Michael „Maika“ Jürgens interviewt Reiner Wellmann von der DVG-Regionalgruppe NRW-Nord zum Thema Doppelverbeitragung von Direktversicherungen und den Vertrauensverlust.
„Maika“ spricht es an – den „Betrug bei privater Altersvorsorge“. In Rheine hat sich so etwas wie ein Zentrum im Kampf gegen die Abzocke bei der Altersvorsorge gebildet. „Maika“ wurde auf der bundesweiten Groß-Demo auf das Thema Doppelverbeitragung aufmerksam – Auslöser für das Interview mit Reiner Wellmann von der Regionalgruppe NRW-Nord des Vereins der Direktversicherungsgeschädigten (DVG).
Wellmann im Gespräch mit Maika.tv
Wellmann war langjähriger Lokalchef der münsterländischen „MV“. Er setzt sich gegen die staatliche Abzocke bei Direktversicherungen ein. Wellmann erklärt in dem Video, wie die Direktversicherung funktioniert und welche „damaligen“ Vorteile sie hat. Millionen seien davon betroffen und jedes Jahr kämen 200 000 bis 250 000 dazu.
Auslöser war 2003 das Gesundheitsmodernisierungsgesetz, kurz GMG. „Damals gingen die Arbeitslosenzahlen nach oben und die Krankenkassen waren klamm“, erinnert sich Wellmann. Die damalige Regierung unter Schröder überlegte, wie sie an Geld für die Krankenkassen käme. „Damals wurde die Idee der Praxisgebühr geboren“, resümiert Wellmann. Die ist mittlerweile wieder abgeschafft, aber nicht die Krankenkassen- und Pflegebeiträge auf Direktversicherungen. Die wurden von der damaligen Gesundheitsministerin Ulla Schmidt und Horst Seehofer eingeführt. Sie haben die einmalige Kapitalauszahlung der Direktversicherten in eine Betriebsrente umgewidmet und auf 120 Monate verteilt – und verbeitragt.
Wer also beispielsweise 120 000 Euro ausbezahlt bekommt, zahlt dann: 120 000 geteilt durch 120 gleich 1000 Euro pro Monat. Für diese fiktive Rente zahlt er dann annähernd 20 Prozent Kranken- und Pflegebeiträge. Wellmann sieht darin eine „quasi Enteignung unserer Altersvorsorge“.
Wie viel genau bringt der Freibetrag an Entlastung? Und wie viel müssen Direktversicherte und Betriebsrenten noch an Sozialabgaben zahlen. Eine Rechnung.
Am 1. Januar 2020 tritt das Gesetz zur Entlastung von Direktversicherten und Betriebsrentnern in Kraft. Sein sperriger Name: GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz. Damit zahlen Betriebsrentner ab 2020 knapp 25 Euro weniger pro Jahr, abhängig von ihrer Krankenkasse.
Vor vier Jahren lagen noch Belgien und Österreich vor uns – beide haben wir mittlerweile überholt. Die durchschnittliche Belastung durch Steuern und Sozialabgaben lag im vergangenen Jahr laut OECD bei 39,3 Prozent. Das heißt umgekehrt, dass Bürgern in Deutschland nur noch 60,7 Prozent des Bruttolohns bleiben. Wird der Arbeitgeberanteil noch dazu gerechnet, dann bleibt vom Brutto nur noch die Hälfte übrig.
Bei Abgabenquote Spitze
Ganz besonders langen laut „Welt“ Staat und Sozialversicherung Familien zu, wenn beide Partner erwerbstätig sind. „Eine Familie mit zwei Verdienern und zwei Kindern führt der Erhebung zufolge in Deutschland gut 31 Prozent an Steuern und Sozialabgaben ab, womit Deutschland in dieser Kategorie sogar den alleinigen Spitzenplatz innerhalb der Gruppe der OECD-Länder einnimmt – vor Dänemark mit 30,7 Prozent.“
Wobei das nur die halbe Wahrheit ist, denn zur Einkommensteuer kommen ja auch noch Verbrauchssteuern, darunter die Mehrwert-, Versicherungs-, Sekt- und Mineralölsteuer, dazu kommen Stromsteuer, Kapitalertragssteuer, Grundsteuer, Hundesteuer, Kaffeesteuer, Kfz-Steuer, Leuchtmittelsteuer und natürlich der Soli … Die Liste ist mittlerweile unüberschaubar.
Dutzende Pensionskassen kommen wegen der Negativzinspolitik von EZB-Chefin Christine Lagarde in Schieflage. Leidtragende sind deutsche Betriebsrentner, deren Altersvorsorge gefährdet ist.
Besonders hart trifft es Mitglieder der Caritas-Pensionskasse. Bereits Anfang Dezember 2018 verbot die Finanzaufsicht Bafin der Pensionskasse der Caritas das Neugeschäft, weil der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, so die Rechtsform, die Solvabilitätskapitalanforderung nicht erfüllt und sich weigerte, sein Geschäft nachhaltig zu sanieren. Das lässt darauf schließen, dass die Pensionskasse auf Dauer ihren Verpflichtungen den Betriebsrentnern gegenüber nicht mehr nachkommen kann. Die Caritas-Pensionskasse ist jedoch nicht die einzige, die Leistungen kürzt. Auch deren Schwester, die Kölner Pensionskasse, kränkelt und darf schon seit September 2018 kein Neugeschäft mehr ankurbeln. Es versteht sich von selbst, dass auch sie ihre Leistungen gekürzt hat. Ähnlich geht es den Kunden der Deutschen Steuerberater-Versicherung, die Pensionskasse der steuerberatenden Berufe. Sie hat den Garantiezins von vier auf 2,25 Prozent gesenkt.
Pensionskassen saufen ab
Die Drei sind nur die Spitze des Eisbergs. Die Finanzaufsichtsbehörde BaFin hat mehrere Dutzende Pensionskassen im Visier – von 136 Pensionskasse, die Probleme haben. Ursache ist die Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) unter ihrer Chefin Christine Lagarde. Der Leitzins liegt bei null Prozent und der für die Banken wichtige Einlagenfazilitätenzins sogar bei minus 0,5 Prozent.
Da den Pensionskassen bei der Anlage die Hände gebunden sind, haben sie ihr Vermögen weitgehend in Anleihen gesteckt – nur bringen die immer weniger. Die gutverzinsten Alt-Anleihen laufen langsam aus und für neue gibt’s keinen Zins mehr. Ausbaden müssen es die Betriebsrentner. Die bekommen immer weniger.
„Pfefferminzia“ zufolge hat die Bafin sieben Pensionskassen erlaubt, ihren Betriebsrentnern wegen des anhaltenden Niedrigzinsumfelds die Leistungen zu kürzen. Bei weiteren vier Kassen prüfe die Bafin die Lage noch. So die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage hervor.
Zu den sieben Pensionkassen gehören:
Deutsche Steuerberater-Versicherung
Hannoversche Alterskasse
Hannoversche Pensionskasse
Kölner Pensionskasse
Pensionskasse der Genossenschaftsorganisation
Pensionskasse der Hamburger Hochbahn Aktiengesellschaft
Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen
Wie „Pfefferminzia“ weiter schreibt, haben vier weitere Pensionskassen entsprechende Anträge bei der Aufsichtsbehörde Bafin gestellt, um die Zahlungen herabzusetzen.
Wie Fonds professionell schreibt “legt die Hannoversche Alterskasse ebenso wie die Hannoversche Pensionskasse Wert auf die Feststellung, dass sie die erwähnten Kürzungen der Rentenfaktoren für zukünftige Beiträge nicht aus finanzieller Notlage vorgenommen, sondern freiwillig an die Niedrigzinslage angepasst haben, weil ihr Geschäftsmodell diese Möglichkeit als ein Mittel der Vorsorge vorsieht. Beide gehören daher auch nicht zu den insgesamt 36 Pensionskassen, die laut früheren Meldungen derzeit unter intensivierter Aufsicht der Bafin stehen.”
Durch die Verbesserung zahlen alle Betriebsrentner laut Bundesgesundheitsminister geringere Beiträge. „Besonders profitieren werden Menschen, die eine geringe Betriebsrente erhalten“, so Spahns Ministerium.
Das Corona-Virus ist das dominante Thema zurzeit in Deutschland. Dahinter verblassen alle anderen Probleme. Altersvorsorge oder selbst Fußball interessiert zurzeit niemand.
„Das Virus breitet sich in rasantem Tempo aus; die Menschen wollen wissen, wie sie sich vorbereiten und schützen können“, schreibt Google Trends. Nach Unterregion geordnet sähen wir das größte Interesse in Brandenburg, gefolgt von Baden-Württemberg, schreibt Seokratie. „Die Schweinegrippe hatte in ihrer Hoch-Zeit (bezogen auf Google Trends) eine relative Bekanntheit von 10“ – Coronavirus kommt auf 31.
Und wo informieren sich die Deutschen? Die obersten drei organischen Suchergebnisse sind laut Seokratie das Bundesgesundheitsministerium, gefolgt von zwei Ergebnissen des Robert-Koch-Instituts und einem Ergebnis von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
Und wie sieht das bei Facebook aus? Auch dazu hat Seokratie eine Antwort: „Man merkt, Google setzt auf echte, seriöse und sachliche Informationen und lässt keine zweifelhaften Quellen mehr zu; die Strategie von Facebook hingegen scheint weiterhin zu sein, die Verweildauer der User hoch zu halten“. Das funktioniere durch zwei Kniffe: „Erstens zeigt man im Stream polarisierende Meldungen an, die möglichst an die Emotionen des entsprechenden Nutzers appellieren und aufwiegeln – Klimawandel, Gefahr von rechts oder links, Krankheiten, Aufreg-Posts und dergleichen erhöhen die Nutzerbindung. Hauptsache, der User stoppt das Scrollen in der Timeline, konsumiert den Inhalt und bleibt somit länger auf Facebook; zweitens sollten am besten keine Links zu externen Websites erhalten sein, denn dann gehen der Plattform die User flöten.“
Deutschland ist fixiert
Wir Direktversicherungsgeschädigte dürfen uns keiner Illusion hingeben, dass unser Thema zurzeit irgendjemand interessiert. Erst wenn das Coronavirus-Problem gelöst ist, wenden sich die Deutschen wieder anderen Themen zu. Kein Newskeyword sei für Zeitungen derzeit so lohnend wie Corona. Das erkläre auch die Fülle an Artikeln zum Thema, so Seokratie.
Und hier die Suchanfrage bei Google für Januar:
Coronavirus 9.140.000 im Januar
Merkel 201.000
DBF Pokal 1.000.000
Trump 1.210.000
Michael Wendler 201.000 (Laura Müller übrigens 301.000)
Meghan Harry 74.000
Flüchtlinge 135.000
AFD 550.000
Greta Thunberg 673.000
Grundrente 110.000
Brexit 823.000
Heute dürfte die Relation noch prägnanter für „Coronavirus“ ausfallen.
„Angelockt – abgezockt“ – heißt unser Slogan. In unserem neuen Flyer warnen wir die breite Öffentlichkeit vor Direktversicherungen.
von Helmut Achatz
„Klare Vertragsregeln und geringe, pauschalierte Steuer- und Sozialabgaben lockten viele Arbeitnehmer zu Vertragsabschlüssen von politisch geförderten Direktversicherungen“, so die Lage damals in den 80er- und 90er-Jahren. Heute stehen viele vor einem Scherbenhaufen, denn sie werden von Staat und Krankenkasse abgezockt. Wegen des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes von 2004 zahlen sie Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile für die Krankenversicherung, einschließlich Zusatz- und Pflegebeitrag annähernd 20 Prozent.
Dagegen kämpft der Verein der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) – und zwar für die aktuell Betroffenen und die künftig Betroffenen, denn viele wissen noch nichts von ihrem „Glück“.
Unser Flyer klärt auf
In dem Flyer sind unsere Forderungen für eine Änderung des Gesetzes aufgelistet. Wir klären über unsere Aktionen und Aktivitäten auf. Wir dürfen auf unsere Erfolge stolz sein, denn wir haben bereits den Freibetrag von 159,25 Euro erkämpft.
„Kämpfen Sie mit uns um Ihre Rechte. Unser Geld geht uns Alle an“, so unser Appell im neuen Flyer, der in Kürze verfügbar ist.
Wie bereits in Bayern setzen sich auch die Freien Wähler in Mecklenburg-Vorpommern für die Abschaffung der doppelten Krankenkassenbeiträge von Direktversicherungen und Betriebsrenten ein. Meck-Pomms Freie Wähler (FW) machen mobil.
Die vor kurzem beschlossene Neuregelung beim Freibetrag durch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sei völlig unzureichend, erklärte Gustav Graf von Westarp. Nach 15 Jahren müssen diesen Menschen endlich Gerechtigkeit wiederfahren.
Ziel der Volksinitiative ist es, mit 15 000 gültigen Unterschriften die Landesregierung über den Landtag zu einer Bundesratsinitiative zu bewegen, mit der die Doppelverbeitragung abgeschafft wird. „Freie Wähler wollen den großen Renten-Coup“ titelt die „Schweriner Volkszeitung“.
„Die Doppelverbeitragung ist nur eines der Probleme bei den Renten“, unterstreicht Wilfried Mußfeldt vom DVG. Er verspricht, dass das nicht unsere letzte Aktion sein werde. Mußfeldt hat auch gleich ein Beispiel parat: Von seiner Kapitalabfindung in Höhe von 50 000 Euro seien nur noch 40 000 Euro übrig geblieben. Er rät jedem, während des Arbeitslebens den geringsten Betrag einzuzahlen. Das kann aber nicht Sinn und Zweck einer verlässlichen Altersvorsorge sein.
Den Freien Wählern in Bayern und Mecklenburg-Vorpommern ist klar, dass das Abzock-Gesetz in Bundeszuständigkeit fällt. Aber auch der Bundesrat kann eine Gesetzesinitiative erreichen – und genau das will Gustaf Graf von Westarp.
Die Freien Wähler können fest auf die Unterstützung des DVG in Mecklenburg-Vorpommern rechnen. Demnächst werden von den neuen Regionalgruppen in Meck-Pomm begleitende Info-Veranstaltungen stattfinden. Der DVG drückt Mußfeldt und der Regionalgruppe die Daumen.
Die Grundrente soll Lebensleistung honorieren – dabei fahren einige schlechter damit als mit Grundsicherung. Ein weiteres Beispiel, wie uns die Politik verschaukelt und das Vertrauen in die Rente unterminieren.
von Helmut Achatz
Arbeitsminister Hubertus Heil behauptet in punkto Grundrente, „Frauen und Männer, die nur wenig Rente haben trotz eines langen Arbeitslebens, werden künftig spürbar mehr in der Tasche haben“. Ist das so? DVG-Mitglied Norbert Böttcher und andere Rentenexperten haben es mal durchgerechnet und widerlegen Heils Behauptung. Die SPD hat den Bürger wieder einmal einen Bären aufgebunden. Wer Pech hat, wird mit Grundrente weniger bekommen, als er mit Grundsicherung bekäme. Dabei war doch Heils Anspruch, dass die gerade verabschiedete Grundrente zehn Prozent über der Grundsicherung sein sollte. Er hat nur vergessen, der Öffentlichkeit zu sagen, dass von der Grundrente ja auch Krankenkassen- und Pflegebeiträge zu zahlen sind, so dass die Grundrente dann niedriger ausfallen kann als die Grundsicherung.
Aber lassen wir Norbert Böttcher und die Redaktion „Steuertipps“ zu Wort kommen: „Der Zahlbetrag der Grundrente wird 2021 bei 35 Beitragsjahren in allen Fällen zwischen 613 und 865 Euro liegen und damit vielfach unter der Grundsicherung von aktuell 808 Euro. Dieses auf den ersten Blick überraschende Ergebnis hat mit den Beiträgen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zu tun. Die Grundrente ist wie jede Rente beitragspflichtig. Das heißt, von der erreichten Rente brutto und dem Zuschlag auf diese Bruttorente ist noch der Beitrag zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung abzuziehen, der von der Deutschen Rentenversicherung bei der Zahlung der gesetzlichen Rente direkt einbehalten wird. Im ersten Gesetzentwurf des Bundessozialministeriums zur Grundrente vom 21.5.2019 heißt es auf Seite 23 ausdrücklich: ‚Die Grundrente führt zu höheren Beiträgen in die gesetzliche Krankenversicherung und soziale Pflegeversicherung‘.
Grundrente versus Grundsicherung
Somit kommt es unterm Strich auf den Zahlbetrag der gesetzlichen Rente an und nicht auf die Bruttorente. Die neue Grundrente als eine Rentenleistung gemäß SGB VI (gesetzliche Rentenversicherung) darf nicht mit der beitragsfreien Grundsicherung gemäß SGB XII (Sozialhilfe) verwechselt werden. Die Grundsicherung ist im Unterschied zur Grundrente keine Rente, sondern eine Sozialhilfe oder Sozialleistung und verpflichtet das Sozialamt oder Grundsicherungsamt auch zur direkten Zahlung der Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung an die zuständige Krankenkasse.
Daher ist lediglich ein Vergleich von Zahlbetrag der Grundrente mit der beitragsfreien Grundsicherung zielführend und sinnvoll. Leider wird auf diesen Vergleich in fast allen Publikationen (auch denen des Bundessozialministeriums) verzichtet, da die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung nicht von der Grundrente brutto abgezogen werden. Dies führt dann zu irreführenden Ergebnissen. Tatsächlich wird der Zahlbetrag der Grundrente bei abschlagspflichtigen Frührenten noch niedriger liegen. Die Grundrente setzt im Unterschied zur Grundsicherung nicht das Erreichen der Regelaltersgrenze aus. Wer also als langjährig Versicherter mit 63 Jahren vorzeitig in Rente geht, muss mit einem Rentenabschlag rechnen. Beispiel: Wer 1958 geboren ist und 2021 als langjährig Versicherter mit 63 Jahren in Rente geht, muss einen Rentenabschlag von 10,8 Prozent einkalkulieren. Der Zahlbetrag der Grundrente sinkt nach 35 Pflichtbeitragsjahren und durchschnittlich 0,75 Entgeltpunkten dann sogar auf rund 772 Euro und liegt damit ganz sicher unter dem Grundsicherungsniveau.“
Soweit Steuertipps. Norbert Böttcher – auf seinem Blog Sozial-Info ist das auch zum Nachlesen – rechnet mit einer Grundsicherung von 850 Euro, was in Großstädten wie München die Regel ist. Bei der Grundsicherung kommt es auf Miete und Nebenkosten an, wie der VdK vorrechnet. Aber gut, nehmen wir Böttchers 850 Euro. Er kommt auf folgende Rechnung:
Grundrente brutto ≠ netto
Die Grundrente soll zehn Prozent über der Grundsicherung sein, das heißt
850 + 85 = 935 Euro.
Eine Grundrentnerin mit 28 Entgeltpunkten beispielsweise kommt auf einen ähnlichen Betrag von, sagen wir mal, 925,40 Euro.
Grundrente 925,40 Euro
Krankenkassenbeitrag – 67,55 Euro
Zusatzbeitrag – 4,63 Euro
Pflegebeitrag – 28,22 Euro
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Grundrente netto 824,99 Euro
Was von der Grundrente netto übrig bleibt
Was von der Grundrente weggeht Quelle: Norbert Böttcher
Das heißt, die Grundrentnerin bekommt weniger als eine Empfängerin von Grundsicherung. Gut, sie muss nicht zum Amt gehen und ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse offen legen, was bei der Grundsicherung verlangt wird, da sie auf die Bedürftigkeit abzielt.
Was der Freibetrag pro Monat bringt Quelle: Norbert Böttcher
Wie kommt die Politik überhaupt auf diesen Freibetrag? Auch das hat DVG-Mitglied Böttcher aufgedröselt. Der Freibetrag ist 1/20 der sogenannten Bezugsgröße in der Kranken- und Pflegeversicherung. „Die Bezugsgröße bildet das Durchschnittsentgelt in Deutschland aus dem vorletzten Kalenderjahr ab. In der Sozialversicherung wird sie für verschiedene Berechnungen genutzt. Für die Kranken- und Pflegeversicherung gelten bundeseinheitlich die West-Werte. Lediglich in der Renten- und Arbeitslosenversicherung wird nach West und Ost unterschieden“, erklärt die Techniker Krankenkasse.
Datenabgleich Finanzamt / Rentenkasse
Die Grundrente soll automatisch an die Personen überwiesen werden, die Anspruch darauf haben. Wirklich? Wie soll das funktionieren, wenn jemand keine Steuererklärung macht? Ist also ein Grundrentenberechtigter gar nicht beim Finanzamt gemeldet, so bekommt er auch keine Grundrente. Ganz schöner Murks, oder? Und noch etwas haben die Murkser vergessen: “Zudem muss eine elektronische Übermittlung aller nötigen Einkommensdaten durch die Finanzbehörden an die Deutsche Rentenversicherung erfolgen. Doch der elektronische Datenaustausch mit der Finanzverwaltung hakt bei Bestandsrentnern, die keine Steuererklärung abgegeben haben, weil ihr zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt oder in der Vergangenheit lag”, merkt die Plattform “Steurtipps” an.
Ferner bestehe bei den jährlich rund 1,6 Millionen Neurentnern das Problem in der zweijährigen Verzögerung des Datenflusses. “Wer 2021 Grundrente beantragen möchte, muss im Jahr 2020 seine Steuererklärung für 2019 abgegeben haben, denn die Finanzämter haben Informationen zum steuerpflichtigen Einkommen erst mit einem Zwei-Jahres-Verzug. Da jedoch das Einkommen nach dem Renteneintritt sinkt, wird bei der vorgesehenen Einkommensprüfung durch das zuständige Finanzamt und die Deutsche Rentenversicherung das Einkommen des Rentners voraussichtlich zu hoch eingeschätzt, sodass es möglicherweise keinen Rentenzuschlag gibt, obwohl eigentlich ein Anspruch besteht.”
Berechnung des Freibetrags
So errechnet sich der Freibetrag Quelle: Norbert Böttcher
Wegen der Grundrente muss die Deutsche Rentenversicherung ihre Verwaltung kräftig aufstocken. Heil schafft mit seiner Grundrente ein Bürokratiemonster. Die Kosten der Umsetzung der Grundrente werden auf „mehrere hundert Millionen Euro und damit mehr als 25 Prozent der Leistungsausgaben für die Grundrente betragen“, schreibt das „Handelsblatt“. Trotzdem sind SPD-Politiker, darunter der stellvertretende Vorsitzende der SPD Mayen-Koblenz, Staatssekretär Dr. Alexander Wilhelm, immer noch von Heils Grundrente überzeugt.
Das Vergleichsportal Biallo hat einen Grundsicherungsrechner ins Netz gestellt, mit dem jeder ziemlich genau ausrechnen kann, wie viel ihm zusteht.
Abkehr vom Äquivalenzprinzip
Was noch schlimmer ist, Heil hat mit der Grundrente das Äquivalenzprinzip aufgegeben, wonach die Rente von der Höhe der Beiträge abhängt – und damit die Idee von Leistung und Gegenleistung. Es ist der „Abschied vom Äquivalenzprinzip“, wie die „Wirtschaftswoche“ schreibt. Heil vermischt das Führsorge- und Leistungsprinzip. Er hat es geschafft, das Vertrauen in die Rente nachhaltig zu unterminieren. Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) hat das an dem Beispiel von Frau Pech und Herrn Glück konkret durchgerechnet. Danach bekommt Frau Pech, obwohl sie in ihrem Leben 66 360 Euro mehr an Rentenbeiträgen als Herr Glück eingezahlt hat, am Ende nur 45 Euro mehr Rente. Ist das gerecht? Zudem plane Heil und Finanzminister Olaf Scholz (SPD), die Grundrente durch einen Griff in die Rücklagen der Sozialkassen finanzierbar wirken zu lassen. Ist das gerecht? Diese Reserven haben Millionen von Betriebsrentnern über 15 Jahre aufgefüllt, weil die SPD – zusammen mit Grünen und Schwarzen – 2004 das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) rückwirkend einführten, weswegen Betriebsrentner seitdem doppelte Krankenkassenbeiträge zahlen. Das Geld für die Grundrente stammt also im Wesentlichen von betrogenen Betriebsrentnern und Direktversicherten. Ist das gerecht?
Die Politik lässt die freiwillig GKV-versicherten Betriebsrentner außen vor bei der Freibetragsregelung.
Aus dem Büro der CDU heißt es: „Zutreffend ist es, dass nach dem Entwurf eines ‚Gesetzes zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge‘ künftig ein Freibetrag für Betriebsrenten und Kapitalleistungen gewährt wird, der nur bei gesetzlich Pflichtversicherten anzuwenden ist. Bei in der Rentenphase freiwillig GKV-versicherten Betriebsrentnern wird der Freibetrag nicht anwendbar sein.
Allerdings trifft dies nur diejenigen, die während ihres Berufslebens viele Jahre privat versichert waren (und damit nicht in die GKV eingezahlt haben) und dann relativ kurz vor der Rente in die GKV gewechselt sind, so dass die 9/10-Regelung nicht anwendbar ist. Nach der 9/10-Regelung darf derjenige, der zu 90 Prozent in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens gesetzlich versichert war, in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR).
Betriebsrentner, die während ihrer kompletten Arbeitsphase freiwillig GKV-versichert waren oder auf die die 9/10-Regelung anwendbar ist, rutschen in der Rentenphase in die KVdR, gelten somit als pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung und profitieren von den Neuregelungen um den Freibetrag.
Freiwillig Versicherte gehen leer aus
Kurzum, nur bei einer sehr kleinen Gruppe (etwa drei Prozent) von in der Rentenphase freiwillig GKV-versicherten Betriebsrentnern wird der Freibetrag nicht anwendbar sein. Für diesen Personenkreis kam im Übrigen nach der bisherigen Gesetzeslage die bisherige Freigrenze auch nicht zur Anwendung.“
Die 9/10-Regelung hat übrigens nichts mit der Beitragsbemessungsgrenze zu tun.
Betriebsrentenfreibetrag
Betriebsrentner und Direktversicherte werden ab 2020 von Beiträgen für die gesetzliche Krankenkasse entlastet werden. Ab 1. Januar 2020 gilt dank des Betriebsrentenfreibetragsgesetzes ein Freibetrag von 159,25 Euro, der die bisherige Freigrenze in Höhe von 155,75 Euro ergänzt. Bis 159,25 Euro zahlen Betriebsrentner und Direktversicherte keine Krankenkassenbeiträge. Allerdings gilt das Gesetz nur für Krankenkassen-, nicht aber für Pflegebeiträge. Bisher musste auf die komplette Direktversicherung oder Betriebsrente der volle Krankenkassenbeitrag (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil von 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag von aktuell im Durchschnitt 0,9 Prozent sowie die Beiträge für die Pflegeversicherung von 3,05 Prozent plus 0,25 Prozentpunkte für Kinderlose) gezahlt werden, wenn die Rente die Freigrenze überschritten hat. Ab 1. Januar 2020 wird der Beitrag nur noch für den Rentenanteil fällig, der über dem Freibetrag liegt. Der Freibetrag gilt nicht für in der Rentenphase freiwillig GKV-versicherten Betriebsrentnern. Für sie ist der Freibetrag nicht anwendbar.
Das Wichtigste in Kürze
Wer in der Krankenversicherung der Rentner ist (KVdR), muss auf viele Einnahmen keine Krankenkassenbeiträge zahlen.
Um diesen Status zu bekommen, müssen Sie in der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens zu 90 Prozent der Zeit gesetzlich versichert gewesen sein.
Erfüllen Sie die Voraussetzungen für die KVdR nicht, können Sie sich unter Umständen freiwillig gesetzlich versichern. Sie zahlen dann aber oft mehr für die Krankenversicherung.
Auch ein nachträglicher Wechsel kann durch eine neue Regelung möglich sein. Insbesondere Eltern sollten daher bei Ihrer Krankenkasse ihre Vorversicherungszeit erneut prüfen lassen.
So gehen Sie vor
Entscheiden Sie sich möglichst vor dem 40. Lebensjahr, ob Sie langfristig gesetzlich oder privat versichert sein wollen.
Lassen Sie zum Rentenbeginn von der Krankenkasse prüfen, ob Sie in die Krankenversicherung der Rentner dürfen.
Grundsätzlich bestehen für Sie folgende Möglichkeiten der Krankenversicherung im Alter:
der Regelfall: die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung,
die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung,
die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung oder
die private Krankenversicherung bei einem privaten Versicherungsunternehmen.
Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine Solidargemeinschaft. Pflichtversicherte und freiwillig versicherte Mitglieder zahlen in der Regel nach der Höhe ihrer Einkommen monatlich Beiträge und erhalten im Krankheitsfall dafür alle erforderlichen Leistungen. Privat Krankenversicherte hingegen zahlen monatlich einkommensunabhängige Beiträge an ihr Versicherungsunternehmen. Die Beitragshöhe bemisst sich hierbei nach den versicherten Risiken.
Die Rentenversicherung beteiligt sich an Aufwendungen zur Krankenversicherung – ob jemand als Rentner nun in der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt oder sich privat versichert. Bei Pflichtversicherten übernimmt die Rentenversicherung einen Teil der Beiträge, bei freiwillig oder privat krankenversicherten Rentnern zahlt sie Beitragszuschüsse.
Ab dem 1. August 2017 dürfen viele Rentner auf niedrigere Krankenkassenbeiträge hoffen. Denn dann tritt eine Neuregelung in Kraft, die den Vätern und Müttern unter ihnen den Zugang zu der günstigeren Krankenversicherung der Rentner (KvdR) erleichtert. Mit der Gesetzesänderung wird die sogenannte 9/10-Regelung für die Mitgliedschaft in der Pflichtversicherung entschärft.
Wer kann von der Neuregelung profitieren? Von der Neuregelung können Frauen und Männer gleichermaßen profitieren. Außerdem gilt sie nicht nur für Neu- sondern auch für Rentner, die bereits im Ruhestand sein und Rente beziehen- also sogenannte Bestandsrentner.
Deutschland braucht eine umfassende Rentenreform – und die ist machbar. Dafür aber ist Mut nötig. Holger Balodis und Dagmar Hühne sagen in ihrem Buch “Rente rauf” wie’s geht.
Noch lässt sich die drohende Altersarmut abwenden. Die Politiker müssen aber endlich agieren und nicht nur zögerlich reagieren. Sie müssen endlich mutige Entscheidungen treffen. Wenn nicht, rutschen Millionen in die Altersarmut. Jung und alt müssen eine Allianz gegen Arbeitgeber, Politiker und Versicherungen bilden. Freiwillig werden die ihre Pfründe nicht aufgeben.
Balodis und Hühne haben für „Monitor“ und „plusminus“ geschrieben, für „Stiftung Warentest“ und die Verbraucherzentralen; dabei ging es häufig um das Thema Altersvorsorge. Die beiden zeigten schon in ihrem Buch „Die Vorsorgelüge – wie Politik und Versicherungen uns in die Altersarmut treiben“. In ihrem neuen Buch „Rente rauf“ belassen sie es nicht damit, den „ganz legalen Betrug mit den Lebensversicherungen“ anzuprangern, sie zeigen in ihrem neuen Buch „Rente rauf“ Lösungen auf, wie es gelingen kann, das Rentensystem so umzubauen, dass nicht Millionen in die Altersarmut rutschen.
“Es muss etwas geschehen”
„Es muss etwas geschehen“, so ihr Credo. Die Bundeskanzlerin hat sich jahrelang geweigert, die „Rente neu zu denken“, wie es Balodis und Hühne fordern. Sie ließ eine Rentenkommission einrichten, die schon seit Jahren hinter verschlossener Tür tagt und im Frühjahr Ergebnisse präsentieren soll. Die werden aller Voraussicht marginale Korrekturen vorsehen. Das reicht aber nicht. Diese Republik muss endlich ihre „Schockstarre“ überwinden.
Jahrzehntelang wurde das Rentensystem demontiert – am schlimmsten von Rot-Grün unter der Ägide Gerhard Schröders. Das Rentenniveau ist eine Lachnummer im Vergleich zu dem, was Rentner in Nachbarländern wie Österreich, Norwegen, Schweden und in den Niederlanden im Alter bekommen. Wenn nichts passiert, droht eine Altersarmut nie gekannten Ausmaßes.
“Rente rauf” heißt die Forderung
Die beiden verlangen „mehr Umverteilung“. Das klingt erst einmal nach Revolution, wer sich aber ihr Acht-Punkte-Programm durchliest, muss schnell einräumen, das es ganz vernünftig klingt. Die Politik muss die Schröder-Reform zurückdrehen, die vor allem der Versicherungsbranche geholfen hat. Für Balodis und Hühne ist klar, dass ein „mächtiger und sichtbarer Rückhalt in der Gesellschaft“ nötig ist, damit der Kampf für ein anderes Rentensystem bei der Politik Erfolge bringt.
Gerhard Schröder, Walter Riester, Ulla Schmidt und Olaf Scholz haben den Deutschen weißgemacht, dass die kapitalgedeckte Geldanlage in Form einer Versicherung höhere Rendite biete und die Einschnitte bei der gesetzlichen Rente ausgleichen könne. Hohe Rentenbeiträge seien schuld an der hohen Arbeitslosigkeit – und gesetzliche Rente würden an der Alterung der Gesellschaft scheitern. Wir haben uns damals nicht vehement genug gegen Schröders Rentenreform gewehrt.
An die Versicherer verkauft
In punkto betrieblicher Altersvorsorge haben uns Schröder & Co. regelrecht an die Versicherungswirtschaft verkauft. Die zweiten, aber auch die dritte Säule der Altersvorsorge liefern „klägliche Ergebnisse“. Die Versicherer lachen sich ins Fäustchen und sahne kräftig ab – in Form von Provisionen und Verwaltungsgebühren. Dazu kommen noch die Krankenkassen, die am Ende die Hand aufhalten und ein Fünftel der Auszahlungen abschöpfen.
Die von der Schröder-Regierung initiierte Riester-Rente hat sich zum Verlust-Geschäft entwickelt. Nicht von ungefähr liegen Verträge massenweise gekündigt oder ruhen. Noch schlimmer erging es Millionen von Beschäftigten, die über ihren Arbeitgeber in Form der Entgeltumwandlung eine Kapitallebensversicherung, die sogenannte Direktversicherung abgeschlossen haben. Allianz & Co. versprachen den naiven Deutschen das Blaue vom Himmel, verschwiegen aber geflissentlich, was sie am Ende erwartet: die vollen Krankenkassen- und Pflegebeiträge. Damit nicht genug, wer über diesen Weg fürs Alter vorsorgt, reduziert damit natürlich seine gesetzliche Rente, weil ja der Bruttolohn abgesenkt wird.
Wie eine existenzsichernde Rente aussehen kann, machen uns die Nachbarländer Österreich, Schweiz, Dänemark, Schweden und die Niederlande vor. In der Schweiz zahlen beispielsweise alle ein – und auf alle Einkünfte, ohne Beitragsbemessungsgrenze. Nach oben hin ist die Rente gedeckelt. Dieses System schafft ein breite Basis. Dank Rente und beruflicher Vorsorge kommen die Schweizer auf 60 Prozent des zuletzt bezogenen Gehalts. Deutschland kann sich daran ein Beispiel nehmen. Die Politiker hierzulande verweigern sich dem aber – mit der Folge, dass Deutschland im Altersvorsorgevergleich ganz weit hinten steht.
Lobby für Rentenreform nötig
Hierzulande gibt es leider keine wirkliche Lobby für eine Rentenwende. Die IG Metall hat sich sogar mit der Allianz zusammengetan und verkauft den Mitglieder die Metallrente ist soziale Wohltat, vergisst dabei allerdings zu sagen, dass die Metallrente ein Minus-Geschäft ist. Andere Initiativen und Bündnisse mangelt es an Schlagkraft, weswegen sie gegen die PR-Maschinerie der Versicherungsbranche kaum Chance haben. Kaum eine Branche wie die Versicherer haben eine so gut funktionierende Lobby. Gerade eben hat Ex-Kanzler Gerhard Schröder beim Würzburger Versicherungsmakler BVUK angeheuert – und der Ex-EZB-Banker Jörg Asmussen wird Chef-Lobbyist des Branchenverbands GDV.
Acht-Punkte-Programm
Balodis und Hühne fordern höhere Renten in ihrem Buch „Rente rauf“. Wie wollen sie das bewerkstelligen? Sie schlagen folgendes Acht-Punkte-Programm vor:
Beitragssatz anheben
Erwerbstätigenversicherung einführen
Bundesanteil erhöhen
Politisch verordnete Einnahmeverluste beenden
Erwerbspotenzial besser ausschöpfen
Riester-Rente abschaffen
Beitragsbemessungsgrenze aufheben
Mindestrente einführen.
Für die beiden ist klar, dass die Beiträge steigen müssen. Die Erhöhung falle jedoch umso maßvoller aus, je mehr und schneller die anderen Vorschläge umgesetzt werden. Vor allem muss der Bund die versicherungsfremden Leistungen, die er der Rentenkasse aufbürdet, in voller Höhe übernehmen, was er bislang nicht tut.
Wo bleibt der Aufschrei?
Natürlich gibt es bei dem Modell von Balodis und Hühne Gewinner und Verlierer: Arbeitnehmer und Rentner würden profitieren, Arbeitgeber und die Versicherungsbranche verlieren. Aber viele Arbeitnehmer von heute im Niedriglohnsektor werden zu Rentenbeginn in Bedrängnis kommen. Sie waren und sind noch die Verlierer. Die Vorschläge der beiden würden nur den Abwärtstrend stoppen und wenigsten etwas umdrehen.
Eigentlich müsste ein Aufschrei durchs Land gehen, aber die Deutschen sind geduldiger als beispielsweise die Franzosen, die angesichts der Demontage ihrer Rente auf die Straße gehen. Der Druck in Deutschland wächst indes, so dass es nur eine Frage der Zeit ist, bis auch die Deutschen auf die Straße gehen.
Es dürfte spannend sein, „Rente rauf“ mit den Vorschlägen der offiziellen Rentenkommission zu vergleichen. Aller Voraussicht nach wird die Rentenkommission wieder nur ein Reförmchen vorschlagen.
Es ist der Verdienst von Balodis und Hühne die Probleme nicht nur zu benennen, sondern auch Verbesserungsvorschläge zu präsentieren. Eine „Rente für alle“ ist schon längst überfällig, wird aber von den Lobby-Verbänden und den Politikern vehement bekämpft. Die Riester-Rente ist eine Ruine und müsste für die Allgemeinheit gesperrt werden. Die beiden sprechen zu Recht von „Finanz-Monopoly“. Die Entgeltumwandlung ist ein „Modell zur Geldvernichtung“. Die Beitragsbemessungsgrenze aufzuheben, bedarf Mut. Eine Mindestrente einzuführen, hat die Groko zwar vor, aber die Umsetzung ist Murks. Der Bundesanteil gehört angehoben, weil sich die Regierung schamlos an den Rentenkassen bedient hat und immer noch bedient.
Eine Rentenreform braucht Mut, fraglich, ob die jetzige Bundesregierung diesen Mut aufbringt. Balodis und Hühne ist zu danken, dass sie das Thema von allen Seiten beleuchten und die Bremser benennen.
Das Buch müsste für alle Pflichtlektüre sein, die sich mit dem Thema Renten auseinandersetzen und Gesetze erlassen.
“Rente rauf”
Das Buch:
„Rente rauf“ Holger Balodis, Dagmar Hühne ISBN 978-3-932246-98-2 Preis 18 Euro Verlag DVS
Die CDU glaubt, mit dem Betriebsrentenfreibetragsgesetz Millionen von Betriebsrentnern und Direktversicherten besänftigt zu haben, die doppelte Krankenkassen- und Pflegebeiträge zahlen. Die lassen sich aber nicht mit einem Zuckerl abspeisen.
Viele Politiker predigen Selters, trinken aber Sekt. Genau das hält Ingrid Wulff dem CDU-Generalsekretär vor. „Herr Ziemiak, Sie haben auf der Veranstaltung der CDU Eimsbüttel im Katharinenhof darüber gesprochen dass man die Generationen nicht spalten soll; die heutigen Rentner hätten das Land wiederaufgebaut und die jungen Leute den Alten viel zu verdanken“, so Ziemiaks Worte. Das Land habe aber denen zu danken, die jetzt ins Rentenalter kommen oder bereits sind, die zu den 18 Millionen gehören, die das Geld in die Sozialkassen spülen, dass sonst nicht zu verteilen wäre. „Wir haben fleißig gearbeitet und auf die Politik gehört; haben Betriebsrenten aufgebaut und als man uns sagte, ‚sorgt privat vor, die Rente wird nicht reichen‘, auch das getan; haben Direktversicherungen abgeschlossen und eigen finanziert zusätzlich vorgesorgt“, resümiert Wulff. Ohne Bestandsschutz sei diese Vorsorge 2004 zur Betriebsrente erklärt worden, weil – politisch gewollt – der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer in der Police stand und die Beiträge aus dem Nettoeinkommen weiterleiten musste.
CDU belastet Sandwich-Generation
„Wir 60- bis 70jährigen sind als Sandwich-Generation diejenigen, die das Land und die Generationen zusammenhalten“, verdeutlicht sie Ziemiak. „Wir haben hart gearbeitet und betreuen jetzt unsere Eltern und die Enkelkinder; ohne unsere Hilfe würde das ganze System zusammenbrechen“, so Wulff weiter. Und genau dieser Generation werde das Leben von der Politik massiv schwer gemacht. „Wir haben still gehalten bei allen Rentenkürzungen; ja, auch die Heraufsetzung der Altersgrenze ist eine Kürzung“, beschreibt Wulff die Duldsamkeit ihrer Generation. In ihrem Arbeitsvertrag von 1973 stehe als Vertragsende 60 Jahre. Durch die neuen Gesetze habe sie drei Jahre und sechs Monate länger auf ihre Rente und auf die Betriebsrente warten müssen. Denn eine „echte Betriebsrente“ werde erst gezahlt, wenn man Rente bezieht oder keine Einkünfte mehr hat. „Alles massive Kürzungen“, so ihre Kritik.
Abgezockte gehen auf die Straße
Und jetzt müsse sie noch auf die Straße gehen, um für ihr Recht bei der eigen finanzierten Altersvorsorge zu kämpfen. „Finden Sie das gerecht?“ „How dare you?“ würde Greta Thunberg sagen: Wie könnt ihr es wagen?
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