Tag: DVG

  • 2022 bleibt der Freibetrag bei 164,50 Euro

    2022 bleibt der Freibetrag bei 164,50 Euro

    Trotz Inflation bleibt es 2022 beim Freibetrag von 164,50 Euro, für den Betriebsrentner keine Krankenkassen- und Pflegebeiträge zahlen müssen. Das sieht der Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums vor.

    Der Freibetrag, bis zu dem Betriebsrentner und Direktversicherte keine Krankenkassenbeiträge zahlen müssen, bleibt 2022 bei 164,50 Euro. Ausschlaggebend dafür ist die Rechengrößen der Sozialversicherung, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) jedes Jahr festlegt. Der Bundesrat muss allerdings noch zustimmen.  Der Freibetrag gilt allerdings nur für die Krankenkassen-, aber nicht für Pflegebeiträge.

    Bezugsgröße in der Sozialversicherung (§ 18 SGB IV):

    • alte Bundesländer 39.480 Euro pro Jahr/3.290 Euro pro Monat.

    Der GKV-Freibetrag entspricht einem Zwanzigstel (1/20) der Bezugsgröße in der Sozialversicherung:

    West: 3290 ./. 20 = 164,50 Euro
    Ost: 3150 ./2 20 = 157,50 (steigt von 3115 auf 3150 Euro)

    Freibetrag stagniert 2022

    Wer als Rentner mit Direktversicherung seine Krankenkassenbeiträge selbst an die Krankenkassen überweist, kann von seiner „fiktiven“ Rente – bei Kapitalauszahlungen wird der Auszahlungsbetrag auf 120 Monate umgelegt – 164,50 Euro abziehen. Aus dem Restbetrag errechnet sich dann der Krankenkassenbeitrag. Wer sich nicht selbst die Mühe machen will, nutzt am besten den Sozial­abgaben-Rechner von „Stiftung Warentest“.

    Leider erhöhte sich 2021 der durchschnittlicher Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung um 0,2 Prozent auf dann 1,3 Prozent.

    Die Mechanik des Freibetrags:

    • Zuerst greift (wie bisher) die Freigrenze. Die Freigrenze umfasst neben Versorgungsbezügen z.B. auch Arbeitseinkommen, also Gewinne aus nebenberuflich selbstständiger Tätigkeit, z.B. aus Photovoltaik oder Nebenerwerbslandwirtschaft.
    • Wird die Freigrenze überschritten und entfällt daher, greift nur für Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge i.S.d. § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V ein Freibetrag, der genauso hoch ist, wie die bisherige Freigrenze (1/20 der monatliche Bezugsgröße nach § 18 SGB IV = 159,25 EUR für 2020). Der Freibetrag ist der Höhe nach begrenzt auf monatliche beitragspflichtigen Betriebsrentenleistungen (bei Kapitalleistungen: 1/120 der Leistung als monatlicher Zahlbetrag für maximal zehn Jahre).

    Vorsicht! Der Freibetrag gilt nicht für freiwillig Versicherte der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.

  • System-Änderung dringend nötig

    System-Änderung dringend nötig

    Unsere Politiker klammern sich an ein veraltetes Rentensystem. Ohne Ideen, ohne Mut zu radikalen Veränderungen – und zu feige, um es von Grund auf zu reformieren. Dabei weiß jeder vernünftig denkende Mensch, dass es bessere Methoden gibt. Warum wagt sich niemand ran? Es braucht eine System-Änderung.
    von Manfred Bomm
    Alle tun so, als wollten sie eine nachhaltige Reform der Rentenversicherung. Nur fehlen dazu leider innovative und weitreichende Änderungsvorschläge. Wer jedoch am althergebrachten System festhält, dem werden nur zwei Dinge einfallen: die Menschen sollen länger arbeiten und dann auf ein sinkendes Rentenniveau stoßen. Beides ist, so sei gesagt, geradezu menschenverachtend, weil unterschwellig suggeriert wird, es wäre besser, die Rentner würden früher sterben.

    Es braucht eine System-Änderung

    Warum wird nur darüber gejammert, dass die staatlichen Ausgaben für die Rentner steigen, während kein Wort darüber verloren wird, was uns  die Pensionäre (also Beamte im Ruhestand) alle kosten? Wer jetzt nach Reformen ruft, muss das Altbekannte völlig über Bord werfen. Vor Jahren schon hat ein Politiker (leider weiß ich nicht mehr, wer es war) eine revolutionäre Idee bei einer Talkshow verbreitet: Die Rentenzwangsversicherung völlig abschaffen und dafür die Mehrwertsteuer um drei Prozentpunkte erhöhen – zweckgebunden für eine neue staatliche Rentenversicherung. Das hätte geniale Vorteile: jeder, ob Arbeiter, Angestellter oder Beamter, würde mit jedem Einkauf in die Rente bezahlen (was im Übrigen schon klammheimlich über die sogenannte Ökosteuer an den Tankstelle erfolgen müsste; so hieß es bei der Einführung jedenfalls). Die Verteuerung der Waren würde sich durch den Wegfall der gesetzlichen Beiträge zur Rentenversicherung ausgleichen.
    Und noch ein sozialer Aspekt: Wer sich teure Waren leisten kann, würde automatisch einen höheren Betrag über die Mehrwertsteuer in die neue Rentenkasse bezahlen. Warum denkt niemand an diese Möglichkeit? Oder hat man den Politiker, der das vor Jahr und Tag gesagt hat, schnell aus dem Verkehr gezogen, weil dann halt auch Pensionäre mit bezahlen müssten…?  Lobbyisten leisten bekanntermaßen gute Arbeit.
    Was wäre wenn die Politiker auch Rente bezögen …
    Ich mag jedenfalls das ewige Jammern und die üble Stimmungsmache darüber, dass die Kinder die Rentner finanzieren sollen, nicht mehr hören. Schon gar nicht die scheinheiligen Argumente, es bleibe wegen der Rentner kein Geld mehr für Investitionen in Infrastruktur, Bildung und Klimaschutz. So argumentieren nur jene, die zu feige sind, das ganze System in Frage zu stellen.
  • Mit Ampel rückt Ende der Abzocke näher

    Mit Ampel rückt Ende der Abzocke näher

    Sollte es zu einer Ampel kommen, rückt das Ende der Abzocke von Altersvorsorgern ein ganzes Stück näher, denn SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz will die Vollverbeitragung von Betriebsrenten abschaffen.

    „Unser Plan war, unser Plan ist auch, das für die Zukunft zu ändern“ – gemeint ist die Vollverbeitragung sowie die Doppelverbeitragung von Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das hat SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz auf der Wahlabschlussveranstaltung in Münster auf die Frage von Reiner Korth, stellvertretender Vorsitzender des Vereins der Direktversicherungsgeschädigten (DVG), geantwortet – dazu das entsprechende YouTube-Video. Und so steht es auch im Wahlprogramm der SPD. „Darauf können Sie sich verlassen“, betonte Scholz ausdrücklich. Jeder kann sich diese Passage im Video auf dem Facebook-Account von Peter Henrichmann-Roock anschauen.

    Scholz’ Versprechen Abzocke zu beenden

    Gute Chancen dank Ampel

    Sollte es zu einer Ampel-Koalition kommen, steigt die Chance, dass die unsägliche Vollverbeitragung der betrieblichen Altersvorsorge endlich, nach 17 oder 18 Jahren beendet wird. In Kapitel 3 „Alter absichern“ ihres Wahlprogramms (siehe Kapitel 3.4, fünfter Absatz) hat die SPD nachträglich die entsprechende Textpassage eingeführt. Jeder kann diesen Satz selbst nachlesen. Darauf zielte Korths Frage, die Scholz eindeutig beantwortet hat – und nach der er gemessen wird.

    Zusammen mit der FDP – sie hat bereits bei der Abstimmung über das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) 2003 dagegen gestimmt – wären somit zwei Parteien in einer Ampel-Koalition für die Abschaffung der Vollverbeitragung von Direktversicherungen und Betriebsrenten. Insofern dürfte es leichter sein, auch die Grünen davon zu überzeugen, diese Abzocke zu stoppen.

    Schlechte Chancen bei Jamaika

    Bei einer Jamaika-Koalition, sprich einer Koalition aus Schwarz-Gelb-Grün, sähen die Chancen schlecht aus, denn die Union weigerte sich bis zum Schluss, die Vollverbeitragung von Direktversicherungen abzuschaffen. Die FDP allein gegen Schwarz-Grün brächte nur ein geringes Gewicht auf die Waage, diese Ungerechtigkeit zu beseitigen.

    So lief’s in Münster

    DVG-Demo bei der Wahlveranstaltung der SPD mit Olaf Scholz in Münster

    Am Freitag, den 24. September, zwei Tage vor der Bundestagswahl, war es soweit: Pünktlich um 10.30 Uhr versammelten sich 37 DVG-Mitglieder in PINK-Westen zur Demo am Parkhaus Stubengasse in Münster. Die “Versammlungsleitung” hatte ganz kurzfristig Jost Gerbing übernommen ( Danke, Jost! ), weil Erwin aus familiären Gründen leider absagen musste. Dank auch an die Nachbar-Regionalgruppen, die uns mit ihren Mitgliedern wirkungsvoll unterstützt haben!
    Laut “Versammlungsbestätigung” der Polizeidirektion Münster sollten wir uns in der Clarissengasse aufhalten, das wäre hinter der Bühne gewesen und wir wären kaum wahrgenommen worden. Beherzt sprach Jost Gerbing die Polizisten an und erreichte, dass uns ein Platz direkt seitlich vom Podium, an der Absperrung, zugewiesen wurde und alle und insbesondere Olaf Scholz uns zur Kenntnis nehmen musste!
    Es kam dann noch eine Dame von der SPD auf “Versammlungsleiter” Jost Gerbing zu, die sagte, dass die SPD und auch Olaf Scholz von unserer Anwesenheit informiert wären,
    ob wir denn Krawall machen oder stören wollten? Nachdem Jost ihr versichert hatte, dass wir friedliebende Bürger sind und eventuell  auch Trillerpfeifen und Megaphon “im Sack” lassen würden, erklärte sie den Ablauf der Veranstaltung und bot uns an, nach der 15-minütigen Rede des Kanzlerkandidaten die ersten zwei Fragen stellen zu dürfen. Eine faire Absprache, kann man da nur sagen.
    So ließ sich auch unser stellv. Bundesvorsitzender, Reiner Korth, nicht lange bitten und stellte eine Doppelfrage, die Olaf Scholz auch spontan beantwortete.
    Fragen und Antwort wurden von Peter Henrichmann und Jost Gerbing gefilmt und sind jetzt schon bei Facebook und demnächst im DVG-Newsletter zu sehen und zu hören.
    Natürlich musste Scholz auch wieder auf die Justiz hinweisen, dass ja alles rechtens sei – und auf das Betriebsrenten-Beitragsentlastungsgesetz, was ja 60 Prozent der Betroffenen entlastet und zufriedenstellen müsste, aber diese 60 Prozent müssen wir massiv anzweifeln. Es gibt viele kleinere Verträge über 10.000, 15.000 und 20.000 Euro. Wenn jeder Betroffene nur 1 Vertrag hätte, dann könnten es ja 60 % sein, theoretisch! In Wirklichkeit ist es aber so, dass viele Betroffene mehrere Verträge abgeschlossen haben, die dann zu Summen von 50.000, 60.000 oder 80.000 Euro führen. Das muss also noch ausführlich diskutiert und hinterfragt werden, woher die Regierung diese Zahlen hat.
    Wichtig ist aber, dass Scholz sinngemäß sagte “Sie kennen ja unser Wahlprogram, und da steht das drin. Und da wollen und müssen wir noch etwas machen!
    Nach der Fragerunde ging Scholz noch durchs Publikum und kam auch noch persönlich mit unserem Versammlungsleiter Jost Gerbing ins Gespräch.
    Inzwischen ist die Wahl gelaufen – und diejenigen Politiker, die uns jahrelang die kalte Schulter gezeigt haben, haben für ihre Ignoranz uns gegenüber ihre verdiente Quittung erhalten. So können wir diesmal mit einer gewissen Befriedigung feststellen, dass sich die Demo in Münster bei Olaf Scholz gelohnt hat. Rechtzeitig vor den Koalitionsverhandlungen konnten wir nochmal wirkungsvoll auf uns aufmerksam machen. Jetzt heißt es: Am Ball bleiben!
    Vielen Dank an alle Teilnehmer!
    Reiner Korth – Jost Gerbing – Erwin Tischler

    Der DVG auf der Schlussveranstaltung der SPD in Münster

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    Bild von Siobhan Dolezal auf Pixabay

  • Legalisierter Betrug an Millionen Altersvorsorgern

    Legalisierter Betrug an Millionen Altersvorsorgern

    Lobbyisten der Krankenkassen haben es geschafft, dass eine rot-grüne Regierung 2003 – mit Hilfe der Union – Millionen von Altersvorsorgern  per Gesetz enteignete. Was hinter diesem legalisierten Betrug steckt.

    von Gerhard Kieseheuer und Bernd Krüger

    Bei rückwirkender Enteignung der Direktversicherungsgeschädigten (nach § 40b EStG) sprechen wir immer nur von der ungerechtfertigten Doppel-, Dreifach- oder Vierfachverbeitragung. Der gesetzlich legitimierte Betrug an uns beginnt aber schon viel früher, mit der Einbeziehung unserer vermeintlich privaten Kapitallebensversicherung in die Rechtsprechung des § 229 SGB V.

    Betrug an Millionen

    Es handelt sich hier um ein mit formalrechtlichen Winkelzügen abgesichertes Verbrechen, durchgeführt durch alte Lobby-Seilschaften im Bereich der Krankenkassen, Politiker der SPD, CDU, der Grünen und des BSG.  Alles niedergeschrieben in der Geschichte der Direktversicherung des Vereins Direktversicherungsgeschädigte e.V. Ich zitiere aus dem Schriftstück:

    Im letzten Quartal des vergangenen Jahrhunderts erklärten die Politiker, dass die Altersversorgung der Arbeitnehmer auf drei Säulen stehen sollte:

    • Säule 1: die staatliche Rente,
    • Säule 2. Die Betriebsrente (Goldene Fessel)
    • Säule 3: die private Vorsorge.

    Wenn ein Arbeitnehmer aus der 2. Säule eine Rente bekam, hatte er keinen Pfennig oder Cent dazu getan. Er bekam eine Betriebsrente, im Volksmund auch „goldene Fessel“ genannt. Alles von seinem Arbeitgeber finanziert, er bekam einen Versorgungsbezug bzw. eine Kapitalabfindung.

    Der Arbeitnehmer, der diesen betrieblichen Versorgungsbezug bekam, bezahlte bis 2004 seinen normalen Sozialbeitrag. Wenn er sich aber, nachdem der Versorgungsbezug eingetreten war, eine Kapitalabfindung auszahlen ließ, musste er 120 Monate Sozialabgaben zahlen. Hatte er aber vor Eintritt des Versorgungsbezugs eine Kapitalabfindung vereinbart, dann wurde ihm die ganze Summe brutto für netto ausgezahlt. Der Arbeitgeber brauchte keine Sozialabgaben zu zahlen.

    Was sind Direktversicherungen?

    Das bemängelten das BVerfG. Es kann nicht sein, dass auf Grund einer unterschiedlichen Auszahlungsart einmal Sozialabgaben gezahlt werden muss und einmal nicht. Diese Gesetzeslücke und nur diese Gesetzeslücke sollte und musste geschlossen werden.

    Mit Recht wurde das von den Gerichten bemängelt. Es kann nicht sein, dass auf Grund einer unterschiedlichen Auszahlungsart einmal Sozialabgaben gezahlt werden müssen und einmal nicht. Aus diesem Grund wurde der § 229 SGB V Punkt 143 wie folgt geändert:
    Nach dem Begriff > wiederkehrende Leistung < wurde die Ergänzung > oder ist eine solche Leistung vor Eintritt des Versicherungsfalls vereinbart oder zugesagt worden < eingefügt.

    Diese harmlose Erweiterung des § 229 SGB V Nr. 143 nehmen die Krankenkassen an 2004 zum Anlass, auch Kapitalzahlungen (nicht Kapitalabfindungen) aus Direktversicherungen, der 3. Säule, der privaten Vorsorge, zu Versorgungsbezügen zu erklären und Beiträge zu verlangen.

    Die Einbeziehung unserer privaten Altersvorsorge ist Betrug!

    Geschädigte demonstrieren

    Das wir zu Recht protestieren, bestätigt auch die damalige Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt: In der 167. Plenarsitzung von 28.4.2016, Protokoll 18/167 erklärte sie, dass unsere DV (Altverträge vor 2002) nicht von der Gesetzesänderung erfasst worden ist. Als Vizepräsidentin des Bundestages hatte sie in der 167. Plenarsitzung am 28.4.2016 den Vorsitz. Im Protokoll 18/167 ist zu lesen.

    Vielleicht dient es auch zur Beruhigung der Gemüter, noch einmal darauf hinzuweisen, dass die Regelung auf einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes beruhte, das besagte, dass Einmalzahlungen und Rentenzahlungen gleichzustellen sind, weil das wirklich ungerecht war. Deshalb kamen diese Regelungen zustande.“

    Obwohl auch das BVerfG unsere Kapitallebensversicherung nicht zu den Versorgungsbezügen zählt, müssen wir zahlen. Das BVerfG sagt im Urteil 1 BvR 2137/06 ganz genau, was ein Versorgungsbezug ist:

    https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2008/02/rk20080228_1bvr213706.html

    In Randnummer 7 steht: Für Versorgungsbezüge blieb es bis zum 31. Dezember 2003 dabei, dass auf diese nur der halbe allgemeine Beitragssatz erhoben wurde. Im Urteil 1 BvR 1924/07 steht unter Randnummer 2 https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2008/04/rk20080407_1bvr192407.html

    Die Krankenversicherung der Rentner wird seit dem Rentenanpassungsgesetz 1982 vom 1.12.1981 (BGBI I S. 1205) unter anderem durch Beiträge finanziert, welche die Versicherten zu tragen haben. Seitdem wird außer dem Arbeitseinkommen, der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und dem Arbeitseinkommen auch der Zahlbetrag von der Rente vergleichbaren Einkommen (Versorgungsbezüge) herangezogen.

    Diese wichtigen, entscheidenden Passagen findet keine Berücksichtigung, wir müssen zahlen. Im Urteil 1 BvR 1924/07 schreibt das BVerfG, dass alle
    Kapitallebensversicherungen, die im Arbeitsleben wurzeln und der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer fungiert, ein Versorgungsbezug ist.

  • Per YouTube im Hambacher Schloss live dabei

    Per YouTube im Hambacher Schloss live dabei

    Alle, die am 25. August nicht zur großen Renten-Debatte ins Hambacher Schloss  kommen konnten, können sie sich dank YouTube per Video ansehen. Der DVG diskutierte mit Gästen aus Politik, Medien und Wissenschaft über das Thema „Demokratische Rente? Von wegen!“

    Debatte im Hambacher Schloss

    Der Verein der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) hat das symbolträchtige Hambacher Schloss als Veranstaltungsort für sein Symposium „Demokratische Rente? Von wegen!“ – gewählt. Damit möglichst viele die Debatte live verfolgen können, hat der DVG die Renten-Debatte per Video aufgenommen auf YouTube hochgeladen.

     

    Hier geht zum

    YouTube-Video

    Das Programm des DVG-Symposium im Hambacher Schloss

    DVG-Symposium Programm
    DVG-Symposium Programm
  • DVG beim Wahlkampf in Bremen

    DVG beim Wahlkampf in Bremen

    Der DVG ist bundesweit im Wahlkampf dabei – die Regionalgruppe Bremen/NW-NdsLand erinnert Grüne und Linke an die Forderungen des DVG.

    Die Bremer und Niedersachsen nutzten die Chance mit dem Bundesvorsitzenden der Grünen, Robert Habeck in Bremen über die Forderungen des DVG zu reden.  Mittlerweile weiß Habeck, was die Grünen damals in der Regierungskoalition mit der SPD unter Kanzler Gerhard Schröder (SPD) angereichtet haben bei der betrieblichen Altersvorsorge, indem sie Direktversicherte vollbeitragen bei der Krankenkasse. Habeck weiß, dass der DVG auf die Abschaffung dieses Unrechts pochen.

    DVG in Bremen aktiv

    Auch den Zweitplatzierten auf der Landesliste, Michael Labetzke, sprach die DVG-Gruppe an. Anders als Habeck zeigte er sich  völlig uninformiert, kein Wunder, als Beamter mit Pensionsanspruch hat er natürlich keine Probleme mit seiner Altersvorsorge. Anderes als bei Labetzke war das Interesse der zahlreichen Besucher der Wahlveranstaltung groß.  Der DVG erhielt Zustimmung zu seiner Aussage, dass das Thema Altersvorsorge im Programm der Grünen zu kurz kommt.

    Rainer Ochmann und Christian Schaper vom DVG besuchten die Kandidatin der Linken, Doris Achelwilm,  in ihrem Bremer Büro. Die Unterstützung durch Matthias Birkwald kam von beiden Seiten zur Sprache. Bei dem Gespräch kristallisierte sich heraus, dass das Thema Altersvorsorge präsenter gemacht werden muss.

     

     

    Bild: Rainer Ochmann

  • Warum lernen Grüne nicht dazu?

    Warum lernen Grüne nicht dazu?

    Die Grünen haben 2003 die Rente demontiert und prangern das jetzt an – offensichtlich rechnen sie mit dem schlechten Gedächtnis der Wähler, wie sich im Wahlkampf wieder einmal beweist. Lernen sie nicht dazu?

    Jürgen Trittin, Bundestagsabgeordneter der Grünen für den Wahlkreis Göttingen, hat es im Wahlkampf nach Osnabrück verschlagen, wo er über die Rente schwadronierte und als Rettung des System einen höheren Mindestlohn forderte. In seiner Rede verweist er auch auf das schwedische Modell des Såfa (Statens årskullsförvaltningsalternativ), ein obligatorischer Bürgerfonds. Trittin vergaß allerdings, das auch die Niederländer, ein Rentensystem haben, das vor Altersarmut schützt. In einem Nebensatz räumt er ein, dass das damalige Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG), mit dem Direktversicherte um ein Fünftel ihrer Altersvorsorge gebracht wurde, wohl ein Fehler war und wischt es mit dem Satz „Das geht nicht“ weg. „Geht nicht, gibt’s nicht“, lässt sich darauf nur sagen, denn das Gesetz gibt es immer noch, wenn auch gemildert um einen Freibetrag von 164,50 Euro.

    Jürgen Trittin in Osnabrück    Bild: Heinz Bültel

    Bei seiner Wahlkampfveranstaltung im Osnabrücker Land hatten die DVG-Regionalgruppen Osnabrücker Land, Emsland/OS-Nord und NRW-Nordwest/Rheine die Chance, mit ihm zu sprechen – deswegen auch sein Nebensatz zum GMG während seiner Wahlkampfrede.

    Anlass seines Kommens waren die Bundestags- und Kommunalwahl, insbesondere die Bewerbung der grünen Bürgermeisterin von Bad Iburg, Annette Niermann, als zukünftige grüne Oberbürgermeisterin von Osnabrück. Damit würde das Osnabrücker Land ergrünen, denn den Landratsposten besetzt mit Anna Kebschul bereits eine Gründe.

    Die DVG-Abordnung hatte auch die Chance mit der grünen Oberbürgermeisterkandidatin Niermann zu sprechen, die sich nach dem Anliegen des DVG erkundigte. Sie hat offensichtlich verstanden.

    Lernen die Grünen dazu?

    Am Marktplatz traf die Gruppe auf Jürgen Trittin und erinnerte ihn – er war von 1998 bis 2005 grüner Umweltminister unter dem damaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) – an das Gesundheitsmodernisierungsgesetz von 2003 und seine Folgen sprechen. Auch er hat verstanden, dass das damals Unrecht gewesen sei und dass das Problem gelöst werden müsse, auch dass der Staat nicht rückwirkend in Verträge, insbesondere der Altersvorsorge, eingreifen könne. Deswegen die Bitte der Gruppe, auch im Sozialrecht zukünftig eine Rückwirkung auszuschließen.

    Reiner Korth, der stellvertretenden Bundesvorsitzende, sprach mit Trittin und wies  ihn auf den Vertrauensverlust der Bürger gegenüber der Politik hin. Die Bürger würden ihr Geld heute lieber dem Kapitalmarkt anvertrauen, als in staatlich geförderte Projekte zu investieren, siehe Riester Rente.

    In seiner freien Rede ging Trittin auch auf das Thema Rente und Altersvorsorge ein und sagte, am Beispiel der Direktversicherungsgeschädigten, dass der Bürger sich gerade bei der Altersvorsorge auf den Staat verlassen können muss, um Altersarmut von Anfang an auszuschließen. Konkrete Zusagen über eine Problemlösung blieben aber aus.

     

    Bild: Dieter Schulte, Erwin Tischler

  • DVG beim Wahlkampf im Osnabrücker Land

    DVG beim Wahlkampf im Osnabrücker Land

    Der DVG mischt im Wahlkampf kräftig mit – die Regionalgruppe Osnabrücker Land erinnert Grüne, CDU und SPD in Bad Rothenfelde an die Forderungen des DVG.

    Die Osnabrücker fuhren, von DVG-Mitglied Heinz Averbeck organisiert, nach Bad Rothenfelde im Teutoburger Wald zum Wochenmarkt, wo  Grüne, CDU und SPD hatten ihre Stände aufgebaut hatten.

    Wahlkampf im Osnabrücker Land

    Die DVGler sprachen beispielsweise mit Anke Hennig (SPD) aus Bramsche-Achmer,  die sich um das Bundestagsmandat bewirbt und Reiner Spierig (SPD). Hennigs Parteikollege und jetziger Mandatsträger Reiner Spiering (SPD), der nicht mehr antritt, meinte, das Problem Doppelverbeitragung müsse nun in der nächsten Legislaturperiode unbedingt gelöst werden. Sofern die SPD Regierungspartei werde und den Kanzler stelle, sehe er gute Chancen dafür.

    Grünen wenig Ahnung von Rente

    Die Grünen kennen das Thema Doppelverbeitragung von Direktversicherung offensichtlich kaum – ihr Tenor, das sei Bundespolitik und sie seien hauptsächlich wegen der Kommunalwahlen da. Das Grünen-Team zeigte sich verwundert, als Averbeck und Erwin Tischler vom DVG ihnen erzählten, dass auch die Parteiführung, insbesondere deren Vorsitzender Robert Habeck, unbeleckt seien in punkto Doppelverbeitragung – obwohl der DVG die Grünen-Bundestagsabgeordnete Feliz Polat, Sprecherin für Integrations- und Migrationspolitik und Markus Kurth, Sprecher für Rentenpolitik, ausführlich informiert hatte.

    Basisdemokratie bei CDU unterentwickelt

    Am Stand der CDU beschwerten sich Averbeck und Tischler, dass selbst Parteitagsbeschlüsse zur Abschaffung der Doppelverbeitragung nicht umgesetzt würden, weil sie an einer einzigen Frau, sprich der Kanzlerin, gescheitert seien. Basisdemokratie scheint also bei der CDU nicht zu funktionieren. Die Parteigremien sollen sich nach Merkel darum kümmern, dass die Beschlüsse der Basis umgesetzt werden und zumindest im Wahlprogramm stehen und in einen Koalitionsvertrag einfließen.

    Am SPD-Stand traf die Gruppe aus Osnabrück die Kandidatin Anke Hennig, die sich bereitwillig mit uns austauschte. Als selbstständige Tagesmutter, Ortsbürgermeisterin in Bramsche-Achmer und Stadtratsmitglied von Bramsche ist sie nah an den Menschen dran und will sich im Falle eines Wahlsieges für den DVG und die Abschaffung der Doppelverbeitragung einsetzen. Sie sagte zu, nach der Wahl ein Symposium einiger Regionalgruppen mit einem prominenten SPD-Fachpolitiker zu arrangieren. Ob sie aber eine Chance hat gegen den CDU-Bundestagsprofi André  Berghegger aus Melle, wird die Bundestagwahl zeigen.

     

    Bild: Heinz Averbeck, Erwin Tischler

  • Journalisten sitzen Renten-Irrtum auf

    Journalisten sitzen Renten-Irrtum auf

    Der Staat finanziert nicht das Rentensystem, auch wenn einige Journalisten das der Öffentlichkeit suggerieren. Die Staatsknete ist nur der unzureichende Ausgleich für versicherungsfremde Leistungen, die nicht Aufgabe der Rentenkasse sind – ein Renten-Irrtum.

    „Schon jetzt fließen jährlich knapp 100 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt in das Rentensystem, um die Finanzierungslücke zu schließen – Geld, das für Investitionen in Bildung, Digitalisierung und vernünftigen Klimaschutz fehlt“, schreibt Moritz Seyffarth von der „Welt“. Damit gehört er zu den Journalistinnen und Journalisten, die den Einflüsterungen vermeintlicher Rentenexperten wie Bernd Raffelhüschen und Axel Börsch-Supan erliegen, die eine Erhöhung des Renteneintrittsalters fordern. Darauf fiel offensichtlich auch Kristina Antonia Schäfer von der „Wirtschaftswoche“ herein.

    Renten-Irrtum aufgesessen

    Sie vergessen zu erwähnen, dass sich die Finanzierungslücke nur deswegen auftut, weil der Staat der Rentenkasse immer mehr versicherungsfremde Leistungen aufbürdet, ohne das entsprechend auszugleichen.

    2019 wurden 109 Milliarden Euro für sogenannte versicherungsfremde Leistungen aus der Rentenkasse entwendet. Der Gesetzgeber beschließt diese Leistungen, die der Sozialversicherungsträger zu zahlen hat, für die aber niemand Beiträge entrichtet, zum Beispiel  für die Mütterrente (14 Milliarden), Rente mit 63 (zwölf Milliarden), West-Ost-Transfer (30 Milliarden) und Fremdrentengesetz (sechs Milliarden). Der Bundeszuschuss betrug 2019 aber nur 72 Milliarden, das entspricht einer Deckungslücke von 37 Milliarden Euro. Seit 1957 summiert sich die Differenz zwischen den Ausgaben für versicherungsfremde Leistungen und dem Bundeszuschuss auf mehr als 900 Milliarden. Das ist mehr als genug, um heutigen und künftigen Rentnern eine anständige Altersversorgung zu ermöglichen.

    Bundeszuschuss reicht nicht

    Der Staat, aber auch Journalistinnen und Journalisten vermitteln der Öffentlichkeit den Eindruck, wie großzügig der Staat wäre und wie hoch doch der Bundeszuschuss. Der ist aber nur der Ausgleich für die versicherungsfremden Leistungen, sprich die gesamtgesellschaftlichen Aufgaben, die der Staat der Rentenkasse Jahr für Jahr aufbürdet – und dieser Bundeszuschuss reicht hinten und vorne nicht. Das geht aus einer Berechnung des Rentenexperten und Ehrenbeirats der Aktion Demokratische Gemeinschaft (ADG), Otto W. Teufel hervor. Allein im vergangenen Jahr fehlten der Rentenkasse annähernd 40 Milliarden Euro.

     

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  • Wahl-O-Mat geht online

    Wahl-O-Mat geht online

    Noch keine Ahnung wen wählen? Der Wahl-o-Mat erleichtert die Entscheidung. Seit 2. September ist er online.

    Der Wahl-O-Mat 2021 der Bundeszentrale für politische Bildung (BPB) zur Bundestagswahl am 26. September ist seit 2. September online. In 38 Thesen können sich alle Wählerinnen und Wähler spielerisch über die Wahlprogramme der politischen Parteien informieren. Die Positionen und Begründungen der Parteien zu den Thesen stammen dabei ausschließlich von den Parteien selbst und sind das Ergebnis eines intensiven Redaktionsprozesses mit rund 30 Beteiligten – Expertinnen und Experten aus Politikwissenschaft, Journalismus und politischer Bildung sowie jungen Wählerinnen und Wählern.

    Das Thema Rente oder gar Direktversicherung kommt allerdings nur am Rande vor – mit der Frage „Alle Erwerbstätigen sollen in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sein müssen“.

    Wahl-o-Mat ist online

    „Der Wahl-O-Mat gibt keine Wahlempfehlung“, betont Thomas Krüger, Präsident der BPB, „aber er zeigt, wie die Parteien zu aktuellen Sachfragen stehen. Und er macht Lust darauf, sich auf unterhaltsame Weise mit politischen Inhalten zu befassen. Der Wahl-O-Mat ist mittlerweile zum Volkssport geworden.“

    Die Eingaben werden nur zur Berechnung und Anzeige des persönlichen Ergebnisses verwendet, sie werden nicht gespeichert. Zum Superwahljahr erscheint der Wahl-O-Mat dabei nicht nur in einem neuen Design, sondern mit zahlreichen neuen Features, die alle dazu einladen, sich noch intensiver mit den Inhalten und den Positionen der Parteien auseinander zu setzen.

    Mit dem Wahl-O-Mat können Wählerinnen und Wähler nochmals genauer auf die Positionen der Parteien und ihre Inhalte schauen.

    Wahlprogramme

    Bild: © © bpb/BILDKRAFTWERK/Zöhre Kurc

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