Gut dass das Thema “Versorgungswerke” einmal angesprochen wird. Diese sind genauso überflüssig wie die Vielzahl der gesetzlichen Krankenkassen. Während bei den ges. Krankenkassen ja nur
Gut dass das Thema “Versorgungswerke” einmal angesprochen wird. Diese sind genauso überflüssig wie die Vielzahl der gesetzlichen Krankenkassen. Während bei den ges. Krankenkassen ja nur minimale Unterschiede in dem Leistungsangebot gibt, weil der Grundbeitragssatz und die Mindestleistungen fixiert sind (die hohe Anzahl jedoch nur Mehrkosten in Verwaltungs- und Vorstandsebene erzeugt), bieten die Versorgungswerke zumindest ihren berechtigten Mitglieder Sondervorteile an. Aber warum sind besondere Berufsgruppen nicht normal rentenversicherungspflichtig? Nur weil es ein erlesen Spezies ist und sie durch das Ausscheiden aus der Versicherungspflicht bei der ges. RV von dem Solidaritätsprinzip freimachen? Da gibt es nur eine Lösung: Abschaffen und rein in die ges. RV! Dabei gilt dann gleiche Einzahlung wie der Gewöhnlich-Pflichtversicherte und gleicher Erwerb von Ansprüchen. Das wäre der erste Schritt. Im nächsten Schritt (oder Gleichzeitig) die Alterversorgung der Beamten auf das gleiche Niveau umstellen. Ich wäre sogar bereit, die bisher erworbenen Ansprüche zu fixieren – aber keine neuen Ansprüche mehr zuzusagen. Und von einem Bestandsschutz auf Erwerb neuer Ansprüche kann ja nicht die Rede sein. Die neuen bzw. erstmaligen (Beamte!) Einzahlungen, werden ja bewertet wie bei allen Pflichtversicherten. Gutverdiener könnten ja darüber hinaus auch weiterhin eine private RV abschließen – nur der Staat darf diese nicht bezahlen!