Author: Andreas Reich

  • Die Krankenkassenbeiträge und Rente: warum nicht auch im Losverfahren? Wär` auch nicht ungerechter als bisher

    Die Krankenkassenbeiträge und Rente: warum nicht auch im Losverfahren? Wär` auch nicht ungerechter als bisher

    Liebe Leserinnen und Leser,

    in Deutschland bahnt sich ein neues Zeitalter der Gerechtigkeit an: Die Bundesregierung plant, die Rentenreform und die Wiedereinführung des Wehrdienstes im Losverfahren zu verbinden. Das Motto: Wer zuerst kommt, zahlt zuerst – und wer Glück hat, kommt früher in den Ruhestand.

    Das neue Renten-Losverfahren

    Ab 2026 soll jeder Bürger beim 18. Geburtstag nicht nur seinen Personalausweis, sondern auch ein Renten-Los erhalten. Wer das große Los zieht, darf bereits mit 55 in Rente gehen – mit vollen Bezügen und einem Sack Kartoffeln als Bonus. Die anderen müssen weiterhin bis 70 arbeiten, dafür aber mit der Hoffnung, dass sie beim nächsten Mal mehr Glück haben.

    Wehrdienst im Glücksspiel-Format

    Parallel dazu kehrt der Wehrdienst zurück – allerdings nicht mehr als Pflicht, sondern als Lotterie. Jeder, der das Renten-Los nicht gewinnt, wird automatisch für das Wehrdienst-Los registriert. Wer gezogen wird, darf sich für zwei Jahre beim Bund verpflichten – mit der Option, nach der Dienstzeit ein weiteres Renten-Los zu ziehen. Die Bundeswehr wirbt bereits mit dem Slogan: „Zwei Jahre Schützengraben, ein Jahr früher Rente!“

    Die Expertenmeinung „Das ist die gerechteste Lösung, die wir je hatten“, sagt ein führender Politiker. „So entscheidet nicht mehr das Alter, sondern das Schicksal. Wer Pech hat, arbeitet länger und dient dem Vaterland. Wer Glück hat, genießt die Früchte der Demokratie – und zwar im Liegestuhl.“

    Die Bürger reagieren

    Die Reaktionen sind gemischt. Während einige sich auf die Chance freuen, früh in den Ruhestand zu gehen, befürchten andere, dass bald jeder zweite Rentner eine Militäruniform trägt. „Ich hoffe, das Los entscheidet, ob ich in die Rente oder in die Kaserne gehe“, sagt ein junger Berliner. „Hauptsache, ich muss nicht beides gleichzeitig.“

    Fazit

    Deutschland setzt auf Zufall statt auf Planung. Wer weiß, vielleicht ist das die Zukunft: Renten, Wehrdienst und sogar die Wahl des Kanzlers werden bald per Losverfahren entschieden. Denn eines ist sicher: In Deutschland wird Gerechtigkeit jetzt per Ziehungsgerät garantiert.

    Mit militärisch-präzisen Grüßen, Ihr Krankenkassen- und Rentenreporter

    PS und Kommentar: Ähnliches ist im Übrigen auch für andere Bereiche des täglichen Lebens geplant, u.a. für die Erhebung der Krankenkassenbeiträgen und der Pflegeversicherung sowie für die Abschaffung der Doppelverbeitragung. Ungerechter würde es bestimmt auch nicht.

    Text: Thomas Kießling

    Foto: Pixabay

    Redaktion: Andreas Reich

  • Betriebsrenten: DRV sieht negative Folgen

    Betriebsrenten: DRV sieht negative Folgen

    Entgeltumwandlung: “Einnahmausfälle” und Abschläge auf die Rente

    Text: Reiner Korth  15.11.2025       Bild: Deutscher Bundestag und DRV-Bund

    Sozialministerin Bärbel Bas, SPD hat das “Zweite Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung” auf den Weg gebracht, im Volksmund auch genannt “Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz”.

    In einer öffentlichen Anhörung am 06.11.2025 hat auch die Deutsche Rentenversicherung (DRV Bund) ihre Stellungnahme abgegeben. Und diese fällt wenig schmeichelhaft aus, auch wenn die Formulierungen freundlich gewählt sind.

    “Verringerte Anwartschaften” führen zu Rentenverlust

    Die DRV erklärt in ihrer Stellungnahme: “Die durch die Sozialversicherungsfreiheit verringerten Entgelte (Beiträge) führen zu verringerten Rentenanwartschaften.” Auf Deutsch übersetzt heißt das: Weil die Beiträge zur Betriebsrente oder Direktversicherung in der Beschäftigungszeit durch Entgeltumwandlung “vor Steuer” und “beitragsfrei” in der Renten- und Krankenversicherung abgeführt werden, werden für die Höhe dieser Beiträgszahlungen auch keine Rentenpunkte angesammelt.

    Entgeltumwandlung mit negativen Folgeerscheinungen für alle Rentner

    Die geringeren “beitragspflichtigen Entgelte führen auch bei anderen Leistungen, z. B. Kranken-, Arbeitslosen-, und Übergangsgeld, zu einem verringerten Leistungsumfang”, führt die DRV weiter aus. Also, fassen wir kurz und bündig zusammen:

    1. In der Arbeits- und Ansparphase zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, jeder keine Steuer und keine Beiträge in die Sozialversicherungen, wie Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung.

    2. In der Auszahlungsphase der Betriebsrente zahlt der Arbeitnehmer allein die vollen Beiträge für die Krankenkasse (ca. 21 %), der Arbeitgeber beteiligt sich nicht.

    3. Wegen der weniger gezahlten, reduzieren Beiträge in die Rentenversicherung bekommt der Arbeitnehmer später weniger “individuelle”, also persönliche, staatliche Rente aus der DRV.

    4. Die DRV muß jährliche “Einnahmeausfälle” hinnehmen wegen der durch die Entgeltumwandlung bedingten, geringeren Beitragszahlungen. Diese Einnahmeausfälle der DRV führen über die Jahre dazu, dass sich das sozialversicherungspflichtige Durchschnittentgelt verringert”. Was auf Deutsch nichts anderes heißt:
    Die Entgeltumwandlung für Betriebsrenten und Direktversicherungen führt mittelfristig zu einem niedrigeren Rentenniveau insgesamt für alle Rentner in Deutschland. Folglich bekommen später alle Rentner weniger staatliche Rente, auch die, die nicht auf eine Direktversicherung angespart haben. Das ist in hohem Maße eine total soziale Ungerechtigkeit.

    5. Die DRV sieht dann auch in der “Ausweitung der Entgeltumwandlung” einen “negativen Effekt zu Lasten der Versichertengemeinschaft”.

    Dieses Betriebsrentenstärkungsgesetz ist eine Mogelpackung

    Unser Fazit:
    Für den Arbeitnehmer, Versicherten und späteren Betriebsrentenempfänger ändert sich wenig bis gar nichts. Was dieser an zusätzlicher Betriebsrente dazu gewinnt verliert er auf der anderen Seite bei der staatlichen Rente. Die Gewinner des Entwurfes sind wieder mal die Versicherungsgesellschaften, die neue, geförderte Verträge verkaufen können und der Staat selber, weil die Entgeltumwandlung zu einer Absenkung des staatlichen Rentenniveaus insgesamt  führt. Für den sparenden Arbeitnehmer bedeutet die ganze Regelung nur “Linke Tasche, Rechte Tasche”. Er ist in diesem System erneut der Verlierer.

  • VBL – Aus der Traum – von der schönen Betriebsrente sind dann mal 20% weg

    VBL – Aus der Traum – von der schönen Betriebsrente sind dann mal 20% weg

    Text: Rainer Ochmann     Bild: VBL

    In seiner neuen Broschüre aus dem November 2025 sendet der VBL einen Weckruf an die aktiven und ehemaligen Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes und titelt

    „BÖSE ÜBERRASCHUNG BEI DER BETRIEBSRENTE“

    Ganz neu ist das Thema ja leider nicht, kommt damit aber bei den Betriebsrentner im öffentlichen Dienst mit aller Deutlichkeit an.

    Für alle VBL-Produkte (VBLklassik, VBLextra und VBLdynamik) sind volle Abzüge bei der Kranken- und der Pflegeversicherung zu leisten. Jeder, der nicht privat versichert ist, muss diese Abgaben zahlen. Das heißt, seine VBL-Rente wird um mehr als 20% gekürzt – etwa ein Fünftel der Auszahlung ist dann mal weg. Und das gilt auch für Beiträge, die die Versicherten mal selber beigesteuert haben – und dafür eventuell schon einmal Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben.
    Direkt betroffen sind circa 1,4 Millionen VBL-Rentner.

    Aber keine Angst: wer noch aktiv im Dienst ist, den holt es später ein.

    Gegen diese Doppelverbeitragung setzt sich der DVG zur Wehr. Ganz besonders kritisiert er die Rückwirkung des Gesetzes auch für Verträge, die bereits in den Jahren vor 2003 abgeschlossen und bespart wurden. Zu bemängeln ist auch die fehlende Aufklärung hinsichtlich der zu erwartenden Sozialabgaben. Die Sparer wurden lange im Dunkeln gelassen und hofften auf eine höhere VBL-Rente. Das böse Erwachen kommt häufig erst bei der ersten Auszahlung!

    So zieht also der Staat einen guten Teil seiner Bediensteten über den Tisch.

    Der DVG warnt viel Berufsgruppen ausdrücklich vor dieser Beitragsfalle und empfiehlt, Produkte der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) vor Vertragsabschluss sehr sorgfältig zu prüfen. Wenn der Arbeitgeber nur die gesetzlich vorgeschriebenen Zuschüsse von 15% leistet, ist die bAV für den Versicherten ein Minusgeschäft.

    Merke: es ist nicht alles gut, was der Arbeitgeber fördert!

    Was tun?  Frage nach! – Sprich mit Anlageberatern! – Wende dich an den DVG!

     

  • Informations – veranstaltung 11.11.2025 – 18:00 Uhr Frankfurt/Main

    Informations – veranstaltung 11.11.2025 – 18:00 Uhr Frankfurt/Main

    DVG – Informationsveranstaltung

    Hotel Hoffmanns Höfe

    Thema:

    Finanzielle Absicherung für Jung und Alt

    – Fakten statt Bullshit-Debatte –

     

     

  • DVG INFO-VERANSTALTUNG IN LEIPZIG AM 20.10.

    DVG INFO-VERANSTALTUNG IN LEIPZIG AM 20.10.

    Text: Rainer Ochmann,            Bild: DVG

    Finanzielle Absicherung für Jung und Alt – Fakten statt Bullshit-Debatte

    Der DVG hatte für den 20. Oktober in Leipzig zum aktuellen Thema der Sicherstellung einer auskömmlichen Altersvorsorge eingeladen.  Dank tatkräftiger Unterstützung der örtlichen Regionalgruppen konnten über Anzeigen in Zeitungen und Online-Einladungen interessierte Bürger angesprochen werden. Ausdrücklich sollten auch jüngere Menschen aktiviert werden, die nach aktueller Gesetzeslage ebenfalls von der Doppelverbeitragung bedroht sind. (more…)

  • Erneut politischer Betrug an Rentnern

    Erneut politischer Betrug an Rentnern

    von: Reiner Korth    13.10.2025;    Bild:    pixabay

    Von 2 000 Euro Aktivrente bleiben weniger als 1.500 Euro netto

    Und erneut werden die Rentner von der Bundesregierung in eine Finanzfalle gelockt. Da wird politisch geworben in den höchsten Tönen, in Presse, Funk und Fernsehen, “2.000 Euro Aktivrente” und das sei ganz natürlich “steuerfrei”. Und alle Rentner glauben natürlich, sie hätten jetzt monatlich 2.000 Euro netto auf ihrem Konto. Aber weitgefehlt, falsch gedacht, und von der Regierung (bewußt?) in die Irre geleitet, um erneut die Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen in der Krankenkasse alleinig den Rentnern aufzubürden.

    Die “Aktivrente 2.000 Euro steuerfrei” ist eine Mogelpackung

    Wie unter anderem im MDR (mdr.de vom 10. Oktober: “wie viel Geld bei Rentnern ankommt”) und im Blog unseres Kollegen Helmut Achatz “vonunruhestand.de” ( https://vorunruhestand.de/2025/09/aktivrente-was-am-ende-wirklich-bleibt/) berichtet wird, soll die Aktivrente eben nicht mit 2 000 Euro im Netto ausgezahlt werden. Die Regierung verspricht uns mal wieder die heile Welt, verschleiert aber mit wohlfeilen Formulierungen die tatsächlichen Planungen. So soll die Aktivrente unter “Progressionvorbehalt” gestellt werden, was nichts anderes bedeutet,  als daß auf die verbleibenden zu versteuernden Einnahmen wegen der Aktivrente ein höherer Steuersatz zu zahlen ist. Und zum Zweiten sollen ebenfalls Sozialabgaben fällig werden. Der Rentner hat die vollen Krankenkassenbeiträge (Arbeitnehmer- plus Arbeitgeberanteil) selbst zu zahlen. Diese liegen zurzeit bei fast 21 % Beitragszahlung.

    Summa summarum betragen die Abzüge auf die Aktivrente dann in etwa 500 Euro und mehr. Es verbleiben also von der so hoch gelobten “2.000 Euro Aktivrente” lediglich nur 1.500 Euro Netto auf dem Konto des Rentners übrig. Die Politik verschleiert erneut und wahrscheinlich ganz bewußt die hohe Abgabenlast.

    Den Krankenkassen fehlt das Geld, hauptsächlich wegen der versicherungsfremden Leistungen. Diese sind laut Gesetz eine gesamtstaatliche, soziale Aufgabe. Aber bezahlen sollen es wieder mal nur die Rentner allein. Politiker und Privatversicherte entziehen sich dieser Sozialverpflichtung. Sie zahlen nicht in die GKV ein. Der gutmütige Rentner wird erneut über komplizierte und versteckte Wortformulierungen überproportional zur Kasse gebeten.

    Eine unbürokratische Alternative ist der 603 Euro Minijob (in 2026)

    Die Minijob Grenze soll in 2026 auf 603 Euro monatlich steigen, auf Antrag völlig abgaben- und steuerfrei für den Rentner. “100 Prozent netto” schreibt dann auch H. Achatz in seinem Blog. Der Minijob garantiere eine einfach gestaltete, wirklich steuerfreie Einnahme “ohne bürokratischen Aufwand”. Vielleicht ist und bleibt der Minijob ja die bessere Alternative als Hinzuverdienst für den Rentner. Die arbeitsfähigen und arbeitswilligen Rentner sollten jetzt auf jeden Fall das Gesetzgebungsverfahren zur Aktivrente ganz penibel verfolgen und sie sollten vor allem auf die versteckten Klauseln in der Abgabenordnung achten. Ansonsten gibt es erneut hinterher ein böses Erwachen für die Rentner, wie im Fall der Doppelverbeitragung von Direktversicherungen schon erlebt. Deshalb kann man nur raten: Seid wachsam.

     

  • Was Sozialgerichte und Politik nicht erkennen wollen

    Was Sozialgerichte und Politik nicht erkennen wollen

    Text: Reinhold Birth 27.09.2025,       Bild:

     

    Artikel 20 Grundgesetz

    (1)  Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
    (2)  Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen
    und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
    (3)  Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind          an Gesetz und Recht gebunden.
    (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand,         wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

    Dieser Artikel ist immer noch gültig und das Fundament unseres Rechtsstaates. Seine Verfassungsgrundsätze und das Widerstandsrecht dürfen in seinem ursprünglichen Bestand und Sinngehalt nicht verändert werden.

    Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden

    Das heißt doch aber, dass der Gesetzgeber mit dem GMG vom November 2003 und die Sozialgerichte dagegen verstoßen haben – das hätte das Bundesverfassungsgericht feststellen müssen – stattdessen hat es die Beschwerde nicht angenommen. Greift da nicht Absatz 4 des Artikel 20 – siehe oben?

    Die Deutsche Rentenversicherung erklärt im Renten ABC auf Seite 50 Weder der Gesetzgeber noch seine nachgeordnete Verwaltung dürfen eigenständig Gesetze beschließen, die nachteilig die Lebensplanungen ihrer Bürger verändern – (wenn sie das doch tun, dann) dürfen die Gesetzesänderungen nur zukunftsorientiert und mit Übergangsregeln bzw. Ausnahmen geregelt werden.

    Daran hat sich niemand gehalten – wie kann das sein, dass das bisweilen hingenommen wird?

    Wichtige Ausprägungen sind dabei die Rechtssicherheit (Klarheit des Gesetzes), der Zugang zu unabhängigen Gerichten (sind sie das wirklich?) und das Prinzip der Verhältnismäßigkeit staatlichen Handeln – ist alles noch im Gleichgewicht?

    Die Zeit bringt es mit sich, dass wir Inzwischen zwei Gruppen haben:

    1. Mitglieder, mit Verträgen vor 2004
    2. Mitglieder, mit Verträgen nach 2004

    Wir kämpfen für beide, denn wir wollen, dass dieser Mist ein Ende hat und sagen auch allen Jüngeren: “lasst die Finger von dieser Altersvorsorge – es gibt wirklich etwas Besseres bei dem euch keine 20 % Eurer Sparleistung genommen werden und ihr heute noch obendrein die Steuern zahlen müsst.

    Die Sozialgerichte berufen sich unverändert auf Urteile des Bundessozialgerichts, wie dieses: BSG vom 30.03.2011, „Az.: B 12 KR 16/10 R“ / siehe: https://openjur.de/u/169327.html. Hier wird nicht nach vererbbaren Einkommen oder aus Bonuszahlungen unterschieden und alles dem Rentenähnlichen Einkommen nach §237 SGB V vereinnahmt. Ob Sie sich für die Betriebsrente oder die Kapitalauszahlung entscheiden, ist egal – beide zahlen das Gleiche – der eine nur etwas schneller auf 10 Jahre begrenzt – dafür das Doppelte – der andere lebenslang. Der Vertrauensschutz ist gestrichen.

    Die Richter spielen mit, berufen sich auf das höchstrichterliche Urteil und das oberste Gericht lässt keine Beschwerden zu – Rechtsstaat adé.

    Die Folge ist, dein Erspartes steht dir nicht mehr – wie geplant zur Verfügung. Die Rechtslage, die zum Zeitpunkt deines Vertragsabschlusses gegolten hat, wurde einfach geändert.

    Das Bundessozialgericht streicht den Vertrauensschutz und das Bundesverfassungsgericht entscheidet die Nichtannahme – begründet, dass der Beschwerdeführer sich nicht ausreichend mit dem Vertrauensverlust auseinandergesetzt hat – siehe: BVerfG, Beschluss vom 17.06.2020, Az.: 1BvR 1134/15

    /https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/06/rk20200617_1bvr113415.html

    Wollen wir das hinnehmen?

    Und wie verhält es sich bei der weiteren Prüfung des Grundgesetzes?

    • Ist die Menschenwürde nicht verletzt, wenn dir etwas gestohlen wird?
    • Wird dir die freie Entfaltung gegeben, wie du deinen Lebensabend verbringen möchtest möchtest?
    • Sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich, oder?
    • Sind Riesterverträge besser gestellt, weil hier die Doppelverbeitragung nicht angewandt wird?
    • Hat man 2004 ausschließlich die Betriebsrentner mit der Doppelverbeitragung belastet?
    • Werden die DV-Geschädigten durch die 120er Regelung nicht doppelt so hoch belastet, als alle anderen Rentner?
    • Haben Rentner bei dem gleichen Beitragssatz wie die Arbeitnehmer auch Anspruch auf Krankengeld?
    • Wird im Sozialrecht, wie im Steuerrecht der Vertrauensschutz gewährt?

    Und was ist mit dem Eigentumsschutz nach Artikel 14 GG – wird anerkannt, dass deine Beitträge an die Lebensversicherung aus deinem versteuerten und verbeitragten in deinem Eigentum befindlichen Gehalt finanziert wurde?

    Sozialrichter haben eine große Verantwortung, für eine gerechte Gesellschaft zu sorgen und als 3. Gewalt unseres Rechtsstaates den Gesetzgeber zu kontrollieren. Dieser Verantwortung kommen sie nicht nach, denn ihre Unabhängigkeit steht nur noch auf dem Papier, weil kein eigenständiges Urteil sprechen, sondern sich ausschließlich auf das Bundessozialgericht berufen.

    Wenn aber politisch gewollt ist, dass die Menschen für ihr Alter vorsorgen, um sie dann mit höheren Kranken- und Pflegekassenbeiträge zu belasten, verlieren die Menschen das Vertrauen in den Rechtsstaat. (so oder so ähnlich eine der Thesen des SPD-Fraktionsvorsitzenden Mathias Miersch).

    In der Schule haben wir gelernt, dass Richter unabhängig sind – dieser Rechtsgrundsatz wird wegen derer Karriere oder Pension Willen nicht mehr praktiziert – eine Richterin sagte dazu: „wir haben keine Lust, ständig die Gesetze zu ändern.“ Deren Aufgabe ist ja auch Recht zu sprechen – und zwar nach eigenem Ermessen und Gewissen.

    Der geschätzte Bundestagsabgeordnete (1998 bis 2021) Hans Jürgen Irmer hat dazu am 28.03.2018 in den Tagesthemen treffend gesagt: „Es mag rechtlich korrekt sein, aber moralisch korrekt ist es nicht“

     Ist die Moral also an der Garderobe abgegeben?

    Sind dafür auch die öffentlichen Äußerungen von Altbundeskanzler Scholz – der die beschriebene Rechtslage als Mist bezeichnet hat und auch versprochen hat, das zu ändern – Beleg? Als Beispiele seien genannt die gefilmten Dokumentationen  am:

    • 09.2021 (Wahlkampfveranstaltung in Münster)
    • 09.2022 (Bürgerdialog in Essen)
    • 01.2023 (aktuelle Stunde im Bundestag)
    • 05.2023 (Bürgerversammlung Bendorf)
    • 11.2023 (aktuelle Stunde im Bundestag) oder
    • 02.2024 (Kanzlergespräch in Dresden), (verdammt noch mal) warum versteht das denn keiner?
  • Schmerzliche Abzüge bei der Altersvorsorge

    Schmerzliche Abzüge bei der Altersvorsorge

    von Reiner Korth   05.10.2025,        Foto: DVG

    “Ein Fünftel des Ersparten ist futsch”

    “Ein Fünftel des Ersparten ist futsch”, so titelt die Thüringer Allgemeine in ihrer online Ausgabe vom 03.10.2025. Die Thüringer DVG Mitglieder Gerd Heimbürger und Thomas Rogge berichten über ihre Erfahrungen mit einer angesparten Direktversicherung zur Altersvorsorge und haben “eine böse Überraschung” erlebt.

    Sie “raten dann auch von dieser Form der Altersvorsorge ab”.

    Wie es die Rentner in Deutschland erst kürzlich mit der nachträglichen Erhöhung des Pflegebeitrages erlebt (Beitrag auf eine Rente, die nie ausgezahlt wurde!) haben, so sind die Rentner auch beim Ansparen einer Direktversicherung arglistig vom Staat getäuscht worden. Thomas Rogge nennt die nachträgliche Beitragszahlung in Höhe von 20 % auf ausgezahlte Direktversicherungen dann auch “formalrechtlich legalisierter Betrug”.

    Staatlicher Betrug, der nicht einklagbar ist?

    Es scheint langsam zur Tagesordnung zu werden in diesem demokratischen Staat, daß sich die Regierung im Sozial- und im Rentenrecht über normative Vorgaben des Verbraucherschutzes per eigener Gesetzgebung einfach hinwegsetzen darf. Pflegebeiträge auf Renten, die nie gezahlt wurden und keiner klagt an. Kein Aufschrei in dieser Republik. Eine nachträglich eingeführte Doppelverbeitragung von Direktversicherungen mit erheblichem Verlust (20 %) und das Bundesverfassungsgericht (BverfG) begründet: “ein direktes Rückwirkungsverbot ist im Sozialrecht nicht erkennbar.” Der Bürger dieses Landes wird also mit Vorsatz nachträglich seiner Ersparnisse beraubt und formaljuristisch wird das von unserer Rechtsprechung als in Ordnung befunden. Mit diesem Vorgehen haben die staatlichen Instituitonen das Vertrauen in die private und betriebliche Altersvorsorge massiv zerstört.

    “Versteckte Kosten bei betrieblicher Altersvorsorge”

    In dem Bericht der Thüringer Allgemeine wird dann auch ausführlich auf die “versteckten Kosten” in der Altersvorsorge hingewiesen. Weil es keinen Bestandsschutz gibt für Altverträge, weil der Verbraucherschutz ausgehebelt wird, weil der Staat zu jeder Zeit beliebig, auch rückwirkend (kein Rückwirkungsverbot im Sozialrecht) auf Rente und Altersvorsorgeverträge die Beiträge und Abgaben erhöhen kann. Aber die Generation der heutigen Arbeitnehmer wird langsam wach und wird sich bewußt: staatlich geförderte Verträge zur Altersvorsorge werden allzuoft zu einem Verlustgeschäft. So berichtet der Münchener Merkur in seiner Ausgabe vom 25.09.2025:  “Hunderttausende haben ihre Riester-Rente gekündigt, weil sie wenig rentabel ist”.

    Die Arbeitnehmer müssen Altersvorsorge neu denken

    Es ist an der Zeit, daß die jungen Arbeitnehmer realisiseren, dass staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte eine stark risikobehaftete Sparanlage darstellen. Die Gründe sind: kein Bestandsschutz für Altverträge, nachträgliche Beitragserhbeung durch den Staat, der Verbraucherschutzz ist ausgehebelt, kein Kündigungsrecht. Die Arbeitnehmer sollten prüfen, ob sie sich nicht besser ihren Lohn komplett Netto auszahlen lassen und dann mit diesem Geld privat in andere Spareinlagen für ihre Altersvorsorge investieren. Der Weg der betrieblichen Altersvorsorge hat inzwischen eine sehr schlechte Beurteilung erfahren. Die Erfahrungen der heutigen Rentner zeigen, betriebliche Altersvorsorge wird zu einem Verlustgeschäft.

  • Wie läßt sich besser vorsorgen für das Alter?

    Wie läßt sich besser vorsorgen für das Alter?

    Bild: SWR

    DVG Mitglied Friedemann Heinz berichtet im SWR über seine Verluste

    Ein Kommentar von Reiner Korth zum SWR1 Beitrag “Schmerzliche Abzüge”,   04.10.2025

    Die SWR1 Sendung “Marktcheck” beschäftigt sich in ihrem Beitrag am 04.10.2025 mit den Themen der privaten und der betrieblichen Altersversorgung, im Speziellen mit drei illustrierten Beispielen: einem Riester Rentenvertrag und mit zwei Verträgen einer Direktversicherung. In diesem Fernsehbeitrag erklärt unser DVG Mitglied Friedemann Heinz, wie seine zwei Verträge einer Direktversicherung nachträglich zu einem herben Verlustgeschäft geworden sind.

    Das Fazit zu der Sendung insgesamt: Gegen Riester Verträge mit bestimmten Kürzungsklauseln zum Rentenfaktor läuft zurzeit eine Musterklage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, die jetzt in der Revision beim BGH behandelt wird. Und Direktversicherungen werden als völlig unattraktiv eingestuft, weil sie “keine nennenswerte Rendite” abwerfen und durch die “Doppelverbeitragung” sogar in eine negative Rendite abrutschen können. Im Klartext gesprochen bedeutet das: Die Doppelverbeitragung führt dazu, daß der Sparer der Altersvorsorge weniger ausgezahlt bekommt als er netto eingezahlt hat (“negative Rendite” bedeutet eben “Abzüge” anstelle von “Zinsen”).

    Besser vorsorgen mit ETF Produkten am Kapitalmarkt

    Die Finanzjournalistin Sternberger-Frey rät dann auch ganz unverhohlen den jungen Leuten heute, für die Altersvorsorge andere Finanzprodukte am Kapitalmarkt zu wählen und ordnet u. a. ETF Sparpläne als eine bessere Alternative ein. Und sie rät vor allem auch, diese Sparpläne “außerhalb der betrieblichen Altersvorsorge” abzuschließen, um eben die hohen Sozialabgaben der Doppelverbeitragung zu vermeiden.

    Die große Ungerechtigkeit im Sozialsystem

    Was man in dem SWR1 Beitrag eben aber auch erkennen kann, was aber nicht entsprechend gewichtig thematisiert wurde, das ist die unterschiedliche juristische Behandlung von Riester Verträgen und Sparverträgen einer Direktversicherung. Beide sind Sparpläne zur Altersvorsorge, die aber aus rein politischen Gründen juristisch unterschiedlich bewertet werden. Wie im Beitrag zu sehen, klagt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen die Versicherung Allianz wegen der “nachträglichen Reduzierung des Rentenfaktors”, welche später zu einer geringeren Netto Rente führt. Das OLG Stuttgart hat die Rückwirkungsklausel für unrechtens geurteilt. Die Berufung liegt jetzt dem BGH zur Entscheidung vor. Völlig anders sieht es dagegen im Falle der Direktversicherungen aus. Da hat der Gesetzgeber 2004 mit der Einführung des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes ebenfalls “nachträglich” eine “Beitragszahlung an die Krankenkassen” eingeführt, welche die Netto Auszahlung einer Direktversicherung mit .20%. erheblich einkürzt. Gegen diese “nachträgliche Doppelverbeitragung” hat das BverfG die Klage jedoch nicht angenommen.

    Der Verbraucherschutz wird ausgehebelt

    Das ist die ganz große Ungerechtigkeit in unserem Sozialsystem: wenn eine Versicherung “nachträglich” in laufenden Veträgen den Rentenfaktor kürzt, ist eine Klage juristisch zulässig. Wenn die Politik “nachträglich” in laufenden Verträgen der Direktversicherung eine Doppelverbeitragung einführt, dann wird der Verbraucherschutz juristisch nicht gewürdigt.

    Verträge im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge sind hoch risikobehaftet

    Da bleibt dem Verbraucher und Arbeitnehmer nur eine Konsequenz: Unter diesen volatilen Randbedingen Hände weg von Verträgen der betrieblichen Altersvorsorge. Sie verschlingen hohe Verwaltugskosten, fahren, wenn überhaupt, eine ganz geringe Rendite ein und werden dann durch die Dopperverbeitragung zum Verlustgeschäft.  Zumindest in der überwiegenden Mehrzahl der gängigen Vertragskonstrukte. Durch diese politischen Entscheidungen wurde das Vertrauen in die betriebliche Altersvorsorge absolut zerstört.

    Den ganzen Beitrag anschauen in der ARD Mediatek unter:

    https://www.swr.de/video/sendungen-a-z/marktcheck/schmerzliche-abzuege-bei-privater-altersvorsorge-100.html?at_medium=social&at_campaign=info%40swr.de&at_source=webshare

  • Wird der Sozialstaat bewußt demontiert?

    Wird der Sozialstaat bewußt demontiert?

    Text: Andreas Reich DVG e.V.       Bild: pixabay

    Wenn man die Nachrichten der letzten Tage so liest und die Geschichte der Finanzierung der letzten über 60 Jahre verfolgt, dann heißt das eindeutig „Ja“.

    Seit 1957 werden alle Sozialversicherungen für Pflichtversicherte um Billionen (Rentenversicherung) und Milliarden (Krankenkassen) Euro von den Bundesregierungen betrogen. “Versicherungsfremde Leistungen“, die als gesamtgesellschaftliche Leistungen vom Staat den Sozialversicherungen aufgebürdet wurden, wurden und werden nicht vom Staat in vollem Umfang finanziert. Diese gesamtgesellschaftlichen Sozialleistungen wurden und müssen deshalb mit Beitragsgelder der Arbeitnehmer zusätzlich finanziert werden. Das heißt, die Beitragsgelder der Beitragszahler werden zweckentfremdet durch die Sozialversicherungen ausgegeben und damit werden über diesen Konstrukt die Leistungen für die gesetzlich Versicherten de facto gekürzt, z.B. beim Rentenniveau auf 48% liegt, dank der Regierungen seit 1957. Dies und die öffentlichen Diskussionen zeigen, wie hauptsächlich die Rentner in Deutschland  von der Politik zur Finanzierung der “versicherungsfremden Leistungen” benutzt wurden und weiterhin werden. Wie sind die bis Ende 2023 angefallenen, fehlenden über 1 Billion Euro anders zu erklären?

    Aber nicht nur in der Rentenversicherung werden Rentner jährlich betrogen, auch werden zusätzliche Einnahmen bei den Rentnern für die Steuer und bei den Krankenkassen abgezogen. So wurde nach einer Nullfinanzierung bei den versicherungsfremden Leistungen im Jahr 2002 (lt. Untersuchung der Hans Böckler Stiftung waren das 22 Mrd. Euro) ein Jahr später auf Grund fehlender Gelder in der Krankenkasse unter Mithilfe des Verbandes der Gesetzlichen Krankenversicherer (GKV) von der SPD-Grünen Regierung mit Beteiligung der CDU das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) beschlossen wurden. Damit wurden auf einmal Kapitallebensversicherungen mit Entgeltumwandlung nachträglich als Betriebsrenten eingestuft. Und obwohl bei diesen Versicherungen keine Gelder durch die Arbeitgeber geflossen sind, so werden sie wie die allgemeinen Betriebsrentner behandelt, die durch Gelder der Arbeitgeber finanziert wurden.

    Für Versicherungen, die vor 2004 abgeschlossen wurden wird das Gesetz, § 229 SGB V rückwirkend angewandt, ein Bestandsschutz wie bei der Riester-Rente wurde und wird bei Direktversicherungen nicht gewährt!!!

    Doch kommen wir zu den in den letzten Wochen geäußerten Vorstellungen von Regierung, Sachverständigen, Arbeitgeberpräsident, Rentenversicherung und der Wirtschaftsweisen Veronika Grimm.

    Beginnen wir im August:

    Der MDR meldet: Falsch berechnete Renten – Wen trifft es am meisten? Hier geht es um die Erhöhung der Beiträge für die Pflegeversicherung, die bei den Rentnern erst nach der Erhöhung der Renten im Juli 2025 erfolgte.
    Focus: Gewaltiger Anstieg – Pensionskosten sollen sich mehr als verdreifachen.
    Frankfurter Allgemeine: Private Renten-Vorsorge: Sozialverband (SOVD) will Beiträge in gesetzliche Rentenversicherung ermöglichen;
    Frankfurter Allgemeine: Rente mit 70 reicht nicht: Wirtschaftsweiser nennt unangenehmen Plan;
    T-Online: Ex-Rentenchef warnt vor Systembruch – Eine unterschiedliche Anhebung von Renten sieht der ehemalige Chef der Rentenversicherung als rechtlich bedenklich an. Er spricht eine Warnung aus;
    T-Online: (Ein kaputtes System) Warum die Betriebsrente ein radikales Update braucht.
    Welt
    : DGB-Chefin Fahimi hält den Sozialstaat für finanzierbar und lehnt Leistungskürzungen in Bürgergeld und Renten ab.

    Focus: DIW Präsident Fratzscher setzt die „Boomer“ auf die Renten-Anklagebank, aber verschweigt Entscheidendes.
    T-Online: (Die Reform des Sozialstaats). Merz will “schmerzhafte Entscheidungen“ treffen.

    September:
    Der Westen: Am Volk vorbei regieren? Mehrheit will völlig andere Reformen als die Merz-Regierung.
    Die Zeit: Bunderegierung will mit neuem Gesetz für mehr Betriebsrenten sorgen
    dts-Nachrichtenagentur: Wirtschaftsweise Veronika Grimm fordert tiefgreifende Reformen
    gegen-hartz: Beirat will die Rente stark einkürzen
    Ruhr24: Rentner ins Pflichtjahr -„Wer Kreuzfahrten macht, kann auch der Gesellschaft helfen“.

    Solche und weitere Meldungen erscheinen täglich in der Presse, aber die tatsächlichen Wahrheiten werden verschwiegen oder falsch dargestellt.

    Jede Nachrichtenmeldung über die Bezuschussung der Sozialversicherungen verschweigt, dass diese Bezuschussung eigentlich die notwendigen Gelder sind für die Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen. Das sind sozusagen die Beitragszahlungen des Staates für Leistungen, die nicht durch Beitragszahlungen der Verursacher gedeckt sind. Nur leider zahlt der Staat nur einen kleinen Zuschuß, aber nicht in der Höhe der Ausgaben dieser Leistungen, obwohl diese Sozialleistungen von gesamtgesellschaftlichem Interesse seien (Homepage des Bundesgesundheitsministeriums über versicherungsfremde Leistungen).

    Ebenfalls wird auf dieser Seite des BMG auch darauf hingewiesen, dass für diese Leistungen jährlich eine Pauschalsumme im Haushalt eingeplant wird. Nur geht diese Pauschalsumme vollständig am Bedarf vorbei, sie ist viel zu niedrig angesetzt.

    Zu den “versicherungsfremden Leistungen” gehören Kriegslastenfolgen in der Rentenversicherung,

    Schwangerschaft, Mutterschaft sowie die Kosten für die Familienversicherung (wie angehörige Kinder) in der Krankenversicherung.

    Selbst der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages schreibt in seinen Ausführungen zu den versicherungsfremden Leistungen, dass diese eigentlich komplett aus Steuern zu finanzieren sind.

    Viele dieser Ratgeber, die unbedingt in die Sozialsysteme eingreifen wollen, sind als Staatsdiener, Beamte und Abgeordnete tätig und bekommen viele zusätzliche Beihilfen, wie zusätzliches Kindergeld, Zuschüsse zu Arztkosten und die komplette Finanzierung ihrer Pensionen. Wie beteiligen sich diese Personen an der Finanzierung gesamtgesellschaftlichen Sozialaufgaben des Staates? Ich denke, ausser immer neue “Forderungen” aus den Sozialversicherungen beteiligen sich diese Personen überhaupt nicht an der Finanzierung, aber lassen sich ihr eigenes Leben auf Kosten des Staates finanzieren.

    Andreas Reich, DVG-e.V.

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