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  • Rentner doppelt besteuert und verbeitragt

    Rentner doppelt besteuert und verbeitragt

    Rentner zahlen doppelt Steuern und doppelt Krankenkassenbeiträge. Das schert den Fiskus wenig – die Krankenkassen ebenfalls. Wer klagt, läuft ins Leere.

    Jeder Viertklässler dürfte kapieren, dass die Rentner doppelt Steuern zahlen, werden sie als Beschäftigte in der Einzahlphase doch weniger entlastet als sie in der Auszahlphase belastet werden. Heinrich Braun, Steuerberater aus Mannheim, und Finanzmathematiker Klaus Schindler haben es dem Fiskus vorgerechnet. Der Bundesfinanzminister Olaf Scholz hofft, das Problem aussitzen zu können, was ihm bisher leider meisterhaft gelungen ist. Braun wirft den Finanzbehörden der „Frankfurter Rundschau“ zufolge deswegen „arglistige Täuschung“ vor.

    Doppelt besteuert

    Braun und Schindler sind nicht allein mit ihrem Vorwurf – Winfrid W. Rogge aus Wiesbaden vom Verein der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) sieht das ähnlich. „In der Vergangenheit habe ich öfters auf die Problematik der Doppelbesteuerung bei der Rente aufmerksam gemacht; das Thema erhitzt weiterhin die Gemüter in ganz Deutschland“, so Rogge.

    Die FDP hat einen Vorstoß gestartet und einen Antrag im Bundestag gestellt. Am Donnerstag, 25. Februar 2021, berät der Bundestag der „Frankfurter Rundschau“ zufolge erstmals einen Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Doppelbesteuerung bei Renten verhindern“. „Es ist vor allem eine Gerechtigkeitsfrage, dass das Einkommen nicht doppelt besteuert werden darf; hier hat der Gesetzgeber seinerzeit sehr grobschlächtig gearbeitet“, wird Frank Schäffler, Bundestagsabgeordneter der FDP, von der „Frankfurter Rundschau“ zitiert.

    Finanzverwaltung schüchtert Rentner ein

    Die FDP will auch aufdecken, wie die Finanzverwaltung Rentnerinnen und Rentner versucht, mundtot zu machen. „Es gibt ganz konkrete Beispiele, wo die Finanzverwaltung sehr fragwürdig agiert – Rentner müssen dabei selbst nachweisen, ob die anhängigen Gerichtsverfahren mit ihrem Fall vergleichbar sind“, so Schäffler.

    Was aber können Betroffene unternehmen? Sie können, so Rogge, mit Blick auf die anhängigen Verfahren Einspruch gegen ihren Steuerbescheid einlegen und sich dabei kostenlos Musterverfahren anschließen. Für den Einspruch bei dem zuständigen Finanzamt gilt eine einmonatige Frist nach Bekanntgabe des jeweiligen Steuerbescheids. Allerdings ist der Einspruch tricky, denn der Betroffene sollte unbedingt das Ruhen des Verfahrens beantragen, um nicht in eine Klage abgedrängt zu werden. Der Einspruch dürfe auf keinen Fall vom Steuerzahler zurückgenommen werden. Eine konkrete Berechnung der Doppelbesteuerung durch den Steuerzahler sei nicht erforderlich. Betroffen sind alle Rentner mit einem Rentenbeginn ab 2005.

    Mustereinspruch

    Was tun nach Erhalt eines Steuerbescheids? Rogge verweist auf den Entwurf eines Mustereinspruchs:

     

    Absenderangaben

     

    Datum  …

    Finanzamt …

    Steuernummer  …

    Einkommensteuerbescheid 20.. vom …

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    gegen den Einkommensteuerbescheid für 20.. vom … wird hiermit Einspruch eingelegt. Es wird außerdem beantragt, das Verfahren nach § 363 Abs. 2 Satz 1 AO aus Zweckmäßigkeitsgründen im Weiteren ruhen zu lassen, aber auch wegen anhängiger BFH-Verfahren.

    Begründung:

    In meinem zu versteuernden Einkommen sind Renteneinkünfte enthalten, die aus der Deutschen Rentenversicherung entstammen. Das Bundesverfassungsgericht (Urteil vom 06.03.2002 Az. 2 BvL 17/99; BStBl. 2002 II S. 618) hatte unter anderem entschieden, dass Renteneinkünfte, soweit diese aus bereits versteuertem Einkommen stammen, in der Rentenphase nicht noch einmal der Besteuerung unterworfen werden dürfen. Dem wird der § 22 EStG in der aktuellen Fassung nicht gerecht, da es teilweise zur Doppelbesteuerung kommt.

    Bezüglich der Verfassungsmäßigkeit der Rentenbesteuerung, insbesondere wegen der Problematik der Doppelbesteuerung, sind vor dem Bundesfinanzhof zwei Verfahren unter Aktenzeichen X R 20/19 und X R 33/19 anhängig. Es tritt daher bereits gesetzliche Zwangsruhe ein. Eine konkrete Berechnung des doppelt besteuerten Anteils ist in dem derzeitigen Stand für einen Ruhensantrag nicht erforderlich, da die Methoden dazu noch nicht vom Bundesfinanzhof geklärt sind.

    Beim Finanzgericht des Saarlandes ist indes ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage und der Berechnung anhängig (Aktenzeichen 3 K 1072/20), auch wegen des Verstoßes gegen das Rückwirkungsverbot und der Zuordnung der Rentenbeiträge zu den beschränkten Sonderausgaben. Der Kläger dort hat bereits eine Berechnungsmethode in die Klage eingebracht, die Schindler/Braun-Formel (NWB-Heft 11 von 2020, Seite 784 ff), nach der auch hier eine Überprüfung stattfinden kann.

    Dies genügt den Ausführungen im BFH-Urteil vom 21.06.2016 (Az. X R 44/14), als Nachweis für die Doppelbesteuerung. Für das Ruhen des Verfahrens ist die Berechnung nicht vom Einspruchsführer durchzuführen, sondern vom Finanzamt selbst. In der Fachzeitung NWB sind dafür Tabellen zugänglich, nach welchen die Doppelbesteuerung der Renten bei einer normalen Verteilung des Einkommens in der Einzahlungsphase angenähert werden können.

    Dies ist Aufgabe der Finanzbehörde, da das Rechnen nach den Steuergesetzen ein Teil der Rechtsanwendung ist und den Rentnern nicht zumutbar.

    Unter Bezugnahme auf dieses vorgenannte Verfahren im Saarland ist gemäß der Abstimmung unter den Bundesländern, den Dienstanweisungen, das Einspruchsverfahren nach § 363 Abs. 1 AO auch aus Zweckmäßigkeitsgründen ruhen zu lassen. Der strittige Bescheid ist im Übrigen insoweit nach den Abstimmungen der Länder im Jahre 2020 nicht nach § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, 4 AO vorläufig ergangen, sodass der Einspruch jedes Jahr neu erforderlich ist.

    Bitte bestätigen Sie mir das Ruhen des Verfahrens schriftlich.

    Im Voraus vielen Dank dafür.

    Mit freundlichen Grüßen

     

    Eigenhändige Unterschrift

     

    Abzock-Politik Einhalt gebieten

    Die Doppelbesteuerung reiht sich ein in die Abzock-Politik von Rot-Schwarz. Denn Betriebsrentner und Direktversicherte zahlen nicht nur doppelt Steuern, sondern auch doppelt Beiträge in die Kranken- und Pflegeversicherung, was 2003 von einer rot-grünen Regierung mit Hilfe der Union zementiert wurde.

     

  • Riester ist ein „Milliardengrab“

    Riester ist ein „Milliardengrab“

    „Riester ist ein historischer Fehler in der Rentenpolitik und ein Milliardengrab für die Steuerzahler“ – dem Satz des Linken-Fraktionschefs Dietmar Bartsch ist nichts hinzufügen. Doch statt wie versprochen zu handeln, versucht die Merkel-Regierung das Problem auszusitzen.

    Von der rot-grünen Koalition unter Kanzler Gerhard Schröder vor annähernd 20 Jahren eingeführt, in der Ära unter Angela Merkel weitergeführt, erweist sich die Riester-Rente als Milliardengrab. Das haben Rentenexperten, Verbraucherschützer und auch der Fraktionschef der Linken, Dietmar Bartsch, erkannt. Statt wie versprochen, Riester grundlegend zu reformieren – oder besser noch – abzuschaffen, versucht die große Koalition unter Kanzlerin Angela Merkel das Problem bis nach den Bundestagswahlen auszusitzen.

    Riester –  ein Milliardengrab

    Das wird allerdings immer schwieriger, weil die Kritik in einer breiten Öffentlichkeit Widerhall findet. Am Faschingsdienstag ist Kehraus für Riester. Eineinhalb Dutzend regionale und überregionale Zeitungen, darunter das „Hamburger Abendblatt“, die „Berliner Morgenpost“, die „Westdeutsche Allgemeine Zeitung“, die „Thüringische Landeszeitung“ und die „Neue Ruhr/Neue Rhein Zeitung“, berichten über den „Problemfall Riester-Rente“. Der Artikel von Alessandro Peduto machte die Runde im Blätterwald.

    Die Idee des Erfinders Walter Riester, damals Arbeitsminister unter Schröder, war ja gar nicht so schlecht: mit einer Zusatzversicherung die Rentenlücke zu schließen. Nur haben die Schröder- und die Merkel-Regierung alles unternommen, um die Riester-Sparer über den Tisch zu ziehen, so dass Riester mittlerweile ein Minus-Geschäft ist, für das die Steuerzahler viele Milliarden berappen müssen. Verdient haben nur Banken und Versicherer, nicht aber der Sparer.

    Riester ist viel zu teuer

    „Kritik an bürokratischen Hürden bei der Riester-Rente sowie an hohen Abschlusskosten gibt es seit Langem“, schreibt Peduto. Sie belaufen sich bezogen auf die „gesamte Laufzeit oft auf mehrere Tausend Euro“. Seit dem Mario Draghi, Ex-Chef der Europäischen Zentralbank (EZB), den Zins unter null gedrückt hat, wird die Riester-Rente endgültig zum Verlustgeschäft. Trotz dieses Strickfehler wollen, so Peduto, CDU und CSU an der Riester-Rente festhalten. Die Union will die Alterssparer also mit Gewalt enteignen, was durchaus verständlich ist, sitzen doch zahlreiche Lobbyisten der Versicherer in ihren Reihen. Verständlich ist auch, dass die Versicherer auf die Lobbyisten im Bundestag einwirken, die Beitragsgarantie fallen zu lassen, das heißt, die Alterssparer bekommen im schlechtesten Fall bei ihrer Riester-Rente nicht einmal mehr ihre eingezahlten Beiträge zurück. Schlechter kann ein Altersvorsorgemodell nicht sein.

    Kritiker abgebügelt

    Alternativen, wie die Verbraucherzentrale können sich nicht durchsetzen. Deren Finanzmarktexpertin, Dorothea Mohn, „wirbt schon seit Längerem für ein Modell der Extrarente mit Aktienkomponente“, schreibt Peduto. Ein öffentlicher Träger, das könnte beispielsweise die Bundesbank sein, soll die Beitragsgelder einsammeln und das Kapital rentierlich am Aktienmarkt anlegen. Wie jeder weiß, lohnt sich Aktiensparen langfristig. Die Schweden haben es mit ihrem Fonds AP7 bewiesen. Merkel & Co. ist das aber ziemlich egal, sie machen weiter wie bisher und verspielen so die Altersvorsorge-Zukunft zukünftiger Generationen.

    Kehrtwende dringend nötig

    Nicht nur der Linken-Politiker Bartsch sagt, dass wir eine Kehrtwende brauchen. Auch Johannes Vogel von der FDP plädiert für einen Richtungswechsel. Die jährlichen Fördergelder von vier Milliarden Euro ließen sich besser einsetzen als bisher.

    Damit nicht genug, das Verbraucherportal „Finanzwende“ hat die Kosten der Riester-Rente seziert und festgestellt, dass jeder vierte Euro verloren ist. Der Wirtschaftsrat greift den Versicherern unter die Arme und will „Finanzwende“ diskreditieren, indem er die Analyse von Finanzwende als irreführend bezeichnet. Der Generalsekretär des Wirtschaftsrats der CDU,  Wolfgang Steiger, ließ einen Gastbeitrag zur Ehrenrettung der Riester-Rente in „Investment“ veröffentlichen und bezeichnet darin Riester als die „erfolgreichste freiwillige Altersvorsorge der Welt“. Starker Tobak.

    Allianz senkt Rentenfaktor

    Wie daneben Steiger liegt, beweist die jüngste Meldung der Allianz, die gerade eben den Rentenfaktor von fondsgebundenen Riester-Rentenversicherungen gesenkt hat, wie „Stiftung Warentest“ berichtet. Die Allianz-Kunden bekommen 2,50 Euro weniger je 10 000 Euro Guthaben. Betroffen seien Kunden, die entsprechende Verträge in der Zeit von Juli 2001 bis Juni 2013 abgeschlossen haben. Das sei bereits die zweite Senkung seit 2017 – und da redet Steiger von der „erfolgreichsten freiwilligen Altersvorsorge der Welt“.

    Zahl der Verträge rückläufig

    Wer sich anschauen will, wie erfolgreich Riester ist, muss sich nur die Statistik des Bundesfinanzministeriums zu den Riester-Verträgen zu Gemüte führen – die Zahlen stagnieren seit Jahren und sind mittlerweile sogar rückläufig. Angesichts dieser offiziellen Statistik lässt sich zu Steigers Beitrag nur sagen: dummdreist. Offensichtlich will er Altersvorsorger bewusst verschaukeln.

  • Wie Krankenkassen Rentner austricksen

    Wie Krankenkassen Rentner austricksen

    Die Krankenkassen tricksen die Rentner beim Krankengeld aus. Die Rentner zahlen dafür, haben aber keinen Anspruch darauf. Für ihre betriebliche Altersvorsorge dürfen sich sogar den vollen Beitragssatz löhnen.

    Von Karin Tutas

    Rentner haben schlechte Karten bei den Krankenversicherungen. Sie müssen für ihre betriebliche Altersversorgung den vollen Beitragssatz für Kranken- und Pflegeversicherung löhnen, ohne eine zusätzliche Leistung; für ihre gesetzliche Rente müssen sie den allgemeinen Krankenkassenbeitrag statt des ermäßigten zahlen, obwohl sie keinen Anspruch auf Krankengeld haben.

    Austricksen von Rentnern

    In der gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wird zwischen dem allgemeinen (14,6 Prozent) und ermäßigten Beitragssatz (14 Prozent) unterschieden. Der allgemeine gilt für Pflichtversicherte und  freiwillig Versicherte mit Anspruch auf Krankengeld. Rentner Krankengeld? Natürlich nicht, den höheren Beitragssatz zahlen sie trotzdem.

    „Das ist nicht fair“ war dazu im Mai 2019 auf der Homepage der SPD-Bundestagsfraktion zu lesen. Der Gesetzentwurf zur Grundrente von Arbeitsminister Hubertus Heil sah deshalb folgerichtig auch die Beseitigung dieser Ungerechtigkeit vor, also die „Entlastung der Rentnerinnen und Rentner durch die Absenkung des Beitrages zur Krankenversicherung auf den ermäßigten Beitragssatz, wie er für alle Versicherten ohne Anspruch auf Krankengeld gilt“. „Dies hätte die Deutsche Rentenversicherung beispielsweise im Jahr 2021 um 900 Millionen Euro entlastet (1,15 Milliarden Euro im Jahr 2025) und damit einen Beitrag zur Finanzierung der Grundrente geleistet. Eine Reduzierung von Rentnerinnen und Rentnern war von uns auch politisch gewollt und wäre durchaus angemessen gewesen, da diese keinen Anspruch auf Krankengeld haben“, antwortet die Göppinger SPD-Bundestagsabgeordnete Heike Baehrens auf eine Anfrage des DVG.

    Rentner zahlen den vollen Beitrag

    Das jedoch stieß auf Widerspruch des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenkassen (GKV), der diese Finanzierung der Grundrente ebenso ablehnte wie die Halbierung der Beiträge für die Betriebsrenten. Das war ganz im Sinne von Gesundheitsminister Jens Spahn und der CDU/CSU, die die teilweise Finanzierung der Grundrente über die Reduzierung der Krankenkassenbeiträge für Rentner ablehnten. Andererseits witterten die Unionsparteien Morgenluft,  auf diese Weise die Finanzierbarkeit der Grundrente, „die sie nie gewollt habe, insgesamt in Frage zu stellen und diese auf diesem Weg noch zu stoppen“, so Baehrens.

    Also zahlen die Rentner weiter den vollen Beitrag – und natürlich wird auch die Rentenkasse weiter geschröpft. Da geht die Politik offenbar den Weg des geringsten Widerstandes.

    Im Jahr 2012 hatte der Petitionsausschuss des Bundestags eine Petition auf ermäßigte Krankenversicherungsbeiträge für Rentner abgelehnt. Die Begründung: Die Beiträge der Rentner deckten die Leistungsaufwendungen für sie nur zum Teil. Schlimmer geht’s nimmer.

     

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  • Kommt nach Merkel die Bürgerversicherung?

    Kommt nach Merkel die Bürgerversicherung?

    Die jüngste Erhöhung der Krankenkassenbeiträge war nur der Anfang – 2022 werden die Beiträge weiter steigen. Um zu Geld zu kommen, überlegen Politiker jetzt schon, die gesetzliche und private Krankenversicherung zusammenzulegen zu einer Art Bürgerversicherung.

    Gehe es nach SPD-Politiker Karl Lauterbach und Maria Klein-Schmeink von den Grünen, so die „Welt“, sei nach der Merkel-Ära der Zeitpunkt gekommen für ein große Lösung, sprich die Zusammenlegung von privater und gesetzlicher Krankenversicherung, also eine Art Bürgerversicherung. Der Grund: den gesetzlichen Krankenkassen geht das Geld aus.

    2022 verdoppelt sich Zusatzbeitrag

    Schon jetzt sprechen Krankenkassen wie die Techniker Krankenkasse (TK) davon, dass sich 2022 der Zusatzbeitrag voraussichtlich verdoppeln wird auf dann 2,5 Prozent. Die Frage ist, ob das reicht. Denn die Folgekosten der Corona-Pandemie haben schon heute die Reserven der Krankenkassen aufgezehrt, weswegen zum Jahresanfang viele Kassen ihre Beiträge teils drastisch erhöhten – die TK um 0,5 Prozentpunkte.

    Kommt die Bürgerversicherung?

    „Das dicke Ende für die gesetzliche Krankenversicherung kommt erst noch“, äußerte sich Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbands, gegenüber der „Welt“. Litsch zufolge dürften den gesetzlichen Kassen allein 2022 nach heutigem Stand mindestens 17 Milliarden Euro fehlen. Eine Beitragserhöhung erscheint angesichts dieser Kostenlawine unausbleiblich.

    Direktversicherte und Betriebsrentner dürfen sich im kommenden Jahr auf einen Gesamtbeitrag von 20 Prozent einrichten. So sieht die Rechnung aus:

    Mit Kindern kinderlos
    Krankenkassenbeitrag 14,60 % 14,60 %
    Zusatzbeitrag  2,50 %  2,50 %
    Pflegebeitrag  3,05 %  3,30 %
    Gesamtbeitrag 20,15 % 20,40 %

     

    Noch nicht dabei berücksichtigt ist eine mögliche Erhöhung des Pflegebeitrags, der vielleicht nicht 2022 kommen wird, dafür aber in den Folgejahren. Das heißt, die Beitragshöhe steigt peu à peu in Richtung 25 Prozent.

    Direktversicherte, die für eine fiktive Rente über 120 Monate zahlen müssen, sind irgendwann raus, Betriebsrentner jedoch zahlen ihr Leben lang die weiter steigenden Krankenkassen- und Pflegebeiträge.

    Kassen brauchen Geld

    Angesichts dieses Debakels ist klar, dass Lauterbachs und Klein-Schmeinks Prognosen nicht so abwegig sind. Die gesetzlichen Krankenkassen brauchen dringend neue Geldquellen – und da liegt es doch auf der Hand, die privaten Krankenkassen einzugliedern, in denen vor allem Besserverdienende versichert sind.

    Politik und Krankenkassen haben es über Jahre versäumt, das System insgesamt effizienter zu organisieren, deswegen schießen die Kosten ins Kraut. Obwohl 95 Prozent der Leistungen gesetzlicher Krankenkassen in einem Katalog per Gesetz vorgeschrieben sind, leistet sich Deutschland über hundert verschiedener Kassen, jeweils mit eigenen Verwaltungsapparat. Das kostet Geld – Geld der Versicherten. Leistungen der medizinischen Grundversorgung sind bei allen Krankenversicherungen gleich, nur fünf Prozent sind Zusatzleistungen der Krankenkassen, darunter Homöopathie, professionelle Zahnreinigung, ärztliche Zweitmeinung vom Spezialisten, um nur einige Beispiele zu nennen. Nur einen ganz kleinen Teil ihres Angebots kann die Kasse selbst bestimmen.

    Bei Digitalisierung abgeschlagen

    Bei der Digitalisierung hinken die Krankenkassen weit hinterher, wie sich jüngst bei der Umsetzung des GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetzes gezeigt hat. Was ist mit der digitalen Patientenakte, an der schon seit zehn Jahre experimentiert wurde? Sie soll 2021 eingeführt werden. Bis heute noch müssen Patienten teils selbst ihre Anamnese, sprich Krankengeschichte zusammenschreiben, weil Unterlagen auf dem Weg von Krankenhaus zu Arzt und umgekehrt verschollen gehen. Befunde werden gefaxt, Laborwerte per Brief weitergegeben, Patienten laufen mit einer DVD von Arzt zu Arzt. Reibungsverluste sind programmiert – das kostet Geld, Geld der Versicherten.

    Wie weit wir hinter anderen Ländern hinterherhinken, zeigt ein Vergleich: „Estland führte im Jahr 2008 als erstes Land der Welt ein landesweit einheitliches System einer elektronischen Patientenakte ein zur Speicherung der Krankengeschichte eines jeden Einwohners; Patienten haben über das Patientenportal Leserecht und können den Zugriff beschränken“, berichtet die Universität Oldenburg. Vier Jahre später als Estland habe auch Österreich die elektronische Patientenakte eingeführt, parallel zu Schweden.

    Kosten ungleich verteilt

    Zurzeit tragen vor allem die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten von Intensivbetten und Covid-19-Tests, kritisiert Roland Sing, Landesvorsitzender des Sozialverbandes VdK Baden-Württemberg. Den „NachDenkSeiten“ sagte er, die privaten Krankenversicherung hätten sich weder an den zusätzlichen Schutzausrüstungen in den Krankenhäusern noch am bundeseinheitlichen Ausgleich für vorgehaltene Intensivbetten oder an der Corona-Prämie für Pflegekräfte in den Pflegeheimen „adäquat beteiligt“. „1,5 Milliarden Euro zahlte die gesetzliche Krankenversicherung für das Vorhalten von Intensivbetten, mit keinem Cent beteiligte sich die Private Krankenversicherung. 130 Millionen Euro und 870 Millionen Euro brachte die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung für die Pflegeprämie auf, keinen einzigen Euro trug die Private Krankenversicherung dazu bei“, so Sing.

  • 6,40 Euro mehr Krankenkassenbeitrag

    6,40 Euro mehr Krankenkassenbeitrag

    Der GKV-Betriebsrentenfreibetrag ist zwar auf 164,50 Euro erhöht worden, parallel dazu wurde der Krankenkassenbeitrag angehoben, so dass Rentner insgesamt mehr zahlen.

    „Aufgrund der Corona-Pandemie hat das Bundesministerium für Gesundheit den gesetzlichen durchschnittlichen Zusatz-Beitragssatz für das Jahr 2021 angehoben“, schrieb die Techniker Krankenkasse ihren Kunden Ende 2020. Bei der TK stieg er sogar um 0,5 Prozentpunkte auf 1,2 Prozent.

    6,40 Euro mehr Krankenkassenbeitrag

    Was heißt das für Direktversicherte und Betriebsrentner? Sie zahlen mehr. Bei mir macht das 6,40 Euro aus, die ich seit Anfang des Jahres mehr an die Techniker Krankenkasse zahlen muss. Ich habe daraufhin gekündigt und bin zur HKK gegangen, die 0,39 Prozent Zusatzbeitrag verlangt.

    Wechsel erst zum 1. März

    Es gilt zwar ein Sonder-Kündigungsrecht, dennoch muss ich bis Ende Februar Kunde der teuren Krankenkassen bleiben und wechsle erst zum 1. März zur günstigeren Kasse, obwohl ich noch Ende Dezember gekündigt hatte. Wer nicht sofort reagiert hat, bleibt sogar bis zum 31. März 2021 Kunde der teuren Kasse. „Sollten Sie im Januar eine neue Krankenkasse wählen, endet die Mitgliedschaft am 31. März“, schreibt die TK weiter – und verweist auf die Übersicht gkv-zusatzbeitraege.de.

    Ungleichheit bei Betriebsrente und Direktversicherung

    Und auch hier wird wieder unterschieden zwischen Direktversicherten und Betriebsrentnern, denn „für Beiträge aus Renten- und Versorgungsbezügen, die die auszahlende Stelle direkt an uns abführt, gilt der neue Zusatz-Beitragssatz erst ab 1. März 2021“. Was für eine Ungleichbehandlung.

    Übrigens, selbst wer noch 2020 gekündigt hatte, zahlt bis Mitte März Beiträge an seine „alte“ Krankenkasse“, denn die „Beiträge für einen Monat sind immer am 15. des jeweils folgenden Monats fällig“, schreibt die TK. Also, wer Ende 2020 gekündigt hat, bleibt bis Ende Februar Kunde und zahlt bis Mitte März an seine „alte“ Krankenkasse“.

    Wie geht es euch mit dem höheren Zusatzbeitrag und dem gestiegenen Freibetrag? Wie viel zahlt ihr jetzt mehr? Bitte schreibt im „Forum“, wie eure persönliche Situation aussieht. Wir freuen uns auf eure Einträge.

    Habt ihr schonen einen Brief eurer Krankenkasse  bekommen? Bitte nutzt das Forum

     

    Sonderkündigungsrecht

    Erhöht eine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag, haben gesetzlich Versicherte laut „Haufe“ ein Sonderkündigungsrecht und können mit Ablauf von zwei Kalendermonaten wechseln. Bis einschließlich 31. Januar 2021 hat der Versicherte ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Krankenkasse ihre Beiträge zum Jahreswechsel erhöht. Wer das nutzen will, muss seine Kündigung bis zu diesem Stichtag bei seiner Krankenkasse eingereicht haben. Wer noch im Dezember 2020 kündigt und zu einer anderen Kasse wechselt, ist ab März 2021 Mitglied bei der neuen Krankenkasse. Die Bindefrist von 18 Monaten seit dem letzten Wechsel einer Krankenkasse entfällt.

    Wie Spahn die Kassen plündert

    2021 muss die AOK Sachsen-Anhalt einen Zusatzbeitrag erheben. Corona ist daran nur zum Teil schuld – die Zusatzaufgaben, die Gesundheitsminister Jens Spahn den Kassen aufbürdert, ist der Hauptgrund. Die AOK Sachsen-Anhalt war bislang die einzige ohne einen Zusatzbeitrag. Hier die Gründe für diesen Schritt (O-Ton AOK Sachsen-Anhalt):

    Das milliardenschwere Defizit im Gesundheitsfonds zwingt viele Krankenkassen, ihre Zusatzbeiträge zu erhöhen. Auch die AOK Sachsen-Anhalt musste ihren Zusatzbeitrag für das kommende Jahr auf 0,6 Prozent anpassen. Dennoch gehört Sachsen-Anhalts größte Krankenkasse noch immer zu den günstigsten Kassen. Zudem bleiben alle Leistungen in vollem Umfang erhalten.

    19.12.2020 / Magdeburg – Der Verwaltungsrat der AOK Sachsen-Anhalt hat in seiner Sitzung am 15. Dezember für das kommende Jahr einen Zusatzbeitrag von 0,6 Prozent beschlossen. Dieser wird paritätisch zwischen Versicherten und ihren Arbeitgebern aufgeteilt. Alle Leistungen der Krankenkasse bleiben erhalten. Nachdem die AOK Sachsen-Anhalt gerade erst im vergangenen Jahr ihren Zusatzbeitrag auf null Prozent gesenkt hatte, zwingt die Politik die Kasse nun zu diesem Schritt.

    Denn um das Defizit von 16,6 Milliarden Euro im Gesundheitsfonds abzubauen, greift die Bundesregierung massiv in die Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen ein. Zwar beteiligt sich die Bundesregierung mit rund fünf Milliarden Euro, doch den weitaus größten Teil von insgesamt 11,6 Milliarden Euro sollen allein die Beitragszahler aufbringen: Der durchschnittliche Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherungen wurde für 2021 um 0,2 auf 1,3 Prozentpunkte angehoben. Um den Rest des verbleibenden Defizits auszugleichen, zieht die Bundesregierung acht Milliarden Euro aus Rücklagen der Krankenkassen ein.

    Verwaltungsrat kritisiert ungerechte Belastung der Beitragszahler

    „Unsere Rücklagen waren für die ständig steigenden Ausgaben im Gesundheitswesen vorgesehen, für Investitionen in eine bessere Gesundheitsversorgung und dafür, den Zusatzbeitrag stabil zu halten. Die Bundesregierung enteignet uns nun de facto von dieser Finanzreserve. Sachsen-Anhalt trifft das hart: Allein die AOK muss 413 Millionen Euro abgeben, insgesamt werden 500 Millionen Euro aus unserem Bundesland abgezogen – einer strukturschwachen, überwiegend ländlich geprägten Region, die in Krankheitsstatistiken, wie z.B. bei Diabetes oder Herzerkrankungen, oftmals einen traurigen, ersten Platz belegt“, erklärt Traudel Gemmer, Vorsitzende des Verwaltungsrates und Vertreterin der Arbeitgeberseite.

    „Diese Belastung der Beitragszahler ist höchst ungerecht. In Pandemiezeiten, in denen viele Menschen von Kurzarbeit betroffen sind oder gar um ihren Arbeitsplatz fürchten, kommt das zur Unzeit. Es ist ein Affront gegen die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenkassen. Zum wiederholten Mal greift die Bundesregierung nach ihrem Geld und entmündigt obendrein noch die soziale Selbstverwaltung. Gerade jetzt brauchen wir dringend diesen finanziellen Spielraum“, sagt Susanne Wiedemeyer, alternierende Vorsitzende des Verwaltungsrates der AOK Sachsen-Anhalt und Vertreterin der Versichertenseite.

    Gesetze als Kostentreiber

    Die Ursache für die Finanzmisere liegt nur zum kleinen Teil in der Corona-Pandemie. Die geschätzten Mehrausgaben werden im kommenden Jahr etwa 3,4 Milliarden Euro betragen. Doch weitaus mehr Geld kosten die Beitragszahler die Gesetze der aktuellen Legislaturperiode. So belastet beispielsweise allein das Pflegepersonalstärkungsgesetz die Kassen im kommenden Jahr mit fast 2,5 Milliarden Euro. Das Terminservice- und Versorgungsgesetz schlägt mit 2,3 Milliarden Euro zu Buche. Diese Mehrausgaben addieren sich insgesamt auf rund 10 Milliarden Euro im Jahr 2021. Für das Jahr 2022 müssen gesetzlich Krankenversicherte nochmals mit einer Belastung von 10 Milliarden Euro allein durch die Gesetzgebung rechnen. Und das alles, ohne die Versorgung der Versicherten spürbar zu verbessern.

  • Linke präsentieren Rentenkonzept

    Linke präsentieren Rentenkonzept

    Die Linke ist die erste Partei im beginnenden Bundestagswahlkampf, die ein detailliertes Rentenkonzept ausgearbeitet hat. Darin enthalten auch die Abschaffung der Doppelverbeitragung und Doppelbesteuerung.

    „Wir fordern, die Doppelverbeitragung mit Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträgen bei betrieblicher Altersvorsorge und den Direktversicherungen sofort zu beenden“, das sagt sonst keine Partei so dediziert wie „Die Linke“. Sie will Doppelbesteuerung abschaffen – auch das sagt sonst keine Partei so klar wie die Linke.

    Rentenkonzept der Linken

    Die Partei präsentiert darüber hinaus noch weitere Gedanken und Vorschläge zum Thema Rente, was darauf schließen lässt, dass sich intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt hat.

    „Die Linke“ spricht sich klar für eine Rente aus, die den „Lebensstandard sichert und vor Armut schützt“. „Wir wollen den Rentenabbau beenden und das Garantieversprechen der gesetzlichen Rentenversicherung wiederherstellen“, fordert die Partei.

    Wie das gelingen soll?  Hier die Maßnahmen der Linken:

    • Als Sofortmaßnahme heben wir das Rentenniveau auf 53 Prozent an. Das bedeutet in Geld: Wer derzeit die aktuelle Durchschnittsrente von 1.048 Euro bekommt, erhält dann 1.152 Euro, also 104 Euro mehr im Monat. Das Rentenniveau von derzeit 48,21 Prozent kann problemlos innerhalb einer Wahlperiode auf 53 Prozent angehoben werden. Das kostet Beschäftigte und Arbeitgeber*innen bei einem durchschnittlichen Verdienst von 3.379 Euro nur je 33 Euro mehr im Monat. Der Beitrag für eine private Riesterrente (120 Euro) kann dafür entfallen. Durchschnittsverdienende hätten also 87 Euro mehr in der Tasche. Bei der Rentenanpassung stellen wir die Lohnbezogenheit wieder her.
    • Die Linken wollen die gesetzliche Rentenversicherung zu einer Alterssicherung für alle Erwerbstätigen erweitern. Das Konzept der solidarischen Erwerbstätigenversicherung bietet eine gesetzliche Alterssicherung auch für bislang nicht versicherte Selbstständige, Freiberufler*innen, Beamt*innen, Managerinnen und Manager und Politikerinnen und Politiker. Wir wollen, dass alle Erwerbstätigen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen. Mit anderen Worten: Wir machen aus der bisherigen Arbeitnehmer-Versicherung eine Erwerbstätigenversicherung.
    • Als Garantie wollen die Linken eine Solidarische Mindestrente von 1.200 Euro für all jene einführen, die trotz der Reformmaßnahmen eine zu niedrige Rente haben, um davon leben zu können. Denn wer heute auf lange Phasen mit schlechten Löhnen, Erwerbslosigkeit oder Krankheit zurückblicken muss, hat trotzdem Anspruch auf ein würdevolles Leben im Alter. Die Solidarische Mindestrente wird deshalb an alle Menschen im Rentenalter und bei Erwerbsminderung als Zuschlag – im Einzelfall auch als Vollbetrag – von der Rentenversicherung gezahlt, die weniger als 1.200 Euro Nettoeinkommen im Alter haben. Die Solidarische Mindestrente ist einkommens- und vermögensgeprüft. Sie wird aus Steuern finanziert. Die Unterhaltsansprüche nach dem BGB werden berücksichtigt. Mit Vermögensfreibeträgen stellen wir sicher, dass soziale Härten vermieden werden und normales, selbstgenutztes Wohneigentum unangetastet bleibt. Unser Versprechen lautet: Niemand soll im Alter von weniger als 1.200 Euro leben müssen. Die Höhe der Solidarischen Mindestrente wird regelmäßig am 1. Juli eines jeden Jahres im selben Maße erhöht, wie alle anderen gesetzlichen Renten auch.

    Die Linken halten nichts von der „Grundrente“. Die Partei will die „Rente nach Mindestentgeltpunkten“ auch für Zeiten nach 1992 einführen und verbessern.

    Ausbildungszeiten werden besser anerkannt und führen zu höheren Renten.

    Drei Punkte für jedes Kind

    Für jedes Kind sollen drei Entgeltpunkte – das sind zurzeit über 102 Euro sogenannter “Mütterrente” – auf dem Rentenkonto gutschreiben werden. Egal, ob ein Kind 1960 oder 2010, egal, ob es in Frankfurt am Main oder in Frankfurt an der Oder geboren wurde. Diese Verbesserung muss als gesamtgesellschaftliche Aufgabe aus Steuern finanziert werden.

    Die Linke fordert, dass die Rente ab 67 zurückgenommen wird.

    Wer krank wird, soll nicht noch niedrige Renten zu befürchten haben: Der Zugang zu den Erwerbsminderungsrenten muss erleichtert werden.

    Erwerbstätigenrente gefordert

    Für Langzeiterwerbslose müssen endlich wieder Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt werden.

    Die solidarischen Erwerbstätigenversicherung soll von folgenden Einzelmaßnahmen flankiert werden:

    • Die Beitragsbemessungsgrenze wird zunächst vereinheitlicht und dann in mehreren Schritten angehoben und schließlich ganz aufgehoben.
    • Die private Riester-Rente ist gescheitert. Sie kann die in die gesetzliche Rente gerissenen Lücken nicht schließen. Die Riester-Rente wollen die Linken auf freiwilliger Basis in die gesetzliche Rente überführen. Die staatlichen Subventionen von knapp vier Milliarden Euro jährlich beenden wir und erhöhen damit die Zuschüsse an die Gesetzliche Rentenversicherung.
    • Wir wollen eine betriebliche Altersversorgung, die überwiegend von den Arbeitgebern finanziert wird (als betriebliche Sozialleistung). Dafür sollen verbindliche tarifvertragliche Regelungen die Grundlage sein.
    • Wir fordern, die Doppelverbeitragung mit Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträgen bei betrieblicher Altersvorsorge und den Direktversicherungen sofort zu beenden.
    • Mit der Entgeltumwandlung werden die Finanzen der gesetzlichen Rentenversicherung jedoch geschwächt und die Rentenansprüche aller Versicherten – egal ob sie über den Betrieb vorsorgen oder nicht – sinken. Die Ungleichheit wird so verschärft. Darum wollen wir die Entgeltumwandlung für die Zukunft abschaffen.
    • Die Doppelbesteuerung der Renten wollen wir abschaffen. Wir wollen das steuerfreie Existenzminimum auf 14.400 Euro im Jahr anheben – kleine bis mittlere Renten wären damit freigestellt.

    Lernen von Österreich

    Die Linke verweist auf Österreich, wo das gesetzliche Rentensystem vor Armut schützen kann, den Lebensstandard sichern und zugleich finanzierbar ist. Statt einen Teil der Alterssicherung vom Kapitalmarkt abhängig zu machen, wurde in Österreich das gesetzliche Rentensystem zu einer Erwerbstätigenversicherung ausgebaut. Das will die Linke auch in Deutschland erreichen.

    Derzeit diskutiert DIE LINKE ihr Bundestagswahlprogramm. Am 23. März findet von 11:00 bis 15:00 Uhr eine Onlinedebatte zum Themenblock Soziales statt. Dabei wird auch der Entwurf für die Rentenpolitik diskutiert.

    Bild: Die Linke

  • 2021 ist Wahljahr – die Positionen der Parteien

    2021 ist Wahljahr – die Positionen der Parteien

    Angela Merkel tritt nicht mehr als Bundeskanzlerin an – gut so, denn sie hat den Stopp der Abzocke von Direktversicherten und Betriebsrentnern systematisch blockiert. Was ist von den Parteien im Wahljahr 2021 in punkto betriebliche Altersvorsorge zu erwarten?

    Ticker

    Der Ticker wird laufend aktualisiert.

    +++ 7. Februar 2021
    “Zum jetzigen Zeitpunkt hat keine der „etablierten Parteien“ ihr Bundestags­wahlprogramm veröffentlicht”, schreibt das Portal “Bundestagswahl 2021” auf seiner Seite.  Die letzten Programme der Parteien stammen von 2017.

    +++ 6. Februar 2021
    Die Wahlprogramme von sechs Parteien, die bei der Landtagswahl Baden-Württemberg antreten, liegen nun vor. Das Thema Altersvorsorge kommt bei keinem vor.

    +++ 6. Februar 2021
    Rheinland-Pfalz wählt am 14. März ein neues Parlament. Bei der letzten Landtagswahl konnte sich die SPD als stärkste Kraft durchsetzen. In diesem Jahr könnte es knapp für Malu Dreyers SPD werden. Alles, was Sie zur Landtagswahl in Rheinland-Pfalz wissen müssen.

    +++ 16. Januar 2021
    CDU-Parteitag: Auf dem digitalen Parteitag der CDU wurde der Minister­präsident Nordrhein-Westfalens Armin Laschet zum neuen Partei­vorsitzenden gewählt.

    ++ 15. Januar 2021
    Die vorgezogene Landtagswahl in Thüringen wird auf September verschoben.

    +++ Oktober 2020
    Nach 52 Jahren verlässt der Mindener Dietrich Ante die CDU.  Er kämpft im DVG  für die Abschaffung der Doppelverbeitragung. “Ich habe über viele Jahre Teile meines Lohns in eine Direktversicherung als Altersvorsorge eingezahlt …” – bei der Auszahlung wurde er um die Früchte seines Sparens betrogen. 

    +++ März 2020
    Wie bereits in Bayern setzen sich auch die Freien Wähler in Mecklenburg-Vorpommern für die Abschaffung der doppelten Krankenkassenbeiträge von Direktversicherungen und Betriebsrenten ein. Meck-Pomms Freie Wähler (FW) machen mobil. Die Freien Wähler in Bayern haben durchgesetzt, dass die bayerische Staatsregierung  eine Bundesratsinitiative zur Abschaffung der Doppelverbeitragung beschloss und in den Bundesrat einbrachte. Das gleiche erhoffen sich die Freien Wähler in Mecklenburg-Vorpommern.

    Wie die “Freie Presse” berichtet, wehren sich  Rentner  sich gegen Kassenbeiträge auf ihr Erspartes.  Millionen Rentner fühlen sich betrogen. Denn bei Auszahlung ihrer Direktversicherung geht rund ein Fünftel weg. Reiner Korth, stellvertretender Vorsitzende des DVG, sprach Bundessozialminister Hubertus Heil von der SPD an.  Heil habe auf eine DVG-Terminanfrage allerdings ausrichten lassen, alle Argumente bereits ausgetauscht. 

    +++ 1. Januar 2020
    Das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz (GKV-BRG) tritt in Kraft.

    +++ 12. Dezember 2019
    Markus Kurth (Bündnis 90 / Die Grünen) – Rede zur Doppelverbeitragung bei Betriebsrenten. Er plädiert für eine Antragslösung für Altverträge. Ansonsten ist er gegen die Abschaffung der Doppelverbeitragung:  “Schön und gut, aber leider falsch auf Kosten der BeitragzahlerInnen der gesetzlichen Krankenkassen finanziert. Ideal wäre eine Antragslösung gewesen.”

    +++ 11. Dezember 2019
    Entschließungsantrag der FDP: Die FDP-Fraktion fordert ein Gesetz vorzulegen, das die Zahlung von Krankenversicherungsbeiträgen aus Versorgungsbezügen ab dem 1. Januar 2020 beendet, so dass Betriebsrentner und Bezieher anderer Versorgungsbezüge entlastet werden.

    +++ 23. November 2019
    Die LV

    +++ November 2019
    CDU/CSU und SPD haben in der Koalitionsvereinbarung eine Entlastung der Direktversicherungsgeschädigten und Betriebsrentner erarbeitet. Danach soll zum 1.1.2020 die bisher geltende Freigrenze von 155,75 Euro in einen Freibetrag umgewandelt werden. Der Freibetrag 2020 wird bei 159,25 Euro liegen.

    +++ 13. Februar 2019
    Noch-Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) verpasst Millionen von Direktversicherten und Betriebsrentnern eine Watsche. Sie lehnt die  – ihre Ablehnung die Entlastung von Direktversicherten und Betriebsrentnern ab. „Rund sechs Millionen Betriebsrentner müssen wohl auch in Zukunft den doppelten Krankenkassenbeitrag auf ihre Altersvorsorge zahlen“, so „Bild“. Nach Finanzminister Olaf Scholz (SPD) hatte auch Kanzlerin Angela Merkel (CDU) dem Plan ihres Gesundheitsministers Jens Spahn (CDU) eine Absage erteilt – mit den Worten „Das geht nicht“. Die Abschaffung sei angeblich zu teuer.

    Merkel lässt Spahn auflaufen                                                                         Quelle: Screenshot “Bild”

    Wahljahr 2021

    Landtags- und Bundestagswahlen
    14. März Baden-Württemberg Landtag
    14. März Rheinland-Pfalz Landtag
    14. März Hessen Allgemeine Kommunalwahlen
    25. April Thüringen Landtag VERSCHOBEN auf September
    6. Juni Sachsen-Anhalt Landtag
    12. Sept. Niedersachsen Kreistage, Stadträte, Gemeinderäte, Samtgemeinderäte,
    Stadtbezirksräte, Ortsräte, Regionsversammlung (Hannover)
    26. Sept. alle Bundesländer Bundestag
    26. Sept. Berlin Abgeordnetenhaus, Bezirksverordnetenversammlungen
    26. Sept. Mecklenburg-Vorpommern Landtag
    26. Sept. Thüringen Landtag

    Quelle: Wahlrecht.de

    Quelle: Bild Bayerischer Rundfunk (Angela Merkel im Bundestag zur Doppelverbeitragung)
  • Deutschland braucht eine Rentenreform

    Deutschland braucht eine Rentenreform

    Eineinhalb Jahren tagte die Rentenkommission – herausgekommen ist nur heiße Luft. Eineinhalb verlorene Jahre. Jetzt schlägt die FDP eine „gesetzliche Aktienrente“ vor, was in Schweden schon seit Jahren funktioniert, von der Merkel-Regierung jedoch verschleppt wurde. Eine Rentenreform ist überfällig.

    Deutschland braucht eine grundlegende Rentenreform, darin sind sich viele einig. Leider hat das die schwarz-rote Regierung unter Angela Merkel systematisch blockiert. Die von ihr eingesetzte Rentenkommission sollte die Öffentlichkeit einlullen und hinhalten. Statt einer Strukturreform hat sie nur heiße Luft produziert.

    Rentenreform nach Schweden-Art

    Jetzt prescht die FDP vor mit einer „gesetzlichen Aktienrente“, die sich am erfolgreichen Modell der Schweden orientiert, wo der staatlich organisierte AP7 jährlich Rendite von sieben bis neun Prozent generiert.

    „Die FDP will das deutsche Rentensystem komplett umkrempeln – und zukunftsfest machen“, schreibt Johannes Vogel von der FDP. Die Debatte habe begonnen, schreibt  Vogel, der Mitglied im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales ist. „Wir brauchen eine gesetzliche Aktienrente – nach schwedischem Vorbild“, so seine Forderung.

    Angela Merkel wollte und will nichts aus den Erfahrungen unserer Nachbarländer lernen. Sie hat sich bislang vehement gegen eine grundlegende Rentenreform geweigert und jeglichen Ansatz im Keim erstickt.

    Aktien als Renditebringer

    Dabei ist es höchste Zeit, über unsere Renten zu reden. Der Plan der FDP: Erwerbstätige investieren künftig Teile ihres Gehalts – die Rede ist von zwei Prozent – in eine gesetzliche Aktienrente. Vorbild für die FDP ist dabei der schwedische Aktienfond AP7, der jährlich Renditen von sieben bis neun Prozent generiert – und damit weit mehr als hierzulande übliche Direktversicherungen oder das, was Pensionsfonds oder – kassen erwirtschaften. Kein Wunder, sind die Schweden doch wesentlich effizienter als deutsche Versicherungen. Nur 36 Leute managen den AP7, entsprechend niedrig sind die Kosten, die weit unter einem Prozent liegen.

    Die Merkel-Regierung hat deutsche Altersvorsorger jahrelang für dumm verkauft, verschaukelt und ausgebremst – zugunsten der Versicherungsbranche, die sich die Hände reibt. Statt von den Schweden – oder auch Norwegern – zu lernen, macht sie weiter, wie bisher, obwohl die Welt seit Draghis epochalen Satz „Whatever it takes“ eine andere ist. Seine drei Wörter haben einen Paradigmen-Wechsel eingeleitet – seit dem ist der Zins abgeschafft, mit fatalen Folgen für deutsche Sparer. Der Staat profitiert von Negativzinsen, während deutsche Altersvorsorger leiden. So sieht die Politik der großen Koalition aus.

    Wie die ‚gesetzliche Aktienrente‘ funktioniert

    Das Rentenkonzept der beiden Liberalen stützt sich im Wesentlichen auf folgende Punkte schreibt der „Versicherungsbote“:

    • 2 Prozent des Bruttogehalts sollen Erwerbstätige in diese Aktienrente einzahlen. Die Summe soll paritätisch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt werden.
    • Das Geld soll in einen Staatsfonds (nach Vorbild Schwedens oder Norwegens) fließen und sich dort vermehren.
    • Der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung reduziert sich um die eingezahlten 2 Prozent.

    Unions-Politiker wie Wolfgang Schäuble hingegen fällt nur der „Renteneintritt mit 70“ ein.

    (19) Johannes Vogel auf Twitter: “„Die FDP will das deutsche Rentensystem komplett umkrempeln“ – und zukunftsfest machen. Die Debatte beginnt, auch die @bild greift den gemeinsamen Vorschlag von @christianduerr & mir auf: Wir brauchen eine Gesetzliche #Aktienrente für 🇩🇪 nach schwedischem Vorbild! 💪🏻” / Twitter

     

     

    Foto: Johannes Vogel, MdB

  • Krankenkassen im Digital-Chaos

    Krankenkassen im Digital-Chaos

    Versagen auf ganzer Front – wie schon bei der Einführung des GKV-Betriebsrentenfreibetrag sind die Krankenkassen auch bei den Masken-Coupons mit der Digitalisierung überfordert.

    Das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz war am 1. Januar 2020 in Kraft getreten – und einige Krankenkassen brauchten teilweise zehn Monate, um es umzusetzen. Bei der Verteilung der Coupons für FFP2-Masken ist ein ähnliches Versagen zu beobachten, wie „Bild“ jetzt berichtet.

    Digitalisierung mangelhaft

    Offensichtlich haben viele Krankenkassen Probleme, die richtigen Patienten mit FFP2-Masken-Coupons zu versorgen. Aber niemand wolle offen Fehler zugeben. Die Hallesche-Versicherung räumt immerhin ein, dass es beim Versand von Maskengutscheinen vereinzelt zu weiteren Unregelmäßigkeiten gekommen sein könnte.

    Chaos bei Krankenkassen

    Von vereinzelt kann bestimmt nicht die Rede sein. Wer sich in seinem Verwandten- und Bekanntenkreis umhört, stößt zwangsläufig auf den einen oder anderen Fall. Über-60-Jährige und Corona-Risikopatienten sollten Gutscheine für Masken bekommen. Wer beispielsweise bei der TK versichert ist, wartet vergeblich auf die Gutschein, die Barmer hat es dagegen schon geschafft, ihre Kunden zu beliefern. „Bild“ berichtet von einer an Mukoviszidose leidenden Fürtherin, die auf die Coupons wartet, obwohl für sie Corona tödlich wäre, während ihre gesunde Schwester bereits ein Schreiben ihrer Krankenkasse bekommen hat.

    Datenbanken veraltet

    Wie gesagt, das sind keine Einzelfälle. „Bild“ vermutet, dass die „Datensätze großer Kassen auch nicht immer auf dem aktuellen Stand zu sein scheinen“. Das ist nicht da erste Mal, dass die Krankenkassen mit der Digitalisierung überfordert sind. Sie haben es offensichtlich versäumt, ihre Informationssystem auf Vordermann zu bringen, obwohl sie jedes Jahr Hunderte von Milliarden einnehmen. Problem: keiner schaut den Krankenkassen in punkto Effizienz auf die Finger. Wenn das Geld nicht reicht, erhöhen die Kassen eben die Beiträge – wie jüngst den Zusatzbeitrag von 1,1 auf 1,3 Prozent, wobei einige Kassen gleich richtig zulangen und sogar – wie die TK um 0,5 Prozent – drauf satteln.

    Image by Michael Schwarzenberger from Pixabay

  • 2022 steigen Kassenbeiträge auf über 20 Prozent

    2022 steigen Kassenbeiträge auf über 20 Prozent

    Bereits 2021 sind Krankenkassen- und Pflegebeiträge auf 19,2 Prozent gestiegen, 2022 werden sie die 20-Prozent-Marke reißen. In der Nach-Merkel-Ära drohen weitere Erhöhungen der Kassenbeiträge.

    Die gesetzlichen Krankenkassen verlangen seit Anfang 2021 höhere Beiträge. Sie haben den Zusatzbeitrag im Schnitt um 0,2 Prozent auf 1,3 Prozent erhöht, was den Krankenkassenbeitrag auf 15,9 Prozent steigen ließ. Dazu kommen 3,05 (3,3 für Kinderlose) Prozent Pflegebeitrag. So dass sich der gesamte Beitrag auf 18,95 (19,2) Prozent erhöhte. 2022 werden sich die Zusatzbeiträge in etwa auf 2,5 Prozent verdoppeln, worauf ein Artikel der “Berliner Zeitung” schließen lässt. So sieht die Rechnung aus:

    Krankenkassenbeitrag 14,60 % 14,60 %
    Zusatzbeitrag  2,50 %  2,50 %
    Pflegebeitrag  3,05 %  3,30 % (kinderlos)
    Gesamtbeitrag 20,15 % 20,40 %

    Kassenbeiträge steigen

    Der Grund für diese Erhöhung ist nicht allein Corona, vielmehr sind es die neuen Gesetze von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. „Die Vermögen der Kassen werden im Laufe des Jahres weitestgehend aufgebraucht sein; wenn nichts geschieht, besteht das Risiko, dass sich die Zusatzbeitragssätze für 2022 nahezu verdoppeln – aus heutiger Sicht auf rund 2,5 Prozentpunkte“, zitiert die “Berliner Zeitung” Uwe Klemens, ehrenamtlicher Vorsitzender des Verbandes der Ersatzkassen (VDEK). Wer die Statistik des VDEK genau liest, muss zum Schluss kommen, dass nicht nur die Krankenkassenbeiträge 2022 steigen werden, sondern auch die Pflegebeiträge. Das heißt letztlich, dass der Gesamtbeitrag schon in wenigen Jahren bei 22 Prozent sein dürfte oder sogar noch höher. Die Merkel-Regierung hat es versäumt, das Gesundheitssystem in punkto Effizienz zu reformieren, das rächt sich jetzt und in der Zukunft.

    Kosten ungleich verteilt

    Zurzeit tragen vor allem die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten von Intensivbetten und Covid-19-Tests, kritisiert Roland Sing, Landesvorsitzender des Sozialverbandes VdK Baden-Württemberg. Den „NachDenkSeiten“ sagte er, die privaten Krankenversicherung hätten sich weder an den zusätzlichen Schutzausrüstungen in den Krankenhäusern noch am bundeseinheitlichen Ausgleich für vorgehaltene Intensivbetten oder an der Corona-Prämie für Pflegekräfte in den Pflegeheimen „adäquat beteiligt“. „1,5 Milliarden Euro zahlte die gesetzliche Krankenversicherung für das Vorhalten von Intensivbetten, mit keinem Cent beteiligte sich die Private Krankenversicherung. 130 Millionen Euro und 870 Millionen Euro brachte die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung für die Pflegeprämie auf, keinen einzigen Euro trug die Private Krankenversicherung dazu bei“, so Sing.

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