Tag: DVG

  • Rentenkasse blecht 38 Mrd. für Gemeinwohl

    Rentenkasse blecht 38 Mrd. für Gemeinwohl

    Der Staat ist nicht zimperlich beim Griff in die Rentenkasse. 2019 blechte die Rentenkasse annähernd 38 Milliarden für Aufgaben, für die der Staat zuständig wäre.

    Der Staat klopft sich immer selbst auf die Schulter für die Zuschüsse, die er der Rentenkasse überweist, vergisst aber dabei zu erwähnen, dass dieses Geld ein Ausgleich für versicherungsfremde Leistungen ist, sprich Leistungen, die er eigentlich selbst übernehmen müsste. Er überweist der Deutschen Rentenversicherung aber immer weniger, als er ihr an versicherungsfremden Leistungen aufbürdet. So werden die gesetzlichen Rentner systematisch enteignet.

    Staat plündert Rentenkasse

    Die Aktion Demokratische Gemeinschaft (ADG) rechnet jedes Jahr aus, wie hoch das Defizit zu Lasten der gesetzlichen Rentenversicherung ist. Im vergangenen Jahr waren es 37,3 Milliarden Euro. Ohne diese versicherungsfremden Leistungen könnte die Rente laut ADG um 13,6 Prozent höher sein. Weil der Staat die Rentenkasse so viel zahlen lässt, ist auch die Nettoersatzquote und das Rentenniveau in Deutschland auch so niedrig. Das hängt alles mit diesem Griff des Staats in die Rentenkasse zusammen.

    Die Kalkulation der ADG:

    adg
    Quelle: ADG

     

    Leider war 2019 kein Ausreißer. Die Belastung der Rentenkasse mit versicherungsfremden Leistungen hat System bei der Bundesregierung – und es wird von Jahr zu Jahr mehr. Mit der Grundrente kommt bereits der nächste Posten versicherungsfremden Leistungen. Es wäre blauäugig zu hoffen, dass der Staat alle durch die Grundrente anfallenden Kosten ausgleichen würde.

    Altersvorsorger sind die Dummen

    Seit 1957 hat der Staat und seine Beamten den Rentenversicherten immer mehr versicherungsfremde Leistungen abverlangt, ohne sich um einen entsprechenden Ausgleich zu kümmern. Die Bundeszuschüsse reichten und reichen bei weitem nicht aus, um diese versicherungsfremden Leistungen zu finanzieren. Der Fehlbetrag ist der Aktion Demokratische Gemeinschaft (ADG) auf mittlerweile sage-und-schreibe 811,9 Milliarden Euro gewachsen, wie Otto W. Teufel penibel errechnet hat, weswegen die Tabelle auch nach ihm Teufel-Tabelle heißt.

    Damit nicht genug, wer eigenverantwortlich die Lücke ausgleicht, wird zusätzlich bestraft: Direktversicherten zahlen in der Rente nicht nur Krankenkassenbeiträge für ihre gesetzliche Rente, sondern auch noch Vollbeiträge für ihre Direktversicherung, sprich den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil.

  • Rentenniveau steigt, weil Löhne sinken

    Rentenniveau steigt, weil Löhne sinken

    Wenn die Durchschnittslöhne sinken, steigt das Rentenniveau trotz stagnierender Renten. Klingt paradox, ist jedoch logisch. Die Merkel-Regierung hat versäumt, das Rentensystem zu reformieren – mit dramatischen Folgen für alle Generationen.

    Alle reden vom sinkenden Rentenniveau, dabei wird das Rentenniveau erstmals seit Jahrzehnten nicht sinken, sondern steigen – nicht dank höherer Renten, sondern wegen sinkender Löhne. „Das Rentensystem ist ein Umlageverfahren“ – dieser eherne Satz ist schon längst außer Kraft gesetzt worden von einer Schröder-Regierung und der nachfolgenden Merkel-Regierung – zuletzt ganz massiv von Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil, der die doppelte Haltelinie im Bundestag durchdrückte, wonach der Rentenbeitrag bis 2025 maximal auf 20 Prozent des Bruttoeinkommens steigen und das Rentenniveau nicht unter 48 Prozent fallen darf.

    Löhne sinken, Rentenniveau steigt

    Das Rentenniveau ist ein jährlich neu berechneter Durchschnittswert, der den Durchschnittslohn aller gesetzlich Rentenversicherten zur Standardrente (45 Jahre volle Beitragszahlung bezogen auf ein Durchschnittseinkommen) ins Verhältnis setzt. Wenn jetzt, wie durch Corona, der Durchschnittslohn sinkt, die Standardrente aber gleich bleibt, steigt das Rentenniveau. Und dass der Durchschnittslohn 2020 sinken wird, dürfte jedem einleuchten. Weit mehr als zehn Millionen Beschäftigte wurden in Kurzarbeit geschickt, viele Unternehmen sind insolvent oder überleben nur dank massiver Staatshilfen, Selbstständige müssen massenweise Hartz IV beantragen. Das gilt vor allem für den Kunst- und Kulturbereich. So ist die Zahl der Arbeitslosen im Mai 2020 gegenüber dem Vergleichsmonat des Vorjahres laut Arbeitsagentur um eine halbe Million auf 2,8 Millionen gestiegen, parallel dazu ist die Zahl der Stellenangebote um 200 000 gefallen. 3,5 Millionen sind unterbeschäftigt; allein für März rechnet die Arbeitsagentur mit mehr als zwei Millionen Kurzarbeiter, das Münchner ifo-Institut geht von aktuell 7,3 Millionen Kurzarbeitern aus.

    Was bringen diese Zahlenspiele? Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit bedeuten weniger Lohn – und das massenweise. Das Durchschnittseinkommen aller Versicherter wird 2020 also definitiv sinken. Weil die Renten aber nicht sinken dürfen, obwohl sie es wegen des Umlageverfahrens müssten, bekommen die Rentner im Verhältnis zur Lohnentwicklung fiktiv mehr Geld, tatsächlich stagniert ihre Rente. Das Rentenniveau steigt.

    Herumschrauben an der Rentenformel

    So langsam haben das auch die Wirtschaftsredakteure von Zeitungen wie der „Süddeutschen“ und der „Welt“ begriffen. Hendrik Munsberg von der „Süddeutschen“ hat die „Unwucht im Rentensystem“ erkannt, weil Heil den „Nachholfaktor“ ausgesetzt hat und Bundeskanzlerin Angela Merkel diesen Faktor auch nicht wieder einführen will, wie Johannes Vogel (FDP) auf eine Regierungsbefragung erfuhr. Der Nachholfaktor ist Bestandteil der Rentenformel  und bewirkt, dass wegen sinkender Durchschnittslöhne notwendige, aber unterbliebene Rentenkürzungen bei einer möglichen späteren Rentenerhöhung berücksichtigt werden müssen und die Rentenerhöhung deswegen ausfallen kann. Renten können danach zwar nicht sinken, aber auch nicht steigen. Der Nachholfaktor griff in den Jahren nach der Finanzkrise. Die Rentenerhöhungen fielen in den Folgejahren deutlich geringer aus wie nach der Rentenformel eigentlich vorgesehen. Mit der „doppelten Haltelinie“ setzte Heil dieses Regelwerk außer Kraft. Er versteckte die Aussetzung des Nachholfaktors gewieft und kryptisch im Sozialgesetzbuch VI, §255g. Dort heißt es, „Der Ausgleichsbedarf beträgt in der Zeit bis zum 30. Juni 2026 1,0000. Eine Berechnung des Ausgleichsbedarfs nach § 68a erfolgt in dieser Zeit nicht“.

    SPD am Sozialisieren

    Die SPD hat im Fall „Nachholfaktor“ ähnlich agiert, wie damals 2003, als sie mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG), insbesondere mit den §229  und § 248 SGB V über Nacht Millionen Direktversicherte und Betriebsrentner enteignete, in dem sie ihnen die doppelten Krankenversicherungsbeiträge aufbürdete.

    Den Preis wird der Steuerzahler tragen müssen: Denn sinken die Renten nicht, obwohl sie sinken müssten, erhöht sich der Rentenbeitrag der Beschäftigten nicht, muss die Differenz der Staat ausgleichen – und der holt sich das Geld wiederum bei den Steuerzahlern. Niemand bekommt etwas geschenkt, auch wenn Politiker so tun als ob.

    Nach uns die Sintflut

    Angela Merkel antwortete Johannes Vogel lapidar: “Der von ihnen beschriebene Effekt, dass die Renten stärker als die Löhne steigen könnten”, komme “frühestens bei der Rentenanpassung zum 1. Juli 2022 zum Tragen” – und dann ist sie nicht mehr im Amt. „Nach mir die Sintflut“, ließe sich nur ergänzen. Da passt auch ins Bild, dass sie die längst überfällige Reform des Rentensystem mit der Installierung einer Rentenkommission seit 2018 auf die lange Bank schiebt. Das Ergebnis war, wie nicht anders zu erwarten, heiße Luft.

    Um wie viel könnte das Rentenniveau steigen. Die „Welt“ hat geschätzt, dass das Rentenniveau, je nach Schwere der Rezession (neun Prozent minus beim Bruttoinlandsprodukt), bis auf 52 Prozent steigen könnte. Die Rentner bekommen deswegen, wie gesagt, nicht mehr Geld. DVG-Mitglied Norbert Böttcher kommt auf etwas andere Werte. Angenommen, die Durchschnittslöhne sinken um fünf Prozent, dann erhöht sich das Rentenniveau um 2,6 Prozent, bei zehn Prozent niedrigeren Löhne sind es 5,3 Prozent. Er rechnet das an einem einfachen Beispiel vor:

    Wie das Rentenniveau steigt

    Durchschnittslohn: 40.000 Euro
    Rente: 20.000 Euro
    Rentenniveau: 50 Prozent

    Durchschnittslohn sinkt auf 35.000 Euro durch Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit. Rente bleibt gleich: 20.000 : 35.000 = 57 Prozent.

    Auf den Renten-Entgeltpunkt (EP) wirkt sich das ebenfalls aus. Der eigene Verdienst wird durch den Durchschnittsverdienst geteilt.

    40.000 : 40.000 = 1,0 EP
    80.000 : 40.000 = 2,0 EP
    60.000 : 40.000 = 1,5 EP
    20.000 : 40.000 = 0,5 EP

    Wer weiterhin gut verdient, bekommt bei einer Rezession mit sinkendem Durchschnittslohn mehr Entgeltpunkte:

    80.000 : 35.000 = 2,3 EP

    Sinkt der eigene Verdienst im selben Verhältnis wie der Durchschnittsverdienst, bleibt der EP gleich, also keine Einbuße.
    35.000 : 35.000 = 1,0 EP

    Böttcher hat mehrere Szenarien durchgespielt – siehe Tabelle:

    Rentenniveau und Durchschnittslöhne

    rentenniveau_2020
    Wie sich das Rentenniveau bei sinkenden Durchschnittslöhnen entwickelt.        Quelle: Norbert Böttcher

     

    Norbert Böttchers Leserbrief im “Ried Echo” bringt es auf den Punkt

    200118_Leserbrief
    200118_Leserbrief
  • Deutsche arbeiten 7 Jahr länger als Italiener

    Deutsche arbeiten 7 Jahr länger als Italiener

    Deutsche arbeiten im Schnitt sieben Jahre länger als Italiener. Erstere bringen es auf 39 Jahre, letztere auf 32 Jahre Lebensarbeitszeit. Die Mindereinzahlung muss der italienische Staat durch höhere Schulden ausgleichen.

    Die Zahlen europäischen Statistikebehörde Eurostat sprechen für sich. Nirgends sonst in Europa ist die Lebensarbeitszeit so kurz wie in Italien. Während die Isländer sogar 45 Jahre arbeiten, bis sie in Rente gehen, genießen die Italiener ihren Ruhestand schon nach 32 Jahren Arbeit. Der Durchschnitt in der Europäische Union (EU) liegt bei 36,4 Jahren. Vor allem Italienerinnen verabschieden sich schon vergleichsweise früh aus dem Arbeitsleben und kommen im Schnitt gerade einmal auf eine Lebensarbeitszeit von 27 Jahren. Deutsche Frauen arbeiten hingegen rund zehn Jahre länger als ihre Geschlechtsgenossinnen im Süden. Der „Gender Gap“ wie das schon in der Sprache der Statistiker heißt, ist in Italien zwischen Männern und Frauen besonders groß: 36,4 (Männer) zu 27,3 (Frauen), wogegen die Differenz zwischen Männern und Frauen in Deutschland nur 4,2 Jahr beträgt.

    Schweizer und Schweden sind zusammen mit den Isländern die fleißigsten, gefolgt von den Niederländern und Dänen. Deutschland folgt auf Platz acht.  Insgesamt hat sich die Lebensarbeitszeit seit 2000 verlängert: in Deutschland von 36,8 (2000) auf 39,1 (2019) Jahre, in Italien von 29,7 auf 32,0 Jahre – also 2,3 Jahre.

    Italiener genießen früher Dolce vita

    Eine kürzere Lebensarbeitszeit bei parallel dazu höheren Lebenserwartung heißt, längere Rentenbezugszeit. Italienische Männer leben im Schnitt mit 81,2 Jahre zweieinhalb Jahr länger als deutsche Männer. Da Italiener insgesamt kürzer und damit weniger einzahlen, aber länger leben, muss jemand das Defizit ausgleichen – in dem Fall ist es der Staat, der die Finanzierung der Rentenausgaben wiederum durch Schulden finanziert. Die Staatsschuldenquote von gegenwärtig laut Eurostat rund 135 Prozent des Bruttoinlandsprodukts wird sich wegen den Folgen der Coranovirus-Pandemie 2020 aller Voraussicht nach auf 150 Prozent erhöhen. Nur Griechenland hat mit 177 Prozent eine höhere Staatsverschuldung. „Italien ist das einzige Mitgliedsland der Währungsunion, dessen Bruttoinlandsprodukt durch die Rezession auf den Stand der Jahrtausendwende zurückgeworfen wird“, schreibt die „Welt“. Summa summarum habe eine ganze Generation von Italienern kein Wachstum erlebt.

    Italiener haben mehr Vermögen

    Wer jetzt glaubt, Italiener wären ärmer als die vermeintlich reichen Deutschen, wird wieder von den Statistikern eines Besseren verwiesen. „Auch Italiens Privathaushalte zählen trotz relativ weniger Lebensarbeitsjahre in Europa weiter zu den Wohlhabenden“, schreibt die „Welt“. Auch nach zwei Jahrzehnten ökonomischer Stagnation übersteige das Pro-Kopf-Vermögen der Italiener nach wie vor das der Deutschen, wie mehrere Erhebungen belegen. Es ist vor allem der Immobilienbesitz, der sich positiv auf das Vermögen der Italiener auswirkt, denn die Immobilieneigentumsquote ist in Italien deutlich höher als in Deutschland. Laut Statista liegt sie in Italien bei 72,4 Prozent, hierzulande bei 51,5 Prozent. Wer jedoch Miete zahlen muss, kann weniger Vermögen aufbauen.

    Sehen die Italiener ein, dass es so nicht weitergeht? Im Gegenteil. Matteo Salvini hat das Rad zurück gedreht mit der „Quota 100“. Alter und Beitragsjahre müssen 100 ergeben. Hier noch einmal die genaue Regelung (siehe Europäische Union):

    • Als 58-jährige Arbeitnehmerin (59 Jahre für Selbstständige) mit 35 abgeschlossenen Beitragsjahren vor dem 31. Dezember 2018 können Sie Anspruch haben auf einen vorgezogenen Ruhestand (die so genannte “Opzione donna”). In diesem System erhalten Sie die erste Rentenzahlung 12 Monate (für Arbeitnehmerinnen) und 18 Monate (für Selbstständige) nach Erwerb des Anspruchs.
    • Sofern Sie nicht Fachkraft, Geistlicher, Soldat, Journalist oder Zollbeamter sind, können Sie von April 2019 bis Dezember 2021 Anspruch auf vorgezogenen Ruhestand haben (die sogenannte “Quota 100), wenn Sie mindestens 62 Jahre alt sind und über 38 abgeschlossene Beitragsjahre verfügen (davon 35 Jahre im Zusammenhang mit tatsächlicher Arbeit). In diesem System erhalten Sie die erste Rentenzahlung 3 Monate nach Erwerb des Anspruchs, wenn Sie Arbeitnehmer im Privatsektor sind, und 6 Monate, wenn Sie Beamter sind. Die Rente darf nicht mit Einkommen aus Arbeit über 5.000 EUR jährlich kombiniert werden.

     

    In Deutschland käme niemand auf die Idee, nach 32 Beitragsjahren eine Rente zu beantragen, in Italien propagiert das die Regierung sogar. Das kann auf Dauer nicht funktionieren in einer sich annähernden Europäischen Union. Um den Ausgleich zu finanzieren, muss Deutschland immer mehr Geld nach Brüssel überweisen. Diese Geld fehlt natürlich für die Altersvorsorge der heimischen Bevölkerung.  Also schröpft der Staat seine Bürger, die eigenverantwortlich fürs Alter vorsorgen. Bestes Beispiel ist die Direktversicherung. Weil 2003 angeblich Geld fehlte, führte die damalige rot-grüne Schröder-Regierung – mit Beihilfe der Union – die Doppelverbeitragung ein. Seit dem zahlen Direktversicherte annähernd 20 Prozent auf ihre Altersvorsorge. Dagegen kämpft der DVG mit immerhin kleinem Erfolg.

  • Die Altersvorsorge geht langsam unter

    Die Altersvorsorge geht langsam unter

    Pensionskassen gehen unter, mehrere sind schon abgesoffen. Konzerne verwässern die Betriebsrente. Krankenkassen plündern Direktversicherungen. Deutschlands Altersvorsorge ist in Gefahr.

    Jüngster Fall ist die Pensionskasse für die deutsche Wirtschaft (PkdW) mit 90 000 Versicherten. Drei Dutzend weiterer Pensionskassen stehen bei der Finanzaufsicht Bafin unter Beobachtung. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis auch die anderen absaufen.

    Pensionskassen gehen unter

    Die Altersvorsorge hierzulande ist massiv in Gefahr. Schuld ist die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) unter Christine Lagarde. Zur Caritas Pensionskasse,  deren Schwester, die Kölner Pensionskasse und der Deutschen Steuerberater-Versicherung, die Pensionskasse der steuerberatenden Berufe, gesellt sich jetzt die Pensionskasse für die deutsche Wirtschaft (PkdW) mit immerhin mehr als 90 000 Versicherten aus der Chemiebranche. Sie mutet ihren Kunden schmerzhafte Einschnitten bei der Altersvorsorge zu: In der Ende Mai eingegangenen Einladung zur Mitgliederversammlung Ende Juni sind der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ zufolge sperrige Fremdwörter wie „Solvabilitätsanforderungen“ zu lesen. Im Kern drehe sich alles darum, dass der Pensionskasse künftig so viel Geld fehlen könnte, dass sie Gefahr liefe, die Verpflichtungen gegenüber ihren Versicherten nicht mehr erfüllen zu können.

    Der langen Rede kurzer Sinn – die Versicherten werden genötigt, sich mit weniger zufrieden zu geben und eine Kürzung ihrer Betriebsrenten hinzunehmen. Stimmt die Mehrheit zu, werden die Beiträge der Mitglieder vom kommenden Jahr an nur noch mit 0,4 Prozent verzinst, statt mit 0,9 oder gar vier Prozent wie vor Jahren zugesagt.

    Die Pensionskassen, so warne auch schon die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) seit längerem, treffe das Dauerzinstief noch stärker als die Lebensversicherer, wie die „Börsen Zeitung“ schreibt – wegen der längeren Laufzeit. Am Kapitalmarkt seien aber Papiere mit 30 oder gar 50 Jahren Laufzeit jedoch rar. Das hat die Folge, dass die PkdW nicht mehr die nötigen Zinsen erwirtschaften kann. Die Kasse, die ihren Sitz in Duisburg hat, zählt mit rund zwei Milliarden Euro Kapitalanlagen zu den etwas größeren deutschen Pensionskassen. Aber auch bei den anderen 136 Pensionskassen sieht es mau aus. Rund ein Viertel steht unter strenger Beobachtung der Bafin.

    Lage verschärft sich

    Schon vor der Corona-Pandemie konnten viele Trägerunternehmen die sich bei den Pensionskassen wegen der Negativzinsen ergebende Lücke nicht auffüllen. Nach Corona verschärft sich die Lage. Caritas und PKdW werden nicht die letzten sein, anderen Pensionskassen wird es bald ähnlich ergehen. Die Caritas Pensionskasse, ihre Schwestergesellschaft Kölner Pensionskasse und die Deutsche Steuerberater-Versicherung müssten die Betriebsrente bereits kürzen.

    „Pfefferminzia“ zufolge hat die Bafin sieben Pensionskassen erlaubt, ihren Betriebsrentnern wegen des anhaltenden Niedrigzinsumfelds die Leistungen zu kürzen. Bei weiteren vier Kassen prüfe die Bafin die Lage noch. So geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage hervor.

    Zu den sieben Pensionkassen gehören:

    • Deutsche Steuerberater-Versicherung
    • Hannoversche Alterskasse
    • Hannoversche Pensionskasse
    • Kölner Pensionskasse
    • Pensionskasse der Genossenschaftsorganisation
    • Pensionskasse der Hamburger Hochbahn Aktiengesellschaft
    • Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen

    Wie „Pfefferminzia“ weiter schreibt, haben vier weitere Pensionskassen entsprechende Anträge bei der Aufsichtsbehörde Bafin gestellt, um die Zahlungen herabzusetzen.

    Opelaner kämpfen um Altersvorsorge

    Vom Negativzins sind aber auch klassische Betriebsrenten mit Direktzusage betroffen, darunter die von Opel. Opel will, wie das „Handelsblatt“ schreibt, die Altersvorsorge der Mitarbeiter kürzen. Das Thema sei hochsensibel, denn es gehe um gewaltige Summen. Opel beziffert das Pensionsvermögen seiner deutschen Mitarbeiter dem „Handelsblatt“ zufolge auf  mehr als 2,3 Milliarden Euro (Stand: 2018), das von der Allianz Treuhand GmbH verwaltet wird.

    Direktversicherte werden geschröpft

    Altersvorsorgern mit einer Direktversicherung wird schon seit 2004 ein Sonderopfer abgetrotzt: Sie zahlen wegen des damals in Kraft getretenen Gesundheitsmodernisierungsgesetzes doppelt Beiträge, sprich den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil, einschließlich Zusatz- und Pflegebeitrag summiert sich die Abgabe auf annähernd 20 Prozent. Gegen dieses Unrecht kämpft der Verein der Direktversicherungsgeschädigten (DVG).

     

    Wofür steht der DVG? Was haben wir erreicht?

    Imagefilm des DVG

  • Zwangsverbeitragung vor Gericht

    Zwangsverbeitragung vor Gericht

    Es wird spannend am 25. Mai, wenn Ilse Weber in Darmstadt vor dem Sozialgericht gegen die Barmer klagt wegen der Zwangsverbeitragung ihrer Kapitallebensversicherung.

    Ilse Weber staunte nicht schlecht, als sie von ihrer Krankenkasse, der Barmer, aufgefordert wurde, für ihre Kapitallebensversicherung Krankenkassenbeiträge zu zahlen. Für ihre 1983 abgeschlossene Kapitallebensversicherung zahlt sie jetzt Monat für Monat Kranken- und Pflegekassenbeiträge. Das ist in ihren Augen Unrecht hoch zwei, schließlich war sie selbstständig tätig und hat die Beiträge für ihre Kapitallebensversicherung komplett aus bereits versteuertem und verbeitragtem Einkommen bezahlt. Sogar der 50prozentige Zuschuss ihres Vertragspartners wurde dem versteuerten Einkommen zugerechnet. Überschlägig betrachtet, zahlt sie vier Mal Krankenkassen- und Pflegebeiträge – in der Ein- und Auszahlphase sowohl den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil.

    Kampf gegen Zwangsverbeitragung

    Dagegen wehrt sie sich und klagt gegen die Barmer. Die Verhandlung ist am

    25. Mai 2020 um 12.00 Uhr 
    vor dem Sozialgericht in Darmstadt,
    Steubenplatz 14, Sitzungssaal 3, EG. 

    Sie würde sich freuen, wenn ihr möglichst viele DVG-Mitglieder moralisch beistehen und die öffentlichen Verhandlung besuchen.

    Bitte meldet euch per Mail, ob ihr kommt, sie zu unterstützen – ihre Mailadresse:  weber.ilse@gmx.net

    Danke.

    Das hessische Ministerium der Justiz hat eine Handlungsanweisung für den Zutritt zu Gerichten und Staatsanwaltschaften erlassen. Danach gilt: „Der Zutritt zu Gerichtsgebäuden zum Zweck des Besuches von öffentlichen Verhandlungen ist unter Berücksichtigung der vorstehenden Ziffern grundsätzlich zu gestatten. Der Zutritt ist innerhalb der Gebäude nur soweit gestattet, wie er zur Teilnahme an der öffentlichen Verhandlung erforderlich ist. Etwaige Terminsladungen sind vorzuzeigen.“

     

    Die Klage wurde abgewiesen.

     

    Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

  • Verdoppeln die Krankenkassen den Zusatzbeitrag?

    Verdoppeln die Krankenkassen den Zusatzbeitrag?

    Schon jetzt sind die Krankenkassenbeiträge so hoch wie nie. Kassen planen aber eine weitere Erhöhung der Beiträge. Der Zusatzbeitrag könnte sich sogar auf 2,2 Prozent verdoppeln.

    Wenn der Bund nicht einspringt, müsse sich der durchschnittliche Zusatzbeitrag von jetzt 1,1 auf 2,0 bis 2,2 Prozent für die Versicherten verdoppeln, schreibt „Der Tagesspiegel“. Das dürfte indes erst der Anfang sein, denn die Kassen erwarten, dass wegen der Coronavirus-Pandemie die Kosten im kommenden Jahr noch weiter steigen werden. Was das konkret bedeutet:

    14,6 % Krankenkassenbeitrag
    +  2,2  % Zusatzbeitrag
    +  3,3  % Pflegebeitrag
    ———————————–
    20,1 % Gesamtbeitrag

    Wer Kinder hat, zahlt wegen des niedrigeren Pflegebeitrags von 3,05 Prozent „nur“ 19,85 Prozent. Schon heute ist Deutschland aber weltweit das Land mit der höchste Abgabenquote, im kommenden Jahr wird sich der Abstand zu den anderen Ländern noch vergrößern. Denn der “zu erwartende Corona-Katzenjammer im nächsten Jahr, etwa durch hohe Arbeitslosenzahlen und Nachholeffekte der Krankenhäuser, ist noch gar nicht eingepreist”, wie der “Tagesspiegel” schreibt. Dabei haben rund ein Viertel aller Krankenkassen ihren Beitragssatz bereits Anfang 2020 erhöht. Die Erhöhungen lagen zwischen 0,1 und 0,5 Prozentpunkte.

    Sollte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn das nicht wollen, muss er von seinem Kollegen und Finanzminister Olaf Scholz einen deutlich höheren Bundeszuschuss heraus schinden. Der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses im Bundestag (CDU), Erwin Rüddel, sehe das laut “Tagesspiegel” genauso.  Rüddel fordert Steuergelder, denn viele Kassenausgaben in der Coronakrise  kämen der gesamten Gesellschaft zugute. Er könne sich, wie ihn der “Tagesspiegel” zitiert, „durchaus eine mehrjährige Ausweitung des Bundeszuschusses vorstellen“.

    Zusatzbeitrag bald 2,2 Prozent?

    Falls es indes zu einer Verdoppelung des Zusatzbeitrags käme, wäre das „ein verheerendes Signal in unsicherer Zeit”, wie Maria Klein-Schmeink, gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen, in “finanzen.net” zitiert wird. Direktversicherte mit einer Kapitalauszahlung von beispielsweise 100 000 Euro müssten trotz des Betriebsrentenfreibetrags von 159,25 Euro monatlich immer noch 138,66 Euro allein für ihre Direktversicherung an die Krankenkasse zahlen, zusätzlich zu den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen für ihre gesetzliche Rente. Bezogen auf zehn Jahre müssten Direktversicherte und Betriebsrentner damit annähernd 16 640 Euro zahlen, sprich den Gegenwert eines Mittelklassewagens. Arbeitnehmer würde diese Erhöhung ähnlich treffen. Es versteht sich von selbst, dass die Verbraucher damit noch weniger Geld in der Tasche haben und sich bei Neuanschaffungen zurückhalten werden. Dabei ist das Konsumklima schon heute laut GfK auf einem Rekordtief.

    Die Kalkulation:

    100 000 Euro Direktversicherungsauszahlung
    833,33 Euro monatlich (verteilt auf 120 Monate)
    -159,25 Euro Freibetrag
    674,08 Euro Verbeitragung
    -98,42 Euro Krankenversicherungsbeitrag (14,6 %)
    -14,83 Euro Zusatzbeitrag (2,2 %)
    -25,42 Euro Pflegebeitrag (3,05 % ohne Freibetrag)
    ————————————————————–
    138,66 Euro monatlich für KV + PV
    694,67 Euro Netto nach Abzug von KV + PV pro Monat
    Von 100 000 Euro Auszahlung bleiben nach Abzug von KV + PV
    83 360,48 Euro Netto-Auszahlung übrig
    16 639,52 Euro Gesamtbeitrag KV + PV binnen 120 Monate

    So hat sich der Beitragssatz entwickelt

    Entwicklung des Beitragssatzes

    Quelle: GKV

  • Wie uns die Versicherer arm rechnen

    Wie uns die Versicherer arm rechnen

    Die Versicherer setzen überzogen Lebenserwartungen an, um möglichst wenig zahlen zu müssen. Wenn es aber um Verbeitragung von Direktversicherungen geht, sterben wir schon nach zehn Jahren. So rechnen uns die Versicherer arm.

    Wer vergleicht, wie die Versicherungen rechnen, wenn es um die Lebenserwartung geht, muss wütend werden. Genau das hat der Bund der Versicherten (BdV) getan: Versicherer rechnen laut BdV bei der Riester- und Rürup-Rente mit völlig überzogenen Lebenserwartungen. Das gilt übrigens nicht nur für Riester- und Rürup-Rente, sondern auch für Lebensversicherungen. Umgekehrt aber geht die Branche bei der Lebenserwartung von Direktversicherten beispielsweise von einer unterdurchschnittlichen Lebenserwartung aus, um möglichst hohe Krankenkassenbeiträge abzuschöpfen. Das ist reine Willkür, um die Versicherten zu melken und möglichst hohe Gewinne zu erzielen. Nicht von ungefähr fährt Allianz seit Jahren satte Gewinne ein. 2019 verbuchte der Konzern 11.85 Milliarden Euro operativen Gewinn.

    Wie Versicherer rechnen

    Der Bund der Versicherten (BdV) wirft den Versicherern laut „Versicherungsbote“ vor, bei der Riester- und Rürup-Rente mit völlig überzogenen Lebenserwartungen zu rechnen, um weniger Rente auszahlen zu müssen. So würden die Renten mit einer Lebenserwartung von bis zu 150 Jahren kalkuliert. Der Verband fordere, dass der Gesetzgeber eingreift. „Auch wer erfolgreich und viel spart, bekommt trotzdem nur eine niedrige Riester-Rente, weil die Versicherungsunternehmen mit massiv überzogenen Lebenserwartungen kalkulieren“, so Kleinlein.

    Lebenserwartung 150 Jahren

    Wenn es nach den Aktuaren, sprich Versicherungsmathematikern geht, werden wir uralt. So würden Kleinlein zufolge die Versicherer beispielsweise für heute 37-Jährige mit einer Lebenserwartung von etwa 100 Jahren bis zu 150 Jahren kalkulieren, während das Statistische Bundesamt eine Lebenserwartung von lediglich 87 bis 91 Jahren prognostiziere. Deswegen fordert Kleinlein: Schluss mit der Zwangsverrentung! Es ist klar, dass bei einer überzogene Lebenserwartung für den Kunden immer weniger herauskommt. Dazu ein Beispiel: „Unterstellt ein Versicherer für einen 67-Jährigen etwa eine Lebenserwartung von 97, so muss das angesparte Geld für 30 Jahre Rente ausreichen. Kalkuliert er aber bis 117, so muss das gleiche Geld auf 50 Jahre verteilt werden. Die Rente kann dann nur noch etwas mehr als die Hälfte im Vergleich zum ersten Szenario betragen.“ Statt vielleicht 100 Euro Monatsrente bekommt der Kunde nur 50 Euro. Dass mit einer derart geschrumpften Rente, die Versorgungslücke nicht zu füllen ist, dürfte wohl jedem klar sein. “Die Allianz kalkuliert mit absurd überzogenen Lebenserwartungen”, schreibt Kleinlein im “manager magazin”. Sie berufe sich dabei gegenüber den Aktionären auf windige Quellen; sie arbeite mit außerordentlich intransparenten Vertragsunterlagen, was dann alles zulasten der Kundinnen und Kunden und bei Riester- und Rürup-Renten auch zu Lasten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler gehe.

    Männer leben 78,5 Jahre

    Anders als die Versicherer geht das Statistische Bundesamt von anderen Zahlen in punkto Lebenserwartung aus: 83,3 Jahre beträgt aktuell laut Statistischem Bundesamt die Lebenserwartung für neugeborene Mädchen, für neugeborene Jungen sind es demnach 78,5 Jahre. Die Versicherer rechnen sich reich und die Versicherten arm, weil sie von einer deutlich überhöhten Lebenserwartung ausgehen.

    Damit nicht genug, die Branche setzt die Lebenserwartung bewusst tiefer an, wenn es ihr zu Gute kommt und sie damit die Versicherten melken kann. Bei Direktversicherungen gehen die Versicherten von einer deutlich niedrigeren Lebenserwartung aus, um höhere Krankenkassenbeiträge ansetzen zu können. Statt noch 15 oder 20 Jahren, leben Betriebsrentner statistisch für die Versicherer nur noch zehn Jahre. Denn, zehn Jahre oder 120 Monate müssen sie Krankenkassenbeiträge an die Krankenversicherungen abführen. Wenn also jemand mit 63 in Rente geht, dürfte er statistisch nur 73 Jahre alt werden. Selbst wer wie heute üblich, mit 65 Jahre in Rente geht, dürfte nur 75 Jahre alt werden. Dabei werden Männer im Schnitt 78,5 Jahre alt und Frauen sogar 83,3 Jahre.

    120 Monate Restlebenserwartung

    Die Versicherungsbranche hat nur deshalb diesen willkürlichen Zeitraum gewählt, um die Versicherten zu schröpfen. Denn wer 2019 beispielsweise 20 000 Euro aus einer Direktversicherung ausbezahlt bekam, musste auf den vollen Betrag Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen, da seine Kapitalauszahlung auf 120 Monate verteilt wird und er mit 166,67 Euro (20 000 ./. 120) über der Freigrenze von 155,75 Euro lag. Ein Betriebsrentner mit monatlicher Auszahlung war besser dran, weil die Auszahlungshöhe wegen der Verteilung auf einen deutlichen längeren Zeitraum unter die 155,75 Euro rutschte – und er somit nichts zahlte.

    Hätte der Gesetzgeber nicht 120 Monate angesetzt, sondern 240 Monate, wäre auch der Direktversicherte unter die Freigrenze gefallen, denn 20 000 geteilt durch 240 ergibt eine fiktive Monatsrente von 83,33 Euro. Der Gesetzgeber – damals 2003 die Schröder-Regierung mit Ulla Schmidt als Gesundheitsministerin – hat die Altersvorsorge von Millionen sabotiert, indem sie im § 229 SGB V (Sozialgesetzbuch), den Satz reinschrieb: „ … Tritt an die Stelle der Versorgungsbezüge eine nicht regelmäßig wiederkehrende Leistung … gilt ein Einhundertzwanzigstel der Leistung als monatlicher Zahlbetrag der Versorgungsbezüge …“. Das ist reine Willkür zu Lasten von Direktversicherten und Betriebsrentnern mit Einmalauszahlung.

    Mickriger Freibetrag

    Der Anfang 2020 eingeführte Betriebsrentenfreibetrag ist nur ein lächerlicher Versuch, dieses Unrecht wenigstens ein bisschen wieder gut zu machen. Aus der Freigrenze wurde dank massiver Proteste des Vereins der Direktversicherungsgeschädigten ein Freibetrag von 159,25 Euro.

    DVG-Mitglied Norbert Böttcher hat jetzt ausgerechnet, was es bringen würde, die Zwangsverbeitragung auf 240 statt wie jetzt auf 120 Monate zu verteilen. Direktversicherte und Betriebsrentner mit Einmalauszahlung würden dadurch deutlich entlastet. Alle unter 38 220 Euro (159,25 x 240) Auszahlung müssten keine Krankenversicherungsbeiträge mehr zahlen, sondern nur noch den Pflegebeitrag (4,86 Euro), insgesamt 58,29 x 240 = 1165,71 Euro. So aber zahlen sie für 159,25 Euro wegen der 120er-Regelung annähernd 19 Prozent (14,6 plus 1,1 plus 3,05) Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, insgesamt 34,72 monatlich, 416 Euro jährlich und 4165,98 Euro über die gesamte Laufzeit von 120 Monate. Von ihrer Auszahlung in Höhe von 38 220 Euro bleiben also gerade einmal 34054,02 Euro übrig. Alles klar? Ist das gerecht? Ist das förderliche für die betriebliche Altersvorsorge?

    Übrigens, wer es gern selbst nachrechnen will, nutzt am besten das Tool von „Stiftung Warentest“.

    An der Direktversicherung verdienen ausschließlich die Versicherer, aber nicht der Versicherte. Für letzteren ist die Direktversicherung ein Minus-Geschäft.

    Pressestimmen:

    Bezugsgrößen des Freibetrags

    2020 beträgt der Freibetrag 159,25 Euro, 2021 dann 162,75 Euro

    Bezugsgrößen
    monatliche Bezugsgröße in der KV und PV1/20telvorvergangenes KalenderJahr
    TeilerSGB V1220aufgerundet : 420 teilbar
    JahrWert / JahrWert / MonatFreiGrenzeÆ – Verdienst
    2012315002625131.25#REF!2010
    2013323402695134.75#REF!2011
    2014331802765138.25#REF!2012
    2015340202835141.75#REF!2013
    2016348602905145.25#REF!2014
    2017357002975148.75#REF!2015
    2018365403045152.25#REF!2016
    2019373803115155.75#REF!2017
    2020382203185159.25382122018
    202103255162.75#REF!2019
    202203395169.75#REF!2020
    2023#REF!2021
    2024#REF!2022
    2025#REF!2023
    vorläufig
    Bemerkung:Im Rahmen der Einführung der Grundrente wird die bisherige Freigrenze ergänzt mit einem Freibetrag in gleicher Höhe.kl. gemeinsame Vielfaches420
    Jahr12
    Monat30
    Woche5
    Tage7
    2020/2018091159.2538212#DIV/0!
    2021/2019093162.75#REF!#REF!
    2022/2020097169.75#REF!#REF!
    2023/2021
    2024/2022
    2025/2023vorläufig

     

    Bild von Gundula Vogel auf Pixabay

  • Reiner Wellmann bei Maika.tv

    Reiner Wellmann bei Maika.tv

    Michael „Maika“ Jürgens interviewt Reiner Wellmann von der DVG-Regionalgruppe NRW-Nord zum Thema Doppelverbeitragung von Direktversicherungen und den Vertrauensverlust.

    „Maika“ spricht es an – den „Betrug bei privater Altersvorsorge“. In Rheine hat sich so etwas wie ein Zentrum im Kampf gegen die Abzocke bei der Altersvorsorge gebildet. „Maika“ wurde auf der bundesweiten Groß-Demo auf das Thema Doppelverbeitragung aufmerksam – Auslöser für das Interview mit Reiner Wellmann von der Regionalgruppe NRW-Nord des Vereins der Direktversicherungsgeschädigten (DVG).

    Wellmann im Gespräch mit Maika.tv

    Wellmann war langjähriger Lokalchef der münsterländischen „MV“. Er setzt sich gegen die staatliche Abzocke bei Direktversicherungen ein. Wellmann erklärt in dem Video, wie die Direktversicherung funktioniert und welche „damaligen“ Vorteile sie hat. Millionen seien davon betroffen und jedes Jahr kämen 200 000 bis 250 000 dazu.

    Maika.tv im Gespräch mit Reiner Wellmann

    https://www.facebook.com/maika.tv.rheine/videos/2471447226289263/?t=869

    Auslöser war 2003 das Gesundheitsmodernisierungsgesetz, kurz GMG. „Damals gingen die Arbeitslosenzahlen nach oben und die Krankenkassen waren klamm“, erinnert sich Wellmann. Die damalige Regierung unter Schröder überlegte, wie sie an Geld für die Krankenkassen käme. „Damals wurde die Idee der Praxisgebühr geboren“, resümiert Wellmann. Die ist mittlerweile wieder abgeschafft, aber nicht die Krankenkassen- und Pflegebeiträge auf Direktversicherungen. Die wurden von der damaligen Gesundheitsministerin Ulla Schmidt und Horst Seehofer eingeführt. Sie haben die einmalige Kapitalauszahlung der Direktversicherten in eine Betriebsrente umgewidmet und auf 120 Monate verteilt – und verbeitragt.

    Wer also beispielsweise 120 000 Euro ausbezahlt bekommt, zahlt dann: 120 000 geteilt durch 120 gleich 1000 Euro pro Monat. Für diese fiktive Rente zahlt er dann annähernd 20 Prozent Kranken- und Pflegebeiträge. Wellmann sieht darin eine „quasi Enteignung unserer Altersvorsorge“.

    Wie viel genau bringt der Freibetrag an Entlastung? Und wie viel müssen Direktversicherte und Betriebsrenten noch an Sozialabgaben zahlen. Eine Rechnung.

    Am 1. Januar 2020 tritt das Gesetz zur Entlastung von Direktversicherten und Betriebsrentnern in Kraft. Sein sperriger Name: GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz. Damit zahlen Betriebsrentner ab 2020 knapp 25 Euro weniger pro Jahr, abhängig von ihrer Krankenkasse.

  • Deutschland Spitzenreiter bei Abgabenquote

    Deutschland Spitzenreiter bei Abgabenquote

    In keinem anderen Land presst der Staat seine Bürger so aus wie in Deutschland. Wir sind mittlerweile Spitzenreiter bei der Abgabenquote.

    Die Gesamtbelastung von Arbeitseinkommen durch Steuern und Sozialabgaben liegt in Deutschland weit über dem OECD-Durchschnitt (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung). Das heißt, den Deutschen bleibt am wenigsten netto vom Brutto.

    Vor vier Jahren lagen noch Belgien und Österreich vor uns – beide haben wir mittlerweile überholt. Die durchschnittliche Belastung durch Steuern und Sozialabgaben lag im vergangenen Jahr laut OECD bei 39,3 Prozent. Das heißt umgekehrt, dass Bürgern in Deutschland nur noch 60,7 Prozent des Bruttolohns bleiben. Wird der Arbeitgeberanteil noch dazu gerechnet, dann bleibt vom Brutto nur noch die Hälfte übrig.

    Bei Abgabenquote Spitze

    Ganz besonders langen laut „Welt“ Staat und Sozialversicherung Familien zu, wenn beide Partner erwerbstätig sind. „Eine Familie mit zwei Verdienern und zwei Kindern führt der Erhebung zufolge in Deutschland gut 31 Prozent an Steuern und Sozialabgaben ab, womit Deutschland in dieser Kategorie sogar den alleinigen Spitzenplatz innerhalb der Gruppe der OECD-Länder einnimmt – vor Dänemark mit 30,7 Prozent.“

    Wobei das nur die halbe Wahrheit ist, denn zur Einkommensteuer kommen ja auch noch Verbrauchssteuern, darunter die Mehrwert-, Versicherungs-, Sekt- und Mineralölsteuer, dazu kommen Stromsteuer, Kapitalertragssteuer, Grundsteuer, Hundesteuer, Kaffeesteuer, Kfz-Steuer, Leuchtmittelsteuer und natürlich der Soli … Die Liste ist mittlerweile unüberschaubar.

    Bei einigen Gruppen wie den Betriebsrentnern und Direktversicherten greifen Staat und Sozialversicherung gleich mehrfach zu, sie zahlen Beiträge in der Ein- und Auszahlphase. Beim Sprit gibt es sogar die Steuer auf die Steuer, so dass der Steueranteil höher ist als der Warenwert.

  • Müssen wir uns auf höhere Beiträge einstellen?

    Müssen wir uns auf höhere Beiträge einstellen?

    Der Krankenkassenverband hat angedeutet, dass die Kosten steigen werden. Also müssen wir uns schon mal auf höhere Beiträge einstellen – oder einen höheren Bundeszuschuss, den wir als Steuerzahler tragen.

    Dors Pfeiffer, Chefin des Krankenkassenverbands GKV, hat jetzt schon mal „angesichts der Kosten der Corona-Epidemie beispielsweise über eine Erhöhung des Bundeszuschusses“  ins Spiel gebracht. Dabei haben rund ein Viertel aller Krankenkassen ihren Beitragssatz bereits Anfang 2020 erhöht. Die Erhöhungen lagen zwischen 0,1 und 0,5 Prozentpunkte. Ausreißer nach oben sind die Salus BKK und die BKK Stadt Augsburg mit 0,66 Prozentpunkten und 1,2 Prozentpunkten.

    Auf höhere Beträge einstellen

    Aber das dürfte erst der Anfang gewesen sein. Denn, Pflegekräfte sollen wegen der Coronavirus-Pandemie einen Bonus von 1500 Euro bekommen. Der wird, geht es nach einem Vorschlag der Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pfle­gebranche (BVAP) zur Hälfte von Bund und Länder und zur anderen Hälfte von den Kranken- und Pflegekassen kommen. Insgesamt geht es dabei um eine Milliarde Euro. Klar, dass die Krankenkassen diese Kosten auf die Versicherten abwälzen werden.

    Dabei ist heute schon die Abgabenquote fast nirgends sonst so hoch wie hierzulande. Die Deutschen zahlen 14,6 Prozent Krankenkassenbeitrag plus Zusatzbeitrag – zwischen 0,0 (AOK Sachsen-Anhalt) und 2,2 Prozent (BKK Herkules). Dazu kommt noch der Pflegebeitrag, desssen Höhe davon abhängt, ob jemand Kinder hat oder keine: Kinderlose zahlen 3,3 Prozent, ansonsten 3,05 Prozent. Insgesamt ergibt sich eine Belastung von:

    14,6 % Krankenkassenbeitrag
    + 1,1 % durchschnittlicher Zusatzbeitrag
    + 3,3 % Pflegebeitrag
    ——————————————–
    19 % Gesamtabgaben

    So viel müssen Betriebsrentner und Direktversicherte alleine tragen. Seit Anfang 2020 haben sie lediglich einen Freibetrag von 159,25 Euro, der den Krankenkassenbeitrag um 25 Euro reduziert. Den Pflegebeitrag tragen sie weiter allein in voller Höhe.

    Ineffizientes Gesundheitssystem

    Schuld an dieser Abgabenlast ist ein überbürokratisiertes Gesundheitssystem. Statt das System zu reformieren, geht es munter weiter wie bisher. Die Versicherten können sich bereits jetzt auf höhere Beiträge einstellen. Der Krankenkassenverband GKV will im Herbst „Kassensturz“ machen, was nichts anderes heißt, das die Gesundheitsfunktionäre feststellen werden, dass die Kohle nicht reicht.

    Haben wir mit dem GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz, das einen Freibetrag von 159,25 Euro bei den Krankenkassenbeiträge vorsieht, einen nicht wiederholbaren Erfolg erzielt? Wird es nicht Zeit, den Krankenkassen genauer auf die Finger zu schauen in punkto Effizienz? Ist das Gesundheitssystem nicht insgesamt zu ineffizient und damit zu teuer? Wir leisten uns mit dem Gesundheitsfonds und den Kassenärztlichen Vereinigungen zu viele Zwischenebenen. Die Krankenkassen haben teils riesige Filialnetze – die Barmer hat allein annähernd 400 Filialen. Ist das noch zeitgemäß im 21. Jahrhundert? Der Datenaustausch zwischen Ärzten, Krankenkassen und Patienten ist antiquiert. Die Digitalisierung ist im Gesundheitswesen noch längst nicht überall angekommen. Wie kann es sein, dass Arzt und Krankenhaus jedes Mal wieder bei der Anamnese von vorne anfangen? Die Rechnung für diese Ineffizienz büßen die Beitragszahler.

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