Category: Soziales

  • Rentnerinnen und Rentner systematisch seit 1957 von den Bundesregierungen betrogen

    Rentnerinnen und Rentner systematisch seit 1957 von den Bundesregierungen betrogen

    Andreas Reich, 07.01.2024 …. Foto: Pixabay…
    Ja, es stimmt. Seit Jahrzehnten werden die Sozialversicherungssysteme in der Bundesrepublik von den Bundesregierungen betrogen, da sie die Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen nicht gewährleisten. Dafür gibt es von der Hans-Böckler-Stiftung Auswertungen, wie „Böckler Impuls Nr: 18-208 von 2008“ und „Böckler Impuls Ausgabe 6-2005, die besagen, dass für 2002 keine Bundeszuschüsse an die Krankenkassen sowie 2008 eine Fehlfinanzierung von – 46,5 Milliarden erfolgten. Mit den nicht gezahlten Geldern an die Krankenkassen hätten die Beiträge der gesetzlich Versicherten bei 10% liegen können und die Leistungen der Krankenkassen hätten verbessert werden können.

    Diese nicht oder zu wenig zur Verfügung gestellten Bundeszuschüsse haben die Gesetzlichen Krankenkassen lt. den Bundesregierungen in finanzielle Schieflagen gebracht. Dadurch erfolgten Beitragserhöhungen und der Griff der Krankenkassen auf die Auszahlungen bei Betriebsrenten und besonders der Zugriff auf die Kapitalauszahlung bei uns Direktversicherten. Die gleiche Begründung der Unterfinanzierung der Krankenkassen führte zum 01.01.2024 zu Beitragserhöhungen bei den Krankenkassen.

    Prof. Dr. Karl Lauterbach lässt diesbezügliche Anfragen in Briefen unseres Vereins leider unbeantwortet und verschweigt damit die Wahrheit über die Fehlfinanzierung der Krankenkassen.
    Durch diese Fehlfinanzierungen ist den Rentnerinnen und Rentner mit Direktversicherung die Finanzierung der Krankenkassen durch die Doppelverbeitragung nachträglich und rückwirkend aufgebürdet worden. Wobei auch Verträge rückwirkend durch die GMG- Gesetzgebung betroffen sind.

    Als vor Jahren die privaten Krankenkassen die Beiträge für die Versicherten erhöht haben, wurde vom Bundesverfassungsgericht diese Beitragserhöhung für nichtig erklärt. Das Besondere daran ist, diese Richterinnen und Richter sind Privatversichert. „Wer Böses dabei denkt.“
    Zur Rentenkasse ist festzustellen
    Dass die nicht gezahlten Bundeszuschüsse für versicherungsfremde Leistungen von 1957 – 2022 zu einem Minusbetrag von „988 Milliarden Euro“ angewachsen sind. Diese Zahlen hat der Verein „Aktion Demokratische Gemeinschaft“ in seinen „Teufel Tabellen“ veröffentlicht auf Grundlage der jährlichen Veröffentlichungen „Rentenversicherung in Zahlenreihen“.
    Seit dem Jahr 1977 mit einem Rentenniveau von 59,8% ist dieses auf jetzt 47,2% gefallen und die Prognosen gehen bis 2035 von 45% aus.

    So gab in einem Porträt über Otto Teufel die TAZ diese folgenden Texte:
    „Dann kam die Bundesregierung Kohl mit gleich zwei Rentenreformen, die praktisch Rentenansprüche dieser Leute um bis zu einem Drittel abgewertet haben. Durch einen rückwirkenden Eingriff….. auch vor dem Bundesarbeitsgericht hätte man keine Hilfe gefunden.“

    „Wir sind ja alle keine Juristen. Und waren umso erstaunter, was das BVerfG in seinem Urteil sinngemäß gesagt hat: dass Arbeitnehmer und Rentner, wenn es um die Altersversorgung geht, nicht die gleichen Rechte gelten wie für andere Bürger, sprich Mitglieder der berufsständischen Versorgung und für Beamte. * Zu lesen im Urteil vom 11.11.2008 (1 BvL 3/05).
    „Denn wir haben kein Solidarsystem. Es gibt keinen einzigen demokratischen Rechtsstaat in Europa, bei dem nicht die Rentenversicherung einheitlich geregelt ist. Nur Deutschland hat eine Arbeitnehmerversicherung für abhängig Beschäftigte, während Dänemark, Finnland, die Niederlande, Schweden und die Schweiz eine Volksversicherung für alle ihre Bürger haben. Belgien, Frankreich, Luxemburg, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Österreich, Portugal und Spanien haben eine Erwerbstätigenversicherung für alle Erwerbstätigen.“

    „Es ist erschreckend, mit welchem Selbstverständnis unsere staatlichen Eliten ein Zweiklassenrecht bei der Altersversorgung verinnerlicht und durchgesetzt haben. Der Gesetzgeber ist zugleich der Empfänger von Pensionen. Über Rentenfragen sprechen bei uns öffentlich in der Regel ausschließlich solche Personen, die davon in keiner Weise betroffen sind. Sie haben nicht das geringste Interesse, da was zu ändern, weil sie erheblich davon profitieren.
    Nicht umsonst haben Bundestag und Länderparlamente es immer wieder abgelehnt, ihre eigene Altersversorgung der gesetzlichen Rentenversicherung anzuvertrauen.“

    Diese und andere Zitate aus dem Porträt der TAZ zeigen eindeutig, dass es nur eine politische Entscheidung geben kann.

    Wie sich die Beamten aller Ebenen, die Mitglieder und Mitgliederinnen des deutschen Bundestages sowie die Ruheständer und Ruheständerinnen dieser so demokratisch Agierenden Kraft ihrer Macht selbst am deutschen Staat bedienen sieht man auch an diesen nachfolgend genannte Ereignissen:

    Beamtinnen und Beamte, Pensionärinnen und Pensionäre erhielten 3000 Euro Inflationsausgleich aus Steuergeldern, obwohl sie gegenüber Rentnerinnen und Rentnern diesen Inflationsausgleich nicht bedurften.
    Die Rentensteigerung wird dieses Jahr auf etwas über 3% ausfallen. Dagegen erhalten die Bundestagsabgeordneten dieses Jahr eine Diätenerhöhung von über 6%.
    Bei uns Rentnerinnen und Rentnern wird die Erhöhung der Renten an die Lohnerhöhung in Deutschland angepasst. Die Diäten werden auch an die Inflation angepasst.

    So sieht für die Beamtinnen und Beamten die (Un)Gleichheit der Menschen in der Bundesrepublik nach Artikel 3 Grundgesetz aus.

    Wir Rentnerinnen und Rentner sollten uns diesen Betrug nicht mehr gefallen lassen, so auch nicht die Kürzung der Mittel von 600 Millionen Euro in den nächsten Jahren.
    Wir sind 22 Millionen Rentnerinnen und Rentner, wir sollten uns das nicht mehr gefallen lassen, sondern massiv dagegen vorgehen.
    Wir müssen die Bundesregierung, den Bundestag und auch die Bundesgerichte immer wieder mit Nachdruck auf diese Ungleichbehandlung zwischen Beamtenpension und Rentenauszahlung hinweisen. Dieser Mißstand gehört unverzüglich abgeschafft.

    Unser Ziel die „Abschaffung der Doppelverbeitragung“ wird für uns immer im Vordergrund stehen, Kämpfen wir alle dafür.

  • Gesundheits- ministerium sperrt sich gegen Entlastung der Betriebsrentner

    Gesundheits- ministerium sperrt sich gegen Entlastung der Betriebsrentner

    BMG: Rücknahme der “Doppelten Krankenkassenbeiträge” in Frage gestellt
    von Reiner Korth  …    02.02.2024…..

    Bild: Pixabay/Handgasfreund…..
    Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) sieht keine Möglichkeiten zur vollständigen Abschaffung der Doppelverbeitragung auf Betriebsrenten. Dies berichtet die Hesssische Niedersächsische Allgemeine (HNA) aus Kassel. Mit der Einführung des Freibetrages entlaste man die Betriebsrentner bereits mit einem Teil. “Vor dem Hintergrund der aktuellen Finanzsituation ist derzeit noch offen, ob sich im Lauf der Legislaturperiode Möglichkeiten ergeben, Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner […] weitergehend zu entlasten”, zitiert die HNA aus einer Antwort des Bundesgesundheitsministeriums von Karl Lauterbach, SPD auf ihre Anfrage hin.
    Damit stellt sich das Ministerium gegen die Versprechen von Bundeskanzler Olaf Scholz, SPD, der zur Beseitigung dieses Ärgernisses eine Lösung mehrfach in Aussicht gestellt hatte, zuletzt im Dezember 2023 als Antwort auf die Anfrage des MdB Matthias W. Birkwald, Die Linke im Deutschen Bundestag.

    Die angebliche Geldnot bei den Krankenkassen

    Die Krankenkassen jammern jährlich immer wieder . Nach Angaben des BMG können die Krankenkassen “nicht einfach auf die Millionen an Beitragszahlungen (Anm.: der Rentner) verzichten”. Dabei haben die 96 Krankenkassen der GKV im Jahr 2022 einen Überschuß von 451 Mio. Euro erwirtschaftet. Die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds lag Ende 2022 bei rund 12 Mrd. Euro. Die Krankenkassen wurden sogar vom Gesetzgeber aufgefordert, ihre Liquiditätsreserven abzubauen, um den jährlichen Bundeszuschuß nicht zu überstrapazieren. Dieser Bundeszuschuß ist eigentlich gar kein “Zuschuß” sondern er ist die nachträgliche Beitragszahlung des Bundes für die Ausgaben von Versicherungsfremden Leistungen, die die Krankenkassen allen Bürger zuteil werden lassen, die aber zurzeit ausschließlich von den gesetzlichen Versicherten finanziert werden müssen. Privatversicherte, Beamte und Minister sind fein raus. Gesamtgesellschaftliche Aufgaben sind eben von allen Bürgern zu finanzieren und nicht allein den Rentnern aufzubürden.

    Eine Lösung ist noch immer nicht in Sicht

    “Die Lösung des Problems” stelle für die Bundesregierung eine Herausforderung dar. Sie möchte die “Rentner als Wählergruppe zufriedenstellen”, will aber andererseits keine weitere Entlastung beschließen. Diese Verzögerungstaktik allerdings könnte zum Bumerang für die SPD werden. In diesem Jahr stehen die Europawahl und drei Landtagswahlen an. Betrogene Rentner werden sicherlich sehr genau überlegen, welcher Partei sie ihre Stimme noch geben können.

    Quellenangabe: HNA Artikel vom 01.02.2024
    https://www.hna.de/wirtschaft/die-unfaire-last-der-rentner-doppelte-krankenkassenbeitraege-trotz-regierungsversprechen-92808793.html?trafficsource=idTopBox

  • Was von 800 Euro Betriebsrente übrig bleibt

    Was von 800 Euro Betriebsrente übrig bleibt

    von Helmut Achatz, 22. Januar 2024

    Egal, ob gesetzliche Rente oder Betriebsrente – die Sozialversicherung hält immer die Hand auf. Bei der Betriebsrente ist der Abzug besonders heftig. Was bleiben von 800 Euro noch übrig?
    Die ADG (Aktion Demokratische Gemeinschaft) hat einmal ausgerechnet, was Siemens-Betriebsrentnern von 800 Euro übrig bleiben. Die Rechnung gilt natürlich auch für alle anderen Betriebsrenten, die monatlich ausgezahlt werden. Und sie gilt auch für ausgezahlte Direktversicherungen, die monatlich mit einem 120-stel Anteil verrechnet werden.
    Was von 800 Euro Betriebsrente übrig bleibt
    Weil die Siemens-Rentner im Frühjahr 2023 mehr Betriebsrente bekamen, hat die ADG einmal ausgerechnet, was davon nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen noch übrig bleibt. Am 1. Januar 2024 hat sich jedoch der GKV-Betriebsrentenfreibetrag auf 176,75 Euro erhöht, sodass die Rechnung heute etwas anders aussieht. Leider hat sich nicht der Freibetrag erhöht, sondern auch der Zusatzbeitrag der Siemens Betriebskrankenkasse.
    Hier die neue Beispielrechnung für Abzüge bei Betriebsrenten:
    Versicherte mit Kindern zahlten bis Ende 2023 genau 128,67 Euro, seit Anfang 2024 sind es 128,79 Euro, kinderlose Versicherte zahlten 133,47 Euro, seit Anfang 2024 sind es 133,59 Euro.
    Die Erhöhung des Freibetrags hat sich in 2024 also nicht beitragssenkend ausgewirkt.

    “Beispiel 1: Versicherter mit Kindern

    Betriebsrente” 800,00
    abzgl. Freibetrag -176,75

    krankenversicherungspflichtiger Betrag 623,25
    Berechnung
    Beitrag KV 14,6% von 623,25 -90,99
    Zusatzbeitrag KV (z.B. SBK) 1,7% von 623,25 -10,60
    Beitrag PV m. Kinder 3,4% von 800,00 -27,20
    Betriebsrente netto 671,21
    Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag 128,79

    Beispiel 2: Versicherter ohne Kinder
    Betriebsrente 800,00
    Freibetrag -176,75
    krankenversicherungspflichtiger Beitrag 623,25

    Berechnung
    Beitrag KV 14,6% von 623,25 -90,99
    Zusatzbeitrag KV (z.B. SBK) 1,7% von 623,25 -10,60
    Beitrag PV kinderlos 4,0% von 800,00 -32,00
    Betriebsrente netto 666,41
    Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag 133,59

    Bezogen auf zehn Jahre, denn so lang müssen Direktversicherte Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen, macht das bei Versicherten mit Kindern immerhin 15.454,80 Euro aus, bei Kinderlosen sind es sogar 16.030,80 Euro. (Quelle: ADG)
    Die rot-grüne Bundesregierung unter Kanzler Gerhard Schröder hat 2003 – mithilfe der Union – das Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) verabschiedet, das zum 1. Januar 2004 in Kraft trat. Seitdem wird für Betriebsrenten nicht mehr nur der halbe Beitragssatz abgezogen, sondern der volle. Für “Einmalzahlungen”, und dazu zählen die Krankenkassen auch Direktversicherungen, wird monatlich ein Anteil von einem 120-stel der Auszahlungssumme über 10 Jahre lang verbeitragt.
    Nach heftigen Protesten des Vereins der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) und hunderten von Klagen vor Sozialgerichten wurde zum 1. Januar 2020 ein monatlicher Freibetrag eingeführt. Seitdem wird bei Betriebsrenten und ausgezahlten Direktversicherungen, die über der Freibetragsgrenze liegen, vom Rest der volle Beitragssatz abgezogen. Zur Einführung war der Freibetrag bei 159,25 Euro, 2023 beträgt er 169,75 Euro – und erhöht sich 2024 auf 176,75 Euro. Da die Krankenkassen aber gleichzeitig ihre Zusatzbeiträge auch erhöht haben, führt der neue Freibetrag jedoch zu keiner Beitragssenkung, wie oben dargestellt.
    Zur Erläuterung: bei Direktversicherungen mit Einmalauszahlung wird eine fiktive Betriebsrente errechnet: Einmalauszahlung ÷ 120 = fiktive monatliche Betriebsrente. Von dieser fiktiven Betriebsrenten werden dann die Beiträge berechnet, die der Betriebsrentner zehn Jahre lang zahlen muss.
    Hinweis auf den Original Artikel:

    https://vonunruhestand.de/2024/01/was-von-800-euro-betriebsrente-uebrig-bleibt

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