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  • Wie die „Corona-Manager“ mit Steuergeld umgehen

    Wie die „Corona-Manager“ mit Steuergeld umgehen

    Auch die Alten werden die Zeche für die Folgen der Corona-Pandemie zahlen müssen – vermutlich mehr als viele sich das vorstellen können, denn die „Corona-Manager“ haben Milliarden teils sinnlos vergeudet. Ein Skandal wie sie mit Steuergeld umgehen.

    Von Michael Rahnefeld

    Wie bleiern liegt seit März diesen Jahres die Pandemie über der Welt und über Deutschland. Corona ist das beherrschende Thema, das auch nicht den kleinsten Bereich unseres gesellschaftlichen Daseins auslässt.

    Corona narkotisiert uns. Die Wahrnehmung von Realitäten wurde im Jahreslauf zunehmend unkritischer. Die große politische Unzufriedenheit in diesem Lande zu Jahresbeginn ist wie weggeblasen. Gut 67 Prozent fanden das Agieren des Corona-Stabs rund um Kanzlerin Angela Merkel bislang gut, mittlerweile ist die Zustimmung zur Arbeit der Schwarz-Roten-Koalition nach einer ARD-Umfrage auf 62 Prozent abgeschmolzen. Jeder vierte Befragte (24 Prozent), so weist die Umfrage aus, äußert aber aktuell die Sorge, dass sich wegen Corona die eigene wirtschaftliche Lage verschlechtern könnte – darunter überdurchschnittlich viele Jüngere sowie Menschen mit niedrigem Haushaltseinkommen. Aber die Leidensfähigkeit der Deutschen scheint groß, auch im Blick auf viele Ungerechtigkeiten, die immer wieder mit der Pandemie entschuldigt werden.

    Indessen muss den Älteren langsam klar werden, dass auch sie die Zeche bezahlen. Einen Milliardenbeitrag, sozusagen als Vorschuss, leisten die Direktversicherungsgeschädigten bereits seit 2003.  Wer sich in den vergangenen Jahren mit der Situation der Doppelverbeitragungsopfer beschäftigt hat, der konnte sich ab März 2020 nur noch ungläubig die Augen reiben, wie Merkel und Kompagnon Olaf Scholz, seines Zeichens Finanzminister,  Abermilliarden zur Krise aus dem Hut zauberten.

    Sinnlos verschwendetes Steuergeld

    Bis zu diesem Zeitpunkt hatten Parlamentarier immer wieder, insbesondere der Parteien CDU, SPD und Grüne, argumentiert, das Geld für eine Beendigung des staatlich eingefädelten Abzockens von Direktversicherten und Betriebsrentnern durch die Krankenkassen wäre nicht vorhanden. Bei den Corona-Milliarden, die mittlerweile teilweise sinnlos vergeudet werden, sind diese Parlamentarier bezüglich der Vergabe des Geldes schon gar nicht gefragt. Dies wurde jüngst in einer Sendung mit Markus Lanz deutlich, als der Talkmaster den CDU-Politiker Carsten Linnemann mit den Überbrückungshilfen des Bundes für November und Dezember 2020 konfrontierte. „Da habe ich gedacht, er hat sich vertan“, kommentierte Linnemann laut WAZ (Westdeutsche Allgemeine Zeitung) die Aussagen von Bundesfinanzminister Olaf Scholz. Demnach sollen Unternehmen 75 Prozent des letztjährigen Umsatzes erstattet bekommen. So können beispielsweise Fastfood-Ketten wie Burger King oder McDonalds 75 Prozent des Umsatzes fordern und weiterhin unbeschränkt To-Go liefern. Problematisch seien vor allem große Konzerne, die stark davon profitieren. Und wie wir wissen: Viele davon zahlen in Deutschland ja auch kaum Steuern.

    Blamable Unwissenheit

    Für Carsten Linnemann sind laut WAZ die Vorgänge absolut unverantwortlich. „Ich kann nur heute sagen, bei Ihnen, Herr Lanz, dass damit im Januar Schluss sein muss“, wird der Politiker von der Zeitung zitiert. Stattdessen plädierte Linnemann in der ZDF-Talkshow von Markus Lanz am 2. Dezember für die Erstattung der Fix- und Lebenserhaltungskosten. „Haben sie darauf deutlich hingewiesen?“, fragte Lanz nach. Der CDU-Politiker zeigte sich jedoch unwissend, er habe davon nichts mitbekommen. Selbst Markus Lanz verschlug es für einige Sekunden die Sprache, schreibt die WAZ „Und deutsche Steuerzahler stehen jetzt für 75 Prozent des vergangenen Novemberumsatzes gerade? Ich kann ehrlich gesagt kaum glauben, was ich da höre“. Kopfschüttelnd versuchte der Moderator nachzuhaken, weshalb keiner sich gegen den Beschluss aussprach. Beantworten konnte Carsten Linnemann die Frage allerdings nicht.

    Skandal um Bettenberg

    Dies ist nur das jüngste Beispiel dafür, wie unsere „Corona-Manager“ mit dem Steuergeld umgehen. Ein weiteres Beispiel, das besonders den Gesundheitsbereich betrifft, und bei dem ebenfalls Geld massenhaft sinnlos und falsch verbraten wurde, hat jetzt das Fernseh-Magazin „plusminus“ aufgedeckt: Als sich im Frühjahr die Corona-Pandemie zuspitzte, sagte der Bund mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) den Kliniken umfangreiche Hilfen zu, um die Belastung durch Corona abzufedern. Es gab Pauschalen für frei gehaltene Betten und extra Geld für neu geschaffene Intensivbetten. Wie der Schuss nach hinten losging und das Geld an völlig falschen Stellen verschleudert wurde, das machte der Fernsehbeitrag transparent.

    50 Milliarden einfach „verraucht“

    Und noch ein dritter aktueller Finanzhammer, den unsere Steuerzahler zu zahlen haben. In diesem Fall holen sich Kriminelle das Geld direkt bei den Finanzämtern. Mit dem Handel von Luftverschmutzungsrechten sollen in Deutschland 136 Millionen Euro Steuergeld an eine Bande Krimineller sprichwörtlich „verraucht“ sein. Europaweit soll sich der Schaden durch organisierten Betrug auf 50 Milliarden Euro pro Jahr belaufen. Dieses Geld wird aus den Steuerkassen europäischer Staaten erbeutet, mit Scheinfirmen, die Umsatzsteuer hinterziehen, berichtet das Fernsehmagazin Frontal 21.

    Corona-Narkose zeigt Wirkung

    Politik und Justiz, so zumindest der Eindruck für den gemeinen Bürger, schauen diesen Dingen wie paralysiert tatenlos zu. Während sich die Abgeordneten von CDU, SPD und Grünen bei den Belangen der Doppelverbeitragungsopfer immer rasch auf die Seite des Gesetzgebers schlugen, scheinen sie momentan sprachlos zu sein. Die Corona-Narkose zeigt allüberall ihre Wirkung.

    Die Opfer von Betrug und Ungerechtigkeit müssen endlich aufwachen. Wir vom DVG sind hellwach. Bereits im Mai 2020 versuchte unser Mitglied Arje Korn im „Mannheimer Morgen“ in Form eines Leserbriefes folgende Fakten an eine breite Öffentlichkeit zu tragen:

    Was schief läuft

    • Insgesamt wurden durch die regierenden Parteien bis heute rund 850 Milliarden Euro den Arbeitnehmern gestohlen. Zählen wir die Zinsen und Zinseszinsen hinzu, beträgt der Schaden  für die Arbeitnehmer insgesamt mehr als 950 Milliarden Euro.
    • 1981 wurde gegen die drei Rentenreformen vom Sozialverband VdK geklagt. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass Arbeitnehmer und Rentner bei der Altersversorgung nicht das gleiche Recht haben wie andere Bürger, wie beispielsweise Beamte, Politiker, Ärzte und Rechtsanwälte (berufsständige Versorgung). Die Rentenkasse gehört zu den „öffentlichen Geldern“. Damit haben die regierenden Politiker alle Freiheiten und Zugriff auf die Rentenkasse.
    • Wir haben in den Fragen der Sozialversicherung eine reine Politiker- und Beamtendiktatur, die ihre Macht dazu ausübt, den sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer deutlich zu benachteiligen. Das gibt es in keinem anderen westlichem demokratischem Land.
    • In der Deutschland haben wir den größten Sozialbetrug, den es in einem westlichen Land je gegeben hat. Die sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer haben keine Rechte und bekommen auch kein Recht.
    • Klagen hat keinen Sinn, Kläger werden neuerdings von der Justiz mit hohen Geldstrafen belegt.
    • Wir haben nicht nur ein zwei Klassen-Sozialsystem, sondern auch ein zwei Klassen-Rechtssystem.
    • Nicht der immer wieder vorgebrachte demografische Faktor ist Grund für die Nullrunden, Rentenreformen mit Kürzungen, sondern Gründe sind:
      – Diebstahl der Rentenbeiträge durch Politiker.
      – Verlagern von versicherungsfremden Leistungen auf die Beitragszahler.
    • Seit 1991 wird unser Gesundheitssystem reformiert. Nach jeder Reform war alles teurer und schlechter. Bei den Reformen haben ausschließlich Menschen das Sagen, die nicht in diesem System integriert sind, Politiker, Beamte, Lobbyisten wissen, was gut für andere ist.
    • Jeder gewinnt mit den Reformen, nur nicht die gesetzlich versicherten Bürger.
    • Auch auf das Gesundheitssystem wurden versicherungsfremde Leistungen abgedrückt, beispielsweise Sozialhilfeempfänger (Hartz IV), und Flüchtlinge werden zu einem Minimalbeitrag versichert.
    • Auf den gesamten Sozialversicherungen lasten versicherungsfremde Leistungen von 230 Milliarden Euro jährlich. Aber nur etwa 70 Milliarden Euro werden durch Bundeszuschüsse aufgefangen.
    • Sollten alle Fremdleistungen über Steuern bezahlt werden, könnten alle Renten der „Normalrentner“ um mehr als 40 Prozent erhöht werden, ohne dass der Bund auch nur einen Cent dazugeben und ohne dass die Beitragssätze erhöht werden müssten.
    • Den Staaten der EU gehen etwa eine Billionen Euro pro Jahr durch Gewinntransfers verloren, davon allein 400 Milliarden für Deutschland.
    Beispiele:
    • IKEA hat bei uns einen Umsatz von über 16 Milliarden Euro und zahlt in Deutschland keine Steuer.
    • Die 30 DAX-Unternehmen unter anderem VW, DB, Daimler, BMW, BASF transferieren Gewinne in die Schweiz, auf die Cayman Islands und nach Singapur; sie ersparen sich somit mehrere Milliarden Euro.
    • Amerikanischen IT-Firmen wie Google, Microsoft oder Apple zahlen hier keine Steuer trotz hoher Milliarden-Gewinne.

    Soweit mal nur einige Fakten, die DVG-Mitglied Arje Korn im Sinne der Direktversicherungs- und Doppelverbeitragungsopfer (DVG) aufgelistet hat.

    Wir haben mittlerweile Advent und damit eigentlich eine besinnliche Zeit. Aber Räuchermännlein und Glühweinduft sollten uns gepaart mit der Corona-Narkose nicht soweit benebeln, dass wir unsere Ziele aus den Augen verlieren, denn Besinnung heißt halt auch nachdenken. Wir greifen nicht an, wir kämpfen um unser Recht – gegen die Angriffe von einer saturierten Politiker- und Beamten-Nomenklatura, die momentan natürlich alles mit Pandemieargumenten zuzuschütten und uns zu betäuben versucht.

    Ich wünsche jetzt noch eine halbwegs ruhige und vor allem gesunde Adventszeit. Die DVG haben derzeit fast 4000 Mitglieder, die Homepage dvg-ev.org verzeichnet Besucherrekorde. Also bleibt alle dran, gesegnete Weihnachten, und 2021 geht es wieder zur Sache.

    Quelle:  Georg Schulte

    Bild: iStock/Daniel Balakov

  • Ab 2021 erhöht sich Freibetrag auf 164,50 Euro

    Ab 2021 erhöht sich Freibetrag auf 164,50 Euro

    Der Freibetrag , für den Betriebsrentner keine Krankenkassen- und Pflegebeiträge zahlen müssen, erhöht sich 2021 von 159,25 auf 164,50 Euro. Die Verordnung hat Bundestag und Bundesrat passiert.

    Der Freibetrag, bis zu dem Betriebsrentner und Direktversicherte keine Krankenkassenbeiträge zahlen müssen, erhöht sich 2021 auf 164,50 Euro . Ausschlaggebend dafür ist die Rechengrößen der Sozialversicherung, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) jedes Jahr festlegt. Der Bundesrat hat ebenfalls bereits zugestimmt. Der Freibetrag gilt allerdings nur für die Krankenkassen-, aber nicht für Pflegebeiträge.

    Bezugsgröße in der Sozialversicherung (§ 18 SGB IV):

    • alte Bundesländer 39.480 Euro pro Jahr/3.290 Euro pro Monat.

    Der GKV-Freibetrag entspricht einem Zwanzigstel (1/20) der Bezugsgröße in der Sozialversicherung:

    3290 ./. 20 = 164,50 Euro (West)

    Freibetrag erhöht sich 2021

    Wer als Rentner mit Direktversicherung seine Krankenkassenbeiträge selbst an die Krankenkassen überweist, kann von seiner „fiktiven“ Rente – bei Kapitalauszahlungen wird der Auszahlungsbetrag auf 120 Monate umgelegt – 164,50 Euro abziehen. Aus dem Restbetrag errechnet sich dann der Krankenkassenbeitrag.

    Wer sich nicht selbst die Mühe machen will, nutzt am besten den Sozial­abgaben-Rechner von „Stiftung Warentest“. Vorsicht! Noch bezieht sich der Rechner auf den bisher gültigen Freibetrag von 159,25 Euro. Sicher wird der Rechner in den kommenden Wochen aktualisiert.

    Leider erhöht sich 2021 auch der durchschnittlicher Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung um 0,2 Prozent auf dann 1,3 Prozent.

    Die Mechanik des Freibetrags:

    • Zuerst greift (wie bisher) die Freigrenze. Die Freigrenze umfasst neben Versorgungsbezügen z.B. auch Arbeitseinkommen, also Gewinne aus nebenberuflich selbstständiger Tätigkeit, z.B. aus Photovoltaik oder Nebenerwerbslandwirtschaft.
    • Wird die Freigrenze überschritten und entfällt daher, greift nur für Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge i.S.d. § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V ein Freibetrag, der genauso hoch ist, wie die bisherige Freigrenze (1/20 der monatliche Bezugsgröße nach § 18 SGB IV = 159,25 EUR für 2020). Der Freibetrag ist der Höhe nach begrenzt auf monatliche beitragspflichtigen Betriebsrentenleistungen (bei Kapitalleistungen: 1/120 der Leistung als monatlicher Zahlbetrag für maximal zehn Jahre).
  • Riester ist viel zu teuer

    Riester ist viel zu teuer

    Riester ist einfach zu teuer und deswegen ein Minus-Geschäft. Die Bürgerbewegung „Finanzwende“ fordert: „Schickt die Riester-Rente in den Ruhestand!“. Die Versicherer zweigen zu viel Geld ab, so dass beim Rentner nichts mehr übrig bleibt.

    „Insgesamt 16,4 Millionen Riester-Verträge haben die Deutschen bislang abgeschlossen“, so „Finanzwende“. Bei einem durchschnittlichen Vertrag fließe nahezu jeder vierte eingezahlte Euro in die Kosten, zeigt eine Auswertung von Finanzwende. Deswegen plädiert Finanzwende für einen echten Systemwechsel: ein staatlich organisiertes Vorsorgeprodukt für alle Bürger, das sich an dem schwedischen Vorsorgefonds orientiert.

    Viele Riester-Verträge ruhen

    Nach Schätzung von Finanzwende und von Verbraucherschützern wird jeder fünfte Vertrag nicht mehr bespart und „mehr als fünf Millionen Riester-Sparer zahlen so wenig ein, dass sie nicht die volle staatliche Zulage bekommen“, so Finanzwende.

    totgeburt

    Offensichtlich haben viele Riester-Sparer gemerkt, dass ihnen die Riester-Rente nichts bringt. Schuld daran sind Intransparenz und die hohen Kosten. Finanzwende hat die Kosten von 65 Riester-Rentenversicherungen anhand der offiziellen Muster-Produktinformationsblätter untersucht. Das Ergebnis: Laut dieser Auswertung fließt bei einem durchschnittlichen Vertrag nahezu jeder vierte eingezahlte Euro in die Kosten. In der Spitze sind es sogar 38 von 100 Euro von Beitrag und Zulagen. Das heißt umgekehrt, im schlechtesten Fall werden nur zwei Drittel für die Altersvorsorge aufgebaut, den Rest kassiert die Versicherung. Kostenkönige seien die „Alte Leipziger“ (38 Kosten von 100 Euro Beitrag und Zulagen), „Generali“ (36 von 100) und „Provinzial Nordwest“ (36 von 100). Wer will, kann sich das Ergebnis der Untersuchung im Detail durchlesen          .

    Riester ist zu teuer

    „Die Modellrechnungen zeigen, welche massiven Kostenprobleme es bei vielen Riester-Rentenversicherungen gibt“, so Britta Langenberg, Vorsorgeexpertin bei Finanzwende. Für die tatsächliche Altersvorsorge bleibe zu wenig übrig. Langenberg hat die Abschluss- und Vertriebskosten sowie laufende Verwaltungskosten, beispielsweise für die Kapitalanlage, addiert.

    Der Kostenwahnsinn wird auch noch kräftig vom Steuerzahler finanziert. „Allein 2,9 Milliarden Euro an Zulagen wurden im vergangenen Jahr nach vorläufigen Zahlen überwiesen, belegt eine Auswertung des Bundesfinanzministeriums“, rechnet Finanzwende vor. Seit dem Start der Riester-Rente im Jahr 2002 kämen rund 35 Milliarden Euro zusammen.

    Riester total ineffizient

    Wie hat Finanzwende gerechnet? Die Bürgerbewegung geht von einem Sparer ohne Kinder aus, auf dessen Vertrag 30 Jahre lang rund 1200 Euro pro Jahr inklusive Zulagen fließen. Finanzwende stützte sich auf die Daten aus Muster-Produktinformationsblättern nach Vorgaben der offiziellen Produktinformationsstelle Altersvorsorge (PIA). Auf dieser Basis sei der Kostenanteil der Angebote je 100 Euro Beitrag und Zulagen von Versicherungsmathematikern analysiert worden.

    Individuell könnten sich Finanzwende zufolge Riester-Verträge zwar rechnen, wenn Kunden hohe Zulagen erhielten, zum Beispiel Sparer mit vielen Kindern. Am „ineffizienten System“ ändere das aber nichts, kritisierte die vom früheren Grünen-Politiker Gerhard Schick mitgegründete Bürgerbewegung.

    Die Kritik an Riester wird immer lauter und muss zu einer Strukturreform führen, will sich die Politik nicht komplett unglaubwürdig machen. Selbst die Privilegierung bei der Sozialabgabe – betriebliche Riester-Renten wurden beitragsfrei gestellt Direktversicherungen nicht  – hilft dem Konstrukt nicht mehr. Riester ist eine Ruine und gehört abgerissen.

    Finanzwende berichtet, dass viele Sparerinnen nur noch den Kopf schütteln, über das, was sie in ihren Riester-Jahresmitteilungen sehen. Dort seien die Kosten in Euro und Cent ausgewiesen. Ein Finanzwende-Mitglied habe kürzlich festgestellt, dass seine Zulage von 175 Euro im vergangenen Jahr vollständig für Gebühren draufgegangen sei – und er noch 55 Euro habe obendrauf legen müssen. In seinem zwölften Vertragsjahr überstiegen die summierten Spesen seiner fondsgebundenen Riester-Rente mit gut 5000 Euro die bisherigen Erträge immer noch deutlich.

    Unter der Überschrift „Völlig verriestert“, analysiert der Ökonomieprofessor und Finanzwende-Fellow Hartmut Walz einige Fälle. Immer mehr Kunden begreifen, dass Riester ein Renditekiller ist. Bei vielen von ihnen setze sich die Erkenntnis fest: Unterm Strich, zahle ich! Ob als Riester-Sparer oder als Steuerzahler.

    Bild von David King auf Pixabay

  • Regierung rechnet Riester schön

    Regierung rechnet Riester schön

    Die Regierung rechnet Riester schön und geht von falschen Renditen aus. Nur Versicherer verdienen an Riester – zum Nachteil der Rentner. Statt die Ruine endlich sterben zu lassen, wird weiter daran herumgedoktert.

    Riester ist Rentenklau – und nach 18 Jahren gescheitert. Das hat sich mittlerweile herum gesprochen, weswegen immer weniger Deutsche riestern. Die Zahl der Verträge geht zurück und mindestens ein Fünftel der Riester-Sparer zahlt nichts mehr ein. Das schert Politiker einen Dreck; sie machen munter weiter. Mittlerweile haben auch die Mainstream-Medien begriffen, was das für ein Skandal ist.

    Thomas Öchsner, leitender Redakteur in der Wirtschaftsredaktion der „Süddeutschen Zeitung“, ist auf das Gutachten des Sozialbeirats gestoßen, das wiederum auf den Rentenversicherungsbericht verweist. Der Skandal verbirgt sich in den Fußzeilen, im Kleingedruckten, das viele leider nicht lesen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales geht von vollkommen irrigen Annahmen aus, um damit die Rentner und heutigen Beitragszahler zu beschwichtigen und ihre Riester-Rente zu legitimieren. Damit das aber keinem auffällt, stehen sie eben nur in der Fußzeile der Tabelle über das „Versorgungsniveau im Alter für den Rentenzugang“ auf Seite 40.

    Politik rechnet Riester schön

    Dann schauen wir mal auf die Fußzeilen – und da heißt es:

    • Rechnung für Standardrentner (45 Jahre Beitragszahlung Durchschnittsverdienst)
    • Altersvorsorgeaufwand beträgt 4 %.
    • Langfristige Verzinsung der Riester-Rente mit 4 % p.a. (2015: 3,5%, 2016: 3,0%, 2017 bis 2024: 2,5%, danach schrittweiser Anstieg auf 4,0% bis 2030), Verwaltungskosten 10 %.
    • Riester-Rente wird in der Auszahlungsphase wie Rente aus der GRV angepasst.

    Was im Rentenversicherungsbericht nicht drin steht: „Für die Verzinsung auf den Sparanteil (Beiträge abzüglich zehn Prozent als Verwaltungskosten) werden generell vier Prozent unterstellt“, wie der Sozialbeirat ergänzt. Öchsner hat erkannt, dass uns die Bundesregierung etwas vorgaukelt, denn sie „hält aber seit Jahren an der Annahme fest, dass der Sparanteil der Riester-Rente im Normalfall mit vier Prozent verzinst wird“. Und wie wir wissen, ist der Sparanteil eben nicht das eingezahlte Geld, denn davon gehen zehn Prozent Verwaltungskosten weg. Also kann die Verzinsung gar nicht vier Prozent ausmachen, wie uns die Regierung weismachen will.

    Falsche Annahmen

    Aber der Reihe nach:

    • Den Standardrentner gibt es nicht
    • Vermutlich hat selbst der Modellrentner nicht seit 2002 ununterbrochen geriestert.
    • „Bei den Verwaltungskosten für die Riester-Rente kalkuliert die Regierung mit zehn Prozent der jährlichen Prämien, diese Kosten können jedoch auch höher ausfallen.“
    • Verzinsung beträgt weniger als vier Prozent gemindert um die Verwaltungskosten.
    • Die Riester-Rente wird nicht angepasst.

    Allein damit wird klar, dass die Riester-Rente das künftig sinkende Niveau der gesetzlichen Rente nicht ausgleichen kann. Mit diesen falschen Annahmen will die Regierung die Riester-Rente legitimieren. “Unterm Strich soll das Gesamtergebnis zum Mantra der Bundesregierung passen, wonach die Riester-Rente und die Privat-Rente das sinkende Rentenniveau ausgleichen können”, zitiert Öchsner den Finanzmathematiker und Fachbuchautor Werner Siepe.

    Die Regierung hält zwanghaft und wider besseren Wissens an der Riester-Rente fest und hat sie sogar 2018 privilegiert: Im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge abgeschlossene Riester-Renten sind dank des Betriebsrentenstärkungsgesetzes nicht mehr beitragspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung, anders als Direktversicherung, für die weiter der volle Beitragssatz gezahlt werden muss ab einem Freibetrag von 159,25 Euro. Seit 1. Januar 2018 müssen Rentner für  Leistungen aus dem “betrieblichen Riester“ in der Auszahlphase keine Krankenkassenbeiträge mehr zahlen.

    Diese Ungleichbehandlung von betrieblichem Riester und einer Direktversicherung sowie Betriebsrenten wird sogar von den Gerichten gedeckt.

    Falsche Annahmen und Privilegierung – die Regierung unternimmt wirklich alles, um Riester am Leben zu erhalten und den Altersvorsorgern zu schaden.

    totgeburt
    Entwicklung der Zahl der Riester-Verträge

    Bild von Jill Wellington auf Pixabay

  • EZB kassiert Rentenkasse ab

    EZB kassiert Rentenkasse ab

    Die Rentenkasse hat Reserven und zahlt deswegen immer höhere Strafzinsen an die  Europäische Zentralbank (EZB). In diesem Jahr dürfte sich das Minus auf 110 Millionen Euro summieren, Tendenz steigend.

    Die Rentenkasse – offiziell Deutsche Rentenversicherung – ist in einem Dilemma. Sie hat Rücklagen und muss diese Rücklagen weitgehend bei der EZB bunkern – die aber bestraft die Rentenkasse dafür mit Negativzinsen. Zurzeit liegt der aktuelle Zinssatz für die sogenannte Einlagenfaszilität bei -0,5 Prozent (in Worten minus null-Komma-fünf). Das ist der Zins, zu dem Banken Geld bei der EZB parken, formuliert es „Finanztip“. Da die Rentenkasse ihr Geld ja nicht anders anlegen als in der Art, dass es jederzeit verfügbar ist, zahlt die Rentenkasse natürlich Strafzinsen an die EZB unter ihrer neuen Chefin Christine Lagarde. Die Strafzinsen belaufen sich laut Rentenbericht auf 110 Millionen Euro – das kann jeder nachlesen auf Seite 31 unter “Vermögenserträge”, die sich auf 2020 bei minus 110 Millionen Euro summieren und 2021 auf minus 97 Millionen Euro.

    Pro Rentner 5,23 Euro Minus

    Das heißt im Umkehrschluss, die EZB zehrt die Rücklagen der Rentenkasse systematisch auf. Das Perfide dabei, je höher die sogenannte Nachhaltigkeitsrücklage ist desto mehr zahlt die Rentenkasse an die EZB. Bei rund 21 Millionen Rentner büßt rein rechnerisch wegen Lagardes Negativzinspolitik jeder Rentner 5,23 Euro ein. Das ist nicht viel, wird aber von Jahr zu Jahr steigen, da der Negativzins voll durchschlägt. Lagarde sabotiert mit ihrer Geldpolitik die Rentenkasse und das deutsche Sozialsystem insgesamt, denn die anderen Sozialkassen haben ja auch Rücklagen. Sie höhlt es langsam, aber systematisch aus, indem das Geld seinen Wert verliert.

    Rentenkasse muss blechen

    Wer die Strafzinsen von sechs Jahren addiert, kommt auf eine Summe von mehreren Hundert Millionen Euro, denn die Rentenkasse musste ja schon 2017 Strafzinsen für ihre Rücklagen zahlen – und das wird von Jahr zu Jahr mehr.  Da die neue EZB-Chefin in die Fußstapfen ihres Vorgängers Mario Draghi tritt, wird der Strafzins eher noch höher. Aus -0,5 könnte in zwei, drei Jahren -0,9 Prozent werden. Dann reden wir nicht mehr von 110 Millionen Euro Strafzins pro Jahr, sondern von weit mehr.

  • Vertrauen in Rente schwindet

    Vertrauen in Rente schwindet

    Das Vertrauen in das Rentensystem schwindet zusehends. Vor allem 40- bis 50-Jährige blicken mit Angst auf den Ruhestand, den sie wegen Magerrenten kaum werden genießen können. Sicherheit im Alter? Fehlanzeige. Betriebliche Vorsorge wird ihnen durch hohe Sozialabgaben vermiest. Misstraut der Rente.

    Mehr als ein Drittel der von “Weltsparen.de” Befragten gab an, dass sie kein Vertrauen in die staatlichen Renten haben. Je näher die Befragten der Rente sind, desto größer das Misstrauen. Von den 40- bis 49-Jährigen bezweifelt Weltsparen.de zufolge sogar mehr als die Hälfte (53,2 Prozent), dass die staatlichen Renten für eine auskömmliche Grundlage im Alter reicht. Bei der Einschätzung der künftigen Rente gibt es Unterschieden zwischen West und Ost: In Ostdeutschland liegt die Skepsis gegenüber staatlichen Renten mit 41 Prozent fast zehn Prozent höher als im Westen.

    Misstraut der Rente

    Weltsparen.de ist übrigens nicht das erste Finanzinstitut, das eine derartige Befragung durchführte: Die Deutsche Bank ließ 4100 Personen im Alter von 20 bis 65 Jahren befragen, ob das Rentensystem Bestand hat. Jeder zweite zweifelt daran und glaubt, dass das Rentensystem über kurz oder lang zusammenbricht. Es hat sich herum gesprochen, dass die gesetzliche Rente nicht reichen wird. Sie sind deswegen davon überzeugt, dass ihnen im Alter Armut droht. Sie gehen davon aus, dass die gesetzliche Rente nur noch eine Grundsicherung ist. Dem Staat trauen nur noch 15 Prozent. Mehr als zwei Drittel (71 Prozent) rechnen damit, dass sie bis ins hohe Alter werden arbeiten müssen.

    Rente ein Trauerspiel

    Die staatliche Rente ist ein „Trauerspiel“, wie es die „Welt“ formuliert. Wer aber versucht, die Rentenlücke durch private und betriebliche Altersvorsorge auszugleichen, wird vom Staat systematisch bestraft, denn der schröpft ihn am Ende und verlangt Steuern und Sozialabgaben – in einer Höhe, dass von Rendite keine Rede mehr sein kann. Alle mit einer Direktversicherung können ein Lied davon singen, denn in der Rente verlangt der Staat von ihnen doppelte Kranken- und Pflegebeiträge, insgesamt annähernd 20 Prozent.

    3 Tipps für die Altersvorsorge

    1. Rentenbescheide regelmäßig überprüfen: Nahezu jeder zweite Rentenbescheid für die gesetzliche Rente ist laut des Bundesverbands der Rentenberater fehlerhaft. Regelmäßiges Überprüfen der angerechneten Rentenzeiten innerhalb der Widerspruchsfrist von vier Wochen und eine Rentenkontoklärung können helfen, dass beispielsweise Ausbildungs- und Kindererziehungszeiten berücksichtigt werden.
    2. Rentenlücke ermitteln und Rentenziel festlegen: Die Rentenlücke zwischen gesetzlicher Rente und dem Bedarf zum Leben wird nach wie vor massiv unterschätzt. Oft werden Gehaltssteigerungen im Laufe des Erwerbslebens nicht berücksichtigt und die eigene Lebenserwartung unterschätzt.
    3. Bestehende Anlagen prüfen und Optionen abwägen: Vertrag abgeschlossen – und gut? Nicht ganz. Anlagen zur Altersvorsorge sollten nicht nur vor Abschluss, sondern auch geprüft werden. Vor allem sollte der Altersvorsorger prüfen, wie viel Sozialabgaben er später zahlen muss und was das für die Rendite bedeutet.
  • Wie die Rentenkasse Junge verschaukelt

    Wie die Rentenkasse Junge verschaukelt

    Die Rentenversicherung erzählt den Jungen Märchen und informiert sich falsch: Ihr „Renten Blicker“ ist veraltet. Damit führt sie die Jungen aber in die Irre.

    „Heute checken, was morgen zählt“, lautet das Motto des „Renten Blicker“ der Deutschen Rentenversicherung. „Februar 2015 – Du bestellst ein Eis und bekommst die Sahne gratis obendrauf. Tolle Sache? So ähnlich funktioniert die Riester-Rente, aber da geht’s ums Geld.“ Das heißt, seit 2015 hat die Deutsche Rentenversicherung diese Seite nicht mehr angefasst, entsprechend veraltet ist sie. Das stimmt so gut wie nichts mehr. Mittlerweile bekommt der Riester-Sparer beispielsweise 175 Euro Grundzulage statt 154 Euro wie im „Renten Blicker“ steht.

    Damit geht es schon mal los. Aber es kommt noch viel schlimmer. Bei der Riester-Rentenversicherung hat die Deutsche Rentenversicherung noch einen Garantiezins von 1,25 Prozent angesetzt – so viel gab’s mal laut „Rente-einfach“ bis Ende 2016, denn 2017 wurde der Garantiezins auf 0,9 Prozent gesetzt. Die Finanzmathematiker (Aktuare) der Versicherer fordern aber längst, den Garantiezins auf 0,5 Prozent zu senken. Die Zahlen der Deutschen Rentenversicherung stimmen also hinten und vorne nicht. Märchen sind auch die vermeintlichen Überschussbeteiligungen – die gibt es schon lange nicht mehr. Natürlich konnte die Deutsche Rentenversicherungen nicht absehen, dass einige Versicherer gar keine Riester-Rentenversicherungen mehr anbieten oder bereits angekündigt habe, aus dieser Vorsorgeform auszusteigen.

    Junge verschaukelt

    In punkto betrieblicher Altersvorsorge sind die Informationen sogar noch älter, denn da steht etwas von Oktober 2014. Seitdem hat sich jedoch viel geändert. Der Arbeitgeber kann seit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz nicht mehr die ganze Vorteile der Entgeltumwandlung einstreichen, die durch niedrigere Sozialabgaben erzielt. Seit dem Gesetz muss er mindestens 15 Prozent weitergeben, obwohl er 20 Prozent spart. Immerhin geht die Rentenkasse auf die Nachteile der Entgeltumwandlung ein: Die Einzahlung ist zwar sozialabgabenfrei, der Haken ist aber: „Seine (die des jungen Arbeitnehmers) spätere Rente sinkt leicht, denn zu den Sozialversicherungsbeiträgen gehören auch die Rentenbeiträge. Und je mehr er in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, desto höher fällt die spätere Rente aus. Damit nicht genug: Auch Arbeitslosenversicherung und Krankenkassenbeiträge zählen zu den Sozialversicherungsbeiträgen. Weniger Einzahlungen bedeuten im Ernstfall weniger Arbeitslosen- und Krankengeld – aber auch bei der Berechnung vom Erziehungsgeld wirkt sich das negativ aus.  Das Sparen bringt hier also nicht nur Vorteile.“

    Private Altersvorsorge? Fehlanzeige

    Wer nach der dritten Säule der Altersvorsorge, sprich der privaten sucht, sucht leider vergeblich. In „Wir über uns“ steht zwar, dass die Deutsche Rentenversicherung mit der „bundesweiten Initiative Rentenblicker  jungen Menschen die Möglichkeit gibt, sich frühzeitig mit der gesetzlichen Rentenversicherung und der zusätzlichen privaten Altersvorsorge zu beschäftigen“, von letzterer ist aber nichts zu lesen.

    So sieht 2020 die Vermittlung von Finanzwissen aus. Kein Wunder, dass viele noch an Märchen glauben.

     

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  • 2021 kommt die dicke Corona-Rechnung

    2021 kommt die dicke Corona-Rechnung

    2021 wird den Bürgern die dicke Corona-Rechnung präsentiert in Form höherer Steuern und Sozialabgaben. Der Staat wird rücksichtslos alle Reserven anzapfen, um zu Geld zu kommen – und zusätzlich mehr Schulden machen.

    Ähnlich wie 2003 wird die Bundesregierung auch dieses Mal die finanziellen Kosten einer Krise auf Bürger umlegen; ähnlich wie 2003 wird die Regierung auch dieses Mal wieder von einigen Sonderopfern verlangen; ähnlich wie 2003 wird sie damit wieder durchkommen.

    2003 wurde Hartz IV eingeführte und der Sozialabbau nahm Fahrt auf. 2003 wurde das vertrauensbrüchige Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) eingeführt, das mit einem Schlag viele, die fürs Alter vorsorgten und vorsorgen, mit einem Schlag um annähernd 20 Prozent ihrer Ersparnisse brachte.

    2021 kommt die dicke Corona-Rechnung

    2021 wird es ähnlich kommen. Soll doch niemand glauben, er könnte sich vor der dicken Corona-Rechnung drücken. Der Staat stellt sie gerade zusammen, um sie dann im kommenden Jahr zu präsentieren.

    Es wird, wie schon 2003, wieder die Zahler der Krankenkassen treffen. Die Krankenkassen reden bereits von einer Verdoppelung des Zusatzbeitrags und Erhöhungen des Eigenanteils der Versicherten. Kurzum, die gesetzliche Krankenkasse wird teurer. Die „European News Agency“ spricht von einer „Zwangsenteignung von Beitragsgeldern im GKV-System“. Die „Frankfurter Allgemeine“ prognostiziert ein „Neues Monsterdefizit der Krankenkassen“.

    Zwangsenteignung als Mittel

    Allein die beiden Überschriften dürften verdeutlichen, wohin die Reise im kommenden Jahr geht. Viele bluten bereits für die Kontaktbeschränkungen des Staats, 2021 wird der Staat alle verfügbaren Reserven anzapfen. Dann wird es auch keinen Vertrauensschutz geben und kein Rückwirkungsverbot. Sozialrecht darf alles im Sinne des Gemeinwohls. Direktversicherungsgeschädigte haben das leidvoll erfahren, wie wenig dem Staat Vertrauensschutz wert ist.

    Verschleierung bis Bundestagswahl

    Die jetzige Regierung wird alles unternehmen, die Bürger bis zur Bundestagswahl im Unklaren zu lassen über die dramatischen finanziellen Folgen der massiven Einschränkungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie.

    Martin Litsch, der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbands prognostiziert für dieses Jahr ein Minus, trotz des dicken Finanzpolsters, mit dem die Kassen ins Jahr 2020 gestartet sind. „Um diese kurzfristig abzufangen und ein Finanzloch von mehr als 16 Milliarden Euro zu stopfen, werden vor der Bundestagswahl unter anderem die Rücklagen der Kassen verfeuert“, wird er von der „Frankfurter Allgemeinen“ zitiert.  2021 rund 16 Milliarden, 2022 dann 2022 – das Minus wächst.

    Verdoppelung der Zusatzbeiträge

    Für Litsch ist es ausgemachte Sache, dass sich die Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung auf 2,5 Prozent verdoppeln werden. Das wird aber voraussichtlich auf die Zeit nach der Bundestagswahl hinausgezögert.

    Die Sozialabgaben werden dann über die 40-Prozent-Marke springen. Dabei ist Deutschland heute schon Weltmeister bei der Abgabenlast.

    Übrigens, der Präsident des Bundessozialgerichts, Rainer Schlegel, fordert in der “Frankfurter Rundschau”, “die Krankenversicherung in Deutschland künftig aus Steuermitteln statt aus Beiträgen zu finanzieren”.

  • Angst um die Rente wächst

    Angst um die Rente wächst

    Angela Merkel hinterlässt einen Renten-Trümmerhaufen, wenn sie geht. Ab 2025 wird das Rentenniveau schrittweise fallen, während die Altersarmut wächst.  Verständlich, dass die Angst wächst.

    Im kommenden Jahr wird das Rentenniveau steigen, aber nicht, weil die Rentner mehr bekommen, sondern weil das Durchschnittsentgelt der Versicherten sinkt, wie das im Versicherungsdeutsch heißt – klingt erst einmal paradox, ist aber logisch. Für die Rentner im Westen ist die Nullrunde 2021 bereits ausgemachte Sache. So langsam dämmert es vielen hierzulande, was Corona für sie und ihre Renten bedeutet – weniger Geld im Alter. Das ist kein vages Gefühl – die Deka-Bank hat in einer Umfrage ermittelt, dass „rund 40 Prozent der Deutschen erwarten, dass das Rentenniveau sinken wird“, wie die „Bild“ daraus zitiert. 55 Prozent machen sich der Umfrage zufolge Sorgen, dass sie im Alter ihren Lebensstandard deutlich reduzieren müssen. „Die gesetzliche Rente ist zwar weiterhin sicher, allerdings reicht sie längst nicht mehr aus, um damit später einmal den Alltag zu bestreiten“, so die Deka-Ökonomin Gabriele Widmann.

    Angst um die Rente

    Es ist klar, das Geld, das heute für Corona-Hilfen ausgegeben wird, fehlt morgen, um die Renten zu finanzieren. Die Regierung unter Angela Merkel hat es versäumt, die beiden anderen Säulen der Altersvorsorge zu stärken. Selbst die Privilegierung der Riester-Rente hat nicht dazu geführt, dass mehr Menschen eine Riester-Rente abschließen und auch besparen – im Gegenteil. Die betriebliche Altersvorsorge in Form von Direktversicherungen wird den Betroffenen durch die Vollverbeitragung in der Rentenphase vergällt. Die private Altersvorsorge leidet unter der Negativzinsphase der Europäischen Zentralbank (EZB), die Merkel & Co. nicht verhindert haben.

    Die von der Merkel-Regierung eingesetzte Rentenkommission hat nach eineinhalb Jahren nur heiße Luft produziert. Von der Rentenkommission kam nur der Vorschlag: Es wird nach 2025 höhere Rentenbeiträge und ein sinkende Rentenniveau geben. Offensichtlich wollen wir Deutsche nichts aus den Erfahrungen unserer Nachbarländer lernen.

    Rentenniveau wird sinken

    Der Beitragssatz darf künftig bis auf 24 Prozent steigen und das Rentenniveau darf auf 44 Prozent fallen – das ist mehr oder weniger das Ergebnis der Rentenkommission. Welche konkreten Grenzen jeweils gültig seien, solle die Bundesregierung künftig immer in Sieben-Jahres-Schritten festlegen, und zwar erstmals für den Zeitraum von 2026 bis 2032. „Die Festschreibung der jeweiligen Haltelinien sollte jeweils spätestens ein Jahr vor Inkrafttreten der neuen Haltelinien vorgenommen werden“, heißt es in dem Kommissionsbericht.

    Was uns nach 2025 erwartet, dürfte jedem klar sein: ein schrittweises Absenken des Rentenniveaus. Das „Portal Sozialpolitik“ gibt einen Ausblick auf die Jahre nach 2025 – und der sieht düster aus.

    Rentenniveau

    Prognose für die Entwicklung des Rentenniveaus                              Quelle: Portal Sozialpolitik

    Im Moment ist sogar zweifelhaft, ob die gegenwärtige doppelte Haltelinie, die einen Beitragssatz von 20 Prozent und ein Rentenniveau von 48 Prozent vorsieht, wirklich bis 2025 greift. Nach 2025 wird es allerdings kein Halten mehr geben. Die Jungen müssen sich auf höhere Beiträge und die Alten auf ein niedrigeres Rentenniveau einstellen.  Eine Analyse des Munich Center for the Economics of Aging (MEA) sagt laut „Frankfurter Allgemeinen“ deswegen einen beschleunigten Anstieg der Beitragssätze und einen entsprechend erhöhten Zuschussbedarf aus dem Bundeshaushalt voraus. Die Folge der Versäumnisse der Merkel-Regierung wird sein, dass eine ganze Generation in die Altersarmut rutscht, weil das Problem Rentenreform verschleppt wurde.

    Paradox Rentenniveau

    Um wie viel könnte das Rentenniveau steigen. Die „Welt“ hat geschätzt, dass das Rentenniveau, je nach Schwere der Rezession (neun Prozent minus beim Bruttoinlandsprodukt), bis auf 52 Prozent steigen könnte. Die Rentner bekommen deswegen, wie gesagt, nicht mehr Geld. DVG-Mitglied Norbert Böttcher kommt auf etwas andere Werte. Angenommen, die Durchschnittslöhne sinken um fünf Prozent, dann erhöht sich das Rentenniveau um 2,6 Prozent, bei zehn Prozent niedrigeren Löhne sind es 5,3 Prozent. Er rechnet das an einem einfachen Beispiel vor:

    Wie das Rentenniveau steigt

    Durchschnittslohn: 40.000 Euro
    Rente: 20.000 Euro
    Rentenniveau: 50 Prozent

    Durchschnittslohn sinkt auf 35.000 Euro durch Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit. Rente bleibt gleich: 20.000 : 35.000 = 57 Prozent.

    Auf den Renten-Entgeltpunkt (EP) wirkt sich das ebenfalls aus. Der eigene Verdienst wird durch den Durchschnittsverdienst geteilt.

    40.000 : 40.000 = 1,0 EP
    80.000 : 40.000 = 2,0 EP
    60.000 : 40.000 = 1,5 EP
    20.000 : 40.000 = 0,5 EP

    Wer weiterhin gut verdient, bekommt bei einer Rezession mit sinkendem Durchschnittslohn mehr Entgeltpunkte:

    80.000 : 35.000 = 2,3 EP

    Sinkt der eigene Verdienst im selben Verhältnis wie der Durchschnittsverdienst, bleibt der EP gleich, also keine Einbuße.
    35.000 : 35.000 = 1,0 EP

    Böttcher hat mehrere Szenarien durchgespielt – siehe Tabelle:

    Rentenniveau und Durchschnittslöhne

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    Wie sich das Rentenniveau bei sinkenden Durchschnittslöhnen entwickelt.        Quelle: Norbert Böttcher

     

    Norbert Böttchers Leserbrief im “Ried Echo” bringt es auf den Punkt

    200118_Leserbrief
    200118_Leserbrief

    Bild von Engin Akyurt auf Pixabay

  • Wie Krankenkassen Kunden abspeisen

    Wie Krankenkassen Kunden abspeisen

    Krankenkassen lassen sich mit der Umsetzung des GKV-Betriebsrentenfreibetrags Zeit, wollen teilweise sogar das Guthaben zurückfordern, wenn ein Kunde widerspricht. Klares Ziel: Sie wollen Kunden abspeisen.

    Schon 2018 hatte das Bundesversicherungsamt die Widerspruchsbearbeitung der Krankenkassen kritisiert. Die Kassen beachten der Behörde zufolge nur unzureichend die Vorschriften des Sozialgesetzbuchs Zehntes Buch (SGB X) und des Sozialgerichtsgesetzes (SGG).

    Abspeisen – bei Krankenkassen normal

    Krankenkasse neigen dazu, Versicherte einzuschüchtern, die Bescheiden widersprechen. Das sei unzulässig, so das Bundesversicherungsamt. Sie fragen beim Versicherten auch mehrfach nach und erwecken dem den Eindruck, der Widerspruch hätte keine Erfolgsaussichten und „müsse“ zurückgenommen werden. Das ist unzulässig. „Versicherte dürfen bei der Ausübung ihres Rechtes auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes nicht behindert werden“, so die Behörde. „Der Widerspruchsführer muss daher nicht nach Aufforderung mitteilen, dass er das Verfahren weiterverfolgen will, wenn die Krankenkasse nicht abzuhelfen gedenkt; eine aktive Mitwirkung des Versicherten, damit über seinen Widerspruch entschieden wird, darf nicht verlangt werden“, präzisierte das Bundesversicherungsamt. Also, auf gut Deutsch: nicht einschüchtern lassen!

    Das Gericht entscheidet

    Beschlossen ist gar nichts, solange es kein Urteil des Sozialgerichts gibt, auch wenn die Kasse Versicherten das anders suggeriert. Die Nachfrage der Krankenkasse an den Versicherten dürfe nicht derart abgefasst werden, als ob die Zurückweisung des Widerspruchs bereits beschlossen sei.  Die Krankenkassen sollten endlich aufhören, Zweifel beim Versicherten zu wecken.

    „Sofern also die Krankenkasse dem Versicherten ausdrücklich oder konkludent die Rücknahme des Widerspruchs nahelegt, muss sie ihn zugleich darauf hinweisen, dass durch eine solche Rücknahme der weitere Rechtsweg insoweit ausgeschlossen ist“, weist die Behörde hin.

    Häufig versäumen es die Krankenkassen auch, die Versicherte in punkto Rechtsbehelfsbelehrung zu informieren. Dabei ist, „wie jeder von der Krankenkasse erlassene belastende Verwaltungsakt auch der Widerspruchsbescheid zwingend mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen, welche S 36 SGB X entspricht.“

    Bild von PublicDomainPictures auf Pixabay

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