesetzkonform eingestuft werden. Aber nicht im Sinn des Ausspruchs am Reichstag „Dem Deutschen Volke“.

    In Deutschland herrscht eine „repräsentative Demokratie“. Die repräsentative Demokratie konzentriert die politische Macht in den Händen einer potentiellen Oligarchie, was die Wahrscheinlichkeit von Korruption und Lobbyismuserhöht. Da das Volk die tatsächliche Regierungsgewalt mit den Wahlen vollständig an seine gewählten Vertreter abtritt, hat es auf gesetzlicher Ebene keine Möglichkeiten mehr zur Einflussnahme auf politische Entscheidungen seiner Vertreter. So besteht die Gefahr, dass Wählerstimmen mit Wahlversprechen geworben, diese jedoch nicht gehalten werden und letztlich zu Gunsten von Einzelinteressen an den Interessen des Volkes vorbeiregiert wird.

    Hier müssten die Bürgerinnen und Bürger aufhorchen und anfangen für eine Demokratie zu kämpfen, die keine Menschengruppen bevorzugt (Beamte) und den Rest der Menschen in Deutschland benachteiligt. Durch solche Maßnahmen wie der Raub von Geldern aus den Sozialversicherungen zum Nachteil der Beitragszahlerinnen und Betragszahler. Man nennt es im Sprachgebrauch Betrug, aber wie nennen es die Regierungen die es gemacht haben und machen?

    Rentnerinnen und Rentner lasst euch nicht mehr betrügen, kämpft gegen die Ungleichbehandlung und den Raub der Rentengelder. Sozialverbände, Vereine, Gewerkschaften und Bürgerinnen und Bürger kämpft für die Rechte die im Grundgesetz Artikel 1 festgeschrieben sind. Kämpft gegen die Ungleichbehandlung gegenüber den Beamtinnen und Beamten.

    Bringt massive Proteste auf den Weg.

    16.05.2024
    Andreas Reich
    Beisitzer Öffentlichkeitsarbeit im DVG-e.V.

  • Die Rente ist sicher – Aber nur für Beamte und Politiker

    Die Rente ist sicher – Aber nur für Beamte und Politiker

    Informationsreich, locker mit Fakten unterlegt: diese Politsatire im ZDF

    Quelle: ZDF

    In der Satiresendung “Die Anstalt” im ZDF vom 07.05.2024 wird mit hintergründigem Humor umfassend erklärt, warum 48 % Rente für Rentner eine “ausreichende Grundversorgung” sind, Politiker und Beamte jedoch mit 71 % Pension gerade so über die Runden kommen und warum der Riester Spartopf immer leer ist und keine Erträge abwirft.

    Wir empfehlen diese Sendung allen heutigen Rentnerinnen und Rentnern, aber wir empfehlen diese Sendung insbesondere auch unseren jungen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Sie sollten die auschweifenden Politversprechen von Bundesminister Hubertus Heil und der Bundestagsabgeordneten aller Fraktionen sehr kritisch hinterfragen. – Bitte macht Euch Euer eigenes Bild.

    https://www.zdf.de/comedy/die-anstalt/die-anstalt-vom-7-mai-2024-100.html

    Redaktion: Reiner Korth 08.05.2024

  • Tatsächliche Kosten der Doppelverbeitragung niedriger, als die Politiker uns vorrechnen

    Tatsächliche Kosten der Doppelverbeitragung niedriger, als die Politiker uns vorrechnen

    In der Diskussion um die Abschaffung der Doppel- und Mehrfachverbeitragung kursierten immer wieder andere Zahlen; z. T. auch politisch motiviert und deshalb überhöht.

    Zur Herstellung zweifelsfreier Fakten haben wir die unabhängige Finanzjournalistin
    Frau Barbara Sternberger-Frey mit der Aktualisierung Ihres alten Gutachtens aus dem
    Jahr 2019 beauftragt. Inzwischen liegen uns die neuen Daten per Jahresende 2023
    mit folgenden Ergebnissen vor:

    1. Der jährliche Einnahmeausfall beläuft sich auf nur noch max. 111 Mio. Euro

      Dies bedeutet, dass sich ein sofortiger Stopp der Doppelverbeitragung nur noch mit
      einem so geringen Betrag auf die Einnahmen auswirkt, dass sich das im Milliarden-
      Budget der Krankenkassen (GKV geschätzt 315 Mrd Euro in 2024) überhaupt nicht bemerkbar macht.
    1. Die Gesamtschadenssumme für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
      aus Direktversicherungen seit 2004 beträgt insgesamt max. 12,3 Mrd. Euro

    Alle anderen genannten Zahlen sind demnach obsolet, weil falsch interpretiert oder unzulässigerweise vermengt. Wir bitten Euch deshalb, in der weiteren Kommunikation einheitlich nur diese Zahl von 12,3 Mrd. zu verwenden, wohlgemerkt „nicht jährlich“, sondern einmalig in Summe von 2004 bis Ende 2023.

    1. Die erste Umsetzung

    Durch Vermittlung des Mainzer MdB Daniel Baldy stehen wir seit einigen Wochen mit SPD-Bundestagsabgeordneten zu dieser Thematik in engerem Kontakt. Selbstverständlich haben wir sie über diese neuen Daten bereits informiert und besonders betont, dass der Beendigung der Doppelverbeitragung – wenn  Bundeskanzler Scholz nur wollte  – nichts mehr im Wege steht!   Wir werden die Antwort überwachen.

    Durch diesen Kontakt ist uns auch bekannt geworden, dass es eine Arbeitsgruppe wie von Kanzler Scholz mehrfach vorgetragen (Zitat u. a. in Dresden: „Wir sind dran.“) überhaupt nicht gibt. Scholz hat also mehrfach öffentlich etwas Falsches gesagt.

    Wir geben aber nicht auf und drängen auf einen persönlichen Gesprächstermin mit der SPD, um mit unserem Know-how (Scholz: „Wir suchen schlaue Leute.“) BK Scholz und die SPD bei der Einlösung seines Versprechens zu unterstützen.

    04.03.2024
    Dr. Thomas Hintsch

  • CDU lässt Rentnerinnen und Rentner seit Jahren im Stich

    CDU lässt Rentnerinnen und Rentner seit Jahren im Stich

    Wir Rentner werden durch eine Gesetzgebung von 2003 als Direktversicherte betrogen! Auf Grund einer angeblichen Finanzierungslücke der gesetzlichen Krankenversicherung wurde das GMG 2003 vom Bundestag beschlossen.

    Leider haben die politisch Verantwortlichen „SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen“ vergessen mitzuteilen, dass seit Jahrzehnten die gesetzlichen Krankenversicherungen von den Bundesregierungen selber durch die zahlreichen Gesetze zur Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen betrogen werden. Nachgewiesen in mir vorliegenden 3 Ausarbeitungen der Hans-Böckler-Stiftung von 2002, 2008 und 2016 mit einer Gesamtsumme von 95,9 Mrd. €.

    Also wurden werden die Auswirkungen der Unterfinanzierung auf die gesetzlich Versicherten abgeschoben, obwohl die Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen eine Gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist.

    Aus diesem Grund wurde im September 2003 unter anderem das „Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung” (GMG-Krankenversicherungsgesetz) Drucksache 15/1525 von SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen beschlossen. Mit diesem Gesetz werden auch rückwirkend ohne Bestands und Vertragsschutz und ohne Übergangsregelung ab 01.01.2004 auf Auszahlungen von privat angesparten Direktversicherungen nochmals Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge erhoben. Laut einer Studie von Sternberger-Frey für unseren Verein DVG e.V. belaufen sich bis 2021 auf die Versicherten eine Gesamtschadenssumme von zusätzlich 12,1 Mrd. €.

    Genauso wie bei der Finanzierung der Krankenkassen waren und sind bei der Rentenversicherung die Finanzierung der versicherungsfremden Leisten nicht gewährleistet, wobei seit 1957-2022 insgesamt 998 Mrd. € entzogen worden. Wenn diese Summe der Rentenversicherung der Rentenversicherung nicht entzogen worden wäre, könnte das Rentenniveau jetzt noch auf mindestens 52% liegen. Ebenfalls würde die Altersarmut bei Rentnerinnen und Rentnern weitaus geringer sein als jetzt. Und diese unsägliche Diskussion über zukünftige Renten durch die Wirtschaftsweisen, der SPD, der CDU, der FDP, wäre nicht nötig.

    Besonders schlimm, gerade die CDU ist seit dem ersten Bundestag vertreten und hat mit dafür gesorgt, dass sich in Deutschland, für Europa einmalig, eine Zwei-Klassen-Gesellschaft gebildet hat. Und die sehen das noch als Demokratisch an.

    Lt. Telefonischen Auskünften wird durch die CDU nichts zur Abschaffung der Doppelverbeitragung unternommen. Der eingeführte Freibetrag ist für sie das höchste aller Dinge, mehr ist nicht zu erreichen.

    Für die CDU ist nur eins wichtig, dass die Gerichte schon entschieden haben, obwohl auch diese Entscheidungen unter dem Begriff zu sehen sind „Für Arbeitnehmer und Rentner bei der Altersversorgung gelten nicht die gleichen Rechte wie für andere Bürgerinnen und Bürger.“

    Damit ist ersichtlich, dass diese Partei nicht gewillt ist etwas für Rentnerinnen und Rentner zu tun und somit sin sie für uns Direktversicherte nicht wählbar.

    Um unser Ziel, die Abschaffung der Doppelverbeitragung zu erreichen, müssen wir auf die Ursachen der Unterfinanzierung der Sozialkassen offenlegen und die Einhaltung der Pflichtaufgaben des Staates einfordern.

    Text: Andreas Reich
    Foto: CDU

📁 Archiv – Dies ist eine Archiv-Version der alten DVG-Website (Stand August 2026). Inhalte können veraltet sein. Keine Anmeldung oder Registrierung möglich.  |  Zur aktuellen Website →