Tag: Sozialsystem

  • 2021 stagnieren Renten

    2021 stagnieren Renten

    2020 gab’s noch eine satte Rentenerhöhung, das dürfte die letzte für lange Zeit gewesen sein. Im kommenden Jahr wird es eine Nullrunde für Rentner im Westen geben und nur ein Mini-Erhöhung im Osten. Schuld hat Corona und schrumpfende Löhne.

    Schon jetzt sind die Auswirkungen der Beschränkungen wegen Coronavirus absehbar. Die Lockdowns schlagen auf die Löhne und Gehälter durch – und letztlich auch auf die Renten. Die Rentenexperten gehen von einem Rückgang der für die Rentenversicherung maßgeblichen Bruttolöhne und -gehälter um 1,0 Prozent im laufenden Jahr aus. Deutschlands Rentner in Westdeutschland erwartet im kommenden Jahr eine Nullrunde einstellen. Ostdeutsche Rentner bekommen hingegen eine Rentenerhöhung um voraussichtlich 0,72 Prozent. Das zitiert das Nachrichtenportal “ThePioneer” aus dem Entwurf des Rentenversicherungsberichts 2020 (zur Info Rentenversicherungsbericht 2019).

    Nullrunde ab 2021

    Im Grunde kommt das nicht sonderlich überraschend, denn der Vorsitzende des Bundesvorstands der Rentenversicherung, Alexander Gunkel, teilte das bereits im Juni mit. Ostdeutsche Rentner profitieren von der gesetzlichen Ost-West-Angleichung. Der Rentenversicherungsbericht basiert auf der Herbstschätzung der Rentenexperten.

    Es ist allerdings die Frage, ob die Schätzer bereits die Folgen des zweiten Lockdowns berücksichtigt haben. Vermutlich nicht. Da eine Rentenkürzung für die kommenden Jahre ausgeschlossen ist, werden sich die Rentner jedoch auf viele Nullrunden einstellen müssen.

    Damit nicht genug, die Pandemie-Folgen werden auch die Beschäftigten, sprich die Rentenzahler spüren. Gunkel bereitet sie schon einmal auf eine Erhöhung der Beiträge vor – wenn nicht 2021, so doch in den Folgejahren. Der Rentenversicherung zufolge dürfte der Beitragssatz bis 2025 wahrscheinlich 20 Prozent erreichen. Nach 2025 wird es dann kein Halten mehr geben – und der Beitragssatz zur Rentenversicherung könnte dann schnell auf 22 oder sogar 25 Prozent steigen.

    nettolohnersatzquote
    Nettolohnersatzquote – sie zeigt, wie viel jemand an Rente bekommt, wenn er bis zum gesetzlichen Rentenalter als Vollzeitbeschäftigte Beiträge an die Rentenversicherung abführt. Bezogen auf einen Geringverdiener  mit nur halbem Arbeits-Durchschnittseinkommen                                                                                                                Quelle: Querschuesse.de

     

  • Aus Betriebsrente wird Misstrauensrente

    Aus Betriebsrente wird Misstrauensrente

    Wer eine Betriebsrente abschließt, sollte dem Staat misstrauen, weil der später nimmt, was er vorher gegeben hat. Der Fall Direktversicherung belegt das anschaulich. Ein Lehrstück für alle Altersvorsorger.

    Die Geschichte der Betriebsrente ist geprägt von Vertrauensbruch und staatlicher Willkür. Das gilt sowohl für die Belastung der Betriebsrente durch Steuern und Sozialabgaben wie versprochenen Renditen, von denen am Ende nichts mehr übrig bleibt. Juristisch ist dem Staat nicht beizukommen, weil Sozialrichter immer aufs Gemeinwohl verweisen können – und damit ist fast alles erlaubt.

    Was ist eine Betriebsrente überhaupt und welche Rolle spielt die Betriebsrente im Gesamtsystem Altersvorsorge? „wissen.de“ schreibt, dass die „Betriebsrente eine Form der betrieblichen Altersvorsorge ist“. Weiter heißt es, die betriebliche Altersvorsorge ist eine „über die gesetzliche Sozialversicherung hinausgehende Maßnahmen des Arbeitgebers zur Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenensicherung seiner Arbeitnehmer“. So weit, so gut. Was genau soll das sein?

    Betriebsrente ≠ Betriebsrente

    Jeder glaubt zu wissen, was eine Betriebsrente ist, dabei gehen die Meinungen der unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen auseinander: Die Rechtswissenschaft beispielsweise ordnet die Betriebsrente nicht etwa der betrieblichen Altersvorsorge zu, sondern benutzt Betriebsrente und betriebliche Altersvorsorge als Synonym. Beste Beispiele sind das Gesetz der betrieblichen Altersversorgung (bAV) (Betriebsrentengesetz – BetrAVG) und das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz (GKV-BRG), dem „Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge“. Das heißt, sie setzt beides gleich. Irritationen sind programmiert.

    Das Verwirrspiel geht weiter: Was steckt denn in dieser Betriebsrente oder betrieblichen Altersvorsorge? Vielleicht hilft die Definition des Gabler Wirtschaftslexikons weiter: „Altersversorgung, die im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis aufgebaut wird. Gemäß § 1 I S. 1 BetrAVG ((Gesetz der betrieblichen Altersversorgung (bAV) (Betriebsrentengesetz – BetrAVG)) handelt es sich um eine bAV, wenn einem Arbeitnehmer Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses zugesagt werden. Durch die Absicherung biometrischer Risiken unterscheidet sie sich von einer reinen renditeorientierten Kapitalbildung. Zur Durchführung der bAV stehen fünf Durchführungswege zur Verfügung:

    Hinsichtlich der Leistungsplangestaltung stehen drei Formen der Zusage zur Auswahl:

    • Leistungszusagen,
    • beitragsorientierte Leistungszusagen und
    • Beitragszusagen mit Mindestleistung.“

    Wer über die Betriebsrente redet, muss automatisch über die anderen Formen der Altersvorsorge reden und über das Drei-Säulen-Modell. Gabler schreibt dazu, „die bAV zählt zur 2. Schicht der Altersversorgung, der Zusatzversorgung. Sie ist grundsätzlich eine freiwillige Sozialleistung (im Gegensatz zur 1. Schicht, der Basisversorgung, dazu gehören die gesetzliche Rente oder dieser gleichgestellte Renten) aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses, ausgelöst durch ein biologisches Ereignis mit Versorgungscharakter oder Versorgungszweck, und wird vom Staat gefördert (im Gegensatz zur rein privaten Vorsorge der 3. Schicht).“ Gabler verweist darauf, dass „die bAV auch rein arbeitnehmerfinanziert sein kann (Entgeltumwandlung).“

    Ganz schön schwierig. Betriebsrente = betriebliche Altersversorgung, betriebliche Altersversorgung = Betriebsrente, verschiedene Durchführungswege, Drei-Säulen-Modell.

    Das Drei-Säulen-Modell

    Apropos Drei-Säulen-Modell, ein und dieselbe Kapitallebensversicherungspolice kann zum einen betriebliche Altersversorgung oder Betriebsrente sein und private Altersversorgung. Wie? Na, ganz einfach – oder kompliziert. Angenommen, jemand hat über den Arbeitgeber eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen. Der Arbeitgeber ist dabei der Versicherungsnehmer, der Beschäftigte Begünstigter – so steht’s im Vertrag. Weiter angenommen, dieser Beschäftigte verliert den Job oder kündigt, dann kann er seine Kapitallebensversicherung, die auch wegen dieser Konstruktion Betriebsrente oder betriebliche Altersversorgung heißt, privat besparen. Die Police bleibt dieselbe, nur die Versicherungsnehmereigenschaft geht vom Betrieb als Versicherungsnehmer auf den Begünstigten, sprich den vormaligen Arbeitnehmer über. Aus der betrieblichen Altersversorgung ist somit eine private Altersversorgung geworden – die Kapitallebensversicherung ist mutiert – und von der zweiten in die dritte Schicht gerutscht.

    Um es noch etwas komplizierte zu machen: Eine „unechte“ Betriebsrente oder private Altersversorgung kann wieder zur echten Betriebsrente mutieren, wenn der Privatzahler eine Anstellung findet und der neue Arbeitgeber anstelle des bisherigen Arbeitgebers als Versicherungsnehmers in den Kapitallebensversicherungsvertrag eintritt, was aus der privaten Kapitallebensversicherung wieder eine Direktversicherung macht.

    Echte oder unechte Betriebsrente?

    Was das für Folge hat? Gravierende! „Wer eine Direktversicherung nach Ausscheiden aus dem Job privat bespart, zahlt später nur für die echte Betriebsrente Krankenkassenbeiträge“, erklärt „Finanztip“. Das heißt, alle Beiträge, die jemand nach Ausscheiden aus dem Job privat in seine Kapitallebensversicherung – oder unechte Betriebsrente – einzahlt, sind komplett beitragsfrei. Für diesen Anteil zahlt er keine Krankenkassen- und Pflegebeiträge, für seine „echte“ Betriebsrente jedoch die vollen Beiträge.

    Was ist die Direktversicherung, die ja eines der fünf Durchführungswege der bAV ist? Laut „Haufe“ besteht die  „Direktversicherung nach der Legaldefinition des § 1b Abs. 2 S. 1 BetrAVG darin, dass der Arbeitgeber zum Zweck der betrieblichen Altersversorgung eine Lebensversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers abschließt und diesem oder dessen Hinterbliebenen ganz oder teilweise die (widerrufliche oder unwiderrufliche) Bezugsberechtigung für die Leistungen aus dieser Lebensversicherung einräumt“. Eine Direktversicherung ist also nichts anderes als eine Kapitallebensversicherung, die vom Arbeitgeber abgeschlossen wird mit dem Arbeitnehmer als Begünstigten. Und jetzt wird’s spannend: Ist der Arbeitnehmer selbst Versicherungsnehmer, wie gerade beschrieben, so handelt es sich dabei weder arbeits- noch ein steuerrechtlich um eine Direktversicherung, auch dann nicht, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer beispielsweise die Prämien zahlt oder ihm dafür Zuschüsse zum Lohn gewährt.

    Steuer- und Sozialrecht

    Und weil das immer noch nicht kompliziert genug ist, hat der Gesetzgeber noch eines daraufgesetzt, in dem er bei der Betriebsrente, pardon betrieblicher Altersversorgung, zwischen Steuer- und Sozialrecht unterscheidet. Direktversicherungen, die vor der Einführung des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG) am 1. Januar 2004 abgeschlossen worden waren, wurden nach § 40b des Einkommensteuergesetzes (EstG) pauschal besteuert, aber nur einmal, sprich in der Einzahlphase. In der Auszahlphase muss der Direktversicherte keine Steuer mehr zahlen. Die Macher der Sozialgesetzes sehen das indes anders und belasten Direktversicherte doppelt – in der Ein- und Auszahlphase. Als der Gesetzgeber das GMG rückwirkend einführte, gewährte er weder Vertrauensschutz noch ließ er einen Übergangszeitraum zu. Für die vor 2002 abgeschlossenen pauschal versteuerten Kapitallebensversicherungen fielen bis Inkrafttreten des GMG am 1. Januar 2004 keine Krankenkassenbeiträge auf die Kapitalleistung an. Seitdem jedoch müssen Direktversicherte dank einer Änderung des § 229 Abs. 1 Satz 3 SGB V (SGB steht für Sozialgesetzbuch)volle Beiträge zahlen: „Waren solche Kapitalleistungen bis dahin nur dann beitragspflichtig, wenn sie nach Beginn einer Rente vereinbart wurden (also praktisch die Rente abgefunden wurde), sind diese Kapitalleistungen ab 2004 auch dann beitragspflichtig, wenn sie schon vor Eintritt des Versicherungsfalles (‚originär‘) vereinbart wurden“, wie Dr. Markus Raulf, Syndikus des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) schreibt. Darüber hinaus sei mit dem GMG zeitgleich auch noch der Beitragssatz auf die bAV-Leistungen verdoppelt worden. Sprich, egal, ob jemand eine Betriebsrente bekommt oder eine einmalige Geldleistung aus seiner Kapitallebensversicherung – er zahlt immer den vollen Beitrag.

    Die Gelackmeierten sind vor allem jene Arbeitnehmer, die “echte Eigenbeiträge” gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 4 BetrAVG aus bereits versteuertem und verbeitragtem Entgelt, sprich aus dem Netto eingezahlt hatten. Sie zahlen doppelt Beiträge. Doppelt zahlen auch solche Alterssparer mit einem Gehalt oberhalb der 40b-Grenze.

    Betriebsrentner dürfen geschröpft werden

    Aber wie gesagt, das interessiert den Sozial-Gesetzgeber nicht. Er sagt, die Beitragslast wäre gerechtfertigt und geboten, um die Rentner “in angemessenem Umfang an der Finanzierung der auf sie entfallenden Leistungsaufwendungen zu beteiligen”. Sie werden von den obersten Verfassungsrichtern in dieser Meinung bestätigt. Dass das dem Solidarprinzip widerspricht, ist dem Gesetzgeber wurscht. Es sei “daher ein Gebot der Solidarität der Rentner mit den Erwerbstätigen, den Anteil der Finanzierung der Leistungen durch die Erwerbstätigen nicht noch höher werden zu lassen”. Dabei haben die heutigen Rentner bereits damals ihre Beiträge geleistet.

    Misstraut dem Staat

    Doppelverbeitragung, Vertrauensbruch und Rückwirkung sind auch verfassungsrechtlich gedeckt. Die Verfassungsrichter machen es sich einfach: Sie sagen, der Bürger dürfe sich in punkto Sozialrecht nicht auf Vertrauensschutz verlassen. Die Verbeitragung sei mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar. „Die Belastung dieser Leistungen mit dem vollen allgemeinen Beitragssatz beurteile sich nach den Grundsätzen über die unechte Rückwirkung von Gesetzen, denn die angegriffene Regelung greife mit Wirkung für die Zukunft in ein öffentlich-rechtliches Versicherungsverhältnis ein und gestalte dies zum Nachteil für die betroffenen Versicherten um“, so Raulf. Solche Regelungen seien verfassungsrechtlich grundsätzlich zulässig und entsprächen dem rechtsstaatlichen Vertrauensschutzprinzip, wenn das schutzwürdige Bestandsinteresse des Einzelnen die gesetzlich verfolgten Gemeinwohlinteressen bei der gebotenen Interessenabwägung nicht überwiege. Auf gut Deutsch, Sozialrecht darf alles, wenn es dem Gemeinwohlinteresse dient. Die Versicherten hätten, so Raulf weiter, nachdem der Gesetzgeber bereits im Jahr 1981 laufende Versorgungsbezüge in die Beitragspflicht einbezogen habe, in den Fortbestand der Rechtslage, welche die nicht wiederkehrenden Leistungen gegenüber anderen Versorgungsbezügen privilegierte, nicht uneingeschränkt vertrauen dürfen. Heißt auf gut Deutsch: Misstraut dem Staat. Übergangsregelungen seien verfassungsrechtlich nicht geboten gewesen, vor allem auch deshalb, weil bei der Einmalzahlung von Versorgungsbezügen den Versicherten schon am Anfang der Belastung die gesamte Liquidität zur Tragung der finanziellen Mehrbelastung zur Verfügung stehe. Heißt auf gut Deutsch: Seid froh, dass ihr einen Batzen Geld bekommen habt, den Betriebsrentner wird das Geld bis ans Lebensende abgeknöpft.

    Abnehmende Akzeptanz der Altersvorsorge

    Nach dem massiven Vertrauensbruch und angesichts des dramatischen Verfalls der Renditen von Direktversicherungen hat die Bundesregierung ein gewaltiges Problem, wie Prof. Dr. Stefan Sell analysiert. „Neben der grundsätzlichen Skepsis gegenüber kapitalgedeckten Alterssicherungsformen, zu denen auch die Betriebsrenten gehören, kommt der vielfach beschriebene Vertrauensverlust aufgrund der ‚Doppelverbeitragung‘ bei Betriebsrenten hinzu, der seinen Ursprung hat in dem ‚Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung‘ der damaligen rot-grünen Bundesregierung, das 2004 in Kraft trat und auch rückwirkend eine vorher nicht vorhandene Belastung von Betriebsrentnern eingeführt hat, was verständlicherweise eine Menge Empörung generiert hat.“ Ändert die Bundesregierung nichts an der Abzocke der Betriebsrentner, verliert diese Form der Altersversorgung an Akzeptanz – mit weitreichenden Folgen.

     

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  • Betriebsrente taugt nicht für die Altersvorsorge

    Betriebsrente taugt nicht für die Altersvorsorge

    Kann ein Indexfonds mehr als eine Betriebsrente? Ja! “Focus Online” hat’s durchgerechnet und kommt zu erstaunlichen Ergebnissen. Das heißt letztlich, die betriebliche Altersvorsorge ist ein Holzweg. Was taugt die Betriebsrente überhaupt? Das begreifen leider viele erst im Alter, wenn sie ausgezahlt wird.

    Deutschland begreift langsam, dass sich die Betriebsrente für viele nicht lohnt. Mainstream-Medien wie die „Münchner Abendzeitung“ und die “Kölnische Rundschau“ greifen das Thema auf.  Knackpunkte sind der zu niedrige Arbeitgeberzuschuss, Sozialabgaben in der Rente, Inflexibilität und zu geringe Rendite. Auch wenn Gewerkschaften wie die IG Metall für die betriebliche Altersvorsorge, verallgemeinernd auch „Betriebsrente“ genannt, trommeln, ändert das nichts an den systemischen Fehlern. Die Betriebsrentner merken,  dass netto nicht viel rum kommt. Teilweise werden ihnen im Nachhinein sogar bereits zugesagte Betriebsrenten wieder gekürzt, sodass von einer „wichtigen Säule der Altersvorsorge“, wie die „Münchner Abendzeitung“ in schreibt, nicht mehr viel übrig bleibt.

    Was taugt die Betriebsrente?

    von “Focus Online” hat das Angebot eines Versicherungsvertreter einmal konkret vorrechnen lassen im Vergleich zu einem Indexfonds, in den sich ja ebenfalls regelmäßig ansparen lässt. “Ich fragte den Vertreter, ob er mir das einmal vorrechnen kann. Auf der einen Seite 125 Euro über 25 Jahre in den MSCI World, auf der anderen 125 Euro in diese Basisrente. Das Ergebnis: Mit dem ETF-Sparplan (ETF steht für Exchange Traded Fund oder börsengehandelter Fonds) hätte ich nach den 25 Jahren rund 75 000 Euro gehabt. Unterstellt hatten wir dabei eine Durchschnittsrendite von fünf Prozent pro Jahr. Das war ja schnell zu rechnen.”

    Bei der Basisrente habe sich der Versicherungsvertreter schon etwas schwerer getan. Das Ergebnis: “Nach 25 Jahren hätte ich mit ein bisschen Zinsen 28 000 Euro eingezahlt und eine Steuerersparnis von rund 13 000 Euro gehabt. Macht zusammen: rund 41.000 Euro –  also deutlich schlechter. Klar ist die Summe garantiert und sicher und beides so nicht miteinander vergleichbar. Aber dafür auf potenziell über 30 000 Euro verzichten…?”

    Betriebsrente wird voll verbeitragt

    Was Schömann-Finck noch vergessen hat: Betriebliche Altersvorsorge wird voll verbeitragt, da fehlen weitere Tausende. Für einen Indexfonds muss er keine Krankenkassen- und Pflegebeiträge zahlen. Was er in der Einzahlphase an Sozialabgaben spart, holt sich der Staat im Alter zurück.

    Das Argument der Versicherungsvertreter “Wenn Sie das nicht machen, verschenken Sie Geld” wird zum Bumerang. Denn es ist genau umgekehrt: Wer eine betriebliche Altersvorsorge abschließt, verschenkt Geld. Die Chemie-Arbeitgeber haben das bereits begriffen und schreiben auf ihrer Internet-Seite: “Deswegen ist ein Ende auch der ‘gefühlten Doppelverbeitragung’ richtig und wichtig; anderenfalls bleiben die politischen Bekenntnisse zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung einschließlich der beitragsfreien Entgeltumwandlung oder der verpflichtenden Weitergabe einer Sozialversicherungsersparnis der Arbeitgeber Lippenbekenntnisse”.

    Zurück zu Schömann-Finck.

    Seine Tipps:

    Tipp 1: Nichts aufschwatzen lassen

    “Doch so leicht wollte sich der Vertreter nicht geschlagen geben. Denn man könnte ja die Steuerersparnis wiederum anlegen, argumentierte er. Also rechnete er einen Sparplan auf den MSCI World mit 42 Euro im Monat durch, also 34 Prozent von 125 Euro. Das bracht nochmal rund 26.000 Euro ein. Das Ergebnis war also noch immer schlechter. Und dabei hatten wir noch gar nicht berücksichtigt, dass die Basisrente sieben Prozent Verwaltungsgebühr im Jahr kosten sollte. Aber die lebenslange Rente, führte der Vertreter an. Auch hier rechneten wir wieder durch. Ergebnis: Ich müsste über 90 Jahre alt werden, um davon zu profitieren. Bis dahin hätte ich einfach nur mein angespartes Geld als Rente gekriegt.

    Tipp 2: Nicht nur auf Highlights schauen

    Die Steuerersparnis ist nicht alles und die Weitergabe der Sozialabgabenersparnis des Arbeitgebers auch nicht. “Schaut nicht nur auf die Highlights (30 Prozent Steuerersparnis! Lebenslage Rente!). Glaubt nicht den Behauptungen. Lasst euch ein Produkt vorrechnen und vor allem vergleicht es mit Alternativen. Betrachtet es nicht isoliert. Und habt keine Angst, es den Vertreter machen zu lassen. Das ist sein Job!

    Schömann-Finck weiß, dass sein Vergleich eine Vereinfachung ist.  Diese Kritik sei nur insofern richtig, weil natürlich nicht zwei Angebote zur Basisrente verschiedener Gesellschaften miteinander verglichen würden. Er vergleicht “zwei Möglichkeiten, fürs Alter vorzusorgen”. Das ist legitim.  Er stellt zwei Möglichkeiten, fürs Alter vorzusorgen nebeneinander. Die herkömmliche betriebliche Altersvorsorge auf Versicherungsbasis schneidet dabei schlecht ab.

    Wie gut ist die Metallrente?

    Die Metallrente gibt’s auch auf Fonds-Basis, insofern ist ein Vergleich natürlich einfacher. Ein Vergleich des Metallrente-Fonds mit einem herkömmlichen Indexfonds auf den marktbreiten MSCI World, wie es Schömann-Finck erwähnt hat, ist ernüchternd. Der Metallrente-Fonds bleibt über die Jahre immer weiter zurück. Das bestätigt Schömann-Fincks Skepsis. Die Metallrente bringt natürlich die gleichen Argumente ins Spiel wie der Versicherungsvertreter, den der Focus-Online-Redakteur hat rechnen lassen.

    Zum Chartvergleich: Die blaue Linie ist der Kursverlauf des Metallrente-Fonds, die schwarze Linie stellt den Kursverlauf eines herkömmlichen Indexfonds auf den MSCI World dar, in dem Fall des ComStage MSCI World UCITS ETF. Den Vergleich kann übrigens jeder selbst anstellen, in dem er die beiden Kursverläufe übereinander legt. Der Comstage-Fonds hat die Wertpapierkennung LU0392494562, der Metallrente-Fonds hat die Nummer LU0147989353. Der Vergleich bezieht sich auf den Zeitraum von sieben Jahren.

    Quelle: comdirect

     

    Bild von Steve Buissinne auf Pixabay

  • Was wir von den Ösis lernen können

    Was wir von den Ösis lernen können

    Österreich hat seit 2005 eine Rentenversicherung für alle mit der Folge, dass Altersarmut kein Thema ist. Pensionären geht es in Österreich deutlich besser. Davon kann sich Deutschland eine Scheibe abschneiden. Was wir von den Ösis lernen können.

    “Wer die gesetzliche Rente in Deutschland armutsfest und lebensstandardsichernd umbauen will, kommt an Österreich nicht vorbei”, proklamiert Matthias Birkwald, Rentenexperte der “Linken”. Die Linken haben für die Debatte um die Zukunft der gesetzlichen Rente hat eine Studie beim Wissenschaftlichen Dienst in Auftrag gegeben, die die beiden Altersvorsorgesysteme vergleicht. Die Studie kommt dabei auf folgende Werte:

    • Alterspension in Österreich: Männern 1678 Euro, Frauen 1028 Euro
    • Altersrenten in Deutschland: Männer 1148, Frauen 711 Euro

    In Österreich sind alle Pensionäre

    Die ewigen Skeptiker werden sofort sagen, Österreich und Deutschland seien nicht vergleichbar. Aber so ein Vergleich ist durchaus zulässig, denn die Lebensverhältnisse in beiden Ländern sind ähnlich. In beiden Ländern wird Deutsch gesprochen, beide gehören zu Mitteleuropa. Dann hören die Ähnlichkeiten auch schon auf.

    Beide Länder sind bei den Reformen ihrer Rentensysteme allerdings ganz unterschiedliche Wege gegangen, schreibt die Datev (Genossenschaft der Steuerberater). Das lasse sich an verschiedenen Zahlen festmachen, so die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung. Die Experten stellen eine Rechnung auf: Danach erhielten etwa langjährig versicherte Männer, die 2019 in Deutschland neu in Rente gingen, eine monatliche Altersrente von durchschnittlich 1148 Euro. Österreicher, die in den Ruhestand gehen, verbuchen dagegen am Monatsende 1678 Euro auf ihrem Konto  – bei 14 Auszahlungen pro Jahr. Nach 30 Beitragsjahren liegt die Mindestrente in Österreich bei 1136 Euro monatlich. Davon können deutsche Rentner nur träumen. Damit nicht genug, auch für die heute Jüngeren seien die Perspektiven in Österreich für zukünftige Rentner wesentlich besser als in Deutschland.

    Allerdings, das darf nicht verschwiegen werden, zahlen Österreicher auch höhere Beiträge für die gesetzliche Rente. Österreich setzt, anders als Deutschland, weiterhin weitgehend auf die umlagefinanzierte gesetzliche Rente (GRV), während in Deutschland das Rentenniveau systematisch abgeschmolzen wird. Übrigens, in Österreich sind auch die Selbstständigen einbezogen worden.

    Staat hat Rentner geschröpft

    „In Deutschland wurde und wird über die kommenden Jahre das Niveau dieser ‚ersten Säule’ dagegen deutlich reduziert, um den Beitragssatz in der GRV zu stabilisieren“, schreibt die Datev. Die Differenz sollte eben durch staatlich subventionierte Riester-Vorsorge ausglichen werden. Dumm nur, dass viele da nicht mitmachen – weil sie nicht wollen oder nicht können. Weder haben alle eine betriebliche Altersvorsorge, noch riestern sie. Nur etwas mehr als die Hälfte der Arbeitnehmer hierzulande habe Aussicht auf eine betriebliche Rente. Dazu kommt, dass viele Riester-Verträge kaum Rendite abwerfen – wie auch, da die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank viele Pläne zunichte macht. Diese Negativ-Trends werden sich eher noch verschlimmern. Wer betrieblich über eine Direktversicherung vorsorgte, wird in der Auszahlphase durch die Krankenkassen geschröpft, denn er muss annähernd 20 Prozent an sie abdrücken. Er zahlt den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil in die Kranken- und Pflegeversicherung, plus Zusatzbeitrag kommt er somit auf annähernd 20 Prozent. Proteste des Verein der Direktversicherungsgeschädigten haben zumindest erreicht, dass ein Freibetrag von 159, 25 Euro abgezogen wird. Das ist allerdings ein Tropfen auf den heißen Stein, wie der Vergleich mit Österreich zeigt.

    Höheres Rentenniveau in Österreich

    Österreicher dürfen sich den Experten der Hans-Böckler-Stiftung zufolge über ein Rentenniveau von 78,1 Prozent (brutto, vor Steuern und Sozialabgaben) und 91,6 Prozent (netto) aus freuen; in Deutschland sei das zukünftige Rentenniveau der GRV hingegen weitaus niedriger: 37,5 Prozent netto und 50,0 Prozent brutto, denn von der Brutto-Rente werden Kranken- und Pflegebeiträge abgezogen sowie die Steuern.

    Riester kann nicht alles ausgleichen

    Jetzt der entscheidende Satz: Der große Rückstand der Deutschen lasse sich durch private Zusatzvorsorge selbst unter den aus Sicht der Forscher zu optimistischen Annahmen der OECD nur zur Hälfte ausgleichen. Auch was die Rentenanpassung betrifft, sind die Österreicher besser dran: Während die österreichische GRV einen jährlichen Inflationsausgleich vorsehe, koppele die deutsche GRV die Rentenentwicklung an das Wachstum der Löhne, allerdings gedämpft unter anderem durch den sogenannten Nachhaltigkeitsfaktor. In den vergangen zehn Jahren hätten die unterschiedlichen Anpassungsmechanismen tatsächlich aber zu einem deutlich größeren Abstand geführt.

    Höhere Beitragssätze in Österreich

    Die Österreicher müssen vordergründig für ihre Rente tiefer in die Tasche greifen: Der Beitragssatz liege in der Alpenrepublik seit 1988 unverändert bei 22,8 Prozent, in Deutschland seien es im Jahr 2015 18,7 Prozent. Wer jedoch ein bisschen mehr will, als das, was ihm die GRV gönnt, muss riestern. Die vier Prozent für die Riester-Vorsorge hinzu gerechnet, unterscheiden sich die Beitragssätze in beiden Ländern kaum noch. Dazu kommt der Studie zufolge, dass die österreichischen Arbeitgeber einen höheren Anteil am Rentenbeitrag tragen als die Beschäftigten (12,55 Prozent versus 10,25 Prozent), während es in Deutschland umgekehrt ist. Übrigens, passen die Österreicher auch die Renten an die Pensionen an, was hierzulande einfach ausgeblendet wird.

    Die Forscher schlagen vor, den „Riester-Faktor aus der Rentenformel zu entfernen und so das Leistungsniveau der GRV zu stabilisieren“. Für den Sozialverband VdK ist eine Erwerbstätigenversicherung, in die alle Arbeitskräfte einzahlen, eine der zentralen Forderungen der VdK-Kampagne #Rentefüralle. Dafür gibt es mit Österreich ein erfolgreiches Vorbild.

    Ösis machen’s uns vor

    Insgesamt zeigt Österreich, dass es auch anders geht – zum Nutzen der Rentner. Nach den Reformen in Deutschland ist “ein System übrig geblieben, das in Zukunft viele noch nicht einmal vor Altersarmut schützen wird“, schreiben die Wissenschaftler der Hans-Böckler-Stiftung. Das habe zwei der Studie zufolge Ursachen:

    • Erstens erreiche weder die betriebliche noch die Riester-Rente alle Beschäftigten. Umfragen zeigen, dass nur rund 35 Prozent „riestern“. Aussicht auf eine betriebliche Rente haben gut 56 Prozent. Knapp 30 Prozent aller Arbeitnehmer nutzen keine der freiwilligen Vorsorgeformen. Das gilt besonders häufig für Beschäftigte mit niedrigen Einkommen. Sie hätten zwar eine zusätzliche Absicherung besonders nötig, verzichten aber darauf – oft aus finanziellen Gründen.
    • Zweitens bringen insbesondere viele Riester-Verträge nach Einschätzung der Wissenschaftler nicht die Renditen, die nötig wären, um Lücken in der gesetzlichen Rente auszugleichen. Das zeige sich an den hohen Gebühren und am stetig sinkenden Garantiezins, der von vier Prozent im Jahr 2000 auf mittlerweile nur noch 0,9 Prozent herabgesetzt wurde.

    https://twitter.com/oliverdasgupta/status/1301890204119248896

  • Für viele lohnt sich die Betriebsrente nicht

    Für viele lohnt sich die Betriebsrente nicht

    Deutschland begreift langsam, dass sich die Betriebsrente für viele nicht lohnt. Zuerst stand’s in der „Münchner Abendzeitung“, dann in der „Chemnitzer Zeitung“, dann im „Trierischen Volksfreund“ – letztlich in 20 Blättern. Knackpunkte sind der Arbeitgeberzuschuss und die Sozialabgaben in der Rente.

    Die betriebliche Altersvorsorge, verallgemeinernd auch „Betriebsrente“ genannt, ist in Verruf gekommen. Denn seit einigen Jahren werden Betriebsrenten ausgezahlt – und die „Betriebsrentner“ merken dann, dass netto nicht viel rum kommt. Sie lohnt sich nur für die wenigsten. Teilweise werden ihnen im Nachhinein sogar bereits zugesagte Betriebsrenten wieder gekürzt, sodass von einer „wichtigen Säule der Altersvorsorge“, wie die „Münchner Abendzeitung“ in ihrem am 20. August im Wirtschaftsteil erschienenen Artikel schreibt, nicht mehr viel übrig bleibt. Sie titelt deswegen auch „Die Betriebsrente lohnt sich nicht für jeden – was Berufstätige dazu wissen sollten“.

    Knackpunkte der Betriebsrente:

    • Der Zuschuss des Arbeitgebers
    • Steuern und Sozialabgaben

    Genau diese Punkte lassen Verkäufer von Betriebsrenten aber immer geflissentlich weg, schließlich soll der Kunde, sprich der abhängig Beschäftigte, ja den Altersvorsorgevertrag unterschreiben.

    Ralf Scherfling von der Verbraucherzentrale NRW mahnt, genau hinzuschauen und zu fragen, wann sich eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) für Arbeitnehmer auszahlt:

    Im Grunde genommen hat jeder Anspruch auf Entgeltumwandlung: „Jeder Arbeitnehmer hat grundsätzlich das Recht darauf, einen Teil des Gehalts mit der sogenannten Entgeltumwandlung für die Betriebsrente aufzuwenden”, wird Marta Böning, Arbeitsrechtlerin vom Deutschen Gewerkschaftsbund, von der „Münchner Abendzeitung“ zitiert. Dabei werde direkt aus dem Bruttolohn ein Sparbeitrag in einen Vorsorgevertrag gezahlt. Die Beiträge sind damit zunächst steuer- und sozialversicherungsfrei.

     

    Die Einschränkungen:

    • Voraussetzung für den Anspruch auf Entgeltumwandlung sei, dass der Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist und jährlich mindestens 240 Euro anspart, erklärt Klaus Stiefermann von der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (ABA). Wichtig sei auch, dass ein Anspruch in einem möglichen Tarifvertrag nicht ausgeschlossen wird, denn aus Tarifverträgen ergeben sich oft bereits Regelungen zur betrieblichen Altersvorsorge, wird der Experte von der „Münchner Abendzeitung“ zitiert.
    • Zu geringe Zuschüsse lohnen kaum: „Grundsätzlich müssen Arbeitgeber das Sparvorhaben bei Neuverträgen seit 2019 mit mindestens 15 Prozent des Umwandlungsbetrags unterstützen, heißt es vom Fondsverband BVI. Ab 2022 gelte dieser verpflichtende Arbeitgeberzuschuss auch für bestehende Entgeltumwandlungsvereinbarungen.“
    • Diese 15 Prozent sind ein Bonbon für den Arbeitgeber, aber ein saurer Apfel für den Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber spart sich 20 Prozent Sozialbeiträge und gibt nur 15 Prozent weiter, so will es das von der SPD initiierte Betriebsrentenstärkungsgesetz. Was der Arbeitnehmer an Sozialabgaben im Berufsleben spart, muss er in der Rente nachzahlen – und wer weiß, wie hoch die dann wegen der Alterung der Bevölkerung sein werden. Schon heute steigen die Pflegebeiträge kontinuierlich. Also, ein schlechtes Geschäft.
    • Die spätere Rente ist aber nicht nur sozialabgabenpflichtig, sondern auf sie muss der Rentner auch Steuern zahlen. „Anders als bei der gesetzlichen Rente müssen sie (die Rentner) in der Auszahlungsphase den vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag zahlen, der Freibetrag, liegt bei 159,25 Euro“, schreibt die „Münchner Abendzeitung“ ganz richtig. Unter Umständen sei bei niedrigen Arbeitnehmer-Zuschüssen eine Riester-Vorsorge möglicherweise vorteilhafter.
    • Weil der Arbeitnehmer wegen der Entgeltumwandlung weniger in die gesetzliche Rente sowie Kranken- und Arbeitslosenversicherung einzahlt, bekommt er natürlich im Fall der Fälle auch weniger gesetzliche Rente sowie das Kranken- und Arbeitslosengeld.
    • Die Betriebsrente bereitet auch beim Job-Wechsel Probleme. Denn nicht immer übernimmt der neue Arbeitgeber den bisherigen Vertrag. Wer beim neuen Arbeitgeber mit einem neuen Vertrag anfängt, zahlt neue Abschluss- und gegebenenfalls auch mehrfach Verwaltungskosten. „Denn nur selten kann und will man den Altvertrag mitnehmen“, so Scherfling Ob die Konditionen übertragbar seien, hänge von der Vertragsart ab.

    Betriebsrente lohnt sich selten

    Klaus Stiefermann meint, eine Betriebsrente könne sich aufgrund besserer Konditionen auszahlen: “Diese können nämlich manchmal deutlich attraktiver sein, als wenn man eine vergleichbare Versorgung auf dem Markt, zum Beispiel in Form einer privaten Lebensversicherung, ,kauft`”. Klar, dass er diese Meinung vertritt, gehören der ABA doch neben Unternehmen, auch Versorgungseinrichtungen und Versicherungen sowie Banken an. Er spricht pro domo und ist somit parteilich.

    Sozialabgaben nur gestundet

    Die Steuern- und Abgabenfreiheit in der Einzahlphase heißt lediglich, dass diese Abzüge gestundet sind, denn in der Auszahlphase wird der Rentner damit belastet. Steuerfrei sind auch nur Beitragszahlungen bis monatlich maximal 552 Euro; auf Beiträge bis zu 276 Euro im Monat entfallen außerdem keine Abgaben zur Renten-, Kranken- Pflege- und Arbeitslosenversicherung.

    Grundsätzlich kann jeder Arbeitnehmer der „Münchner Abendzeitung“ zufolge jährlich bis zu acht Prozent der jeweils aktuellen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei umwandeln. Auch Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld kämen laut BVI dafür in Frage. Investieren ohne Abzug von Sozialabgaben kann ein Arbeitnehmer bis zu vier Prozent – maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze bei 82 800 Euro (Stand 2020).

    Fünf Wege zur Betriebsrente:

    • Die zwei internen sind ein Rentenversprechen des Arbeitgebers über eine sogenannte Direktzusage oder eine Zusage über Unterstützungskassen.
    • Direktversicherung
    • Pensionskasse
    • Pensionsfonds

    Übrigens, der fast textgleiche Artikel, der in der „Münchner Abendzeitung“ und der „Chemnitzer Zeitung“ am 20. August erschien, tauchte in den darauf folgenden Tagen auf in:

    • „Gießener Anzeiger“
    • „Oberhessische Zeitung“
    • „Usinger Anzeiger“
    • „Lauterbacher Anzeiger
    • „Kreis-Anzeiger“
    • „Bürstädter Zeitung“
    • „Darmstädter Echo“
    • „Lampertheimer Zeitung“
    • „Main-Spitze“
    • „Wiesbadener Kurier“
    • „Wormser Zeitung“
    • „Idsteiner Zeitung“
    • „Allgemeiner Zeitung Mainz-Rheinhessen“
    • „Freies Wort“
    • „Meininger Tagblatt“
    • „Südthüringer Zeitung“
    • „Schwäbische Zeitung“
    • „Trierischer Volksfreund“
    • „Nordkurier“
    • „Kölnische Rundschau“
  • Abstand zwischen Pension und Rente immer größer

    Abstand zwischen Pension und Rente immer größer

    Pensionäre bekommen im Schnitt dreimal so viel wie Rentner – und der Abstand zwischen beiden Gruppen hat sich vergrößert. Klar, dass Beamte nicht zusätzlich vorsorgen müssen, anders als Rentenzahler. Und der Abstand zwischen Pension und Renten wächst.

    Ein Angestellter in Vollzeit muss 53,3 Jahre lang arbeiten, um auf das Niveau der Beamten-Mindestversorgung zu kommen, hat die „Rheinische Post“ recherchiert – und die liegt für einen Bundesbeamten bei 1760,73 Euro (Stand 2019), auf die er bereits nach fünf Jahren im Dienst einen Anspruch hat. Rentenzahler haben da schlechte Karten: Wer beispielsweise 1970 eine Lehre angefangen hat, dann ins Berufsleben eingestiegen ist, müsste noch bis 2023 arbeiten und dürfte erst mit 70 Jahren in Rente, um auf die Beamten-Mindestversorgung zu kommen.

    Die Zahlen stammen aus dem Bundesinnenministerium, das sie auf eine Anfrage der AfD-Fraktion herausgab. Konkret heißt das, 2019 habe, so die „Rheinische Post“ der durchschnittliche Versorgungsbezug eines Bundesbeamten bei 3148 Euro pro Monat gelegen. Das schafft kein Rentner – und da kann er noch so gut verdienen.

    3148 Euro Pension

    Pensionierte Bundesbeamte bekamen 2019 im Schnitt mit monatlich 3148 Euro annähernd das Dreifache dessen, was ein Rentner im Schnitt bekommt, der mit brutto 1110 Euro Altersrente auskommen muss. Das ist eine Differenz von 2038 Euro – und die sei im vergangenen Jahr im Vergleich zum Vorjahr sogar noch um monatlich 15 Euro gewachsen. Übrigens kommt nicht einmal jeder zweite Rentenbezieher laut „ntv“ auf tausend Euro, wie der Linken-Politiker Dietmar Bartsch anprangert.

    Das Argument, dass Pensionen ja versteuert werden müssen, Renten aber nicht, sticht schon längst nicht mehr, denn mittlerweile müssen auch Rentner ihr Ruhegeld versteuern, wenn auch noch nicht zu hundert Prozent. Derzeit sind es 80 Prozent für Neurentner.

    Genau wegen dieser Ungerechtigkeit fordert der Sozialverband VdK ein “Rentensystem für alle”. 

    Rentnern und Pensionären – zwei Welten

    Wer als gesetzlicher Rentner eine Betriebsrente oder Direktversicherung hat, zahlt sogar Vollbeiträge in die Krankenkassen, anders als der Beamte.

    Mit 62 Jahren in Pension

    Dazu kommt, dass Beamte im Schnitt früher in Pension gehen als Angestellte in Rente. Der „Rheinischen Post“ zufolge verabschiedeten sich Beamte und Richter des Bundes 2018 im Schnitt bereits mit 62,5 Jahren in den Ruhestand, wogegen das durchschnittliche Zugangsalter bei den Altersrenten bei 64 Jahre im Jahr 2018 lag, 2019 sogar bei 64,2 Jahre.

    Allein diese Zahlen zeigen, dass eine grundlegende Reform der Altersvorsorge längst überfällig ist, wogegen sich aber die Bundestagsabgeordneten in der Mehrheit sträuben. Was inde nicht sonderlich verwundert, sind doch viele von ihnen Beamte.

    Höhe der Pension

    Das Ruhegehalt von Beamtinnen und Beamten wird aus der ruhegehalt­fähigen Dienstzeit und den ruhegehalt­fähigen Dienstbezügen berechnet. Der Ruhegehaltssatz ermittelt sich auf der Grundlage der abgeleisteten Dienstzeit. Er erhöht sich für jedes Jahr ruhegehalt­fähiger Dienstzeit (in Vollzeit) um 1,79375 Prozent. Er ist begrenzt auf maximal 71,75 Prozent, die erst bei einer ruhegehalt­fähigen Dienstzeit von wenigstens 40 Jahren (in Vollzeit) erreicht werden. Der Wert 71,75 Prozent bezeichnet also den Höchstruhegehaltssatz. Der tatsächlich erreichte Ruhegehaltssatz liegt in der Regel darunter.

    Zum Stichtag 1. Januar 2019 betrug der durchschnittliche Ruhegehaltssatz bei den Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richtern des unmittelbaren Bundesbereiches für den Bestand 67,3 Prozent. Für die Versorgungszugänge lag der durchschnittliche Ruhegehaltssatz 2018 bei 66,4 Prozent. Die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge sind die in den letzten zwei Jahren vor Pensionierung zustehenden Dienstbezüge, grundsätzlich mit Ausnahme von Zulagen und Zuschlägen.

    “Focus Online” schreibt “Nicht mal Hälfte der Rentner kriegt 1000 Euro – Bundesbeamte kassieren Mehrfaches”. Millionen von Rentner müssen dem “Focus Online” zufolge mit weniger als 500 Euro im Monat auskommen. Dagegen habe die Mehrzahl der ehemaligen Bundesbeamten monatlich mehr als 2000 Euro zur Verfügung. „Nicht die Pensionen sind zu hoch, sondern die Renten zu niedrig”, wird Linken-Politiker Dietmar Bartsch von “Focus Online” zitiert.  Bartsch fordere eine Rentenversicherung, in die auch Abgeordnete, Beamte und Selbstständige einzahlen. „Das wäre ein wesentlicher Punkt, die Finanzierung fairer zu gestalten, das Vertrauen in die gesetzliche Rente zu stärken und höhere Renten zu ermöglichen, insbesondere für Menschen, die jahrzehntelang eingezahlt haben und trotzdem mit ihrer gesetzlichen Rente kaum über die Runden kommen“, so Bartsch.

    Auch “Bild der Frau” hat sich mit dem Thema beschäftigt und titelt “Rente vs. Pension: So groß ist die Differenz!”. Es werde darauf hingewiesen, dass die durchschnittlichen Arbeitnehmerrenten auch sehr kurze Erwerbsbiographien sowie kleine Renten, beispielsweise von Freiberuflern, umfasse. Richtig, Beamte haben kein Kündigungsrisiko wie Angestellte in der freien Wirtschaft. Wenn es dumm läuft, ist jemand monate- oder sogar jahrelang arbeitslos. Das senkt den Schnitt. Weiterhin könnten Beamte laut dem Bericht besonders häufig ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder eine ähnliche Ausbildung vorweisen. Das schlage sich natürlich, schreibt “Bild der Frau” in einem höheren Einkommen und damit einer höheren Rente nieder. Aber selbst Angestellte mit abgeschlossenem Hochschulstudium schaffen keinen Schnitt von 3148 Euro. Wenn es gut läuft, bekommen Angestellte maximal 2400 Euro Altersrente – das ist immer noch deutlich weniger als die 3148 Euro des Durchschnittspensionärs.

  • VdK fordert Rentensystem für alle

    VdK fordert Rentensystem für alle

    Die Forderungen des Sozialverbands VdK klingen radikal: eine Sozialversicherung für alle – und das bezogen auf Rente, Pflege und Arbeitslosenhilfe, finanziert durch eine Vermögensabgabe der Reichen.

    Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, hält nicht lange hinterm Berg mit dem was sie will. Sie fordert mehr Solidarität ein. Die Kosten der Krise müssten gerecht verteilt werden, deswegen sei eine Vermögensabgabe notwendig. Sie will die Super-Reichen heran ziehen zur Finanzierung der Krisenkosten. Sie rechnet vor, dass die eine Hälfte der Deutschen 99 Prozent des gesamten Vermögens hierzulande besitzt und die andere Hälfte nur ein Prozent – ein deutlich Beweis, wie ungleich das Vermögen hierzulande verteilt sei. Von der reichen Hälfte fordert sie mehr Solidarität und verlangt eine einmalige Vermögensabgabe. Ganz konkret würde dieses bedeuten, dass alle, die mehr als eine Million besitzen, einen relevanten Beitrag für die Gemeinschaft leisten sollen. Selbst bewohnte Immobilien blieben allerdings steuerfrei. „Der Effekt wäre enorm, wir sprechen von zusätzlichen Steuereinnahmen im Milliardenbereich“, so Bentele.

    Übrigens, in Deutschland gab es schon einmal eine Vermögensabgabe. Mit dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) wurden 1952 die Sachvermögen und sonstigen Vermögenswerte mit einer außerordentlichen Vermögensabgabe von 50 Prozent des Werts belegt (Lastenausgleich), wie das Portal Währungsreform-Vorbereitung schreibt. Alle Vermögenspositionen wurden dem Lastenausgleich unterworfen. Auf Grundstücke und Häuser wurde eine Zwangshypothek eingetragen. Der jeweils gewährte Freibetrag lag bei 5000 DM pro Person. Parallel dazu gab es eine Vermögensteuer von einem Prozent.

    VdK fordert Umbau der Sozialsystems

    Damit nicht genug, Bentele  fordert ferner einen komplette Umbau unseres Sozialsystems. „Mit einem solidarisch ausgestalteten Sozialversicherungssystem kommen wir alle besser durch die Krise“, so ihre Idee. Das Kurzarbeitergeld federe gerade enorm viel ab. Aber, „Selbstständigen fehlt zum Beispiel dieses Sicherheitsnetz“. Ihre Meinung nach sollen „alle Menschen in Deutschland in eine Sozialversicherung einzahlen“ – und wenn sie Sozialversicherung sagt, meint sie Rente, Kranken-,  Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Wie notwendig eine Reform beispielsweise eine Reform der Pflegeversicherung sei, zeige das Beispiel Bayern. So liege der Selbstzahleranteil in bayerischen Pflegeheimen derzeit bei 2018 Euro, was sich nur wenige leisten können. Das heißt, jeder dritte Heimbewohner lebe von Sozialhilfe, so die bayerische Landesvorsitzende Ulrike Mascher. Bentele fordert eine Rentenversicherung, „in die alle einzahlen“ – Selbstständige, Beamte und Abgeordnete. Sie kämpft für eine verpflichtende gesetzliche Krankenversicherung und eine Pflegevollversicherung.

    In den vergangenen 16 Jahren wurden vor allem Direktversicherte und Betriebsrentner von der Politik geschröpft, um das Gesundheitssystem am Laufen zu halten. Diese Gruppe zahlt seit 2004 mit Einführung des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG) den vollen Kranken- und Pflegebeitrag, das sind annähernd 20 Prozent. Die Lasten müssen, wie Bentele ganz richtig sagt, gerecht auf alle verteilt werden und nicht nur auf eine gesellschaftliche Gruppe. Dagegen wehrt sich der Verein der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) und stößt bislang bei den Politikern auf taube Ohren.

    Die Zeit sei reif für sozialpolitischen Ideen. Mit diesen Forderungen wird der VdK zur Bundestagswahl 2021 antreten. Die Corona-Krise habe schließlich gezeigt, was plötzlich alles möglich ist. Sie habe allerdings auch die Mängel offenbart. Bei der Digitalisierung hechelt Deutschland anderen Staaten hinterher. Es sei jetzt die Zeit, Weichen zu stellen und systemrelevante Themen zu diskutieren.

    Krisengewinner sollen zahlen

    Die Tilgung der Corona-Schulden dürfe nicht über kurz oder lang durch Leistungskürzungen im Sozialbereich erfolgen, wie teilweise bereits gefordert. „Das würde die soziale Ungleichheit weiter vorantreiben und den sozialen Frieden gefährden“, so Bentele. Das schade der Wirtschaft mehr als krisenbedingt vorübergehend steigende Sozialausgaben.

    Der VdK wolle sich bei der Steuergesetzgebung einmischen. Vor allem „Krisengewinner“ sollen jetzt ihren Beitrag leisten.

    Der VdK hat allein in Bayern 729 000 Mitglieder und bundesweit weit mehr als zwei Millionen.

  • Kann Scholz Kanzler?

    Kann Scholz Kanzler?

    Der jetzt zum SPD-Kanzlerkandidat gekürte Olaf Scholz hat 2003 maßgeblich daran mitgewirkt, dass Direktversicherungen voll mit Sozialabgaben belegt wurden – eine Sabotage der Altersvorsorge. Was taugt Scholz insgesamt als Kanzler?

    Nichts ist vergessen! War nicht Olaf Scholz 2003 Generalsekretär der SPD und hat er nicht damals für das umstrittene Gesundheitsmodernisierungsgesetz plädiert? Die „Frankfurter Rundschau“ vom 12. September 2003 beschreibt den Kampf um eine solidarische Krankenkasse. Damals hätte die Chance bestanden, Beamten, Selbstständigen, Vermietern und Kapitalbesitzern in eine solidarische Krankenkasse einzubinden, stattdessen bemühte sich Olaf Scholz, „den geforderten Systemwechsel auf  einen bloßen ‚Solidaritätsverbund aus privater und gesetzlicher  Krankenversicherung‘ klein zu kochen“. Statt sich für eine Bürgerversicherung einzusetzen, forcierte Olaf Scholz zusammen mit seiner Parteigenossin Ulla Schmidt – und der ausdrücklichen Billigung von Horst Seehofer (CSU) – das umstrittene  Gesundheitsmodernisierungsgesetz, das die Vollverbeitragung von Direktversicherten und Betriebsrentner erlaubt. Seit 2004 zahlt die davon Betroffenen den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil an der Krankenkasse sowie Zusatz- und Pflegebeitrag, insgesamt annähernd 20 Prozent – und das zehn Jahre lang.

    Ihm war voll bewusst, dass er mit diesem Gesetz die finanzielle Lebensplanung von Millionen Deutscher sabotiert. Das war Scholz und Ulla Schmidt aber gleichgültig. Was ist von einem solchen Kanzler noch zu erwarten?

    Kann Scholz Kanzler?

    Mal abgesehen von der Sabotage der Altersvorsorge – kann Scholz Kanzler? Anders als beispielsweise Norwegen hält sich der Staat hierzulande weitgehend aus Aktien heraus. Ja, Olaf Scholz verkündet sogar, sein „ganzes Geld trotz Minizinsen auf dem Sparbuch“ zu haben, wie „Focus Online“ ihn zitiert. Er vermitteln den Deutschen damit, Aktien und Fonds seien nichts für die Altersvorsorge – „die völlig falsche Botschaft“, wie „Focus Online“ meint. Nicht von ungefähr haben die Norweger pro Bürger ein Guthaben, die Deutschen jedoch Schulden. Scholz zeichnet sich durch sein Feindschaft aus gegen alles, was Aktien betrifft. Statt die Aktienkultur hierzulande zu fördern, entwarf er eine Finanztransaktionssteuer, die vor allem Aktionäre, nicht aber Zocken treffen würde. Sie ist gefloppt. Diese Steuer sollte die Grundrente finanzieren. Bei der Grundsteuerreform sorgte er für mehr Verwirrung als Klärung. Die Folge wird ein Flickenteppich an verschiedenen länderspezifischen Lösungen sein.  Finanzminister Olaf Scholz bestätige eindrucksvoll, so „Focus Online“, dass die Sozialdemokraten nicht mit Geld umgehen können. Scholz ist schließlich nicht irgendein Sozialdemokrat, sondern Finanzminister und ehemaliger Generalsekretär. Scholz sehe tatenlos bei der Entwertung seines Geldes durch die Inflation zu.

    Angesichts seiner Einstellung zu Aktien ist es nicht verwunderlich, dass Olaf Scholz die Börse im Besonderen und der Kapitalmarkt im Allgemeinen nicht sonderlich interessiert. Wie anders ließe sich sein Versagen im Fall Wirecard erklären? Wirecard ist indes nur ein Steinchen im Mosaik des Kontrollversagens. Der Bilanzskandal um den Zahlungsdienstleister Wirecard spielte sich sozusagen vor Scholz‘ Augen ab – und er hat einfach weggeschaut, denn die Finanzaufsicht BaFin steht unter seiner Ägide. Selbst die SPD sehe Handlungsbedarf, so die „Welt“. Für ihren finanzpolitischen Sprecher Lothar Binding stehe der Wirecard-Fall für ein wiederholtes „Totalversagen auf dem Finanzplatz Deutschland“. Er stellt die Bilanzmanipulationen in eine Reihe mit anderen Skandalen, beispielsweise dem Cum-Ex-Betrug und den Manipulationen des Zinssatzes Libor. Das alles geschah unter der Ägide des Finanzministers.

    Bei Digitalisierung nur Mittelklasse

    Als Kanzler will Scholz die Digitalisierung in Deutschland vorantreiben. Warum hat er das nicht schon während seiner Regierungszeit getan? Deutschland gehört nicht zu den Spitzenreitern bei der Breitbankverkabelung, die Ausstattung der Schulen lässt zu wünschen übrig, in punkto Innovation machen uns kleiner Länder wie Estland etwas vor. Beim E-Government hinkt Deutschland Schweden, Norwegen und Dänemark hinterher. Deutsche müssen immer noch zum Amt laufen, wenn sie Dokumente beantragen oder sich ummelden. „Das BMF (Bundesministerium für Finanzen) galt lange als Bremser für innovationsfördernde Maßnahmen wie einen großen Kapitalfonds für Start-ups (Zukunftsfonds) oder das Thema Mitarbeiterbeteiligung für Start-ups“, schreibt der „Berliner Tagesspiegel“.

    Obwohl Scholz noch vor einem Dreivierteljahr gegen die heutigen Parteichefs Saskia Esken und Norbert Walter-Borjans verloren hat, ist er jetzt der Kanzlerkandidat der SPD. Er sei mit seinem Ansehen, seiner Erfahrung und seiner Solidität „der richtige Kanzler in dieser Zeit“, zitiert der „Tagesspiegel“ Parteichef Norbert Walter-Borjans. Ist das so?

    Pressefoto: SPD – Norbert Walter-Borjans, Olaf Scholz und Saskia Esken | Foto: Thomas Trutschel / Photothek

  • Lohnt sich die Metallrente?

    Lohnt sich die Metallrente?

    Anfang Mai nahm der DVG die Metallrente genauer unter die Lupe und entdeckte einige Webfehler. Daraufhin hat das Versorgungswerk Metallrente reagiert. Journalistische Fairness gebietet, den Kritisierten zu Wort kommen zu lassen – in Form eines Gastbeitrags. Jeder kann sich somit sein eigenes Urteil bilden.

    Gastbeitrag von MetallRente*

    Das Versorgungswerk Metallrente wurde 2001 von der Gewerkschaft IG Metall und dem Arbeitgeberverband Gesamtmetall gemeinsam als Kind der Rentenreformen der 00er Jahre gegründet, die zu weitreichenden Absenkungen der Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung führten. Ziel dieser gemeinsamen Einrichtung der Tarifparteien war und ist es auch fast 20 Jahre später noch, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern den Aufbau einer guten zusätzlichen Betriebsrente zu ermöglichen und Arbeitgeber dabei zu unterstützen, hierfür verlässliche und tarifvertragskonforme Angebote zur Verfügung stellen zu können. Mit heute fast 800.000 Altersvorsorgesparerinnen und -sparern und über 120.000 privaten Absicherungen für finanziellen Schutz bei Berufsunfähigkeit, Erwerbsminderung oder -unfähigkeit sowie im Fall des Verlusts von Grundfähigkeiten ist Metallrente nicht mehr nur dem Anspruch nach, sondern tatsächlich zu einer Referenz geworden.

    Diese Erfolgsgeschichte wie auch die besondere Rolle der beiden Sozialpartner als Träger des Versorgungswerks erklärt, warum Metallrente besonders in den Fokus rückt, wenn es um die Bewertung der Gegenwart wie auch die Debatte um die Zukunft der betrieblichen Altersversorgung geht.

    Nicht nur der Verein der Direktversicherungsgeschädigten e.V. stellt sich angesichts schwankender Kapitalmärkte, Niedrig- bis Negativzinsen und auch bestimmter gesetzlicher Regelungen – etwa zur Beitragspflicht von Betriebsrenten – die berechtigte Frage: Lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge insgesamt – und lohnt sich im Besonderen die Metallrente?

    Um diese Frage(n) zu beantworten, muss zunächst unterschieden werden zwischen Rahmenbedingungen, die alle Betriebsrentenangebote in den sogenannten externen Durchführungswegen betreffen, und den spezifischen Bedingungen der Angebote von Metallrente.

    Beginnen wir mit den Regelungen, denen alle Betriebsrentenangebote unterliegen, die nicht in Form einer Direktzusage des Arbeitgebers „intern“, das heißt über die Bilanz des Unternehmens aus eigenen Mitteln, finanziert werden:

    Gefördertes Sparen per Betriebsrente

    Das Sparen für eine zusätzliche Betriebsrente wird staatlich gefördert, indem auf die Sparbeträge nur begrenzt Steuern und Sozialversicherungsbeiträge erhoben werden. Die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sparen hier, indem sie einen Teil ihres Bruttoentgelts in einen Betriebsrentenvertrag investieren. Den vereinbarten Entgeltteil zieht der Arbeitgeber direkt vom Bruttogehalt ab und leitet ihn an das Versorgungswerk weiter, das heißt zumeist an eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds – abhängig davon, was arbeitsrechtlich zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten vereinbart wurde. Diese „Bruttoentgeltumwandlung“ wird nach § 3.63 EStG in zweifacher Hinsicht gefördert: Beiträge von bis zu 3.312 Euro pro Jahr (vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze West 2020) können steuerfrei und beitragsfrei zum Aufbau einer Betriebsrente gespart werden. Nochmals 3.312 Euro pro Jahr können steuerfrei, aber beitragspflichtig zur Sozialversicherung in einen Altersvorsorgevertrag eingezahlt werden (acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze West 2020). Wer also monatlich bis zu 276 Euro für eine Betriebsrente spart, zahlt hierauf keinerlei Steuern und Sozialabgaben. Dies wirkt sich direkt auf die Höhe des Nettogehalts aus, denn um bei diesem Beispiel zu bleiben: Das spürbare Minus beträgt hier nur rund 134 Euro, obwohl fast das Doppelte jeden Monat in die Altersvorsorge fließt.

    Das Sparen für eine Betriebsrente ist auch mit der Riester-Förderung nach § 10a EStG aus dem eigenen Nettogehalt und mit direkten staatlichen Zulagen möglich. Nur wenige unserer Versorgungsberechtigten haben sich für diese Betriebsrentenförderung entschieden, weil das ständige Anpassungserfordernis im Zulagenverfahren für Beschäftigte und Arbeitgeber vergleichsweise kompliziert ist, wenn man die optimale Ausschöpfung der Zulagen sicherstellen will.

    Gesetzliche Rente allein reicht nicht

    Zusätzliche Altersvorsorge wird gefördert, weil sie notwendig ist. In der Regel wird die gesetzliche Rente allein später nicht ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard halten zu können. Die Forschung der letzten Jahre zeigt: Den meisten Menschen ist bewusst, dass sie im Laufe ihres Erwerbslebens zusätzlich sparen müssen, um auch nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben ein gutes Leben führen zu können. Das bestätigte auch unsere zuletzt 2019 veröffentlichte Metallrente Jugendstudie, die wir alle vier Jahre durchführen. Wie man spart, ist dabei jedem selbst überlassen und die Entscheidung für die „richtige“ Form der Altersvorsorge hängt von verschiedenen individuellen Faktoren ab. Allerdings sollte immer berücksichtigt werden, dass staatliche Förderung wie auch Zuschüsse des Arbeitgebers oder tarifvertraglich vereinbarte Leistungen nur für Sparverträge verwendet werden können, die eine Leistung erst im Alter vorsehen – also eine Altersvorsorge im engeren Sinne – und nicht für zeitlich flexibles und zweckungebundenes Sparen. Der Gesetzgeber wollte auch aufgrund der Absenkung der Rentenleistungen Anreize schaffen, damit die Menschen mit staatlicher Förderung entstehende „Rentenlücken“ selbständig schließen können. Bei der Entscheidung für eine Altersvorsorge sollte man deshalb prüfen, ob eine staatliche Förderung oder etwaige andere Zuschüsse dafür genutzt werden können. Ein ETF-Sparplan (Anmerkung der Redaktion: Sparplan, der auf börsennotierte Indexfonds setzt) oder ein separates Giro- oder Tagesgeldkonto werden beispielsweise nicht gefördert.

    Geld vom Chef nur für Betriebsrente

    Nur für eine Betriebsrente muss auch der Arbeitgeber Zuschüsse leisten, das heißt nur hier gibt es noch zusätzlich Geld vom Chef. Seit dem 1.1.2019 müssen Arbeitgeber bis zu 15Prozent des umgewandelten Entgelts als Zuschuss in die Betriebsrente der Beschäftigten zahlen, denn bei der Bruttoentgeltumwandlung sparen nicht nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Sozialversicherungsbeiträge, sondern auch der Arbeitgeber. Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz sind Arbeitgeber jetzt zur Weitergabe dieser Ersparnis verpflichtet worden. Ab 1.1.2022 gilt dies auch für bereits bestehende Betriebsrentenverträge. Tarifverträge können von diesen gesetzlichen Regelungen abweichen. Nach §1 Abs. 1 BetrAVG hat jede/r Arbeitnehmer/in einen gesetzlichen Anspruch auf ein Betriebsrentenangebot vom Chef.

    Um bei unserem oben genannten Beispiel zu bleiben, würde der Arbeitgeber bei 15 Prozent Zuschuss 35 Euro monatlich in den Vertrag einzahlen und der Nettoaufwand der/des Arbeitnehmers/in würde sich entsprechend auf 116 Euro pro Monat reduzieren, obwohl weiterhin 267 Euro gespart werden. Die Bestandsdaten von Metallrente zeigen, dass viele Arbeitgeber bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes in größerem Umfang freiwillige Zuschüsse für die Betriebsrente geleistet haben und weiter leisten. Um sich als attraktive Unternehmen zu positionieren und Fachkräfte langfristig an ein Unternehmen zu binden, werden diese Leistungen vom Chef in der Zukunft eher noch zunehmen.

    Betriebe legen noch was drauf

    In vielen Branchen gibt es zusätzliche tarifvertragliche Leistungen, auf die sich die Sozialpartner verständigt haben, um Beschäftigte beim Aufbau ihrer zusätzlichen Altersvorsorge zu unterstützen. In der Hauptbranche von Metallrente, der namensgebenden Metall- und Elektroindustrie, gibt es beispielsweise die Altersvorsorgewirksamen Leistungen (AVWL) in Höhe von derzeit 319 Euro pro Jahr für Vollzeitbeschäftigte. Diese Zuschüsse sollten sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in tarifgebundenen Unternehmen nicht entgehen lassen, denn sie führen zu einer weiteren Entlastung des Nettoaufwands auf 106 Euro, wenn wir unser Beispiel fortführen.

    In der Holz- und Kunststoffindustrie, in der Textilindustrie, aber auch in den chemischen Industrien und vielen weiteren gibt es Leistungen für die Altersvorsorge der Beschäftigten per Tarifvertrag. Wie bei den staatlichen Förderungen wird in den Tarifverträgen definiert, wann das Geld zu leisten ist und wofür dieses Geld verwendet werden darf.

    Beitragspflicht in der Rente

    Rentnerinnen und Rentner müssen auf ihre Betriebsrente Sozialversicherungsbeiträge zahlen. 2004 wurden für Betriebsrentner die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Zahlung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen auf Betriebsrenten – ohne Bestandsschutz für damals schon existierende Verträge – verschlechtert. Betriebsrenten sind seitdem grundsätzlich beitragspflichtig zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Egal, ob sie per Brutto- oder Nettoentgeltumwandlung angespart wurden. Diese Gesetzesänderung wurde seither in der Öffentlichkeit viel diskutiert, kritisiert und ihre Rücknahme gefordert. Nicht zuletzt führte sie zur Gründung von Interessenverbänden wie dem DVG e.V. Auch Metallrente und die Gesellschafter des Versorgungswerks, IG Metall und Gesamtmetall, haben diese gesetzliche Neuregelung vielfach und bis heute andauernd kritisiert. Denn sie wurde vor dem Hintergrund von Finanzierungsengpässen der gesetzlichen Krankenversicherungen beschlossen, die heute so längst nicht mehr bestehen, und stellt für die Altersvorsorge ein Hemmnis dar, die der Staat gleichzeitig von seinen Bürgerinnen und Bürgern erwartet beziehungsweise selbst notwendig gemacht hat.

    Ab 2020 Freibetrag von 159,25 Euro

    Zum 1.1.2020 wurde bei der Beitragspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung für Betriebsrentenleistungen auf Basis der Bruttoentgeltumwandlung gesetzlich nachgebessert und die vormals bestehende Freigrenze in einen echten Freibetrag in Höhe von derzeit 159,25 Euro umgewandelt. Das heißt, seither müssen nur auf Betriebsrentenzahlungen ab 159,26 Euro Sozialversicherungsbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung entrichtet werden. Betriebsrenten unterhalb von 159,25 Euro monatlich sind damit aktuell sogar bessergestellt als Leistungen aus der gesetzlichen Rente. Faktisch bedeutet dies, dass Rentner/innen bis zu einer Rentenhöhe von aktuell 318,50 Euro durch die Einführung des Freibetrags ebenfalls den halben Beitragssatz zur GKV zahlen. Erst oberhalb dieser Summe realisiert sich der volle Beitragssatz – grundsätzlich immer um die Ersparnis aus dem Freibetrag reduziert. Die gesetzliche Pflegeversicherung ist von dieser Verbesserung leider ausgenommen worden. Hier besteht die Freigrenze weiter, was die Bewertung leider erheblich erschwert: ab 156,26 Euro Betriebsrente pro Monat fallen die vollen Beiträge zur Pflegeversicherung an – und zwar ab dem ersten Euro.

    Der Begriff der „Doppelverbeitragung“ wird in diesem Kontext aus fachlicher Sicht häufig falsch verwendet. Meist ist damit gemeint, dass die/der Rentner/in den vollen Beitragssatz in Höhe von derzeit 18,6 Prozent zur Krankenversicherung leisten muss. Bis zum Renteneintritt teilen sich dagegen Arbeitgeber und Arbeitnehmer/innen den Beitrag jeweils zur Hälfte. Richtigerweise wäre hier also von „Vollverbeitragung“ zu sprechen. Die eigentliche „Doppelverbeitragung“ bei per Bruttoentgeltumwandlung angesparten Betriebsrenten tritt erst dann ein, wenn ein/e Beschäftigte/r während des Erwerbslebens Beiträge oberhalb der Sozialversicherungsfreiheit in Höhe von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze West für die Altersvorsorge umgewandelt hat. Wenn man also mehr als derzeit 267 Euro pro Monat in eine Betriebsrente einzahlt, muss man ab 268 Euro Sozialversicherungsbeiträge abführen – und auf die Betriebsrente später werden nach Überschreiten des Freibetrags nochmals Sozialversicherungsbeiträge fällig. Nur in diesen Fällen handelt es sich tatsächlich um eine „Doppelverbeitragung“.

    So oder so: Wer im eigentlich notwendigen Umfang für eine zusätzliche Betriebsrente spart, die später wirklich ausreicht, um die individuelle Rentenlücke zu schließen, muss  Sozialversicherungsbeiträge in voller Höhe bezahlen. Auch deshalb ist es sehr wichtig, bei der Entscheidung für eine Altersvorsorge nicht nur auf die in der Regel ausgewiesene spätere Bruttoleistung zu schauen, sondern auch eine Nettobetrachtung vorzunehmen. Das Versorgungswerk Metallrente hat sich diese im Markt noch unübliche Betrachtungsweise auf die Fahnen geschrieben und baut derzeit schrittweise beispielsweise alle Schnellrechner und Informationen in Materialien und auf der Website um, sodass die für Verbraucherinnen und Verbraucher relevante Netto-Betriebsrente ebenfalls auf den ersten Blick ersichtlich ist.

    Steuerpflicht in der Rente

    Rentnerinnen und Rentner müssen ihre Betriebsrente außerdem versteuern. Genau wie die gesetzliche Rente schrittweise steuerpflichtig wird, sind auch Betriebsrenten nach dem individuellen Steuersatz als Rentner/in steuerpflichtig. Zurzeit liegt der durchschnittliche Steuersatz im Rentenalter bei rund 15 Prozent. Der tatsächliche Steuersatz hängt natürlich von der individuellen Einkommens- und Vermögenssituation ab. Um die Netto-Betriebsrentenleistung zu bewerten, sollte deshalb auch abgeschätzt werden, wie hoch später der voraussichtliche Steuersatz individuell ausfallen wird und ab welchem Einkommen die geltenden Steuerfreibeträge voraussichtlich überschritten werden.

    Kapitalauszahlung besonders belastet

    Von der Sozialversicherungspflicht sind Kapitalauszahlungen von Betriebsrenten besonders betroffen. Wenn man sich seine angesparte Betriebsrente zum Vertragsablauf oder zum Renteneintritt als Kapital auf einen Schlag auszahlen lässt, wird die Summe fiktiv auf zehn Jahre verteilt, das heißt durch 120 (Monate) geteilt, um die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu bemessen.

    Die Entscheidung, sich die Betriebsrente einmalig als Kapital auszahlen zu lassen, ist deshalb in der Regel kein gutes „Geschäft“, aber individuell natürlich in einigen Fällen notwendig, beispielsweise um einen Immobilienkredit zu tilgen. Von einem angesparten Betriebsrentenkapital in Höhe von beispielsweise 50.000 Euro verbleiben nach Steuern und Sozialversicherungsabgaben nur noch rund 28.500 Euro, wenn der Rentenbeginn nach 2040, also nach Eintritt der vollen Steuerpflicht auch für die gesetzliche Rente liegt, und ein durchschnittlicher Steuersatz von 24,7 Prozent angenommen wird.

    Die Erfahrungen von Metallrente zeigen, dass bei der Kapitalauszahlung die meisten „Fehler“ gemacht werden, das heißt man lässt sich das Kapital beispielsweise bereits in dem Jahr auszahlen, in dem man noch berufstätig ist und Einkommen wie Steuersatz entsprechend hoch sind. Dabei bieten die meisten Betriebsrentenverträge die Möglichkeit, den Auszahlungstermin passend zum Renteneintritt, beispielsweise erst im Folgejahr, im ersten Jahr also, in dem das Erwerbseinkommen weggefallen ist, zu wählen. Allein diese terminliche Gestaltung, die in der Regel ganz problemlos möglich ist, kostet viele unnötig Steuern. Metallrente arbeitet deshalb im Sinne der Versorgungsberechtigten an einem Tool, das dabei hilft, auch die Entscheidung für eine Kapitalauszahlung möglichst individuell optimal zu gestalten. Ein solcher Rechner kann natürlich keine qualifizierte individuelle Beratung ersetzen, aber zumindest angehenden Ruheständlerinnen und Ruheständlern damit erste Ansatzpunkte an die Hand geben. Grundsätzlich bleibt aber in den meisten Fällen die monatliche Betriebsrente das bessere – weil auch vom Gesetzgeber gewollte – Modell, denn sie leistet wirklich bis zum Lebensende und bietet den notwendigen und planbaren finanziellen Spielraum, den man selbst und die Angehörigen brauchen.

    Wie sieht die Rendite aus?

    Niedrig- bis Negativzinsen sowie Schwankungen an den Kapitalmärkten belasten Sparerinnen und Sparer – mindestens in Form nur noch sehr geringer Garantiezinsen von derzeit 0,9 Prozent mit eindeutig weiter sinkender Tendenz. Davon betroffen sind nicht nur Betriebsrentenverträge, sondern alle Altersvorsorgeverträge. Eine Ausnahme bilden individuelle Fonds- oder Aktieninvestments, bei denen Sparerinnen und Sparer aber nicht nur das volle Gewinn-, sondern auch das volle Verlustrisiko tragen.

    Die Stärke der Rentenversicherungen inklusive der Betriebsrenten besteht unter den Gegebenheiten der Märkte darin, gerade eher sicherheitsorientierten Menschen zumindest den Beitragserhalt garantieren zu können beziehungsweise auch gesetzlich garantieren zu müssen. Hierfür steht die sogenannte Bruttobeitragsgarantie, die die Summe der eingezahlten Beiträge abzüglich der Kosten des Vertrags beispielsweise auch für eine Berufsunfähigkeitsversicherung im Rahmen der Betriebsrente umfasst und sichert. Eine solche Garantie mag zunächst selbstverständlich klingen, doch der Versuch, einen vergleichbaren Vermögensaufbau heute via Girokonto oder Tagesgeldkonto zu erreichen, würde bereits an dieser Garantie scheitern. Gleiches gilt für Fonds, Aktien oder günstige ETF (Exchange Traded Funds oder börsengehandelte Indexfonds): sobald ein bestimmter Betrag zu einem bestimmten Zeitpunkt, beispielsweise für die Ablösung eines Immobilienkredits, benötigt würde, besteht keinerlei Garantie, dass die Märkte auch genau dann entsprechend positiv performen. Diese Risikotragfähigkeit können sich viele Menschen leisten, aber bei Weitem nicht alle.

    Es wäre sicher für alle DVG-Mitglieder interessant zu erfahren,
    wer eine Metallrente hat und
    vor allem
    welche Erfahrungen er damit gemacht hat.
    Wir freuen uns auf Kommentare – entweder per Mail an info@dvg-ev.org
    oder besser noch im Forum
    .

    Eine Betriebsrente entfaltet auch an dieser Stelle nochmals die Förderungs- und Zuschussvorteile gegenüber anderen Formen der Altersvorsorge, denn es werden nicht nur die von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern netto selbst aufgebrachten Beiträge garantiert, sondern die Gesamtbeiträge, die durch die Steuer- und Sozialversicherungsersparnis, durch Zuschüsse vom Chef und gegebenenfalls noch weitere tarifvertragliche Leistungen als Beiträge in den Vertrag geflossen sind. In unserem oben genannten Beispiel wären dies 276 Euro pro Monat über all die Jahre abzüglich der Kosten für Verwaltung und gegebenenfalls Zusatzversicherungen.

    Zinsen oder Sicherheit?

    Dennoch kostet eine solche Garantie grundsätzlich Geld und dies vor allem in Form nicht erzielter Renditen, weil das Kapital weniger risikoreich angelegt werden kann. Wer sich nicht mit weniger Rendite begnügen möchte, sollte sich auch bei der Betriebsrente für fondsgebundene Angebote oder für Pensionsfonds entscheiden, die in Aktien investieren und damit höhere Erträge erwirtschaften können, aber die Beiträge trotzdem durch Risikomanagement kollektiv sichern. Um den Beitragserhalt zu gewährleisten, bräuchte es bereits heute im Grunde schon keine Garantien mehr, sondern große Kollektive mit intelligenten kollektiven Puffermechanismen und starken Sozialpartnern, die über Garantien hinaus künftig auch wieder höhere Betriebsrenten erwirtschaften könnten – ohne individuelle Risiken des Totalverlusts, wie sie die/der einzelne Sparer/in trägt. Auch den Weg hierfür hat der Gesetzgeber mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz bereits 2017 unter hohen Auflagen geebnet. Die Sozialpartner haben diesen Ball bisher noch nicht aufgenommen. Klar ist aber: Renten- wie Betriebsrentenverträge am Markt können Sparerinnen und Sparern nicht beides versprechen: gute Zinsen und absolute Sicherheit.

    All diese genannten Punkte treffen auf alle Betriebsrentenverträge zu, die der Arbeitgeber nicht über die Bilanz in Form sogenannter Direktzusagen finanziert. Sie gelten für ein Versorgungswerk wie Metallrente ebenso wie für alle anderen Anbieter. Wir haben deshalb den Gesprächsfaden mit dem Verein der Direktversicherungsgeschädigten e.V. wieder aufgenommen, weil aus der Kommunikation des DVG e.V. der missverständliche Eindruck entstehen könnte, nur für eine Metallrente müssten die genannten Sozialversicherungsbeiträge wie auch Steuern entrichtet werden – bis hin zur falschen Schlussfolgerung, eine Metallrente lohne sich nicht, wenn man die Entwicklung eines ETF mit der des Metallrente-Fondsportfolios vergleiche. Zum Abschluss möchten wir deshalb die Angebote der Metallrente noch einmal konkret betrachten.

     

    Lohnt sich die Metallrente?

     

    Das gemeinsame Versorgungswerk Metallrente von IG Metall und Gesamtmetall hat seit 2002 für Arbeitgeber wie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Betriebsrentenangebote über die drei wichtigsten Durchführungswege angeboten: Das sind die Metall-Direktversicherung, die Metall-Pensionskasse und der Metall-Pensionsfonds. Welcher Durchführungsweg im Betrieb angeboten wird, entscheidet der Arbeitgeber, teilweise gemeinsam mit dem Betriebsrat. In der Metall-Direktversicherung und der Metall-Pensionskasse konnten beziehungsweise können sich Altersvorsorgesparer/innen in der Regel zwischen den Anlagevarianten GARANTIE, PROFIL und CHANCE entscheiden, sofern der Arbeitgeber diese Wahloption nicht vertraglich begrenzt hat.

    Mehrheit für „Garantie“

    Die große Mehrheit unserer Versorgungsberechtigten hat sich bis heute für die Anlagevariante GARANTIE entschieden. Hier wird das Altersvorsorgekapital vollständig in den Deckungsstöcken unserer vier Lebensversicherungspartner, und damit besonders sicher, angelegt. Bei Gründung des Versorgungswerks, als noch Zinsen von 3,5 Prozent zugesagt werden konnten, erschien dieses Angebot den meisten Sparerinnen und Sparern als besonders attraktiv – und im Vergleich zu den aktuellen 0,9 Prozent war und bleibt diese Entscheidung für das Angebot auch richtig und lohnend.

    Weil sich gerade mit Staatsanleihen und anderen Zinsträgern in den letzten Jahren immer weniger Zinsen erwirtschaften ließen und infolge dessen auch die Garantiezinszusagen stetig zurückgingen, haben sich mehr und mehr Sparer/innen für die Anlagevariante PROFIL entschieden, die wir 2013 eingeführt haben und die ebenfalls zu 100 Prozent in den Sicherungsvermögen unserer vier Lebensversicherungspartner investiert, aber hier vergleichsweise renditestärker angelegt wird. Erträge aus der jährlichen Überschussbeteiligung erhöhen hier das Vorsorgekapital und können nicht mehr verloren gehen. Zum Rentenbeginn berechnen wir die Rente aus dem aufgebauten Vorsorgekapital zu den gültigen Rechnungsgrundlagen. Eine feste Verzinsung ist hier nicht garantiert, um das Kapital flexibler anlegen zu können. Die laufenden Überschussbeteiligungen erhöhen auch zunächst nicht die garantierte Mindestrente. Die Versicherten erhalten im Angebot PROFIL aber eine höhere Überschussbeteiligung, als sie mit einem klassischen Garantie-Angebot möglich ist und eine insgesamt höhere Gesamtverzinsung.

    Ab 2005 Metall-Pensionsfonds

    Aufgrund des langfristigen Trends von Niedrig- bis Negativzinsen hat Metallrente bereits 2005 den eigenen Metall-Pensionsfonds gegründet, um Sparerinnen und Sparern ein nachhaltig renditeorientiertes Angebot unterbreiten zu können. Der Metall-Pensionsfonds investiert zu 80 Prozent in Aktien und Fonds im eigens aufgelegten Metallrente-Fondsportfolio. Wir haben das Fondsportfolio unter anderem deshalb geschaffen, um über Kosten wie auch Anlagekriterien immer wieder im Sinne der Versorgungsberechtigten neu verhandeln zu können. Dies haben wir in der Vergangenheit immer wieder erfolgreich getan, wie es unseren öffentlichen Monatsberichten zu entnehmen ist, auch wenn diese leider noch nicht so übersichtlich und aussagekräftig sind, wie wir uns dies wünschen würden – aber auch an der Verbesserung unserer Berichte für unsere Versicherten arbeiten wir kontinuierlich.

    Zudem konnten wir im eigenen Metallrente-Fondsportfolio von Beginn an Nachhaltigkeitskriterien umsetzen, die uns und unseren Sozialpartnern wichtig sind und diese immer wieder justieren. Damit gehörten wir zu den „first movern“ gerade im Markt der betrieblichen Altersversorgung. Und unsere Analysen zeigen: die Einhaltung von Compliance-, sozialen und ökologischen Standards hat unsere Versorgungsberechtigten im Vergleich keine Rendite gekostet. Wir sind auch heute stolz darauf, bereits 2011 die Prinzipien für Nachhaltiges Investieren der Vereinten Nationen (UN-PRI) unterzeichnet zu haben und dort jedes Jahr über unsere Fortschritte berichten zu dürfen. Unsere Berichte sind ebenfalls öffentlich auf der UN-PRI Website abzurufen.

    Die Gründung des Metall-Pensionsfonds und des Metallrente-Fondsportfolios haben uns darüber hinaus ermöglicht, auch in der Metall-Direktversicherung und der Metall-Pensionskasse die Anlagevariante CHANCE anzubieten: eine fondsgebundene Betriebsrente, bei der ein großer Teil des Kapitals in das Metallrente-Fondsportfolio investiert wird und in der einmal erzielte Renditen durch eine dynamische Garantieerhöhung gesichert werden. Über den Beitragserhalt hinaus wird in diesem Angebot eine Mindestleistung garantiert, die sich also bei guter Performance unseres Fonds erhöht, aber in schlechten Marktphasen nicht sinken kann.

    Im Metall-Pensionsfonds bieten wir nur eine Anlagevariante an, um einerseits die Kosten für das Fondsmanagement so gering wie möglich zu halten und andererseits aus der Überzeugung heraus, dass ein hoher Aktienanteil gerade über lange Laufzeiten für Sparerinnen und Sparer am Ende die höchstmögliche Betriebsrente erzielt. Auch im Metall-Pensionsfonds garantieren wir eine Mindestleistung oberhalb des Beitragserhalts und haben ein Ablaufmanagement implementiert, sodass das Kapital der Versorgungsberechtigten mit steigendem Alter schrittweise in sicherere Anlageklassen umgeschichtet wird, damit erzielte Renditen und in Aussicht gestellte Leistungshöhen zum Rentenbeginn auch wirklich zur Verfügung stehen.

    Wertentwicklung des Metallrente Fonds Portfolio

    metallfonds_benchmark

    Der Metallrente Fonds Portfolio (ISIN LU1190435906) hat als Benchmark, sprich Messlatte, eine Mischung aus: 
    56 % MSCI World Total Return, 22 % MSCI EM Emerging Markets Total Return, 11 % ICE BOFAML Global High Yield
    Constrained Index, 11 % JP Morgan EMBI Global Diversified Return.                                                      Quelle: Metallrente

    Wertentwicklung Metallrente Fonds mit Benchmark

    metallfonds_msci_highyield

    Wertentwicklung des Metallrente Fonds Portfolio (ISIN LU1190435906) im Vergleich zu den Einzel-Indizes der 
    Metallrente-Fonds-Portfolio-Benchmark:  MSCI World Total Return, MSCI EM Emerging Markets Total Return und
    einem Global Funds High Yield Bonds Index.                                             Quelle: comdirect

    Natürlich kosten auch hier das Fondsmanagement einschließlich Risiko- und Ablaufmanagement und die Garantien Geld in Form von nicht erzielten Renditen, die im Vergleich zu einem ETF ohne Garantien und Risikomanagement ins Gewicht fallen. Welche Form der Altersvorsorge die richtige ist, hängt hier wiederum von der individuellen Risikotragfähigkeit ab.

    Ein fairer Vergleich, auch von Renditen, vergleicht Äpfel mit Äpfeln. Zuletzt haben wir einen solchen im Januar 2020 durch das unabhängige Institut für Vorsorge- und Finanzplanung (IVFP) durchführen lassen. Das Gutachten von Prof. Dr. Thomas Dommermuth und seinem Team hat unsere aktuellen Betriebsrentenangebote mit aktuellen privaten Rentenversicherungsangeboten verglichen. Weil wir inzwischen ein großes Kollektiv sind und hinter uns zwei starke Sozialpartner stehen, können wir jedem Arbeitgeber, egal wie groß sein Betrieb ist, und damit auch allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf der Kostenseite rabattierte Großkundenkonditionen bieten, die auch jedes Betriebsrentenangebot eines einzelnen Lebensversicherungsunternehmens übertreffen.

    Ja, Metallrente lohnt sich

    Bei einem durchschnittlichen Jahresgehalt von 40.000 Euro brutto und einem ebenfalls durchschnittlichen Jahresbeitrag in eine Metall-Direktversicherung Betriebsrente von 1.200 Euro pro Jahr sowie einem Vertragsbeginn im Alter von 35 Jahren beträgt der Vorteil gegenüber einer identischen privaten Rentenversicherung 50,47 Prozent und die reine Produktrendite der Metallrente liegt bei 3,8 Prozent. Auch im Vergleich zu einem ETF kann sich dies bei null Risiko durchaus sehen lassen.

    Ein jüngerer Sparer, der sich bereits mit 25 Jahren unter sonst gleichen Rahmenbedingungen für den Metall-Pensionsfonds entscheidet, erzielt sogar eine reine Metallrente-Rendite von 4,82 Prozent und einen Vorteil gegenüber einem identischen privat besparten Fonds von 39,45 Prozent.

    Um künftig noch besser darüber informieren zu können, für wen sich welches unserer Angebote im Vergleich zu einer privaten Rentenversicherung lohnt, arbeiten wir derzeit an einer Kooperation mit dem IVFP, um gemeinsam das präziseste Rechentool unter Einbeziehung aller steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen zu entwickeln.

    Welche Altersvorsorge ist die richtige?

    Diese Fragen bleiben individuell zu beantworten und hängen von vielen und unter anderem von den oben beschriebenen Faktoren ab. Durch ihre Kombination von staatlicher Förderung, Zuschüssen des Arbeitgebers und gegebenen falls zusätzlichen tarifvertraglichen Leistungen sowie Kostenkonditionen, die nur große Kollektive durchsetzen können, ist die betriebliche Altersversorgung selbst in Zeiten von Niedrig- bis Negativzinsen im Vergleich zu anderen Formen sehr effizient – und sie ist dabei trotzdem sicher.

    Wer sich entscheidet, allein aus dem Netto zu sparen, verzichtet auf staatliche Förderung wie auf Geld des Arbeitgebers und wird dadurch in der Regel auch nur geringere Sparbeiträge aufbringen können. Selbst bei hohen Renditen können schon diese Beitragsunterschiede kaum ausgeglichen werden. Wer allein spart, spart zudem zu den Konditionen des Fondsanbieters oder des Lebensversicherungsunternehmens, die diesem die eigenen Profite sichern – und profitiert nicht von der Verhandlungskraft eines großen Kollektivs und starker Tarifvertragsparteien. Auch diese höheren Kosten schmälern im Vergleich die Performance. Und nicht zuletzt sind auch die Einkommen und Vermögen aus solchen privaten Rentenverträgen, Aktien- oder Fondsinvestments nicht steuerfrei zu haben. Derzeit beträgt die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge 25Prozent.

    Metallrente empfiehlt deshalb eine fundierte individuelle wie qualifizierte Beratung mit Unterstützung der besten Rechentools und natürlich auch unter Einbeziehung der Netto-Betrachtung. Auch fast zwanzig Jahre nach der Gründung halten wir an unserem Ziel fest, den Markt weiter in Richtung von mehr Transparenz, und Fairness zu treiben – im Interesse der Sparerinnen und Sparer wie auch der Rentnerinnen und Rentner. Diesem Anliegen haben sich das Versorgungswerk Metallrente und seine Gründer IG Metall und Gesamtmetall verschrieben.

     

    Es wäre sicher für alle DVG-Mitglieder interessant zu erfahren,
    wer eine Metallrente hat und
    vor allem
    welche Erfahrungen er damit gemacht hat.
    Wir freuen uns auf Kommentare – entweder per Mail an info@dvg-ev.org
    oder besser noch im Forum
    .

    *Auf der DVG-Homepage verwenden wir normalerweise keine Firmenschreibweise, sondern orientieren uns am Duden. Deswegen heißt es im Gastbeitrag Metallrente statt MetallRente.

    Bild: Screenshot der Metallrente-Homepage

  • Rentner kämpft gegen Plündern der Altersvorsorge

    Rentner kämpft gegen Plündern der Altersvorsorge

    Mit einem Satz erleichtert der Staat Millionen Altersvorsorger um Milliarden. Ein Rentner kämpft dagegen. Seine Erlebnisse vor dem obersten Sozialgericht.

    von Reiner Wellmann

    Mittwoch, 8. Juli 2020, 16.45 Uhr.  Herbert Heins kämpft wie ein Löwe.  Als die 12. Kammer des Bundessozialgerichts die Anhörung der Parteien – Heins gegen TK – beenden will, bittet Heins ums Wort für eine persönliche Erklärung. Denn bis dahin hatte sein Anwalt Prof. Plagemann und der Jurist der Techniker Krankenkasse das Sagen. Die drei Berufsrichter schauen sich kurz an – und nicken ihm zu. Heins bedankt sich, denn oft genug ist er von den Richtern aufgefordert worden, zum Ende zu kommen.

    Rentner wehrt sich gegen Unrecht

    Und dann trägt der „rebellische Rentner“, wie die Medien Heins inzwischen bezeichnen, 30 Minuten lang Punkt für Punkt vor, wie die Plünderung der freiwilligen Altersvorsorge unter Mitwirkung von Politikern, Gerichten und Krankenkassen seit 2003 eingefädelt wurde. Er scheut sich auch nicht, die hohen Richter persönlich anzusprechen. Wie an einem roter Faden spult er das gefühlte Unrecht an seinem eigenen Fall ab: „Da steht in dem Vertrag also, dass mein Arbeitgeber mir das Entgelt für geleistete Überstunden auf eine Direktversicherung überweist. Haben Sie zugehört? Da steht nicht ,Als betriebliche Altersversorgung wird eine Direktversicherung abgeschlossen’, sondern ,als Abgeltung der geleisteten Überstunden’“.

    Was das Wort „solche“ bedeutet

    Viel Raum widmet Heins der „eigenartigen Veränderung“ des §229 im Sozialgesetzbuch, den es seit 1989 gibt – der aber in der Gesetzgebung des Jahres 2003 modifiziert wurde. Ziel war es, die bis dahin mögliche Kapitalisierung von Betriebsrenten – die Auszahlung war beitragsfrei – auch mit Krankenversicherungsbeiträgen zu belegen. Dieses Schlupfloch sollte geschlossen werden. „Aber eine vertraglich von Beginn an festgelegte Kapitalzahlung, und das auch noch ohne Rentenoption, hat der Gesetzgeber niemals verbeitragen wollen. Das steht da nicht drin“, redet Heins Klartext. Und der 70-Jährige gab den Juristen eine Lektion Nachhilfeunterricht: „Für Schüler, die das Demonstrativ-Pronomen ‚solche‘ in der Grundschule nicht durchgenommen haben, trage ich den Satz des § 229 nun einmal vor, indem ich gleich das Rätselwort ‚solche‘ in aufgelöster Form einsetze …“.

    Einmalzahlung ist keine Rente

    Als (virtuellen) „Kronzeugen“ beruft er sich auf den prominenten Sozialrechtler und Präsidenten des Bundessozialgerichts, Prof. Rainer Schlegel. Der sei Mitautor des Personalbuchs, das Standardnachschlagewerk in den Personalabteilungen aller Unternehmen. Der inzwischen schon etwas in Rage gekommene Heins zitiert: „Rentenähnlichkeit liegt nicht vor – und damit auch keine betriebliche Altersversorgung im Sinne des § 229 SGB V (neue Fassung), wenn von vornherein keine wiederkehrende Leistung, sondern eine einmalige Kapitalzahlung vereinbart oder zugesagt war“. Und Heins verweist auf ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG Urteil 12 RK 10/94): „Der hinreichende Grund für Beitragsfreiheit von Kapitalleistungen, auch wenn es Leistungen der betrieblichen Altersversorgung sind, liegt darin, dass solche einmaligen Leistungen allgemein nicht dazu bestimmt sind, den Lebensunterhalt dauerhaft zu sichern“. Werde schon vor dem Versicherungsfall die Kapitalleistung als Versicherungsleistung vereinbart, so sei eher anzunehmen, dass dies im Hinblick auf einen aktuellen Bedarf an einem größeren Geldbetrag geschehe.

    Eine Definition des BSG, die für den verständigen Bürger gut nachvollziehbar sei, der Lebenswirklichkeit entsprechend. „Und sie wurde bis heute nicht durch eine andere Festlegung außer Kraft gesetzt“, stellt der Kläger fest und spricht die hohen Richter in den weinroten Roben direkt an: „Wenn Sie allerdings meinen, dass der Präsident dieses hohen Hauses in seinem Personalbuch falsche Dinge in die Welt setzt, dann holen Sie ihn doch bitte einfach als Zeugen herein. Aber Sie wissen es ganz genau, und ich weiß es: Er hat natürlich recht“. Wow, das war mutig. Einigen der zwei Dutzend Zuschauer läuft es eiskalt den Rücken runter.

    Sinnentstellende Gesetzesauslegung

    Heins beruft sich ferner auf die Gesellschaft für Deutsche Sprache und einen renommierten Sprachwissenschaftler. Die hatten den Wortlaut des § 229 SGB V in dem Kontext der Beratungen im Bundestag seziert und waren übereinstimmend zu der eindeutigen Aussage gekommen, dass mit dem Wort „solche“ in Satz fünf nur solche Kapitalauszahlungen gemeint seien, die eine Kapitalisierung von Betriebsrenten vor dem Eintritt in die Rente sind. Heins weiter: „Zu welchem Ergebnis beide Gutachten kommen, ist in unserer Revisionsschrift nachzulesen, nämlich, dass der Einschubsatz, „oder ist eine solche Leistung“ definitiv eine Abfindung, aber keine vertragliche festgezurrte Kapitalzahlung bezeichnet. Wer das nicht versteht, der hat im Deutschunterricht geschlafen! Will nun jemand allen Ernstes behaupten, dass die Gutachten Fake News oder Gefälligkeitsgutachten seien, und Sie die deutsche Sprache besser verstehen?“

    Heins zitiert die juristische Methodenlehre zur Auslegung von Gesetzestexten, weil er inzwischen auf ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags verwiesen hat, wonach das Bundessozialgericht „in ständiger Rechtsprechung jedoch seit jeher eine am Sinn und Zweck der krankenversicherungsrechtlichen Vorschriften orientierte eigenständige Auslegung des § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V vor (nehme), die nicht streng der Legaldefinition des § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG folgt.“ Das heiße auf gut Deutsch, so Heins, es folge nicht dem geschriebenen Wortlaut und entstelle mithin den Sinn – und ist damit voll auf Konfrontationskurs zu den Rot-Roben.

    Wer klüngelt mit wem?

    Wer steckt hinter dieser sinnentstellende Auslegung des § 229? Es war der Spitzenverband der Krankenkassen, der bereits zwei Monate vor Verabschiedung des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG) im November 2003 die neu entdeckte Beute zur Verteilung an seine Mitgliedskassen freigab: „Sie sind dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass die Neufassung sich auch auf originäre Kapitalleistungen bezieht“, zitiert Heins aus einem Protokoll. „Kennen Sie das?“ fragt er die Richter. „Ich habe Ausdrucke für Sie mitgebracht“, sagt er – und fragt vorsichtig, ob er an den Tisch der hohen Richter kommen darf. Die erlauben das jetzt, werfen wenige Sekunden einen Blick auf die Kopien, und legen sie zur Seite.

    Bankraub auch Versorgungsleistung?

    Heins ist jetzt auf der Zielgeraden. „Wenn diese Sinnentstellung unbewusst vorgenommen wurde, dann gehören diese Leute eindeutig zu den Verlierern der Pisa-Studie; wurde das jedoch bewusst falsch in die Welt gesetzt, dann frage ich Sie, ob hier nicht sogar eine Straftat vorliegt, wenn dieser Verband noch vor Inkrafttreten eines Gesetzes den Inhalt falsch an seine Mitglieder verbreitet“. Schlimm sei aber, dass der Senat des BSG sich noch schützend vor dieses selbst erfundene Recht auf Beitragserhebung stellt. „Wenn das sogenannte ,Beitragsrecht’ auf derart falschen Behauptungen beruht, dann können Sie auch einen Bankraub als betriebliche Versorgungsleistung definieren!“ Wumms, das saß!

    Auch Richter dürfen Fehler eingestehen

    Und jetzt macht er etwas, was sich in diesem Saal wohl noch niemand getraut hat: Er fordert das Gericht auf, Fehler einzugestehen und zu korrigieren. „Es ist überhaupt nicht verwerflich Fehler zu machen; auch Richter dürfen Fehler machen. Aber was ich von Ihnen, genau wie von Jedermann sonst erwarte ist, dass man so aufrichtig ist, die Fehler einzugestehen und dann bemüht ist, sie wieder gut zu machen“. Die Gesichter der hohen Richter laufen rot an. „Ich hoffe, Sie legen es mir nicht zum Nachteil aus, wenn ich nach nunmehr neun Jahren des schier unerträglichen geduldigen Hörens dieser frustrierenden Rechtsprechung mein Empfinden hier bildlich gesprochen so zusammenfasse: Insbesondere von den Krankenkassen und den Sozialgerichten als den institutionell daran Beteiligten wurde in über 16 Jahren bewusst oder unbewusst ein Ballon mit juristischen Scheinargumenten, substanzlosen Wortschöpfungen und Unwahrheiten aufgeblasen, um vom ursprünglichen gesetzlichen Sinngehalt des § 229 SGB V meilenweit abzulenken“, so Heins. Darum gelte es heute und hier, diesen „Ballon“ mit einem lauten Knall – sprich mit einem rechtsstaatlichen Urteil des BSG – ein für alle Mal zum Platzen zu bringen.

    Faire Chancen vor Gericht?

    Das Ergebnis überrascht nicht: Das Bundessozialgericht zementiert, was von Millionen Betroffenen als Unrecht empfunden wird. Der Traum vieler Menschen, in diesem Rechtsstaat eine faire Chance vor Gericht zu bekommen, ist damit geplatzt. Auf Heins‘ Argumente ist Vorsitzender Richter Heinz nicht einmal ansatzweise eingegangen. Das höchste Sozialgericht habe ein Wortlautverständnis, das an den Wortlaut des Gesetzgebers gebunden sei, sagte der Vorsitzende der Kammer in der kurzen Urteilsbegründung. War das eine Anspielung auf die Sprachgutachten oder wollte er Heins nur verklausuliert mitteilen, dass er den Nachhilfeunterricht in punkto Sprache nicht nötig habe?

    Heins will nach neun Jahren Kampf gegen das Unrecht noch nicht aufgeben und prüft einen Gang vor das Bundesverfassungsgericht. Ob er die Kraft dazu noch aufbringt? Der Verband der Direktversicherungsgeschädigten wünscht es ihm. Denn, wie fasste stellvertretender Bundesvorsitzender Reiner Korth seine Empfindungen in einem ersten Statement zusammen: „Ich habe große Zweifel, ob die Gewaltenteilung in Deutschland funktioniert, wenn Legislative und Jurisdiktion gegenseitig ihre Begründungen übernehmen!“.

    P.S: Auch das soll nicht verschwiegen werden: Herbert Heins war an einer Stelle auch erfolgreich – ein klitzekleines Stück zumindest. Weil seine Techniker Krankenkasse in einem Bescheid einen Fehler gemacht hatte, muss sie ihm 48 Cent zurückzahlen. Der Rechtsvertreter der Krankenkasse nickte großzügig, als der Vorsitzende Richter dies anregte. Dieser Akt hatte, so die Wahrnehmung der Zuschauer, schon eine böse und zynische Symbolik.

    Bild: Reiner Wellmann

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