Tag: Altersvorsorge

  • Für viele lohnt sich die Betriebsrente nicht

    Für viele lohnt sich die Betriebsrente nicht

    Deutschland begreift langsam, dass sich die Betriebsrente für viele nicht lohnt. Zuerst stand’s in der „Münchner Abendzeitung“, dann in der „Chemnitzer Zeitung“, dann im „Trierischen Volksfreund“ – letztlich in 20 Blättern. Knackpunkte sind der Arbeitgeberzuschuss und die Sozialabgaben in der Rente.

    Die betriebliche Altersvorsorge, verallgemeinernd auch „Betriebsrente“ genannt, ist in Verruf gekommen. Denn seit einigen Jahren werden Betriebsrenten ausgezahlt – und die „Betriebsrentner“ merken dann, dass netto nicht viel rum kommt. Sie lohnt sich nur für die wenigsten. Teilweise werden ihnen im Nachhinein sogar bereits zugesagte Betriebsrenten wieder gekürzt, sodass von einer „wichtigen Säule der Altersvorsorge“, wie die „Münchner Abendzeitung“ in ihrem am 20. August im Wirtschaftsteil erschienenen Artikel schreibt, nicht mehr viel übrig bleibt. Sie titelt deswegen auch „Die Betriebsrente lohnt sich nicht für jeden – was Berufstätige dazu wissen sollten“.

    Knackpunkte der Betriebsrente:

    • Der Zuschuss des Arbeitgebers
    • Steuern und Sozialabgaben

    Genau diese Punkte lassen Verkäufer von Betriebsrenten aber immer geflissentlich weg, schließlich soll der Kunde, sprich der abhängig Beschäftigte, ja den Altersvorsorgevertrag unterschreiben.

    Ralf Scherfling von der Verbraucherzentrale NRW mahnt, genau hinzuschauen und zu fragen, wann sich eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) für Arbeitnehmer auszahlt:

    Im Grunde genommen hat jeder Anspruch auf Entgeltumwandlung: „Jeder Arbeitnehmer hat grundsätzlich das Recht darauf, einen Teil des Gehalts mit der sogenannten Entgeltumwandlung für die Betriebsrente aufzuwenden”, wird Marta Böning, Arbeitsrechtlerin vom Deutschen Gewerkschaftsbund, von der „Münchner Abendzeitung“ zitiert. Dabei werde direkt aus dem Bruttolohn ein Sparbeitrag in einen Vorsorgevertrag gezahlt. Die Beiträge sind damit zunächst steuer- und sozialversicherungsfrei.

     

    Die Einschränkungen:

    • Voraussetzung für den Anspruch auf Entgeltumwandlung sei, dass der Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist und jährlich mindestens 240 Euro anspart, erklärt Klaus Stiefermann von der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (ABA). Wichtig sei auch, dass ein Anspruch in einem möglichen Tarifvertrag nicht ausgeschlossen wird, denn aus Tarifverträgen ergeben sich oft bereits Regelungen zur betrieblichen Altersvorsorge, wird der Experte von der „Münchner Abendzeitung“ zitiert.
    • Zu geringe Zuschüsse lohnen kaum: „Grundsätzlich müssen Arbeitgeber das Sparvorhaben bei Neuverträgen seit 2019 mit mindestens 15 Prozent des Umwandlungsbetrags unterstützen, heißt es vom Fondsverband BVI. Ab 2022 gelte dieser verpflichtende Arbeitgeberzuschuss auch für bestehende Entgeltumwandlungsvereinbarungen.“
    • Diese 15 Prozent sind ein Bonbon für den Arbeitgeber, aber ein saurer Apfel für den Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber spart sich 20 Prozent Sozialbeiträge und gibt nur 15 Prozent weiter, so will es das von der SPD initiierte Betriebsrentenstärkungsgesetz. Was der Arbeitnehmer an Sozialabgaben im Berufsleben spart, muss er in der Rente nachzahlen – und wer weiß, wie hoch die dann wegen der Alterung der Bevölkerung sein werden. Schon heute steigen die Pflegebeiträge kontinuierlich. Also, ein schlechtes Geschäft.
    • Die spätere Rente ist aber nicht nur sozialabgabenpflichtig, sondern auf sie muss der Rentner auch Steuern zahlen. „Anders als bei der gesetzlichen Rente müssen sie (die Rentner) in der Auszahlungsphase den vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag zahlen, der Freibetrag, liegt bei 159,25 Euro“, schreibt die „Münchner Abendzeitung“ ganz richtig. Unter Umständen sei bei niedrigen Arbeitnehmer-Zuschüssen eine Riester-Vorsorge möglicherweise vorteilhafter.
    • Weil der Arbeitnehmer wegen der Entgeltumwandlung weniger in die gesetzliche Rente sowie Kranken- und Arbeitslosenversicherung einzahlt, bekommt er natürlich im Fall der Fälle auch weniger gesetzliche Rente sowie das Kranken- und Arbeitslosengeld.
    • Die Betriebsrente bereitet auch beim Job-Wechsel Probleme. Denn nicht immer übernimmt der neue Arbeitgeber den bisherigen Vertrag. Wer beim neuen Arbeitgeber mit einem neuen Vertrag anfängt, zahlt neue Abschluss- und gegebenenfalls auch mehrfach Verwaltungskosten. „Denn nur selten kann und will man den Altvertrag mitnehmen“, so Scherfling Ob die Konditionen übertragbar seien, hänge von der Vertragsart ab.

    Betriebsrente lohnt sich selten

    Klaus Stiefermann meint, eine Betriebsrente könne sich aufgrund besserer Konditionen auszahlen: “Diese können nämlich manchmal deutlich attraktiver sein, als wenn man eine vergleichbare Versorgung auf dem Markt, zum Beispiel in Form einer privaten Lebensversicherung, ,kauft`”. Klar, dass er diese Meinung vertritt, gehören der ABA doch neben Unternehmen, auch Versorgungseinrichtungen und Versicherungen sowie Banken an. Er spricht pro domo und ist somit parteilich.

    Sozialabgaben nur gestundet

    Die Steuern- und Abgabenfreiheit in der Einzahlphase heißt lediglich, dass diese Abzüge gestundet sind, denn in der Auszahlphase wird der Rentner damit belastet. Steuerfrei sind auch nur Beitragszahlungen bis monatlich maximal 552 Euro; auf Beiträge bis zu 276 Euro im Monat entfallen außerdem keine Abgaben zur Renten-, Kranken- Pflege- und Arbeitslosenversicherung.

    Grundsätzlich kann jeder Arbeitnehmer der „Münchner Abendzeitung“ zufolge jährlich bis zu acht Prozent der jeweils aktuellen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei umwandeln. Auch Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld kämen laut BVI dafür in Frage. Investieren ohne Abzug von Sozialabgaben kann ein Arbeitnehmer bis zu vier Prozent – maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze bei 82 800 Euro (Stand 2020).

    Fünf Wege zur Betriebsrente:

    • Die zwei internen sind ein Rentenversprechen des Arbeitgebers über eine sogenannte Direktzusage oder eine Zusage über Unterstützungskassen.
    • Direktversicherung
    • Pensionskasse
    • Pensionsfonds

    Übrigens, der fast textgleiche Artikel, der in der „Münchner Abendzeitung“ und der „Chemnitzer Zeitung“ am 20. August erschien, tauchte in den darauf folgenden Tagen auf in:

    • „Gießener Anzeiger“
    • „Oberhessische Zeitung“
    • „Usinger Anzeiger“
    • „Lauterbacher Anzeiger
    • „Kreis-Anzeiger“
    • „Bürstädter Zeitung“
    • „Darmstädter Echo“
    • „Lampertheimer Zeitung“
    • „Main-Spitze“
    • „Wiesbadener Kurier“
    • „Wormser Zeitung“
    • „Idsteiner Zeitung“
    • „Allgemeiner Zeitung Mainz-Rheinhessen“
    • „Freies Wort“
    • „Meininger Tagblatt“
    • „Südthüringer Zeitung“
    • „Schwäbische Zeitung“
    • „Trierischer Volksfreund“
    • „Nordkurier“
    • „Kölnische Rundschau“
  • Wie Journalisten für dumm verkauft werden

    Wie Journalisten für dumm verkauft werden

    Zigtausende Journalisten sorgen beim Versorgungswerk der Presse fürs Alter vor. Vom dem  werden sie für dumm verkauft. Kein Wort, dass sie damit ihre gesetzliche Rente mindern. Und für ihre Presserente müssen sie volle Krankenkassen- und Pflegebeiträge zahlen.

    Wie schlecht es um die Altersvorsorge der Presse steht, belegt eine Meldung des Versicherungsjournals, das titelt „Kein Neugeschäft mehr für Allianz Presse-Pensionskasse“. Ab 1. Oktober 2020 werde die Presse-Pensionskasse der Allianz Lebensversicherung kein Neugeschäft mehr schreiben. Für Bestandskunden als auch das Versorgungswerk der Presse habe diese Entscheidung keine Konsequenzen. Wie schlecht steht es um die Presse-Pensionskasse, wenn der Versicherer kein Neugeschäft mehr macht? Ziemlich vermutlich, denn in ähnlich gelagerten Fälle folgte oft der Verkauf an eine Run-off-Gesellschaft. Bei einem Run-Off verkauft der Versicherer seinen Versicherungsbestand – oder einen Teil – an  eine auf die Abwicklung von Lebensversicherungen spezialisiertes Unternehmen. Damit aber drohe, schreibt der „Spiegel“ die private und betriebliche Altersvorsorge in sich zusammenzufallen.

    Was kommt für Journalisten raus?

    Die Allianz beeilt sich zu betonen, dass die Entscheidung keine Konsequenzen für das Versorgungswerk der Presse habe, bei dem viele Journalisten ihre Altersvorsorge haben. Da stellt sich doch die Frage, wie gut oder schlecht die “Presserente” ist. Wissen die Journalisten, was am Ende dabei rauskommt? Vermutlich nicht. Bei Auszahlung müssen sie nämlich die vollen Krankenkassen- und Pflegebeiträge auf ihre Presserente zahlen. Der Gesetzgeber gesteht ihnen lediglich einen Freibetrag von 164,50 Euro (Stand 1.1.2022) für die Krankenkassenbeiträge zu (nicht für den Pflegebeitrag). Das heißt, wer seine Presserente in Form einer einmaligen Kapitalauszahlung bezieht, zahlt 120 Monate oder zehn Jahre lang den Arbeitgeber- und den Arbeitnehmeranteil plus Zusatzbeitrag plus Pflegebeitrag an die Krankenkasse. Denn,  „bei Kapitalleistungen wird der Auszahlungsbetrag rechnerisch durch 120 geteilt; darauf werden monatlich die entsprechenden Krankenversicherungsbeiträge erhoben“, schreibt das Versorgungswerk der Presse ganz richtig.  Übrigens werden im Alter nicht nur Kranken- und Pflegebeiträge fällig, sondern auch Steuern, wie die Presse-Versorgung auf ihrer Homepage schreibt:

    Die Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung (bAV) werden im Alter besteuert – in aller Regel aber zu einem günstigeren Steuersatz als im Erwerbsleben. Wenn Sie als Rentner gesetzlich krankenversichert sind, zahlen Sie außerdem in der Regel auch Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung aus Ihrer Rente.  Privatversicherte sind hier beitragsfrei.

    Bei ihrer Beispielrechnung lässt das Versorgungswerk der Presse diesen Abzug aber geflissentlich weg. Ein 35jähriger Redakteur oder eine Redakteurin, der oder die bis zur Rente mit 65 brav 352,50 Euro monatlich einzahlt, kommt nach Rechnung des Versorgungswerks der Presse auf eine Kapitalauszahlung von 104 939 Euro. Die 104 939 Euro werden durch 120 geteilt – ergibt 874,50 Euro, für die er 120 Monate lang Krankenkassen-, Zusatz- und Pflegebeiträge zahlen muss. Angenommen es gibt bis dahin noch das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz, dann werden 164,50 Euro abgezogen – macht 710 Euro. Davon zahlt er – sagen wir mal – 19 Prozent Krankenkassen-, Zusatz- und Pflegebeiträge. Macht 134,90 Euro monatlich oder 16 188 Euro über die gesamte Laufzeit von 120 Monaten. Aus seinen monatlichen 874,50 Euro sind (874,50  minus 134,90) 738,60 Euro geworden. Dafür hat unser Redakteur oder unsere Redakteurin aber insgesamt (352,50 mal 12 mal 30) 126 900 Euro eingezahlt. Er oder sie hat also mehr eingezahlt, als er oder sie herausbekommt. Zusätzlich hat unser Redakteur oder unsere Redakteurin wegen der Entgeltumwandlung auch noch seine oder ihre gesetzliche Rente gemindert. Denn, wer wegen der Umwandlung eines Teils seines Gehalts weniger in die Rentenversicherung einzahlt, bekommt später auch weniger gesetzliche Rente.

    Bei der “reinen” Presserente ist die Sache Betroffenen zufolge noch “perfider”.  Denn der Beitrag des Arbeitnehmers werde vom bereits versteuerten und sozialversicherungspflichtigen Gehalt abgezogen; der  Zuschuss des Arbeitgebers werde dem Bruttogehalt zugeschlagen und anschließend besteuert und die Sozialversicherung abgeführt. Dafür reduziert sich die gesetzliche Rente nicht – ein schwacher Trost.

    Überschussbeteiligung?

    Es macht’s auch nicht besser, dass ihm das Versorgungswerk der Presse eine mögliche Überschussbeteiligung verspricht, die sein Garantiekapital auf vielleicht 168 050 Euro anhebt – immer unter Vorbehalt. Jeder von uns „alten“ Redakteuren weiß, dass die Überschussbeteiligung von Jahr zu Jahr geschrumpft ist. Keiner sollten sich also darauf verlassen. Aber angenommen, das Versorgungswerk der Presse schafft es tatsächlich, dieses Gesamtkapital zu erwirtschaften, dann zahlt unser Redakteur nicht 16 308 Euro an die Krankenkasse, sondern:

    168 050 Euro geteilt durch 120 = 1400 Euro

    – 164,50 Euro Freibetrag

    1235,50 Euro zu verbeitragen

    davon 19 Prozent = 234,75 Euro monatlich oder 28.169,40 Euro gesamt

    Ist eine Presserente angesichts dieser Zahlen tatsächlich ein gutes Geschäft?

    Bild von Ivana Divišová auf Pixabay

  • VdK fordert Rentensystem für alle

    VdK fordert Rentensystem für alle

    Die Forderungen des Sozialverbands VdK klingen radikal: eine Sozialversicherung für alle – und das bezogen auf Rente, Pflege und Arbeitslosenhilfe, finanziert durch eine Vermögensabgabe der Reichen.

    Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, hält nicht lange hinterm Berg mit dem was sie will. Sie fordert mehr Solidarität ein. Die Kosten der Krise müssten gerecht verteilt werden, deswegen sei eine Vermögensabgabe notwendig. Sie will die Super-Reichen heran ziehen zur Finanzierung der Krisenkosten. Sie rechnet vor, dass die eine Hälfte der Deutschen 99 Prozent des gesamten Vermögens hierzulande besitzt und die andere Hälfte nur ein Prozent – ein deutlich Beweis, wie ungleich das Vermögen hierzulande verteilt sei. Von der reichen Hälfte fordert sie mehr Solidarität und verlangt eine einmalige Vermögensabgabe. Ganz konkret würde dieses bedeuten, dass alle, die mehr als eine Million besitzen, einen relevanten Beitrag für die Gemeinschaft leisten sollen. Selbst bewohnte Immobilien blieben allerdings steuerfrei. „Der Effekt wäre enorm, wir sprechen von zusätzlichen Steuereinnahmen im Milliardenbereich“, so Bentele.

    Übrigens, in Deutschland gab es schon einmal eine Vermögensabgabe. Mit dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) wurden 1952 die Sachvermögen und sonstigen Vermögenswerte mit einer außerordentlichen Vermögensabgabe von 50 Prozent des Werts belegt (Lastenausgleich), wie das Portal Währungsreform-Vorbereitung schreibt. Alle Vermögenspositionen wurden dem Lastenausgleich unterworfen. Auf Grundstücke und Häuser wurde eine Zwangshypothek eingetragen. Der jeweils gewährte Freibetrag lag bei 5000 DM pro Person. Parallel dazu gab es eine Vermögensteuer von einem Prozent.

    VdK fordert Umbau der Sozialsystems

    Damit nicht genug, Bentele  fordert ferner einen komplette Umbau unseres Sozialsystems. „Mit einem solidarisch ausgestalteten Sozialversicherungssystem kommen wir alle besser durch die Krise“, so ihre Idee. Das Kurzarbeitergeld federe gerade enorm viel ab. Aber, „Selbstständigen fehlt zum Beispiel dieses Sicherheitsnetz“. Ihre Meinung nach sollen „alle Menschen in Deutschland in eine Sozialversicherung einzahlen“ – und wenn sie Sozialversicherung sagt, meint sie Rente, Kranken-,  Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Wie notwendig eine Reform beispielsweise eine Reform der Pflegeversicherung sei, zeige das Beispiel Bayern. So liege der Selbstzahleranteil in bayerischen Pflegeheimen derzeit bei 2018 Euro, was sich nur wenige leisten können. Das heißt, jeder dritte Heimbewohner lebe von Sozialhilfe, so die bayerische Landesvorsitzende Ulrike Mascher. Bentele fordert eine Rentenversicherung, „in die alle einzahlen“ – Selbstständige, Beamte und Abgeordnete. Sie kämpft für eine verpflichtende gesetzliche Krankenversicherung und eine Pflegevollversicherung.

    In den vergangenen 16 Jahren wurden vor allem Direktversicherte und Betriebsrentner von der Politik geschröpft, um das Gesundheitssystem am Laufen zu halten. Diese Gruppe zahlt seit 2004 mit Einführung des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG) den vollen Kranken- und Pflegebeitrag, das sind annähernd 20 Prozent. Die Lasten müssen, wie Bentele ganz richtig sagt, gerecht auf alle verteilt werden und nicht nur auf eine gesellschaftliche Gruppe. Dagegen wehrt sich der Verein der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) und stößt bislang bei den Politikern auf taube Ohren.

    Die Zeit sei reif für sozialpolitischen Ideen. Mit diesen Forderungen wird der VdK zur Bundestagswahl 2021 antreten. Die Corona-Krise habe schließlich gezeigt, was plötzlich alles möglich ist. Sie habe allerdings auch die Mängel offenbart. Bei der Digitalisierung hechelt Deutschland anderen Staaten hinterher. Es sei jetzt die Zeit, Weichen zu stellen und systemrelevante Themen zu diskutieren.

    Krisengewinner sollen zahlen

    Die Tilgung der Corona-Schulden dürfe nicht über kurz oder lang durch Leistungskürzungen im Sozialbereich erfolgen, wie teilweise bereits gefordert. „Das würde die soziale Ungleichheit weiter vorantreiben und den sozialen Frieden gefährden“, so Bentele. Das schade der Wirtschaft mehr als krisenbedingt vorübergehend steigende Sozialausgaben.

    Der VdK wolle sich bei der Steuergesetzgebung einmischen. Vor allem „Krisengewinner“ sollen jetzt ihren Beitrag leisten.

    Der VdK hat allein in Bayern 729 000 Mitglieder und bundesweit weit mehr als zwei Millionen.

  • Kann Scholz Kanzler?

    Kann Scholz Kanzler?

    Der jetzt zum SPD-Kanzlerkandidat gekürte Olaf Scholz hat 2003 maßgeblich daran mitgewirkt, dass Direktversicherungen voll mit Sozialabgaben belegt wurden – eine Sabotage der Altersvorsorge. Was taugt Scholz insgesamt als Kanzler?

    Nichts ist vergessen! War nicht Olaf Scholz 2003 Generalsekretär der SPD und hat er nicht damals für das umstrittene Gesundheitsmodernisierungsgesetz plädiert? Die „Frankfurter Rundschau“ vom 12. September 2003 beschreibt den Kampf um eine solidarische Krankenkasse. Damals hätte die Chance bestanden, Beamten, Selbstständigen, Vermietern und Kapitalbesitzern in eine solidarische Krankenkasse einzubinden, stattdessen bemühte sich Olaf Scholz, „den geforderten Systemwechsel auf  einen bloßen ‚Solidaritätsverbund aus privater und gesetzlicher  Krankenversicherung‘ klein zu kochen“. Statt sich für eine Bürgerversicherung einzusetzen, forcierte Olaf Scholz zusammen mit seiner Parteigenossin Ulla Schmidt – und der ausdrücklichen Billigung von Horst Seehofer (CSU) – das umstrittene  Gesundheitsmodernisierungsgesetz, das die Vollverbeitragung von Direktversicherten und Betriebsrentner erlaubt. Seit 2004 zahlt die davon Betroffenen den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil an der Krankenkasse sowie Zusatz- und Pflegebeitrag, insgesamt annähernd 20 Prozent – und das zehn Jahre lang.

    Ihm war voll bewusst, dass er mit diesem Gesetz die finanzielle Lebensplanung von Millionen Deutscher sabotiert. Das war Scholz und Ulla Schmidt aber gleichgültig. Was ist von einem solchen Kanzler noch zu erwarten?

    Kann Scholz Kanzler?

    Mal abgesehen von der Sabotage der Altersvorsorge – kann Scholz Kanzler? Anders als beispielsweise Norwegen hält sich der Staat hierzulande weitgehend aus Aktien heraus. Ja, Olaf Scholz verkündet sogar, sein „ganzes Geld trotz Minizinsen auf dem Sparbuch“ zu haben, wie „Focus Online“ ihn zitiert. Er vermitteln den Deutschen damit, Aktien und Fonds seien nichts für die Altersvorsorge – „die völlig falsche Botschaft“, wie „Focus Online“ meint. Nicht von ungefähr haben die Norweger pro Bürger ein Guthaben, die Deutschen jedoch Schulden. Scholz zeichnet sich durch sein Feindschaft aus gegen alles, was Aktien betrifft. Statt die Aktienkultur hierzulande zu fördern, entwarf er eine Finanztransaktionssteuer, die vor allem Aktionäre, nicht aber Zocken treffen würde. Sie ist gefloppt. Diese Steuer sollte die Grundrente finanzieren. Bei der Grundsteuerreform sorgte er für mehr Verwirrung als Klärung. Die Folge wird ein Flickenteppich an verschiedenen länderspezifischen Lösungen sein.  Finanzminister Olaf Scholz bestätige eindrucksvoll, so „Focus Online“, dass die Sozialdemokraten nicht mit Geld umgehen können. Scholz ist schließlich nicht irgendein Sozialdemokrat, sondern Finanzminister und ehemaliger Generalsekretär. Scholz sehe tatenlos bei der Entwertung seines Geldes durch die Inflation zu.

    Angesichts seiner Einstellung zu Aktien ist es nicht verwunderlich, dass Olaf Scholz die Börse im Besonderen und der Kapitalmarkt im Allgemeinen nicht sonderlich interessiert. Wie anders ließe sich sein Versagen im Fall Wirecard erklären? Wirecard ist indes nur ein Steinchen im Mosaik des Kontrollversagens. Der Bilanzskandal um den Zahlungsdienstleister Wirecard spielte sich sozusagen vor Scholz‘ Augen ab – und er hat einfach weggeschaut, denn die Finanzaufsicht BaFin steht unter seiner Ägide. Selbst die SPD sehe Handlungsbedarf, so die „Welt“. Für ihren finanzpolitischen Sprecher Lothar Binding stehe der Wirecard-Fall für ein wiederholtes „Totalversagen auf dem Finanzplatz Deutschland“. Er stellt die Bilanzmanipulationen in eine Reihe mit anderen Skandalen, beispielsweise dem Cum-Ex-Betrug und den Manipulationen des Zinssatzes Libor. Das alles geschah unter der Ägide des Finanzministers.

    Bei Digitalisierung nur Mittelklasse

    Als Kanzler will Scholz die Digitalisierung in Deutschland vorantreiben. Warum hat er das nicht schon während seiner Regierungszeit getan? Deutschland gehört nicht zu den Spitzenreitern bei der Breitbankverkabelung, die Ausstattung der Schulen lässt zu wünschen übrig, in punkto Innovation machen uns kleiner Länder wie Estland etwas vor. Beim E-Government hinkt Deutschland Schweden, Norwegen und Dänemark hinterher. Deutsche müssen immer noch zum Amt laufen, wenn sie Dokumente beantragen oder sich ummelden. „Das BMF (Bundesministerium für Finanzen) galt lange als Bremser für innovationsfördernde Maßnahmen wie einen großen Kapitalfonds für Start-ups (Zukunftsfonds) oder das Thema Mitarbeiterbeteiligung für Start-ups“, schreibt der „Berliner Tagesspiegel“.

    Obwohl Scholz noch vor einem Dreivierteljahr gegen die heutigen Parteichefs Saskia Esken und Norbert Walter-Borjans verloren hat, ist er jetzt der Kanzlerkandidat der SPD. Er sei mit seinem Ansehen, seiner Erfahrung und seiner Solidität „der richtige Kanzler in dieser Zeit“, zitiert der „Tagesspiegel“ Parteichef Norbert Walter-Borjans. Ist das so?

    Pressefoto: SPD – Norbert Walter-Borjans, Olaf Scholz und Saskia Esken | Foto: Thomas Trutschel / Photothek

  • Lohnt sich die Metallrente?

    Lohnt sich die Metallrente?

    Anfang Mai nahm der DVG die Metallrente genauer unter die Lupe und entdeckte einige Webfehler. Daraufhin hat das Versorgungswerk Metallrente reagiert. Journalistische Fairness gebietet, den Kritisierten zu Wort kommen zu lassen – in Form eines Gastbeitrags. Jeder kann sich somit sein eigenes Urteil bilden.

    Gastbeitrag von MetallRente*

    Das Versorgungswerk Metallrente wurde 2001 von der Gewerkschaft IG Metall und dem Arbeitgeberverband Gesamtmetall gemeinsam als Kind der Rentenreformen der 00er Jahre gegründet, die zu weitreichenden Absenkungen der Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung führten. Ziel dieser gemeinsamen Einrichtung der Tarifparteien war und ist es auch fast 20 Jahre später noch, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern den Aufbau einer guten zusätzlichen Betriebsrente zu ermöglichen und Arbeitgeber dabei zu unterstützen, hierfür verlässliche und tarifvertragskonforme Angebote zur Verfügung stellen zu können. Mit heute fast 800.000 Altersvorsorgesparerinnen und -sparern und über 120.000 privaten Absicherungen für finanziellen Schutz bei Berufsunfähigkeit, Erwerbsminderung oder -unfähigkeit sowie im Fall des Verlusts von Grundfähigkeiten ist Metallrente nicht mehr nur dem Anspruch nach, sondern tatsächlich zu einer Referenz geworden.

    Diese Erfolgsgeschichte wie auch die besondere Rolle der beiden Sozialpartner als Träger des Versorgungswerks erklärt, warum Metallrente besonders in den Fokus rückt, wenn es um die Bewertung der Gegenwart wie auch die Debatte um die Zukunft der betrieblichen Altersversorgung geht.

    Nicht nur der Verein der Direktversicherungsgeschädigten e.V. stellt sich angesichts schwankender Kapitalmärkte, Niedrig- bis Negativzinsen und auch bestimmter gesetzlicher Regelungen – etwa zur Beitragspflicht von Betriebsrenten – die berechtigte Frage: Lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge insgesamt – und lohnt sich im Besonderen die Metallrente?

    Um diese Frage(n) zu beantworten, muss zunächst unterschieden werden zwischen Rahmenbedingungen, die alle Betriebsrentenangebote in den sogenannten externen Durchführungswegen betreffen, und den spezifischen Bedingungen der Angebote von Metallrente.

    Beginnen wir mit den Regelungen, denen alle Betriebsrentenangebote unterliegen, die nicht in Form einer Direktzusage des Arbeitgebers „intern“, das heißt über die Bilanz des Unternehmens aus eigenen Mitteln, finanziert werden:

    Gefördertes Sparen per Betriebsrente

    Das Sparen für eine zusätzliche Betriebsrente wird staatlich gefördert, indem auf die Sparbeträge nur begrenzt Steuern und Sozialversicherungsbeiträge erhoben werden. Die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sparen hier, indem sie einen Teil ihres Bruttoentgelts in einen Betriebsrentenvertrag investieren. Den vereinbarten Entgeltteil zieht der Arbeitgeber direkt vom Bruttogehalt ab und leitet ihn an das Versorgungswerk weiter, das heißt zumeist an eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds – abhängig davon, was arbeitsrechtlich zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten vereinbart wurde. Diese „Bruttoentgeltumwandlung“ wird nach § 3.63 EStG in zweifacher Hinsicht gefördert: Beiträge von bis zu 3.312 Euro pro Jahr (vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze West 2020) können steuerfrei und beitragsfrei zum Aufbau einer Betriebsrente gespart werden. Nochmals 3.312 Euro pro Jahr können steuerfrei, aber beitragspflichtig zur Sozialversicherung in einen Altersvorsorgevertrag eingezahlt werden (acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze West 2020). Wer also monatlich bis zu 276 Euro für eine Betriebsrente spart, zahlt hierauf keinerlei Steuern und Sozialabgaben. Dies wirkt sich direkt auf die Höhe des Nettogehalts aus, denn um bei diesem Beispiel zu bleiben: Das spürbare Minus beträgt hier nur rund 134 Euro, obwohl fast das Doppelte jeden Monat in die Altersvorsorge fließt.

    Das Sparen für eine Betriebsrente ist auch mit der Riester-Förderung nach § 10a EStG aus dem eigenen Nettogehalt und mit direkten staatlichen Zulagen möglich. Nur wenige unserer Versorgungsberechtigten haben sich für diese Betriebsrentenförderung entschieden, weil das ständige Anpassungserfordernis im Zulagenverfahren für Beschäftigte und Arbeitgeber vergleichsweise kompliziert ist, wenn man die optimale Ausschöpfung der Zulagen sicherstellen will.

    Gesetzliche Rente allein reicht nicht

    Zusätzliche Altersvorsorge wird gefördert, weil sie notwendig ist. In der Regel wird die gesetzliche Rente allein später nicht ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard halten zu können. Die Forschung der letzten Jahre zeigt: Den meisten Menschen ist bewusst, dass sie im Laufe ihres Erwerbslebens zusätzlich sparen müssen, um auch nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben ein gutes Leben führen zu können. Das bestätigte auch unsere zuletzt 2019 veröffentlichte Metallrente Jugendstudie, die wir alle vier Jahre durchführen. Wie man spart, ist dabei jedem selbst überlassen und die Entscheidung für die „richtige“ Form der Altersvorsorge hängt von verschiedenen individuellen Faktoren ab. Allerdings sollte immer berücksichtigt werden, dass staatliche Förderung wie auch Zuschüsse des Arbeitgebers oder tarifvertraglich vereinbarte Leistungen nur für Sparverträge verwendet werden können, die eine Leistung erst im Alter vorsehen – also eine Altersvorsorge im engeren Sinne – und nicht für zeitlich flexibles und zweckungebundenes Sparen. Der Gesetzgeber wollte auch aufgrund der Absenkung der Rentenleistungen Anreize schaffen, damit die Menschen mit staatlicher Förderung entstehende „Rentenlücken“ selbständig schließen können. Bei der Entscheidung für eine Altersvorsorge sollte man deshalb prüfen, ob eine staatliche Förderung oder etwaige andere Zuschüsse dafür genutzt werden können. Ein ETF-Sparplan (Anmerkung der Redaktion: Sparplan, der auf börsennotierte Indexfonds setzt) oder ein separates Giro- oder Tagesgeldkonto werden beispielsweise nicht gefördert.

    Geld vom Chef nur für Betriebsrente

    Nur für eine Betriebsrente muss auch der Arbeitgeber Zuschüsse leisten, das heißt nur hier gibt es noch zusätzlich Geld vom Chef. Seit dem 1.1.2019 müssen Arbeitgeber bis zu 15Prozent des umgewandelten Entgelts als Zuschuss in die Betriebsrente der Beschäftigten zahlen, denn bei der Bruttoentgeltumwandlung sparen nicht nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Sozialversicherungsbeiträge, sondern auch der Arbeitgeber. Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz sind Arbeitgeber jetzt zur Weitergabe dieser Ersparnis verpflichtet worden. Ab 1.1.2022 gilt dies auch für bereits bestehende Betriebsrentenverträge. Tarifverträge können von diesen gesetzlichen Regelungen abweichen. Nach §1 Abs. 1 BetrAVG hat jede/r Arbeitnehmer/in einen gesetzlichen Anspruch auf ein Betriebsrentenangebot vom Chef.

    Um bei unserem oben genannten Beispiel zu bleiben, würde der Arbeitgeber bei 15 Prozent Zuschuss 35 Euro monatlich in den Vertrag einzahlen und der Nettoaufwand der/des Arbeitnehmers/in würde sich entsprechend auf 116 Euro pro Monat reduzieren, obwohl weiterhin 267 Euro gespart werden. Die Bestandsdaten von Metallrente zeigen, dass viele Arbeitgeber bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes in größerem Umfang freiwillige Zuschüsse für die Betriebsrente geleistet haben und weiter leisten. Um sich als attraktive Unternehmen zu positionieren und Fachkräfte langfristig an ein Unternehmen zu binden, werden diese Leistungen vom Chef in der Zukunft eher noch zunehmen.

    Betriebe legen noch was drauf

    In vielen Branchen gibt es zusätzliche tarifvertragliche Leistungen, auf die sich die Sozialpartner verständigt haben, um Beschäftigte beim Aufbau ihrer zusätzlichen Altersvorsorge zu unterstützen. In der Hauptbranche von Metallrente, der namensgebenden Metall- und Elektroindustrie, gibt es beispielsweise die Altersvorsorgewirksamen Leistungen (AVWL) in Höhe von derzeit 319 Euro pro Jahr für Vollzeitbeschäftigte. Diese Zuschüsse sollten sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in tarifgebundenen Unternehmen nicht entgehen lassen, denn sie führen zu einer weiteren Entlastung des Nettoaufwands auf 106 Euro, wenn wir unser Beispiel fortführen.

    In der Holz- und Kunststoffindustrie, in der Textilindustrie, aber auch in den chemischen Industrien und vielen weiteren gibt es Leistungen für die Altersvorsorge der Beschäftigten per Tarifvertrag. Wie bei den staatlichen Förderungen wird in den Tarifverträgen definiert, wann das Geld zu leisten ist und wofür dieses Geld verwendet werden darf.

    Beitragspflicht in der Rente

    Rentnerinnen und Rentner müssen auf ihre Betriebsrente Sozialversicherungsbeiträge zahlen. 2004 wurden für Betriebsrentner die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Zahlung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen auf Betriebsrenten – ohne Bestandsschutz für damals schon existierende Verträge – verschlechtert. Betriebsrenten sind seitdem grundsätzlich beitragspflichtig zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Egal, ob sie per Brutto- oder Nettoentgeltumwandlung angespart wurden. Diese Gesetzesänderung wurde seither in der Öffentlichkeit viel diskutiert, kritisiert und ihre Rücknahme gefordert. Nicht zuletzt führte sie zur Gründung von Interessenverbänden wie dem DVG e.V. Auch Metallrente und die Gesellschafter des Versorgungswerks, IG Metall und Gesamtmetall, haben diese gesetzliche Neuregelung vielfach und bis heute andauernd kritisiert. Denn sie wurde vor dem Hintergrund von Finanzierungsengpässen der gesetzlichen Krankenversicherungen beschlossen, die heute so längst nicht mehr bestehen, und stellt für die Altersvorsorge ein Hemmnis dar, die der Staat gleichzeitig von seinen Bürgerinnen und Bürgern erwartet beziehungsweise selbst notwendig gemacht hat.

    Ab 2020 Freibetrag von 159,25 Euro

    Zum 1.1.2020 wurde bei der Beitragspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung für Betriebsrentenleistungen auf Basis der Bruttoentgeltumwandlung gesetzlich nachgebessert und die vormals bestehende Freigrenze in einen echten Freibetrag in Höhe von derzeit 159,25 Euro umgewandelt. Das heißt, seither müssen nur auf Betriebsrentenzahlungen ab 159,26 Euro Sozialversicherungsbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung entrichtet werden. Betriebsrenten unterhalb von 159,25 Euro monatlich sind damit aktuell sogar bessergestellt als Leistungen aus der gesetzlichen Rente. Faktisch bedeutet dies, dass Rentner/innen bis zu einer Rentenhöhe von aktuell 318,50 Euro durch die Einführung des Freibetrags ebenfalls den halben Beitragssatz zur GKV zahlen. Erst oberhalb dieser Summe realisiert sich der volle Beitragssatz – grundsätzlich immer um die Ersparnis aus dem Freibetrag reduziert. Die gesetzliche Pflegeversicherung ist von dieser Verbesserung leider ausgenommen worden. Hier besteht die Freigrenze weiter, was die Bewertung leider erheblich erschwert: ab 156,26 Euro Betriebsrente pro Monat fallen die vollen Beiträge zur Pflegeversicherung an – und zwar ab dem ersten Euro.

    Der Begriff der „Doppelverbeitragung“ wird in diesem Kontext aus fachlicher Sicht häufig falsch verwendet. Meist ist damit gemeint, dass die/der Rentner/in den vollen Beitragssatz in Höhe von derzeit 18,6 Prozent zur Krankenversicherung leisten muss. Bis zum Renteneintritt teilen sich dagegen Arbeitgeber und Arbeitnehmer/innen den Beitrag jeweils zur Hälfte. Richtigerweise wäre hier also von „Vollverbeitragung“ zu sprechen. Die eigentliche „Doppelverbeitragung“ bei per Bruttoentgeltumwandlung angesparten Betriebsrenten tritt erst dann ein, wenn ein/e Beschäftigte/r während des Erwerbslebens Beiträge oberhalb der Sozialversicherungsfreiheit in Höhe von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze West für die Altersvorsorge umgewandelt hat. Wenn man also mehr als derzeit 267 Euro pro Monat in eine Betriebsrente einzahlt, muss man ab 268 Euro Sozialversicherungsbeiträge abführen – und auf die Betriebsrente später werden nach Überschreiten des Freibetrags nochmals Sozialversicherungsbeiträge fällig. Nur in diesen Fällen handelt es sich tatsächlich um eine „Doppelverbeitragung“.

    So oder so: Wer im eigentlich notwendigen Umfang für eine zusätzliche Betriebsrente spart, die später wirklich ausreicht, um die individuelle Rentenlücke zu schließen, muss  Sozialversicherungsbeiträge in voller Höhe bezahlen. Auch deshalb ist es sehr wichtig, bei der Entscheidung für eine Altersvorsorge nicht nur auf die in der Regel ausgewiesene spätere Bruttoleistung zu schauen, sondern auch eine Nettobetrachtung vorzunehmen. Das Versorgungswerk Metallrente hat sich diese im Markt noch unübliche Betrachtungsweise auf die Fahnen geschrieben und baut derzeit schrittweise beispielsweise alle Schnellrechner und Informationen in Materialien und auf der Website um, sodass die für Verbraucherinnen und Verbraucher relevante Netto-Betriebsrente ebenfalls auf den ersten Blick ersichtlich ist.

    Steuerpflicht in der Rente

    Rentnerinnen und Rentner müssen ihre Betriebsrente außerdem versteuern. Genau wie die gesetzliche Rente schrittweise steuerpflichtig wird, sind auch Betriebsrenten nach dem individuellen Steuersatz als Rentner/in steuerpflichtig. Zurzeit liegt der durchschnittliche Steuersatz im Rentenalter bei rund 15 Prozent. Der tatsächliche Steuersatz hängt natürlich von der individuellen Einkommens- und Vermögenssituation ab. Um die Netto-Betriebsrentenleistung zu bewerten, sollte deshalb auch abgeschätzt werden, wie hoch später der voraussichtliche Steuersatz individuell ausfallen wird und ab welchem Einkommen die geltenden Steuerfreibeträge voraussichtlich überschritten werden.

    Kapitalauszahlung besonders belastet

    Von der Sozialversicherungspflicht sind Kapitalauszahlungen von Betriebsrenten besonders betroffen. Wenn man sich seine angesparte Betriebsrente zum Vertragsablauf oder zum Renteneintritt als Kapital auf einen Schlag auszahlen lässt, wird die Summe fiktiv auf zehn Jahre verteilt, das heißt durch 120 (Monate) geteilt, um die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu bemessen.

    Die Entscheidung, sich die Betriebsrente einmalig als Kapital auszahlen zu lassen, ist deshalb in der Regel kein gutes „Geschäft“, aber individuell natürlich in einigen Fällen notwendig, beispielsweise um einen Immobilienkredit zu tilgen. Von einem angesparten Betriebsrentenkapital in Höhe von beispielsweise 50.000 Euro verbleiben nach Steuern und Sozialversicherungsabgaben nur noch rund 28.500 Euro, wenn der Rentenbeginn nach 2040, also nach Eintritt der vollen Steuerpflicht auch für die gesetzliche Rente liegt, und ein durchschnittlicher Steuersatz von 24,7 Prozent angenommen wird.

    Die Erfahrungen von Metallrente zeigen, dass bei der Kapitalauszahlung die meisten „Fehler“ gemacht werden, das heißt man lässt sich das Kapital beispielsweise bereits in dem Jahr auszahlen, in dem man noch berufstätig ist und Einkommen wie Steuersatz entsprechend hoch sind. Dabei bieten die meisten Betriebsrentenverträge die Möglichkeit, den Auszahlungstermin passend zum Renteneintritt, beispielsweise erst im Folgejahr, im ersten Jahr also, in dem das Erwerbseinkommen weggefallen ist, zu wählen. Allein diese terminliche Gestaltung, die in der Regel ganz problemlos möglich ist, kostet viele unnötig Steuern. Metallrente arbeitet deshalb im Sinne der Versorgungsberechtigten an einem Tool, das dabei hilft, auch die Entscheidung für eine Kapitalauszahlung möglichst individuell optimal zu gestalten. Ein solcher Rechner kann natürlich keine qualifizierte individuelle Beratung ersetzen, aber zumindest angehenden Ruheständlerinnen und Ruheständlern damit erste Ansatzpunkte an die Hand geben. Grundsätzlich bleibt aber in den meisten Fällen die monatliche Betriebsrente das bessere – weil auch vom Gesetzgeber gewollte – Modell, denn sie leistet wirklich bis zum Lebensende und bietet den notwendigen und planbaren finanziellen Spielraum, den man selbst und die Angehörigen brauchen.

    Wie sieht die Rendite aus?

    Niedrig- bis Negativzinsen sowie Schwankungen an den Kapitalmärkten belasten Sparerinnen und Sparer – mindestens in Form nur noch sehr geringer Garantiezinsen von derzeit 0,9 Prozent mit eindeutig weiter sinkender Tendenz. Davon betroffen sind nicht nur Betriebsrentenverträge, sondern alle Altersvorsorgeverträge. Eine Ausnahme bilden individuelle Fonds- oder Aktieninvestments, bei denen Sparerinnen und Sparer aber nicht nur das volle Gewinn-, sondern auch das volle Verlustrisiko tragen.

    Die Stärke der Rentenversicherungen inklusive der Betriebsrenten besteht unter den Gegebenheiten der Märkte darin, gerade eher sicherheitsorientierten Menschen zumindest den Beitragserhalt garantieren zu können beziehungsweise auch gesetzlich garantieren zu müssen. Hierfür steht die sogenannte Bruttobeitragsgarantie, die die Summe der eingezahlten Beiträge abzüglich der Kosten des Vertrags beispielsweise auch für eine Berufsunfähigkeitsversicherung im Rahmen der Betriebsrente umfasst und sichert. Eine solche Garantie mag zunächst selbstverständlich klingen, doch der Versuch, einen vergleichbaren Vermögensaufbau heute via Girokonto oder Tagesgeldkonto zu erreichen, würde bereits an dieser Garantie scheitern. Gleiches gilt für Fonds, Aktien oder günstige ETF (Exchange Traded Funds oder börsengehandelte Indexfonds): sobald ein bestimmter Betrag zu einem bestimmten Zeitpunkt, beispielsweise für die Ablösung eines Immobilienkredits, benötigt würde, besteht keinerlei Garantie, dass die Märkte auch genau dann entsprechend positiv performen. Diese Risikotragfähigkeit können sich viele Menschen leisten, aber bei Weitem nicht alle.

    Es wäre sicher für alle DVG-Mitglieder interessant zu erfahren,
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    Eine Betriebsrente entfaltet auch an dieser Stelle nochmals die Förderungs- und Zuschussvorteile gegenüber anderen Formen der Altersvorsorge, denn es werden nicht nur die von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern netto selbst aufgebrachten Beiträge garantiert, sondern die Gesamtbeiträge, die durch die Steuer- und Sozialversicherungsersparnis, durch Zuschüsse vom Chef und gegebenenfalls noch weitere tarifvertragliche Leistungen als Beiträge in den Vertrag geflossen sind. In unserem oben genannten Beispiel wären dies 276 Euro pro Monat über all die Jahre abzüglich der Kosten für Verwaltung und gegebenenfalls Zusatzversicherungen.

    Zinsen oder Sicherheit?

    Dennoch kostet eine solche Garantie grundsätzlich Geld und dies vor allem in Form nicht erzielter Renditen, weil das Kapital weniger risikoreich angelegt werden kann. Wer sich nicht mit weniger Rendite begnügen möchte, sollte sich auch bei der Betriebsrente für fondsgebundene Angebote oder für Pensionsfonds entscheiden, die in Aktien investieren und damit höhere Erträge erwirtschaften können, aber die Beiträge trotzdem durch Risikomanagement kollektiv sichern. Um den Beitragserhalt zu gewährleisten, bräuchte es bereits heute im Grunde schon keine Garantien mehr, sondern große Kollektive mit intelligenten kollektiven Puffermechanismen und starken Sozialpartnern, die über Garantien hinaus künftig auch wieder höhere Betriebsrenten erwirtschaften könnten – ohne individuelle Risiken des Totalverlusts, wie sie die/der einzelne Sparer/in trägt. Auch den Weg hierfür hat der Gesetzgeber mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz bereits 2017 unter hohen Auflagen geebnet. Die Sozialpartner haben diesen Ball bisher noch nicht aufgenommen. Klar ist aber: Renten- wie Betriebsrentenverträge am Markt können Sparerinnen und Sparern nicht beides versprechen: gute Zinsen und absolute Sicherheit.

    All diese genannten Punkte treffen auf alle Betriebsrentenverträge zu, die der Arbeitgeber nicht über die Bilanz in Form sogenannter Direktzusagen finanziert. Sie gelten für ein Versorgungswerk wie Metallrente ebenso wie für alle anderen Anbieter. Wir haben deshalb den Gesprächsfaden mit dem Verein der Direktversicherungsgeschädigten e.V. wieder aufgenommen, weil aus der Kommunikation des DVG e.V. der missverständliche Eindruck entstehen könnte, nur für eine Metallrente müssten die genannten Sozialversicherungsbeiträge wie auch Steuern entrichtet werden – bis hin zur falschen Schlussfolgerung, eine Metallrente lohne sich nicht, wenn man die Entwicklung eines ETF mit der des Metallrente-Fondsportfolios vergleiche. Zum Abschluss möchten wir deshalb die Angebote der Metallrente noch einmal konkret betrachten.

     

    Lohnt sich die Metallrente?

     

    Das gemeinsame Versorgungswerk Metallrente von IG Metall und Gesamtmetall hat seit 2002 für Arbeitgeber wie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Betriebsrentenangebote über die drei wichtigsten Durchführungswege angeboten: Das sind die Metall-Direktversicherung, die Metall-Pensionskasse und der Metall-Pensionsfonds. Welcher Durchführungsweg im Betrieb angeboten wird, entscheidet der Arbeitgeber, teilweise gemeinsam mit dem Betriebsrat. In der Metall-Direktversicherung und der Metall-Pensionskasse konnten beziehungsweise können sich Altersvorsorgesparer/innen in der Regel zwischen den Anlagevarianten GARANTIE, PROFIL und CHANCE entscheiden, sofern der Arbeitgeber diese Wahloption nicht vertraglich begrenzt hat.

    Mehrheit für „Garantie“

    Die große Mehrheit unserer Versorgungsberechtigten hat sich bis heute für die Anlagevariante GARANTIE entschieden. Hier wird das Altersvorsorgekapital vollständig in den Deckungsstöcken unserer vier Lebensversicherungspartner, und damit besonders sicher, angelegt. Bei Gründung des Versorgungswerks, als noch Zinsen von 3,5 Prozent zugesagt werden konnten, erschien dieses Angebot den meisten Sparerinnen und Sparern als besonders attraktiv – und im Vergleich zu den aktuellen 0,9 Prozent war und bleibt diese Entscheidung für das Angebot auch richtig und lohnend.

    Weil sich gerade mit Staatsanleihen und anderen Zinsträgern in den letzten Jahren immer weniger Zinsen erwirtschaften ließen und infolge dessen auch die Garantiezinszusagen stetig zurückgingen, haben sich mehr und mehr Sparer/innen für die Anlagevariante PROFIL entschieden, die wir 2013 eingeführt haben und die ebenfalls zu 100 Prozent in den Sicherungsvermögen unserer vier Lebensversicherungspartner investiert, aber hier vergleichsweise renditestärker angelegt wird. Erträge aus der jährlichen Überschussbeteiligung erhöhen hier das Vorsorgekapital und können nicht mehr verloren gehen. Zum Rentenbeginn berechnen wir die Rente aus dem aufgebauten Vorsorgekapital zu den gültigen Rechnungsgrundlagen. Eine feste Verzinsung ist hier nicht garantiert, um das Kapital flexibler anlegen zu können. Die laufenden Überschussbeteiligungen erhöhen auch zunächst nicht die garantierte Mindestrente. Die Versicherten erhalten im Angebot PROFIL aber eine höhere Überschussbeteiligung, als sie mit einem klassischen Garantie-Angebot möglich ist und eine insgesamt höhere Gesamtverzinsung.

    Ab 2005 Metall-Pensionsfonds

    Aufgrund des langfristigen Trends von Niedrig- bis Negativzinsen hat Metallrente bereits 2005 den eigenen Metall-Pensionsfonds gegründet, um Sparerinnen und Sparern ein nachhaltig renditeorientiertes Angebot unterbreiten zu können. Der Metall-Pensionsfonds investiert zu 80 Prozent in Aktien und Fonds im eigens aufgelegten Metallrente-Fondsportfolio. Wir haben das Fondsportfolio unter anderem deshalb geschaffen, um über Kosten wie auch Anlagekriterien immer wieder im Sinne der Versorgungsberechtigten neu verhandeln zu können. Dies haben wir in der Vergangenheit immer wieder erfolgreich getan, wie es unseren öffentlichen Monatsberichten zu entnehmen ist, auch wenn diese leider noch nicht so übersichtlich und aussagekräftig sind, wie wir uns dies wünschen würden – aber auch an der Verbesserung unserer Berichte für unsere Versicherten arbeiten wir kontinuierlich.

    Zudem konnten wir im eigenen Metallrente-Fondsportfolio von Beginn an Nachhaltigkeitskriterien umsetzen, die uns und unseren Sozialpartnern wichtig sind und diese immer wieder justieren. Damit gehörten wir zu den „first movern“ gerade im Markt der betrieblichen Altersversorgung. Und unsere Analysen zeigen: die Einhaltung von Compliance-, sozialen und ökologischen Standards hat unsere Versorgungsberechtigten im Vergleich keine Rendite gekostet. Wir sind auch heute stolz darauf, bereits 2011 die Prinzipien für Nachhaltiges Investieren der Vereinten Nationen (UN-PRI) unterzeichnet zu haben und dort jedes Jahr über unsere Fortschritte berichten zu dürfen. Unsere Berichte sind ebenfalls öffentlich auf der UN-PRI Website abzurufen.

    Die Gründung des Metall-Pensionsfonds und des Metallrente-Fondsportfolios haben uns darüber hinaus ermöglicht, auch in der Metall-Direktversicherung und der Metall-Pensionskasse die Anlagevariante CHANCE anzubieten: eine fondsgebundene Betriebsrente, bei der ein großer Teil des Kapitals in das Metallrente-Fondsportfolio investiert wird und in der einmal erzielte Renditen durch eine dynamische Garantieerhöhung gesichert werden. Über den Beitragserhalt hinaus wird in diesem Angebot eine Mindestleistung garantiert, die sich also bei guter Performance unseres Fonds erhöht, aber in schlechten Marktphasen nicht sinken kann.

    Im Metall-Pensionsfonds bieten wir nur eine Anlagevariante an, um einerseits die Kosten für das Fondsmanagement so gering wie möglich zu halten und andererseits aus der Überzeugung heraus, dass ein hoher Aktienanteil gerade über lange Laufzeiten für Sparerinnen und Sparer am Ende die höchstmögliche Betriebsrente erzielt. Auch im Metall-Pensionsfonds garantieren wir eine Mindestleistung oberhalb des Beitragserhalts und haben ein Ablaufmanagement implementiert, sodass das Kapital der Versorgungsberechtigten mit steigendem Alter schrittweise in sicherere Anlageklassen umgeschichtet wird, damit erzielte Renditen und in Aussicht gestellte Leistungshöhen zum Rentenbeginn auch wirklich zur Verfügung stehen.

    Wertentwicklung des Metallrente Fonds Portfolio

    metallfonds_benchmark

    Der Metallrente Fonds Portfolio (ISIN LU1190435906) hat als Benchmark, sprich Messlatte, eine Mischung aus: 
    56 % MSCI World Total Return, 22 % MSCI EM Emerging Markets Total Return, 11 % ICE BOFAML Global High Yield
    Constrained Index, 11 % JP Morgan EMBI Global Diversified Return.                                                      Quelle: Metallrente

    Wertentwicklung Metallrente Fonds mit Benchmark

    metallfonds_msci_highyield

    Wertentwicklung des Metallrente Fonds Portfolio (ISIN LU1190435906) im Vergleich zu den Einzel-Indizes der 
    Metallrente-Fonds-Portfolio-Benchmark:  MSCI World Total Return, MSCI EM Emerging Markets Total Return und
    einem Global Funds High Yield Bonds Index.                                             Quelle: comdirect

    Natürlich kosten auch hier das Fondsmanagement einschließlich Risiko- und Ablaufmanagement und die Garantien Geld in Form von nicht erzielten Renditen, die im Vergleich zu einem ETF ohne Garantien und Risikomanagement ins Gewicht fallen. Welche Form der Altersvorsorge die richtige ist, hängt hier wiederum von der individuellen Risikotragfähigkeit ab.

    Ein fairer Vergleich, auch von Renditen, vergleicht Äpfel mit Äpfeln. Zuletzt haben wir einen solchen im Januar 2020 durch das unabhängige Institut für Vorsorge- und Finanzplanung (IVFP) durchführen lassen. Das Gutachten von Prof. Dr. Thomas Dommermuth und seinem Team hat unsere aktuellen Betriebsrentenangebote mit aktuellen privaten Rentenversicherungsangeboten verglichen. Weil wir inzwischen ein großes Kollektiv sind und hinter uns zwei starke Sozialpartner stehen, können wir jedem Arbeitgeber, egal wie groß sein Betrieb ist, und damit auch allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf der Kostenseite rabattierte Großkundenkonditionen bieten, die auch jedes Betriebsrentenangebot eines einzelnen Lebensversicherungsunternehmens übertreffen.

    Ja, Metallrente lohnt sich

    Bei einem durchschnittlichen Jahresgehalt von 40.000 Euro brutto und einem ebenfalls durchschnittlichen Jahresbeitrag in eine Metall-Direktversicherung Betriebsrente von 1.200 Euro pro Jahr sowie einem Vertragsbeginn im Alter von 35 Jahren beträgt der Vorteil gegenüber einer identischen privaten Rentenversicherung 50,47 Prozent und die reine Produktrendite der Metallrente liegt bei 3,8 Prozent. Auch im Vergleich zu einem ETF kann sich dies bei null Risiko durchaus sehen lassen.

    Ein jüngerer Sparer, der sich bereits mit 25 Jahren unter sonst gleichen Rahmenbedingungen für den Metall-Pensionsfonds entscheidet, erzielt sogar eine reine Metallrente-Rendite von 4,82 Prozent und einen Vorteil gegenüber einem identischen privat besparten Fonds von 39,45 Prozent.

    Um künftig noch besser darüber informieren zu können, für wen sich welches unserer Angebote im Vergleich zu einer privaten Rentenversicherung lohnt, arbeiten wir derzeit an einer Kooperation mit dem IVFP, um gemeinsam das präziseste Rechentool unter Einbeziehung aller steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen zu entwickeln.

    Welche Altersvorsorge ist die richtige?

    Diese Fragen bleiben individuell zu beantworten und hängen von vielen und unter anderem von den oben beschriebenen Faktoren ab. Durch ihre Kombination von staatlicher Förderung, Zuschüssen des Arbeitgebers und gegebenen falls zusätzlichen tarifvertraglichen Leistungen sowie Kostenkonditionen, die nur große Kollektive durchsetzen können, ist die betriebliche Altersversorgung selbst in Zeiten von Niedrig- bis Negativzinsen im Vergleich zu anderen Formen sehr effizient – und sie ist dabei trotzdem sicher.

    Wer sich entscheidet, allein aus dem Netto zu sparen, verzichtet auf staatliche Förderung wie auf Geld des Arbeitgebers und wird dadurch in der Regel auch nur geringere Sparbeiträge aufbringen können. Selbst bei hohen Renditen können schon diese Beitragsunterschiede kaum ausgeglichen werden. Wer allein spart, spart zudem zu den Konditionen des Fondsanbieters oder des Lebensversicherungsunternehmens, die diesem die eigenen Profite sichern – und profitiert nicht von der Verhandlungskraft eines großen Kollektivs und starker Tarifvertragsparteien. Auch diese höheren Kosten schmälern im Vergleich die Performance. Und nicht zuletzt sind auch die Einkommen und Vermögen aus solchen privaten Rentenverträgen, Aktien- oder Fondsinvestments nicht steuerfrei zu haben. Derzeit beträgt die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge 25Prozent.

    Metallrente empfiehlt deshalb eine fundierte individuelle wie qualifizierte Beratung mit Unterstützung der besten Rechentools und natürlich auch unter Einbeziehung der Netto-Betrachtung. Auch fast zwanzig Jahre nach der Gründung halten wir an unserem Ziel fest, den Markt weiter in Richtung von mehr Transparenz, und Fairness zu treiben – im Interesse der Sparerinnen und Sparer wie auch der Rentnerinnen und Rentner. Diesem Anliegen haben sich das Versorgungswerk Metallrente und seine Gründer IG Metall und Gesamtmetall verschrieben.

     

    Es wäre sicher für alle DVG-Mitglieder interessant zu erfahren,
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    *Auf der DVG-Homepage verwenden wir normalerweise keine Firmenschreibweise, sondern orientieren uns am Duden. Deswegen heißt es im Gastbeitrag Metallrente statt MetallRente.

    Bild: Screenshot der Metallrente-Homepage

  • Wie sich Corona auf die Renten auswirkt

    Wie sich Corona auf die Renten auswirkt

    2020 gab’s noch eine Rentenerhöhung, das dürfte aber die letzte für lange Zeit gewesen sein. 2021 wird es wieder eine Nullrunde für Rentner geben – und in den Folgejahren auch. Schuld hat Corona.

    Im Juli 2020 wurden die Renten noch einmal kräftig erhöht (Ost 4,2, West 3,45 Prozent), das wird die letzte sein für längere Zeit. Denn 2020 schrumpft die Wirtschaft wegen der Coronavirus-Pandemie, was sich auf die Lohnsumme und damit auch auf die Renten auswirkt. Allein im Mai 2020 arbeiteten der Arbeitsagentur zufolge 6,7 Millionen Beschäftigte kurz – ein Rekord. Kurzarbeit heißt aber, weniger Geld auf dem Konto, was wiederum auf die Renten durchschlägt, da sie auch nach der Lohnsumme berechnet werden.

    Pleitewelle im Herbst

    Die deutsche Wirtschaft ist im zweiten Quartal gegenüber dem Vorjahreszeitraum um sage-und-schreibe 11,7 Prozent eingebrochen – das ist ein historischer Negativrekord. So was gab’s noch nie in der Nachkriegsgeschichte. Die große Pleitewelle steht Deutschland aber noch im Herbst bevor.

    Die 21 Millionen Rentner werden dieses Jahr nichts davon spüren – noch nicht, denn die mageren Jahre beginnen für Rentner ab 2021. Ab 2021 werden einige Nullrunden folgen, wie schon in den Jahren vor 2010. Rentner müssen zwar keine Rentenkürzungen erwarten, aber eine Stagnation ihrer Renten. Rentenkürzungen deswegen nicht, weil der Bundestag 2018 beschloss, dass das Rentenniveau bis 2025 nicht unter 48 Prozent fallen darf. Das Rentenniveau ist das Verhältnis einer Standardrente nach 45 Beitragsjahren im Vergleich zum Durchschnittslohn.

    Folgen der Corona Krise?

    Der Freiburger Ökonom und Rentenexperte Bernd Raffelhüschen meint deswegen, die Rentner seien Profiteure der Corona-Krise, denn, „während die Löhne wegen des Abschwungs fallen, werden die Renten dies nicht tun, obwohl dies ein solidarischer Gedanke über die Generationen hinweg wäre“, wird er vom „Hamburger Abendblatt“ zitiert. Raffelhüschen vergisst allerdings zu erwähnen, dass sich die Rente nach der Lohnentwicklung im Vorjahr bemisst – und die war überdurchschnittlich. Rentner wird die Corona-Krise also zeitversetzt treffen.

    Sollte sich die Rezession in Deutschland ausweiten, wird das die Rentner treffen, denn „niedrigere Löhne ziehen geringere Beitragszahlungen in die Sozialkassen beziehungsweise in die Rentenversicherung nach sich“, zitiert das Blatt Adolf Bauer, den Präsidenten des Sozialverbands Deutschland. Die Lohnsumme ist die Berechnungsgrundlage für die Rentenanpassung und damit in einem Umlageverfahren ein wichtiger Faktor in der Rentenformel. Keine guten Nachrichten für Rentner.

    Stagnierende Renten ab 2021

    Rentenkürzungen kann es – vorerst – nicht geben wegen einer Schutzklausel im Gesetz. „Eine umgekehrte Regelung, wonach die Renten sinken, wenn die Lohnentwicklung zurückgeht, gilt nicht“, schreibt das „Hamburger Abendblatt“. Vielmehr sichere eine Rentengarantie zu, dass die Höhe der Altersbezüge konstant bleibe. Der „Nachholfaktor“ ist bis 2025 ausgesetzt, was von der Bundesregierung im Juli 2020 noch einmal bestätigt wurde. Der Nachholfaktor wurde laut Bundesregierung in der Finanzkrise 2008 eingeführt als Ausgleich für die Rentengarantie, die angesichts sinkender Löhne verhindern sollte, dass die Renten sinken. Der Nachholfaktor besagt: “Sobald sich die Wirtschaft erholt und die Löhne wieder steigen, sollten die dann möglichen Rentenerhöhungen nur halb so hoch ausfallen wie nach der Rentenanpassungsformel eigentlich vorgesehen, so lange, bis die vermiedene Rentenkürzung ausgeglichen ist.“ Wegen der von der SPD durchgesetzten „doppelten Haltelinie“ (Rentenniveau nicht unter 48 Prozent, Beiträge nicht über 20 Prozent) wurde der Nachholfaktor ausgesetzt.

    Das Ganze ist eine höchst komplizierte Konstruktion, die das alleinige Ziel hat, das Rentenniveau nicht unter die magische Marke von 48 Prozent fallen zu lassen. Was sich bei Millionen von Rentner gut verkaufen lässt. Nach der Bundestagswahl 2021 wird das nicht länger zu halten sein – aber dann treten einige wichtige Spieler von der politischen Bühne ab. Bis dahin wird der Schein gewahrt.

  • Staat will mit Rentenkonto Rentner linken

    Staat will mit Rentenkonto Rentner linken

    Der Staat gaukelt uns vor, die Höhe der Rente ließe sich auf Knopfdruck abrufen. Politiker schmieden mit dem geplanten Rentenkonto eine unselige Allianz, um die Rentner noch besser überwachen und abzocken zu können. Vorsicht ist angebracht.

    „Wir werden eine säulenübergreifende Renteninformation einführen, mit der Bürgerinnen und Bürger über ihre individuelle Absicherung im Alter Informationen aus allen drei Säulen erhalten und möglichen Handlungsbedarf erkennen können; die säulen-übergreifende Renteninformation soll unter Aufsicht des Bundes stehen“, ließ Bundeskanzlerin Angela Merkel in den Koalitionsvertrag 2018 schreiben. Im Herbst 2020 soll das nun umgesetzt werden.

    Die große Koalition will laut „Frankfurter Allgemeinen“ einen entsprechenden Gesetzentwurf im Herbst beschließen. Ein Online-Portal soll, so die „Frankfurter Allgemeine“ den Bürgern zum ersten Mal einen Überblick über die gesetzliche, betriebliche und private Rente bieten, mit der sie im Alter rechnen können.

    Aber mal ehrlich, dem Staat ist doch nur daran gelegen, den Bürger zu kontrollieren, um auch noch den letzten Cent aus ihm heraus zu kitzeln. Ein Online abrufbares Rentenkonto wäre doch die ideale Lösung. Das hat nichts mit Fürsorge zu tun, dahinter steckt die Absicht, den Bürger auszuspähen. Denn, für den Staat ist es ein leichtes, sich Zugang zu diesem Renten-Check zu verschaffen. Wie sagt die Bundeskanzlerin so schön, „soll unter Aufsicht des Bundes stehen“.

    Wer will ein Rentenkonto?

    Wer will denn so was? Es gibt einige Befürworter für eine solche übergreifende Infoplattform, in der alles zusammengefasst sein könnte, was der einzelne Bürger wissen muss, um einschätzen zu können, was er im Alter an Versorgungsansprüchen zu erwarten hat. Da ist zum einen der Bankenverband, dann natürlich der Arbeits- und Finanzminister und die Deutsche Renten Information. Auch das Deutsche Institut für Altersvorsorge spricht sich dafür aus. Treibende Kraft ist die Deutsche Renten Information. Allein die Aufzählung zeigt, dass damit sehr wahrscheinlich Schindluder getrieben wird.

    Vorsicht vor staatlicher Fürsorge

    Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ zitierte den jetzigen Wirtschaftsminister Peter Altmaier mit den Worten, dass „durch die Einführung eines digitalen Bürgerportals künftig sichergestellt werden soll, dass alle Verwaltungsdienstleistungen deutschlandweit elektronisch verfügbar sind“, so sein hehrer Ansatz. Gleichzeitig müsse ein solches Portal den Bürgern den Zugang zu einer unabhängigen Plattform bieten, die alle Ansprüche aus gesetzlicher Rente, Betriebsrente und privater Vorsorge sicher, einfach und übersichtlich zusammenfasst. Damit solle, so Altmaiers Argument, nachvollziehbar sein, „welche Anwartschaften der Bürger in den verschiedenen Säulen der Altersversicherung angespart hat“.

    Cui bono – wem nützt ein solches Rentenkonto? Wirklich dem Bürger – oder nicht doch eher dem Staat. Dank eines solchen Rentenkontos kann der Staat dann viel besser abschätzen, wo er den Bürger noch schröpfen kann, denn dann liegen ja die ganzen Vermögensverhältnisse des Bürger offen – und für den Staat vergleichsweise bequem erreichbar.

    Skepsis ist angebracht

    Woher diese Skepsis? Dem Staat ist nicht zu trauen, das hat die Doppelverbeitragung von Direktversicherungen bewiesen. Der Staat beutet Betriebsrentner aus, für die Altersvorsorge wegen des Zugriffs von Staat und Krankenkasse zum Minus-Geschäft wird. Die Lebensversicherer werden vom Staat gezwungen, jeden Cent an die Krankenversicherung zu melden, den ein Bürger im Laufe seines Lebens über eine Direktversicherung angespart hat. Diese Information ist für Staat und Sozialversicherung Milliarden wert, denn der Besitzer einer Direktversicherung zahlt bei Rentenbeginn den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil plus Pflegeversicherungsbeitrag an seine Krankenversicherung – annähernd 20 Prozent zehn Jahre lang. Möglich gemacht hat diese Enteignung ein Gesetz aus dem Jahre 2004, initiiert von der damaligen rot-grünen Regierung mit Unterstützung der Union. Das Gesundheitsmodernisierungsgesetz wird rückwirkend auch auf Verträge angewandt, die lang vor Inkrafttreten des Gesetzes abgeschlossen worden waren. Der zum 1. Januar 2020 eingeführte GKV-Betriebsrentenfreibetrag von 159,25 Euro ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein, da er nur für den Krankenkassenbeitrag gilt, nicht aber für die Pflegeversicherung.

    Excel statt Rentenkonto

    Aber zurück zum Rentenkonto. Dem deutschen Staat ist in punkto Altersvorsorge nicht zu trauen, das hat er bis lang mehrfach bewiesen. Eigeninitiative in punkto Rentenübersicht ist besser – und dafür gibt es ein einfaches Mittel: eine Excel-Tabelle. Jeder kann in diese Tabelle alle Daten selbst eintragen, Excel summiert die Zahlen auf. Wer diese Tabelle ständig aktualisiert, hat problemlos einen Überblick über seine Altersvorsorge. Ach ja, Excel. Das ist ein Tabellenkalkulationsprogramm von Microsoft – das zu lernen ist kein Zauberwerk. Viele Windows-Nutzer dürften vermutlich bereits Excel auf ihrem Rechner haben. Die Bundesregierung könnte jedem ein Exemplar schenken. Wie wäre es denn, wenn der Staat statt in ein Rentenkonto zu investieren, in Finanzwissen investieren würde, wie es ja schon seit langem von Wirtschaftlern gefordert wird? Bislang sind alle derartigen Vorstöße im Sande verlaufen – oder habe ich da etwas nicht mitbekommen?

    Gesetz soll durchgepeitscht werden

    Wie die „Versicherungswirtschaft“ schreibt, soll das Gesetz „durchgepeitscht“ werden. Das Internetportal hat den Zeitplan recherchiert:

    • Bis 10. August 2020 Frist für die Stellungnahme der Verbände
    • August 2020 Virtuelle Anhörung auf Ministerialebene
    • August 2020 Beratung im Bundeskabinett
    • Ende 2020 Inkrafttreten am Tag nach der Verkündigung
    • Entwicklungsphase
    • Mitte 2022 Beginn der ersten freiwilligen Betriebsphase (21 Monate nach Inkrafttreten)
    • Ende 2023 Voraussichtlicher Pflichtbetrieb für die betroffenen Versorgungseinrichtungen mit angemessenen Übergangsfristen (Der Beginn des Pflichtbetriebs wird durch Rechtsverordnung später festgelegt).

    Beamte sollen wieder einmal ausgenommen werden. Pensionszusagen, die regelmäßig von den Arbeitgebern verwaltet werden, die Beamtenversorgung und berufsständische Versorgungswerke sollen „Versicherungswirtschaft“ zufolge nicht in die digitale Rentenübersicht eingebunden.

  • Wie der Staat Bürger in die Klemme nimmt

    Wie der Staat Bürger in die Klemme nimmt

    Wer zahlt die Milliarden Hilfsgelder wegen Corona? Die Bürger. Das reicht vom Betriebsrentner bis zum Vermieter. Jeder, der ein bisschen Geld auf der hohen Kante hat, ist jetzt dran. Wie wir in die Klemme genommen werden.

    „Business Insider“ erklärt, was „finanzielle Repression“ ist: schleichende Enteignung. Genau das passiert hierzulande bereits. Das beginnt bei der Doppelverbeitragung der betrieblichen Altersvorsorge, geht weiter über die Mietpreisbremse und endet noch lange nicht beim Soli. Der Staat war und ist überaus erfindungsreich, wenn es darum geht, den Bürger zu melken. Wir hatten in Deutschland schon mal Zwangshypotheken und Goldverbot. Die gemeinste Maßnahme ist die Abschaffung des Guthabenzinses. Risikoloser Zins gehört der Vergangenheit an. Wer dennoch, wie die meisten Deutschen, an Sparbüchern und Tagesgeld festhält, wird automatisch ärmer, weil der Kaufkraftverlust höher ist als der Nullzins. Mittlerweile führen immer mehr Bank Strafzinsen und Verwahrentgelt ein.

    In die Klemme genommen

    Was wir bislang erlebt haben, dürfte indes erst der Anfang gewesen sein. Der Staat braucht Geld, viel Geld. Das holt er sich von denen, die etwas auf der hohen Kante haben. „Business Insider“ listet auf, was noch auf uns zukommen könnte – ein Blick in die finanzielle Folterkammer der finanziellen Repression:

     

    • Nullzins.  Sparbücher bringen seit vier Jahren nicht mehr als 0,1 Prozent Zinsen, Tagesgeld nicht mehr als 0,3 Prozent. Aktuell liegt der Zins von Sparbüchern dem Finanzvergleichsportal FMH zufolge bei 0,01 Prozent, von Tagesgeld bei 0,03 Prozent. Die Inflation ist laut Statistischem Bundesamt zwar im März gesunken, liegt aber immer noch bei 1,4 Prozent. 0,01 – 1,4 = -1,03 Prozent. So viel verliert der, der sein Geld auf dem Sparbuch liegen lässt. Damit lässt sich die „Rentenlücke“ nicht auffüllen, die die Schröder-Regierung 2003 aufgerissen hat.

     

     

    • Vermögensabgabe.  Die SPD-Chefin schlägt eine Vermögensabgabe vor, wie die „Zeit“ berichtet. „Eine einmalige Zahlung besonders Wohlhabender könnte laut der SPD-Chefin helfen, die finanziellen Folgen der Corona-Epidemie zu bewältigen“, so ihre Idee. Die Idee der Vermögensabgabe sei von Saskia Esken bereits aufgewärmt worden, so „Business Insider“, da dachte manch einer bei Corona noch an Bier oder Schmauchzigarre. „Sie scheint der Vorstellung anzuhängen, dass ‚Vermögen‘ wie in Dagobert Ducks Geldspeicher in Säckeln herumliegt, aus denen der Staat mühelos ein paar Handvoll abgreifen könne; ist anschließend ja noch genug nach“, schreibt das Magazin. Ein typisches deutsches Großvermögen stecke vielmehr in Unternehmen, als Eigenkapital; es solle in guten Zeiten Rendite bringen, klar, und in schlechten die Firma sichern. Dieses Vermögen schmilzt zurzeit wegen der Corona-Krise wie Schnee in der Sonne, anzuschauen am Beispiel Lufthansa.

     

    • Solidaritätszuschlag. Der Solidaritätszuschlag hätte schon längst abgeschafft werden soll, aber es gibt ihn immer noch. Eingeführt wurde er 1991 von Merkels Amtsvorgänger Helmut Kohl zur Finanzierung der deutschen Einheit. Das heißt, er feiert 2021 seinen 30. Geburtstag. Steuern, die einmal eingeführt wurden, werden nicht mehr abgeschafft. Bestes Beispiel ist die Sektsteuer, die eingeführt wurde zur Finanzierung Kaisers Kriegsflotte. Einen Kaiser haben wir schon lange nicht mehr und eine Kriegsflotte auch nicht, aber die Sektsteuer. „Wahrscheinlicher ist, dass der Soli in alle Ewigkeit verlängert und möglicherweise erhöht wird“, mutmaßt „Business Insider“. Der Wiedervereinigungssoli wird dann zum „Corona-Soli“.

     

    • Zwangshypothek. „Zwangshypotheken würden richtig Geld in die Staatskasse spülen“, so „Business Insider“. Wenn es um das Aufspüren sprudelnder Finanzierungsquellen gehe, seien Volksvertreter übrigens mit Genialität und Terrierhaftigkeit gesegnet. Eine Regierung, die frische Mittel brauche, suche sich idealerweise einen Besteuerungsgegenstand, der erstens substanziell ist, zweitens nicht die Flucht ergreifen kann und drittens bereits irgendwo ordentlich verzeichnet ist – kurz, die Immobilien im Lande. „Eine Zwangshypothek ist eine im Grundbuch eingetragene Extra-Schuld, eine Zusatzsteuer auf Immobilienbesitz (und insofern ebenfalls eine Vermögensabgabe)“, erklärt „Business Insider. Die Weimarer Republik habe, so die „Berliner Zeitung“ die Hausbesitzer ab 1924 mit der Hauszinssteuer belastet. „Sie machte 10 bis 20 Prozent der Einnahmen von Ländern und Gemeinden aus“, erinnert sich die Zeitung. Ähnlich habe die Regierung Adenauer in den Jahren 1949 bis 1952 verfahren: „Sie setzte sehr hohe Vermögensabgaben bei niedrigen Freibeträgen durch und belegte – auch selbst genutztes – Wohneigentum mit langjährigen Zwangshypotheken, um den Lastenausgleich für die Flüchtlinge aus den ehemals deutschen Ostgebieten zu ermöglichen.“

     

    • Zwangsanleihe. „Bei einer Zwangsanleihe wiederum, einem weiteren Instrument der finanziellen Repression, zwingt der Staat seine Bürger dazu, ihm zur Bewältigung einer außergewöhnlichen Krise Geld zu leihen – typischerweise zu unappetitlichen Konditionen“, listet „Business Insider“ auf. Auf Zwangsanleihen habe, so erinnert „Business Insider, die Weimarer Republik Anfang der 1920er-Jahre gesetzt. „Da die damalige Hyperinflation die Anleihen in kurzer Zeit wertlos machte, war es de facto eine Enteignung.“

     

    • Goldverbot. Der Staat hat schon mal im vergangenen Jahrhundert auf die Goldreserven der Bürger zugriffen. Daran könnte er sich wieder erinnern. „Bislang fällt beim Kauf von physischem Gold (Anlagemünzen, Barren) keine Umsatzsteuer an – anders als etwa bei Silber, Platin Palladium; der Wertzuwachs wiederum ist für alle, die ihr Anlagemetall mindestens ein Jahr lang besitzen, von einer Kapitalertragsteuer befreit; beides ließe sich rasch ändern, wäre jedoch vergleichsweise harmlos“, so „Business Insider“. „Drastischer – und für sicherheitsorientierte Anleger erheblich schmerzhafter – wäre ein Verbot des Privatbesitzes von Gold. Sie hätten dann ihr Edelmetall gegen Zahlung einer Entschädigung abzugeben.“

     

    • Hyperinflation. „Die Hyperinflation führte in Deutschland auch zu einem Goldverbot – sowie darüber hinaus zu einem Verbot von Silber, Platin, sogar Devisen“, schreibt „Business Insider“. In der Weimarer Verfassung verankerte Grundrechte (Schutz des Eigentums, Unverletzlichkeit der Wohnung, Briefgeheimnis…) seien plötzlich eher theoretischer Natur gewesen. Das erinnert an die jetzige „Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ in Corona-Zeiten. Der Vergleich zu Weimar ist gar nicht so weit hergeholt. „Insgesamt war privater Goldbesitz in Deutschland (Ost und West) im 20. Jahrhundert drei Jahrzehnte lang illegal; Goldverbote gab es phasenweisen darüber hinaus beispielsweise in den USA, in Frankreich, Großbritannien, Indien und in vielen totalitären Staaten.“ Zur Erinnerung: Im November 1923 wurde eine Billion Mark in eine Rentenmark umgetauscht.

     

    Wer heute angesichts seiner Null- oder Negativzinsen über „Anlagenotstand“ klage, müsse sich insofern den Vorwurf einer gewissen Heulsusigkeit gefallen lassen, beschreibt „Business Insider“ die Gefühlslage hierzulande. In der größeren Ordnung der Dinge sei das, was wir bisher an finanzieller Repression gesehen haben, ein Teekränzchen. „Wenn die Corona-Pandemie erst überstanden ist und die Kosten der aktuellen Weltwirtschaftskrise in den Fokus geraten, wird es um die Frage gehen, wer zahllose Firmenzusammenbrüche, Arbeitslosigkeit sowie die beispiellosen Rettungsmaßnahmen von Politik und Notenbank finanziert.“

     

    In der Sendung „Maischberger“ am 29. April 2020 brachte es der Journalist, Produzent und TV-Moderator Hubertus Meyer-Burkhardt gegenüber Finanzminister Olaf Scholz auf den Punkt: „Es ist mein Geld – und das meiner Kinder, welches Sie jetzt verteilen“. So vermeintlich großzügig Scholz und seine Finanzministerkollegen in den Ländern das Geld jetzt verteilen, so kleinkariert und perfide werden sie es sich später bei den Bürgern wieder holen.

    Bekommen wir ähnliche Verhältnisse wie in der Weimarer Republik? Die Zahl der Kurzarbeiter ist um lange unvorstellbare zehn Millionen gestiegen, wie jetzt die “Welt” berichtet. Damit seien selbst die Prognosen der kühnsten Volkswirte weit übertroffen worden. Die Zahl werfe ein Licht auf das wahre wirtschaftliche Ausmaß der Corona-Krise.

    Bild von Willfried Wende auf Pixabay

  • Wie Riester die Rente ruiniert

    Wie Riester die Rente ruiniert

    Die Riesterrente ist eine Ruine; sie ruiniert die gesetzliche Rente. Scheinbar begreifen das immer mehr Bürger und lassen die Finger davon. Tausende kündigen ihren Vertrag, lassen ihn ruhen und schließen erst gar nicht einen ab.

    Die Zahl der Riester-Verträge fällt seit 2017 kontinuierlich. Waren es 2017 noch 16,6 Millionen, sind es 2020 nur noch 16,5 Millionen. Ein Fünftel bis ein Viertel wird nicht mehr bespart oder ist auf ruhend gestellt. Wenn es nicht den Wohn-Riester gäbe, sähe die Bilanz für Riester noch weit schlechter aus. Vor allem Riester-Versicherungsverträge werden gemieden, ähnliches gilt für Banksparpläne. Seit Jahresbeginn 2017 haben die meisten Genossenschaftsbanken und Sparkassen den Vertrieb von Riester-Banksparplänen laut „Finanztip“ eingestellt und verwalten nur noch die Verträge von Bestandskunden. Ende 2019 habe es noch sechs regionale Angebote von Sparkassen gegeben. Das sagt bereits alles.

    Riesterrente eine Ruine

    Riester steht nur dank der intensiven Lobby-Arbeit von SPD, Gewerkschaften und Versicherungen so gut da. Was die Anbieter und Promoter von Riester-Verträgen auch geflissentlich verschweigen: Jeder, der riestert, mindert damit seinen Anspruch auf die gesetzliche Rente. Das erzählen den Riester-Sparern nur Verbraucherverbände oder kritische Zeitungen und Zeitschriften wie „Finanztip“. „Riester-Verträge lohnen sich vor allem, weil der Staat die Vorsorgepläne bezuschusst. Die Förderung besteht aus Zulagen und Steuervorteilen.“

    Eine Riester-Rente kann die Versorgungslücke nicht schließen. Offensichtlich haben das Millionen begriffen und zahlen nicht mehr ein oder haben ihren Vertrag gekündigt. Bei den Jungen spricht sich herum, dass sich Riester nicht lohnt. Das lässt sich auch an den Zahlen des Bundesministerium für Arbeit und Soziales ablesen.

    Rückläufige Zahl Riester-Verträge

    Entwicklung Riester-Verträge Bestand in Tausend
    Produkte*VersicherungBanksparInvestmentfondsWohnriesterGesamt
    200114001400
    200229981501743322
    200334511972413889
    200435572133164086
    200545242605745358
    2006638835112317970
    20078194480192210596
    2008928555423862212248
    20099995634262919713454
    201010484703281546014462
    201110998750295972415431
    201211023781298995315746
    2013110138053027115416000
    2014110308143071137716293
    2015109968043125156416489
    2016109317743174169116570
    2017108817263233176716607
    2018108276763288181016600
    2019107726273313181816530
    2020106885923297179316.370
    I/2021106615843292177616314
    II/2021106415783284177916283
    III/2021106205683272175216212

    Eine Versicherung nach der anderen verabschiedet sich aus der Riester-Rente. Riester ist eine Sackgasse, das hat mittlerweile selbst der Vorsitzende der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft, Karl-Josef Laumann, erkannt und sich entsprechend in der „Rheinischen Post“ geäußert. Ohne staatliche Zuschüsse hätten die Bürger draufgezahlt. Aber das Geld könnte ihnen der Staat auch ohne den Umweg Riester auch so geben. Mittlerweile geht es um Milliarden.  Wer seine Abschlussabrechnung liest, muss sich verschaukelt fühlen.

    Übrigens, niemand sagt den Riester-Rentnern, dass ihre Riester-Rente nicht mehr wächst. Wie? Ja! Einfach mal auf die jährlichen Mitteilungen anschauen. Hat sich da der Betrag irgendwie verändert? Nein. Die Inflation frisst aber die Riester-Rente systematisch auf. Hundert Euro heute sind nicht das gleiche wie hundert Euro in zehn Jahren. Das dürfte jedem einleuchten.

    SPD verschaukelt die Rentner

    Die SPD will immer noch nicht glauben, dass Riester eine Totgeburt ist. Die Vizepräsidentin des SPD-Wirtschaftsforums, Susanne Knorre, fordert eine „Runderneuerung“ der Riester-Rente – trotz ihrer eklatanten Schwächen. Wider besseren Wissens will sie Riester festhalten mit der Begründung „Never change a running system“. Nur ist die Riester-Rente kein „running System“, sondern ein ‚rotten system‘. Die SPD ging gar so weit, mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz den betrieblichen Riester mit dem privaten Riester gleich zu setzen, damit die Riester-Sparer in der Auszahlungsphase von der Doppelverbeitragung ihrer Riester-Rente verschont bleiben, während die Direktversicherten, deren Altersvorsorge als betrieblich angesehen werden, weiter den Vollbeitrag zahlen müssen. Das ist, gelinde gesagt, eine Unverschämtheit. Susanne Knorre schwafelt im Partei-Organ „Vorwärts“ weiter von „Vertrauen in die langfristige Zuverlässigkeit der Altersvorsorge“. Nur wo ist die für die Direktversicherte, die damals 2004 von der Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) rückwirkend enteignet wurden: Die Direktversicherung wurde als betriebliche Altersvorsorge deklariert, auf die seit dem der Vollbeitrag zu zahlen ist. Also, von wegen „Vertrauen in die langfristige Zuverlässigkeit“.

    Erbärmliche Renditen

    Für die Riester-Rente hat die SPD dann sogar 2018 die Doppelverbeitragung abgeschafft, nur um ihr Konstrukt zu retten, wie „NWB“ schreibt. „Aktuell wird mit dem ‚Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Betriebsrentenstärkungsgesetz)‘ vom 17.8.2017 die sogenannte Doppelverbeitragung ab 2018 abgeschafft: Künftig werden betriebliche Riester-Renten – genau wie private Riester-Renten – nicht mehr als Versorgungsbezüge gewertet, sodass dafür in der Auszahlungsphase keine Beiträge mehr zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen sind (§ 229 Abs. 1 Nr. 5 SGB V)“. Dabei ist die Riester-Rente einfach nur eine Ruine, die längst entsorgt werden muss.

    Dem Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) zufolge fallen die Renditen der Riester-Rente erbärmlich aus, obwohl die Bürger jahrelang eingezahlt haben. Das IVFP errechnet eine durchschnittliche tatsächliche Rente von 75 Euro. Nur, damit lässt sich die Versorgungslücke, die sich durch das niedrige Niveau der gesetzlichen Renten auftut, nicht schließen. Es hat sich trotz aller Beteuerungen der Politiker nichts getan: Die Riester-Rente ist kompliziert bei der Beantragung und Abwicklung

    Es hilft auch nichts, wenn einschlägige Lobbyisten wie das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA), das weitgehend von Gesellschaftern wie Deutsche Bank, DWS Group, BHW Bausparkasse und Zurich Gruppe Deutschland abhängig sind, immer wieder beteuern, wie großartig doch Riester ist.

    Anfang 2016 hat der heutige Bundesinnneminister Horst Seehofer die Riester-Rente für gescheitert erklärt. Die Anbieter gaukeln ihren Kunden immer noch vor, sie könnte entsprechende Renditen erwirtschaften. Wie denn? Sie müssen ihr Geld weitgehend in Anleihen anlegen – und die sind im Minus. Wie sollen sie da akzeptable Renditen erzielen? Das Fördergeld des Bundes einmal rausgerechnet, ist Riester ein Minus-Geschäft.

    EZB in die Falle gegangen

    Die Studie des Bundes der Versicherten (BdV) hat das einmal im Detail vorgerechnet:  Der Höchstrechnungszins ist seit 1997 von vier Prozent auf mittlerweile 0,9 Prozent  gesunken, entsprechend niedrig fallen die Riester-Renten aus. Wer beispielsweise 20 Jahre lang monatlich 85 Euro eingezahlt hat und die 175 Euro Grundzulage mitgenommen hat, bekommt laut Stiftung Warentest bei der Allianz 77 Euro Riester-Rente ausgezahlt, bei DEVK nur 74 Euro, bei der R+V AG 77 Euro – nicht gerade üppig. Die Zeit der Überschussbeteiligungen ist schon längst vorbei, weil die Versicherungen wegen der Negativzinspolitik von Mario Draghi und jetzt Christine Lagarde, Chefin der Europäischen Zentralbank (EZB) gar keine Überschüsse mehr erzielen. Und daran wird sich auch so schnell nichts ändern.

    Bild von Peter H auf Pixabay

  • Versicherte kapieren ihre Versicherung nicht

    Versicherte kapieren ihre Versicherung nicht

    Taugen Lebensversicherungen für die Altersvorsorge oder nicht? Versicherer und Versicherte sind da ganz unterschiedlicher Meinung. Was ist denn nun richtig? Sind Versicherungen noch zu kapieren?

    Der Bund der Versicherten (BdV) hat die Zahlungsfähigkeit oder Solvenz von Zielke Research Consult analysieren lassen und kam zum Ergebnis, dass „mehr als ein Viertel der untersuchten Unternehmen ernste Probleme hat“. Die Versicherungsbranche, vertreten durch den Gesamtverband GDV, bestreitet das.

    Versicherungen nicht zu kapieren

    Der BdV fragte, ob das von „Versicherten eingekaufte Leistungsversprechen ‚ihrer‘ Lebensversicherungen auch für viele Jahrzehnte sichergestellt ist“. Der BdV ließ die Berichte in punkto Zahlungsfähigkeit von 82 Versicherern untersuchen. Dabei kam heraus, dass „mehr als ein Viertel der Versicherer angezählt ist“. Die Versicherten werden laut BdV auch nicht „fair und zeitnah“ an den Überschüssen beteiligt. Fair sei eher die Ausnahme als die Regel. Viele Versicherer hätten Probleme mit ihrer Kapitalanlagepolitik, sie seien zu unbeweglich, was vor dem Hintergrund einer anhaltenden Negativzinspolitik der Europäische Zentralbank (EZB)  und den Folgen der Coronavirus-Pandemie sträflich sei. Die vollständige Analyse steht auf der Website des BdV zum Download. Damit kann jeder selbst abschätzen, wie gut oder schlecht seine Versicherungen ist.

    Die Lebensversicherer kontern: Die Solvenzlage deutscher Lebensversicherer sei  nachweislich besser als vom BdV dargestellt. Zudem spreche die Beitragsentwicklung für die Attraktivität des Produktangebotes und das Vertrauen der Kundinnen und Kunden. Richtig sei:

    • Lebensversicherungen sind nach wie vor geeignet für die Altersvorsorge und bieten lebenslange Sicherheit
    • Alle Lebensversicherer haben ausreichende Eigenmittel und Sicherheitspuffer im gesetzlich geforderten Umfang
    • Im Mittel stellen sie das Doppelte oder Dreifache der gesetzlich geforderten Eigenmittel bereit
    • Trotz des Drucks der Niedrigzinsen können sämtliche Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Versicherten erfüllt werden

    Nun, das erste Argument der Lebensversicherer können Direktversicherungsgeschädigte sofort vom Tisch wischen: Von wegen „lebenslange Sicherheit“. Wer bei Abschluss darauf vertraute, seine Lebensversicherung werde nicht verbeitragt, wurde vom Staat maßlos enttäuscht. Die Versicherer haben es versäumt, ihre Kunden darauf aufmerksam zu machen, dass ihnen bei Auszahlung annähernd ein Fünftel fehlt. Natürlich haben sie die Versicherten im Dunklen gelassen, sonst hätten die Kunden reihenweise ihre Versicherung stillgelegt.

    Das zweite Argument mag für die Versicherungen sprechen aber gegen die Versicherten. Denn es heißt, dass die Versicherer ihre Reserven zu Lasten der Versicherten aufgestockt haben, die sich mit Null-Überschussbeteiligung und gekürzter Auszahlung zufrieden geben müssen.

    Ob das dritte Argument stimmt? Wie kann es dann sein, dass die Solvenzquoten einiger Versicherer unter hundert sind? Hat sich da der BdV geirrt?

    Beim vierten Argument hat der Verband wohl alle Augen zugedrückt. Wie kann es sein, dass einige Pensionskassen die Leistungen für die Rentner gekürzt haben? Es traf vor allem die Pensionskasse der Caritas, die Kölner Pensionskasse und die Deutsche Steuerberater-Versicherung. Sie kürzten die Auszahlungen für aktuelle und künftige Rentner. Weil sie zu unbeweglich waren und versäumt haben, sich auf die Negativzinspolitik der EZB einzustellen, bluten die Versicherten.

    Alles klar?

     

    Bild von Robin Higgins auf Pixabay

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