Tag: DVG

  • Wie verlässlich ist Scholz in punkto Rente?

    Wie verlässlich ist Scholz in punkto Rente?

    Wie verlässlich ist SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz, wenn er ein „stabiles Rentenniveau“ verspricht? In der Vergangenheit hat die SPD Rentner eher belastet statt entlastet.

    SPD-Kanzlerkandidat und Bundesfinanzminister Olaf Scholz rechnet damit, das die Mehrheit der Deutschen ein schlechtes Gedächtnis hat und nicht rechnen kann, wie anders ließe sich sonst sein von den “Stuttgarter Nachrichten” zitierte Satz „die SPD garantiert ein stabiles Rentenniveau“ erklären.

    Was das schlechte Gedächtnis betrifft – es war die damalige rot-grüne Regierung unter Kanzler Gerhard Schröder (SP), die das Rentenniveau (Rentenversicherungsbericht 2020, S. 40) gesenkt hat. Während der Schröder-Regierung 2003 lag es noch bei 53,3 Prozent, zwischenzeitlich fiel es bis auf 47,7 Prozent und erholte sich bis 2020 auf 48,2 Prozent – fünf Prozent weniger als Anfang der 2000er-Jahre. Das ist das Ergebnis der Agenda 2010, die 2003 bis 2005 von der rot-grünen Regierung umgesetzt wurde. Dumm, wer sich damals auf die SPD verlassen hat.

    Scholz war immer dabei

    Die große Koalition aus CDU/CSU und SPD hat zwar die doppelte Haltelinie – Stabilisierung der Beiträge und des Rentenniveaus – bis 2025 eingeführt, die wird sich aber angesichts der vor der Rententür stehenden Babyboomer nicht halten lassen. Das weiß auch Bundesfinanzminister Olaf Scholz, trotzdem verspricht er ein stabiles Rentenniveau. Mal ehrlich, wie glaubhaft ist das?

    Olaf Scholz war im Parteivorstand der SPD und von Oktober 2002 bis März 2004 sogar Generalsekretär der SPD unter Schröder. Scholz gehörte auch zu den Architekten des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG), das Betriebsrentner und Direktversicherte um annähernd 20 Prozent enteignet. Wer eigenständige fürs Alter vorgesorgt hat, zahlt wegen des GMG, das am 1. Januar 2004 in Kraft trat, zehn Jahre lang, Monat für Monat, die vollen Kranken- und Pflegebeiträge . Das GMG wurde rückwirkend, ohne Bestandsschutz und ohne Übergangsregelung von der Schröder-Regierung beschlossen – Scholz war an vorderster Stelle dabei. Und da redet der SPD-Kanzlerkandidat von stabilem Rentenniveau.

    Rentner bekommen Inflation zu spüren

    Was das Rechnen betrifft, hofft Scholz auf möglichst viele Finanzanalphabeten. Das Rentenniveau liegt zurzeit bei 48 Prozent, den Rentner bleibt unterm Strich trotzdem weniger übrig, weil die Krankenkassen- und Pflegebeiträge steigen. 2021 müssen sich West-Rentner mit einer Nullrunde zufriedengeben. Parallel dazu steigen aber die Lebenshaltungskosten, vor allem die für Wohnen und Energie. Die Inflationsrate in Deutschland ist im Juli mit 3,8 Prozent auf den höchsten Stand seit fast 30 Jahren geklettert, wie das Statistische Bundesamt meldet. Das Leben in Deutschland verteuerte sich kräftig – und das trifft vor allem Rentner, weil vor allem die Preise für Lebensmittel gestiegen sind: um 4,3 Prozent. Und das könnte nur der Anfang sein – es ist zu erwarten, dass die Inflation weiter steigt. Schuld daran ist die Europäische Zentralbank (EZB) mit ihrer ultralockeren Geldpolitik. Die EZB generiert einfach Geld aus dem Nichts per Knopfdruck und kurbelt damit die Inflation an. Parallel dazu hat sie die Zinsen abgeschafft, das heißt, für Geld auf dem Tagesgeld- oder Festgeldkonto gibt’s schon lange keine Zinsen mehr. Das alles zusammen genommen bedeutet, dass Rentner unterm Strich immer weniger Geld zu Verfügung haben. Ein nominell stabiles Rentenniveau ist eben kein real stabiles Rentenniveau. Natürlich weiß der Bundesfinanzminister das – er hofft indes, dass die Wähler das nicht wissen oder nicht begreifen.

    Reaktionen auf Scholz’ Aussage:

    Nicht die Druckertinte wert

    „SPD-Kanzlerkandidat Scholz garantiert stabile Renten“, SZ v. 28. Juli

    Dieses Versprechen ist nicht die Druckertinte wert. Scholz ist mitverantwortlich für eine rückwirkende, rund 20-prozentige Rentenabzocke einer Generation, die nach damaligem Rat der Politik selbst für das Alter vorsorgte. Er ist mitverantwortlich, dass seit ca. 20 Jahren keine grundlegende Rentenneugestaltung eingeleitet wird. Er ist mitverantwortlich für Minuszinsen auf Sozialbeiträge der Rentenkasse. Falsch ist auch die Aussage, aus Steuergeldern von rund 30 Prozent wird die Rentenkasse unterstützt. Es fehlt, dass der Bund jährlich aus der Rentenkasse Geld für z.T. versicherungsfremde Leistungen entnimmt.

    Edgar Krieger, Heusweiler

    Bild: SPD

     

  • Entzieht Versicherern das Renten-Geschäft

    Entzieht Versicherern das Renten-Geschäft

    Die Altersvorsorge muss den Versicherern entzogen werden, fordern Verbraucherschützer. Wenn nicht, geht die Altersvorsorge den Bach runter. Entzieht ihnen das Renten-Geschäft.

    2021 markiert das Scheitern von Riester – ein Versicherer nach dem anderen, erinnert sei an DWS und die Stuttgarter, steigt aus dem Geschäft aus, weil er die Beitragsgarantie nicht mehr erwirtschaften kann. Das heißt im Umkehrschluss, die Versicherer können den Kunden nicht einmal mehr garantieren, dass das eingezahlte Geld plus Förderung am Ende ausgezahlt wird. Das ist, gelinde gesagt, Geldvernichtung.

    Entzieht Versicherern das Renten-Geschäft

    „Vorsorge muss raus aus dem Versicherungsmantel“, fordert Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale-Bundesverbands (VZBV) in der „Welt“. Wieso muss denn Altersvorsorge über die Versicherung laufen – davon stehe nichts im Gesetz. Die betriebliche und private Altersvorsorge muss dringend reformiert werden, darin sind sich die Experten einig – ein „Weiter-so“ darf es nicht geben. Noch einmal eine Rentenkommission zu bilden, kann sich Deutschland nicht leisten. Schon die von der Merkel-Regierung eingesetzte hat uns wertvolle Zeit gekostet – Zeit, in der die Riester-Rente endgültig abgesoffen ist.

    Todesstoß für Riester

    Das Senken des sogenannten Garantiezins von 0,9 auf 0,25 Prozent Anfang 2022 ist der Todesstoß für Riester. Die Riester-Rente, die vor 20 Jahren von Walter Riester erfunden wurde, war dazu gedacht, die Kürzungen der gesetzlichen Rente auszugleichen. Das hat die Riester-Rente aber nicht geschafft – und wird es nie schaffen, weil sie eine Fehlkonstruktion ist. Diese Rente im Versicherungsmantel wirft viel zu wenig Rendite aus, um ihren Zweck erfüllen zu können. Selbst der gesetzgeberische Trick mit der Abschaffung der Vollverbeitragung durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz hilft ihr nicht, denn die Vertriebs- und Verwaltungskosten der Versicherungen sind viel zu hoch. Übrigens, die Vollverbeitragung wurde nur für Riester abgeschafft, nicht aber für die Direktversicherung. Dieses Gesetz war ausschließlich dazu bestimmt, die Riester-Rente am Leben zu erhalten. Der Weg über Versicherungen ist ein Irrweg und muss beendet werden.

    Riester mindert die gesetzliche Rente. Das heißt, wer nicht riestert, hat automatisch weniger Rente, wer aber riestert, bekommt eine wenig rentable Rente – der Rentenzahler hat nur die Wahl zwischen Pest oder Cholera. Das hat ihnen die damalige rot-grüne Regierung unter Gerhard Schröder eingebrockt – und die Merkel-Regierung hat es einfach weiterlaufen lassen. An Riester verdienen nur die Versicherer. Mittlerweile haben das viele begriffen und lassen Riester ruhen oder schließen erst gar keine Riester-Verträge mehr ab, wie die Statistik eindeutig belegt.

    Riester ist zu teuer

    „Über diese Ungerechtigkeit könnte man eventuell noch hinwegsehen, wenn das Geld gut angelegt wäre und zu hohen Zusatzrenten führen würde“, meint denn auch Klaus Müller. Viele Riester-Verträge seien zu teuer, zu unübersichtlich und zu ineffizient. Laut einer Untersuchung der Bürgerbewegung Finanzwende gehe jeder vierte Euro, den ein Verbraucher bei Riester spart, für Gebühren und Verwaltung drauf. Viele Verbraucher hätten der Riester-Rente daher längst den Rücken gekehrt. Jetzt steigen selbst die Anbieter aus wie jüngst die Fonds-Gesellschaft DWS und die Stuttgarter.

    Stoppt die Riester-Rente
    Stoppt die Riester-Rente – eine Intiative von Finanzwende

     

    Müller fordert deswegen: „Die Riester-Rente wurde jahrelang von Vermittlern, Strukturvertrieben sowie von Banken und Sparkassen gegen Provision vertrieben – die schlichte Logik: Verkauft wird, was viel Provisionen bringt. Da die Provision im Vertrag steckt, werden teure statt günstige Verträge verkauft. Hiermit muss Schluss sein, schon aus ordnungspolitischen Gründen.“ Und die „Vorsorge muss raus aus dem Versicherungsmantel“.

    Missbrauch Tür und Tor geöffnet

    Die Versicherer wollen das Riester-Geschäft nicht ganz fallen lassen und sind jetzt auf einen Trick gekommen: Sie fordern die Beitragsgarantie abzuschaffen, weil sie die Beiträge wegen der Negativzinspolitik nicht mehr garantieren können. Ihre „Knaller-Idee“ komme von den Versicherern: „Wie wäre es denn, wenn wir den Kunden ihre eingezahlten Beträge nicht mehr komplett garantieren, sondern nur noch zu 80 Prozent“, brachte es die „Heute Show“ auf den Punkt. Professor Hartmut Walz von der Hochschule Wirtschaft und Gesellschaft, Ludwigshafen, sieht darin Tür und Tor für Missbrauch geöffnet. „Ein garantiefreies Produkt von einem Versicherer ist unmöglich“. Aber die CDU/CSU-Fraktion habe die 80-Prozent-Idee der Versicherer „fast 1:1“ in ihr Konzept übernommen. Walz verglich das polemisch mit Vampiren, die die Buchhaltung für eine Blutbank machen.

    Von Schweden lernen

    Es sei eben keine Lösung, so Müller, die Garantien einfach abzusenken. Die Lösung sei, sich beim Sparen von Versicherungen zu verabschieden. Deutschland müsse raus aus dem Versicherungsmantel und weg vom provisionsgetriebenen Vertrieb. Wie das geht, machen uns die Schweden erfolgreich vor. Dass auf diesem Wege erhebliche Zusatzrenten möglich seien, so Müller, habe das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung schon Ende 2019 für den Verbraucherzentrale-Bundesverband ausgerechnet. Ausgedrückt in heutiger Kaufkraft, läge diese im Mittel bei 1870 Euro pro Monat. Ein Vielfaches von dem, was mit Riester möglich sei. Damit wären nicht alle Probleme der Rentenpolitik gelöst, aber ein sehr großes.

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  • Wie sich Panikmache lohnt

    Wie sich Panikmache lohnt

    Mit Panikmache haben Politiker Bürger in die Arme der Versicherer getrieben statt die Altersvorsorge zu reformieren. Die Branche reibt sich die Hände, hat sie doch glänzend verdient – zu Lasten der Rentner.

    Versicherungswirtschaft und Arbeitgeber haben die gesetzliche Rente in den vergangenen 30 Jahren systematisch demontiert, davon sind Holger Balodis und Dagmar Hühne, die Autoren des Buchs „Rente rauf!“ überzeugt. Unterstützt wurden sie dabei von „ihnen wohlgesonnenen Politikern“, wie Balodis und Hühne beklagen. Leidtragende sind Millionen gesetzlich Rentenversicherter, denn ihre Altersvorsorge schrumpft zusehends, weil die Politik die Rente systematisch kürzt.

    „Die Arbeitgeber beklagten in den 90er Jahren steigende Sozialbeiträge als Wachstumsbremse und erklärten stabile oder besser noch sinkende Rentenbeiträge zu einem Hauptziel; die Lebensversicherer wiederum schauten neidvoll auf die Deutsche Rentenversicherung, die bereits 1995 stramm auf die 200 Milliarden Euro Einnahmen zusteuerte – sie selbst nahmen mit Lebensversicherungen gerade mal 45 Milliarden. Euro ein“, beschreiben die Buchautoren den damaligen Ausgangszustand.

    Das ließ die Versicherungswirtschaft nicht ruhen und sie antichambrierte erfolgreich bei der Politik, um an den Rentenversicherten zu verdienen. Versicherungslobbyisten redeten die gesetzliche Rente schlecht und flüsterten den Politikern ein, die Bürger sollten mehr privat vorsorgen.

    Panikmache lohnt sich

    Mit Panikmache vor dem demografischen Wandel schafften sie es, dass die Politik die  gesetzliche Rente beschnitt und die Rentenzahler zwang, betrieblich oder privat fürs Alter zu sparen. Dabei halfen viele mit, darunter der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft, das von der Deutschen Bank gegründete Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA), die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) als PR-Truppe der Metall- und Elektroarbeitgeber und viele andere Institutionen, darunter auch die Gewerkschaften. Unterstützt wurden – und werden – sie dabei von ihnen wohlgesonnenen Politikern. Legendär die Männerfreundschaft von Kanzler Gerhard Schröder mit Carsten Maschmeyer, dem damaligen Chef des Finanzvertriebs AWD, wie Balodis und Hühne erinnern. Die schillerndsten Figuren seien wohl die Professoren Bert Rürup, Bernd Raffelhüschen und Axel Börsch-Supan. „Alle fordern den Umstieg auf deutlich mehr private Vorsorge – Begründung: Demografie und Generationengerechtigkeit“, so die Analyse der Buchautoren.

    Weg mit dem Zwei-Klassen-System

    Statt das Zwei-Klassen-System – hier Renten, dort Pension – zu hinterfragen und zu reformieren, wurde die gesetzliche Rente den Interessen der Versicherungswirtschaft geopfert. Mit der Einbeziehung aller Erwerbstätigen, darunter auch Beamte und Selbstständige, einer höheren Frauenerwerbsquote und einer besseren Integration von Zuwanderern stünden ausreichend Beitragszahler auch für die kommenden Jahrzehnte bereit.

    Profiteure dieser Lobby-Politik seien die Arbeitgeber, die seit Einführung der Riester-Rente durch künstlich niedrig gehaltenen Rentenbeiträge mindestens 200 Milliarden Euro eingespart haben – und die Lebensversicherer, die ihre jährlichen Einnahmen auf über hundert Milliarden Euro steigern konnten. „Sie haben seit der von Schröder und Riester eingeleiteten Teilprivatisierung der Rente schätzungsweise 140 Millionen Rentenpolicen – Riester-Rente, Rürup-Rente, Direktversicherungen – verkauft.“ Da habe sich die Panikmache doch gelohnt.

     

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  • Was die Parteien bei der Rente vorhaben

    Was die Parteien bei der Rente vorhaben

    Alle Parteien haben ihr Wahlprogramme veröffentlicht. Was bedeutet das für Direktversicherte und Betriebsrentner? Ein Vergleich.

    Die CDU/CSU hat sich am längsten Zeit gelassen für ihr Wahlprogramm – ob es deswegen so viel besser ist? In punkto Rente bleibt sie in dem 140 Seiten starken Wahlprogramm nebulös und setzt auf „Weiter-so“. Wie sieht es bei den anderen Parteien aus. Der DVG hat sich die Mühe gemacht, die Aussagen der einzelnen Parteien zu vergleichen.

    Wahlprogramm der Parteien

    Wahlprogramme

    Union will Thema Rente aussitzen

    „Wie erwartet, will die Union beim Thema Rente nichts ändern“, kommentiert Friedel Holl vom DVG das Wahlprogramm der CDU/CSU. Das bisherige Drei-Säulen-Modell – gesetzliche Rente, betriebliche Altersvorsorge (bAV), private Altersvorsorge – soll bestehen bleiben. Auch zum Rentenniveau könne sich die Union zu nichts Konkretem hinreißen. “Wir sorgen für eine verlässliche Rente und einen Neustart bei der privaten Vorsorge, damit sie sich mehr lohnt“, heißt es lapidar im Wahlprogramm. “Wir werden prüfen, wie man die Generationenrente mit staatlichem Monatsbetrag zur Anlage in einem Pensionsfonds – mit Schutz vor staatlichem Zugriff – ausgestalten kann”. Der Betrag von hundert Euro ist wieder aus dem Programm entfernt worden.

    Natürlich steht im Programm der CDU/CSU auch nichts zur Abschaffung der Doppelverbeitragung von Direktversicherungen und Betriebsrenten – aber, „an den berufsständischen Versorgungswerken halten wir fest”. Auch bei der Kranken- und Pflegeversicherung (ab Zeile 2178) soll sich nichts ändern – bis auf  „ … einen Steueranteil für versicherungsfremde Leistungen (wie beispielsweise in der Pandemiebekämpfung), der dynamisiert und an die tatsächlichen Kosten der versicherungsfremden Leistungen und deren Entwicklung gekoppelt wird”.

    Union verweigert Entlastung

    Noch-Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) verpasste Millionen von Direktversicherten und Betriebsrentnern eine Watsche. Sie lehnt die  Entlastung von Direktversicherten und Betriebsrentnern ab (13. Februar 2019). „Rund sechs Millionen Betriebsrentner müssen wohl auch in Zukunft den doppelten Krankenkassenbeitrag auf ihre Altersvorsorge zahlen“, so „Bild“. Nach Finanzminister Olaf Scholz (SPD) hatte auch Kanzlerin Angela Merkel (CDU) dem Plan ihres Gesundheitsministers Jens Spahn (CDU) eine Absage erteilt – mit den Worten „Das geht nicht“. Die Abschaffung sei angeblich zu teuer.

    Merkel lässt Spahn auflaufen                                                                         Quelle: Screenshot “Bild”

    Wahljahr 2021

    Landtags- und Bundestagswahlen
    14. März Baden-Württemberg Landtag
    14. März Rheinland-Pfalz Landtag
    14. März Hessen Allgemeine Kommunalwahlen
    25. April Thüringen Landtag VERSCHOBEN auf September
    6. Juni Sachsen-Anhalt Landtag
    12. Sept. Niedersachsen Kreistage, Stadträte, Gemeinderäte, Samtgemeinderäte,
    Stadtbezirksräte, Ortsräte, Regionsversammlung (Hannover)
    26. Sept. alle Bundesländer Bundestag
    26. Sept. Berlin Abgeordnetenhaus, Bezirksverordnetenversammlungen
    26. Sept. Mecklenburg-Vorpommern Landtag
    26. Sept. Thüringen Landtag

    Quelle: Wahlrecht.de

  • Kosten der Krankenkassen laufen aus dem Ruder

    Kosten der Krankenkassen laufen aus dem Ruder

    Die Kosten der Krankenkassen laufen vollkommen aus dem Ruder. Deswegen wollen die Kassen mehr Geld von Versicherten und Steuerzahlern. Ohne grundlegenden Reformen öffnet sich ein Abgrund.

    „Bis 2025 droht ein Rekordminus von 27,3 Milliarden Euro, der durchschnittliche Zusatzbeitrag für die Versicherten könnte um 1,6 Prozentpunkte steigen“, schreibt die „Deutsche Apotheker-Zeitung“. Die große Koalition hat in den Jahren ihrer Regierung den Krankenkassen eine versicherungsfremde Leistung nach der anderen aufgebürdet, was wundern, dass die Kosten ins Kraut schießen. Ausbaden müssen es vor allem die gesetzlich Krankenversicherten – und letztlich auch die Steuerzahler.

    Krankenkassen werden teurer

    Den „GKV-Mitgliedern droht in den nächsten Jahren ein Beitragsschock“, prognostiziert die „Welt“. Das liege nicht nur an der Coronakrise. Um künftig noch alle Ausgaben bezahlen zu können, müsse der reguläre Bundeszuschuss von 14,5 Milliarden dauerhaft bis auf 41,3 Milliarden Euro im Jahr steigen, zitiert die „Welt“ eine Studie zur mittelfristigen Finanzlage der GKV, die von der DAK-Gesundheit bei dem Institut für Gesundheit und Sozialforschung (Iges) beauftragt wurde.

    Die Krankenkassen haben parallel dazu jahrelang die Digitalisierung verschlafen, so dass der Kostendruck weiter zugenommen hat.

    Die „Deutsche Apotheker-Zeitung“ hat die verschiedene Szenarien Der Studie „Abschätzung des Finanzbedarfs in der GKV bis 2025 unter besonderer Berücksichtigung einer stärkeren Steuerfinanzierung versicherungsfremder Leistungen“ vorgestellt:

    • Laut Basis-Szenario (mittlere Einnahmen- und Ausgabenentwicklung) droht der gesetzlichen Krankenversicherung bereits für das kommende Jahr ein Finanzloch von 8,6 Milliarden Euro. Ohne die 7 Milliarden Euro des gerade bewilligten zusätzlichen Bundeszuschusses handelte es sich tatsächlich um ein Defizit von 15,6 Milliarden Euro. Dies entspricht einem rechnerischen Zusatzbeitragssatz von 2,29 Prozent. Im Jahr 2025 könnte sich der zusätzliche Finanzbedarf laut Basis-Szenario bereits auf 27,3 Milliarden Euro und der rechnerische Zusatzbeitrag auf 2,87 Prozent erhöhen.
    • Betrachtet man die beiden anderen Szenarien – ein optimistisches und ein pessimistisches –, so liegt die Bandbreite des Finanzbedarfs zwischen 22,9 Milliarden Euro und 34,8 Milliarden Euro, für den rechnerischen Zusatzbeitragssatz ergibt sich entsprechend ein Spektrum von 2,59 bis 3,30 Prozent.

    „Wenn jetzt nicht gehandelt wird, droht den Versicherten schon 2023 der historisch größte Beitragssprung; die aktuelle Iges-Analyse untermauert die Notwendigkeit eines Kassensturzes nach der Bundestagswahl und dringender Strukturreformen“, so Andreas Storm, Vorstandschef der DAK-Gesundheit.

    Staat plündert Krankenkassen

    Die Bundesregierung hat der gesetzlichen Krankenversicherung, ähnlich wie der gesetzlichen Rentenversicherung, immer mehr versicherungsfremden Leistungen aufgebürdet, ohne sie entsprechend auszugleichen. Das heißt, die gesetzlich Krankenversicherten werden übermäßig für Leistungen in die Pflicht genommen. Zu den versicherungsfremden Leistungen gehören Iges zufolge beispielsweise die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern, Ehepartnern, aber auch das Erziehungs- und Mutterschaftsgeld. Die versicherungsfremden Leistungen in der gesetzlichen Krankenkasse machen der Studie zufolge rund 41 Milliarden Euro aus. Diesem Betrag stehe nur ein regulärer Bundeszuschuss von 14,5 Milliarden Euro gegenüber – Minus zu Lasten der gesetzlich Krankenversicherten: 26,5 Milliarden Euro. Einen Teil dieses Defizit bei den versicherungsfremden Leistungen müssen Direktversicherte und Betriebsrentner über die Vollverbeitragung ihrer betrieblichen Altersvorsorge ausgleichen, was die Altersvorsorge zum Minusgeschäft macht.

    grundlegende Reform überfällig

    Der DAK-Vorstandschef Andreas Storm fordert deswegen eine „umfassende Strukturreformen im Gesundheitswesen, um Effizienzpotenziale zu heben und gleichzeitig Versorgungsverbesserungen für die Versicherten zu ermöglichen.“

     

    So hat sich der Beitragssatz entwickelt

    Seit Januar 2021 ist der duruchschnittliche Zusatzbeitra auf 1,3 Prozent gestiegen

    Entwicklung des Beitragssatzes

    Quelle: GKV

  • Herr Laschet, wann bekennen Sie endlich Farbe?

    Herr Laschet, wann bekennen Sie endlich Farbe?

    CDU-Bundestagsabgeordneter Hans-Jürgen Irmer hat den Kanzlerkandidaten der Union, Armin Laschet, aufgefordert, die Beitragspflicht auf Direktversicherungen abzuschaffen, wie auf dem Parteitag im Dezember 2018 von der Mehrheit der Delegiert beschlossen. Bislang blieb die Antwort aus. Offensichtlich will sich Laschet wegducken.

    Die CDU hat immer noch kein Wahlprogramm.  Abgeordneten machen jetzt Druck, darunter auch der hessische Bundestagsabgeordnete Hans-Jürgen Irmer. Er forderte den Bundesvorsitzenden Armin Laschet am 18. Mai 2021 auf, den mehrheitlich im Dezember 2018 auf dem Hamburger Parteitag getroffenen Beschluss umzusetzen, die „doppelten Sozialabgaben auf private Altersvorsorge“ zu reformieren und sicherzustellen,  „dass Arbeitnehmer oder Selbständige, die Entgeltumwandlung zur privaten Altersvorsorge nutzen, nicht doppelt belastet werden“. Irmer mahnt darüber hinaus “innerparteiliche Demokratie” an. Offensichtlich wartet Irmer immer noch auf eine Antwort von Laschet, denn sonst wäre das Schreiben schon publik geworden.

    Laschet muss Farbe bekennen

    Die Noch-Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sich vehement dagegen gestemmt und systematisch blockiert, jetzt ist Kanzlerkandidat und Bundesvorsitzender, Armin Laschet, an der Reihe, den mehrheitlichen Willen der Partei umzusetzen. Genau daran hat ihn Irmer in einem Brief erinnert. Hier der Wortlaut:

    derzeit sind die Spitzengremien der Bundes-CDU dabei, das Wahlprogramm für die Bundestagswahl am 26. September 2021 zu formulieren. Als Kreisvorsitzender der CDU Lahn-Dill und als Bundestagsabgeordneter möchte ich mir erlauben, Sie und die Spitzen der Union dringend darum zu bitten, ein Thema aufzugreifen, das etwa sechs Millionen Menschen betrifft. Sechs Millionen, die auf Anraten des Staates eine private Altersvorsorge abgeschlossen haben, und zwar in Form unterschiedlicher Modelle, teilweise kofinanziert durch den Arbeitgeber, teilweise allein finanziert durch Beiträge aus dem bereits versteuerten Nettoeinkommen. Sie alle haben dies gemacht im Vertrauen auf die Zusagen des Staates, wonach in der Auszahlungsphase nur der halbe Beitragssatz an die gesetzliche Krankenversicherung und die Sozialversicherungsträger zu entrichten ist. Eine durchaus attraktive Anlageform.

    Sie haben genau das gemacht, was wir heute erneut aktuell predigen, nämlich privat für das Alter vorzusorgen – und sie sind bitter enttäuscht worden. In meinen Augen sind sie betrogen worden, denn der Deutsche Bundestag hat im Jahr 2004, verantwortlich damals die sozialdemokratische Gesundheitsministerin Ulla Schmidt und der heutige SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz gemeinsam mit den Grünen, das sogenannte Gesundheitsmodernisierungsgesetz im Bundestag verabschieden lassen. In einer „Nacht- und Nebel-Aktion”, ausgelöst durch Horst Seehofer (CSU), stimmte die Union plötzlich noch zu, obwohl an dem Morgen der Abstimmung gefühlt 95 Prozent der Abgeordneten zumindest der Union nicht wussten, was in der Nacht verändert wurde. Ein unsägliches Verfahren zu Lasten vorausdenkender Arbeitnehmer.

    Mit diesem Beschluss müssen seither rund 20 Prozent der angedachten Ersparnisse über einen Zeitraum von zehn Jahren abgeführt werden, wobei eine einmalige Abführung noch nicht einmal möglich ist für die, die das eventuell wollen. Und wenn man Pech hat, je nach Höhe der Zahlung, greift der Fiskus in Form des Finanzamtes zu und kassiert noch einmal einen zusätzlichen Betrag.
    So verbleiben aus geplanten 50.000 oder 75.000 Euro Altersversorgung nur noch 30.000 oder gut 50.000 Euro. Hätten alle diejenigen, die im Vertrauen auf die Zusagen des Staates sich für dieses Modell entschieden haben, das ersparte Geld unters Kopfkissen gelegt oder zu Zeiten, als es noch Zinsen gab, bei den Banken langfristig angelegt, hätten sie mehr davon gehabt.
    Das, was hier geschehen ist, ist in meinen Augen staatliches Raubrittertum, auch wenn es per Bundestagsbeschluss formal juristisch legitimiert wurde. Für mich stellt sich die Grundsatzfrage, losgelöst von den finanziellen Verlusten der Betroffenen, welches Maß an Glaubwürdigkeit hat Politik allgemein formuliert noch, wenn – wie leider nicht nur in diesem Fall – Beschlüsse rückwirkend hinfällig werden. Ich würde persönlich mit einem solchen Staat, der sein Wort derart massiv gebrochen hat, keine finanzielle Zukunftsentscheidung mehr treffen, weil ich nicht weiß, ob das, was heute zugesagt wird, übermorgen noch gilt. Solche Politik erschüttert das Vertrauen in die politisch Handelnden. Es erschüttert das Vertrauen in die Glaubwürdigkeit, in die Demokratie.

    Deshalb halte ich es für zwingend notwendig, dass wir als Union im Rahmen des Wahlprogrammes ein deutliches Signal geben, dass wir hier zwingend Änderungen benötigen. Es heißt immer so schön, es ist kein Geld da. Ein Argument, das ich persönlich nicht mehr akzeptiere, das immer dann von Seiten der Regierenden – egal von welcher Partei – angeführt wird, wenn man bestimmte Entscheidungen/Beschlüsse nicht haben will. Ich komme auf die Frage der Glaubwürdigkeit in der gebotenen Kürze zurück und erinnere daran, dass der Bundesparteitag der CDU genau das gefordert und beschlossen hat, was ich in meinem Schreiben an Sie formuliere, und dass die Kanzlerin mit einem Federstrich erklärt hat, das sei mit ihr nicht zu machen. Innerparteiliche Demokratie sieht für mich anders aus.

    Ich kann mich als langjähriger hessischer Landtagsabgeordneter gut daran erinnern, dass ich gemeinsam mit meinem leider zu früh verstorbenen Kollegen Dr. Norbert Herr aus Fulda einige hunderttausend Euro für das Projekt „JeKi – Jedem Kind ein Instrument” gefordert habe. Nach heftiger Debatte erklärte man, das Geld dafür sei nicht da. Zu diesem Zeitpunkt kosteten uns die Asylbewerber 50 Millionen Euro im Jahr. Vier Jahre später betrugen die Ausgaben in Hessen für Asylbewerber rund 1,6 Milliarden Euro, und niemand hat gefragt, wo das Geld herkommt. Es war da. Übertragen auf die Bundesebene könnte man das an vielen Beispielen ähnlich machen. Ich würde nicht behaupten, dass jeder Euro, den der Bund ausgibt, sinnvoll investiert ist. Das heißt, wenn man politisch will, kann man das Unrecht beseitigen. Genau darum geht es mir.

    Lieber Herr Laschet, ich weiß, dass Sie Argumenten zugänglich sind. Mir geht es erstens um die Frage der Glaubwürdigkeit im Sinne der Direktversicherungsgeschädigten, die im Übrigen eine Bürgerinitiative gegründet haben, und es geht mir auch um die politische Bedeutung von sechs Millionen direkt Betroffener und ihrem Umfeld.

    Bei der Beantwortung meines Schreibens bitte ich darum, mich nicht darauf aufmerksam zu machen, dass auch aufgrund der Intervention von Kollegen und mir der Freibetrag in Höhe von 159,25 Euro zum 01.01.2020 eingeführt wurde. Dies ist sicherlich besser als nichts. Ich habe seinerzeit gleichwohl dagegen gestimmt, weil es das Problem aus Sicht der Betroffenen nicht ansatzweise löst. Lassen Sie uns einfach den Beschluss des Bundesparteitages umsetzen.

    Ich erlaube mir das Schreiben dem Vorstand der Direktversicherungsgeschädigten ebenso zukommen zu lassen wie einigen Kolleginnen und Kollegen aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
    Ich verbleibe mit herzlichen Grüßen und allen guten Wünschen für Sie in der Hoffnung auf einen gemeinsamen Wahlkampf und vor allem guten Wahlausgang. Hier können Sie Entscheidendes dazu beitragen.

    Hier der Wortlaut des Beschlusses auf dem Bundesparteitag im Dezember 2018:

    Beschlüsse C 37, C 45, C 132, C 168 Gegen doppelte Sozialabgaben auf private Altersvorsorge Die CDU Deutschlands fordert eine Reform der Sozialabgaben, die auf Beträge zur privaten Altersvorsorge erhoben werden. Es soll künftig sichergestellt werden, dass Arbeitnehmer oder Selbständige, die Entgeltumwandlung zur privaten Altersvorsorge nutzen, nicht doppelt belastet werden.

    Der CDU-Kreisverband Minden-Lübbecke hatte im November 2018 dazu aufgefordert, “Ungerechtigkeit beseitigen und verlorengegangenes Vertrauen zurückzugewinnen”. Darin wurde die Rücknahme der vollen Beitragspflicht aus arbeitnehmerfinanzierten Direktversicherungen gefordert. “Die konkrete Rückzahlungsabwicklung der bereits erhobenen Beiträge soll durch eine eigene Ausführungsverordnung geregelt werden”.

    Mittlerweile kocht das Rententhema hoch, wie Artikel in den Medien belegen, darunter in der “Welt”:

    Bild: CDU | Screenshot Bundesparteitag Youtube-Video

  • Stagnation bei Direktversicherungen

    Stagnation bei Direktversicherungen

    2020 dürfte für die Direktversicherung ein schlechtes Jahr gewesen sein – Gründe für die Stagnation sind Kurzarbeit, drohende Senkung des Garantiezinses und zunehmende Kritik.

    Für 2019 weist die Statistik des Branchenverbands GDV rund 8,49 Millionen Direktversicherungen mit einer Versicherungssumme von 248,3 Milliarden Euro aus. Das sind rund 120 000 mehr als im Jahr davor. Für 2020 dürfte die Statistik aller Voraussicht nach weniger Direktversicherungen ausweisen. Wie die „Marktstudie betriebliche Altersvorsorge 2021“ vermuten lässt, lief das Geschäft der Versicherer nicht mehr ganz so gut, ausgenommen bei der Allianz. Player wie die Nürnberger oder Canada Life verbuchten ein rückläufiges Geschäft, wie die Statistik „An diese Anbieter liefern Makler das meiste bAV-Geschäft“, das vom „Versicherungsjournal“ zitiert wird. Grundlage ist eine Befragung von Asscompact bei Versicherungsmaklern.

    Die Allianz profitiert vor allem von ihrer Vertriebspartnerschaft mit der IG Metall, für die sie die Metallrente versicherungstechnisch organisiert.  Insgesamt wird die Metallrente von vier Versicherern getragen, das heißt als Mitversicherer. Das sind Allianz, R+V, Ergo und Swiss Life (auch in der Beteiligung in dieser Reihenfolge).

    Durch ihren Zugang zur Arbeitnehmerschaft in der Metall-, Elektro-, Holz-, Kunststoff- und Textilbranche mit 2,26 Millionen IG-Metall-Mitgliedern, lassen sich Direktversicherungen für die Allianz natürlich leichter verkaufen. Damit nicht genug, die Allianz profitiert ferner davon, dass die Metallrente seit Anfang 2021 auch Beschäftigte im Gesundheitswesen eine Direktversicherung unter dem Label „Klinikrente“ anbieten kann. Die Klinikrente bietet indes nur den Metallpensionsfonds an und zwar weil sie „zu klein“ ist, um ein eigenes Angebot in diesem Durchführungsweg machen zu können. Die Beschäftigten in den Gesundheitsbranchen profitieren also davon, dass es den Metallpensionsfonds schon seit bald zwanzig Jahren gibt und insbesondere zu den Kapitalanlage-Konditionen. Auch diese betriebliche Altersvorsorge verteilt sich auf die Allianz und die Mitversicherer oder die jeweiligen beteiligten Pensionsfonds AGen der Mitversicherer.

    Stagnation bei Direktversicherungen

    Während die Allianz zulegte bei Direktversicherungen, büßten die Konkurrenten Geschäft ein, darunter die Nürnberger, Canada Life, Alte Leipziger, Swiss Life und der Volkswohl Bund. Insgesamt dürfte die Zahl der Direktversicherungen 2020 somit stagnieren oder sogar rückläufig sein. Gründe dafür gibt es mehrere: Kurzarbeit, unsichere Berufsperspektiven, sinkender Garantiezins und die Aufklärungsarbeit von Verbraucherschützern, darunter der Verein der Direktversicherungsgeschädigten (DVG).

    Nachteile der Direktversicherung

    Mittlerweile begreifen viele Beschäftigte, welche Nachteile eine Direktversicherung hat, die ja eine Form der betrieblichen Altersvorsorge ist, bei der der Arbeitgeber bei einem Versicherer per Einzel- oder Gruppenvertrag Lebensversicherungen für seine Arbeitnehmer abschließt. Nicht der Arbeitnehmer ist Versicherungsnehmer und Beitragsschuldner, sondern der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer ist der Begünstigte. Wegen dieser Konstellation kann der Arbeitnehmer den Direktversicherungsvertrag auch nicht einfach kündigen, sondern im besten Fall den Vertrag nur ruhen lassen. Seine Anwartschaft bleibt bestehen. Der Arbeitnehmer hat zudem Probleme, wenn er den Arbeitgeber wechselt und der neue Arbeitgeber den Vertrag des alten nicht übernimmt, was häufig der Fall bei Wechsel der Branche ist. Wer in der selben Branche bleibt, hat es meist einfacher und die Chance, dass der neue Arbeitgeber den bisherigen Vertrag weiterführt. Führt der Arbeitnehmer den Vertrag als Versicherungsnehmer selbst weiter, wird aus der betrieblichen Altersvorsorge automatisch eine private Altersversorge, beginnt er wieder eine abhängige Beschäftigung, wird der neue Arbeitgeber wieder Versicherungsnehmer und der Arbeitnehmer zum Begünstigten, was aus der privaten eine betrieblichen Altersvorsorge macht, mit den bereits genannten Nachteilen. Für den Zeitraum, in dem der Arbeitnehmer als Versicherungsnehmer im Vertrag stand, muss er in der Auszahlphase keine Kranken- und Pflegebeiträge zahlen, für die Zeit als „Begünstigter“ allerdings schon, was eine Direktversicherung als betriebliche Altersvorsorge natürlich unrentabel macht, da ja in der Auszahlphase annähernd 20 Prozent abgezogen. Für die “Versicherungsnehmer-Zeit” muss er gar keine Kranken- und Pflegebeiträge zahlen. Der Freibetrag von zurzeit 164,50 Euro ist insofern nur ein kleines Trostpflaster.

    Bestand an Direktversicherungen
    in Millionen
    20198.49
    20188.37
    20178.11
    20167.89
    20157.74
    20147.64
    20137.53
    20127.41
    20117.11
    20106.75
    20096.58
    20086.4
    20076.17
    20066.02
    20055.86
    20045.94
    20035.82
    20025.83
    20015.9
    20005.8
    19995.73
    19985.39
    19975.26
    19965.12
    19954.68
    19944.78
    19934.64
    19924.43
    19914.14
    19903.83
    19802.41
    19741.34

     

    Bild von enriquelopezgarre auf Pixabay

  • CDU stellt sich taub – und die Bürger reagieren

    CDU stellt sich taub – und die Bürger reagieren

    Die CDU stellt sich Forderungen von Altersvorsorgen gegenüber taub, die eine Ende der Abzocke im Alter fordern. Rentenreformen wurden verschleppt, auf Entlastung warten die Bürger vergeblich. Jetzt regt sich Unmut.

    Der Sprecher des Vereins der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) Regionalgruppe Süd-Sachsen/Chemnitz, Werner Partschefeld (CDU), war ziemlich erstaunt als er sich den Podcast von Marco Wanderwitz angehört hat. Der Ostbeauftragte der Bundesregierung sprach in dem Podcast der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ von Ostdeutschen, die „teilweise in einer Form diktatursozialisiert sind, dass sie auch nach dreißig Jahren nicht in der Demokratie angekommen sind“. Wanderwitz sieht darin die „Nachwirkung von 40 Jahren Sozialismus“.

    CDU auf dem Ohr taub

    Und nun? Hat die CDU daraus gelernt? Irgendwie sieht es nicht danach aus, obwohl die Direktversicherungsgeschädigte ihr Anliegen erst zum 1. Mai lautstark wiederholten. „Offensichtlich wird von der CDU noch immer nicht richtig wahrgenommen, dass viele Bürger, so auch wir, bei maßgeblichen, die Bürger betreffenden Entscheidungen transparent mit einbezogen werden möchten“, schreibt Partschefeld Wanderwitz. Partschefeld und seine Mitstreiter fordern, dass die CDU ihre „Fehleinschätzungen und Fehlhandlungen“ nicht länger „marginalisiert“ oder gar „wegwischt“, sondern die notwendigen Schlussfolgerungen daraus zieht. Das gelte besonders für die neuen Bundesländern, „denn deren Bürger haben aufgrund ihrer historischen wie aktuell gesammelten Erfahrungen mit politischen Entscheidungen durchaus nachvollziehbare Vorstellungen, wie richtiges Demokraktieverständnis aussehen sollte“. Daran aber hapert es bei der CDU schon seit längerem, die sogar Mehrheitsentscheidungen ihrer Mitglieder missachtet. Beispiel ist die Abschaffung der Doppelverbeitragung von Direktversicherung.

    Viele wählen AfD aus Protest

    Die AfD habe und werde vielleicht nur aufgrund der politischen Fehlentscheidungen der Regierungsparteien den Zulauf von abgehängten Bevölkerungsgruppen aus Ost und West bekommen, so Partschefelds Analyse. Damit ist er nicht allein, auch der vom FAZ-Redakteur Timo Steppat befragte Soziologieprofessor Everhard Holtmann ist der Meinung, viele Bürger wählen die AfD, weil sie die Partei „als Gegenpol gegen das Kartell der Alt-Parteien“ sehen.

    Wanderwitz würde das gern bis zur nächsten Generation aussitzen. Partschefeld hält dagegen und meint, „wenn sich daran zeitnah nichts ändert, ist es auch mit dem Aussitzen und Hoffen auf eine nächste Generation nicht getan“. „Wir Direktversicherungsgeschädigten geben die Informationen zu dem von der CDU an uns begangenem formalrechtlich legalisierten Betrug an die nächste Generation weiter“, kündigt Partschefeld an – und lädt Wanderwitz zu einem klärenden Gespräch ein. Dabei könnte auch der Brief von Wanderwitz‘ Kollegen Hans-Jürgen Irmer an den CDU-Parteivorsitzenden Armin Laschet Thema sein. Irmer hat Laschet aufgefordert, die Abzocke der Altersvorsorger endlich zu beenden, wie es die Mehrheit der CDU-Mitglieder in Hamburg beschlossen hatte.

    Bild: CDU/Tobias Koch | DVG

  • So wirkt sich der Freibetrag auf meinen Krankenkassenbeitrag aus

    So wirkt sich der Freibetrag auf meinen Krankenkassenbeitrag aus

    Der Freibetrag, für den Betriebsrentner keine Krankenkassen- und Pflegebeiträge zahlen müssen, hat sich 2021 von 159,25 auf 164,50 Euro. Leider ist auch der Zusatzbeitrag auf durchschnittlich 1,3 Prozent gestiegen. Was das für den Krankenkassenbeitrag bedeutet.

    Der Freibetrag, bis zu dem Betriebsrentner und Direktversicherte keine Krankenkassenbeiträge zahlen müssen, erhöhte sich 2021 auf 164,50 Euro. Ausschlaggebend dafür ist die Rechengrößen der Sozialversicherung, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) jedes Jahr festlegt.  Der Freibetrag gilt allerdings nur für die Krankenkassen-, aber nicht für Pflegebeiträge.

    Bezugsgröße in der Sozialversicherung (§ 18 SGB IV):

    • alte Bundesländer 39.480 Euro pro Jahr/3.290 Euro pro Monat.

    Der GKV-Freibetrag entspricht einem Zwanzigstel (1/20) der Bezugsgröße in der Sozialversicherung:

    3290 ./. 20 = 164,50 Euro (West)

    Freibetrag erhöht sich 2021

    Wer als Rentner mit Direktversicherung seine Krankenkassenbeiträge selbst an die Krankenkassen überweist, kann von seiner „fiktiven“ Rente – bei Kapitalauszahlungen wird der Auszahlungsbetrag auf 120 Monate umgelegt – 164,50 Euro abziehen. Aus dem Restbetrag errechnet sich dann der Krankenkassenbeitrag. Wer sich nicht selbst die Mühe machen will, nutzt am besten den Sozial­abgaben-Rechner von „Stiftung Warentest“. Der Rechner ist  auf den seit Anfang 2021 gültigen Freibetrag von 164,50 Euro umgestellt worden. Leider erhöht sich 2021 auch der durchschnittlicher Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung um 0,2 Prozent auf dann 1,3 Prozent. Der Zusatzbeitrag allerdings steht noch bei 1,1 Prozent. Also bitte beachten! Der tatsächliche Zusatzbeitrag lässt sich individuell eintragen.

    Die Mechanik des Freibetrags:

    • Zuerst greift (wie bisher) die Freigrenze. Die Freigrenze umfasst neben Versorgungsbezügen z.B. auch Arbeitseinkommen, also Gewinne aus nebenberuflich selbstständiger Tätigkeit, z.B. aus Photovoltaik oder Nebenerwerbslandwirtschaft.
    • Wird die Freigrenze überschritten und entfällt daher, greift nur für Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge i.S.d. § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V ein Freibetrag, der genauso hoch ist, wie die bisherige Freigrenze (1/20 der monatliche Bezugsgröße nach § 18 SGB IV = 159,25 EUR für 2020). Der Freibetrag ist der Höhe nach begrenzt auf monatliche beitragspflichtigen Betriebsrentenleistungen (bei Kapitalleistungen: 1/120 der Leistung als monatlicher Zahlbetrag für maximal zehn Jahre).
  • SPD jetzt doch für Abschaffung der Doppelverbeitragung

    SPD jetzt doch für Abschaffung der Doppelverbeitragung

    Die SPD hat klammheimlich ihr Wahlprogramm geändert und ist jetzt für die “vollständige Abschaffung der Vollverbeitragung sowie  der Doppelverbeitragung von Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung”.

    In der ersten Version des Wahlprogramms der SPD vom 9. Mai 2021 stand noch nichts von Abschaffung der Doppelverbeitragung von Betriebsrenten drin, erst in der neuen Version des Wahlprogramms (siehe Seite 35, Kapital 3.4, fünfter Absatz). Aufmerksam gemacht auf den Schwenk der SPD hat DVG-Mitglied Hans-Michael Wilcke im “Forum”. “Nun wurde doch noch eine kleine Ergänzung in das ‘Wahlprogramm 2021’ der SPD heimlich eingebaut”, so sein Hinweis. Das erinnere an den 26. September 2003, als die SPD genauso “geheimnisvoll” beim Gesundheitsmodernisierungsgesetzt (GMG) 2004 gehandelt habe.

    SPD will Doppelverbeitragung abschaffen

    In der Ergänzung zum Wahlprogramm heißt es: “Zudem setzen wir uns für die vollständige Abschaffung der Vollverbeitragung sowie  der Doppelverbeitragung von Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung ein.” Das stand in der ersten Version noch nicht drin. Allerdings will das nicht viel heißen, die SPD hatte in einer Version des Koalitionsvertrags mit der Union schon einmal geschrieben, sie senke “zur Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge die Beiträge für Betriebsrenten um die Hälfte auf den Arbeitnehmeranteil ab”. Passiert ist nichts. Die SPD machte einen Rückzieher.

    Auch bei der Riester-Rente gibt es Änderungen in der neuen Version des Wahlprogramms der SPD – darin heißt es: “Eine ergänzende private Altersvorsorge ist kein Ersatz für die gesetzliche Rente. Die bisherigen Ergebnisse der Riester-Rente sind nicht zufriedenstellend. Wir wollen daher bei klassischen privaten Angeboten der Altersvorsorge bürokratische Hemmnisse abbauen und Kosten senken. Um den Bürgerinnen und Bürgern eine attraktive private Altersvorsorge zu ermöglichen, setzen wir uns für ein neues standardisiertes Angebot ein, das kostengünstig ist, digital und grenzüberschreitend und (nach schwedischem Vorbild) auch von einer öffentlichen Institution angeboten wird. Die Förderung neuer Verträge werden wir in Form von Zuschüssen auf untere und mittlere Einkommensgruppen beschränken.”

     

     

    Bild: SPD/phototek

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