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  • So plündert der Staat die Sozialkassen

    So plündert der Staat die Sozialkassen

    Der Staat hat allein die Rentenkasse um mittlerweile 870 Milliarden Euro geplündert. Jetzt sind auch die Krankenkassen dran – und der Raubzug bei den Sozialkassen geht weiter.

    2019 bürdete der Staat der Rentenkasse rund 110 Milliarden Euro an Ausgaben auf, für die er zuständig gewesen wäre. Zum Ausgleich zahlte er aber nur 72 Milliarden Euro an Bundeszuschuss. Das heißt, die Rentenkasse blieb auf einem Defizit von 37,7 Milliarden Euro sitzen – und so geht das Jahr für Jahr weiter. Seit 1957 haben sich die ungedeckten versicherungsfremden Leistungen auf annähernd 870 Milliarden Euro summiert. Das geht aus einer Berechnung des Rentenexperten und Ehrenbeirats der Aktion Demokratische Gemeinschaft (ADG), Otto W. Teufel hervor.

    Sozialkassen geplündert

    Es schert den Staat einen Dreck, dass in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfremden Leistungen aus Bundesmitteln zu finanzieren sind. Der Fehlbetrag zu Lasten der gesetzlich Versicherten und Rentner wächst von Jahr zu Jahr. Die Sozialkassen werden systematisch geplündert. Gäbe es den Fehlbetrag nicht, könnten die Renten 13,6 Prozent höher sein, wie der ADG feststellt. Keiner müsste sich Gedanken machen, wie er mit betrieblicher oder privater Altersvorsorge die Rentenlücke ausgleichen kann.

    Rentenkasse muss bluten

    Der Staat plündert die Rentenkasse, um es einmal drastisch zu formulieren. „Die aufgelaufene und nicht durch zurückgezahlte Bundesmittel gedeckte Summe ist riesig“, rechnete Teufel der „taz“ in einem Interview vor zehn Jahren bereits vor. „Seit 1957 haben die verschiedenen Bundesregierungen rund 700 Milliarden Euro inklusive 300 Milliarden Zinsen quasi veruntreut; sie wurden zweckentfremdet, für versicherungsfremde Leistungen aus der Rentenkasse in Anspruch genommen“, so Teufel. Aus 700 Milliarden sind bis 2019 rund 870 Milliarden Euro geworden. „Dieses Geld schuldet die Regierung unserer Rentenkasse“, prangerte Teufel an.

    Der Staat, allen voran Arbeitsminister Hubertus Heil, hat mit der Grundrente ja bereits den nächsten Anschlag auf die Rentenkasse vor, denn letztlich werden Rentenzahler und -empfänger wieder diese gesetzlichen Wohltaten begleichen müssen.

    Krankenkasse angezapft

    Der Staat plündert aber nicht nur die Rentenkasse, jetzt geht er auch an die Reserven der Krankenkassen, die übrigens von Direktversicherten und Betriebsrentner seit 2003 aufgefüllten wurden: Seit Inkrafttreten des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG) zahlen sie Vollbeiträge auf ihre Kapitalauszahlung oder monatliche Rente. Da sind einige Milliarden Euro zusammengekommen, die Begehrlichkeiten beim Staat wecken.  Es sei, so Jens Baas, Chef der Techniker Krankenkasse, davon auszugehen, dass die gesetzliche Krankenversicherung im kommenden Jahr vor einer Finanzierungslücke von mindestens 16 Milliarden Euro stehen werde, wahrscheinlich sogar mehr. Alle Reserven bei den Krankenkassen seien Ende 2021 jedoch aufgrund politischer Eingriffe aufgebraucht. Sprich, der Staat hat wieder einmal die Sozialkassen geplündert. Deswegen hatte der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) dem “Ärzteblatt” zufolge für eine Anhebung auf 1,4 Prozent votiert, heraus gekommen sind 1,3 Prozent. Das dürfte indes nicht das Ende der Fahnenstange sein. Baas prognostiziert, dass die Beiträge 2022 „deutlich steigen“ werden.

    Union zündet Nebelkerzen

    Wie systematisch die Union beispielsweise das Thema vernebelt, zeigt eine Redebeitrag des CSU-Abgeordneten Stefan Stracke zur Einführung der Grundrente am 16. Mai 2019. Er sitzt im Ausschuss für Arbeit und Soziales . 

    Eine Plünderung der Sozialkassen wird es mit uns nicht geben
    … Als Union wollen wir die Lebensleistung von Menschen honorieren, die ein Leben lang gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt haben. Menschen, die in ihrem Leben alles richtig gemacht haben, aber im Alter dennoch auf Unterstützung des Staates angewiesen sind, sollen im Alter mehr haben als diejenigen, die nicht gearbeitet und nicht für das Alter vorgesorgt haben. Das ist unser sozialpolitischer Anspruch.  … Weil Herrn Scholz das Geld ausgegangen ist, will Heil nun zur Finanzierung seines Grundrentenkonzepts in die Sozialkassen greifen. Im Klartext: weniger Steuermittel, stattdessen Beitragsmittel für die Grundrente. Diese Querfinanzierung aus verschiedenen Sozialversicherungsbereichen lehnen wir ab. Diese Querfinanzierung ist keine solide Grundlage für eine Grundrente. Ein Griff in die Kassen der Kranken- oder Arbeitslosenversicherung bedeutet letztendlich, dass die Rücklagen, die dort mühsam aufgebaut wurden, schneller verbraucht werden, und führt letztendlich zu Beitragssatzsteigerungen. Solche Beitragssatzsteigerungen belasten gerade diejenigen, die ein geringeres Einkommen haben, die im unteren oder im mittleren Einkommensniveau unterwegs sind. Und: Beitragssatzsteigerungen bedeuten letztendlich auch weitere Belastungen für die künftige Generation. Nein, solche Mehrausgaben für die Grundrente müssen ausschließlich aus Steuermitteln finanziert werden. Das ist etwas, was mit gesamtgesellschaftlichen Aufgaben in diesem Bereich zu tun hat … die CSU hat vor zwei Monaten ihr Grundkonzept vorgestellt. Wir setzen auf eine Lösung bei der Grundsicherung im Alter. Wir wollen einen Freibetrag für die gesetzliche Rente von bis zu 212 Euro einführen. On top gibt es einen weiteren Freibetrag für die Mütterrente. Wir wollen damit die Erziehungsleistung honorieren. Das bedeutet: Wir haben eine Konzeption. Wir setzen uns für diejenigen ein, die etwas geleistet haben. Dies soll sich auch im Leben auszahlen. Eine Plünderung der Sozialkassen für eine Grundrente mit der Gießkanne wird es mit uns jedenfalls nicht geben.”

  • Krankenkasse wird noch viel teurer

    Krankenkasse wird noch viel teurer

    Die Erhöhung der Zusatzbeiträge Anfang 2021 war nur ein Vorgeschmack auf die deutlich Verteuerung der Krankenversicherung 2022. Die Krankenkasse wird noch viel teurer.

    Gerade sind die Briefe über die Anhebung des Zusatzbeitrags an die Kunden der „Techniker Krankenkasse“ raus, kommt schon die nächste Ankündigung von Beitragserhöhungen – dieses Mal per Presse: Im „Spiegel“ prognostizierte Jens Baas, Chef der Techniker Krankenkasse, für 2022 „deutlich steigende Beiträge“ an.

    20 Prozent an die Krankenkasse

    Wer eins und eins zusammenrechnen kann, weiß, dass es so kommen wird wie von Baas prognostiziert. Schon heute nimmt die teuerste Krankenversicherung, die BKK Stadt Augsburg, dem Vergleichsportal „gesetzlichekrankenkassen“ mehr als 20 Prozent (17,3 Prozent Krankenversicherung + 3,05 Prozent Pflegeversicherung) von ihren Kunden, das lässt sicher aber noch steigern. Insofern ist es möglich, dass Krankenversicherte künftig ein Viertel ihres Einkommens berappen müssen.

    Die Mehrausgaben während der Corona-Pandemie mit einhergehenden sinkenden Beitragseinnahmen seien nicht allein schuld an dieser Kostensteigerung, so Baas. „Mehr Leistungen sorgen für ein Milliardenloch bei den gesetzlichen Krankenkassen“, schlüsselt Baas auf. Deswegen werden ihm zufolge die Beiträge ab 2022 „deutlich steigen“. Es sei davon auszugehen, dass die gesetzliche Krankenversicherung im kommenden Jahr vor einer Finanzierungslücke von mindestens 16 Milliarden Euro stehen werde, wahrscheinlich sogar mehr. Alle Reserven bei den Krankenkassen seien Ende 2021 jedoch aufgrund politischer Eingriffe aufgebraucht. Sprich, der Staat hat wieder einmal die Sozialkassen geplündert. Deswegen hatte der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) dem “Ärzteblatt” zufolge für eine Anhebung auf 1,4 Prozent votiert.

    Sozialgarantie adé

    Das war’s dann wohl mit der Sozialgarantie. Zur Erinnerung: „Die schwarz-rote Koalition hatte im Zuge ihres Konjunkturpakets beschlossen, die Sozialversicherungsbeiträge mit milliardenschweren Zuschüssen aus dem Bundeshaushalt bei maximal 40 Prozent zu stabilisieren; damit sollen angesichts steigender Ausgaben bei den Sozialversicherungen durch die Pandemie höhere Lohnnebenkosten verhindert und Nettoeinkommen der Arbeitnehmer geschützt werden“, wie es „Idowa“ so schön formuliert.

  • Gut, dass 2020 vorbei ist – willkommen 2021

    Gut, dass 2020 vorbei ist – willkommen 2021

    2020 ist bald vorüber. Die wenigsten werden deswegen traurig sein. 2021 wird sicher spannend. Lasst uns hoffnungsvoll nach vorne blicken.

    2020 hat uns Turbulenzen, Krisen und eine Zwangsdigitalisierung beschert – und neue Erkenntnisse. Corona-Pandemie hat das Leben vieler auf den Kopf gestellt. Nicht wenige werden dankbar sein, dass es zu Ende geht. Ob 2021 so viel besser wird? Dürfen wir uns auf ein bisschen Normalität freuen?

    Adé 2020 – bienvenue 2021

    Wie auch immer – der Vorstand des DVG wünscht allen ein hoffnungsvolles 2021, in dem wir unseren Zielen ein Stück näher kommen.

    Silvester wird ja eher bescheiden bei allen ausfallen – im Kreis der engeren Familie, ohne Feuerwerk und ohne Besäufnis. Umso wichtiger ist es, an Verwandte und Freunde zu denken. Nachfolgende einige Sprüche, wie ihr euren aus der Ferne eine besondere Freude mit kreativen und schönen Sprüchen Sag „Goodbye“  zum alten Jahr, dann werden deine Wünsche wahr. Schau nach vorne und bleib nicht stehen, damit sie in Erfüllung gehen.

    • Das neue Jahr soll Glück dir bringen, in Gesundheit, Herz♥️ und allen Dingen…
    • Lass die Korken knallen. Lass die Gläser klingen. Lass uns das neue Jahr beginnen.  Bleib glücklich und gesund 365 Tag, das sind 8760 Stund.
    • Das alte Jahr ist jetzt bald futsch, drum wünsch ich Dir einen guten Rutsch. Glück soll uns das neue Jahr gestalten und wir bleiben hoffentlich die Alten!
    • Es schenke dir das neue Jahr ohne Scherz, Gesundheit, Wohlstand und ein frohes Herz!♥️
    • Sonne , Mond und Sterne , alles liegt in weiter Ferne, doch das Gute ist ganz nah – ein glückliches und schönes neues Jahr! ♥️
    • Fürs neue Jahr wünsch ich Dir soviel Glück , wie der Regen Tropfen hat, soviel Liebe ♥️wie die Sonne Strahlen hat und soviel Gutes wie der Regenbogen Farben hat!
    • Ein neues Jahr heißt neue Hoffnung, neues Licht, neue Gedanken und neue Wege zum Ziel…Ein guten Start ins Jahr 2021 das wünsch ich Dir! ♥️

    Quelle: Inside-Digital

    Image by Gerd Altmann from Pixabay

  • Krankenkassen kündigen höheren Beitrag an

    Krankenkassen kündigen höheren Beitrag an

    In diesen Tagen bekommen Millionen von gesetzliche Krankenversicherten die Ankündigung höherer Beiträge ihrer Krankenkassen. Teilweise erhöhen sie den Zusatzbeitrag um 70 Prozent.

    Im kommenden Jahr bekommen Millionen von Beitragszahlern die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie zu spüren, denn Gesundheitsminister Jens Spahn greift in die Rücklagen der gesetzlichen Krankenkassen. Was die Krankenkassen wiederum zwingt, die Zusatzbeiträge zu erhöhen.

    Krankenkassen erhöhen Beiträge

    Besonders drastisch steigt der Zusatzbeitrag bei der Techniker Krankenkasse – von 0,7 auf 1,2 Prozent, was einer Steigerung um 0,5 Prozentpunkte oder 70 Prozent entspricht. Damit zahlen Direktversicherte und Betriebsrentner 2021 trotz höherem GKV-Freibetrag insgesamt höhere Beiträge. Der Freibetrag wird durch die Erhöhung des Zusatzbeitrags der Krankenkassen konterkariert.

    Treffen wird sie der höhere Beitrag erstmals Mitte Februar 2021, weil die Zahlung an die Krankenkassen immer am 15. des jeweils folgenden Monats fällig ist.

    Bei mir ist die Information am 28. Dezember 2020 angekommen. Hier der Wortlaut des TK-Briefs, denn vermutlich Hunderttausende ebenfalls betreffen wird:

    Sie haben es sicher bereits der Presse entnehmen können: Unter anderem aufgrund der Corona-Pandemie hat das Bundesministerium für Gesundheit den gesetzlichen durchschnittlichen Zusatz-Beitragssatz für das Jahr 2021 angehoben. Auch wir müssen zum 1. Januar 2021 unseren Zusatz-Beitragssatz anheben. Er steigt um 0,5 Prozentpunkte und beträgt 1,2 Prozent.
    Durch unser wirtschaftliches Handeln und viele Innovationen hat die TK den Zusatz-Beitragssatz seit 5 Jahren nicht erhöhen müssen. So schaffen wir es auch weiterhin, unseren Zusatz-Beitragssatz unter dem gesetzlichen durchschnittlichen Zusatz-Beitragssatz von 1,3 Prozent zu halten …
    Steigt der Zusatz-Beitragssatz einer Krankenkasse, besteht ein Sonder-Kündigungsrecht bis zum Ende des Monats, für den der neue Beitragssatz zum 1. Mal gilt. Sollten Sie im Januar eine neue Krankenkasse wählen, endet die Mitgliedschaft am 31. März. Die Zusatz-Beitragssätze aller Krankenkassen finden Sie im Internet unter gkv-zusatzbeitraege.de.
    Für Beiträge aus Renten und Versorgungsbezügen, die die auszahlende Stelle direkt an uns abführt, gilt der neue Zusatz-Beitragssatz erst ab dem 1. März 2021. Außerdem erhöht sich der Freibetrag für Versorgungsbezüge und Kapitalleistungen aus der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrente) auf maximal 164,50 Euro. Dieser Freibetrag wird nur in der Krankenversicherung berücksichtigt …“

    Zu den Krankenkassen mit den höchsten Zusatzbeiträge gehören die BKK Herkules (2,2 Prozent) und die BKK Stadt Augsburg (2,7 Prozent); es folgen die BKK Karl Mayer (1,9) und die BKK Technoform (1,9); die SKD BKK verlangt 1,7 Prozent ebenso wie die Atlas BKK Ahlmann. Der Durchschnittssatz liegt bei 1,3 Prozent. Die günstigste bundesweite Krankenkasse ist zurzeit die HKK mit einem Zusatzbeitrag von 0,39 Prozent.

    Ein Direktversicherter der BKK Stadt Augsburg zahlt somit (14,6 + 2,7 +3,05) 20,35 Prozent allein an Krankenversicherung. Bei der TK errechnet sich ein Betrag von 18,85 Prozent. Wer bei der HKK versichert ist, zahlt 18,04 Prozent. Das heißt, zwischen dem teuersten und dem günstigsten besteht eine Differenz von 2,31 Prozent. Dieser Satz gilt nur für Versicherte mit Kindern, denn Kinderlose zahlen 3,3 Prozent Pflegebeitrag, wodurch sich der Gesamtbeitrag beispielsweise bei der BKK Stadt Augsburg auf 20,6 Prozent bemisst.

    Wer sich einen Überblick verschaffen will, konsultiert am besten die Seite „Krankenkassen Deutschland“, wo die Kassen und ihre Beiträge 2019 und 2020 aufgelistet sind. Mit dem Krankenkassen-Beitragsrechner den Beitrag 2019 errechnen. Auch die Seite gesetzlichekrankenkassen.de bietet einen Überblick über neuen Zusatzbeiträge ab 2021.

     

    Habt ihr schonen einen Brief eurer Krankenkasse  bekommen? Bitte nutzt das Forum

     

    Sonderkündigungsrecht

    Erhöht eine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag, haben gesetzlich Versicherte laut „Haufe“ ein Sonderkündigungsrecht und können mit Ablauf von zwei Kalendermonaten wechseln. Bis einschließlich 31. Januar 2021 hat der Versicherte ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Krankenkasse ihre Beiträge zum Jahreswechsel erhöht. Wer das nutzen will, muss seine Kündigung bis zu diesem Stichtag bei seiner Krankenkasse eingereicht haben. Wer noch im Dezember 2020 kündigt und zu einer anderen Kasse wechselt, ist ab März 2021 Mitglied bei der neuen Krankenkasse. Die Bindefrist von 18 Monaten seit dem letzten Wechsel einer Krankenkasse entfällt.

    Wie Spahn die Kassen plündert

    2021 muss die AOK Sachsen-Anhalt einen Zusatzbeitrag erheben. Corona ist daran nur zum Teil schuld – die Zusatzaufgaben, die Gesundheitsminister Jens Spahn den Kassen aufbürdert, ist der Hauptgrund. Die AOK Sachsen-Anhalt war bislang die einzige ohne einen Zusatzbeitrag. Hier die Gründe für diesen Schritt (O-Ton AOK Sachsen-Anhalt):

    Das milliardenschwere Defizit im Gesundheitsfonds zwingt viele Krankenkassen, ihre Zusatzbeiträge zu erhöhen. Auch die AOK Sachsen-Anhalt musste ihren Zusatzbeitrag für das kommende Jahr auf 0,6 Prozent anpassen. Dennoch gehört Sachsen-Anhalts größte Krankenkasse noch immer zu den günstigsten Kassen. Zudem bleiben alle Leistungen in vollem Umfang erhalten.

    19.12.2020 / Magdeburg – Der Verwaltungsrat der AOK Sachsen-Anhalt hat in seiner Sitzung am 15. Dezember für das kommende Jahr einen Zusatzbeitrag von 0,6 Prozent beschlossen. Dieser wird paritätisch zwischen Versicherten und ihren Arbeitgebern aufgeteilt. Alle Leistungen der Krankenkasse bleiben erhalten. Nachdem die AOK Sachsen-Anhalt gerade erst im vergangenen Jahr ihren Zusatzbeitrag auf null Prozent gesenkt hatte, zwingt die Politik die Kasse nun zu diesem Schritt.

    Denn um das Defizit von 16,6 Milliarden Euro im Gesundheitsfonds abzubauen, greift die Bundesregierung massiv in die Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen ein. Zwar beteiligt sich die Bundesregierung mit rund fünf Milliarden Euro, doch den weitaus größten Teil von insgesamt 11,6 Milliarden Euro sollen allein die Beitragszahler aufbringen: Der durchschnittliche Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherungen wurde für 2021 um 0,2 auf 1,3 Prozentpunkte angehoben. Um den Rest des verbleibenden Defizits auszugleichen, zieht die Bundesregierung acht Milliarden Euro aus Rücklagen der Krankenkassen ein.

    Verwaltungsrat kritisiert ungerechte Belastung der Beitragszahler

    „Unsere Rücklagen waren für die ständig steigenden Ausgaben im Gesundheitswesen vorgesehen, für Investitionen in eine bessere Gesundheitsversorgung und dafür, den Zusatzbeitrag stabil zu halten. Die Bundesregierung enteignet uns nun de facto von dieser Finanzreserve. Sachsen-Anhalt trifft das hart: Allein die AOK muss 413 Millionen Euro abgeben, insgesamt werden 500 Millionen Euro aus unserem Bundesland abgezogen – einer strukturschwachen, überwiegend ländlich geprägten Region, die in Krankheitsstatistiken, wie z.B. bei Diabetes oder Herzerkrankungen, oftmals einen traurigen, ersten Platz belegt“, erklärt Traudel Gemmer, Vorsitzende des Verwaltungsrates und Vertreterin der Arbeitgeberseite.

    „Diese Belastung der Beitragszahler ist höchst ungerecht. In Pandemiezeiten, in denen viele Menschen von Kurzarbeit betroffen sind oder gar um ihren Arbeitsplatz fürchten, kommt das zur Unzeit. Es ist ein Affront gegen die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenkassen. Zum wiederholten Mal greift die Bundesregierung nach ihrem Geld und entmündigt obendrein noch die soziale Selbstverwaltung. Gerade jetzt brauchen wir dringend diesen finanziellen Spielraum“, sagt Susanne Wiedemeyer, alternierende Vorsitzende des Verwaltungsrates der AOK Sachsen-Anhalt und Vertreterin der Versichertenseite.

    Gesetze als Kostentreiber

    Die Ursache für die Finanzmisere liegt nur zum kleinen Teil in der Corona-Pandemie. Die geschätzten Mehrausgaben werden im kommenden Jahr etwa 3,4 Milliarden Euro betragen. Doch weitaus mehr Geld kosten die Beitragszahler die Gesetze der aktuellen Legislaturperiode. So belastet beispielsweise allein das Pflegepersonalstärkungsgesetz die Kassen im kommenden Jahr mit fast 2,5 Milliarden Euro. Das Terminservice- und Versorgungsgesetz schlägt mit 2,3 Milliarden Euro zu Buche. Diese Mehrausgaben addieren sich insgesamt auf rund 10 Milliarden Euro im Jahr 2021. Für das Jahr 2022 müssen gesetzlich Krankenversicherte nochmals mit einer Belastung von 10 Milliarden Euro allein durch die Gesetzgebung rechnen. Und das alles, ohne die Versorgung der Versicherten spürbar zu verbessern.

  • Top Ten der meistgeklickten Beiträge

    Top Ten der meistgeklickten Beiträge

    Was interessierte Altersvorsorger am meisten im Jahr 2020? Der Griff in die Rentenkasse und die Metallrente – so viel wird schnell klar. Das sind die Top Ten der meistgeklickten Beiträge auf dvg-ev.org.

    Zu den Top Ten der meistgeklickten Beiträge gehören:

    Top Ten Meistgeklickte Beiträge

    TitelAufrufe
    Staat vergreift sich an der Rentenkasse64061
    Wie gut oder schlecht ist die Metallrente?14551
    EZB kassiert Rentenkasse ab13675
    Beamte wollen Rentnern ans Leder13454
    Krankenkassen wollen ab 2021 mehr Geld8125
    So viel bringt der Freibetrag6979
    Was sich 2020 ändert6593
    Rentner kämpft gegen Plündern der Altersvorsorge6308
    Massive Erhöhung der Krankenkassenbeiträge droht6135
    Die Betriebsrenten sind in Gefahr6078

     

    Top 1

    Staat vergreift sich an Rentenkasse

    Zu den am meistgeklickten Beiträge auf der DVG-Homepage gehört „Staat vergreift sich an der Rentenkasse“. Der Staat plündert die Sozialkassen und gleicht diesen Diebstahl nur schäbig aus. So langsam begreifen das immer mehr Bürger und werden wütend. Bestes Beispiel dafür ist die Rentenkassen. Der Staat bürdet ihr immer mehr Aufgaben auf, statt die Steuerzahler insgesamt dafür zur Kasse zu bitten. Es geht längst nicht mehr um ein paar Milliarden, sondern um Hunderte von Milliarden. Kein Wunder, wenn sich die Leistungen für die Rentenversicherten sukzessive verschlechtern. Seit 1957 ist der Fehlbetrag in der Rentenkasse der Aktion Demokratische Gemeinschaft (ADG) zufolge auf mittlerweile sage-und-schreibe 811,9 Milliarden Euro gewachsen, wie Otto W. Teufel penibel errechnet hat, weswegen die Tabelle auch nach ihm Teufel-Tabelle heißt. Ohne diesen Raubzug könnte das Rentenniveau heute deutlich höher sein. Um die Versorgungslücke auszugleichen, haben viele – von der Politik animiert – eine Direktversicherung abgeschlossen und sind leider die Dummen, denn auch hier vergreift sich der Staat.

    Top 2

    Metallrente

    Zweitbest geklickter Beitrag ist „Wie gut oder schlecht ist die Metallrente“: Kein Wunder, haben doch annähernd 800 000 Metaller hierzulande eine Metallrente. Aus Zahlern werden langsam Empfänger – und die merken erst jetzt, was ihnen ihre Metallrente gebracht hat und wie viel ihnen davon abgezogen wird. Die meisten sind ziemlich enttäuscht. Unser Beitrag hat eine Reaktion der Metallrente provoziert. Aus Fairness haben wir Heribert Karch, den Geschäftsführer der Metallrente, zu Wort kommen lassen in dem Gastbeitrag „Lohnt sich die Metallrente?“. Am Grundproblem der Metallrente hat sich seit dem allerdings nichts geändert: Die Metaller berappen, wenn sie sich die Metallrente auf einmal auszahlen lassen, auch künftig 120 Monate oder zehn Jahre lang den Arbeitgeber- und den Arbeitnehmeranteil plus Zusatzbeitrag plus Pflegebeitrag an die Krankenkasse, lediglich gekürzt um einen Freibetrag, den der DVG erkämpfte – und nicht die IG Metall.

    Vergleich Metallrentefonds mit MSCI World

    Metallrentefonds MSCI World
    Vergleich Metallrentefonds mit MSCI World                                   Quelle: comdirekt

    Top 3

    EZB kassiert Rentenkasse ab

    Top 3 ist der Beitrag „EZB kassiert Rentenkasse ab“. Wie perfide ist das denn? Für ihre Reserven muss die Rentenkasse Jahr für Jahr Strafzinsen zahlen – in diesem Jahr allein 110 Millionen Euro. Das heißt, die Rentenkassen wird dafür bestraft, dass sie eine Reserve hält, wozu sie gesetzlich verpflichtet ist. Die EZB zehrt die Rücklagen der Rentenkasse systematisch auf, denn die Rentenkasse zahlt bereits seit 2017 Strafzinsen – und das dürfte sich in naher Zukunft auch nicht ändern, da die EZB-Chefin Christine Lagarde die Politik ihres Vorgängers Mario Draghi fortführt. Die Leitzins wurde bereits am 10. März 2016 auf null gesenkt, der Zins für die Einlagefazilität – das was die Banken für Guthaben bei der EZB zahlen müssen – ist schon seit 2014 negativ und mittlerweile bei -0,5 Prozent angekommen. Die Rentner werden also auch auf diesem Weg abgezockt.

    Höhere Beiträge 2021

    Aufreger in diesem Jahr waren darüber hinaus die zögerliche Rückzahlung der überzahlten Beiträge – die Krankenkassen haben sich viele Monate Zeit gelassen, das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz umzusetzen, kündigen aber bereits die Erhöhung der Zusatzbeiträge für 2021 an. Im kommenden Jahr wird uns dieses Thema sicher noch beschäftigen, denn die Kosten der Corona-Pandemie werden auf die gesetzlich Krankenversicherten umgelegt – die Erhöhung der Zusatzbeiträge ist nur ein kleiner Vorgeschmack auf das, was uns 2021 erwartet.

  • Gute Wünsche zu Weihnachten – und einen guten Start 2021

    Gute Wünsche zu Weihnachten – und einen guten Start 2021

    Wir wünschen allen das Beste zu diesem außergewöhnlichen Feste. Bleibt positiv gestimmt – und vor allem: Bleibt gesund! Hoffen wir gemeinsam, dass das kommende Jahr ein besseres wird als dieses.

    Wir wünschen allen DVG-Mitgliedern – ihren Familien und Freunden – ein gesegnetes Weihnachtsfest. Möge es trotz all der Herausforderungen und Widrigkeiten gelingen. Kommt gesund ins Neue Jahr. Auf dass es für viele besser wird als das alte. Vergesst eure Hoffnungen und Träume nicht. Auf dass eure Wünsche in Erfüllung gehen.

    An den kommenden Weihnachtstagen
    Soll Dich wirklich gar nichts plagen
    Drum schiebe all den unnützen Stress beiseit‘
    Und freu Dich auf die stade Zeit.
    Bei Tannenduft und Kerzenschein
    Möge alles schön und fröhlich sein.

     

    Mit hoffnungsvollen und motivierenden Grüßen

    euer Vorstand

  • Mut zum Kassenwechsel

    Mut zum Kassenwechsel

    Ab 2021 erhöhen mindestens 21 Krankenkassen ihre Beiträge. Warum nicht wechseln? Der Kassenwechsel wird 2021 sogar leichter dank neuer Regelungen.

    Kein Geld verschenken! Warum immer noch bei der teuren Krankenkasse bleiben? Mit Krankenkassenwechsel lassen sich pro Jahr einige hunderte Euro sparen. Der Kassenwechsel wird gerade zum 1. Januar 2021 akut, denn mindestens 21 gesetzliche Krankenkassen wollen von ihren Kunden mehr Geld. Sie heben dem Vergleichsportal check24 zufolge ihre Zusatzbeiträge an. Betroffen seien davon rund 30 Millionen gesetzliche Versicherte. 33 Kassen wollen laut check24 ihre Beiträge konstant halten. Die BKK Herkules senkt ihren Zusatzbeitrag von 2,2 auf 1,7 Prozent. liegt damit aber immer noch weit über dem Durchschnitt. In den kommenden Tagen könnten zu den Krankenkassen, die erhöhen, noch einige hinzukommen. Also, Kassenwechsel jetzt!

    Kassenwechsel ist so einfach. Hermann-Josef Tenhagen beschreit’s im “Spiegel”. So gehen Sie beim Kassenwechsel vor:

    1. Die eigene Kasse für sich persönlich bewerten.
    2. Beitragssatz vergleichen und eine bezahlbare Kasse finden.
    3. Persönlich wichtige Leistungen abklären und das Angebot als passend oder unpassend bewerten.
    4. Wechseln (oder eben nicht).

    Das können Sie ganz sicher auch!

    Check24 rechnet in den kommenden Tagen mit weiteren Anpassungen nach oben. “Die gesetzlichen Krankenkassen stehen im kommenden Jahr vor einer enormen Finanzierungslücke von 16 Milliarden Euro”, erklärte Christine Prauschke von Check24.

    Jede Krankenkasse darf ihren individuellen Zusatzbeitrag selbst festlegen. So variieren die Zusatzbeiträge von null bis 2,2 Prozent. Im Schnitt verlangten die gesetzlichen Krankenkassen im laufenden Jahr 1,1 Prozent Zusatzbeitrag. Den Beitrag zahlen je zur Hälfte Arbeitnehmer und Arbeitgeber, anders Betriebsrentner und Direktversicherte, die oberhalb des Betriebsrentenfreibetrags von 159,25 Euro den vollen Satz zahlen.

    Kassenwechsel ab 2021 einfacher

    Keine Angst vor dem Kassenwechsel, denn ab 2021 wird er einfacher: Krankenkassenmitglieder müssen nach dem neuen Krankenkassenwahlrecht nicht mehr bei ihrer bisherigen Kasse kündigen und eine Kündigungsbestätigung anfordern, sondern können direkt eine neue Krankenversicherung abschließen. Die Übermittlung der Kündigung übernehme ab Januar 2021 die neue Krankenkasse, so Check24. Die Gefahr einer Versicherungslücke bestehe nicht. Eine Ablehnung des Antrags – zum Beispiel aufgrund des Alters, von Vorerkrankungen oder laufenden Behandlungen – ist laut Check24 bei zuvor bereits gesetzlich Versicherten ausgeschlossen. Darüber hinaus gelte ab 2021 eine verkürzte Bindefrist beim Kassenwechsel; Verbraucher könnten dann alle zwölf Monate den Kassenwechsel angehen. Bisher waren der Kassenwechsel nur alle 18 Monate möglich.

    Die Versicherten schätzen ihr Sparpotenzial durch Kassenwechsel oft zu gering ein. 22 Prozent der Teilnehmer der Verivox-Umfrage vermuten, dass sie schon bei der günstigsten Krankenkasse sind.  Quelle obs/Verivox GmbH

    Sonderkündigungsrecht

    Erhöht eine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag, haben gesetzlich Versicherte laut „Haufe“ ein Sonderkündigungsrecht und können mit Ablauf von zwei Kalendermonaten wechseln. Bis einschließlich 31. Januar 2021 hat der Versicherte ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Krankenkasse ihre Beiträge zum Jahreswechsel erhöht. Wer das nutzen will, muss seine Kündigung bis zu diesem Stichtag bei seiner Krankenkasse eingereicht haben.

    In den kommenden Tagen werden die Kunden dieser 211 Kassen sicher einen Brief bekommen. Die TK hat die Gründe für die Erhöhung zumindest schon einmal in der Pressemitteilung formuliert. Wer noch im Dezember 2020 kündigt und zu einer anderen Kasse wechselt, ist ab März 2021 Mitglied bei der neuen Krankenkasse.

    Diese Krankenkassen erhöhen den Zusatzbeitrag
    (Stand: 18.12.2020): 

    Krankenkasse Zusatzbeitrag 2020 Zusatzbeitrag 2021
    AOK Baden-Württemberg 0,9% 1,1%
    AOK Niedersachsen 0,8% 1,3%
    AOK Nordwest 0,9% 1,3%
    Audi BKK 0,7% 1,1%
    BKK Achenbach Buschhütten 1,4% 1,6%
    BKK B. Braun Aesculap 1,1% 1,3%
    BKK Diakoni 1,1% 1,4%
    BKK Freudenberg 0,7% 1,3%
    BKK Mobil Oil 1,1% 1,29%
    BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg 0,7% 0,98%
    Bosch BKK 0,9% 1,2%
    Daimler BKK 0,8% 1,3%
    IKK classic 1,0% 1,3%
    Knappschaft 1,1% 1,6%
    mhPlus Betriebskrankenkasse 0,98% 1,28%
    Techniker Krankenkasse 0,7% 1,2%
    VIACTIV 1,2% 1,6%
    AOK Sachsen-Anhalt 0,0% 0,6%

    Quelle: T-Online /check24

     

    Wie Spahn die Kassen plündert

    2021 muss die AOK Sachsen-Anhalt einen Zusatzbeitrag erheben. Corona ist daran nur zum Teil schuld – die Zusatzaufgaben, die Gesundheitsminister Jens Spahn den Kassen aufbürdert, ist der Hauptgrund. Die AOK Sachsen-Anhalt war bislang die einzige ohne einen Zusatzbeitrag. Hier die Gründe für diesen Schritt (O-Ton AOK Sachsen-Anhalt):

    Das milliardenschwere Defizit im Gesundheitsfonds zwingt viele Krankenkassen, ihre Zusatzbeiträge zu erhöhen. Auch die AOK Sachsen-Anhalt musste ihren Zusatzbeitrag für das kommende Jahr auf 0,6 Prozent anpassen. Dennoch gehört Sachsen-Anhalts größte Krankenkasse noch immer zu den günstigsten Kassen. Zudem bleiben alle Leistungen in vollem Umfang erhalten.

    19.12.2020 / Magdeburg – Der Verwaltungsrat der AOK Sachsen-Anhalt hat in seiner Sitzung am 15. Dezember für das kommende Jahr einen Zusatzbeitrag von 0,6 Prozent beschlossen. Dieser wird paritätisch zwischen Versicherten und ihren Arbeitgebern aufgeteilt. Alle Leistungen der Krankenkasse bleiben erhalten. Nachdem die AOK Sachsen-Anhalt gerade erst im vergangenen Jahr ihren Zusatzbeitrag auf null Prozent gesenkt hatte, zwingt die Politik die Kasse nun zu diesem Schritt.

    Denn um das Defizit von 16,6 Milliarden Euro im Gesundheitsfonds abzubauen, greift die Bundesregierung massiv in die Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen ein. Zwar beteiligt sich die Bundesregierung mit rund fünf Milliarden Euro, doch den weitaus größten Teil von insgesamt 11,6 Milliarden Euro sollen allein die Beitragszahler aufbringen: Der durchschnittliche Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherungen wurde für 2021 um 0,2 auf 1,3 Prozentpunkte angehoben. Um den Rest des verbleibenden Defizits auszugleichen, zieht die Bundesregierung acht Milliarden Euro aus Rücklagen der Krankenkassen ein.

    Verwaltungsrat kritisiert ungerechte Belastung der Beitragszahler

    „Unsere Rücklagen waren für die ständig steigenden Ausgaben im Gesundheitswesen vorgesehen, für Investitionen in eine bessere Gesundheitsversorgung und dafür, den Zusatzbeitrag stabil zu halten. Die Bundesregierung enteignet uns nun de facto von dieser Finanzreserve. Sachsen-Anhalt trifft das hart: Allein die AOK muss 413 Millionen Euro abgeben, insgesamt werden 500 Millionen Euro aus unserem Bundesland abgezogen – einer strukturschwachen, überwiegend ländlich geprägten Region, die in Krankheitsstatistiken, wie z.B. bei Diabetes oder Herzerkrankungen, oftmals einen traurigen, ersten Platz belegt“, erklärt Traudel Gemmer, Vorsitzende des Verwaltungsrates und Vertreterin der Arbeitgeberseite.

    „Diese Belastung der Beitragszahler ist höchst ungerecht. In Pandemiezeiten, in denen viele Menschen von Kurzarbeit betroffen sind oder gar um ihren Arbeitsplatz fürchten, kommt das zur Unzeit. Es ist ein Affront gegen die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenkassen. Zum wiederholten Mal greift die Bundesregierung nach ihrem Geld und entmündigt obendrein noch die soziale Selbstverwaltung. Gerade jetzt brauchen wir dringend diesen finanziellen Spielraum“, sagt Susanne Wiedemeyer, alternierende Vorsitzende des Verwaltungsrates der AOK Sachsen-Anhalt und Vertreterin der Versichertenseite.

    Gesetze als Kostentreiber

    Die Ursache für die Finanzmisere liegt nur zum kleinen Teil in der Corona-Pandemie. Die geschätzten Mehrausgaben werden im kommenden Jahr etwa 3,4 Milliarden Euro betragen. Doch weitaus mehr Geld kosten die Beitragszahler die Gesetze der aktuellen Legislaturperiode. So belastet beispielsweise allein das Pflegepersonalstärkungsgesetz die Kassen im kommenden Jahr mit fast 2,5 Milliarden Euro. Das Terminservice- und Versorgungsgesetz schlägt mit 2,3 Milliarden Euro zu Buche. Diese Mehrausgaben addieren sich insgesamt auf rund 10 Milliarden Euro im Jahr 2021. Für das Jahr 2022 müssen gesetzlich Krankenversicherte nochmals mit einer Belastung von 10 Milliarden Euro allein durch die Gesetzgebung rechnen. Und das alles, ohne die Versorgung der Versicherten spürbar zu verbessern.

    Marktführerin bleibt günstig

    Dennoch bleibt die AOK Sachsen-Anhalt eine der günstigsten Kassen. Ihre inzwischen 800 000 Mitglieder in ganz Sachsen-Anhalt betreut sie persönlich in 44 Kundencentern und online.

    Mit einem Marktanteil von fast 40 Prozent hat sie ihre Position als Marktführerin ausgebaut und bleibt mit ihrem Zusatzbeitrag unter dem der meisten anderen Krankenkassen.

  • Wie die Finanzlobby die Gesetze macht

    Wie die Finanzlobby die Gesetze macht

    Viele Gesetze werden weitgehend von Lobbyisten formuliert. Wie ausschlaggebend der Einfluss der Finanzlobby ist, hat das Portal „Finanzwende“ aufgedeckt.

    Vielleicht begreifen viele langsam, welche Rolle die Finanzlobby beim Ausgestalten des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes, bei der Riester-Rente und einschlägigen Verordnungen hatte und immer noch hat. Interessenvertreter von Banken und Versicherungen sitzen den Politiker sozusagen auf dem Schoss, wenn Gesetzesvorschläge ausgetüftelt werden, die häufig zugunsten dieser Branchen und zu Ungunsten der Bürger ausfallen. Direktversicherte können ein Lied davon singen.

    “Finanzwende” analyisiert Finanzlobby

    „Finanzwende“ hat die Finanzlobby genauer unter die Lupe genommen und kommt zu erschreckenden Ergebnissen. In ihrem Lobby-Report lotet „Finanzwende“ deren Macht aus: „Die Ergebnisse sind nichtsdestotrotz erstaunlich: Insgesamt gibt die Finanzindustrie unserer Studie nach mehr als 200 Millionen Euro pro Jahr für die Lobbyarbeit in Deutschland aus und beschäftigt mehr als 1500 Mitarbeiter . Das betrifft vor allem jene Verbände und Unternehmen, die als Banken, Versicherungsunternehmen, Fonds, Börsen, oder Zahlungsdienstleister direkt der Finanzbranche zugerechnet werden können. Zählt man hier noch jene Organisationen hinzu, die wir als ‚erweiterte Finanzlobby‘ beschreiben, also zum Beispiel Teile der Immobilienlobby, der Wirtschaftsprüfer (KPMG oder PwC) oder der Glücksspielbranche, dann ist noch von deutlich mehr Mitarbeiterinnen auszugehen.“

    Diese 1500 Mitarbeiter der Finanzlobby stehen „Finanzwende“ zufolge 415 Abgeordneten im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags gegenüber. „Finanzwende“ hat die Einflussnahme auf Parlaments- und Regierungsarbeit analysiert. Finanzwende, die als Verein organisiert ist, kann nach eigenen Angaben für 34 Sitzungen des Bundestags-Finanzausschusses (2014-2020) sowie für 33 Referentenentwürfe mit Finanzmarktbezug (2014-2020)6 einzeln zeigen, welche Verbände und Unternehmen Kommentare und Stellungnahmen abgegeben haben; kann zeigen, wer Zugang zum Bundestag über sogenannte Hausausweise besitzt. Der Verein hat die deutsche Finanzlobby kartografiert: Mehr als 250 verschiedene Organisationen aus Finanzlobby und erweiterter Finanzlobby haben „Finanzlobby“ zufolge die deutsche Politik in den Jahren 2014-2020 zu beeinflussen versucht.

    Lobbyismus unter Rot-Grün

    Übrigens gilt das nicht nur für die Zeit zwischen 2014 und 2020, sondern auch für die Jahre der Schröder-Regierung von 1998 bis 2002. Ohne die Einflussnahme von Finanzlobbyisten wäre beispielsweise das Gesundheitsmodernisierungsgesetz sicher nicht so ungünstig für Direktversicherte ausgefallen.

    Die Finanzlobby bestehe aus drei Akteursgruppen: Branchen-Verbänden, einzelnen Finanzunternehmen sowie Lobbyismus-Dienstleistern (Kanzleien oder Agenturen). In Deutschland sei Lobbyismus traditionell in Verbänden organisiert, die Akteure aus ihrer jeweiligen Branche vertreten. Dies treffe auch auf die Finanzindustrie zu. So sind Versicherer im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) organisiert, die Sparkassen im Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) zusammengeschlossen und die Deutsche Bank ist Mitglied im Bundesverband deutscher Banken (BdB). Aber einige Unternehmen haben darüber hinaus ihre eigenen Lobbyisten, die sich bei den Abgeordneten Gehör verschaffen, darunter Deutsche Bank und Allianz.

    GDV besonders aktiv

    Zu den aktivsten Organisationen bei Referentenentwürfen gehört „Finanzwende“ zufolge der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV): „Der GDV kommentierte 27 von insgesamt 33 untersuchten Entwürfen“.

    Nicht von ungefähr sitzt Ex-Notenbanker Jörg Asmussen als oberster Lobbyist dem GDV vor und Bundeskanzler a.D. Gerhard Schröder will den Deutschen die Betriebsrenten schmackhaft machen und ist beim Würzburger Versicherungsmakler BVUK als Vorstand eingestiegen.

    Wer  GDV-Chef ist

    Zur Erinnerung: Asmussen betrieb von 2005 bis 2009 aktiv die Deregulierung des Finanzsektors, er war Aufsichtsratsmitglied bei der IKB Deutsche Industriebank, wo er sich für den Kauf von Asset-Backed Securities (forderungsbesichterte Wertpapiere) einsetze, was die IKB schließlich fast in die Pleite führte. Eben diese Brandbeschleuniger lösten 2007 die Finanzkrise aus. Nur dank Gelder der staatlichen Förderbank KfW und von Banken, Sparkassen und Volksbanken konnte die IKB gerettet werden, beschreibt der „Tagesspiegel“ die damalige Lage.  Asmussen wechselte im Juli 2008 als Staatssekretär ins Bundesfinanzministerium und dann im Januar 2012 ins Direktorium der EZB. Zwei Jahre später holte „Spiegel“ zufolge ihn die damalige Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles als Staatssekretär ins Amt. Er war bis Ende 2015 für Fragen der Alterssicherung zuständig. Was aus der Alterssicherung wurde, wissen alle Direktversicherungsgeschädigte nur allzu gut, denn sie kämpfen schon seit Jahren für einen sofortiger Stopp der Mehrfachverbeitragung und die finanzielle Entschädigung für die Betroffenen, in deren Verträge mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) rückwirkend eingegriffen wurde.

    Zuletzt war er laut „Spiegel“ seit 2016 für die US-Investmentbank Lazard tätig. “Die Versicherer können einen großen Beitrag bei der privaten Altersvorsorge und im Umgang mit Risiken wie dem Klimawandel und der Cybersicherheit leisten”, wird Asmussen vom „Spiegel“ zitiert. Verbraucherverbände und „Finanztip“ sowie der Bund der Versicherten sind da ganz anderer Meinung. Lebensversicherungen sind das Problem und nicht die Lösung für die Altersvorsorge.  Betriebsrentner und Direktversicherungsgeschädigte wissen also, was sie mit Asmussen erwartet. Er wird weiter die Lebensversicherung als beste Form der Altersvorsorge propagieren.

    Bild: “Finanzwende” (Screenshot)

  • So viel bringt der Freibetrag

    So viel bringt der Freibetrag

    Was bringt der Freibetrag Direktversicherten und Betriebsrentnern 2021? Im schlechtesten 32 Cent mehr als 2020. Warum das so ist.

    Am 1. Januar 2020 trat das Gesetz zur Entlastung von Direktversicherten und Betriebsrentnern in Kraft. Dank des GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetzes. Damit zahlen Betriebsrentner ab 2020 rund 25 Euro weniger pro Monat, abhängig von ihrer Krankenkasse. Die Rückerstattung hat allerdings auf sich warten lassen.

    2021 höherer Freibetrag

    2021 erhöht sich der Freibetrag von 159,25 auf 164,50 Euro, das bringt eine Entlastung von 26,16 Euro – 32 Cent mehr als 2020, wie DVG-Mitglied Norbert Böttcher berechnet hat. Dass es nur so wenig ist, liegt an der Erhöhung des Zusatzbeitrags von durchschnittlich 1,1 auf 1,3 Prozent – die Verbesserung beim Freibetrag wird damit zunichte gemacht.

    Wie kommt Böttcher auf monatlich 32 Cent? Dafür braucht’s einen Taschenrechner oder Excel – und einen Musterfall. Böttcher ist von einer Direktversicherung mit Kapitalauszahlung von 50.000 Euro ausgegangen. Er ist weiter davon ausgegangen, dass Max Mustermann den durchschnittlichen Zusatzbeitrag zahlt. Da Max Mustermann Kinder hat, liegt der Satz für Pflegeversicherung bei 3,05 Prozent. Für die Pflegeversicherung muss er ab dem ersten Euro den vollen Satz berappen, denn der Freibetrag bezieht sich nur auf die Krankenkassenbeiträge.

    • Für 2020 kommt er auf einen monatlichen Abzug von Krankenkassen- und Pflegebeiträge von 53,12 Euro
    • Für 2021 von 52,80 Euro
    • Differenz plus 0,32 Euro

    Böttcher ist dabei von folgenden Annahmen ausgegangen:

    2020 (monatliche Berechnung)

    • Direktversicherung | Auszahlungssumme 50.000 Euro
    • Monatliche „fiktive“ Betriebsrente 416,67 Euro (50.000 ./. 120)
    • – Freibetrag 159,25 Euro
    • Verbeitragung Krankenversicherung von 257,42 Euro
    • – Krankenkassenbeitrag (14,6%) = 37,58 Euro
    • – Zusatzbeitrag (1,1%) = 2,83 Euro
    • – Pflegebeitrag (3,05%) = 12,71 Euro
    • Kranken- und Pflegebeiträge gesamt 53,12 Euro (637,47 p.a.)
    • Von der „fiktiven“ Betriebsrente bleiben 363,55 Euro

    2021 (monatliche Berechnung)

    • Direktversicherung | Auszahlungssumme 50.000 Euro
    • Monatliche „fiktive“ Betriebsrente 416,67 Euro (50.000 ./. 120)
    • – Freibetrag 164,50 Euro
    • Verbeitragung Krankenversicherung 252,17 Euro
    • – Krankenkassenbeitrag (14,6%) = 36,82 Euro
    • – Zusatzbeitrag (1,3%) = 3,28 Euro
    • – Pflegebeitrag (3,05%) = 12,71 Euro
    • Kranken- und Pflegebeiträge gesamt 52,80 Euro (633,63 p.a.)
    • Von der „fiktiven“ Betriebsrente bleiben 363,86 Euro

    Böttchers Rechnung im Detail:

    Sozialabgaben-Rechner

    „Stiftung Warentest“ hat einen Sozial­abgaben-Rechner programmiert, mit dessen Hilfe jeder selbst ausrechnen kann, was das in seinem speziellen Fall ausmacht. Hoffentlich passt die Redaktion den Rechner rechtzeitig zum 1.1.2021 auf den neuen Freibetrag an.

    Die Mechanik des Freibetrags:

    • Zuerst greift (wie bisher) die Freigrenze. Die Freigrenze umfasst neben Versorgungsbezügen beispielsweise  auch Arbeitseinkommen, also Gewinne aus nebenberuflich selbstständiger Tätigkeit, beispielsweise aus Photovoltaik oder Nebenerwerbslandwirtschaft.
    • Wird die Freigrenze überschritten und entfällt daher, greift nur für Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge i.S.d. § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V ein Freibetrag, der genauso hoch ist, wie die bisherige Freigrenze (1/20 der monatliche Bezugsgröße nach § 18 SGB IV = 159,25 EUR für 2020). Der Freibetrag ist der Höhe nach begrenzt auf monatliche beitragspflichtigen Betriebsrentenleistungen (bei Kapitalleistungen: 1/120 der Leistung als monatlicher Zahlbetrag für maximal zehn Jahre).
  • Pension übertrumpft Rente

    Pension übertrumpft Rente

    Rentner sind im Vergleich zu Pensionären arme Schlucker. Pensionen fallen deutlich höher aus als Renten. Ist das gerecht?

    Pensionäre müssen sich um ihre Altersvorsorge keine Sorgen machen – der Staat alimentiert sie reichlich, so dass sie ein auskömmliches Leben haben, anders als Rentner. Schließlich habe der Dienstherr dem Beamte „im Alter einen dem Amt angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren“, so das Gesetz. Das Alimentationsprinzip leitet sich aus dem „hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums“ ab, der als solcher verfassungsrechtlich von Artikel 33 Absatz 4 und 5 des Grundgesetzes garantiert ist. Dieser „hergebrachte Grundsatz des Berufsbeamtentums“ wiederum fußt auf den Vorstellungen des preußischen Königs Friedrich Wilhelm I aus dem 18. Jahrhundert, wie es in einer juristischen Seminararbeit über die „hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums“ heißt.

    Unterschied Pension | Rente

    Wie groß ist der Abstand zwischen Pension und Rente? Das lässt sich am Renten- und Pensionsniveau ablesen. Das Rentenniveau liegt bei 48,2 Prozent, das Pensionsniveau bei 71,75 Prozent laut Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (Beamtenversorgungsgesetz – BeamtVG § 14 Höhe des Ruhegehalts). Allein diese Zahlen  in punkto Pension und Rente sagen schon viel aus. Dazu kommt, dass sich diese 71,75 Prozent – im Unterschied zu Angestellten – auf die Bezüge der zwei Jahre vor der Pensionierung berechnet (‘ruhegehaltsfähige Dienstbezüge’). Meist werden Beamte vor der Pension noch einmal befördert, was die Pension steigen lässt.

    Das heißt, der durchschnittliche Pensionäre bekommt ein Vielfaches dessen, was ein durchschnittlicher Rentner auf seinem Rentenbescheid vorfindet. Natürlich wiegelt der Deutsche Beamtenbund ab, Rente und Pension seien nicht vergleichbar. Der Beamtenbund spricht von „Neiddiskussion“. Er verweist immer darauf, dass ja viele Beamte ein Studium haben.

    Direkter Vergleich

    Aber wie sieht denn der direkte Vergleich eines studierten Nicht-Beamten und eines studierten Beamten in ein und dem gleichen Beruf aus? Wie der Vergleich Rente und Pension? Die „Wirtschaftswoche“ hat Pension und Rente nebeneinander gestellt und dabei, wegen der Vergleichbarkeit, einen Hauptschullehrer genommen:

    „Kurt Hartmann, Hauptschullehrer in Nordrhein-Westfalen, hat erst im Lehrerzimmer bemerkt, wie sich der Unterschied zwischen Angestellten und Beamten anfühlt. Kein gutes Gefühl, denn Hartmann ist angestellt. 2002 hatte er wegen des Lehrermangels seinen Job als Sporttrainer aufgegeben und als Sport- und Biolehrer angefangen. Mit 46 war er für die Verbeamtung zu alt. Nun ist er 64, die Rente naht. Sein Rentenbescheid freut ihn wenig: Monatlich wird er 2650 Euro erhalten, 312 Euro davon aus der tarifvertraglichen Betriebsrente der Zusatzkasse VBL, 233 Euro kommen von der Rheinischen Versorgungskasse.“ Als verbeamteter Lehrer hätte er in seiner Entgeltstufe 3585 Euro Pension brutto bekommen, rechnet  Hartmann vor. Hartmann fühlt sich als „Lehrer zweiter Klasse“. Hochgerechnet auf sein komplettes Erwerbsleben entgehe ihm durch die Nichtverbeamtung ein kleines Einfamilienhaus.

    Die Schutzgemeinschaft angestellter Lehrerinnen und Lehrer NRW (SchaLL NRW) habe, so „Wirtschaftswoche“ eine Studie in Auftrag gegeben, um die lebenslangen Nettonachteile von Lehrern zu berechnen, je nach Status. Demnach betrage der Nettonachteil eines Angestellten mit 42 Jahren bis ans Lebensende insgesamt zwischen etwa 175 000 (Ledige) und 275 000 Euro (Verheiratete, zwei Kinder).

    Pension von 2940 Euro

    Auf wie viel Beamten im Schnitt kommen, lässt auch ein Artikel der „Bild“ vom 20. Januar 2017 erahnen:  Danach bekommt ein Bundesbeamter im Schnitt eine Pension von 2940 Euro, die Durchschnittsrente von Männern im Westen lag 2017 bei 1079 Euro im Monat, im Osten bei 1181 Euro.

    Rentner schaffen es nicht, wie das Beispiel Hartmann zeigt, die Lücke durch betriebliche Altersvorsorge auch nur annähernd zu schließen. In den kommenden Jahren wird die Diskrepanz eher größer als kleiner, denn das Rentenniveau wird ab 2025 auf deutlich unter 48 Prozent fallen. Ihre betriebliche Altersvorsorge müssen Rentner versteuern und verbeitragen, so dass sie sich unterm Strich kaum rechnet.

    Kostenlawine von 1,4 Billionen

    Der Bund der Steuerzahler prangert die Ungleichheit schon seit mehr als zehn Jahren an. Seitdem ist nichts passiert. Fakt ist, dass bis 2050 eine Kostenlawine von knapp 1,4 Billionen Euro auf die deutschen Steuerzahler zurollt, so der Bund der Steuerzahler. Denn, zu den Bundesbeamten kommen ja noch die Landes- und Kommunalbeamten.

    Übrigens, anders als bei Angestellten zählt bei Beamten ein Studium bei der Berechnung der Pension mit maximal drei Jahren. Ein ‘Mindestruhegehalt’ sichere, so die „Wirtschaftswoche“, sie selbst bei kurzer Dienstzeit nach unten ab. „Wenigstens 35 Prozent der maßgeblichen Bezüge gibt es beim Bund; nicht unter rund 1800 Euro im Monat – und selbst dieser Mindestwert liegt über den Durchschnittsrenten langjährig rentenversicherter Angestellter“, schreibt das Magazin. Allerdings sei in der Pension implizit schon eine Betriebsrente inbegriffen – die müssen Nicht-Beamten von ihrem Gehalt ansparen. Wie viel davon netto nach Abzug von Steuern und Krankenkassen- sowie Pflegebeiträgen übrigbleibt, wissen Direktversicherungsgeschädigte nur zu gut: gerade einmal 80 Prozent.

    Pensionen 2019 weiter angestiegen

    Wie die BILD-Zeitung in Berufung auf Daten des Statistischen Bundesamtes berichtet, erhielt ein Bundesbeamter 80 Euro mehr Pension als im letzten Jahr. Im Schnitt ergebe sich damit ein Wert von 3210 Euro. Bundesbeamtinnen bekämen zwar „nur“ um die 2580 Euro, doch auch diese Summe sei im Vergleich zum Vorjahr um 70 Euro gestiegen.

    Pensionen:

    Pensionäre Durchschnittliche Pension 2019
    Bundesbeamter 3.210 Euro
    Bundesbeamtin 2.580 Euro
    Landesbeamter 3.400 Euro
    Landesbeamtin 2.820 Euro
    Lehrer 3.620 Euro
    Lehrerin 2.890 Euro

     

    Genau wegen dieser Ungerechtigkeit fordert der Sozialverband VdK ein “Rentensystem für alle”. 

    Rentnern und Pensionären – zwei Welten

    Bild von mikefd auf Pixabay

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