Tag: Zusatzbeitrag

  • Deutschlands Rentner ärmer als gedacht

    Deutschlands Rentner ärmer als gedacht

    Deutschlands Rentner sind ärmer als gedacht – das hat sich bis zu Robert Habeck wohl noch nicht herumgesprochen. Statt sie zu entlasten, belastet sie der Wirtschaftsminister noch stärker. Der Lack des derzeit beliebtesten Politikers bröckelt.

    Von Karin Tutas

    Renate Apfelthaler hat per Tweet Wirtschaftsminister Robert Habeck vorgehalten, dass Deutschland die schlechtesten Renten habe, worauf das Wirtschaftsministerium – auch per Tweet in Twitter – kontert: „Das stimmt nicht. Die Wirtschaft ist stabil, das deutsche Rentenniveau (das Verhältnis zwischen dem Durchschnittseinkommen und der Standardrente) eines der höchsten in der Welt“. Damit ist der Wirtschaftsminister falsch gewickelt. Übrigens, nicht sein einziger Schnitzer. Habecks gut bezahlte Beamte haben schlichtweg übersehen, dass das EU-Recht zwingend eine Mehrwertsteuer auf vom Gas erhobene Abgaben vorschreibt. Auf die Bürger kommen nun noch mehr Belastungen zu.

    Tweet
    Die Beamten des Wirtschaftsministerium haben ein falsches Bild vom Rentenniveau. Quelle: Twitter

     

    Rentenniveau falsch geschätzt

    Das passt ins Bild, denn auch beim Rentenniveau haben die Beamten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ein falsches Bild, wie sonst ließe sich der Tweet als Antwort auf Renate Apfelthaler erklären? Dafür erntete  das BMWK einen wahren Shitstorm in den sozialen Medien. Die Userin beklagte auf Twitter das im europäischen Vergleich niedrige Rentenniveau in Deutschland. In der Tat hätte ein Blick in eine OECD-Studie aus dem Jahr 2019 genügt. Dort lag das Rentenniveau in Deutschland zum Zeitpunkt der Studie bei 51,6 Prozent (inzwischen 49,4 Prozent) und damit deutlich unter dem OECD-Durchschnitt (58,6 Prozent). Noch deutlicher fällt Deutschland im europäischen Vergleich ab und rangiert hinter Frankreich (74,4 Prozent), Spanien (73,6 Prozent) und Italien (81,7 Prozent). Von Renten wie in Österreich mit rund 80 Prozent des Durchschnittseinkommens wagen Ruheständler hierzulande erst gar nicht zu träumen.

    Rentner sind die Dummen

    Tja, da hat man im Wirtschaftsministerium wohl etwas verwechselt. „Na klar, beim Rentenniveau liefern wir uns ein Kopf-an-Kopfrennen mit Rumänien, aber sie haben bestimmt an deutsche Beamtenpensionen gedacht“, spottet ein User auf Twitter. Die gut versorgten Beamten erhalten nämlich von 71,75 Prozent des letzten Bruttogehalts, ohne einen Cent für die Altersversorgung zu entrichten. Da kann man schon mal die Bodenhaftung verlieren.

    Nix Entlastung

    Die „reichen“ deutschen Rentner sollen deshalb weder von der Energiepauschale noch von Christian Lindners geplanten Steuerentlastungen profitieren und dürfen dann im kommenden Jahr auch noch auf ihre betrieblichen Altersvorsorge, deren Beiträge sie meist aus eigener Tasche bezahlt haben, noch höhere Krankenkassenbeiträge entrichten. Von einer Abschaffung der ungerechten Doppelverbeitragung wollen weder SPD noch FDP, die das vor der Wahl versprochen hatten, heute etwas wissen. Stattdessen dürfen die gesetzlich Versicherten fleißig mit ihren Beiträgen die staatlichen Ausgaben mitsubventionieren. Zwei Milliarden mehr schießt der Bund 2023 zu – das reicht nicht einmal annähernd aus, um die Beiträge von Grundsicherungsempfängern (Defizit jährlich zehn Milliarden) zu decken.

    Bild von Wolfgang Eckert auf Pixabay

  • Staat unterminiert Sozialkassen

    Staat unterminiert Sozialkassen

    Staat unterminiert Sozialkassen

  • Wie aus 5 Euro 4 werden

    Wie aus 5 Euro 4 werden

    Aus fünf mach vier – von fünf Euro Betriebsrente bleiben nach Abzug von Kranken- und Pflegebeitrag nur noch vier übrig. Somit wird aus Altersvorsorge ein Minusgeschäft.

    Wer rechnen kann, ist klar im Vorteil, denn er begreift schnell, dass die vermeintlich lukrative betriebliche Altersvorsorge zum  Minusgeschäft mutiert. Denn, Karl Lauterbach, seines Zeichen Gesundheitsminister lässt die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ins Kraut schießen. Ab 2023 wird Betriebsrentner dann 19,6 Prozent von ihrer Altersvorsorge abgezogen, denn so hoch sind die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Wer’s nicht glauben will, einfach nachrechnen:

    14,6 Prozent Krankenversicherungsbeitrag
    1,6   Prozent Zusatzbeitrag
    3,4   Prozent Pflegebeitrag (3,05 Prozent für alle mit Kindern)
    19,6 Prozent Gesamtbeitrag

    19,6 Prozent ist annähernd ein Fünftel und ein Fünftel von fünf Euro ist ein Euro: 5 – 1 = 4

    Der Freibetrag von 164,50 Euro fällt bei höheren Betriebsrenten kaum ins Gewicht. Bei dieser Rechnung ist außerdem nicht berücksichtigt, dass jemand, der betrieblich fürs Alter per Entgeltumwandlung vorsorgt, ja seine gesetzliche Rente mindert und später weniger bekommt.

    Aus 5 Euro werden 4 Euro

    Welche Dimension die Abzocke durch die Krankenkasse angenommen hat, verdeutlichen absolute Zahlen. Bei einer Betriebsrente von

    10.000 Euro gehen 2.000 Euro
    20.000 Euro gehen 4.000 Euro
    30.000 Euro gehen 6.000 Euro
    50.000 Euro gehen 10.000 Euro
    weg.

    Die 19,6 Prozent Gesamt-Kranken- und Pflegeversicherung dürften nicht das Ende der Fahnenstange sein, da sich das Defizit der gesetzlichen Krankenkassen dramatisch verschlimmert. Schon jetzt ist absehbar, dass in nächster Zeit auch der Pflegeversicherungsbeitrag steigt. „Zeit Online“ zitiert Gernot Kiefer, den stellvertretender Vorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, der von einer Anhebung des Beitragssatzes von 0,2 Prozent ausgeht. Das heißt, gesetzlichen Krankenversicherte mit Kindern zahlen dann 3,25 Prozent und kinderlose 3,6 Prozent.

    Wer sich einen Überblick verschaffen will, konsultiert am besten die Seite „Krankenkassen Deutschland“, wo die Kassen und ihre Beiträge für 2021 und 2022 aufgelistet sind. Mit dem Krankenkassen-Beitragsrechner den Beitrag 2022 errechnen.

    Gutverdiener zahlen 96 Euro mehr                                                 Quelle: Bild

    So hat sich der Beitragssatz entwickelt

    Entwicklung des Beitragssatzes

    Quelle: GKV

  • Zusatzbeitrag steigt auf 1,6 Prozent

    Zusatzbeitrag steigt auf 1,6 Prozent

    Weil die Kosten aus dem Ruder laufen, steigt der Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung 2023 von 1,3 auf 1,6 Prozent. Das macht für einen Normalverdiener 72 Euro mehr aus.

    Schon 2023 soll der Zusatzbeitrag um 0,3 Prozentpunkt auf 1,6 Prozent steigen und der Gesamtbeitrag damit auf 19,6 Prozent, hat Gesundheitsminister Karl Lauterbach jetzt gegenüber der Presseagentur DPA bekanntgegeben. Für einen Normalverdiener ohne Kinder bedeutet das, dass er 14,6 plus 1,6 plus 3,4 Prozent an Kranken- und Pflegeversicherunsbeiträge zahlt, sprich insgesamt 19,6 Prozent. Bei Arbeitnehmer übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge, Betriebsrentner zahlen den vollen Beitrag, abzüglich eines Freibetrags von 164, 50 Euro pro Monat. “Bild” rechnet vor, dass ein gesetzlich Versicherter im kommenden Jahr bis zu 96,53 Euro mehr wird zahlen müssen, Normalverdiener sind mit 72 Euro mehr dabei.

    Gutverdiener zahlen 96 Euro mehr                                                 Quelle: Bild

    Zusatzbeitrag bald 1,6 Prozent

    Was das konkret bedeutet:

    14,6 % Krankenkassenbeitrag
    +  1,6  % Zusatzbeitrag
    +  3,4  % Pflegebeitrag
    ———————————–
    19,6 % Gesamtbeitrag

    Wer Kinder hat, zahlt wegen des niedrigeren Pflegebeitrags von 3,05 Prozent „nur“ 19,25 Prozent. Vermutlich wird auch der Pflegebeitrag schon bald erhöht, so dass Beschäftigte und Rentner bald weit mehr als 20 Prozent Beitrag zahlen müssen.

    Lauterbach begründete laut “Welt” die Erhöhung mit einem Defizit von rund 17 Milliarden Euro, das andernfalls der GKV im kommenden Jahr drohe. Zusätzlich werde der Bundeszuschuss um zwei Milliarden Euro erhöht. Vorgesehen sei auch ein Bundesdarlehen von einer Milliarde Euro. Zudem solle durch größere Effizienz Geld eingespart werden.

    So hat sich der Beitragssatz entwickelt

    Entwicklung des Beitragssatzes

    Quelle: GKV

  • Rentner erwartet “Beitragstsunami”

    Rentner erwartet “Beitragstsunami”

    Die Gesundheitsausgaben laufen aus dem Ruder. Spätestens 2023 erwartet Rentner ein „Beitragstsunami“. Das heißt, ihnen bleibt noch weniger von der Rente, denn die Inflation hat die Rentenerhöhung komplett aufgefressen.

    Schon heute zahlen Betriebsrentner mit 19,3 Prozent so viel Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge wie nie zuvor – es wird aber noch mehr. Den Kassen fehlen voraussichtlich 25 Milliarden Euro wegen Corona, Ukraine-Krieg, Geldverschwendung, Ineffizienz und überbordende Ansprüche. Wenn der Bund, sprich Gesundheitsminister Karl Lauterbach, das Loch nicht stopft, müssen die Kassen die Beiträge drastisch erhöhen.

    Beitragstsunami kommt 2023

    Der DAK-Gesundheit-Chef Andreas Storm warnt laut „Bild“ vor einem „Beitragstsunami“. Die bisherige Schätzung des Instituts für Gesundheitsökonomik (IFG) mit 17 Milliarden Euro Defizit war zu blauäugig, denn darin „waren der Krieg in der Ukraine und die Folgen noch nicht eingepreist“, so Prof. Günther Neubauer vom IFG.

    Gesundheitsminister Etat
    Ausgaben des Bundesministeriums für Gesundheit seit 1997 Quelle: querschuesse.de

     

    Was heißt das nun für gesetzlich Krankenversicherte? „Würden die Finanzierungsdefizite allein durch steigende Beiträge ausgeglichen, resultierten daraus Beitragserhöhungen von bis zu 537,02 Euro für Spitzenverdiener und 455,16 Euro für Durchschnittsverdiener netto pro Jahr“, schreibt „BR24“. Herunter gebrochen auf einen Durchschnittsverdiener mit 3.290 Euro Gehalt bedeutet das eine Erhöhung um 14 Prozent. Das kann jeder auf der Seite Krankenkassen.de selbst nachrechnen: Bei der AOK Bayern beispielsweise zahlt ein Arbeitnehmer mit einem Durchschnittsentgelt von 3.290 Euro pro Monat 261,56 Euro, bezogen auf ein Jahr sind das  3.138,72 Euro. Die vom IFG ausgerechnet Beitragserhöhung von 455,16 Euro entsprechen somit 14,5 Prozent – das liegt weit über der aktuellen Inflationsrate von 7,9 Prozent.

    Betriebsrentner zahlen doppelt

    Betriebsrentner trifft es doppelt, denn sie zahlen nicht nur den Arbeitnehmer-, sondern auch den Arbeitgeberanteil. Damit wird eine Betriebsrente definitiv zum Minus-Geschäft. In dieser Rechnung ist die Pflegeversicherung noch nicht enthalten. Von der Betriebsrente – oder dem Entgelt eines Arbeitnehmers – geht auch noch der Pflegeversicherungsbeitrag weg, der zurzeit bei 3,4 Prozent für kinderlose Versicherte liegt und für alle anderen 3,05 Prozent. Auch der Pflegebeitrag könnte sich 2023 erhöhen, wie Gernot Kiefer, stellvertretender Vorsitzender des Krankenkassen-Spitzenverbands GKV, prognostiziert: „Wenn der Bund diese Lücke nicht auffüllt, muss der Beitrag um 0,35 Punkte steigen.“ Auch in der Pflege schlagen sich die Mehrkosten durch Corona nieder und die wegfallenden Beiträge von Versicherten, die ihre Angehörigen pflegen. Das heißt letztlich, die vom IFG berechnete Beitragserhöhung von 455,15 Euro für Durchschnittsverdiener könnte sogar noch höher ausfallen.

    Lauterbach bleibt Antwort schuldig

    “Gesundheitsminister Karl Lauterbach muss jetzt gemeinsam mit dem Bundesfinanzminister den 70 Millionen Versicherten die Frage beantworten, ob und wie er den drohenden Beitragstsunami noch verhindern will”, fordert Storm. Bislang ist Lauterbach aber eine Antwort schuldig geblieben.

    Bild von Schäferle auf Pixabay

  • Stop von Direktversicherungen?!

    Stop von Direktversicherungen?!

    Direktversicherung haben sich zum Minus-Geschäft entwickelt – warum also noch weiter einzahlen. Einfach mal nachrechnen – wer draufzahlt, sollte sie besser ruhen lassen und einen Stop einlegen. Dazu ein Musterschreiben.

    von Friedemann Heinz

    Sie haben im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge eine Kapitalversicherung – auch als Direktversicherung bezeichnet – in Form einer Entgeltumwandlung abgeschlossen, welche noch nicht fällig ist. Achtung! Bei Auszahlung werden die vollen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung fällig, also Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil von annähernd 20 Prozent.  Wer eine derartige Direktversicherung vor 2004 abgeschlossen hat, den trifft es besonders hart, denn diese Versicherungen waren ursprünglich beitragsfrei.

    Doppelte Beiträge auf Direktversicherungen

    Durch die doppelte Verbeitragung sind Direktversicherungen für viele Sparer unattraktiv geworden, für manche sogar ein Minusgeschäft. Durch den monatlichen Freibetrag von 164,50 Euro sind gerade einmal Mini-Direktversicherungen beitragsfrei, wer aber mehr als 19.000 Euro bekommt, zahlt doppelte Krankenversicherungs- und Pflegebeiträge – und das für alle Formen der betrieblichen Altersvorsorge zusammen.

    Stop

    Was können Sie tun?

    Einfach den Kopf in den Sand stecken? Eine schlechte Lösung. Prüfen Sie Ihre Vertragssituation.

    • Was bekommen Sie aktuell an Zins für Ihre Sparbeiträge?
    • Wie hoch ist die zu erwartende Auszahlungssumme, wobei Sie berücksichtigen müssen, dass diese Summe (abzüglich des Freibetrags) voll mit Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge belastet wird?

    Sollte Ihnen etwas unklar sein, löchern Sie Ihre Versicherungsgesellschaft oder Ihren Arbeitgeber!

    Ist Ihre Direktversicherung im Ergebnis unattraktiv oder sogar ein Minusgeschäft bezogen auf weitere Einzahlungen, empfehlen wir den Vertrag bis auf weiteres beitragsfrei, sprich ruhend zu stellen.  Eine Kündigung laufender Verträge ist für gewöhnlich nicht ratsam (und für den Arbeitnehmer auch nicht möglich), da oftmals mit erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen verbunden.

    Hinweis

    Das ist keine generelle Aufforderung zu einer Beitragsfreistellung von Direktversicherungen im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge, sondern dient den Mitgliedern des Vereins der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) als Orientierungshilfe und gegebenenfalls als Vorlage.

    Musterschreiben

    Wie ein Musterschreiben aussehen könnte:

    Musterschreiben an die Versicherungsgesellschaft oder den Arbeitgeber zwecks Beitragsfreistellung oder Ruhen des Vertrages

    Adresse
    Versicherungsgesellschaft
    oder Arbeitgeber

     

    Betreff: Vertrags Nr. ………..                 Beitragsfreie Fortführung / Ruhen des Vertrages

     

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit möchte ich den/die Versicherungsvertrag/-verträge zum …  beitragsfrei fortführen. Also bis auf weiteres keine weiteren Beiträge im Rahmen der Entgeltumwandlung leisten. Ich bitte um entsprechende schriftliche Bestätigung.

    Begründung: Durch das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) wurde die volle Verbeitragung von Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteilen für Direktversicherungen eingeführt. Dies sind derzeit annähernd 20 Prozent. Eine Fortführung des Vertrages ist unter diesen Bedingungen deshalb für mich wirtschaftlich unattraktiv. Sollte die Mehrfachverbeitragung gestoppt werden oder die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge von Betriebsrenten auf den Arbeitnehmeranteil verringert oder wie bei Riester gleichgestellt, kann ich mir eine weitere Fortführung des Vertrages durchaus vorstellen.

     

    Mit freundlichen Grüßen

     

     

    Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

  • Newsticker und Medienschau

    Newsticker und Medienschau

    Die Altersvorsorge ist in Bewegung. Nahezu täglich gibt es Neues zu Rente, Steuern und Versicherungen. Wir fassen das Wichtigste zusammen in Form eines Newsticker kombiniert mit einer Medienschau.

    Wir fassen redaktionell Aussagen von Zeitungen, Zeitschriften, Radio und Fernsehen zusammen, komprimieren und kommentieren Artikel und Beiträge – und bauen Tweets und Posts ein. Aus vielen Mosaiksteinen ergibt sich ein Bild über das, worüber zurzeit diskutiert wird.

    NewsTicker | Medienschau

    +++ 23. Mai 2022 – 06:36: Die “Badische Zeitung” zitiert den Ärzteverband, der vor einer “Ruhestandswelle” – und fordert mehr Studienplätze” warnt. Rund 54 000 berufstätige Ärztinnen und Ärzte seien laut Bundesärztekammer zwischen 60 und 65 Jahre, etwa 35 500 über 65 Jahre alt, erläuterte Verbandschefin Susanne Johna am Samstag in Bremen die Dimension. “Das heißt, dass knapp 90 000 Ärzte aus allen Versorgungsbereichen in nächster Zeit altersbedingt aus dem Beruf ausscheiden werden.”

    +++ 23. Mai 2022 – 06:32: “So retten Sie Ihre Rente”, schreibt “T-Online”. Die Rente ist alles andere als sicher. Private Vorsorge tut not. Viele klassische Altersvorsorge-Produkte bieten aber eher keine Lösung mehr. Wie es einfacher und besser geht, lesen Sie hier.

    +++ 21. Mai 2022 – 16:17: “Jedem 7. Beschäftigten droht Rente unter Grundsicherung”, schreibt die “Welt”.  twa jedem siebten Beschäftigten mit einem Vollzeitjob in Sachsen droht eine Rente unterhalb des Grundsicherungsniveaus (747 Euro im Monat). In der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage des Leipziger Bundestagsabgeordneten Sören Pellmann (Linke) listet das Bundesarbeitsministerium für Sachsen 141.827 Arbeitnehmer auf, die derzeit zu wenig verdienen, um nach 45 Jahren eine Rente oberhalb dieses Levels zu bekommen.

    +++ 21. Mai 2022 – 16:06: “TK-Chef erwartet deutliche Beitragserhöhung bei gesetzlichen Krankenkassen”, schreibt web.de. Der Chef der Techniker Krankenkasse (TK), Jens Baas, geht von einer Erhöhung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Krankenkasse um rund einen Prozentpunkt aus. “Wenn die Politik nicht gegensteuert, wird der Durchschnittsbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung um einen ganzen Prozentpunkt steigen müssen. Das ist viel”, sagte er dem “Spiegel” laut Vorabmeldung vom Samstag. “2023 merkt jeder, dass wir in den vergangenen Jahren zu viel Geld ausgegeben und kein nachhaltiges Gesundheitssystem aufgebaut haben”, fügte er hinzu.

    +++ 20. Mai 2022 – 13:46: „She speaks finance” (Podcast auf DasInvestment). Riester ist oft Mist, aber was sind die Alternativen? Am 11. Mai ging es in der zweiten Folge des DI-Podcasts „She speaks Finance“ vor allem um Versicherungen und über den (Un-)Sinn von Altersvorsorgeprodukten wie Riester. Sandra Klug von der Verbraucherzentrale Hamburg weiß genau, worauf es bei diesen Produkten ankommt. Highlights aus dem Gespräch. Junge Leute sollten keine neuen Riester-Verträge abschließen. „Bei jungen Leuten, die heute vor der Entscheidung stehen, würde ich grundsätzlich von einem Riester-Vertrag abraten und stattdessen darauf hoffen, dass unsere Bundesregierung in den nächsten Jahren mal ein vernünftiges Altersvorsorgekonzept entwirft, mit dem man wirklich gescheit etwas für die Altersvorsorge machen kann“, so Klug.

    +++ 20. Mai 2022 – 12:07: Die Inflation frisst alles auf – der “Tagesspiegel” (hinter der Bezahlschranke) befasst sich mit Inflation und Altersvorsorge. Je höher die Inflation, desto schwieriger die Vermögensbildung fürs Alter. Helfen höhere Zinsen? Ein Blick auf Riester, Lebensversicherungen und Co. Die gesetzliche Rente magert immer mehr ab, die private Zweitrente leidet seit Jahren unter der fortgesetzten Zinsebbe. Doch nun steht wohl die Zinswende bevor. Im Hoch- oder Spätsommer könnte die Europäische Zentralbank sich ihrer US-Kollegin Fed anschließen und die Zinszügel erstmals seit Jahren wieder anziehen. Der Markt nimmt dies teilweise bereits seit Monaten vorweg: Bei Anleihen etwa sind die Renditen bereits massiv gestiegen. Was bedeutet dies für die Altersvorsorge? Licht und Schatten liegen hier eng beieinander.

    +++ 20. Mai 2022 – 12:04:  Der DGB ist “Für ein starkes Sicherungssystem im Alter” –  Die rentenpolitischen Forderungen des DGB wurden auf dem 22. Ordentlichen Bundeskongress bekräftigt und ausgebaut. Ziel des DGB bleibt, das deutsche Alterssicherungssystem wieder stark und zukunftsgerecht aufzustellen. Dazu muss die gesetzliche Rente gestärkt werden. Nur so kann verlässlich, solidarisch und finanzierbar eine auskömmliche Absicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erreicht werden. Der Bundeskongress hat die Position des DGB bekräftigt, eine gesetzliche Pflicht zur zusätzlichen Altersvorsorge zulasten der Arbeitnehmer*innen und der bestehenden Betriebsrentensystemen abzulehnen (Obligatorien); dies schließt Verpflichtungen mit Abwahlrecht (opt-out) ein. Auch muss die bestehende Diskriminierung in der steuer- und beitragsrechtlichen Behandlung von umlage- oder mischfinanzierten betrieblichen Altersversorgungssystemen gegenüber den rein kapitalgedeckten Systemen endlich beendet werden. Es ist nicht akzeptabel, dass diese Alternativen doppelt belastet und damit politisch beschädigt werden.

     

     

     

     

    Bild von kalhh auf Pixabay

  • Zusatzbeitrag soll auf 2,3 Prozent steigen

    Zusatzbeitrag soll auf 2,3 Prozent steigen

    Wegen Corona werden die Krankenkassenbeiträge erneut steigen. Schon 2023 soll der Zusatzbeitrag um einen Prozentpunkt auf 2,3 Prozent steigen und der Gesamtbeitrag damit auf mehr als 20 Prozent, so zumindest die Planung von Gesundheitsminister Karl Lauterbach.

    Das die Krankenkassen klamm sind, ist nichts neues, auch, dass die Beiträge steigen sollen, jetzt konkretisieren sich offensichtlich die Pläne von Gesundheitsminister Karl Lauterbach. “Bild” berichtet darüber, dass er den Zusatzbeitrag Anfang kommenden Jahres voraussichtlich um einen Prozentpunkt auf 2,3 Prozent erhöhen will. Ende des Monats will Lauterbach konkrete Zahlen zur geplanten Beitragserhöhung nennen, schreibt der “Merkur”.  Denn, wie “Bild” vorrechnet, entsprechen 16 Milliarden Euro Defizit (wie in etwa vom Spitzenverband der GKV angekündigt) einer Erhöhung um einen Prozentpunkt Kassen-Beitrag.

    Zusatzbeitrag bald 2,3 Prozent?

    Was das konkret bedeutet:

    14,6 % Krankenkassenbeitrag
    +  2,3  % Zusatzbeitrag
    +  3,3  % Pflegebeitrag
    ———————————–
    20,2 % Gesamtbeitrag

    Wer Kinder hat, zahlt wegen des niedrigeren Pflegebeitrags von 3,05 Prozent „nur“ 19,95 Prozent. Vermutlich wird auch der Pflegebeitrag schon bald erhöht, so dass Beschäftigte und Rentner bald weit mehr als 20 Prozent Beitrag zahlen müssen.

    Sollte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach das nicht wollen, muss er von seinem Kollegen und Finanzminister Christian Lindner einen deutlich höheren Bundeszuschuss heraus schinden, womit Lauterbach angesichts der sonstigen Zuschüsse und Entlastungspakete wohl kaum durchkommt.

    Wie groß die Erhöhung tatsächlich ausfällt, will der Gesundheitsminister laut “Bild” aber erst Ende Mai bekannt geben. Daraus schließt die Opposition laut “Augsburger Allgemeinen” Wahlkampf-Kalkül, denn in Nordrhein-Westfalen steht am 15. Mai Landtagswahl an. CDU-Gesundheitsexperte Tino Sorge erklärt im Artikel der “Bild”, offensichtlich wolle die Ampel vor der NRW-Wahl keine schlechten Nachrichten verkünden.

    So hat sich der Beitragssatz entwickelt

    Entwicklung des Beitragssatzes

    Quelle: GKV

  • Warum die Rentenerhöhung restlos verpufft

    Warum die Rentenerhöhung restlos verpufft

    Was hilft eine Rentenerhöhung, wenn sie von der Inflation aufgefressen wird und der Staat darüber hinaus die Sozialabgabenschraube anzieht. Warum wir uns auf magere Jahre einstellen müssen und die Rentenerhöhung restlos verpufft.

    Von Karin Tutas

    So richtig Freude will nicht aufkommen angesichts der für Juli angekündigten Rentenerhöhung von 6,12 Prozent in den neuen und 5,35 Prozent in den alten Bundesländern – das zusätzliche Salär ist von der Inflation bereits aufgefressen. Dass mit den Kostensteigerungen das Ende der Fahnenstange längst nicht erreicht ist, zeigen die Pläne von Gesundheitsminister Karl Lauterbach, der jetzt eine Erhöhung der Krankenkassenbeiträge plant. Das träfe dann auch all jene Rentner, die mit einer Direktversicherung oder ähnlichem privat für ihr Alter vorgesorgt haben und dafür bestraft werden, indem sie zehn Jahre lang den vollen Beitrag für Kranken- und Pflegeversicherung berappen müssen.

    Rentenerhöhung verpufft

    Gegenüber der Osnabrücker Zeitung erklärt Lauterbach, bis Sommer einen „wohlüberlegten Gesetzentwurf“ vorzulegen, wie er das 17-Milliarden-Euro-Loch zu stopfen gedenkt, das sich in den Kassen der Gesetzlichen Krankenkassen im kommenden Jahr auftut. Das stößt zwar auf Lob, indes monieren sowohl ein Sprecher des GKV-Spitzenverbands als auch Ulrike Elsner, Chefin des Ersatzkassenverbands VDEK, die anvisierte Beitragserhöhung. „Kritisch sehen wir dagegen, dass die Politik offenbar plant, abermals auf die Krankenkassenrücklagen zurückgreifen“, monierte die Verbandschefin. Die Kassen hätten schon in den vergangenen zwei Jahren viele Milliarden aus ihrem Vermögen abführen müssen. „Das sind Gelder der Beitragszahler, die eigentlich für die Versorgung zur Verfügung stehen sollten.“ Doris Pfeiffer, Chefin des Spitzenverbands der Krankenkassen, hatte bereits des Öfteren angemahnt, dass der Bund kostendeckende Beiträge für Hartz-IV-Empfänger zahlt. Allein durch die unzureichenden Beiträge summiert sich das Defizit in den Krankenkassen auf zehn Milliarden Euro pro Jahr – bezahlt durch die gesetzlich Krankenversicherten, während Beamte, Selbstständige und diverse andere privilegierte, privat versicherte Berufsgruppen fein raus sind.

    Rentner sind die Dummen

    Der Vorstoß Lauterbachs stimmt schonmal darauf ein, dass mitnichten daran gedacht ist, das Kostenverteilungsproblem im Gesundheitswesen gerecht zu lösen. Schon angesichts der hunderten Milliarden, die für Rüstung, die Entlastung der Bürger von den hohen Energiekosten und die zu erwartenden Kosten infolge der Millionen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine ist dies kaum zu erwarten. Nicht von ungefähr stimmt die Politik die Bürger immer lauter auf zu erwartende Opfer ein. Wer die erbringen muss, ist klar. Sicher nicht die, die sich an diesem Krieg eine goldene Nase verdienen. Die Rechnung werden wieder einmal die gesetzlich Versicherten zahlen.

     

    Bild von DeSa81 auf Pixabay

  • Wie geht betriebliche Altersvorsorge?

    Wie geht betriebliche Altersvorsorge?

    Betriebliche Altersvorsorge ist vor allem eines: kompliziert. Dazu kommt, dass sie sich meist nicht lohnt. Aber wie geht das überhaupt, über den Betrieb fürs Alter vorzusorgen?

    Jeder kennt das Umlageverfahren der gesetzlichen Rente; die betriebliche Altersvorsorge, kurz bAV, funktioniert aber nach einem anderen System. Sie ist – fast ohne Ausnahme – kapitalgedeckt. Gern wird die bAV auch unter „Betriebsrente“ subsummiert, weil allein das Wort „betriebliche Altersvorsorge“ so sperrig ist. Wie kompliziert das System Betriebsrente ist, lässt sich daran erkennen, dass der Branchenverband GDV in seiner Broschüre „Die betriebliche Altersversorgung“ insgesamt 29 Seiten braucht, um das System zu erklären. Es lohnt sich allerdings, die Broschüre von vorne bis hinten zu lesen, denn dann dürfte jedem klar sein, was damit gemeint ist. Wobei der GDV das Thema Verbeitragung von Betriebsrenten nur in drei Sätzen abtut. Dabei hätte es das Thema verdient, ausführlich behandelt zu werden.

    Betriebliche Altersvorsorge

    Leider funktioniert Betriebsrente – bis auf wenige Ausnahmen – nur über den Umweg Versicherung, die immer daran verdient. Bei der Betriebsrente ist der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer, die Versicherung und der Staat mit im Boot. Vorteil für den Staat: Er bekommt Steuern aus der Betriebsrente; Vorteil für den Unternehmer: Er spart Sozialabgaben; Vorteil für die Versicherung: Sie verdient an Provision und Verwaltungsgebühr; Nachteil für den Arbeitnehmer: Er macht ein Minus-Geschäft.

    Kompliziert macht die Betriebsrente vor allem die vielen arbeits-, steuer- und aufsichtsrechtlichen Vorschriften – und eine der wichtigsten Regelungen ist die Art der Versorgungszusage des Arbeitgebers – und davon gibt es zwei:

    • die unmittelbare und
    • die mittelbare

    Unmittelbar heißt in dem Zusammenhang, dass der Arbeitgeber selbst für die Betriebsrente des Arbeitnehmers aufkommt, deswegen heißt diese Form auch Direktzusage.

    Mittelbar bedeutet, dass immer eine Versicherung zwischengeschaltet wird – und dafür gibt es wiederum vier Durchführungswege:

    • Zusatzversorgungskasse für Beschäftigte im Öffentlichen Dienst
    • Direktversicherung
    • Pensionsfonds
    • Pensionskasse 

    Das heißt, der Arbeitgeber ist nur mittelbar dafür verantwortlich, dass der Arbeitnehmer eine Betriebsrente bekommt – und dabei kann er zwischen vier Formen der Zusage wählen:

    • der Leistungszusage, also beispielsweise, dass es pro Dienstjahr eine bestimmte Monatsrente gibt;
    • der Beitragszusage mit Mindestleistung, also beispielsweise, dass der Arbeitgeber zumindest den Beitragserhalt zusagt und möglicherweise zusätzlicher Erträge;
    • der beitragsorientierten Leistungszusage, das heißt, die Versicherung legt den Aufwand fest, der für den Aufbau der Betriebsrente genutzt werden soll, parallel dazu berechnet sie, welche Leistungen sich daraus ableiten;
    • der reinen Beitragszusage, das heißt, per Tarifvertrag vereinbaren Gewerkschaft und Arbeitgeberverband, dass der Arbeitgeber nur eine bestimmte Zahlung an die Versicherung garantiert.

    Seit 2022 muss der Arbeitgeber immer etwas zuschießen, wenn der Arbeitnehmer über den Betrieb fürs Alter vorsorgen will, das ist in dem am 1. Januar 2018 erlassenen Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) so festgelegt. Die Krux am BRSG: Der Arbeitgeber spart 20 Prozent an Sozialabgaben, wenn der Arbeitnehmer einen Teil seines Gehalts in eine Betriebsrente einzahlt, muss aber per Gesetz nur 15 Prozent davon an den Arbeitnehmer weitergeben. Wer sich auf eine Betriebsrente einlässt, sollte darauf drängen, dass der Arbeitgeber deutlich mehr als die verlangten 15 Prozent dazuzahlt.

    Nur jeder Zweite hat Betriebsrente

    Wie steht es in Deutschland aber um die betriebliche Altersvorsorge? Nur jeder zweite sozialversicherungspflichtig Beschäftigte hat dem Alterssicherungsbericht 2020 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zufolge eine betriebliche Altersvorsorge. 2019 hatten danach mit 33,8 Millionen Beschäftigten nur 53,9 Prozent eine bAV-Anwartschaft. Das heißt im Umkehrschluss 46,1 Prozent haben keine betriebliche Altersvorsorge.

    Eine der beliebtesten Formen der Betriebsrente ist die Direktversicherung. Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber per Einzel- oder Gruppenvertrag eine Lebensversicherung für seine Arbeitnehmer bei einem Versicherer ab. Versicherungsnehmer und Beitragsschuldner ist somit der Arbeitgeber – Begünstigter oder auch Bezugsberechtigter ist der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen. Die Aufwendungen sind für den Arbeitgeber voll abzugsfähige Betriebsausgaben.

    Nachteil von Direktversicherungen

    Der Nachteil von Direktversicherungen: Das Versicherungsunternehmen muss die Beiträge so anlegen, dass das Vermögen nominal erhalten bleibt, was angesichts der Negativzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) ein Problem aufwirft. Deswegen ist die durchschnittliche laufende Verzinsung von Lebensversicherungen unter die zwei Prozentmarke gefallen, wobei nur verzinst wird, was vom Beitrag nach Abzug aller Kosten übrig bleibt. Der Garantiezins für neu abgeschlossene Lebensversicherungen beträgt seit Anfang 2022 nur noch 0,25 Prozent. Angesichts von fünf Prozent Inflation ist eine Direktversicherung somit Vermögensvernichtung.

    Dazu kommt, dass für Direktversicherungen bei Auszahlung im Alter Beiträge zur gesetzlichen Kranken­ und Pflegeversicherung anfallen. Seit Januar 2020 gilt dabei ein monatlicher Freibetrag in Höhe von 1/20 der monatlichen Bezugsgröße bei den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung – 2022 sind das 164,50 Euro. Das gilt allerdings nicht für die Pflegeversicherung, das heißt, der Betriebsrentner muss auf seine gesamte Auszahlung Pflegebeiträge zahlen.

    Und durch die Entgeltumwandlung bei Direktversicherungen mindert sich die gesetzliche Rente, weil ja für weniger Bruttogehalt Rentenbeiträge gezahlt werden.

    Was ist bei Jobwechsel?

    Wer seinen Job verliert oder sich beispielsweise selbstständig macht, kann seine Direktversicherung privat weiterführen – aus der betrieblichen wird somit eine private Altersvorsorge. Für die in diesem Zeitraum erworbenen Ansprüche muss der Alterssparer somit keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen, anders als für seine „betriebliche“ Direktversicherung. Der Alterssparer oder die Alterssparerin sollte allerdings darauf achten, dass die Versicherungsnehmereigenschaft auf ihn übertragen wird, denn während seiner Beschäftigung war ja der Arbeitgeber Versicherungsnehmer und er oder sie nur Berechtigter.

    Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

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