Tag: Betriebsrenten

  • Warum die Rentenerhöhung restlos verpufft

    Warum die Rentenerhöhung restlos verpufft

    Was hilft eine Rentenerhöhung, wenn sie von der Inflation aufgefressen wird und der Staat darüber hinaus die Sozialabgabenschraube anzieht. Warum wir uns auf magere Jahre einstellen müssen und die Rentenerhöhung restlos verpufft.

    Von Karin Tutas

    So richtig Freude will nicht aufkommen angesichts der für Juli angekündigten Rentenerhöhung von 6,12 Prozent in den neuen und 5,35 Prozent in den alten Bundesländern – das zusätzliche Salär ist von der Inflation bereits aufgefressen. Dass mit den Kostensteigerungen das Ende der Fahnenstange längst nicht erreicht ist, zeigen die Pläne von Gesundheitsminister Karl Lauterbach, der jetzt eine Erhöhung der Krankenkassenbeiträge plant. Das träfe dann auch all jene Rentner, die mit einer Direktversicherung oder ähnlichem privat für ihr Alter vorgesorgt haben und dafür bestraft werden, indem sie zehn Jahre lang den vollen Beitrag für Kranken- und Pflegeversicherung berappen müssen.

    Rentenerhöhung verpufft

    Gegenüber der Osnabrücker Zeitung erklärt Lauterbach, bis Sommer einen „wohlüberlegten Gesetzentwurf“ vorzulegen, wie er das 17-Milliarden-Euro-Loch zu stopfen gedenkt, das sich in den Kassen der Gesetzlichen Krankenkassen im kommenden Jahr auftut. Das stößt zwar auf Lob, indes monieren sowohl ein Sprecher des GKV-Spitzenverbands als auch Ulrike Elsner, Chefin des Ersatzkassenverbands VDEK, die anvisierte Beitragserhöhung. „Kritisch sehen wir dagegen, dass die Politik offenbar plant, abermals auf die Krankenkassenrücklagen zurückgreifen“, monierte die Verbandschefin. Die Kassen hätten schon in den vergangenen zwei Jahren viele Milliarden aus ihrem Vermögen abführen müssen. „Das sind Gelder der Beitragszahler, die eigentlich für die Versorgung zur Verfügung stehen sollten.“ Doris Pfeiffer, Chefin des Spitzenverbands der Krankenkassen, hatte bereits des Öfteren angemahnt, dass der Bund kostendeckende Beiträge für Hartz-IV-Empfänger zahlt. Allein durch die unzureichenden Beiträge summiert sich das Defizit in den Krankenkassen auf zehn Milliarden Euro pro Jahr – bezahlt durch die gesetzlich Krankenversicherten, während Beamte, Selbstständige und diverse andere privilegierte, privat versicherte Berufsgruppen fein raus sind.

    Rentner sind die Dummen

    Der Vorstoß Lauterbachs stimmt schonmal darauf ein, dass mitnichten daran gedacht ist, das Kostenverteilungsproblem im Gesundheitswesen gerecht zu lösen. Schon angesichts der hunderten Milliarden, die für Rüstung, die Entlastung der Bürger von den hohen Energiekosten und die zu erwartenden Kosten infolge der Millionen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine ist dies kaum zu erwarten. Nicht von ungefähr stimmt die Politik die Bürger immer lauter auf zu erwartende Opfer ein. Wer die erbringen muss, ist klar. Sicher nicht die, die sich an diesem Krieg eine goldene Nase verdienen. Die Rechnung werden wieder einmal die gesetzlich Versicherten zahlen.

     

    Bild von DeSa81 auf Pixabay

  • Lobbyist Schröder geschasst

    Lobbyist Schröder geschasst

    Ex-Kanzler und Lobbyist Gerhard Schröder ist vom Würzburger Versicherungsmakler BVUK als Vorstand geschasst worden – eine Genugtuung für alle Altersvorsorger.

    Plötzlich ist der Ukraine-Krieg auch Thema für alle, die eigenverantwortlich über den Betrieb fürs Alter vorsorgen oder vorgesorgt haben, denn Ex-Kanzler und Putin-Freund Gerhard Schröder, der bislang Lobby-Arbeit für die Würzburger BVUK gemacht hat, ist weg. Das Kürzel BVUK steht für „Betriebliche Versorgungswerke für Unternehmen und Kommunen“, dahinter verbirgt sich die BVUK GmbH. Bei dieser Maklerfirma war Ex-Kanzler und Gas-Manager Schröder zum 1. Januar 2020 eingestiegen, um die „Rentenlücke zu schließen und für die Schaffung optimaler Voraussetzungen, um drohende Altersarmut frühzeitig zu verhindern“, so schrieb die BVUK damals selbst in ihrer Pressemitteilung. Er war somit ihr oberster Lobbyist.

    Offensichtlich war es der BVUK dann doch zu peinlich, mit Putins Busenfreund für die betriebliche Altersvorsorge zu werben, wie die „Main-Post“ berichtet. Die „Wirtschaftswoche“ hat bereits davor über Schröders Abgang bei BVUK berichtet. „Focus“ listet darüber hinaus auf, wo Schröder noch überall als Lobbyist gearbeitet hat, darunter beim Tunnelbohrmaschinenbauer Herrenknecht, wo er sogar stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender war. Der BVB entzog laut “Focus” dem Lobbyist Schröder die Ehrenmitgliedschaft. Der Entschluss sei einstimmig getroffen worden, so Vereinspräsident Dr. Reinhard Rauball. Der BVB teilte Lobbyist Schröder “Focus” zufolge den Entschluss in einem persönlichen Gespräch mit. Damit nicht genug, der SPD-Kreisverband Heidelberg habe nun zumindest offiziell einen Antrag auf Partei-Ausschluss des Putin-Busenfreunds gestellt.

    Lobbyist für Betriebsrenten

    buchcover
    Schröders Buch

    Gerhard Schröder war von 1998 bis 2005 Bundeskanzler. Unter seiner Regierung wurde die Agenda 2010 beschlossen, die für viele, darunter auch Betriebsrentner und Direktversicherte  Ungerechtigkeiten brachte und immer noch bringt. In seinem Buch lobt der Lobbyist seine Reformen, darunter auch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz, das Millionen kalt enteignet. Er ist noch immer von seinen Entscheidungen aus den Jahren 2002 und 2003 überzeugt.

    „Entscheidungen – mein Leben in der Politik“
    Hoffmann und Campe
    ISBN: 978-3-455-85074-1

     

    Eben dieser Gerhard Schröder sollte die Altersvorsorge als Lobbyist retten, der sie damals während seiner Regierung zusammengestutzt hat. Die rot-grüne Koalition hat unter seiner Ägide das Rentenniveau abgesenkt und zusammen mit der Union das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) erlassen, mit dem Betriebsrentner und Direktversicherte doppelt verbeitragt werden, so dass für sie betriebliche Altersvorsorge zum Minusgeschäft wird. Eben dieser Gerhard Schröder sollte 17 Jahre später, die Altersvorsorge retten. Das ist schon ein starkes Stück. Offensichtlich glaubt der Ex-Kanzler, die Abgezockten haben vergessen, wie durch das GMG rückwirkend in ihre Verträge eingegriffen wurde – zu ihrem Nachteil. Sie werden indes jeden Monat an das GMG erinnert, denn sie müssen die vollen Krankenkassen- und Pflegebeiträge abführen – bei einer einmaligen Kapitalauszahlung Monat für Monat zehn Jahre lang, bei einer monatlichen Betriebsrenten ein Leben lang.

    Aushängeschild des BVUK

    Schröder sollte der BVUK als Lobbyist helfen, den Unternehmen betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung schmackhaft zu machen. Er war sozusagen das Aushängeschild der BVUK und ihr oberster Lobbyist. Unter der Regierung Schröder warben die Sozialdemokraten offensiv für die betriebliche Altersvorsorge mit dem Effekt, dass Millionen eine entsprechende Direktversicherung abgeschlossen haben.

    Gesetz 2003 durchgedrückt

    Nur 29 Werktagen – in der Vorweihnachtszeit, mit Weihnachten und Sylvester – lagen zwischen der Gesetzesverkündung (Freitag, 14. November 2003) und dem Inkrafttreten am 1. Januar 2004 (Donnerstag) für das umfangreiche, verklausulierte und undurchschaubare „Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-Modernisierungsgesetz ­GMG), welches ausschließlich und ohne die geringste Einschränkung zu Lasten der Versicherten eingerichtet wurde, so steht’s in der „Geschichte einer staatlichen Enteignung“ auf den Seiten des DVG. Gegen diese Ungerechtigkeit kämpft der Verein der Direktversicherungsgeschädigten seit mittlerweile sieben Jahren.

    Bilder: Hoffmann und Campe

  • Wie geht betriebliche Altersvorsorge?

    Wie geht betriebliche Altersvorsorge?

    Betriebliche Altersvorsorge ist vor allem eines: kompliziert. Dazu kommt, dass sie sich meist nicht lohnt. Aber wie geht das überhaupt, über den Betrieb fürs Alter vorzusorgen?

    Jeder kennt das Umlageverfahren der gesetzlichen Rente; die betriebliche Altersvorsorge, kurz bAV, funktioniert aber nach einem anderen System. Sie ist – fast ohne Ausnahme – kapitalgedeckt. Gern wird die bAV auch unter „Betriebsrente“ subsummiert, weil allein das Wort „betriebliche Altersvorsorge“ so sperrig ist. Wie kompliziert das System Betriebsrente ist, lässt sich daran erkennen, dass der Branchenverband GDV in seiner Broschüre „Die betriebliche Altersversorgung“ insgesamt 29 Seiten braucht, um das System zu erklären. Es lohnt sich allerdings, die Broschüre von vorne bis hinten zu lesen, denn dann dürfte jedem klar sein, was damit gemeint ist. Wobei der GDV das Thema Verbeitragung von Betriebsrenten nur in drei Sätzen abtut. Dabei hätte es das Thema verdient, ausführlich behandelt zu werden.

    Betriebliche Altersvorsorge

    Leider funktioniert Betriebsrente – bis auf wenige Ausnahmen – nur über den Umweg Versicherung, die immer daran verdient. Bei der Betriebsrente ist der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer, die Versicherung und der Staat mit im Boot. Vorteil für den Staat: Er bekommt Steuern aus der Betriebsrente; Vorteil für den Unternehmer: Er spart Sozialabgaben; Vorteil für die Versicherung: Sie verdient an Provision und Verwaltungsgebühr; Nachteil für den Arbeitnehmer: Er macht ein Minus-Geschäft.

    Kompliziert macht die Betriebsrente vor allem die vielen arbeits-, steuer- und aufsichtsrechtlichen Vorschriften – und eine der wichtigsten Regelungen ist die Art der Versorgungszusage des Arbeitgebers – und davon gibt es zwei:

    • die unmittelbare und
    • die mittelbare

    Unmittelbar heißt in dem Zusammenhang, dass der Arbeitgeber selbst für die Betriebsrente des Arbeitnehmers aufkommt, deswegen heißt diese Form auch Direktzusage.

    Mittelbar bedeutet, dass immer eine Versicherung zwischengeschaltet wird – und dafür gibt es wiederum vier Durchführungswege:

    • Zusatzversorgungskasse für Beschäftigte im Öffentlichen Dienst
    • Direktversicherung
    • Pensionsfonds
    • Pensionskasse 

    Das heißt, der Arbeitgeber ist nur mittelbar dafür verantwortlich, dass der Arbeitnehmer eine Betriebsrente bekommt – und dabei kann er zwischen vier Formen der Zusage wählen:

    • der Leistungszusage, also beispielsweise, dass es pro Dienstjahr eine bestimmte Monatsrente gibt;
    • der Beitragszusage mit Mindestleistung, also beispielsweise, dass der Arbeitgeber zumindest den Beitragserhalt zusagt und möglicherweise zusätzlicher Erträge;
    • der beitragsorientierten Leistungszusage, das heißt, die Versicherung legt den Aufwand fest, der für den Aufbau der Betriebsrente genutzt werden soll, parallel dazu berechnet sie, welche Leistungen sich daraus ableiten;
    • der reinen Beitragszusage, das heißt, per Tarifvertrag vereinbaren Gewerkschaft und Arbeitgeberverband, dass der Arbeitgeber nur eine bestimmte Zahlung an die Versicherung garantiert.

    Seit 2022 muss der Arbeitgeber immer etwas zuschießen, wenn der Arbeitnehmer über den Betrieb fürs Alter vorsorgen will, das ist in dem am 1. Januar 2018 erlassenen Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) so festgelegt. Die Krux am BRSG: Der Arbeitgeber spart 20 Prozent an Sozialabgaben, wenn der Arbeitnehmer einen Teil seines Gehalts in eine Betriebsrente einzahlt, muss aber per Gesetz nur 15 Prozent davon an den Arbeitnehmer weitergeben. Wer sich auf eine Betriebsrente einlässt, sollte darauf drängen, dass der Arbeitgeber deutlich mehr als die verlangten 15 Prozent dazuzahlt.

    Nur jeder Zweite hat Betriebsrente

    Wie steht es in Deutschland aber um die betriebliche Altersvorsorge? Nur jeder zweite sozialversicherungspflichtig Beschäftigte hat dem Alterssicherungsbericht 2020 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zufolge eine betriebliche Altersvorsorge. 2019 hatten danach mit 33,8 Millionen Beschäftigten nur 53,9 Prozent eine bAV-Anwartschaft. Das heißt im Umkehrschluss 46,1 Prozent haben keine betriebliche Altersvorsorge.

    Eine der beliebtesten Formen der Betriebsrente ist die Direktversicherung. Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber per Einzel- oder Gruppenvertrag eine Lebensversicherung für seine Arbeitnehmer bei einem Versicherer ab. Versicherungsnehmer und Beitragsschuldner ist somit der Arbeitgeber – Begünstigter oder auch Bezugsberechtigter ist der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen. Die Aufwendungen sind für den Arbeitgeber voll abzugsfähige Betriebsausgaben.

    Nachteil von Direktversicherungen

    Der Nachteil von Direktversicherungen: Das Versicherungsunternehmen muss die Beiträge so anlegen, dass das Vermögen nominal erhalten bleibt, was angesichts der Negativzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) ein Problem aufwirft. Deswegen ist die durchschnittliche laufende Verzinsung von Lebensversicherungen unter die zwei Prozentmarke gefallen, wobei nur verzinst wird, was vom Beitrag nach Abzug aller Kosten übrig bleibt. Der Garantiezins für neu abgeschlossene Lebensversicherungen beträgt seit Anfang 2022 nur noch 0,25 Prozent. Angesichts von fünf Prozent Inflation ist eine Direktversicherung somit Vermögensvernichtung.

    Dazu kommt, dass für Direktversicherungen bei Auszahlung im Alter Beiträge zur gesetzlichen Kranken­ und Pflegeversicherung anfallen. Seit Januar 2020 gilt dabei ein monatlicher Freibetrag in Höhe von 1/20 der monatlichen Bezugsgröße bei den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung – 2022 sind das 164,50 Euro. Das gilt allerdings nicht für die Pflegeversicherung, das heißt, der Betriebsrentner muss auf seine gesamte Auszahlung Pflegebeiträge zahlen.

    Und durch die Entgeltumwandlung bei Direktversicherungen mindert sich die gesetzliche Rente, weil ja für weniger Bruttogehalt Rentenbeiträge gezahlt werden.

    Was ist bei Jobwechsel?

    Wer seinen Job verliert oder sich beispielsweise selbstständig macht, kann seine Direktversicherung privat weiterführen – aus der betrieblichen wird somit eine private Altersvorsorge. Für die in diesem Zeitraum erworbenen Ansprüche muss der Alterssparer somit keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen, anders als für seine „betriebliche“ Direktversicherung. Der Alterssparer oder die Alterssparerin sollte allerdings darauf achten, dass die Versicherungsnehmereigenschaft auf ihn übertragen wird, denn während seiner Beschäftigung war ja der Arbeitgeber Versicherungsnehmer und er oder sie nur Berechtigter.

    Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

  • Direktversicherung schadet Altersvorsorge

    Direktversicherung schadet Altersvorsorge

    Wer eine Direktversicherung abschließt, muss mindestens 82,5 Jahre alt werden, um zumindest das herauszubekommen, was er und sein Arbeitgeber einbezahlt haben – ein schlechte Altersvorsorge. Viele glauben es nicht und schließen immer noch Direktversicherungen ab.

    Direktversicherungen sind ein schlechtes Geschäft für Arbeitnehmer, weil sie schon sehr alt werden müssen, damit sie zumindest das von ihnen und ihrem Arbeitgeber einbezahlte Geld, wieder als Rente herausbekommen. Im besten Fall müssten sie 82,5 Jahre alt werden – dumm nur, dass Männer im Schnitt eine Lebenserwartung von lediglich 78,6 Jahren haben, Frauen von 83,4 Jahren, so die Zahlen des Statistischen Bundesamts. Das heißt, viele haben mehr eingezahlt, als sie herausbekommen.

    Altersvorsorge – von wegen!

    „Finanztest“ hat es einmal in seinem Spezial „Rente“ vorgerechnet – hier die Rechnung bezogen auf 100 Euro monatlicher Einzahlung in eine Direktversicherung (Arbeitnehmer ist 30 Jahre alt und zahlt 37 Jahre bis zur Regelaltersgrenze von 67 Jahren ein):

    Einzahlphase

    gesparte Sozialabgaben          20 Euro
    gesparte Steuern                        25 Euro
    Nettobetrag Arbeitnehmer     55 Euro
    ———————————————
    Sparbeitrag Arbeitnehmer    100 Euro
    Arbeitgeberanteil:                       15 Euro
    ———————————————
    Gesamtsparbeitrag.              115 Euro

    Auszahlphase

    Bruttorente                               270 Euro
    – weniger gesetzl. Rente.      -37 Euro
    – Kranken/Pflegebeitrag.      -26 Euro
    – Steuern                                      -40 Euro
    ———————————————
    Nettorente                                 167 Euro

    Der Arbeitnehmer, die Arbeitnehmerin bekäme nach 37 Jahren des Einzahlens eine Bruttorente von 270 Euro. Netto bleibt leider deutlich weniger übrig, weil er oder sie ja noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie Steuern zahlen muss. Darüber hinaus reduziert er oder sie seine oder ihre gesetzliche Rente, weil ja ein Teil des Gehalts für die Direktversicherung umgewandelt wird und nicht in den Aufbau der gesetzlichen Rente fließt. Das bedeutet er oder sie bekommt weniger gesetzliche Rente. Das fließt ebenfalls in die Berechnung ein. Diese Faktoren mindern natürlich die Bruttorente von 270 Euro auf 167 Euro netto. Die Nettorente beträgt mit 167 Euro nur 61,85 Prozent der Bruttorente, oder anders ausgedrückt, 38,15 Prozent werden dem Rentner oder der Rentnerin abgezogen. Angesichts der steigenden Kosten des Gesundheitswesens ist davon auszugehen, dass die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge eher noch steigen, das heißt, es wird künftig sogar noch weniger als bislang übrig bleiben.

    Wie lang die Rente bezahlt werden muss, bis zumindest die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge von 70 Euro (55 + 15) beglichen sind:

    Einzahlphase

    Einzahlung pro Monat             70 Euro
    bezogen auf 37 Jahre      31.080 Euro

    Auszahlphase

    Kapital                                       31.080 Euro
    ÷ 167                                  186 Monate oder
    15,5 Jahre
    Lebenserwartung, bis
    Kapital zurückgezahlt ist                   82,5 Jahre
    durchschnittliche Lebenserwartung   78,6 Jahre Männer
    83,4 Jahre Frauen

    Das heißt, die Förderung von 15 Prozent durch den Arbeitgeber, wie im Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) festgelegt, ist zu niedrig und die Abzüge in der Rentenphase sind zu hoch, so dass sich eine Direktversicherung unter diesen Voraussetzungen nicht lohnt und der Altersvorsorge mehr schadet als nützt.

    Köder Direktversicherung

    Offensichtlich sagt das niemand Millionen von Alterssparern. Wie sonst ließe sich erklären, dass immer noch viele Menschen jedes Jahr eine Direktversicherung abschließen. Sie machen ein schlechtes Geschäft mit dieser Form der Altersvorsorge. Besser, sie würden selbst vorsorgen, auf die eingesparten Sozialabgaben und Steuern verzichten und stattdessen beispielsweise einen Indexfonds-Sparplan (ETF Exchange Traded Funds) einrichten – den sie übrigens jederzeit ändern können und auf den sie keine Sozialabgaben zahlen.

    direktversicherungen
    Zahl der Direktversicherungsverträge           Quelle: GDV

     

    Versicherungssumme von Direktversicherungen               Quelle: GDV

     

    Aber die Vertriebsmaschinerie der Versicherungen funktioniert offensichtlich so gut, dass die Zahl der Direktversicherungsverträge sogar noch wächst. Dem Branchenverband GDV zufolge betrug die Zahl der Direktversicherungen 2022 rund 8,57 Millionen. Die Crux der Direktversicherung: Der Arbeitgeber schließt bei einem Versicherer per Einzel- oder Gruppenvertrag eine Kapitallebensversicherungen für seinen Arbeitnehmer ab, das heißt, der Arbeitnehmer ist nur Begünstigter, aber nicht Versicherungsnehmer und kann die Direktversicherung nicht einmal kündigen, sondern nur ruhend stellen. In der Regel gibt der Arbeitgeber die Form der betrieblichen Altersvorsorge vor. Das ist die große Chance – und das Manko – der Gewerkschaften, die, wie im Fall der IG Metall, sogar mit den Arbeitgebern und den Versicherungen zusammenarbeiten und den Arbeitnehmern vorgaukeln, sie würden ein gutes Geschäft machen. Ausbaden müssen es dann die Arbeitnehmer im Alter, wenn die schöngerechnete Rente dann doch nicht so lukrativ ist, wie von Gewerkschaft und Betriebsräten suggeriert.

  • Wie viel Direktversicherte durch den Freibetrag sparen

    Wie viel Direktversicherte durch den Freibetrag sparen

    Der Freibetrag bei Kranken- und Pflegebeiträge auf Direktversicherungen liegt bei 164,50 Euro. Wie viel sparen sich Rentner mit einer Direktversicherung und wie wird der Freibetrag verteilt, wenn jemand mehrere Betriebsrenten hat?

    Am 1. Januar 2020 ist das Gesetz zur Entlastung von Direktversicherten und Betriebsrentnern in Kraft getreten. Sein sperriger Name: GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz. Damit zahlen Betriebsrentner dank des Freibetrags 26,48 Euro weniger pro Jahr (Stand 2022), abhängig von ihrer Krankenkasse. Bis 31. Dezember 2020 lag der Freibetrag bei 159,25 Euro, seit 1. Januar 2021 liegt er bei 164,50 Euro – zum 1. Januar 2022 hat sich der Freibetrag leider nicht geändert. Aber wie viel zahlen sie dann noch, vor allem, wie verteilt sich der Krankenkassenbeitrag dank des Freibetrags, wenn jemand mehrere Betriebsrenten hat?

    Freibetrag bei 164,50 Euro

    Eine Betriebsrentnerin wollte es in punkto Freibetrag genau wissen und klagte gegen die Kranken-  und Pflegeversicherungsbeiträge aus einer Direktversicherung. Sie hatte aber nicht nur einen Vertrag, sondern zwei Verträge. „Versicherungswirtschaft heute“ schildert den Fall:

    • 2016 bekam sie einen Direktversicherungsvertrag über rund 14.000 Euro ausbezahlt. Der Betrag wird auf 120 Monate verteilt und verbeitragt. Der fiktive Zahlbetrag ergab monatlich etwa 115 Euro – und damit unter der Freibetragsgrenze von 164,50 Euro. Also hätte sie keine Beiträge an ihre gesetzliche Krankenversicherung zahlen müssen.
    • Aber sie bekommt sei Juli 2017 noch eine zweite Betriebsrente und überschreitet damit die Freigrenze mit der Folge, dass sie auf alles Beiträge zahlen muss.

    Dagegen hat sie geklagt  (Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 29. Januar 2020 – Az.: S 6 KR 2676/18, nicht rechtskräftig).

    Die Klage vor dem Sozialgerichts Karlsruhe wegen des Freibetrags hatte laut „Versicherungswirtschaft heute“ teilweise Erfolg:

    1. „Für die Verbeitragung bis zum 1.1.2020 gingen die Richter davon aus, dass die Beitragserhebung zu Recht erfolgt sei. Die Beitragspflicht von Leistungen aus Direktversicherungen sei höchstrichterlich geklärt und die Einwände der Klägerin, die Verbeitragung sei unverhältnismäßig und sie sei unvorhersehbar gewesen, griffen nicht durch.
    2. Allerdings sieht die Sachlage ab 1.1.2020 anders aus. Ab diesem Zeitpunkt sei die Klage teilweise begründet, soweit sie sich gegen die Erhebung von Beiträgen zur GKV für die Zeit ab dem 1. Januar 2020 richte. Der müsse ab 1.1.2020 berücksichtigt werden.“

    Entscheidend sei die Regelung des § 226 Abs. 2 Satz 2 SGB V, die seit dem 1. Januar 2020 für Renten der betrieblichen Altersvorsorge gelte – und da heißt es:

    Überschreiten die monatlichen beitragspflichtigen Einnahmen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 4 insgesamt ein Zwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches, ist von den monatlichen beitragspflichtigen Einnahmen nach § 229 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 ein Freibetrag in Höhe von einem Zwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches abzuziehen; der abzuziehende Freibetrag ist der Höhe nach begrenzt auf die monatlichen beitragspflichtigen Einnahmen nach § 229 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5; bis zum 31. Dezember 2020 ist § 27 Absatz 1 des Vierten Buches nicht anzuwenden.

    Wie den Freibetrag verteilen?

    Wie aber ist der Freibetrag auf die beiden Verträge zu verteilen? Dazu hat sich das Gericht geäußert. Es sei gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt, wie der Freibetrag zu verteilen sei, wenn ein GKV-Versicherter wie die Klägerin mehrere Betriebsrenten gleichzeitig beziehe.

    Der langen Rede kurzer Sinn: Der Freibetrag muss laut Urteil verhältnismäßig auf die beiden Betriebsrenten aufgeteilt werden.

    • Die Folge für den Freibetrag: Aus der Kapitalleistung seien daher ab dem 1. Januar 2020 GKV-Beiträge nur noch in Höhe von 8,66 € statt wie bisher knapp 17 € geschuldet (Stand 2021).
    • Ob die verhältnismäßige Anrechnung des Freibetrages auf mehrere Betriebsrenten kraft Gesetzes eintrete oder einen vorherigen Antrag voraussetze, könne dahinstehen, weil die Klägerin in der mündlichen Verhandlung jedenfalls einen entsprechenden Antrag gestellt habe.

    Ganz schön kompliziert die Sache mit dem Freibetrag, vor allem, wenn jemand sogar noch mehr als nur zwei Verträge hat. Daher habe der GKV-Spitzenverband in seinen Rundschreiben zur Umsetzung des neuen Freibetrags empfohlen, dass der Freibetrag zunächst auf eine Betriebsrente angewandt werde und ein verbleibender Restbetrag dann auf die nächste Betriebsrente übertragen werde.

    Entlastung durch Freibetrag

    ab 1.1.2022bis 1.1.2020Entlastung
    Kapitalauszahlung 50.00050.000
    geteilt durch 120416,67416,67
    minus Freibetrag 159,25252,170
    Krankenvers. 14,6 % 36,8260,84
    Zusatzbeitrag 1,5 %3.786.25
    Pflegevers. 3,05 %12,7112,71
    KV+PV monatlich53,3179,7926,48
    KV+PV pro Jahr639,72
    957.48317,76
    KV+PV gesamte Laufzeit6.397,209574,803.176,60
    Rest nach Abzug KV+PV 43.602,80

    40.425,20
    in Euro

    Annahmen: In dem Beispiel zahlt die Betroffene oder der Betroffene einen Zusatzbeitrag von 1,5 Prozent (Durchschnittssatz 1,3) und er oder sie hat Kinder, weswegen nur 3,05 Prozent Pflegebeitrag zu zahlen sind. Kinderlose zahlen den erhöhten Beitrag von 3,4 Prozent.

    „Stiftung Warentest“ hat einen Sozial­abgaben-Rechner programmiert, mit dessen Hilfe jeder selbst ausrechnen kann, was das in seinem speziellen Fall ausmacht.

    Die Mechanik des Freibetrags:

    • Zuerst greift (wie bisher) die Freigrenze. Die Freigrenze umfasst neben Versorgungsbezügen beispielsweise auch Arbeitseinkommen, also Gewinne aus nebenberuflich selbstständiger Tätigkeit, beispielsweise aus Photovoltaik oder Nebenerwerbslandwirtschaft.
    • Wird die Freigrenze überschritten und entfällt daher, greift nur für Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge i.S.d. § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V ein Freibetrag, der genauso hoch ist, wie die bisherige Freigrenze (1/20 der monatliche Bezugsgröße nach § 18 SGB IV = 164,50 Euro für 2022). Der Freibetrag ist der Höhe nach begrenzt auf monatliche beitragspflichtigen Betriebsrentenleistungen (bei Kapitalleistungen: 1/120 der Leistung als monatlicher Zahlbetrag für maximal zehn Jahre).
  • Direktversicherungen sind Renditekiller

    Direktversicherungen sind Renditekiller

    Die vermeintliche Förderung bei Direktversicherungen ist kontraproduktiv, Direktversicherungen sind sogar Renditekiller. Daran verdienen nur Versicherer und Arbeitgeber, wie eine Studie belegt – also Finger weg!

    Die Direktversicherung kommt in punkto Rendite immer mehr ins Hintertreffen – im Vergleich zu anderen Vorsorgeformen. Es ist nicht übertrieben, von Direktversicherung als Renditekiller zu sprechen. Das Deutsche Instituts für Altersvorsorge (DIA) hat dazu die betriebliche Altersvorsorge (bAV) mit einer privaten Rentenversicherung verglichen und kommt dabei zum Schluss, dass die staatliche Förderung das Gegenteil dessen bewirkt, was sie eigentlich erreichen will. Wer ohne Förderung fürs Alter spart, ist besser dran als beispielsweise mit einer Direktversicherung. Damit wird klar, dass die betriebliche Altersvorsorge im Allgemeinen und die Direktversicherung im Besonderen als Vorsorgeform ausgedient hat.

    Direktversicherungen sind Renditekiller

    Wie das? Bei einer Direktversicherung spart sich doch der Arbeitnehmer in der Einzahlphase Steuern und Sozialabgaben. Die Studie zeige eines: Die Befreiung einer Direktversicherung von der Sozialversicherungspflicht bringt nichts. Das DIA hat dazu vier Formen der geförderten Altersvorsorge für fünf Musterfälle berechnet und verglichen. Dabei schnitt die Betriebsrente durchweg gegenüber der Privatrente schlechter ab. Bei einem Ehepaar mit zwei Kindern und durchschnittlichem Einkommen sei die Versorgung im Alter zum Beispiel sogar um knapp 90 Prozent niedriger.

    Wer Direktversicherte in der Auszahlphase fragt, dürfte schnell begreifen, warum das so ist: In der Rente langt die Krankenkasse kräftig zu und fordert von den Altersvorsorgern den vollen Beitrag – alles in allem annähernd 20 Prozent. Bezogen auf zehn Jahre – so lange dauert die Beitragspflicht – kommt da eine stattliche Summe zusammen, die dem Direktversicherten im Alter fehlt. Wer also dem DIA nicht glauben sollte, muss sich nur im Verein der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) umhören.

    Aber zurück zur DIA-Studie, die von Fintech myPension und der V.E.R.S. Leipzig GmbH – so haben die Studienersteller gerechnet:

    Einkommen und Entgeltumwandlung

    Nettoeinkommen eines Ehepaares mit zwei Kindern und Durchschnittsverdienst beim Sparen mit betrieblicher Altersversorgung und privater Rentenversicherung
    Nettoeinkommen eines Ehepaares mit zwei Kindern und Durchschnittsverdienst beim Sparen mit betrieblicher Altersversorgung und privater Rentenversicherung.              Quelle: DIA

    Rente nach 37 Beitragsjahren

    Nettorrenten eines Ehepaares mit zwei Kindern und Durchschnittsverdienst beim Sparen mit betrieblicher Altersversorgung und privater Rentenversicherung
    Nettorrenten eines Ehepaares mit zwei Kindern und Durchschnittsverdienst beim Sparen mit betrieblicher Altersversorgung und privater Rentenversicherung.                   Quelle: DIA

     

    Um es noch einmal klar und deutlich zu sagen: Wer auf staatliche Förderung verzichtet, ist mit eigenverantwortlicher Altersvorsorge besser dran als mit einer Betriebsrente.

    Annahmen

    Dabei ist das DIA von folgenden Annahmen ausgegangen: Im ersten Musterkundenfall wird eine Familie mit zwei Kindern im Alter von zwei und vier Jahren herangezogen. Für die Familie wird ein jährliches Einkommen in Höhe von 80.000 Euro brutto angenommen, das sich mit 60.000 Euro auf Partner A und mit 20.000 Euro auf Partner B aufteilt. Das Einkommen des betrachteten Paares entspricht damit dem Durchschnittseinkommen einer Familie in Deutschland.

    Partner A fällt in Steuerklasse III, Partner B in Steuerklasse V. Für die zwei Kinder können Kinderfreibeträge angerechnet werden, die dem Besserverdienenden zugeordnet werden.

    Es wird angenommen, dass Partner A eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) wie eine Direktversicherung in Anspruch nimmt, bei der vier Prozent seines jährlichen Einkommens, also 2.400 Euro, direkt abgeführt werden. Zusätzlich fließt die gesetzliche Mindestförderung des Arbeitgebers in Höhe von 15 Prozent dem Sparbeitrag zu. Folglich wird jährlich ein Betrag von insgesamt 2.760 Euro eingezahlt. Durch die Entgeltumwandlung reduziert sich das Bruttoeinkommen von Partner A und damit auch dessen Sozialabgaben und seine Steuerlast. Nach Einbezahlung in die bAV hat die Familie ein jährliches Nettoeinkommen in Höhe von 55.624,80 Euro zur Verfügung. Dieses steht einem jährlichen Nettoeinkommen von 57.010,76 Euro gegenüber, das der Familie ohne die bAV zur Verfügung stünde. Der Differenzbetrag in Höhe von 1.385,96 Euro kann privat (3. Schicht) angelegt werden. Mit dem Wegfall der Kinderfreibeiträge steigen die Steuern und das verfügbare Nettoeinkommen verringert sich. Mitunter erhöht sich der private Sparbeitrag für das Jahr 22 und 23 auf 1.414,30 Euro und reduziert sich ab dem Jahr 24 auf 1.370 Euro.

    Mehr Geld im Ruhestand durch Privatvorsorge

    Dabei sind die Annahmen noch viel zu optimistisch für die bAV, denn die Sozialabgaben werden in den kommenden Jahren steigen (schon heute liegen die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bei annähernd 20 Prozent: 14,6 Prozent Krankenversicherungsbeitrag, 1,3 Prozent Zusatzbeitrag, 3,05 Prozent Pflegebeitrag – 14,6 + 1,3 + 3,05 = 18,95). Schon heute haben die Krankenkassen angekündigt, dass der Pflegebeitrag in der ersten Jahreshälfte 2022 um 0,3 Prozent steigen könnte, das heißt aus den 18,95 Prozent werden dann 19,25 Prozent, womit wir bei annähernd 20 Prozent sind).

    Und da gaukeln Gewerkschaften wie die IG Metall ihren Mitgliedern immer noch vor, dass sich die betriebliche Altersvorsorge lohnt.

    Übrigens, wer wirklich privat vorsorgt, ohne eine Versicherung einzuschalten, zahlt noch weniger Gebühren beim Kauf eines Indexfonds beispielsweise und schneidet somit noch weiter besser ab als mit einer privaten Rentenversicherung. Damit aber vergrößert sich der Nachteil der bAV weiter. Also, Finger weg von einer Direktversicherung – das gilt auch für Pensionskassen und -fonds.

    Die Rechnung sieht nur dann anders aus, wenn der Arbeitgeber weit mehr als die verpflichtenden 15 Prozent dazu zahlt – die Hälfte sollte es mindestens sein, sonst lohnt sich eine bAV für Arbeitnehmer nicht.

  • Bankrott der betrieblichen Altersvorsorge

    Bankrott der betrieblichen Altersvorsorge

    2022 ist der Bankrott der betrieblichen Altersvorsorge eingeleitet. Das betrifft Garantiezins, Entgeltumwandlung und Bürokratismus.

    Wenn selbst der Branchenprimus Allianz die Beitragsgarantie abschafft, dann sagt das alles über die betriebliche Altersvorsorge aus. Die Versicherer können ihren Kunden nichts mehr garantieren – und das ist wörtlich zu nehmen. Denn, ab 2022 sinkt der Garantiezins für neu abgeschlossene Kapitallebensversicherungen auf 0,25 Prozent – und die meisten Verträge der betrieblichen Altersvorsorge basieren darauf. Das ist „nichts“ angesichts einer Inflationsrate von 5,2 Prozent, wie das Statistische Bundesamt für November meldet. Das ist der Bankrott der betrieblichen Altersvorsroge.

    Inflation November 2021
    Inflation November 2021                                                                                                                                     Quelle: Ypos

    Das ist der Bankrott

    Damit nicht genug, denn der Garantiezins bezieht sich ja nur auf den Sparbeitrag der Kunden und suggeriert, dass ihre Beiträge vollkommen verzinst werden. Das stimmt aber nicht, denn der Sparbeitrag wird verwendet für die Abschluss- und Verwaltungskosten sowie die Risikoabsicherung. Die Abschlusskosten lagen dem Branchenverband GDV zufolge 2020 im Schnitt bei 4,4 Prozent und Verwaltungskosten bei 2,1 Prozent. Da bleibt vom Sparbeitrag nicht mehr viel übrig. Letztlich verzinst wird nur, was nach Abzug dieser Kosten übrig bleibt.

    Eine betriebliche Altersvorsorge,  die auf einer Kapitallebensversicherung basiert, ist somit ein Minusgeschäft. Wer betrieblich fürs Alter vorsorgt, füllt ausschließlich die Kassen der Versicherungen, aber nicht seine eigene. Dr. Thomas Frank vom Münchner Büro der internationalen Kanzlei Hogan Lovells konstatiert im „Handelsblatt“ richtig, dass „eine Versicherung ein Minusgeschäft sein kann“ – sie kann es nicht nur, sie ist es. Und das wird sogar mittlerweile für die Arbeitgeber ein Problem, denn er muss „für die zugesagte Versorgungsleistung einstehen“. So steht es auch in § 1 Absatz 1, Satz 3 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge (BetrAVG). Denn da heißt es, dass „der Arbeitgeber für die Erfüllung der von ihm zugesagten Leistungen … einsteht … auch dann, wenn die Durchführung nicht unmittelbar über ihn erfolgt“.

    Betriebsrente – ein Minusgeschäft

    Die Versicherer meinen, 80 Prozent der eingezahlten Beiträge sind auch schon genug. Aber warum dann überhaupt eine betriebliche Altersvorsorgen, wenn mir am Ende ein Fünftel fehlt? Viele Versicherer stehen Frank zufolge auf dem Standpunkt, dass es reicht, wenn am Ende 80 Prozent der eingezahlten Beiträge garantiert sind. Die Altersvorsorger sind also die Dummen.

    Weil der Arbeitgeber bei einer Beitragszusage mit Mindestleistung (BZML) möglicherweise bei einem Minusgeschäft zuzahlen müsste, wird es dieses Konstrukt ab 2022 nicht mehr geben. Der künftige Garantiezins von 0,25 Prozent ist der Tod der Beitragszusage – und damit auch der Tod der betrieblichen Altersvorsorge in der bisherigen Form.

    Der ab 2022 geltende Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge von 15 Prozent für alle ist lächerlich. Geregelt ist das in § 1a Absatz 1a des BetrAVG. Darin heißt es, dass „der Arbeitgeber 15 Prozent des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss an den Pensionsfonds, die Pensionskasse oder die Direktversicherung weiterleiten muss, soweit er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart“. Natürlich spart er Sozialversicherungsbeiträge ein – und zwar 20 Prozent, muss aber nur 15 Prozent ausgleichen. Der Arbeitnehmer spart gar nichts, denn, auch wenn er heute weniger Sozialbeiträge – nur fünf Prozent – selbst zahlt, in der Rente muss er die vollen Beiträge zahlen.

    Vollverbeitragung in der Rente

    Das heißt, der Arbeitnehmer macht nicht nur in punkto Garantiezins ein schlechtes Geschäft, sondern auch noch bei den Sozialbeiträgen. In der Rente erwartet ihn dann die Vollverbeitragung seiner Betriebsrente.

    Und dann ist ja auch noch Bürokratismus auf den Betriebsrentner. Sowohl während seines Berufslebens wie auch im Alter. Der Staat ändert laufend die Gesetzgebung und die Beitragsbemessungsgrenze – sie sinkt zum 1. Januar 2022. Richtig gelesen. Wer in Beiträge in eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds einzahlt, für den sind nur maximal 564 Euro steuerfrei, 2021 waren es noch  568 Euro. Was die Sozialversicherungsfreiheit betrifft, so sind bei der Entgeltumwandlung 2022 nur 282 Euro sozialversicherungsfrei statt wie bisher 284 Euro. Diese Änderungen setzen bei Arbeitgebern und -nehmer einen Rattenschwanz an Folgeänderungen hinter sich her.

    Also, viel Spaß mit der betrieblichen Altersvorsorge. Sorry, das ist sarkastisch gemeint.

  • Das war’s dann mit Betriebsrente

    Das war’s dann mit Betriebsrente

    Was kommt bei der Betriebsrente schon groß heraus? Im besten Fall einige Hundert Euro. Dafür kassieren Staat, Sozialversicherung und Versicherer kräftig ab.

    Gerade die vermeintlich sozial eingestellte SPD, aber auch die arbeitgebernahe FDP wollen von den Arbeitnehmern nur das Beste – ihr Geld. Und Gewerkschaften, allen voran die IG Metall, spielt eifrig dabei mit, die Werktätigen abzukassieren. Noch immer wirbt die IG Metall in den Betrieben eifrig für die Metallrente, wohl wissend, dass in der Auszahlphase annähernd 20 Prozent an die Krankenkassen gehen. Eine durchschnittliche Metallrente beträgt gerade einmal 105,55 Euro (siehe Bild) – damit kommt niemand weit, vor allem nicht angesichts einer Inflationsrate von sechs Prozent, wie die Bundesbank für November befürchtet.

    metallrente
    Was eine Metallrente bringt                                                                                                                                       Bild: Metallrente

     

    Die Arbeitgeber wiederum verabschieden sich peu à peu aus der als Werksrente bekannten Form der betrieblichen Altersvorsorge, die offiziell unter dem Begriff Direktzusage firmiert. Die ist mittlerweile zum Auslaufmodell geworden. Stattdessen drängen Arbeitgeber zur Entgeltumwandlung, die meist über eine Direktversicherung abgewickelt wird.

    Betriebsrente sinkt

    Dumm nur, dass diese im Versicherungsmantel daher kommende Altersvorsorge wegen hoher Kosten am Ende kaum noch etwas abwirft, wie das Beispiel Metallrente zeigt. Wer Glück hat, bekommt nach 42 Jahren Dienstzeit vielleicht annähernd fünf Prozent seines letzten Gehalts, wie sich aus dem Index zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) des Beratungsunternehmens Willis Towers Watson entnehmen lässt. Das allerdings nur mit viel Glück – in der Regel dürfte es deutlich weniger sein.

    Auslaufmodell Betriebsrente

    Willis Towers Watson hat von 200 Unternehmen eine Antwort zum Thema betriebliche Altersvorsorge bekommen, vier Fünftel haben mittlerweile keine reine Werksrente mehr, sondern Mischformen, sprich sie zahlen etwas zu einer Direktversicherung oder einem Pensionsfonds dazu.

    Das liege auch daran, dass die betriebliche Altersversorgung nicht die Ergebnisse liefert, die ihr vor Beginn der Niedrigzinsphase einmal zugetraut worden seien, schreibt die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“. Eine monatliche Auszahlung liege im Durchschnitt nur zwischen vier und fünf Prozent des letzten Gehalts der Mitarbeiter.

    Wegen der Niedrigzinsphase fahren immer mehr Arbeitgeber ihre Betriebsrenten zurück. Feste Zusagen gehören mittlerweile zur absoluten Ausnahme. 93 Prozent der befragten Unternehmen verfügen der FAZ zufolge über eine beitragsabhängige Versorgung. Das bedeute, der Arbeitgeber sagt seinen Mitarbeitern zu, eine Prämie in Abhängigkeit des Gehalts abzuführen.

    Betriebsrentenstärkungsgesetz = Murks

    Das von der damaligen Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) durchgeboxte Betriebsrentenstärkungsgesetz ist Murks, wie sich jetzt herausstellt, denn es hat nur betriebliche Riester-Renten in der Auszahlungsphase beitragsfrei gestellt, nicht aber Direktversicherungen. Dazu müssen Arbeitgeber bei neuen Verträgen 15 Prozent auf die Sparbeträge der Arbeitnehmer zuschießen – auch das Murks, denn die Arbeitgeber sparen sich rund 20 Prozent Sozialabgaben. Die „15 Prozent reichen aus Sicht von Rentenexperten nicht, um die Nachteile des Direktversicherungsmodells aufzuwiegen“, so die „Welt“. Der Arbeitgeberanteil sollte „mindestens 30 Prozent, besser 40 Prozent am Bruttobeitrag betragen, bevor sich Arbeitnehmer überhaupt mit dem vom Arbeitgeber angebotenen Vertrag beschäftigen“, rät die „Welt“.

     

    So wird das nichts mit der Betriebsrente.

  • Betriebliche Altersvorsorge braucht Reform

    Betriebliche Altersvorsorge braucht Reform

    So wie die betriebliche Altersvorsorge zurzeit läuft, ist sie meist ein Minus-Geschäft. Die Verbraucherzentrale fordert eine Reform. Vor allem müssen die Versicherer verbannt werden.

    Wenn die betriebliche Altersvorsorge (bAV) nicht grundlegen reformiert wird, laufen viele Beschäftigten ins Messer – sie erwartet Altersarmut im Ruhestand. Viele zu lange haben die Versicherer viel zu viel Geld bei der bAV abgeschöpft. Das muss aufhören. Ohne umfassende Reform drohe den Beschäftigten schwerwiegende Nachteile, so die Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv).

    Eine Reform ist überfällig

    Aus Verbrauchersicht müsse die betriebliche Altersvorsorge demnach in mindestens drei Bereichen reformiert werden:

    • bei der Sozialabgabenfreiheit der Entgeltumwandlung,
    • bei der eingeschränkten Mitnahmemöglichkeit bei einem Arbeitgeberwechsel (“Portabilität”) und
    • bei der Altersvorsorge in Form einer Lebensversicherung.

    Diese Probleme in der betrieblichen Entgeltumwandlung müssten nach Ansicht der VZBV dringend behoben werden.

    Wenn Arbeitnehmer ihre betriebliche Altersvorsorge selbst finanzieren, in dem sie einen Teil ihres Gehalts per Entgeltumwandlung fürs Alter einzahlen, so hat das drei  entscheidende Nachteile:

    1. So müssten Auszahlungen aus der bAV nachgelagert, also beim Rentenbezug, versteuert werden. Es finde also nur eine Steuerstundung statt.
    2. Zudem falle die Pflicht zur Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen nicht weg, „sondern wird verlagert“, kritisiert der VZBV. Denn die Beschäftigten müssten im Rentenalter jetzt die kompletten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung allein aufbringen.
    3. Sie reduzieren damit ihre gesetzliche Rente, wodurch das Sozialversicherungssystem geschwächt werde.

    Eine betriebliche Altersversorgung, „die dazu führt, die gesetzliche Rente zu schwächen, ist nicht sinnvoll“, heißt es in dem Positionspapier des VZBV.

    Wenn der Betrieb nicht signifikant dazuzahlt, lohnt sich eine bAV nicht. Der Rechtsanspruch auf eine bAV dürfe deshalb nicht bloß im Abschluss eines Vorsorgevertrags über den Betrieb sein, so der VZBV. Vielmehr müssten Arbeitgeber einen signifikanten Beitrag zur Finanzierung leisten, fordern die Verbraucherzentralen.

  • Kapitallebensversicherung hat ausgedient

    Kapitallebensversicherung hat ausgedient

    Ein ganze Branche hat abgewirtschaftet – Kapitallebensversicherungen sind ein Minus-Geschäft, denn der Garantiezins liegt unter der Inflationsrate. Damit hat dieses Altersvorsorgekonstrukt ausgedient.

    Der Garantiezins oder Höchstrechnungszins, den die Lebensversicherer beim Abschluss eines Neuvertrages ansetzen, liegt zurzeit noch bei 0,9 Prozent – Anfang Januar 2022 sinkt er dann auf 0,25 Prozent. Da Direktversicherungen in der Regel Kapitallebensversicherungen sind, die über den Arbeitgeber abgeschlossen werden, sind auch Direktversicherungen ein Minus-Geschäft – und dazu zählen beispielsweise Metall- und Chemierente.

    garantiezins
    Der Garantiezins auf Sinkflug                            Quelle: Bundesministerium der Finanzen

     

    ausgedient und abgewrackt

    Wegen der Negativzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) unter ihrer Chefin, Christine Lagarde, verdienen die Lebensversicherer kaum noch Geld und mussten den Garantiezins regelmäßig senken. Dumm für alle, die einen neuen Vertrag abschließen.

    Es trifft aber nicht nur Direktversicherte, sondern auch Riester-Sparer, was zur „Defacto-Beerdigung der Riester-Rente führt“, wie es Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), dem „Handelsblatt“ gegenüber formulierte. Denn mit 0,25 Prozent Höchstrechnungszins ist eine Beitragsgarantie nicht mehr möglich. So zieht sich ein Anbieter nach dem anderen aus dem Riester-Geschäft zurück, darunter beispielsweise Deka und DWS sowie die Stuttgarter. Deko ist die Fondsgesellschaft der Sparkassen und DWS die Fondsgesellschaft der Deutschen Bank. Viele bieten schon keine klassischen Riester-Tarif mehr an. Riester ist ein Auslaufmodell und krachend gescheitert.

    Feste Zinsversprechen gehören der Vergangenheit an – annähernd alle deutschen Versicherer verabschieden sich „Welt“ zufolge aus dem Neugeschäft. Die italienische Generali beispielsweise habe sich bereits von deutschen Garantie-Policen getrennt. Das gleiche gelte für Axa.

    Garantie gleich null

    Die Versicherer können, wenn sie ehrlich wären, keine Garantie mehr abgeben. Nicht von ungefähr „machen Versicherungen mit alternativen Garantiekonzepten laut Branchenverband GDV beim Neugeschäft bereits 60 Prozent aus – bei der Allianz sind es sogar 90 Prozent“, schreibt das „Handelsblatt“. Denn um eine klassische Garantie abzusichern, müsse der Versicherer das Geld sehr konservativ anlegen. Das gehe jedoch im Niedrigzinsumfeld zulasten der Rendite. Sie geht gegen null. Nur, damit erübrigt sich eine Lebensversicherung.

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