Staat unterminiert Sozialkassen
Tag: Staat
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Misstraut dem Staat in punkto Altersvorsorge
Wenn der Staat klamm ist, macht er Schulden oder enteignet seine Bürger entschädigungslos. Gerade bei der Altersvorsorge ist Misstrauen angebracht. Direktversicherte können ein Lied davon singen.
Alle, die eine Direktversicherung haben, wissen wie wenig vertrauenswürdig der Staat ist. Die damalige rot-grüne Regierung unter dem SPD-Kanzler Gerhard Schröder – mit aktiver Beihilfe von CDU/CSU – hat 2003 rückwirkend per Gesetz eingeführt, dass Millionen von Altersvorsorgern um annähernd 20 Prozent enteignete und immer noch enteignet. Alle Klagen liefen bis heute ausnahmslos ins Leere. Direktversicherte laufen vergeblich gegen den ihrer Meinung nach Bruch des Rückwirkungsverbots Sturm. Erst im Juli 2020 scheiterte der Rentner Herbert Heins in Kassel vor dem Bundessozialgericht (BSG) mit seiner Klage gegen den Vollbeitrag auf seine Direktversicherung. Das heißt, er muss auch weiterhin den doppelten Beitrag an die Kranken- und Pflegekasse zahlen, obwohl es bei Vertragsabschluss seiner Direktversicherung keine Beitragspflicht gab.
Misstrauen ist angebracht
Mit “pacta sunt servanda”, sprich Verträge sind einzuhalten, ist das so eine Sache. Die Techniker Krankenkasse (TK) – und gegen sie richtete sich Heins‘ Widerspruch – schreibt ihren Mitgliedern immer wieder, die gegen die Verbeitragung ihrer Direktversicherung widersprechen, „dass Regelungen mit Rückwirkung grundsätzlich verfassungsrechtlich zulässig sind und dem rechtsstaatlichen Vertrauensschutzprinzip entsprechen, wenn das schutzwürdige Bestandsinteresse des Einzelnen die gesetzlich verfolgten Gemeinwohlinteressen bei der gebotenen Interessenabwägung nicht überwiegt“. Das heißt im Umkehrschluss: Der Staat, in dem Fall der Gesetzgeber, darf per Sozialgesetz alles, auch rückwirkend enteignen – und er wird von den Gerichten darin bestätigt. Also, von wegen “pacta sunt servanda”. Da können die Geschädigten noch so viel klagen, es wird immer wieder darauf hinauslaufen, dass sie mit diesem Satz vor Gericht abgeschmettert werden.
Das Thema “Vertrauensschutz” ist selbst für Juristen ein kniffliges Problem, denn sie unterscheiden zwischen “echter” und “unechter” Rückwirkung. Davon leiten sie ab, ob es zulässig ist Verträge auch rückwirkend zu brechen. Patrick Birtel, Jahrgang 1985, Dozent an der Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz, ist dieser Frage nachgegangen und kommt zu – für den Bürger – erschreckenden Erkenntnissen, die für Juristen examensrelevant sind: Zunächst werde das Vertrauen des Bürgers auf die Rechtslage oder auf Gesetze geschützt. Darauf sollte er sich jedoch nicht allzu sehr verlassen, das heißt, er muss dem Staat gründlich misstrauen.
Wieso Vertrauensschutz?
Der Vertrauensschutz wird aus dem verfassungsrechtlichen Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 GG) hergeleitet. Da steht etwas von “demokratisch” und “sozial” drin. Was heißt das? “Sozial” bedeutet, “dass es dem Wohl der Allgemeinheit und insbesondere ärmeren oder schwächeren Menschen dient” liefern die Suchmaschinen als Antwort. Und was hat das mit dem rechtsstaatliche Rückwirkungsverbot – pacta sunt servanda – zu tun? Zu prüfen sei, so erklärt Birtel, ob Gesetze ihre Wirkung auch für den Zeitraum vor ihrem Inkrafttreten entfalten können.
Um es dem normalen Bürger nicht zu leicht zu machen, unterscheiden die Juristen zwischen “echter” und “unechter” Rückwirkung.
Echte Rückwirkung
“Eine echte Rückwirkung liegt vor, wenn der Gesetzgeber rückwirkend in einen bereits abgeschlossenen Sachverhalt eingreift, die Rechtsfolgen des Gesetzes also für einen vor der Verkündung beendeten Tatbestand gelten sollen”, so Birtels Erklärung. Die echte Rückwirkung sei “grundsätzlich ausgeschlossen und nur in streng umrissenen Ausnahmefällen zulässig”.
Unechte Rückwirkung
“Von unechter Rückwirkung spricht man, wenn eine Norm auf gegenwärtige noch nicht abgeschlossene Sachverhalte rückwirkend (der Tatbestand hat also schon begonnen) eingreift und damit die Rechtsposition nachträglich entwertet wird”, erklärt Birtel. Diese Art der Gesetzgebung sei grundsätzlich zulässig und nur in Ausnahmefällen unzulässig, weil es keinen generellen Vertrauensschutz auf den Fortbestand von Gesetzen gebe und der Staat durch Änderungen die Möglichkeit haben müsse auf das aktuelle Geschehen und weitere Bedürfnisse zu reagieren. Unzulässigkeit könne jedoch vorliegen wenn:
1. das Gesetz einen Eingriff vornimmt, mit dem der Betroffene nicht rechnen musste und demzufolge auch in seinem Verhalten nicht einplanen musste. Ein Beschluss im Bundestag oder eine öffentliche Diskussion über Reformen werden als ausreichend erachtet, um das Vertrauen des Bürgers zu zerstören. In diesem Fall musste der Betroffene mit der Änderung rechen.
sowie kumulativ
2. das Vertrauen des Bürgers schutzwürdiger ist als das mit dem Gesetz verfolgte Anliegen. Das lässt sich am besten mit einer Verhältnismäßigkeitsprüfung im engeren Sinne (Angemessenheit) überprüfen. Auf der einen Seite steht demnach der Vorteil, den sich der Staat durch das Gesetz verschafft und auf der anderen Seite die Entwertung der Rechtsposition.
Zum Teil könne es wegen des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit notwendig sein, dass der Gesetzgeber eine Übergangsregelung schafft. “Kann” heißt nicht “muss”, wie die Direktversicherungsgeschädigten nur zu gut wissen.
Wer die Erklärung der “unechten Rückwirkung” verinnerlicht, begreift, dass das Sozialrecht fast alles darf, wenn es um das Gemeinwohlinteresse geht. Darauf werden sich die Richter immer wieder zurückziehen und entsprechende Klagen abweisen.
Vorsicht vor Vertragsabschluss!
Was lernen wir daraus: Vorsicht vor Vertragsabschluss! Was ein Altersvorsorger heute an Sozialversicherung und Steuern spart, muss er dann in der Renten berappen. Der Staat schenkt ihm nichts. Wer eine Direktversicherung abschließt, spart zwar heute, muss aber im Alter als gesetzlich Krankenversicherter, wenn er auf das Geld angewiesen ist, den volle Krankenkassenbeitrag plus Zusatz- und Pflegebeitrag zahlen. Das sind immerhin zurzeit noch annähernd 20 Prozent, könnten aber in zehn, 20 oder gar 30 Jahren locker 25 Prozent und mehr sein. Der vom DVG erkämpfte Betriebsrentenfreibetrag von zurzeit 164,50 Euro ist nur eine kleine Erleichterung und gilt auch nicht für den Pflegebeitrag, der sich mit großer Wahrscheinlichkeit von heute 3,05 Prozent (3,3 für Kinderlose) in den kommenden Jahren verdoppeln wird. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag hat sich ja schon auf 1,3 Prozent erhöht.

Zuschauer in der Verhandlungspause beim BSG Bild: Reiner Korth Der Staat, in dem Fall der Gesetzgeber, darf per Sozialgesetz alles, auch rückwirkend enteignen – und er wird von den Gerichten darin bestätigt. Bislang liefen ausnahmslos alle Klagen ins Leere.

Herbert Heins im Sitzungssaal des BSG Bild: Reiner Wellmann Das „Hamburger Abendblatt“ schreibt ganz richtig: „Das Urteil hat weitreichende Folgen“. Durch das Billigen dieser Praxis hat das oberste Sozialgericht der Abzocke durch Staat und Krankenkassen endgültig grünes Licht gegeben. Niemand darf mehr darauf vertrauen, dass sein Angespartes vor dem Staat sicher ist, weil der auch rückwirkend in Verträge eingreift und den Bestandsschutz aushebelt. Damit entfällt auch das letzte Argument für eine Direktversicherung. Das muss allen Jungen eine Lehre sein, die immer noch auf Direktversicherungen setzen. Staatliche Förderung betrieblicher Altersvorsorge hat damit ihren Sinn verloren, wenn daraus ein Minus-Geschäft wird. Es ist nur zu hoffen, dass das möglichst viele Junge begreifen und ihre betriebliche Altersvorsorge stilllegen und besser selbst privat vorsorgen.
“Was ergibt das für einen Sinn, wenn der Gesetzgeber in der Einzahlungsphase das Sparen fördert durch reduzierte Abgabensätze (Pauschalbesteuerung), um hinterher dem Sparer mehr abzunehmen als er als Förderleistung erhalten hat; das kann der Gesetzgeber nicht gewollt haben”, so Heins’ Anwalt Prof. Plagemann bei seinem Auftritt vor dem BSG am Mittwoch.Bilder: Reiner Korth/Reiner Wellmann/ Manfred Grund auf Pixabay
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Schafft Vertrauen in die Rente!
Die Zuschüsse des Bundes zur Rente sind keine Subventionen, sondern nur Ausgleich für seinen Griff in die Rentenkasse. So wird Vertrauen zerstört, statt Vertrauen zu schaffen.
Von Karin Tutas
War da was? Vor der Wahl versprachen (fast) alle Parteien eine Rentenreform – im Sondierungspapier zur Bildung einer Ampel-Koalition ist davon nicht mehr viel übriggeblieben. Keine Silbe mehr von einer grundlegenden Reform der Rentenversicherung, in die laut Sozialdemokraten alle Berufsgruppen und laut Grünen immerhin Selbstständige und Abgeordnete einzahlen sollen. Stattdessen laue Absichtserklärungen, die Rente weder zu kürzen noch das Eintrittsalter erhöhen zu wollen.
So wird Vertrauen zerstört
Das missfällt auch den Professoren Axel Börsch-Supan, Friedrich Breyer und Klaus M. Schmidt, wie sie in einem Gastbeitrag in der „Süddeutschen Zeitung“ vom 26. Oktober 2021 deutlich machten – allerdings aus anderen Gründen. Zählen die gelehrten Herren doch gerade zu jenen, die seit Monaten Stimmung gegen den steigenden Bundeszuschuss zur Rentenkasse machen. Dass die Politik seit Jahrzehnten gesamtgesellschaftliche Leistungen der Rentenversicherung aufbürdet, lassen sie dabei geflissentlich unter den Tisch fallen. Eben jene so genannten versicherungsfremden Leistungen – das sind Leistungen, die nicht durch Beiträge finanziert sind – reißen jedes Jahr ein Milliardenloch in die Rentenkasse.
Staat vergreift sich an Rentenkasse
Seit 1957 hat der Staat der Rentenkasse immer mehr versicherungsfremde Leistungen abverlangt, ohne sich um einen entsprechenden Ausgleich bei der Rentenkasse zu kümmern. Die Bundeszuschüsse an die Rentenkasse reichten und reichen bei weitem nicht aus, um diese versicherungsfremden Leistungen zu finanzieren. Laut der ADG (Aktion Demokratische Gemeinschaft) ist der Fehlbetrag in der Rentenversicherung mittlerweile auf rund 900 Milliarden Euro angewachsen. Genug, um eine auskömmliche Rente für heutige und künftige Generationen zu sichern. Würden versicherungsfremde Leistungen als gesamtgesellschaftliche Ausgaben vom Bund finanziert, könnten sogar laut einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung aus dem Jahr 2018, die Beitragssätze für die Rentenversicherung um 2,2 bis 4,2 Beitragspunkte gesenkt werden.
Davon wollen die Professoren nichts wissen und verweisen stattdessen auf ein Gutachten des wissenschaftlichen Beirats beim Bundeswirtschaftsministerium zum Reformbedarf in der Rentenversicherung. Aus dem Beitrag in der SZ geht allerdings nicht hervor, dass sie diese Expertise als Mitglieder eben dieses Gremiums (Klaus M. Schmidt als Vorsitzender) mit verfasst haben.
Was ist mit den Beamten?
Renteneinstiegsalter und Beiträge rauf, Rentenniveau runter – so einfach ist das. Keine Silbe von stattlichen, durch Steuergelder – auch die der gesetzlich Versicherten – finanzierten Beamtenpensionen, die im Gegensatz zu den Renten auch im Corona-Jahr 2020 erhöht wurden. Interessant ist die Definition der Autoren für „hohe Rentenbezieher“. In ihren Augen sind das jene, „die oft durch Betriebsrenten, Wohneigentum oder private Altersvorsorge zusätzlich abgesichert sind“. Diese wollen sie stärker belasten als Bezieher niedriger Renten. Also noch eine Schippe drauf und all jene noch mehr bestrafen, die zusätzlich zu ihren Pflichtbeiträgen fürs Alter vorgesorgt haben. Als ob es nicht ausreichte, dass Bezieher von Direktversicherungen oder Betriebsrenten bereits seit 2004 fast 20 Prozent ihrer Bezüge an Krankenkasse und Pflegeversicherung abdrücken müssen. Wenn die künftige Regierung dem Rat dieses wissenschaftlichen Beirats folgt, dann ist sie schlecht beraten.
Professor Joachim Ragnitz fordert in “Bild”:
Denkbar wäre, dass die Renten künftig nicht mehr so stark steigen wie bisher – und dass die Rentenanpassung nicht mehr an die Lohn-Entwicklung gekoppelt ist.
Klar, kann er leicht fordern, er bekommt ja Pension statt Rente – und die liegt bei 70 Prozent des letzten Gehalts. Bei 70 Prozent Rentenniveau müsste sich auch kein Rentner um sein Auskommen im Alter sorgen.

Schluss mit der Doppelverbeitragung – schafft wieder Vertrauen in die Rente! -

System-Änderung dringend nötig
Unsere Politiker klammern sich an ein veraltetes Rentensystem. Ohne Ideen, ohne Mut zu radikalen Veränderungen – und zu feige, um es von Grund auf zu reformieren. Dabei weiß jeder vernünftig denkende Mensch, dass es bessere Methoden gibt. Warum wagt sich niemand ran? Es braucht eine System-Änderung.von Manfred BommAlle tun so, als wollten sie eine nachhaltige Reform der Rentenversicherung. Nur fehlen dazu leider innovative und weitreichende Änderungsvorschläge. Wer jedoch am althergebrachten System festhält, dem werden nur zwei Dinge einfallen: die Menschen sollen länger arbeiten und dann auf ein sinkendes Rentenniveau stoßen. Beides ist, so sei gesagt, geradezu menschenverachtend, weil unterschwellig suggeriert wird, es wäre besser, die Rentner würden früher sterben.Es braucht eine System-Änderung
Warum wird nur darüber gejammert, dass die staatlichen Ausgaben für die Rentner steigen, während kein Wort darüber verloren wird, was uns die Pensionäre (also Beamte im Ruhestand) alle kosten? Wer jetzt nach Reformen ruft, muss das Altbekannte völlig über Bord werfen. Vor Jahren schon hat ein Politiker (leider weiß ich nicht mehr, wer es war) eine revolutionäre Idee bei einer Talkshow verbreitet: Die Rentenzwangsversicherung völlig abschaffen und dafür die Mehrwertsteuer um drei Prozentpunkte erhöhen – zweckgebunden für eine neue staatliche Rentenversicherung. Das hätte geniale Vorteile: jeder, ob Arbeiter, Angestellter oder Beamter, würde mit jedem Einkauf in die Rente bezahlen (was im Übrigen schon klammheimlich über die sogenannte Ökosteuer an den Tankstelle erfolgen müsste; so hieß es bei der Einführung jedenfalls). Die Verteuerung der Waren würde sich durch den Wegfall der gesetzlichen Beiträge zur Rentenversicherung ausgleichen.Und noch ein sozialer Aspekt: Wer sich teure Waren leisten kann, würde automatisch einen höheren Betrag über die Mehrwertsteuer in die neue Rentenkasse bezahlen. Warum denkt niemand an diese Möglichkeit? Oder hat man den Politiker, der das vor Jahr und Tag gesagt hat, schnell aus dem Verkehr gezogen, weil dann halt auch Pensionäre mit bezahlen müssten…? Lobbyisten leisten bekanntermaßen gute Arbeit.
Was wäre wenn die Politiker auch Rente bezögen … Ich mag jedenfalls das ewige Jammern und die üble Stimmungsmache darüber, dass die Kinder die Rentner finanzieren sollen, nicht mehr hören. Schon gar nicht die scheinheiligen Argumente, es bleibe wegen der Rentner kein Geld mehr für Investitionen in Infrastruktur, Bildung und Klimaschutz. So argumentieren nur jene, die zu feige sind, das ganze System in Frage zu stellen. -

Staat vergreift sich an der Rentenkasse
Die Ampel-Regierung, davor die Groko und davor Rot-Grün haben die Rentenkasse um Hunderte von Milliarden geplündert. Die versicherungsfremden Leistungen sind seit Jahrzehnten höher als der Bundeszuschuss – und die Situation verschlechtert sich weiter.
Die Bundeskanzlerin Angela Merkel und mit ihr die Union ließen Jahr für Jahr verstreichen, ohne ernsthaft eine grundlegende Reform des Rentensystems anzupacken. Merkel richtete sogar eine eigene Rentenkommission ein, um die notwendige Reform weiter zu verschleppen, wohl wissend, das nichts dabei herauskommen würde. Die Rentenkommission tagte eineinhalb Jahre lang und produzierte nur heiße Luft statt einer grundlegenden Reform der Altersvorsorge hierzulande. Der jetzige Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) führt die Tradition fort und hat das Thema Rente erst einmal beiseite geschoben.
Schweden als Vorbild
Die Riester-Rente ist eine Fehlkonstruktion, trotzdem hält die Ampel-Regierung weiter daran fest. Die Abschaffung der Doppelverbeitragung von Betriebsrenten fehlt im Koalitionsvertrag, obwohl sie noch im Wahlprogramm der SPD enthalten war. Die kapitalbasierte Zusatzvorsorge nach schwedischem Modell ist ein Reförmchen, aber keine Reform. Die angedachten zehn Milliarden Euro sind ein Tropfen auf den heißen Stein. Die Umgestaltung des Zwei-Klassen-Altersvorsorgesystems (Rente und Pension) ist komplett aus dem Programm der Ampel-Regierung verschwunden.
Es kann nicht sein, dass nur die Rentenkasse allein die Last gesellschaftlicher Aufgaben tragen soll. Seit 1957 hat der Staat und seine Beamten der Rentenkasse immer mehr versicherungsfremde Leistungen abverlangt, ohne sich um einen entsprechenden Ausgleich bei der Rentenkasse zu kümmern. Die Bundeszuschüsse an die Rentenkasse reichten und reichen bei weitem nicht aus, um diese versicherungsfremden Leistungen zu finanzieren. Der Fehlbetrag in der Rentenkasse ist der Aktion Demokratische Gemeinschaft (ADG) zufolge auf mittlerweile sage-und-schreibe 909 Milliarden Euro gewachsen, wie Otto W. Teufel penibel errechnet hat, weswegen die Tabelle auch nach ihm Teufel-Tabelle heißt. Ohne diese Plünderung stünde die Rentenkasse heute besser da und es würde nicht über ein Rentenalter von 68 Jahren diskutiert.
Wegen der Corona-Krise wird der Staat dieses Jahr vermutlich seinen Bundeszuschuss an die Rentenkasse erhöhen müssen, was aber noch immer nicht reichen dürfte, die versicherungsfremden Leistungen auszugleichen. Der Staat, allen voran Arbeitsminister Hubertus Heil, hat mit der Grundrente ja bereits wieder in die Rentenkasse gegriffen, denn letztlich werden Rentenzahler und -empfänger diese gesetzliche Wohltat begleichen müssen. Die Rentenkasse wird systematisch geplündert. Anfang 2021 hat sich der Zusatzbeitrag erhöht und 2022 wird sich der Zusatzbeitrag erhöhen, so dass der Gesamtbeitrag bei 20 Prozent liegt.
Rentenkasse geplündert
„Die Bundeszuschüsse müssen wahrscheinlich schon 2022/23 in zweistelliger Milliardenhöhe steigen“, sagt Axel Börsch-Supan, Direktor des Munich Center for the Economics of Aging (MEA) am Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik in München dem „Mannheimer Morgen“. Aus der Steuerkasse fließe jetzt schon sehr viel Geld an die Rentenkasse: 72 Milliarden Euro habe der Bund 2019 der Rentenkasse zugeschossen, was, wie wir wissen, die versicherungsfremden Leistungen der Rentenkasse bei weitem nicht deckt.
Übergriffiger Staat
Beamtete Rentenexperten wie Bernd Raffelhüschen forderte eine Kürzung oder Aussetzung der Rentenerhöhung 2020, obwohl auch er wissen müsste, dass der Bundeszuschuss die versicherungsfremden Leistungen schon heute nicht ausgleicht. Klar müsste für ihn auch sein, dass sich die Rentenerhöhung immer auf des Vorjahr bezieht – und da lief die deutsche Wirtschaft eben richtig gut.
Bestandsschutz ausgehebelt
Der Griff in die Rentenkasse hat DVG-Mitglied Arje Korn aus Mannheim auf die Palme gebracht, weswegen er einen Leserbrief an den „Mannheimer Morgen“ geschrieben hat. Er kritisiert darin, dass die „Fachleute“ und „Sachverständige“ das Grundübel ignorieren: „Ende der 60er- und Anfang der 70er Jahre lag das Rentenniveau bei rund 70 Prozent des letzten Netto der Arbeiter und Angestellten. Dieses Klientel hat selbst dafür einbezahlt. Heute liegt das Niveau bei 48 Prozent – Tendenz langfristig weiter fallend. Bei der gesetzliche Krankenversicherung werden ständig die Leistungen gekürzt, aber die Beiträge steigen. Erst jüngst haben die Krankenkassen den Zusatzbeitrag erhöht. Woran liegt das? Dazu muss man zurück in die 50er Jahre gehen und die Pflichtversicherungen für Arbeiter und Angestellt insgesamt betrachten. Dabei müssen aber auch die steuerlichen Aspekte berücksichtigt werden:
- 1957 wurde durch Konrad Adenauer willkürlich die kapitalgedeckte Rentenkasse in ein Umlageverfahren geändert (§ 1383 RVO, heute § 153 SGB).
- Der Bestand der Rentenkasse wurde um 14,5 Milliarden Gold-Mark geplündert.
- Durch das Wirtschaftswunder der 50er und 60er Jahre war die Rentenkasse schnell wieder prall gefüllt.
- Der Diebstahl der Gelder der Rentenkasse ging weiter – für folgende Ausgaben:
- Kriegsschulden und /-schäden wurden bezahlt
- die Bundeswehr wurde damit aufgebaut
- Optionsanleihen an Großfirmen (VW, Audi, Siemens, BMW, etc.) ohne das jemals eine Rückzahlung stattgefunden hat
- Entschädigungszahlungen an jüdische Opfer, SS-Opfer, Kriegsopfer und Stasi- Opfer.
- die deutsche Wiedervereinigung zum Großteil finanziert
- Bis heute wurden den Arbeitnehmern durch die regierenden Parteien insgesamt annähernd 812 Milliarden Euro aus der Rentenkasse gestohlen.
- Zählt man die Zinsen und Zinseszinsen hinzu, beträgt der Schaden für die Arbeitnehmer insgesamt über 950 Milliarden Euro.
- 1981 wurde gegen die drei Rentenreformen vom VdK geklagt. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass Arbeitnehmer und Rentner bei der Altersversorgung nicht das gleiche Recht haben wie andere Bürger, sprich Beamte, Politiker, Ärzte und Rechtsanwälte (berufsständige Versorgung). Die Rentenkasse gehört zu den „öffentlichen Geldern“.
- Damit haben die regierenden Politiker alle Freiheiten und Zugriff auf die Rentenkasse.
- Wir haben in den Fragen der Sozialversicherung eine reine Politiker/- und Beamtendiktatur, die ihre Macht dazu ausübt, den sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer deutlich zu benachteiligen.
- Das gibt es in keinem anderen westlichem demokratischem Land.
- In der BRD haben wir den größten Sozialbetrug, den es in keinem andere westlichen Land je gegeben hat.
- Die sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer haben keine Rechte und bekommen auch kein Recht
- Klagen hat keinen Sinn, Kläger werden neuerdings von der Justiz mit Geldstrafen belegt, sogenannten Mutwillgebühren.
- Wir haben nicht nur ein Zwei-Klassen-Sozialsystem, sondern auch ein Zwei-Klassen- Rechtssystem.
- Nicht der immer wieder vorgebrachte demographische Faktor ist Grund für die Nullrunden, Rentenreformen mit Kürzungen sondern durch:
- Diebstahl der Rentenbeiträge durch Politiker
- Verlagern von versicherungsfremden Leistungen auf die Beitragszahler
- Seit 1991 wird unser Gesundheitssystem reformiert.
- Nach jeder Reform war alles teurer und schlechter.
- Bei den Reformen haben ausschließlich Menschen das Sagen, die nicht in diesem System sind, sprich Politiker, Beamte und Lobbyisten.
- Jeder gewinnt mit den Reformen, außer die gesetzlich versicherten Bürger.
- Auch auf das Gesundheitssystem wurden versicherungsfremde Leistungen abgedrückt. So werden beispielsweise Sozialhilfeempfänger (Hartz IV) und Flüchtlinge zu einem Minimalbeitrag versichert.
- Auf die gesamten Sozialversicherungen lasten versicherungsfremde Leistungen von 230 Milliarden Euro jährlich. Aber nur rund 70 Milliarden Euro werden durch Bundeszuschüsse aufgefangen.
- Sollten alle Fremdleistungen über Steuern bezahlt werden könnten alle Renten der „Normalrentner*“ um mehr als 40 Prozent erhöht werden, ohne dass der Bund auch nur einen Cent dazu geben und ohne dass die Beitragssätze erhöht werden müssten.
Der Gesetzgeber greift sogar in bestehende Verträge ein – und lässt die Rentner mit einer Direktversicherung den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile an der Krankenversicherung zahlen, obwohl diese im Vertrag klar als sozialversicherungsfrei ausgewiesen waren. Übrigens, Beamte betrifft das alles nicht, deren Pension liegt bei rund 70 Prozent des letzten Netto. Sie erhalten auch noch rund 70 Prozent Beihilfe vom Staat und können sich für die Restkosten preiswert privat versichern. Wieder Zwei-Klassen-Gesellschaft!
Resümee: Die, die in die Rentenkasse einzahlen, zahlen immer mehr und bekommen dafür immer weniger und schlechtere Leistungen. Der Griff in die Rentenkasse hat nichts, aber auch gar nichts mit Gerechtigkeit und sozialer Verantwortung zu tun. Das Land wird radikalisiert und wird auseinanderdriften. Das lassen unsere Politiker sehenden Auges zu.
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Staat prellt Rentenkasse um 909 Milliarden
Der Staat hat die Rentenkasse um mittlerweile 909 Milliarden Euro geprellt. Er bürdet ihr gesamtgesellschaftliche Aufgaben auf, ohne dafür angemessen zu zahlen – und er prellt sie weiter.
Seit 1957 bis heute hat der Staat die Rentenkasse um sage-und-schreibe 909 Milliarden Euro geplündert, verbreitet aber immer noch die Mär von der steuerfinanzierten Rente, anders wird ein Schuh draus. Der Staat und seine Repräsentanten vermitteln der Öffentlichkeit den Eindruck, wie großzügig der Staat wäre und wie hoch doch der Bundeszuschuss. Der ist aber nur der Ausgleich für die versicherungsfremden Leistungen, sprich die gesamtgesellschaftlichen Aufgaben, die der Staat der Rentenkasse Jahr für Jahr aufbürdet – und dieser Bundeszuschuss reicht hinten und vorne nicht. Das geht aus einer Berechnung des Rentenexperten und Ehrenbeirats der Aktion Demokratische Gemeinschaft (ADG), Otto W. Teufel hervor. Allein im vergangenen Jahr fehlten der Rentenkasse annähernd 40 Milliarden Euro.
Die Plünderung der Rentenkasse durch den Staat hat System – der Fehlbetrag zu Lasten der gesetzlich Versicherten und Rentner wächst von Jahr zu Jahr. Würde sich der Staat um seine Aufgaben selbst kümmern, könnten die Renten deutlich höher ausfallen. Keiner müsste sich Gedanken machen, wie er mit betrieblicher oder privater Altersvorsorge die Rentenlücke schließen kann. Damit nicht genug, der Bund wälzt beispielsweise die Verwaltungskosten von 410 Millionen Euro für die Grundrente auf die Rentenkasse ab. „Gewöhnlich verzeichnen wir Kosten von etwa 1,3 Prozent der Gesamtausgaben in der Rentenversicherung“, sagte DRV-Direktor Stephan Fasshauer der “Stuttgarter Zeitung” zufolge. Die Verwaltungskosten für den Grundrentenzuschlag hingegen „werden in der Aufbauphase etwa 24 Prozent der gesamten Ausgaben ausmachen“. Das heißt, ein Viertel der Kosten gehen allein für die Verwaltung der Grundrente drauf.
Staat prellt Rentenkasse
„Die aufgelaufene und nicht durch zurückgezahlte Bundesmittel gedeckte Summe ist riesig“, rechnete Teufel der „taz“ in einem Interview vor gut zehn Jahren bereits vor. „Seit 1957 haben die verschiedenen Bundesregierungen rund 700 Milliarden Euro inklusive 300 Milliarden Zinsen quasi veruntreut; sie wurden zweckentfremdet, für versicherungsfremde Leistungen aus der Rentenkasse in Anspruch genommen“, so Teufel. Aus 700 Milliarden sind bis heute 909 Milliarden Euro geworden. „Dieses Geld schuldet die Regierung unserer Rentenkasse“, prangerte Teufel an.
Egal, ob SPD oder CDU/CSU – viele Politiker glauben, sie könnten das Spiel immer so weiter treiben, wie die jüngsten Raubzüge auf die Rentenkasse beweisen. Die Rede ist von der Grundrente und der angedachten Generationenrente. Arbeitsminister Hubertus Heil boxte mit der Grundrente den jüngsten Anschlag auf die Rentenkasse erfolgreich durchs Parlament, jetzt will die CSU die Mütterrente ausweiten und beide Unions-Schwesterparteien planen eine Generationenrente. Wer wird’s letztlich zahlen? Die Rentenzahler.
Altersvorsorger sind die Dummen
Der Staat plündert indes nicht nur die gesetzlich Rentenversicherten, sondern auch alle, die betrieblich fürs Alter vorsorgen oder vorgesorgt haben, dabei greift der Gesetzgeber sogar in bestehende Verträge ein – und lässt die Rentner mit einer Direktversicherung den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile an der Krankenversicherung zahlen, obwohl diese im Vertrag klar als sozialversicherungsfrei ausgewiesen waren. Übrigens, Beamte betrifft das alles nicht, deren Pension liegt bei rund 70 Prozent des letzten Netto. Sie erhalten auch noch rund 70 Prozent Beihilfe vom Staat und können sich für die Restkosten preiswert privat versichern. Wir haben in punkto Altersvorsorge eine Zwei-Klassen-Gesellschaft!
Deswegen organisiert der DVG sein Symposium “Demokratische Rente? Von wegen!”
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DVG-Symposium “Demokratische Rente? Von wegen!” Blatt 1 Image by Marek Studzinski from Pixabay
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Wie verlässlich ist Scholz in punkto Rente?
Wie verlässlich ist SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz, wenn er ein „stabiles Rentenniveau“ verspricht? In der Vergangenheit hat die SPD Rentner eher belastet statt entlastet.
SPD-Kanzlerkandidat und Bundesfinanzminister Olaf Scholz rechnet damit, das die Mehrheit der Deutschen ein schlechtes Gedächtnis hat und nicht rechnen kann, wie anders ließe sich sonst sein von den “Stuttgarter Nachrichten” zitierte Satz „die SPD garantiert ein stabiles Rentenniveau“ erklären.
Was das schlechte Gedächtnis betrifft – es war die damalige rot-grüne Regierung unter Kanzler Gerhard Schröder (SP), die das Rentenniveau (Rentenversicherungsbericht 2020, S. 40) gesenkt hat. Während der Schröder-Regierung 2003 lag es noch bei 53,3 Prozent, zwischenzeitlich fiel es bis auf 47,7 Prozent und erholte sich bis 2020 auf 48,2 Prozent – fünf Prozent weniger als Anfang der 2000er-Jahre. Das ist das Ergebnis der Agenda 2010, die 2003 bis 2005 von der rot-grünen Regierung umgesetzt wurde. Dumm, wer sich damals auf die SPD verlassen hat.
Scholz war immer dabei
Die große Koalition aus CDU/CSU und SPD hat zwar die doppelte Haltelinie – Stabilisierung der Beiträge und des Rentenniveaus – bis 2025 eingeführt, die wird sich aber angesichts der vor der Rententür stehenden Babyboomer nicht halten lassen. Das weiß auch Bundesfinanzminister Olaf Scholz, trotzdem verspricht er ein stabiles Rentenniveau. Mal ehrlich, wie glaubhaft ist das?
Olaf Scholz war im Parteivorstand der SPD und von Oktober 2002 bis März 2004 sogar Generalsekretär der SPD unter Schröder. Scholz gehörte auch zu den Architekten des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG), das Betriebsrentner und Direktversicherte um annähernd 20 Prozent enteignet. Wer eigenständige fürs Alter vorgesorgt hat, zahlt wegen des GMG, das am 1. Januar 2004 in Kraft trat, zehn Jahre lang, Monat für Monat, die vollen Kranken- und Pflegebeiträge . Das GMG wurde rückwirkend, ohne Bestandsschutz und ohne Übergangsregelung von der Schröder-Regierung beschlossen – Scholz war an vorderster Stelle dabei. Und da redet der SPD-Kanzlerkandidat von stabilem Rentenniveau.
Rentner bekommen Inflation zu spüren
Was das Rechnen betrifft, hofft Scholz auf möglichst viele Finanzanalphabeten. Das Rentenniveau liegt zurzeit bei 48 Prozent, den Rentner bleibt unterm Strich trotzdem weniger übrig, weil die Krankenkassen- und Pflegebeiträge steigen. 2021 müssen sich West-Rentner mit einer Nullrunde zufriedengeben. Parallel dazu steigen aber die Lebenshaltungskosten, vor allem die für Wohnen und Energie. Die Inflationsrate in Deutschland ist im Juli mit 3,8 Prozent auf den höchsten Stand seit fast 30 Jahren geklettert, wie das Statistische Bundesamt meldet. Das Leben in Deutschland verteuerte sich kräftig – und das trifft vor allem Rentner, weil vor allem die Preise für Lebensmittel gestiegen sind: um 4,3 Prozent. Und das könnte nur der Anfang sein – es ist zu erwarten, dass die Inflation weiter steigt. Schuld daran ist die Europäische Zentralbank (EZB) mit ihrer ultralockeren Geldpolitik. Die EZB generiert einfach Geld aus dem Nichts per Knopfdruck und kurbelt damit die Inflation an. Parallel dazu hat sie die Zinsen abgeschafft, das heißt, für Geld auf dem Tagesgeld- oder Festgeldkonto gibt’s schon lange keine Zinsen mehr. Das alles zusammen genommen bedeutet, dass Rentner unterm Strich immer weniger Geld zu Verfügung haben. Ein nominell stabiles Rentenniveau ist eben kein real stabiles Rentenniveau. Natürlich weiß der Bundesfinanzminister das – er hofft indes, dass die Wähler das nicht wissen oder nicht begreifen.
Reaktionen auf Scholz’ Aussage:
Nicht die Druckertinte wert„SPD-Kanzlerkandidat Scholz garantiert stabile Renten“, SZ v. 28. Juli
Dieses Versprechen ist nicht die Druckertinte wert. Scholz ist mitverantwortlich für eine rückwirkende, rund 20-prozentige Rentenabzocke einer Generation, die nach damaligem Rat der Politik selbst für das Alter vorsorgte. Er ist mitverantwortlich, dass seit ca. 20 Jahren keine grundlegende Rentenneugestaltung eingeleitet wird. Er ist mitverantwortlich für Minuszinsen auf Sozialbeiträge der Rentenkasse. Falsch ist auch die Aussage, aus Steuergeldern von rund 30 Prozent wird die Rentenkasse unterstützt. Es fehlt, dass der Bund jährlich aus der Rentenkasse Geld für z.T. versicherungsfremde Leistungen entnimmt.
Edgar Krieger, Heusweiler
Bild: SPD
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SPD jetzt doch für Abschaffung der Doppelverbeitragung
Die SPD hat klammheimlich ihr Wahlprogramm geändert und ist jetzt für die “vollständige Abschaffung der Vollverbeitragung sowie der Doppelverbeitragung von Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung”.
In der ersten Version des Wahlprogramms der SPD vom 9. Mai 2021 stand noch nichts von Abschaffung der Doppelverbeitragung von Betriebsrenten drin, erst in der neuen Version des Wahlprogramms (siehe Seite 35, Kapital 3.4, fünfter Absatz). Aufmerksam gemacht auf den Schwenk der SPD hat DVG-Mitglied Hans-Michael Wilcke im “Forum”. “Nun wurde doch noch eine kleine Ergänzung in das ‘Wahlprogramm 2021’ der SPD heimlich eingebaut”, so sein Hinweis. Das erinnere an den 26. September 2003, als die SPD genauso “geheimnisvoll” beim Gesundheitsmodernisierungsgesetzt (GMG) 2004 gehandelt habe.
SPD will Doppelverbeitragung abschaffen
In der Ergänzung zum Wahlprogramm heißt es: “Zudem setzen wir uns für die vollständige Abschaffung der Vollverbeitragung sowie der Doppelverbeitragung von Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung ein.” Das stand in der ersten Version noch nicht drin. Allerdings will das nicht viel heißen, die SPD hatte in einer Version des Koalitionsvertrags mit der Union schon einmal geschrieben, sie senke “zur Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge die Beiträge für Betriebsrenten um die Hälfte auf den Arbeitnehmeranteil ab”. Passiert ist nichts. Die SPD machte einen Rückzieher.
Auch bei der Riester-Rente gibt es Änderungen in der neuen Version des Wahlprogramms der SPD – darin heißt es: “Eine ergänzende private Altersvorsorge ist kein Ersatz für die gesetzliche Rente. Die bisherigen Ergebnisse der Riester-Rente sind nicht zufriedenstellend. Wir wollen daher bei klassischen privaten Angeboten der Altersvorsorge bürokratische Hemmnisse abbauen und Kosten senken. Um den Bürgerinnen und Bürgern eine attraktive private Altersvorsorge zu ermöglichen, setzen wir uns für ein neues standardisiertes Angebot ein, das kostengünstig ist, digital und grenzüberschreitend und (nach schwedischem Vorbild) auch von einer öffentlichen Institution angeboten wird. Die Förderung neuer Verträge werden wir in Form von Zuschüssen auf untere und mittlere Einkommensgruppen beschränken.”
Bild: SPD/phototek


