Author: Thomas Kiessling

  • So sieht die KI den DVG – eigentlich sehr ermutigend

    So sieht die KI den DVG – eigentlich sehr ermutigend

    Was denkt und sagt eigentlich die Künstliche Intelligenz (KI) über den DVG – Verein der Direktversicherungsgeschädigten e.V.? Ermutigende Aussagen.

    Einmal über www.perplexity.ai eingegeben, was die KI über den DVG denkt. Da erscheint eine ganze Menge. Die Arbeit der vergangenen Jahre war nicht umsonst und scheint sich ganz aktuell insofern auszuzahlen, dass der Verein zahlreiche Nennung in der Presse hat und großes Renommee genießt.

    Hier die Antwort auf die Anfrage an die KI:

    „Der Verein der Direktversicherungsgeschädigten e.V. (DVG) wurde im Oktober 2015 gegründet, um gegen die Doppel- und Mehrfachverbeitragung von Direktversicherungen und Betriebsrenten zu kämpfen. Diese Problematik betrifft Millionen von Versicherten in Deutschland, die aufgrund des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG) von 2003 seit 2004 nahezu 20 % ihrer Altersversorgung an die Krankenkassen abführen müssen, obwohl sie bereits während ihrer Erwerbstätigkeit Beiträge gezahlt haben.

    Ziele und Forderungen des DVG

    Der DVG setzt sich vehement für die Abschaffung dieser Doppelverbeitragung ein, die sie als ungerecht und betrügerisch empfinden. Die Hauptforderungen des Vereins umfassen:

    • Sofortiger Stopp der Doppel- und Mehrfachverbeitragung: Der DVG fordert, dass die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung auf betriebliche Altersvorsorge auf den Arbeitnehmeranteil halbiert werden.
    • Gleichstellung der Direktversicherung mit der Riester-Rente: Sie fordern, dass Direktversicherungen ähnlich behandelt werden wie die Riester-Rente, bei der eine solche Doppelverbeitragung nicht stattfindet.
    • Finanzielle Entschädigung für Betroffene: Der Verein fordert Entschädigungen für diejenigen, deren Verträge durch das GMG rückwirkend verändert wurden.

    Aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen

    Trotz der Zusagen der Ampel-Koalition, das Problem anzugehen, wurde das Anliegen des DVG aus dem Koalitionsvertrag gestrichen. Dies hat bei den Mitgliedern des Vereins zu großer Enttäuschung geführt. Der DVG sieht die Notwendigkeit, weiterhin Druck auf die Politik auszuüben, um eine Lösung zu erreichen.

    Mitglieder und Struktur

    Der Verein hat etwa 3.700 Mitglieder, die sich aktiv für die Ziele des Vereins einsetzen. Auf einer Delegiertenversammlung in Kassel wurden die Ziele und Forderungen des Vorstands mit überwältigender Mehrheit von den rund 80 Delegierten bestätigt. Die Führung des Vereins besteht aus mehreren neu gewählten Mitgliedern, darunter Reiner Korth als Bundesvorsitzender des Vereins.

    Fußnote 1
    openpr.de Mit Elan für den sofortigen Stopp der Doppel – openPR

    (openPR) Mit großem Elan geht der Direktversicherungsgeschädigten e.V. (DVG) in diesem Jahr seine Ziele an. „Es geht uns vor allem um den sofortigen

    Öffentlichkeitsarbeit und Unterstützung

    Der DVG bemüht sich, durch verschiedene Kanäle wie offene Briefe, Pressemitteilungen und direkte Kommunikation mit politischen Entscheidungsträgern, auf seine Anliegen aufmerksam zu machen. Sie hoffen, dass durch kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit und politisches Engagement eine Änderung der Gesetzgebung erreicht werden kann.

    Fazit

    Der DVG bleibt eine wichtige Stimme für Millionen von Direktversicherten und Betriebsrentnern, die von der Doppelverbeitragung betroffen sind. Trotz der politischen Hürden setzt der Verein seinen Kampf unermüdlich fort, um Gerechtigkeit und finanzielle Entlastung für seine Mitglieder zu erreichen

    Fußnote 2
    stuttgarter-zeitung:

    Speerspitze für Millionen Betriebsrentner – Stuttgarter Zeitung

    Der Verein der Direktversicherungsgeschädigten kämpft unverdrossen gegen die hohen Krankenkassenbeiträge auf ausgezahlte

     

    Diese Fragen empfielt die KI, zu beantworten:

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    Welche Ziele verfolgt der DVG konkret

    Wie hat sich die Zusammensetzung des DVG-Vorstands seit der Gründung verändert

    Was sind die Hauptprobleme, die der DVG anspricht

    Welche Maßnahmen plant der DVG, um die Doppelverbeitragung zu stoppen

    Fußnote 3

    Guetsel –

    Kanzler sichert DVG zu, das Problem der Doppelverbeitragung …

    /www.guetsel.de/content/guetersloh/51533/kanzler-sichert-dvg-zu-das-problem-der-doppelverbeitragung-fiskalisch-zu-loesen.html“

     

    Text: KI, Vorspann: Thomas Kießling

    Foto: DVG

    Redaktion: Andreas Reich, Thomas Kießling

  • „Bundeskanzler Olaf Scholz steht vor einem Doppelwumms“

    „Bundeskanzler Olaf Scholz steht vor einem Doppelwumms“

    Und nun noch ein paar Gedanken zu den anstehenden Landtagswahlen im Osten am kommenden Sonntag. Diese hat sich Michael Rahnefeld gemacht, Regionalgruppenbeauftragter Donau-Rems-Fils des DVG – Verein der Direktversicherungsgeschädigten e.V. Sein Kommentar:

     

    Wenn am kommenden Sonntag um 18.00 Uhr in Sachsen und Thüringen die Wahllokale schließen, dann wird Kanzler Olaf Scholz vermutlich seinen vielzitierten Doppelwumms live und in Farbe erleben. Und bei den Ampelpartnern wird es Gesichter des Entsetzens geben. Die Republik wird eine andere sein, die Zeitenwende wird tatsächlich beginnen.

    Obwohl es um Landtagswahlen geht, wird Berlin bestraft, es gibt die Quittung dafür, dass man die Demokratie mit Füßen tritt und über die Interessen des eigenen Volkes mit einer Arroganz der Macht hinwegregiert. Das süffisante Lächeln und das Kichern wird dem – von vielen im Land bezeichneten – Lügenbold Scholz im Halse steckenbleiben, vielleicht kommt bei ihm dann ein Stück weit die Erinnerung zurück, was er versprochen, aber nie eingehalten hat. Und wenn er noch einen Rest von Charakter hat, dann sollte Scholz endlich die Vertrauensfrage stellen und das Politik-Drama in Berlin vorzeitig beenden, auch wenn kaum bessere Zeiten folgen werden.

    Wermutstropfen im ganzen Veränderungsgeschehen und im Abstrafen einer unfähigen Ampel ist die Tatsache, dass leider im großen Stil politische Kräfte an die Macht gelangen, die eigentlich selbst nicht viel Konstruktives zu bieten haben und am äußersten rechten Rand in unserem System angesiedelt sind. Beflügelt werden die Sympathien für diese Rechtsaußen in diesen Tagen noch einmal durch die Tat des Messermannes von Solingen, denn die Menschen haben von den leeren Worthülsen einer Politik der Ignoranz, die offenbar nichts unternimmt, auch für die innere Sicherheit in diesem Land, aber einen Mord nach dem anderen ohne erkennbare Konsequenzen geschehen lässt.

    Die Rechtsaußen werden allerdings kaum als realistische Hoffnungsträger für Deutschland gehandelt werden können, denn an Inhalten haben sie gut wie nichts zu bieten. Und was die CDU-Opposition angeht, so sind die DVG-Interessen dort genauso wenig relevant wie bei den anderen etablierten Parteien, die langsam in der Versenkung verschwinden. Bleibt zu hoffen, dass von den halbwegs wählbaren Parteien der Zukunft, die auf DVG-Anfrage zumindest Bereitschaft signalisiert haben, unser Problem anzugehen, einige kräftig erstarken, um in künftigen Koalitionen die uneinsichtigen Parteien zu einer anderen Haltung zu bewegen. Die Doppelverbeitragung bei Riester (2019) abzuschaffen, bei den Direktversicherungen aber nicht, das ist überdies eine grobe Ungerechtigkeit – manche sagen sogar: eine Sauerei.

     

    Alle unsere DVG-Mitglieder in Thüringen, Sachsen und auch in Brandenburg – sie wählen am 22. September – bitte ich, vor ihrer Entscheidung genau nachzudenken, was sie mit ihrem Kreuzchen an welcher Stelle bewirken können. Denn mit jeder Stimme wird nicht nur eine Partei gestärkt, sondern es wird auch den gewählten Kandidaten zu gut dotierten Mandaten verholfen, mit denen es sich angenehm leben lässt und die sich im schlimmsten Fall einen Dreck um die Nöte, Sorgen und Anliegen ihrer Wähler scheren, sitzen sie erst einmal für fünf Jahre wieder fest im Sattel. Von ihren horrenden Pensionsansprüchen ganz zu schweigen.

    Politik ist in der Regel ein schmutziges Geschäft, und von welchen Charakteren es häufig betrieben wird, das lässt sich beispielhaft am Kanzler festmachen, wenn man sich seiner „Erinnerungslücken“ bei den Cum-Ex-Machenschaften rund um die Warburg-Bank in Erinnerung ruft.

    Also, schaut nach vorn, lasst es am Sonntag im Osten richtig krachen und freut euch über alle, die DVG nie wirklich unterstützt haben und jetzt in die Wüste geschickt werden. Zumindest am Wahltag haben wir auch einmal eine gewisse Macht.

    Horrido – gehen wir’s an!“

    Ein Kommentar von Michael Rahnefeld

    Foto: SPD-Wahlkampf / DVG

    Redaktion: Andreas Reich, Thomas Kießling

  • Weniger als 1.200 Euro Rente für jeden fünften Rentner in Deutschland – erbärmlich

    Weniger als 1.200 Euro Rente für jeden fünften Rentner in Deutschland – erbärmlich

    Mehr als eine Million Menschen in Deutschland erhalten eine Rente von weniger als 1.200 Euro. Die Durchschnittsrente in Österreich liegt da deutlich höher. Kann das Land als Vorbild dienen, fragt sich nicht nur der DVG – Verein der Direktversicherungsgeschädigten e.V. DVG-Vorstandsmitglied sagt dazu: „Das ist für die drittgrößte Industrienation der Welt schlicht und ergreifend erbärmlich.“

    Eigentlich ist nichts anderes als ein Skandal: rund jeder fünfte Rentner mit mindestens 45 Versicherungsjahren erhält in Deutschland eine Rente von weniger als 1.200 Euro. Das gehe aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage von Sahra Wagenknecht, BSW, hervor, schreibt die Nachrichtenagentur dpa und zahlreiche Tageszeitungen in Deutschland.

    Ostdeutsche öfter betroffen

    In den ostdeutschen Ländern liegt der Anteile der kleinen Renten sogar noch höher als im Westen. So beziehen in Brandenburg rund 71.000 Menschen eine Rente nach 45 Jahren von unter 1.200 Euro, 212.000 dieser besonders lange versicherten Rentnerinnen und Rentner liegen darüber.

    In Sachsen liegt das Verhältnis bei 145.000 zu 363.000, in Thüringen sind es 74.000 mit niedrigerer und 189.000 mit höherer Rente.

    Damit sind die Vorzeichen für die Landtagswahlen im Herbst klar benannt, wohin die Reise geht.

    Schlusslicht offenbar Thüringen

    Auch nach der Durchschnittsrente nach mindestens 45 Versicherungsjahren wurde gefragt – die Antwort: bundesweit 1.604 Euro. Im Westen sind es Stand Dezember 2023 1.663 Euro, im Osten 1.471 Euro. Angeführt von Hamburg mit 1.721 und Nordrhein-Westfalen mit 1.709 Euro liegen alle westdeutschen Länder sowie Berlin über 1.600 Euro.

    Darunter liegen dagegen Brandenburg (1.500 Euro), Sachsen (1.458), Mecklenburg-Vorpommern (1.455), Sachsen-Anhalt (1.452 Euro) und als Schlusslicht Thüringen (1.437 Euro) – die ostdeutschen Flächenländer.

    Allerdings hatte Wagenknecht nur nach den Renten nach mindestens 45 Jahren gefragt. Anders sieht es bei den Durchschnittsrenten aus: Sie sind im Osten höher als im Westen – denn viele haben hier länger gearbeitet, vor allem Frauen.

    Die Dimension des politischen Skandals

    „1.604 Euro Durchschnittsrente nach mindestens 45 Arbeitsjahren – dieser Wert zeigt, wie leistungsschwach die deutsche Rentenversicherung ist“, sagte Wagenknecht der dpa. “Dass jeder fünfte Rentner nach 45 Arbeitsjahren sogar weniger als 1.200 Euro Rente bekommt, ist ein politischer Skandal.”

    Warum sind die Renten niedrig?

    Niedrige Renten haben mehrere Ursachen. Zum einen beziehen auch viele Selbstständige, Beamte oder Hausfrauen eine gesetzliche Altersrente, weil sie irgendwann in ihrem Leben mindestens fünf Jahre lang Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, wie das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung erläutert. Fünf Jahre sind die Mindestdauer für eine Rente. Die daraus folgenden Bezüge bleiben gering.

    Rentenmindernd bei vielen westdeutschen Frauen wirken zudem längere Arbeitspausen, mehr Teilzeit und niedrigere Löhne. Das Bundesarbeitsministerium betont, aus der Rentenhöhe könne nicht auf die Höhe des Einkommens insgesamt geschlossen werden. Bei vielen Seniorinnen und Senioren kommen weitere Einkommen dazu. Das Ministerium verwies ferner auf den Haushaltskontext – also Fälle von meist Partnerinnen mit kleiner Rente, aber auskömmlicher Gesamtsituation.

    Österreich als Vorbild?

    Man könne sich auch Österreich zum Vorbild nehmen. Dort liege die Durchschnittsrente für langjährig Versicherte 800 Euro höher. Im Vergleich zum EU-Schnitt sei das Rentenniveau in Deutschland rund zehn Prozentpunkte zu niedrig.

    Was fällt beim Rentenvergleich mit Österreich auf? Tatsächlich spürbar frühere und höhere Renten. Als Hauptgrund gilt eine Rentenreform vor rund 20 Jahren: Fast alle Erwerbstätigen zahlen im Nachbarland in die gesetzliche Rentenkasse ein, auch die Staatsbeschäftigten. Dies fordert der DVG – Verein der Direktversicherungsgeschädigten e.V. schon seit vielen Jahren. Aber in Österreich sind sowohl der Steuerzuschuss für die Rente als auch die monatlichen Beitragssätze höher als in Deutschland, und zwar deutlich.

    Hinkt der Vergleich mit Österreich?

    Eine Rente bekommt man in Österreich auch erst nach 15 Jahren. Auch deshalb sind die Durchschnittsrenten höher. Der Beitragssatz ist in Österreich höher als in Deutschland. Der Arbeitgeber zahlt dabei mehr als der Arbeitnehmer, die Aufteilung ist nicht paritätisch.

    Die Deutsche Rentenversicherung schrieb im vergangenen November zu einem Vergleich der deutschen mit der österreichischen Rente, dass in Deutschland auch die aus nur wenigen oder geringen Einzahlungen resultierenden „Minirenten“ – zum Beispiel von Beamten, Hausfrauen oder Selbstständigen, die nur wenige Jahre versichert waren und deshalb niedrige gesetzliche Renten beziehen – den statistischen Schnitt senken. Ein auf einzelne Kennziffern beschränkter Vergleich, etwa wonach die Durchschnittsrente in Österreich mehrere Hundert Euro höher sei als in Deutschland, sei daher nur bedingt aussagekräftig, hieß es dazu weiter. Der DVG sieht es anders und drängt auf eine umfassende Rentenreform und auf einen sofortigen Stopp der Doppelverbeitragung auf abgeschlossene Direktversicherungen als zusätzliche Altersvorsorge. „Das ist der nächste politische Skandal, der endlich abgeschafft gehört“, sagte DVG-Vorstandsmitglied Andreas Reich.

     

    Text: Thomas Kießling nach dpa und Medienberichten

     

    Foto: pixabay

  • Wie kann man Rentenabschläge ausgleichen?

    Wie kann man Rentenabschläge ausgleichen?

    Viele Bürgerinnen und Bürger wollen früher in Rente gehen. Dabei müssen sie oft aber Abschläge bei der Rentenhöhe in Kauf nehmen. Wer dies vermeiden will, kann vorher Ausgleichszahlungen leisten. Der DVG – Verein der Direktversicherungsgeschädigten e.V. fragt kritisch nach.

    Früher die Rente beantragen, das ist weiterhin möglich. Doch für die meisten Beschäftigten bedeutet es, eine geringere Rentenzahlung in Kauf zu nehmen, und zwar für den Rest des Lebens. Es sei denn, man investiert selbst in die eigene Rentenhöhe, wie einige Medien in dieser Woche berichteten.

    Kurzum: Ohne Abschläge in Rente zu gehen – und das auch noch früher – das ist nur für „besonders langjährig Versicherte“ mit 45 Beitragsjahren möglich. Genau wie die Regelaltersgrenze ist allerdings auch das frühestmögliche Renteneintrittsalter für diese Rentenform immer weiter gestiegen. Geburtsjahrgänge ab 1964 müssen bis 65 Jahre arbeiten, um sie in Anspruch zu nehmen. Die sogenannte „Rente mit 63“ ohne Abschläge gab es nur für die Jahrgänge bis 1952. Die Regelaltersgrenze für die gesetzliche Rente liegt inzwischen bei 67 Jahren.

    Kein Spaß: 50 Jahre und mindestens 35 Versicherungsjahre

    Wer früher die gesetzliche Rente beantragen will und keine 45 Versichertenjahre erreichen kann, der könnte zwar ab 63 in den Ruhestand gehen, doch das hat seinen Preis: Jeder Monat, den man vor der Regelaltersgrenze 67 früher Rente beziehen will, kürzt die Rente um 0,3 Prozent. Bei Rentenstart mit 63 statt mit 67 summieren sich die Abzüge damit auf 14,4 Prozent! wie Experten ausgerechnet haben.

    Diese „Minderung der Rente“ bleibt während der gesamten Rentenphase erhalten. Doch der Gesetzgeber hat die Möglichkeit vorgesehen, die Rentenabschläge durch eigene Einzahlungen auszugleichen, Das heißt, wer jetzt Minimum 50 Jahre alt ist und mindestens 35 Versicherungsjahre erfüllen kann, der mit Ausgleichszahlungen sein Rentenniveau aufstocken.

    Anträge gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung

    Beantragt werden muss diese Ausgleichszahlungen über ein besonders Formular, das auf den Internetseiten der Rentenversicherung ausgefüllt werden kann, das so genannte „Formular V0210“

    Hierbei gebe muss der Rentenversicherungsträger dann ausrechnen, wie hoch sich die Rente beim gewünschten Rententermin betragen wird.

    Die Differenz zwischen der Rente mit 67 und der Rente zum Wunschtermin ist die so genannte Rentenminderung. Dieser Bescheid, den Versicherte nach eigenen Wochen bekommen, enthält einen Ausgleichsbetrag, der diese Rentenminderung wettmachen würde.

    Dieser Betrag kann dann innerhalb von drei Monaten auf das Rentenkonto eingezahlt werden, es könne aber auch nur ein Teil der Summe gezahlt werden, oder die Zahlung könne in mehreren Raten vorgenommen werden, so die Experten.

    Wert der Rentenpunkte an Verdienst gekoppelt

    Für die Einzahlungen werden so genannte „Rentenpunkte“ gekauft. Ein Rentenpunkt ist gewissermaßen die Währung, in der das eigene Rentenkonto geführt wird. Die Anzahl der Rentenpunkte ergeben zusammen mit mehreren anderen Faktoren die Rentenhöhe. Der Wert eines Rentenpunktes richtet sich stets nach dem Durchschnittverdienst der in Deutschland Beschäftigten im jeweiligen Jahr. Im laufenden Jahr kostet ein Rentenpunkt in den alten Bundesländern 8.437 Euro und in den neuen Bundesländern 8.320 Euro

    Über den Kauf von Rentenpunkten mit der Ausgleichszahlung sichert man sich also auch den Preis im jeweiligen Jahr. Dieser Preis ist in den vergangenen Jahren fast immer gestiegen, weil die Löhne und Gehälter sich gleichfalls nach oben entwickelt haben.

    Steuervorteile bei Ausgleichszahlungen

    Wer sich für eine Sonderzahlung aufs eigene Rentenkonto entscheidet, kann diese innerhalb bestimmter Grenzen zu 100 Prozent als Altersvorsorgeaufwendungen geltend machen. Diese Grenze liegt bei 27.566 Euro bei Alleinstehenden und 55.132 Euro bei Verheirateten, pro Jahr.

    Allerdings werden dazu auch bereits die Rentenbeiträge gezählt, die Beschäftigte auf ihr Gehalt abführen.

    Wenn also ein Versicherter 50.000 Euro verdient, dann werden 9.300 Euro von Arbeitnehmern und Arbeitgebern Rentenbeiträge gezahlt. Diese 9.300 Euro müssen von dem Maximalbetrag abgezogen werden.

    Es verbleiben damit bei einem ledigen Versicherten rund 18.000 Euro pro Jahr, die steuermindernd eingezahlt werden können.

    Experter empfehlen daher, die Zahlungen auf zwei oder mehr Jahre zu strecken, um die Steuervorteile voll nutzen zu können. Es lohnt sich also nur der steuerlich absetzbare Betrag.

    Jeder entscheidet für sich

    Ob sich eine Einzahlung ins eigene Rentenkonto lohnt, müsse Jeder und Jede individuell entscheiden. Der Vorteil der Ausgleichszahlung ist auf jeden Fall, dass ich bis Lebzeitende monatlich eine Rentenzahlung bekomme, die dann auch regelmäßig an die Lohnentwicklung angepasst wird.

    Sicherheitsbewusste Frührentner dürften damit eine Sonderzahlung in die Rente einer privaten Vorsorge etwa über den Aktienmarkt vorziehen, so die Medienberichte.

    Die Ausgleichszahlung in die gesetzliche Rente verpflichtet nicht dazu, einen Rentenantrag wirklich früher zu stellen. Beschäftige, die etwa eine Rentenminderung von 14,4 Prozent ausgeglichen haben, weil sie beim Antrag den Rentenstart mit 63 angepeilt hatten, können trotzdem weiterarbeiten. Sie sammeln dann weitere Rentenpunkte oder Rentenansprüche an und erhöhen so ihre Rente weiter – bis zum tatsächlichen Rentenstart.

    Das ist für viele auch dringend nötig, denn eine zusätzliche Altersvorsorge wird vom Gesetzgeber ungerechtfertigterweise und weiterhin ungehindert geschröpft: die Doppelverbeitragung auf Sozialversicherungsbeiträge der Krankenkasse und Pflegeversicherung im Rahmen von Direktversicherungen. Darauf verweist Andreas Reich, Vorstandsmitglied vom Verein der Direktversicherungsgeschädigten e.V. hin und fordert vehement die Abschaffung der Doppelverbeitragung.

    Text: Thomas Kießling

    Foto: pixabay

  • Ohne eine gründliche Rentenreform  wird es kein würdevolles Leben im Alter geben!

    Ohne eine gründliche Rentenreform wird es kein würdevolles Leben im Alter geben!

    So schonungslos hat es wohl noch niemand formuliert: „Ohne eine gründliche Rentenreform wird es kein würdevolles Leben im Alter geben!“ Die Analyse zu dieser These begründet Friedel Holl, langjähriges und mit großem Einsatz kämpfendes Mitglied des DVG – Verein der Direktversicherungsgeschädigten e.V..

    „Der Lebensstandard muss im Alter erhalten bleiben“, fordert DVG-Mitglied Friedel Holl, der seine Thesen sorgfältig begründet und in einer Broschüre zusammengefasst hat.

    Für den angemessenen Lebensstandard im Alter brauche es eine Garantie, dass die Renten mindestens 75 Prozent des im Arbeitsleben erzielten durchschnittlichen Nettoeinkommens betragen müssten. Das sei möglich, so Holl, wenn die jährlichen Rentenanwartschaften mit 1,5 Prozent des Bruttoeinkommens festgelegt würden.

    Altersarmut gelte es zu verhindern, dabei gelte ein gleiches Versorgungsrecht für alle. Die von Friedel Holl ausgearbeitete Expertise hier anbei als PDF.

    Seniorenaufstand_renten_zukunft_broschuere_2024

    Text: Thomas Kießling

    Redaktion: Andreas Reich

    Foto: pixabay

  • Beschäftigte wollen gesetzliche Rente stärken

    Beschäftigte wollen gesetzliche Rente stärken

    Beschäftigte in Deutschland möchten mehr in die gesetzliche Rentenkasse investieren. Für eine auskömmlichere Altersversorgung wären sie sogar zu höheren Beiträgen bereit. Das berichten zahlreiche Medien auf Grundlage einer repräsentativen Umfrage des Instituts Verian, die die IG Metall in Auftrag gegeben hatte.  

    Grund für das Votum der Beschäftigten sei offenbar, dass nur rund jeder zehnte Befragte das derzeitige Rentenniveau für ausreichend hält. Mit Blick auf die oft in der Diskussion stehenden Rentenbeiträge fordern nur 9 Prozent der Befragten ein niedrigeres Rentenniveau, um den Beitragssatz langfristig stabil zu halten. Zwei Drittel (67 Prozent) dagegen fordern ein höheres Rentenniveau, auch wenn dies höhere Rentenbeiträge bedeuten könnte.

    Die Beschäftigten seien sogar bereit, mit Extra-Zahlungen freiwillig zusätzliche Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung zu leisten. Die in Teilen heute schon bestehende Option freiwilliger Zusatzbeiträge zum Ausgleich von Rentenabschlägen wäre für 70 Prozent der Befragten eine ausbaufähige Möglichkeit, um persönlich höhere Rentenansprüche zu erlangen: 41 Prozent aller Beschäftigten würden freiwillige zusätzliche Beiträge in die Rentenkasse von einer paritätischen Beteiligung des Arbeitgebers abhängig machen. 29 Prozent unterstützten die Idee bedingungslos, so die Umfrage. Die Forderung nach Einschnitten bei der Rente nach 45 Arbeitsjahren lehnen die Wahlberechtigten ab. 93 Prozent sprechen sich dafür aus, dass Beschäftigte nach 45 Arbeitsjahren ohne Abschläge in Rente gehen können.

    Der DVG – Verein der Direktversicherungsgeschädigten e.V. hat dazu eine feste Meinung, denn aufgrund der hohen Summen für versicherungsfremde Leistungen wäre das Rentenniveau eigentlich mehr als gesichert. Zudem könnten endlich beide Renten bzw. Pensionssysteme zusammengelegt werden.  Fazit: jetzt fahre auch schon die IG Metall einen Schlingerkurs, um das Rentenniveau durch Umfragen gestärkte Beitragserhöhungen zu sichern. Das gehe in die vollkommen falsche Richtung.

    Text: Thomas Kießling

    Redaktion: Andreas Reich

    Foto: pixabay

  • Doch wieder ein Rückzieher beim Rentenpaket II?

    Doch wieder ein Rückzieher beim Rentenpaket II?

    Renten-Kürzungen? Vorschläge zur Rente von FDP

    und SPD könnten nicht gegensätzlicher sein und hätten auf den erst kürzlich gefassten Kompromiss zum Rentenpaket II vehemente Auswirkungen.

    Die FDP möchte nun doch nochmals ans Rentenpaket ran, so schreiben übereinstimmend einige Tageszeitungen. Dabei auch gerne an die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, umgangssprachlich auch Rente mit 63 genannt. Die Liberalen wollen sie abschaffe. Zudem soll das Renteneintrittsalter erhöht und eine „echte“ Aktienrente einführt werden.

    Die Pläne sind so ziemlich das Gegenteil vom Rentenpaket II, wo das Rentenniveau für die nächsten Jahre auf 48 Prozent festgesetzt und die sehr abgespeckte Version einer Aktienrente in Form eines Generationenkapitals eingeführt werden soll.

    Zudem seien die FDP-Vorschläge ziemlich genau das, was die SPD auf alle Fälle verhindern möchte: Weder eine Erhöhung des Renteneintrittsalters noch

    die Abschaffung der Rente mit 63 kommt für sie infrage. Das hatte auch

    mehrmals Kanzler Scholz betont. Ihm fehle die Fantasie, wie die Koalitionspartner hier zusammenkommen wollen, sagte dazu die Opposition.

    Für Rentner und die junge Generation: Rentensystem ist stark reformbedürftig. Das Problem: Reformen wären dringend nötig – nicht nur für Rentner, sondern auch für jüngere Generationen.

    Die so genannten Rentenexperten rechnen es sich leicht: Das Rentensystem sei durch den demografischen Wandel stark unter Druck geraten: Auf immer mehr

    Rentnerinnen und Rentner kämen immer weniger Beitragszahlende. Soweit ist man sich bei der Rentendiskussion ja noch einig. Aber was die Rentenexperten dann fordern, spaltet die Auguren.

    Rückschluss wäre nämlich, dass nun entweder die Renten-Beiträge steigen müssten – das soll im Rentenpaket II auch langfristig so geplant – und damit alle Erwerbstätige noch weniger netto von ihrem brutto haben werden.

    Andererseits blieben nur andere Maßnahmen wie etwa das Renteneintrittsalter hochzusetzen oder das Rentenniveau zu senken – was wiederum die Älteren stark belasten würde.

    Der DVG – Verein der Direktversicherungsgeschädigten e.V. rechnet dagegen seit vielen Jahr vor:

    + Versicherungsfremde Leistungen aus der Gesetzlichen Rente und der Gesetzlichen Krankenversicherung raushalten, Mütterrente, Ostrente, Bürgergeld-Rente, etc.

    + Abschaffung der Zwei-Klassen-Gesellschaft – alle zahlen nur in ein System, Beamte, Selbstständige, Politiker und Arbeiter und Angestellte – bei der Rente wie bei der Krankenkasse und Pflegeversicherung

    + rigoroses Sparen bei den Verwaltungsausgaben: 145 Krankenkassen gibt es in Deutschland, darunter 95 gesetzliche. Bei der Agentur für Arbeit arbeiten in Deutschland 100.000 Menschen – das ist mehr als in manchen Großkonzernen, die allein die Arbeitslosigkeit von rund 3 Millionen Arbeitslosen verwalten – bei einem Volk von fas 84 Millionen Bürgerinnen und Bürgern. “Das kann doch alles nicht wahr sein, da muss man doch mal drangehen“, sagt der DVG vollkommen zurecht.

     

    Text: Thomas Kießling

    Redaktion: Andreas Reich

    Foto: Bundestag

  • Ein brisanter Brief an die Politik von einem DVG-Mitglied

    Ein brisanter Brief an die Politik von einem DVG-Mitglied

    Ein Brief von Friedel Holl, Stadecken-Elsheim, langjähriges Mitglied des DVG – Verein der Direktversicherungsgeschädigten e.V., müsste bei den Verantwortlichen der Ampel-Koalition für Aufregung sorgen, denn die genannten Zahlen sind brisant und lassen sich nicht leugnen.

    Ein Brief von DVG-Mitglied Friedel Holl, Stadecken-Elsheim (Rheinhessen):

    „Sehr geehrter Herr Heil / Lindner,

    Wieder mal wurde an dem Rentensystem minimalinvasiv herumgedoktert, aber für die vielen Rentner mit niedrigen Renten ändert sich absolut nichts. Ein Armutszeugnis!

    Wo bleiben eigentlich die doppelten Haltelinien für die Versorgungsempfänger, Beamte und Politiker?

    Hier wird nach infantilisiertem Kanzler Sprech richtig „doppel-gewummst“, hier spielen die exorbitanten Milliardenausgaben überhaupt keine Rolle, Fakten:

    • Versorgungs-Niveau bis zu 71,75 % vom letzten Einkommen
    • Durchschnittlicher Zahlbetrag = 3250 € pro Monat
    • Mindestversorgung nach 5 Jahren = 1850 €
    • Beihilfen für PKV und PPV = 70 %
    • Inflationsausgleichsprämie 2023/4 bis zu 3000 €

    Sogar 3 -4 Milliarden Euro für eine Inflationsausgleichsprämie für Pensionäre sind ohne öffentliche Diskussionen verfügbar.

    Für die Rentner dagegen ist kein Cent übrig.

    Das ist eine große Unverschämtheit, passt aber sehr gut zur Moral der Selbstbedienung.

    Siehe Anlagen:

    A) Systemvergleich Rente – Pension 2023

     

    Die Renten- und gesetzlichen Krankenkassen werden zur Finanzierung des Bundeshaushaltes Jahr für Jahr geplündert.

    Stichwort „versicherungsfremde Leistungen“, Sie kennen die Summen.

    Dagegen hört man von Ihnen öffentlich kein Wort über die Finanzierung der 81 Mrd. Euro pro Jahr für die Versorgungsempfänger.

    A1) Vergleich Altersvorsorge Deutschland – Europa_2021

     

    Ihre Politik ist unglaubwürdig und trägt immer mehr zur Politikverdrossenheit bei.

    Haben Sie endlich den Mut die Zwei-Klassen-Sozialsysteme abzuschaffen (auch hier sind wir auf dem letzten Platz in Europa).
    Damit könnten Sie uns Wähler wieder zurückgewinnen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Friedel Holl“

     

    Text: ein Brief von Friedel Holl

    Redaktion: Andreas Reich / Thomas Kießling

    Foto: DVG

     

  • Was nun, Herr Bundeskanzler? DVG-Mitglieder stellten kritische Fragen

    Was nun, Herr Bundeskanzler? DVG-Mitglieder stellten kritische Fragen

    Vergangenen Sonntag war Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) zu Gast im Community-Format „Frag selbst“. Viele Mitglieder vom Verein der Direktversicherungsgeschädigten e.V. hatten ihm auf Facebook kritische Fragen geschickt und Kommentare geschrieben. Die Antworten sind zu lesen unter

    Https://www.facebook.com/story.php?story_fbid=856876123144772&id=100064671764885&rdid=lLBQlpbCONmR7CAG

    Die vom Gesetzgeber geprellten DVG-Mitglieder stellten und stellen weiterhin diese Forderungen an den Kanzler und die Ampel-Koalition:

    • Sofortiger Stopp der Mehrfachverbeitragung auf Direktversicherungen
    • Halbierung der KV- und PV-Beiträge von Betriebsrenten auf Arbeitnehmeranteil
    • Gleichstellung der Direktversicherung wie bei der Riesterrente und
    • Finanzielle Entschädigung für die Betroffenen, in deren Verträge mit dem GMG rückwirkend eingegriffen wurde

    Eigentlich hatte der Bundeskanzler den Stopp der Doppelverbeitragung schon mehrfach versprochen – und zwar noch für die aktuelle Legislaturperiode.

    Rückblende: Der rührige Bundestagsabgeordnete Matthias W. Birkwald, Die Linke, hatte am 15. November 2023 im Bundestag bei einer Fragestunde beim Kanzler nachgehakt, wann und wie er nun die Doppelverbeitragung abschaffen wolle. Der Kanzler antwortete ihm positiv und erneuerte im Prinzip sein Versprechen, das er am 25. Januar 2023 gegeben hatte – ebenfalls im Bundestag – und jüngst nochmals beim Bürgerdialog in Mannheim am 2. November 2023 – wobei er den Sachverhalt mit der Entschädigung bereits bezahlter Doppelbeiträge ausklammern wollte. Aber mit dem sofortigen Stopp ist es bislang noch nichts geworden. Was nun, Herr Bundeskanzler?

    www.dvg-ev.org

    Text und Foto-Animation: Thomas Kießling

    Redaktion: Andreas Reich

  • Die Krankenkassen schlagen schon wieder Alarm

    Die Krankenkassen schlagen schon wieder Alarm

    Sie drohen erneut mit Beitragserhöhungen: die Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) wollen im kommenden Jahr an die Beitragszahler ran.

    Die Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung würden deutlicher steigen als erwartet, die Reserven seien aufgebraucht. Letzte Lösung sind laut Statements des GKV-Spitzenverbands in dieser Woche deutlich höhere Beiträge für kommendes Jahr – und das als die bislang rund 14,6 Prozent vom Lohn und den Renten und den Zusatzbeitrag zwischen 0,9 und 2,7 Prozent. Oder das drohende Defizit werde gänzlich mit Steuermitteln ausgeglichen.

    Von alldem hält der DVG – Verein der Direktversicherungsgeschädigten e.V. gar nichts und hat zu dem sich jährlich wiederholenden Lamento der GKV bereits am 13. Februar 2023 vorgerechnet und ein riesiges Einsparpotenzial aufgezeigt:

    + Wegfall von unzähligen und überbezahlten Krankenkassen-Strukturen, die zu 95 % sowieso die gleichen Leistungen erbringen. Derzeit gibt es noch 95 gesetzliche und rund 50 private Krankenkassen. Diese haben im Schnitt mindestens zwei Vorstandsmitglieder – beide Jahressaläre zusammengerechnet liegen bei rund 550.000 €, macht bei insg. 145 Krankenkassen Gehälter von rund 160 Millionen Euro Ausgabe – allein an die Vorstände!

    Übrigens: andere Länder kommen mit weit weniger Krankenkassen aus, z.B. gibt es in Dänemark, Spanien, Slowenien und Polen nur je eine Kasse, 3 in der Slowakei, 4 in Israel und 7 in Tschechien. In Großbritannien, Portugal und Italien wird die Gesundheitsversorgung gleich aus Steuergeldern finanziert

    + Wegfall der Doppelstrukturen im Gesundheitswesen (gesetzlich/privat versichert) allgemein sowie parallel in der Altersversorgung (Rente/Pensionen)

    + Eine einzige Bürgerversicherung für das Gesundheitswesen (wie auch für die Rente), das wäre mal gerecht – man kann übrigens dieses System bequem aus Österreich (oder aus Schweden) übernehmen. Dazu hat der DVG e.V.  im vergangenen Jahr zwei Symposien organisiert – in Chemnitz und Frankfurt, um Öffentlichkeit und Politik aufzuklären und zu informieren

    + JedeR BeitragszahlerIn zahlt ein und jeder erhält Leistungen!

    Denn bei den Beamten zahlt allein der Dienstherr (Bund, Länder und Gemeinden), also wir alle, die Bürgerinnen und Bürger, über unsere Steuern, die Hälfte der KV-Kosten für diese Personengruppe.

    „Die GKV könnte ihre Jammerei ruhig beenden, müssten endlich einmal richtig  rechnen, dann würde sie zunächst bei sich kräftig sparen“, so der DVG.

    DVG-Mitglieder sind einer der Hauptzahler des GKV-Systems

    Die Direktversicherten und die Betriebsrentner sind seit 2004 aufgrund des perfiden GMG, dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz, mit einem zusätzlichen ungerechtfertigten „Jahresbeitrag“ von rund 300 Millionen Euro einer der großen zusätzlichen Zahler des GKV-Systems.

    Text: Thomas Kießling

    Redaktion: Andreas Reich

    Foto: Pixabay

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