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  • Das Wahlprogramm der Linken

    Das Wahlprogramm der Linken

    In lockerer Folge stellen wir die Wahlprogramme der Parteien vor, vor allem unter dem Aspekt der Renten- und Sozialpolitik. Den Anfang machen die Linken.

    Was will die Partei „Die Linke“? Ein Blick in das Wahlprogramm mit unserem speziellen Fokus auf Rente und Sozialpolitik zeigt, was die Partei will. Ob sie es umsetzen kann, steht auf einem anderen Blatt.

    Wahlprogramm der Linken:

    Wir wollen das Rentenniveau wieder auf 53 Prozent anheben. Das bedeutet in Geld: Wer derzeit die aktuelle Durchschnittsrente von 1.048 Euro bekommt, erhält dann 1.148 Euro, also knapp 100 Euro mehr im Monat. Das Rentenniveau von derzeit 48,4 Prozent (ohne Revisionseffekt) kann problemlos innerhalb einer Wahlperiode auf 53 Prozent angehoben werden. Das kostet Beschäftigte und Arbeitgeber*innen bei einem durchschnittlichen Verdienst von 3.462 Euro nur je circa 33 Euro mehr im Monat. Der Beitrag für eine private Riester-Rente (124 Euro) kann dafür entfallen. Durchschnittsverdienende hätten also 90,50 Euro mehr in der Tasche. Bei der Rentenanpassung stellen wir die Lohnbezogenheit wieder her.

     

    • Als LINKES Kernprojekt beziehen wir alle Erwerbstätigen in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Dazu haben wir ein Konzept entwickelt, das Solidarität und soziale Gerechtigkeit mit finanzieller Solidität und Stabilität verbindet. Wir stärken damit die gesetzliche Rentenversicherung und verhindern Armut im Alter und bei Erwerbsminderung. Unser Konzept der Solidarischen Erwerbstätigenversicherung bietet eine gesetzliche Alterssicherung auch für bislang nicht versicherte Selbstständige, Freiberufler*innen, Beamt*innen, Manager*innen und Politiker*innen. Wir wollen, dass alle Erwerbstätigen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen.

     

    • Als Garantie führen wir eine Solidarische Mindestrente von 1.200 Euroein. Die Solidarische Mindestrente wird deshalb an alle Menschen im Rentenalter und bei Erwerbsminderung als Zuschlag – im Einzelfall auch als Vollbetrag – von der Rentenversicherung gezahlt, die weniger als 1.200 Euro Nettoeinkommen im Alter haben. Die Solidarische Mindestrente ist einkommens- und vermögensgeprüft. Sie wird aus Steuern finanziert. Die Unterhaltsansprüche nach dem BGB werden berücksichtigt. Mit Vermögensfreibeträgen stellen wir sicher, dass soziale Härten vermieden werden und normales, selbstgenutztes Wohneigentum unangetastet bleibt. Unser Versprechen lautet: Niemand soll im Alter von weniger als 1.200 Euro leben müssen. Die Höhe der Solidarischen Mindestrente wird regelmäßig am 1. Juli eines jeden Jahres in demselben Maße erhöht, wie alle anderen gesetzlichen Renten auch. Mit unserem Konzept der Solidarischen Erwerbstätigenversicherung stellen wir die Weichen für eine gerechte, stabile und inklusive Alterssicherung der Zukunft, die für alle Erwerbstätigen da ist. Sie wird von folgenden Einzelmaßnahmen flankiert:

     

    • Die Beitragsbemessungsgrenze (für die allgemeine und die knappschaftliche Rentenversicherung sowie für die alten und die neuen Bundesländer) wird zunächst vereinheitlicht und dann in mehreren Schritten drastisch angehoben und schließlich ganz aufgehoben. Die Höhe der Rentenansprüche über dem Doppelten des Durchschnitts soll im höchsten verfassungsgemäß zulässigen Rahmen abgeflacht werden. Deshalb soll eine »BeitragsÄquivalenzgrenze« eingeführt werden.

     

    • Die private Riester-Rente ist gescheitert. Die Beiträge und Zuschüsse wandern in die Kassen der Versicherungskonzerne statt in die Portemonnaies der Rentnerinnen und Rentner. Wer eingezahlt hat, soll seine Ansprüche behalten und in die gesetzliche Rente überführen können. Die staatlichen Subventionen von knapp vier Milliarden Euro jährlich beenden wir und erhöhen damit die Zuschüsse an die gesetzliche Rentenversicherung. Außerdem soll es Versicherten und ihren Arbeitgeber*innen erleichtert werden, bis zu einer bestimmten Grenze freiwillig zusätzliche Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen.

     

    • Die Beschäftigten dürfen nicht den Risiken auf dem Kapitalmarkt ausgesetzt werden. Wir lehnen es ab, die Arbeitgeber*innen im Rahmen kapitalgedeckter betrieblicher Altersvorsorge und sogenannter Zielrenten aus der Haftung zu entlassen.

     

    • Wir wollen eine betriebliche Altersvorsorge, die überwiegend von den Arbeitgeber*innen finanziert wird (als betriebliche Sozialleistung). Dafür sollen verbindliche tarifvertragliche Regelungen die Grundlage sein.

     

    • Wir fordern, die Doppelverbeitragung mit Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträgen bei betrieblicher Altersvorsorge und den Direktversicherungen sofort zu beenden. Klar ist: Betriebsrenten dürfen nicht frei von Sozialabgaben sein. Aber sie sollen in der Ansparphase bezahlt werden und nicht in der Rentenphase.

     

    • Die Doppelbesteuerung der Renten wollen wir abschaffen. Wir wollen das steuerfreie Existenzminimum auf 14.400 Euro im Jahr anheben – kleine bis mittlere Renten wären damit steuerfrei. DIE LINKE fordert eine Verlängerung des Übergangszeitraums bis 2070, eine außerordentliche Rentenerhöhung und eine Neuberechnung des individuellen Rentenfreibetrags.

     

    Unser Rentenkonzept sieht vor:

    • Solidarausgleich für Niedriglohn: Zeiten niedriger Löhne wollen wir ausgleichen. Die von der Großen Koalition beschlossene sogenannte Grundrente greift hier zu kurz. Wir wollen die »Rente nach Mindestentgeltpunkten« auch für Zeiten nach 1992 einführen und verbessern. Vollzeiterwerbstätige mit 13 Euro Stundenlohn erhielten dann in der Regel eine Rente von rund 1.200 Euro.
    • Ausbildungszeiten werden besser anerkannt und führen zu höheren Renten.
    • Zeiten der Erwerbslosigkeit, der Kindererziehung und der Pflege bewerten wir höher, damit sie nicht zu Armutsrenten führen.
    • Für jedes Kind werden drei Entgeltpunkte– das sind zurzeit über 102 Euro sogenannter Mütterrente – auf dem Rentenkonto gutgeschrieben.
    • Für regelmäßig geleistete freiwillige und unbezahlte Arbeit von Bürgerinnen und Bürgern im organisierten anerkannten Rettungsdienst, im Brandschutz, im Katastrophenschutz und im  Technischen Hilfswerk (THW) werden durch den Staat angemessene Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt.
    • Die Rente erst ab 67 muss zurückgenommen werden.
    • Wer krank wird, darf nicht noch eine niedrige Rente befürchten müssen: Der Zugang zu den Erwerbsminderungsrenten muss erleichtert werden. Die beschlossene Anhebung der Zurechnungszeit (die Zeit, die »hinzugerechnet« wird, weil der oder die Versicherte wegen der Erwerbsminderung nicht einzahlen konnte) für Rentenzugänge ab 2019 muss auch für die Menschen gelten, die schon 2018 und früher eine Erwerbsminderungsrente bezogen haben.
    • Wir wollen die Benachteiligung der ostdeutschen Rentner*innen endlich beenden. Wir fordern die sofortige Angleichung des »aktuellen Rentenwertes (Ost)« an das Westniveau, ohne zukünftige Rentner*innen zu benachteiligen (vgl. Kapitel »Gerechtigkeit für die Menschen in Ostdeutschland«).

     

    Bild: Flickr/Die Linke Creative Commons — Attribution 2.0 Generic — CC BY 2.0

  • Rentenkonto für alle? Never!

    Rentenkonto für alle? Never!

    Seit vier Jahren bastelt die Bundesregierung an einem “Rentenkonto für alle” – herausgekommen ist nur heiße Luft. Auch sonst verweigert die Merkel-Regierung Rentenreformen.

    Planlos, ratlos, mutlos – das zeichnet die Merkel-Regierung aus. Insbesondere bei der Altersvorsorge fährt die große Koalition seit Jahren auf Sicht, statt vorausschauend zu agieren. Was wie Hohn klingt, ist doch Regierungsrealität – ihren vier Jahre alten Plan eines „Rentenkontos für alle“ verkauft sie als großen Wurf und will damit Milliarden des Wiederaufbauplans der Europäischen Union (EU) abgreifen. „Statt einer schon lange angemahnten Rentenreform verweist die Bundesregierung in ihrem Wiederaufbauplan beispielsweise lediglich auf eine ‚digitale Rentenübersicht‘“, schreibt die „Welt“. Damit sollen die Menschen, so der Plan, einen „besseren Überblick über ihre dürftige Altersvorsorge behalten“.

    Das klingt nicht nur wie eine Lachnummer, das ist eine Lachnummer. Was in anderen Nachbarländern, darunter Dänemark, längst Realität ist, ist hierzulande gerade erst geplant. Angeblich soll das Portal Ende 2023, als sechs Jahre nach Beginn der Planung, in Betrieb gehen.

    Rentenkonto für alle?

    Erst jetzt, Ende August 2020, hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes für eine säulenübergreifende Rentenübersicht verabschiedet. Mit dem  „Rentenkonto für alle“ sollen Verbraucher einen Überblick über ihre gesetzliche, betriebliche und private Alterssicherung erhalten. Ziel sei es, dass jeder auf einen Blick sehen könne, wie es um die eigene Absicherung im Alter steht. Was in anderen Ländern wie Dänemark längst selbstverständlich ist, soll in Deutschland erst Ende 2023 kommen. Dafür braucht’s in Deutschland Verordnungen und Gesetze – und sie sich so etwas liest, zeigt das „Gesetz zur Entwicklung und Einführung einer Digitalen Rentenübersicht (Rentenübersichtsgesetz – RentÜG). Die erste Betriebsphase soll, so der Plan, 21 Monate nach Inkrafttreten dieses Gesetzes beginnen und nach zwölf Monaten enden. Zwölf plus 21 = 33 Monat passiert erst einmal wenig. So sieht Digitalisierung in Deutschland aus. Seit April 2021 gibt es zumindest einen Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

    Dabei schaffen es selbst große Versorgungswerke wie die Metallrente oder das Versorgungswerk der Presse bis heute nicht, ihre Mitglieder darüber zu informieren, was an Abzügen in der Rente auf sie zukommt. Wer seine Auszahlungsmitteilung bekommt, erhält, wenn er Glück hat, noch einen Hinweis darauf, dass Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu zahlen sind, nicht jedoch, wie viel das voraussichtlich sein wird. Das Versorgungswerk der Presse beispielsweise weist den Versicherten nur darauf hin, dass „aufgrund des Solidarprinzips der gesetzlichen Krankenversicherung eine Beitragspflicht besteht“. Es helfe auch nichts, wenn „die Beiträge (während des Berufslebens) bereits aus sozialversicherungspflichtigen Einkünfte bezahlt wurden“. Dabei geht es nicht um einige Euros, sondern um Tausende.

    Steuern und Sozialabgaben

    Ob das in vier Jahren fertige „Rentenkonto für alle“ diese Minderung berücksichtigt? Vermutlich kaum. Was ist dann aber ein „Rentenkonto für alle“ wert? Die Antwort kann sich jeder selbst geben.

    Zumindest der Rentenbescheid über die gesetzliche Rente berücksichtigt Kranken- und Pflegebeiträge, so dass jeder weiß, was netto vom Brutto übrigbleibt. Bei allen anderen Mitteilungen der privaten und betrieblichen Altersvorsorge allerdings fehlt das bislang, was das Bild natürlich verfälscht. Teilweise müssen Privat- und Betriebsrenten zusätzlich versteuert werden, wie beispielsweise bei der Metallrente. Denn Rentnerinnen und Rentner müssen ihre Betriebsrente außerdem versteuern. Genau wie die gesetzliche Rente schrittweise steuerpflichtig wird, sind auch Betriebsrenten nach dem individuellen Steuersatz als Rentner/in steuerpflichtig. Zurzeit liegt der durchschnittliche Steuersatz im Rentenalter bei rund 15 Prozent. Der tatsächliche Steuersatz hängt indes von der individuellen Einkommens- und Vermögenssituation ab. Um die Netto-Betriebsrentenleistung zu bewerten, sollte deshalb auch abgeschätzt werden, wie hoch später der voraussichtliche Steuersatz individuell ausfallen wird und ab welchem Einkommen die geltenden Steuerfreibeträge voraussichtlich überschritten werden. Wie soll das ein „Rentenkonto für alle“ berücksichtigen?

    Millionen an Steuergeldern

    Im Juli 2020 hatte Heil (SPD) einen Gesetzentwurf für die digitale Rentenübersicht vorgelegt. Die zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht soll bei der Deutschen Rentenversicherung beheimatet sein und die Informationen aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Alterssicherung bündeln. Anschließend sollen diese, so der „Versicherungsbote“ über ein Online-Portal für Verbraucher bereitgestellt werden. Ab 2023 seien die Versicherungs- und Finanzbranche verpflichtet, entsprechende Informationen jedem einzelnen Kunden zu liefern. Für den Bau der digitale Renteninformation und die Startphase werde der Bund 18,6 Millionen Euro bis 2023 bereitstellen. Die Kosten für den laufenden Betrieb von 2024 an sollen bei rund 4,5 Millionen Euro pro Jahr liegen.

    Der Dachverband der Verbraucherzentralen habe allerdings Bedenken angemeldet: Die Information könnte möglicherweise nicht unabhängig sein und Angst schüren, um der Versicherungs- und Finanzbranche als Verkaufsargument zu dienen.

    Excel statt Rentenkonto

    Aber zurück zum Rentenkonto. Dem deutschen Staat ist in punkto Altersvorsorge nicht zu trauen, das hat er bis lang mehrfach bewiesen. Eigeninitiative in punkto Rentenübersicht ist besser – und dafür gibt es ein einfaches Mittel: eine Excel-Tabelle. Jeder kann in diese Tabelle alle Daten selbst eintragen, Excel summiert die Zahlen auf. Wer diese Tabelle ständig aktualisiert, hat problemlos einen Überblick über seine Altersvorsorge. Ach ja, Excel. Das ist ein Tabellenkalkulationsprogramm von Microsoft – das zu lernen ist kein Zauberwerk. Viele Windows-Nutzer dürften vermutlich bereits Excel auf ihrem Rechner haben. Die Bundesregierung könnte jedem ein Exemplar schenken. Wie wäre es denn, wenn der Staat statt in ein Rentenkonto zu investieren, in Finanzwissen investieren würde, wie es ja schon seit langem von Wirtschaftlern gefordert wird? Bislang sind alle derartigen Vorstöße im Sande verlaufen – oder habe ich da etwas nicht mitbekommen?

    Gesetz soll durchgepeitscht werden

    Wie die „Versicherungswirtschaft“ schreibt, soll das Gesetz „durchgepeitscht“ werden. Das Internetportal hat den Zeitplan recherchiert:

    • Bis 10. August 2020 Frist für die Stellungnahme der Verbände
    • August 2020 Virtuelle Anhörung auf Ministerialebene
    • August 2020 Beratung im Bundeskabinett
    • Ende 2020 Inkrafttreten am Tag nach der Verkündigung
    • Entwicklungsphase
    • Mitte 2022 Beginn der ersten freiwilligen Betriebsphase (21 Monate nach Inkrafttreten)
    • Ende 2023 Voraussichtlicher Pflichtbetrieb für die betroffenen Versorgungseinrichtungen mit angemessenen Übergangsfristen (Der Beginn des Pflichtbetriebs wird durch Rechtsverordnung später festgelegt).

    Beamte sollen wieder einmal ausgenommen werden. Pensionszusagen, die regelmäßig von den Arbeitgebern verwaltet werden, die Beamtenversorgung und berufsständische Versorgungswerke sollen „Versicherungswirtschaft“ zufolge nicht in die digitale Rentenübersicht eingebunden.

    Bild von Goumbik auf Pixabay

  • Nullrunde für Rentner, Erhöhung für Pensionäre

    Nullrunde für Rentner, Erhöhung für Pensionäre

    Wie sich Medien von der Wirtschaft vereinnahmen lassen und ihre Leser für dumm verkaufen. Während Rentner 2021 eine Nullrunde erwartet, bekommen Pensionäre eine Erhöhung.

    von Karin Tutas

    „Teure Überraschung für Arbeitnehmer – ab 2022 steigen die Rentenbeiträge kräftig“, titelt Focus Money online und zeichnet ein düsteres Szenario über den Zustand der Rentenkasse. Durch die Corona-Pandemie erleide die Rentenkasse hohe Einbußen, dennoch habe es 2020 noch „üppige Rentenerhöhungen“ gegeben, moniert das Portal.  Das Gegenteil hätte der Fall sein müssen, wird dann das arbeitgebernahe Institut der deutschen Wirtschaft (IW) zitiert. Statt einer Erhöhung von 3,45 Prozent im Westen und 4,2 Prozent im Osten hätte es eine Kürzung von 3,25 geben müssen. Aber da gibt es ja die Rentengarantie, die eben diese Kürzung verhindert, was wiederum zum kräftigen Anstieg der Beiträge ab 2022 – nach der Bundestagswahl! – führen werde. Zu Lasten der Arbeitnehmer und natürlich der Arbeitgeber. „Doch das ist nur ein Teil der bitteren Wahrheit“ schreibt der Autor, denn auch der Bundeszuschuss an die Rentenkasse werde in Zukunft steigen – zu Lasten der Steuerzahler, moniert Focus wiederum der Kritik des IW folgend.

    Nullrunden 2010 – und 2021

    rentenerhöhungen
    Rentenerhöhungen 2007 bis 2020        Quelle: Statista

    Üppige Alimente für Pensionäre

    Das ist indes nur ein Teil der bitteren Wahrheit. Die Unkenntnis – oder absichtliche Ignoranz – der Fakten mancher Journalisten verblüfft doch immer wieder aufs Neue. „Üppige Rentenerhöhungen“? Vielleicht hätte der Autor, statt sich ausschließlich auf Argumente der Arbeitgeberseite zu stützen, mal ein Minimum an Recherche betreiben sollen. Mit wenigen Klicks hätte er festgestellt, dass die Beamtenpensionen – trotz Corona – 2020 ebenfalls um 3,2 Prozent erhöht wurden, ebenso 2019 (Renten 2,39 Prozent). Während  nämlich die Rentner in diesem Jahr die bittere Corona-Pille schlucken und eine Nullrunde hinnehmen müssen, wird den Pensionären ein Aufschlag von 1,4 Prozent gegönnt, wie „Rentenbescheid24“ schreibt. Übrigens finanziert von Steuergeldern – auch die der gesetzlich Versicherten – ohne dass die im Alter bestens versorgten Staatsdiener auch nur einen Cent zu ihrer Altersversorgung beigetragen hätten. Und übrigens beträgt zusammengezählt die Erhöhung der Beamtenpensionen von 2019 bis 2021 immerhin 7,8 Prozent gegenüber der Renten von 5,84 Prozent.

    Rentner werden gerupft

    Dass der Autor auch die Rentenkürzungen, die gesetzlich versicherte Arbeitnehmer seit den 50ern hinnehmen mussten, unterschlägt, ist ebenfalls keine Überraschung. Davon, dass viele, durch den Bundeszuschuss nur unzureichend gedeckten gesamtgesellschaftliche Aufgaben, sich seit 1957 zu einer Deckungslücke von rund 840 Milliarden Euro in der Rentenkasse geführt haben, erfährt der geneigte Online-Leser nichts. Aber das ist auch nicht gewollt. Die Adressaten sollen nämlich nicht ins Grübeln kommen und lieber privat für ihr Alter vorsorgen. Dass Focus dann allen Ernstes unter anderem noch das Auslaufmodell Riester anpreist, an das selbst einmal die an seiner Einführung beteiligten Politiker glauben, passt ins Bild. Ach ja, da wäre noch die aufgewertet betriebliche Altersversorgung (baV). Im Jahr 2021 könnten gesetzlich Krankenversicherte bei den baV-Auszahlungen einen Freibetrag von 164,50 Euro monatlich nutzen. „Das spart Abgaben“ – ernsthaft? Betriebsrentner und Direktversicherungsgeschädigte, die fast ein Fünftel ihrer Ersparnisse aus der Altersversorgung abstecken müssen, können darüber nur den Kopf schütteln – bis zum Schleudertrauma.

     

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  • Regierung zockt Rentner ab

    Regierung zockt Rentner ab

    Allein 2020 hat die Regierung die Rentner um 40 Milliarden Euro abgezockt – und sie macht ungestraft munter weiter.

    Volle Kassen wecken Begehrlichkeit – das war schon immer so. Seit Ex-Kanzler Konrad Adenauer belastet die Regierung die Rentenversicherung mit Aufgaben, für die sie nicht zuständig ist, sondern alle Bürger. Dieser systematische Raubzug der Regierung durch die Rente hat schwerwiegende Folgen für die gesetzlichen Rentner – sie bekommen immer weniger Rente und müssen die Verluste durch betriebliche und private Altersvorsorge ausgleichen, wo der Staat aber erneut zulangt und einen Teil abzweigt. Ausgenommen von dieser Abzocke sind allein Beamte, denn sie bekommen Pension statt Rente.

    Regierung auf Rentenklau

    Allein im vergangenen Jahr hat die Regierung die Rentenkasse um annähernd 40 Milliarden Euro geplündert, wie die Aktion Demokratische Gemeinschaft (ADG) ermittelte. 2020 bürdete die schwarz-rote Regierung der Rentenkasse der ADG zufolge 114,7  Milliarden Euro an Ausgaben auf, für die er zuständig wäre. Zum Ausgleich zahlte er aber nur 75,2 Milliarden Euro an Bundeszuschuss. Das heißt, die Rentenkasse bleibt auf einem Defizit von 39,57 Milliarden Euro sitzen – und so geht das Jahr für Jahr. Seit 1957 haben sich die ungedeckten versicherungsfremden Leistungen auf annähernd 870 Milliarden Euro summiert. Das geht aus einer Berechnung des Rentenexperten und Ehrenbeirats der Aktion Demokratische Gemeinschaft (ADG), Otto W. Teufel hervor.

    Der Staat müsste alle – und die Betonung liegt auf alle – versicherungsfremden Leistungen aus Bundesmitteln finanzieren. Das ist der Regierung aber egal – und sie kommt durch mit diesem systematischen Raubzug. So wächst der Fehlbetrag zu Lasten der gesetzlich Versicherten und Rentner von Jahr zu Jahr. Gäbe es den Fehlbetrag nicht, könnten die Renten 13,6 Prozent höher sein, wie der ADG feststellt. Keiner müsste grübeln, wie er mit betrieblicher oder privater Altersvorsorge die Rentenlücke ausgleichen kann.

    Rentenkasse geplündert

    Der Staat plündert die Rentenkasse, um es einmal drastisch zu formulieren. „Die aufgelaufene und nicht durch zurückgezahlte Bundesmittel gedeckte Summe ist riesig“, rechnete Teufel der „taz“ in einem Interview vor zehn Jahren bereits vor. „Seit 1957 haben die verschiedenen Bundesregierungen rund 700 Milliarden Euro inklusive 300 Milliarden Zinsen quasi veruntreut; sie wurden zweckentfremdet, für versicherungsfremde Leistungen aus der Rentenkasse in Anspruch genommen“, so Teufel. Aus 700 Milliarden sind bis heute 870 Milliarden Euro geworden. „Dieses Geld schuldet die Regierung unserer Rentenkasse“, prangerte Teufel an.

    Wo bleibt der Aufschrei?

    Wo bleibt der Aufschrei der Bürger? Die Lobby der Rentner ist zu schwach gegen einen übergriffigen Staat. Dumm nur, dass dieses System am Ende der Fahnenstange angekommen ist, denn der Verteilungsspielraum ist ausgeschöpft. Die Rente braucht eine grundlegende Reform, der sich die Merkel-Regierung systematisch verweigert hat.

    Es braucht eine „solidarische gesetzliche Bürgerversicherung“, in die alle einzahlen – auch die Beamten, um die Last auf alle zu verteilen. Das fordern beispielsweise die ADG und die Grünen in ihrem Wahlprogramm. „In einem ersten Schritt zu einer Bürgerversicherung sorgen wir dafür, dass anderweitig nicht abgesicherte Selbständige, denen sonst Altersarmut droht, und Abgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung aufgenommen werden“, heißt es im Grünen-Wahlprogramm.

    Altersvorsorge ein Minus-Geschäft

    In der Merkel-Ära ist die betriebliche Altersvorsorge leider zum Minus-Geschäft geworden, was die Grünen mittlerweile begriffen haben, während die gegenwärtige Regierung daran festhält. „Die Riester-Rente hat sich aber als ein völliger Fehlschlag herausgestellt; die Produkte sind teuer und undurchschaubar und haben zum Teil eine geringere Rendite als Omas Sparstrumpf“, so steht es im Grünen-Wahlprogramm. Profitabel seien sie oft nur für die Versicherungswirtschaft oder dank der öffentlichen Förderung, weswegen bei weitem nicht alle davon Gebrauch gemacht hätten. Wenn es nach den Grünen geht, wird die Riester-Rente durch einen öffentlich verwalteten Bürgerfonds ersetzt.

    Das gilt indes nicht nur für die Riester-Rente, für die seit 2018 keine Kranken- und Pflegebeiträge mehr gezahlt werden müssen, das gilt in gleicher Weise für die Direktversicherung, die wegen der vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ein Minus-Geschäft geworden ist. Trotzdem wirbt beispielsweise die IG Metall immer noch für ihre Metallrente, die ja ebenfalls eine Direktversicherung ist. Hunderttausende Metaller lassen sich von den Versprechungen blenden, um dann am Ende bei Rentenbeginn wütend und enttäuscht feststellen zu müssen, dass sich die vermeintliche Rendite in Luft aufgelöst hat, weil sie für ihre Metallrente ja nicht nur Steuern zahlen müssen, sondern auch noch die vollen Kranken- und Pflegebeiträge – und ihre gesetzliche Rente vermindert haben.

    Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

  • 150 DVGler demonstrieren gegen Unrecht in Erfurt

    150 DVGler demonstrieren gegen Unrecht in Erfurt

    „Erst angelockt, dann abgezockt“ skandierten 150 Mitglieder des DVG in Erfurt, um gegen die Abzocke von Altersvorsorgern zu demonstrieren – mit beachtlichem medialen Interesse.

    Der Staat schröpft Betriebsrentner, die aber lassen sich das schon lange nicht mehr gefallen – und sind deswegen am 1. Mai in die thüringische Landeshauptstadt Erfurt gekommen, um dagegen zu protestieren. Von ihrer Kapitalauszahlung müssen Direktversicherte zehn Jahre oder 120 Monate lang an die Krankenkassen annähernd 20 Prozent zahlen. Dagegen wehrt sich der Direktversicherungsgeschädigte e.V. (DVG) – und dieses Mal am 1. Mai in Erfurt.

    Radeln für die Rente

    Zwei DVG-Mitglieder, Rudi Birkmeyer und Helmut Achatz, legten den langen Weg nach Erfurt sogar mit dem Fahrrad zurück, um Aufmerksamkeit zu erregen. Das gelang den beiden – der “Bayerische Rundfunk” berichtet in der Abendschau  am 28. April darüber und „SWR aktuell“ über den „Rentner aus der Südpfalz“, der zur 1.Mai-Demo radelte.

    Alle anderen kamen mit dem Auto, dem Roller oder mit der Bahn nach Erfurt um gegen diese Ungerechtigkeit zu demonstrieren – insgesamt waren es 150 DVG-Mitglieder einschließlich Familie und Freunde.

    Medienpräsenz in Erfurt

    Der MDR schickte ein Fernseh-Team zum Thüringer Landtag, wo sich die 150 DVG-Mitglieder zur Demo getroffen hatten. Am gleichen Tag brachte der MDR in seinem „Thüringen Journal“ den Beitrag “Direktversicherte fühlen sich abgezockt” über die DVG-Kundgebung in Erfurt unter der Headline „Rentner wehren sich vor dem Landtag gegen doppelte Abgaben“. Die Sendung kann in der Mediathek abgerufen werden.

    Auch die „Thüringische Landeszeitung“ berichtet über die Demo in Erfurt und zitiert Reiner Korth, stellvertretender Bundesvorsitzender des DVG, mit den Worten „das ist Rechtsbeugung“. Nur mit dem juristischen Kniff, die bis dahin (2003) sozialabgabenfrei Einmalzahlung mit einem 120-monatigen Rentenbezug gleichzusetzen, sei der Zugriff auf das Geld der Direktversicherten möglich gewesen. Aber Sozialrecht darf alles: enteignen und das auch noch rückwirkend. Angesichts leeren Sozialkassen sollten sich die Bürger ängstigen, welche Abzocke sich die Bundesregierung demnächst einfallen lässt – was alles möglich ist, spüren die Direktversicherung Monat für Monat. Sozialrecht kennt keine Gnade und kein Vertrauen.

    Am 18. Mai bringt das in München beheimatete Radio Lora einen Beitrag über die Demo des DVG in Erfurt. Vorab schon mal die Rede des stellvertretende DVG-Vorsitzenden Reiner Korth, der vor allem auf die Lage der betrieblichen Altersvorsorge einging. “Die betriebliche Altersvorsorge in der jetzigen Form ist tot”, so sein Credo. Die Gründe dafür lägen vor allem in Berlin.

    Direktversicherungen – nein, danke

    Gegen diesen Schröpfmechanismus der Bundesregierung wehrt sich der DVG. Wenn sich daran nichts grundlegend ändert, bleibt betriebliche Altersvorsorge ein Schuss in den Ofen und schadet der Altersvorsorge. Jungen ist dringend von diesem Minus-Geschäft abzuraten. Betriebliche Altersvorsorge in der gegenwärtigen Version der Direktversicherung ist Geldvernichtung. Davon profitiere nur Arbeitgeber und Versicherungen, aber nicht Arbeitnehmer, die die Leidtragenden dieser falschen Rentenpolitik der Bundesregierung sind.

  • Protest gegen Abzocke von Altersvorsorgern

    Protest gegen Abzocke von Altersvorsorgern

    Am 1. Mai 2021 demonstrieren in Erfurt Direktversicherte und Betriebsrentner gegen die Doppelverbeitragung ihrer Altersvorsorge – als Protest gegen Abzocke.

    Seit 2015 prangert der Direktversicherungsgeschädigte e. V. (DVG) den staatlichen Zugriff auf die Ersparnisse aus privater und betrieblicher Altersvorsorge an. Die Politik zeigt sich schwerhörig, deswegen geht der DVG wieder auf die Straße und lädt zur Kundgebung in Erfurt ein.

    Die DVG-Kundgebung startet auf dem
    Platz zwischen dem Landtag und FC RWE-Stadion in Erfurt um „Fünf vor Zwölf“ oder 11:55 Uhr.

    Es ist natürlich sinnvoll schon früher zu kommen,  um sich registrieren zu lassen, das heißt am besten ist es, wenn die Teilnehmer schon zwischen 11:00 Uhr und 11:30 Uhr vor Ort sind.

    Demo in Erfurt
    Helmut Achatz ist schon am Dienstag Demo in Er

    Pandemiebedingt wurde vom Erfurter Ordnungsamt nur eine stationäre Kundgebung mit der Auflage eines Infektionsschutzkonzeptes genehmigt. Dazu gehören 1,5 m Abstand und verpflichtendes Tragen von Mund-Nasenschutz-Masken (FFP2 oder medizinische). Eine Versorgung mit Speisen und Getränken am Kundgebungsort ist nicht möglich. Ein äußerlich als DVG erkennbarer Gruppenanmarsch (Pinkwesten) zum Kundgebungsstandort wird bereits als Demonstration/Umzug ausgelegt. Am Kundgebungsstandort dürfen und sollen die Pink-Westen getragen werden. Ordner aus unseren Reihen haben für die Einhaltung der Regeln zu sorgen!

    Parkmöglichkeiten gibt es in unmittelbarer Nähe im gebührenpflichtigen Parkhaus (1,50 Euro/h) in der J.-S.-Bach-Str. am Stadion (Anfahrt aufgrund der Straßenabsperrung aus Richtung Clara-Zetkin-Str.!) und auf dem gebührenfreien P & R Parkplatz Schützenplatz/Werner-Seelenbinder-Str. (ca. 10 min. Fußweg).

    Die Bahnanreisenden werden gegen 10:30 vom Bahnhof abgeholt. Es besteht die Möglichkeit mit der Straßenbahn Linie 1 bis Haltestelle “Landtag/Stadion Nord” oder ca. 15 min zu Fuß.

    Geschätzte Teilnehmerzahl: 500

    Zwecks Planung bitten wir um Anmeldung von Interessierten unter der E-Mail-Adresse demo@dvg-ev.email.

    Natürlich bleibt noch einiges zu klären. Die Regionalgruppe Thüringen (E-Mail: ) hält uns auf dem Laufenden.

    Protest gegen Abzocke

    Annähernd ein Fünftel der Auszahlungen müssen Rentenbezieher an die Krankenkassen abführen, wenn sie aus dem Berufsleben ausscheiden. Besonders hart trifft es Altersvorsorger mit Verträgen, die vor 2004 abgeschlossen wurden. Die Krankenkassen fordern von ihnen den vollen Beitragssatz, also Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil, plus Zusatz- und Pflegebeitrag – egal, ob es dabei um eine Kapitalzahlung oder eine monatliche Rente geht. Das gilt auch für Direktversicherte, die in der Einzahlphase bereits Sozialbeiträge abgeführt haben.

    Klagen von Betroffenen vor dem Bundessozialgericht laufen ins Leere. Das macht viele Betroffene wütend – sie fühlen sich ungerecht behandelt und wehren sich.

    Kundgebung am 1. Mai

    Potenziell betroffen sind rund sechs Millionen Direktversicherte, von denen sich viele im DVG  organisiert haben und am 1. Mai ihren Forderungen auf der Straße Nachdruck verleihen: Sie verlangen einen Stopp der Doppelverbeitragung und Entschädigungslösungen bei den Direktversicherungen, in die mit dem Gesundheits-Modernisierungsgesetz 2004 nachträglich und ohne Bestandsschutz eingegriffen wurde.

    Der DVG will am 1. Mai Politik und Öffentlichkeit aufrütteln. Wir fordern Entschädigungen und den Mut zur politischen Neugestaltung einer nachhaltigen und vertrauenswürdigen Altersvorsorge, um Altersarmut für nachfolgende Generationen zu vermeiden.

    Organisiert wird die Kundgebung in Erfurt von der DVG-Regionalgruppe Thüringen. Ansprechpartner Helmut Kalb, Sprecher der Regionalgruppe:

    Helmut Kalb
    Weimarische Str. 38
    99425 Weimar
    Mobil: 01520 8586780
    helmut.kalb@yahoo.com

    Der DVG hat eine WhatsApp-Gruppe „Demo Erfurt“ eingerichtet. Wer sich eintragen  will, schickt eine Nachricht an 0177 / 4881484 und wird in die WhatsApp-Gruppe „Demo Erfurt“ aufgenommen. Bitte wenigstens Vornamen und Namen nennen!

    die Planung im Detail:

    Die Kundgebung  wird zwischen dem Landtag und dem FC RWE-Stadion (Johann-Sebastian-Bach-Straße) stattfinden – und nicht auf dem Domplatz in Erfurt.

    • Gute Parkmöglichkeiten in der Nähe,
    • kurzer Weg vom Bahnhof zum Kundgebungsort (Luftlinie 800 m),
    • keine Konflikte mit anderen Kundgebungsteilnehmern auf dem Domplatz,
    • Verkehr wird für 4 Stunden umgeleitet,
    • Anfahrt mit Fahrrad nicht schon Teil der Kundgebung !
    • keine größeren Gruppen, keine pinkfarbenen Westen auf dem Hinweg, sonst Teil der Kundgebung , wird wegen Pandemie nicht genehmigt, (es ist nur eine stationäre Kundgebung zugelassen). Vor Ort tragen wir natürlich unsere Pinkwesten an.
    • sonstige Anreisen auch neutral und nicht schon Teil der Kundgebung ,
    • Pflicht zum Tragen von qualifizierten Masken während der gesamten Dauer,
    • 1,5 m Abstand generell, auch für Personen aus einem gemeinsamen Haushalt,
    • nicht 10 sondern 20 Ordner bei 500 Personen,
    • Ordner für Maskennutzung und Abstand verantwortlich,
    • keine Transparente an das Verwaltungsamt ankleben,
    • Auflösung nach 4 Stunden (14.00 Uhr) ist einzuhalten.

     

    Für die Kundgebung wird eine wichtige Hauptstraße zwischen dem Landtag und dem FC RWE-Stadion gesperrt. 20 Ordner erhalten den Auftrag, auf die Einhaltung des Infektionsschutzkonzeptes zu achten.

     

    Mediales Interesse

    Die „Thüringer Allgemeine“ hat als eine der ersten Zeitungen über die geplante Kundgebung berichtet – unter dem Titel „Betriebsrentner demonstrieren am 1. Mai – Geschädigte wehren sich gegen ‚Enteignung‘“. Die Thüringer werden nicht allein bleiben, denn zur Kundgebung nach Erfurt werden auch „Betroffene aus anderen Teilen der Bundesrepublik erwartet – unter ihnen Rudi Birkmeyer, der vor zwei Jahren schon die rund 700 Kilometer lange Strecke von Offenbach/Queich nach Berlin zu einer DVG-Veranstaltung mit dem Rad fuhr, um auf diese Weise auf das Anliegen des Vereins aufmerksam zu machen.“

     

  • Sparer müssen bestraft werden

    Sparer müssen bestraft werden

    Wer spart, muss bestraft werden, so die Meinung der Politiker. Wie anders lässt sich erklären, dass immer mehr Finanzinstitute Strafzinsen von Sparer verlangen. Kein Wort von SPD-Kanzlerkandidat und Finanzminister Olaf Scholz – wie auch, er profitiert ja davon.

    Wer vor einem Jahr noch unkte, dass künftig auch Sparer Strafzinsen zahlen sollen, wurde verlacht. Heute ist das mittlerweile längst Realität – und viele schauen dumm aus der Wäsche, weil sie so etwas nie für möglich gehalten haben. Der Trend zu Negativzinsen hat sich 2021 noch einmal beschleunigt, schreibt das Vergleichsportal Verivox. Aktuell weisen Verivox zufolge 300 Banken Negativzinsen für Privatkunden aus – 122 mehr als noch zum Jahreswechsel, so eine fortlaufende Verivox-Auswertung von rund 1300 Banken.

    Sparer sind die Dummen

    Corona habe den bestehenden Trend zu Negativzinsen noch einmal beschleunigt, wie Oliver Maier, Geschäftsführer von Verivox-Finanzvergleich erklärt. „In der Pandemie legen viele Verbraucher ihr Geld lieber aufs Konto, statt es auszugeben; für Banken ist das ein Problem, denn sie zahlen selbst Strafzinsen auf überschüssige Einlagen.“ Klar, je mehr Geld die Kunden bunkern, desto größer der Druck auf die Finanzinstitute.

    Lange Zeit seien vor allem sehr hohe Sparsummen ab 100 000 Euro und mehr mit Negativzinsen belastet worden, inzwischen seien aber auch deutlich niedrigere Freibeträge keine Seltenheit mehr.

    Damit nicht genug, viele Finanzinstitute verlangen statt Negativzinsen Verwahrentgelt, was aufs Gleiche hinausläuft. Im laufenden Jahr hätten bislang vier Geldhäuser eine Kontoführungsgebühr für das üblicherweise kostenfreie Tagesgeldkonto eingeführt. Aus Sicht der Sparer entstünden dadurch faktisch Negativzinsen. Das Geld auf dem Konto werde weniger, auch wenn die Bank nominal 0,00 oder 0,01 Prozent Zinsen ausweise.

    Negativzinsen nur für Neukunden

    Wichtig zu wissen, so Verivox: In laufenden Verträgen können Banken Negativzinsen nicht einseitig einführen. Mit der Veröffentlichung im Preisaushang gelten die Verwahrentgelte deshalb zunächst nur für Neukunden. Wolle eine Bank auch ihren Bestandskunden Negativzinsen berechnen, müsse sie das mit den Betroffenen individuell vereinbaren. Bankkunden sollten auf der Hut sein und bereit, die Bank zu wechseln, wenn sie belastet werden.

  • Laschet will länger arbeiten lassen

    Laschet will länger arbeiten lassen

    Wenn es nach Armin Laschet geht, sollen die Deutschen künftig länger als bisher arbeiten und erst später in Rente gehen dürfen – nicht bis 70, aber vielleicht bis 68 oder 69.

    Armin Laschet, der Kanzlerkandidat der Union, plädiert der Deutschen Presse-Agentur (dpa) zufolge für eine längere Lebensarbeitszeit der Deutschen. „Wir haben immer gesagt, wir brauchen eine längere Lebensarbeitszeit, wenn wir alle älter werden“, so Laschet wörtlich. Damit unterstützt er, was zuletzt führende Wirtschaftsforschungsinstitute in ihrer Frühjahrsprognose geraten haben. Seine Meinung spezifizierte er auf den Familienunternehmertagen 2021 in Berlin. Eigentlich müssten die Menschen, wenn sie länger lebten, auch länger arbeiten, wird Laschet von „T-Online“ zitiert. “Ich glaube, wir brauchen danach eine neue Perspektive über das Jahr 2030 hinweg; dabei wird man dann auch über die Lebensarbeitszeit sprechen müssen. Ich würde allerdings nicht heute sagen, es muss 70 sein.” Laschet spiegelt damit die Forderungen aus der Wirtschaft wider, wozu auch die Familienunternehmen gehören.

    Dabei steigt das Renteneintrittsalter bereits sukzessive auf 67 Jahre. Jahrgang 1956 darf 2021 regulär mit 65 Jahren und zehn Monaten in Rente gehen, Jahrgang 1957 einen Monat später – und Jahrgang 1964 mit 67 Jahre. Das ist die bisherige Regelung. Wenn Laschet „später“ sagt, dann heißt das: mit 68 oder 69 Jahren, also ein Jahr oder zwei Jahre später.

    Laschet will spätere Rente

    Da, wie die Deutsche Rentenversicherung feststellt, die Deutschen tatsächlich im Schnitt mit 64,3 Jahren in Rente gehen, läuft das auf eine Rentenkürzung hinaus, denn sie müssten dann nicht 2,7 Jahre (67 minus 64,3) ausgleichen, sondern im schlechtesten Fall 4,7 Jahre (69 minus 64,3). Ihr Rente würde demzufolge niedriger ausfallen als heute.

    Die Union hat zwar bis jetzt noch kein Wahlprogramm aufgestellt, aber zumindest in Sachen Rente wissen die Deutschen nach Laschets Äußerungen auf dem Familienunternehmertag 2021 zumindest, woran sie in punkto Rente mit der Union dran sind.

    Misstrauen statt Vertrauen

    Laschet spricht gegenüber dpa von  “Vertrauen über die Regierungszeiten hinweg”, vergisst dabei aber zu erwähnen, dass die Union 2003 für die rückwirkende Einführung des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes gestimmt hat, das Millionen von Beschäftigten, die über ihren Betrieb fürs Alters vorsorgen, schlichtweg enteignete. Seit dem zahlen sie die vollen Krankenkassen- und Pflegebeiträge.

    Zum Thema Vertrauen ein Leserbrief von DVG-Mitglied Reiner Wellmann in den Westfälischen Nachrichten vom 24.4.2021

    Leserbrief Wellmann
    Leserbrief von Reiner Wellmann
  • Die Corona-Rechnung zahlen alle

    Die Corona-Rechnung zahlen alle

    Deutschlands Schulden sind auf 2,26 Billionen Euro angestiegen. Büßen werden es die Bürger in Form höherer Steuern und Sozialabgaben. Der Staat wird rücksichtslos alle Reserven anzapfen, um an Geld zu kommen. Die Altersvorsorge ist in Gefahr, weil parallel dazu Preise und Gebühren steigen.

    Noch nie hatte Deutschland (nach dem 2. Weltkrieg) mehr Schulden als heute. Dem Statistisch Bundesamt zufolge sind  die Schulden von Bund, Länder, Gemeinden/Gemeindeverbände und Sozialversicherung einschließlich aller Extrahaushalte im Jahr 2020 auf ein Allzeithoch von 2171,817 Milliarden Euro oder 2,17 Billionen gestiegen. Seitdem sind weitere 85 Milliarden Euro hinzugekommen, so dass der Schuldenstand zurzeit laut Bund der Steuerzahler 2,256 Billionen Euro beträgt – und die Schuldenuhr des Steuerzahlerbundes rattert munter weiter. Geschuldet war der Anstieg der Schuldenaufnahme für Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise.

    schuldenstand

    Bruttoschulden auf Rekordhöhe                     Quelle: querschuesse.de/Statistisches Bundesamt

    Kommt es wie 2003?

    Ähnlich wie 2003 wird die Bundesregierung auch dieses Mal die finanziellen Kosten der Krise auf die Bürger umlegen; ähnlich wie 2003 wird die Regierung auch dieses Mal wieder von einigen Sonderopfern verlangen; ähnlich wie 2003 wird sie damit wieder durchkommen. Damals 2003 wurde Hartz IV eingeführte und der Sozialabbau nahm Fahrt auf. 2003 wurde das vertrauensbrüchige Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) eingeführt, das mit einem Schlag viele, die fürs Alter vorsorgten und vorsorgen, mit einem Schlag um annähernd 20 Prozent ihrer Ersparnisse brachte.

    2021 oder 2022 wird vermutlich das Rentenalter erhöht, die Vermögenssteuer eingeführt, die Sozialabgaben erhöht – und der Regierung fallen sicher noch ganz andere Maßnahmen ein. Wir alle sind nicht phantasievoll genug, um uns den staatlichen Durchgriff auf das Geld der Bürger vorzustellen.

    2021 dicke Corona-Rechnung

    Es wird, wie schon 2003, wieder die Zahler der Krankenkassen treffen. Die Krankenkassen reden bereits von einer Verdoppelung des Zusatzbeitrags und Erhöhungen des Eigenanteils der Versicherten. Kurzum, die gesetzliche Krankenkasse wird teurer. Die „European News Agency“ spricht von einer „Zwangsenteignung von Beitragsgeldern im GKV-System“. Die „Frankfurter Allgemeine“ prognostiziert ein „Neues Monsterdefizit der Krankenkassen“. Tatsächlich ist die Sozialversicherung – im Gegensatz zu allen anderen Ebenen des Öffentlichen Haushalts – nur minimal verschuldet.  “Die Sozialversicherung wies zum Jahresende 2020 einen Schuldenstand in Höhe von 52 Millionen Euro aus”, schreibt das Statistische Bundesamt.

    Zwangsenteignung als Mittel

    Es dürfte jedem klar sein, wohin die Reise im kommenden Jahr geht. Viele bluten bereits für die Kontaktbeschränkungen des Staats, 2021 wird der Staat alle verfügbaren Reserven anzapfen. Dann wird es auch keinen Vertrauensschutz geben und kein Rückwirkungsverbot. Sozialrecht darf alles im Sinne des Gemeinwohls. Direktversicherungsgeschädigte haben das leidvoll erfahren, wie wenig dem Staat Vertrauensschutz wert ist. “Pacta sunt servanda” oder “Verträge sind einzuhalten” gilt nicht für das Sozialrecht, das mit Verweis auf das Gemeinwohl auf alle Vermögen ungestraft zugreifen darf, und das rückwirkend.

    Entscheidende Bundestagswahl

    Zurzeit sind die Parteien, vor allem die Union noch mit sich beschäftigt. Wenn sich nach der Bundestagswahl der Pulverdampf verzogen hat, beginnt das große Schröpfen der Bürger. Irgendwoher muss das Geld ja schließlich kommen. Durch die “Bundesnotbremse” werden die Schäden noch  maximiert. Allein im vergangenen Jahr sind rund 800 000 sozialversicherungspflichte Jobs weggefallen, worauf die Zahlen von “Sozialpolitik.de” schließen lässt. Das ist auch der Grund, warum das Rentenniveau steigt, obwohl die Rentner nicht mehr Geld bekommen. Da das Rentenniveau das Verhältnis von durchschnittlichem Bruttoentgelt zur Standardrente ist, steigt das Rentenniveau, wenn das durchschnittliche Bruttoentgelt sinkt – und letzteres ist 2020 gesunken, weil viele ihren Job verloren haben und nichts oder weniger verdienen.

    Schulden wachsen weiter

    2021 werden nochmal 240 Milliarden neue Schulden dazukommen, das heißt der Schuldenstand steigt zügig in Richtung 2,5 Billionen. Und dies ist ja nicht alles, denn die EU-Kommission verschuldet sich auch erstmals munter in Rekordgeschwindigkeit. Ein Teil dieser EU-Schulden werden natürlich auf Deutschland umgelegt.

    Krankenversicherung teurer

    Was heißt das für die Krankenversicherung? Sie wird mit Sicherheit teurer. Martin Litsch, der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbands prognostiziert für dieses Jahr ein Minus, trotz des dicken Finanzpolsters, mit dem die Kassen ins Jahr 2020 gestartet sind. „Um diese kurzfristig abzufangen und ein Finanzloch von mehr als 16 Milliarden Euro zu stopfen, werden vor der Bundestagswahl unter anderem die Rücklagen der Kassen verfeuert“, wird er von der „Frankfurter Allgemeinen“ zitiert.  Für Litsch ist es ausgemachte Sache, dass sich die Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung von jetzt 1,3 auf 2,5 Prozent verdoppeln werden. Das wird aber auf die Zeit nach der Bundestagswahl hinausgezögert. Die Sozialabgaben werden dann über die 40-Prozent-Marke springen. Dabei ist Deutschland heute schon Weltmeister bei der Abgabenlast.

  • Bürger sollten dem Staat gründlich misstrauen

    Bürger sollten dem Staat gründlich misstrauen

    Von wegen “pacta sunt servanda” oder Verträge sind einzuhalten. Wenn der Staat klamm ist, darf er seine Bürger entschädigungslos enteignen. Das hat er schon mehrmals praktiziert, beispielsweise bei Direktversicherungen. Misstrauen ist angebracht.

    Alle, die eine Direktversicherung haben, wissen wie wenig vertrauenswürdig der Staat ist. Die damalige  rot-grüne Regierung unter dem SPD-Kanzler Gerhard Schröder – mit aktiver Beihilfe von CDU/CSU – hat 2003 rückwirkend per Gesetz eingeführt, dass Millionen von Altersvorsorgern um annähernd 20 Prozent enteignete und immer noch enteignet. Alle Klagen liefen bis heute ausnahmslos ins Leere. Direktversicherte laufen vergeblich gegen den ihrer Meinung nach Bruch des Rückwirkungsverbots Sturm. Erst im Juli 2020 scheiterte der Rentner Herbert Heins in Kassel vor dem Bundessozialgericht (BSG) mit seiner Klage gegen den Vollbeitrag auf seine Direktversicherung. Das heißt, er muss auch weiterhin den doppelten Beitrag an die Kranken- und Pflegekasse zahlen, obwohl es bei Vertragsabschluss seiner Direktversicherung  keine Beitragspflicht gab.

    Misstrauen ist angebracht

    Mit “pacta sunt servanda”, sprich Verträge sind einzuhalten, ist das so eine Sache. Die Techniker Krankenkasse (TK) – und gegen sie richtete sich Heins‘ Widerspruch – schreibt ihren Mitgliedern immer wieder, die gegen die Verbeitragung ihrer Direktversicherung widersprechen, „dass Regelungen mit Rückwirkung grundsätzlich verfassungsrechtlich zulässig sind und dem rechtsstaatlichen Vertrauensschutzprinzip entsprechen, wenn das schutzwürdige Bestandsinteresse des Einzelnen die gesetzlich verfolgten Gemeinwohlinteressen bei der gebotenen Interessenabwägung nicht überwiegt“. Das heißt im Umkehrschluss: Der Staat, in dem Fall der Gesetzgeber, darf per Sozialgesetz alles, auch rückwirkend enteignen – und er wird von den Gerichten darin bestätigt. Also, von wegen “pacta sunt servanda”. Da können die Geschädigten noch so viel klagen, es wird immer wieder darauf hinauslaufen, dass sie mit diesem Satz vor Gericht abgeschmettert werden.

    Das Thema “Vertrauensschutz” ist selbst für Juristen ein kniffliges Problem, denn sie unterscheiden zwischen “echter” und “unechter” Rückwirkung. Davon leiten sie ab, ob es zulässig ist Verträge auch rückwirkend zu brechen. Patrick Birtel, Jahrgang 1985, Dozent an der Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz, ist dieser Frage nachgegangen und kommt zu  – für den Bürger – erschreckenden Erkenntnissen, die für Juristen examensrelevant sind: Zunächst werde das Vertrauen des Bürgers auf die Rechtslage oder auf Gesetze geschützt. Darauf sollte er sich jedoch nicht allzu sehr verlassen, das heißt, er muss dem Staat gründlich misstrauen.

    Wieso Vertrauensschutz?

    Der Vertrauensschutz wird aus dem verfassungsrechtlichen Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 GG) hergeleitet. Da steht etwas von “demokratisch” und “sozial” drin. Was heißt das? “Sozial” bedeutet, “dass es dem Wohl der Allgemeinheit und insbesondere ärmeren oder schwächeren Menschen dient” liefern die Suchmaschinen als Antwort. Und was hat das mit dem rechtsstaatliche Rückwirkungsverbot – pacta sunt servanda – zu tun? Zu prüfen sei, so erklärt Birtel, ob Gesetze ihre Wirkung auch für den Zeitraum vor ihrem Inkrafttreten entfalten können.

    Um es dem normalen Bürger nicht zu leicht zu machen, unterscheiden die Juristen zwischen “echter” und “unechter” Rückwirkung.

    Echte Rückwirkung

    “Eine echte Rückwirkung liegt vor, wenn der Gesetzgeber rückwirkend in einen bereits abgeschlossenen Sachverhalt eingreift, die Rechtsfolgen des Gesetzes also für einen vor der Verkündung beendeten Tatbestand gelten sollen”, so Birtels Erklärung. Die echte Rückwirkung sei “grundsätzlich ausgeschlossen und nur in streng umrissenen Ausnahmefällen zulässig”.

    Unechte Rückwirkung

    “Von unechter Rückwirkung spricht man, wenn eine Norm auf gegenwärtige noch nicht abgeschlossene Sachverhalte rückwirkend (der Tatbestand hat also schon begonnen) eingreift und damit die Rechtsposition nachträglich entwertet wird”, erklärt Birtel. Diese Art der Gesetzgebung sei grundsätzlich zulässig und nur in Ausnahmefällen unzulässig, weil es keinen generellen Vertrauensschutz auf den Fortbestand von Gesetzen gebe und der Staat durch Änderungen die Möglichkeit haben müsse auf das aktuelle Geschehen und weitere Bedürfnisse zu reagieren. Unzulässigkeit könne jedoch vorliegen wenn:

    1. das Gesetz einen Eingriff vornimmt, mit dem der Betroffene nicht rechnen musste und demzufolge auch in seinem Verhalten nicht einplanen musste. Ein Beschluss im Bundestag oder eine öffentliche Diskussion über Reformen werden als ausreichend erachtet, um das Vertrauen des Bürgers zu zerstören. In diesem Fall musste der Betroffene mit der Änderung rechen.

    sowie kumulativ

    2. das Vertrauen des Bürgers schutzwürdiger ist als das mit dem Gesetz verfolgte Anliegen. Das lässt sich am besten mit einer Verhältnismäßigkeitsprüfung im engeren Sinne (Angemessenheit) überprüfen. Auf der einen Seite steht demnach der Vorteil, den sich der Staat durch das Gesetz verschafft und auf der anderen Seite die Entwertung der Rechtsposition.

    Zum Teil könne es wegen des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit notwendig sein, dass der Gesetzgeber eine Übergangsregelung schafft. “Kann” heißt nicht “muss”, wie die Direktversicherungsgeschädigten nur zu gut wissen.

    Wer die Erklärung der “unechten Rückwirkung” verinnerlicht, begreift, dass das Sozialrecht fast alles darf, wenn es um das Gemeinwohlinteresse geht. Darauf werden sich die Richter immer wieder zurückziehen und entsprechende Klagen abweisen.

     

    Vorsicht vor Vertragsabschluss!

    Was lernen wir daraus: Vorsicht vor Vertragsabschluss! Was ein Altersvorsorger heute an Sozialversicherung und Steuern spart, muss er dann in der Renten berappen. Der Staat schenkt ihm nichts. Wer eine Direktversicherung abschließt, spart zwar heute, muss aber im Alter als gesetzlich Krankenversicherter, wenn er auf das Geld angewiesen ist, den volle Krankenkassenbeitrag plus Zusatz- und Pflegebeitrag zahlen. Das sind immerhin zurzeit noch annähernd 20 Prozent, könnten aber in zehn, 20 oder gar 30 Jahren locker 25 Prozent und mehr sein. Der vom DVG erkämpfte Betriebsrentenfreibetrag von zurzeit 164,50 Euro ist nur eine kleine Erleichterung und gilt auch nicht für den Pflegebeitrag, der sich mit großer Wahrscheinlichkeit von heute 3,05 Prozent (3,3 für Kinderlose) in den kommenden Jahren verdoppeln wird. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag hat sich ja schon auf 1,3 Prozent erhöht.

    BSG
    Zuschauer in der Verhandlungspause beim BSG                                       Bild: Reiner Korth

     

    Der Staat, in dem Fall der Gesetzgeber, darf per Sozialgesetz alles, auch rückwirkend enteignen – und er wird von den Gerichten darin bestätigt. Bislang liefen ausnahmslos alle Klagen ins Leere.

    Herbert Heins im Sitzungssaal des BSG                                                                   Bild: Reiner Wellmann

     

    Das „Hamburger Abendblatt“ schreibt ganz richtig: „Das Urteil hat weitreichende Folgen“. Durch das Billigen dieser Praxis hat das oberste Sozialgericht der Abzocke durch Staat und Krankenkassen endgültig grünes Licht gegeben. Niemand darf mehr darauf vertrauen, dass sein Angespartes vor dem Staat sicher ist, weil der auch rückwirkend in Verträge eingreift und den Bestandsschutz aushebelt. Damit entfällt auch das letzte Argument für eine Direktversicherung. Das muss allen Jungen eine Lehre sein, die immer noch auf Direktversicherungen setzen. Staatliche Förderung betrieblicher Altersvorsorge hat damit ihren Sinn verloren, wenn daraus ein Minus-Geschäft wird. Es ist nur zu hoffen, dass das möglichst viele Junge begreifen und ihre betriebliche Altersvorsorge stilllegen und besser selbst privat vorsorgen.

    “Was ergibt das für einen Sinn, wenn der Gesetzgeber in der Einzahlungsphase das Sparen fördert durch reduzierte Abgabensätze (Pauschalbesteuerung), um  hinterher dem Sparer mehr abzunehmen als er als Förderleistung erhalten hat; das kann der Gesetzgeber nicht gewollt haben”, so Heins’ Anwalt Prof. Plagemann bei seinem Auftritt vor dem BSG am Mittwoch.

    Bilder: Reiner Korth/Reiner Wellmann/ Manfred Grund auf Pixabay

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