Tag: DVG

  • CDU glaubt, Abgezockte geben sich zufrieden

    CDU glaubt, Abgezockte geben sich zufrieden

    Die CDU glaubt, mit dem Betriebsrentenfreibetragsgesetz Millionen von Betriebsrentnern und Direktversicherten besänftigt zu haben, die doppelte Krankenkassen- und Pflegebeiträge zahlen. Die lassen sich aber nicht mit einem Zuckerl abspeisen.

    Auf einer Wahlveranstaltung der CDU Eimsbüttel mit Philipp Heißner MdHB überreichte Ingrid Wulff, im Vorstand des DVG für Social Media verantwortlich, dem Generalsekretär der CDU, Paul Ziemiak, einen offenen Brief des DVG. Der Tenor: Die  nachträgliche Enteignung von Millionen Betriebsrentnern und Direktversicherten sei beileibe nicht wieder gut gemacht, in dem die CDU ihnen einen Freibetrag von 159,25 Euro zugesteht.

    CDU speist Rentner ab

    Viele Politiker predigen Selters, trinken aber Sekt. Genau das hält Ingrid Wulff dem CDU-Generalsekretär vor. „Herr Ziemiak, Sie haben auf der Veranstaltung der CDU Eimsbüttel im Katharinenhof darüber gesprochen dass man die Generationen nicht spalten soll; die heutigen Rentner hätten das Land wiederaufgebaut und die jungen Leute den Alten viel zu verdanken“, so Ziemiaks Worte. Das Land habe aber denen zu danken, die jetzt ins Rentenalter kommen oder bereits sind, die zu den 18 Millionen gehören, die das Geld in die Sozialkassen spülen, dass sonst nicht zu verteilen wäre. „Wir haben fleißig gearbeitet und auf die Politik gehört; haben Betriebsrenten aufgebaut und als man uns sagte, ‚sorgt privat vor, die Rente wird nicht reichen‘, auch das getan; haben Direktversicherungen abgeschlossen und eigen finanziert zusätzlich vorgesorgt“, resümiert Wulff. Ohne Bestandsschutz sei diese Vorsorge 2004 zur Betriebsrente erklärt worden, weil – politisch gewollt – der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer in der Police stand und die Beiträge aus dem Nettoeinkommen weiterleiten musste.

    CDU belastet Sandwich-Generation

    „Wir 60- bis 70jährigen sind als Sandwich-Generation diejenigen, die das Land und die Generationen zusammenhalten“, verdeutlicht sie Ziemiak. „Wir haben hart gearbeitet und betreuen jetzt unsere Eltern und die Enkelkinder; ohne unsere Hilfe würde das ganze System zusammenbrechen“, so Wulff weiter. Und genau dieser Generation werde das Leben von der Politik massiv schwer gemacht. „Wir haben still gehalten bei allen Rentenkürzungen; ja, auch die Heraufsetzung der Altersgrenze ist eine Kürzung“, beschreibt Wulff die Duldsamkeit ihrer Generation. In ihrem  Arbeitsvertrag von 1973 stehe als Vertragsende 60 Jahre. Durch die neuen Gesetze habe sie drei Jahre und sechs Monate länger auf ihre Rente und auf die Betriebsrente warten müssen. Denn eine „echte Betriebsrente“ werde erst gezahlt, wenn man Rente bezieht oder keine Einkünfte mehr hat. „Alles massive Kürzungen“, so ihre Kritik.

    Abgezockte gehen auf die Straße

    Und jetzt müsse sie noch auf die Straße gehen, um für ihr Recht bei der eigen finanzierten Altersvorsorge zu kämpfen. „Finden Sie das gerecht?“ „How dare you?“ würde Greta Thunberg sagen: Wie könnt ihr es wagen?

    Die CDU hat 2003 in schöner Einmütigkeit mit SPD und Grünen die betriebliche Altersvorsorge sabotiert. Ihr Gesundheitsmodernisierungsgesetz war nichts anderes als ein Mittel zur Enteignung. Der Freibetrag von 159,25 Euro ist lächerlich, denn er stellt nur Mini-Betriebsrenten von der Verbeitragung frei. Von diesen Mini-Betriebsrenten kann aber in einem Land wie Deutschland mit explodierenden Mieten, stetig steigenden Verbraucherpreisen und Strafzinsen auf Bankeinlagen niemand leben.

     

    Schluss mit der Sabotage der Altersvorsorge!

    Unsere Position: Wofür der DVG steht! 

  • Kanzleramtsminister von DVGlern wachgerüttelt

    Kanzleramtsminister von DVGlern wachgerüttelt

    Kanzleramtsminister Helge Braun erfährt im nordhessischen Neukirchen, dass der DVG mit der Freibetragsregelung ganz und gar nicht zufrieden ist. Die CDU glaubt offensichtlich, Betriebsrentner und Direktversicherte mit dem GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz ruhig gestellt zu haben. Mitnichten.

    Pink in Nordhessen und das kurz nach der Klausurtagung der CDU in Hamburg – Helge Braun, Chef des Bundeskanzleramts, kurz ChefBK, dürfte nicht schlecht gestaunt haben, von einer Delegation des DVG im nordhessischen Neukirchen empfangen zu werden. Es war kalt, es war nass, trotzdem harrten die Hessen aus, um ihm zu verdeutlichen, dass sie ziemlich wütend sind. Von der Politik wurden sie mit einem Zuckerl in Form des lächerlichen Freibetrags abgespeist.

    Kanzleramtsminister aufgeklärt

    DVG-Delegationsleiter Heinrich Richardt verdeutlichte Braun, dass die betriebliche Altersvorsorge ein Drama ist – ein gutes Ende nicht in Sicht. Mit dem Anfang 2004 in Kraft getretenen Gesundheitsmodernisierungsgesetz hat die Politik alle enteignet, die eigenverantwortlich fürs Alter vorsorgen. Die 159,25 Euro Freibetrag sind nur ein Trostpflästerchen. Was Betriebsrentner und Direktversicherte darüber hinaus erzürnt, die Krankenkassen lassen sich mit der Umsetzung des GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetzes teilweise bis Ende 2020 Zeit.

    Halber Beitrag gefordert

    Damit seine Worte nicht einfach verhallen, hat Richardt dem ChefBK einen Brief mitgegeben. Darin fordert der DVG, dass die Doppelverbeitragung auf den halben Beitragssatz reduziert werden soll, die Kapitalauszahlung auf 240 Monate statt auf 120 umgelegt werden soll, ein Freibetrag auch für die Pflegeversicherung und nicht nur Krankenversicherung eingeführt werden soll. Braun ist Multiplikator, das heißt, der offene Brief wird schnell die Runde machen unter den Regierungsmitgliedern im Kabinett sowie den  Mitgliedern des Deutschen Bundestags.

    Entlastung nicht möglich?

    Braun bedankte sich und kennt natürlich den DVG sowie das Problem der Doppelverbeitragung. Wie bereits viele Politiker vorher, zeigte auch er Verständnis für die Situation der Betroffenen, um dann anschließend über Hintergründe und Kosten  der gesetzlichen Änderung zu sprechen. Wie schon viele andere vor ihm,  stellte auch er, die unausweichlichen Beitragserhöhungen in der gesetzlichen Krankenversicherung in den Vordergrund. Eine weitergehenden Entlastung sei nicht möglich.

    Die  “Schwälmer Tageszeitung” berichtet über den Besuch Brauns und der Delegation des DVG.

    Der Regionalgruppe Nord- und Osthessen gilt Dank für ihr couragiertes Auftreten.

    Schluss mit der Sabotage der Altersvorsorge!

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  • Schröder als Lobbyist für Betriebsrenten

    Schröder als Lobbyist für Betriebsrenten

    Ex-Kanzler Gerhard Schröder will den Deutschen Betriebsrenten schmackhaft machen und ist beim Würzburger Versicherungsmakler BVUK als Vorstand eingestiegen.

    Das Kürzel BVUK steht für Betriebliche Versorgungswerke für Unternehmen und Kommunen, dahinter verbirgt sich die BVUK GmbH. Bei dieser Maklerfirma ist Ex-Kanzler und Gas-Manager Schröder zum 1. Januar 2020 eingestiegen, um die „Rentenlücke zu schließen und für die Schaffung optimaler Voraussetzungen, um drohende Altersarmut frühzeitig zu verhindern“, so schreibt die BVUK selbst in ihrer Pressemitteilung.

    Werbung für Betriebsrenten

    buchcover
    Schröders Buch

    Gerhard Schröder war von 1998 bis 2005 Bundeskanzler. Unter seiner Regierung wurde die Agenda 2010 beschlossen, die für viele, darunter auch Betriebsrentner und Direktversicherte  Ungerechtigkeiten brachte. In seinem Buch lobt er seine Reformen, darunter auch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz, das Millionen kalt enteignet. Er ist noch immer von seinen Entscheidungen aus den Jahren 2002 und 2003 überzeugt.

    „Entscheidungen – mein Leben in der Politik“
    Hoffmann und Campe
    ISBN: 978-3-455-85074-1

     

    Eben dieser Gerhard Schröder soll die Altersvorsorge retten, der sie damals während seiner Regierung zusammengestutzt hat. Die rot-grüne Koalition hat unter seiner Ägide das Rentenniveau abgesenkt und zusammen mit der Union das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) erlassen, mit dem Betriebsrentner und Direktversicherte doppelt verbeitragt werden, so dass für sie betriebliche Altersvorsorge zum Minusgeschäft wird. Eben dieser Gerhard Schröder will jetzt, 17 Jahre später, die Altersvorsorge retten. Das ist schon ein starkes Stück. Offensichtlich glaubt der Ex-Kanzler, die Abgezockten haben vergessen, wie durch das GMG rückwirkend in ihre Verträge eingegriffen wurde – zu ihrem Nachteil. Sie werden indes jeden Monat an das GMG erinnert, denn sie müssen die vollen Krankenkassen- und Pflegebeiträge abführen – bei einer einmaligen Kapitalauszahlung Monat für Monat zehn Jahre lang, bei einer monatlichen Betriebsrenten ein Leben lang.

    Aushängeschild des BVUK

    Schröder soll der BVUK helfen, den Unternehmen betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung schmackhaft zu machen. Er ist sozusagen das Aushängeschild der BVUK und ihr oberster Lobbyist. Unter der Regierung Schröder warben die Sozialdemokraten offensiv für die betriebliche Altersvorsorge mit dem Effekt, dass Millionen eine entsprechende Direktversicherung abgeschlossen haben.

    Gesetz 2003 durchgedrückt

    Nur 29 Werktagen – in der Vorweihnachtszeit, mit Weihnachten und Sylvester – lagen zwischen der Gesetzesverkündung (Freitag, 14. November 2003) und dem Inkrafttreten am 1. Januar 2004 (Donnerstag) für das umfangreiche, verklausulierte und undurchschaubare „Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-Modernisierungsgesetz ­GMG), welches ausschließlich und ohne die geringste Einschränkung zu Lasten der Versicherten eingerichtet wurde, so steht’s in der „Geschichte einer staatlichen Enteignung“ auf den Seiten des DVG. Gegen diese Ungerechtigkeit kämpft der Verein der Direktversicherungsgeschädigten seit mittlerweile fünf Jahren.

    Wie Lobby wirkt

    Schröder ist Mehrfachlobbyist, wie die „Süddeutsche Zeitung“ schreibt: „Als Aufsichtsratschef beim russisch kontrollierten Pipelinebetreiber Nord Stream muss er für den Fortbestand des Projektes kämpfen, für den BVUK ist er nun in Sachen Betriebsrenten unterwegs“. Es bleibt nur zu hoffen, dass die Jungen nicht auf die Maschen des Lobbyisten hereinfallen und naiv eine Vertrag unterschreiben, nur weil das eine Ex-Kanzler propagiert.

    Bilder: Hoffmann und Campe

    Die Betriebsrente wird attraktiver - wirklich?
    Die Betriebsrente wird attraktiver – wirklich? Aber nur für die SPD und ihren Finanzminister

    Quelle: Norbert Böttcher

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  • So viel bringt der Freibetrag

    So viel bringt der Freibetrag

    Wie viel genau bringt der Freibetrag an Entlastung? Und wie viel müssen Direktversicherte und Betriebsrenten noch an Sozialabgaben zahlen. Eine Rechnung.

    Am 1. Januar 2020 tritt das Gesetz zur Entlastung von Direktversicherten und Betriebsrentnern in Kraft. Sein sperriger Name: GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz. Damit zahlen Betriebsrentner ab 2020 rund 25 Euro weniger pro Monat, abhängig von ihrer Krankenkasse.

    So viel bringt der Freibetrag

    Aber wie viel zahlen sie dann noch? Da hilft sicher eine Musterrechnung: Angenommen, jemand hat von seiner Lebensversicherung 50.000 Euro ausbezahlt bekommen, weiter angenommen, er ist bei der AOK versichert und hat Kinder. Dann sieht die Rechnung so aus: Für den Freibetrag von 159,25 zahlt er keine Krankenkassenbeiträge, darüber hinaus allerdings den vollen Satz von zurzeit 14,6 Prozent. Dazu kommt der Zusatzbeitrag von 1,5 Prozent (AOK). Da Max Mustermann Kinder hat, zahlt er 3,05 Prozent an die Pflegeversicherung. Für die Pflegeversicherung zahlt er allerdings ab dem ersten Euro den vollen Satz, denn der Freibetrag bezieht sich nur auf die Krankenkassenbeiträge.

    Entlastung durch Freibetrag

    ab 1.1.2022bis 1.1.2020Entlastung
    Kapitalauszahlung 50.00050.000
    geteilt durch 120416,67416,67
    minus Freibetrag 159,25252,170
    Krankenvers. 14,6 % 36,8260,84
    Zusatzbeitrag 1,5 %3.786.25
    Pflegevers. 3,05 %12,7112,71
    KV+PV monatlich53,3179,7926,48
    KV+PV pro Jahr639,72
    957.48317,76
    KV+PV gesamte Laufzeit6.397,209574,803.176,60
    Rest nach Abzug KV+PV 43.602,80

    40.425,20
    in Euro

    Sozialabgaben-Rechner

    „Stiftung Warentest“ hat einen Sozial­abgaben-Rechner programmiert, mit dessen Hilfe jeder selbst ausrechnen kann, was das in seinem speziellen Fall ausmacht. Das Ergebnis wird von Norbert Böttcher auf seiner Seite Sozial-Info bestätigt.

    Der Sozialabgaben-Rechner unterscheidet dabei zwischen einmaliger Kapital­auszahlung und monatlicher Rente. Kapitalauszahlungen werden auf zehn Jahr (120 Monate) verteilt. Dann kommt es noch darauf an, wie hoch der Zusatzbeitrag ist und ob jemand Kinder hat oder nicht. Wer keine Kinder hat, zahlt 3,30 Prozent statt 3,05 Prozent.

    Übrigens, „bis das neue Gesetz in der Praxis umge­setzt ist, kann es einige Zeit dauern“, schreibt „Stiftung Warentest“. Krankenkassen und Anbieter von Betriebs­renten sind mit der technischen Umsetzung des Gesetzes leicht überfordert. Laut Spitzen­verband der Gesetzlichen Krankenkassen kann das bis Juli 2020 oder sogar Januar 2021 dauern. Betriebsrentner mit monatlicher Auszahlung, die wegen dieser Umsetzungsproblem zu viel gezahlt haben, bekommen natürlich eine Rückerstattung. Das gilt auch für Direktversicherte mit Einmal-Auszahlung.

    Die Mechanik des Freibetrags:

    • Zuerst greift (wie bisher) die Freigrenze. Die Freigrenze umfasst neben Versorgungsbezügen beispielsweise  auch Arbeitseinkommen, also Gewinne aus nebenberuflich selbstständiger Tätigkeit, beispielsweise aus Photovoltaik oder Nebenerwerbslandwirtschaft.
    • Wird die Freigrenze überschritten und entfällt daher, greift nur für Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge i.S.d. § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V ein Freibetrag, der genauso hoch ist, wie die bisherige Freigrenze (1/20 der monatliche Bezugsgröße nach § 18 SGB IV = 159,25 EUR für 2020). Der Freibetrag ist der Höhe nach begrenzt auf monatliche beitragspflichtigen Betriebsrentenleistungen (bei Kapitalleistungen: 1/120 der Leistung als monatlicher Zahlbetrag für maximal zehn Jahre).
  • Kleinspenden per Beleg nachweisen

    Kleinspenden per Beleg nachweisen

    Kleinspenden bis 200 Euro erkennt das Finanzamt in der Regel anhand des Überweisungsbelegs oder Kontoauszugs an.

    Das gilt übrigens auch für den jährlichen DVG-Beitrag. Für eingehende Spenden von mehr als 200 Euro verschickt der DVG im Lauf des Monats Januar automatisch eine Spendenbescheinigung, sofern die Adresse in den Überweisungsdaten genannt ist.

    Kleinspenden oder größere Spende?

    Ist darüber hinaus im Einzelfall dennoch eine Spendenbescheinigung notwendig: Bitte eine Mail mit Angabe des Einzahlungsdatums und der Anschrift an unseren kommissarischen Finanzvorstand, Reiner Korth – reiner.korth@dvg-ev.org.

    Übrigens, das Finanzamt verlangt keine Belege. Belege sind nur nach Anforderung einzureichen. Dies betrifft beispielsweise Belege über Arbeitsmittel, Nachweise über Beiträge an Berufsverbände und Beitragsbestätigungen zu Versicherungen. Es wird bei der elektronischen Steuererklärung (Elster) allerdings empfohlen, alle Belege bis zur Bestandskraft des Steuerbescheides für die Erledigung von Rückfragen durch das Finanzamt griffbereit zu halten

  • Was sich 2020 ändert

    Was sich 2020 ändert

    2020 ändert sich so einiges. So wird ein Freibetrag bei Direktversicherungen und Betriebsrenten eingeführt, die  Renten erhöhen sich, ferner die Zusatzbeiträge der Krankenkassen und der Grundfreibetrag. Ein Überblick über die Änderungen ab 2020.

    Was sich 2020 ändert

    Betriebsrentenfreibetrag

    Betriebsrentner und Direktversicherte werden ab 2020 von Beiträgen für die gesetzliche Krankenkasse entlastet werden. Ab 1. Januar 2020 gilt dank des Betriebsrentenfreibetragsgesetzes ein Freibetrag von 159,25 Euro, der die bisherige Freigrenze in Höhe von 155,75 Euro ergänzt. Bis 159,25 Euro zahlen Betriebsrentner und Direktversicherte keine Krankenkassenbeiträge. Allerdings gilt das Gesetz nur für Krankenkassen-, nicht aber für Pflegebeiträge.  Bisher musste auf die komplette Direktversicherung oder Betriebsrente der volle Krankenkassenbeitrag (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil von 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag von aktuell im Durchschnitt 0,9 Prozent sowie die Beiträge für die Pflegeversicherung von 3,05 Prozent plus 0,25 Prozentpunkte für Kinderlose) gezahlt werden, wenn die Rente die Freigrenze überschritten hat. Ab 1. Januar 2020 wird der Beitrag nur noch für den Rentenanteil fällig, der über dem Freibetrag liegt.

    Steuer- und Sozialabgabenfreibetrag

    Ab Januar steigt die Grenze für die sozialabgaben- und steuerfreien Beträge im Rahmen der Bruttoentgeltumwandlung: der maximale sozialabgabenfreie Anteil von 268 auf 276 Euro monatlich, der steuerfreie Anteil von 536 auf 552 Euro. Bis zu vier Prozent der jeweils aktuellen Beitragsbemessungsgrenzen können Arbeitnehmer ohne Abzug von Sozialabgaben und acht Prozent ohne Abzug von Steuern in einer Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds umwandeln.

    Renten

    Am 1. Juli 2020 sollen Rentnerinnen und Rentner im Westen voraussichtlich 3,15 Prozent (West) und im Osten um 3,92 Prozent mehr Rente bekommen. Ob es dabei bleibt, entscheidet sich im Frühjahr. Darüber hinaus wird der Rentenwert Ost weiter an den im Westen geltenden Rentenwert angeglichen – und zwar von 96,5 auf 97,2 Prozent des Westwerts. 2024 werden die Rente in Ost und West angeglichen sein.

    Grundfreibetrag

    2020 erhöht sich der Grundfreibetrag um 240 auf 9408 Euro; bis zu diesem jährlichen Einkommen müssen Ledige keine Einkommensteuer zahlen. Für verheiratete Paare gilt der doppelte Betrag.

    Altersgrenze für Rente ab 63

    Ab 2019 steigt die Altersgrenze bei der abschlagsfreien Altersrente für besonders langjährig Versicherte ab 63 – auf 63 Jahre plus zehn Monate. Das trifft Versicherte des Geburtsjahrgangs 1957. Wer 1958 geboren ist, bekommt die „abschlagsfreie Altersrente ab 63“ erst ab 63 plus zwölf Monate – und so erhöht sich das Eintrittsalter um je zwei weitere Monate. Voraussetzung für die abschlagsfreie Altersrente mit 63 sind allerdings 45 Versicherungsjahre.

    Regel-Altersgrenze steigt

    65 war mal – ab 2019 steigt die Regelaltersgrenze, die ausschlaggebend ist für die abschlagsfreie Regelaltersrente, auf 65 Jahre plus acht Monate. Das trifft Versicherte, die 1954 geboren wurden und 2019 Jahr 65 Jahre werden. 1955 Geborene müssen bis 65 Jahre plus neun Monate, 1956 Geborene müssen 65 plus zehn Monate arbeiten – bis 2031 die reguläre Altersgrenze bei 67 Jahre angekommen ist.

    Mindestlohn

    Ab 1. Januar steigt auch der gesetzliche Mindestlohn von zurzeit 9,19 Euro auf 9,35 Euro pro Stunde.

    Sozialbeiträge-Bemessungsgrenzen

    Anfang 2020 steigen Beitragsbemessungsgrenzen für Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.

    Kranken- und Pflegeversicherung

    In der Kranken- und Pflegeversicherung erhöht sich Beitragsbemessungsgrenze um 150 Euro auf 4687,50 (bislang 4537,50) Euro pro Monat.

    Privatversicherungsgrenze

    Der Umstieg von der gesetzlichen in eine private Krankenversicherung wird erschwert. Erst ab einer Versicherungspflichtgrenze 62 550 Euro (bislang 60 750 Euro) kann sich ein Arbeitnehmer privat versichern.

    Renten-/Arbeitslosenversicherung

    Ab Januar steigt die monatliche Beitragsbemessungsgrenze West auf 6900 (bislang 6700) Euro. Über diese Einkommensgrenzen müssen Arbeitnehmer keine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung bezahlen.

    Zusatzbeitrag 2020 steigt

    Zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent verlangen die aller meisten Krankenkassen einen Zusatzbeitrag. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag steigt zum 1. Januar 2020 von 0,9 auf 1,1 Prozent. Einige Kassen, darunter die Techniker Krankenkasse und die HKK, belassen es beim bisherigen Satz, die AOK Sachsen-Anhalt senkt den Zusatzbeitrag sogar auf von 0,3 auf 0,0 Prozent. Viele Kassen sitzen auf dicken Reserven und dürfen ihre Zusatzbeiträge deswegen nicht anheben.

    Pflegeversicherung

    Dank des Angehörigen-Entlastungsgesetzes müssen Angehörige mit nur dann an den Pflegekosten für die Eltern beteiligen, wenn sie mehr als 100 000 (bislang 21 600 Ledige/38 800 Familien) Euro pro Jahr verdienen. Wer mehr verdient, muss unter Umständen teilweise für den Elternunterhalt aufkommen.

    Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II

    Ab Januar bekommen Bezieher von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II mehr Geld. Für Alleinstehende erhöht sich die monatliche Zuwendung um acht Euro auf dann 432 Euro, erwachsene Kinder, die im Haushalt der Eltern leben, bekommen sechs Euro mehr und kommen dann auf 345 Euro.

     

  • Imagefilm des DVG jetzt online

    Imagefilm des DVG jetzt online

    Wer ist der DVG? Was machen wir? Wofür setzen wir uns ein? Was haben wir erreicht? Diese Fragen beantwortet der neue Imagefilm des Vereins der Direktversicherungsgeschädigten.

    Von 36 auf 3000 – was für ein Erfolg. Der Verein der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) hat 2015 ganz klein angefangen und ist mittlerweile bundesweit präsent. Der DVG hat mehr als 3000 Mitglieder – und jeden Monat kommen 150 bis 200 dazu.

    Warum haben wir so einen Zulauf? Weil immer mehr Direktversicherte merken, wie sie von Staat und Krankenkassen abgezockt werden. Nicht von ungefähr heißt der Slogan des DVG: „Erst angelockt, dann abgezockt“.

    Imagefilm über den DVG

    Wir wehren uns gegen staatliche Willkür und haben erreicht, dass uns die Politiker ernst nehmen. Allerdings fiel der Erfolg nicht vom Himmel. Wir haben mehrere Demos organisiert, sind bundesweit mit mehr als 40 Regionalgruppen präsent und lassen uns nicht länger abwimmeln.

    Das alles beschreibt der Imagefilm.

  • Kabinett beschließt Betriebsrenten- freibetragsgesetz

    Kabinett beschließt Betriebsrenten- freibetragsgesetz

    Das Kabinett hat am 12. Dezember 2019 das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz beschlossen. Ab 2020 zahlen Direktversicherte und Betriebsrentner für 159,25 Euro keine Krankenkassenbeiträge mehr.

    Die 35-minütige Debatte im Plenarsaal des Deutschen Bundestags am 12. Dezember 2019 zeigte einmal mehr die Routine des parlamentarischen Tagesgeschäftes, in dem  existentielle Fragen mit viel politischer Routine und wenig leidenschaftlicher Überzeugung abgewickelt werden.

    Schmaler Kompromiss im Kabinett

    Da wollte zunächst Gesundheitsminister Jens Spahn das Vertrauen in die betriebliche Altersvorsorge stärken, und das vor allem bei der jungen Generation. Dass kürzlich eine Studie („Traditionelle Muster ganz stark in den Köpfen verankert“, siehe „Der Spiegel“ 19/2019) herausgebracht hatte, Jugendliche nehmen beim Thema Rente vor allem die Eltern als Vorbild, hätte Herrn Spahn zu denken geben müssen: Von Direktversicherten ist wohl bei diesem Thema eher wenig Zuspruch zu erwarten.

    Sabine Dittmar (SPD) wollte gar mit dem neuen Gesetz eine alte Wunde des Gesundheitsmodernisierungssgesetzes (GMG) von 2004 geheilt wissen, hingegen Ralf Kapschack (SPD) sich weniger über den schmalen Kompromiss beklagte, den er mit der Union hinbekommen hatte, als viel mehr über die wenig höfliche Ansprache von Seiten betroffener Direktversicherter.

    Zuvor hatte Christine Aschenberg-Dugnus (FDP) es auf die einfache Formel gebracht: betriebliche Altersvorsorge über den Freibetrag hinaus sei ja gar nicht mehr attraktiv, und sie wüsste nicht, wie sie das den Leuten weismachen sollte. Zentraler Kritikpunkt bei der FDP ist auch die 10-Jahres-Berechnungsgröße statt der Lebensrealität von 20 Jahren Rentendasein.

    Tröstlich für alle Betroffenen der geschliffene Beitrag von Matthias W. Birkwald (Linke), der den anwesenden Koalitionären wohl klar gemacht haben musste, dass der letzte Beitrag zum Thema betriebliche Altersvorsorge (bAV) in diesem hohen Hause wohl noch nicht gesprochen sein dürfte.

    Alle Redebeiträge sind hier nachhörbar.

    Die komplette Lesung bei Phoenix als Youtube-Video

    Doppelverbeitragung nicht behoben

    Die von der sogenannten Doppelverbeitragung betroffenen Betriebsrentner sind unzufrieden mit der Regelung zu Krankenversicherungsbeiträgen und sehen in der geplanten Einführung eines Freibetrages keine systematische Lösung der Problematik. Zwar sei, so schreibt die Parlamentsredaktion, die Initiative der Bundesregierung zu begrüßen, jedoch offenbarten sich grundlegende Schwachstellen, erklärte der Verein der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) anlässlich einer Expertenanhörung über den Gesetzentwurf zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge

    Ingrid Grünberg-Rinkleff

    Bild: Deutscher Bundestag / Marc-Steffen Unger

    Reaktionen auf den Kabinetts-Beschluss

     

    Schluss mit der Sabotage der Altersvorsorge!

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  • Freibetragsregelung ist nachzubessern

    Freibetragsregelung ist nachzubessern

    Bei der Freibetragsregelung von Betriebsrenten ist eine Nachbesserung erforderlich, findet der Verein der Direktversicherungsgeschädigten.

    Am Montag, den 9. Dezember 2019 fand die öffentliche Anhörung des Entwurfs zum GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz vor dem Ausschuss für Gesundheit statt. Neben Sozial- und Verbraucherverbänden und dem Interessensverband Direktversicherungsgeschädigte waren auch der GKV Spitzenverband, der DGB und der BDA vertreten. Letztere begrüßten die geplante Entlastung der Betriebsrentner als angemessen und finanziell vertretbar (Finanzrahmen von knapp 1,2 Milliarden Euro), hingegen die Sozialverbände und die Arbeitsgemeinschaft für Betriebliche Altersversorgung betonten, dass dies nur ein erster Schritt zur Wiederherstellung einer gerechten Beitragspflicht für Betriebsrentner und Direktversicherte sein kann.

    Freibetragsregelung ungenügend

    Der tagtäglich sich Bahn brechende Ärger und die Unzufriedenheit der Betroffenen, so die Prognose, werden auch künftig bestehen bleiben, sofern nicht eine echte Rückführung zum halben Beitragssatz geschaffen wird.

    Vor allem aber der Verein der Direktversicherungsgeschädigten deckte die Schwächen des Gesetzentwurfes insbesondere für die vor 2004 abgeschlossenen Direktversicherungs-verträge systematisch auf und präsentierte folgende Lösungsvorschläge:

    1. Reduzierung der Doppelverbeitragung auf den halben Beitragssatz, denn nur so ist eine gerechte Belastung gemäß der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Einzelnen sowie eine einfache Überprüfbarkeit durch den Arbeitnehmer erreichbar. Für alle vor 2004 abgeschlossenen Direktversicherungsverträge Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes der vollständigen Beitragsfreiheit.
    2. Erhöhung des Aufteilungsfaktors für Kapitalauszahlungen unter Beachtung der Lebensrealität von 120 auf 240 Monate.
    3. Beibehaltung des Prinzips „Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung“ und Forderung nach einem Freibetrag auch zur Pflegeversicherung.
    4. Sollte der bisherige Gleichklang zwischen Kranken- und Pflegeversicherung aufgegeben werden, müsste ein monatlicher Mindestbeitrag für die Pflegeversicherung in Höhe von mindestens 20 € festgelegt werden.
    5. Zur Finanzierung des Beitragsausfalles und der Entschädigungslösung für vor 2004 abgeschlossene Direktversicherungen, die eher mit 10 anstatt mit 40 Milliarden Euro zu veranschlagen sind, wird die überfällige Einführung von kostendeckenden Beiträgen zur GKV für die Bezieher von ALG II aus Steuermitteln vorgeschlagen.

    Flankiert wurden die Forderungen des DVG von dem als unabhängigen Experten geladenen Prof. Dr. Karl-Jürgen Bieback, der betonte, dass Betriebsrenten ohne nennenswerten Unterschied zur privaten Vermögensanlage nicht verbeitragt werden sollten. Als solche sieht er Betriebsrenten vor allem mit Kapitalauszahlung, bei denen der Arbeitgeber nichts oder nur einen kleinen Teil dazu beigetragen hat. Hier ist der Bezug zum Arbeitgeber rein formal definiert und zu überdenken. Vor 2004 gäbe es große Gruppen, die vollständig aus ihrem Nettoeinkommen gezahlt und bei denen reine Kapitalzahlung vereinbart wurden. Auch trägt hier das Versicherungsunternehmen nicht das Risiko der Langlebigkeit; schon deshalb handele es sich nicht um ein rentenähnliches Einkommen.

    Trotz juristische Klärung durch das Bundessozialgericht und verfassungsrechtlicher Gültigkeit gab es hier also ein unmissverständliches Plädoyer für eine erneute Überprüfung!

    Die Fraktion DIE LINKE hatte gleichzeitig einen eigenen Antrag vorgelegt, der weit über den Gesetzentwurf der Koalition hinausgeht und die Wiedereinführung des halben Beitragssatzes auf alle Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) und den kompletten Verzicht auf die Beitragspflicht für vor 2004 abgeschlossene Direktversicherungen vorsieht. Vom rentenpolitischen Sprecher der LINKEN, Matthias W. Birkwald, nach der Bewertung dieses Antrages befragt, führte Bieback aus: Die Wiedereinführung des halben Beitragssatzes würde jetzt das wieder einführen, was lange Zeit gegolten hat. Für den halben Beitragsteil hatte der Gesetzgeber damals auch mehrfache gute Gründe, die auch noch heute gelten. Zusätzlich würden die Ungerechtigkeiten durch die pauschalierende Herangehensweise mit dem halben Beitragssatz auf alle Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge natürlich ausgeglichen werden. Der komplette Verzicht auf die Beitragspflicht für vor 2004 abgeschlossene Direktversicherungen lässt sich darüber hinaus schon daraus rechtfertigen, dass ein Teil der Direktversicherungen bis dahin überhaupt nicht beitragspflichtig war.

    In informellen Gesprächen im Anschluss an die öffentliche Anhörung war von Rentenpolitikern insbesondere aus der FDP-, der SPD- und der LINKEN-Fraktion zu hören, dass man doch noch versuchen würde, bis zum 11. oder 12.12. (1. bzw. 2. und 3. Lesung des Gesetzes) kleinere Verbesserungen zu erreichen. Ralf Kapschack, der rentenpolitische Sprecher der SPD, versicherte, dass Beschlusslage der Fraktion nach wie vor die Abschaffung der Doppelverbeitragung sei, so wie es zuvor der frisch gekürte Bundesvorsitzende der SPD, Norbert Walter-Borjans bereits zum Auftakt des SPD-Parteitages einer Delegation von protestierenden DVG-Mitgliedern versichert hatte.

    Die Hoffnung der Regierungskoalition, dass das Thema Doppelverbeitragung von Direktversicherungen und Betriebsrenten damit vom Tisch wäre, wird sich also vorerst nicht erfüllen.

    Die Pressemitteilung steht hier zum Download zur Verfügung.

    Die Reden der Abgeordneten von CDU/CSU, SPD, FDP, AfD, Linke und Bündnis 90/Die Grünen in der Mediathek des Parlamentsfernsehens.

     

    Schluss mit der Sabotage der Altersvorsorge!

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  • Vertrauen in Rentensystem schmilzt

    Vertrauen in Rentensystem schmilzt

    Vertrauen in das Rentensystem? Fehlanzeige. Rot-Grün-Schwarz haben das Vertrauen gründlich erschüttert. Der jüngste Vorsorgebericht der Deutschen Bank belegt das mit Zahlen.

    Die Deutsche Bank ließ 4100 Personen im Alter von 20 bis 65 Jahren befragen, ob das Rentensystem Bestand hat. Jeder zweite zweifelt daran und glaubt, dass das Rentensystem über kurz oder lang zusammenbricht. Es hat sich herum gesprochen, dass die gesetzliche Rente nicht reichen wird. Sie sind deswegen davon überzeugt, dass ihnen im Alter Armut droht. Sie gehen davon aus, dass die gesetzliche Rente nur noch eine Grundsicherung ist. Dem Staat trauen nur noch 15 Prozent. Mehr als zwei Drittel (71 Prozent) rechnen damit, dass sie bis ins hohe Alter werden arbeiten müssen.

    Rentensystem bald in Schieflage

    Die Politik unternimmt nichts, aber auch gar nichts, um den Bürgern diese Angst zu nehmen. Die „doppelte Haltelinie“ – der Beitragssatz darf nicht über 20 Prozent steigen, das Rentenniveau nicht unter 48 Prozent fallen – gilt nur bis 2025, was danach passiert, interessiert die Politiker herzlich weniger. Aber genau ab 2025 dürfte das Rentensystem in Schieflage geraten, denn dann gehen die „Babyboomer“ in Rente – das sind die geburtenstarken Jahrgänge der späten 50er- und 60er-Jahre. Das heißt, die Zahl der Rentner wird deutlich steigen, während die Zahl der Beitragszahler schrumpft.

    „Fallen diese Garantien wieder weg und gilt ab 2025 wieder die alte Rechtslage, so wird sich die finanzielle Situation der Rentenversicherung schnell und radikal verändern“, schreibt die „Welt“. Das liege daran, dass ab dann die geburtenstarken Jahrgänge, die sogenannten Babyboomer, in Rente gehen. Gleichzeitig steige die Lebenserwartung weiter stetig an.

    Schon liegen sind die Ausgaben der Deutschen Rentenversicherung über 300 Milliarden Euro – Tendenz steigend. Der Staat muss zuschießen, weil er der Rentenversicherung immer mehr Leistungen aufbürdet, wobei der Staatszuschuss die versicherungsfremden Leistungen bei weitem nicht ausgleicht. 2016 lag der Steuerzuschuss bei 87 Milliarden Euro, 2020 werden es annähernd 102 Milliarden Euro sein. Dabei sind die Ausgaben für die geplante Grundrente noch nicht enthalten.

    Staatliche Rente ein Trauerspiel

    Die staatliche Rente ist ein „Trauerspiel“, wie es die „Welt“ formuliert. Wer aber versucht, die Rentenlücke durch private und betriebliche Altersvorsorge auszugleichen, wird vom Staat systematisch bestraft, denn der schröpft ihn am Ende und verlangt Steuern und Sozialabgaben – in einer Höhe, dass von Rendite keine Rede mehr sein kann. Alle mit einer Direktversicherung können ein Lied davon singen, denn in der Rente verlangt der Staat von ihnen doppelte Kranken- und Pflegebeiträge, insgesamt annähernd 20 Prozent.

    Dazu kommt, dass der Staat private und betriebliche Altersvorsorge so verkompliziert hat, dass immer weniger Lust auf Riester & Co. haben.

    Das alles ergibt eine explosive Mischung, die uns ab 2025 um die Ohren fliegen wird.

    Rentenkasse kontert

    Die Deutsche Rentenversicherung widerspricht (DRV)und  verweist auf die Ergebnissen von repräsentativen Befragungen, die die Deutsche Rentenversicherung, in Auftrag gegeben hat. “Diese Befragungen zeigen, dass ein steigender Anteil der Bevölkerung die gesetzliche Rentenversicherung als ideale Form der Altersvorsorge ansieht”, kontert die DRV.  Sei der Anteil der Personen mit dieser Einschätzung 2014 noch bei 54 Prozent gelegen, so sei er in diesem Jahr auf 72 Prozent angestiegen. Auch werde die gesetzliche Rentenversicherung als zunehmend deutlich sicherer eingeschätzt.  “Der Wechsel zum Mehr-Säulen-System und die Notwendigkeit privater Vorsorge werden inzwischen von vielen akzeptiert. Dies zeigt sich auch in einer weiteren repräsentativen Studie der Deutschen Rentenversicherung zu Lebensverläufen und Altersvorsorge (www.lea-studie.de). Jüngere weisen danach ein vielfältiges Portfolio der Altersvorsorge auf. Ihre aktuellen Anwartschaften weisen darauf hin, dass das Zusammenspiel von gesetzlicher Rente und Zusatzvorsorge auch künftig bei einem durchgehenden Erwerbsverlauf eine gute Absicherung im Alter gewährleistet.”, so die DRV. Jüngere müssen auch versorgen, denn mit dem Ruhegeld aus der gesetzlichen Rente lässt sich in Großstädten nicht leben: Nach den Zahlen der DRV betrug “durchschnittliche Gesamtenrentenzahlbetrag” 2019 nur 1048 Euro, Frauen kommen gar nur auf 959 Euro. Damit kommt keiner in einer Großstadt wie München beispielsweise über die Runden.

    Ganz abgesehen davon ist der DRV die Doppelverbeitragung der betrieblichen Altersvorsorge kein Wort wert, was die Studie deklassiert.

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