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ich bin seit mehreren Jahren Mitglied im DVG e.V., weil ich auch von der Änderung des GMG 2003 betroffen bin, ohne dass ich seinerzeit unterrichtet wurde, weder von der KV, noch von
ich bin seit mehreren Jahren Mitglied im DVG e.V., weil ich auch von der Änderung des GMG 2003 betroffen bin, ohne dass ich seinerzeit unterrichtet wurde, weder von der KV, noch von der LV oder gar vom Personalbüro meines Arbeitgebers.
Ich habe mittlerweile viele Veranstaltungen der Regionalgruppe besucht, mich an Diskussionen beteiligt und versucht Teilnehmer dieser Veranstaltungen zu motivieren in ihren eigenen Fällen aktiv zu werden.
Eigentlich ist es relativ einfach, wenn man sich etwas mit der Angelegenheit und den Gesetzen befasst hat. Natürlich ist mir klar, dass nicht jeder die Zeit und Lust hat sich stunden- oder gar tagelang in das Thema einzulesen, zumal es neben dem DVG auch die eine oder andere IG gibt, mit vielfältigen Infos.
Ich spreche hier ausschließlich vom Thema Verbeitragung der Auszahlung einer nicht verentungsfähigen Lebensversicherung, die über den Arbeitgeber vor 2004 als Direktversicherung abgeschlossen wurde und für die die Beiträge ausschließlich vom Netto-Gehalt des Arbeitnehmer bezahlt wurden (die Überweisung erfolgte vom AG aufgrund der seinerzeitigen Gesetzeslage nach einer pauschalen Versteuerung des Einkommensanteils).
Hilfreich wäre meines Erachtens wenn der DVG neben seinen Aktivitäten in der Öffentlichkeit und gegenüber den Politikern auch einen relativ klar strukturierten Leitfaden für eine Vorgehensweise nach Erhalt eines Beitragsbescheids der KV zur Verfügung stellen würde. Ob dies aus rechtlichen Gründen zulässig wäre (ist das möglicherweise eine Form von „Rechtsberatung“?), kann ich nicht beurteilen.
Wenn jedoch gesetzlich nichts dagegen spricht stelle ich mir folgende Vorgehensempfehlung vor (kein Anspruch auf Vollständigkeit und / oder rechtliche Verbindlichkeit – nur als Empfehlung):
1. Beitragsbescheid der KV geht ein.
2. Widerspruch an die KV (schriftlich – oft auch über online-Portal möglich, in dem man im Textfeld einfach schreibt …. „Widerspruch gegen Beitragsbescheid – s. anhängiges Schreiben“. Dann hängt man einen Brief an mit ausführlicher Stellungnahme, Begründung und Unterschrift.
3. Dieser Brief soll klar darstellen, „Widerspruch zum Beitragsbescheid vom…“
4. Inhaltlich muss er m.E. enthalten, dass die LV eben eine AltersVORsorge- Maßnahme war und keine AltersVERsorgung. Man kann zusätzlich Details aufführen beim seinerzeitigen Abschluss
a. – wie politische Gründe für die VORsorge-Maßnahme (wie die pol. Empfehlung trotz „die Rente ist sicher“-Hr. Blüm),
b. – wie private Gründe für die VORsorge-Maßnahme (häufig hatte man als AN eine Familie dauerhaft zu versorgen, bzw. Wohneigentum abzubezahlen; die LV gab Sicherheit)
c. – die „moralische” Unterstützung des Arbeitgebers als Leistungsanerkennung (er war ja nicht verpflichtet einen Gruppenversicherungsvertrag auszuhandeln und letztendlich die Arbeit eines Versicherungsvertreters zu übernehmen.
5. Außerdem sollte m.E. eindeutig darauf hingewiesen werden, dass der immer wieder erwähnte § 229 SGB V weder aktuell noch vor seiner Änderung mit dem GMG irgendeinen Hinweis enthält, dass Direktversicherungen etwas mit einer betrieblichen Altersversorgung zu tun haben.
6. Gerade zur Änderung des § 229 SGB V mittels des GMG 2003 wäre dann auf die Bundestagsdrucksache 15/1525 v. 8.9.2023 zu verweisen, in der auf Seite 43 unter Punkt 143 der Grund für die Änderung/Ergänzung des o.g. § enthält….
….
Es gibt noch etliche andere Punkte, die man beim Widerspruch erwähnen könnte – man kann sie aber auch erst später vorbringen (z.B. pol. Aussagen Hr. Scholz, Parteitagsbeschluss CDU, Biebak-Gutachten, Riester-Gesetz etc.) beim Einreichen der Klage. Wichtig wäre m.E. noch gegen jeden Beitragsbescheid einen Widerspruch einzureichen und zwar nicht nur gegen die Beitragsveränderung sondern generell gegen die Verbeitragung der Auszahlung.
Üblicherweise kommt es nach einem Widerspruch zu einem Widerspruchsverfahren bei der KV. Der Widerspruchsausschuss lehnt i.d.R. den Widerspruch ab und dann bleibt eigentlich nur die Klage vor dem Sozialgericht.
Aber ich will hier jetzt nicht alle aus meiner Sicht sinnvollen bzw. notwendigen Einzelheiten aufführen. Es soll nur eine Anregung sein, die die DVG ihren Mitgliedern und Interessenten anbieten könnte – wenn zulässig (s.o.).
Wichtig wäre, dass möglichst viele Betroffenen selbst aktiv sich mit Widersprüchen einbringen. Das könnte die KV samt ihren Widerspruchsausschüssen, die Sozialgerichte und evtl. auch Politiker anregen über ihre bisherige Sicht nachzudenken bzw. zu überdenken..
Denn m.E. basieren bisherige Gerichtsentscheidungen auf Auslegung der Gesetze in Sinne der KV und müssten überarbeitet werden. Nur wenn alle schweigen und zahlen werden die Politiker und die KV es einfach aussitzen.
Was haltet Ihr, liebe Vereinsfunktionäre und liebe Mitglieder davon?
Gruß HWM
Besser ist es, wen die Krankenkasse gar nicht erst von der Auszahlung erfährt, deshalb bereits die Angabe der Krankenkasse verweigern, da man ja keinen Versorgungsbezug hat!
In Zeiten von Anrufautomaten und verzögerten Po
In Zeiten von Anrufautomaten und verzögerten Postwegen ist email am effektivsten!
Gruß
Achim Karrasch
der Frust und die Wut ist bei uns allen gleichermaßen groß.
Ich habe lange nach einem Verein wie dem DVG gesucht, seit meinem Beitritt erlebe ich viele Aktivitäten, die aber te
der Frust und die Wut ist bei uns allen gleichermaßen groß.
Ich habe lange nach einem Verein wie dem DVG gesucht, seit meinem Beitritt erlebe ich viele Aktivitäten, die aber teilweise nicht bekannt sind.
Wir haben vor der Wahl, zumindest soweit mir bekannt, viele Bundestagskandidaten schriftlich oder persönlich angesprochen, es hat auch positive Reaktionen gegeben!
Gerne suchen wir weitere aktive Mitstreiter, die Ihrem Wahlkreisabgeordneten, egal welcher Partei, auf die Füße steigen.
Ich selbst habe feststellen müssen, das Problem ist gar nicht allen bekannt! Die vielen echten neuen Abgeordneten haben auch noch nicht gelernt, professionell abzuwiegeln, man findet auch Aufmerksamkeit.
Leider sind Verfahren vor den Sozialgerichten Jahresübergreifend, Aufgeben kommt gar nicht in Frage!
Mein Status ist: gerade erstmal gezahlt, ich nehme aber den Kampf mit Sportsgeist auf! Die Zeit und der wachsende Groll hilft uns ganz sicher!
Hallo Andreas,
leider ist ein Musterprozess im Sozialrecht nicht vorgesehen. Aber, wir verschaffen uns Gehör, bitte nicht nachlassen!!
Es ist richtig, zunächst wird der KV-Beitrag zu zahlen sein, aber, das habe ich gelernt, einfach nichts tun ist nicht richtig.
Es ist richtig, zunächst wird der KV-Beitrag zu zahlen sein, aber, das habe ich gelernt, einfach nichts tun ist nicht richtig.
– zum Widerspruchsverfahren: ganz wichtig war bei mir, die RICHTIGKEIT des Widerspruchs in Form und Zeitrahmen bestätigen zu lassen!
Die Kasse verlangt eine Unterschrift, wenn auch gescannt, ansonsten ist der Widerspruch ggf. nicht gültig.
– zur Unterschlagung der Auszahlung: die Rentenkassen bzw. Direktversicherer sind VERPFLICHTET, die Auszahlung an das Finanzamt und somit auch den Krankenkassen bekannt zu machen, da hilft keine Trickserei.
– zur Motivation: Ich selbst habe Klage eingereicht, das aber über die Rechtschutzversicherung an einen Fachanwalt übergeben, der schlägt sich mit Schriftsätzen mit Kasse und Gericht herum.
– Wir als Verein nutzen zurzeit die Chance, die vielen neuen Akteure im politischen Berlin anzusprechen, etlivhe Anschreiben sind raus!
Also: NICHT DEN KOPF HÄNGEN LASSEN!!
Gibt es unter den Lesern hierzu Erfahrungen?
Bei mir ist die Direkt-LV vollständig vom Nettogehalt abgezogen worden, wurde also bei Einzahlung (hälftig von mir und hälftig vom Arbeitgeber) mit KV- und PV-Beiträgen belegt. Nun soll ich bei Auszahlung ein zweites mal, diesmal den vollständigen, Beitrag bezahlen. So wird das eingezahlte Kapital insgesamt mit weit über 35% Beitrag belegt, von mir persönlich mit ca. 28%. Und das fühlt sich wie Diebstahl an.
eben den Widerspruch aufrecht erhalten.
Mit der Rentenversicherung habe ich das gleiche gemacht bezüglich der falschen Berechnung. Auch mit dem Hinweis auf die Teufel Lis
eben den Widerspruch aufrecht erhalten.
Mit der Rentenversicherung habe ich das gleiche gemacht bezüglich der falschen Berechnung. Auch mit dem Hinweis auf die Teufel Liste. Mal schauen was da kommt.
Sollten wir nicht die KK und RV darauf aufmerksam machen das dies doch im Grunde genommen alles riesige Behörden sind mit hochbezahlten Vorständen die doch eine gewisse Verantwortung haben gegenüber den Beiträgen die diese verwalten.
Ich denke die wissen das gar nicht was die so anrichten.
Beste Grüße
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