Author: Christiane Löffler

  • Offener Brief an Friedrich Merz

    Offener Brief an Friedrich Merz

    Ob der frisch gewählt CDU-Chef Friedrich Merz zu einem Neuanfang fähig ist – versprochen hat er es, aber Politiker versprechen ja viel. Daran erinnert ihn der Verein der Direktversicherungsgeschädigten in einem offenen Brief.

    Von Michael Rahnefeld

    Zunächst einmal Glückwunsch, Herr Merz. Nun sind Sie Vorsitzender der CDU, Konkursverwalter einer vormals großen Volkspartei in Deutschland, die sehr lange die Regierung in Deutschland mit gebildet hat und jetzt wohl für viele Jahre die Opposition anführen wird.

    Die Hauptaufgaben von Merz

    Eine Ihrer Hauptaufgaben, Herr Merz, wird es in den nächsten Monaten sein, zu analysieren, wie es zu diesem Desaster kommen konnte. Dabei wollen wir Ihnen gerne helfen. Wir, das sind knapp 4000 Mitglieder einer Organisation – besser gesagt eines Vereins – der permanent anwächst und sich schon seit mehr als sechs Jahren dafür einsetzt, dass einer der größten legitimierten Sozialbetrugsfälle in Deutschland beendet, korrigiert und seine Opfer entschädigt werden und darüber hinaus die Interessen aller, die sich von der Politik um Teile ihrer Altersvorsorge geprellt fühlen, vertritt.

    Es sind allerdings nicht nur die knapp 4000 Mitglieder dieses Vereins der Direktversicherungsgeschädigten (DVG), die durch eine sehr fragwürdige gesetzliche Regelung um ihre Vorsorgeersparnisse geprellt und dafür bestraft werden, dass sie auf Empfehlung der Politik noch in ihrem Arbeitsleben ihre Alterssicherung aktiv und mit finanziellem Aufwand gestaltet haben. Nein, es sind über sechs Millionen Betroffene – Rentner, Betriebsrentner, Selbstständige –, die vorgesorgt haben und dafür von unserem Staat gnadenlos abgezockt werden.

    CDU hat Beifall geklatscht

    Eingefädelt hat diesen Diebstahl die rot-grüne Bundesregierung unter Gerhard Schröder mit der damaligen Gesundheitsministerin Ulla Schmidt. Die CDU, damals in der Opposition, hat Beifall geklatscht für das sogenannte Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG), das den damals „notleidenden Krankenkassen“ zu mehr Geld verhelfen sollte. Die Auswirkungen dieses Gesetzes sind verheerend, weil den Menschen rund ein Fünftel ihrer Vorsorgerücklagen weggenommen werden. Ganz infam dabei, dass rückwirkend auf vor 2004 bestehende Verträge zugegriffen wird und die Ersparnisse als Versorgungsleistungen deklariert werden, auf die letztlich zehn Jahre lang Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung entrichtet werden müssen, und zwar der Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil.

    Altersvorsorger vorgeführt

    Einzig richtig erkannt hat das in Ihrer Partei zumindest ihr Parteifreund, Hans-Jürgen Irmer aus Wetzlar, der Vorsitzende  des CDU-Kreisverbandes Lahn-Dill. Ihm war offenbar klar, dass man mit diesen Machenschaften Vertrauen in die Politik zerstört und Menschen (Wähler!) damit verprellt. Im Blick auf die Bundestagswahl im September 2021 versuchte Irmer bereits im Mai 2021 im beginnenden Bundestagswahlkampf den CDU-Spitzenkandidaten zu veranlassen, sich dieser Problematik anzunehmen. Vergebens. Armin Laschet hat seinen Parteifreund vollkommen ignoriert und selbst ein Nachhaken über CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak verhallte im Nichts. Irmer schrieb damals unter anderem an Laschet (das Schreiben liegt uns vor, hier einige Auszüge):

    „Als Kreisvorsitzender der CDU Lahn-Dill und als Bundestagsabgeordneter möchte ich mir erlauben, Sie und die Spitzen der Union dringend darum zu bitten, ein Thema aufzugreifen, das etwa sechs Millionen Menschen betrifft. Sechs Millionen, die auf Anraten des Staates eine private Altersvorsorge abgeschlossen haben, und zwar in Form unterschiedlicher Modelle, teilweise kofinanziert durch den Arbeitgeber, teilweise alleine finanziert durch Beiträge aus dem bereits versteuerten Nettoeinkommen. Sie alle haben dies gemacht im Vertrauen auf die Zusagen des Staates, wonach in der Auszahlungsphase nur der halbe Beitragssatz an die gesetzliche Krankenversicherung und die Sozialversicherungsträger zu entrichten ist. Eine durchaus attraktive Anlageform.

    CDUler nicken alles ab

    Sie haben genau das gemacht, was wir heute erneut aktuell predigen, nämlich privat für das Alter vorzusorgen – und sie sind bitter enttäuscht worden. In meinen Augen sind sie betrogen worden, denn der Deutsche Bundestag hat im Jahr 2004, verantwortlich damals die sozialdemokratische Gesundheitsministerin Ulla Schmidt und der heutige SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz gemeinsam mit den Grünen, das sogenannte Gesundheitsmodernisierungsgesetz im Bundestag verabschieden lassen. In einer ‚Nacht- und Nebel-Aktion‘, ausgelöst durch Horst Seehofer (CSU), stimmte die Union plötzlich noch zu, obwohl an dem Morgen der Abstimmung gefühlt 95 Prozent der Abgeordneten, zumindest der Union, nicht wussten, was in der Nacht verändert wurde. Ein unsägliches Verfahren zu Lasten vorausdenkender Arbeitnehmer.

    Mit diesem Beschluss müssen seither ca. 20 Prozent der angedachten Ersparnisse über einen Zeitraum von zehn Jahren abgeführt werden, wobei eine einmalige Abführung noch nicht einmal möglich ist für die, die das eventuell wollen. Und wenn man Pech hat, je nach Höhe der Zahlung, greift der Fiskus in Form des Finanzamtes zu und kassiert noch einmal einen zusätzlichen Betrag.“

    Staatliches Raubrittertum

    Und weiter schreibt Ihr Parteifreund an Laschet:

    Das, was hier geschehen ist, ist in meinen Augen staatliches Raubrittertum, auch wenn es per Bundestagsbeschluss formal juristisch legitimiert wurde. Für mich stellt sich die Grundsatzfrage, losgelöst von den finanziellen Verlusten der Betroffenen, welches Maß an Glaubwürdigkeit hat Politik allgemein formuliert noch, wenn – wie leider nicht nur in diesem Fall – Beschlüsse rückwirkend hinfällig werden. Ich würde persönlich mit einem solchen Staat, der sein Wort derart massiv gebrochen hat, keine finanzielle Zukunftsentscheidung mehr treffen, weil ich nicht weiß, ob das, was heute zugesagt wird, übermorgen noch gilt. Solche Politik erschüttert das Vertrauen in die politisch Handelnden. Es erschüttert das Vertrauen in die Glaubwürdigkeit, in die Demokratie.

    Deshalb halte ich es für zwingend notwendig, dass wir als Union im Rahmen des Wahlprogrammes ein deutliches Signal geben, dass wir hier zwingend Änderungen benötigen.“

    Ja, sehr geehrter Herr Merz, das war von Herrn Irmer, der es bei der Bundestagswahl dann nicht geschafft hat, in den nächsten Bundestag zu kommen, eine sehr fundierte Hilfestellung, um im Wahlkampf Wähler für die CDU zu generieren. Er unterstreicht das am Ende seines Schreibens mit den Worten:

    „Lieber Herr Laschet, ich weiß, dass Sie Argumenten zugänglich sind. Mir geht es erstens um die Frage der Glaubwürdigkeit im Sinne der Direktversicherungsge­schädigten, die im Übrigen eine Bürgerinitiative gegründet haben, und es geht mir auch um die politische Bedeutung von sechs Millionen direkt Betroffener und ihrem Umfeld“.

    Null Ahnung, null Empathie, null Strategie

    Und wie reagiert darauf der Spitzenkandidat der Union Armin Laschet? Gar nicht. Er beantwortet noch nicht einmal das Schreiben seine CDU-Kreisvorsitzenden. Letzterer hakt gut einen Monat später über CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak nach, auch dieser „verschnarcht“ offenbar ein so wichtiges Thema für ein großes Wählerpotenzial.

    Wenn Sie jetzt also, lieber Friedrich Merz, den Niedergang der CDU im Jahr 2021 aufarbeiten, dann sollten Sie sich auch mit solchen Verhaltensmustern ihrer Parteispitze befassen und werden dabei erkennen, dass der Karren sehenden Auges an die Wand gefahren wurde.

    Gute Wünsche für Oppositionsarbeit

    Für Ihre künftige Arbeit wünscht Ihnen DVG viel Erfolg, vor allem mehr Gefühl für die Menschen in diesem Land, für ihre Sorgen und Nöte.

    Wir grüßen Sie

    dvg-ev.org

  • Für 21 Millionen wird die Krankenkasse teurer

    Für 21 Millionen wird die Krankenkasse teurer

    Die Krankenkassen verlangen von 21 Millionen Versicherten mehr Geld. 19 der 97 gesetzlichen Krankenkassen haben ihren Zusatzbeitrag zum 1. Januar 2022 erhöht. Wer jetzt zu einer günstigeren Krankenkasse wechselt, zahlt ab 1. April weniger.

    Betroffen von der Erhöhung der Zusatzbeiträge sind dem Vergleichsportal Check24 zufolge 21 Millionen Versicherte. Durch die aktuellen Beitragserhöhungen zahlen Verbraucherinnen und Verbraucher bis zu 261 Euro mehr pro Jahr. Insofern lohnt es sich, die eigene Krankenkasse genauer unter die Lupe zu nehmen. Erhöht eine Versicherung, hat der Versicherte ein Sonderkündigungsrecht, er muss aber schnell reagieren.

    Das  Vergleichsportals Check24  hat recherchiert, welche  gesetzlichen Krankenkassen zum 1. Januar 2022 ihre Zusatzbeiträge erhöhen. Es sind insgesamt 19 der 97 gesetzlichen Kassen, darunter beispielsweise viele AOKs und BKKs. Betroffen davon sind rund 21 Millionen Mitglieder. Dieses Mal erhöht auch die bislang günstigsten bundesweite Krankenkasse HKK den Beitrag.

    Betriebsrentner müssen somit durchschnittlich in der Rente insgesamt 14,6 + 1,3 + 3,05 (Kinderlose 3,4) Prozent  zahlen, insgesamt 18,95 (Kinderlose 19,3) Prozent – unter Berücksichtigung des GKV-Betriebsrentenfreibetrags von 164,50 Euro, der allerdings 2022 nicht steigt. Einige Kassen verlangen aber noch weit mehr.

    Krankenkasse teurer

    Andere Krankenkassen kommen mit deutlich niedrigeren Zusatzbeiträgen aus. Die HKK beispielsweise verlangte bislang nur 0,39 Prozent Zusatzbeitrag – ein Unterschied zur AOK Bayern von 0,91 Prozentpunkten oder 233 Prozent. Aber auch die HKK erhöht jetzt ihre Prämie von 0,39 auf 0,69 Prozent.

    Sonderkündigungsrecht

    Die Versicherten haben mit dieser Erhöhung zum 1. Januar 2022 ein Sonderkündigungsrecht – müssen aber schnell sein. Wenn eine Krankenkasse ihre Beiträge erhöht, können die Versicherten binnen zwei Kalendermonaten wechseln. Wer also noch im Dezember kündigt, wechselt zum 1. März 2022 zu einer anderen Kasse. Allerdings muss die Kündigung bis zum 31. Januar 2021 bei der Krankenkasse eingegangen sein. Den Wechselservice übernimmt übrigens die neue Krankenkassen im elektronischen Verfahren. Genau lässt sich das in § 175 Absatz 4 des Fünften Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB V) nachlesen.

    Dazu Dr. Daniel Güssow, Managing Director gesetzliche Krankenkassen bei CHECK24:

    Unzufriedene Versicherte sollten nicht bei ihrer alten Krankenkasse bleiben. Ein Wechsel ist in wenigen Minuten auf den Weg gebracht. Auch ältere Versicherte können die Wechselmöglichkeit sorgenfrei nutzen, da diese unabhängig vom Alter oder Vorerkrankungen vom Gesetzgeber garantiert wird.

  • Wie viel Direktversicherte durch den Freibetrag sparen

    Wie viel Direktversicherte durch den Freibetrag sparen

    Der Freibetrag bei Kranken- und Pflegebeiträge auf Direktversicherungen liegt bei 164,50 Euro. Wie viel sparen sich Rentner mit einer Direktversicherung und wie wird der Freibetrag verteilt, wenn jemand mehrere Betriebsrenten hat?

    Am 1. Januar 2020 ist das Gesetz zur Entlastung von Direktversicherten und Betriebsrentnern in Kraft getreten. Sein sperriger Name: GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz. Damit zahlen Betriebsrentner dank des Freibetrags 26,48 Euro weniger pro Jahr (Stand 2022), abhängig von ihrer Krankenkasse. Bis 31. Dezember 2020 lag der Freibetrag bei 159,25 Euro, seit 1. Januar 2021 liegt er bei 164,50 Euro – zum 1. Januar 2022 hat sich der Freibetrag leider nicht geändert. Aber wie viel zahlen sie dann noch, vor allem, wie verteilt sich der Krankenkassenbeitrag dank des Freibetrags, wenn jemand mehrere Betriebsrenten hat?

    Freibetrag bei 164,50 Euro

    Eine Betriebsrentnerin wollte es in punkto Freibetrag genau wissen und klagte gegen die Kranken-  und Pflegeversicherungsbeiträge aus einer Direktversicherung. Sie hatte aber nicht nur einen Vertrag, sondern zwei Verträge. „Versicherungswirtschaft heute“ schildert den Fall:

    • 2016 bekam sie einen Direktversicherungsvertrag über rund 14.000 Euro ausbezahlt. Der Betrag wird auf 120 Monate verteilt und verbeitragt. Der fiktive Zahlbetrag ergab monatlich etwa 115 Euro – und damit unter der Freibetragsgrenze von 164,50 Euro. Also hätte sie keine Beiträge an ihre gesetzliche Krankenversicherung zahlen müssen.
    • Aber sie bekommt sei Juli 2017 noch eine zweite Betriebsrente und überschreitet damit die Freigrenze mit der Folge, dass sie auf alles Beiträge zahlen muss.

    Dagegen hat sie geklagt  (Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 29. Januar 2020 – Az.: S 6 KR 2676/18, nicht rechtskräftig).

    Die Klage vor dem Sozialgerichts Karlsruhe wegen des Freibetrags hatte laut „Versicherungswirtschaft heute“ teilweise Erfolg:

    1. „Für die Verbeitragung bis zum 1.1.2020 gingen die Richter davon aus, dass die Beitragserhebung zu Recht erfolgt sei. Die Beitragspflicht von Leistungen aus Direktversicherungen sei höchstrichterlich geklärt und die Einwände der Klägerin, die Verbeitragung sei unverhältnismäßig und sie sei unvorhersehbar gewesen, griffen nicht durch.
    2. Allerdings sieht die Sachlage ab 1.1.2020 anders aus. Ab diesem Zeitpunkt sei die Klage teilweise begründet, soweit sie sich gegen die Erhebung von Beiträgen zur GKV für die Zeit ab dem 1. Januar 2020 richte. Der müsse ab 1.1.2020 berücksichtigt werden.“

    Entscheidend sei die Regelung des § 226 Abs. 2 Satz 2 SGB V, die seit dem 1. Januar 2020 für Renten der betrieblichen Altersvorsorge gelte – und da heißt es:

    Überschreiten die monatlichen beitragspflichtigen Einnahmen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 4 insgesamt ein Zwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches, ist von den monatlichen beitragspflichtigen Einnahmen nach § 229 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 ein Freibetrag in Höhe von einem Zwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches abzuziehen; der abzuziehende Freibetrag ist der Höhe nach begrenzt auf die monatlichen beitragspflichtigen Einnahmen nach § 229 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5; bis zum 31. Dezember 2020 ist § 27 Absatz 1 des Vierten Buches nicht anzuwenden.

    Wie den Freibetrag verteilen?

    Wie aber ist der Freibetrag auf die beiden Verträge zu verteilen? Dazu hat sich das Gericht geäußert. Es sei gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt, wie der Freibetrag zu verteilen sei, wenn ein GKV-Versicherter wie die Klägerin mehrere Betriebsrenten gleichzeitig beziehe.

    Der langen Rede kurzer Sinn: Der Freibetrag muss laut Urteil verhältnismäßig auf die beiden Betriebsrenten aufgeteilt werden.

    • Die Folge für den Freibetrag: Aus der Kapitalleistung seien daher ab dem 1. Januar 2020 GKV-Beiträge nur noch in Höhe von 8,66 € statt wie bisher knapp 17 € geschuldet (Stand 2021).
    • Ob die verhältnismäßige Anrechnung des Freibetrages auf mehrere Betriebsrenten kraft Gesetzes eintrete oder einen vorherigen Antrag voraussetze, könne dahinstehen, weil die Klägerin in der mündlichen Verhandlung jedenfalls einen entsprechenden Antrag gestellt habe.

    Ganz schön kompliziert die Sache mit dem Freibetrag, vor allem, wenn jemand sogar noch mehr als nur zwei Verträge hat. Daher habe der GKV-Spitzenverband in seinen Rundschreiben zur Umsetzung des neuen Freibetrags empfohlen, dass der Freibetrag zunächst auf eine Betriebsrente angewandt werde und ein verbleibender Restbetrag dann auf die nächste Betriebsrente übertragen werde.

    Entlastung durch Freibetrag

    ab 1.1.2022bis 1.1.2020Entlastung
    Kapitalauszahlung 50.00050.000
    geteilt durch 120416,67416,67
    minus Freibetrag 159,25252,170
    Krankenvers. 14,6 % 36,8260,84
    Zusatzbeitrag 1,5 %3.786.25
    Pflegevers. 3,05 %12,7112,71
    KV+PV monatlich53,3179,7926,48
    KV+PV pro Jahr639,72
    957.48317,76
    KV+PV gesamte Laufzeit6.397,209574,803.176,60
    Rest nach Abzug KV+PV 43.602,80

    40.425,20
    in Euro

    Annahmen: In dem Beispiel zahlt die Betroffene oder der Betroffene einen Zusatzbeitrag von 1,5 Prozent (Durchschnittssatz 1,3) und er oder sie hat Kinder, weswegen nur 3,05 Prozent Pflegebeitrag zu zahlen sind. Kinderlose zahlen den erhöhten Beitrag von 3,4 Prozent.

    „Stiftung Warentest“ hat einen Sozial­abgaben-Rechner programmiert, mit dessen Hilfe jeder selbst ausrechnen kann, was das in seinem speziellen Fall ausmacht.

    Die Mechanik des Freibetrags:

    • Zuerst greift (wie bisher) die Freigrenze. Die Freigrenze umfasst neben Versorgungsbezügen beispielsweise auch Arbeitseinkommen, also Gewinne aus nebenberuflich selbstständiger Tätigkeit, beispielsweise aus Photovoltaik oder Nebenerwerbslandwirtschaft.
    • Wird die Freigrenze überschritten und entfällt daher, greift nur für Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge i.S.d. § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V ein Freibetrag, der genauso hoch ist, wie die bisherige Freigrenze (1/20 der monatliche Bezugsgröße nach § 18 SGB IV = 164,50 Euro für 2022). Der Freibetrag ist der Höhe nach begrenzt auf monatliche beitragspflichtigen Betriebsrentenleistungen (bei Kapitalleistungen: 1/120 der Leistung als monatlicher Zahlbetrag für maximal zehn Jahre).
  • Direktversicherungen sind Renditekiller

    Direktversicherungen sind Renditekiller

    Die vermeintliche Förderung bei Direktversicherungen ist kontraproduktiv, Direktversicherungen sind sogar Renditekiller. Daran verdienen nur Versicherer und Arbeitgeber, wie eine Studie belegt – also Finger weg!

    Die Direktversicherung kommt in punkto Rendite immer mehr ins Hintertreffen – im Vergleich zu anderen Vorsorgeformen. Es ist nicht übertrieben, von Direktversicherung als Renditekiller zu sprechen. Das Deutsche Instituts für Altersvorsorge (DIA) hat dazu die betriebliche Altersvorsorge (bAV) mit einer privaten Rentenversicherung verglichen und kommt dabei zum Schluss, dass die staatliche Förderung das Gegenteil dessen bewirkt, was sie eigentlich erreichen will. Wer ohne Förderung fürs Alter spart, ist besser dran als beispielsweise mit einer Direktversicherung. Damit wird klar, dass die betriebliche Altersvorsorge im Allgemeinen und die Direktversicherung im Besonderen als Vorsorgeform ausgedient hat.

    Direktversicherungen sind Renditekiller

    Wie das? Bei einer Direktversicherung spart sich doch der Arbeitnehmer in der Einzahlphase Steuern und Sozialabgaben. Die Studie zeige eines: Die Befreiung einer Direktversicherung von der Sozialversicherungspflicht bringt nichts. Das DIA hat dazu vier Formen der geförderten Altersvorsorge für fünf Musterfälle berechnet und verglichen. Dabei schnitt die Betriebsrente durchweg gegenüber der Privatrente schlechter ab. Bei einem Ehepaar mit zwei Kindern und durchschnittlichem Einkommen sei die Versorgung im Alter zum Beispiel sogar um knapp 90 Prozent niedriger.

    Wer Direktversicherte in der Auszahlphase fragt, dürfte schnell begreifen, warum das so ist: In der Rente langt die Krankenkasse kräftig zu und fordert von den Altersvorsorgern den vollen Beitrag – alles in allem annähernd 20 Prozent. Bezogen auf zehn Jahre – so lange dauert die Beitragspflicht – kommt da eine stattliche Summe zusammen, die dem Direktversicherten im Alter fehlt. Wer also dem DIA nicht glauben sollte, muss sich nur im Verein der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) umhören.

    Aber zurück zur DIA-Studie, die von Fintech myPension und der V.E.R.S. Leipzig GmbH – so haben die Studienersteller gerechnet:

    Einkommen und Entgeltumwandlung

    Nettoeinkommen eines Ehepaares mit zwei Kindern und Durchschnittsverdienst beim Sparen mit betrieblicher Altersversorgung und privater Rentenversicherung
    Nettoeinkommen eines Ehepaares mit zwei Kindern und Durchschnittsverdienst beim Sparen mit betrieblicher Altersversorgung und privater Rentenversicherung.              Quelle: DIA

    Rente nach 37 Beitragsjahren

    Nettorrenten eines Ehepaares mit zwei Kindern und Durchschnittsverdienst beim Sparen mit betrieblicher Altersversorgung und privater Rentenversicherung
    Nettorrenten eines Ehepaares mit zwei Kindern und Durchschnittsverdienst beim Sparen mit betrieblicher Altersversorgung und privater Rentenversicherung.                   Quelle: DIA

     

    Um es noch einmal klar und deutlich zu sagen: Wer auf staatliche Förderung verzichtet, ist mit eigenverantwortlicher Altersvorsorge besser dran als mit einer Betriebsrente.

    Annahmen

    Dabei ist das DIA von folgenden Annahmen ausgegangen: Im ersten Musterkundenfall wird eine Familie mit zwei Kindern im Alter von zwei und vier Jahren herangezogen. Für die Familie wird ein jährliches Einkommen in Höhe von 80.000 Euro brutto angenommen, das sich mit 60.000 Euro auf Partner A und mit 20.000 Euro auf Partner B aufteilt. Das Einkommen des betrachteten Paares entspricht damit dem Durchschnittseinkommen einer Familie in Deutschland.

    Partner A fällt in Steuerklasse III, Partner B in Steuerklasse V. Für die zwei Kinder können Kinderfreibeträge angerechnet werden, die dem Besserverdienenden zugeordnet werden.

    Es wird angenommen, dass Partner A eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) wie eine Direktversicherung in Anspruch nimmt, bei der vier Prozent seines jährlichen Einkommens, also 2.400 Euro, direkt abgeführt werden. Zusätzlich fließt die gesetzliche Mindestförderung des Arbeitgebers in Höhe von 15 Prozent dem Sparbeitrag zu. Folglich wird jährlich ein Betrag von insgesamt 2.760 Euro eingezahlt. Durch die Entgeltumwandlung reduziert sich das Bruttoeinkommen von Partner A und damit auch dessen Sozialabgaben und seine Steuerlast. Nach Einbezahlung in die bAV hat die Familie ein jährliches Nettoeinkommen in Höhe von 55.624,80 Euro zur Verfügung. Dieses steht einem jährlichen Nettoeinkommen von 57.010,76 Euro gegenüber, das der Familie ohne die bAV zur Verfügung stünde. Der Differenzbetrag in Höhe von 1.385,96 Euro kann privat (3. Schicht) angelegt werden. Mit dem Wegfall der Kinderfreibeiträge steigen die Steuern und das verfügbare Nettoeinkommen verringert sich. Mitunter erhöht sich der private Sparbeitrag für das Jahr 22 und 23 auf 1.414,30 Euro und reduziert sich ab dem Jahr 24 auf 1.370 Euro.

    Mehr Geld im Ruhestand durch Privatvorsorge

    Dabei sind die Annahmen noch viel zu optimistisch für die bAV, denn die Sozialabgaben werden in den kommenden Jahren steigen (schon heute liegen die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bei annähernd 20 Prozent: 14,6 Prozent Krankenversicherungsbeitrag, 1,3 Prozent Zusatzbeitrag, 3,05 Prozent Pflegebeitrag – 14,6 + 1,3 + 3,05 = 18,95). Schon heute haben die Krankenkassen angekündigt, dass der Pflegebeitrag in der ersten Jahreshälfte 2022 um 0,3 Prozent steigen könnte, das heißt aus den 18,95 Prozent werden dann 19,25 Prozent, womit wir bei annähernd 20 Prozent sind).

    Und da gaukeln Gewerkschaften wie die IG Metall ihren Mitgliedern immer noch vor, dass sich die betriebliche Altersvorsorge lohnt.

    Übrigens, wer wirklich privat vorsorgt, ohne eine Versicherung einzuschalten, zahlt noch weniger Gebühren beim Kauf eines Indexfonds beispielsweise und schneidet somit noch weiter besser ab als mit einer privaten Rentenversicherung. Damit aber vergrößert sich der Nachteil der bAV weiter. Also, Finger weg von einer Direktversicherung – das gilt auch für Pensionskassen und -fonds.

    Die Rechnung sieht nur dann anders aus, wenn der Arbeitgeber weit mehr als die verpflichtenden 15 Prozent dazu zahlt – die Hälfte sollte es mindestens sein, sonst lohnt sich eine bAV für Arbeitnehmer nicht.

  • Wie Scholz Versprechen bricht

    Wie Scholz Versprechen bricht

    Die Ampel regiert, das Ende der Abzocke von Altersvorsorgern ist aber nicht gekommen – entgegen dem Versprechen von Bundeskanzler Olaf Scholz, der die Vollverbeitragung von Betriebsrenten abschaffen wollte.

    „Unser Plan war, unser Plan ist auch, das für die Zukunft zu ändern“ – gemeint ist die Vollverbeitragung sowie die Doppelverbeitragung von Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das hat SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz auf der Wahlabschlussveranstaltung in Münster auf die Frage von Reiner Korth, stellvertretender Vorsitzender des Vereins der Direktversicherungsgeschädigten (DVG), geantwortet – dazu das entsprechende YouTube-Video. Und so steht es auch im Wahlprogramm der SPD. „Darauf können Sie sich verlassen“, betonte Scholz ausdrücklich. Jeder kann diese Passage selbst nachlesen.

    Scholz’ Versprechen Abzocke zu beenden

    In Münster versprach Scholz noch, die Vollverbeitragung von Betriebsrenten abzuschaffen

    Scholz hat’s versprochen

    Viele Altersvorsorger haben Scholz’ Versprechen ernst genommen, was sich mittlerweile als Fehler herausstellt. Die Ampel-Koalition hätte die Chance gehabt, die unsägliche Vollverbeitragung der betrieblichen Altersvorsorge endlich, nach 17 oder 18 Jahren zu beenden.  In Kapitel 3 „Alter absichern“ ihres Wahlprogramms (siehe Kapitel 3.4, fünfter Absatz) hat die SPD nachträglich die entsprechende Textpassage eingeführt. Jeder kann diesen Satz selbst nachlesen. Darauf zielte Korths Frage, die Scholz eindeutig beantwortet hat – und nach der er gemessen wird.

    Zusammen mit der FDP – sie hat bereits bei der Abstimmung über das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) 2003 dagegen gestimmt – wären somit zwei Parteien in einer Ampel-Koalition für die Abschaffung der Vollverbeitragung von Direktversicherungen und Betriebsrenten. Insofern war es ein Leichtes, auch die Grünen davon zu überzeugen, diese Abzocke zu stoppen. Im Koalititionsvertrag findet sich allerdings nichts mehr davon wieder. Das kann somit nur der größte der drei Koalitionspartner, sprich die SPD, aus dem Koalitionsvertrag ausgeklammert haben. Und wer ist der bestimmende Faktor in der SPD? Olaf Scholz.

    Der DVG auf der Schlussveranstaltung der SPD in Münster

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    Bild von Siobhan Dolezal auf Pixabay

  • Macht endlich Schluss mit Riester

    Macht endlich Schluss mit Riester

    Verbraucherschützer, Ökonomen und jetzt auch Gewerkschaften – sie alle fordern das Ende von Riester. An der Riester-Rente verdienen nur die Versicherer.

    Wer nicht riestert, verliert vier Prozent seiner gesetzlichen Rente, wer riestert, pampert nur die Versicherer, denn sie zocken die Sparer mit hohen Gebühren ab. Deswegen fordern Verbraucherschützer schon lange, die Riester-Rente endlich abzuschaffen.

    Riester ist eine Ruine

    Vor allem die SPD zeigt sich hartleibig, was Riester angeht, was nicht sonderlich verwundert, war Namensgeber Walter Riester ja der Vater dieser Form der privaten Altersvorsorge, die mittlerweile zur betrieblichen aufgebohrt wurde.

    Viele haben indes mittlerweile erkannt, dass Riester eine Sackgasse ist – und Vermögensvernichtung, weswegen Millionen ihre Riester-Verträge nicht mehr besparen oder ihre Verträge sogar gekündigt haben.

    Entwicklung der Riester-Verträge

    Entwicklung Riester-Verträge Bestand in Tausend
    Produkte*VersicherungBanksparInvestmentfondsWohnriesterGesamt
    200114001400
    200229981501743322
    200334511972413889
    200435572133164086
    200545242605745358
    2006638835112317970
    20078194480192210596
    2008928555423862212248
    20099995634262919713454
    201010484703281546014462
    201110998750295972415431
    201211023781298995315746
    2013110138053027115416000
    2014110308143071137716293
    2015109968043125156416489
    2016109317743174169116570
    2017108817263233176716607
    2018108276763288181016600
    2019107726273313181816530
    2020106885923297179316.370
    I/2021106615843292177616314
    II/2021106415783284177916283
    III/2021106205683272175216212

    Besser die gesetzliche Rente stärken

    Diese Erkenntnis scheint jetzt auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) gewonnen zu haben, wie jetzt die „Neue Osnabrücker Zeitung“ berichtet. Der Gewerkschaftsbund fordert die Bundesregierung zu einer Kehrtwende auf. „Statt weiter erfolglos an Riester herumzudoktern, sollte die Bundesregierung besser und sinnvoller die gesetzliche Rente und die betriebliche Altersversorgung stärken“, so das DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel der „Neuen Osnabrücker Zeitung”.

    Reformen retten Riester nicht

    Piel kritisierte, die private Vorsorge habe ihren Zweck als dritte Säule der Alterssicherung der Beschäftigten vollkommen verfehlt. „Ein totes Pferd weiterzureiten, ergibt deshalb überhaupt keinen Sinn, kostet aber jährlich über vier Milliarden aus dem Steuertopf“. Alle Reformen der letzten 20 Jahre hätten das Modell nicht retten können, würden aber immer mehr Risiken auf die Beschäftigten abwälzen.

    Die Gewerkschafterin forderte weiter, die Koalition müsse außerdem die Arbeitgeber dazu verpflichten, eine nennenswerte Einzahlung in die Betriebsrenten zu leisten. Darüber hinaus müsse die Ampel sicherstellen, „dass die Renten wieder im Gleichklang mit den Löhnen steigen“. Die Wiedereinführung des Nachholfaktors bei der Rentenberechnung verhindere das.

    riester
    Bert Rürup, Carsten Maschmeyer und Walter Riester lachen sich ins Fäustchen

     

    Auch Matthias W. Birkwald, rentenpolitischer Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, kritisierte, die Riester-Rente sei krachend gescheitert. Nach seinen Worten wird das Ziel, die Versorgungslücke zu schließen, nicht erreicht. Die Riester-Rente sei zudem sozial ungerecht, weil die staatlichen Subventionen vor allem in die Taschen der Versicherungsunternehmen und Banken geflossen seien, so Birkwald.   Er plädierte zugleich für einen Stopp der milliardenschweren Riester-Förderung. Stattdessen sollten Riester-Sparerinnen und -sparer das Recht erhalten, das angesparte Kapital freiwillig in die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung zu überführen.

  • Die Preise steigen, der Freibetrag bleibt gleich

    Die Preise steigen, der Freibetrag bleibt gleich

    Die Preise steigen, die Inflation lag im Dezember 2021 bei 5,3 Prozent, der Freibetrag für Betriebsrenten bleibt aber bei 164,50 Euro festgezurrt. Das bedeutet für Altersvorsorger einen herben Vermögensverlust.

    Nullrunde, Inflation – und keinen Ausgleich durch einen höheren Freibetrag, so sieht die Lage Anfang 2022 für Altersvorsorger aus. Der GKV-Betriebsrentenfreibetrag verharrt bei 164,50 Euro. Bis zu diesem Freibetrag müssen Betriebsrentner und Direktversicherte keine Krankenkassenbeiträge zahlen (für die Pflegeversicherung gibt es keinen Freibetrag).  Ausschlagebend für den Freibetrag von 164,50 Euro 2022  ist die Rechengrößen der Sozialversicherung, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) jedes Jahr festlegt.

    Bezugsgröße in der Sozialversicherung (§ 18 SGB IV): alte Bundesländer 39.480 Euro pro Jahr/3.290 Euro pro Monat. Der GKV-Freibetrag entspricht einem Zwanzigstel (1/20) der Bezugsgröße in der Sozialversicherung:

    West: 3290 ./. 20 = 164,50 Euro
    Ost: 3150 ./2 20 = 157,50 (steigt von 3115 auf 3150 Euro)

    Wer als Rentner mit Direktversicherung seine Krankenkassenbeiträge selbst an die Krankenkassen überweist, kann von seiner „fiktiven“ Rente – bei Kapitalauszahlungen wird der Auszahlungsbetrag auf 120 Monate umgelegt – 164,50 Euro abziehen. Aus dem Restbetrag errechnet sich dann der Krankenkassenbeitrag. Wer sich nicht selbst die Mühe machen will, nutzt am besten den Sozial­abgaben-Rechner von „Stiftung Warentest“.

    Die Mechanik des Freibetrags

    • Zuerst greift (wie bisher) die Freigrenze. Die Freigrenze umfasst neben Versorgungsbezügen z.B. auch Arbeitseinkommen, also Gewinne aus nebenberuflich selbstständiger Tätigkeit, z.B. aus Photovoltaik oder Nebenerwerbslandwirtschaft.
    • Wird die Freigrenze überschritten und entfällt daher, greift nur für Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge i.S.d. § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V ein Freibetrag, der genauso hoch ist, wie die bisherige Freigrenze (1/20 der monatliche Bezugsgröße nach § 18 SGB IV = 159,25 EUR für 2020). Der Freibetrag ist der Höhe nach begrenzt auf monatliche beitragspflichtigen Betriebsrentenleistungen (bei Kapitalleistungen: 1/120 der Leistung als monatlicher Zahlbetrag für maximal zehn Jahre).

    Vorsicht! Der Freibetrag gilt nicht für freiwillig Versicherte der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.

    So errechnet sich der Freibetrag

    Das Vergleichsportal Biallo erklärt die Berechnung des Freibetrags an einem Beispiel:

    “Knapp 60 Prozent der Arbeitnehmer sind im Alter zusätzlich durch eine – meist allerdings recht kleine – Betriebsrente abgesichert. Hierzu gehören auch die sogenannten Direktversicherungen. Alle Betriebsrenten sind sowohl in der Kranken- als auch in der Pflegeversicherung beitragspflichtig – bis auf einen Freibetrag von 164,50 Euro (im Jahr 2022), der allerdings nur für die Krankenversicherung gilt. Das bedeutet für Sie: Wenn Sie Anspruch auf eine Betriebsrente von monatlich 200 Euro brutto haben, sind davon 35,50 Euro in der Krankenversicherung beitragspflichtig.

    Hiervon gehen dann die vollen Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung ab. Insgesamt sind das für Rentenbezieher mit Kind(ern) im Schnitt 18,95 Prozent – das macht 6,73 Euro. Zusätzlich sind in der Pflegeversicherung auch die ‘ersten’ 164,50 Euro beitragspflichtig. Hierauf fallen dann nochmals – bei Versicherten mit Kind – monatlich 5,02 Euro als Beitrag an. Ausgezahlt werden Ihnen deshalb statt 200 Euro nur (200 minus 6,73 minus 5,02 =) 188,25 Euro. Die Beiträge führt die Versicherung oder der Pensionsfonds automatisch an die Gesetzliche Krankenversicherung ab.”

    Wer eine Direktversicherung mit Kapitalleistung hat, muss die Kranken- und Pflegebeiträge selbst monatlich abführen. Zur Berechnung der “fiktiven” Rente wird die Kapitalauszahlung durch 120 (zehn Jahre à zwölf Monate) geteilt.

  • Vertrauen in Scholz erodiert

    Vertrauen in Scholz erodiert

    Wie versprochen, so gebrochen – Bundeskanzler Olaf Scholz vertrauen immer weniger. Das Vertrauen in ihn erodiert zusehends, so eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa.

    In Münster hat Olaf Scholz am 24. September versprochen, die Abzocke von Direktversicherten abzuschaffen – davon war im Koalitionsvertrag nichts mehr zu lesen. So geht Vertrauensbruch. Das dürfte indes nicht das einzige Beispiel von Vertrauensbruch des SPD-Kanzlers sein.

    Scholz verliert an Vertrauen

    Das haben offensichtlich auch noch andere entdeckt, denn das Vertrauen in den Kanzler erodiert zusehends, so eine Forsa-Umfrage. Wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland schreibt, sagten 57 Prozent der Befragten, sie hätten in den Bundeskanzler sehr großes oder großes Vertrauen, umgekehrt haben 43 Prozent wenig oder kein Vertrauen in Scholz.

    Besonders ausgeprägt ist das Misstrauen in den Kanzler im Osten – dort genießt er nur bei 48 Prozent Vertrauen, die Mehrheit der Befragten misstrauen ihm.

  • So sabotiert der Staat die Altersvorsorge

    So sabotiert der Staat die Altersvorsorge

    Der Staat hat keine Skrupel, Gesetze zu ändern oder neue zu schreiben, um das Geld der Bürger abzuschöpfen. Bestes Beispiel ist die betriebliche Altersvorsorge. Dabei werden auch eherne Grundsätze gebrochen.

    von Reinhold Birth

    In den 70er Jahren, als ich noch in der Ausbildung war und begann, mich für die politischen Machtverhältnisse in der Bundesrepublik zu interessieren, wurde bereits die Altersvorsorge diskutiert und klar gesagt: „Ihr müsst für euch vorsorgen, wenn ihr euren Lebensstandard halten wollt – die gesetzliche Rente allein wird nicht reichen.“ Dann wurde 1974 mit der sozialliberalen Koalition das Betriebsrentengesetz beschlossen – die Arbeitgeber sahen es als Wettbewerbsvorteil auf dem Arbeitsmarkt, wenn sie für ihre Mitarbeiter, ein Altersvorsorge anboten. Die Versicherungen haben hiermit argumentiert und großartige Werbekampagnen überlegt. Auch ich war jemand, der damit Geld verdiente, also Direktversicherungen verkaufte. Um Termine zu bekommen, begannen wir am Telefon unsere Ansprache mit dem Satz: „das Betriebsrentengesetz kennen Sie ja, aber das soll nicht unser Thema sein. Vielmehr geht es darum, die Auswirkungen aus diesem Gesetz für Sie zu erörtern … Dieser Satz wurde derartig trainiert, dass er heute noch präsent ist.

    So sabotiert der Staat Altersvorsorge

    Das Produkt war damals auch in Ordnung – die eingezahlten Beiträge haben sich je nachdem die Gesellschaften gut gearbeitet haben in 25 Jahren verdoppelt und wurden am Ende steuer- und sozialversicherungsfrei ausgezahlt – da konnte man noch von Altersvorsorge sprechen.

    Inzwischen können wir von einer solchen Rendite nur träumen – Und damit hat nicht nur die Europäische Zentralbank (EZB) etwas zu tun, sondern auch der Gesetzgeber: Seit 2004 sind auch vor 2004 abgeschlossene Verträge (ausgerechnet unter der sozialgrünen Regierung Schröder) in der Kranken- und Pflegeversicherung beitragspflichtig. Der Staat hat dieses Gesetz rückwirkend und ohne Übergangsfirst erlassen.

    Seitdem zahlen alle mit einer Direktversicherung zehn Jahre lang Beiträge – und zwar monatlich den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeitrag (14,6 + Zusatzbeitrag – 0,39  bis 1,9 Prozent Tendenz steigend) + Pflegeversicherung 3,05 / 3,3 Prozent) also insgesamt rund 20 Prozent.

    Neu ist: Die Kranken- und Pflegeversicherungen fordern Beiträge auf eingezahlte Sparleistungen, denn in der Auszahlungssumme stecken ja auch die Einzahlungen – der Ertragsteil wird also nicht von der Beitragsberechnung getrennt.

    Hinzu kommt die Versteuerung der Auszahlung für die Verträge, die nach 2005 vereinbart werden. Insofern kann man heute keinesfalls mehr von einer Rendite sprechen.

    Warum tut ein Gesetzgeber das?

    Na, um Geld einzufahren, sieht sich die Politik gezwungen, derartige Gesetze zu verabschieden.

    (wobei man natürlich nicht allgemein von der Politik sprechen kann – es gibt auch wahre und charakterstarke Volksvertreter, die es ablehnen sich auf Kosten der Allgemeinheit oder an der Not anderer zu bereichern, wie jüngst in der Corona-Masken-Affäre geschehen – und haben die – als sie erwischt wurden, das hier verdiente Geld zurückgezahlt?)

    Und die Politik braucht noch viel Geld, um ihre Vorhaben zu finanzieren. 739 Abgeordnete im Bundestag 2021 haben ihre Wünsche, die sie umsetzen wollen – dazu brauchen sie Personal (meist sind es Beamte, die nicht in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen) – denken Sie an die aktuelle Corona oder Klimapolitik. Dahinter stecken auch meist Lobbyisten, wie in der Rentendebatte rennen die Lobbyisten den Abgeordneten die Türen ein, wie auch unser Ex-Kanzler, wie „Abgeordnetenwatch“ am 1.12.2021 veröffentlichte: https://www.abgeordnetenwatch.de/blog/lobbyismus/altkanzler-schroeder-lobbyierte-bei-regierung-fuer-versicherungsmakler oder sie sind gleich als Versicherungsmakler tätig, wie der CSU-Abgeordnete Max Straubinger https://www.merkur.de/wirtschaft/hoffentlich-csuversichert-218492.html. Nachdem ihn der Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble wegen permanenter Verletzung der Transparenzpflichten abgemahnt hat, hat er angeblich seine Generalagentur bei der Allianz aufgegeben.

    Tatsache ist doch, dass hier nicht die Interessen der Direktversicherten vertreten wurden. Die Politiker haben sich sich schlicht und einfach an dem Geld dieser braven Leute – die für sich sorgen – bedient und nahmen dabei das Wort Solidarität in den Mund nimmt (ein unsolidarischer Akt an sich).

    Solidarität sieht anders aus

    Gegen Solidarität hat kein Direktversicherter etwas – aber bitte nicht, indem rückwirkend ohne größere vorherige Publikationen oder politische Debatten rückwirkend Verträge verletzt werden.  Hier geht es nicht um Wahlversprechen, sondern um Grundsätze, denn diese Leute haben darauf vertraut, dass sie sich darauf verlassen können, dass ihre Ersparnisse auch am Ende für ihre Alterseinkommen genutzt werden – Verträge sind einzuhalten ist ein Rechtsgrundsatz  https://de.wikipedia.org/wiki/Pacta_sunt_servanda .

    Und was bitte schön halten Sie von Leuten, die Sie erst für ihr Alter vorsorgen lassen, dann irgendwie darüber nachdenken, dass da ja eine Menge Geld ist und dann auch noch Mittel und Wege durchsetzen, sich das Geld zu holen und im Nachhinein nachweisbar dafür zu sorgen, dass dieses Vorgehen höchstrichterlich abgesegnet wird?

    Über die damals geführte Debatte berichtet u.a. das Protokoll des Deutschen Bundestages in der 15. Wahlperiode/ 97. Sitzung vom 11.3.2004 auf Seite 8732, dass man im Internet unter diesen Stichworten als pdf-Datei herunterladen kann.

    So langt der Fiskus zu

    Alles in Allem hat der Gesetzgeber damit die Altersvorsorge „ad absurdum“ geführt und lässt darüber hinaus und überflüssigerweise die Altersrente ab einem Grundfreibetrag von zurzeit 9.984 Euro pro Person und Jahr sowie (davon getrennt) Kapital-Lebensversicherungen seit 2005 auch noch versteuern.

    Merkwürdig ist nur, dass selbst mittelständische Unternehmen für diese Form der Altersvorsorge sich noch einsetzen, um qualifiziertes Personal zu werben

    www.marktundmittelstand.de/personal/unbuerokratische-vorsorge-staerkt-den-mittelstand-1299581/

    Natürlich sollen die Mittelständler qualifiziertes Personal bekommen, da ist eigentlich nur zu hoffen, dass sie den Bewerbern auch sagen, was auf sie bei der Auszahlung der Verträge zu kommt – denn möglicherweise zahlen die Mitarbeiter auch eigenes Geld vom Nettoeinkommen hier ein und am Ende verdienen nur die Versicherungen – oder wie beurteilen Sie das?

     

  • Pflegebeitrag steigt um 0,3 Prozentpunkte

    Pflegebeitrag steigt um 0,3 Prozentpunkte

    2022 wird die Kranken- und Pflegeversicherung erneut teurer – und zwar um voraussichtlich 0,3 Prozentpunkte. Das heißt, Krankenversicherte werden dann im Schnitt 19,6 Prozent zahlen. Allein 3,7 Prozent Pflegebeitrag (mit Kindern 3,35).

    Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes (Gesetzliche Krankenversicherungen), Gernot Kiefer, bereitet die Öffentlichkeit schon mal auf neue Teuerungen vor. Gegenüber der „Rheinischen Post“ prognostizierte er, dass sich der Pflegebeitrag voraussichtlich schon in der ersten Hälfte 2022 um 0,3 Prozentpunkte erhöhen werde. Die Reserven seien aufgebraucht und die Kassen leer.

    Pflegebeitrag steigt auf 3,7 Prozent

    Was bedeutet das für Direktversicherte und andere Betriebsrentner? Kinderlose zahlen dann 14,6 Prozent + 1,3 Prozent + 3,05 Prozent + 0,35 Prozent + 0,3 Prozent = 19,6 Prozent; Versicherte mit Kindern zahlen 0,35 Prozent weniger = 19,25 Prozent. Wer eine teure Krankenversicherung hat wie die BKK24, der berappt künftig als Kinderloser 20,8 (14,6 + 2,5 + 3,05 + 0,35 + 0,3) Prozent – als Versicherter mit Kinder 0,35 Prozentpunkte weniger, somit 20,45 Prozent. Die BKK Stadt Augsburg liegt mit einem Zusatzbeitrag von 2,4 Prozent nur knapp dahinter.

    Und dabei dürfte es nicht bleiben: „Wenn die Politik nicht aktiv gegensteuert, wird es 2023 einen Beitrags-Tsunami geben“, sagte der Vorstandsvorsitzender der DAK-Gesundheit, Andreas Storm, der „Welt am Sonntag“. Das heißt, der Zusatzbeitrag steigt von heute durchschnittlich 1,3 Prozent möglicherweise auf zwei oder 2,5 Prozent – die Folge wären Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge von deutlich über 20 Prozent.

    Vergleichen und wechseln

    Die Krankenversicherte sollten sich darauf einrichten – und noch häufiger vergleichen und wechseln als in der Vergangenheit, denn die Kluft zwischen günstigen und teuren Kassen wird in diesem und im kommenden Jahr größer. Der Wechsel ist mittlerweile auch einfacher: Erhöht die Kasse die Beiträge, haben die Versicherten ein Sonderkündigungsrecht, dank dessen sie binnen zwei Monaten wechseln können. Wer im Januar kündigt, wechselt – nach zwei vollen Monaten – zum 1. April die Kasse. Die normale Bindungsfrist beträgt auch nur noch zwölf Monate. Auf dem Vergleichsportal Krankenkassen.de kann sich jeder zeitnah über die aktuellen Beitragssätze informieren und auch gleich wechseln.

    Bild: GKV-Spitzenverband

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