Author: Thomas Kiessling

  • Generation Z nimmt Altersvorsorge selbst in die Hand – gelernt von den bitteren Erfahrungen des DVG

    Generation Z nimmt Altersvorsorge selbst in die Hand – gelernt von den bitteren Erfahrungen des DVG

    Vor dem Hintergrund von Vertrauensverlust und dem Kampf der Geschädigten im DVG um ihre Ansprüche reagiert die Generation Z (geboren zwischen 1997 und 2012) auf die Unsicherheit der gesetzlichen Rente und der privaten Altersvorsorge mit einem grundlegend anderen Ansatz zur Altersvorsorge als ihre Vorgängergenerationen – das müssen sie auch.

    Digital, renditeorientiert und mit ausgeprägter Skepsis gegenüber traditionellen Garantieprodukten. Gleichzeitig wächst das Bewusstsein für die Problematik der sogenannten „Doppelverbeitragung” bei Direktversicherungen, gegen die sich der Verein der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) seit 2015 wehrt.

    Die Generation Z: Zwischen Renten-Skepsis und aktivem Handeln

    Nahezu ein Drittel der 18- bis 30-Jährigen erwartet im Alter keine gesetzliche Rente mehr. 83 Prozent haben Bedenken hinsichtlich Altersarmut, drei Viertel sorgen sich um das sinkende Rentenniveau. Diese Ängste führen jedoch nicht zu Resignation, sondern zu konkretem Handeln, stellten jüngst Der Spiegel und der Münchner Merkur fest.

    • 55 Prozent der Gen Z, die sparen oder Geld anlegen, tun dies für die Altersvorsorge
    • 45 Prozent sparen regelmäßig per Wertpapiersparplan – im Durchschnitt etwa 350 Euro pro Monat
    • 88 Prozent dieser Einzahlungen fließen in börsengehandelte Indexfonds (ETFs)
    • 64 Prozent der unter 35-Jährigen planen in den nächsten Jahren konkrete Schritte zur Altersvorsorge

    Besonders bemerkenswert: Jeder vierte Teilnehmer im Alter von 18 bis 34 Jahren ist bereit, mehr als 240 Euro monatlich für die Altersvorsorge zurückzulegen – ein Betrag, der viele bisherige staatliche Fördermodelle übersteigt.

    Digital, flexibel, renditeorientiert

    Eine Studie der KPMG namens „Generation ETF” zeigt: Jüngere Menschen legen keinen Wert mehr auf teure Garantiezusagen. Lediglich 46 Prozent möchten ihr eingezahltes Kapital vollständig gesichert wissen. Stattdessen gewinnen Renditechancen, niedrige Kosten und flexible Vorsorgemöglichkeiten stark an Bedeutung.

    „Viele junge Menschen denken heute ganz anders über Altersvorsorge als frühere Generationen. Sie möchten mehr Kontrolle darüber, wie ihr Geld angelegt wird, und erwarten gleichzeitig einfache digitale Lösungen”, erklärt ein KPMG-Partner.

    Der DVG: Ein Verein kämpft für Gerechtigkeit

    Während die Gen Z ihre Vorsorge selbst organisiert, kämpfen ältere Generationen mit den Folgen veränderter Spielregeln. Im Oktober 2015 gründeten mehr als 40 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Hofheim am Taunus den Verein DVG e.V.. Das Motto des DVG: Viele Stimmen – ein Ziel: faire Altersvorsorge. Aus den ursprünglichen 40 Mitgliedern sind mittlerweile annähernd 3.000 Mitglieder geworden. Der Verein warnt zunehmend junge Menschen vor den Fallen der betrieblichen Altersvorsorge.

    Das Problem: Die Doppelverbeitragung

    Betroffen sind nach jüngsten Schätzungen etwa sechs Millionen Menschen in Deutschland, deren Direktversicherungen und Betriebsrenten seit dem 2004 eingeführten GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) mit vollen Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung belastet werden. Das bedeutet: Mehr als 20 Prozent Verlust auf das angesparte Kapital.

    Ein betroffenes DVG-Mitglied aus München beschreibt sein Erlebnis: Bei seinem Renteneintritt 2015 wollte er sich seine Direktversicherung auszahlen lassen. Rund 30.000 Euro hatte er eingezahlt, aufgrund niedriger Zinsen hätte er 31.500 Euro ausgezahlt bekommen. Die Krankenkasse forderte jedoch 6.000 Euro als Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung. „Hätte ich das im Vorfeld gewusst, hätte ich etwas anderes abgeschlossen”, sagt das Mitglied. „Mein Vertrauen in die Politik ist dadurch komplett verloren gegangen.”

    Die Forderungen des DVG

    Der Verein fordert:

    • Sofortigen Stopp der Mehrfachverbeitragung
    • Entschädigung der durch das GMG rückwirkend Benachteiligten
    • Aufhebung der rückwirkend beschlossenen Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung von Kapitalzahlungen aus Direktversicherungen, die vor 2004 rechtsverbindlich abgeschlossen wurden

    Michael Kröner, Vorstandsmitglied des: „Wir kamen zu der Erkenntnis, dass wir nur als schlagkräftiger Verein mit möglichst vielen Mitgliedern und einer klaren Strategie zum Erfolg kommen können.” Und weiter: „Ex-Bundeskanzler Olaf Scholz hatte uns in einer hochoffiziellen Bundestagsfragestunde Abhilfe zugesagt – aber nicht eingehalten. Die neue GroKo ist mit ihren eigenen Problemen so beschäftigt, die sie sich übrigens nahezu alle selber eingebrockt hat – viel besser wäre es, die Probleme zu lösen, für die sie zuständig ist – zum Beispiel unsere.“

    Parallelen zwischen Gen Z und DVG: Vertrauensverlust als Motor

    Beide Phänomene – die selbstorganisierte Altersvorsorge der Gen Z und der Widerstand der Direktversicherungsgeschädigten – haben eine gemeinsame Wurzel: tiefes Misstrauen gegenüber staatlichen Versprechen und traditionellen Vorsorgesystemen.

    Die Gen Z reagiert präventiv: Sie gestaltet ihre Vorsorge unabhängig vom Staat, setzt auf digitale Lösungen, ETFs und behält die Kontrolle über ihre Geldanlage. Der DVG kämpft für viele gegen das, was Betroffene als „stille Falle” der betrieblichen Altersvorsorge bezeichnen.

    Besonders relevant für die junge Generation: Der DVG warnt explizit junge Menschen davor, in die „stille Falle” der betrieblichen Altersvorsorge zu tappen und um mehr als 20 Prozent ihres Kapitals enteignet zu werden. Diese Warnung findet in einer Generation Gehör, die ohnehin skeptisch gegenüber staatlich geförderten Vorsorgemodellen ist.

    Fazit: Zwei Generationen, ein gemeinsames Lernen

    Die Generation Z zeigt, dass sie aus den Fehlern der Vergangenheit lernt: Sie verlässt sich nicht auf staatliche Garantien, sondern nimmt ihre Altersvorsorge selbst in die Hand – digital, flexibel und mit klarem Fokus auf Rendite und Kontrolle. Gleichzeitig wächst das Bewusstsein dafür, dass politische Versprechen im Bereich der Altersvorsorge brüchig sein können – eine Erkenntnis, für die der DVG seit über einem Jahrzehnt kämpft.

    Für die junge Generation bedeutet dies: Vorsorge ist wichtig, aber die Wahl der richtigen Instrumente und das Verständnis der langfristigen Konsequenzen sind entscheidend. Der Kampf des DVG  dient dabei als Mahnmal dafür, was passieren kann, wenn die Spielregeln – und sogar die gesetzlich legitimierten Verträge – nachträglich geändert werden. Der Begriff „Pacta sunt servanda“ – Verträge sind einzuhalten – gilt offenbar nichts mehr.

    www.dvg-ev.org

     

    Text: Thomas Kießling

    Foto: pexels.com

    Redaktion: Michael Kröner

  • Die Gesundheitsreform – groß gedacht, aber wieder nur auf dem Rücken von Arbeitnehmer und Rentnern ausgetragen

    Die Gesundheitsreform – groß gedacht, aber wieder nur auf dem Rücken von Arbeitnehmer und Rentnern ausgetragen

    Die Bundesregierung hat sich viel vorgenommen. Mit der geplanten Gesundheitsreform soll das System effizienter, gerechter und langfristig stabiler werden. Angesichts steigender Kosten, einer alternden Bevölkerung und struktureller Defizite ist der Reformdruck unbestritten hoch. Doch bei näherer Betrachtung zeigt sich ein bekanntes Muster: Die finanzielle Hauptlast tragen einmal mehr Arbeitnehmer und Rentner. Vor allem Ärzte und die Pharmaindustrie dürfen offenbar sich auf die „französiche Art“ verabschieden. Darauf verweist der DVG – Verein der Direktversicherungsgeschädigten e.V. und zeigt sich über die zunehmende Ungerechtigkeit enttäuscht.

    Im Zentrum der Gesundheitsreform stehen ja zunächst Maßnahmen zur Kostendämpfung und zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Beitragssätze werden angepasst, Zusatzbeiträge steigen in vielen Kassen spürbar. Für Beschäftigte bedeutet das: weniger Netto vom Brutto. Für Rentner, deren Bezüge ohnehin häufig knapp kalkuliert sind, wirkt sich jede Erhöhung unmittelbar auf die Lebensqualität aus.

    „Zugleich bleibt die strukturelle Schieflage des Systems weitgehend unangetastet. Die Trennung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung besteht fort, ebenso wie die ungleiche Beitragsverteilung zwischen verschiedenen Einkommensgruppen. Während hohe Einkommen und Kapitaleinkünfte nur begrenzt herangezogen werden, liegt der Fokus erneut auf den klassischen Beitragszahlern“, so Andreas Reich, Vorstandsmitglied des DVG.

    Auch die versprochenen Effizienzgewinne werfen Fragen auf. Digitalisierung, bessere Steuerung von Patientenströmen und der Abbau von Bürokratie gelten seit Jahren als zentrale Hebel – doch konkrete Entlastungen lassen weiter auf sich warten. Stattdessen entsteht der Eindruck, dass kurzfristige Finanzierungslücken durch Beitragserhöhungen geschlossen werden, ohne die grundlegenden Probleme nachhaltig zu lösen.

    Die DVG-Verantwortlichen sprechen daher von einer Reform, die zwar ambitioniert formuliert ist, aber politisch vor allem dort ansetzt, wo Widerstand am geringsten erscheint. Arbeitnehmer und Rentner verfügen über begrenzte Ausweichmöglichkeiten – ihre Beiträge lassen sich vergleichsweise einfach anpassen. Andere Finanzierungsquellen bleiben hingegen weitgehend unberührt.

    Dabei wäre eine breit angelegte Reform denkbar. Modelle, die alle Einkommensarten einbeziehen oder die Beitragsbasis verbreitern, werden seit Jahren diskutiert. „Ebenso könnte eine konsequentere Steuerfinanzierung versicherungsfremder Leistungen für mehr Gerechtigkeit sorgen. Doch solche Ansätze erfordern politischen Mut und greifen in bestehende Interessenlagen ein“, so Reich.

    So bleibt am Ende ein ambivalentes Bild: Die Gesundheitsreform setzt wichtige Impulse, über 60 Vorschläge hatte eine unabhängige Kommission zunächst formuliert – verfehlt aber den Anspruch, die Lasten fair zu verteilen. Die Bundesgesundheitsministerin Nina Warken will nur rund zwei Drittel davon umsetzen – Belastungen von Ärzten und Pharmaunternehmen aber weitgehend streichen, zudem in einem Apotheken-Gesetz die Zukunft dieser Branche mit weiteren Einnahmequellen begünstigen (Stichwort Tetanus-Spritze). Für viele Bürger dürfte sich daher weniger die Frage stellen, ob das System reformiert werden muss – sondern vielmehr, wer am Ende dafür bezahlt. „Und die Mittelschicht aus Arbeitnehmern und Rentnern kann dabei nicht länger der Dukaten-Esel sein, denn da sind keine Dukaten mehr rauszuquetschen“, so Andreas Reich abschließend.

    Text: Thomas Kießling

    Redaktion: Andreas Reich

    Foto: pixabay

  • Der Lumperei nächstes Kapitel: wird Riester II genauso ein faules Ei wie die Erstausgabe?

    Der Lumperei nächstes Kapitel: wird Riester II genauso ein faules Ei wie die Erstausgabe?

    Seit Jahren versprechen Politiker, das deutsche Rentensystem gerechter und zukunftssicher zu gestalten. Mit der sogenannten Rentenreform und dem geplanten „Riester II“-Modell soll nun angeblich ein neuer Abschnitt beginnen – einer, der mehr Menschen zur privaten Vorsorge motiviert und die staatliche Förderung neu justiert. Doch wer genauer hinschaut, erkennt schnell: Die Grundprobleme werden nicht gelöst, sie werden lediglich modern verpackt. Der Lumperei nächstes Kapitel so zusagen – und das übernächste als Fallbespiel gleich noch obendrauf.

    Gerade Mitglieder des DVG, des Vereins der Direktversicherungsgeschädigten e.V.  blicken mit bitterer Erfahrung auf diese Reformdebatte. Viele von ihnen hatten in gutem Glauben in kapitalgedeckte Altersvorsorgeprodukte investiert – oft mit staatlicher Förderung und der Zusicherung, dass diese Vorsorge steuerlich begünstigt und sozialabgabenfrei sei. Dann änderte sich die Gesetzeslage durch die Einführung der nachträglichen Beitragspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung für Betriebsrenten im Dezember 2023 in einer Nacht- und Nebel-Sitzung des Bundestages. Das Ergebnis war für zahlreiche Menschen ein herber finanzieller Schlag: Leistungen, die über Jahrzehnte angespart wurden, wurden noch einmal kräftig belastet.

    Doch die aktuelle Rentenreform zeigt wenig Lernbereitschaft aus diesem Desaster. „Riester II“ soll eine neue standardisierte, digitale und kostengünstigere Förderform werden, angeblich transparenter und unkomplizierter. Aber die entscheidende Frage bleibt: Wird diesmal verhindert, dass nachträglich neue Belastungen entstehen? Oder wird wieder eine Generation gutgläubiger Sparer zu „Versicherungs-Geschädigten“ gemacht, sobald die politische Kassenlage es verlangt?

    Die Befürchtung vieler Fachleute ist berechtigt: Wer Vertrauen in die private Altersvorsorge zurückgewinnen will, müsste zunächst das Unrecht der Vergangenheit korrigieren. Eine faire Rentenpolitik muss die Mitglieder des DVG rehabilitieren – also die Doppelverbeitragung von Direktversicherungen und Betriebsrenten endlich beenden und   entschädigen. Sonst bleibt jede neue Reform ein Etikettenschwindel, der soziale Sicherheit nur vorschiebt, aber Vertrauen zerstört.

    Gerechtigkeit heißt in diesem Zusammenhang mehr als bloße Reformrhetorik. Sie bedeutet, dass Arbeit, Sparleistung und Verantwortungsbewusstsein im Alter tatsächlich belohnt werden – nicht durch immer neue bürokratische Modelle, sondern durch Verlässlichkeit und klare rechtliche Grenzen gegen nachträgliche Eingriffe.

    Die geplanten Vorschläge zur Rentenreform mögen technisch modern wirken, doch in sozialer Hinsicht drohen sie, ein altes Muster zu wiederholen: Die politische Berechnung steht über der Lebensleistung der Bürger. Das wäre nicht nur eine verpasste Chance, sondern ein moralisches Versagen gegenüber einer ganzen Generation, die ihrer Regierung vertraut und dafür teuer bezahlt hat. Bei Riester I wurde wenigstens im Jahr 2013 die Doppelverbeitrag gestoppt, bei den Direktversicherungen allerdings bis heute nicht. Bei Riester I führte dies aber nicht zu einem Aufschwung, sondern macht deutlich, dass die Versicherten von der Versicherungsindustrie à la Maschmeyer und Co offenbar aufs Kreuz gelegt wurden, wie zahlreiche Expertisen belegen. So waren offenbar die Provisionsleistungen für die Versicherungs-Makler zum Teil höher als die am Ende ausgezahlten Leistungen für die Versicherten.

     

    Der Lumperei übernächstes Kapitel – Riester II, du faules Ei wie Riester I?

    Riester II wird genauso ein faules Ei wie die Erstausgabe – etwa beim Thema Förderanträge für Kinderzuschläge. Dies befürchten jedenfalls zahlreiche Experten. Rister I war schon in der Vergangenheit ein deftiger Schlag, und zwar ins Gesicht der Versicherten. Ein Fallbeispiel zeigt auf, das Riester I schon allein behördlich ein Skandal war – und warnt vehement vor Riester II – denn da sind dieselben Behörden zuständig, die offenbar schon bei Riester I versagt haben.

    In Sachen Überbürokratisierung und offenbarem Betrug am Bürger kam es bei Riester I zu zahlreichen Stilblüten, die skurriler nicht sein könnten, etwa bei der Bezuschussung des Riestervertrags für Kinder. Es wäre am Ende zum Lachen, wenn es nicht so traurig wäre. So konnte es bei Riester I sein, dass ein Makler mit geneigter Gutmütigkeit einen Förderantrag für den oder die Versicherte ausfüllte, der einen Kinderzuschlag beinhaltete. Doch es konnte auch sein, dass diese Zuschläge im Laufe der Jahre ihre Gültigkeit verloren haben.

    Und das kam so: es kam zum Beispiel vor, dass der Makler die einfachen Vornamen der Kinder im Formular eintrug – zusätzlich natürlich mit geforderten Familiennamen, Geburtsort und Wohnort. Da in den Folgejahren der oder die Versicherte selbst die Förderanträge auszufüllen mussten, trug man natürlich genauso die Vornamen der Kinder ein – allerdings wie in den Personalausweisen vermerkt, also mit Erst-, Zweit- und oder Drittvornamen. Der Versicherungs-Berater hatte beim ersten Antrag offenbar nur den Erstvornamen benannt – ob aus Dummheit, aus Faulheit, oder Gründen der Schnelligkeitsschluderei und / oder schnellen Provisions-Geilheit.

    Die zuständige Bundesbehörde lehnte nun aber den Förderantrag für die Kinder schlichtweg ab, weil für sie die Daten der Anträge nicht übereinstimmten. Diese zuständige Behörde ist die ZfA – die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen, eine Abteilung der Deutschen Rentenversicherung Bund mit Sitz in Brandenburg an der Havel mit knapp 500 Mitarbeitern.

    Die Behörde meinte also allen Ernstes, die Daten für die förderbeantragten Kinder wären nicht identisch, obwohl der erste Vorname in all diesen Jahren immer gleich war! – obwohl der Familienname in all diesen Jahren immer gleich war!! obwohl der Geburtsort immer gleich war!!! – obwohl das Geburtsdatum der Kinder immer gleich war!!!! und obwohl der Wohnort und die Wohnadresse immer gleich und identisch waren!!!!! – es konnten also nur dieselben Kinder sein – keine anderen!!!!!!

    Aber die Behörde behauptete steif und fest, dass es sich (datentechnisch) nicht dieselben Kinder handeln konnte und verweigerte schlichtweg den Zuschuss von jeweils 300 Euro im Jahr – mithin bei drei Kindern 900 Euro. Im Laufe von 18 Jahren wurden dann die Kinder anerkannt – dann wieder nicht, wahrscheinlich je nach update im Computerprogramm. Es blieb – wie bei Riester II ja allgemein – alles höchst undurchsichtig.

    Die Behörde ließ trotz Einspruch nicht mit sich Reden und korrigierte ihr Fehlverhalten nicht. Selbst nachdem der Versicherungsombudsmann in Berlin (übrigens ein Verein namens www.versicherungsombudmann.de, aktuell eine Ombudsfrau im Übrigen) eingeschaltet wurde, entschied dieser gegen die Familie – wohl deswegen, weil er eine Lawine an Einsprüchen und Arbeitsaufwand auf sich (und seine MitarbeiterInnen) zukommen sah. Der in diesem Falle der besagten Familie/Vertragsnehmerin entstand durch die Behörde ein Schaden von weit über 5500 €, wohingegen sich damit ein Riestervertrag ohne durchgängige Kinderförderbeträge gar nicht lohnt. Nur eben für die Versicherungswirtschaft, von deren Makler die Familie allerdings keinerlei Hilfe mehr bekam.

    Verbraucherschutzorganisationen sagen bereits, dass dies ein schwerwiegender Betrugsfall am Bürger darstelle und dass man dabei drei Dinge überlegen sollte:

    1. ist die Gefahr nicht groß, dass dies bei Riester II nicht genau der gleiche Schmu wird.

     

    1. Sollte in Zeiten der Digitalisierung die ZfA nicht einfach abgewickelt werden – mit ihrem Gehabe und vermeintlich betrügerischen Vorgehen pervertiert sie ja jegliche Digitalisierung in einer behördlichen Verwaltung. Weg mit der ZfA – die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen – Einsparung von 500 Dienststellen nebst opulenter Beamten-Pensionen. Denn gemäß Berliner Modell ist zwar jeder beschäftigt, aber nix ist geschafft – außer die Bürger drangsaliert und betrogen. Ein Kind mit Name, Geburtsdatum und Geburtsort bleibt immer gleich – iiiiimmmmmer und eeeeeeeeeewig. Diese Behörde hoffentlich nicht.

     

    1. Sollte nicht auch der Verein des Versicherungsombudsmanns nicht einfach gelöscht werden – weil einen Sinn ergeben beide keinen – außer, dass sich der Bürger / die Bürgerin jahrelang aufregt und um mehrere tausend Euro geprellt wird, die im Laufe der Jahre – im Falle der Riesterbeiträge – lieber in einen jährlichen Familien-Urlaub investiert hätte – der aber für die Riesterbeiträge draufging. Der Urlaub hätte schönere Lebenserinnerungen hinterlassen als diesen jahrelangen Ärger und Brass.

    Hintergrund zur ominösen ZfA:

    Die ZfA – die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen ist eine Abteilung der Deutschen Rentenversicherung Bund mit Sitz in Brandenburg an der Havel. Mitarbeiterzahl: 470.

    • Funktion: Sie agiert als zentrale Stelle im Wege der Organleihe für das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), welches die Fachaufsicht führt.
    • Zuständigkeit: Die ZfA bearbeitet die Anträge auf Riester-Zulagen (Grund- und Kinderzulage), die in der Regel über den privaten Anbieter (Bank, Versicherung) eingereicht werden.
    • Kinderzulage: Diese wird für Kinder gezahlt, für die Kindergeld bezogen wird (300 €/Jahr für ab 2008 geborene Kinder, 185 €/Jahr für ältere).

    Die ZfA berechnet die Zulagen und schreibt sie dem jeweiligen Riester-Vertrag gut – oder auch nicht.

    Text: Thomas Kießling

    Redaktion: Andreas Reich

    Foto: pixabay

  • Jeder melkt das Gesundheitssystem – und so manche Frechheit mehr

    Jeder melkt das Gesundheitssystem – und so manche Frechheit mehr

    Jeder melkt das Gesundheitssystem. Vorwürfe hüben und drüben, aktuell massiv von den Hausärzten an die Medikamentenhersteller. Die Pharma-Industrie, die im Übrigen jedes Jahr um die 5 % mehr Umsatz macht, hackt auf den Mineralölkonzernen herum – und alle gemeinsam natürlich auf der Politik, der tatsächlich ein peinlicher Fehler unterlaufen: dieser kostet die Gesetzlich Krankenversicherten jährlich nun 550 Millionen Euro mehr – Geld, dass in Sachen Gerechtigkeit viel besser aufgehoben wäre.

    Es geht um das Primärversorgungs-System (Hausarztmodell) und um die Gesetzlich Krankenversicherten. Die Einführung dieses Modells, das eigentlich als Reaktion Überlastung der Fachärzte und lange Wartezeiten für Facharzttermine diskutiert wurde, steht im Spannungsfeld zwischen effizienterer Steuerung und neuen Problemen, einschließlich des Risikos finanziellen Missbrauchs. 

    Ziele des Primärarztsystems war eigentlich die Entlastung der Facharztpraxen und die Entspannung bei den Terminen

    • Steuerung der Patientenströme: Gesetzlich Versicherte sollen primär den Hausarzt aufsuchen. Dieser koordiniert die Weiterbehandlung, was unnötige Doppeluntersuchungen reduzieren und Fachärzte entlasten sollte.
    • Termingarantie & Effizienz: Die Vorstellung ist, dass koordinierte Überweisungen zu schnelleren und gezielteren Facharztterminen führen. Dies könnte die Wartezeiten für Patienten verkürzen.
    • Entlastung des Gesundheitssystems: Durch die Lotsenfunktion des Hausarztes sollen überlastete Praxen entlastet werden.

    Soweit zu den löblichen Ausgangpunkten, doch in der sprichwörtlichen Praxis sieht einiges ganz anders aus, denn es kommt offenbar zu ganz groben finanziellem Missbrauch im System:

    • Das “Geschäftsmodell” Dringlichkeit: Hausärzte kritisieren, dass die Vergabe von “dringlichen Facharztterminen” teils zu einem Geschäftsmodell wird. Das heißt im Klartext: die Facharzt-Praxen verweigern bei Terminanfrage einen schnellstmöglichen Termin, sondern stellen diesen erst in vier bis sechs Monaten in Aussicht, es sei denn, dass der Hausarzt eine Dringlichkeits-Überweisung ausstellt: diese kostet allerdings ein Vielfaches von einem normalen Rezept – laut n-tv und Mannheimer Morgen seien so die Kosten für diesen einzelnen Bereich von jährlich 50 Mio. Euro auf 600 Mio. Euro gestiegen! Gibt es plötzlich so viele akute und dringliche Fälle mehr als früher, oder lassen sich die Facharztpraxen mit diesem Dringlichkeitstrick ganz einfach ein Vielfaches der Behandlungsgebühr bezahlen?

    Im Übrigen haben Stichproben ergeben, dass schnelle Termine in Facharztpraxen ganz einfach zu bekommen sind: halt nur von privat Krankenversicherten. Eine doppelte Ungerechtigkeit.

    Verbraucherschutzorganisationen stellen diese finanziellen Fehl-Anreize bereits an den Pranger, dass diese Überweisungen aus ökonomischen Gründen statt aufgrund medizinischer Notwendigkeit ausgestellt werden. Die Vergleichs-Summe von 50 zu 600 Mio. Euro unterstreicht diese Annahme nachhaltig.

    Im Gegenzug wird von den Mitgliedern des DVG – Vereins der Direktversicherungsgeschädigten ein ungerechtfertigter Obolus von über 19 Prozent Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträgen verlangt, die zum Abschluss des Vertrages noch gar nicht vorgesehen waren – erst politisch beschlossen im Dez 2003. „Manchen dürfen eben das Gesundheitssystem nach Herzenslust melken – und manche müssen diese Frechheiten bezahlen“, so DVG-Vorstandmitglied Andreas Reich.

    „das ist ein Riesenskandal, der den Stopp der Doppelverbeitragung plus Entschädigung der DVG-Mitglieder in einem Rutsch möglich machen würde.“

     

    Text: Thomas Kießling

    Redaktion: Andreas Reich

    Foto: pixabay/pexels

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  • Die Sozialreformpläne des Bundes gehen einfach nicht weit genug – Benachteiligungen werden manifestiert

    Die Sozialreformpläne des Bundes gehen einfach nicht weit genug – Benachteiligungen werden manifestiert

    Die Pläne für die neuen Sozialreförmchen der vergangenen Wochen: ein Träumchen – nur nicht für den DVG – da bleibt die Benachteiligung der Betroffenen bestehen. Das ist kein Albträumchen, sondern ein ausgewachsener Albtraum.

    Die neue Sozialreform setzt auf Stabilisierung des Rentenniveaus und Stärkung der Betriebsrenten – lässt aber die Kernforderungen der Mitglieder des DVG, des Vereins der Direktversicherungsgeschädigten weitgehend außen vor. Damit droht aus Sicht der Betroffenen eine Fortschreibung der strukturellen Benachteiligung von Direktversicherten, anstatt sie zu beheben. Der Verein DVG – Direktversicherungsgeschädigten e.V. zeigt sich jedenfalls massiv enttäuscht: „92 Gesetzliche Krankenkassen und 40 Private – Zusammenlegung von vier Bundesbehörden zu nur noch zwei – dennoch ist eine davon die Agentur für Arbeit mit 113.000 Mitarbeitenden – das ist eine Sozial-Industrie, die sich Deutschland so nicht mehr leisten kann – und von den jährlich rund 50 Milliarden Euro Ausgaben für die Hilfsempfänger noch ganz schweigen“, betont Andreas Reich, Vorstandsmitglied des DVG, „das Geld versickert in unserem Sozialsystem an Behörden und 5 Millionen Empfänger – darum wird sich das ganze Jahr über von Staats wegen gekümmert, aber den Stopp der Doppelverbeitragung, der einen minimalen Bruchteil davon ausmachen würde, darum kümmert sich keine Partei mehr.“

    Das Versprechen von Ex-Kanzler Scholz, dass er für die Abschaffung der Doppelverbeitragung sorgen wird, hat er offenbar mit der Abwahl als Kanzler offenbar abgeschrieben, so Reich, dabei sei Scholz ja weiterhin  Mitglied des Bundestages und damit ein gewählter Volksvertreter – aber wen vertrete er, außer seine eigenen Interessen? müsse man fragen.

    Zurück zu den neuen Linien der Sozial- und Rentenreform:

    Die Bundesregierung verlängert das bisherige Rentenniveau von 48 Prozent über 2025 hinaus und koppelt dies an weitere Schritte wie Aktivrente und Frühstartrente. Parallel wird die betriebliche Altersvorsorge mit einem neuen Betriebsrentenstärkungsgesetz ab 2026 gezielt ausgebaut, insbesondere für Beschäftigte mit geringem und mittlerem Einkommen.

    Kleine und mittlere Unternehmen sollen leichter Betriebsrenten anbieten können, Bürokratie wird abgebaut, Abfindungsregeln werden flexibler gestaltet. Flankiert werden diese Reformen von Plänen zur Neugestaltung der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und von einer Alterssicherungskommission, die bis Mitte 2026 weitere Vorschläge erarbeiten soll. Aktuell soll aus den vier Bundesbehörden im Sozial- und Arbeitsbereich nur noch zwei werden, eine für die Arbeitnehmer und eine für die Erwerbslosen und Sozialempfanger.

    Die Altlast: Doppel- und Mehrfachverbeitragung

    Unverändert bleibt aber damit der für Millionen Betroffene zentrale Konfliktpunkt: die volle Beitragspflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung auf Betriebsrenten und Direktversicherungen seit 2004. Auf Kapitalauszahlungen und laufende Leistungen werden Sozialabgaben fällig, obwohl die Einkommen bereits im Erwerbsleben verbeitragt wurden – ein Mechanismus, den Kritiker als „staatlich abgesegneten Betrug“ bezeichnen.

    Die Neuregelungen der letzten Jahre – etwa Freibeträge bei Betriebsrenten – lindern allenfalls die Belastung, korrigieren aber die spezifischen Nachteile klassischer Direktversicherungen, insbesondere Altverträge vor 2004, nicht. Für viele Mitglieder des DVG, deren Auszahlungszeiträume bereits abgelaufen sind, greifen die Entlastungen zudem gar nicht mehr.​

    Position und Forderungen des DVG

    Der DVG sieht in den Reformen keine Antwort auf das Grundproblem des Vertrauensbruchs gegenüber Direktversicherten. Der Verein fordert seit Jahren die Rücknahme der nachträglich eingeführten Beitragspflicht beziehungsweise eine Entschädigungs- oder Übergangsregelung für die Betroffenen.

    Zu den zentralen Forderungen gehören: Beitragsfreiheit für vor 2004 abgeschlossene Direktversicherungsverträge, Rückabwicklungsmöglichkeit für Verträge ab 2004 bis Ende 2019, Reduzierung der Beiträge auf den halben Satz sowie eine Verlängerung des fiktiven Verteilzeitraums bei Kapitalauszahlungen, um die monatliche Belastung zu senken. Hinzu kommt der Ruf nach einem Stopp der Doppel- und Mehrfachverbeitragung und nach einem verlässlichen Rechts- und Vertrauensschutz, der nachträgliche Verschlechterungen ausschließt.

    Warum die Sozialreform DVG-Mitglieder benachteiligt

    Während die Politik neue Anreize für künftige Betriebsrenten setzt, bleiben die Bestandsfälle der Direktversicherten weitgehend unberücksichtigt. Die Reform belohnt damit eher zukünftige Vorsorgeentscheidungen, ohne jene zu entlasten, die auf frühere politische Rahmenbedingungen vertraut und langfristige Verträge abgeschlossen haben.

    So entsteht eine Gerechtigkeitslücke: Wer heute neu in geförderte Modelle einsteigt, profitiert von verbesserten Konditionen, während Direktversicherungsgeschädigte weiter mit hohen Abgaben und nachträglich geänderten Spielregeln leben müssen. In Stellungnahmen ist deshalb immer wieder von politischer Enttäuschung, Ignoranz gegenüber den Anliegen der Betroffenen und einer bewussten Aushöhlung des Sozialstaats die Rede.

    Perspektiven für eine wirklich gerechte Reform

    Aus Sicht des DVG müsste eine wirklich gerechte Sozialreform drei Ebenen verbinden: eine solidarische und nachhaltig finanzierte gesetzliche Rente, eine transparente und verlässliche betriebliche sowie private Vorsorge und einen verbindlichen Vertrauensschutz für langjährige Sparer. Dazu gehört die konsequente Abschaffung oder deutliche Begrenzung der Doppel- und Mehrfachverbeitragung, insbesondere bei Direktversicherungen.

    Erst wenn Bestandsfälle fair geregelt, Beitragslasten nachvollziehbar verteilt und zukünftige Änderungen mit echten Übergangsfristen und Vertrauensschutz versehen werden, kann die Sozialreform ihrem Anspruch gerecht werden, Altersvorsorge wieder attraktiv zu machen. Bis dahin bleibt die neue Reform für viele Mitglieder des DVG ein Symbol dafür, dass ihr spezifisches Problem politisch zwar bekannt ist, aber noch immer nicht gelöst wird. Nur wenn der Stopp der Doppel- und Mehrfachverbeitragung nun aktiv und zeitnah beschlossen wird, ist von den Benachteiligten ein Vertrauensrückgewinn zu erwarten. Die Landtagswahlen in diesem Jahr werden den entsprechenden Fingerzeig dazu geben.

    Politische Rolle des DVG in der Reformdebatte

    • Der DVG sieht seine Forderungen als „wichtigen Bestandteil“ einer umfassenden, solidarischen Rentenreform und bringt diese aktiv in die politische Debatte ein.​
    • Der Verein setzt auf Petitionen, Öffentlichkeitsarbeit, Gespräche mit Politikern und fachliche Vorschläge, um eine Reform zu erreichen, die Gerechtigkeit für Direktversicherte herstellt und das Rentensystem insgesamt sozialer macht.

    Info

    www:dvg-ev.org

     

    Text: Thomas Kießling        Foto: pexels        Redaktion: Andreas Reich

  • Der DVG wünscht allen ein gesundes und vor allem gerechtes neues Jahr

    Der DVG wünscht allen ein gesundes und vor allem gerechtes neues Jahr

    … und natürlich auch allen Politikerinnen ein gutes neues Jahr mit dem Vermerk, sich an Begriffe wie – eben – die Gerechtigkeit und an Verlässlichkeit zu erinnern. Ein Stopp der Doppelverbeitragung muss schleunigst kommen.

    Foto: pixabay

  • Macht`s doch wie die Dänen

    Macht`s doch wie die Dänen

    Qualität geht vor Nähe – das Gesundheitssystem in Dänemark – aber nachmachen wär` hierzulande eine Revolution

    Und zu Revolutionen sind wir in Deutschland ja durchaus imstande – also, wenn man mal den Mauerfall 1989 betrachtet. Ansonsten geht es eher darum, Pfründe zu sichern und nichts von seinem Besitzstand herzugeben. Wie man´s anders und konstruktiver macht, zeigte jüngst ein spannender Vortrag von Dr. Elke Berger vom Fachbereich Gesundheitswesen an der Technischen Universität Berlin. Sie hat ihre Promotion über die Reformen im Dänischen Gesundheitswesen geschrieben und gilt als profunde Kennerin des dortigen Systems. Warum also nicht auch hier „Weniger Kliniken, mehr Qualität.“ Eine deutsche Debatte um dänische Lösungen bei einer Veranstalter in Neu-Ulm (Café Fortschritt in der OnkoZert GmbH).

    Wie Firmenleiter Andreas Kämmerle schon bei der Einführung – und hernach bei der spannenden Diskussion – bemerkte: wir Deutschen tun uns mit Reformen durchaus schwer. Die Dänen übrigens auch, aber sie kamen dann doch in die Hufe, wie Dr. Elke Berger anschaulich darstellen konnte, weil ihnen das Gesundheitssystem auch alle Haare vom Kopf gefressen hatte. Eine Reform war überfällig.

    Das Gesundheitssystem in Dänemark hat sich über mehrere Jahrzehnte vom dezentralen, kommunal organisierten Modell hin zu einem hochzentralisierten, digitalisierten und steuerfinanzierten Sozialmodell entwickelt. Im Vergleich dazu arbeitet Deutschland weiterhin mit dem dualen Versicherungssystem und einer starken Selbstverwaltung der jeweiligen Sektoren, strukturiert aber derzeit zahlreiche Reformen zur Verbesserung von Effizienz und digitaler Infrastruktur.

    Historische Entwicklung des dänischen Gesundheitssystems

    Dänemarks Gesundheitssystem basierte ursprünglich auf lokalen und regionalen Initiativen, wobei Gemeinden und Regionen eigenständig die Gesundheitsversorgung organisierten und finanzierten. Eine markante Veränderung brachte die Gebietsreform von 2006, die das System zentralisierte und die Krankenhauslandschaft grundlegend umformte: Zahlreiche kleine Kliniken wurden geschlossen und durch wenige große „Superkrankenhäuser“ ersetzt, um medizinische Kompetenzen und Technik zu bündeln. Die Regionen verloren das Recht, eigene Steuern zu erheben, und seit 2008 finanziert eine landesweite Gesundheitssteuer das gesamte System. Die Rolle der Kommunen bleibt aber für Präventionsmaßnahmen und Pflege zentral. Der Staat übernahm eine koordinierende und planende Funktion, um eine landesweit einheitliche Versorgung zu sichern.​

    Aktueller Stand des dänischen Gesundheitssystems

    Das dänische Modell gilt heute als Vorreiter im Bereich Digitalisierung und Zentralisierung. Die medizinische Versorgung wird von fünf Regionen und 98 Kommunen sichergestellt, über einen zentralen Steuertopf finanziert und bietet allen Bürgern kostenfreien Zugang zu Gesundheitsleistungen, inklusive psychiatrischen Behandlungen. Hausärzte agieren als sogenannte „Gatekeeper“, die Patienten an Fachärzte und Krankenhäuser weiterverweisen. Die Digitalisierung ist weit fortgeschritten – Patientenakte, Terminmanagement und die Kommunikation zwischen Leistungserbringern sind weitgehend digitalisiert. Zuzahlungen fallen nur für wenige Leistungen an, etwa bei Zahnarzt und Medikamenten. Herausforderungen bestehen jedoch bei Personalmangel und Wartezeiten, sowie teilweise längeren Anfahrtswegen nach Schließung kleinerer Kliniken.​

    Aktueller Stand des deutschen Gesundheitssystems

    Das deutsche Gesundheitssystem beruht weiterhin auf einem dualen Modell mit gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Rund 90% der Bevölkerung sind gesetzlich versichert, ca. 10% privat. Die Selbstverwaltung (Kassen, Ärztevertretungen, Kliniken) bestimmt maßgeblich die Versorgung und die Finanzierung. Der Staat setzt den rechtlichen Rahmen, überwacht die Umsetzung und definiert die Standards für medizinische Versorgung und Prävention. Reformbedarf sieht die Politik unter anderem bei der Krankenhausstruktur, der Finanzierung von Pflege und Gesundheitsdienstleistungen sowie bei der Digitalisierung und Entbürokratisierung.​

    Vergleich Dänemark und Deutschland

    Merkmal Dänemark Deutschland
    Organisation Zentralisiert – 5 Regionen, 98 Kommunen​ Dezentral, starke Selbstverwaltung, Bund/Länder/Kommune​
    Finanzierung Steuerfinanziert; Gesundheitssteuer, kaum Zuzahlungen​ Dual: Gesetzlich & privat, Beitragsfinanziert​
    Krankenversicherungs-status Alle Einwohner automatisch versichert​ Versicherungs- und Meldepflicht, Zwei Systeme​
    Digitalisierung Hoch digitalisiert, einheitliche Akten, eHealth​ Digitalisierungsdefizite, regional unterschiedlich​
    Krankenhausstruktur Zentralisierte „Superkrankenhäuser“​ Regional diverse Kliniklandschaft, viele kleine Krankenhäuser​
    Zugang zu Ärzten Freie Arztwahl, Gatekeeper-System​ Freie Arztwahl, kein ausgeprägtes Gatekeeper-Prinzip​
    Herausforderungen Personalmangel, Wartezeiten, lange Wege​ Überalterung, Finanzierung, Bürokratie, Digitalisierung​

     

    Fazit

    Dänemark überzeugt durch ein stark vereinfachtes, steuerfinanziertes und hochdigitalisiertes System, das allen Bürgern einen gleichberechtigten Zugang zur medizinischen Versorgung bietet. Die deutsche Versorgung ist komplexer und pluralistischer organisiert, mit einer Kombination aus Selbstverwaltung und staatlicher Steuerung, weist jedoch Digitalisierungslücken und eine stärkere Fragmentierung auf. Beide Systeme stehen angesichts des demographischen Wandels und zunehmender Kosten vor strukturellen Reformherausforderungen, die durch einfache Streichlisten nicht zu stemmen sind. Warum das Gesundheitssystem in Deutschland aber auf die Zuzahlung der Direktversicherungsgeschädigten angewiesen ist, spottet eigentlich jeglicher Beschreibung. Macht es wie die Dänen: Reformen – aber zügig. Die Qualität steigt, die Kosten sinken. Und im Übrigen wären genug Finanzen übrig, um die Ungerechtigkeit der Direktversicherungsgeschädigten zu stoppen und zu beheben.

    Foto: pixabay

    Text: Thomas Kießling

    Redaktion: Andreas Reich

  • Endlich eine nachhaltige und gerechte Rentenreform

    Endlich eine nachhaltige und gerechte Rentenreform

    Für eine nachhaltige und solidarische Rentenreform – der DVG macht hierzu konstruktive Vorschläge – auch für einen Stopp der Doppel- und Mehrfachverbeitragung.

     

    Der DVG – Verein der Direktversicherungsgeschädigten zieht abermals Lehren aus Österreich, wo die Rente wesentlich besser und gerechter funktioniert. Warum nicht bei uns, fragen sich immer mehr junge Menschen?

    Ja, es ist bekannt: Die Altersvorsorge in Deutschland steht vor gewaltigen Herausforderungen: Demografischer Wandel, veränderte Erwerbsbiografien und steigende Lebenshaltungskosten setzen das Rentensystem zunehmend unter Druck. Viele Menschen sorgen sich, ob die gesetzliche Rente im Alter noch ausreichen wird, um den Lebensstandard zu sichern. Während in Deutschland immer wieder über Rentenreformen diskutiert wird, lohnt sich der Blick ins Nachbarland Österreich: Das österreichische Rentensystem wird häufig als gerechter und leistungsfähiger wahrgenommen. „Gleichzeitig engagieren sich Initiativen und Organisationen wie der DVG – Verein der Direktversicherungsgeschädigten dafür, dass bestehende Ungerechtigkeiten im System der betrieblichen Altersvorsorge abgebaut werden“, so Andreas Reich, DVG-Vorstandsmitglied. Er beleuchtet, wie eine gerechtere Rente nach österreichischem Vorbild in Deutschland aussehen könnte und warum die Einbeziehung der Anliegen des DVG essenziell ist.

    Das österreichische Rentenmodell: Ein Überblick

    Das Rentensystem in Österreich unterscheidet sich in einigen wesentlichen Punkten vom deutschen System und wird immer wieder als Best-Practice-Beispiel genannt. Zentral ist das sogenannte Umlageverfahren: Die aktuell Erwerbstätigen zahlen Beiträge, aus denen die Renten der aktuellen Rentner*innen bestritten werden. Auch in Deutschland wird dieses Prinzip angewendet, doch in Österreich gibt es einige Besonderheiten, die für mehr Gerechtigkeit sorgen.

    Einbeziehung aller Erwerbstätigen

    Während in Deutschland viele Gruppen, wie etwa Beamt*innen, Selbstständige oder bestimmte Berufsstände, nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, sind in Österreich nahezu alle Erwerbstätigen – auch die meisten Selbstständigen, Freiberuflern und Beamten – pflichtversichert. Das sorgt für eine breite Finanzierungsbasis und einen stärkeren Ausgleich zwischen verschiedenen Einkommensgruppen.

    Höhere Renten und bessere Absicherung

    Österreichische Rentner*innen erhalten im Durchschnitt deutlich höhere Rentenzahlungen als ihre deutschen Pendants. Nach aktuellen Zahlen liegt die durchschnittliche Bruttorente in Österreich deutlich über der in Deutschland. Die Ersatzquote, also das Verhältnis zwischen letztem Nettoeinkommen und Rente, liegt in Österreich bei knapp 80 Prozent, während sie in Deutschland unter 50 Prozent fällt. Das bedeutet: Wer in Österreich in Rente geht, muss weniger starke Einbußen beim Lebensstandard hinnehmen.

    Solidarischer Ausgleich und Mindestrente

    Das österreichische System beinhaltet eine Mindestrente, die sicherstellt, dass niemand im Alter in Armut leben muss. Auch Menschen mit niedrigen Einkommen oder unterbrochenen Erwerbsbiografien profitieren davon. Der solidarische Gedanke wird also konsequenter umgesetzt als im deutschen System. Besonders Frauen und Menschen mit Teilzeitkarrieren haben in Österreich bessere Chancen auf eine auskömmliche Altersvorsorge.

    Beitragssätze und Finanzierung

    Die Beitragssätze in Österreich sind etwas höher als in Deutschland, doch die breitere Basis sorgt dafür, dass das System insgesamt stabil bleibt. Auch die Finanzierung aus Steuermitteln wird genutzt, um die Rentenkassen zu stützen – ohne dass dies zu erheblichen Defiziten führt.

    Herausforderungen und Kritikpunkte in Deutschland

    Das deutsche Rentensystem ist von zahlreichen Sonderregelungen und Ausnahmen geprägt. Besonders kritisch ist, dass immer mehr Menschen von Altersarmut betroffen sind. Geringverdienende, Frauen, Menschen mit gebrochenen Erwerbsbiografien und Personen, die auf betriebliche Altersvorsorgesysteme gesetzt haben, sind besonders gefährdet.

    Direktversicherung und DVG

    Ein spezielles Problemfeld ist die Behandlung der Direktversicherung in Deutschland. Viele Beschäftigte haben in den letzten Jahrzehnten auf Anraten von Arbeitgebern und Politik in die sogenannte Direktversicherung eingezahlt, ein Modell der betrieblichen Altersvorsorge. Ziel war eine zusätzliche, staatlich geförderte Absicherung für das Rentenalter. Doch durch eine nachträgliche Gesetzesänderung im Jahr 2004 wurden auf Auszahlungen aus Direktversicherungen nachträglich Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge erhoben. Diese Praxis führte dazu, dass viele Menschen sich um den Aufbau ihrer eigenen Altersvorsorge betrogen fühlen.

    „Hier setzt der DVG – Verein der Direktversicherungsgeschädigten an. Der Verein macht sich seit Jahren dafür stark, dass die Rückabwicklung dieser nachteiligen Regelungen angestrebt und die Interessen der Betroffenen gehört werden“, unterstreicht Andreas Reich. Die Mitglieder des DVG vertreten die Ansicht, dass eine nachträgliche Belastung von Versicherten, die auf politisches Vertrauen gebaut haben, nicht hinnehmbar ist – und fordern deshalb Gerechtigkeit und eine Entlastung der Direktversicherten.

    Impulse für eine gerechtere Rentenreform

    Eine Modernisierung des deutschen Rentensystems, inspiriert vom österreichischen Modell, sollte folgende Grundsätze berücksichtigen:

    • Einbeziehung aller Erwerbstätigen: Die Rentenversicherung muss verpflichtend für alle Erwerbsgruppen sein, um die Finanzierungsbasis zu verbreitern und den sozialen Ausgleich zu stärken.
    • Höhere Mindestrente: Die Einführung einer armutsfesten Mindestrente nach österreichischem Vorbild schützt besonders verletzliche Gruppen und gibt Sicherheit im Alter.
    • Solidarische Finanzierung: Breitere Teilhabe und eine gerechte Verteilung der Lasten sorgen für nachhaltige Stabilität des Systems.
    • Stärkung der betrieblichen und privaten Vorsorge: Modelle wie die Direktversicherung müssen transparent, kalkulierbar und verlässlich gestaltet werden.
    • Rechts- und Vertrauensschutz: Nachträgliche Veränderungen zu Ungunsten der Versicherten, wie sie beim Direktversicherungsmodell erfolgten, dürfen sich nicht wiederholen. Die Forderungen des DVG sind deshalb ein wichtiger Bestandteil einer umfassenden Rentenreform.
    • Entbürokratisierung und Vereinfachung: Das Rentensystem muss verständlicher und zugänglicher für alle Menschen werden.

    Die Rolle der Zivilgesellschaft und des DVG

    „Um eine gerechte Rentenreform umzusetzen, braucht es breite gesellschaftliche Debatten und die Einbeziehung aller relevanten Gruppen. Der DVG – Verein der Direktversicherungsgeschädigten steht beispielhaft für das zivilgesellschaftliche Engagement in der Rentenpolitik“, so Andreas Reich. Durch Petitionen, Öffentlichkeitsarbeit und politische Lobbyarbeit setzt sich der Verein dafür ein, dass die Stimme der Betroffenen gehört wird.

    Der Zusammenschluss von Menschen, die von nachteiligen politischen Entscheidungen betroffen sind, zeigt, wie wichtig es ist, die Betroffenenperspektive in die Gesetzgebung einzubeziehen. Nur so kann ein Rentensystem entstehen, das auf Solidarität, Gerechtigkeit und Verlässlichkeit basiert.

     

    Und die Umsetzung?

    Die Rentenfrage bleibt eine der größten sozialen Herausforderungen in Deutschland. Das österreichische Modell liefert wertvolle Impulse für eine gerechtere, solidarischere und leistungsfähigere Alterssicherung. Die Einbeziehung aller Erwerbstätigen, eine ausreichende Mindestrente und der Schutz erworbenen Vertrauens sind zentrale Bausteine. Gleichzeitig zeigen Organisationen wie der DVG, wie wichtig es ist, bestehende Fehler zu korrigieren und die Stimme der Geschädigten einzubinden.

    Eine offene, von Bürgern getragene Debatte über die Zukunft der Rente und die konsequente Orientierung an erfolgreichen Beispielen aus dem Ausland können dazu beitragen, dass die Rente in Deutschland wieder als Garant für ein würdevolles Leben im Alter verstanden wird. „Die so genannten Renten-Experten, die an Universitäten arbeiten und ihre Landespensionen einstreichen, sind jedenfalls von einer gerechten und sozialen Rentenreform so weit entfernt wie ein Eskimo vom Kilimandscharo“, so Reich abschließend.

    Text: Thomas Kießling

    Foto: pixabay

    Redaktion: Andreas Reich

     

  • Große Ernüchterung – die ersten 100 Tage der neuen Bundesregierung

    Große Ernüchterung – die ersten 100 Tage der neuen Bundesregierung

    Die Schonzeit ist beendet: die Bilanz der ersten 100 Tage der neuen Bundesregierung fällt ernüchternd aus – aus Sicht der Rentner und des DVG – Vereins der Direktversicherungsgeschädigten erst recht.

    Perspektiven, Erwartungen und Enttäuschungen

    Die ersten 100 Tage einer neu gewählten Bundesregierung gelten traditionell als wichtige Orientierungsphase – sowohl für die Regierenden selbst als auch für unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen. Für Rentnerinnen und Rentner in Deutschland und insbesondere für Mitglieder des Vereins der Direktversicherungsgeschädigten haben sich die Hoffnungen und Befürchtungen in diesen ersten Monaten auf jeweils eigene Weise manifestiert. „Für uns geht es grad so übel weiter bis bisher, der Stopp der Doppelverbeitrag muss – wie 2018 bei Riester – unbedingt erkannt, anerkannt und umgesetzt werden, sonst bricht das Vertrauen in die Regierenden vollends weg“, so Andreas Reich, Mitglied des DVG-Vorstandes.

    Die Situation der Rentnerinnen in Deutschland

    Für viele Rentner in Deutschland ist die soziale Sicherheit im Alter ein zentrales Thema. Die steigenden Lebenshaltungskosten, insbesondere im Bereich Energie und Lebensmittel, stellen eine erhebliche Belastung dar. Immer wieder gibt es Forderungen nach einer fairen Anpassung der Renten, damit diese mit der allgemeinen Preisentwicklung Schritt halten. „Die Energiesteuer nur für große Unternehmen zu senken, war ein grober Fehler und im Übrigen ein Wortbruch an den Wählern“, so Reich, eine Absenkung auf das die Europäische Mindeststeuer hätte unser aller Geldbeutel entlastet – so aber bleiben die Energiepreise für die Rentner wie für alle Verbraucher immer noch enorm hoch.“

    Ein weiteres wichtiges Thema ist die medizinische Versorgung. Rentner*innen sehen die Entwicklungen im Gesundheitswesen zwiespältig: Zwar wurden in den ersten 100 Tagen der Bundesregierung Maßnahmen angekündigt, um die Pflege zu stärken und die Versorgung auf dem Land zu verbessern, doch viele Menschen empfinden nach wie vor Unsicherheit hinsichtlich der zukünftigen Entwicklung. Die Stimmen aus den Reihen der Senioren betonen, dass gerade im Bereich der Pflege konkrete Verbesserungen und schnellere Umsetzung notwendig seien. „Hier zahlen wir mit unserer Doppelverbeitragung ja permanent ein – ein Skandal“, so Reich.

    Erwartungen an die neue Bundesregierung

    Mit dem Regierungswechsel verbanden viele Rentner die Hoffnung, dass ihre Anliegen stärker gehört und umgesetzt würden. Besonders die Themen Respekt und Teilhabe erfahren große Bedeutung: Rentner wünschen sich, als wichtige gesellschaftliche Gruppe wahr- und ernstgenommen zu werden. Initiativen, die auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt und generationenübergreifende Solidarität setzen, werden begrüßt, aber es bleibt Skepsis, ob diese auch nachhaltig umgesetzt werden.

    Die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns, steuerliche Entlastungen für kleinere Renten und die Bekämpfung der Altersarmut standen ganz oben auf der Wunschliste. Nach den ersten 100 Regierungstagen zeigen sich viele Rentner jedoch enttäuscht über das geringe Tempo bei der Umsetzung zentraler Wahlversprechen. Die Unsicherheit bleibt, ob die Regierung tatsächlich bereit ist, die Bedürfnisse der älteren Generationen dauerhaft zum Mittelpunkt ihrer Politik zu machen.

    Stimmen aus dem Verein der Direktversicherungsgeschädigten

    Ein besonderer Blick gilt den Mitgliedern des Vereins der Direktversicherungsgeschädigten. Diese Gruppe setzt sich aus Menschen zusammen, die im Laufe ihres Arbeitslebens mit einer sogenannten Direktversicherung für das Alter vorgesorgt haben und dann – oft überraschend – mit hohen Nachzahlungen beziehungsweise Beiträgen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung konfrontiert wurden.

    Viele Betroffene berichten über das Gefühl einer politischen Enttäuschung. Seit Jahren fordern sie eine Rücknahme der nachträglich eingeführten Beitragspflicht auf ihre Direktversicherungen oder zumindest eine faire Übergangslösung. Bisher, so der überwiegende Tenor, hat die Regierung auf die Anliegen der Direktversicherungsgeschädigten nicht in der erhofften Weise reagiert – ja zum großen Teil sogar ignoriert.

    Die ersten 100 Tage: zunächst Hoffnung, jetzt große Ernüchterung

    Die ersten Wochen der neuen Regierungskoalition waren geprägt von zahlreichen Krisenherden: Energiepreiskrise, Krieg in der Ukraine, Inflation und die Nachwirkungen der Corona-Pandemie. Viele politische Initiativen mussten aus der Not geboren werden, kurzfristig und oft unter Druck. In diesem Umfeld fühlten sich die Anliegen der Rentner und insbesondere der Direktversicherungsgeschädigten häufig an den Rand gedrängt.

    Die Mitglieder des Vereins erleben das Regierungsprogramm vielerorts als zu vage und wenig verbindlich. Zwar gab es Gespräche und teilweise auch wieder viele ofene Briefe an die politischen Entscheidungsträger, doch konkrete Lösungsansätze oder gar Gesetzesinitiativen zur Entlastung der Direktversicherten blieben bislang aus. Die Hoffnung auf „Besserung“ in den ersten 100 Tagen wich vielfach einer großen Ernüchterung – ja, einer erneuten Enttäuschung.

    Konkrete Kritikpunkte

    • Tempo der Gesetzgebung: Die ersten 100 Tage wurden von vielen Betroffenen als zu zögerlich und abwartend empfunden. Es fehlen konkrete Gesetze oder Entwürfe, die gezielt auf die Situation von Rentner und Direktversicherungsgeschädigten eingehen.
    • Mangelnde Kommunikation: Die Dialogbereitschaft mit den betroffenen Gruppen gilt als ausbaufähig. Viele Rentner und Vereinsmitglieder fühlen sich weder ausreichend informiert noch eingebunden.
    • Fehlende Entlastungen: Zwar wurden Energiepreisbremsen und Einmalzahlungen beschlossen, jedoch bleiben gezielte Maßnahmen für Menschen mit kleinen Renten oder besonderer Betroffenheit – wie die Direktversicherungsgeschädigten – aus.
    • Unklare Zukunftsperspektiven: Die langfristigen Pläne der Bundesregierung für die Rentenpolitik und die Altersvorsorge sind für viele nicht nachvollziehbar. Es fehlen verbindliche Zusagen.

    Positive Ansätze und Hoffnungsträger

    Trotz der teils deutlichen Kritik gibt es auch positive Stimmen. Die Anhebung des Grundfreibetrags bei der Einkommenssteuer oder die verbesserten Freibeträge für die gesetzliche Krankenversicherung werden als Schritte in die richtige Richtung gewertet. Ebenso begrüßen viele Rentner die geplanten Reformen im Bereich der Pflege und Alterssicherung, wenngleich sie eine zügigere Umsetzung fordern. „Die konkreten und positiven Effekte bleiben aber abzuwarten“, so Andreas Reich.

    Einige Senioren und Mitglieder des Vereins der Direktversicherungsgeschädigten setzen eine kleine Hoffnung in die angekündigten Dialogformate, wie runde Tische oder Seniorinnenbeiräte, die eine bessere Einbindung älterer Menschen in politische Entscheidungsprozesse ermöglichen sollen.

    Forderungen an die Politik

    Die ersten 100 Tage haben eines deutlich gemacht: Die Bedürfnisse älterer Menschen und der spezifisch betroffenen Gruppen wie der Direktversicherungsgeschädigten müssen stärker in den Mittelpunkt der politischen Debatte rücken. Zu den zentralen Forderungen gehören:

    • Eine faire und nachvollziehbare Rentenanpassung, die sich an der realen Preisentwicklung orientiert.
    • Konkrete Entlastungen für Menschen, die im Alter von Armut bedroht sind.
    • Die Rücknahme oder zumindest Reform der Beitragspflicht für Direktversicherungen, um unzumutbare finanzielle Belastungen zu verhindern – zu Beginn den sofortigen Stopp der Doppel- und Mehrfachverbeitragung.
    • Bessere Einbindung der Betroffenen in die Gesetzgebung und stärkere Dialogbereitschaft seitens der Regierung.
    • Nachhaltige Strategien für Pflege, medizinische Versorgung und soziale Teilhabe.

    Die Erwartungen an die neue Regierung bleiben berechtigterweise hoch

    Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die ersten 100 Tage der Bundesregierung aus Sicht der Rentner und des Vereins der Direktversicherungsgeschädigten durch einen Wechsel von Hoffnung und großer Ernüchterung gekennzeichnet sind. Es gibt positive Ansätze und erste Schritte zur Verbesserung der Lebenssituation älterer Menschen, aber es bleibt noch viel zu tun.

    Die Gruppen erwarten von der Bundesregierung, dass sie ihre Anliegen konsequenter aufgreift, schneller handelt und für mehr Verlässlichkeit sorgt. Die nächsten Monate werden zeigen, ob die Regierung in der Lage ist, das Vertrauen der älteren Generationen und insbesondere der Direktversicherungsgeschädigten zu gewinnen und die Weichen für eine gerechtere Zukunft zu stellen.

    Text: Thomas Kießling

    Foto: Bundesregierung/Guido Bergmann

    Redaktion: Andreas Reich

     

  • Reformen konsequent durchziehen und Ungerechtigkeiten endlich stoppen – das fordert der DVG für die Koalitionsverhandlungen

    Reformen konsequent durchziehen und Ungerechtigkeiten endlich stoppen – das fordert der DVG für die Koalitionsverhandlungen

    Der DVG – Verein der Direktversicherungsgeschädigten e.V. hat es seit vielen Jahren gebetsmühlenartig angemahnt: das deutsche Rentensystem läuft in den Bankrott. Es gehört reformiert, es gehört für alle Berufs- und Einkommensgruppen vereinheitlicht und verschlankt und damit mit weit weniger Verwaltungsaufwand. Nun im Zuge der Koalitionsverhandlungen unterstreicht der DVG seine Forderungen erneut – und außerdem die Abschaffung von Ungerechtigkeiten im System.

     

    Klar benannt werden müssen die versicherungsfremden Leistungen, Bezieher und Begünstigte: Hinter Mütterrente steht eine Summe, hinter Elternteilzeit oder Bürgergeldbeziehern – ob Langzeitarbeitslosen oder frisch Eingewanderten oder Geflüchteten – sie alle erhalten volle Bezüge, ohne in dem Maße in das gesetzliche Rentenkassensystem eingezahlt zu haben, wie die aktuellen Rentenbezieher – mithin fast 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in diesem Land: „Das ist nicht böse gemeint, dass wir auch bei diesen Gruppen genau rechnen und uns fragen, warum deren Bezüge einfach auf die Allgemeinheit – sprich die Einzahler in gesetzlichen Rentenversicherung –  umgelegt werden. Unsere Forderungen sorgen für mehr Transparenz und Fortschritt für die Reform eines gerechten Rentensystems“, sagt Andreas Reich, Mitglied des Vorstands im DVG.

     

    „Bei gerechten Berechnungen könnten wir uns es dann auch leisten, grobe Ungerechtigkeiten, zum Beispiel die Doppelverbeitragung auf Direktversicherungen zu stoppen – und das sofort“, so Reich, „Hier muss dringend etwas getan werden, denn für die Betroffenen geht diese Doppel- und manchmal sogar Mehrfachverbeitragung bis in die zigtausende Euro hinein – Geld, das den Krankenversicherungen nicht zusteht und den Betroffenen für z.T. dringende Maßnahmen fehlt – z.B. Renovierung der Wohnung oder des Hauses – oder als Rücklagen in aktuell schwierigen Zeiten.“ Für diese Gründe hatten die Leute diese Versicherungen auch abgeschlossen und nicht, um die Löcher in der gesetzlichen Krankenkasse schließen zu helfen. „Dafür sind wir gar nicht verantwortlich, sollen aber die Zeche dafür bezahlen“, so das DVG-Vorstandsmitglied.

    Andreas Reich unterstreicht: bei einer artverwandten Versicherung wie

    der Riesterrente wurde der Stopp der Doppelverbeitragung schon 2018 gesetzliche beschlossen, warum nicht bei den Direktversicherungen. „Die neue Bundesregierung muss an den Stopp für die Doppelverbeitragung für alle Versicherungen dringend ran“, so Reich, „21 Millionen Rentnerinnen und Rentner fordern auch hier Gerechtigkeit – und die nächsten Wahlen kommen ganz bestimmt.“

    Info

    Besuchen Sie den DVG-Stand (Stand-Nr. B17) auf dem 14. Deutschen Seniorentag vom 2. bis 4. April 2025 im Congress Center Rosengarten in Mannheim (ca. 10 Fußminuten vom Hauptbahnhof).

    Weitere Informationen: www.deutscher-seniorentag.de

    Text: Thomas Kießling

    Redaktion: Andreas Reich

    Foto: Pixabay

     

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