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DV Beitragszahler
kein Bestandschutz
keine nur 50%
keinen geringeren Beitrag, da keine Lohnforzahlung der Renter
Wermutstropf
DV Beitragszahler
kein Bestandschutz
keine nur 50%
keinen geringeren Beitrag, da keine Lohnforzahlung der Renter
Wermutstropfen:
der Jens Spahn Freibetrag aber nur auf die KV
Plus immer wieder Beitragserhöhungen der Kassen: Zeitruam für 10 Jahre
Plus neuere Verträge: nochmals trotz des gezahlten (aktuell 20%) Pauschalsteursatzes in der Ansparphase an das FA erneut Steuern zahlen
Beitragsschutz aber
Ausländische Rente bleibt außen vor
“Die Deutsche Rentenversicherung übernimmt für in der gesetzlichen Krankenkasse versicherte Rentner die Hälfte des Beitrages, der ausschließlich auf die deutsche Rente entfällt”, sagt Dirk Manthey von der Deutschen Rentenversicherung Bund t-online.
Da privat versicherte Rentner nicht schlechter gestellt werden sollen, entspricht der Zuschuss jenem Anteil, den die Deutsche Rentenversicherung zahlen müsste, sofern eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung bestehen würde. “Somit berechnet sich der Zuschuss für privat versicherte Rentner ebenfalls alleinig auf die Höhe der deutschen Rente. Der Betrag der Rente aus der Schweiz bleibt außen vor”, so Manthey.
Doch keine Sorge: Sie müssen auf Ihre ausländische Rente trotzdem nicht den üblichen Krankenversicherungsbeitrag komplett selbst zahlen. Auf ausländische Renten fällt nur der halbe allgemeine Beitragssatz an (also zurzeit 7,3 Prozent) zuzüglich des halben kassenindividuellen Zusatzbeitrags.
Verwendete Quellen
Und Quelle t-online der Bericht heute am 17.01.2025
Egon Seiss
Die Wahlen werden dies für BRD-Hauptwohnsitz verbliebene wohl nicht ändern!
Es hilft nicht die “Blaue Flucht”, sondern ab in Länder wo man für sein Geld noch besser leben kann.
Den BRD-Pass muss man als Trost ja nicht bei der Verlegung des Hauptwohnsitzes auch noch abgeben.
Gut getrickst ist halb gewonnen.
Glück auf zum 21% Kohle verladen, verschiffen.
Grüße
Egon Seiss
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