Tag: Altersvorsorge

  • Auch Abgeordnete sollen in die Rente einzahlen

    Auch Abgeordnete sollen in die Rente einzahlen

    Schluss mit dem Flickenteppich! Alle sollen in die Rente einzahlen. Das fordert die „Linke“. Die Bundestagsabgeordneten sollen mit gutem Beispiel vorausgehen. Die Partei macht sich für eine tiefgreifende Rentenreform stark.

    von Reiner Wellmann

    Sollen die Bundestagsabgeordneten künftig im Ruhestand wie jeder Arbeitnehmer Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten – und auf ihre üppigen Versorgungsansprüche aus dem Bundeshalt verzichten? „Ja, wir wollen jetzt wachrütteln“, sagt Matthias Birkwald, Rentenexperte der Fraktion „Die Linke“ im Deutschen Bundestag. „Wir möchten, dass die Bundestagsabgeordneten als erste vorangehen bei der Reform der Rentenversicherung hin zu einer Erwerbstätigenversicherung“, sagte Birkwald jetzt in einer Online-Bürgersprechstunde seiner Fraktionskollegin Kathrin Vogler aus Emsdetten. Der Antrag wird am 30. Oktober in erster Lesung im Bundestag behandelt.

    Auch Abgeordnete sollen zahlen

    „Wir wollen auf Privilegien verzichten“, sagte Birkwald – und untermauert das mit einer Zahl. Um bis zu 73 Prozent würden die Abgeordneten dann ihre Altersversorgung kürzen. Dass dieser Antrag absolut ernst gemeint ist, beweist die Linke mit den Unterschriften aller 69 Abgeordneten ihrer Fraktion unter diesen Antrag. Unterstützung hat die Linkspartei nach Angaben von Birkwald von vielen Abgeordneten aus allen anderen Bundestagsfraktionen. „Nur die CDU/CSU will das überhaupt nicht“, berichtete der 59-Jährige Kölner aus den Vorgesprächen.

    Damit die Bundestagsabgeordneten auch privat vorsorgen können, sollen Einzahlungen aus den “Diäten” beim Versorgungsverband bundes- und landesgeförderter Unternehmen e. V. möglich sein. Dort sind auch schon die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Abgeordneten zusätzlich neben der Rente versichert. Damit würde sich die Abgeordneten auch die Möglichkeit eröffnen, Direktversicherungen abzuschließen. Und die Damen und Herren Abgeordnete aller Couleur könnten höchstprivat erleben, wie es sich anfühlt, wenn von dieser zusätzlichen Altersvorsorge beim Renteneintritt 20 Prozent für die Krankenkasse fällig werden.

    Die Gesetzesinitiative (Drucksache 19/17255) schlägt vor, dass eine interfraktionelle Arbeitsgruppe gegründet wird, die die notwendigen Schritte bis hin zum Gesetzesentwurf ausarbeitet. Die neuen Regeln sollen dann für den 20. Bundestag gelten, der im September 2021 gewählt wird. In einem ersten Schritt sollen die Bundestagsabgeordneten vorangehen. Auf die Abgeordneten-Entschädigung (aktuell rund 10800 Euro) sollen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung fällig werden. Ansprüche nach altem Recht, so der Entwurf der Fraktion Die Linke, sollen ab Herbst 2021 nicht mehr entstehen. In einem zweiten Schritt sollen dann Minister, Richter, Beamte, Selbstständige, Landwirte und die anderen Gruppen in die Erwerbstätigenversicherung einbezogen werden.

    „High noon“ am 30. Oktober

    „High noon“ also am 30. Oktober in der Mittagsstunde im Berliner Reichstag. Der Punkt steht von 11.55 Uhr bis 13.05 Uhr mit einer Aussprache auf der Tagesordnung des Parlamentes, was im Bundestagsfernsehen sicher live übertragen wird. „Wir werben dafür, dass die Menschen hier in Deutschland in einen Topf einzahlen, so wie es die Menschen in Österreich schon tun“, sagte Birkwald weiter. Das Rentensystem in Österreich bezeichnete er als das beste in Europa. Das Rentenniveau liege deutlich über dem in Deutschland. Und in Österreich erhalten die Rentner sogar 14 Mal jährlich eine Rente ausgezahlt. Die Einbeziehung aller Erwerbstätigen sei dort auch in einem langjährigen Verfahren eingeleitet worden.

    Mehr Öffentlichkeit für Rente

    Für die Berliner Abgeordneten versprich sich Birkwald auch eine verbesserte Wahrnehmung, wenn sie später selbst eine Rente aus der Deutschen Rentenversicherung erhalten. „Wenn die Abgeordneten selbst einzahlen, dann werden sie schon eher überlegen, ob sie solche Kürzungsorgien für die Rente beschließen, wie das in den vergangenen Jahrzehnten geschehen ist“. Und weiter: „Dann werden sich die Kolleginnen und Kollegen auch genau überlegen, von wem sie sich künftig lobbymäßig bearbeiten lassen …“

    Schluss mit der Doppelverbeitragung

    Ungeachtet dessen forderte Birkwald auch ein „Ende des Schindluders, der mit der Doppelverbeitragung von Direktversicherten“ aktuell noch geschehe. Eine Abschaffung „ab morgen am allerbesten“, forderte der Abgeordnete. Die Betroffenen hätten in der Vergangenheit im Erwerbsleben bereits Krankenversicherungsbeiträge gezahlt, weil die Beiträge für die Direktversicherungen aus dem Nettolohn abgeführt wurden. „Diese Doppelverbeitragung gehört abgeschafft“, forderte Birkwald. Und junge Menschen warnte er vor dem Abschluss solcher Versicherungen. „Es sei denn, der Arbeitgeber übernimmt mindestens 40 Prozent der einzuzahlenden Beiträge“.  Sonst lande der Betroffene mit dieser Form der Altersvorsorge im Minus.

    Pensionen der Abgeordneten

    Bund

    „Ein Bundestagsabgeordneter muss mindestens zwei Legislaturperioden (acht Jahre) im Parlament durchhalten,
    um sich eine Mindestpension von knapp 1700 Euro zu sichern. Gezahlt wird ab dem 65. Geburtstag.
    Wer länger im Bundestag bleibt, kann früher Pension bekommen.
    Ein Abgeordneter kann höchstens 4800 Euro nach 23 Parlamentsjahren bekommen, das aber ist bereits mit 55 Jahren möglich.“

    Länder

    „In jedem der 16 Bundesländer gibt es eigene Abgeordnetengesetze.
    Beispiele: In Hessen erhalten Landtagsabgeordnete nach sechs Jahren 1.800 Euro Mindestpension ab dem 55. Geburtstag.
    In Schleswig-Holstein beträgt diese mindestens 1400 Euro und wird nach acht Jahren ab dem 65. Lebensjahr gezahlt.“

    Quelle: Rheinische Post

     

    Bild: Deutscher Bundestag / Marc-Steffen Unger

    Gemeinsamkeit macht start – der DVG im Film

    Schluss mit der Sabotage der Altersvorsorge!
  • Aus Betriebsrente wird Misstrauensrente

    Aus Betriebsrente wird Misstrauensrente

    Wer eine Betriebsrente abschließt, sollte dem Staat misstrauen, weil der später nimmt, was er vorher gegeben hat. Der Fall Direktversicherung belegt das anschaulich. Ein Lehrstück für alle Altersvorsorger.

    Die Geschichte der Betriebsrente ist geprägt von Vertrauensbruch und staatlicher Willkür. Das gilt sowohl für die Belastung der Betriebsrente durch Steuern und Sozialabgaben wie versprochenen Renditen, von denen am Ende nichts mehr übrig bleibt. Juristisch ist dem Staat nicht beizukommen, weil Sozialrichter immer aufs Gemeinwohl verweisen können – und damit ist fast alles erlaubt.

    Was ist eine Betriebsrente überhaupt und welche Rolle spielt die Betriebsrente im Gesamtsystem Altersvorsorge? „wissen.de“ schreibt, dass die „Betriebsrente eine Form der betrieblichen Altersvorsorge ist“. Weiter heißt es, die betriebliche Altersvorsorge ist eine „über die gesetzliche Sozialversicherung hinausgehende Maßnahmen des Arbeitgebers zur Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenensicherung seiner Arbeitnehmer“. So weit, so gut. Was genau soll das sein?

    Betriebsrente ≠ Betriebsrente

    Jeder glaubt zu wissen, was eine Betriebsrente ist, dabei gehen die Meinungen der unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen auseinander: Die Rechtswissenschaft beispielsweise ordnet die Betriebsrente nicht etwa der betrieblichen Altersvorsorge zu, sondern benutzt Betriebsrente und betriebliche Altersvorsorge als Synonym. Beste Beispiele sind das Gesetz der betrieblichen Altersversorgung (bAV) (Betriebsrentengesetz – BetrAVG) und das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz (GKV-BRG), dem „Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge“. Das heißt, sie setzt beides gleich. Irritationen sind programmiert.

    Das Verwirrspiel geht weiter: Was steckt denn in dieser Betriebsrente oder betrieblichen Altersvorsorge? Vielleicht hilft die Definition des Gabler Wirtschaftslexikons weiter: „Altersversorgung, die im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis aufgebaut wird. Gemäß § 1 I S. 1 BetrAVG ((Gesetz der betrieblichen Altersversorgung (bAV) (Betriebsrentengesetz – BetrAVG)) handelt es sich um eine bAV, wenn einem Arbeitnehmer Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses zugesagt werden. Durch die Absicherung biometrischer Risiken unterscheidet sie sich von einer reinen renditeorientierten Kapitalbildung. Zur Durchführung der bAV stehen fünf Durchführungswege zur Verfügung:

    Hinsichtlich der Leistungsplangestaltung stehen drei Formen der Zusage zur Auswahl:

    • Leistungszusagen,
    • beitragsorientierte Leistungszusagen und
    • Beitragszusagen mit Mindestleistung.“

    Wer über die Betriebsrente redet, muss automatisch über die anderen Formen der Altersvorsorge reden und über das Drei-Säulen-Modell. Gabler schreibt dazu, „die bAV zählt zur 2. Schicht der Altersversorgung, der Zusatzversorgung. Sie ist grundsätzlich eine freiwillige Sozialleistung (im Gegensatz zur 1. Schicht, der Basisversorgung, dazu gehören die gesetzliche Rente oder dieser gleichgestellte Renten) aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses, ausgelöst durch ein biologisches Ereignis mit Versorgungscharakter oder Versorgungszweck, und wird vom Staat gefördert (im Gegensatz zur rein privaten Vorsorge der 3. Schicht).“ Gabler verweist darauf, dass „die bAV auch rein arbeitnehmerfinanziert sein kann (Entgeltumwandlung).“

    Ganz schön schwierig. Betriebsrente = betriebliche Altersversorgung, betriebliche Altersversorgung = Betriebsrente, verschiedene Durchführungswege, Drei-Säulen-Modell.

    Das Drei-Säulen-Modell

    Apropos Drei-Säulen-Modell, ein und dieselbe Kapitallebensversicherungspolice kann zum einen betriebliche Altersversorgung oder Betriebsrente sein und private Altersversorgung. Wie? Na, ganz einfach – oder kompliziert. Angenommen, jemand hat über den Arbeitgeber eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen. Der Arbeitgeber ist dabei der Versicherungsnehmer, der Beschäftigte Begünstigter – so steht’s im Vertrag. Weiter angenommen, dieser Beschäftigte verliert den Job oder kündigt, dann kann er seine Kapitallebensversicherung, die auch wegen dieser Konstruktion Betriebsrente oder betriebliche Altersversorgung heißt, privat besparen. Die Police bleibt dieselbe, nur die Versicherungsnehmereigenschaft geht vom Betrieb als Versicherungsnehmer auf den Begünstigten, sprich den vormaligen Arbeitnehmer über. Aus der betrieblichen Altersversorgung ist somit eine private Altersversorgung geworden – die Kapitallebensversicherung ist mutiert – und von der zweiten in die dritte Schicht gerutscht.

    Um es noch etwas komplizierte zu machen: Eine „unechte“ Betriebsrente oder private Altersversorgung kann wieder zur echten Betriebsrente mutieren, wenn der Privatzahler eine Anstellung findet und der neue Arbeitgeber anstelle des bisherigen Arbeitgebers als Versicherungsnehmers in den Kapitallebensversicherungsvertrag eintritt, was aus der privaten Kapitallebensversicherung wieder eine Direktversicherung macht.

    Echte oder unechte Betriebsrente?

    Was das für Folge hat? Gravierende! „Wer eine Direktversicherung nach Ausscheiden aus dem Job privat bespart, zahlt später nur für die echte Betriebsrente Krankenkassenbeiträge“, erklärt „Finanztip“. Das heißt, alle Beiträge, die jemand nach Ausscheiden aus dem Job privat in seine Kapitallebensversicherung – oder unechte Betriebsrente – einzahlt, sind komplett beitragsfrei. Für diesen Anteil zahlt er keine Krankenkassen- und Pflegebeiträge, für seine „echte“ Betriebsrente jedoch die vollen Beiträge.

    Was ist die Direktversicherung, die ja eines der fünf Durchführungswege der bAV ist? Laut „Haufe“ besteht die  „Direktversicherung nach der Legaldefinition des § 1b Abs. 2 S. 1 BetrAVG darin, dass der Arbeitgeber zum Zweck der betrieblichen Altersversorgung eine Lebensversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers abschließt und diesem oder dessen Hinterbliebenen ganz oder teilweise die (widerrufliche oder unwiderrufliche) Bezugsberechtigung für die Leistungen aus dieser Lebensversicherung einräumt“. Eine Direktversicherung ist also nichts anderes als eine Kapitallebensversicherung, die vom Arbeitgeber abgeschlossen wird mit dem Arbeitnehmer als Begünstigten. Und jetzt wird’s spannend: Ist der Arbeitnehmer selbst Versicherungsnehmer, wie gerade beschrieben, so handelt es sich dabei weder arbeits- noch ein steuerrechtlich um eine Direktversicherung, auch dann nicht, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer beispielsweise die Prämien zahlt oder ihm dafür Zuschüsse zum Lohn gewährt.

    Steuer- und Sozialrecht

    Und weil das immer noch nicht kompliziert genug ist, hat der Gesetzgeber noch eines daraufgesetzt, in dem er bei der Betriebsrente, pardon betrieblicher Altersversorgung, zwischen Steuer- und Sozialrecht unterscheidet. Direktversicherungen, die vor der Einführung des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG) am 1. Januar 2004 abgeschlossen worden waren, wurden nach § 40b des Einkommensteuergesetzes (EstG) pauschal besteuert, aber nur einmal, sprich in der Einzahlphase. In der Auszahlphase muss der Direktversicherte keine Steuer mehr zahlen. Die Macher der Sozialgesetzes sehen das indes anders und belasten Direktversicherte doppelt – in der Ein- und Auszahlphase. Als der Gesetzgeber das GMG rückwirkend einführte, gewährte er weder Vertrauensschutz noch ließ er einen Übergangszeitraum zu. Für die vor 2002 abgeschlossenen pauschal versteuerten Kapitallebensversicherungen fielen bis Inkrafttreten des GMG am 1. Januar 2004 keine Krankenkassenbeiträge auf die Kapitalleistung an. Seitdem jedoch müssen Direktversicherte dank einer Änderung des § 229 Abs. 1 Satz 3 SGB V (SGB steht für Sozialgesetzbuch)volle Beiträge zahlen: „Waren solche Kapitalleistungen bis dahin nur dann beitragspflichtig, wenn sie nach Beginn einer Rente vereinbart wurden (also praktisch die Rente abgefunden wurde), sind diese Kapitalleistungen ab 2004 auch dann beitragspflichtig, wenn sie schon vor Eintritt des Versicherungsfalles (‚originär‘) vereinbart wurden“, wie Dr. Markus Raulf, Syndikus des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) schreibt. Darüber hinaus sei mit dem GMG zeitgleich auch noch der Beitragssatz auf die bAV-Leistungen verdoppelt worden. Sprich, egal, ob jemand eine Betriebsrente bekommt oder eine einmalige Geldleistung aus seiner Kapitallebensversicherung – er zahlt immer den vollen Beitrag.

    Die Gelackmeierten sind vor allem jene Arbeitnehmer, die “echte Eigenbeiträge” gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 4 BetrAVG aus bereits versteuertem und verbeitragtem Entgelt, sprich aus dem Netto eingezahlt hatten. Sie zahlen doppelt Beiträge. Doppelt zahlen auch solche Alterssparer mit einem Gehalt oberhalb der 40b-Grenze.

    Betriebsrentner dürfen geschröpft werden

    Aber wie gesagt, das interessiert den Sozial-Gesetzgeber nicht. Er sagt, die Beitragslast wäre gerechtfertigt und geboten, um die Rentner “in angemessenem Umfang an der Finanzierung der auf sie entfallenden Leistungsaufwendungen zu beteiligen”. Sie werden von den obersten Verfassungsrichtern in dieser Meinung bestätigt. Dass das dem Solidarprinzip widerspricht, ist dem Gesetzgeber wurscht. Es sei “daher ein Gebot der Solidarität der Rentner mit den Erwerbstätigen, den Anteil der Finanzierung der Leistungen durch die Erwerbstätigen nicht noch höher werden zu lassen”. Dabei haben die heutigen Rentner bereits damals ihre Beiträge geleistet.

    Misstraut dem Staat

    Doppelverbeitragung, Vertrauensbruch und Rückwirkung sind auch verfassungsrechtlich gedeckt. Die Verfassungsrichter machen es sich einfach: Sie sagen, der Bürger dürfe sich in punkto Sozialrecht nicht auf Vertrauensschutz verlassen. Die Verbeitragung sei mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar. „Die Belastung dieser Leistungen mit dem vollen allgemeinen Beitragssatz beurteile sich nach den Grundsätzen über die unechte Rückwirkung von Gesetzen, denn die angegriffene Regelung greife mit Wirkung für die Zukunft in ein öffentlich-rechtliches Versicherungsverhältnis ein und gestalte dies zum Nachteil für die betroffenen Versicherten um“, so Raulf. Solche Regelungen seien verfassungsrechtlich grundsätzlich zulässig und entsprächen dem rechtsstaatlichen Vertrauensschutzprinzip, wenn das schutzwürdige Bestandsinteresse des Einzelnen die gesetzlich verfolgten Gemeinwohlinteressen bei der gebotenen Interessenabwägung nicht überwiege. Auf gut Deutsch, Sozialrecht darf alles, wenn es dem Gemeinwohlinteresse dient. Die Versicherten hätten, so Raulf weiter, nachdem der Gesetzgeber bereits im Jahr 1981 laufende Versorgungsbezüge in die Beitragspflicht einbezogen habe, in den Fortbestand der Rechtslage, welche die nicht wiederkehrenden Leistungen gegenüber anderen Versorgungsbezügen privilegierte, nicht uneingeschränkt vertrauen dürfen. Heißt auf gut Deutsch: Misstraut dem Staat. Übergangsregelungen seien verfassungsrechtlich nicht geboten gewesen, vor allem auch deshalb, weil bei der Einmalzahlung von Versorgungsbezügen den Versicherten schon am Anfang der Belastung die gesamte Liquidität zur Tragung der finanziellen Mehrbelastung zur Verfügung stehe. Heißt auf gut Deutsch: Seid froh, dass ihr einen Batzen Geld bekommen habt, den Betriebsrentner wird das Geld bis ans Lebensende abgeknöpft.

    Abnehmende Akzeptanz der Altersvorsorge

    Nach dem massiven Vertrauensbruch und angesichts des dramatischen Verfalls der Renditen von Direktversicherungen hat die Bundesregierung ein gewaltiges Problem, wie Prof. Dr. Stefan Sell analysiert. „Neben der grundsätzlichen Skepsis gegenüber kapitalgedeckten Alterssicherungsformen, zu denen auch die Betriebsrenten gehören, kommt der vielfach beschriebene Vertrauensverlust aufgrund der ‚Doppelverbeitragung‘ bei Betriebsrenten hinzu, der seinen Ursprung hat in dem ‚Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung‘ der damaligen rot-grünen Bundesregierung, das 2004 in Kraft trat und auch rückwirkend eine vorher nicht vorhandene Belastung von Betriebsrentnern eingeführt hat, was verständlicherweise eine Menge Empörung generiert hat.“ Ändert die Bundesregierung nichts an der Abzocke der Betriebsrentner, verliert diese Form der Altersversorgung an Akzeptanz – mit weitreichenden Folgen.

     

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  • Minus mit Lebensversicherungen

    Minus mit Lebensversicherungen

    Wer genau nachrechnet, stellt vielleicht fest, dass er Minus gemacht hat mit seiner Kapitallebensversicherung. Von einem besonders üblen Fall berichtet „Finanztest“. Da bekam ein Kunde weniger heraus, als er einbezahlt hat.

    Wer rechnen kann, ist klar im Vorteil – das gilt auch für die Direktversicherung, die ja nichts anderes ist als eine Kapitallebensversicherung, nur über den Arbeitgeber abgeschlossen. Im schlimmsten Fall wird sie zum Minus-Geschäft. Profis dürfte das nicht sonderlich verwundern, denn von den Einzahlungen gehen die Abschlussprovision, der Vertriebsaufwand, die Verwaltungskosten und der Todesfallschutz weg.

    Am Ende ein Minus

    „Finanztest“ lässt Willi Lübke zu Wort kommen, der das alles einmal für seine Kapitallebensversicherung durchgerechnet hat und enttäuscht feststellen musste, dass er von seiner Ergo nach 27 Jahren weniger herausbekommt, als er eingezahlt hatte. Dabei muss Willi Lübke ja noch nicht einmal für seine private Kapitallebensversicherung Krankenkassen- und Pflegebeiträge zahlen, wie das bei über den Betrieb abgeschlossenen Direktversicherungen der Fall ist.

    Im Fall Lübke gingen laut „Finanztest“ rund 60 Prozent des eingezahlten Betrags für seine Kapitallebensversicherung für Kosten und Risikoschutz weg. So sieht seine Rechnung aus:

    Monatliche Einzahlung          12 Euro
    Gesamteinzahlung            3.910 Euro
    Auszahlung                        3.734 Euro
    Verlust                                    176 Euro

    „Mit großer Enttäuschung und Verärgerung“ habe Lübke dies aufgenommen, schreibt „Finanztest“, was durchaus verständlich ist. Wenn es ihm nur um die Geldanlage gegangen wäre, hätte er das Geld besser selbst auf ein Konto eingezahlt. Lübkes Problem waren der Rechnung von „Finanztest“ zufolge die hohen Kosten für den Risikoschutz sowie hohe Abschluss- und Verwaltungskosten. Der Risikoschutz beispielsweise kostete Lübke laut „Finanztest“ 1713 Euro. Zu Vertragsbeginn war er allerdings bereits 58 Jahre alt.

    Die Kosten:

    Risikoschutz                     1713 Euro
    Kosten der Versicherung   647 Euro
    Gesamtkosten                  2360 Euro

    Berücksichtigter Sparanteil 1550 Euro   (3910 – 2360)
    prozentualer Sparanteil     39,64 %

    Was hinter dem Garantiezins steckt

    Was viele vergessen angesichts von häufig propagierten Garantiezinsen, dass diese vom Sparanteil reduziert um alle Provisionen, Kosten und Todesfallschutz berechnet werden – und dann werden aus zwei oder drei Prozent ganz schnell null Prozent oder sogar ein Minus. Der Ex-Versicherungsmanager Sven Enger hat das akribisch in seinem Buch „Alt, Arm, Abgezockt“ vorgerechnet. Die beiden Verbraucherredakteure Holger Balodis und Dagmar Kühne haben das Buch „Garantiert beschissen“ herausgegeben, in dem sie ebenfalls auf den „ganz legalen Betrug mit Lebensversicherungen“ eingehen.

    87 000 Euro statt 164 000

    Auch “Plusminus” hat sich dieses Themas angenommen und kommt zu einem ähnlichen Schluss: “Auszahlungen aus der Kapitallebensversicherung können niedriger ausfallen als erwartet.  Die Gründe dafür sind vielfältig und in einigen Fällen haben Versicherer zu hohe Zinsen versprochen.” Plusminus beschreibt den Fall von Rita Franke. Sie schloss laut “Plusminus” bereits 1985 eine kapitalbildende Lebensversicherung bei der Ergo ab. Der Versicherungsvertreter habe ihr damals beim Verkaufsgespräch  satte 320 000 DM, umgerechnet etwa 164 000 Euro, in Aussicht gestellt, wenn sie jeden Monat 200 DM Prämie zahlen würde. “In den jährlichen Standmitteilungen der Ergo an Rita Franke wurden diese 164 000 Euro Auszahlungssumme auch immer wieder genannt.  Doch bestätigt wurde dieser Betrag nicht. Stattdessen gab es für Frau Franke eine richtig kalte Dusche, als die Lebensversicherung Mitte 2020 ausgezahlt wurde. Statt der erwarteten 164 000 Euro überwies die Ergo nur etwas mehr als 87 000 Euro – 77.000 Euro weniger. 600 Euro monatlich wollte Rita Franke sich aus der Lebensversicherung auszahlen. Bis zum Lebensende. Jetzt kann sie nur noch mit 300 Euro pro Monat rechnen.”

     

     

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  • Junge begreifen – Betriebsrenten sind ein Minus-Geschäft

    Junge begreifen – Betriebsrenten sind ein Minus-Geschäft

    Die Zahl junger Altersvorsorgesparer sinkt seit neun Jahren kontinuierlich. Was Wunder, begreifen die Jungen langsam, dass vom angesparten Geld nach Abzug von Sozialabgaben und Steuern kaum etwas übrig bleibt. Die Direktversicherung ist sogar ein Minus-Geschäft.

    Die Metallrente hat beim Marktforschungsinstitut Kantar Public eine Studie über die Altersvorsorge-Anstrengungen von jungen Leuten in Auftrag gegeben. Das Ergebnis war wohl eher ernüchternd. „Viele junge Leute beginnen bereits mit dem Eintritt ins Berufsleben vorzusorgen, doch bei der Umsetzung scheitern sie oft, weil sie an die Grenzen ihrer eigenen Finanzkompetenzen und Planungsmöglichkeiten stoßen“, schreiben die „Stuttgarter Nachrichten“. Vielleicht ist der Schluss aber falsch, den Kantar Public zieht. Kann es nicht sein, dass die Junge mittlerweile begriffen haben, dass Versicherungen nicht die Lösung für die Altersvorsorge sind, sondern das Problem?

    In der Studie berichte die junge Generation darüber, was sie selbst für ihre Altersvorsorge unternehme, formuliere aber auch ihre Erwartungen an den Staat in puncto Rente. So seien 84 Prozent der Befragten der Meinung, dass eine gute Rente möglich sei, wenn die Politik es wirklich wolle.

    Beitragsgarantie aufgegeben

    Eine wichtige Rolle spiele die Beitragssicherheit, zitieren die „Stuttgarter Nachrichten“. In der Abwägung zwischen Sicherheit und Rendite bei der Altersvorsorge entscheide sich die Mehrheit der Befragten dann aber für Risikovarianten. Danach würden 66 Prozent geringe Schwankungen ihrer Rente in Kauf nehmen, wenn sie insgesamt mit einer höheren Rentenleistung rechnen können als mit dem gegenwärtigen Garantiezins von unter einem Prozent.

    Junge begreifen langsam

    Das werden sie auch müssen, wenn sich selbst der Branchenprimus Allianz von der Beitragsgarantie verabschiedet. „Das ist eine Bankrotterklärung“, wird Axel Kleinlein, Chef des Bundes der Versicherten, vom „Münchner Merkur“ zitiert. Das Anlagerisiko werde bei den Vorsorgesparern abgeladen, während die Verwaltungskosten für die Allianz und die Provisionen für die Allianz-Vertreter unangetastet bleiben. Wer sich einmal die Entwicklung des Metallfonds (ISIN: LU1190435906) anschaut, bekommt eine Ahnung davon, was Kleinlein meint. Der Metallfonds weist über den Zeitraum von fünf Jahren eine Rendite von 2,6 Prozent aus, der MSCI All Countries World ( IE00BGHQ0G80) kommt laut Morningstar auf eine Rendite von 8,7 Prozent. Obwohl sich der Metallfonds den MSCI World Index, den MSCI Emerging Market und weltweit orientierte Rentenindizes als Maßstab genommen hat, bleibt er weit dahinter zurück. Verständlich, denn die Kosten fressen die Rendite auf.

    Quelle: comdirect

    Viele Junge sind bereits selbst aktiv geworden, was sich an der Vielzahl der Finanzblogs ablesen lässt. Comdirect lobt seit zehn Jahren den „Finanzblog Awards“ aus, für den sich dieses Mal 73 Blogs beworben hatten. Die meisten der Finanzblogs werden von jungen Leuten betrieben, die selbst über ihr Geld entscheiden und sich nicht mehr auf die Versicherungsbranche verlässt. Gewinner war übrigens der Blog „Frugalisten“; den zweiten Platz belegte der Blog „Ethische Rendite“ von Michael Vaupel, der dritte Platz ging an das Bloggerpaar Marielle und Mike Schäfer und ihren Blog „Beziehungs-Investoren“, auf dem sie über ihren Weg in die finanzielle Freiheit sprechen.

     

    Bild von martaposemuckel auf Pixabay, Bild von Elisabeth Leunert auf Pixabay

  • Geld-zurück-Garantie bei Riester weg

    Geld-zurück-Garantie bei Riester weg

    Wer 100 Prozent bei Riester einzahlt, bekommt vielleicht noch 80 Prozent zurück. Das sehen die neuen Regeln vor, die zurzeit vom Finanzministerium ausgekungelt werden. Die Geld-zurück-Garantie soll gekippt werden.

    Am 5. Oktober gab es wohl ein Arbeitstreffen im Finanzministerium, bei dem es um eine Reform der Riester-Rente ging. Unionspolitiker wollen laut „Münchner Merkur“, dass die Beitragsgarantie von 100 auf 80 Prozent gesenkt wird. Das heißt, wer Geld in die Riester-Rente einzahlt, bekommt im schlechtesten Fall nur noch 80 Prozent ausbezahlt. Weil die Versicherungsbranche wegen der anhaltenden Negativzinsphase nicht mehr genug Geld verdient, will sie offensichtlich die Beitragsgarantie von eingezahlten Kundengeldern möglichst schnell loswerden – und das geht nur über die Politik. Begründet werde, so Klaus Rimpfel vom „Münchner Merkur“ damit, „dass die Versicherungen einen Teil des Geldes auch in Aktien stecken können, wovon am Ende der Versicherte profitiere“.

    Von wegen Garantie

    Damit ist der Abzocke von Versicherten Tür und Tor geöffnet. Denn selbst wenn eine Versicherung ein glückliches Händchen bei der Aktienauswahl haben sollte, wird sie längst nicht alle Gewinne an den Kunden weiterreichen, sondern einen Teil als Verwaltungskosten und Managementgebühr abzweigen. Nach bisherigen Erfahrungen sei, so Rimpfel, zu befürchten, dass schlichtweg noch mehr Geld in den Gewinnen der Versicherungen versickert.

    Und jetzt kommt’s: Die ganzen Fördergelder, um die Zulagen-Rente – so soll die reformierte Riester-Rente heißen – darf wieder der Steuerzahler aufbringen. Das Geld wäre besser in die gesetzliche Rente investiert. „Diese Riester-Reform ist ein weiteres Geschenk für die Versicherungslobby“, so Rimpfel. Dem ist nichts hinzuzufügen.

    totgeburt
    Zahl der Riester-Verträge rückläufig                                                             Quelle: BMAS

    Eckpunkte der Zulagen-Rente:

    • Höhere Förderquote für Sparer
    • 40 Cent pro Spar-Euro ab einem Jahresbetrag von 437,50 Euro
    • Ausweitung des Berechtigtenkreises
    • Weniger Bürokratie
    • Wegfall der Beitragsgarantie
    • Die Finanzämter informieren Förderberechtigten Förderung
    • Sonderausgabenabzug entfällt
    • 2400 Euro maximal förderfähiger Eigenbeitrag
    • 300 Euro einheitliche Kinderzulage
    • 100-prozentige Beitragsgarantie kann entfallen

    Im ersten Quartal 2020 besparten die Deutschen weniger Riester-Verträge als Ende 2019: Ende März waren es 16,48 Millionen Verträge, Ende 2019 noch 16,53 – ein Minus von 52 000 Verträgen. Im Vergleich zum Höchststand 2017 beträgt das Minus sogar 129 000 Verträge. Am deutlichsten war der Rückgang mit 286 000 bei den Versicherungsverträgen.

     

    Bild von Kevin Phillips auf Pixabay

  • Groko will die Ruine Riester wiederbeleben

    Groko will die Ruine Riester wiederbeleben

    Die Riester-Rente ist längst eine Ruine. Die Koalition will sie mit allen Mitteln wiederbeleben, um die Versicherungsbranche zu bevorzugen, der die Kunden davonlaufen.

    Schon wieder versucht Schwarz-Rot die Altersvorsorger abzuzocken und der Versicherungsbranche Kunden zuzutreiben. Die Riester-Rente ist eine Ruine, statt das zuzugeben, wird weiter daran gebastelt. Wie die „Rheinische Post“ erfuhr, bereiten Beamte des Bundesfinanzministeriums einen Referentenentwurf für eine Reform der Riester-Rente vor, worüber dann Vertreter von Union und SPD am 5. Oktober 2020 verhandeln.

    Bei der Reform soll es um Vorschläge gehen, wie die als unflexibel, kompliziert und renditeschwach geltende Altersvorsorge attraktiver werden kann. Hauptpunkt wird die Beitragsgarantie sein, das heißt, die Koalition will die hundertprozentige Beitragsgarantie kippen. Was nichts anderes bedeutet, als dass Riester-Rentner in Zukunft auch weniger herausbekommen können, als sie eingezahlt haben, was ihnen bislang garantiert wird.

    Natürlich wird es der Öffentlichkeit nicht so platt verkauft, wie kurz beschrieben. Die Versicherungen werden es den Kunden frei stellen, ob sie statt der Beitragsgarantie nicht lieber einen höheren Aktienanteil und damit die Chance auf eine höhere Rendite wählen wollen. Mit entsprechenden Beispielrechnungen schafft es die Versicherungsbranche sicher, Kunden von dieser Alternative zu überzeugen. Fragt sich nur, wozu die Kunden dann überhaupt eine Versicherung brauchen.

    Riester-Rente eine Ruine

    Der „Rheinische Post“ zufolge übten Sozialverbände bereits Kritik an dem Vorschlag und zitieren VdK-Präsidentin Verena Bentele mit den Worten: “Die Riester-Rente ist klinisch tot, die jetzt geplanten Spritzen kommen den Versicherungskonzernen zugute.” Die Beitragsgarantie von nur noch 80 Prozent sei „ein schlechtes Geschäft für die Riester-Kunden”, warnte Bentele. “Bei den Versicherern dürfte dagegen Feierlaune herrschen”, so Bentele.

    Nicht von ungefähr wirft Stiftung Warentest der Riester-Rente vor, dass sie zu kompliziert und bürokratisch ist. Von den Anbietern über die Zentrale Zulagen­stelle für Alters­vermögen (ZfA) bis hin zum Arbeits­ministerium seien selbst die Profis immer wieder ratlos, wenn sie mit Detailfragen konfrontiert würden. Ferner stimme häufig, dass Riester zu teuer sei und die Anbieter reich mache.

    Versicherer setzen auf mehr Förderung

    Wie „Finanzen.de“ schreibt, schlägt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) vor, die Grundzulage von 175 Euro auf 200 Euro zu erhöhen. Die steuerliche Förderung solle zudem auf vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ausgeweitet werden. Gleiches habe die Rentenkommission als Maßnahme zur Verbesserung der Riester-Rente genannt. Statt 2100 Euro im Jahr könnten Versicherte somit 3408 Euro ihrer eingezahlten Beiträge steuerlich absetzen.

    Die Versicherungsbranche sputet sich deswegen so, weil es Alternativen von der Verbraucherzentrale Bundesverband gibt und aus Hessen: Da ist zum einen, die Extrarente des Verbraucherzentrale Bundesverbands und die Deutschlandrente. Sie sollen die Riester-Rente ersetzen.

    Immer weniger Riester-Renten

    Offensichtlich haben mittlerweile viele Bürger begriffen, dass die Riester-Rente ein Verlustgeschäft ist und schließen keine Riester-Verträge mehr ab oder lassen ihren Riester ruhen, wie die auf der Seite des Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlichte Statistik verdeutlicht. Im ersten Quartal 2020 besparten die Deutschen weniger Riester-Verträge als Ende 2019: Ende März waren es 16,48 Millionen Verträge, Ende 2019 noch 16,53 – ein Minus von 52 000 Verträgen. Im Vergleich zum Höchststand 2017 beträgt das Minus sogar 129 000 Verträge. Am deutlichsten war der Rückgang mit 286 000 bei den Versicherungsverträgen. Deswegen auch der Vorstoß der Versicherungsbranche Riester vermeintlich zu verbessern.

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    Zahl der Riester-Verträge rückläufig                                                             Quelle: BMAS

     

     

     

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  • Versicherungen taugen nicht für die Altersvorsorge

    Versicherungen taugen nicht für die Altersvorsorge

    Viele Sparer vertrauen ihr Geld immer noch einer Versicherung an und wundern sich im Alter, wie wenig dabei herausgekommen ist. Kosten und Gebühren haben die Rendite aufgezehrt. Mit einem Fonds-Sparplan wären die meisten besser gefahren.

    Direktversicherte und auch andere Altersvorsorgesparer wurden jahrzehntelang hinters Licht geführt. Ihre Altersvorsorge über Bank oder Versicherung abgewickelt ist wegen der Abgaben im Alter schlechter als ein Bank- oder Aktiensparplan ohne staatliche Förderung. Leider nicht nur das, am Ertrag ihres Ersparten zehren auch die Provisionen von Bank und Versicherung. Am Ende bleibt von der einmal versprochenen Rendite nichts mehr übrig. Millionen sind auf den Schwindel von Banken, Sparkassen und Versicherungen hereingefallen – und fallen immer noch herein, wie das Beispiel Metallrente zeigt.

    Der Bremer Boguslaw Zielke hat es einmal genau nachgerechnet, schließlich hat er die Zahlen seiner Direktversicherung bei der HUK seit Abschluss einschließlich aller Kosten, Prämien, Überschussbeteiligungen, Rückvergütungen und den Verlust an Entgeltpunkten der Rentenversicherung mit einem Banksparplan verglichen. Hätte er damals, in einen Banksparplan investiert, statt, wie auf Anraten der Politik, in eine Direktversicherung, so würde er heute über rund 40 000 Euro mehr verfügen. Hätte er in einen Fondssparplan investiert, wäre die Differenz vermutlich sogar noch weit höher ausgefallen.

    Schlecht beraten bei der Bank

    Vollbeiträge und Steuern sind das eine, Provisionen das andere, wie die Wirtschaftsjournalistin Ursula Weidenfeld in einem Artikel für „T-Online“ verdeutlicht. Wer die örtliche Bank- oder Sparkassenfiliale besucht, macht schon den ersten Fehler. Denn, Banker müssen per se an die Provision denken – die aber mindert automatisch die Rendite. Viele Eltern, „immer noch geprägt vom Weltspartag und dem Glauben, man werde fair beraten, wenn man die örtliche Bankfiliale aufsucht, empfehlen den persönlichen Kontakt“, stellt Weidenfeld fest. Sie lassen damit ihre Kinder oder Enkel ins Messer laufen.

    Was bekommen sie vom Bank- oder Sparkassenberater empfohlen? Drei teure Verträge:

    • einen Riester-Vertrag,
    • eine private Altersvorsorge und
    • einen aktiv gemanagter Aktienfonds.

    Für junge Menschen seien alle drei schlechte Lösungen. Beim Riester-Vertrag gebe es zwar die staatliche Förderung, aber nach zwei bis drei Jahren müsse der Vertrag erst einmal beitragsfrei gestellt werden, weil die Studentin oder der Auszubildende ja eine Zeit lang wenig oder nichts verdient. Wer einen Riester-Vertrag kündigen will, macht ein schlechtes Geschäft.

    Die Kapitallebensversicherung ist nicht viel besser. Die Renditen gehen gegen null; der Vertrag ist nicht so einfach kündbar. „Haben sie (die Jugenlichen) ihr Geld dann in gleich zwei langfristige Verträge gesteckt, kommen sie nur mit Verlusten wieder heraus“, so Weidenfeld. Für die Bedürfnisse junger Erwachsener grenze das an Körperverletzung.

    Beim aktiv gemanagten Aktienfonds greifen Bank- und Sparkassenberater gern auf hauseigenen Produkte zurück – und die sind meist nicht die renditestärksten, dafür aber fallen vergleichsweise hohe Ausgabeaufschläge an. Das ist alles andere als fair.

    Indexfonds als Alternative

    Was sollte sie denn stattdessen empfehlen? Passive Fonds in Form eines börsengehandelten Indexfonds – oder kurz ETF – auf den Weltindex MSCI World beispielsweise oder den MSCI All Country World Index (ACWI) oder auf den Technologie-Index Nasdaq oder den US-Index S&P 500. Diese ETFs bilden einen Aktienindex 1:1 ab.

    Umsetzen lässt sich so ein Fonds- und/oder Aktiensparplan ganz einfach – und dazu fast zu null Kosten. Mittlerweile bietet mit Trade Republic das erste Wertpapierhandelshaus entsprechende Sparpläne zum Nulltarif an, wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ schreibt. Da für die langfristige Rendite natürlich die Kosten eine wichtige Rolle spielen, sind Anleger mit einem günstigen Anbieter besser dran, als einem teuren. Wie die Tabelle der FAZ zeigt, liegen zwischen dem günstigsten und dem teuersten 2,5 Prozentpunkte – die fehlen natürlich am Ende im Alter.

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  • Betriebsrente taugt nicht für die Altersvorsorge

    Betriebsrente taugt nicht für die Altersvorsorge

    Kann ein Indexfonds mehr als eine Betriebsrente? Ja! “Focus Online” hat’s durchgerechnet und kommt zu erstaunlichen Ergebnissen. Das heißt letztlich, die betriebliche Altersvorsorge ist ein Holzweg. Was taugt die Betriebsrente überhaupt? Das begreifen leider viele erst im Alter, wenn sie ausgezahlt wird.

    Deutschland begreift langsam, dass sich die Betriebsrente für viele nicht lohnt. Mainstream-Medien wie die „Münchner Abendzeitung“ und die “Kölnische Rundschau“ greifen das Thema auf.  Knackpunkte sind der zu niedrige Arbeitgeberzuschuss, Sozialabgaben in der Rente, Inflexibilität und zu geringe Rendite. Auch wenn Gewerkschaften wie die IG Metall für die betriebliche Altersvorsorge, verallgemeinernd auch „Betriebsrente“ genannt, trommeln, ändert das nichts an den systemischen Fehlern. Die Betriebsrentner merken,  dass netto nicht viel rum kommt. Teilweise werden ihnen im Nachhinein sogar bereits zugesagte Betriebsrenten wieder gekürzt, sodass von einer „wichtigen Säule der Altersvorsorge“, wie die „Münchner Abendzeitung“ in schreibt, nicht mehr viel übrig bleibt.

    Was taugt die Betriebsrente?

    von “Focus Online” hat das Angebot eines Versicherungsvertreter einmal konkret vorrechnen lassen im Vergleich zu einem Indexfonds, in den sich ja ebenfalls regelmäßig ansparen lässt. “Ich fragte den Vertreter, ob er mir das einmal vorrechnen kann. Auf der einen Seite 125 Euro über 25 Jahre in den MSCI World, auf der anderen 125 Euro in diese Basisrente. Das Ergebnis: Mit dem ETF-Sparplan (ETF steht für Exchange Traded Fund oder börsengehandelter Fonds) hätte ich nach den 25 Jahren rund 75 000 Euro gehabt. Unterstellt hatten wir dabei eine Durchschnittsrendite von fünf Prozent pro Jahr. Das war ja schnell zu rechnen.”

    Bei der Basisrente habe sich der Versicherungsvertreter schon etwas schwerer getan. Das Ergebnis: “Nach 25 Jahren hätte ich mit ein bisschen Zinsen 28 000 Euro eingezahlt und eine Steuerersparnis von rund 13 000 Euro gehabt. Macht zusammen: rund 41.000 Euro –  also deutlich schlechter. Klar ist die Summe garantiert und sicher und beides so nicht miteinander vergleichbar. Aber dafür auf potenziell über 30 000 Euro verzichten…?”

    Betriebsrente wird voll verbeitragt

    Was Schömann-Finck noch vergessen hat: Betriebliche Altersvorsorge wird voll verbeitragt, da fehlen weitere Tausende. Für einen Indexfonds muss er keine Krankenkassen- und Pflegebeiträge zahlen. Was er in der Einzahlphase an Sozialabgaben spart, holt sich der Staat im Alter zurück.

    Das Argument der Versicherungsvertreter “Wenn Sie das nicht machen, verschenken Sie Geld” wird zum Bumerang. Denn es ist genau umgekehrt: Wer eine betriebliche Altersvorsorge abschließt, verschenkt Geld. Die Chemie-Arbeitgeber haben das bereits begriffen und schreiben auf ihrer Internet-Seite: “Deswegen ist ein Ende auch der ‘gefühlten Doppelverbeitragung’ richtig und wichtig; anderenfalls bleiben die politischen Bekenntnisse zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung einschließlich der beitragsfreien Entgeltumwandlung oder der verpflichtenden Weitergabe einer Sozialversicherungsersparnis der Arbeitgeber Lippenbekenntnisse”.

    Zurück zu Schömann-Finck.

    Seine Tipps:

    Tipp 1: Nichts aufschwatzen lassen

    “Doch so leicht wollte sich der Vertreter nicht geschlagen geben. Denn man könnte ja die Steuerersparnis wiederum anlegen, argumentierte er. Also rechnete er einen Sparplan auf den MSCI World mit 42 Euro im Monat durch, also 34 Prozent von 125 Euro. Das bracht nochmal rund 26.000 Euro ein. Das Ergebnis war also noch immer schlechter. Und dabei hatten wir noch gar nicht berücksichtigt, dass die Basisrente sieben Prozent Verwaltungsgebühr im Jahr kosten sollte. Aber die lebenslange Rente, führte der Vertreter an. Auch hier rechneten wir wieder durch. Ergebnis: Ich müsste über 90 Jahre alt werden, um davon zu profitieren. Bis dahin hätte ich einfach nur mein angespartes Geld als Rente gekriegt.

    Tipp 2: Nicht nur auf Highlights schauen

    Die Steuerersparnis ist nicht alles und die Weitergabe der Sozialabgabenersparnis des Arbeitgebers auch nicht. “Schaut nicht nur auf die Highlights (30 Prozent Steuerersparnis! Lebenslage Rente!). Glaubt nicht den Behauptungen. Lasst euch ein Produkt vorrechnen und vor allem vergleicht es mit Alternativen. Betrachtet es nicht isoliert. Und habt keine Angst, es den Vertreter machen zu lassen. Das ist sein Job!

    Schömann-Finck weiß, dass sein Vergleich eine Vereinfachung ist.  Diese Kritik sei nur insofern richtig, weil natürlich nicht zwei Angebote zur Basisrente verschiedener Gesellschaften miteinander verglichen würden. Er vergleicht “zwei Möglichkeiten, fürs Alter vorzusorgen”. Das ist legitim.  Er stellt zwei Möglichkeiten, fürs Alter vorzusorgen nebeneinander. Die herkömmliche betriebliche Altersvorsorge auf Versicherungsbasis schneidet dabei schlecht ab.

    Wie gut ist die Metallrente?

    Die Metallrente gibt’s auch auf Fonds-Basis, insofern ist ein Vergleich natürlich einfacher. Ein Vergleich des Metallrente-Fonds mit einem herkömmlichen Indexfonds auf den marktbreiten MSCI World, wie es Schömann-Finck erwähnt hat, ist ernüchternd. Der Metallrente-Fonds bleibt über die Jahre immer weiter zurück. Das bestätigt Schömann-Fincks Skepsis. Die Metallrente bringt natürlich die gleichen Argumente ins Spiel wie der Versicherungsvertreter, den der Focus-Online-Redakteur hat rechnen lassen.

    Zum Chartvergleich: Die blaue Linie ist der Kursverlauf des Metallrente-Fonds, die schwarze Linie stellt den Kursverlauf eines herkömmlichen Indexfonds auf den MSCI World dar, in dem Fall des ComStage MSCI World UCITS ETF. Den Vergleich kann übrigens jeder selbst anstellen, in dem er die beiden Kursverläufe übereinander legt. Der Comstage-Fonds hat die Wertpapierkennung LU0392494562, der Metallrente-Fonds hat die Nummer LU0147989353. Der Vergleich bezieht sich auf den Zeitraum von sieben Jahren.

    Quelle: comdirect

     

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  • Was wir von den Ösis lernen können

    Was wir von den Ösis lernen können

    Österreich hat seit 2005 eine Rentenversicherung für alle mit der Folge, dass Altersarmut kein Thema ist. Pensionären geht es in Österreich deutlich besser. Davon kann sich Deutschland eine Scheibe abschneiden. Was wir von den Ösis lernen können.

    “Wer die gesetzliche Rente in Deutschland armutsfest und lebensstandardsichernd umbauen will, kommt an Österreich nicht vorbei”, proklamiert Matthias Birkwald, Rentenexperte der “Linken”. Die Linken haben für die Debatte um die Zukunft der gesetzlichen Rente hat eine Studie beim Wissenschaftlichen Dienst in Auftrag gegeben, die die beiden Altersvorsorgesysteme vergleicht. Die Studie kommt dabei auf folgende Werte:

    • Alterspension in Österreich: Männern 1678 Euro, Frauen 1028 Euro
    • Altersrenten in Deutschland: Männer 1148, Frauen 711 Euro

    In Österreich sind alle Pensionäre

    Die ewigen Skeptiker werden sofort sagen, Österreich und Deutschland seien nicht vergleichbar. Aber so ein Vergleich ist durchaus zulässig, denn die Lebensverhältnisse in beiden Ländern sind ähnlich. In beiden Ländern wird Deutsch gesprochen, beide gehören zu Mitteleuropa. Dann hören die Ähnlichkeiten auch schon auf.

    Beide Länder sind bei den Reformen ihrer Rentensysteme allerdings ganz unterschiedliche Wege gegangen, schreibt die Datev (Genossenschaft der Steuerberater). Das lasse sich an verschiedenen Zahlen festmachen, so die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung. Die Experten stellen eine Rechnung auf: Danach erhielten etwa langjährig versicherte Männer, die 2019 in Deutschland neu in Rente gingen, eine monatliche Altersrente von durchschnittlich 1148 Euro. Österreicher, die in den Ruhestand gehen, verbuchen dagegen am Monatsende 1678 Euro auf ihrem Konto  – bei 14 Auszahlungen pro Jahr. Nach 30 Beitragsjahren liegt die Mindestrente in Österreich bei 1136 Euro monatlich. Davon können deutsche Rentner nur träumen. Damit nicht genug, auch für die heute Jüngeren seien die Perspektiven in Österreich für zukünftige Rentner wesentlich besser als in Deutschland.

    Allerdings, das darf nicht verschwiegen werden, zahlen Österreicher auch höhere Beiträge für die gesetzliche Rente. Österreich setzt, anders als Deutschland, weiterhin weitgehend auf die umlagefinanzierte gesetzliche Rente (GRV), während in Deutschland das Rentenniveau systematisch abgeschmolzen wird. Übrigens, in Österreich sind auch die Selbstständigen einbezogen worden.

    Staat hat Rentner geschröpft

    „In Deutschland wurde und wird über die kommenden Jahre das Niveau dieser ‚ersten Säule’ dagegen deutlich reduziert, um den Beitragssatz in der GRV zu stabilisieren“, schreibt die Datev. Die Differenz sollte eben durch staatlich subventionierte Riester-Vorsorge ausglichen werden. Dumm nur, dass viele da nicht mitmachen – weil sie nicht wollen oder nicht können. Weder haben alle eine betriebliche Altersvorsorge, noch riestern sie. Nur etwas mehr als die Hälfte der Arbeitnehmer hierzulande habe Aussicht auf eine betriebliche Rente. Dazu kommt, dass viele Riester-Verträge kaum Rendite abwerfen – wie auch, da die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank viele Pläne zunichte macht. Diese Negativ-Trends werden sich eher noch verschlimmern. Wer betrieblich über eine Direktversicherung vorsorgte, wird in der Auszahlphase durch die Krankenkassen geschröpft, denn er muss annähernd 20 Prozent an sie abdrücken. Er zahlt den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil in die Kranken- und Pflegeversicherung, plus Zusatzbeitrag kommt er somit auf annähernd 20 Prozent. Proteste des Verein der Direktversicherungsgeschädigten haben zumindest erreicht, dass ein Freibetrag von 159, 25 Euro abgezogen wird. Das ist allerdings ein Tropfen auf den heißen Stein, wie der Vergleich mit Österreich zeigt.

    Höheres Rentenniveau in Österreich

    Österreicher dürfen sich den Experten der Hans-Böckler-Stiftung zufolge über ein Rentenniveau von 78,1 Prozent (brutto, vor Steuern und Sozialabgaben) und 91,6 Prozent (netto) aus freuen; in Deutschland sei das zukünftige Rentenniveau der GRV hingegen weitaus niedriger: 37,5 Prozent netto und 50,0 Prozent brutto, denn von der Brutto-Rente werden Kranken- und Pflegebeiträge abgezogen sowie die Steuern.

    Riester kann nicht alles ausgleichen

    Jetzt der entscheidende Satz: Der große Rückstand der Deutschen lasse sich durch private Zusatzvorsorge selbst unter den aus Sicht der Forscher zu optimistischen Annahmen der OECD nur zur Hälfte ausgleichen. Auch was die Rentenanpassung betrifft, sind die Österreicher besser dran: Während die österreichische GRV einen jährlichen Inflationsausgleich vorsehe, koppele die deutsche GRV die Rentenentwicklung an das Wachstum der Löhne, allerdings gedämpft unter anderem durch den sogenannten Nachhaltigkeitsfaktor. In den vergangen zehn Jahren hätten die unterschiedlichen Anpassungsmechanismen tatsächlich aber zu einem deutlich größeren Abstand geführt.

    Höhere Beitragssätze in Österreich

    Die Österreicher müssen vordergründig für ihre Rente tiefer in die Tasche greifen: Der Beitragssatz liege in der Alpenrepublik seit 1988 unverändert bei 22,8 Prozent, in Deutschland seien es im Jahr 2015 18,7 Prozent. Wer jedoch ein bisschen mehr will, als das, was ihm die GRV gönnt, muss riestern. Die vier Prozent für die Riester-Vorsorge hinzu gerechnet, unterscheiden sich die Beitragssätze in beiden Ländern kaum noch. Dazu kommt der Studie zufolge, dass die österreichischen Arbeitgeber einen höheren Anteil am Rentenbeitrag tragen als die Beschäftigten (12,55 Prozent versus 10,25 Prozent), während es in Deutschland umgekehrt ist. Übrigens, passen die Österreicher auch die Renten an die Pensionen an, was hierzulande einfach ausgeblendet wird.

    Die Forscher schlagen vor, den „Riester-Faktor aus der Rentenformel zu entfernen und so das Leistungsniveau der GRV zu stabilisieren“. Für den Sozialverband VdK ist eine Erwerbstätigenversicherung, in die alle Arbeitskräfte einzahlen, eine der zentralen Forderungen der VdK-Kampagne #Rentefüralle. Dafür gibt es mit Österreich ein erfolgreiches Vorbild.

    Ösis machen’s uns vor

    Insgesamt zeigt Österreich, dass es auch anders geht – zum Nutzen der Rentner. Nach den Reformen in Deutschland ist “ein System übrig geblieben, das in Zukunft viele noch nicht einmal vor Altersarmut schützen wird“, schreiben die Wissenschaftler der Hans-Böckler-Stiftung. Das habe zwei der Studie zufolge Ursachen:

    • Erstens erreiche weder die betriebliche noch die Riester-Rente alle Beschäftigten. Umfragen zeigen, dass nur rund 35 Prozent „riestern“. Aussicht auf eine betriebliche Rente haben gut 56 Prozent. Knapp 30 Prozent aller Arbeitnehmer nutzen keine der freiwilligen Vorsorgeformen. Das gilt besonders häufig für Beschäftigte mit niedrigen Einkommen. Sie hätten zwar eine zusätzliche Absicherung besonders nötig, verzichten aber darauf – oft aus finanziellen Gründen.
    • Zweitens bringen insbesondere viele Riester-Verträge nach Einschätzung der Wissenschaftler nicht die Renditen, die nötig wären, um Lücken in der gesetzlichen Rente auszugleichen. Das zeige sich an den hohen Gebühren und am stetig sinkenden Garantiezins, der von vier Prozent im Jahr 2000 auf mittlerweile nur noch 0,9 Prozent herabgesetzt wurde.

    https://twitter.com/oliverdasgupta/status/1301890204119248896

  • Wie dich Bank und Versicherung übers Ohr hauen

    Wie dich Bank und Versicherung übers Ohr hauen

    Wir wollen nur dein Bestes – dein Geld. Darauf lässt sich die Beratung von Bank und Versicherung verkürzen. Beide sind an Provision interessiert, nicht am Nutzen des Kunden – schlecht für den Kunden.

    Direktversicherte und auch andere Altersvorsorgesparer wurden jahrzehntelang hinters Licht geführt. Ihre Altersvorsorge über Bank oder Versicherung abgewickelt ist wegen der Abgaben im Alter schlechter als ein Bank- oder Aktiensparplan ohne staatliche Förderung. Leider nicht nur das, am Ertrag ihres Ersparten zehren auch die Provisionen von Bank und Versicherung. Am Ende bleibt von der einmal versprochenen Rendite nichts mehr übrig. Millionen sind auf den Schwindel von Banken, Sparkassen und Versicherungen hereingefallen – und fallen immer noch herein, wie das Beispiel Metallrente zeigt.

    Der Bremer Boguslaw Zielke hat es einmal genau nachgerechnet, schließlich hat er die Zahlen seiner Direktversicherung bei der HUK seit Abschluss einschließlich aller Kosten, Prämien, Überschussbeteiligungen, Rückvergütungen und den Verlust an Entgeltpunkten der Rentenversicherung mit einem Banksparplan verglichen. Hätte er damals, in einen Banksparplan investiert, statt, wie auf Anraten der Politik, in eine Direktversicherung, so würde er heute über rund 40 000 Euro mehr verfügen. Hätte er in einen Fondssparplan investiert, wäre die Differenz vermutlich sogar noch weit höher ausgefallen.

    Schlecht beraten bei der Bank

    Vollbeiträge und Steuern sind das eine, Provisionen das andere, wie die Wirtschaftsjournalistin Ursula Weidenfeld in einem Artikel für „T-Online“ verdeutlicht. Wer die örtliche Bank- oder Sparkassenfiliale besucht, macht schon den ersten Fehler. Denn, Banker müssen per se an die Provision denken – die aber mindert automatisch die Rendite. Viele Eltern, „immer noch geprägt vom Weltspartag und dem Glauben, man werde fair beraten, wenn man die örtliche Bankfiliale aufsucht, empfehlen den persönlichen Kontakt“, stellt Weidenfeld fest. Sie lassen damit ihre Kinder oder Enkel ins Messer laufen.

    Was bekommen sie vom Bank- oder Sparkassenberater empfohlen? Drei teure Verträge:

    • einen Riester-Vertrag,
    • eine private Altersvorsorge und
    • einen aktiv gemanagter Aktienfonds.

    Für junge Menschen seien alle drei schlechte Lösungen. Beim Riester-Vertrag gebe es zwar die staatliche Förderung, aber nach zwei bis drei Jahren müsse der Vertrag erst einmal beitragsfrei gestellt werden, weil die Studentin oder der Auszubildende ja eine Zeit lang wenig oder nichts verdient. Wer einen Riester-Vertrag kündigen will, macht ein schlechtes Geschäft.

    Die Kapitallebensversicherung ist nicht viel besser. Die Renditen gehen gegen null; der Vertrag ist nicht so einfach kündbar. „Haben sie (die Jugenlichen) ihr Geld dann in gleich zwei langfristige Verträge gesteckt, kommen sie nur mit Verlusten wieder heraus“, so Weidenfeld. Für die Bedürfnisse junger Erwachsener grenze das an Körperverletzung.

    Beim aktiv gemanagten Aktienfonds greifen Bank- und Sparkassenberater gern auf hauseigenen Produkte zurück – und die sind meist nicht die renditestärksten, dafür aber fallen vergleichsweise hohe Ausgabeaufschläge an. Das ist alles andere als fair.

    Indexfonds als Alternative

    Was sollte sie denn stattdessen empfehlen? Passive Fonds in Form eines börsengehandelten Indexfonds – oder kurz ETF – auf den Weltindex MSCI World beispielsweise oder den MSCI All Country World Index (ACWI) oder auf den Technologie-Index Nasdaq oder den US-Index S&P 500. Diese ETFs bilden einen Aktienindex 1:1 ab.

    Umsetzen lässt sich so ein Fonds- und/oder Aktiensparplan ganz einfach – und dazu fast zu null Kosten. Mittlerweile bietet mit Trade Republic das erste Wertpapierhandelshaus entsprechende Sparpläne zum Nulltarif an, wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ schreibt. Da für die langfristige Rendite natürlich die Kosten eine wichtige Rolle spielen, sind Anleger mit einem günstigen Anbieter besser dran, als einem teuren. Wie die Tabelle der FAZ zeigt, liegen zwischen dem günstigsten und dem teuersten 2,5 Prozentpunkte – die fehlen natürlich am Ende im Alter.

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