Author: Christiane Löffler

  • Mit Elan für den Stopp der Doppelverbeitragung

    Mit Elan für den Stopp der Doppelverbeitragung

    Mit großem Elan geht der Direktversicherungsgeschädigten e.V. (DVG) in diesem Jahr seine Ziele an. „Es geht uns vor allem um den sofortigen Stopp der Doppel- und Mehrfachverbeitragung – das ist ein Betrug an uns und eine himmelschreiende Ungerechtigkeit“, so Reiner Korth, neu gewählter Bundesvorsitzender des DVG (bislang Stellvertreter ohne Bundesvorsitzenden), auf der DVG-Delegiertenversammlung in Kassel an diesem Wochenende.

    Mit überwältigender Mehrheit sind dabei die vom Vorstand vorgeschlagenen Ziele und Forderungen von den rund 80 Delegierten der 3.700 DVG-Mitglieder aus der gesamten Republik an die Politik beschlossen worden. Einige DVG-Posten wurden neu besetzt.

    Stopp der Doppelverbeitragung

    „Die Bretter, die es zu bohren gilt, sind in unserem Fall offenbar besonders dick, denn trotz Zusage der Ampel-Koalitionäre ist unser Anliegen aus dem Koalitionsvertrag gestrichen worden. Dabei geht es doch ganz einfach: bei Riester vor drei Jahren wurde es spielend leicht behoben“, sagte Reiner Korth unter großer Zustimmung der Delegierten.

    Seit 2004 müssen Direktversicherte, die privat vorgesorgt haben, nochmals annähernd 20 % ihrer Altersversorgung an die Krankenkasse entrichten – wegen des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG), das SPD, Grüne und CDU/CSU 2003 beschlossen hatten. Altersvorsorge wird damit zum Minus-Geschäft.

    Besonders hart trifft es die rund 6,3 Millionen Direktversicherten, die ihre Verträge vor 2004 unter anderen Voraussetzungen abgeschlossen hatten. Rot-Grün-Schwarz beschloss das GMG in einer Nacht-und-Nebel-Aktion – rückwirkend, ohne Bestandsschutz und ohne Übergangsfrist. Viele Direktversicherte zahlen doppelt Sozialbeiträge: in der Einzahl- und Auszahlphase. Dieselbe Abgabe trifft auch 6,5 Millionen Betriebsrentner.

    Die Politik muss handeln

    „Bei rund 13 Millionen Geschädigten können wir vom DVG ja nicht ganz falsch liegen – die Politik muss handeln, und zwar jetzt“, unterstrich Jörg Kotter, neuer stellvertretender Bundesvorsitzender. „Betrug bleibt Betrug, und ein Vertrag ist ein Vertrag (Pacta sunt servanda – Verträge sind einzuhalten). Wir haben ihn vor 2004 abgeschlossen, und er ist im Nachhinein gebrochen worden!“, so Kotter weiter.

    „Die Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und deren starke Lobby scheinen auf die Politik großen Einfluss zu haben, denn die GKV will auf unsere doppelt entrichteten Beiträge einfach nicht verzichten“, sagte Michael Kröner, neuer Schatzmeister des DVG. „Für ihre Lobby-Verbände geben sie horrende Summen aus, das Geld wäre aber für niedrigere Beitragssätze viel besser angelegt – auch das muss einmal mal ganz deutlich angesprochen werden!“, betonte Michael Kröner.

    Nichts als Schikane

    „Bei den vielen Fremdleistungen, die der Rentenkasse und den Gesetzlichen Krankenkassen zugemutet werden (man verweise nur auf die Aufnahme von zigtausend Flüchtlingen) spielen unsere Doppel- und Mehrfachverbeitragungen in der Gesamtrechnung keine große Rolle mehr. Das ist festgeschriebene Schikane, die aber für viele unserer DVG-Mitglieder existentielle Folgen hat, das darf man nicht übersehen. 20 Prozent der Auszahlungen, die sich die Bürger vom Mund abgespart haben, sind einfach futsch, vom Staat geklaut, zwangsweise vereinnahmt“, so Reiner Korth.

    Auf der anderen Seite werden gemäß 7. Versorgungsbericht der Bundesregierung (18. März 2020) bei den Beamten-Pensionskassen mit 639 Milliarden Euro (allein vom Bund, ohne Länder und Kommunen) immense Steuergelder gehortet. Das Renten- und Pensionssystem ist grob ungerecht und geht ganz klar auf Kosten der Renten-Beitragszahler.

    Probleme werden noch größer

    Die Baby-Boomer kommen aber jetzt erst in Rente – die Problematik für die Politik werde immer größer, so der DVG. „Das Problem muss gelöst werden, sonst kippt die Stimmung und die Solidarität für den Staat auch in diesem Feld“, so Reiner Korth am Ende der konstruktiven und richtungsweisenden DVG-Delegiertenversammlung.

    Forderungen des DVG

    Die Forderungen, die von der DVG-Delegiertenversammlung in Kassel ausgehen, sind eindeutig:

    – sofortiger Stopp der Mehrfachverbeitragung
    – Halbierung der KV- und PV-Beiträge von Betriebsrenten auf Arbeitnehmeranteil
    – Gleichstellung der Direktversicherung wie bei Riester
    – Finanzielle Entschädigung für die Betroffenen, in deren Verträge mit dem GMG rückwirkend eingegriffen wurde

    Der DVG werde weiterhin mit großem Nachdruck bei Politikern, der breiten Öffentlichkeit sowie der Presse vorstellig werden; eine weitere Kundgebung in Berlin wie im Herbst 2021 sei nicht ausgeschlossen. Außerdem sind für diesen Herbst zwei Vorträge/Symposien in Frankfurt/Main und Leipzig vorgesehen. Dabei gehe es auch um eine grundlegende Rentenreform und die Abschaffung des Zwei-Klassensystems in der Rente bzw. bei Pensionen. Mit insgesamt 21 Millionen RentnerInnen in Deutschland könne man nicht so umspringen wie aktuell beim Entlastungspaket: Bei den 300 Euro für jeden Erwerbstätigen seien die RentnerInnen glatt vergessen worden. Die Saarlandwahl sei dafür die entsprechende Quittung gewesen. FDP und Grüne wurden abgewatscht – Klientelpolitik sei bei einem Drittel der Wahlbevölkerung nicht gerne gesehen, so der DVG.

    Wahlentscheidungen der DVG-Mitgliederversammlung 2021:

    Der gewählte Vorstand

    Reiner Korth, (neuer) Bundesvorsitzender, Geeste

    [bislang Stellvertreter ohne Bundesvorsitzenden; Der Mit-Vereinsgründer und damalige Bundesvorsitzende Gerd Kieseheuer war vor zwei Jahren zurückgetreten und ist seit vergangenem Jahr Ehrenvorsitzender des DVG.]

    Jörg Kotter, (neuer) Stellvertretender Bundesvorsitzender/ IT-Beauftragter, Butzbach
    Michael Kröner, (neuer) Schatzmeister, Neuwied
    Günter Dehlen, Schriftführer/Dokumentenmanagement, Oberhausen

    Beisitzer

    Helmut Achatz, Beisitzer Kommunikation, München-Olching
    Reinhold Birth, Beisitzer, Hohnhorst
    Dr. Rainer Ochmann, Beisitzer, Bremen
    Werner Partschefeld, Beisitzer, Chemnitz
    Ingrid Wulff, Social Media, Hamburg

    Hintergrund zum DVG

    „Wir sind viele, wir sind laut, weil Ihr unsere Rente klaut!“ – so der DVG auf seinen nimmer endenden Aktionen. Im Oktober 2015 gründete sich der Verein „Direktversicherungsgeschädigte e.V.“, um die Interessen aller besser zu vertreten, die sich von der Politik um große Teile ihrer Altersvorsorge geprellt fühlen.

    Aus 40 sind mittlerweile 3.700 Mitglieder geworden – und der DVG wächst weiter, da nun viele Verträge zur Auszahlung kommen und die meisten Betroffenen erst jetzt von der ungerechtfertigten Zahlung der Sozialabgaben an die Krankenkassen erfahren.

    Der DVG verschafft sich Gehör in Politik und Medien. Mit Kundgebungen und Aktionen in Berlin, Düsseldorf, Stuttgart, München, Dresden, Wiesbaden, zweimal in Erfurt und auf dem Hambacher Schloss sowie zuletzt vor dem Brandenburger Tor in Berlin wie auch bei vielen Info-Veranstaltungen hat der DVG die Öffentlichkeit wachgerüttelt; überall in Deutschland bildeten sich Regionalgruppen.

    Der DVG hat es erreicht, dass die schwarz-rote Koalition zum 1. Januar 2020 einen Freibetrag von 159,25 Euro (aktuell 164,50 Euro) eingeführt hat. Erst ab diesem Betrag werden Direktversicherungen und Betriebsrenten voll verbeitragt. Aber das Unrecht ist damit nicht beseitigt. Die Doppelverbeitragung könnte auf einen Schlag beendet werden wie vor drei Jahren (2019) bei den Riesterverträgen – und das komfortabel nach § 40 b EkStG (Einkommensteuergesetz).
    www.dvg-ev.org

  • DVG erinnert Scholz an sein Versprechen

    DVG erinnert Scholz an sein Versprechen

    Am 1. Mai erinnert der DVG Kanzler Olaf Scholz an sein Versprechen und demonstriert in Düsseldorf für die Abschaffung der Doppelverbeitragung von Betriebsrenten. Also auf nach Düsseldorf!

    Demnächst sind Wahlen in Nordrhein-Westfalen – und da trommelt Olaf Scholz wieder für die SPD. Dieses Mal kommt er am 1. Mai zur Kundgebung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) in Düsseldorf. Bei dieser Gelegenheit wird ihn der Verein der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) an sein Versprechen vor der Bundestagswahl im September 2021 erinnern, die Doppelverbeitragung von Direktversicherungen abzuschaffen. Die Regionalgruppen aus NRW treffen sich um 12.00 Uhr auf dem Johannes-Rau-Platz in der Nähe des nordrhein-westfälischen Landtags in Düsseldorf. Dazu sind alle DVGler – und natürlich Familien und Freunde – herzlich eingeladen. Die Organisatoren der Demo, darunter vor allem Günter Dehlen, werden natürlich schon etwas früher da sein. Also gebt euch einen Ruck und fahrt nach Düsseldorf!

    Demo in Düsseldorf

    Sie werden Scholz fragen, was aus seinen Aussagen wurde, die er dem DVG am 24. September 2021 anlässlich einer Wahlveranstaltung – es ging die Bundestagswahl – gemacht hat. Im Koalitionsvertrag fand sich davon nämlich nichts wieder und auch im Bundeshaushalt ist davon nichts zu lesen. Wie vertrauenswürdig ist Scholz? Er wollte die Doppelverbeitragung abschaffen – und jetzt? Wie verlässlich ist dieser Kanzler? Wie verlässlich ist die SPD? Das muss sich jeder fragen, der sich an den 24. September 2021 erinnert.

    Scholz in Münster
    Scholz auf einer Wahlkampfveranstaltung in Münster

     

    Der DVG wird wieder in pink vertreten sein – mit Westen und Kappen.

    Ist der DGB blind?

    Der DGB fühlt sich geehrt, so die Vorsitzende des DGB-Stadtverbandes, Sigrid Wolf, gegenüber der „Rheinischen Post“. Kein Wort darüber, dass Kanzler Scholz auch Gewerkschaftsmitglieder mit der Doppelverbeitragung von Betriebsrenten über den Tisch gezogen hat und immer noch zieht, kein Wort darüber, dass Scholz das Vertrauen von Millionen Beschäftigten missbraucht, in dem er sein Versprechen vom 24. September 2021 schlicht ignoriert.

    Zwei Wochen vor der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen und unter dem Eindruck des Ukraine-Krieges dürften die Kundgebungen ein größeres Publikum anziehen, damit rechnet zumindest die “WAZ”.

     

    DGB Mai-Kundgebung
    DGB Mai-Kundgebung
  • Mit der Abzocke muss endlich Schluss sein

    Mit der Abzocke muss endlich Schluss sein

    Mit Elan geht der Direktversicherungsgeschädigten e.V. (DVG) in diesem Jahr seine Ziele an – und vor allem mit einem motivierten Vorstand, der wieder komplett besetzt ist. Mit der Abzocke muss endlich Schluss. sein.

    „Es geht uns vor allem um den sofortigen Stopp der Doppel- und Mehrfachverbeitragung – das ist ein Betrug an uns und eine himmelschreiende Ungerechtigkeit“, so Reiner Korth, neu gewählter Bundesvorsitzender des DVG (bislang Stellvertreter ohne Bundesvorsitzenden), auf der DVG-Delegiertenversammlung in Kassel an diesem Wochenende.  

    Mit der Abzocke muss Schluss sein

    Mit überwältigender Mehrheit sind dabei die vom Vorstand vorgeschlagenen Ziele und Forderungen von den rund 80 Delegierten der 3.700 DVG-Mitglieder aus der gesamten Republik an die Politik beschlossen worden. Einige DVG-Posten wurden neu besetzt.

    „Die Bretter, die es zu bohren gilt, sind in unserem Fall offenbar besonders dick, denn trotz Zusage der Ampel-Koalitionäre ist unser Anliegen aus dem Koalitionsvertrag gestrichen worden. Dabei geht es doch ganz einfach: bei Riester vor drei Jahren wurde es spielend leicht behoben“, sagte Reiner Korth unter großer Zustimmung der Delegierten.

    Die Politik muss endlich handeln

    Seit 2004 müssen Direktversicherte, die privat vorgesorgt haben, nochmals annähernd 20 Prozent ihrer Altersversorgung an die Krankenkasse entrichten – wegen des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG), das SPD, Grüne und CDU/CSU 2003 beschlossen
    hatten. Altersvorsorge wird damit zum Minus-Geschäft.

    Besonders hart trifft es die rund 6,3 Millionen Direktversicherten, die ihre Verträge vor 2004 unter anderen Voraussetzungen abgeschlossen hatten. Rot-Grün-Schwarz beschloss das GMG in einer Nacht-und-Nebel-Aktion – rückwirkend, ohne Bestandsschutz und ohne Übergangsfrist. Viele Direktversicherte zahlen doppelt Sozialbeiträge: in der Einzahl- und Auszahlphase. Dieselbe Abgabe trifft auch 6,5 Millionen Betriebsrentner.

    Verträge sind einzuhalten

    „Bei rund 13 Millionen Geschädigten können wir vom DVG ja nicht ganz falsch liegen – die Politik muss handeln, und zwar jetzt“, unterstrich Jörg Kotter, neuer stellvertretender Bundesvorsitzender. „Betrug bleibt Betrug, und ein Vertrag ist ein Vertrag (Pacta sunt servanda – Verträge sind einzuhalten). Wir haben ihn vor 2004 abgeschlossen, und er ist im Nachhinein gebrochen worden!“, so Kotter weiter.

    „Die Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und deren starke Lobby scheinen auf die Politik großen Einfluss zu haben, denn die GKV will auf unsere doppelt entrichteten Beiträge einfach nicht verzichten“, sagte Michael Kröner, neuer Schatzmeister des DVG. „Für ihre Lobby-Verbände geben sie horrende Summen aus, das Geld wäre aber für niedrigere Beitragssätze viel besser angelegt – auch das muss einmal mal ganz deutlich angesprochen werden!“, betonte Michael Kröner.

    20 Prozent “einfach futsch”

    „Bei den vielen Fremdleistungen, die der Rentenkasse und den Gesetzlichen Krankenkassen zugemutet werden (man verweise nur auf die Aufnahme von zigtausend Flüchtlingen) spielen unsere Doppel- und Mehrfachverbeitragungen in der Gesamtrechnung keine große Rolle mehr. Das ist festgeschriebene Schikane, die aber für viele unserer DVG-Mitglieder existentielle Folgen hat, das darf man nicht übersehen. 20 Prozent der Auszahlungen, die sich die Bürger vom Mund abgespart haben, sind einfach futsch, vom Staat geklaut, zwangsweise vereinnahmt“, so Reiner Korth.

    Milliarden für beamtete Pensionäre

    Auf der anderen Seite werden gemäß 7. Versorgungsbericht der Bundesregierung (18. März 2020) bei den Beamten-Pensionskassen mit 639 Milliarden Euro (allein vom Bund, ohne Länder und Kommunen) immense Steuergelder gehortet. Das Renten- und Pensionssystem ist grob ungerecht und geht ganz klar auf Kosten der Renten-Beitragszahler.

    Die Baby-Boomer kommen aber jetzt erst in Rente – die Problematik für die Politik werde immer größer, so der DVG. „Das Problem muss gelöst werden, sonst kippt die Stimmung und die Solidarität für den Staat auch in diesem Feld“, so Reiner Korth am Ende der konstruktiven und richtungsweisenden DVG-Delegiertenversammlung.   

    Die Forderungen, die von der DVG-Delegiertenversammlung in Kassel ausgehen, sind eindeutig:

    – sofortiger Stopp der Mehrfachverbeitragung
    – Halbierung der KV- und PV-Beiträge von Betriebsrenten auf Arbeitnehmeranteil
    – Gleichstellung der Direktversicherung wie bei Riester

    – Finanzielle Entschädigung für die Betroffenen, in deren Verträge mit dem GMG rückwirkend eingegriffen wurde

    Der DVG werde weiterhin mit großem Nachdruck bei Politikern, der breiten Öffentlichkeit sowie der Presse vorstellig werden; eine weitere Kundgebung in Berlin wie im Herbst 2021 sei nicht ausgeschlossen. Außerdem sind für diesen Herbst zwei Vorträge/Symposien in Frankfurt/Main und Leipzig vorgesehen. Dabei gehe es auch um eine grundlegende Rentenreform und die Abschaffung des Zwei-Klassensystems in der Rente bzw. bei Pensionen. Mit insgesamt 21 Millionen RentnerInnen in Deutschland könne man nicht so umspringen wie aktuell beim Entlastungspaket: Bei den 300 Euro für jeden Erwerbstätigen seien die RentnerInnen glatt vergessen worden. Die Saarlandwahl sei dafür die entsprechende Quittung gewesen. FDP und Grüne wurden abgewatscht – Klientelpolitik sei bei einem Drittel der Wahlbevölkerung nicht gerne gesehen, so der DVG. 

    Wahlentscheidungen der DVG-Delegiertenversammlung 2022:

    Der gewählte Vorstand
    (nach Schriftführer in alphabetischer Reihenfolge

    Reiner Korth, (neuer) Bundesvorsitzender (Sprecher)
    Geeste
    [bislang Stellvertreter ohne Bundesvorsitzenden; Der Mit-Vereinsgründer und damalige Bundesvorsitzende Gerd Kieseheuer war vor zwei Jahren zurückgetreten und ist seit vergangenem Jahr Ehrenvorsitzender des DVG.]

    Jörg Kotter, (neuer) stellvertretender Bundesvorsitzender / IT-Beauftragter
    Butzbach

    Michael Kröner, (neuer) Schatzmeister
    Neuwied

    Günter Dehlen, Schriftführer / Dokumentenmanagement
    Oberhausen

    Helmut Achatz, Beisitzer Kommunikation
    München-Olching

    Reinhold Birth, Beisitzer
    Hohnhorst

    Dr. Rainer Ochmann, Beisitzer
    Bremen

    Werner Partschefeld, Beisitzer
    Chemnitz

    Ingrid Wulff, Social Media
    Hamburg

     

    Bild: K_media

  • Ampel will neues Rentenpaket schnüren

    Ampel will neues Rentenpaket schnüren

    Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) schnürt ein neues Rentenpaket, das zweite mittlerweile. Dabei zerfleddert das erste bereits. Das Rentenpaket II enthält „Rentenniveau“ und „Aktienrente“.

    „Rente“, war da was? Die FDP wollte doch eigentlich die Aktienrente einführen, im Haushaltsentwurf kamen die zehn Milliarden Euro, die dafür eingesetzt werden sollten, aber nicht mehr vor. Die SPD wollte das Rentenniveau bis 2025 bei 48 Prozent stabilisieren, führt aber den Nachholfaktor wieder ein. Und jetzt verkündet Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, dass er eine neues Rentenpaket schnürt, mit genau diesen Versprechungen. Wie glaubhaft ist das denn!

    Inhalt des Rentenpakets II

    Mit dem Rentenpaket II, so ist es gekennzeichnet, sollen die Weichen für die Zukunft gestellt werden. Wow! Mit dem Rentenpaket II würden noch in diesem Jahr zwei zentrale rentenpolitische Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, wird Heil von der „Zeit“ zitiert. „Erstens, wir sorgen dafür, dass das Rentenniveau stabil bei 48 Prozent bleibt, und zwar langfristig; und zweitens, wir stellen die Finanzierung der Rente auf eine breite Basis mit dem Aufbau eines Kapitalstocks”, so Heil. Das Kapital wolle die Ampel „vernünftig anlegen“. Das sagt erst einmal gar nichts.

    Papier ist geduldig, Koalitionsverträge allemal. Wie glaubhaft ist denn ein Rentenpaket II, wenn dafür im Haushaltsentwurf keine Mittel vorgesehen sind? Wie bitte schön, will Hubertus Heil das Mindestrentenniveau von 48 Prozent sichern, wenn demnächst die Babyboomer in Rente gehen? Zur Erinnerung, Jahrgang 1964 war mit 1.357.304 Lebendgeborenen der stärkste Jahrgang überhaupt – und das ist nur die Spitze des Eisbergs, denn schon in den Jahren davor kamen mehr Kinder auf die Welt als in den 80ern, 90ern oder Nuller-Jahren.

    Quadratur des Kreises

    Heil versucht die Quadratur des Kreises, denn eine Rentenkürzung und/oder eine Anhebung des Renteneintrittsalters schließt er aus. Richten soll das die Aktienrente. Dafür will die Ampel-Koalition einen Kapitalstock von zehn Milliarden Euro aus Haushaltsmitteln ab 2022 einrichten. Angesichts von Einnahmen der Rentenkasse von 334 Milliarden Euro pro Jahr erscheint diese Zahl lächerlich. Damit lässt sich das Rentenniveau nicht stabilisieren – das Zehnfache wäre nötig. Wie will Heil da „Stabilität“ schaffen, wie er verspricht? Heil hofft auf den Arbeitsmarkt. „Dazu brauchen wir eine hohe Erwerbsbeteiligung und eine angemessene Lohnentwicklung“, so Heil.

     

    Bild von Devanath auf Pixabay

  • Wünschen euch allen frohe Ostern

    Wünschen euch allen frohe Ostern

    Wir wünschen euch allen frohe und entspannte Ostern! Die allerbesten Ostergrüße vom DVG. Haltet durch. Bleibt ihn Kontakt mit euren Lieben und lasst euch nicht entmutigen. Passt auf euch auf und bleibt gesund.

    Ermunterung für Ostern

    Als kleine Ermunterung und Hoffnung für die Osterfeiertage: Eduard Mörikes Gedicht „Er ist’s“

    Frühling lässt sein blaues Band
    Wieder flattern durch die Lüfte;
    Süße, wohlbekannte Düfte
    Streifen ahnungsvoll das Land.
    Veilchen träumen schon,
    Wollen balde kommen.
    – Horch, von fern ein leiser Harfenton!
    Frühling, ja du bist’s!
    Dich hab ich vernommen!

     

    Wir überstehen das gemeinsam.

    Frohe Ostern

  • Altersvorsorge ist der Ampel wurscht

    Altersvorsorge ist der Ampel wurscht

    Für alles ist bei der Ampel Geld da, außer für die Altersvorsorge – und wer selbst vorsorgt, ist der Gelackmeierte. Dabei geißeln die Politiker Putins Vertragsbruch, begehen ihn aber permanent. Wie scheinheilig ist das denn.

    Von Michael Rahnefeld

    Seit dem unsäglichen und verbrecherischen Überfall von Putin auf die Ukraine bekommen die Deutschen zu hören, dass sie sich auf wirtschaftlich schlechtere Zeiten und Wohlstandsverlust einzustellen haben. Hauptprediger dieser gebetsmühlenartigen Wiederholungen vom schwindenden Wohlstand ist Finanzminister Christian Lindner. Er hat das Wort „Wohlstandsverlust“ geprägt und mit etwas Böswilligkeit können wir der Bundesregierung unterstellen, dass sie – bedingt durch die veränderte Situation in Europa – jetzt endlich das offen ausspricht, was sich die Politik vor den Bundestagswahlen im vergangenen Herbst nicht getraut hat.

    Geld ist wurscht

    In der Corona-Pandemie verpulverte sie Milliarden teilweise sinnlos, der Ukraine-Krieg kostet abermals Milliarden – und siehe da: der Geldstrom hört nicht auf zu fließen. Da gibt’s mal kurz ein Sondervermögen von 100 Milliarden für die bessere Ausstattung der Bundeswehr, ein paar Milliarden für die Klima-Finanzierung, ein paar Millionen für dieses und jenes Projekt. Durch Steuerbetrug und -hinterziehung gehen dem Fiskus Milliarden verloren, die Stellen, an denen Gelder in Millionenhöhe verplempert werden, noch gar nicht berücksichtigt. Erinnern wir uns an die sinnlose Impf-Werbekampagne des Bundes, die wenigstens 38 Millionen Euro gekostet haben soll. Kleinvieh macht auch Mist – und viele solcher Millionen häufen sich letztlich wieder zu Milliardenbeträgen, die dem Steuerzahler aufgebürdet werden.

    Hinzu kommen jetzt – tatsächlich auch kriegsbedingt – explodierende Energiepreise, denen der einzelne Bürger kaum ausweichen kann. Um so wichtiger ist es deshalb dort Entlastung für Privathaushalte zu schaffen, wo das mit einfachen Mitteln möglich ist, denn die „große Zeche“ für all die Kosten wird wieder die sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmerschaft in diesem Staat bezahlen.

    Altersvorsorge adé

    Und da redet ein Bundesgesundheitsminister von steigenden Krankenkassenbeiträgen, wohl wissend, dass der 265 Milliarden umfassenden Gesundheitsfonds versicherungsfremde Leistungen in Milliardenhöhe finanziert, für die eigentlich der Staat zuständig ist.

    Wer als Rentner in seinen Arbeitsjahren fürs Alter vorgesorgt hat, wird durch den Betrug der Doppelverbeitragung seiner Betriebsrente noch wesentlich stärker um seine Ersparnisse gebracht, von der trabenden Inflation einmal ganz abgesehen. Und hier kommt wieder der neue Begriff des Bundesfinanzministers ins Spiel, der von „Wohlstandsverlust“ spricht, was aber für manch einen der Betroffenen nicht „Wohlstandsverlust“, sondern die Bedrohung seiner Existenz bedeuten kann.

    Vertragstreue gilt auch für Lindner

    Im Vergleich zu den Milliarden, die momentan von der Politik hin und hergeschoben werden, sind die Forderungen des Vereins der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) lediglich Peanuts, um es mit den Worten des einstigen Chefs der Deutschen Bank, Hilmar Kopper, zu sagen. Die Opfer dieser unsäglichen Gesetzgebung aus dem Jahre 2003/2004 sowie des Vertragsbruchs durch die Bundesregierung sollten sie sich jetzt nicht Sand in die Augen streuen lassen und sich mit dem Totschlag-Argument Ukraine-Krieg über den Tisch ziehen lassen. Bei ihrer Delegierten-Konferenz am 23. April in Kassel müssen Strategien entwickelt werden, wie der Politik jetzt zu begegnen ist, auch im Blick auf die Entlastung der sozialversicherungspflichtigen Arbeitenden und Rentner.

    Nur gut, dass sich der Bundesfinanzminister erst dieser Tage auch zu Vertragstreue geäußert hat. Im Interview mit Marietta Slomka im heute journal vom 31. März 2022 sagt Lindner ab Minute 2:38 zum Putin-Dekret bezüglich Rubel-Zahlungen bei Energie wörtlich: „Für uns gelten die Verträge, Verträge sind Verträge.“

    Diesen Wortlaut sollten sich die DVG-Mitglieder gut merken, denn nicht nur gegenüber Putin sollte Lindner Vertragstreue einfordern, sondern betrogene Rentner sollten sie auch von Lindner einfordern.

     

    Bild von Pavlofox auf Pixabay

  • Vertrauen in die Politik verloren

    Vertrauen in die Politik verloren

    Der Ehrenvorsitzende Gerhard Kieseheuer hat das Vertrauen in die Politik verloren. Sein Leserbrief bezieht sich auf Karin Tutas‘ Artikel „Warum die Rentenerhöhung restlos verpufft“.

    Mit großem Interesse habe ich auf der Homepage des DVG den Bericht  „Warum die Rentenerhöhung restlos verpufft“ gelesen. Sehr hoffnungsvoll wird unser Gesundheitsminister zitiert, der einen „wohl überlegten Gesetzentwurf“ vorlegen will. Dann wird ja jetzt alles gut, war mein erster Gedanke. Ohne den Beitrag von Karin Tutas weiter zu lesen, dauerte meine hoffnungsvolle Freude nicht lange. In den zehn Jahren meiner Bemühungen die unrechtmäßige Doppelverbeitragung, bei uns Direktversicherten, abzuschaffen, habe ich das Vertrauen in unsere Volksvertreter verloren und man darf ihren Worten nicht glauben.

    Am Schluss des Berichtes von Karin Tutas wurde ich dann auch schon bestätigt. Sie schreibt: Der Vorstoß Lauterbachs stimmt schon einmal darauf ein, dass mitnichten daran gedacht ist, das Kostenverteilungsproblem im Gesundheitswesen gerecht zu lösen.

    Die allgemeinen Kostensteigerungen, sind bald nicht mehr zu stemmen. Besonders für die Rentner. Gerade die Rentner sind sehr betroffen. Man ist einfach der Willkür der Volksvertreter ausgesetzt. Die private Altersvorsorge der Arbeitnehmer haben 2004 alte Seilschaften der Krankenkassen und der Politik zu Betriebsrenten erklärt, um der Arbeitgeber und den Arbeitnehmeranteil an Sozialbeiträgen zu kassieren. Hilfe fanden die Betrogenen nicht einmal beim Bundessozialgericht. Die Richter fanden eine fadenscheinige Erklärung, um diesen Leuten den Rücken freizuhalten.

    Die Inzidenz der Altersarmut steigt immer schneller und höher. Ich meine damit, die Anzahl der altersarmen Rentner, die überall in den Abfalleimern nach Pfandflaschen suchen. Ihre Zahl steigt rapide an.

    Dabei gibt es viele Möglichkeiten, die Beitragserhöhung zu mindern oder sie ganz auszusetzen.

    Drei Punkte möchte ich beispielsweise aufzählen:

    • Da wäre zum einen die Änderung der Mehrwertsteuer auf sieben Prozent, so wie es schon lange gefordert wird. Auf Medizin wird der volle Mehrwertsteuersatz verlangt.
    • 15 Milliarden Euro brächte es, wenn der Staat die Krankenversicherung der ALG-II-Empfänger übernehmen würde. Was selbstverständlich wäre.
    • Was mir aber ganz besonders ins Auge fällt, sind die exorbitanten Gehälter der Personen, die im Bereich der Krankenkassen arbeiten. Ich halte die Gehälter, die man hier bekommt, für unanständig. Auch wenn die Empfänger dieser Gehälter das anders sehen. Gern bringe ich einige Beispiele der Vorstandsbezüge. Im Internet fand ich Bezüge aus dem Jahr 2020.

    Im Jahr verdienten die Vorstände von der:

    Techniker Krankenkasse             359.477 Euro
    DAK Gesundheitskasse                324.152 Euro

    IKK classic                                        323.397 Euro
    Barmer                                             323.386 Euro

    AOK Niedersachsen                      314.875 Euro

    Dann gibt es noch die Stellvertreter und Abteilungsleiter. Dazu kommen dann noch übergeordnete Stellen, wie die Vorstandsvorsitzende des AOK- Bundesverbands, die ich persönlich im Berlin als Abgeordnete der SPD kennen gelernt habe.

    Im Internet steht ihr offizielles Gehalt:

    Grundvergütung                225.000 Euro

    „variable Bestandteile“      43.400 Euro

    Zusatzversorgung                 75.000 Euro

    343.400 Euro

    Und das jedes Jahr!
    Die Beitragserhöhungen müssen dann von den Arbeitnehmern und Rentnern aufgebracht werden.
    Rentner bekamen 2019 durchschnittlich an Rente:
    1139,00 Euro in den alten Bundesländern, und 1212 Euro in den neuen Bundesländern.

    Frauen bekamen 2019 durchschnittlich:
    710 Euro in den alten Bundesländern und 1023 Euro in den neuen Bundesländern.

    Das alles natürlich Brutto. Hiervon müssen noch Sozialabgaben und Steuern bezahlt werden.

    Ich glaube hier wird sich leider nichts ändern, denn auch unsere Volksvertreter sind bei diesen Gehältern angesiedelt und wollen nur kassieren.

     

    Gerhard Kieseheuer

  • Warum die Rentenerhöhung restlos verpufft

    Warum die Rentenerhöhung restlos verpufft

    Was hilft eine Rentenerhöhung, wenn sie von der Inflation aufgefressen wird und der Staat darüber hinaus die Sozialabgabenschraube anzieht. Warum wir uns auf magere Jahre einstellen müssen und die Rentenerhöhung restlos verpufft.

    Von Karin Tutas

    So richtig Freude will nicht aufkommen angesichts der für Juli angekündigten Rentenerhöhung von 6,12 Prozent in den neuen und 5,35 Prozent in den alten Bundesländern – das zusätzliche Salär ist von der Inflation bereits aufgefressen. Dass mit den Kostensteigerungen das Ende der Fahnenstange längst nicht erreicht ist, zeigen die Pläne von Gesundheitsminister Karl Lauterbach, der jetzt eine Erhöhung der Krankenkassenbeiträge plant. Das träfe dann auch all jene Rentner, die mit einer Direktversicherung oder ähnlichem privat für ihr Alter vorgesorgt haben und dafür bestraft werden, indem sie zehn Jahre lang den vollen Beitrag für Kranken- und Pflegeversicherung berappen müssen.

    Rentenerhöhung verpufft

    Gegenüber der Osnabrücker Zeitung erklärt Lauterbach, bis Sommer einen „wohlüberlegten Gesetzentwurf“ vorzulegen, wie er das 17-Milliarden-Euro-Loch zu stopfen gedenkt, das sich in den Kassen der Gesetzlichen Krankenkassen im kommenden Jahr auftut. Das stößt zwar auf Lob, indes monieren sowohl ein Sprecher des GKV-Spitzenverbands als auch Ulrike Elsner, Chefin des Ersatzkassenverbands VDEK, die anvisierte Beitragserhöhung. „Kritisch sehen wir dagegen, dass die Politik offenbar plant, abermals auf die Krankenkassenrücklagen zurückgreifen“, monierte die Verbandschefin. Die Kassen hätten schon in den vergangenen zwei Jahren viele Milliarden aus ihrem Vermögen abführen müssen. „Das sind Gelder der Beitragszahler, die eigentlich für die Versorgung zur Verfügung stehen sollten.“ Doris Pfeiffer, Chefin des Spitzenverbands der Krankenkassen, hatte bereits des Öfteren angemahnt, dass der Bund kostendeckende Beiträge für Hartz-IV-Empfänger zahlt. Allein durch die unzureichenden Beiträge summiert sich das Defizit in den Krankenkassen auf zehn Milliarden Euro pro Jahr – bezahlt durch die gesetzlich Krankenversicherten, während Beamte, Selbstständige und diverse andere privilegierte, privat versicherte Berufsgruppen fein raus sind.

    Rentner sind die Dummen

    Der Vorstoß Lauterbachs stimmt schonmal darauf ein, dass mitnichten daran gedacht ist, das Kostenverteilungsproblem im Gesundheitswesen gerecht zu lösen. Schon angesichts der hunderten Milliarden, die für Rüstung, die Entlastung der Bürger von den hohen Energiekosten und die zu erwartenden Kosten infolge der Millionen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine ist dies kaum zu erwarten. Nicht von ungefähr stimmt die Politik die Bürger immer lauter auf zu erwartende Opfer ein. Wer die erbringen muss, ist klar. Sicher nicht die, die sich an diesem Krieg eine goldene Nase verdienen. Die Rechnung werden wieder einmal die gesetzlich Versicherten zahlen.

     

    Bild von DeSa81 auf Pixabay

  • Lebensversicherung ist schlecht fürs Alter

    Lebensversicherung ist schlecht fürs Alter

    Ein Lebensversicherung kostet häufig mehr als sie bringt. Schön dumm, wer noch eine abschließt – egal ob privat oder betrieblich.

     An einer Lebensversicherung verdient vor allem der Versicherer, aber nicht der Kunde – auf diesen Nenner lässt sich ein Artikel von Dr. Guido Werner und Roland Paetzold im Bafin-Journal nachlesen. Die Bafin (Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht) hat sich in der März-Ausgabe das Thema „Lebensversicherung“ vorgenommen und kommt zu einem ernüchternden Ergebnis: Sie kosten zu viel und bringen zu wenig.

    Renditekiller Lebensversicherung

    In dem Artikel hat die Bafin die Lebensversicherer regelrecht „abgewatscht“, wie sich die „Süddeutsche Zeitung“ ausdrückt. Warum werden trotzdem immer noch so viele Versicherungen verkauft? Nun, weil die meisten Leute nicht rechnen können und sich von den Maklern beschwatzen lassen, die ihnen das Blaue vom Himmel versprechen. Wenn die Kunden im Alter dann auf die Auszahlung schauen, sind sie bitter enttäuscht über das, was nach jahrzehntelangem Sparen herausgekommen ist. Die Kosten haben die Rendite restlos aufgefressen. Sie hätten ihr Geld genauso gut unters Kopfkissen legen können – oder besser selbst investiert.

    Meist ein Minusgeschäft

    Im Bafin-Deutsch liest sich das so: „Bei allen Eintrittsalter-Laufzeit-Kombinationen gibt es Lebensversicherer, bei denen die Effektivkosten der meistverkauften fondsgebundenen Produkte oberhalb von vier Prozent liegen. Für die Versicherungsnehmerinnen und -nehmer bedeutet das: Erst wenn die zugrundeliegenden Kapitalanlagen entsprechend hohe Renditen erreichen, würden sie einen Anlagegewinn erzielen“. Das heißt umgekehrt, Kunden bekommen mit viel Glück gerade einmal das Geld heraus, das sie eingezahlt haben, denn langfristig erwirtschaften die meisten Versicherer kaum mehr als vier Prozent Rendite. Im schlechtesten Fall bekommen die Kunden sogar weniger als das Eingezahlte heraus – und haben mit ihrer Lebensversicherung ein Verlustgeschäft gemacht.

    2,35 Prozent Effektivkosten

    Was heißt das in Zahlen? Selbst wer schon in jungen Jahren, beispielsweise mit 37, einsteigt und lange (30 Jahre) per Lebensversicherung spart, ist der Dumme, denn die Effektivkosten liegen im Durchschnitt bei 1,9 Prozent. Wenn die Kapitalanlage des Versicherers nicht mindestens 1,9 Prozent bringt – und der Garantiezins ist zum 1. Januar 2022 auf 0,25 Prozent abgesenkt worden -, dann hat der Alterssparer Verlust gemacht. Nach Rechnung der „Süddeutschen“ bedeutet das: Bei 50.000 Euro macht das im Jahr 950 Euro aus, die die Versicherung einbehält – und das 30 Jahre lang, insgesamt 28.500 Euro. Wer eine schlechte Versicherung mit 2,35 Prozent Effektivkosten hat, zahlt sogar pro Jahr 1.175 Euro – bezogen auf 30 Jahre 35.250 Euro. Das Geld fehlt leider im Alter.

    Schwindel mit System

    Aber Versicherungen haben reichlich Vertriebler, die Interessenten und Kunden Policen schön rechnen – und die fallen millionenfach auf den Schwindel herein. All diese Makler und Vertriebsprofis werden von den Kunden bezahlt in Form von Provisionen. Die Versicherung verdient ebenfalls am Kunden: Sie legt das Geld der Kunden in Fonds an und bekommt von der Fondsgesellschaft eine Rückvergütung, einen sogenannten Kickback. Der Dumme bei dem Geschäft ist der Kunde. Damit nicht genug: „Schließlich überweist die Fondsgesellschaft bei 19 Prozent aller Verträge auch noch eine Vergütung direkt an den Vertrieb – erneut auf Rechnung der Endkundin“, wie die „Süddeutsche“ schreibt. Im Dezember 2021 sei bekannt geworden, dass Deutschlands größer Finanzvertrieb DVAG solche Kickbacks direkt von Fondsgesellschaften erhalten habe.

    Die Versicherer verstehen es blendend, ihre Kunden hinters Licht zu führen und vernebeln die tatsächlichen Kosten, wie der Fall DVAG gezeigt hat. Das kritisieren die beiden Autoren der Bafin. Die Finanzaufsicht kritisiert diesen Missstand zwar, hat aber jahrelang zugeschaut – und schaut weiter zu, wie Versicherungskunden geschröpft werden.

    Von der Krankenkasse geschröpft

    Übrigens, werden die Kunden ja nicht nur durch die Versicherung geschröpft, sondern am Ende auch noch durch die Krankenkassen, denn die will bei betrieblichen Lebensversicherungen, sprich Direktversicherungen, annähernd ein Fünftel der Auszahlungssumme, gemindert nur durch einen vom Verein der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) erstrittenen Freibetrag von 164,50 Euro. Bei einer Auszahlungssumme von 50.000 Euro gehen bezogen auf zehn Jahre – so lange muss der Kunden zahlen – sind insgesamt 6.337,20 Euro an Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge weg. Von den 50.000 Euro bleiben gerade mal 43.662,80 Euro übrig.

    Es dürfte jedem klar, dass Direktversicherungen damit ein Verlustgeschäft geworden sind. Wer heute immer noch eine Direktversicherung abschließt, dem ist nicht mehr zu helfen. Nur Makler und Versicherer reiben sich die Hände und klopfen

    Bild von efes auf Pixabay

  • Wie Sozialrichter Altersvorsorger aburteilen

    Wie Sozialrichter Altersvorsorger aburteilen

    Wie urteilen Sozialrichter, wenn sich Altersvorsorger gegen überbordende Sozialabgaben wehren? Das Urteil des hessischen Landessozialgerichts dürfte viele ernüchtern, die glaubten und immer noch glauben, eigenverantwortliche Altersvorsorge würde sich lohnen.

    Sozialrecht darf (fast) alles – zu diesem Schluss kommt, wer das Urteil des hessischen Landessozialgerichts (LSG) in Darmstadt in Sachen Hans-Herbert F. gegen Pronova BKK liest. Das Landessozialgericht wies Hans-Herberts Klage zurück. Der hatte zuerst vor dem Sozialgericht Wiesbaden, dann vor dem hessischen Landessozialgericht geklagt, dass er für seine drei Direktversicherungen die vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen soll – und das zehn Jahre lang, insgesamt 12.834 Euro.

    Sozialrichter weisen Klage ab

    Der Kläger, sprich Hans-Herbert F., bestreitet laut Urteil, dass es sich um eine betriebliche Altersvorsorge handelt, was das Sozialgericht Wiesbaden allerdings anders sieht, denn, die Versicherungen seien über die gesamte Laufzeit als Direktversicherung geführt worden und der Arbeitgeber habe die Beiträge gezahlt, ferner sei Hans-Herbert F. nicht Versicherungsnehmer gewesen.

    Dagegen klagte Hans-Herbert F. erst vor dem Sozialgericht Wiesbaden und ging dann, nach Abweisung der Klage, vor das hessische Landesgericht. Das sah die Rechte des Klägers nicht verletzt und das Urteil des Sozialgerichts als „nicht zu beanstanden“. Es half Hans-Herbert F. auch nichts, ein Urteil des Bundesssozialgerichts zu zitieren – das Landessozialgericht verwies darauf, dass die Bundessozialrichter „zum wiederholten Male dargelegt haben, unter welchen Voraussetzungen Kapitalauszahlungen aus den vom Arbeitgeber zu Gunsten seiner Arbeitnehmer abgeschlossenen Lebensversicherungen (Direktversicherung) als Versorgungsbezug zu werten sind und hieraus die nach dem Gesetz resultierenden Beitragspflicht begründen“. Das Bundessozialgericht habe nochmals die Verfassungsmäßigkeit der … gesetzlichen Regelung bestätigt – und dann folgen eine ganze Reihe Paragrafen, darunter § 237 Satz 1 SGB V, § 57 Absatz 1 Satz 1 SGB XI, § 229 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 SGB V. Als Grundsatz gelte: „Wesentliche Merkmale einer Rente der betrieblichen Altersvorsorge (als einer mit der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbaren Einnahme) i. S. des Beitragsrechts der GKV (GKV steht für gesetzliche Krankenversicherung) sind, wenn ihr Bezug nicht schon institutionell (Versicherungseinrichtung, Versicherungstyp) vom Betriebsrentenrecht erfasst wird, ein Zusammenhang zwischen dem Erwerb dieser Rente und der früheren Beschäftigung sowie ihre Entgelt-Ersatzfunktion“ – und dabei verweist das Landessozialgericht auf eine Reihe BSG-Urteile. Angesichts dieser Zusammenhänge schließt das Landessozialgericht, dass die Direktversicherung eine betriebliche Altersvorsorge sei.

    Wer ist Versicherungsnehmer?

    Hans-Herberts Einwurf, er habe die Direktversicherung selbst gezahlt (ohne den Arbeitgeber), hilft ihm beim Landessozialgericht nichts: „Die Finanzierung der Direktversicherung durch den Kläger als Arbeitnehmer beseitigt ihre Charakterisierung als betriebliche Altersvorsorge nicht.“ Dreh- und Angelpunkt sei, ob der Versicherungsvertrag vom Arbeitgeber abgeschlossen worden sei und diesen als Versicherungsnehmer ausweise. Es komme ferner nicht darauf an, ob die Beiträge aus dem Brutto- oder aus dem Nettoentgelt gezahlt worden seien. Letztlich komme es auch nicht darauf an, ob der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Versorgungs- oder eine reine Versicherungszusage erteilt habe. Mit der Versicherungsnehmereigenschaft des Arbeitgebers liege auch nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts „ein formal einfach zu handhabendes Kriterium vor, das ohne Rückgriff auf arbeitsrechtliche Absprachen eine Abschichtung betrieblicher von privater Altersversorgung durch Lebensversicherungsverträge erlaubt“.

    betriebliche contra private Altersvorsorge

    Der betriebliche Bezug werde erst dann vollständig gelöst, „wenn und soweit die ausgezahlten Kapitalleistungen auf Beiträgen beruhen, die ein Arbeitnehmer nach Beendigung seiner Erwerbstätigkeit auf den Lebensversicherungsvertrag unter Einrücken in die Stelle des Versicherungsnehmers eingezahlt hat“. Aus der betrieblichen ist somit eine private Altersversorgung geworden – und der Altersvorsorger muss auch keine Kranken- und Pflegebeiträge dafür zahlen.

    Die Landessozialrichter haben Hans-Herbert F. – und allen anderen Altersvorsorgern – ins Stammbuch geschrieben, dass er sich nicht auf staatliche Zusagen verlassen solle: „Die Versicherten konnten aber, nachdem der Gesetzgeber bereits mit dem Rentenanpassungsgesetz (RAG) 1982 … laufende Versorgungsbezüge in die Beitragspflicht einbezogen hatte, nicht uneingeschränkt in den Fortbestand der zunächst beitragsrechtlichen privilegierten Einmalzahlungen vertrauen.“

    Alle sind gleich, aber …

    Der Clou des Urteils ist der Bezug zur Riesterrente und der Vergleich mit der Direktversicherung: Hans-Herbert F. monierte die Ungleichbehandlung von betrieblichen Riesterrentnern und Direktversicherten. Er sah darin eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes nach Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes. Die Sozialrichter in Darmstadt sehen die „beitragsrechtliche Ungleichbehandlung“ als „jedenfalls sachlich gerechtfertigt“. Wie das? Nun, dem Gesetzgeber sei eine Differenzierung erlaubt. Er habe einen „weiten sozialpolitischen Gestaltungsspielraum bei der Ausgestaltung der sozialstaatlichen Ordnung“. Nach diesen Maßstäben sei die Beitragspflicht des Klägers verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Der Gesetzgeber können in Bezug auf die Beitragspflicht von Versorgungsleistungen eine Teilgruppe herausgreifen und mehr zahlen lassen.

    Regieren nach Gutsherrenart

    Und jetzt kommt’s: „Der Gesetzgeber hat bei der Wahl des Mittels die Grenzen seiner Einschätzungsprärogative nicht verlassen.“ Dem Gesetzgeber war klar, dass sich die betriebliche Riesterrente nur hätte schwer verkaufen lassen, wenn die Riesterrentner – wie Direktversicherte –, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen müssen, weil darin ein „Fehlanreiz“ bestehe, wie die Darmstädter Sozialrichter richtig erkannt haben. Der Gesetzgeber hätte „Riesterrentner“ ja auch nicht „unverhältnismäßig“ begünstigt, deswegen sei diese Ungleichbehandlung erlaubt. Riesterrentner werden privilegiert, Direktversicherte an ihre Solidarität erinnert, das ist die Quintessenz dieses Urteils. Oder anders ausgedrückt: „Schön blöd, wer fürs Alter vorsorgt“.

    Übrigens, „Prärogativ“ heißt nichts anderes als „Vorrecht des Herrschers oder Souveräns“ – das ist Regieren nach Gutsherrenart, sprich in „selbstherrlicher Manier“. Der jetzige Bundeskanzler Olaf Scholz tritt damit in die Fußstapfen seiner Vorgängerin Angela Merkel.

    Lehren aus dem Urteil

    Die Lehren aus diesem Urteil:

    1. Misstrauen dem Staat
    2. Verlasse dich nicht auf irgendwelche Zusagen
    3. Informiere dich
    4. Kümmere dich selbst um deine Altersvorsorge
    5. There is no free lunch – Es gibt nichts umsonst, denn, was dir der Staat an Vergünstigungen gewährt, holt er sich später wieder zurück

    Dieses Urteil „im Namen des Volkes“ ist eine Bankrotterklärung der betrieblichen Altersvorsorge, die der Staat ungestraft plündern darf, wenn das Geld nicht reicht.

     

    Bild: Inactive_account_ID_249 auf Pixabay

📁 Archiv – Dies ist eine Archiv-Version der alten DVG-Website (Stand August 2026). Inhalte können veraltet sein. Keine Anmeldung oder Registrierung möglich.  |  Zur aktuellen Website →