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  • Direktversicherungsgeschädigte in Thüringen geben nicht auf und kommen prominent in der Zeitung

    Direktversicherungsgeschädigte in Thüringen geben nicht auf und kommen prominent in der Zeitung

    Die hervorragende Regionalgruppe Thüringen des DVG – Verein der Direktversicherungsgeschädigten wappnet sich wieder zum Protest gegen das Unrecht. Waren die DVG-Mitglieder um Thomas Rogge, Helmut Kalb und Gerd Heimbürger am 1. Mai 2021 noch selbst Ausrichter einer großen DVG-Kundgebung vor dem Landtag in Erfurt, so sind sie dieses Mal – wie schon öfter – auch beim Protestmarsch am 15. April 2023 in Kassel mit dabei. Die Thüringer Allgemeine, die große Tageszeitung mit Sitz in Erfurt, hat aktuell einen großen Bericht über die Regionalgruppe Thüringen verfasst.

    Auf dem Foto die DVG-Mitglieder von links nach rechts: Thomas Rogge, Helmut Kalb und Gerd Heimbürger – sie sind permanent mit ihren Politikern vor Ort, ob Landtags- oder Bundestagsabgeordnete, und den Medien in Kontakt, um auf die Ungerechtigkeit der Doppel- und Mehrfachverbeitragung aufmerksam zu machen.

    Hier der heutige Artikel (24. März 2023) über sie in der Thüringer Allgemeine von Sibylle Göbel – mit freundlicher Genehmigung. Herzlichen Dank.

    DVG RG Thüringen Thüringer Allgemeine online 24.03.2023

     

    Außerdem weitere Fotos von der 1. Mai-Kundgebung des DVG 2021 vor dem Thüringischen Landtag mit zahlreichen Politikern und vielen DVG-Mitgliedern aus der gesamten Republik.

     

     

     

    Fotos: Thomas Kießling

     

  • Rentner erhalten ab Sommer mehr Geld – aber die Erhöhung bleibt hinter der hohen Inflation

    Rentner erhalten ab Sommer mehr Geld – aber die Erhöhung bleibt hinter der hohen Inflation

    Ein klassischer Fall von: „lachendes und weinendes Auge“. Die Renten steigen ab Sommer, aber die hohe Inflation von derzeit 8,7 % wird damit nicht ausgeglichen. Dafür die Ost- und die West-Rente, denn zum 1. Juli 2023 steigt die Rente in Westdeutschland um 4,39 % und im Osten um 5,86 %. Das gab Arbeitsminister Hubertus Heil bekannt. Damit gelte jetzt in Ost und West ein gleich hoher Rentenwert.

    Grundlage der nun angekündigten Rentenerhöhung sind die aktuell vorgelegten Daten des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung Bund.  Wegen der höheren Lohnsteigerung im Osten werde die Rentenangleichung Ost ein Jahr früher erreicht als gesetzlich vorgesehen. Hubertus Heil sagte gegenüber der dpa: „Diese Erhöhungen sind möglich, weil der Arbeitsmarkt in guter Verfassung ist und die Löhne steigen.“ Daran ist auch die Rentenerhöhung angeknüpft. Das so genannte Sicherungsniveau bleibe somit stabil bei über 48 Prozent. Die gesetzliche Rente müsse verlässlich bleiben, so Heil.

     

    Inflation macht auch Rentnern zu schaffen

    Vor allem Beziehern kleiner Renten macht die hohe Inflation zu schaffen. Im Februar waren die Verbraucherpreise gegenüber dem Vorjahresmonat um 8,7 % gestiegen. „Die Rentenanpassung bleibt aktuell hinter der Inflation zurück, aber das ist nur eine Momentaufnahme“, hieß es in einer Mitteilung des Bundesarbeitsministeriums. Das Prinzip, dass die Renten den Löhnen folgen, habe sich mit Blick auf die Einkommensentwicklung von Rentnerinnen und Rentnern bewährt.

     

    Rentenversicherung: Überschuss von 3,4 Milliarden Euro

    Die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung, Gundula Roßbach, hatte laut dpa bereits am Wochenende in einem Interview der „Bild am Sonntag“ eine sehr gute Kassenlage betont. Sie sprach von einem Überschuss von 3,4 Milliarden Euro im vergangenen Jahr.

     

    Rentenbeiträge bleiben offenbar bis 2026 stabil

    Roßbach sagte: Die bisherigen Tarifabschlüsse lassen zudem erahnen, dass die Senioren auch in den kommenden Jahren auf einen Rentenaufschlag hoffen können. Die Rentensteigerungen richten sich nach der Lohnentwicklung im Land. „Die Zahlen beweisen: Die Rente ist stabil und bleibt stabil“, sagte Roßbach.

    Als Gründe für die Entwicklung nannte Roßbach die steigende Zahl an Zuwanderern und die Lebenserwartung. Diese werde nach den aktuellen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes künftig weniger stark ansteigen als bisher erwartet. Nach ihren Angaben werden die Rentenbeiträge bis 2026 stabil bleiben. Heil hatte zuletzt versichert, dass der Beitragssatz auch nach dem Auslaufen der bis 2025 geltenden Obergrenze nicht rapide in die Höhe schnellen werde, und von einem leichten Anstieg gesprochen.

     

    Quelle: dpa und DVG, Thomas Kießling               Foto: pixabay

     

     

     

  • „Bleiben sie hartnäckig dran wie an mir, dann wird es klappen!“

    Dieses Zitat von Hubert Aiwanger (MdL Landtag Bayern und Bundes-Parteichef Freie Wähler) bekam die DVG-Regionalgruppe Pfalz mit Gerhard Müller-Dorn und Arje Korn zu hören, als sie ihn beim 442. Mathaisemarkt in Schriesheim an der Bergstraße sprechen konnten. Dort war Aiwanger am Montag, 6. März 2023 vom Bund der Selbständigen eingeladen.

    Angereist mit schwerem Motorrad und zünftig gekleidet kamen Gerhard Müller-Dorn und Arje Korn schnell mit den Besuchern ins Gespräch. Im Gepäck führten sie Bildern von der DVG-Aktion vom 27. September 2018 mit, die Hubert Aiwanger als Redner auf der DVG-Demo auf dem Marienplatz in München zeigten. Das ebnete weiteren Gesprächen den Boden und sie wurden von den Gastgebern eingeladen. Ein kurzes Gespräch mit dem Gastredner war möglich, die Presse wurde aufmerksam und sie bekamen Gelegenheit für ein gemeinsames Foto.

    BU: H. Aiwanger bei der DVG-Aktion vom 27. September 2018 in München: “Große Rede, großes Versprechen.”

    Arje Korn fasst den Austausch mit Hubert Aiwanger so zusammen: „Wir sprachen nur 3-4 Sätze über die noch immer nicht erledigten Aufgaben der Doppelverbeitragung. Hubert Aiwanger führte aus, er wolle das Anliegen weiterhin unterstützen, aber allein könne er das nicht lösen. Andere [Politiker] müssten noch mitmachen. Wir erklärten, dass dies bereits anläuft, aber eben noch viel zu langsam.“

    Die DVG-Kollegen nahmen insbesondere die Aiwanger-Aussage mit „Bleiben sie hartnäckig dran an mir, dann wird es klappen!“

    Und sie gaben eine Botschaft auf Pfälzisch weiter: dranbleiben „wie ä babbig Gutsel“, so sagen die Mannheimer, wie ein klebender Bonbon.

     

    Text und Fotos: Arje Korn, DVG

     

  • Erfolgreiche Mitgliederbefragung des DVG

    Erfolgreiche Mitgliederbefragung des DVG

    Der DVG – Verein der Direktversicherungsgeschädigten hat jüngst eine Mitgliederbefragung durchgeführt. Die Ergebnisse gingen den Mitgliedern und den Teilnehmern der Umfrage bereits zu, hier nun die wichtigsten Punkte in der Zusammenfassung.

    Der DVG – Verein der Direktversicherungsgeschädigte e.V. ist ein gut strukturierter und durchsetzungsfähiger Verein – darauf sind die rund 3.600 Mitglieder sehr stolz, fordern aber noch mehr Präsenz in der Öffentlichkeit und würden den Verein gerne in der Politik weiter vorne platziert sehen.

    Was wünschen sich die DVG-Mitglieder?
    Das Votum der Mitglieder zeigte deutlich, dass diese hinter den Zielen des DVG stehen. „Das ist wichtig für weitere und fortgesetzte Kommunikation mit der Öffentlichkeit und Politikern“, so Dr. Rainer Ochmann, DVG-Vorstandsmitglied und Teamleiter Regionalgruppenbetreuung. Der DVG wolle deshalb gerne noch mehr lokal in den Wahlkreisen aktiv werden sowie medienwirksam bei zentralen Veranstaltungen, zum Beispiel bei den Landtagswahlen in diesem Jahr (Hessen, Bremen und in Bayern) und im Rahmen der Delegiertenversammlung am 15. April in Kassel bei der Kundgebung vor dem Bundessozialgericht (geplant). Aber auch die Lobbyarbeit des DVG in Berlin dürfe nicht kurz kommen, so Rainer Ochmann sowie der intensivere Kontakt mit weiteren Organisationen wie zum Beispiel den Verbraucherzentralen.

    Aufruf zum Mitmachen
    „Der DVG lebt von den Aktivitäten in den verschiedenen Landesteilen und vom Einsatz seiner Mitglieder“, so Ochmann. „Der Vorstand kann Prioritäten vorschlagen und damit einen Kurs vorgeben – die Umsetzung spezifischer Maßnahmen in den Regionen wie z.B. Kontakt zu Politikern, Flyerverteilung, Leserbriefe, Messestände organisieren, usw. bedarf aber des lokalen Engagements.“Die Mitglieder vor Ort könnten sich jedenfalls der Unterstützung durch den Vorstand sicher sein.

    Die Beteiligung an der Mitgliederbefragung war hervorragend: normalerweise melden sich bei ähnlich gelagerten Umfragen nur 2 bis 4 Prozent zurück. Bei der Mitgliederbefragung des DVG waren es hingegen mit knapp 700 Beteiligten fast jedes fünfte Mitglied.

    Zum Dank für die Beteiligung an der Umfrage erhielten Mitglieder schon mal ein DVG-Päckchen mit vielen guten Gegenständen für die DVG-Demo am Samstag, 15. April 2023 in Kassel.

    www.dvg-ev.org

     

    Text und Foto: Thomas Kießling

  • Erfolgreicher DVG-Infotag der Regionalgruppe Halle/Gütersloh und Würdigung im Westfalen-Blatt

    Erfolgreicher DVG-Infotag der Regionalgruppe Halle/Gütersloh und Würdigung im Westfalen-Blatt

    Trotz eisiger Temperaturen um den Gefrierpunkt hat die DVG-Regionalgruppe am vergangenen Samstag einen Infotag in der Innenstadt von Gütersloh absolviert. Bilanz: Die Arbeit des DVG – Verein der Direktversicherungsgeschädigte lohnt sich – und damit auch der Infotag, denn viele Passanten erkannten, dass sie auch von der Doppel- und Mehrfachverbeitragung betroffen sind, oder – wenn sie noch etwas jünger sind – betroffen sein werden.

    Kälte, aber Sonnenschein und deshalb gute Laune: Die DVG-Mitglieder der RG Halle/Gütersloh Hans Deike, Manfred Berkenkamp, Heinz Averbeck und Udo Raabe haben in der Innenstadt von Gütersloh sehr erfolgreich einen Infotag absolviert. Der Anzahl an Besuchern am Stand war echt gut – und ganz erstaunlich: die meisten Interessenten waren und sind von der Mehrfachverbeitragung betroffen. „Alle waren sauer auf die Politik und deren Entscheidung, im Jahr 2003 auf die Abzocke der Direktversicherten, und überhaupt in das nachträgliche Eingreifen in Altverträge“, fasst Udo Raabe zusammen. Ein entsprechend guter Bericht im Westfalen-Blatt mit weiteren Ausführungen zum Unrecht der Doppelverbeitragung hat die Leser in der regionalen Umgebung über diese tolle DVG-Aktion informiert.

    Einigen Interessierten wurden Flyer, die neue März-Mitteilung und ein DVG-Anmeldeformulare überreicht. Denn je mehr Mitglieder, desto mehr Durchsetzungskraft hat der Verein.

    Eine Stand-Besucherin, die auch von der „Abzocke“ betroffen war und ihre 10-jährige Zahlung an die Krankenkasse erledigt hat (insg. 120 Einheiten an Doppelverbeitragung), war sofort bereit, eine Mitgliedschaft im DVG abzuschließen und die Regionalgruppe AK Halle-Gütersloh zu unterstützen. Sie ist vielleicht auch bereit, eine neue Regional-Gruppe Gütersloh zu gründen. Außerdem ist sie im Verein VdK vertreten und könnte hier für die Gemeinschaft der Betroffenen eine Brücke bauen.

    Heinz Averbeck: „Wir haben ihr gerne unsere Unterstützung angeboten, und man sieht: der Stand und die Betreuung der Betroffenen in der Gütersloher Innenstadt hat sich gelohnt und ich gehe so weit: es lohnt sich immer für die gute Sache und gegen die Ungerechtigkeit einzutreten.“

     

    Text und Fotos: Manfred Berkenkamp, DVG

     

     

  • Das deutsche Sozialrecht ist unsolidarisch und unsozial –  Verbraucherschutzregeln werden bewusst außer Kraft gesetzt

    Das deutsche Sozialrecht ist unsolidarisch und unsozial – Verbraucherschutzregeln werden bewusst außer Kraft gesetzt

    Politiker lassen sich gern in unserem Staat über die Erfolge der sozialen Errungenschaften und über die hohen sozialen Standards in Deutschland feiern. Nichts zu feiern gibt es allerdings für die Bezieher von ausgezahlten Direktversicherungen. Sie zahlen gleich doppelt Krankenkassenbeiträge, und die Krankenkassen rühmen sich dessen auch noch. Das findet der DVG – Verein für Direktversicherungsgeschädigte höchst ungerecht.

    Ein Kommentar von Reiner Korth, DVG-Bundesvorsitzender

    So ergangen ist es dem DVG-Mitglied H. W. nahe Hannover. Es sollte auf die ausgezahlte Direktversicherung auch nachträglich noch einmal und jetzt den vollen Krankenkassenbeitrag in Höhe von fast 20 % zahlen. Dagegen legte es Widerspruch ein, u.a. mit dem Argument, dass die Beiträge ja bereits in der Einzahlungsphase „mit Sozialversicherungsbeiträgen belegt waren”.

    Die Kaufmännische Krankenkasse Hannover aber kümmert dieser Argument überhaupt nicht. In dem ablehnendem Widerspruchsbescheid vom März 2023 begründet sie die Zurückweisung des Widerspruchs u. a. mit den Hinweisen, „dass es im Sozialversicherungsrecht keinen Grundsatz gibt, nach dem eine Einnahme nicht mehrfach mit Beiträgen belegt werden kann”. Das muss man sich mal vorstellen!

    Im Unterschied zum Steuerrecht, bei dem „die Steuerpflicht über das gesamte Leben des Versicherten wirkt, besteht diese einheitliche Betrachtungsweise im Sozialversicherungsrecht gerade nicht.” Und weiter führt die Krankenkasse aus:  „Das Solidarprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung ist der […] am Steuerrecht orientierten Betrachtungsweise nicht zugänglich.”

    Im Umkehrschluss bedeutet diese Aussage: Das Sozialversicherungsrecht hebelt bewusst Verbraucherschutzrechte aus, lässt Doppel- und Dreifachverbeitragung grundsätzlich zu – und ein Bestandsschutz für Altverträge wird auch nicht gewährt. Das Sozialrecht wirkt damit zutiefst unsozial und benachteiligt einmal mehr den Alterssparer.

    Dieser unsoziale Effekt verstärkt sich noch, wenn dann – wie im Falle der Riester Rente (ist seit 2018 befreit von KK-Abgaben) – einseitig eine gewisse Klientel (W. Riester war SPD Minister) von der Beitragspflicht bewusst ausgenommen wird, andere Versicherungsverträge dafür aber doppelt verbeitragt werden.

    Und dann bleibt da noch die Grundsatzfrage nach der sogenannten „Solidargemeinschaft”? Riester Verträge zahlen nicht ein, Privat Versicherte zahlen nicht ein, Abgeordnete und Beamte zahlen nicht ein. Dafür werden dann alleinig die GKV-Versicherten zur Kasse gebeten. Diese Gesetzeslage ist höchst unsolidarisch und unsozial.

     

    Text/Kommentar Von Reiner Korth, DVG-Bundesvorsitzender

    Foto: pixabay

  • Ein weiterer und ganz wichtiger Schritt auf dem Weg zur Abschaffung der Doppelverbeitragung: Sozialgericht Dresden verweist auf anstehende Entscheidung der Bundesregierung

    Ein weiterer und ganz wichtiger Schritt auf dem Weg zur Abschaffung der Doppelverbeitragung: Sozialgericht Dresden verweist auf anstehende Entscheidung der Bundesregierung

    Das Sozialgericht Dresden hat aktuell kein Urteil mehr gesprochen im Rechtsstreit um die Erhebung von Krankenkassenbeiträgen auf eine Direktversicherung, sondern es hat auf die laufenden Verhandlungen bei der Bundesregierung verwiesen, die offenbar für den Herbst dieses Jahres eine Gesetzesinitiative zur Reformierung und Stärkung der privaten und betrieblichen Altersvorsorge plant. Das wäre ein weiterer und ganz wichtiger Schritt auf dem Weg zur Abschaffung der Doppelverbeitragung. Der Der DVG – Verein für Direktversicherungsgeschädigte zeigt sich hoffnungsvoll.

    Von Reiner Korth

     Unser Mitglied B. L. hatte vor dem SG Dresden gegen die Beitragserhebung der Techniker Krankenkasse auf die Direktversicherung geklagt.

    Das Sozialgericht Dresden hat nunmehr vorgeschlagen, wegen „der aktuellen Berichterstattung der Presse (u. a. Süddeutsche Zeitung …)“ und auch weil „Der Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland hat sich dementsprechend im Deutschen Bundestag positioniert“ das Verfahren „einstweilen ruhend zu stellen“. 

    Und: „Das Gericht behielte den Fortgang des o. g. Vorhabens […] von Amts wegen im Blick, eine neue konkrete gesetzliche Ausgestaltung soll berücksichtigt werden.“

    Die Bundesregierung hat im Februar 2023 die neue „Fokusgruppe private Altersvorsorge“ unter Leitung von Staatssekretär Dr. Florian Toncar, FDP im Bundesministerium der Finanzen ins Leben gerufen.

    Die Leitsätze sind:
    – Die private Altersvorsorge bedarf einer grundlegenden Reform
    – Die Fokusgruppe kann Empfehlungen abgeben, die im weiteren Verlauf in die
    Entscheidungen für eine grundlegende Reform (der Altersvorsorge) einfließen.

    Erstmals hat damit auch ein Sozialgericht auf eine bevorstehende Reform der Altersvorsorge offiziell Bezug genommen und auf die Aussage von Bundeskanzler Olaf Scholz im Parlament verwiesen. Das war konkret in der „Aktuellen Stunde“ im Bundestag am Mittwoch, 25. Januar 2023 um genau 13.35 Uhr auf die Fragen von MdB Matthias W. Birkwald, rentenpolitischer Sprecher, Die Linken, zur Abschaffung der Doppelverbeitragung.

    Reiner Korth, DVG-Bundesvorsitzender: „Ganz wichtig aus unserer Sicht: Das Sozialgericht hat damit kein abweisendes Urteil mehr gefällt. Das ist auf juristischer Ebene ein ganz großer und wichtiger Meilenstein auf unserem Weg zur Abschaffung der Doppelverbeitragung.“

    Reiner Korth weiter: „Wir können jetzt nur darauf hinarbeiten, dass mit dieser Begründung weitere Klagen und weitere Gerichtsverfahren vor den Sozialgerichten ebenfalls ruhend gestellt werden.“

    Ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zum Ziel wäre laut Reiner Korth, wenn die politisch Handelnden im Herbst dieses Jahres (2023)  die Gesetzesänderung im Sinne von Millionen Betroffenen auch tatsächlich umsetzen. 

     

    Text: Reiner Korth                  Fotos: Sozialgericht Dresden – mit freundlicher Genehmigung und pixabay

     

  • Kommt nach Kassel als Delegierte

    Kommt nach Kassel als Delegierte

    Delegierte für die Versammlung in Kassel bitte melden – Anmeldefrist ist der 10. März 2023

     Infos an die DVG-Regionalgruppen:

    Die Delegiertenversammlung der DVG in Kassel findet statt am Samstag, dem 15. April 2023. Ort ist das H 4 Hotel Kassel, Baumbachstraße 2, in Kassel. Näheres zu Ort und Unterbringung und Erstattung der Kosten im internen Bereich der DVG-Homepage.

    Da es dem DVG-Vorstand wichtig ist, dass die Regionalgruppenvertreter trotzdem Gelegenheit zum Austausch haben, wird dies vor der Demo angeboten.

     

    Folgendes Programm ist geplant:

    9.00 – 10.00 Uhr Informelles Treffen der Delegierten und der Regionalgruppensprecher

    10.30 – 12.30 Uhr Demonstration in Kassel

    14.00 – 18.00 Uhr Delegiertenversammlung im Hotel 

    Die Delegierten müssen spätestens bis zum 10.3.2023 an den Vorstand gemeldet werden.

    Letzter Termin zum Einreichen von Anträgen zur Delegiertenversammlung ist der 06.04.2023

     

  • Auf nach Kassel: Delegiertenversammlung des DVG mit großer Kundgebung

    Auf nach Kassel: Delegiertenversammlung des DVG mit großer Kundgebung

    Am Samstag, 15. April 2023 treffen sich am Nachmittag die Delegierten der Regionalgruppen des Verein der Direktversicherungsgeschädigten in Kassel zur Delegiertenversammlung. Bereits am Vormittag von 10.30 bis 12.30 Uhr ruft der DVG zu einer großen Kundgebung auf. Sie ist öffentlich und startet vor dem H4-Hotel (Baumbachstrasse, An der Stadthalle 2, Kassel) mit dem Ziel Bundessozialgericht. Das Motto der Kundgebung lautet:
    „Wir sind viele, wir sind laut, weil man uns die Rente klaut”

     „Wir haben extra für den 15. April die Großdemonstration in Kassel vorbereitet. Um eine entsprechende Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit erreichen, ist es erforderlich, dass viele Teilnehmer mitmachen! Pinkwesten, Mützen und sonstiges Demomaterial ist reichlich vorhanden“, ruft der Regionalgruppenkoordinator sowie DVG-Vorstandsmitglied Dr. Rainer Ochmann auf.

    Die Demonstration soll öffentlich auf die DVG-Forderungen aufmerksam machen:

    • Sofortiger Stopp der Mehrfachverbeitragung
    • Halbierung der KV- und PV-Beiträge von Betriebsrenten auf Arbeitnehmeranteil
    • Gleichstellung der Direktversicherung wie bei Riester und
    • Finanzielle Entschädigung für die Betroffenen, in deren Verträge mit dem GMG rückwirkend eingegriffen wurde

    Denn auch wenn Bundeskanzler Olaf Scholz jüngst im Bundestag auf Anfrage von MdB Matthias W. Birkwald, Die Linke, zugesichert hatte, die Doppelverbeitragung noch in der aktuellen Legislaturperiode lösen zu wollen, die DVG-Mitglieder sind sich einig: „Wir müssen weiterhin am Ball bleiben und unsere Forderungen deutlich machen, sonst geht im Koalitionsgewitter womöglich das Licht ausgerechnet für uns aus – das müssen wir verhindern“, so Ochmann und hat dabei auch die drei Landtagswahlen in diesem Jahr im Blick, die von Hessen, Bremen und Bayern.

    Vorstandsmitglied Reinhold Birth organisiert mit einem Team die Kundgebung vor Ort. Die Teilnahme von lokalen Politikern bei der Demonstration in Kassel ist geplant. Zugesagt haben bereits Bundespolitiker, die auch eine Rede halten werden, ebenso wie der DVG-Bundesvorsitzende Reiner Korth.

    Deshalb: All diejenigen, die unter der Doppel- und Mehrfachverbeitragung leiden: „Unterstützt die Aktion durch Eure Teilnahme und kommt am Samstag, 15. April nach Kassel! Wir sind hoffentlich viele, und laut, weil man uns die Rente klaut”, betont Reinhold Birth, „ darum meldet euch an bei reinhold.birth@dvg-ev.email  und bringt jeden mit, der noch kein Mitglied bei uns ist.“

    Infos zur Organisation

    Treffpunkt ist am Samstag, 15. April 2023 um 10.00 Uhr das

    H4-Hotel Kassel, Baumbachstrasse, An der Stadthalle 2, Kassel

    Abmarsch: 10.30 Uhr. Voraussichtliches Ende: 12.30 Uhr

     

    Damit die Organisatoren besser planen können, bitten wir die DVG-Mitglieder um Anmeldung bei: reinhold.birth@dvg-ev.email

     

    Text und Fotos: Thomas Kießling

  • Direktversicherungen schaden der Rentenkasse und gleichermaßen dem Rentner und der Rentnerin

    Direktversicherungen schaden der Rentenkasse und gleichermaßen dem Rentner und der Rentnerin

    Nun warnt sogar die Deutsche Rentenversicherung vor den negativen Folgen der Direktversicherungen. Ihre Feststellung: Weniger Beitragsaufkommen schwächt zunächst die Rentenkasse aber auch den Vorsorgesparer, der weniger Rentenpunkte erhält, weil er in das gesetzliche Rentensystem weniger einbezahlt. Beim Eintritt in die Rente muss er auch noch die doppelte Krankassen- und Pflegeversicherungsbeiträge entrichten –  sowohl den Arbeitgeber und auch seinen Arbeitnehmeranteil. Offenbar kein gutes Geschäft, betont der DVG – Verein der Direktversicherungsgeschädigte.   

    Von Thomas Kießling

    Der DVG-Bundesvorsitzender Reiner Korth kennt die Klagen, wenn ein Betroffener bei ihm anruft und sein Herz ausschüttet. Reiner Korth rechnet ein Beispiel vor auf Basis der Zahlen von 2022. „Zwei Rentenpunkte fehlen am Ende der Einzahlphase, wenn jemand mit einem Jahresgehalt von 38.901 Euro bei der Entgeltumwandlung monatlich 150 Euro in die Betriebsrente oder außerbetriebliche Altersvorsorge steckt und hier 40 Jahre lang einzahlt“, so Reiner Korth, „das ergibt rund 72 Euro weniger Rente in jedem Monat.“ Ob dieser zusätzliche Verlust die private Altersvorsorge dann auffange, bleibt am Ende meist die große Frage.

    Abgesehen davon muss der Vorsorgesparer beim Renteneintritt die Krankenkassenbeiträge und Pflegeversicherungsbeiträge in voller Höhe bezahlen – die auch von Bundeskanzler Scholz so genannte Vollverbeitragung, gegen die sich der DVG auch vehement zur Wehr setzt. Was bedeutet das konkret: In der Ansparphase zahlt der Arbeitnehmer für den Monatssparbetrag keinen Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung (den gedachten hälftigen Beitrag). Und der Arbeitgeber zahlt ebenfalls keinen Beitrag zu KV und PV. In der Auszahlungsphase allerdings zahlt der Arbeitnehmer dann alleinig, und zwar den vollen Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeitrag. Der Rentner zahlt somit auch den Arbeitgeberanteil zusätzlich mit.

    „Wir müssen das zur Aufklärung der jungen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer deutlich sagen, denen die Risiken bei Vertragsabschluss von Direktversicherungen oft gar nicht in vollem Umfang bekannt sind“, so der DVG-Bundesvorsitzende.

    Das Online-Portal „Ihre Vorsorge“ hatte jüngst darüber berichtet, dass knapp acht Millionen Beschäftigte in Deutschland die Entgeltumwandlung für Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds nutzten. Das waren rund 42 Prozent der etwa 18,2 Millionen Beschäftigten, die insgesamt einen Vertrag zur betrieblichen Altersvorsorge abgeschlossen hatten (Stand 2019).

    Auf Basis von Statistiken des Bundessozialministeriums (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) werde den Kritikern an dieser Stelle ausdrücklich recht gegeben. „Ein solcher Schritt (gemeint ist die Entgeltumwandlung) führe nicht nur zu den entsprechenden Einnahmenausfällen in der Rentenversicherung, sondern mindere auch die `individuellen Leistungsanwartschaften` von Beschäftigten, die gesetzliche Rentenansprüche erwerben“, so die Fachleute der Deutschen Rentenversicherung.

    Text: Thomas Kießling            Foto: pixabay

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