Author: Jost Gerbing

  • Betriebsrentner in der bAV Politfalle

    Betriebsrentner in der bAV Politfalle

    Mit staatlicher Förderung angelockt – später mit 20 Prozent abgestraft

    Ein Kommentar von Reiner Korth 23.08.2024

    SPD-Kanzler Scholz hatte vor drei Jahren in Münster dem DVG versprochen: die Doppelverbeitragung (bei den Betriebsrenten) ist ein Ärgernis und wenn ich Kanzler werde, ist unser Plan, für die Zukunft das zu ändern”. Und, “Darauf können Sie sich verlassen.” Viele Rentner und auch junge Vorsorgesparer (Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) haben diesen Worten geglaubt und auf Taten gehofft – umsonst und vergebens. Sie sind enttäuscht. Bundeskanzler Scholz läßt die Betriebsrentner allein zurück.

    Im Deutschen Bundestag hat Kanzler Scholz mehrfach geradezu herumgejammert, “eine Lösung ist kompliziert”, er sei auf Suche nach Experten. Das sind nicht mehr als Ausreden und Verzögerungsspielereien.

    Der DVG hat den Lackmustest gemacht

    und hat die Parteien angeschrieben, wie Sie sich zur Abschaffung dieses Unrechts stellen, welche Lösungsvorschläge auf dem TIsch liegen.

    Das Ergebnis der DVG Umfrageaktion ist beschämend. Aber es ist auch entlarvend zugleich. Altersvorsorgesparer und Betriebsrentner finden kein Gehör bei den Regierungsparteien. Sie haben keine Lobby bei den großen Parteien. Im Gegenteil, Betriebsrentner und Direktversicherte werden für ihr Vorsorgesparen noch bestraft.

    Der Grund für die größte Vertrauenskrise

    Die Parteien CDU und FDP sind sogar so von Arroganz beseelt, daß sie nicht einmal mehr ein Antwortschreiben geschickt haben. Unser Eindruck ist: Die Rentner sind denen völlig egal. Grüne sehen kein Unrecht, für die SPD ist das alles zu schwierig? Alleinig die kleinen Parteien haben eine valide Antwort gegeben. Sie sind aber zu schwach im Parlament vertreten, um ihre Initiativen in ein Gesetz gießen zu können. Die Freien Wähler sehen in der rückwirkenden Einführung der Doppelverbeitragung gar einen der Hauptgründe für die aktuell größte Vertrauenskrise in der Politik.

    Am 01. September sind Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen, am 22. September in Brandenburg. Und im September 2025 sind Bundestagwahlen. Rund 19 Millionen Betriebsrentner und Direktversicherungssparer haben an der Wahlurne eine Stimme. Sie alle haben in dieser Umfrage ihre Antworten oder eben Nicht- Antworten von den Parteien bekommen. Wahltag ist Zahltag. Der Wähler hat jetzt das Wort.

  • Betriebliche Altersvorsorge (bAV) …. Der DVG hat bei den Parteien nachgefragt und seine Noten vergeben

    Betriebliche Altersvorsorge (bAV) …. Der DVG hat bei den Parteien nachgefragt und seine Noten vergeben

    Betriebliche Altersvorsorge (bAV) – doppelter Abzug von Krankenkassenbeiträgen für immer und ewig?
    Der DVG hat bei den Parteien nachgefragt und seine Noten vergeben

    von Dr. Rainer Ochmann 21.08.2024
    Foto: Pixabay/kalhh

    Das Fazit einmal vorweg: die sogenannten Volksparteien zeigen kein Interesse an einer Abschaffung der Doppelverbeitragung

    Die betriebliche Altersvorsorge wird seit Jahrzehnten von der Politik als „zweite Säule“ beworben, um die Leistungen der staatlichen Rente zu ergänzen und um Rentnerarmut zu vermeiden. Millionen Menschen haben Geld eingezahlt, um im Alter ihren Lebensstandard abzusichern – häufig bezahlt aus dem Nettoeinkommen!

    Das böse Erwachen kommt später bei der Rentenzahlung: bei Auszahlung werden Sozialversicherungsbeiträge erhoben, die den Eigentümern nahezu 20 % der angesparten Vermögen entziehen. Die bAV Rentner werden doppelt zur Kasse gebeten, denn sie haben ja schon einmal Krankenkassenbeiträge eingezahlt.

    Der DVG hat im Juni 2024 bei den im Bundestag vertretenen Parteien und den Freien Wählern nachgefragt:

    1. Plädieren Sie für die Abschaffung der Doppelverbeitragung auf betriebliche Altersvorsorge?

    2. Welche Chancen und Möglichkeiten geben Sie einer Abschaffung zu welchem Zeitpunkt?

    3. Sind Entschädigungen über bereits gezahlte Sozialversicherungsbeiträge der Betroffenen in Ihrem Sinne? 

    4. Stehen Sie für gerechte und zukunftsorientierte Sparverträge ohne jegliche Möglichkeit einer einseitigen, willkürlichen, rückwirkenden und vertragsverletzenden Änderung?

    Wir haben in unseren Briefen darauf hingewiesen, dass wir die Öffentlichkeit über die Antworten informieren werden und eine fehlende Rückmeldung als „kein Interesse an dem Thema betriebliche Altersvorsorge“ bewerten.

    Die zusammenfassende Auswertung des DVG ergibt folgendes Bild:

    CDU und FDP interessieren sich nicht für bAV Rentner

    Keine Antwort kam von CDU und FDP. Diese Parteien haben offenbar kein Interesse, die Schieflage bei den doppelten Versicherungsbeiträgen zu korrigieren. Der DVG vergibt für diese Haltung der CDU und der FDP die
    “
    DVG-NOTE 6″.

    Der CSU ist das Thema Doppelverbeitragung bekannt. Sie lässt aber keine Absicht erkennen, sich für mehr als den Freibetrag von 176,75 € einzusetzen.
    Deshalb die
    “
    DVG-NOTE 5″.

    Die Grünen lehnen ab, die SPD hat keine Lösung

    Die Grünen wollen keine Abschaffung der Doppelverbeitragung und argumentieren mit hohen Kosten für das Gesundheitswesen. Sie sehen auch kein Potential für eine Entschädigung der Betroffenen, obgleich sie den rückwirkenden Eingriff durch das GMG von 2004 für „ungerecht“ halten, aber eben nicht für ein „Unrecht“.
    Das ergibt ebenfalls die
    “
    DVG-NOTE 5″.

    Die SPD kennt das Problem der Doppelverbeitragung und möchte diese auch abschaffen. Allerdings nennt sie keine konkreten Pläne, wie und wann dies geschehen kann und soll, und verweist auf die Weiterentwicklung des Systems der solidarischen Umlagefinanzierung – vielleicht in der nächsten Legislaturperiode?
    Der DVG vergibt der SPD die
    “DVG-
    NOTE 4 minus”.

    Die anderen Parteien erkennen das Übel und möchten es beseitigen


    Die Linke äußert sich deutlich für eine Abschaffung der Doppelverbeitragung und denkt über Entschädigung der Betroffenen nach, was aber politisch kaum durchsetz-bar sein wird. Sie regt gegebenenfalls eine Verbesserung des Freibetrages unter anderem durch Ausweitung auf Pflegeversicherungsbeiträge an. Rückwirkenden Eingriff in Verträge lehnt Die Linke ab. Das ist eindeutig
    “DVG-NOTE 2″.

    Das BSW tritt für eine Abschaffung der Doppelverbeitragung ein, betont allerdings, dass der politische Druck für eine Umsetzung erhöht werden muss. Es fehlen aber konkrete Pläne. Eine Entschädigung hält das BSW für unrealistisch. Vertragstreue ohne rückwirkenden Eingriff hält das BSW für selbstverständlich
    “
    DVG-NOTE 3″.

    Die Freien Wähler positionieren sich klar für die Abschaffung der Doppelverbeitragung und führen auf die rückwirkende Einführung eine der größten Vertrauenskrisen in der Geschichte der Bundesrepublik zurück. In der nächsten Legislaturperiode werden deutliche Chancen für Abschaffung der Doppelverbeitragung durch einen Politikwechsel gesehen. Einer Entschädigung stehen sie offen gegenüber. Betriebliche Altersvorsorge müsse vom Staat durch Vertragstreue honoriert werden.
    “
    DVG-Note 2 minus”.

    Die AfD ist für die Abschaffung der Doppelverbeitragung und hat bereits 2019 einen entsprechenden Antrag an die Regierung gerichtet. In diesem Antrag wird auch eine Entschädigung der Betroffenen gefordert. Die AfD geht allerdings nicht auf die Frage ein, welche Chancen sie für neuerliche Bemühungen zur Abschaffung der Doppelverbeitragung sieht. Den rückwirkenden Eingriff in Verträge nennt die AfD rechtlich nicht zulässig. Das ergibt
    “DVG-Note 3″.

    Wir haben uns erlaubt Schulnoten zu vergeben – die kennt jeder und kann die Bewertung einordnen.

    In der Schule heißt es ab einer Note “4 minus“: Wiederwahl (=Versetzung) gefährdet

    Dies ist unsere interne Bewertung!

    Die vollständigen Antworten der Parteien liegen dem DVG vor und können bei Nachfrage ggf. zur Verfügung gestellt werden.

  • Bürgergeld-Empfänger werden gepampert – Betriebsrentner dagegen doppelt belastet

    Bürgergeld-Empfänger werden gepampert – Betriebsrentner dagegen doppelt belastet

    Krankenkassen fordern “9 Milliarden Entlastung” von der Bundesregierung

    Ein Kommentar von Reiner Korth 19.08.2024

    “Der Dachverband der BKK-Krankenkassen startet eine neue Kampagne”, wie der Merkur.de in seinem Artikel “Geld zurück von Bürgergeld-Empfängern” auf seiner Internetseite erklärt. Die jährlichen Ausgaben übersteigen die Einnahmen. Und ein wesentlicher Grund ist: der Staat muß die Krankenkassenbeiträge für die Bürgergeld-Empfänger an die Krankenkassen überweisen. Aber der Staat zahlt zu wenig ein. “Nach Berechnungen der Kassen fehlen pro Jahr über neun Milliarden Euro, die der Staat den Krankenkassen schuldet.”, so Merkur.de

    Beamte, Politiker und privat Versicherte entziehen sich der Solidarität

    Die Finanzierung der Bürgeldkosten ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe aller Bürgerinnen und Bürger in diesem Land. Die Kosten sind zu 100 Prozent aus dem Steuersäckel zu finanzieren. Aber die Ampelregierung verschont erneut ihre eigene Klientel vor diesen Zahlungen. Die zusätzlichen Kosten, um die Finanzierungslücke in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu schließen, tragen wieder mal nur die fleißigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Industrie und Handwerk. Alle Privatversicherten, Politiker, Beamte und Selbstständige beteiligen sich nicht an dieser Gemeinschaftsaufgabe. Diese unsolidarische Politik spaltet Deutschland zusehends immer mehr .

    Ganz besonders hart trifft es die Betriebsrentner und Direktversicherten

    “Die Lage spitzt sich zu”, wird die BKK Dachverband Vorständin Anne-Kathrin Klemm zitiert und startet die Kampagne “#WasfehltzahlstDU”. Und die Zahler (“DU”) das sind in diesem Falle überproportional hoch die Betriebsrentner und Direktversicherten. Weil die Bundesregierung sich unsolidarisch zeigt, bewußt und vorsätzlich zu niedrige Beiträge für die Bürgergeld-Empfänger an die GKV überweist, hat sie ein anderes Instrument erfunden. Auszahlungen von Direktversicherungen und Betriebsrenten werden mit dem doppelten Krankenkassenbeitrag beaufschlagt. Da wird also die Bevölkerungsgruppe, die eh das niedrigste Einkommen hat aufgrund ihres sozialen Status, überproportional hoch belastet. Andere Gesellschaftsgruppen machen sich einen schlanken Fuß, protegiert von der Vorgängerregierung, protegiert von dieser Ampelkoalition.

    Im Herbst sind Landtagswahlen – im Jahr 2025 Bundestagswahlen

    Kanzler Scholz, SPD hatte versprochen, in dieser Legislaturperiode das “Problem der Doppelverbeitragung” zu lösen – bisher ist nichts geschehen außer mehrfacher Ankündigungen. Laut statista beziehen runf 19 Mio Bürger eine Betriebsrente oder haben Anspruch darauf. Diese 19 Millionen Betroffenen haben auch eine Stimme bei der nächsten Wahl, in der Wahlkabine. Und wenn alles Diskutieren und alles Argumentieren nicht fruchtet, wenn wohlfeile Ankündigungen von der Ampelregierung formuliert aber dann nicht umgesetzt werden, dann hat der Bürger und Wähler ein allerletztes Mittel: die Stimmabgabe in der Wahlkabine. Wer Rentner doppelt belastet um damit Bürgergeld-Empfänger zu fianzieren, treibt die soziale Spaltung in diesem Land voran. Da läuft gerade ganz gehörig etwas schief.

  • Riester-Verträge behalten Bestandsschutz – Direktversicherungen wurden und werden durch Willkür von Politik und Gerichten betrogen

    Riester-Verträge behalten Bestandsschutz – Direktversicherungen wurden und werden durch Willkür von Politik und Gerichten betrogen

    Riester-Reform und Altersvorsorgedepot: Das ändert sich bei Ihrer Rentenvorsorge

    Rund 15 Millionen Menschen in Deutschland besitzen einen Vertrag für die sogenannte „Riester-Rente“. Dabei steht sie wegen vieler Punkte in der Kritik: zu hohe Kosten, zu unübersichtlich und bevorzuge zu stark die Versicherer. Nun hat die Ampel-Koalition angekündigt, eine Riester-Reform noch 2024 vorzulegen. Was all das für Ihre private Altersvorsorge bedeutet, erklären wir in diesem Artikel. Die wichtigsten Fakten gibt es gleich zu Beginn.

    Riester-Reform – Das Wichtigste in Kürze

    Die Bundesregierung plant eine Überarbeitung der Riester-Altersvorsorge, von der auch bestehende Verträge profitieren könnten.
    Teil davon könnte auch ein Altersvorsorge-Depot werden, das im Prinzip ein staatlich geförderter ETF-Sparplan sein soll.
    Bestehende Riester-Verträge haben Bestandsschutz und werden nicht angetastet – außer Sie wollen etwas ändern.

    Was ist das Altersvorsorge-Depot?

    Das Altersvorsorgedepot soll nach dem aktuellen Stand ein ETF-Sparplan werden, der vom Staat über Zuschüsse und Steuervorteile gefördert wird. Das Altersvorsorge-Depot würde sich damit neben andere vom Staat geförderte Programme wie Fondssparplan, Kapitallebensversicherung, Banksparplan und Bausparvertrag einreihen. Anbieter können Neo-Broker wie Banken, Fondsgesellschaften oder Versicherer sein – letztere über fondsgebundene Versicherungen mit Null-Prozent-Garantie. Bei der Auswahl der ETFs soll es keine Beschränkungen geben.

    Fazit: Lohnt sich Riestern (bald wieder)?

    Die Riester-Rente hat einen schlechten Ruf und das leider auch nicht zu Unrecht. Neben der Komplexität spielen vor allem die Kosten hier eine Rolle. Ganz alte Verträge, die zum Beispiel einen Garantiezins von drei Prozent haben, sollten Sparer behalten. Diese Verträge haben auch in der Form übrigens Bestandsschutz. Ein neuer Riester-Vertrag zu den aktuellen Konditionen lohnt sich nur in speziellen Fällen, zum Beispiel für Familien mit mehreren Kindern, die ab 2008 geboren wurden. Selbst für die Anbieter ist es in vielen Fällen zum Minusgeschäft geworden, viele Riester-Verträge werden zurzeit nicht bespart. Richtig profitieren zurzeit nur die Versicherungsunternehmen, die die Auszahlungen verwalten.

    Das sind Auszüge aus einem Artikel von „finanzen.net“ vom 14.08.202.

    Riester-Verträge die eigentlich von der Fokusgruppe schon abgeschrieben waren sollen zu neuen Konditionen unter Bestandsschutz wieder neu belebt werden.

    Hier Auszüge aus einem Artikel von www.Finanzwelt.de vom 20.02.2018.

    Der Staat schröpft Direktversicherte!

    Pauschalversteuerte Direktversicherungen sind keine Betriebsrenten! Das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) aus dem Jahr 2004 und die daraus resultierenden latenten Rentenkürzungen.

    Auf Anraten der Politik haben seit den 1970/80 und 90er Jahren bis heute mehr als 6,3 Millionen Arbeitnehmer mit über acht Millionen Verträgen mit dem Abschluss einer Direktversicherung (DV) für das Alter vorgesorgt. Sie alle haben das dritte Standbein der Altersvorsorge bedient, die eigenfinanzierte, private Altersvorsorge. Die Prämie wurde ohne Arbeitgeberbeitrag mit einer Entgeltverwendungsabrede oder Gehaltsweiterleitung (BSG1 B 12 R 5/09 R Nr. 17 vom 2.3.2010) gezahlt.

    Zum 1.1. 2004 trat das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) in Kraft. Für die Bezieher von Betriebsrenten gab es einige Änderungen, die großen Rentenkürzungen gleich kamen. In § 229 SGB2 V Abs. 1 Satz 3 wurde nach den Worten „wiederkehrende Leistung“ der Satzteil „oder ist eine solche Leistung vor Eintritt des Versicherungsfalls vereinbart oder zugesagt worden“ eingefügt.

    Allein diese Erweiterung nehmen die Gesetzlichen Krankenkassen zum Anlass, jetzt auch Kapitalleistungen aus Direktversicherungen zu Versorgungsbezügen zu erklären! Erstmals wurde hiermit Vertrauensschutz und Bestandschutz von Gesetzen missachtet.

    Was noch schwerer wiegt: Verträge wurden vom Gesetzgeber einseitig ohne vorherige Information gebrochen, die erneute Zahlung von Krankenkassenbeiträgen (AG und AN Anteil) war kein Vertragsbestandteil. Hierbei wird die Differenzierung von zwei Direktversicherungsarten bewusst unterschlagen und zwar Direktversicherung durch

    a) betriebliche und
    b) durch private Gehaltsumwandlung.

    Eine kapitalbildende Lebensversicherung ist aber weder Versorgungsbezug noch Kapitalabfindung!

    Hier der klare Beweis, dass unsere Kapitalauszahlung – sie ist weder ein Versorgungsbezug noch eine Betriebsrente – nicht unter dieses Gesetz fällt. Das bedeutet, dass von den drei unterschiedlichen Direktversicherungen, die

    a) ausschließlich durch den Arbeitnehmer finanziert (= keine bAV),
    b) ausschließlich durch den Arbeitgeber finanziert (= bAV) und
    c) die von beiden Seiten anteilig finanziert werden / wurden (= bAV)

    nur die b) arbeitgeberfinanzierte oder c) die gemischtfinanzierte gemeint ist.

    Weitere Beweise sind, dass eine bAV immer mit dem Wertschöpfungsprozess im Unternehmen verbunden ist und in den Bilanzen aufgeführt werden muss.

    Im Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 157 „Auslegung von Verträgen“ heißt es: Stand: 18.08.2016 “Verträge sind so auszulegen, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.” Eine der wichtigsten Ausgestaltungen dieses Grundsatzes findet sich unter anderem auch im Tatbestand von Treu und Glauben wieder, der in § 242 BGB geregelt ist. Der Grundsatz besagt, dass derjenige, der Verträge bricht, rechtswidrig/unerlaubt handelt.

    Der DVG e.V. fordert daher

    – die Aufgabe und Rücknahme der widerrechtlichen Qualifikation der o.a. beschriebenen Form der DV als Versorgungsbezug der betrieblichen Altersversorgung durch die Jurisdiktion, Politik und den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung,

    – Wiederherstellung der Integrität der Rechtsprechung im Steuer- und Sozialrecht, des Vertrauens- und Bestandsschutzes und die Gleichbehandlung von gleichartigen Tatbeständen,

    – die Rückzahlung der zu Unrecht erhobenen Beiträge, insbesondere mit Rückblick auf das Zustandekommen des Gesetzes.

    PS: Nachsatz

    Herr Volker Kauder hat im Dezember 2017 öffentlich – mit Blick auf die Bundestagswahl – Versäumnisse eingeräumt und erklärt, die Sorgen und Verunsicherungen vieler Bürger unterschätzt zu haben. Dem ist nichts hinzuzufügen, unser Verein weist schon seit längerem auch auf die soziale Brisanz der verfehlten privaten Altersvorsorge hin.

    Insofern ist es doch verständlich, dass Mitglieder unseres Vereines in zunehmenden Maße ihr Recht vor den Gerichten suchen. Die Gerichte weisen die Klagen in allen Fällen mit Verweis auf die höchstrichterliche Rechtsprechung zurück.

    Der absolute Höhepunkt wird aber erreicht, wenn die Gerichte ohne jegliches Augenmaß sog. Mutwillkosten in Höhe von bis zu € 1.000,00 verhängen. Gegen Bürgerinnen und Bürger die nichts Anderes getan haben, als seinerzeit dem Ruf der Politik zu folgen, auch privat etwas für ihre Altersvorsorge zu tun, nunmehr bei ihren Klagen auf den Rechtsstaat vertrauen und dafür mit Sanktionen abgestraft werden. Und zwar „IM NAMEN DES VOLKES“!

    Nachhaltiger kann man das Vertrauen in den Rechtsstaat nicht erschüttern!

    Was war da noch…

    1. Martin Schulz mit Schreiben vom 08.09.17 an unseren damaligen Bundesvorsitzenden Gerhard Kieseheuer „….wir setzen uns für die Abschaffung der Doppelverbeitragung bei betrieblicher AV ein… die SPD wird sich in diesem Sinne für eine Veränderung der bisherigen Gesetzeslage einsetzen…“

    2. Carsten Linnemann, CDU im November 2017 „…Wer privat vorsorgt, muss signifikant mehr haben als derjenige, der nicht vorsorgt.“

    3. Andrea Nahles im September 2017 während einer Wahlkampfveranstaltung „…als die doppelte Verbeitragung, die mir öfter begegnet…. Und ich denke, ehrlich gesagt, das kostet ungefähr 3 Mrd. wenn wir das rückgängig machen. Das würde in der Anhebung der Beiträge bedeuten, um 0,3% …ja man muss um die Wahrheit nicht drum rumreden…ich bin trotzdem dafür, dass wir es machen…so viel Ärger, wie wir mit dem Scheiss haben, den können wir uns echt sparen, wenn wir die 3 Mrd. investieren…“

    Leserkommentar von Edgar Krieger, damaliges Vorstandsmitglied Arbeitskreis Presse & Medien Direktversicherungsgeschädigte e. V.

    Genau diese Kommentare beschreiben wie unterschiedlich mit dem Bestandsschutz umgegangen wird, alte Riester-Verträge behalten Bestandsschutz aber der Bestandsschutz bei vor dem 01.01.2004 bestehenden Verträgen mit Direktversicherung wurde einfach weggelassen. Dies ist eine eindeutige Entscheidung der Politik unter Schutz des Bundessozialgerichts gegen Rentnerinnen und Rentner.

    Wie Gerichte sich über Gegebenheiten hing gesetzt haben. Nur weil der Vertrag vom Arbeitgeber für den jeweiligen Arbeitnehmer abgeschlossen wurde, aber der Einzahlbetrag vom Bruttolohn des Arbeitnehmers abgezogen wurde. Damit erfolgte keine Finanzierung durch den Arbeitgeber. Weiterhin sind größtenteils die Krankenkassenbeiträge zu hundert Prozent vom Arbeitgeber gezahlt wurden, also kein Abzug des Einzahlbetrags vor der Berechnung der Krankenkassenbeiträge.

    Also wurde aus der Doppelverbeitragung eine Dreifachverbeitragung.

    Weiterhin ist noch nicht über die Finanzierung der Sozialversicherungen gesprochen worden.

    Seit 1957 wurden die nicht beitragsgedeckten Leistungen von den Bundesregierungen nicht bezahlt und damit die ausgegebenen Kosten mit den Beiträgen der Versicherten zweckentfremdet. Erst jetzt melden sich vereinzelt Rentenversicherung und Krankenkassen die dies auch ansprechen.

    So aus einem Beitrag aus „www. vorunruhestand.de“ vom 04.08.2024 veröffentlicht im letzten Newsletter. „Der Staat griff und greift schon seit Jahren in die Krankenkasse und plündert sie aus: Er bürdet ihr mehr auf, als er dafür zahlt. Dabei geht es nicht um ein paar Millionen Euro, sondern gleich um Milliarden. Der Dachverband der BKK-Krankenkassen startet deswegen im Sommer 2024 eine Aufklärungskampagne, um die Öffentlichkeit über die Tricks der Ampel und die tatsächliche Lage der gesetzlichen Krankenkassen zu informieren.

    Hinter all dem sehe ich ein Prinzip zur Abkehr vom Solidarprinzip. Reiche werden wiederholt entlastet und der Rest der Bevölkerung wird belastet. Dies geschieht durch Streichung von Leistungen und Beitragserhöhungen bei den Krankenkassen (Forderung des IKK-Chefs bei Facharztbesuchen sollen Versicherte 2000 Euro Selbstbeteiligung leisten).

    Ständige Verringerung des Rentenniveaus bis zurzeit bei 48%, ob das Versprechen der Bunderegierung kein Versprecher ist, wird zeigen wie die geplanten Zuschüsse an die Rentenversicherung auswirken?

    Wir als DVG rufen alle Betroffenen auf, wendet Euch an uns, werdet Mitglied beim DVG unter „www.dvg-ev.org“. Je mehr wir werden, umso größer wird unser Protest.

    – Also, verstärkt die Bemühungen, um die Politik zum Umdenken zu bringen.
    – Fordert die Sozialverbände und Gewerkschaften auf massiven Protest für Rentner zu organisieren.
    – Nehmt an Protesten teil, die in Euren Regionen geplant sind, zeigt allen, dass der DVG auch Änderungen will.
    – Zeigt auf den nächsten Deutschen Seniorentag in Mannheim vom 02.-04.-April 2004, dass Rentnerinnen und Rentner auch in der BAGSO vertreten sein wollen auch mit Themen, die es in der BAGSO zurzeit nicht gibt. (Rentenungerechtigkeit, Rentnerarmut, Rentnerdiskriminierung).

    Andreas Reich
    Vorstandsmitglied für Öffentlichkeitsarbeit im DVG-e.V.

  • Bundesregierung plant erneute kurzfristige Kürzung der Bundeszuschüsse

    Bundesregierung plant erneute kurzfristige Kürzung der Bundeszuschüsse

    Andreas Reich, 07.08.2024; Bild: Deutsche Rentenversicherung

    Deutsche Rentenversicherung Bund mahnt Verlässlichkeit bei den Zusagen:

    Das Bundeskabinett hat heute den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2025, den Finanzplan bis 2028 sowie Eckpunkte für eine Wachstumsinitiative beschlossen. Danach sollen die Bundeszuschüsse zur gesetzlichen Rentenversicherung erneut gekürzt werden, in den Jahren 2025 bis 2027 um insgesamt 2 Milliarden Euro. Der Bundestag muss dem noch zustimmen.

    Die Deutsche Rentenversicherung Bund erklärt hierzu:

    Die Bundesregierung bricht mit der beabsichtigten Kürzung der Bundeszuschüsse erneut feste Finanzierungszusagen gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung. Sollte der Bundestag dem zustimmen, wäre dies bereits die vierte Kürzung innerhalb von drei Jahren. Die Konsolidierung des Bundeshaushalts hat zweifellos eine hohe Priorität. Sie darf jedoch nicht zum wiederholten Male zu Lasten der Beitragszahlenden und Rentenbeziehenden der gesetzlichen Rentenversicherung gehen. Mit der nochmaligen Kürzung der Bundeszuschüsse setzt die Bundesregierung das Vertrauen in die Verlässlichkeit ihrer Zusagen aufs Spiel. Auch entsteht dadurch kein wirklicher Spareffekt, denn an den Ausgaben der Rentenversicherung ändert sich nichts.

    Die Rücklage der Rentenversicherung ist derzeit noch gut gefüllt, weil seit längerem bereits höhere Beiträge gezahlt werden als eigentlich notwendig wären. Die vom Gesetzgeber eingezogene untere Halteline von 18,6 Prozent für den Beitragssatz hat – so wie angestrebt- dazu geführt, dass die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler einen Puffer für die anstehenden demografischen Herausforderungen geschaffen haben. Dieser wird ihnen nun durch die beabsichtigte Kürzung der Bundeszuschüsse wieder genommen. Der Bund steht damit erneut nicht zu seinem Finanzierungsanteil und bedient sich weiter bei der Rentenversicherung.

    Das ist für eine langfristig wirkende Rentenversicherung keine verlässliche Finanzierung.

    Kürzungsbetrag summiert sich auf über 9 Milliarden Euro

    Die Deutsche Rentenversicherung stellt die Rentenzahlungen für aktuell rund 21,5 Millionen Rentnerinnen und Rentner sicher.

    Kürzt der Bund die Zuschüsse an die Rentenversicherung, dann stehen diese Mittel in den nächsten Jahren nicht mehr für Rentenzahlungen zur Verfügung. Mit den erneuten Kürzungen um insgesamt 2 Milliarden Euro in den Jahren 2025 bis 2027 fehlen diese den Rücklagen. Daher wird nach jetzigem Stand im Jahr 2028 ein um 0,1 Prozentpunkte stärkerer Anstieg als bisher erwartet wahrscheinlicher. Das würde eine Belastung der Versicherten und der Arbeitgeber bedeuten. Sie bezahlen die Beiträge.

    Bereits 2022 hat die Bundesregierung vier Sonderzahlungen in Höhe von je 500 Millionen Euro für die Jahre 2022 bis 2025 nachträglich abgeschafft. Zudem wurde mit Haushaltsfinanzierungsgesetzen für die Jahre 2023 und 2024 der Erhöhungsbetrag zum zusätzlichen Bundeszuschuss in den Jahren 2024 bis 2027 um 1,2 Milliarden Euro pro Jahr gekürzt. Zusammen mit den nun geplanten Kürzungen um insgesamt 2 Milliarden Euro in den Jahren 2025 bis 2027 summiert sich der von der Rentenversicherung zur Haushaltskonsolidierung erbrachte Betrag bis 2027 auf mehr als 8,8 Milliarden Euro.

    Zudem wird der Bundeszuschuss durch das geplante Rentenpaket in diesem und in den kommenden Jahren niedriger ausfallen als nach geltendem Recht.

    Etwaige Auswirkungen der geplanten Maßnahmen der Wachstumsinitiative auf die Einnahmen und Ausgaben der Rentenversicherung können aktuell noch nicht abgeschätzt werden, da noch keine konkreten Informationen zur Umsetzung der geplanten Maßnahmen und den erwarteten Auswirkungen auf die Beschäftigung vorliegen.

    Andreas Reich vom Direktversicherungsgeschädigten e.V. äußert sich dazu:

    Diese Kürzungen sind ein weiterer Punkt in der die Rentenversicherung, seit 1957 von den Bundesregierungen, um die Zuschüsse für Nichtbeitragsgedekte Leistungen gebracht wurde. Immerhin sind es bis jetzt über 1 Billion Euro, und nicht nur die Rentenversicherung ist davon betroffen. Es werden alle Sozialversicherungen um ihre Leistungen für Nichtbeitragsgedekte Leistungen gebracht.

    Diese Fehlfinanzierungen sind auch die Ursachen, das die Krankenversicherungen seit Jahren an Finanzproblemen leiden. Die Leidtragenden sind die gesetzlich Versicherten, die dadurch mit

    Beitragserhöhungen rechnen müssen, die Leistungskürzungen hinnehmen müssen, die wie wir Direktversicherte durch Gesetz betrogen werden.

    Leider leben wir in einem „demokratischen“ Staat wo die Demokratie mit Füßen getreten wird. Selbst unsere rechtsstaatlichen Bundesgerichte geben den normalen Bürgern, gegenüber Beamten und Staatsdienern, kein Recht bei der Einhaltung von Artikel 3 Grundgesetz.

    Ich möchte nur daran erinnern, dass Ruhestandsbeamte eine höhere Pension bekommen ohne jemals einen Cent dazu beigetragen haben. Neben anderen Zuschlägen wie höheres Kindergeld und andere Zuschläge, aber jeder nicht zu dieser Gruppe gehörende Bürger schaut in die Röhre. Übrigens jeder der in diesem Staat etwas zu sagen hat gehört zur Gruppe der Beamten, wie Richter, Professoren, Minister, Mitarbeiter im öffentlichen Dienst und in einem beamtenähnlichen Status die Bundestagsabgeordneten.

    Also Regierung, Gesetzgeber und Kontrollorgan als Herrscher über das Volk.

    Das ist keine Demokratie, solange die Bürger sich alles gefallen lassen müssen und kein Mitspracherecht haben, so wie es im Grundgesetz steht.

    Wir als Rentner und zukünftige Rentner müssen haben lange genug zu wenig unternommen (seit 1957) und müssen endlich einmal für unsere Rechte kämpfen.

    Wir sollten endlich auf der Straße einmal zeigen, was wir von der Politik halten, von der Politik die seit 1957 die Sozialversicherungen betrogen hat. Dazu gehören alle Parteien, die seit dieser Zeit in Regierungsverantwortung waren und sind (CDU/CSU, FDP, SPD, Grüne).

    Ich sehe die Situation so, dass wir, die aktiv für uns Direktversicherten kämpfen zu wenig sind, jeder Direktversicherte sollte sich an Aktionen beteiligen.

    Gemeinsam mit Sozialverbänden, Gewerkschaften und anderen Vereinen müssen wir breite Front gegen die Rentenpolitik gegen die Regierung machen.

    Alle Betroffenen der Direktversicherung sollten Mitglied in unserem Verein werden, denn nur gemeinsam sind wir stark.

  • Ist die Rundfunkgebühr eine Finanzierung für die betriebliche Altersversorgung?

    Ist die Rundfunkgebühr eine Finanzierung für die betriebliche Altersversorgung?

    Andreas Reich/DVG 28.08.2024

    Unter „www.rundfunkbeitrag.de“ ist veröffentlicht, welchen gesetzlichen Auftrag die Rundfunkanstalten haben und in welcher Form dies zu erfolgen hat.

    Solidarmodell

    Die Rundfunkanstalten haben den gesetzlichen Auftrag, mit ihren Programmen täglich möglichst viele Menschen mit Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung zu versorgen. Um dies unabhängig erfüllen zu können, sichert der Rundfunkbeitrag die Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio und wird von allen Beteiligten geleistet.

    Gemeinsam den öffentlich-rechtlichen Rundfunk finanzieren

    Vielfalt und Qualität für alle – das ist die Aufgabe der frei zu empfangenden Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Hörfunk, Fernsehen und Internet.

    Der Rundfunkbeitrag finanziert dabei das Programm des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf Basis eines solidarischen Modells. Das Ziel dabei ist, eine möglichst große Gerechtigkeit bei der Finanzierung zu gewährleisten. Solidarisch bedeutet dabei, dass alle Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls in Deutschland einen Beitrag leisten, damit alle profitieren können. Somit tragen Sie dazu bei, dass auch in Zukunft ein unabhängiges, hochwertiges und vielfältiges Programm möglich ist.

    Die Höhe des Rundfunkbeitrags

    Wie hoch der Rundfunkbeitrag ist, entscheiden nicht die Rundfunkanstalten, sondern die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder und ein unabhängiges Sachverständigengremium in einem mehrstufigen Verfahren. Im ersten Schritt ermitteln die Rundfunkanstalten ihren jeweiligen Finanzbedarf für einen bestimmten Zeitraum. Diesen melden sie dann bei dem Sachverständigengremium – der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) – an. Die KEF gibt dann in einem Bericht eine Empfehlung ab, ob der Finanzbedarf gerechtfertigt ist und gegebenenfalls eine Beitragserhöhung oder -reduzierung erforderlich ist. Auf der Grundlage dieses KEF-Berichts legen die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder die Höhe des Beitrags fest. Dazu müssen im letzten Schritt alle 16 Landesparlamente zustimmen.

    Durch dieses Verfahren wird sichergestellt, dass die Höhe des Rundfunkbeitrags unabhängig und demokratisch festgesetzt wird.

    Der Rundfunkbeitrag beträgt 18,36 Euro im Monat.

    In „www.derwesten.de“ stand am 05.07.2024 folgender Artikel:

    GEZ-Hammer: Bald automatische Erhöhungen beim Rundfunkbeitrag?

    von Marcel Görmann.

    Neuerung beim Rundfunkbeitrag: Die „GEZ-Gebühr“ könnte zukünftig praktisch unkompliziert und automatisch erhöht werden.

    Beim Rundfunkbeitrag, umgangssprachlich GEZ-Gebühr genannt, bahnt sich eine große Neuerung an. Bislang ist die Erhöhung des Beitrags regelmäßig politisches Streitthema. Mit einem neuen Verfahren aber soll die Politik weitestgehend nichts mehr zu melden haben.

    Aktuell geht es darum, ob der Rundfunkbeitrag um 58 Cent auf 18,94 Euro erhöht wird. Eine entsprechende Empfehlung kam von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF).

    GEZ-Änderung geplant: So soll der Rundfunkbeitrag künftig festgelegt werden

    Bislang müssen die Bundesländer, also die Landesparlamente, einer geplanten Erhöhung zustimmen. Bei der letzten Erhöhung auf 18,36 Euro jedoch sperrte sich das Bundesland Sachsen-Anhalt. Die öffentlich-rechtlichen Sender klagten vor dem Bundesverfassungsgericht und bekamen Recht.

    Verwendung des Rundfunkbeitrages

    • u.a. 8,68 Euro geht an die ARD-Anstalten, 4,69 Euro ans ZDF und 54 Cent ans Deutschlandradio;

    • 74 Cent des monatlichen Rundfunkbeitrags an die ARD fließt in den Bereich Sport;

    • 16 Cent sind es monatlich für die Produktion von Tatort und Polizeiruf;

    • 1,19 Euro geht in die betriebliche Altersversorgung der ARD;

    Die Bundesländer überlegen nun, die Erhöhung des Rundfunkbeitrags in Zukunft per Verordnung umzusetzen. „Damit wäre eine moderate Beitragserhöhung entsprechend der Empfehlung der KEF möglich“, sagte die Medienstaatssekretärin von Rheinland-Pfalz, Heike Raab (SPD), am Freitag (5. Juli). Es werde demnach überlegt, die Empfehlung der KEF zu stärken. Ein Einspruch der Länder gegen die Empfehlung solle zwar weiterhin möglich sein, aber der Einspruch eines einzelnen Landes würde nicht ausreichen.

    Politik hätte dann nur noch begrenzt Mitspracherecht

    Die Anpassung der GEZ-Gebühr würde dann praktisch automatisch gemäß der Empfehlung der KEF ablaufen, sofern es keinen breiten politischen Widerstand gegen eine Erhöhung gibt.

    Rundfunkbeiträge werden für die Finanzierung der betrieblichen Altersvorsorge eingesetzt

    Wie in diesem Artikel zu sehen ist, werden pro Beitrag im Monat 1,19 € von der ARD in die betriebliche Altersversorgung einbezahlt.

    Das waren für 2023 bei 38,78 Millionen Beitragskonten 9,02 Milliarden Euro, dies sind Aussagen von „wwwstatista.de“.

    Diese Ausgaben haben nichts mit dem Solidarmodell zur Finanzierung der Programme der öffentlich-rechtlichen Sender zu tun.

    Jeder Beitragszahler sollte seinen Widerspruch kundtun bzw. den Antrag zur Befreiung von der Rundfunkgebühr zu stellen.

    Wo sind Beiträge zu folgenden Themen erschienen wie: Griff der Bundesregierungen in die Rentenkasse und andere Sozialversicherungen seit 1957und die Vorstellungen zu diesen Problemen in der Gesetzgebung der Rentenpakete 1 und 2 sowie des Bundeshaushalts 2025. Die Auswirkungen des GMG-Gesetzes von 2003 und der Kampf der Betroffenen dagegen. Wenn diese Themen mal einzeln angesprochen werden, dann ist nur die Meinung der Regierung im Fokus. Betroffene Menschen und Betroffenenorganisationen, werden trotz eigener Bitte dieser, gar nicht erst eingeladen. Die öffentlich-rechtlichen Sender sollten nicht das Sprachrohr der Regierung sein, sondern die Probleme der Menschen öffentlich zu machen.

    Andreas Reich

    Öffentlichkeitsarbeit im DVG-e.V.

  • Die Ampelregierung verprasst unseren Wohlstand

    Die Ampelregierung verprasst unseren Wohlstand

    Rücklagen schmelzen dahin, versicherungsfremde Leistungen steigen weiter an

    von Reiner Korth 26.07.2024
    Foto: Pixabay

    Die Bundesregierung hat jetzt kurz vor der Sommerpause ihren Entwurf für den Bundeshaushalt 2025 und für den Finanzplan bis 2028 vorgelegt. Und erneut wird sichtbar: weil die einzelnen Ministerien nicht sparen wollen, greifen Scholz und Lindner in die finanzielle Trickkiste. Es werden einfach die Bundeszuschüsse zur Rentenversicherung und für die Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) eingekürzt. Finanzielle Aufwendungen, die eigentlich aus der Steuerkasse zu bezahlen sind, werden jetzt der Rentenkasse und den Krankenkassen aufgebürdet. Die Tricksereien in der Finanzpolitik dieser Ampelregierung gehen inzwischen so weit, daß sogar die Deutsche Rentenversicherung (DRV) in einer Pressemitteilung vom 17.07.2024 in ungewohnter Deutlichkeit Kritik übt, Zitat:

    “Sollte der Bundestag dem (Kürzung der Bundeszuschüsse) zustimmen, wäre dies bereits die vierte Kürzung innerhalb von drei Jahren”, und

    “Sie (die Kürzung der Bundeszuschüsse) darf jedoch nicht zum wiederholten Male zu Lasten der Beitragszahlenden und Rentenbeziehenden … gehen.”

    Die Rücklagen werden aufgebraucht

    Was macht diese Ampelregierung da gerade? Sie verschiebt auf ganz subtile Art Kostenlasten der Allgemeinheit, die alle Steuerzahler eigentlich zu tragen haben und deshalb aus dem Bundeshalt zu bezahlen sind, in die Sozialkassen und plündert diese still und heimlich aus. Zum einen werden den GKV und der DRV immer mehr versicherungsfremde Leistungen von der Bundesregierung aufgebürdet. Zum anderen werden die bisher gut gefüllten Rücklagen schleichend und leise immer weiter aufgebraucht.

    Wie die DRV mitteilt, summiert sich der “Kürzungsbeitrag auf über 9 Milliarden Euro”.

    Das Geld, welches von den fleißigen Arbeirnehmerinnen und Arbeitnehmern, vom Mittelstand und von den heutigen Rentnern in harter Arbeit erwirtschaftet wurde, wird umgelenkt, um die ideologisch motivierten Projekte von Rot-Grün zu finanzieren, wie zum Beispiel das neue “Bürgergeld” oder “16 Milliarden Schuldenerlass für Drittstaaten”. Um es einmal in politischem Sprech zu formulieren:

    die jetzige Ampelregierung plündert unsere Sozialkassen und zehrt den Wohlstand auf, den sich die Arbeitmehmer und Arbeitnehmerinnen in den letzten 40 Jahren hart erarbeitet haben. Die jetzige Ampelregierung lebt von der Substanz der letzten Jahrzehnte.

    Die SPD, eine Arbeiterpartei – das war einmal.

    Olaf Scholz und seine SPD waren mal “die Arbeiterpartei” In Deutschland schlechthin. Diese Zeit ist jedoch längst vorbei. Bundeskanzler Scholz und seine SPD machen heute Lobbypolitik für Arbeitslose und Flüchtlinge einerseits und für Privat Versicherte, Beamte, Politiker und Pensionäre (erhalten auch die Inflationsprämie – Rentner dagegen nicht) andererseits.

    Wer in betriebliche Altersvorsorge investiert, zahlt später drauf

    Die arbeitende Mittelschicht ist zur Melkkuh dieser Ampelregierung umfunktioniert. Um ihre Rot-Grünen Lieblingsprojekte finanzieren zu können, werden Renten de facto weiter gekürzt (höheres Renteneintrittsalter, höhere Beiträge) und ehemalige Arbeitnehmer und heutige Rentner müssen auf ihre Betriebsrenten und Direktversicherungen doppelte Krankenkassenbeiträge zahlen. Betriebliche Altersvorsorge in dieser Form lohnt sich heute nicht mehr. Staatliche Abgaben und Verwaltungskosten übersteigen die Rendite. Das Ergebnis: deutlich weniger Netto.

    Der gewöhnliche Arbeitnehmer/in und der Rentner/in von heute können dieser Ampelregierung nicht mehr trauen. Bundeskanzler Olaf Scholz hält seine Versprechen nicht ein, die Ampelregierung bedient sich in unseren Sozialkassen. Im Herbst sind Landtagswahlen in Thüringen, Sachsen und Brandenburg und im nächsten Jahr sind Bundestagswahlen. Die Parteien dieser Ampelregierung, SPD, GRÜNE und FDP müssen sich nicht wundern, wenn ihre Prozentpunkte bei den anstehenden Wahlen noch weiter sinken. Wer Versprechen nicht einlöst, wer Sozialkassen plündert, der wird vom Wähler/in abgestraft werden.

  • Sich selbst ein Bild machen zum politischen Zustand

    Sich selbst ein Bild machen zum politischen Zustand

    Die Folgen der Ampelpolitik für Rentner und Vorsorgesparer

    Ein Kommentar von Michael Rahnefeld 25.07.2024

    In seinem sonntäglichen Newsletter beschreibt unser Mitglied Helmut Achatz die neuerlichen Finanzierungsprobleme dieser Ampelregierung bei der Krankenversicherung und bei der gesetzlichen Rente (https://vorunruhestand.de/) .

    (Zitat Anfang) “Der Staat spart bei den Zuschüssen zur gesetzlichen Krankenversicherung und zur gesetzlichen Rente. Die Versicherte zahlen den Preis für die Wohltaten der Ampel-Regierung. Die Ampel zahlt zu wenig für Gesundheitsausgaben von Bürgergeldempfängern; der Staat macht sich einen schlanken Fuß bei den versicherungsfremden Leistungen, die er der Rentenkasse aufbürdet, ohne sich in entsprechender Weise daran zu beteiligen. Das geht zulasten von Rentnerinnen und Rentnern und zulasten der Beitragszahler. So streicht die Ampel den Bundeszuschuss an die Rentenkasse für die Jahre 2025 bis 2027 um insgesamt zwei Milliarden Euro zusammen, um den Haushalt zu entlasten. Was für ein Hohn, dass die Streicharie nicht (auch noch) mit Leistungseinschnitten verbunden wäre. Die Versicherten bekommen weniger für höhere Beiträge, das ist die Wahrheit. Die Folgen dieser Entscheidungen hat die Ampel natürlich genau während der Fußball-EM beschlossen, damit’s die Bürgerinnen und Bürger möglichst nicht mitbekommen sollen.“ (Zitat Ende)

    Kanzler Scholz mit Buh-Rufen in Dresden

    Und wie Kanzler Olaf Scholz in Dresden zum Wahlkampfauftakt der SPD empfangen wird, das zeigt ein Video von Welt.de  In anderen Medien werden diese Bilder leider weitgehend vernachlässigt. Und ob diese Buh-Rufer wirklich a l l e der rechten Ecke zuzuordnen sind, das ist wohl zu bezweifeln. 

    Die Szenen sagen zumindest viel aus über einen Kanzler, der keinerlei Vertrauen mehr besitzt in der Bevölkerung, der nur flache Phrasen drischt und gegebene Versprechen nicht einhält. 

    In Sachsen und Thüringen wird am 01. September gewählt

    Die DVG-Mitglieder im Südwesten fordern mittlerweile aggressiver aufzutreten gegen diese Ampelpolitik der nicht eingelösten Versprechen. Immer wieder werden die Bauernproteste als gutes Beispiel angeführt, die zumindest zu Teilerfolgen in der Landwirtschaftspolitik geführt haben. Über die von Verdi organisierte Demo zur Rente am Freitag, 19. Juli, in Karlsruhe habe ich bisher nicht viel an Berichterstattung finden können.

     In 43 Tagen wird in Thüringen und Sachsen gewählt. Nach meinem Kenntnisstand haben bislang nur vier Parteien den Fragenkatalog vom DVG schriftlich beantwortet. Vielleicht kommt ja noch was von den anderen Parteien an Antworten oder aber die Arroganz der Macht ist immer noch nicht gebrochen, was sich dann aber hoffentlich auch in den Wahlergebnissen im September zeigen wird.

    Ich kann nur alle Bürger und jeden DVG-ler dazu auffordern, sich immer wieder selbst ein Bild darüber zu machen, was in diesem Land politisch so vor sich geht. Ganz wichtig ist dabei, immer wieder die unterschiedlichen Informationsquellen zu nutzen, um möglichst vergleichen zu können und zu einem halbwegs objektiven, persönlichen Meinungsbild zur Wahl zu kommen, wobei natürlich auch die persönlichen Erfahrungen zu unserer Kernthematik “Doppelverbeitragung” mit einfließen sollten. Bislang gelingt es der Politik immer noch und immer weiter, diese Abschaffung der Doppelverbeitragung trotz mehrfach gegebener Versprechen zu verdrängen und einfach abzutun. Zumindest das sollten wir Wähler ändern.

     

  • Der privaten Altersvorsorge neues Leben einhauchen

    Der privaten Altersvorsorge neues Leben einhauchen

    Anfang 2023 nahm eine Expertenkommission ihre Arbeit auf, die sich mit einer Neuausrichtung der privaten Altersvorsorge in Deutschland auseinandersetzen sollte. Dieser „Fokusgruppe private Altersvorsorge“ gehören unter anderem Verbraucherschützer, die Arbeitgeberverbände, der Deutsche Gewerkschaftsbund und Vertreter aus Wissenschaft, den Ministerien und der Versicherungswirtschaft an. Die Gruppe legte im Sommer 2023 einen Bericht mit Vorschlägen zur Reform der privaten Altersvorsorge vor.

    Was waren die Ergebnisse der Fokusgruppe?

    Das Riester-System hat regulatorische Schwächen. Zum Beispiel seien die administrativen Kosten der Fördersystematik zu hoch und die Beitragsgarantie der Riester-Rente führe zu deutlich niedrigeren Renditen.

    Was sind die Pläne von Bundesminister Christian Lindner:

    Die Bundesregierung soll steuerfreie Sparpläne auf Wertpapiere möglich machen – also auf ETFs, Fonds, Aktien und Anleihen. Wie die Reform der betrieblichen Altersvorsorge, die auf einem guten Weg ist, könnte auch die Neujustierung der privaten Vorsorge vorgezogen werden.

    Es wird geplant, die geförderte private Altersvorsorge grundlegend zu reformieren und ihr wieder neues Leben einzuhauchen. Das Ziel ist es, ein einfaches, transparentes und effizientes Angebot zur Sicherung des Lebensstandards im Alter zu schaffen, das eine breite Bevölkerungsschicht anspricht.“ Es gehe darum, Menschen ein attraktives Angebot zu machen, eigenverantwortlich ihren Lebensstandard im Alter zu sichern. Statt Aktien & ETFs bei privater Altersvorsorge wie bisher faktisch auszuschließen, können so alle von ihnen profitieren.

    Es soll weiterhin auf die bisherige Fördersystematik mit steuerlicher Förderung über Zulagen und Sonderausgabenabzug und nachgelagerter Besteuerung in der Auszahlungsphase. Damit wird an einem System festgehalten, bei dem untere Einkommensgruppen, Berufseinsteiger und Eltern von Kindern besonders hohe Förderquoten erreichen können. Demnach sollen zum einen die Einzahlungen von der Steuer absetzbar werden, zum anderen soll die Abgeltungssteuer auf Erträge in der Sparphase komplett wegfallen. Außerdem werde es wie bei der aktuellen Riester-Rente staatliche Zulagen geben.

    Es ist klar, dass der demografische Wandel das deutsche Rentensystem vor große Herausforderungen stellt. Mit dem Einstieg in die Aktienrente hat sich die FDP gegen große Widerstände in der Koalition und auch aus der Union durchgesetzt. Der erste Schritt hin zu einer Kapiteldeckung der Rente ist für die Freien Demokraten zentral, da dies die einzig sinnvolle Antwort auf das immer größere Ungleichgewicht zwischen Rentenbeziehern und Beitragszahlern ist. Für die FDP ist allerdings klar, mittelfristig müssen wir ein Rentenpaket III

    auflegen, denn ein gesichertes Rentensystem benötigt weitergehende konsequente Reformschritte.

    Was wird nicht ausgesprochen?

    Es wird nicht über die Ursachen gesprochen, warum die Rentenversicherung in Schieflage ist. Es wird nicht darüber gesprochen, dass die Bundesrepublik seit 1957 die Rentenkasse plündert. (Wirtschaftswoche vom 14.05.2024 „Wie der Staat die Rentenkasse plündert“. Es wird auch nicht darüber gesprochen, warum nicht über Einsparpotential bei Beamtinnen und Beamten sowie bei Pensionärinnen und Pensionären gesprochen wird. Z.B. Auszahlung von Pensionen ohne dass von den Pensionbeziehern jemals Beiträge bezahlt wurden, Auszahlung von Sondergeldern wie Inflationsausgleich.

    Was noch sehr wichtig ist?

    Es wird überhaupt nicht gesprochen was in der Auszahlungsphase mit den Erträgen erfolgt. Werden die ausgezahlten Gelder weiterhin mit Abzügen von 20% für die Krankenkassen gekürzt um damit die fehlenden Gelder der Bundesrepublik auszugleichen?

    Unser Vereinsvorsitzender Reiner Korth schrieb dazu folgende Zeilen:

    „Die neuen Vorschläge aus der FDP, jetzt als weitere Sparform auch ETF – und andere auf Aktien basierende Sparpläne zu fördern, sind eine Mogelpackung.

    Das Kernproblem der betrieblichen Altersvorsorge ist nicht die Anlageform, ob Versicherungserträge oder Fondsparpläne angespart werden. Das Hauptproblem sind die mit 20 % gegenüber der staatlichen Rente doppelt so hohen Sozialabgaben auf die Auszahlung der Vorsorgerenten.“

    09.07.2024 Andreas Reich
    Foto: Pixabay/ulleo

  • Diese Altersvorsorge ist ein “Fehlkonstrukt”

    Diese Altersvorsorge ist ein “Fehlkonstrukt”

    Text: Reiner Korth 08.07.2024
    Bild: Jost Gerbing

    Sowohl die betriebliche als auch die private Altersvorsorge bleiben auch weiterhin ein “Fehlkonstrukt”. In seinem Artikel vom 07.07.2024 macht das Hamburger Abendblatt dafür im wesentlichen die Arbeit der Lobbyisten aus der Versicherungswirtschaft verantwortlich, Zitate: “Die Ampel muß sich über die Lobbyisten hinwegsetzen” und “Förderung hilft vor allem den Anbietern.”

    Erneut also werden den Politikern in Berlin die übergroßen Nachteile in der privaten Altersvorsorge vor Augen geführt. Hohe Verwaltungskosten bei den Versicheren und doppelte Krankenkassenbeiträge (ca. 20 %) bei den Rentenempfängern machen die Altersvorsorge unattraktiv und schrecken ab. In zahlreichen Fällen droht sogar ein anteiliger Verlust der eigenen Einzahlung: weniger ausbezahlt als netto eingezahlt.

    “Riester ist durchgefallen”

    So bewertet denn auch das Hamburger Abendblatt die Riester-Rente als “durchgefallen”. Viele Verträge würden ruhen, nicht weiter angespart und neue nicht mehr abgeschlossen.

    Es zeigt sich erneut: auch die staatliche Förderung der betrieblichen Altersvorsorge in Höhe von mindestens 15 % durch den Arbeitgeber ist eine reine Mogelpackung und ein Lockvogel-Angebot. Die jungen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden in jungen Jahren mit “staatlicher Förderung” und “Steuern sparen” zu einem unbedachten und vorschnellem Vertragsabschluß gelockt. Und niemand klärt sie darüber auf, daß sie später in der Auszahlungsphase die Steuern dann nachzuzahlen müssen. Und ja, es fallen sogar die vollen Krankenkassenbeiträge an. Der sogenannte Arbeitnehmer- aber auch der Arbeitgeberanteil sind vollständig und alleinig vom Rentner zu zahlen. Die Sozialkosten, die sein Arbeitgeber in der Ansparphase gespart hat, zahlt dann der versicherte Arbeitnehmer später sozusagen “als Belohnung” zusätzlich noch oben drauf. Das ist ein ganz perfides Finanz- und Fördersystem, ein totales “Fehlkonstrukt” eben.

    Und dann gibt es in der Regel auch noch zwei Rentenpunkte weniger wegen einer reduzierten Einzahlung in die Sozialversicherung.

    Vorsorgesparer sind die großen Verlierer im System

    Die “staatliche Förderung” in der Sparphase ist also in Wahrheit gar keine Förderung. Der Versicherte, der eine betriebliche Altersvorsorge anspart, bekommt später nämlich weniger staatliche Rente (ca. zwei Rentenpunkte Abzug) ausgezahlt. Diese Systematik allerdings stellt dann dieses angebliche “Vorsorgesystem” völlig auf den Kopf. Die betriebliche und die private Altersvorsorge waren ursprünglich mal als zusätzliche Absicherung für die Rentner gedacht, weil die staatliche Rente nicht ausreicht. Dank der Lobbyarbeit der Versicherungswirtschaft sind die Gesetze zur Altersvorsorge inzwischen aber völlig entstellt und zweckentfremdet. Es gibt zwei Gruppen, die an diesem System weidlich verdienen: die Versicherungswirtschaft durch hohe Verwaltungskosten und der Staat selber durch doppelte Sozialbeiträge und weniger Rentenzahlungen. Auf der Strecke bleibt die dritte Gruppe: die Rentnerinnen und Rentner. Eigentlich wollten sie für ihr Alter vorsorgen. Mit dieser hohen Abgabenlast allerdings zahlen sie drauf anstatt ihren Lebensabend finanziell gestärkt zu haben.

    Bei jedem normalen Banksparplan wäre wahrscheinlich im Alter mehr übrig geblieben.

    Rücksprache beim Bundesgesundheitsminister ist notwendig

    Die Zeit ist reif, jetzt umzusteuern. Die Regierung in Berlin muß für eine grundlegende Renovierung der betrieblichen und der privaten Altersvorsorge sorgen. Im Herbst will das Bundesfinanzministerium einen neuen Gesetzentwurf zur Förderung der privaten und betrieblichen Altersvorsorge vorlegen, so Staatssekretär Florian Toncar. Vorher jedoch sollte das Finanzministerium dringendst Rücksprache mit dem Bundesgesundheitsminister halten. Jede staatliche Förderung in der Sparphase wird nämlich dann ad absurdum geführt, wenn das Gesundheitsministerium später 20% an Krankenkassenbeiträgen einfordert. Diese zusätzliche, hohe Abgabenlast kann keine Betriebsrente als Rendite erwirtschaften. Zum Vergleich: bei der staatlichen Rente fallen nur 9,7 % Krankenkassenbeiträge an.

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