Tag: Abzocke

  • Jung für Alt, Gesund für Krank, Reich für Arm?

    Jung für Alt, Gesund für Krank, Reich für Arm?

    Wie nachhaltig ist das Modell der Sozialversicherung von Otto von Bismarck? Hat unser Sozialsystem eine Zukunft? Oder braucht es Reformen?

    Von Friedhelm Schnitzler

    Wir alle können uns an Norbert Blüms Satz erinnern, das zum geflügelten Word wurde: Der ehemalige Bundesarbeitsminister ließ sich 1986 beim Bekleben einer Litfaßsäule fotografieren, auf der sein Spruch prangte „Denn eins ist sicher: die Rente“. Die Aussage bezog sich auf die gesetzliche Rentenversicherung, wenngleich schon damals das Drei-Säulen-Modell aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Vorsorge propagiert wurde. Es war also klar:  Die Rente ist zwar sicher, aber sie reicht nicht.

    Rente – sicher?

    Leider müssen wir heute, 35 Jahre später, feststellen, dass die Rente für die bald in Rente gehenden „Baby Boomer“ schon drastisch gegenüber den Prognosen eingeschränkt und für kommende Generationen alles andere als sicher ist. Natürlich konnte Norbert Blüm damals viele Dinge nicht vorhersehen, aber seine Aussage führte dazu, dass ein Großteil der Bevölkerung es nicht als notwendig ansah, zusätzlich privat vorzusorgen. Es gab indes einen Teil der Bevölkerung, der sich etwas mehr Sicherheit wünschte und den Weg der betrieblichen Altersversorgung wählte. Leider ging diese Rechnung bei vielen nicht auf.  Wer damals auf die Rahmenbedingungen schaute, erwartete sich durch einen teilweisen Verzicht auf Lohn und Gehalt eine etwas bessere Altersversorgung.

    Die Generation, die sich in den 80er-Jahren für eine Absicherung im Alter entschied, geht jetzt in den Ruhestand. Viele sind enttäuscht, wie wenig von der seinerzeit erwarteten gesetzlichen Rente „sicher“ ankommt und wie wenig von der betrieblichen Altersversorgung übrig ist. Die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf Betriebsrenten haben sich mehr als verdoppelt und von betrieblichen Kapitallebensversicherungen, obwohl privat finanziert, müssen annähernd 20 Prozent an die Krankenkasse abgeführt werden. Dabei ist es auch kein Trost, dass diese Zahlung über zehn Jahre gestreckt werden und 2020 ein kleiner Entlastungsbetrag eingeführt wurde.

    Wo  bleibt die Solidarität?

    Das System der Gesundheitsversorgung und der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland ist nach wie vor eines der besten in der Welt, wenn nicht sogar das beste der Welt. Ein System mit hohem Leistungsniveau, aber auch sehr hohen Aufwendungen, die durch das zugrunde gelegte Umlageverfahren als solidarisches Finanzierungsmodell eingeführt wurde. Die Finanzierung der Gesundheitsaufwendungen ist vor dem Hintergrund der höheren Lebenserwartung im Alter und des medizinischen Fortschritts zweifelsohne eine große Herausforderung. Wie aber jetzt und in der Zukunft diese Last aufbringen und verteilen? Kann das Solidarsystem fortbestehen und können sich die Rentner auf eine Finanzierung  ihrer  Krankheitskosten verlassen ohne in Altersarmut zu verfallen?

    Gesund – nur mit Zusatzversicherung?

    Bereits vor der Einführung des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG) wurden Stimmen laut, die Rentner mehr an den Kosten zu beteiligen und den Rentnern ihre Kosten mehr und mehr selbst tragen zu lassen, was dann auch in ersten Schritten mit dem GMG umgesetzt wurde.  Dies entspricht dann sicherlich nicht mehr so ganz den Grundsätzen eines Solidarprinzips und dem Credo des Sozialverbands VdK – nicht mehr „jung für alt“ und „gesund für arm“.

    Neben den mit diesem Gesetz verbundenen erhöhten Belastungen der Ruheständler, die durch teilweisen Einkommensverzicht Eigenverantwortung gezeigt haben, kamen mehr und mehr Leistungskürzungen und Eigenbeteiligungen auf diese Generation zu. Empfehlenswerte private Zusatzversicherungen, die Teile dieser Lücke schließen können, sind für Ruheständler häufig keine Option mehr, da Gesundheitsprobleme einen Abschluss erschweren oder nicht mehr möglich machen. Hinzu kommen die hohen Beiträge, wenn sie erst im Alter in diese Absicherungen eintreten, da die notwendigen Rückstellungen in jungen Jahren nicht aufgebaut werden können.

    Rentner stärker belastet

    Rechnet man alles zusammen – Krankenversicherung der Rentner (KvdR), betriebliche Altersvorsorge (bAV), Pflegeversicherung, Eigenbeteiligungen und individuelle Gesundheitsleistungen (IGEL) – kann die Belastung mit steigender Tendenz bei den Rentnern bei über 30 Prozent der gesetzlichen Rentenzahlung liegen. Erwerbstätige zahlen unter zehn Prozent.

    Die Beispiele zeigen, dass politische Aussagen über die Zukunft der Sozialversicherung die Problematik über Jahrzehnte heruntergespielt haben und einer ganzen Generation hinsichtlich der Optionen der privaten Vorsorge eine falsche Sicherheit vorgespielt wurde.

    Was gelten Versprechungen?

    Geht das Gedankengut des Lotsen – Reichskanzler Bismarck wurde damals als solcher bezeichnet – nun nach über 125 Jahren auch  von Bord? Die heutige Generation muss sich darüber im Klaren sein, dass die Ansätze des ehemaligen Reichskanzlers nur noch in geringem Umfang Gültigkeit haben werden. Unsere Gesellschaft kann sich ganz schnell von einer Solidargesellschaft zu einer Individualgesellschaft entwickeln. Die Politik ist gefordert, dies transparent zu kommunizieren und keine falschen Anreize zu geben und keine Versprechen abzugeben, die nicht haltbar sind.

     

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  • So nimmt die Union Rentner aus

    So nimmt die Union Rentner aus

    Die CDU/CSU wird die Betriebsrentner weiter abzocken. Deren Gesundheitspolitiker machen keinen Hehl daraus. Insofern stimmt es, wenn der neue Parteivorsitzende der CDU sagt, die Leute könnten ihm vertrauen. Wollen die Leute aber von der Union so behandelt werden?

    Kommentar von Helmut Achatz

    Wie sagte Armin Laschet bei seiner Bewerbungsrede als Parteivorsitzender der CDU so schön: „Sag den Leuten, sie können dir vertrauen“. Schön. Das heißt aber letztlich, dass die CDU ihre Enteignungspolitik fortsetzt. Die Leute können darauf vertrauen, dass Deutschland weiter Weltmeister in punkto Abgaben bleibt – und dabei sind nicht nur die Steuern gemeint, sondern vor allem die überbordenden Sozialbeiträge. Schon heute ist Deutschland mit einer Abgabenquote von durchschnittlich 39,3 Prozent (2019) laut Industrieländerorganisation OECD Spitze im negativen Sinn. In keinem anderen Land, von Belgien abgesehen, ist die Belastung so hoch wie hierzulande. Die Leute können darauf vertrauen, dass das so bleibt – hohe Abgaben für fleißige Bürger, der CDU sei Dank. Schön.

    Für die hohe Belastung der Deutschen sind keineswegs nur die Steuern verantwortlich, verantwortlich in hohem Maße sind die Sozialabgaben, die bei mehr als 20 Prozent liegen, wobei der Arbeitgeberanteil noch gar nicht eingerechnet ist. Bei den Steuern rangiert Deutschland laut OECD mit 19,2 Prozent nur im Mittelfeld, anders als bei den Sozialabgaben. Die CDU hat dazu beigetragen. Euer Vertrauen, sprich das der Wähler, wird belohnt. Schön.

    Geht es denn in der CDU wenigstens gerecht und solidarisch zu in punkto Sozialabgaben? Junge stehen für Alte ein, Gesunde für Kranke. Wir Babyboomer haben das in den vergangenen Jahrzehnten so gehalten – und auch nicht gemurrt. Das Solidarprinzip war für uns selbstverständlich. Die damalige rot-grüne Koalition unter Gerhard Schröder hat das Solidarprinzip jedoch mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz 2004 aufgekündigt und untergraben, indem plötzlich alle, die eigenverantwortlich und eigenfinanziert per Direktversicherung fürs Alters vorgesorgt haben, von einem Tag auf den anderen um annähernd 20 Prozent enteignet wurden. Statt dagegen zu opponieren, wie von einer Oppositionspartei zu erwarten gewesen wäre, hat die CDU/CSU seinerzeit eifrig mitgewirkt bei der Sabotage der Altersvorsorge. Schön.

    Union bleibt sich treu

    Wir können auf Laschet vertrauen, die CDU wird das  Solidarprinzip auch im Jahr 2021 mit Füßen treten. Die gesundheitpolitischen Sprecherin der CDU, Karin Maag, hat da gerade aktuell in einem Antwortschreiben an den von der CDU-Abzockpolitik Betroffenen Bernhard Seeburger, Sprecher der DVG Regionalgruppe Tuttlingen-Rottweil, ein  abschreckendes Beispiel geliefert. Seeburger schrieb MdB Maag mehrmals an, bis sie endlich antwortete – ihre Antwort ist allerdings überaus aufschlussreich. „Der demographische Wandel bedingt, dass der Anteil von Rentnerinnen und Rentnern in der gesetzlichen Krankenversicherung stetig ansteigt — mit entsprechend steigenden Leistungen der Krankenversicherung”, schreibt sie. Dadurch müsse die jüngere Generation anteilig mehr zur Solidargemeinschaft beitragen.

    Staat stiehlt sich aus Verantwortung

    Klingt beim ersten Lesen plausibel. Wir Alten sollen uns solidarisch zeigen und mehr zahlen. Schön und gut, nur vergisst Karin Maag zu erwähnen, dass die CDU uns Direktversicherten ein Sonderopfer aufgezwungen hat – und nicht etwa allen. Wir zahlen Krankenkassen- und Pflegebeiträge für die gesetzliche Rente und unsere Direktversicherung, obwohl bei Abschluss unserer Verträge davon keine Rede war. Damit nicht genug, wir haben bereits in unseren aktiven Jahren – als damalige “jüngere Generation” – Krankenkassenbeiträge gezahlt und zahlen jetzt wieder. Wir zahlen heute aber nicht nur den Arbeitnehmer-, sondern auch noch den Arbeitgeberanteil. Wir Alten übernehmen sogar noch einen Teil der Krankenkassen- und Pflegebeiträge für Hartz-IV-Empfänger, Bezieher von Arbeitslosengeld II und die Versorgung der Asylsuchenden. Der Staat hat sich aus der Verantwortung gestohlen und überweist für diese Gruppe systematisch deutlich zu wenig an die Krankenkasse, sodass wir einspringen müssen. Die Fehlsummen addieren sich auf rund zehn Milliarden Euro jährlich. Eine schöne Solidarität. Eine sozialstaatliche Aufgabe, die alle Bürger zu finanzieren haben, wird alleinig den Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung aufgebürdet.

    Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD für die noch laufende Periode ist deshalb sogar ausdrücklich vereinbart, dass der Bund dieses sozial bedingte Minus durch einen jährlichen Zuschuss auszugleichen hat.  Allerdings wurde dieser Punkt aus dem Koalitionsvertrag erst gar nicht umgesetzt. Schön, dass wir Laschet vertrauen können.

    Freibetrag ist ein Hohn

    Die Einführung eines Freibetrags Anfang 2020 von mittlerweile 164,50 Euro auf Direktversicherungen und Betriebsrenten war nur ein Zuckerl, in der Hoffnung, die renitenten Rentner ruhig zu stellen. Was für ein Hohn, denn zwei Jahre davor hatte Schwarz-Rot die Riester-Renten komplett beitragsfrei gestellt. Das heißt doch, nur uns Direktversicherten wird Solidarität abverlangt, Riester-Sparern aber nicht – nur deshalb nicht, weil die Regierung Riester weiter am Leben erhalten wollte und will, obwohl dieses Konstrukt ein Minus-Geschäft ist. Und da spricht Maag von Solidarität. Alles andere als schön.

    Die CDU-Frau Maag redet in Corona-Zeiten davon, dass eine Abschaffung der Abzocke von Direktversicherten “finanziell schlicht nicht darstellbar ist”. Komisch, für alles andere ist Geld genug da – und wir reden hier nicht von ein paar Milliarden, sondern von Hunderte von Milliarden. Maag schwingt sich in ihrem Brief zu der Formulierung auf “Wir müssen auch die Belastungen für die kommenden Generationen im Blick behalten”. Was für ein Hohn.

    Schön, dass wir’s jetzt wissen. Vertraut Laschet & Co., wenn ihr weiter abgezockt werden wollt, wenn aber nicht, dann müsst ihr euer Vertrauen anderen Politikern schenken.

    Bild: CDU/Tobias Koch

  • Krankenkassen mit Digitalisierung überfordert

    Krankenkassen mit Digitalisierung überfordert

    „Stiftung Warentest“ hat es geschafft, noch vor dem Inkrafttreten des GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetzes Anfang 2020 einen Rechner online zu stellen. Die Mehrheit der Krankenkassen hat es hingegen bis Oktober nicht geschafft, den reduzierten Beitrag zu berechnen. Offensichtlich sind die Krankenkassen mit der Digitalisierung überfordert.

    Die Mehrheit der Krankenkassen hängt in punkto Umsetzung des GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetzes, das am 1. Januar 2020 in Kraft trat, hinterher, wie jetzt eine aktuelle Umfrage unter den 3900 Mitgliedern des Vereins der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) ergab. Annähernd zwei Drittel hat die zu viel bezahlten Krankenkassenbeiträge noch nicht zurück bekommen; der Freibetrag von 159,25 Euro wird nur zögerlich und teilweise sogar fehlerhaft berücksichtigt.

    Krankenkassen heillos überfordert

    Offensichtlich sind die Krankenkassen mit der Digitalisierung von Geschäftsprozessen heillos überfordert, wie anders ließe sich erklären, dass die Mehrheit ein Dreivierteljahr braucht, um den Freibetrag für ihre Mitglieder zu berechnen – und das auch noch richtig. Dabei hätten sie sich nur Rat bei „Stiftung Warentest“ holen müssen oder beim Industrie-Pension-Verein. Beide haben unabhängig voneinander entsprechende Beitragsrechner zur Kranken- und Pflegeversicherung für Betriebsrenten programmieren lassen, die sie online kostenlos zur Verfügung stellen. Die beiden Rechner unterscheiden auch zwischen monatlicher Rente und Kapitalauszahlung.

    Selbst große Krankenkassen wie die Barmer schaffen es nicht, den Beitrag rechtzeitig und richtig zu berücksichtigen, wie der Fall von Erwin T. belegt. Erst Mitte Oktober erhielt das DVG-Mitglied seine Beitragsmitteilung – und die war dann falsch. Die Barmer errechnete für Erwin T. eine Gutschrift von 90,13 Euro und teilte ihm mit, er brauche den neuen September-Beitrag von 109,87 Euro im Oktober nicht zu zahlen. 90,13 plus 109,87 Euro ergibt 200 Euro. Tischler hatte aber mit 225 Euro gerechnet, so viel in etwa macht der Freibetrag aus. Seine Rechnung: 25 Euro monatlich bezogen auf neun Monate (die Barmer zieht ja am 15. des Folgemonats ein) ergibt 225 Euro. Auf seinen Anruf erklärte ihm „eine freundliche Dame genervt, dass sie schon mit 200 Mitgliedern gesprochen habe, die alle den Beitragsbescheid nicht verstanden haben“. Auf seinen Kontostand habe sich die Beitragsrückzahlung allerdings nicht ausgewirkt. Im Oktober sei der “alte” September-Beitrag abgebucht worden. Um die Verwirrung zu komplettieren, hat ihm die Barmer eine Gutschrift von 225 Euro überwiesen. Die tatsächlichen Abbuchungen habe zumindest mit dem Beitragsbescheid nicht überein gestimmt.

    Regine K. erlebte mit ihrer AOK ein blaues Wunder. Erst als sie den Lastschrifteinzug kündigte, reagierte ihre Krankenkasse. Sie habe nach der Kündigung einen Anruf bekommen. Die Kasse fragte, ob sie nicht doch das Lastschriftverfahren beibehalten wolle, ihr Fall sei gestern durch den Computer berechnet worden. Die centgenaue Differenz sei bereits auf ihrem Konto als Gutschrift eingegangen. Ihre Erkenntnis aus diesem Fall: „Nicht nur beschweren, sondern den Geldhahn zudrehen. Hätte ich es nur eher gemacht!“

    Hinhaltetaktik aus System

    Jürgen T. wurde hingegen von der AOK Niedersachsen auf Ende des Jahres vertröstet. Die Software für die Berechnung des neuen Freibetrages wäre erst ab Juni zu realisieren, so die Auskunft der AOK Niedersachsen. Jürgen T. hakte Anfang Juni nach, dann noch einmal im Juli. Die Antwort der Kasse, er könne ja seine Einzugsermächtigung für August widerrufen und den neuen Beitrag bis zum Jahresende überweisen. Den neuen Beitragsbescheid erhalte er bis Oktober und die Gutschrift am Jahresende.

    Marita R. war erstaunt, „dass die Zahlstellen der Krankenkassen offensichtlich nicht in der Lage sind, eine einfache Rechenaufgabe zu bewältigen.“ Sie bezweifelt allerdings, dass die Programmierung das Problem ist.

    Allein diese wenige Beispiele zeigen, dass es laut knirscht im Gebälk der Krankenkassen. Manchen reagieren nur auf Druck, andere gar nicht oder pampig. Sie halten die Mitglieder hin und vertrösten sie von einem ums andere Mal und drücken sich vor der Umsetzung des Freibetrags, der bereits Ende vergangenen Jahres beschlossen wurde.

    Entlastung durch Freibetrag

    ab 1.1.2022bis 1.1.2020Entlastung
    Kapitalauszahlung 50.00050.000
    geteilt durch 120416,67416,67
    minus Freibetrag 159,25252,170
    Krankenvers. 14,6 % 36,8260,84
    Zusatzbeitrag 1,5 %3.786.25
    Pflegevers. 3,05 %12,7112,71
    KV+PV monatlich53,3179,7926,48
    KV+PV pro Jahr639,72
    957.48317,76
    KV+PV gesamte Laufzeit6.397,209574,803.176,60
    Rest nach Abzug KV+PV 43.602,80

    40.425,20
    in Euro

    Die Mechanik des Freibetrags:

    • Zuerst greift (wie bisher) die Freigrenze. Die Freigrenze umfasst neben Versorgungsbezügen z.B. auch Arbeitseinkommen, also Gewinne aus nebenberuflich selbstständiger Tätigkeit, z.B. aus Photovoltaik oder Nebenerwerbslandwirtschaft.
    • Wird die Freigrenze überschritten und entfällt daher, greift nur für Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge i.S.d. § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V ein Freibetrag, der genauso hoch ist, wie die bisherige Freigrenze (1/20 der monatliche Bezugsgröße nach § 18 SGB IV = 159,25 EUR für 2020). Der Freibetrag ist der Höhe nach begrenzt auf monatliche beitragspflichtigen Betriebsrentenleistungen (bei Kapitalleistungen: 1/120 der Leistung als monatlicher Zahlbetrag für maximal zehn Jahre).
  • So plündert der Staat die Sozialkassen

    So plündert der Staat die Sozialkassen

    Der Staat hat allein die Rentenkasse um mittlerweile 870 Milliarden Euro geplündert. Jetzt sind auch die Krankenkassen dran – und der Raubzug bei den Sozialkassen geht weiter.

    2019 bürdete der Staat der Rentenkasse rund 110 Milliarden Euro an Ausgaben auf, für die er zuständig gewesen wäre. Zum Ausgleich zahlte er aber nur 72 Milliarden Euro an Bundeszuschuss. Das heißt, die Rentenkasse blieb auf einem Defizit von 37,7 Milliarden Euro sitzen – und so geht das Jahr für Jahr weiter. Seit 1957 haben sich die ungedeckten versicherungsfremden Leistungen auf annähernd 870 Milliarden Euro summiert. Das geht aus einer Berechnung des Rentenexperten und Ehrenbeirats der Aktion Demokratische Gemeinschaft (ADG), Otto W. Teufel hervor.

    Sozialkassen geplündert

    Es schert den Staat einen Dreck, dass in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfremden Leistungen aus Bundesmitteln zu finanzieren sind. Der Fehlbetrag zu Lasten der gesetzlich Versicherten und Rentner wächst von Jahr zu Jahr. Die Sozialkassen werden systematisch geplündert. Gäbe es den Fehlbetrag nicht, könnten die Renten 13,6 Prozent höher sein, wie der ADG feststellt. Keiner müsste sich Gedanken machen, wie er mit betrieblicher oder privater Altersvorsorge die Rentenlücke ausgleichen kann.

    Rentenkasse muss bluten

    Der Staat plündert die Rentenkasse, um es einmal drastisch zu formulieren. „Die aufgelaufene und nicht durch zurückgezahlte Bundesmittel gedeckte Summe ist riesig“, rechnete Teufel der „taz“ in einem Interview vor zehn Jahren bereits vor. „Seit 1957 haben die verschiedenen Bundesregierungen rund 700 Milliarden Euro inklusive 300 Milliarden Zinsen quasi veruntreut; sie wurden zweckentfremdet, für versicherungsfremde Leistungen aus der Rentenkasse in Anspruch genommen“, so Teufel. Aus 700 Milliarden sind bis 2019 rund 870 Milliarden Euro geworden. „Dieses Geld schuldet die Regierung unserer Rentenkasse“, prangerte Teufel an.

    Der Staat, allen voran Arbeitsminister Hubertus Heil, hat mit der Grundrente ja bereits den nächsten Anschlag auf die Rentenkasse vor, denn letztlich werden Rentenzahler und -empfänger wieder diese gesetzlichen Wohltaten begleichen müssen.

    Krankenkasse angezapft

    Der Staat plündert aber nicht nur die Rentenkasse, jetzt geht er auch an die Reserven der Krankenkassen, die übrigens von Direktversicherten und Betriebsrentner seit 2003 aufgefüllten wurden: Seit Inkrafttreten des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG) zahlen sie Vollbeiträge auf ihre Kapitalauszahlung oder monatliche Rente. Da sind einige Milliarden Euro zusammengekommen, die Begehrlichkeiten beim Staat wecken.  Es sei, so Jens Baas, Chef der Techniker Krankenkasse, davon auszugehen, dass die gesetzliche Krankenversicherung im kommenden Jahr vor einer Finanzierungslücke von mindestens 16 Milliarden Euro stehen werde, wahrscheinlich sogar mehr. Alle Reserven bei den Krankenkassen seien Ende 2021 jedoch aufgrund politischer Eingriffe aufgebraucht. Sprich, der Staat hat wieder einmal die Sozialkassen geplündert. Deswegen hatte der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) dem “Ärzteblatt” zufolge für eine Anhebung auf 1,4 Prozent votiert, heraus gekommen sind 1,3 Prozent. Das dürfte indes nicht das Ende der Fahnenstange sein. Baas prognostiziert, dass die Beiträge 2022 „deutlich steigen“ werden.

    Union zündet Nebelkerzen

    Wie systematisch die Union beispielsweise das Thema vernebelt, zeigt eine Redebeitrag des CSU-Abgeordneten Stefan Stracke zur Einführung der Grundrente am 16. Mai 2019. Er sitzt im Ausschuss für Arbeit und Soziales . 

    Eine Plünderung der Sozialkassen wird es mit uns nicht geben
    … Als Union wollen wir die Lebensleistung von Menschen honorieren, die ein Leben lang gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt haben. Menschen, die in ihrem Leben alles richtig gemacht haben, aber im Alter dennoch auf Unterstützung des Staates angewiesen sind, sollen im Alter mehr haben als diejenigen, die nicht gearbeitet und nicht für das Alter vorgesorgt haben. Das ist unser sozialpolitischer Anspruch.  … Weil Herrn Scholz das Geld ausgegangen ist, will Heil nun zur Finanzierung seines Grundrentenkonzepts in die Sozialkassen greifen. Im Klartext: weniger Steuermittel, stattdessen Beitragsmittel für die Grundrente. Diese Querfinanzierung aus verschiedenen Sozialversicherungsbereichen lehnen wir ab. Diese Querfinanzierung ist keine solide Grundlage für eine Grundrente. Ein Griff in die Kassen der Kranken- oder Arbeitslosenversicherung bedeutet letztendlich, dass die Rücklagen, die dort mühsam aufgebaut wurden, schneller verbraucht werden, und führt letztendlich zu Beitragssatzsteigerungen. Solche Beitragssatzsteigerungen belasten gerade diejenigen, die ein geringeres Einkommen haben, die im unteren oder im mittleren Einkommensniveau unterwegs sind. Und: Beitragssatzsteigerungen bedeuten letztendlich auch weitere Belastungen für die künftige Generation. Nein, solche Mehrausgaben für die Grundrente müssen ausschließlich aus Steuermitteln finanziert werden. Das ist etwas, was mit gesamtgesellschaftlichen Aufgaben in diesem Bereich zu tun hat … die CSU hat vor zwei Monaten ihr Grundkonzept vorgestellt. Wir setzen auf eine Lösung bei der Grundsicherung im Alter. Wir wollen einen Freibetrag für die gesetzliche Rente von bis zu 212 Euro einführen. On top gibt es einen weiteren Freibetrag für die Mütterrente. Wir wollen damit die Erziehungsleistung honorieren. Das bedeutet: Wir haben eine Konzeption. Wir setzen uns für diejenigen ein, die etwas geleistet haben. Dies soll sich auch im Leben auszahlen. Eine Plünderung der Sozialkassen für eine Grundrente mit der Gießkanne wird es mit uns jedenfalls nicht geben.”

  • Wie die „Corona-Manager“ mit Steuergeld umgehen

    Wie die „Corona-Manager“ mit Steuergeld umgehen

    Auch die Alten werden die Zeche für die Folgen der Corona-Pandemie zahlen müssen – vermutlich mehr als viele sich das vorstellen können, denn die „Corona-Manager“ haben Milliarden teils sinnlos vergeudet. Ein Skandal wie sie mit Steuergeld umgehen.

    Von Michael Rahnefeld

    Wie bleiern liegt seit März diesen Jahres die Pandemie über der Welt und über Deutschland. Corona ist das beherrschende Thema, das auch nicht den kleinsten Bereich unseres gesellschaftlichen Daseins auslässt.

    Corona narkotisiert uns. Die Wahrnehmung von Realitäten wurde im Jahreslauf zunehmend unkritischer. Die große politische Unzufriedenheit in diesem Lande zu Jahresbeginn ist wie weggeblasen. Gut 67 Prozent fanden das Agieren des Corona-Stabs rund um Kanzlerin Angela Merkel bislang gut, mittlerweile ist die Zustimmung zur Arbeit der Schwarz-Roten-Koalition nach einer ARD-Umfrage auf 62 Prozent abgeschmolzen. Jeder vierte Befragte (24 Prozent), so weist die Umfrage aus, äußert aber aktuell die Sorge, dass sich wegen Corona die eigene wirtschaftliche Lage verschlechtern könnte – darunter überdurchschnittlich viele Jüngere sowie Menschen mit niedrigem Haushaltseinkommen. Aber die Leidensfähigkeit der Deutschen scheint groß, auch im Blick auf viele Ungerechtigkeiten, die immer wieder mit der Pandemie entschuldigt werden.

    Indessen muss den Älteren langsam klar werden, dass auch sie die Zeche bezahlen. Einen Milliardenbeitrag, sozusagen als Vorschuss, leisten die Direktversicherungsgeschädigten bereits seit 2003.  Wer sich in den vergangenen Jahren mit der Situation der Doppelverbeitragungsopfer beschäftigt hat, der konnte sich ab März 2020 nur noch ungläubig die Augen reiben, wie Merkel und Kompagnon Olaf Scholz, seines Zeichens Finanzminister,  Abermilliarden zur Krise aus dem Hut zauberten.

    Sinnlos verschwendetes Steuergeld

    Bis zu diesem Zeitpunkt hatten Parlamentarier immer wieder, insbesondere der Parteien CDU, SPD und Grüne, argumentiert, das Geld für eine Beendigung des staatlich eingefädelten Abzockens von Direktversicherten und Betriebsrentnern durch die Krankenkassen wäre nicht vorhanden. Bei den Corona-Milliarden, die mittlerweile teilweise sinnlos vergeudet werden, sind diese Parlamentarier bezüglich der Vergabe des Geldes schon gar nicht gefragt. Dies wurde jüngst in einer Sendung mit Markus Lanz deutlich, als der Talkmaster den CDU-Politiker Carsten Linnemann mit den Überbrückungshilfen des Bundes für November und Dezember 2020 konfrontierte. „Da habe ich gedacht, er hat sich vertan“, kommentierte Linnemann laut WAZ (Westdeutsche Allgemeine Zeitung) die Aussagen von Bundesfinanzminister Olaf Scholz. Demnach sollen Unternehmen 75 Prozent des letztjährigen Umsatzes erstattet bekommen. So können beispielsweise Fastfood-Ketten wie Burger King oder McDonalds 75 Prozent des Umsatzes fordern und weiterhin unbeschränkt To-Go liefern. Problematisch seien vor allem große Konzerne, die stark davon profitieren. Und wie wir wissen: Viele davon zahlen in Deutschland ja auch kaum Steuern.

    Blamable Unwissenheit

    Für Carsten Linnemann sind laut WAZ die Vorgänge absolut unverantwortlich. „Ich kann nur heute sagen, bei Ihnen, Herr Lanz, dass damit im Januar Schluss sein muss“, wird der Politiker von der Zeitung zitiert. Stattdessen plädierte Linnemann in der ZDF-Talkshow von Markus Lanz am 2. Dezember für die Erstattung der Fix- und Lebenserhaltungskosten. „Haben sie darauf deutlich hingewiesen?“, fragte Lanz nach. Der CDU-Politiker zeigte sich jedoch unwissend, er habe davon nichts mitbekommen. Selbst Markus Lanz verschlug es für einige Sekunden die Sprache, schreibt die WAZ „Und deutsche Steuerzahler stehen jetzt für 75 Prozent des vergangenen Novemberumsatzes gerade? Ich kann ehrlich gesagt kaum glauben, was ich da höre“. Kopfschüttelnd versuchte der Moderator nachzuhaken, weshalb keiner sich gegen den Beschluss aussprach. Beantworten konnte Carsten Linnemann die Frage allerdings nicht.

    Skandal um Bettenberg

    Dies ist nur das jüngste Beispiel dafür, wie unsere „Corona-Manager“ mit dem Steuergeld umgehen. Ein weiteres Beispiel, das besonders den Gesundheitsbereich betrifft, und bei dem ebenfalls Geld massenhaft sinnlos und falsch verbraten wurde, hat jetzt das Fernseh-Magazin „plusminus“ aufgedeckt: Als sich im Frühjahr die Corona-Pandemie zuspitzte, sagte der Bund mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) den Kliniken umfangreiche Hilfen zu, um die Belastung durch Corona abzufedern. Es gab Pauschalen für frei gehaltene Betten und extra Geld für neu geschaffene Intensivbetten. Wie der Schuss nach hinten losging und das Geld an völlig falschen Stellen verschleudert wurde, das machte der Fernsehbeitrag transparent.

    50 Milliarden einfach „verraucht“

    Und noch ein dritter aktueller Finanzhammer, den unsere Steuerzahler zu zahlen haben. In diesem Fall holen sich Kriminelle das Geld direkt bei den Finanzämtern. Mit dem Handel von Luftverschmutzungsrechten sollen in Deutschland 136 Millionen Euro Steuergeld an eine Bande Krimineller sprichwörtlich „verraucht“ sein. Europaweit soll sich der Schaden durch organisierten Betrug auf 50 Milliarden Euro pro Jahr belaufen. Dieses Geld wird aus den Steuerkassen europäischer Staaten erbeutet, mit Scheinfirmen, die Umsatzsteuer hinterziehen, berichtet das Fernsehmagazin Frontal 21.

    Corona-Narkose zeigt Wirkung

    Politik und Justiz, so zumindest der Eindruck für den gemeinen Bürger, schauen diesen Dingen wie paralysiert tatenlos zu. Während sich die Abgeordneten von CDU, SPD und Grünen bei den Belangen der Doppelverbeitragungsopfer immer rasch auf die Seite des Gesetzgebers schlugen, scheinen sie momentan sprachlos zu sein. Die Corona-Narkose zeigt allüberall ihre Wirkung.

    Die Opfer von Betrug und Ungerechtigkeit müssen endlich aufwachen. Wir vom DVG sind hellwach. Bereits im Mai 2020 versuchte unser Mitglied Arje Korn im „Mannheimer Morgen“ in Form eines Leserbriefes folgende Fakten an eine breite Öffentlichkeit zu tragen:

    Was schief läuft

    • Insgesamt wurden durch die regierenden Parteien bis heute rund 850 Milliarden Euro den Arbeitnehmern gestohlen. Zählen wir die Zinsen und Zinseszinsen hinzu, beträgt der Schaden  für die Arbeitnehmer insgesamt mehr als 950 Milliarden Euro.
    • 1981 wurde gegen die drei Rentenreformen vom Sozialverband VdK geklagt. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass Arbeitnehmer und Rentner bei der Altersversorgung nicht das gleiche Recht haben wie andere Bürger, wie beispielsweise Beamte, Politiker, Ärzte und Rechtsanwälte (berufsständige Versorgung). Die Rentenkasse gehört zu den „öffentlichen Geldern“. Damit haben die regierenden Politiker alle Freiheiten und Zugriff auf die Rentenkasse.
    • Wir haben in den Fragen der Sozialversicherung eine reine Politiker- und Beamtendiktatur, die ihre Macht dazu ausübt, den sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer deutlich zu benachteiligen. Das gibt es in keinem anderen westlichem demokratischem Land.
    • In der Deutschland haben wir den größten Sozialbetrug, den es in einem westlichen Land je gegeben hat. Die sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer haben keine Rechte und bekommen auch kein Recht.
    • Klagen hat keinen Sinn, Kläger werden neuerdings von der Justiz mit hohen Geldstrafen belegt.
    • Wir haben nicht nur ein zwei Klassen-Sozialsystem, sondern auch ein zwei Klassen-Rechtssystem.
    • Nicht der immer wieder vorgebrachte demografische Faktor ist Grund für die Nullrunden, Rentenreformen mit Kürzungen, sondern Gründe sind:
      – Diebstahl der Rentenbeiträge durch Politiker.
      – Verlagern von versicherungsfremden Leistungen auf die Beitragszahler.
    • Seit 1991 wird unser Gesundheitssystem reformiert. Nach jeder Reform war alles teurer und schlechter. Bei den Reformen haben ausschließlich Menschen das Sagen, die nicht in diesem System integriert sind, Politiker, Beamte, Lobbyisten wissen, was gut für andere ist.
    • Jeder gewinnt mit den Reformen, nur nicht die gesetzlich versicherten Bürger.
    • Auch auf das Gesundheitssystem wurden versicherungsfremde Leistungen abgedrückt, beispielsweise Sozialhilfeempfänger (Hartz IV), und Flüchtlinge werden zu einem Minimalbeitrag versichert.
    • Auf den gesamten Sozialversicherungen lasten versicherungsfremde Leistungen von 230 Milliarden Euro jährlich. Aber nur etwa 70 Milliarden Euro werden durch Bundeszuschüsse aufgefangen.
    • Sollten alle Fremdleistungen über Steuern bezahlt werden, könnten alle Renten der „Normalrentner“ um mehr als 40 Prozent erhöht werden, ohne dass der Bund auch nur einen Cent dazugeben und ohne dass die Beitragssätze erhöht werden müssten.
    • Den Staaten der EU gehen etwa eine Billionen Euro pro Jahr durch Gewinntransfers verloren, davon allein 400 Milliarden für Deutschland.
    Beispiele:
    • IKEA hat bei uns einen Umsatz von über 16 Milliarden Euro und zahlt in Deutschland keine Steuer.
    • Die 30 DAX-Unternehmen unter anderem VW, DB, Daimler, BMW, BASF transferieren Gewinne in die Schweiz, auf die Cayman Islands und nach Singapur; sie ersparen sich somit mehrere Milliarden Euro.
    • Amerikanischen IT-Firmen wie Google, Microsoft oder Apple zahlen hier keine Steuer trotz hoher Milliarden-Gewinne.

    Soweit mal nur einige Fakten, die DVG-Mitglied Arje Korn im Sinne der Direktversicherungs- und Doppelverbeitragungsopfer (DVG) aufgelistet hat.

    Wir haben mittlerweile Advent und damit eigentlich eine besinnliche Zeit. Aber Räuchermännlein und Glühweinduft sollten uns gepaart mit der Corona-Narkose nicht soweit benebeln, dass wir unsere Ziele aus den Augen verlieren, denn Besinnung heißt halt auch nachdenken. Wir greifen nicht an, wir kämpfen um unser Recht – gegen die Angriffe von einer saturierten Politiker- und Beamten-Nomenklatura, die momentan natürlich alles mit Pandemieargumenten zuzuschütten und uns zu betäuben versucht.

    Ich wünsche jetzt noch eine halbwegs ruhige und vor allem gesunde Adventszeit. Die DVG haben derzeit fast 4000 Mitglieder, die Homepage dvg-ev.org verzeichnet Besucherrekorde. Also bleibt alle dran, gesegnete Weihnachten, und 2021 geht es wieder zur Sache.

    Quelle:  Georg Schulte

    Bild: iStock/Daniel Balakov

  • Ab 2021 erhöht sich Freibetrag auf 164,50 Euro

    Ab 2021 erhöht sich Freibetrag auf 164,50 Euro

    Der Freibetrag , für den Betriebsrentner keine Krankenkassen- und Pflegebeiträge zahlen müssen, erhöht sich 2021 von 159,25 auf 164,50 Euro. Die Verordnung hat Bundestag und Bundesrat passiert.

    Der Freibetrag, bis zu dem Betriebsrentner und Direktversicherte keine Krankenkassenbeiträge zahlen müssen, erhöht sich 2021 auf 164,50 Euro . Ausschlaggebend dafür ist die Rechengrößen der Sozialversicherung, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) jedes Jahr festlegt. Der Bundesrat hat ebenfalls bereits zugestimmt. Der Freibetrag gilt allerdings nur für die Krankenkassen-, aber nicht für Pflegebeiträge.

    Bezugsgröße in der Sozialversicherung (§ 18 SGB IV):

    • alte Bundesländer 39.480 Euro pro Jahr/3.290 Euro pro Monat.

    Der GKV-Freibetrag entspricht einem Zwanzigstel (1/20) der Bezugsgröße in der Sozialversicherung:

    3290 ./. 20 = 164,50 Euro (West)

    Freibetrag erhöht sich 2021

    Wer als Rentner mit Direktversicherung seine Krankenkassenbeiträge selbst an die Krankenkassen überweist, kann von seiner „fiktiven“ Rente – bei Kapitalauszahlungen wird der Auszahlungsbetrag auf 120 Monate umgelegt – 164,50 Euro abziehen. Aus dem Restbetrag errechnet sich dann der Krankenkassenbeitrag.

    Wer sich nicht selbst die Mühe machen will, nutzt am besten den Sozial­abgaben-Rechner von „Stiftung Warentest“. Vorsicht! Noch bezieht sich der Rechner auf den bisher gültigen Freibetrag von 159,25 Euro. Sicher wird der Rechner in den kommenden Wochen aktualisiert.

    Leider erhöht sich 2021 auch der durchschnittlicher Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung um 0,2 Prozent auf dann 1,3 Prozent.

    Die Mechanik des Freibetrags:

    • Zuerst greift (wie bisher) die Freigrenze. Die Freigrenze umfasst neben Versorgungsbezügen z.B. auch Arbeitseinkommen, also Gewinne aus nebenberuflich selbstständiger Tätigkeit, z.B. aus Photovoltaik oder Nebenerwerbslandwirtschaft.
    • Wird die Freigrenze überschritten und entfällt daher, greift nur für Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge i.S.d. § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V ein Freibetrag, der genauso hoch ist, wie die bisherige Freigrenze (1/20 der monatliche Bezugsgröße nach § 18 SGB IV = 159,25 EUR für 2020). Der Freibetrag ist der Höhe nach begrenzt auf monatliche beitragspflichtigen Betriebsrentenleistungen (bei Kapitalleistungen: 1/120 der Leistung als monatlicher Zahlbetrag für maximal zehn Jahre).
  • 2021 kommt die dicke Corona-Rechnung

    2021 kommt die dicke Corona-Rechnung

    2021 wird den Bürgern die dicke Corona-Rechnung präsentiert in Form höherer Steuern und Sozialabgaben. Der Staat wird rücksichtslos alle Reserven anzapfen, um zu Geld zu kommen – und zusätzlich mehr Schulden machen.

    Ähnlich wie 2003 wird die Bundesregierung auch dieses Mal die finanziellen Kosten einer Krise auf Bürger umlegen; ähnlich wie 2003 wird die Regierung auch dieses Mal wieder von einigen Sonderopfern verlangen; ähnlich wie 2003 wird sie damit wieder durchkommen.

    2003 wurde Hartz IV eingeführte und der Sozialabbau nahm Fahrt auf. 2003 wurde das vertrauensbrüchige Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) eingeführt, das mit einem Schlag viele, die fürs Alter vorsorgten und vorsorgen, mit einem Schlag um annähernd 20 Prozent ihrer Ersparnisse brachte.

    2021 kommt die dicke Corona-Rechnung

    2021 wird es ähnlich kommen. Soll doch niemand glauben, er könnte sich vor der dicken Corona-Rechnung drücken. Der Staat stellt sie gerade zusammen, um sie dann im kommenden Jahr zu präsentieren.

    Es wird, wie schon 2003, wieder die Zahler der Krankenkassen treffen. Die Krankenkassen reden bereits von einer Verdoppelung des Zusatzbeitrags und Erhöhungen des Eigenanteils der Versicherten. Kurzum, die gesetzliche Krankenkasse wird teurer. Die „European News Agency“ spricht von einer „Zwangsenteignung von Beitragsgeldern im GKV-System“. Die „Frankfurter Allgemeine“ prognostiziert ein „Neues Monsterdefizit der Krankenkassen“.

    Zwangsenteignung als Mittel

    Allein die beiden Überschriften dürften verdeutlichen, wohin die Reise im kommenden Jahr geht. Viele bluten bereits für die Kontaktbeschränkungen des Staats, 2021 wird der Staat alle verfügbaren Reserven anzapfen. Dann wird es auch keinen Vertrauensschutz geben und kein Rückwirkungsverbot. Sozialrecht darf alles im Sinne des Gemeinwohls. Direktversicherungsgeschädigte haben das leidvoll erfahren, wie wenig dem Staat Vertrauensschutz wert ist.

    Verschleierung bis Bundestagswahl

    Die jetzige Regierung wird alles unternehmen, die Bürger bis zur Bundestagswahl im Unklaren zu lassen über die dramatischen finanziellen Folgen der massiven Einschränkungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie.

    Martin Litsch, der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbands prognostiziert für dieses Jahr ein Minus, trotz des dicken Finanzpolsters, mit dem die Kassen ins Jahr 2020 gestartet sind. „Um diese kurzfristig abzufangen und ein Finanzloch von mehr als 16 Milliarden Euro zu stopfen, werden vor der Bundestagswahl unter anderem die Rücklagen der Kassen verfeuert“, wird er von der „Frankfurter Allgemeinen“ zitiert.  2021 rund 16 Milliarden, 2022 dann 2022 – das Minus wächst.

    Verdoppelung der Zusatzbeiträge

    Für Litsch ist es ausgemachte Sache, dass sich die Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung auf 2,5 Prozent verdoppeln werden. Das wird aber voraussichtlich auf die Zeit nach der Bundestagswahl hinausgezögert.

    Die Sozialabgaben werden dann über die 40-Prozent-Marke springen. Dabei ist Deutschland heute schon Weltmeister bei der Abgabenlast.

    Übrigens, der Präsident des Bundessozialgerichts, Rainer Schlegel, fordert in der “Frankfurter Rundschau”, “die Krankenversicherung in Deutschland künftig aus Steuermitteln statt aus Beiträgen zu finanzieren”.

  • Versicherungen taugen nicht für die Altersvorsorge

    Versicherungen taugen nicht für die Altersvorsorge

    Viele Sparer vertrauen ihr Geld immer noch einer Versicherung an und wundern sich im Alter, wie wenig dabei herausgekommen ist. Kosten und Gebühren haben die Rendite aufgezehrt. Mit einem Fonds-Sparplan wären die meisten besser gefahren. Was also taugen Versicherungen?

    „Für die meisten Sparer ist ein ETF-Sparplan (ETF oder Exchange Traded Funds sind börsengehandelte Indexfonds) besser geeignet als eine fonds­gebundene Renten­versicherung; Sparpläne sind deutlich güns­tiger und flexibler“ – dieses Fazit von „Stiftung Warentest“ hat Sprengkraft. Versicherungen sind, um es vereinfacht auszudrücken, das Problem und nicht die Lösung für die Altersvorsorge. Nachteil sind aber nicht nur die Kosten einer Fondspolice, sondern auch ihre Inflexibilität: „Werden die Voraus­setzungen für die güns­tige Versteuerung nicht erreicht, etwa weil der Vertrag gekündigt wird, schneidet die Fonds­police schlechter ab; zudem kann sich die Steuergesetz­gebung bis zur Rente ändern“, schreibt Stiftung Warentest.

    Was taugen Versicherungen?

    Diese Erfahrung mussten beispielsweise viele Direktversicherte machen. Die Politik änderte mitten im Spiel die Spielregeln und bürdete Altersvorsorgern mit einer Kapitallebensversicherung, die sie über den Betrieb abgeschlossen hatten, die vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf.

    Von den 33 Fondspolice-Tarifen, die Stiftung Warentest untersucht hat, haben nur drei die Note „gut“ bekommen, 30 lediglich „befriedigend“, „ausreichend“ oder gar keine Note. Zu den mit „gut“ bewerteten Fond­­­­spolicen gehören „Flexible Vorsorge Smart Invest“ von „CosmosDirekt“, die „Fondsgebundene Privatrente“ von der „Nürnberg“ und „MeinPlan-FRV PP“ von der LV 1873. ­

    Bei der Bewertung ist das Fondsangebot und der Rentenfaktor mit 40 Prozent in die Bewertung eingegangen, die Kosten ebenfalls mit 40 Prozent und die Flexibilität sowie Transparenz mit 20 Prozent.

    Hauptproblem sind die hohen Kosten

    Die Tester haben den Modellfall einer 37-jährigen Kundin zugrunde gelegt, die 30 Jahre sparen möchte. Hauptproblem waren die meist zu hohen Kosten bei den Fondspolicen.

    Abgesehen von den Kosten spielt auch die Sicherheit eine Rolle – wer glaubt, zumindest die Beiträgen wären garantiert, täuscht sich. Die Versicherer versprechen nur, so Stiftung Warentest, eine lebenslange Rente zu zahlen, wie hoch die dann ausfällt, ist eine andere Sache. Sprich, wer eine fondsbasierte Rentenversicherung abschließt, geht ebenso ein Risiko ein, wie ein anderer, der einen ETF-Sparplan anlegt. Mit einem Welt-ETF, basierend auf dem MSCI World, beispielsweise können Altersvorsorger marktbreit und weltweit streuen. Mittlerweile gibt es Dutzende ETFs auf den MSCI World oder den MSCI AC (All Countries) World, darunter beispielsweise der Xtrackers MSCI World ETF (ISIN: IE00B J0K DQ92) oder der Amundi MSCI World Ucits (ISIN: LU143 701 6972).

    Umsetzen lässt sich so ein Fonds- und/oder Aktiensparplan ganz einfach – und dazu fast zu null Kosten. Mittlerweile bietet mit Trade Republic das erste Wertpapierhandelshaus entsprechende Sparpläne zum Nulltarif an, wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ schreibt. Da für die langfristige Rendite die Kosten eine wichtige Rolle spielen, sind Anleger mit einem günstigen Anbieter besser dran als mit einem teuren.

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  • Wegen Corona wächst der Druck auf Rentner

    Wegen Corona wächst der Druck auf Rentner

    „Auch Rentner müssen ihren Beitrag leisten“, fordert Antje Höning von der „Rheinischen Post“. Sie reiht sich ein in den Chor derjenigen, die den Rentner die jüngste Erhöhung missgönnen und Nullrunden fordern. Der Druck auf Rentner wächst.

    Bereits im Mai hat der Versicherungslobbyist Bernd Raffelhüschen und Axel Börsch-Supan vorgeschlagen, die für Juli geplante Rentenerhöhung auszusetzen. Raffelhüschen wiederholte jetzt seine Forderung. Die leitende Wirtschaftsredakteurin, Antje Höning, der „Rheinischen Post“ stößt jetzt ins gleiche Horn. An den Rentner gehe die Corona-Krise finanziell bislang vorbei.

    Der Druck auf Rentner wächst

    Offensichtlich hat die studierte Volkswirtin noch nie etwas von der „Teufel-Tabelle“ gehört, ansonsten würde sie nicht behaupten, das sich „die Rentenversicherung zu einem Viertel aus Bundesmitteln finanziert“. Der Zuschuss des Bundes ist nur ein unzureichender Ausgleich für die versicherungsfremden Leistungen, die der Staat der Rentenkasse aufbürdet.

    Seit 1957 hat der Staat und seine Beamten den Rentenversicherten immer mehr versicherungsfremde Leistungen abverlangt, ohne sich um einen entsprechenden Ausgleich zu kümmern. Die Bundeszuschüsse reichten und reichen bei weitem nicht aus, um diese versicherungsfremden Leistungen zu finanzieren. Der Fehlbetrag ist der Aktion Demokratische Gemeinschaft (ADG) auf mittlerweile sage-und-schreibe 811,9 Milliarden Euro gewachsen, wie Otto W. Teufel penibel errechnet hat, weswegen die Tabelle auch nach ihm Teufel-Tabelle heißt.

    Wegen der Corona-Krise wird der Staat dieses Jahr vermutlich seinen Bundeszuschuss erhöhen müssen, was aber noch immer nicht reichen dürfte, die versicherungsfremden Leistungen auszugleichen. Der Staat, allen voran Arbeitsminister Hubertus Heil, hat mit der Grundrente ja bereits den nächsten Anschlag auf die Rentenkasse vor, denn letztlich werden Rentenzahler und -empfänger wieder diese gesetzliche Wohltat begleichen müssen.

    Renten könnten heute höher sein

    Ohne diesen wiederholten Griff in die Rentenkasse und ohne die missglückte Riester-Rente könnten die Renten heute deutlich höher sein. Das Rentenniveau liegt derzeit bei 48 Prozent, während die Pensionäre sich über 70 Prozent ihres letzten Gehalts freuen können. Von den Rentner zu fordern, sie „müssen ihren Beitrag leisten“, ist gelinde gesagt überheblich.

    Das von ihr monierte „satte Rentenplus“ ergibt sich aus der Rentenformel, die eine studierte Volkswirtin kennen sollte. Für 2021 ist die Nullrunden bei den Renten eh schon beschlossene Sache. Ob es 2022 wirklich zu einer Rentenerhöhung kommen wird, ist zweifelhaft.

    Antje Höning sollte sich lieber fragen, was die von der Regierung eingesetzte Rentenkommission zwei Jahre lange getrieben hat. Die Rentenkommission war nur Feigenblatt der Regierung, um nichts entscheiden zu müssen. Das sind zwei verlorene Jahre, die hätten besser genutzt werden können, das Rentensystem nachhaltig aufzustellen. Unsere Nachbarn machen es uns vor, wie auskömmlich Altersvorsorge sein kann.

    Antje Höning wir müssen dringend über die Rente reden – und nicht nur wir, sondern die ganze Republik.

     

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  • Altersvorsorger verlieren 29 Milliarden Euro

    Altersvorsorger verlieren 29 Milliarden Euro

    Deutsche Sparer verlieren allein 2019 mehr als 29 Milliarden Euro, 2020 dürfte der Verlust vermutlich sogar noch höher sein. Grund ist der negative Realzins, denn die Inflation ist höher als die Zinsen.

    Realzins ist Zinsen minus Inflation. Bei null Zinsen und einer Inflation von 0,6 Prozent ergibt sich ein negativer Realzins. Das heißt, das Vermögen der Sparer wird systematisch weniger wert. Die DZ Bank hat für 2019 bezogen auf die deutschen Sparer einen Vermögensverlust von mehr als 29 Milliarden Euro errechnet. Grund dafür sei der Realzins von im Schnitt minus 0,6 Prozent im vergangenen Jahr.

    Deutsche verlieren Geld

    Wegen der niedrigen Zinsen und dem geringen Risikoappetit der deutschen Sparer hat sich nach Ansicht der DZ Bank ein „Geldanlagestau“ gebildet, wie die Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) feststellt. Irgendwie müssen die Deutschen Masochisten sein, denn sie parken immer noch einen großen Teil ihres Vermögens auf Giro- und Tagesgeldkonten sowie Sparbüchern. Der Deutschen Bundesbank zufolge waren das Ende des ersten Quartals 2020 rund 2,6 Billionen Euro – in Zahlen 2 600 000 000.

    Während der Corona-Krise sei die Sparneigung privater Haushalte sogar noch gewachsen, so der BVI. Um die Ersparnisse allerdings vor Vermögensverlust zu schützen, seien Anlagen in Sachwertanlagen wie Aktien und Fonds notwendig.

    Da die Deutschen aber über vergleichsweise geringes Finanzwissen verfügen, scheuen sie davor zurück und bunkern ihr Geld lieber zu negativen Realzinsen auf Giro- und Tagesgeldkonten. Oder sie vertrauen es Versicherungen an, um am Ende festzustellen, dass ihr Vermögen weniger geworden ist, weil sich Versicherer, Staat und Sozialversicherungen an den Ersparnissen bedienen in Form von Abschlussprovisionen, Verwaltungs- und Managementgebühren, Steuern sowie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen. Ein auskömmliche Altersvorsorge sieht anders aus.

    Es gibt hierzulande nur wenige, die das anprangern. Darunter ist beispielsweise Albrecht Müller von den Nachdenkseiten, wie er in einem Interview im „Morgenmagazin“ verdeutlicht. Die Sendung ist zwar schon zehn Jahr alt, die Aussagen haben aber nichts von ihrer Gültigkeit verloren. Auch Hermann-Josef Tenhagen von „Finanztip“ rät eher von der Versicherung ab.

    schlichtweg Geldvernichtung

    Der Ex-Versicherungsmanager Sven Enger hat in seinem Buch „Alt, Arm, Abgezockt“ akribisch vorgerechnet, was bei Kapitallebensversicherungen alles weggeht. Im SWR hat er ein Interview gegeben, das bei Youtube abrufbar ist. Wenn wir schon bei Büchern sind: Die beiden Verbraucherredakteure Holger Balodis und Dagmar Kühne haben das Buch „Garantiert beschissen“ herausgegeben, in dem sie ebenfalls auf den „ganz legalen Betrug mit Lebensversicherungen“ eingehen. Im Dezember 2019 erschien ihr neues Buch „Rente rauf“. Das war nur dank Schwarmfinanzierung möglich. Darin erklären die beiden Verbraucherschützer, wie uns Politik und Versicherungsbranche seit Jahren verschaukelt.

    Die „Welt“ klärt ebenfalls über die Zusammenhängen auf: „Schon seit 2004 müssen Menschen, die per Betriebsrente fürs Alter vorsorgen, die vollen Versicherungsbeiträge auf den ausgezahlten Betrag zahlen – früher war es nur der Arbeitnehmeranteil, nicht aber der Arbeitgeberanteil. Und seit das neue Gesetz gilt, gibt es Proteste und Anläufe einzelner politischer Lager dies zu ändern.“ Richtig, dagegen rennt der Verein der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) schon seit Jahren Sturm.

     

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