Author: Christiane Löffler

  • Schröder verhöhnt Altersvorsorger

    Schröder verhöhnt Altersvorsorger

    Der Würzburger Versicherungsmakler BVUK hat sich mit dem Falschen eingelassen – mit „Gazprom-Ganoven“ Gerhard Schröder. Jetzt wollen Altersvorsorger nichts mehr mit dem Putin-Freund zu tun haben.

    Ausgerechnet Ex-Kanzler Gerhard Schröder sollte beim Verband betriebliche Versorgungswerke für Unternehmen und Kommunen, kurz BVUK, als Aushängeschild für die Altersvorsorge herhalten, ausgerechnet Putins Busenfreund und Agenda-2010-Initiator sollte die betriebliche Altersvorsorge voranbringen. Aber gerade dieser Gerhard Schröder war es, der in den Jahren 2003 bis 2005 die Altersvorsorge demontiert hat.

    Schröder wird zur Unperson

    Insofern war es wohl keine gute Idee des BVUK Ex-Kanzler Schröder für die Öffentlichkeitsarbeit in Sachen betriebliche Altersvorsorge einzuspannen. Schröder war es, der im Rahmen der Agenda 2010 mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) Millionen von Betriebsrentner um annähernd ein Fünftel ihre Altersvorsorge gebracht hat, denn sie müssen seitdem zu Rentenbeginn die vollen Kranken- und Pflegebeiträge zahlen – und das über einen Zeitraum von zehn Jahren. Für Direktversicherte macht das beispielsweise durchaus Zigtausende aus. Das Perfide, das GMG wurde rückwirkend ohne Übergangsfrist und ohne Vorwarnung von der damaligen rot-grünen Koalition unter Schröder eingeführt.

    Altersvorsorger verhöhnt

    Es wäre am BVUK als Lobbyverband für die Belange der Betriebsrentner gewesen, sich für die Abschaffung dieser Abzocke einzusetzen, schließlich betreibt der BVUK nach eigenem Bekunden als „Interessenverband Lobbyarbeit für die Absicherung bei Berufsunfähigkeit und der kapitalgedeckten betrieblichen Altersabsicherung“. Von „Absicherung“ kann aber keine Rede mehr sein, wenn den Betriebsrentner am Ende ein Fünftel ihrer Vorsorge fehlt.

    Davon war aber über viele Jahre nichts zu hören oder zu lesen. Und dann ausgerechnet „Gazprom-Ganove“ Schröder als Förderer der betrieblichen Altersvorsorge in den Vorstand zu berufen, ist ein Schlag ins Gesicht von Millionen betrieblicher Altersvorsorgern.

    briefkopf bvuk
    Im Jahresbericht 2021 des BVUK vom Februar 2022 an das Lobbyregister des Bundestags war Gerhard Schröder immer noch als Vorstandsmitglied aufgeführt

    Putins Busenfreund

    Vermutlich hätte die BVUK Putins Busenfreund und bis Februar 2022 Vorstandsmitglied am liebsten sang- und klanglos aus der Schusslinie genommen. Das ging aber nicht mehr, da sich Schröder weiter öffentlichkeitswirksam für den Despoten Wladimir Putin einsetzte. So richtete sich der Fokus auch auf Schröders sonstigen Pöstchen, darunter dem beim BVUK, wie „Main-Post“ und „Wirtschaftswoche“ berichteten.

    Gemeinsame Sache mit Kriegsverbrecher

    Parteiausschlussverfahren läuft

    Übrigens, wegen seiner hartnäckigen Busenfreundschaft zu Tyrann Putin wird „Gazprom-Ganove“ Schröder einem Artikel der „Welt“ zufolge am 31. März 2022 aller Voraussicht nach die Ehrenbürgerwürde von Hannover aberkannt. Auch die SPD möchte Genosse Schröder lieber heute als morgen loswerden. Das Parteiausschlussverfahren beim SPD-Unterbezirk Hannover sei bereits in Gang gesetzt.

     

    Foto: Imago Images

  • Erhöhung der Krankenkassenbeiträge droht

    Erhöhung der Krankenkassenbeiträge droht

    Das Defizit der gesetzlichen Krankenkassen verschlimmert sich dramatisch. Deswegen werden die Kassen spätestens 2023 die Krankenkassenbeiträge deutlich erhöhen.

    Schon heute zahlen die Kunden bei der teuersten Krankenkasse, der BKK24 bereits 17,1 Prozent Beitrag. Dazu kommen noch für kinderlose Versicherte 3,4 Prozent Pflegebeitrag, so dass sie insgesamt 20,5 Prozent an ihre Krankenversicherung abdrücken müssen. Das ist aber nur der Anfang – alle anderen werden 2023 aller Voraussicht nach ebenfalls mehr als 20 Prozent Beiträge berappen müssen, denn in den Kassen klafft ein Riesenloch.

    Krankenkassen droht 2023 ein Defizit von 18 Milliarden Euro.           Quelle: BMAS/Redaktionsnetzwerk Deutschland/GKV

    Höhere Krankenkassenbeiträge

    Das Defizit wird dem Redaktionsnetzwerk Deutschland zufolge rund 18 Milliarden Euro betragen. Selbst wenn der Bund einige Milliarden Euro zuschießt, werden die gesetzlichen Krankenkassen nicht um eine Beitragserhöhung herumkommen. Das gleiche gilt für die Pflegeversicherung, die ebenfalls am Limit arbeitet. „Zeit Online“ zitiert Gernot Kiefer, den stellvertretender Vorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, der von einer Anhebung des Beitragssatzes von 0,2 Prozent ausgeht. Das heißt, gesetzlichen Krankenversicherte mit Kindern zahlen dann 3,25 Prozent und kinderlose 3,6 Prozent.

    Betriebsrentner zahlen volle Beiträge

    Um den gesamten Fehlbetrag durch höhere Beiträge zu decken, müsste, so das Redaktionsnetzwerk Deutschland, der Satz von jetzt durchschnittlich 15,9 Prozent um 1,2 Punkte auf einen Rekordwert von 17,1 Prozent steigen. Das wäre bei einem Einkommen von 3500 Euro eine Mehrbelastung von monatlich insgesamt 42 Euro, die sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen. Das gilt jedoch nicht für Betriebsrentner, die den vollen Beitrag, gemindert um einen Freibetrag von 164,50 Euro, zahlen.

    20 Prozent künftig die Regel

    Letztlich dürfte dann die überwiegende Mehrheit der gesetzlichen Krankenkassen im kommenden Jahr ihre Beiträge auf mehr als 20 Prozent (17,1 plus 3,25 oder 3,6 Prozent) erhöhen – trotz Milliardenzuschüsse durch den Staat. Das Gesundheitswesen entwickelt sich zu einem Fass ohne Boden – und braucht dringt, ähnlich wie das Rentensystem, eine grundlegende Reform, um zukunftsfähig zu bleiben.

  • Lobbyist Schröder geschasst

    Lobbyist Schröder geschasst

    Ex-Kanzler und Lobbyist Gerhard Schröder ist vom Würzburger Versicherungsmakler BVUK als Vorstand geschasst worden – eine Genugtuung für alle Altersvorsorger.

    Plötzlich ist der Ukraine-Krieg auch Thema für alle, die eigenverantwortlich über den Betrieb fürs Alter vorsorgen oder vorgesorgt haben, denn Ex-Kanzler und Putin-Freund Gerhard Schröder, der bislang Lobby-Arbeit für die Würzburger BVUK gemacht hat, ist weg. Das Kürzel BVUK steht für „Betriebliche Versorgungswerke für Unternehmen und Kommunen“, dahinter verbirgt sich die BVUK GmbH. Bei dieser Maklerfirma war Ex-Kanzler und Gas-Manager Schröder zum 1. Januar 2020 eingestiegen, um die „Rentenlücke zu schließen und für die Schaffung optimaler Voraussetzungen, um drohende Altersarmut frühzeitig zu verhindern“, so schrieb die BVUK damals selbst in ihrer Pressemitteilung. Er war somit ihr oberster Lobbyist.

    Offensichtlich war es der BVUK dann doch zu peinlich, mit Putins Busenfreund für die betriebliche Altersvorsorge zu werben, wie die „Main-Post“ berichtet. Die „Wirtschaftswoche“ hat bereits davor über Schröders Abgang bei BVUK berichtet. „Focus“ listet darüber hinaus auf, wo Schröder noch überall als Lobbyist gearbeitet hat, darunter beim Tunnelbohrmaschinenbauer Herrenknecht, wo er sogar stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender war. Der BVB entzog laut “Focus” dem Lobbyist Schröder die Ehrenmitgliedschaft. Der Entschluss sei einstimmig getroffen worden, so Vereinspräsident Dr. Reinhard Rauball. Der BVB teilte Lobbyist Schröder “Focus” zufolge den Entschluss in einem persönlichen Gespräch mit. Damit nicht genug, der SPD-Kreisverband Heidelberg habe nun zumindest offiziell einen Antrag auf Partei-Ausschluss des Putin-Busenfreunds gestellt.

    Lobbyist für Betriebsrenten

    buchcover
    Schröders Buch

    Gerhard Schröder war von 1998 bis 2005 Bundeskanzler. Unter seiner Regierung wurde die Agenda 2010 beschlossen, die für viele, darunter auch Betriebsrentner und Direktversicherte  Ungerechtigkeiten brachte und immer noch bringt. In seinem Buch lobt der Lobbyist seine Reformen, darunter auch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz, das Millionen kalt enteignet. Er ist noch immer von seinen Entscheidungen aus den Jahren 2002 und 2003 überzeugt.

    „Entscheidungen – mein Leben in der Politik“
    Hoffmann und Campe
    ISBN: 978-3-455-85074-1

     

    Eben dieser Gerhard Schröder sollte die Altersvorsorge als Lobbyist retten, der sie damals während seiner Regierung zusammengestutzt hat. Die rot-grüne Koalition hat unter seiner Ägide das Rentenniveau abgesenkt und zusammen mit der Union das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) erlassen, mit dem Betriebsrentner und Direktversicherte doppelt verbeitragt werden, so dass für sie betriebliche Altersvorsorge zum Minusgeschäft wird. Eben dieser Gerhard Schröder sollte 17 Jahre später, die Altersvorsorge retten. Das ist schon ein starkes Stück. Offensichtlich glaubt der Ex-Kanzler, die Abgezockten haben vergessen, wie durch das GMG rückwirkend in ihre Verträge eingegriffen wurde – zu ihrem Nachteil. Sie werden indes jeden Monat an das GMG erinnert, denn sie müssen die vollen Krankenkassen- und Pflegebeiträge abführen – bei einer einmaligen Kapitalauszahlung Monat für Monat zehn Jahre lang, bei einer monatlichen Betriebsrenten ein Leben lang.

    Aushängeschild des BVUK

    Schröder sollte der BVUK als Lobbyist helfen, den Unternehmen betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung schmackhaft zu machen. Er war sozusagen das Aushängeschild der BVUK und ihr oberster Lobbyist. Unter der Regierung Schröder warben die Sozialdemokraten offensiv für die betriebliche Altersvorsorge mit dem Effekt, dass Millionen eine entsprechende Direktversicherung abgeschlossen haben.

    Gesetz 2003 durchgedrückt

    Nur 29 Werktagen – in der Vorweihnachtszeit, mit Weihnachten und Sylvester – lagen zwischen der Gesetzesverkündung (Freitag, 14. November 2003) und dem Inkrafttreten am 1. Januar 2004 (Donnerstag) für das umfangreiche, verklausulierte und undurchschaubare „Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-Modernisierungsgesetz ­GMG), welches ausschließlich und ohne die geringste Einschränkung zu Lasten der Versicherten eingerichtet wurde, so steht’s in der „Geschichte einer staatlichen Enteignung“ auf den Seiten des DVG. Gegen diese Ungerechtigkeit kämpft der Verein der Direktversicherungsgeschädigten seit mittlerweile sieben Jahren.

    Bilder: Hoffmann und Campe

  • Höhere Renten dank höherer Steuern

    Höhere Renten dank höherer Steuern

    Die Altersvorsorge ist in Schieflage geraten und ist geprägt von einem Zwei-Klassen-System aus Pension und Renten. Wie lassen sich Beamte, Selbstständige und Abgeordnete stärker einbinden für eine solidarische Altersvorsorge?

    Höhere Ausgaben für die Rentenversicherung sind nicht schädlich für Wachstum und Beschäftigung – auch dann nicht, wenn sie aus Steuermitteln bezuschusst werden. Zu diesem Ergebnis kommt eine vom Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung finanzierte Studie.

    In vier Szenarien haben die Forscherin und die Forscher simuliert, wie sich alternative Finanzierungen höherer Rentenausgaben auswirken. Anders als jene „Experten“, die seit Jahren Renteneinstiegsalter und Beiträge rauf, Rentenniveau runter predigen, kommen die Wissenschaftler  in ihren Berechnungen zu dem Ergebnis, dass die Beitragssätze für die gesetzliche Rente bei stabilem Leistungsniveau auch bei einer wachsenden Zahl von Rentnern und Rentnerinnen tragbar sind.

    Auch Beamte sollen sich beteiligen

    Steigende Beiträge bei gleichzeitig niedrigeren Renten schadeten der Wirtschaft, weil die Kaufkraft schrumpfe, haben die ForscherInnen berechnet. In zwei Szenarien wurde die Finanzierung höherer Rentenausgaben durch eine Erhöhung der direkten Steuern – zum Beispiel Einkommenssteuer und Körperschaftssteuer – sowie der Verbrauchssteuer berechnet. In beiden Fällen würde das Bruttoinlandsprodukt nach fünf Jahren um 0,1 Prozent steigen. Anders als vielfach behauptet gebe es also keinen Gegensatz zwischen finanzieller und sozialer Nachhaltigkeit, so das Fazit der Studie.

    Falls Rentenzahlungen stärker über höhere Steuern finanziert werden, hätte das deutliche Verteilungseffekte, vor allem bei einer Erhöhung der progressiven Einkommenssteuern. In dem Fall würden alle Steuerpflichtigen einbezogen, auch die bisher nur ungenügend an der Finanzierung sogenannter „versicherungsfremder Leistungen“ beteiligten Gruppen wie Selbstständige, Beamte und Beamtinnen und Personen mit sehr hohem Einkommen. Sie würden stärker belastet, während die Belastung von Beschäftigten mit niedrigen beziehungsweise mittleren Einkommen – relativ betrachtet – sinken würde. Dies sei auch erwünscht, schließlich entspreche es „dem Prinzip einer gerechteren Abgabenstruktur im Sinne der Leistungsfähigkeit“, werden die Forschenden in einer Veröffentlichung der Hans-Böckler-Stiftung zitiert. Die individuelle Belastung durch Beiträge für die Sozialversicherung würde begrenzt, was die Akzeptanz von in Zukunft steigenden Rentenausgaben erhöhen und die Lohnstückkosten nicht direkt beeinflussen würde. „Will man also in Zukunft Beitragssatzanhebungen zumindest begrenzen, dann stehen – vor allem – Steuern als Finanzierungsalternative zur Verfügung“, so das Fazit der Studie.

    Beamte bestimmen über Renten

    Fragt sich nur, wie die Politik diese Ergebnisse aufnimmt. Bislang haben ja immer noch jene gut versorgten ProfessorInnen die Meinungshoheit in allen Kanälen, versicherungsfremde Leistungen weiterhin gesetzlich versicherten Arbeitnehmern aufbürden, Renten kürzen und uns länger arbeiten lassen wollen. Die Berufung des Wirtschaftswissenschaftlers Lars Feld ins Ministerium von Christian Lindner spricht Bände und lässt wenig Hoffnung. Die FDP hat sich ja offenbar auch von der in ihrem Wahlprogramm versprochenen Abschaffung der Doppelverbeitragung der betrieblichen Altersversorgung verabschiedet. So viel Ignoranz der Politik, das wäre doch mal ein richtig guter Grund für „Spaziergänge“.

    Pensionen als Belastung

    Besorgniserregend sind vor allem die Pensionszusagen auch an die aktiven Beamten. Bund, Länder und Kommunen haben Schätzungen zufolge bislang 4,3 Billionen Euro an Pensionen zugesagt. In manchen Bundesländern geht deshalb mittlerweile fast jeder fünfte Steuer-Euro für die Pensionen drauf. Weil das so ist, schröpft die Regierung die Rentner, vor allem Betriebsrentner und Direktversicherte, die volle Krankenkassenbeiträge zahlen müssen. Für die Beseitigung dieser Abzocke wäre angeblich kein Geld da.

     

    Bild von Wilfried Pohnke auf Pixabay

  • Wie berechnet sich der Freibetrag für Betriebsrenten?

    Wie berechnet sich der Freibetrag für Betriebsrenten?

    Zurzeit müssen Betriebsrentner für 164,50 Euro keine Krankenkassenbeiträge zahlen – für alles, was darüber hinaus geht, gleich doppelt. Aber wie berechnet sich der Freibetrag?

    „Stell Dir vor, du erwartest Rente und jeder knöpft dir etwas ab“ – so geht’s vielen Betriebsrentnern, die glaubten, sie bekämen das heraus, was sie einbezahlt haben oder sogar noch etwas mehr. Dem ist leider nicht so. Denn zuallererst wartet die Kranken- und Pflegeversicherung auf die Rentner und Rentnerinnen und hält die Hand auf. Sie will sogar noch die Beiträge der Arbeitgeber haben, sprich die Betriebsrentnerin und der Betriebsrentner zahlt die vollen Beiträge, alles in allem annähernd 20 Prozent.

    Bescheidener Freibetrag

    Gemildert wird diese Abzocke nur durch den GKV-Betriebsrentenfreibetrag, wobei GKV für gesetzliche Krankenversicherung steht – gemildert aber auch nur ein bisschen, denn der Freibetrag gilt nur für die Krankenversicherung, nicht für die Pflegeversicherung.

    Hmm, ganz schön schwierig. Und wie berechnet sich der Freibetrag? Wie vieles in diesem Land, ist das eine Wissenschaft für sich. Die Sozialmathematiker beziehen sich auf das, was die große Masse im vorvergangenen Kalenderjahr verdient hat, das ist das sogenannte „Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung“ – und das wiederum ist natürlich in einem Gesetz definiert, dem § 18 des Vierten Sozialgesetzbuches (SGB). Wobei „große Masse“ stimmt nicht ganz, denn es wird unterschieden zwischen Bezugsgröße „Ost“ und „West“. Davon gibt es aber wiederum eine Ausnahme, denn für die Kranken- und Pflegeversicherung gibt es einen einheitlichen Satz für Ost und West.

    Entwicklung von Freigrenze und Freibetrag:

    Bezugsgrößen
    monatliche Bezugsgröße in der KV und PV1/20telvorvergangenes KalenderJahr
    TeilerSGB V1220aufgerundet : 420 teilbar
    JahrWert / JahrWert / MonatFreiGrenzeÆ – Verdienst
    2012315002625131.25311442010
    2013323402695134.75321002011
    2014331802765138.25330022012
    2015340202835141.75336592013
    2016348602905145.25345142014
    2017357002975148.75353632015
    2018365403045152.25361872016
    2019373803115155.75370772017
    2020382203185159.25382122018
    2021394803290164.50393012019
    2022394803290164.50391672020
    2023407403395169.75403632021
    2024390603255162.75389012022
    20252023
    vorläufig
    Bemerkung:Im Rahmen der Einführung der Grundrente wird die bisherige Freigrenze ergänzt mit einem Freibetrag in gleicher Höhe.kl. gemeinsame Vielfaches420
    Jahr12
    Monat30
    Woche5
    Tage7
    2020/20183822091159.253821290.98
    2021/20193948094164.503930193.57
    2022/20203948094164.503916793.25
    2023/20214074097169.754036396.10
    2024/20223906093162.753890192.62
    2025/2023vorläufig

    Für 2018 wurde der vorläufige Durchschnittsverdienst (37.873) durch den endgültigen mit € 38.212 ersetzt. Das ändert den Freibetrag leider nicht, da der Teiler 0,02 € unter der vollen Summe bleibt. Die aufgerundeten € 91,00 bleiben also so bestehen.

    Quelle: Norbert Böttcher

    Wer berechnet die Bezugsgröße?

    Von wem wird die Bezugsgröße erarbeitet? Nun, von Referenten des Bundesministeriums für Arbeit- und Soziales (BMAS). Wie sie diese Größe berechnen? Kompliziert! Denn, das ist wieder in der „Verordnung über maßgebenden Rechengrößen der Sozialversicherung für … (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung …) definiert.  Und welche Durchschnittsentgelte nehmen die Referenten des BMAS nun? Sie schreiben das Durchschnittsentgelt des vorvergangenen Kalenderjahres – als für 2022 den Wert von 2020 – mit der Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter fort. Sie unterstellen dabei, dass die Löhne für das laufende und folgende Kalenderjahr jeweils genauso stark steigen, wie für das Vorjahr ermittelt. Die Daten für die Bruttolöhne und -gehälter wiederum liefert das Statistische Bundesamt. Damit die Bezugsgröße nicht gar zu niedrig ausfällt, haben sich die Sozialmathematiker wieder einen Trick ausgedacht und rechnen seit 2007 die sogenannten Ein-Euro-Jobs herausgerechnet. Alles ganz schön tricky.

    Zurück zur Bezugsgröße – sie wird also von den Referenten des BMAS berechnet und im Voraus durch Gesetz oder Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates bestimmt, geregelt in § 17 des Vierten Sozialgesetzbuches (SGB IV). Bezugsgröße ist das Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr, Anlage 1 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch, aufgerundet auf den nächsthöheren durch 420 teilbaren Betrag. 420 deswegen, weil die Bezugsgröße geteilt durch 7 (Tage pro Woche), durch 5 (Arbeitstage pro Woche), durch 30 (Tage pro Monat) oder durch 12 (Monate pro Jahr) immer einen vollen Euro-Betrag ergeben muss, geregelt in § 223 Absatz 3 Fünftes Sozialgesetzbuch. Der Hintergrund für diesen mathematischen Voodoo-Zauber: 420 ist mathematisch das kleinste gemeinsame Vielfache der Zahlen 7,5,30 und 12.

    164,50 Euro Freibetrag

    Nach diesen mathematischen und sozialpolitischen Ausflügen zur Berechnung des GKV-Betriebsrentenfreibetrags – hier die Berechnung selbst:

    Bezugsgröße in der Sozialversicherung (§ 18 SGB IV): bundeseinheitlich 39.480 Euro pro Jahr oder 3.290 Euro pro Monat. Der GKV-Freibetrag entspricht einem Zwanzigstel (1/20) der Bezugsgröße in der Sozialversicherung:

    3.290 Euro ÷ 20 = 164,50 Euro

     

    Die Mechanik des Freibetrags:

    • Zuerst greift (wie bisher) die Freigrenze. Die Freigrenze umfasst neben Versorgungsbezügen z.B. auch Arbeitseinkommen, also Gewinne aus nebenberuflich selbstständiger Tätigkeit, z.B. aus Photovoltaik oder Nebenerwerbslandwirtschaft.
    • Wird die Freigrenze überschritten und entfällt daher, greift nur für Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge i.S.d. § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V ein Freibetrag, der genauso hoch ist, wie die bisherige Freigrenze (1/20 der monatliche Bezugsgröße nach § 18 SGB IV = 159,25 EUR für 2020). Der Freibetrag ist der Höhe nach begrenzt auf monatliche beitragspflichtigen Betriebsrentenleistungen (bei Kapitalleistungen: 1/120 der Leistung als monatlicher Zahlbetrag für maximal zehn Jahre).

    Vorsicht! Der Freibetrag gilt nicht für freiwillig Versicherte der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.

  • Beleben Freie Wähler Bundesratsinitiative wieder?

    Beleben Freie Wähler Bundesratsinitiative wieder?

    Im Dezember 2018 hatten die Freien Wähler Bayerns eine Bundesratsinitiative zur Abschaffung der Verbeitragung von Betriebsrenten eingebracht. Daran erinnern sich jetzt die Freien Wähler in Rheinland-Pfalz wieder.

    Der Sprecher der Regionalgruppe Mainz-Wiesbaden, Friedel Holl, und Vorstandsmitglied Dr. Thomas Hintsch des Vereins der Direktversicherungsgeschädigten (DVG), waren bei Dr. Joachim Streit, dem neuen Fraktionsvorsitzenden der Freien Wähler im rheinland-pfälzischen Landtag, und seinem persönlichen Referenten, Rudolf Rinnen, zu Gast (im Bild von links nach rechts: Rinnen, Hintsch, Streit, Holl).

    Mit Dr. Streit als Spitzenkandidat schafften die Freien Wähler bei den Landtagswahlen 2021 mit 5,3 Prozent erstmals den Einzug in den Landtag von Rheinland-Pfalz.

    Bundesratsinitiative als Aufhänger

    Anlass für den Besuch des DVG war die Initiative der Freien Wähler Bayern, die sich bereits Ende 2018 mit einem Antrag im Bundesrat für die Belange der Betriebsrentner einsetzten. Der Bundesrat fasste auch einen entsprechenden Beschluss, doch blieb dieser Vorgang bislang in Berlin unbearbeitet – wie so vieles im Bundestag.

    Unsere Gesprächspartner sagten zu, sich der Sache anzunehmen, das „Schicksal“ dieses Antrages zu klären und die Möglichkeit einer Wiederbelebung des Vorgangs zu prüfen.

  • Wie geht betriebliche Altersvorsorge?

    Wie geht betriebliche Altersvorsorge?

    Betriebliche Altersvorsorge ist vor allem eines: kompliziert. Dazu kommt, dass sie sich meist nicht lohnt. Aber wie geht das überhaupt, über den Betrieb fürs Alter vorzusorgen?

    Jeder kennt das Umlageverfahren der gesetzlichen Rente; die betriebliche Altersvorsorge, kurz bAV, funktioniert aber nach einem anderen System. Sie ist – fast ohne Ausnahme – kapitalgedeckt. Gern wird die bAV auch unter „Betriebsrente“ subsummiert, weil allein das Wort „betriebliche Altersvorsorge“ so sperrig ist. Wie kompliziert das System Betriebsrente ist, lässt sich daran erkennen, dass der Branchenverband GDV in seiner Broschüre „Die betriebliche Altersversorgung“ insgesamt 29 Seiten braucht, um das System zu erklären. Es lohnt sich allerdings, die Broschüre von vorne bis hinten zu lesen, denn dann dürfte jedem klar sein, was damit gemeint ist. Wobei der GDV das Thema Verbeitragung von Betriebsrenten nur in drei Sätzen abtut. Dabei hätte es das Thema verdient, ausführlich behandelt zu werden.

    Betriebliche Altersvorsorge

    Leider funktioniert Betriebsrente – bis auf wenige Ausnahmen – nur über den Umweg Versicherung, die immer daran verdient. Bei der Betriebsrente ist der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer, die Versicherung und der Staat mit im Boot. Vorteil für den Staat: Er bekommt Steuern aus der Betriebsrente; Vorteil für den Unternehmer: Er spart Sozialabgaben; Vorteil für die Versicherung: Sie verdient an Provision und Verwaltungsgebühr; Nachteil für den Arbeitnehmer: Er macht ein Minus-Geschäft.

    Kompliziert macht die Betriebsrente vor allem die vielen arbeits-, steuer- und aufsichtsrechtlichen Vorschriften – und eine der wichtigsten Regelungen ist die Art der Versorgungszusage des Arbeitgebers – und davon gibt es zwei:

    • die unmittelbare und
    • die mittelbare

    Unmittelbar heißt in dem Zusammenhang, dass der Arbeitgeber selbst für die Betriebsrente des Arbeitnehmers aufkommt, deswegen heißt diese Form auch Direktzusage.

    Mittelbar bedeutet, dass immer eine Versicherung zwischengeschaltet wird – und dafür gibt es wiederum vier Durchführungswege:

    • Zusatzversorgungskasse für Beschäftigte im Öffentlichen Dienst
    • Direktversicherung
    • Pensionsfonds
    • Pensionskasse 

    Das heißt, der Arbeitgeber ist nur mittelbar dafür verantwortlich, dass der Arbeitnehmer eine Betriebsrente bekommt – und dabei kann er zwischen vier Formen der Zusage wählen:

    • der Leistungszusage, also beispielsweise, dass es pro Dienstjahr eine bestimmte Monatsrente gibt;
    • der Beitragszusage mit Mindestleistung, also beispielsweise, dass der Arbeitgeber zumindest den Beitragserhalt zusagt und möglicherweise zusätzlicher Erträge;
    • der beitragsorientierten Leistungszusage, das heißt, die Versicherung legt den Aufwand fest, der für den Aufbau der Betriebsrente genutzt werden soll, parallel dazu berechnet sie, welche Leistungen sich daraus ableiten;
    • der reinen Beitragszusage, das heißt, per Tarifvertrag vereinbaren Gewerkschaft und Arbeitgeberverband, dass der Arbeitgeber nur eine bestimmte Zahlung an die Versicherung garantiert.

    Seit 2022 muss der Arbeitgeber immer etwas zuschießen, wenn der Arbeitnehmer über den Betrieb fürs Alter vorsorgen will, das ist in dem am 1. Januar 2018 erlassenen Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) so festgelegt. Die Krux am BRSG: Der Arbeitgeber spart 20 Prozent an Sozialabgaben, wenn der Arbeitnehmer einen Teil seines Gehalts in eine Betriebsrente einzahlt, muss aber per Gesetz nur 15 Prozent davon an den Arbeitnehmer weitergeben. Wer sich auf eine Betriebsrente einlässt, sollte darauf drängen, dass der Arbeitgeber deutlich mehr als die verlangten 15 Prozent dazuzahlt.

    Nur jeder Zweite hat Betriebsrente

    Wie steht es in Deutschland aber um die betriebliche Altersvorsorge? Nur jeder zweite sozialversicherungspflichtig Beschäftigte hat dem Alterssicherungsbericht 2020 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zufolge eine betriebliche Altersvorsorge. 2019 hatten danach mit 33,8 Millionen Beschäftigten nur 53,9 Prozent eine bAV-Anwartschaft. Das heißt im Umkehrschluss 46,1 Prozent haben keine betriebliche Altersvorsorge.

    Eine der beliebtesten Formen der Betriebsrente ist die Direktversicherung. Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber per Einzel- oder Gruppenvertrag eine Lebensversicherung für seine Arbeitnehmer bei einem Versicherer ab. Versicherungsnehmer und Beitragsschuldner ist somit der Arbeitgeber – Begünstigter oder auch Bezugsberechtigter ist der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen. Die Aufwendungen sind für den Arbeitgeber voll abzugsfähige Betriebsausgaben.

    Nachteil von Direktversicherungen

    Der Nachteil von Direktversicherungen: Das Versicherungsunternehmen muss die Beiträge so anlegen, dass das Vermögen nominal erhalten bleibt, was angesichts der Negativzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) ein Problem aufwirft. Deswegen ist die durchschnittliche laufende Verzinsung von Lebensversicherungen unter die zwei Prozentmarke gefallen, wobei nur verzinst wird, was vom Beitrag nach Abzug aller Kosten übrig bleibt. Der Garantiezins für neu abgeschlossene Lebensversicherungen beträgt seit Anfang 2022 nur noch 0,25 Prozent. Angesichts von fünf Prozent Inflation ist eine Direktversicherung somit Vermögensvernichtung.

    Dazu kommt, dass für Direktversicherungen bei Auszahlung im Alter Beiträge zur gesetzlichen Kranken­ und Pflegeversicherung anfallen. Seit Januar 2020 gilt dabei ein monatlicher Freibetrag in Höhe von 1/20 der monatlichen Bezugsgröße bei den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung – 2022 sind das 164,50 Euro. Das gilt allerdings nicht für die Pflegeversicherung, das heißt, der Betriebsrentner muss auf seine gesamte Auszahlung Pflegebeiträge zahlen.

    Und durch die Entgeltumwandlung bei Direktversicherungen mindert sich die gesetzliche Rente, weil ja für weniger Bruttogehalt Rentenbeiträge gezahlt werden.

    Was ist bei Jobwechsel?

    Wer seinen Job verliert oder sich beispielsweise selbstständig macht, kann seine Direktversicherung privat weiterführen – aus der betrieblichen wird somit eine private Altersvorsorge. Für die in diesem Zeitraum erworbenen Ansprüche muss der Alterssparer somit keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen, anders als für seine „betriebliche“ Direktversicherung. Der Alterssparer oder die Alterssparerin sollte allerdings darauf achten, dass die Versicherungsnehmereigenschaft auf ihn übertragen wird, denn während seiner Beschäftigung war ja der Arbeitgeber Versicherungsnehmer und er oder sie nur Berechtigter.

    Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

  • Direktversicherung schadet Altersvorsorge

    Direktversicherung schadet Altersvorsorge

    Wer eine Direktversicherung abschließt, muss mindestens 82,5 Jahre alt werden, um zumindest das herauszubekommen, was er und sein Arbeitgeber einbezahlt haben – ein schlechte Altersvorsorge. Viele glauben es nicht und schließen immer noch Direktversicherungen ab.

    Direktversicherungen sind ein schlechtes Geschäft für Arbeitnehmer, weil sie schon sehr alt werden müssen, damit sie zumindest das von ihnen und ihrem Arbeitgeber einbezahlte Geld, wieder als Rente herausbekommen. Im besten Fall müssten sie 82,5 Jahre alt werden – dumm nur, dass Männer im Schnitt eine Lebenserwartung von lediglich 78,6 Jahren haben, Frauen von 83,4 Jahren, so die Zahlen des Statistischen Bundesamts. Das heißt, viele haben mehr eingezahlt, als sie herausbekommen.

    Altersvorsorge – von wegen!

    „Finanztest“ hat es einmal in seinem Spezial „Rente“ vorgerechnet – hier die Rechnung bezogen auf 100 Euro monatlicher Einzahlung in eine Direktversicherung (Arbeitnehmer ist 30 Jahre alt und zahlt 37 Jahre bis zur Regelaltersgrenze von 67 Jahren ein):

    Einzahlphase

    gesparte Sozialabgaben          20 Euro
    gesparte Steuern                        25 Euro
    Nettobetrag Arbeitnehmer     55 Euro
    ———————————————
    Sparbeitrag Arbeitnehmer    100 Euro
    Arbeitgeberanteil:                       15 Euro
    ———————————————
    Gesamtsparbeitrag.              115 Euro

    Auszahlphase

    Bruttorente                               270 Euro
    – weniger gesetzl. Rente.      -37 Euro
    – Kranken/Pflegebeitrag.      -26 Euro
    – Steuern                                      -40 Euro
    ———————————————
    Nettorente                                 167 Euro

    Der Arbeitnehmer, die Arbeitnehmerin bekäme nach 37 Jahren des Einzahlens eine Bruttorente von 270 Euro. Netto bleibt leider deutlich weniger übrig, weil er oder sie ja noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie Steuern zahlen muss. Darüber hinaus reduziert er oder sie seine oder ihre gesetzliche Rente, weil ja ein Teil des Gehalts für die Direktversicherung umgewandelt wird und nicht in den Aufbau der gesetzlichen Rente fließt. Das bedeutet er oder sie bekommt weniger gesetzliche Rente. Das fließt ebenfalls in die Berechnung ein. Diese Faktoren mindern natürlich die Bruttorente von 270 Euro auf 167 Euro netto. Die Nettorente beträgt mit 167 Euro nur 61,85 Prozent der Bruttorente, oder anders ausgedrückt, 38,15 Prozent werden dem Rentner oder der Rentnerin abgezogen. Angesichts der steigenden Kosten des Gesundheitswesens ist davon auszugehen, dass die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge eher noch steigen, das heißt, es wird künftig sogar noch weniger als bislang übrig bleiben.

    Wie lang die Rente bezahlt werden muss, bis zumindest die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge von 70 Euro (55 + 15) beglichen sind:

    Einzahlphase

    Einzahlung pro Monat             70 Euro
    bezogen auf 37 Jahre      31.080 Euro

    Auszahlphase

    Kapital                                       31.080 Euro
    ÷ 167                                  186 Monate oder
    15,5 Jahre
    Lebenserwartung, bis
    Kapital zurückgezahlt ist                   82,5 Jahre
    durchschnittliche Lebenserwartung   78,6 Jahre Männer
    83,4 Jahre Frauen

    Das heißt, die Förderung von 15 Prozent durch den Arbeitgeber, wie im Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) festgelegt, ist zu niedrig und die Abzüge in der Rentenphase sind zu hoch, so dass sich eine Direktversicherung unter diesen Voraussetzungen nicht lohnt und der Altersvorsorge mehr schadet als nützt.

    Köder Direktversicherung

    Offensichtlich sagt das niemand Millionen von Alterssparern. Wie sonst ließe sich erklären, dass immer noch viele Menschen jedes Jahr eine Direktversicherung abschließen. Sie machen ein schlechtes Geschäft mit dieser Form der Altersvorsorge. Besser, sie würden selbst vorsorgen, auf die eingesparten Sozialabgaben und Steuern verzichten und stattdessen beispielsweise einen Indexfonds-Sparplan (ETF Exchange Traded Funds) einrichten – den sie übrigens jederzeit ändern können und auf den sie keine Sozialabgaben zahlen.

    direktversicherungen
    Zahl der Direktversicherungsverträge           Quelle: GDV

     

    Versicherungssumme von Direktversicherungen               Quelle: GDV

     

    Aber die Vertriebsmaschinerie der Versicherungen funktioniert offensichtlich so gut, dass die Zahl der Direktversicherungsverträge sogar noch wächst. Dem Branchenverband GDV zufolge betrug die Zahl der Direktversicherungen 2022 rund 8,57 Millionen. Die Crux der Direktversicherung: Der Arbeitgeber schließt bei einem Versicherer per Einzel- oder Gruppenvertrag eine Kapitallebensversicherungen für seinen Arbeitnehmer ab, das heißt, der Arbeitnehmer ist nur Begünstigter, aber nicht Versicherungsnehmer und kann die Direktversicherung nicht einmal kündigen, sondern nur ruhend stellen. In der Regel gibt der Arbeitgeber die Form der betrieblichen Altersvorsorge vor. Das ist die große Chance – und das Manko – der Gewerkschaften, die, wie im Fall der IG Metall, sogar mit den Arbeitgebern und den Versicherungen zusammenarbeiten und den Arbeitnehmern vorgaukeln, sie würden ein gutes Geschäft machen. Ausbaden müssen es dann die Arbeitnehmer im Alter, wenn die schöngerechnete Rente dann doch nicht so lukrativ ist, wie von Gewerkschaft und Betriebsräten suggeriert.

  • Scholz‘ Putz bröckelt bereits

    Scholz‘ Putz bröckelt bereits

    Die SPD ist in der Wirklichkeit angekommen, das haben die Bürger erkannt. Der Putz von Olaf Scholz fällt ab – und die SPD verliert an Zuspruch.

    Von Michael Rahnefeld

    Der Putz an der Ampelkoalition bröckelt schon mäch­tig. Besonders die SPD und Kanzler Olaf Scholz ha­ben bereits heftig in der Gunst des Wahlvolkes verlo­ren, wie neueste Umfragen belegen. Aber auch die FDP muss Federn lassen. Zwar verfügen SPD, Grüne und FDP weiter über eine deutliche Mehrheit, die So­zialdemokraten kommen allerdings im neuen ZDF-Politbarometer noch auf 22 Prozent, schreibt die Deut­sche Presseagentur (dpa) Ende Januar 2022. Das sind fünf Prozentpunkte weniger als vor zwei Wochen.

    Wo bleibt der Respekt

    Auch bei der Beurteilung nach Sympathie und Leis­tung muss Kanzler Scholz deutliche Einbußen hin­nehmen. Letzterer ist allerdings abgetaucht. Wenn am nächsten Sonntag Bundestagswahl wäre, könnte die CDU/CSU laut Politbarometer mit 23 Pro­zent (plus 1 Prozentpunkt) rechnen. Die Grünen kä­men auf 18 (plus 2), die FDP auf 10 Prozent (minus 1). Die AfD liegt laut Politbarometer unverändert bei 10 Prozent, die Linke erreicht 7 Prozent (plus 1). Laut dem aktuellen Deutschlandtrend des Meinungsforschungsinstituts Infratest Dimap im Auftrag von „Welt“ und „Tagesthemen“ verlieren die Sozialdemokraten mit Kanzler Olaf Scholz deutlich an Zuspruch. Demnach verliert die Partei von Kanzler Scholz in der Sonntagsfrage ganze vier Prozent – und rutscht auf 22 Prozent. Die Union legt hingegen um 4 Prozent auf 27 Prozent zu. Somit hat die Union einen Rückstand von drei Punkten in einen Vorsprung von vier Punkten umgemünzt.

    Die CDU/CSU zeigt sich nach solchen Daten ziemlich selbstbewusst und zelebriert geradezu öffentlich den Schulterschluss der beiden Parteichefs Merz und Söder.

    Der Putz fällt ab

    Die Ampel sollte sich nun fragen, woher rührt der Ein­bruch? Mit Sicherheit ein Grund sind Wahlversprechen, die nicht eingehalten werden, aber auch die Arroganz der Politiker, die einmal ins Amt gehoben, ihren Wählern nicht mehr antworten.

    Unser DVG-Mitglied Silver Vogel aus dem Großraum Stuttgart hat jetzt die SPD-Bundestagsabgeordnete Heike Baehrens (Wahlkreis Göppingen) angeschrie­ben und die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion an die Wahlversprechen ih­res Kanzlers erinnert. Vogel fragt, was ist aus den Versprechen geworden?

    So viel zu Wahlversprechen

    „Sehr geehrte Frau Baehrens,

    nun haben Sie es wieder geschafft für die SPD in den deutschen Bundestag einzuziehen. Zu diesem Erfolg möchte ich Ihnen nachträglich und auch herzlich gratu­lieren.

    Auch die Wiederwahl zur gesundheitspolitischen Spre­cherin in Ihrer Fraktion bestätigt Sie in Ihrem erfolgrei­chen Wirken. Sie freuen sich über das Vertrauen Ihrer Kolleginnen und Kollegen und die damit verbundene Wertschätzung für Ihre bisherige Arbeit im Gesund­heitsausschuss des Bundestags und als Pflegebeauf­tragte der Fraktion. So war es in der Geislinger Zeitung am 18. Dezember 2021 zu lesen.

    Mit so viel Rückenwind vom Wähler und den eigenen Mitarbeitern, kann man gestärkt in die anstehende Le­gislaturperiode starten.

    Von einer gewählten Mandatsträgerin erwarte ich, dass sie auf die Umsetzungen von Wahlversprechen und Parteitagsbeschlüssen ein besonderes Augen­merk legt. Insbesondere auf die schon längst fällige und von Olaf Scholz auch versprochene Abschaffung der doppelten Sozialversicherungsbeiträge, die seit 2004 auf der privat angesparten Altersvorsorge von 6 Millionen Betroffenen lastet. Sind denn Parteitagsbe­schlüsse der SPD nur noch Luftnummern?

    Ich weiß, Frau Baehrens, dass Sie bei der Entstehung des perfiden GMG (Gesundheitsmodernisierungsge­setz) nicht involviert waren. Gerade deshalb möchte ich Sie mit Nachdruck bitten, dass 17jährige Martyrium der Betroffenen endlich zu beenden. Ich bitte Sie auch davon Abstand zu nehmen, die Betroffenen mit weite­ren unzureichenden Freibeträgen abzuspeisen. Sie würden damit den Bürgern, die jahrzehntelang die So­zialversicherungssysteme am Laufen hielten und selbst noch eigenverantwortlich vorsorgten, auch noch den verbleibenden Rest einer staatlichen Wertschät­zung für ihre Lebensleistung nehmen. Erweisen Sie dem Gemeinschaftssinn einen Dienst, denn Ungerech­tigkeiten fördern die Spaltung der Gesellschaft. Wollen Sie dazu beitragen?

    Und nun möchte ich Sie bitten meine nachfolgende E-Mail an Ihren Co-Bundesvorsitzenden aufmerksam zu lesen. Ich habe von ihm noch keine Antwort erhalten. Vielleicht hat er Angst in dem hinterlassenen Sumpf seiner Vorgänger stecken zu bleiben und damit seiner Karriere zu schaden.

    Mit freundlichem Gruß aus dem Schurwald

    Silver Ottmar Vogel“

     

    Unser Mitglied Vogel hat bereits am 14. Dezember 2021 an den SPD-Co-Vorsitzenden Lars Klingbeil ge­schrieben und bislang noch keine Antwort erhalten.

    Bild von ZYX auf Pixabay

  • So rechne ich meinen Krankenkassenbeitrag aus

    So rechne ich meinen Krankenkassenbeitrag aus

    Wie viel Krankenkassenbeitrag und Pflegebeitrag zahlen Betriebsrentner ab 2022? Selbst ausrechnen ist kein Problem. Die Rechner von „Stiftung Warentest“ und des “Industrie-Pension-Verein” haben den neuen GKV-Betriebsrentenfreibetrag für 2022 von 164,50 Euro bereits berücksichtigt.

    Der GKV-Betriebsrentenfreibetrag liegt 2022 bei 164,50 Euro. „Stiftung Warentest“ und der „Industrie-Pension-Verein“ bieten einen Rechner an, mit dem jeder Direktversicherte und Betriebsrentner somit seinen aktuellen Krankenkassenbeitrag selbst ausrechnen kann.

    Das ist auch nötig, denn der Freibetrag greift ab 1. Januar 2022. Die erste Überweisung des Krankenkassenbeitrags sollte spätestens bis Anfang Februar geändert werden, denn Mitte Februar ist der Krankenkassenbeitrag für Januar 2022 fällig. Bis dahin sollten auch die Krankenkassen den geänderten Krankenkassenbeitrag berücksichtigt haben. Also unbedingt den Krankenkassenbeitrag kontrollieren.

    Das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetzes ist Anfang 2020 in Kraft getreten. Seitdem müssen die Krankenkassen den Freibetrag beim Krankenkassenbeitrag berücksichtigen.

    Krankenkassenbeitrag berechnen

    Übrigens, mit dem Tabellenkalkulationsprogramm Excel kann jeder selbst die Krankenkassen- und Pflegebeiträge selbst berechnen. Aber Vorsicht, für den Pflegebeitrag gilt der Freibetrag nicht, das heißt, er wird ohne Abzug von der fiktiven Betriebsrente abgezogen und beträgt zurzeit 3,05 Prozent für gesetzlich Krankenversicherte mit Kindern und 3,4 Prozent für Kinderlose. Wer sich die Berechnung des Krankenkassenbeitrags vereinfachen will, nutzt die Rechner von  „Stiftung Warentest“ oder vom Industrie-Pension-Verein. Beide haben unabhängig voneinander entsprechende Beitragsrechner zur Kranken- und Pflegeversicherung für Betriebsrenten programmieren lassen, die sie online kostenlos zur Verfügung stellen. Die beiden Rechner unterscheiden bei der Berechnung des Krankenkassenbeitrags auch zwischen monatlicher Rente und Kapitalauszahlung.

    Mit dem Rechner des Industrie-Pension-Vereins lassen sich sogar mehrere Betriebsrenten und Direktversicherungen mit monatlicher und einmaliger Auszahlung berechnen. Er vergleicht auch die Ersparnis durch den Freibetrag im Vergleich zur alten Regelung bis 31. Dezember 2019.

    Beispiel:

    Direktversicherung

    Kapitalauszahlung:   100.000,00 Euro

    Monatlich                              833,33

    Krankenkasse 15,9 %      106,34

    Pflegekasse 3,05 %            25,42

    Gesamtbeitrag                  131,76

    Achtung: Kinderlose zahlen beim Pflegebeitrag 3,4 % = 28,33 Euro

     

    Die Mechanik des Freibetrags:

    • Zuerst greift (wie bisher) die Freigrenze. Die Freigrenze umfasst neben Versorgungsbezügen beispielsweise auch Arbeitseinkommen, also Gewinne aus nebenberuflich selbstständiger Tätigkeit, z.B. aus Photovoltaik oder Nebenerwerbslandwirtschaft.
    • Wird die Freigrenze überschritten und entfällt daher, greift nur für Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge i.S.d. § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V ein Freibetrag, der genauso hoch ist, wie die bisherige Freigrenze (1/20 der monatliche Bezugsgröße nach § 18 SGB IV = 159,25 EUR für 2020). Der Freibetrag ist der Höhe nach begrenzt auf monatliche beitragspflichtigen Betriebsrentenleistungen (bei Kapitalleistungen: 1/120 der Leistung als monatlicher Zahlbetrag für maximal zehn Jahre).

    Image by jacqueline macou from Pixabay

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