Mit Lebensversicherungen machen Kunden garantiert minus, denn die Inflationsrate ist höher als die laufende Verzinsung. Die Lebensversicherung vernichtet Vermögen.
Jetzt ist passiert, was viele Kunden befürchtet haben – ihre Lebensversicherung kann nicht einmal mehr den Kaufkraftschwund ausgleichen. Das heißt im Umkehrschluss: Mit Lebensversicherungen vernichten sie ihr Vermögen. Schön dumm, wer immer noch auf Lebensversicherungen, sorry, Kapitallebensversicherung setzt.
Wer’s nicht glaubt, muss sich nur die jüngste Pressemitteilung des Branchenführers Allianz durchlesen. Das heißt es: „Die in der Gesamtverzinsung enthaltene laufende Verzinsung liegt für Perspektive bei 2,4 Prozent, für Klassik bei 2,3 Prozent.“ Die Inflation in Deutschland liegt 2021 der Europäischen Union zufolge 2021 bei 3,1 Prozent. Jeder sollte jetzt eine einfache Rechnung aufstellen und von der Gesamtverzinsung die Inflation abziehen – er käme dann auf minus 0,8 Prozent:
2,3 – 3,1 = -0,8
Wie die Assekuranz Ihr Geld vernichtet
Dabei schneidet der Branchenführer noch vergleichsweise gut ab, denn der Branchendurchschnitt bei der Gesamtverzinsung liegt laut Assekurata nur bei 2,13 Prozent. Das heißt, das Gros der Versicherungskunden verliert 2021 real sogar -0,97 Prozent nach Abzug der Inflation.
2021 gibt’s nur noch 2,13 Prozent Verzinsung
Wer dann noch bei einer schlechten Versicherung Kunde ist wie der Barmenia (1,65 Prozent) oder Condor (1,75 Prozent) oder der R+V Lebensversicherung (1,25 Prozent) verliert sogar weit mehr: bei Barmenia sind es -1,45 Prozent, bei Condor -1,35 Prozent und bei R+V -1,85 Prozent.
Kosten fressen Rendite auf
Die Frage, ob sich damit eine Lebensversicherung noch lohnt, ist mit einem klaren „Nein“ zu beantworten. Und dieses Nein fällt noch viel klarer aus für den, der weiß, dass sich die Garantieverzinsung auf die gesamten eingezahlten Raten abzüglich Gebühren und Todesfallschutz. Tatsächlich ist die Verzinsung weit niedrig als diese ausgewiesenen 2,13 Prozent – und das Minus ist also noch weit höher als es die offiziellen Zahlen suggerieren.
Liebe SPD, ihr habt Altersvorsorgern etwas in eurem Wahlprogramm versprochen, davon steht im Koalitionsvertrag nichts mehr drin. Versehen oder Absicht? Versprechen halten!
Das steht im Wahlprogramm der SPD: „Wir haben es kleinen und mittleren Unternehmen erleichtert, für ihre Beschäftigten in die betriebliche Altersversorgung einzusteigen. Unser ist Ziel ist, dass deutlich mehr Beschäftigte in einer betrieblichen Altersversorgung abgesichert sind. Dabei sollten tarifvertraglich vereinbarte kollektive Altersversorgungsformen bevorzugt werden. Zudem setzen wir uns für die vollständige Abschaffung der Vollverbeitragung sowie der Doppelverbeitragung von Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung ein. Wir wollen allen gesetzlich verpflichtet Versicherten zusätzlich die Möglichkeit einräumen, sich in angemessenem Umfang ergänzend freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung zu versichern. Eine ergänzende private Altersvorsorge ist kein Ersatz für die gesetzliche Rente. Die bisherigen Ergebnisse der Riester-Rente sind nicht zufriedenstellend. Wir wollen daher bei klassischen privaten Angeboten der Altersvorsorge bürokratische Hemmnisse abbauen und Kosten senken. Um den Bürgerinnen und Bürgern eine attraktive private Altersvorsorge zu ermöglichen, setzen wir uns für ein neues standardisiertes Angebot ein, das kostengünstig ist, digital und grenzüberschreitend und (nach schwedischem Vorbild) auch von einer öffentlichen Institution angeboten wird. Die Förderung neuer Verträge werden wir in Form von Zuschüssen auf untere und mittlere Einkommensgruppen beschränken.“
„Neben der gesetzlichen Rente bleiben die betriebliche wie private Altersvorsorge wichtig für ein gutes Leben im Alter. Die betriebliche Altersversorgung wollen wir stärken, unter anderem durch die Erlaubnis von Anlagemöglichkeiten mit höheren Renditen. Zusätzlich muss das mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz bereits in der vorletzten Legislaturperiode auf den Weg gebrachte Sozialpartnermodell nun umgesetzt werden.“
Kein Wort mehr von „Abschaffung“, von „Vollverbeitragung“ oder „Doppelverbeitragung“, dafür wird der „Nachholfaktor“ reaktiviert. Respekt und Verlässlichkeit sieht anders aus. Wo ist das Versprechen aus dem Wahlprogramm geblieben?
Sogenannte Experten wollen das Volk für dumm verkaufen und malen das Schreckgespenst von der Pleite der Rentenkasse an die Wand. Sie erzählen uns immer wieder das Märchen von der steuerfinanzierten Rente.
Immer wieder wird das Märchen von der steuerfinanzierten Rente erzählt. Wie wir aber alle wissen, sind Märchen erfunden. So ging schon los vor der politischen Sommerpause – bei Lanz, im Presseclub, diversen Politmagazinen, in Tageszeitungen geben sich die sogenannten Renten-„Experten“ wie Bernd Raffelhüschen und Axel Börsch-Supan die Klinke in die Hand und malen Schreckensszenarien von der maroden Rentenkasse an die Wand. Vor allem tut sich dabei die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft hervor. 30 Wirtschaftsexperten haben die Ampel-Koalitionäre dazu gedrängt, den Nachholfaktor wieder einzuführen. Unter ihnen die Crème de la Crème der deutschen Ökonomen: unter anderem der Wirtschaftsweise Volker Wieland, IW-Chef Michael Hüther, IfW-Konjunkturchef Stefan Kooths und Max-Planck-Forscher Axel Börsch-Supan.
Das Märchen als Mantra
Sie schwafeln von Generationengerechtigkeit und fordern drastische Maßnahmen: Länger arbeiten und weniger Rente und so gut wie kein Journalist hakt mal kritisch nach. Stattdessen wird die Mär von der steuerfinanzierten Rente gleich einem Mantra nachgeplappert, obwohl die Fakten auf dem Tisch liegen und ohne großen Aufwand zu recherchieren sind.
2019 wurden 109 Milliarden Euro für sogenannte versicherungsfremde Leistungen aus der Rentenkasse entwendet. Der Gesetzgeber beschließt diese Leistungen, die der Sozialversicherungsträger zu zahlen hat, für die aber niemand Beiträge entrichtet, zum Beispiel für die Mütterrente (14 Mrd.), Rente mit 63 (12 Mrd.), West-Ost-Transfer (30 Mrd.), Fremdrentengesetz (6 Mrd.) usw. Der Bundeszuschuss betrug 2019 aber nur 72 Milliarden, das entspricht einer Deckungslücke von 37 Mrd. Euro. Seit 1957 summiert sich die Differenz zwischen den Ausgaben für versicherungsfremde Leistungen und dem Bundeszuschuss auf 870 Milliarden. Das ist mehr als genug, um heutigen und künftigen Rentnern eine anständige Altersversorgung zu ermöglichen.
Nicht viel besser sieht es in der Krankenversicherung aus. Auch hier müssen gesetzlich Versicherte versicherungsfremde Leistungen schultern, für die der Bund nur unzureichend Geld zur Verfügung stellt. Ausbaden dürfen es die Versicherten. Und jene, die über Direktversicherungen für ihr Alter vorgesorgt haben und durch doppelte Krankenkassenbeiträge ihrer Ersparnisse beraubt werden. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des Bundesverbands der GKV, monierte in einem Interview erst jüngst wieder die Unterdeckung von rund 10 Mrd. für die Krankenversicherung von Hartz-IV-Empfängern und forderte – wie es eigentlich im Koalitionsvertrag steht – dass diese Kosten vom Bund zu tragen seien. Also von allen Steuerzahlern und nicht ausschließlich von den gesetzlich Versicherten.
Denn was in dieser ganzen unsäglichen Debatte um steuerfinanzierte Renten oder Bundeszuschüsse an die Sozialkassen immer gerne unterschlagen wird:
Alle sollen zahlen
Als Erwerbstätige entrichten sie brav ihre Beiträge an die Rentenversicherung, schultern damit die durch den Bund unzureichend finanzierten gesamtgesellschaftlichen Aufgaben, müssen hilflos zusehen, wie ihre Renten dahinschmelzen und sich schließlich von gut versorgten Professoren und Politikern vorhalten lassen, sie müssten länger arbeiten oder Kürzungen ihrer Altersbezüge hinnehmen.
Blödsinn! Würden versicherungsfremde Leistungen als gesamtgesellschaftliche Ausgaben vom Bund finanziert, könnten laut einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung aus dem Jahr 2018 im Bereich der Rentenversicherung die Beitragssätze um 4,2 bis 2,2 Beitragspunkte, in der gesetzlichen Krankenversicherung um 2,2 Beitragspunkte und bei der Bundesagentur für Arbeit um 0,3 Beitragspunkte, also um insgesamt 6,7 bis 4,7 Beitragspunkte gesenkt werden. Das würde eine erhebliche Entlastung der Erwerbstätigen und auch der Arbeitgeber bedeuten.
Weg mit Zweiklassensystem
Wie selbstverständlich mussten die Rentner in diesem Jahr die bittere Corona-Pille schlucken und eine Nullrunde hinnehmen. Unseren Staatsdienern dagegen wird ein Aufschlag von 1,4 Prozent gegönnt. Übrigens finanziert durch Steuergelder – auch die der gesetzlich Versicherten – ohne dass die im Alter bestens versorgten Pensionäre nur einen Cent zu ihrer Altersversorgung beigetragen hätten.
Generationengerechtigkeit
Höchste Zeit also, die Lufthoheit in puncto Rente nicht Lobbyisten wie Raffelhüschen, Rürup oder Börsch-Supan zu überlassen. Dagegen halten in allen Kanälen ist das Gebot der Stunde. Am 26. September war Bundestagswahl. Ein „Weiter so“ bei Rente und Krankenversicherung darf es nicht geben. Aber anders als sich das die Herren „Experten“ vorstellen. Es ist höchste Zeit für ein Ende des Zweiklassensystems – das wäre dann mal echte Generationengerechtigkeit.
Doppelverbeitragungsopfer werden für Merkel keine rote Rosen regnen lassen, denn die scheidende Bundeskanzlerin ließ Altersvorsorger im Regen stehen.
Von Michael Rahnefeld
Am 2. Dezember 2021 verabschiedet die Bundeswehr Bundeskanzlerin Angela Merkel. Die hat sich für den Großen Zapfenstreich das Stück „Für mich soll’s rote Rosen regnen“ von Hildegard Knef ausdrücklich gewünscht. Ebenso wie einen zweiten Titel aus DDR-Zeiten, der von der etwas schrägen Nina Hagen stammt. „Du hast den Farbfilm vergessen, mein Michael“, trällerte die „Godmother of Punk“ Mitte der 70er-Jahre und erreichte damit wohl auch die Seele der scheidenden Kanzlerin.
Keine Rote Rosen für Merkel
Doppelverbeitragungsopfer, die im Verein der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) zusammengeschlossen sind, werden für Merkel allerdings keine roten Rosen regnen lassen, auch wenn der frühere Stern-Journalist Hans-Ulrich Jörges am Donnerstag, 2. Dezember, in einem SWR1-Interview bemerkte, dass es Merkel in ihrer Amtszeit schon hin und wieder getroffen habe, wenn ihre Leistungen nicht gebührend gewürdigt wurden. Die DVGler setzen da eher auf den Nina Hagen-Hit, allerdings etwas umgetextet auf: „Du hast die DVGler vergessen, Angela.“ Denn es war nicht zuletzt die Bundeskanzlerin, deren Veto ein Ende des unsäglichen Betrugs an den Menschen, die fürs Alter vorgesorgt haben, verhinderte.
Basta-Politik der Kanzlerin
Zur Erinnerung: Gegen den Willen der CDU-Führung beschlossen die Delegierten auf dem CDU-Parteitag in Hamburg im Dezember 2018 mit großer Mehrheit, dass die sogenannte Doppelverbeitragung von Betriebsrenten und Direktversicherungen zur Altersvorsorge abgeschafft werden solle. Es existierte sogar eine Referentenentwurf des Gesundheitsministers Jens Spahn. Die Doppelverbeitragungsopfer sahen das damals schon als großen Erfolg für ihre Sache. Allein die Kanzlerin blockierte und ließ die Rentner damit bis heute im Regen stehen.
Merkel bügelt alle ab, auch ihren Gesundheitsminister Jens Spahn
Steht Scholz zu seinem Wort?
Jetzt wird Olaf Scholz bald die Regentschaft als Kanzler übernehmen, und da wird sich zeigen, wie er zu seinem Wort steht. Ausreden dahingehend, dass eine Mehrheit in der Koalition nicht für eine Änderung beziehungsweise Abschaffung dieses Sozialbetrugs zu finden sei, kann es jetzt nicht mehr geben. Denn auch die Liberalen, die sich zunächst hinter die Doppelverbeitragungsopfer und Direktversicherungsgeschädigten gestellt hatten, später dann allerdings umgeschwenkt waren, um jetzt wieder hinter den DVG-Forderungen zu stehen, haben eine Änderung versprochen. Das wurde beispielsweise im August beim DVG-Symposium im Hambacher Schloss und bei der DVG-Demo im November vor dem Brandenburger Tor in Berlin deutlich.
Ist die FDP umgekippt?
DVG-Mitglied Silver Vogel erinnert an diese Entwicklung und hat deshalb jetzt dem FDP-Parteichef und designierten Finanzminister einen Brief geschrieben. Auch mit Bezug auf die Koalitionsverhandlungen der vergangenen Wochen.
Zitat:
„Sehr geehrter Herr Lindner,
im Koalitionsvertrag sind bezüglich der Abschaffung der Doppelverbeitragung alle guten Vorsätze verloren gegangen. Mir ist aus dem Jahre 2003 bekannt, dass die FDP bei der Abstimmung im Bundestag vorbildlich gegen das GMG (Gesundheitsmodernisierungsgesetz) gestimmt hat. Die damals noch vorhandene Überzeugung der FDP fand in der Regierungsbeteiligung von 2005 bis 2013 ein jähes Ende und wendete sich ins Gegenteil. Die Fortführung dieses perfiden Gesetzes war nun auch im Sinne der FDP. Die Milliardenbeträge wurden ja nicht vom eigenen Klientel eingezogen. Dann verschwand die FDP bis auf weiteres im hohen Hause.
Nun kamen Sie, Herr Lindner. Mit klaren liberalen Vorstellungen machten Sie die Partei wieder attraktiv. Wählerwirksam wurde im Wahlprogramm 2021 die Abschaffung der Doppelverbeitragung als Ziel angekündigt. Im jetzigen Koalitionsvertrag der Ampel aber wurde es nicht einmal erwähnt.
Sind das die ersten Anzeichen einer neuen Schwächephase der FDP, nur um mitregieren zu dürfen? Haben Sie den über sechs Millionen Betroffenen mit Ihrem liberalen Gedankengut von einer eigenverantwortlichen Lebensweise und privaten Altersvorsorge nur etwas vorgespielt? Finden Sie es gut, Herr Lindner, dass Familienväter und Mütter, die ihre Altersvorsorge jahrzehntelang vom Lebensstandard abgetrotzt haben, im Nachhinein durch doppelte Beiträge bestraft werden? Ist es für Sie in Ordnung, dass abgeschlossene Verträge vom Staat per Gesetz umgewidmet und rückwirkend im Ergebnis bis zur Unkenntlichkeit verschlechtert werden?
Der ab 2020 geltende Freibetrag ist eine lächerliche Lieferung. Darin zeigt sich eine breite politische Respektlosigkeit gegenüber den Betroffenen. Ein Parteivorsitzender Ihres Formats muss sich seines Handelns bewusst sein und die soziale Sprengkraft in dieser Sache erkennen.
Mit freundlichem Gruß aus dem Stammland der FDP
Silver Ottmar Vogel“
Zitat Ende. Wir sind nun gespannt, ob und welche Antwort unser Mitglied aus der FDP-Zentrale bekommt. Derweil soll und darf die Bundeswehr der scheidenden Kanzlerin ordentlich den Marsch blasen.
Wie eine aktuelle Umfrage des DVG bei Altersvorsorgern ergab, verlieren viele durch den staatlichen Zugriff in Form überbordender Sozialabgaben teilweise 20.000 Euro und mehr ihrer Altersvorsorge.
Wie die jüngste Umfrage des Vereins der Direktversicherungsgeschädigten bei 1014 Teilnehmern ergab, verlieren viele mit einer Betriebsrente, einer Direktversicherung oder einer anderen Form der betrieblichen Altersvorsorge bis zu 20.000 Euro und mehr.
Da die Direktzusage die beliebteste Variante der betrieblichen Altersvorsorge ist, verwundert es nicht, dass unter den Befragten mit 51,7 Prozent die meisten eine Direktversicherung haben, gefolgt von 42,9 Prozent mit einer Betriebsrente plus Direktversicherung und 5,4 Prozent nur mit Betriebsrente, sprich Direktzusage.
Abschaffung der Abzocke?
Gefragt wurden Altersvorsorger vom DVG auch, ob sie in punkto Abschaffung der Doppelverbeitragung von Betriebsrenten und Direktversicherungen „mehr Vertrauen und Hoffnungen in die designierte Regierungskoalition haben“. Das Ergebnis fiel eindeutig aus:
34,4 Prozent antworteten mit „ja“, die Koalitionäre hätten im Wahlkampf zugesagt, die Doppelverbeitragung abzuschaffen;
34,9 Prozent sind „gespannt“, haben „aber nicht so viel Hoffnung“;
27,2 Prozent fänden es schön, wenn sich etwas ändern würde, „glauben aber nicht daran“ und
3,5 Prozent können das nicht einschätzen.
Der DVG hat im Laufe dieses Jahre mit zahlreichen Aktion, darunter die Demo zum 1. Mai in Erfurt, das DVG-Symposium im August im Hambacher Schloss und die Kundgebung vor dem Brandenburger Tor in Berlin am 10. November auf sich und seine Forderungen aufmerksam gemacht. Mit 62,1 Prozent meint die Mehrheit der Befragten, dass diese Aktionen dem DVG „Rückenwind für seine Forderungen“ gegeben hat.
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Vertrauensverlust droht
Obwohl die SPD in ihrem Wahlprogramm explizit für die Abschaffung der Voll- und Doppelverbeitragung betrieblicher Altersvorsorge eintritt, ist davon im Koalitionsvertrag nichts mehr zu lesen. Vom DVG Befragte haben deswegen „das Vertrauen in die Politik verloren“, wie es ein Teilnehmer ausdrückt. Es werde vor der Wahl viel versprochen und nach der Wahl nichts gehalten. „Sollte die neue Regierung keine deutliche Verbesserung des bestehenden Status vornehmen, werden noch mehr Bürger Parteien des äußeren politischen Spektrums wählen“, meint ein anderer. Ein Dritter sieht die betriebliche Altersvorsorge insgesamt in Gefahr, wenn die Doppelverbeitragung nichts abgeschafft wird. „Jüngeren werden daraus ihre Lehren ziehen und sich neuen Angeboten verweigern – und eben nicht vorsorgen“, so dieser Befragte. Ein anderer Befragter antwortet, sein „Vertrauen in die Vertragstreue der Politik ist nachhaltig erschüttert“ – die laufenden Zahlungen erinnern ihn jeden Monat an diesen Vertragsbruch.
Eines dürfte aus den Antworten herauszulesen sein – wenn die Voll- und Doppelverbeitragung von Betriebsrenten und Direktversicherung nicht abgeschafft werden sollte, ist das ein herber Rückschlag für die betriebliche Altersvorsorge in Deutschland und ein Verlust des Vertrauens in die Rente insgesamt.
Lebensversicherungen sind Vermögensvernichtung. Wer rechnen kann, muss nur vom Garantiezins die Inflation abziehen – das Ergebnis ist ein sattes Minus.
0,25 Prozent minus 5,2 Prozent = -4,95 Prozent – um eben diesen Prozentsatz verringert sich das Vermögen eines jeden, der auf Kapitallebensversicherungen setzt. Wer im kommenden Jahr eine Kapitallebensversicherung abschließt, bekommt nur noch 0,25 Prozent Garantiezins, die Inflationsrate hat im November 2021 mit 5,2 Prozent aber mittlerweile ein 30-Jahreshoch erklommen – und es könnte noch schlimmer kommen, denn im Oktober 2021 sind die Erzeugerpreise dem Statistischen Bundesamt zufolge um sage-und-schreibe 18,4 Prozent gestiegen. Die Erzeuger werden ihre Kosten natürlich weitergeben, so dass die Verbraucher schon bald deutlich höhere Preise zahlen müssen. Die „Fünf“ vor dem Komma könnte sich also hartnäckig halten.
Vermögensvernichtung mit System
Damit hat die Kapitallebensversicherung ihre Berechtigung als Altersvorsorge verloren – und damit auch die Direktversicherung, denn die kommt im Versicherungsmantel daher, sprich, eine Direktversicherung ist immer eine Kapitallebensversicherung, die der Arbeitgeber (Versicherungsnehmer) auf den Arbeitnehmer (Berechtigter) abschließt. Diese Form der betrieblichen Altersvorsorge ist somit ein Minusgeschäft. Zum Vermögensverlust kommen zudem noch die Sozialabgaben, die annähernd ein Fünftel ausmachen – Tendenz steigend.
Aber die Aktuare, sprich die Finanzmathematiker der Versicherungen, beruhigend die Kunden – sie müssten sich nicht auf eine weitere Senkung des Garantiezinses einstellen, wie Herbert Schneidemann, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV), jetzt der Deutschen Presse-Agentur sagte. Denn, eine weitere Senkung würde „null“ bedeuten.
Tod für Riester-Rente
Schneidemann prognostiziert, dass mit Senkung des Garantiezinses am 1. Januar 2022 Riester-Renten damit vollkommen uninteressant werden. Viele Riester-Anbieter werden sich aus dem Riester-Geschäft zurückziehen. Das ist dann der Tod der Riester-Rente. Denn, „in vielen Fällen dürfte ein Höchstrechnungszins von 0,25 Prozent wegen der Kosten nicht reichen, um eingezahlte Eigenbeiträge und staatliche Zulagen bei Neuverträgen zu 100 Prozent zu garantieren“, so Schneidemann gegenüber der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“.
Von wegen „Bündnis für Freiheit und Gerechtigkeit“ – der Koalitionsvertrag wird dem Anspruch nicht gerecht, vor allem den Rentner gegenüber.
Von Michael Rahnefeld
Der Titel des neuen Koalitionsvertrages lautet „Bündnis für Freiheit und Gerechtigkeit“. Direktversicherungsgeschädigte (dvg-ev.org) erinnern sich noch sehr gut an den Auftritt von Olaf Scholz am 24. September in Münster. Dort versicherte der designierte Kanzler vor laufender Videokamera, die „Doppelverbeitragung“ auf alle betrieblichen Direktversicherungen bei einer Regierungsbeteiligung abzuschaffen. Denn es werden seit 2004 etwa 20 Prozent (Freibetrag 164,50 Euro) bei allen Formen der betrieblichen Altersvorsorge durch nie vereinbarte Sozialabzüge gekürzt. Auch bei Verträgen, bei denen die Beiträge aus dem schon sozialverbeitragten „Netto“ bedient wurden.
Rentner sind die Dummen
Auch die FDP hatte angekündigt, dieses Unrecht abzuschaffen. Und nun kein einziges Wort darüber im neuen Koalitionspapier. Wie schon 2017 bei den damaligen Koalitionsverhandlungen, damals ließ sich die SPD von CDU/CSU den Absatz streichen, der Punkt wurde trotz dieser damaligen Zusage nicht aufgeführt. Viele Wähler, die wegen der Zusicherung des Kanzlerkandidaten zur SPD zurückkehrten, werden womöglich abermals bitter enttäuscht. Die Göppinger SPD-Bundestagsabgeordnete Heike Baehrens sollte nun ihre Fraktion immer wieder daran erinnern, was man rund 6 Millionen betroffenen Rentnern versprochen hat.
Nachholfaktor bereits ab 2022 reaktiviert
Und dann noch das: Im Ampel-Koalitionsvertrag wird zwar aufgeführt, dass das Rentenniveau von 48 Prozent dauerhaft gesichert bleiben soll, aber wer etwas genauer liest, wird erkennen, dass der sogenannte Nachholfaktor, der ursprünglich bis 2025 gedeckelt wurde, bereits ab dem Folgejahr wieder aktiviert werden soll. Durch diese Neuberechnung fällt vermutlich die sich ursprünglich ergebene Rentenerhöhung ab 2022 geringer aus. Ist das die künftige Gerechtigkeit? Werden die Rentner wieder betrogen? Wer sprach da von Respekt?
Was kommt bei der Betriebsrente schon groß heraus? Im besten Fall einige Hundert Euro. Dafür kassieren Staat, Sozialversicherung und Versicherer kräftig ab.
Gerade die vermeintlich sozial eingestellte SPD, aber auch die arbeitgebernahe FDP wollen von den Arbeitnehmern nur das Beste – ihr Geld. Und Gewerkschaften, allen voran die IG Metall, spielt eifrig dabei mit, die Werktätigen abzukassieren. Noch immer wirbt die IG Metall in den Betrieben eifrig für die Metallrente, wohl wissend, dass in der Auszahlphase annähernd 20 Prozent an die Krankenkassen gehen. Eine durchschnittliche Metallrente beträgt gerade einmal 105,55 Euro (siehe Bild) – damit kommt niemand weit, vor allem nicht angesichts einer Inflationsrate von sechs Prozent, wie die Bundesbank für November befürchtet.
Was eine Metallrente bringt Bild: Metallrente
Die Arbeitgeber wiederum verabschieden sich peu à peu aus der als Werksrente bekannten Form der betrieblichen Altersvorsorge, die offiziell unter dem Begriff Direktzusage firmiert. Die ist mittlerweile zum Auslaufmodell geworden. Stattdessen drängen Arbeitgeber zur Entgeltumwandlung, die meist über eine Direktversicherung abgewickelt wird.
Betriebsrente sinkt
Dumm nur, dass diese im Versicherungsmantel daher kommende Altersvorsorge wegen hoher Kosten am Ende kaum noch etwas abwirft, wie das Beispiel Metallrente zeigt. Wer Glück hat, bekommt nach 42 Jahren Dienstzeit vielleicht annähernd fünf Prozent seines letzten Gehalts, wie sich aus dem Index zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) des Beratungsunternehmens Willis Towers Watson entnehmen lässt. Das allerdings nur mit viel Glück – in der Regel dürfte es deutlich weniger sein.
Auslaufmodell Betriebsrente
Willis Towers Watson hat von 200 Unternehmen eine Antwort zum Thema betriebliche Altersvorsorge bekommen, vier Fünftel haben mittlerweile keine reine Werksrente mehr, sondern Mischformen, sprich sie zahlen etwas zu einer Direktversicherung oder einem Pensionsfonds dazu.
Wegen der Niedrigzinsphase fahren immer mehr Arbeitgeber ihre Betriebsrenten zurück. Feste Zusagen gehören mittlerweile zur absoluten Ausnahme. 93 Prozent der befragten Unternehmen verfügen der FAZ zufolge über eine beitragsabhängige Versorgung. Das bedeute, der Arbeitgeber sagt seinen Mitarbeitern zu, eine Prämie in Abhängigkeit des Gehalts abzuführen.
Betriebsrentenstärkungsgesetz = Murks
Das von der damaligen Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) durchgeboxte Betriebsrentenstärkungsgesetz ist Murks, wie sich jetzt herausstellt, denn es hat nur betriebliche Riester-Renten in der Auszahlungsphase beitragsfrei gestellt, nicht aber Direktversicherungen. Dazu müssen Arbeitgeber bei neuen Verträgen 15 Prozent auf die Sparbeträge der Arbeitnehmer zuschießen – auch das Murks, denn die Arbeitgeber sparen sich rund 20 Prozent Sozialabgaben. Die „15 Prozent reichen aus Sicht von Rentenexperten nicht, um die Nachteile des Direktversicherungsmodells aufzuwiegen“, so die „Welt“. Der Arbeitgeberanteil sollte „mindestens 30 Prozent, besser 40 Prozent am Bruttobeitrag betragen, bevor sich Arbeitnehmer überhaupt mit dem vom Arbeitgeber angebotenen Vertrag beschäftigen“, rät die „Welt“.
Mit großformatigen Anzeigen reitet die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) eine Attacke gegen die Rentnerinnen und Rentner in Deutschland. Ein 30-köpfiges Expertenteam fordert von der künftigen Bundesregierung ein Wiedereinführen des Nachholfaktors in der Rente – und setzt sich durch. Die Folgen bekommen Rentnerinnen und Rentner schon 2022 zu spüren.
Dank der Rentengarantie seien die Rentengarantien trotz extremer Lohneinbrüche während der Corona-Pandemie nicht gekürzt worden. „Um die Beitragszahler nicht unnötig zu belasten, ist es aber spätestens jetzt an der Zeit, den Nachholfaktor wieder einzusetzen, damit die Renten – und damit die Rentenbeiträge – nach der Pandemie nicht stärker steigen als die Löhne“, heißt es in der Anzeige. „Klingt fair, oder?“, so die rhetorische Frage. Die jetzt nicht mehr rhetorisch ist. Die Arbeitgeber haben sich wieder einmal durchgesetzt.
Rentnerinnen und Rentner ausgebootet
Dass die von Arbeitgeberverbänden finanzierte Lobbyorganisation INSM (ein Tochterunternehmen des Instituts der deutschen Wirtschaft) mit einem Jahresetat von sieben Millionen Euro ein seltsames Verständnis von Fairness hat, muss nicht weiter verwundern. Schließlich hat sie sich in der Vergangenheit immer wieder mit umstrittenen Kampagnen ihren Einfluss geltend gemacht. In den 2000er Jahren spielte die INSM eine zentrale Rolle bei der Diskussion um die Rentenversicherung in Deutschland und sprach sich für private Altersvorsorge aus (Quelle Wikipedia). Was Wunder, dass eine von Arbeitgebern finanzierte Organisation die Senkung von Lohnnebenkosten erwirken will, in dem die Renten gekürzt werden. Schlimm ist aber, dass das auch gelingt. So bei den Kürzungen von Sozialleistungen durch die damalige rot-grüne Bundesregierung. Die Folgen des 2003 beschlossenen Gesundheitsmodernisierungsgesetzes bekommen alle jene, die über Direktversicherungen privat fürs Alter vorgesorgt haben, schmerzlich zu spüren. Fast 20 Prozent ihrer Ersparnisse kassieren die Krankenkassen. Es sieht so aus, dass die künftigen Koalitionspartner ihr Versprechen brechen, die ungerechte Doppelverbeitragung aufzuheben. Im 178-seitigen Koalitionsvertrag steht nichts mehr davon drin, obwohl die SPD das in ihrem Wahlprogramm versprochen hat.
30 führende Expertinnen und Experten des deutschen Rentensystems fordern: Damit die Rente gerecht bleibt, muss die neue Koalition den Nachholfaktor wieder einsetzen. Bild: Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM)
Lobby ruiniert Altersvorsorge
Unter den 30 Unterzeichnern der INSM-Anzeige – allesamt Akademiker – finden sich übrigens alte „Bekannte“ wie die Professoren Bernd Raffelhüschen und Axel Börsch-Supan, die seit Jahren – ungeachtet der Fakten – die Mär von der steuerfinanzierten Rente verbreiten und uns weismachen wollen, die Demografie sei schuld an der Schieflage der gesetzlichen Altersvorsorge. Dass das auf mittlerweile rund 900 Milliarden Euro angewachsene Loch in der Rentenkasse vor allem darauf zurückzuführen ist, dass die Politik seit den 50er Jahren ungeniert hineingreift, um gesamtgesellschaftliche Aufgaben zu finanzieren, wird mit geradezu stoischer Ungerührtheit ignoriert.
Da spielt es auch keine Rolle, dass Beamtenpensionen – ungeachtet der Steuerausfälle durch die Corona-Pandemie in den vergangenen beiden Jahren erhöht wurden, während Rentner 2021 eine Nullrunde hinnehmen mussten. Auch dass Beamte im Durchschnitt dreimal so viel Alterssalär bekommen wie die Rentner – ohne einen Cent für ihre Altersversorgung zu berappen – bekommen, wird von den gut dotierten Professoren gern unterschlagen. Auf deren Reformvorschläge für die Rente können wir gern verzichten.
So wie die betriebliche Altersvorsorge zurzeit läuft, ist sie meist ein Minus-Geschäft. Die Verbraucherzentrale fordert eine Reform. Vor allem müssen die Versicherer verbannt werden.
Wenn die betriebliche Altersvorsorge (bAV) nicht grundlegen reformiert wird, laufen viele Beschäftigten ins Messer – sie erwartet Altersarmut im Ruhestand. Viele zu lange haben die Versicherer viel zu viel Geld bei der bAV abgeschöpft. Das muss aufhören. Ohne umfassende Reform drohe den Beschäftigten schwerwiegende Nachteile, so die Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv).
Eine Reform ist überfällig
Aus Verbrauchersicht müsse die betriebliche Altersvorsorge demnach in mindestens drei Bereichen reformiert werden:
bei der eingeschränkten Mitnahmemöglichkeit bei einem Arbeitgeberwechsel (“Portabilität”) und
bei der Altersvorsorge in Form einer Lebensversicherung.
Diese Probleme in der betrieblichen Entgeltumwandlung müssten nach Ansicht der VZBV dringend behoben werden.
Wenn Arbeitnehmer ihre betriebliche Altersvorsorge selbst finanzieren, in dem sie einen Teil ihres Gehalts per Entgeltumwandlung fürs Alter einzahlen, so hat das drei entscheidende Nachteile:
So müssten Auszahlungen aus der bAV nachgelagert, also beim Rentenbezug, versteuert werden. Es finde also nur eine Steuerstundung statt.
Zudem falle die Pflicht zur Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen nicht weg, „sondern wird verlagert“, kritisiert der VZBV. Denn die Beschäftigten müssten im Rentenalter jetzt die kompletten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung allein aufbringen.
Sie reduzieren damit ihre gesetzliche Rente, wodurch das Sozialversicherungssystem geschwächt werde.
Eine betriebliche Altersversorgung, „die dazu führt, die gesetzliche Rente zu schwächen, ist nicht sinnvoll“, heißt es in dem Positionspapier des VZBV.
Wenn der Betrieb nicht signifikant dazuzahlt, lohnt sich eine bAV nicht. Der Rechtsanspruch auf eine bAV dürfe deshalb nicht bloß im Abschluss eines Vorsorgevertrags über den Betrieb sein, so der VZBV. Vielmehr müssten Arbeitgeber einen signifikanten Beitrag zur Finanzierung leisten, fordern die Verbraucherzentralen.
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