Author: Andreas Reich

  • Das 2. Betriebsrentenstärkungs-gesetz “ist bullshit”

    Das 2. Betriebsrentenstärkungs-gesetz “ist bullshit”

    Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

    von Reiner Korth – 11.09.2025

    Junge Arbeitnehmer/innen werden in die Falle gelockt

    Kürzlich hat Sozialministerin Bärbel Bas, SPD die Diskussionen um Einsparungen beim Bürgergeld als “bullshit” bezeichnet. Mit diesem Kraftausdruck kann man ebenfalls ihren Gesetzentwurf zur “Stärkung der Betriebsrente” belegen, der in diesem Herbst im Bundestag beraten werden soll. Im Gesetzentwurf schreibt Sozialministerin Bärbel Bas “Die betriebliche Altersversorgung … muss quantitativ und qualitativ weiter ausgebaut und gestärkt werden”. Und auf ihrer Internetseite schreibt die Ministerin:  “Mit dem Gesetz sollen gute Betriebsrenten eine noch höhere Verbreitung finden.”

    Aber es gibt keine “guten Betriebsrenten” mehr. Das haben inzwischen die jungen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen auch verstanden. Die Zahlen der Neuabschlüsse sind rückläufug. Und das mit vollem Recht.

    Sparen auf Betriebsrente ist zum Hochrisikogeschäft geworden

    Das zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz ist voll des Lobes über die Fördermöglichkeiten eines Vertrages über betriebliche Direktversicherungen. Zuschuß des Arbeitgebers (mindestens 15 %) und Steuerersparnis.  Ein großes Ziel sei “die Stärkung von Betriebsrenten für Geringverdiener”. Aber, die Ministerin redet hier nur über die eine Seite der Medaille, nämlich die gute Seite in der Sparphase des Versicherungsvertrages. Was Sie verschweigt, das sind die hohen und nicht mehr kalkulierbaren staatlichen Abgaben bei der Auszahlung. Die jungen Leute werden hier mit wohlklingenden Worten von der Ministerin angeworben, über die Risiken allerdings werden sie nicht aufgeklärt. Der Staat täuscht die Sparer und führt sie auf einen falschen Weg.

    Später doppelte Abgaben in der Rentenbezugszeit

    Was der Staat den jungen Sparern verschweigt. Der Arbeitnehmer spart heute Steuern durch die monatliche Einzahlung eines Sparbeitrages, aber:  da im Alter die Rente ebenfalls voll zu versteuern ist, ist die Steuer ein Nullsummenspiel für den Rentner. Sehr schlimm sieht es jedoch im Sozialbereich aus. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sparen in der Beitragszeit jeder 10 % Krankassenbeitrag, aber: in der Rentenphase zahlt  dann der Arbeitnehmer die vollen 20 % allein. Der Sparbeitrag (in der Regel monatlich 150 oder 200 Euro) wird “vor Steuer” abgezogen. Das heißt auch:  Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen dafür nicht in die Rentenversicherung ein. Das Ergebnis ist: später fehlen dem Arbeitnehmer zwei Rentenpunkte bei der staatlichen Rente. Die einzigen, die wirklich an der Betriebsrente verdienen, das sind die Arbeitgeber (gesparte Steuern und Sozialkosten), die Krankenkassen (erhalten doppelte Beiträge) und die Versicherungskonzerne (hohe Verwaltungskosten). Die einzigen, die auf der Strecke bleiben, das sind die jungen Leute.

    Der Vertrag einer betrieblichen Direktversicherung ist ein Verlustgeschäft

    Wenn die betriebliche und die private Altersvorsorge wirklich wieder Sinn machen sollen, dann müssen sie wieder einen Gewinn abwerfen für den Rentner und dürfen nicht zum Verlustgeschäft werden. Deshalb lautet Botschaft: runter mit den hohen staatlichen Abgaben im Rentenalter und “ganz wichtig”: wieder das politischs Vertrauen in eine Betriebsrente zurückgewinnen durch Einführung eines “Bestandschutzes” zu jeder Zeit für alle bereits geschlossene Altverträge. Zurzeit nämlich kann der Staat jederzeit auch für bereits geschlossene Verträge nachträglich die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in beliebiger Höhe verändern. Ein hohes Risiko.  Das markante Beispiel für diesen “staatlichen Betrug” ist das Gesundheitmodernisierungsgesetz (GMG) aus 2003.

    Deshalb ist auch der neue Gesetzentwurrf zur Stärkung der Betriebsrente “bullshit”, weil die wesentlichen Nachteile und Risken auch mit diesem Entwurf nicht beseitigt werden.

     

  • Altersvorsorge neu denken

    Altersvorsorge neu denken

    von Reiner Korth               07.09.2025,  Bild: Flyer des DVG

    Das “Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz” beseitigt die Mängel nicht

    Gleich mehrere Nachrichtenportale und Redaktionen haben sich in der letzten Woche mit dem Thema “Altersvorsorge”  auseinandergesetzt mit Bezug auf das “zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz”  von Sozialministerin Bärbel Bas, welches in diesem Herbst im Bundestag beraten werden soll. So schreibt Die Zeit in ihrer Ausgabe vom 03.09.2025 “Gute Betriebsrenten tragen zur Lebensqualität im Alter bei, sagt Bärbel Bas” und das Handelsblatt titelt “Höchste Zeit, Altersvorsorge neu und ganzheitlich denken”.

    Direktversicherungen bleiben ein Verlustgeschäft

    Laut Die Zeit glaubt Finanzminister Lars Klingbeil, SPD, “Betriebsrenten trügen dazu bei, dass Menschen von ihrer Rente gut leben könnten.” Aber mit diesem Glauben stehen wohl Lars Klingbeil und Bärbel Bas ganz allein da. Direktversicherungen und Betriebsrenten sind weiterhin einem hohen Sparrisiko  (Stichwort “Kein Bestandsschutz für Altverträge”) ausgesetzt. So zitiert Die Zeit die Vorstitzende des SoVD (Sozialverband Deutschland), Michaela Engelmeier mit den Worten “Doch sie (die betriebliche Altersversorgung)  darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Drei-Säulen-Model gescheitert ist”. Die logische Folge ist, daß die Verbreitungsquote an Betriebsrenten zurückgeht. Die Riester-Rente stagniert, das Neugeschäft ist eingebrochen. Trotz staatlicher Förderung, von der vor allem die Betriebe profitieren und nicht der Arbeitnehmer, werden auch viele geförderte Direktversicherungen zum Verlustgeschäft  mit 20 % Krankenkassenabgaben, zusätzlicher Steuerbelastung und rund zwei Punkte weniger in der staatlichen Rente (DRV) später im Alter. Diese hohen Abgaben kann keine noch so gute Rendite einer Direktversicherung  je erwirtschaften.

    Betriebsrenten sind seit 2003 zum Spielball der Politik geworden

    Im Journal Banking des Handelsblattes vom 03.09.2025 wirbt der CEO von ING Deutschland, Lars Stoy ausschweifend für die staatlich geförderte “Frühstart- Rente” für Kinder ab 2026 (wer früher mit Sparen anfängt hat später mehr ?) und für eine “weiterentwickelte Riester-Rente”. Aber all diese Zahlen und Werbeversprechen dürfen über eines nicht hinwegtäuschen: Die Versicherungen rechnen mit “Brutttozahlen” und reden eben nicht über die staatlichen Abzüge. Denn, im “Netto” bleibt für den Rentner deutlich weniger übrig. Der Staat nimmt sich die Freiheit heraus, das haben wir erstmals mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) 2003 erlebt, jederzeit und auch nachträglich auf bereits geschlossene Sparverträge neue Beiträge und Abgaben zu erheben oder zu erhöhen. So mußten zum Beispiel die Direktversicherten plötzlich (und übernacht) ab 2004 auf ihre Kapitalauszahlungen 20 Prozent an Krankenversicherungsbeiträgen zahlen. Einen Bestandsschutz für Altverträge gab es nicht. Es gilt NICHT der Tag des Vertragsabschlusses, sondern das Datum der Auszahlung. Da wird der Verbraucherschutz mit Füßen getreten. Und Deutsche Sozialgerichte pfeifen diese staatliche Willkür der Politik nicht zurück. Ihr Urteil lautet: ein ausdrückliches Rückwirkungsverbot  ist im Sozialrecht nicht erkennbar. Auf Hochdeutsch bedeutet das: der Staat kann zu jeder Zeit und in beliebiger Höhe die Abgaben auf Betriebsrenten und Direktversicherungen abändern. Vertrauensschutz ist nicht mehr gegeben, Verbraucherschutz wird ausgehebelt. Die Altersvorsorge ist zu einem hohen Sparerrisiko und zu einem Spielball der Politik geworden. Darum möge jeder Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin ganz genau prüfen, welche Risiken sie mit einem Neuabschluß einer Betriebsrente oder einer geförderten Direktversicherung eingehen. Und schauen, ob noch etwas übrig bleibt im “Netto”?

    Wenn die betriebliche und die private Altersvorsorge wirklich wieder Sinn machen sollen, dann müssen sie wieder einen Gewinn abwerfen  für den Rentner, dürfen nicht zum Verlustgeschäft werden. Die Botschaft lautet: runter mit den hohen Abgaben im Rentenalter und “ganz wichtig”: wieder politisches Vertrauen erwecken mit einem “Bestandschutz” zu jeder Zeit für bereits geschlossene Altverträge.

  • Altersvorsorge neu denken

    Inhalt:

    1. HR1 Bericht über Rente und Finanzierung sehr einseitig

    2. Meine geäußerte Kritik in meinem Widerspruch an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See wegen Falschberechnung der Rentenanpassung zum 01.07.2025

     

    HR1 Bericht über Rente und Finanzierung sehr einseitig

    von Sybille Both

    Die Versicherungsfremden Leistungen werden gern unterschlagen.

    HR1 Radio hat am 06.08.2025 ausführlich über die Rente und ihre Finanzierung und die damit verbundenen Probleme berichtet. Und jedes Mal wenn in Funk oder Fernsehen über die Rente gesprochen wird, kommt es dann zu den Halbwahrheiten über diese  “staatliche Subvention ” der Rentenkasse.

    Aber so sieht es nämlich wirklich aus: Die gesetzliche Rentenkasse wird stetig geschmälert durch die Auszahlung von versicherungsfremden Leistungen. Der Staat stiehlt sich zum großen Teil aus seiner Verantwortung und nimmt den beitragszahlenden Rentner einen Teil ihrer Einzahlung wieder weg.

    Ein Rentenloch von 32 Milliarden Euro

    In 2025 fließen 121 Mrd. Euro aus dem Bundeshaushalt in die Rentenkasse. ABER: Die Rentenkasse muss mit 153 Mrd Euro Aufgaben stemmen, die nichts mit der Rente zu tun haben!  Die sogenannten “versicherungsfremden Leistungen“. Das sind Leistungen, für die die diese Gruppe der Rentenempfänger keine Beiträge eingezahlt haben. Darunter die Mütterrente und  Kindererziehungszeiten -Renten für Spätaussiedler  -Kriegsfolgelasten -, Ausgleich NS Unrecht –Arbeitsmarktmaßnahmen.

    Das noch offene Finanzloch in Höhe von 32 Mrd. Euro tragen nur die gesetzlich Versicherten mit ihren Beiträgen allein, obwohl diese Finanzierung eine Solidaraufgabe aller Bürger ist. Kein Beamter, kein Politiker und kein freiwillig Versicherter zahlt dafür ein.

    14 Prozent Verlust wegen versicherungsfremder Leistungen

    Dadurch schrumpft die Rente ständig, weil der Staat sich einfach bedient!  Ohne diese Zweckentfremdung wäre für uns Rentner heute die Rente um 13,6 % höher. Wir bekämen dann mehr als  48% von den Beiträgen des gesamten Arbeitslebens!  Im Gegensatz dazu  bekommen Beamte und Politiker 72 % vom letzten Einkommen und müssen bisher nicht für diese staatlich verordneten versicherungsfremden Leistungen etwas abgeben.

    Wir brauchen eine ehrliche Rentenreform!  –  Die Rentenkasse ist kein Selbstbedienungsladen!!!

    HR1: “versuchen in unserer Berichterstattung eine ausgewogene Darstellung”

    In dieser transparenten Form sollten Fernsehen und Presse berichten. Die 121 Mrd. Euro an staatlichen Zuschüssen sind KEINE “Staatliche Subvention” für die Rentenkassen, sondern das ist der Beitrag des Staates zur Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen. Und es bleibt noch immer dieses Defizit von 32 Mrd. Euro, die den Rentnern allein aufgebürdet werden. Wir haben diese obige Richtigstellung an HR1 geschickt. Eine Antwort erhielten wir umgehend. Der Tenor: “es ist eine komplexe Materie” und  “Es stimmt, dass diese (versicherungsfremden) Leistungen die Rentenkasse stark belasten und zu einer schleichenden Reduzierung der Rente führen können”.

    Sowohl Politik als auch Funk und Presse müssen sich ehrlich machen in dieser Rentendebatte.

     

    Meine geäußerte Kritik in meinem Widerspruch an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See wegen Falschberechnung der Rentenanpassung zum 01.07.2025

    Von Thomas Quednau

    Es ist ein politischer Skandal, dass offensichtlich die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Teil der staatlichen Verwaltung/ der staatlichen Organisation nicht im Stande ist, die Entscheidungen vom 20. Dezember 2024 (siehe unten, Bundesgesetzblatt Teil I, 2024, Nr. 446) und die politischen und gesetzlichen Vorgaben des Parlaments/ der Legislative zeitnah, nachprüfbar und fehlerlos umzusetzen. Als Staatsbürger, Steuerzahler und Rentner dieses Landes mehren sich bei mir nach ähnlichen Erfahrungen aus jüngster Zeit in anderen Bereichen staatlicher Organe die Zweifel an der Funktions- und Leistungsfähigkeit dieses Staates und seiner Verwaltung.

    Ich stelle folgendes fest: Im Bundesgesetzblatt Teil I, 2024, Nr. 446, ausgegeben zu Bonn am 30. Dezember 2024, heißt es auf Seite 1:
    – Verordnung zur Anpassung des Beitragssatzes in der sozialen Pflegeversicherung 2025 … vom 20. Dezember 2024:
    – § 1 Absatz 1 Der Beitragssatz nach § 55 … wird zum 1. Januar 2025 auf 3,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder festgesetzt.
    – § 1 Absatz 2 Die Anhebung … nach Absatz 1 um 0,2 Prozentpunkte gegenüber dem am 31. Dezember 2024 geltenden Beitragssatz kann auf Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und auf … für die Monate Januar bis Juni 2025 in der Weise abgegolten werden, dass der Beitrag im Monat Juli 2025 einmalig 4,8 Prozent der im Juli 2025 beitragspflichtigen Rente des Rentenbeziehers beziehungsweise der Rentenbezieherin beträgt; für die Beitragsabführung … usw. …

    Das zitierte Bundesgesetzblatt kann ich gerne zur Prüfung zur Verfügung stellen.

    Aus diesen vorgenannten zitierten Ausführungen im Bundesgesetzblatt ist selbst bei großzügigster Fantasie nicht abzulesen, dass im Juli 2025 der einmalige Beitragssatz von 4,8 Prozent auf die neue Basis der ab 01. Juli 2025 geltenden und um 3,74 Prozent erhöhten Brutto-Rente anzuwenden ist. Dem Verfasser des Bundesgesetzblattes vom 20. Dezember 2024 war die Erhöhung der Rente sowie der Steigerungsprozentsatz von 3,74 Prozent zum Monat Juli 2025 noch gar nicht bekannt.

    Im Übrigen ist es für mich als Rentner ein Skandal, dass mir die gesamte Nachforderung aus dem vorangegangenen Halbjahr Januar bis Juni 2025 im Monat Juli in Abzug gebracht wird. Ich muss billigend in Kauf nehmen, dass die Rentenversicherung nicht im Stande war, seit Jahresbeginn 2025 binnen sechs (6) Monaten die Erhöhung des Beitrags zur PV von 3,4 % auf 3,6 % in der Rentenzahlung anzupassen.

    Dieses Unvermögen einer staatlichen Organisation ist kennzeichnend für den defizitären und maroden Zustand in Deutschland: Kaputte Straßen, bröckelnde Brücken, sanierungsbedürftige Schulen, fehlende Lehrer, Schulden in Milliardenhöhe, die keine Nachfolgegeneration wird zurückzahlen können, aber Anpassung der Abgeordnetenentschädigungen ohne (!) Anhörung (Unterrichtung durch die Bundestagspräsidentin Julia Klöckner) automatisch, hier: zum 01. Juli 2025, um 5,4 % sowie Anpassung der fiktiven Bemessungsbeiträge für die Altersentschädigung der Abgeordneten, ehemaligen Mitglieder des Bundestags und ihre Hinterbliebenen um 5,4 %.

    Im Rahmen der von der Politik empfohlen Altersvorsorge („Die Rente reicht nicht!“) habe ich in den 1990-iger Jahren als Sparvertrag eine Direktversicherung abgeschlossen. Aus der einmaligen Ablaufleistung bzw. aus mein Sparvermögen im Jahr 2016 zahle ich infolge der im Jahr 2004 in Kraft getretenen, rückwirkenden staatlich legitimierten Zwangsverbeitragung (Gesundheitsmodernisierungsgesetz – GMG) über 20 % Zwangsbeitrag an meine Krankenkasse. Und hier bitte beachten: Ich zahle auch Beiträge für die PV aus der Leistung der Direktversicherung. Hier hat die Krankenkasse mühelos im Februar 2025 den Beitrag für Januar 2025 rückwirkend von 3,4 % auf 3,6 % umgestellt. Frage: Warum war die Umstellung für die Krankenkasse ohne Probleme möglich und warum schafft das die Rentenversicherung nicht?

    Mein Fazit: In Deutschland haben wir den Tatbestand des kollektiven Staatsversagens erreicht.

    Foto: pixabay

  • Die DRV teilt mit: Staatlich legitimierter Betrug “ist rechtmäßig”

    Die DRV teilt mit: Staatlich legitimierter Betrug “ist rechtmäßig”

    Wie Beitragsunrecht für Rentner in Deutschland zum System wird.

    von Reiner Korth,  05.08.2025

    Die deutsche Bundesregierung hat schon seit 2004 die deutschen Rentner arglistig getäuscht und geschröpft  mit der nachträglichen Doppelverbeitragung der Direktversicherungen. Und die Sozialgerichte haben diesen Betrug wohlwollend quittiert, weil den Krankenkassen (immerhin noch 96 an der Zahl)  in Deutschland das Geld fehlen würde.

    Jetzt kommt der nächste staatliche Betrugshammer: Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) rechnet den erhöhten Pflegebeitrag mit der Juli-Rente rückwirkend zum 1. Januar ab. Aber sie rechnet nicht spitz ab, sondern wie sie es nennt “pauschal”: Das klingt erst einmal gut, ist aber total schlecht. Aber nicht für den Staat, sondern wieder einmal zum Nachteil des Rentners.

    Ein Schaden von durchschnittlich 65 Cent pro Rentner – in Summe 14 Mio. Euro

    Die pauschale, nachträgliche Beitragserhöhung wird nämlich auf die “Juli Rente” abgerechnet, also nach der Rentenerhöhung. Die Rente an sich war in den Monaten Januar bis Juni niedriger, also wäre bei einer rechtsauberen Abrechnung auch der Pflegebeitrag der Rentner niedriger abzurechnen in den ersten 6 Monaten.

    Ein DVG-Mitglied aus dem Raum Hannover hatte Widerspruch eingelegt bei der DRV und hat jetzt seine Antwort bekommen. Eine Antwort, die den Rentner verzweifeln lässt an der Glaubwürdigkeit deutscher Sozialpolitik. Und die Frage aufwirft, ob die Ungerechtigkeit an den Rentnern jetzt zur Mode und zum System wird? Zitate aus dem Antwortschreiben der DRV:

    “Der höhere Beitragssatz ist rechtmäßig”, “mit dem pauschalen Beitragssatz im Juli wird berücksichtigt, dass der Beitragssatz bereits zum 01. Januar 2025 erhöht wurde”.

    Und dann kommt der Gau in der Widerspruchsablehnung und die Offenbarung,

    Zitat: “Rechtsgrundlage ist eine Verordnung der Bundesregierung, die erst am 20. Dezember 2024 beschlossen wurde… Es war technisch nicht möglich…, die Erhöhung vor Juli 2025 umzusetzen.”   Zitatende.

    Da fragt man sich doch als normaler Bürger in dieser Republik: Was ist da los?

    Wenn also, eine Umsetzung aus technischen Gründen zum 01. Januar nicht möglich war, warum gilt das Gesetz dann nicht erst ab dem 01. Juli?

    Oder, wenn eine rückwirkende Beitragszahlung angestrebt wurde, warum dann nicht zum 30. Juni 2025 mit den dann noch gültigen und rechtmäßigen alten Beträgen?

    Und, wenn eine pauschale Regelung notwendig ist, warum dann erneut mit einem Unrecht, dassdie Rentner benachteiligt und den Staat übervorteilt?

    Es ist definitiv und nachweislich so, dass die pauschale Abrechnungsmethode der DRV dazu führt, dass in der Realität ein Pflegekassenbeitrag erhoben wird auf einen Rentenanteil, den wir Rentner nie erhalten haben. Viele Bürger schütteln nur noch mit dem Kopf, andere sind moderat verständnisvoll, “ist ja nur ein kleiner Betrag” für den Einzelnen.

    Aber es geht nicht um die absolute Höhe der Zahlung. Ganz viele Rentner sind massiv gestört in ihrem Gerechtigkeitsempfinden. Eine solche Verordnung ist staatlich legitimierter Betrug. Und kein Sozialgericht greift ein? Das wirkt sehr verstörend. Wir Rentner verlieren zunehmend das Vertrauen in das Wirken dieses Staates in der Sozialpolitik.

    Diese Form des Unrechts in der Sozialpolitik spaltet Deutschland immer mehr.

    Bild: Pixabay

  • Das neue Betriebrentenstärkungs-gesetz ist “Murks”

    Das neue Betriebrentenstärkungs-gesetz ist “Murks”

    “Wer fürs Alter vorsorgen will, sollte besser privat vorsorgen”1

    von Reiner Korth, 04.08.2025

    Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales macht gerade wieder richtig Werbung für die betriebliche Altersversorgung und schreibt aktuell auf seiner Internetseite:

    “Mit der Weiterentwicklung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes soll die Betriebsrente für mehr Menschen günstiger und selbstverständlicherer Teil der Alterssicherung werden – auch in kleineren Unternehmen.”

    und

    “Idealerweise wird die gesetzliche Rente durch eine betriebliche Altersversorgung ergänzt.”

    Das zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz soll im September dieses Jahres im Bundestag verabschiedet werden und rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft treten. Das Gesetz  werde “nun weiterentwickelt, damit die Betriebsrente für mehr Menschen selbstverständlicher Teil der Alterssicherung wird und Beschäftigte später ohne finanzielle Sorgen in Rente gehen können” schreibt das Ministerium.

    “Ohne finanzielle Sorgen in Rente” – das ist ein Lockvogel Versprechen

    Erneut werden junge Arbeitnehmer mit wohlfeilen Versprechen von der Bundesregierung in eine Versorgungsfalle gelockt. Heute mit “Steuerersparnis” und “15 % Arbeitgebergeberzuschuss” angelockt  kommt dann später bei der Auszahlung der große Schock. Verluste und sehr wohl finanzielle Sorgen.

    12 gewichtige Gründe – sich nicht auf die Versprechen der Politik zu verlassen1

    “Die Versicherten sind die Dummen” schreibt unser Kollege Helmut Achatz auf seinem Blog www.vorunruhestand.de und nennt in ausführlicher Darstellung 12 wichtige Gründe, warum junge Arbeitnehmer einen große Bogen machen sollten um den Abschluss einer betrieblichen Altersvorsorge. Zwei entscheidende Merkmale stechen dabei heraus:

    1. Die Abgaben in der Auszahlungsphase sind höher als die Förderbeträge
      (20 % Krankenkasse, 20 % Steuersatz, weniger Rentenpunkte in der DRV,
      demnächst auch noch 10 % Rentner-Soli, etc.)
    2. Das Garantieverbot für den Versicherer:
      “Die Höhe der Auszahlungen darf nicht garantiert werden, so steht es im
      Gesetzestext” ist im besagten Artikel1 zu lesen.

    Die Direktversicherung in der betrieblichen Altersvorsorge  ist ein verstecktes Subventionsprogramm für Krankenkassen, Arbeitgeber und Versicherungswirtschaft. Der wirkliche Verlierer ist der junge Arbeitnehmer, der ungeprüft und voller Vertrauen den politischen Versprechen der neuen Arbeitsministerin Bärbel Bas folgt. Wenn das zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz  in dieser Form verabschiedet werden sollte, ist das Vertrauen schon vor der Auszahlung wieder verloren.

    Wir Versicherungsgeschädigten im Verein DVG haben es am eigenen Leib erfahren.

    Im Jahr 1985 den lockenden Versprechen der Bundesregierung gefolgt, Steuerersparnis, Pflegversicherung gab es damals noch gar nicht. Und heute werden  wir betrogen und mit der Doppelverbeitragung nachträglich bestraft für unser Ansparen auf Altersvorsorge.

    Der politische Betrug in der Altersvorsorge muss aufhören

    Dieser politische Betrug darf sich in diesen Tagen nicht wiederholen. Die Abzocke auf betriebliche und private Altersvorsorge, begründet in staatlicher Willkür der Beitragsordnung muss aufhören. Solange keine Vertragsgarantie auf Altverträge gegeben wird und solange Krankenkassenbeiträge in beliebiger Höhe auch nachträglich auf 20 Jahre alte Versicherungsverträge erhoben werden dürfen, bleibt die betriebliche Altersvorsorge ein Hochrisikogeschäft.

    Quellenangabe:

    1)  https://vorunruhestand.de/2025/06/betriebsrentenstaerkungsgesetz-ist-murks-ist/

    vom 12. Juni 2025

    Bild: Pixabay

  • Pflegeversicherungs-Nachzahlung von Januar bis Juni 2025

    Pflegeversicherungs-Nachzahlung von Januar bis Juni 2025

    Autor: Reinhold Birth,   Foto: DVG

     

    Hallo Zusammen,
    hier sinnvoller Weise noch schnell ein Beitrag für die Homepage.

    kürzlich wurden wir im DVG Vorstand auf eine mutmaßlich falsche Berechnung bei der
    Pflegeversicherungs-Nachzahlung von Januar bis Juni 2025 aufmerksam gemacht:

    Die Deutsche Rentenversicherung hat die Erhöhung für das erste Halbjahr addiert (bei Rentner mit
    Kindern 1,2 % und dem Erhöhungssatz von 3,6 % hinzugerechnet, also 4,8 % einmalig berechnet – so
    weit, so gut. Als Basis wurde aber die höhere Rente ab Juli 2025 genommen – von Januar bis Juni haben
    wir alle aber noch den Bruttobetrag vom Vorjahr erhalten – also ist diese Rechnung falsch.

    Die zu zahlende Nettorente fällt folglich höher aus – die Erläuterungen folgen auf den nächsten
    Zeilen

    Im Ergebnis kommt für jeden Einzelnen auf diese Weise ein höherer Beitrag von 0,40 bis 1,50 € heraus –
    das ist für uns nicht viel, aber in der Summe ein hübscher Millionenbetrag – Es möge sich jeder
    überlegen, ob er gegen seinen Rentenbescheid widersprechen will – ein paar Tage Zeit haben wir ja noch.

    Öffentlichkeitsarbeit ist wichtig und darum sollten wir mit den uns verschiedenen Organisationen, die
    sich für unsere Belange einsetzen noch besser kooperieren – darum kann dieser Beitrag gern
    weitergeleitet werden.
    25.7.2025

     

    Bemerkungen von Andreas Reich
    Vorstand für Öffentlichkeitsarbeit im DVG-e.V.

    Diese Regelung zur Beitragserhöhung ist in der Drucksache des Bundesrates: 605/24

    Verordnung zur Anpassung des Beitragssatzes in der sozialen Pflegeversicherung 2025 (Pflege-Beitragssatz-Anpassungs-verordnung 2025 – PBAV 2025)

    veröffentlicht.

    Wieder einmal werden wir Rentner mehr zur Kasse gebeten im Gegensatz zum Rest der in der Gesetzlichen Pflegeversicherung.

    Dies ist nicht das erste Mal das Rentner duch Gesetze und Verordnungen zusätzlich, unter anderen zur Finanzierung der Krankenkassen herangezogen werden. Dies geschehen mit dem Gesundheitsmodernisierungsgestz von 2003 beschlossen und zum 01.04.2004 in Kraft getreten.

    Da wurden Lebensversicherungen mit Entgeldumwandlung durch Gesetz und Urteile des Bundessozialgerichtes einfach als Betriebsrenten eingestuft, obwohl die Finanzierung zu 100 Prozent durch die Arbeitnehmer erfolgten. Zum Teil wurden auch die Beiträge zur Krankenversicherung vom Arbeitnehmer zu 100 Prozent in der Einzahlphase geleistet. Trotzdem müssen wir auf die Kapitalauszahlung von den Krankenkassen zusätzliche Beiträge an die Krankenkassen abführen. Nicht nur Arbeitnehmerbeiträge sondern auch die Arbeitgeberbeiträge, die sogenannte Doppelverbeitragung. Für diejenigen, die schon in der Einzahlphase Beiträge zu 100 Prozent gezahlt haben ist dies eine dreifache Belastung und die Krankenkassen ignorieren das.

    Gegen diese Praxis, Rentner und nur Rentner zur Sicherung der sozialen Sicherungssysteme zu benutzen. Die Regierung sollte lieber einmal ihre Summen der Schulden durch die nicht oder nur teilweise Begleichung der Kosten für versicherungsfremde Leistungen veröffentlichen. Für unsere Rentenversicherung ist die Summe, dank des VdG-e.V. die jährlich die Zahlen der Deutschen Rentenversicherung in der “Teufel-Tabelle veröffentlicht, bekannt. Der Rentenversicherung wurden seit 1957 bis Ende 2023 eine Summe von über 1 Billion Euro entzogen.

    Wann veröffentlichen die Kranken- , Pflege- und Arbeitslosenversicherungen mal die Zahlen über die Leistunge, die die Regierungen bis jetzt nicht bezahlt haben? Wie lange werden die Beitragszahler der gesetzlichen Versicherungen nicht Verfassungskonform zur Kasse gebeten?

    Die Regierungen, die bisher die Bundekanzler stellten und stellen CDU/CSU und SPD), haben aber nichts mehr zu tun als die Rentner als Schuldige für die Rentenprobleme zu beschuldigen. Täglich werden in der Presse Lügen über die Rente verbreitet.

    Wir Rentner müssen uns wehren und den politisch Verantwortlichen zeigen, was wir von deren Politik halten. Ein Widerspruch gegen die Pflegeversicherungsbeiträge in den Rentenbescheiden sollte unbeding bei dem jeweiligen Rentenversicherugsträger eingereicht werden.

  • Hier ein Stimmungsbild von unserem Mitglied H. R.

    Hier ein Stimmungsbild von unserem Mitglied H. R.

    “Hallo Michael,

    ich kann mich deiner Meinung nur voll und ganz anschliessen. Seit dieser “Boomer-Soli” aus der
    Taufe gehoben wurde, ärgere ich mich jeden Tag maßlos darüber. Das ist doch nicht das
    Problem von Rentern, die Rentnern helfen sollen, das ist ein gesamtgesellschaftliches Problem.
    Der Staat soll doch die entnommenen Milliarden für versicherungsfremde Leistungen,
    Wiedergutmachungszahlungen usw. aus der Rentenkasse wieder zurückzahlen. Man hört immer
    nur, dass der Staat jedes jahr großzügigerweise Milliarden zuschiessen muss. Genauso gehört
    die Krankenversicherung der Bürgergeldempfänger vom Staat bezahlt und nicht von den GKVBeitragszahlern,
    bei der KV für Flüchtlinge verhält es sich wahrscheinlich genauso. Gegen
    diesen “Boomer-Soli” erhebt sich keine einzige Stimme. Kommen dagegen Kürzungen beim
    Bürgergeld, bei der Flüchtlingshilfe, Einführung einer Wehrpflicht zur Sprache, melden sich
    sofort unzählige Stimmen zu Wort, die das unsozial finden, dass Bürgergeldsätze vom BVG
    garantiert sind und eine Wehrpflicht die Freiheit der Betroffenen einschränkt usw..
    Grundlegende Reformen am Rentensystem sind von jeder Regierung vermieden worden, obwohl
    die Probleme nicht erst seit heute bekannt sind.

    Wenn dieser “Boomer-Soli” kommen sollte, fühle ich mich von diesem Staat nur noch auf der
    ganzen Linie belogen und betrogen:

    -Direktversicherung vor 2004 abgeschlossen, Auszahlung sozialabgabenfrei, 30 Jahre
    Weihnachtsgeld darauf eingezahlt: Resultat 10 Jahre Doppelverbeitragung, Rendite gleich Null,
    und nun noch 10% “Boomer-Soli”. Rendite noch katastrophaler. Wie kann man nur so blöd
    sein!
    -Rentenversicherung: freiwillige Beiträge einbezahlt. Nun noch 10% “Boomer-Soli”. Wie kann
    man nur so blöd sein!
    -Kapitalanlagen: jeden übrigen Euro bei der Bank angelegt: über Freibetrag 25% Kapitalsteuer
    + Soli. Nun noch 10% “Boomer-Soli”. Wie kann man nur so blöd sein!
    Vielfache Meinung von Arbeitskollegen zu vorgenannten Punkten: “Ich verbrauche meine Geld
    lieber, zahle doch keine Direktversicherung oder freiwillige Beiträge in die Rentenkasse.
    Wenn’s mir im Alter nicht reicht, geh ich zum Sozialamt, der Staat lässt mich schon nicht
    verhungern”.
    -Regierung Scholz: es sollte ein Klimageld an jeden Bürger ausbezahlt werden, finaziert durch
    die CO2-Abgaben. So “gerne” die Regierung gezahlt hätte, ging’s leider nicht, da über 3 Jahre
    lang die Kontonummern der Bürger nicht ausfindig gemacht werden konnten.
    -BK Scholz belügt mehrfach Mitglieder des DVG eiskalt und gewissenlos über vorgesehene
    Maßnahmen zur Abschaffung der Doppelverbeitragung.
    -Regierung Merz: lt. Koalitionsvertrag sollte die Stromsteuer für alle abgeschafft werden. Jetzt
    reicht’s halt doch nur für die Großindustrie, alle anderen haben Pech gehabt. Vielleicht klappt’s
    nächstes oder übernächstes Jahr, wer’s glaubt…

    Bei der neuen Regierung zeigen sich schon nach kurzer Zeit die ersten Erosionserscheinung, die
    Streiterei wird genau so forgeführt werden wie bei der Vorgängerregierung, siehe klägliche und
    jämmerliche Vorgänge bei der abgesetzten Richterwahl zum BVG. Jeder hat zu bestimmten
    Themen schon seine Pflöcke eingerammt, “das ist mit der CDU/CSU nicht zu machen”, “das ist
    mit der SPD nicht zu machen”. Die Regierungsparteien sind sich offensichtlich ihrer
    Verantwortung nicht bewusst, denn wenn die nächsten knapp 4 Jahre “vergeigt” werden,
    bekommen bei der nächsten Wahl CDU/CSU und SPD keinen Fuß mehr auf den Boden. Wer
    dann der große Gewinner sein wird mit allen Konsequenzen, ist wohl jedem auch klar.
    Die Arbeit als Minister in einer Regierung ist ja auch was ganz Tolles, man kann die grössten
    Fehlentscheidungen treffen, Millionen und Milliarden verschwenden und ist nicht haftbar dafür,
    siehe Maskenaffäre des CDU/CSU-Fraktionschefs, Mautaffäre des Herrn Scheuer, die Stuttgarter
    Schlafhauben, die 20 Jahre lang 1.400 unbesetzte Lehrerstellen nicht bemerken usw..
    Schwamm darüber, ist alles nicht so schlimm, der Steuerzahler reguliert’s ja wieder. Im
    Gegensatz zur freien Wirtschaft, wo jeder Mitarbeiter bis hin zur Kündigung die Folgen von
    Fehlleistungen zu tragen hat. Die satten Diätenerhöhungen sind ja im übrigen auch
    gerechtfertigt, sie “folgen nur der allgemeinen Lohnentwicklung”.

    Man soll doch die Rentner in Ruhe lassen, die haben doch ihr Leben lang gearbeitet und die
    Aufbauarbeit der Eltern fortgesetzt. Das ist diskriminierend und gehört vor’s BVG
    (Altersdiskriminierung), wenn den Rentern von allen Einnahmen über einem Freibetrag von
    1.050,- EUR 10% als “Boomer-Soli” abgenommen werden soll. Die Regierung soll sich vielmehr
    mal den jungen Leuten zuwenden und diese in Arbeit oder Ausbildung bringen, um Einnahmen
    für die Rentenkasse zu erzielen.

    Eine kürzlich erschienene Studie sagt, dass in Deutschland 1,3
    Millionen Menschen im Alter von 16 bis 24 Jahren leben. Von diesen 1,3 Millionen Menschen
    gehen ca. 700.000 zur Schule, absolvieren eine Ausbildung oder gehen arbeiten, ca. 600.000
    Menschen machen gar nichts, leben noch alimentiert zuhause oder sind schon im Bürgergeld.
    Aber auch hier würden sich wieder Stimmen erheben, dass ein Einmischen des Staates unsozial
    wäre und die Freiheit und die “Lebensplanung” dieser Menschen nicht beeinträchtigt werden
    darf.

    Dieser “Boomer-Soli” ist zunächst mal ein Gedankenspiel und keine beschlossene Sache, wird
    aber schon seit Tagen propagiert. Und das unwidersprochen, das ist das Gefährliche daran.
    Ich denke es brodelt in vielen Rentnern, um diese oder zumindest einen Teil davon auf die
    Strasse zu bringen, muss das organisiert werden. Den Eindruck, dass der DVG in Schockstarre
    verfallen ist, habe ich schon seit längerem.

    Wünsche ebenfalls ein schönes Wochenende und gute Gesundheit

    Zitat Ende

  • Der Kommentar zum Boomer Soli

    Der Kommentar zum Boomer Soli

    Autor: Dr. Rainer Ochmann,     Bild FR

    Soll die Abzocke von Rentnern gesellschaftsfähig gemacht werden oder warum wird schon wieder eine neue Sau durchs Dorf getrieben?

    Die aktuell in den Medien verbreitete Idee des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) zur Abgabe eines „Solidarbeitrages“ von „reichen“ Rentnern an „arme“ Rentner darf man wohl getrost als Maßnahme zur Vorbereitung einer weiteren Abzocke von Personen ansehen, die im Arbeitsleben Rentenbeiträge geleistet haben, sowie betriebliche und auch private Vorsorge betrieben haben.

    Der Begriff „Solidarität“ hört sich besser an als „Enteignung“ und dient als Vehikel, um den Generationenkonflikt um eine weitere Facette Alte gegen Junge anzureichern.

    Es muss klargestellt werden: Die Rente und die Vorsorgebezüge sind keine Almosen, sondern Gelder, für die eine erhebliche Leistung erbracht wurde und die im Vertrauen auf eine Rückzahlung an die entsprechenden Einrichtungen gezahlt wurden. Unsere Zahlungen sind keine Verfügungsmasse von Politikern oder Wissenschaftlern im Elfenbeinturm.

    Die Idee des DIW – im wahrsten Sinne des Wortes – weiter zu spinnen, könnte ja auch bedeuten, dass Deutschland seine Staatsanleihen nicht mehr vollständig zurückzahlt – es ist ja schließlich zu wenig Geld in der Kasse! Warten wir mal ab, wann der erste Politiker die Wirtschaft mit einer solchen Idee in den Abgrund treibt.

    Vorher sollten sich die Herrschaften mal Gedanken dazu machen, wie sie die Kosten der überbordenden Bürokratie und die Verschwendung von Rentengeldern durch versicherungsfremde Leistungen beenden.

    Wer eigenverantwortlich vorsorgt – wie es viele DVG-Mitglieder getan haben und tun – der ist eine Stütze der Gesellschaft, verhält sich wirklich solidarisch und darf nicht auch noch bestraft werden.

  • Albtraum Sozialversicherung – Fass ohne Boden bei der Pflegeversicherung

    Albtraum Sozialversicherung – Fass ohne Boden bei der Pflegeversicherung

    Text: Rainer Ochmann;  Bild: Istockphoto

     

    Da wache ich doch morgens nach einem wunderbaren Traum auf – in einem Traumland, in dem die Rentenversicherung von den Beitragszahlern selbst verwaltet wird. Angestellte bei der Rentenversicherung sind selbstverständlich nicht verbeamtet und zahlen selbst in „ihre“ Versicherung ein.

    Auszahlungen erfolgen nur für Leistungen, für die auch ein Beitrag gezahlt wurde. Kein Politiker darf sich bedienen – es gibt keine Umverteilung, um das Wahlvolk auf Kosten der Beitragszahler milde zu stimmen. Und- oh Wunder – die Rentenhöhe ist auch noch deutlich höher als wir sie heutzutage kennen.

    Wer zusätzlich privat Geld zurücklegt fürs Alter, erhält seine rentierlich angelegten Beträge zurück, ohne dass sich eine Krankenkasse daran bedient!

    Soweit mein Traum. Denn dann fällt mir die Zeitung in die Hände und holt mich in die Realität zurück – der Traum ist zerplatzt.

    Neben dem Ärger, den viele Leute empfinden, weil ihnen von der betrieblichen Altersvorsorge ca. 20% durch die Sozialversicherungen abgenommen werden, kommt in diesem Monat noch mal ein „Nachschlag“ drauf. Aktuell wird über die Erhöhung der Pflegeversicherungsbeiträge um 0,2% berichtet, die bei Rentnern erst mit der Auszahlung der Rente im Monat Juli – nachträglich für das erste Halbjahr 2025 – erfolgt. Das sind einmalig 1,2 % mehr, danach bleibt es bei der Erhöhung von zusätzlich 0,2%. Der reguläre Beitragssatz in der PV beträgt dann 3,6% – für Bezieher von Beihilfe 1,8%.

    Das ist aufs feinste in der Pflege-Beitragssatz-Anpassungsverordnung 2025 – PBAV 2025 geregelt.

    Warum die Rentenversicherung ein halbes Jahr braucht, um das umzusetzen – ich weiß es nicht. Vielleicht bestand kein besonders großes Interesse, die Rentner mit dieser Erhöhung schon zur vorgezogenen Bundestagswahl zu behelligen.

    Und ich fürchte, der Albtraum geht weiter. Die Sozialkassen sind durch versicherungsfremde Leistungen geplündert (der DVG hat darüber separat schon berichtet), ungeniert wird über weitere Umverteilungen zulasten der Beitragszahler diskutiert und die überbordende Bürokratie frisst weitere Beitragsgelder auf.

    Die zu Anfang 2025 erfolgte Erhöhung der Pflegeversicherungsbeiträge wird wohl wieder nicht reichen. Die Gesellschaft wird älter – und es wird sicherlich neue geldfressende Rahmenbedingungen geben. Ich mag gar nicht daran denken, was passiert, wenn die Flotten der roten und weißen Flitzer der Pflegedienste durch E-Fahrzeuge ersetzt werden müssen.

  • Und der Sozialbetrug geht weiter

    Und der Sozialbetrug geht weiter

    Foto: pixabay

    DAK fordert 10 Milliarden Zuschuß für Bürgergeldempfänger

    von Reiner Korth               27.06.2025

    Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) steht vor der nächsten Finanzierungslücke. Wie Bild online berichtet (“Beitragszahlern droht Rekord-Hoch”, vom 26.06.2025), hat das IGES Institut eine notwendige Beitragserhöhung “zum Jahreswechsel um 0,2 Prozentpunkte” errechnet, die bis 2027 um weitere 0,3 Punkte auf dann “18 Prozent” Beitragssatz für die Krankenkasse steigen wird. Obendrauf kommt dann noch der Beitrag zur Pflegeversicherung.

    Die Regierung plant großzügigerweise, den Krankenkassen ein “Darlehen” in Höhe von 2,3 Mrd Euro zu geben, was dann wieder zurückzuzahlen sei. Die DAK weisst diesen Regierungsvorschlag aufs Schärfste zurück und betitelt ihn als “Strohfeuer” und spricht von “einem Fehler” im System.

    Warum haben die Krankenkassen überhaupt eine Finanzierungslücke?

    Die Ampelregierung (SPD, FDP,GRÜNE) und davor auch schon die GroKo (CDU,SPD) haben im letzten Jahrzehnt in hohem Maße soziale Wohltaten verteilt, um ihre Wähler bei Laune zu halten. Diese Wohltaten nennen sich im Fachjargon “Versicherungsfremde Leistungen”. Laut Internetseite des “Bundesministerium für Gesundheit” sind das “medizinische Leistungen, die familienpolitisch motiviert oder von gesamtgesellschaftlichen Interesse sind”.

    Und genau an dieser Stelle beginnt dann auch der Sozialbetrug. Die versicherungsfremden Leistungen sind politisch “von gesamtgeschellschaftlichem Interesse”, daher sind sie auch von allen Bürgerinnen und Bürgern, letztendlich aus dem Staatshaushalt zu finanzieren. Aber: zurzeit bezahlen alleinig die GKV-Versicherten diese soziale Wohltat. Das ist dann wieder total unsozial. Politiker, Beamte, Selbstständige, Privat Versicherte entziehen sich dieser gesamtgesellschaftlichen Sozialfinanzierung. Sie machen sich einen schlanken Fuß.

    Die DAK fordert daher von der Bundesregierung allein “für die ausreichende Finanzierung der Bürgergeldempfänger-Beiträge” einen dauerhaften Zuschuß von 10 Milliarden Euro jährlich, um die Finanzlücke zu schließen.

    Betriebsrentner und Direktversicherte zahlen doppelte Beiträge

    Was in dieser Diskussion immer wieder untergeht und von der Regierung bewußt verschwiegen wird: Um das Finanzproblem der Krankenkasssen abzufedern, wurde bereits vor Jahren beschlossen, daß auf Betriebsrenten und Direktversicherungen der doppelte Krankenkassenbeitrag zu zahlen ist. Dieser Effekt führt dann zu der sozialen Unwucht, daß viele Betriebsrentner im Rentenalter höhere Beiträge zahlen müssen als in ihrer Berufszeit. Währenddessen sich Politiker und Beamte der Zahlung und der sozialen Verpflichtung entziehen.

    Auf den Punkt gebracht: Betriebsrentner zahlen doppelte Krankenkassenbeiträge, um die Bürgergeldempfänger zu subventionieren. Privat Versicherte und Besser Verdienende oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze von 5 500 Euro Brutto entziehen sich der sozialen Verpflichtung. Sparen auf Betriebsrenten und Direktversicherungen wird also von der Bundesregierung bestraft und nicht belohnt.

    Es ist höchste Zeit, daß die Bundesregierung diese soziale Schieflage wieder beseitigt und die Benachteilgung der Betriebsrentner und Direktversicherten wieder rückgängig macht.

     

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