Tag: Abzocke

  • DVG-Auftritt in Ibbenbüren

    DVG-Auftritt in Ibbenbüren

    Am 6. Mai 2022 trat Friedrich Merz (CDU) in Ibbenbüren im Beach-Club am Aasee auf, um Ministerpräsident und Parteikollegen, Hendrik Wüst, im Wahlkampf für die Landtagswahl Nordrhein-Westfalen zu unterstützen – mit DVG-Auftritt.

    Merz‘ Unterstützung galt auch dem Minister und Abgeordneten Karl-Josef Laumann und der örtlichen Abgeordnete Andrea Stullich. Der DVG war mit acht Mitgliedern dabei – aus mehreren Regionalgruppen, darunter Altkreis Halle / Gütersloh, – Emsland / OS-Nord, – Osnabrück / Osnabrücker Land. Sie brachten ihm die Forderungen des Vereins der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) ein weiteres Mal näher. Unterstützt wurden sie vom ersten DVG-Bundesvorsitzender Reiner Korth.

    DVG-Auftritt in Ibbenbüren

    Da Friedrich Merz beim Eintreffen abgeschirmt war, mussten sich die DVGler etwas anderes einfallen lassen. DVG-Mitglied Erwin Tischler schaffte es, Merz‘ Fahrer „zur Lektüre für unterwegs unsere Unterlagen zu übergeben, sprich den neuesten DVG-Flyer, den CDU-Parteitagsbeschluss von 2018 in Hamburg zur Abschaffung der Doppelverbeitragung“.

    Die DVGler hatten auch die Chance, mit Anja Karliczek, Ex-Ministerin für Bildung und Forschung (CDU) und Ex-Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zu sprechen, der darauf verweist, das Betriebsrentenfreibetragsgesetz auf den Weg gebracht zu haben, was Betriebsrentnern immerhin einen Freibetrag von derzeit 164,50 Euro einbringe.

    Merz will Fass nicht wieder aufmachen

    Nach Abschluss der Veranstaltung konnte unser Bundesvorsitzender Reiner Korth ein kurzes Gespräch mit Friedrich Merz führen. Angesprochen auf die Parteitagsbeschlüsse der CDU von 2018 und 2019, die Doppelverbeitragung wieder abzuschaffen (wie bei Riester), ob der neue CDU-Vorstand unter Merz jetzt diese Beschlüsse auch in die Tat umsetzen werde, gab Friedrich Merz zur Antwort: „Ich kenne das Problem; Sie haben mit dem Freibetragsgesetz eine Lösung bekommen, das ist für Sie nicht befriedigend, das weiß ich. Aber, mehr geht nicht. Das Thema wird nicht wieder angefasst.“

    Es liegt nun am DVG, ihn vom Gegenteil zu überzeugen, denn sonst fehlen ihm die 1,3 Millionen Stimmen der über 60-jährigen, die er zu einem Wahlsieg über die SPD unbedingt benötigt. Und die Älteren und damit Direktversicherungsgeschädigten werden immer mehr.

     

    Bild: Reiner Korth

  • Olaf bitte handeln statt reden!

    Olaf bitte handeln statt reden!

    In Nordrhein-Westfallen wird Mitte Mai ein neuer Landtag gewählt. Jetzt fallen der SPD die leeren Versprechungen ihres Kanzlers Olaf Scholz auf die Füße.

    Auf die Frage des WAZ-Chefredakteur Andreas Tyrock, wann denn nun die am 24. September von Olaf Scholz versprochen Abschaffung der Doppelverbeitragung von Direktversicherungen umgesetzt wird, antwortet der SPD-Spitzenkandidat Thomas Kutschaty: „Ich gehe fest davon aus, dass die Bundesregierung das in Kürze noch einmal überprüfen wird und möglicherweise auch korrigieren wird“. In dem Satz steckt zu viel „möglicherweise“. Seit Olafs Satz in Münster am 24. September 2021 sind mehr als sieben Monate vergangen – passiert ist nichts. Das Thema Entlastung von Betriebsrenten kommt weder im Koalitionsvertrag noch im Haushaltsentwurf vor. Scholz veräppelt Betriebsrentner. Und jetzt sollen sie die SPD in Nordrhein-Westfalen wählen?

    Die Frage an Kutschaty stammt übrigens von DVG-Mitglied Norbert Pomp:

    Olaf Scholz hat auf der Wahlkampf-Abschluss Veranstaltung in Münster am 24.9. versprochen sich um die Abschaffung der Doppelverbeitragung auf Direktversicherungen zu kümmern. Was ist passiert? Nichts! So wird sich meine Frustration über die SPD leider festsetzen. Tja, welche Partei kann man als Arbeitnehmer/Rentner noch wählen? Ich bin ratlos und überlege das erste Mal im Leben nicht wählen zugehen.

    Olaf verspricht gern

    Übrigens, Kutschatys Äußerung über das „Ärgernis“ Doppelverbeitragung ist ab Minute 9.30 zu hören. Auch das Video von Scholz‘ Wahlkampfauftritt in Münster am 24. September 2021 ist ebenfalls noch online. Jeder kann das selbst nachprüfen – und seine Entscheidung treffen.

    Olaf
    Der DVG war natürlich auch in Düsseldorf vertreten, angesichts des Tumults war aber kein Durchdringen

     

    Olaf Scholz tritt am 13. Mai wieder auf eine Bühne in Nordrhein-Westfalen, um die SPD im Landtagswahlkampf zu unterstützen – dann in Köln.

  • Mit Elan für den Stopp der Doppelverbeitragung

    Mit Elan für den Stopp der Doppelverbeitragung

    Mit großem Elan geht der Direktversicherungsgeschädigten e.V. (DVG) in diesem Jahr seine Ziele an. „Es geht uns vor allem um den sofortigen Stopp der Doppel- und Mehrfachverbeitragung – das ist ein Betrug an uns und eine himmelschreiende Ungerechtigkeit“, so Reiner Korth, neu gewählter Bundesvorsitzender des DVG (bislang Stellvertreter ohne Bundesvorsitzenden), auf der DVG-Delegiertenversammlung in Kassel an diesem Wochenende.

    Mit überwältigender Mehrheit sind dabei die vom Vorstand vorgeschlagenen Ziele und Forderungen von den rund 80 Delegierten der 3.700 DVG-Mitglieder aus der gesamten Republik an die Politik beschlossen worden. Einige DVG-Posten wurden neu besetzt.

    Stopp der Doppelverbeitragung

    „Die Bretter, die es zu bohren gilt, sind in unserem Fall offenbar besonders dick, denn trotz Zusage der Ampel-Koalitionäre ist unser Anliegen aus dem Koalitionsvertrag gestrichen worden. Dabei geht es doch ganz einfach: bei Riester vor drei Jahren wurde es spielend leicht behoben“, sagte Reiner Korth unter großer Zustimmung der Delegierten.

    Seit 2004 müssen Direktversicherte, die privat vorgesorgt haben, nochmals annähernd 20 % ihrer Altersversorgung an die Krankenkasse entrichten – wegen des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG), das SPD, Grüne und CDU/CSU 2003 beschlossen hatten. Altersvorsorge wird damit zum Minus-Geschäft.

    Besonders hart trifft es die rund 6,3 Millionen Direktversicherten, die ihre Verträge vor 2004 unter anderen Voraussetzungen abgeschlossen hatten. Rot-Grün-Schwarz beschloss das GMG in einer Nacht-und-Nebel-Aktion – rückwirkend, ohne Bestandsschutz und ohne Übergangsfrist. Viele Direktversicherte zahlen doppelt Sozialbeiträge: in der Einzahl- und Auszahlphase. Dieselbe Abgabe trifft auch 6,5 Millionen Betriebsrentner.

    Die Politik muss handeln

    „Bei rund 13 Millionen Geschädigten können wir vom DVG ja nicht ganz falsch liegen – die Politik muss handeln, und zwar jetzt“, unterstrich Jörg Kotter, neuer stellvertretender Bundesvorsitzender. „Betrug bleibt Betrug, und ein Vertrag ist ein Vertrag (Pacta sunt servanda – Verträge sind einzuhalten). Wir haben ihn vor 2004 abgeschlossen, und er ist im Nachhinein gebrochen worden!“, so Kotter weiter.

    „Die Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und deren starke Lobby scheinen auf die Politik großen Einfluss zu haben, denn die GKV will auf unsere doppelt entrichteten Beiträge einfach nicht verzichten“, sagte Michael Kröner, neuer Schatzmeister des DVG. „Für ihre Lobby-Verbände geben sie horrende Summen aus, das Geld wäre aber für niedrigere Beitragssätze viel besser angelegt – auch das muss einmal mal ganz deutlich angesprochen werden!“, betonte Michael Kröner.

    Nichts als Schikane

    „Bei den vielen Fremdleistungen, die der Rentenkasse und den Gesetzlichen Krankenkassen zugemutet werden (man verweise nur auf die Aufnahme von zigtausend Flüchtlingen) spielen unsere Doppel- und Mehrfachverbeitragungen in der Gesamtrechnung keine große Rolle mehr. Das ist festgeschriebene Schikane, die aber für viele unserer DVG-Mitglieder existentielle Folgen hat, das darf man nicht übersehen. 20 Prozent der Auszahlungen, die sich die Bürger vom Mund abgespart haben, sind einfach futsch, vom Staat geklaut, zwangsweise vereinnahmt“, so Reiner Korth.

    Auf der anderen Seite werden gemäß 7. Versorgungsbericht der Bundesregierung (18. März 2020) bei den Beamten-Pensionskassen mit 639 Milliarden Euro (allein vom Bund, ohne Länder und Kommunen) immense Steuergelder gehortet. Das Renten- und Pensionssystem ist grob ungerecht und geht ganz klar auf Kosten der Renten-Beitragszahler.

    Probleme werden noch größer

    Die Baby-Boomer kommen aber jetzt erst in Rente – die Problematik für die Politik werde immer größer, so der DVG. „Das Problem muss gelöst werden, sonst kippt die Stimmung und die Solidarität für den Staat auch in diesem Feld“, so Reiner Korth am Ende der konstruktiven und richtungsweisenden DVG-Delegiertenversammlung.

    Forderungen des DVG

    Die Forderungen, die von der DVG-Delegiertenversammlung in Kassel ausgehen, sind eindeutig:

    – sofortiger Stopp der Mehrfachverbeitragung
    – Halbierung der KV- und PV-Beiträge von Betriebsrenten auf Arbeitnehmeranteil
    – Gleichstellung der Direktversicherung wie bei Riester
    – Finanzielle Entschädigung für die Betroffenen, in deren Verträge mit dem GMG rückwirkend eingegriffen wurde

    Der DVG werde weiterhin mit großem Nachdruck bei Politikern, der breiten Öffentlichkeit sowie der Presse vorstellig werden; eine weitere Kundgebung in Berlin wie im Herbst 2021 sei nicht ausgeschlossen. Außerdem sind für diesen Herbst zwei Vorträge/Symposien in Frankfurt/Main und Leipzig vorgesehen. Dabei gehe es auch um eine grundlegende Rentenreform und die Abschaffung des Zwei-Klassensystems in der Rente bzw. bei Pensionen. Mit insgesamt 21 Millionen RentnerInnen in Deutschland könne man nicht so umspringen wie aktuell beim Entlastungspaket: Bei den 300 Euro für jeden Erwerbstätigen seien die RentnerInnen glatt vergessen worden. Die Saarlandwahl sei dafür die entsprechende Quittung gewesen. FDP und Grüne wurden abgewatscht – Klientelpolitik sei bei einem Drittel der Wahlbevölkerung nicht gerne gesehen, so der DVG.

    Wahlentscheidungen der DVG-Mitgliederversammlung 2021:

    Der gewählte Vorstand

    Reiner Korth, (neuer) Bundesvorsitzender, Geeste

    [bislang Stellvertreter ohne Bundesvorsitzenden; Der Mit-Vereinsgründer und damalige Bundesvorsitzende Gerd Kieseheuer war vor zwei Jahren zurückgetreten und ist seit vergangenem Jahr Ehrenvorsitzender des DVG.]

    Jörg Kotter, (neuer) Stellvertretender Bundesvorsitzender/ IT-Beauftragter, Butzbach
    Michael Kröner, (neuer) Schatzmeister, Neuwied
    Günter Dehlen, Schriftführer/Dokumentenmanagement, Oberhausen

    Beisitzer

    Helmut Achatz, Beisitzer Kommunikation, München-Olching
    Reinhold Birth, Beisitzer, Hohnhorst
    Dr. Rainer Ochmann, Beisitzer, Bremen
    Werner Partschefeld, Beisitzer, Chemnitz
    Ingrid Wulff, Social Media, Hamburg

    Hintergrund zum DVG

    „Wir sind viele, wir sind laut, weil Ihr unsere Rente klaut!“ – so der DVG auf seinen nimmer endenden Aktionen. Im Oktober 2015 gründete sich der Verein „Direktversicherungsgeschädigte e.V.“, um die Interessen aller besser zu vertreten, die sich von der Politik um große Teile ihrer Altersvorsorge geprellt fühlen.

    Aus 40 sind mittlerweile 3.700 Mitglieder geworden – und der DVG wächst weiter, da nun viele Verträge zur Auszahlung kommen und die meisten Betroffenen erst jetzt von der ungerechtfertigten Zahlung der Sozialabgaben an die Krankenkassen erfahren.

    Der DVG verschafft sich Gehör in Politik und Medien. Mit Kundgebungen und Aktionen in Berlin, Düsseldorf, Stuttgart, München, Dresden, Wiesbaden, zweimal in Erfurt und auf dem Hambacher Schloss sowie zuletzt vor dem Brandenburger Tor in Berlin wie auch bei vielen Info-Veranstaltungen hat der DVG die Öffentlichkeit wachgerüttelt; überall in Deutschland bildeten sich Regionalgruppen.

    Der DVG hat es erreicht, dass die schwarz-rote Koalition zum 1. Januar 2020 einen Freibetrag von 159,25 Euro (aktuell 164,50 Euro) eingeführt hat. Erst ab diesem Betrag werden Direktversicherungen und Betriebsrenten voll verbeitragt. Aber das Unrecht ist damit nicht beseitigt. Die Doppelverbeitragung könnte auf einen Schlag beendet werden wie vor drei Jahren (2019) bei den Riesterverträgen – und das komfortabel nach § 40 b EkStG (Einkommensteuergesetz).
    www.dvg-ev.org

  • Warum die Rentenerhöhung restlos verpufft

    Warum die Rentenerhöhung restlos verpufft

    Was hilft eine Rentenerhöhung, wenn sie von der Inflation aufgefressen wird und der Staat darüber hinaus die Sozialabgabenschraube anzieht. Warum wir uns auf magere Jahre einstellen müssen und die Rentenerhöhung restlos verpufft.

    Von Karin Tutas

    So richtig Freude will nicht aufkommen angesichts der für Juli angekündigten Rentenerhöhung von 6,12 Prozent in den neuen und 5,35 Prozent in den alten Bundesländern – das zusätzliche Salär ist von der Inflation bereits aufgefressen. Dass mit den Kostensteigerungen das Ende der Fahnenstange längst nicht erreicht ist, zeigen die Pläne von Gesundheitsminister Karl Lauterbach, der jetzt eine Erhöhung der Krankenkassenbeiträge plant. Das träfe dann auch all jene Rentner, die mit einer Direktversicherung oder ähnlichem privat für ihr Alter vorgesorgt haben und dafür bestraft werden, indem sie zehn Jahre lang den vollen Beitrag für Kranken- und Pflegeversicherung berappen müssen.

    Rentenerhöhung verpufft

    Gegenüber der Osnabrücker Zeitung erklärt Lauterbach, bis Sommer einen „wohlüberlegten Gesetzentwurf“ vorzulegen, wie er das 17-Milliarden-Euro-Loch zu stopfen gedenkt, das sich in den Kassen der Gesetzlichen Krankenkassen im kommenden Jahr auftut. Das stößt zwar auf Lob, indes monieren sowohl ein Sprecher des GKV-Spitzenverbands als auch Ulrike Elsner, Chefin des Ersatzkassenverbands VDEK, die anvisierte Beitragserhöhung. „Kritisch sehen wir dagegen, dass die Politik offenbar plant, abermals auf die Krankenkassenrücklagen zurückgreifen“, monierte die Verbandschefin. Die Kassen hätten schon in den vergangenen zwei Jahren viele Milliarden aus ihrem Vermögen abführen müssen. „Das sind Gelder der Beitragszahler, die eigentlich für die Versorgung zur Verfügung stehen sollten.“ Doris Pfeiffer, Chefin des Spitzenverbands der Krankenkassen, hatte bereits des Öfteren angemahnt, dass der Bund kostendeckende Beiträge für Hartz-IV-Empfänger zahlt. Allein durch die unzureichenden Beiträge summiert sich das Defizit in den Krankenkassen auf zehn Milliarden Euro pro Jahr – bezahlt durch die gesetzlich Krankenversicherten, während Beamte, Selbstständige und diverse andere privilegierte, privat versicherte Berufsgruppen fein raus sind.

    Rentner sind die Dummen

    Der Vorstoß Lauterbachs stimmt schonmal darauf ein, dass mitnichten daran gedacht ist, das Kostenverteilungsproblem im Gesundheitswesen gerecht zu lösen. Schon angesichts der hunderten Milliarden, die für Rüstung, die Entlastung der Bürger von den hohen Energiekosten und die zu erwartenden Kosten infolge der Millionen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine ist dies kaum zu erwarten. Nicht von ungefähr stimmt die Politik die Bürger immer lauter auf zu erwartende Opfer ein. Wer die erbringen muss, ist klar. Sicher nicht die, die sich an diesem Krieg eine goldene Nase verdienen. Die Rechnung werden wieder einmal die gesetzlich Versicherten zahlen.

     

    Bild von DeSa81 auf Pixabay

  • Lobbyist Schröder geschasst

    Lobbyist Schröder geschasst

    Ex-Kanzler und Lobbyist Gerhard Schröder ist vom Würzburger Versicherungsmakler BVUK als Vorstand geschasst worden – eine Genugtuung für alle Altersvorsorger.

    Plötzlich ist der Ukraine-Krieg auch Thema für alle, die eigenverantwortlich über den Betrieb fürs Alter vorsorgen oder vorgesorgt haben, denn Ex-Kanzler und Putin-Freund Gerhard Schröder, der bislang Lobby-Arbeit für die Würzburger BVUK gemacht hat, ist weg. Das Kürzel BVUK steht für „Betriebliche Versorgungswerke für Unternehmen und Kommunen“, dahinter verbirgt sich die BVUK GmbH. Bei dieser Maklerfirma war Ex-Kanzler und Gas-Manager Schröder zum 1. Januar 2020 eingestiegen, um die „Rentenlücke zu schließen und für die Schaffung optimaler Voraussetzungen, um drohende Altersarmut frühzeitig zu verhindern“, so schrieb die BVUK damals selbst in ihrer Pressemitteilung. Er war somit ihr oberster Lobbyist.

    Offensichtlich war es der BVUK dann doch zu peinlich, mit Putins Busenfreund für die betriebliche Altersvorsorge zu werben, wie die „Main-Post“ berichtet. Die „Wirtschaftswoche“ hat bereits davor über Schröders Abgang bei BVUK berichtet. „Focus“ listet darüber hinaus auf, wo Schröder noch überall als Lobbyist gearbeitet hat, darunter beim Tunnelbohrmaschinenbauer Herrenknecht, wo er sogar stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender war. Der BVB entzog laut “Focus” dem Lobbyist Schröder die Ehrenmitgliedschaft. Der Entschluss sei einstimmig getroffen worden, so Vereinspräsident Dr. Reinhard Rauball. Der BVB teilte Lobbyist Schröder “Focus” zufolge den Entschluss in einem persönlichen Gespräch mit. Damit nicht genug, der SPD-Kreisverband Heidelberg habe nun zumindest offiziell einen Antrag auf Partei-Ausschluss des Putin-Busenfreunds gestellt.

    Lobbyist für Betriebsrenten

    buchcover
    Schröders Buch

    Gerhard Schröder war von 1998 bis 2005 Bundeskanzler. Unter seiner Regierung wurde die Agenda 2010 beschlossen, die für viele, darunter auch Betriebsrentner und Direktversicherte  Ungerechtigkeiten brachte und immer noch bringt. In seinem Buch lobt der Lobbyist seine Reformen, darunter auch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz, das Millionen kalt enteignet. Er ist noch immer von seinen Entscheidungen aus den Jahren 2002 und 2003 überzeugt.

    „Entscheidungen – mein Leben in der Politik“
    Hoffmann und Campe
    ISBN: 978-3-455-85074-1

     

    Eben dieser Gerhard Schröder sollte die Altersvorsorge als Lobbyist retten, der sie damals während seiner Regierung zusammengestutzt hat. Die rot-grüne Koalition hat unter seiner Ägide das Rentenniveau abgesenkt und zusammen mit der Union das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) erlassen, mit dem Betriebsrentner und Direktversicherte doppelt verbeitragt werden, so dass für sie betriebliche Altersvorsorge zum Minusgeschäft wird. Eben dieser Gerhard Schröder sollte 17 Jahre später, die Altersvorsorge retten. Das ist schon ein starkes Stück. Offensichtlich glaubt der Ex-Kanzler, die Abgezockten haben vergessen, wie durch das GMG rückwirkend in ihre Verträge eingegriffen wurde – zu ihrem Nachteil. Sie werden indes jeden Monat an das GMG erinnert, denn sie müssen die vollen Krankenkassen- und Pflegebeiträge abführen – bei einer einmaligen Kapitalauszahlung Monat für Monat zehn Jahre lang, bei einer monatlichen Betriebsrenten ein Leben lang.

    Aushängeschild des BVUK

    Schröder sollte der BVUK als Lobbyist helfen, den Unternehmen betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung schmackhaft zu machen. Er war sozusagen das Aushängeschild der BVUK und ihr oberster Lobbyist. Unter der Regierung Schröder warben die Sozialdemokraten offensiv für die betriebliche Altersvorsorge mit dem Effekt, dass Millionen eine entsprechende Direktversicherung abgeschlossen haben.

    Gesetz 2003 durchgedrückt

    Nur 29 Werktagen – in der Vorweihnachtszeit, mit Weihnachten und Sylvester – lagen zwischen der Gesetzesverkündung (Freitag, 14. November 2003) und dem Inkrafttreten am 1. Januar 2004 (Donnerstag) für das umfangreiche, verklausulierte und undurchschaubare „Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-Modernisierungsgesetz ­GMG), welches ausschließlich und ohne die geringste Einschränkung zu Lasten der Versicherten eingerichtet wurde, so steht’s in der „Geschichte einer staatlichen Enteignung“ auf den Seiten des DVG. Gegen diese Ungerechtigkeit kämpft der Verein der Direktversicherungsgeschädigten seit mittlerweile sieben Jahren.

    Bilder: Hoffmann und Campe

  • Wie berechnet sich der Freibetrag für Betriebsrenten?

    Wie berechnet sich der Freibetrag für Betriebsrenten?

    Zurzeit müssen Betriebsrentner für 164,50 Euro keine Krankenkassenbeiträge zahlen – für alles, was darüber hinaus geht, gleich doppelt. Aber wie berechnet sich der Freibetrag?

    „Stell Dir vor, du erwartest Rente und jeder knöpft dir etwas ab“ – so geht’s vielen Betriebsrentnern, die glaubten, sie bekämen das heraus, was sie einbezahlt haben oder sogar noch etwas mehr. Dem ist leider nicht so. Denn zuallererst wartet die Kranken- und Pflegeversicherung auf die Rentner und Rentnerinnen und hält die Hand auf. Sie will sogar noch die Beiträge der Arbeitgeber haben, sprich die Betriebsrentnerin und der Betriebsrentner zahlt die vollen Beiträge, alles in allem annähernd 20 Prozent.

    Bescheidener Freibetrag

    Gemildert wird diese Abzocke nur durch den GKV-Betriebsrentenfreibetrag, wobei GKV für gesetzliche Krankenversicherung steht – gemildert aber auch nur ein bisschen, denn der Freibetrag gilt nur für die Krankenversicherung, nicht für die Pflegeversicherung.

    Hmm, ganz schön schwierig. Und wie berechnet sich der Freibetrag? Wie vieles in diesem Land, ist das eine Wissenschaft für sich. Die Sozialmathematiker beziehen sich auf das, was die große Masse im vorvergangenen Kalenderjahr verdient hat, das ist das sogenannte „Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung“ – und das wiederum ist natürlich in einem Gesetz definiert, dem § 18 des Vierten Sozialgesetzbuches (SGB). Wobei „große Masse“ stimmt nicht ganz, denn es wird unterschieden zwischen Bezugsgröße „Ost“ und „West“. Davon gibt es aber wiederum eine Ausnahme, denn für die Kranken- und Pflegeversicherung gibt es einen einheitlichen Satz für Ost und West.

    Entwicklung von Freigrenze und Freibetrag:

    Bezugsgrößen
    monatliche Bezugsgröße in der KV und PV1/20telvorvergangenes KalenderJahr
    TeilerSGB V1220aufgerundet : 420 teilbar
    JahrWert / JahrWert / MonatFreiGrenzeÆ – Verdienst
    2012315002625131.25311442010
    2013323402695134.75321002011
    2014331802765138.25330022012
    2015340202835141.75336592013
    2016348602905145.25345142014
    2017357002975148.75353632015
    2018365403045152.25361872016
    2019373803115155.75370772017
    2020382203185159.25382122018
    2021394803290164.50393012019
    2022394803290164.50391672020
    2023407403395169.75403632021
    2024390603255162.75389012022
    20252023
    vorläufig
    Bemerkung:Im Rahmen der Einführung der Grundrente wird die bisherige Freigrenze ergänzt mit einem Freibetrag in gleicher Höhe.kl. gemeinsame Vielfaches420
    Jahr12
    Monat30
    Woche5
    Tage7
    2020/20183822091159.253821290.98
    2021/20193948094164.503930193.57
    2022/20203948094164.503916793.25
    2023/20214074097169.754036396.10
    2024/20223906093162.753890192.62
    2025/2023vorläufig

    Für 2018 wurde der vorläufige Durchschnittsverdienst (37.873) durch den endgültigen mit € 38.212 ersetzt. Das ändert den Freibetrag leider nicht, da der Teiler 0,02 € unter der vollen Summe bleibt. Die aufgerundeten € 91,00 bleiben also so bestehen.

    Quelle: Norbert Böttcher

    Wer berechnet die Bezugsgröße?

    Von wem wird die Bezugsgröße erarbeitet? Nun, von Referenten des Bundesministeriums für Arbeit- und Soziales (BMAS). Wie sie diese Größe berechnen? Kompliziert! Denn, das ist wieder in der „Verordnung über maßgebenden Rechengrößen der Sozialversicherung für … (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung …) definiert.  Und welche Durchschnittsentgelte nehmen die Referenten des BMAS nun? Sie schreiben das Durchschnittsentgelt des vorvergangenen Kalenderjahres – als für 2022 den Wert von 2020 – mit der Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter fort. Sie unterstellen dabei, dass die Löhne für das laufende und folgende Kalenderjahr jeweils genauso stark steigen, wie für das Vorjahr ermittelt. Die Daten für die Bruttolöhne und -gehälter wiederum liefert das Statistische Bundesamt. Damit die Bezugsgröße nicht gar zu niedrig ausfällt, haben sich die Sozialmathematiker wieder einen Trick ausgedacht und rechnen seit 2007 die sogenannten Ein-Euro-Jobs herausgerechnet. Alles ganz schön tricky.

    Zurück zur Bezugsgröße – sie wird also von den Referenten des BMAS berechnet und im Voraus durch Gesetz oder Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates bestimmt, geregelt in § 17 des Vierten Sozialgesetzbuches (SGB IV). Bezugsgröße ist das Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr, Anlage 1 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch, aufgerundet auf den nächsthöheren durch 420 teilbaren Betrag. 420 deswegen, weil die Bezugsgröße geteilt durch 7 (Tage pro Woche), durch 5 (Arbeitstage pro Woche), durch 30 (Tage pro Monat) oder durch 12 (Monate pro Jahr) immer einen vollen Euro-Betrag ergeben muss, geregelt in § 223 Absatz 3 Fünftes Sozialgesetzbuch. Der Hintergrund für diesen mathematischen Voodoo-Zauber: 420 ist mathematisch das kleinste gemeinsame Vielfache der Zahlen 7,5,30 und 12.

    164,50 Euro Freibetrag

    Nach diesen mathematischen und sozialpolitischen Ausflügen zur Berechnung des GKV-Betriebsrentenfreibetrags – hier die Berechnung selbst:

    Bezugsgröße in der Sozialversicherung (§ 18 SGB IV): bundeseinheitlich 39.480 Euro pro Jahr oder 3.290 Euro pro Monat. Der GKV-Freibetrag entspricht einem Zwanzigstel (1/20) der Bezugsgröße in der Sozialversicherung:

    3.290 Euro ÷ 20 = 164,50 Euro

     

    Die Mechanik des Freibetrags:

    • Zuerst greift (wie bisher) die Freigrenze. Die Freigrenze umfasst neben Versorgungsbezügen z.B. auch Arbeitseinkommen, also Gewinne aus nebenberuflich selbstständiger Tätigkeit, z.B. aus Photovoltaik oder Nebenerwerbslandwirtschaft.
    • Wird die Freigrenze überschritten und entfällt daher, greift nur für Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge i.S.d. § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V ein Freibetrag, der genauso hoch ist, wie die bisherige Freigrenze (1/20 der monatliche Bezugsgröße nach § 18 SGB IV = 159,25 EUR für 2020). Der Freibetrag ist der Höhe nach begrenzt auf monatliche beitragspflichtigen Betriebsrentenleistungen (bei Kapitalleistungen: 1/120 der Leistung als monatlicher Zahlbetrag für maximal zehn Jahre).

    Vorsicht! Der Freibetrag gilt nicht für freiwillig Versicherte der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.

  • So rechne ich meinen Krankenkassenbeitrag aus

    So rechne ich meinen Krankenkassenbeitrag aus

    Wie viel Krankenkassenbeitrag und Pflegebeitrag zahlen Betriebsrentner ab 2022? Selbst ausrechnen ist kein Problem. Die Rechner von „Stiftung Warentest“ und des “Industrie-Pension-Verein” haben den neuen GKV-Betriebsrentenfreibetrag für 2022 von 164,50 Euro bereits berücksichtigt.

    Der GKV-Betriebsrentenfreibetrag liegt 2022 bei 164,50 Euro. „Stiftung Warentest“ und der „Industrie-Pension-Verein“ bieten einen Rechner an, mit dem jeder Direktversicherte und Betriebsrentner somit seinen aktuellen Krankenkassenbeitrag selbst ausrechnen kann.

    Das ist auch nötig, denn der Freibetrag greift ab 1. Januar 2022. Die erste Überweisung des Krankenkassenbeitrags sollte spätestens bis Anfang Februar geändert werden, denn Mitte Februar ist der Krankenkassenbeitrag für Januar 2022 fällig. Bis dahin sollten auch die Krankenkassen den geänderten Krankenkassenbeitrag berücksichtigt haben. Also unbedingt den Krankenkassenbeitrag kontrollieren.

    Das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetzes ist Anfang 2020 in Kraft getreten. Seitdem müssen die Krankenkassen den Freibetrag beim Krankenkassenbeitrag berücksichtigen.

    Krankenkassenbeitrag berechnen

    Übrigens, mit dem Tabellenkalkulationsprogramm Excel kann jeder selbst die Krankenkassen- und Pflegebeiträge selbst berechnen. Aber Vorsicht, für den Pflegebeitrag gilt der Freibetrag nicht, das heißt, er wird ohne Abzug von der fiktiven Betriebsrente abgezogen und beträgt zurzeit 3,05 Prozent für gesetzlich Krankenversicherte mit Kindern und 3,4 Prozent für Kinderlose. Wer sich die Berechnung des Krankenkassenbeitrags vereinfachen will, nutzt die Rechner von  „Stiftung Warentest“ oder vom Industrie-Pension-Verein. Beide haben unabhängig voneinander entsprechende Beitragsrechner zur Kranken- und Pflegeversicherung für Betriebsrenten programmieren lassen, die sie online kostenlos zur Verfügung stellen. Die beiden Rechner unterscheiden bei der Berechnung des Krankenkassenbeitrags auch zwischen monatlicher Rente und Kapitalauszahlung.

    Mit dem Rechner des Industrie-Pension-Vereins lassen sich sogar mehrere Betriebsrenten und Direktversicherungen mit monatlicher und einmaliger Auszahlung berechnen. Er vergleicht auch die Ersparnis durch den Freibetrag im Vergleich zur alten Regelung bis 31. Dezember 2019.

    Beispiel:

    Direktversicherung

    Kapitalauszahlung:   100.000,00 Euro

    Monatlich                              833,33

    Krankenkasse 15,9 %      106,34

    Pflegekasse 3,05 %            25,42

    Gesamtbeitrag                  131,76

    Achtung: Kinderlose zahlen beim Pflegebeitrag 3,4 % = 28,33 Euro

     

    Die Mechanik des Freibetrags:

    • Zuerst greift (wie bisher) die Freigrenze. Die Freigrenze umfasst neben Versorgungsbezügen beispielsweise auch Arbeitseinkommen, also Gewinne aus nebenberuflich selbstständiger Tätigkeit, z.B. aus Photovoltaik oder Nebenerwerbslandwirtschaft.
    • Wird die Freigrenze überschritten und entfällt daher, greift nur für Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge i.S.d. § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V ein Freibetrag, der genauso hoch ist, wie die bisherige Freigrenze (1/20 der monatliche Bezugsgröße nach § 18 SGB IV = 159,25 EUR für 2020). Der Freibetrag ist der Höhe nach begrenzt auf monatliche beitragspflichtigen Betriebsrentenleistungen (bei Kapitalleistungen: 1/120 der Leistung als monatlicher Zahlbetrag für maximal zehn Jahre).

    Image by jacqueline macou from Pixabay

  • Wie viel Direktversicherte durch den Freibetrag sparen

    Wie viel Direktversicherte durch den Freibetrag sparen

    Der Freibetrag bei Kranken- und Pflegebeiträge auf Direktversicherungen liegt bei 164,50 Euro. Wie viel sparen sich Rentner mit einer Direktversicherung und wie wird der Freibetrag verteilt, wenn jemand mehrere Betriebsrenten hat?

    Am 1. Januar 2020 ist das Gesetz zur Entlastung von Direktversicherten und Betriebsrentnern in Kraft getreten. Sein sperriger Name: GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz. Damit zahlen Betriebsrentner dank des Freibetrags 26,48 Euro weniger pro Jahr (Stand 2022), abhängig von ihrer Krankenkasse. Bis 31. Dezember 2020 lag der Freibetrag bei 159,25 Euro, seit 1. Januar 2021 liegt er bei 164,50 Euro – zum 1. Januar 2022 hat sich der Freibetrag leider nicht geändert. Aber wie viel zahlen sie dann noch, vor allem, wie verteilt sich der Krankenkassenbeitrag dank des Freibetrags, wenn jemand mehrere Betriebsrenten hat?

    Freibetrag bei 164,50 Euro

    Eine Betriebsrentnerin wollte es in punkto Freibetrag genau wissen und klagte gegen die Kranken-  und Pflegeversicherungsbeiträge aus einer Direktversicherung. Sie hatte aber nicht nur einen Vertrag, sondern zwei Verträge. „Versicherungswirtschaft heute“ schildert den Fall:

    • 2016 bekam sie einen Direktversicherungsvertrag über rund 14.000 Euro ausbezahlt. Der Betrag wird auf 120 Monate verteilt und verbeitragt. Der fiktive Zahlbetrag ergab monatlich etwa 115 Euro – und damit unter der Freibetragsgrenze von 164,50 Euro. Also hätte sie keine Beiträge an ihre gesetzliche Krankenversicherung zahlen müssen.
    • Aber sie bekommt sei Juli 2017 noch eine zweite Betriebsrente und überschreitet damit die Freigrenze mit der Folge, dass sie auf alles Beiträge zahlen muss.

    Dagegen hat sie geklagt  (Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 29. Januar 2020 – Az.: S 6 KR 2676/18, nicht rechtskräftig).

    Die Klage vor dem Sozialgerichts Karlsruhe wegen des Freibetrags hatte laut „Versicherungswirtschaft heute“ teilweise Erfolg:

    1. „Für die Verbeitragung bis zum 1.1.2020 gingen die Richter davon aus, dass die Beitragserhebung zu Recht erfolgt sei. Die Beitragspflicht von Leistungen aus Direktversicherungen sei höchstrichterlich geklärt und die Einwände der Klägerin, die Verbeitragung sei unverhältnismäßig und sie sei unvorhersehbar gewesen, griffen nicht durch.
    2. Allerdings sieht die Sachlage ab 1.1.2020 anders aus. Ab diesem Zeitpunkt sei die Klage teilweise begründet, soweit sie sich gegen die Erhebung von Beiträgen zur GKV für die Zeit ab dem 1. Januar 2020 richte. Der müsse ab 1.1.2020 berücksichtigt werden.“

    Entscheidend sei die Regelung des § 226 Abs. 2 Satz 2 SGB V, die seit dem 1. Januar 2020 für Renten der betrieblichen Altersvorsorge gelte – und da heißt es:

    Überschreiten die monatlichen beitragspflichtigen Einnahmen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 4 insgesamt ein Zwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches, ist von den monatlichen beitragspflichtigen Einnahmen nach § 229 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 ein Freibetrag in Höhe von einem Zwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches abzuziehen; der abzuziehende Freibetrag ist der Höhe nach begrenzt auf die monatlichen beitragspflichtigen Einnahmen nach § 229 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5; bis zum 31. Dezember 2020 ist § 27 Absatz 1 des Vierten Buches nicht anzuwenden.

    Wie den Freibetrag verteilen?

    Wie aber ist der Freibetrag auf die beiden Verträge zu verteilen? Dazu hat sich das Gericht geäußert. Es sei gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt, wie der Freibetrag zu verteilen sei, wenn ein GKV-Versicherter wie die Klägerin mehrere Betriebsrenten gleichzeitig beziehe.

    Der langen Rede kurzer Sinn: Der Freibetrag muss laut Urteil verhältnismäßig auf die beiden Betriebsrenten aufgeteilt werden.

    • Die Folge für den Freibetrag: Aus der Kapitalleistung seien daher ab dem 1. Januar 2020 GKV-Beiträge nur noch in Höhe von 8,66 € statt wie bisher knapp 17 € geschuldet (Stand 2021).
    • Ob die verhältnismäßige Anrechnung des Freibetrages auf mehrere Betriebsrenten kraft Gesetzes eintrete oder einen vorherigen Antrag voraussetze, könne dahinstehen, weil die Klägerin in der mündlichen Verhandlung jedenfalls einen entsprechenden Antrag gestellt habe.

    Ganz schön kompliziert die Sache mit dem Freibetrag, vor allem, wenn jemand sogar noch mehr als nur zwei Verträge hat. Daher habe der GKV-Spitzenverband in seinen Rundschreiben zur Umsetzung des neuen Freibetrags empfohlen, dass der Freibetrag zunächst auf eine Betriebsrente angewandt werde und ein verbleibender Restbetrag dann auf die nächste Betriebsrente übertragen werde.

    Entlastung durch Freibetrag

    ab 1.1.2022bis 1.1.2020Entlastung
    Kapitalauszahlung 50.00050.000
    geteilt durch 120416,67416,67
    minus Freibetrag 159,25252,170
    Krankenvers. 14,6 % 36,8260,84
    Zusatzbeitrag 1,5 %3.786.25
    Pflegevers. 3,05 %12,7112,71
    KV+PV monatlich53,3179,7926,48
    KV+PV pro Jahr639,72
    957.48317,76
    KV+PV gesamte Laufzeit6.397,209574,803.176,60
    Rest nach Abzug KV+PV 43.602,80

    40.425,20
    in Euro

    Annahmen: In dem Beispiel zahlt die Betroffene oder der Betroffene einen Zusatzbeitrag von 1,5 Prozent (Durchschnittssatz 1,3) und er oder sie hat Kinder, weswegen nur 3,05 Prozent Pflegebeitrag zu zahlen sind. Kinderlose zahlen den erhöhten Beitrag von 3,4 Prozent.

    „Stiftung Warentest“ hat einen Sozial­abgaben-Rechner programmiert, mit dessen Hilfe jeder selbst ausrechnen kann, was das in seinem speziellen Fall ausmacht.

    Die Mechanik des Freibetrags:

    • Zuerst greift (wie bisher) die Freigrenze. Die Freigrenze umfasst neben Versorgungsbezügen beispielsweise auch Arbeitseinkommen, also Gewinne aus nebenberuflich selbstständiger Tätigkeit, beispielsweise aus Photovoltaik oder Nebenerwerbslandwirtschaft.
    • Wird die Freigrenze überschritten und entfällt daher, greift nur für Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge i.S.d. § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V ein Freibetrag, der genauso hoch ist, wie die bisherige Freigrenze (1/20 der monatliche Bezugsgröße nach § 18 SGB IV = 164,50 Euro für 2022). Der Freibetrag ist der Höhe nach begrenzt auf monatliche beitragspflichtigen Betriebsrentenleistungen (bei Kapitalleistungen: 1/120 der Leistung als monatlicher Zahlbetrag für maximal zehn Jahre).
  • Wie Scholz Versprechen bricht

    Wie Scholz Versprechen bricht

    Die Ampel regiert, das Ende der Abzocke von Altersvorsorgern ist aber nicht gekommen – entgegen dem Versprechen von Bundeskanzler Olaf Scholz, der die Vollverbeitragung von Betriebsrenten abschaffen wollte.

    „Unser Plan war, unser Plan ist auch, das für die Zukunft zu ändern“ – gemeint ist die Vollverbeitragung sowie die Doppelverbeitragung von Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das hat SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz auf der Wahlabschlussveranstaltung in Münster auf die Frage von Reiner Korth, stellvertretender Vorsitzender des Vereins der Direktversicherungsgeschädigten (DVG), geantwortet – dazu das entsprechende YouTube-Video. Und so steht es auch im Wahlprogramm der SPD. „Darauf können Sie sich verlassen“, betonte Scholz ausdrücklich. Jeder kann diese Passage selbst nachlesen.

    Scholz’ Versprechen Abzocke zu beenden

    In Münster versprach Scholz noch, die Vollverbeitragung von Betriebsrenten abzuschaffen

    Scholz hat’s versprochen

    Viele Altersvorsorger haben Scholz’ Versprechen ernst genommen, was sich mittlerweile als Fehler herausstellt. Die Ampel-Koalition hätte die Chance gehabt, die unsägliche Vollverbeitragung der betrieblichen Altersvorsorge endlich, nach 17 oder 18 Jahren zu beenden.  In Kapitel 3 „Alter absichern“ ihres Wahlprogramms (siehe Kapitel 3.4, fünfter Absatz) hat die SPD nachträglich die entsprechende Textpassage eingeführt. Jeder kann diesen Satz selbst nachlesen. Darauf zielte Korths Frage, die Scholz eindeutig beantwortet hat – und nach der er gemessen wird.

    Zusammen mit der FDP – sie hat bereits bei der Abstimmung über das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) 2003 dagegen gestimmt – wären somit zwei Parteien in einer Ampel-Koalition für die Abschaffung der Vollverbeitragung von Direktversicherungen und Betriebsrenten. Insofern war es ein Leichtes, auch die Grünen davon zu überzeugen, diese Abzocke zu stoppen. Im Koalititionsvertrag findet sich allerdings nichts mehr davon wieder. Das kann somit nur der größte der drei Koalitionspartner, sprich die SPD, aus dem Koalitionsvertrag ausgeklammert haben. Und wer ist der bestimmende Faktor in der SPD? Olaf Scholz.

    Der DVG auf der Schlussveranstaltung der SPD in Münster

    [metaslider id=31592]

     

    Bild von Siobhan Dolezal auf Pixabay

  • Die Preise steigen, der Freibetrag bleibt gleich

    Die Preise steigen, der Freibetrag bleibt gleich

    Die Preise steigen, die Inflation lag im Dezember 2021 bei 5,3 Prozent, der Freibetrag für Betriebsrenten bleibt aber bei 164,50 Euro festgezurrt. Das bedeutet für Altersvorsorger einen herben Vermögensverlust.

    Nullrunde, Inflation – und keinen Ausgleich durch einen höheren Freibetrag, so sieht die Lage Anfang 2022 für Altersvorsorger aus. Der GKV-Betriebsrentenfreibetrag verharrt bei 164,50 Euro. Bis zu diesem Freibetrag müssen Betriebsrentner und Direktversicherte keine Krankenkassenbeiträge zahlen (für die Pflegeversicherung gibt es keinen Freibetrag).  Ausschlagebend für den Freibetrag von 164,50 Euro 2022  ist die Rechengrößen der Sozialversicherung, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) jedes Jahr festlegt.

    Bezugsgröße in der Sozialversicherung (§ 18 SGB IV): alte Bundesländer 39.480 Euro pro Jahr/3.290 Euro pro Monat. Der GKV-Freibetrag entspricht einem Zwanzigstel (1/20) der Bezugsgröße in der Sozialversicherung:

    West: 3290 ./. 20 = 164,50 Euro
    Ost: 3150 ./2 20 = 157,50 (steigt von 3115 auf 3150 Euro)

    Wer als Rentner mit Direktversicherung seine Krankenkassenbeiträge selbst an die Krankenkassen überweist, kann von seiner „fiktiven“ Rente – bei Kapitalauszahlungen wird der Auszahlungsbetrag auf 120 Monate umgelegt – 164,50 Euro abziehen. Aus dem Restbetrag errechnet sich dann der Krankenkassenbeitrag. Wer sich nicht selbst die Mühe machen will, nutzt am besten den Sozial­abgaben-Rechner von „Stiftung Warentest“.

    Die Mechanik des Freibetrags

    • Zuerst greift (wie bisher) die Freigrenze. Die Freigrenze umfasst neben Versorgungsbezügen z.B. auch Arbeitseinkommen, also Gewinne aus nebenberuflich selbstständiger Tätigkeit, z.B. aus Photovoltaik oder Nebenerwerbslandwirtschaft.
    • Wird die Freigrenze überschritten und entfällt daher, greift nur für Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge i.S.d. § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V ein Freibetrag, der genauso hoch ist, wie die bisherige Freigrenze (1/20 der monatliche Bezugsgröße nach § 18 SGB IV = 159,25 EUR für 2020). Der Freibetrag ist der Höhe nach begrenzt auf monatliche beitragspflichtigen Betriebsrentenleistungen (bei Kapitalleistungen: 1/120 der Leistung als monatlicher Zahlbetrag für maximal zehn Jahre).

    Vorsicht! Der Freibetrag gilt nicht für freiwillig Versicherte der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.

    So errechnet sich der Freibetrag

    Das Vergleichsportal Biallo erklärt die Berechnung des Freibetrags an einem Beispiel:

    “Knapp 60 Prozent der Arbeitnehmer sind im Alter zusätzlich durch eine – meist allerdings recht kleine – Betriebsrente abgesichert. Hierzu gehören auch die sogenannten Direktversicherungen. Alle Betriebsrenten sind sowohl in der Kranken- als auch in der Pflegeversicherung beitragspflichtig – bis auf einen Freibetrag von 164,50 Euro (im Jahr 2022), der allerdings nur für die Krankenversicherung gilt. Das bedeutet für Sie: Wenn Sie Anspruch auf eine Betriebsrente von monatlich 200 Euro brutto haben, sind davon 35,50 Euro in der Krankenversicherung beitragspflichtig.

    Hiervon gehen dann die vollen Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung ab. Insgesamt sind das für Rentenbezieher mit Kind(ern) im Schnitt 18,95 Prozent – das macht 6,73 Euro. Zusätzlich sind in der Pflegeversicherung auch die ‘ersten’ 164,50 Euro beitragspflichtig. Hierauf fallen dann nochmals – bei Versicherten mit Kind – monatlich 5,02 Euro als Beitrag an. Ausgezahlt werden Ihnen deshalb statt 200 Euro nur (200 minus 6,73 minus 5,02 =) 188,25 Euro. Die Beiträge führt die Versicherung oder der Pensionsfonds automatisch an die Gesetzliche Krankenversicherung ab.”

    Wer eine Direktversicherung mit Kapitalleistung hat, muss die Kranken- und Pflegebeiträge selbst monatlich abführen. Zur Berechnung der “fiktiven” Rente wird die Kapitalauszahlung durch 120 (zehn Jahre à zwölf Monate) geteilt.

📁 Archiv – Dies ist eine Archiv-Version der alten DVG-Website (Stand August 2026). Inhalte können veraltet sein. Keine Anmeldung oder Registrierung möglich.  |  Zur aktuellen Website →