Tag: Sozialsystem

  • Der Staat darf ungestraft Bürger enteignen

    Der Staat darf ungestraft Bürger enteignen

    Wenn der Staat klamm ist, darf er seine Bürger enteignen, wie bei Direktversicherungen. Ein Rentner hat dagegen geklagt, muss aber weiter Sozialbeiträge für seine Direktversicherung zahlen, obwohl bei Abschluss davon keine Rede war. Der Staat hatte den Vollbeitrag 2003 rückwirkend eingeführt.

    Herbert Heins ist in Kassel vor dem Bundessozialgericht (BSG) mit seiner Klage gegen den Vollbeitrag auf seine Direktversicherung gescheitert. Das heißt, er muss auch weiterhin den doppelten Beitrag an die Kranken- und Pflegekasse zahlen, obwohl es bei Vertragsabschluss seiner Direktversicherung  keine Beitragspflicht gab. Das hat der Staat, sprich die rot-grüne Regierung unter dem SPD-Kanzler Gerhard Schröder – mit aktiver Beihilfe von CDU/CSU – damals 2003 rückwirkend per Gesetz eingeführt.

    Der 70Jährige ist durch alle Instanzen gegangen und hat nun auch vor dem BSG verloren (Az.: B 12 KR 1/19 R). Sein Argument, die Direktversicherung sei keine Rente, ließen die Richter nicht gelten. Der rebellische Rentner legte sogar ein Sprachgutachten vor, das argumentierte, eine Einmalzahlung aus „Direktversicherung“ sei keine „Versorgung“. Aber auch das ließen die Richter nicht gelten.

    Enteignen gesetzlich abgesegnet

    Für die Richter sei es irrelevant, ob der Arbeitgeber eine Versorgungszusage gegeben habe oder nicht. Es sei auch irrelevant, ob das Geld monatlich oder einmalig fließe. Darauf komme es nicht an, wie die „ZEIT“ das BSG zitiert. „Die Versicherung sei eine betriebliche Direktversicherung gewesen; eine zusätzliche ‚Versorgungszusage‘ durch den Arbeitgeber sei daher nicht erforderlich gewesen; maßgeblich sei, dass die Beiträge ‚ganz oder teilweise aus dem Arbeitsentgelt geleistet wurden‘“. Generell sei, zitiert die „ZEIT“ den Richter, davon auszugehen, dass eine Lebensversicherung (über den Betrieb abgeschlossen), die ab dem 60. Geburtstag ausbezahlt wird, der Altersvorsorge diene.

    Vorsicht vor Vertragsabschluss!

    Was lernen wir daraus: Vorsicht vor Vertragsabschluss! Was ein Altersvorsorger heute an Sozialversicherung und Steuern spart, muss er dann in der Renten berappen. Der Staat schenkt ihm nichts. Wer eine Direktversicherung abschließt, spart zwar heute, muss aber im Alter als gesetzlich Krankenversicherter, wenn er auf das Geld angewiesen ist, den volle Krankenkassenbeitrag plus Zusatz- und Pflegebeitrag zahlen. Das sind immerhin zurzeit noch annähernd 20 Prozent, könnten aber in zehn, 20 oder gar 30 Jahren locker 25 Prozent und mehr sein. Der vom DVG erkämpfte Betriebsrentenfreibetrag von zurzeit 159,25 Euro ist nur eine kleine Erleichterung und gilt auch nicht für den Pflegebeitrag, der sich mit großer Wahrscheinlichkeit von heute 3,05 Prozent (3,3 für Kinderlose) in den kommenden Jahren verdoppeln wird.

    BSG
    Zuschauer in der Verhandlungspause beim BSG                                       Bild: Reiner Korth

     

    Nach neun Jahren juristischer Schlacht musste sich Heins dem „Hamburger Abendblatt“ zufolge von Richter Andreas Heinz, dem Vorsitzenden des 12. Senat des Bundessozialgerichtes, anhören, es komme nicht darauf an, ob er schon eine Betriebsrente habe, Heins‘ Direktversicherung sei eine „der Rente vergleichbare Einnahme“, die der Alterssicherung diene. Dabei sei es gleich, was Heins mit seinem Arbeitgeber im Jahr 1988 über den Zweck der Versicherung vereinbart habe. Das höchste deutsche Sozialgericht habe, zitiert das „Hamburger Abendblatt“ Richter Heinz, ein Wortlautverständnis, das an den Wortlaut des Gesetzgebers gebunden sei. Damit sei die Beitragsfestsetzung gesetzlich zulässig gewesen nach den §§ 226, 229, 237 SGB V, so der Richter. An die Grundsatzentscheidung des Gesetzgebers sei der Senat des BSG gebunden – und das heiße, eine Einmalzahlung sei dem Rentenbezug gleichzusetzen.

    Staat begeht Vertrauensbruch

    Die Techniker Krankenkasse (TK) – und gegen sie richtete sich Heins‘ Widerspruch – schreibt ihren Mitgliedern immer wieder, die gegen die Verbeitragung ihrer Direktversicherung widersprechen, „dass Regelungen mit Rückwirkung grundsätzlich verfassungsrechtlich zulässig sind und dem rechtsstaatlichen Vertrauensschutzprinzip entsprechen, wenn das schutzwürdige Bestandsinteresse des Einzelnen die gesetzlich verfolgten Gemeinwohlinteressen bei der gebotenen Interessenabwägung nicht überwiegt“.

    Das heißt im Umkehrschluss: Der Staat, in dem Fall der Gesetzgeber, darf per Sozialgesetz alles, auch rückwirkend enteignen – und er wird von den Gerichten darin bestätigt.

    Herbert Heins im Sitzungssaal des BSG                                                                   Bild: Reiner Wellmann

     

    Das „Hamburger Abendblatt“ schreibt ganz richtig: „Das Urteil hat weitreichende Folgen“. Durch das Billigen dieser Praxis hat das oberste Sozialgericht der Abzocke durch Staat und Krankenkassen endgültig grünes Licht gegeben. Niemand darf mehr darauf vertrauen, dass sein Angespartes vor dem Staat sicher ist, weil der auch rückwirkend in Verträge eingreift und den Bestandsschutz aushebelt. Damit entfällt auch das letzte Argument für eine Direktversicherung. Das muss allen Jungen eine Lehre sein, die immer noch auf Direktversicherungen setzen. Staatliche Förderung betrieblicher Altersvorsorge hat damit ihren Sinn verloren, wenn daraus ein Minus-Geschäft wird. Es ist nur zu hoffen, dass das möglichst viele Junge begreifen und ihre betriebliche Altersvorsorge stilllegen und besser selbst privat vorsorgen.

    Was für Heins und viele andere mit einer Direktversicherung besonders schlimm ist – sie haben die Beiträge für ihre Direktversicherung oft aus ihrem Nettoeinkommen bezahlt haben und somit aus Einkünften, für die bereits die Sozialbeiträge abgeführt worden sind. Wenn sie dann die Summen entweder auf einen Schlag oder als monatliche Summe ausbezahlt bekommen, fallen aber erneut Beiträge für die Sozialversicherungen an. Die Betroffenen fühlen sich daher zweimal zur Kasse gebeten. Aber das sei unerheblich, urteilt der Richter des BSG.

    “Was ergibt das für einen Sinn, wenn der Gesetzgeber in der Einzahlungsphase das Sparen fördert durch reduzierte Abgabensätze (Pauschalbesteuerung), um  hinterher dem Sparer mehr abzunehmen als er als Förderleistung erhalten hat; das kann der Gesetzgeber nicht gewollt haben”, so Heins’ Anwalt Prof. Plagemann bei seinem Auftritt vor dem BSG am Mittwoch.

    Bilder: Reiner Korth/Reiner Wellmann/ Manfred Grund auf Pixabay

    Mehr zum Thema:

    https://dvg-ev.org/2020/06/direktversicherung-ist-geldvernichtung/

  • Altersvorsorger tragen teures Gesundheitswesen

    Altersvorsorger tragen teures Gesundheitswesen

    Dank des ungenierten Griffs ins Portemonnaie von Direktversicherten können die Gesundheitsausgaben regelmäßigen steigen und liegen mittlerweile bei mehr als 407 Milliarden Euro jährlich. Sie zahlen für das teure Gesundheitswesen.

    Die Gesundheitsausgaben haben sich binnen 20 Jahren dem Statistischen Bundesamt zufolge auf 407 Milliarden Euro nahezu verdoppelt. Diese „hohe Ausgabendynamik“ wird sich fortsetzen, worauf die Zahlen des dritten Quartals 2019 schließen lassen. Es fällt auf, dass die Gesundheitsausgaben in den Jahren 2003, 2004 und 2005 für kurze Zeit stagnierten – das war just die Zeit, als das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) eingeführt wurde, was zur Folge hatte, dass alle mit einer Direktversicherung sowie Betriebsrentner Vollbeiträge für Krankenversicherung zahlen müssen. Dieses Gesetz, spült den Krankenversicherungen seitdem pro Jahr Milliarden in die Kassen – Geld, dass allen fehlt, die eigenverantwortlich fürs Alter vorsorgen. Seitdem können die Krankenkasse aus dem Vollen schöpfen,  da jedes Jahr viele neu dazu kommen, deren Direktversicherung ausgezahlt wird – egal ob als monatlich Rente oder als einmalige Kapitalauszahlung.

    Zu teures Gesundheitswesen

    Es dürfte jedem klar sein, dass die Krankenkassen, aber auch die anderen Akteure im Gesundheitswesen, dank des wachsenden Geldzuflusses keine großen Anstrengungen unternehmen, effizienter mit dem Geld der Versicherten zu wirtschaften. Wenn das Geld nicht reicht, werden die Beiträge erhöht oder die Leistungen gekürzt.

    gesundheitsausgaben
    Entwicklung der Gesundheitsausgaben              Quelle: querschuesse.de

    Von den 407 Milliarden Euro an Ausgaben für 2019 entfallen annähernd 60 Prozent auf die gesetzlichen Krankenkassen. Trotz immenser Steigerungen in den vergangenen Jahren müssen die Versicherten immer mehr selbst bezahlen. Das gilt für Medikamente, aber auch für einige Laboruntersuchungen. Jeder kann ein Lied davon singen. Wer als gesetzlich Versicherter nach einem Termin beim Facharzt fragt, muss sich auf wochenlanges Warten einstellen. Bestimmte Arzneimittel sind nicht mehr verfügbar, obwohl Patienten dringend darauf angewiesen sind. Erstklassige Versorgung sieht anders aus.

    Deutschland gehört, was die Gesundheitsausgaben betrifft, zu den Spitzenreitern. Wir liegen der OECD zufolge gleich hinter Norwegen, der Schweiz und den USA auf Platz vier der teuersten Gesundheitssysteme. 2018 gaben die Deutschen pro Kopf 5986 Dollar (5333 Euro) aus.

    Deutschland bei den Spitzenreitern

    USA 10 586.08
    Schweiz 7 316.60
    Norwegen 6 186.92
    Deutschland 5 986.43

    Quelle: OECD

    Bei der Zahl der Betten gehört Deutschland in Europa zur einsamen Spitze: Für 1000 Einwohner gibt es acht Betten, selbst in der Schweiz sind es nur 4,5. In punkto Krankenhausaufenthalt ist Deutschland mit 25 478 pro 100 000 Einwohner sogar weltweite Spitze.

    Verwaltung kostet 16,8 Milliarden Euro

    Pharmaindustrie, Ärzte, Apotheker und Krankenkassenverbände antichambrieren bei der Politik, dass alles so bleibt, wie es ist. Die Rechnung zahlen Versicherte, Altersvorsorger und Patienten. Viel Geld bleibt in der überbordenden Verwaltung des Systems hängen, wie Steffen Bogs von querschuesse.de analysiert hat. Allein die Verwaltung habe 2016 zuletzt 16,8 Milliarden Euro gefressen. Das System sei gekennzeichnet durch Ineffizienz, hohe Kartellpreise bei Arzneimitteln und vieles mehr.

    Das ist auch kein Wunder, denn Deutschland leistet sich ein Zwei-Klassen-System mit gesetzlichen und privaten Krankenkassen, mehr als hundert verschiedene gesetzliche Krankenkassen, ein mehrstufiges Verwaltungssystem mit Gesundheitsfonds und kassenärztlichen Vereinigungen.

    390 000 Euro für Barmer-Chef

    Jeder der laut Kassenspitzenverband (GKV) zufolge 105 gesetzlichen Krankenkassen braucht einen Vorstand und einen Verwaltungsapparat. Das kostet Geld, Geld das wiederum Versicherte, zu denen Millionen von Altersvorsorgern gehören, zahlen müssen. Die Kassenvorstände verdienen dabei ordentlich, wie die Auswertung des Portals „krankenkassen.de“ belegt. So bezieht allein der Vorstandsvorsitzende der Barmer eine Gesamtvergütung pro Jahr von 390 000 Euro, der Chef der TK kommt auf annähernd 348 000 Euro und bei der DAK sind es rund 310 000 Euro. Wie wirkt sich das auf die Verwaltungskosten der Krankenkassen aus? Die Barmer liegt mit 148,05 Euro pro Versicherten im Mittelfeld, die TK ist deutlich effizienter mit nur 117,08 Euro pro Versicherten, so weit zumindest die Zahlen von 2018.

    Effizienz – oder mangelnde Effizienz – wirkt sich auf die Beitragssätze aus. So liegt der Beitragssatz der TK bei 15,3 Prozent, der Barmer bei 15,7 Prozent. Die günstigste Krankenkasse verlangt hingegen nur 14,99 Prozent, dabei geht es um die HKK – kein Wunder, liegen doch deren Verwaltungskosten etwa 20 Prozent unter dem Branchendurchschnitt. Es geht also. Da aber bislang das Thema Effizienz im Gesundheitswesen allgemein und bei den gesetzlichen Krankenkassen speziell eingefordert hat, machen die Kassen munter weiter so – auf Kosten der Versicherten.

    Dabei würde ein Effizienzsteigerung einiges bringen, schließlich sind 95 Prozent gesetzlich vorgeschriebene Leistungen der Krankenkassen. Ja, richtig gelesen, lediglich fünf Prozent sind Zusatzleistungen der Krankenkassen. „Leistungen, die die medizinische Grundversorgung betreffen, sind deshalb bei allen Anbietern gleich“, schreibt Stiftung Warentest in seiner Booklet „Finanzen verstehen“. Wozu brauchen wir dann 105 verschiedenen gesetzliche Krankenkassen mit 105 Vorstandsvorsitzenden und 105 Verwaltungsapparaten?

  • Viele Deutsche vom Wirtschaftsboom abgehängt

    Viele Deutsche vom Wirtschaftsboom abgehängt

    Geht es der Wirtschaft gut, geht es allen gut – von wegen. Viele Rentner und Beschäftigte haben wenig vom Exportboom. Mit den Realrenten ging es seit 2003 so richtig bergab – und die Talfahrt ist noch nicht beendet.

    2003 und die rot-grüne Regierung unter Schröder war eine Zeitenwende. Der SPD-Kanzler Gerhard Schröder schaffte es, die Altersvorsorge von Millionen Deutschen nachhaltig zu drücken. Das betrifft die gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge. Die Rentner wurden immer weiter von der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung abgekoppelt – ablesbar an den Zahlen.

    viele vom Boom abgehängt

    Reiner Heyse von „Seniorenaufstand“ hat einfach mal die Kurven des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts, die Lohnentwicklung nach Abzug der Preissteigerungen und die Rentensteigerungen nach Abzug der Inflation verglichen. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) spiegelt die wirtschaftliche Entwicklung eines Landes wider. Es sei in 27 Jahren grob gesagt um 50 Prozent gestiegen. Die realen Löhne stiegen von 1990 bis 2017 lediglich um 7,5 Prozent, wobei sie einige Jahre sogar rückläufig waren. Erst 2014 verdienten die Beschäftigten in Deutschland real wieder so viel wie 1991.

    realrente
    Seit 2003 ist deutlich die gewollte Entkopplung von der Lohnentwicklung zu erkennen    Quelle: seniorenaufstand

     

    Die Schröder-Regierung hat 2003 dafür gesorgt, dass sich die realen Renten von der Lohnentwicklung entkoppeln mit der Folge, das die realen Renten immer weiter abgehängt werden. 2017 habe die Spreizung der Rente zu den Löhnen schon 12,5 betragen. Also von wegen „Ausbeutung der Jungen durch die Alten“. Die Rentner werden schon seit Jahren zur Ader gelassen. Die heutigen Realrenten liegen deutlich unter denen von 1990.

    Reallöhne
    Die Wirtschaft hat von 1992 bis heute um  40,6 Prozent zulegt, die Reallöhne nur um acht Prozent           Quelle: querschuesse.de

    Corona und die Folgen

    Die Folgen der Coronakrise werfen ihre Schatten bereits voraus: Der Einbruch des BIP schlägt dem Finanzportal „querschuesse.de“ erst im zweiten Quartal 2020 durch. Bereits heute ist klar, dass es 2021 für Rentner wieder eine Nullrunde geben wird. Die Rentner dürften dann noch weiter zurückfallen.

    Damit nicht genug, wer versuchte, diese Lücke durch Eigenvorsorge zu schließen, wurde von der Schröder-Regierung und später von der Merkel-Regierung gerupft. Die rot-grüne Regierung führte – mit Hilfe von Horst Seehofer (CSU) – die Doppelverbeitragung von Direktversicherungen und Betriebsrenten ein, so dass Altersvorsorger wieder die Angeschmierten sind. Seit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG), dass von Rot-Grün-Schwarz erlassen wurde, zahlen Direktversicherte und Betriebsrentner annähernd 20 Prozent an die Krankenkasse.

  • Nullrunde für West-Rentner 2021

    Nullrunde für West-Rentner 2021

    Wie schon in den Jahren 2004 bis 2006 und 2010 wird es aller Voraussicht nach auch 2021 wieder eine Nullrunde für Rentner geben, zumindest im Westen. Rentner im Osten dürfen mit einer minimalen Erhöhung rechnen.

    Die Rentenerhöhung im Juli 2020 (Ost 4,2, West 3,45 Prozent) wird die letzte sein für längere Zeit. 2020 schrumpft die Wirtschaft wegen der Coronavirus-Pandemie. Viele Unternehmen haben Kurzarbeit beantragt, andere sind bereits insolvent und müssen ihre Beschäftigte betriebsbedingt kündigen. Damit reduziert sich auch die Lohnsumme. Das wirkt sich dann 2021 auf die Rente aus. Rentner erwarten magere Zeiten.

    Nullrunde ab 2021

    Alexander Gunkel, Vorsitzender des Bundesvorstands der Deutschen Rentenversicherung, rechnet im kommenden Jahr mit einer Nullrunde – die erste seit elf Jahren. Im Osten bekommen die Rentner jedoch wegen der „sogenannten Angleichungstreppe“ einen Erhöhung um 0,7 Prozent. Das wäre dann die erste Nullrunde seit elf Jahren. Anders als vor elf Jahren allerdings, werden die Rentner im Osten Deutschlands zumindest eine minimale Erhöhung bekommen.

    Damit nicht genug, die Pandemie-Folgen werden auch die Beschäftigten spüren. Gunkel bereitet sie schon einmal auf eine Erhöhung der Beiträge vor – wenn nicht 2021, so doch in den Folgejahren. Der Rentenversicherung zufolge dürfte der Beitragssatz bis 2025 wahrscheinlich 20 Prozent erreichen. Nach 2025 wird es dann kein Halten mehr geben – und der Beitragssatz zur Rentenversicherung könnte dann schnell auf 22 oder sogar 25 Prozent steigen.

    nettolohnersatzquote
    Nettolohnersatzquote – sie zeigt, wie viel jemand an Rente bekommt, wenn er bis zum gesetzlichen Rentenalter als Vollzeitbeschäftigte Beiträge an die Rentenversicherung abführt. Bezogen auf einen Geringverdiener  mit nur halbem Arbeits-Durchschnittseinkommen                                                                                                                Quelle: Querschuesse.de

     

    Grundrente  – teurer als gedacht

    Die Rentenkasse leidet indes nicht nur an der  schrumpfenden Lohnsumme, sondern auch an der Grundrente. Gunkel rechnet, dass sich die Ausgaben für die Grundrente allein im ersten Jahr auf 1,3 Milliarden Euro summieren, dazu kommen noch die Umsetzungskosten in Höhe von 400 Millionen Euro, alles in allem also 1,7 Milliarden Euro. Die Kosten müsse der Bund 1:1 übernehmen und nicht wieder, wie so oft in der Vergangenheit, über einen Bundeszuschuss begleichen. Die Grundrente müsse über die Steuer finanziert werden und nicht von den Beitragszahlern. Für 2020 geht Gunkel bereits von 4,3 Milliarden Euro minus aus.

     

    Gunkels Redebeitrag liegt als PDF vor, ebenso seine Folien

  • So hält’s Straubinger mit Transparenz und Gerechtigkeit

    So hält’s Straubinger mit Transparenz und Gerechtigkeit

    Was der „Volksvertreter“ Max Straubinger (CSU) von sozialer Gerechtigkeit und von Transparenzregeln des Bundestags hält . Das dürfte viele sprachlos machen.

    von Michael Rahnefeld und Helmut Achatz

    Der Bundestag musste den Abgeordneten Max Straubinger von der CSU offiziell rügen, weil er konsequent seine Nebeneinkünfte verschwieg und sie erst nach wiederholter Mahnung veröffentlichte – laut „Welt“ sogar rund 20 Mal. Wobei, was heißt schon „veröffentlicht“. Die breite Öffentlichkeit erfährt nur ungefähr, wie viel Allianz-Mann Straubinger vom Versicherungskonzern bekam. Da ist die Rede von Stufen – und das können bei Stufe 8 beispielsweise etwas mehr 100 000 Euro sein oder 150 000 Euro. Alle Nebeneinkünfte zusammengenommen, kommt der Volksvertreter locker auf 150 000 Euro pro Jahr. Das erfährt der Bürger aber nur, weil Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble die Transparenzregeln anmahnte, wie von „abgeordnetenwatch“ berichtet.

    Straubinger ist der Politiker, der die Direktversicherungsgeschädigte im Kampf gegen die Beseitigung des Unrechts der Doppelverbeitragung konsequent ausbremst, blockiert und als unsolidarisch hinstellt. Was aus Straubingers Sicht als Ex-Generalvertreter der Allianz (bis Ende September 2019) verständlich ist, schließlich verdient die Allianz und damit auch er mit Direktversicherungen gutes Geld. Gleichzeitig betont Straubinger jedoch, dass er die Interessen der Bürgerinnen und Bürger seiner bayerischen Heimat vertritt. Es ist nur schwer vorstellbar, dass in seinem Wahlkreis keine Direktversicherten wohnen, die wegen der Doppelverbeitragung ihrer Kapitallebensversicherung annähernd 20 Prozent ihrer Auszahlung an die Kranken- und Pflegeversicherung verlieren.

    Straubinger “stolz” auf …

    Aber lassen wir Straubinger selbst zu Wort kommen: „Ich bin stolz darauf, dass mir die Bürger meines Wahlkreises Rottal-Inn seit dem Jahr 1994 ununterbrochen ihr Vertrauen als ihr Bundestagsabgeordneter schenken. Diese Position ermöglicht es mir, bei wichtigen Entscheidungen in der Fraktion oder in Plenardebatten mitzuwirken und die Interessen der Bürgerinnen und Bürger meiner bayerischen Heimat und meines Wahlkreises nachhaltig zu vertreten.“ Mit diesen Sätzen stellt sich der bayerische CSU-Bundestagsabgeordnete Max Straubinger auf seiner Website dem Bürger vor. Dem Bundestag gehört Straubinger seit 1994 an; Straubinger vertritt als direkt gewählter Abgeordneter den Wahlkreis 230. Als ehemaligem Betriebsrat seien ihm soziale Fragen – insbesondere aus Sicht der Arbeitnehmer – wichtig, betont Straubinger auf seiner Website. Allerdings sieht der CSU-Sozialexperte die soziale Gerechtigkeit ohnehin nicht gefährdet, den Deutschen gehe es besser als jemals zuvor, hat er immer wieder in Diskussionsrunden unterstrichen. Und wer weiß, dass Straubinger bis Herbst des vergangenen Jahres Generalvertreter der Allianz war, für den ist es nicht verwunderlich, dass er die Direktversicherungen preist und für seine Fraktionskolleginnen und -kollegen im Bundestag im Juni 2019 auch die Argumentationshilfen für eine Verbeitragung von Direktversicherungen und betrieblicher Altersversorgung (BAV) zu Papier gebracht hat.

    Straubingers soziale Gerechtigkeit

    Soziale Gerechtigkeit bekommt dabei den Anstrich eines Max Straubinger. Er führt seinen Bundestagskollegen bei einer Abschaffung der Doppelverbeitragung ein Milliardenspiel vor Augen, das nicht finanzierbar sei. Wie schnell der Bund mal kurz 166 Milliarden aus dem Hut zaubert, das wurde uns jetzt zur Corona-Zeiten auf eindrückliche Weise vorgeführt. Mit der Struktur der Versichertenzusammensetzung versucht Straubinger dann seine Bundestagskollegen zu überzeugen, dass finanziell schlechter gestellte Bevölkerungsschichten den Beitragsausfall der – so wörtlich – „leistungsfähigeren Rentner“ mittragen müssten. Und natürlich unterstreicht er auch immer wieder, dass die Regelungen von Bundesverfassungsgericht und Bundessozialgericht abgesegnet sind. „Wollen wir wirklich die Beitragsleistungen zu Lasten der jungen erwerbstätigen Generation verschieben“? fragt er im Juni des vorigen Jahres seine Fraktionskollegen. Andere Lösungen werden schon gar nicht ins Auge gefasst.

    Dabei nimmt es der CSU-Abgeordnete bei den eigenen Belangen nicht so genau. Wie jetzt der Blog abgeordnetwatch.de berichtet, verstieß Straubinger jahrelang  mit dem Wissen des Bundestags gegen Transparenzpflichten. Offenbar wurde es jetzt dem Bundespräsidium zu viel, im April 2020 wurden formal eine Reihe von Verstößen festgestellt. Allerdings erregen solche Konsequenzen in Zeiten von Corona nur wenig öffentliche Aufmerksamkeit. Ob und wie die Verstöße geahndet oder überhaupt geahndet werden? Vermutlich gar nicht.

    Wenn Unrecht zu Recht wird

    Der Verein der Direktversicherungsgeschädigten DVG sollte auf jeden Fall seine Ziele weiterverfolgen, denn Unrecht wird nicht zur Recht, wenn man es nur oft genug dazu machen lässt. Und im Bundestag sitzen momentan auch noch andere Abgeordnete, die andere Sichtweisen haben als der „Volksvertreter“ Straubinger, der Kämpfer für eine Doppelverbeitragung.

    Martin Reyher, Redaktionsleiter von abgeordnetenwatch zu Straubingers Verständnis von Transparenz:

     

    In der Drucksache werden weit mehr als ein Dutzend Fristüberschreitungen aufgeführt, in keinem einzigen Jahr seit 2011 hielt sich der CSU-Abgeordnete demnach an die Verhaltensregeln. Die Verstöße betreffen Straubingers außerparlamentarische Tätigkeiten als Generalvertreter der Allianz-Versicherung, die er im Herbst 2019 aufgab, sowie als Beirat des bayerischen Sparkassenverbandes und als Landwirt. Nach Angaben auf seiner Bundestagsseite erhielt der CSU-Politiker für diese Tätigkeiten seit 2011 mehr als 700.000 Euro brutto – über viele Zahlungseingänge wurde die Öffentlichkeit mehrere Monate bzw. Jahre im Unklaren gelassen.

    Was sagt Max Straubinger dazu?

    Er hat auf einen Hinweis von Franz B. reagiert. Hier seine Antwort im O-Ton:

    Sehr geehrter Herr B.,

    Vielen Dank für die Übersendung des Artikels des Vereins der Direktversicherungsgeschädigten. Wie wichtig eine gute Gesundheitsversorgung ist, zeigt sich gerade in diesen Wochen. Ohne ausreichende Finanzmittel könnte unser leistungsfähiges Gesundheitssystem nicht diese Leistungen erbringen. Hätte ich in dieser Frage nachgegeben, wäre ich wohl als Lobbyist der Versicherungswirtschaft gebrandmarkt worden.
    Was wäre Ihnen lieber?
    Ich habe immer aus freien Stücken und ohne Anmahnung des Bundestagspräsidenten meine beruflichen Einkünfte dargelegt. Wenn dem nicht so wäre, hätte die Bundestagsverwaltung diese ja nicht veröffentlichen können. Mein Fehler war, die Dreimonatsfrist um 4 bis 8 Wochen nicht eingehalten zu haben. Das tut mir Leid, hat aber bis 2018 niemand interessiert und es wurde auch nichts verborgen. Die Nichtangabe meines Umsatz aus der Landwirtschaft beruht auf zweideutiger Formulierung in den Darlegungen. Eine Abhängigkeit jedweder Art bei Bewirtschaftung von 6 Hektar Landwirtschaft werden wohl auch Sie als abenteuerlich ansehen.
    Ich hoffe das ich mit meinen Ausführungen ihr Informationsbedürfnis gestillt habe und verbleibe

    Mit freundlichen Grüßen

    Max Straubinger

  • Zwangsverbeitragung vor Gericht

    Zwangsverbeitragung vor Gericht

    Es wird spannend am 25. Mai, wenn Ilse Weber in Darmstadt vor dem Sozialgericht gegen die Barmer klagt wegen der Zwangsverbeitragung ihrer Kapitallebensversicherung.

    Ilse Weber staunte nicht schlecht, als sie von ihrer Krankenkasse, der Barmer, aufgefordert wurde, für ihre Kapitallebensversicherung Krankenkassenbeiträge zu zahlen. Für ihre 1983 abgeschlossene Kapitallebensversicherung zahlt sie jetzt Monat für Monat Kranken- und Pflegekassenbeiträge. Das ist in ihren Augen Unrecht hoch zwei, schließlich war sie selbstständig tätig und hat die Beiträge für ihre Kapitallebensversicherung komplett aus bereits versteuertem und verbeitragtem Einkommen bezahlt. Sogar der 50prozentige Zuschuss ihres Vertragspartners wurde dem versteuerten Einkommen zugerechnet. Überschlägig betrachtet, zahlt sie vier Mal Krankenkassen- und Pflegebeiträge – in der Ein- und Auszahlphase sowohl den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil.

    Kampf gegen Zwangsverbeitragung

    Dagegen wehrt sie sich und klagt gegen die Barmer. Die Verhandlung ist am

    25. Mai 2020 um 12.00 Uhr 
    vor dem Sozialgericht in Darmstadt,
    Steubenplatz 14, Sitzungssaal 3, EG. 

    Sie würde sich freuen, wenn ihr möglichst viele DVG-Mitglieder moralisch beistehen und die öffentlichen Verhandlung besuchen.

    Bitte meldet euch per Mail, ob ihr kommt, sie zu unterstützen – ihre Mailadresse:  weber.ilse@gmx.net

    Danke.

    Das hessische Ministerium der Justiz hat eine Handlungsanweisung für den Zutritt zu Gerichten und Staatsanwaltschaften erlassen. Danach gilt: „Der Zutritt zu Gerichtsgebäuden zum Zweck des Besuches von öffentlichen Verhandlungen ist unter Berücksichtigung der vorstehenden Ziffern grundsätzlich zu gestatten. Der Zutritt ist innerhalb der Gebäude nur soweit gestattet, wie er zur Teilnahme an der öffentlichen Verhandlung erforderlich ist. Etwaige Terminsladungen sind vorzuzeigen.“

     

    Die Klage wurde abgewiesen.

     

    Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

  • Deutschland Spitzenreiter bei Abgabenquote

    Deutschland Spitzenreiter bei Abgabenquote

    In keinem anderen Land presst der Staat seine Bürger so aus wie in Deutschland. Wir sind mittlerweile Spitzenreiter bei der Abgabenquote.

    Die Gesamtbelastung von Arbeitseinkommen durch Steuern und Sozialabgaben liegt in Deutschland weit über dem OECD-Durchschnitt (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung). Das heißt, den Deutschen bleibt am wenigsten netto vom Brutto.

    Vor vier Jahren lagen noch Belgien und Österreich vor uns – beide haben wir mittlerweile überholt. Die durchschnittliche Belastung durch Steuern und Sozialabgaben lag im vergangenen Jahr laut OECD bei 39,3 Prozent. Das heißt umgekehrt, dass Bürgern in Deutschland nur noch 60,7 Prozent des Bruttolohns bleiben. Wird der Arbeitgeberanteil noch dazu gerechnet, dann bleibt vom Brutto nur noch die Hälfte übrig.

    Bei Abgabenquote Spitze

    Ganz besonders langen laut „Welt“ Staat und Sozialversicherung Familien zu, wenn beide Partner erwerbstätig sind. „Eine Familie mit zwei Verdienern und zwei Kindern führt der Erhebung zufolge in Deutschland gut 31 Prozent an Steuern und Sozialabgaben ab, womit Deutschland in dieser Kategorie sogar den alleinigen Spitzenplatz innerhalb der Gruppe der OECD-Länder einnimmt – vor Dänemark mit 30,7 Prozent.“

    Wobei das nur die halbe Wahrheit ist, denn zur Einkommensteuer kommen ja auch noch Verbrauchssteuern, darunter die Mehrwert-, Versicherungs-, Sekt- und Mineralölsteuer, dazu kommen Stromsteuer, Kapitalertragssteuer, Grundsteuer, Hundesteuer, Kaffeesteuer, Kfz-Steuer, Leuchtmittelsteuer und natürlich der Soli … Die Liste ist mittlerweile unüberschaubar.

    Bei einigen Gruppen wie den Betriebsrentnern und Direktversicherten greifen Staat und Sozialversicherung gleich mehrfach zu, sie zahlen Beiträge in der Ein- und Auszahlphase. Beim Sprit gibt es sogar die Steuer auf die Steuer, so dass der Steueranteil höher ist als der Warenwert.

  • VdK sagt Münchner Groß-Demo ab

    VdK sagt Münchner Groß-Demo ab

    Wegen des Corona-Virus hat der VdK Bayern seine Groß-Demo in München am 28. März abgesagt. Der DVG hatte geplant mitzumarschieren von der Theresienwiese zum Odeonsplatz – daraus wird nun nichts.

    von Helmut Achatz

    Schade, aber nachvollziehbar – der Sozialverband VdK Bayern und befreundete Vereine werden nun nicht am 28. März unter dem Motto “Soziales Klima retten!” für eine andere Sozialpolitik demonstrieren. “Diese Entscheidung ist uns nicht leicht gefallen“, so VdK-Landesvorsitzende Ulrike Mascher. Doch an erster Stelle stünden die Gesundheit und der Schutz aller Demonstrationsteilnehmer, unter denen viele Ältere sowie Menschen mit chronischen Erkrankungen seien. „Wir wollen niemanden gefährden”, erklärt Mascher. Aus ganz Bayern und aus vielen Teilen Deutschlands hatten sich tausende VdK-Mitglieder bereits angemeldet sowie auch Mitglieder des DVG. Das wäre eine der größten Protestveranstaltungen des ganzen Jahres in München geworden.

    VdK will Groß-Demo nachholen

    VdK-Präsidentin Verena Bentele kündigt an, dass die VdK-Großdemonstration zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werde. “Der Corona-Virus wird hoffentlich bald wieder verschwunden sein, die sozialen Missstände in unserem Land leider nicht“, so Bentele. „Wachsende Altersarmut, ungerechte Rentenbesteuerung, unbezahlbare Mieten und Pflege, die arm macht – das sind alles Gründe, um auf die Straße zu gehen”, betont sie.

  • Was die Grundrente kostet

    Was die Grundrente kostet

    Die Grundrente kostet ohne Bedürftigkeitsprüfung 3,8 Milliarden Euro, mit Einkommensprüfung 800 Millionen und mit Bedürftigkeitsprüfung 200 Millionen Euro.

    Sollte sich die SPD bei der Grundrente durchsetzen, dann müssen entweder Steuerzahler oder Rentenversicherte oder beide laut „Welt“ jährlich mindestens 3,8 Milliarden Euro zahlen. Das Geld fehlt natürlich an anderer Stelle. Da das nur eine grobe Schätzung ist, dürften die Summen höher sein. Beim ersten Modell „ohne Bedürftigkeitsprüfung“ reichen die Schätzung bis 4,8 Milliarden Euro, davon geht beispielsweise der „Merkur“ aus. Wenn sich dieses Vorhaben ähnlich entwickelt wie der Berliner Flughafen oder Stuttgart 21 dürften es noch weit mehr Milliarden sein.

    Grundrente kostet viele Milliarden

    Wenn, die Grundrente nach Vorstellung der SPD kommt, wird sie viele Milliarden kosten – Geld, das in anderen Bereichen fehlt. Davon betroffen sein werden vor allem Betriebsrentner und Direktversicherte, denn eine Entlastung vom doppelten Krankenkassenbeitrag ist dann vom Tisch, weil dafür kein Geld mehr da ist. Schon im Frühjahr hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel den Direktversicherungsgeschädigten im Bundestag eine Abfuhr erteilt.

    Prüfung “nicht administrierbar”

    Merkel neigt dem SPD-Modell zu, denn eine Bedürftigkeitsprüfung sei „nicht administrierbar“, berichtet die „Welt“. Klingt wie „alternativlos“. Jetzt bekommt Merkel Schützenhilfe von „Rentenpapst Riester“, der laut „Bild“ vor einen „Bürokratiemonster warnt“.

    Wie soll die Grundrente finanziert werden? Um wie viel Geld geht es eigentlich? „T-Online“ stellt eine Kalkulation von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) und Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, vor. Finanziert werden solle das über die Abschaffung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für Hoteliers und eine Finanztransaktionssteuer, von der allerdings unklar ist, ob sie überhaupt kommt und wenn, wann.

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  • Merkel will Grundrente durchdrücken

    Merkel will Grundrente durchdrücken

    Offensichtlich will Kanzlerin Angela Merkel die Grundrente durchdrücken – gegen die Meinung vieler in der CDU.

    Wenn, die Grundrente nach Vorstellung der SPD kommt, wird sie viele Milliarden kosten – Geld, das in anderen Bereichen fehlt. Davon betroffen sein werden vor allem Betriebsrentner und Direktversicherte, denn eine Entlastung vom doppelten Krankenkassenbeitrag ist dann vom Tisch, weil dafür kein Geld mehr da ist. Den Direktversicherten und Betriebsrentnern hatte Merkel ja schon im Frühjahr eine Entlastung verweigert, weil das nicht vorgesehen sei. Und die “Rentensünde will Merkel nicht korrigieren”, titelt die “Sächsische”.

    Merkel gegen Bedürftigkeitsprüfung

    Viele in der CDU wissen das, darunter beispielsweise Carsten Linnemann von der Mittelstandsvereinigung. Das hindert Angela Merkel dennoch nicht, sich für das Modell der SPD in punkto Grundrente zu positionieren, wie die „Welt“ berichtet. Merkel meint, eine Bedürftigkeitsprüfung sei „nicht administrierbar“. Das heißt im Umkehrschluss, dass  sie gegen eine Bedürftigkeitsprüfung ist, wie viele in der CDU vorschlagen. „Merkel stellt sich hinter Kompromiss mit SPD – ihre Fraktion nicht“, titelt die „Welt“.

    Rentensystem weiter verwässert

    Der Kampf ist deswegen so erbittert, weil Merkel – zusammen mit der SPD – sich dafür einsetzt, dass „zwei  Sozialsysteme miteinander vermengt werden, die nicht zusammengehören: das beitragsbezogene Rentensystem und die steuerfinanzierte Grundsicherung, die aber an Bedürftigkeit gebunden ist“, so die „Frankfurter Allgemeine“.

    Schicksalsfrage Grundrente?

    Die „Bild“ stilisiert den Streit um die Grundrente sogar zur „Schicksalsfrage ihrer (Merkels) Amtszeit“. Denn viele in der Union sind dagegen, dass die SPD „Steuergelder nach dem Gießkannenprinzip verteilen möchte“, zitiert „Focus“ den Bundesabgeordneten und Verkehrsexperte Christoph Ploß (CDU).

    Knapp fünf Milliarden Kosten

    Um wie viel Geld geht es eigentlich? „T-Online“ stellt eine Kalkulation von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) und Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, vor. Danach gehen die beiden Ressorts von erst 3,8 Milliarden Euro aus – und später von 4,8 Milliarden Euro. Finanziert werden solle das über die Abschaffung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für Hoteliers und eine Finanztransaktionssteuer, von der allerdings unklar ist, ob sie überhaupt kommt und wenn, wann. Letztlich müssen auch die Direktversicherten und Betriebsrentnern daran glauben, denn ihre Entlastung bei der Krankenkassen wird weiter auf die lange Bank geschoben, weil sie angeblich zu teuer wäre.

    Schluss mit der Sabotage der Altersvorsorge!

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    Bild von James Rea auf Pixabay

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