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  • Wie sich Corona auf die Renten auswirkt

    Wie sich Corona auf die Renten auswirkt

    2020 gab’s noch eine Rentenerhöhung, das dürfte aber die letzte für lange Zeit gewesen sein. 2021 wird es wieder eine Nullrunde für Rentner geben – und in den Folgejahren auch. Schuld hat Corona.

    Im Juli 2020 wurden die Renten noch einmal kräftig erhöht (Ost 4,2, West 3,45 Prozent), das wird die letzte sein für längere Zeit. Denn 2020 schrumpft die Wirtschaft wegen der Coronavirus-Pandemie, was sich auf die Lohnsumme und damit auch auf die Renten auswirkt. Allein im Mai 2020 arbeiteten der Arbeitsagentur zufolge 6,7 Millionen Beschäftigte kurz – ein Rekord. Kurzarbeit heißt aber, weniger Geld auf dem Konto, was wiederum auf die Renten durchschlägt, da sie auch nach der Lohnsumme berechnet werden.

    Pleitewelle im Herbst

    Die deutsche Wirtschaft ist im zweiten Quartal gegenüber dem Vorjahreszeitraum um sage-und-schreibe 11,7 Prozent eingebrochen – das ist ein historischer Negativrekord. So was gab’s noch nie in der Nachkriegsgeschichte. Die große Pleitewelle steht Deutschland aber noch im Herbst bevor.

    Die 21 Millionen Rentner werden dieses Jahr nichts davon spüren – noch nicht, denn die mageren Jahre beginnen für Rentner ab 2021. Ab 2021 werden einige Nullrunden folgen, wie schon in den Jahren vor 2010. Rentner müssen zwar keine Rentenkürzungen erwarten, aber eine Stagnation ihrer Renten. Rentenkürzungen deswegen nicht, weil der Bundestag 2018 beschloss, dass das Rentenniveau bis 2025 nicht unter 48 Prozent fallen darf. Das Rentenniveau ist das Verhältnis einer Standardrente nach 45 Beitragsjahren im Vergleich zum Durchschnittslohn.

    Folgen der Corona Krise?

    Der Freiburger Ökonom und Rentenexperte Bernd Raffelhüschen meint deswegen, die Rentner seien Profiteure der Corona-Krise, denn, „während die Löhne wegen des Abschwungs fallen, werden die Renten dies nicht tun, obwohl dies ein solidarischer Gedanke über die Generationen hinweg wäre“, wird er vom „Hamburger Abendblatt“ zitiert. Raffelhüschen vergisst allerdings zu erwähnen, dass sich die Rente nach der Lohnentwicklung im Vorjahr bemisst – und die war überdurchschnittlich. Rentner wird die Corona-Krise also zeitversetzt treffen.

    Sollte sich die Rezession in Deutschland ausweiten, wird das die Rentner treffen, denn „niedrigere Löhne ziehen geringere Beitragszahlungen in die Sozialkassen beziehungsweise in die Rentenversicherung nach sich“, zitiert das Blatt Adolf Bauer, den Präsidenten des Sozialverbands Deutschland. Die Lohnsumme ist die Berechnungsgrundlage für die Rentenanpassung und damit in einem Umlageverfahren ein wichtiger Faktor in der Rentenformel. Keine guten Nachrichten für Rentner.

    Stagnierende Renten ab 2021

    Rentenkürzungen kann es – vorerst – nicht geben wegen einer Schutzklausel im Gesetz. „Eine umgekehrte Regelung, wonach die Renten sinken, wenn die Lohnentwicklung zurückgeht, gilt nicht“, schreibt das „Hamburger Abendblatt“. Vielmehr sichere eine Rentengarantie zu, dass die Höhe der Altersbezüge konstant bleibe. Der „Nachholfaktor“ ist bis 2025 ausgesetzt, was von der Bundesregierung im Juli 2020 noch einmal bestätigt wurde. Der Nachholfaktor wurde laut Bundesregierung in der Finanzkrise 2008 eingeführt als Ausgleich für die Rentengarantie, die angesichts sinkender Löhne verhindern sollte, dass die Renten sinken. Der Nachholfaktor besagt: “Sobald sich die Wirtschaft erholt und die Löhne wieder steigen, sollten die dann möglichen Rentenerhöhungen nur halb so hoch ausfallen wie nach der Rentenanpassungsformel eigentlich vorgesehen, so lange, bis die vermiedene Rentenkürzung ausgeglichen ist.“ Wegen der von der SPD durchgesetzten „doppelten Haltelinie“ (Rentenniveau nicht unter 48 Prozent, Beiträge nicht über 20 Prozent) wurde der Nachholfaktor ausgesetzt.

    Das Ganze ist eine höchst komplizierte Konstruktion, die das alleinige Ziel hat, das Rentenniveau nicht unter die magische Marke von 48 Prozent fallen zu lassen. Was sich bei Millionen von Rentner gut verkaufen lässt. Nach der Bundestagswahl 2021 wird das nicht länger zu halten sein – aber dann treten einige wichtige Spieler von der politischen Bühne ab. Bis dahin wird der Schein gewahrt.

  • Misstraut euren Politikern

    Misstraut euren Politikern

    Vor der Wahl versprechen sie uns das Blaue vom Himmel, danach wollen sie davon nichts mehr wissen. Das war bei Blüm so, bei Kohl, bei Merkel – und wird auch künftig so sein. Darum misstraut euren Politikern gründlich.

    „In Sonntagsreden hält man mitfühlende Worte für uns bereit und verspricht Beseitigung des Unrecht; kaum sind die Herrschaften wieder in Berlin angekommen, haben sie alles vergessen”, empört sich Reiner Wellmann vom DVG in „facebook“. Sein Fazit nach vielen Gesprächen und als Besucher bei einschlägigen Verhandlungen am Bundessozialgericht: „Die wollen das nicht ändern – und hinter den Kulissen gibt es längst einen Deal.“ Er meint mit „das“ die Abschaffung der Doppelverbeitragung von Direktversicherungen, wofür der Verein der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) steht.

    Misstraut euren Politikern

    Der „NDR“ hat jüngst besonders dreiste Versprechen aufgelistet. Dazu gehört der Klassiker des ehemaligen Arbeits-  und Sozialministers Norbert Blüm (CDU), der beim Plakatieren des Spruchs „Eines ist sicher: Die Rente“ 1986 sogar selbst Hand anlegte. Eine Vereinfachung kann auch eine Lüge sein – und das wusste er, verkaufte sie aber mit einer derartige Überzeugung, dass sich Millionen darauf verlassen haben – und jetzt verlassen sind. Natürlich zahlt die Deutsche Rentenversicherung regelmäßig die Rente aus, aber damit kommen viele nicht über die Runden. Weil die Zahl der Rentner zunimmt, die der Rentenzahler aber abnimmt, muss die Rente zwangsläufig prozentual fallen. Das war bereits 1986 absehbar. Blüm hätte nur einen Taschenrechner benutzen müssen.

    “Scheitert der Euro,  scheitert Europa”

    Die nächste Unwahrheit verbreitete der damalige Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) nach dem Mauerfall. Könnt ihr euch noch erinnern, wie er von „blühenden Landschaften“ sprach. „Wer die ostdeutschen Innenstädte von 1989 mit heute vergleicht, könnte zu dem Schluss kommen, dass Kohl Recht behalten sollte mit seinem Versprechen; aber Tausende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mussten die neuen Bundesländer für einen Job verlassen, die Löhne im Osten sind immer noch niedriger und kein einziges Dax-Unternehmen sitzt dort“, resümiert der „NDR“. Die Infrastruktur in Deutschland wurde jahrzehntelang vernachlässigt, die Investitionen für Schulen herunter gefahren, Pflegepersonal ausgebeutet – blühend sieht anders aus.

    Oder denken wir an den früheren CSU-Verkehrsminister Alexander Dobrindt mit seinem Maut-Versprechen. “Die deutsche Pkw-Maut ist ein europäisches Projekt, meine Damen und Herren”, erinnert der „NDR“. Es war der Europäische Gerichtshof, der das „europäische“ Projekt stoppte.

    Schließlich die noch amtierende Bundeskanzlerin Angela Merkel, die den Satz „Scheitert der Euro, scheitert Europa“ jahrelang wie ein Mantra vor sich her trug. Damit verkaufte sie den Deutschen die Zustimmung für den gigantischen finanziellen Rettungsschirm European Financial Stability Facility (EFSF), der vor allem von den Deutschen zu tragen ist. Wie sich heute zeigt, muss es eher heißen „Scheitert der Euro nicht, scheitert Europa“. Durch die Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) fühlten und fühlen sich Schlendriane wie Italien und Griechenland geradezu ermutigt, weiter Schulden zu machen, weil die ja nichts kosten. Kredite gibt’s für lau, zahlen müssen es die anderen. Wie sich im Rückblick herausstellt, hat uns Angela Merkel einen Bären aufgebunden.

    Alles Lügen – oder was?

    Lügen Politiker nur? Werden stets uneinlösbare Versprechen gegeben, fragt der „NDR“. “Ich denke, sie lassen auch gerne Informationen weg und nutzen nur die Informationen, die ihnen zugutekommen. Sodass sie nicht lügen, aber auch nicht die komplette Wahrheit erzählen”, zitiert der NDR einen Befragter in einer nicht-repräsentativen Umfrage von NDR Info in Hamburg. “Ich glaube ganz bestimmt, dass sie nicht die Wahrheit sagen. Ob das nun bewusst gelogen ist oder ob das nur gefärbt ist oder ob das irgendwo ganz bestimmten Zielen folgt, das weiß ich nicht”, ergänzt ein anderer Bürger.

    Fazit dieser kleine Rückschau: Misstraut euren Politikern, und zwar gründlich.

    Bild von DarkWorkX auf Pixabay

  • Freibetrag entwickelt sich zur Dauerbaustelle

    Freibetrag entwickelt sich zur Dauerbaustelle

    Obwohl das Gesetz am 1.1.2020 in Kraft trat, haben es viele Krankenkassen immer noch nicht geschafft, den GKV-Betriebsrentenfreibetrag zu berücksichtigen. Das Thema bleibt eine Dauerbaustelle.

    „Meine Krankenkasse zieht monatlich immer noch den vollen Beitrag aus meiner Direktversicherung ein, obwohl die Bundesregierung ja seit dem 1.1.2020 diesen Freibetrag von 159,25 Euro eingeführt hat“, schreibt W. Weingärtner – und er ist nur einer von vielen. Fast täglich erreichen den Vorstand des Vereins der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) Mails, in denen Mitglieder klagen, dass ihre Krankenkassen den Freibetrag nicht berücksichtigen.

    Dauerbaustelle Betriebsrentenfreibetrag

    Zur Erinnerung, das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz (GKV-BRG) trat eben zu diesem Termin in Kraft, aber Millionen Betriebsrentner müssen immer noch warten, dass der Freibetrag berücksichtigt wird. Angeblich schaffen es die 46 000 Zahlstellen für Betriebsrenten und Direktversicherungen nicht, ihre Software so schnell zu ändern.

    Selbst Bundesgesundheitsminister Jens Spahn tobt laut „Rente & Co.“. Die Umsetzung des neuen Gesetzes erst zum Ende des Jahres sei nicht hinnehmbar. Das hilft den Millionen Geschädigten aber wenig, denn die Kassen lassen sich Zeit und wiegeln Beschwerden ab. Dabei wäre die Ermittlung des Freibetrags für sie ein Klacks. „Stiftung Warentest“ hat einen Sozial­abgaben-Rechner programmiert, mit dessen Hilfe jeder selbst ausrechnen kann, was das in seinem speziellen Fall ausmacht.

    Positives Beispiel TK

    Es gibt indes auch positive Beispiele wie die Techniker Krankenkasse. Sie zeigte sich am Anfang noch verstockt („TK zeigt sich verstockt beim Freibetrag“), hat das neue Gesetz mittlerweile aber umgesetzt. Dafür brauchte es allerdings einige Anschreiben von DVG-Mitgliedern. Als Muster mein Brief an die TK:

    „Hallo Service-Team,

    mein Beitrag ist vollständig eingegangen. Sie haben nur vergessen, das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz zu berücksichtigen. Ich habe Sie bereits am 9. Januar online davon informiert, dass sich der Beitrag wegen des GKV-BRG ändert. Sie haben meine Mitteilung einfach ignoriert und berechnen mir weiterhin den falschen Beitrag.

    Bitte ändern sie das umgehend und schicken mir ein richtige Beitragsmitteilung.  Ich verweise noch einmal auf das GKV-BRG, das am 1.1.2020 in Kraft getreten ist.  Entsprechend ist ein Freibetrag von 159,25 Euro zu berücksichtigen, das haben Sie vergessen.

    Der § 226 Absatz 2 wird folgender Satz angefügt:

    „Überschreiten die monatlichen beitragspflichtigen Einnahmen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 4 insgesamt ein Zwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches, ist von den monatlichen beitragspflichtigen Einnahmen nach § 229 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 ein Freibetrag in Höhe von einem Zwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches abzuziehen; der abzuziehende Freibetrag ist der Höhe nach begrenzt auf die monatlichen beitragspflichtigen Einnahmen nach § 229 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5; bis zum 31. Dezember 2020 ist § 27 Absatz 1 des Vierten Buches nicht anzuwenden.”

    1. v. 21.12.2019 BGBl. I S. 2913 (Nr. 52); Geltung ab 01.01.2020.

    Dieses Gesetz trat am 1. Januar 2020 in Kraft.

    Ich denke, damit ist die Angelegenheit erledigt.

    Freundliche Grüße

    Helmut Achatz“

     

    Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

  • Staat will mit Rentenkonto Rentner linken

    Staat will mit Rentenkonto Rentner linken

    Der Staat gaukelt uns vor, die Höhe der Rente ließe sich auf Knopfdruck abrufen. Politiker schmieden mit dem geplanten Rentenkonto eine unselige Allianz, um die Rentner noch besser überwachen und abzocken zu können. Vorsicht ist angebracht.

    „Wir werden eine säulenübergreifende Renteninformation einführen, mit der Bürgerinnen und Bürger über ihre individuelle Absicherung im Alter Informationen aus allen drei Säulen erhalten und möglichen Handlungsbedarf erkennen können; die säulen-übergreifende Renteninformation soll unter Aufsicht des Bundes stehen“, ließ Bundeskanzlerin Angela Merkel in den Koalitionsvertrag 2018 schreiben. Im Herbst 2020 soll das nun umgesetzt werden.

    Die große Koalition will laut „Frankfurter Allgemeinen“ einen entsprechenden Gesetzentwurf im Herbst beschließen. Ein Online-Portal soll, so die „Frankfurter Allgemeine“ den Bürgern zum ersten Mal einen Überblick über die gesetzliche, betriebliche und private Rente bieten, mit der sie im Alter rechnen können.

    Aber mal ehrlich, dem Staat ist doch nur daran gelegen, den Bürger zu kontrollieren, um auch noch den letzten Cent aus ihm heraus zu kitzeln. Ein Online abrufbares Rentenkonto wäre doch die ideale Lösung. Das hat nichts mit Fürsorge zu tun, dahinter steckt die Absicht, den Bürger auszuspähen. Denn, für den Staat ist es ein leichtes, sich Zugang zu diesem Renten-Check zu verschaffen. Wie sagt die Bundeskanzlerin so schön, „soll unter Aufsicht des Bundes stehen“.

    Wer will ein Rentenkonto?

    Wer will denn so was? Es gibt einige Befürworter für eine solche übergreifende Infoplattform, in der alles zusammengefasst sein könnte, was der einzelne Bürger wissen muss, um einschätzen zu können, was er im Alter an Versorgungsansprüchen zu erwarten hat. Da ist zum einen der Bankenverband, dann natürlich der Arbeits- und Finanzminister und die Deutsche Renten Information. Auch das Deutsche Institut für Altersvorsorge spricht sich dafür aus. Treibende Kraft ist die Deutsche Renten Information. Allein die Aufzählung zeigt, dass damit sehr wahrscheinlich Schindluder getrieben wird.

    Vorsicht vor staatlicher Fürsorge

    Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ zitierte den jetzigen Wirtschaftsminister Peter Altmaier mit den Worten, dass „durch die Einführung eines digitalen Bürgerportals künftig sichergestellt werden soll, dass alle Verwaltungsdienstleistungen deutschlandweit elektronisch verfügbar sind“, so sein hehrer Ansatz. Gleichzeitig müsse ein solches Portal den Bürgern den Zugang zu einer unabhängigen Plattform bieten, die alle Ansprüche aus gesetzlicher Rente, Betriebsrente und privater Vorsorge sicher, einfach und übersichtlich zusammenfasst. Damit solle, so Altmaiers Argument, nachvollziehbar sein, „welche Anwartschaften der Bürger in den verschiedenen Säulen der Altersversicherung angespart hat“.

    Cui bono – wem nützt ein solches Rentenkonto? Wirklich dem Bürger – oder nicht doch eher dem Staat. Dank eines solchen Rentenkontos kann der Staat dann viel besser abschätzen, wo er den Bürger noch schröpfen kann, denn dann liegen ja die ganzen Vermögensverhältnisse des Bürger offen – und für den Staat vergleichsweise bequem erreichbar.

    Skepsis ist angebracht

    Woher diese Skepsis? Dem Staat ist nicht zu trauen, das hat die Doppelverbeitragung von Direktversicherungen bewiesen. Der Staat beutet Betriebsrentner aus, für die Altersvorsorge wegen des Zugriffs von Staat und Krankenkasse zum Minus-Geschäft wird. Die Lebensversicherer werden vom Staat gezwungen, jeden Cent an die Krankenversicherung zu melden, den ein Bürger im Laufe seines Lebens über eine Direktversicherung angespart hat. Diese Information ist für Staat und Sozialversicherung Milliarden wert, denn der Besitzer einer Direktversicherung zahlt bei Rentenbeginn den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil plus Pflegeversicherungsbeitrag an seine Krankenversicherung – annähernd 20 Prozent zehn Jahre lang. Möglich gemacht hat diese Enteignung ein Gesetz aus dem Jahre 2004, initiiert von der damaligen rot-grünen Regierung mit Unterstützung der Union. Das Gesundheitsmodernisierungsgesetz wird rückwirkend auch auf Verträge angewandt, die lang vor Inkrafttreten des Gesetzes abgeschlossen worden waren. Der zum 1. Januar 2020 eingeführte GKV-Betriebsrentenfreibetrag von 159,25 Euro ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein, da er nur für den Krankenkassenbeitrag gilt, nicht aber für die Pflegeversicherung.

    Excel statt Rentenkonto

    Aber zurück zum Rentenkonto. Dem deutschen Staat ist in punkto Altersvorsorge nicht zu trauen, das hat er bis lang mehrfach bewiesen. Eigeninitiative in punkto Rentenübersicht ist besser – und dafür gibt es ein einfaches Mittel: eine Excel-Tabelle. Jeder kann in diese Tabelle alle Daten selbst eintragen, Excel summiert die Zahlen auf. Wer diese Tabelle ständig aktualisiert, hat problemlos einen Überblick über seine Altersvorsorge. Ach ja, Excel. Das ist ein Tabellenkalkulationsprogramm von Microsoft – das zu lernen ist kein Zauberwerk. Viele Windows-Nutzer dürften vermutlich bereits Excel auf ihrem Rechner haben. Die Bundesregierung könnte jedem ein Exemplar schenken. Wie wäre es denn, wenn der Staat statt in ein Rentenkonto zu investieren, in Finanzwissen investieren würde, wie es ja schon seit langem von Wirtschaftlern gefordert wird? Bislang sind alle derartigen Vorstöße im Sande verlaufen – oder habe ich da etwas nicht mitbekommen?

    Gesetz soll durchgepeitscht werden

    Wie die „Versicherungswirtschaft“ schreibt, soll das Gesetz „durchgepeitscht“ werden. Das Internetportal hat den Zeitplan recherchiert:

    • Bis 10. August 2020 Frist für die Stellungnahme der Verbände
    • August 2020 Virtuelle Anhörung auf Ministerialebene
    • August 2020 Beratung im Bundeskabinett
    • Ende 2020 Inkrafttreten am Tag nach der Verkündigung
    • Entwicklungsphase
    • Mitte 2022 Beginn der ersten freiwilligen Betriebsphase (21 Monate nach Inkrafttreten)
    • Ende 2023 Voraussichtlicher Pflichtbetrieb für die betroffenen Versorgungseinrichtungen mit angemessenen Übergangsfristen (Der Beginn des Pflichtbetriebs wird durch Rechtsverordnung später festgelegt).

    Beamte sollen wieder einmal ausgenommen werden. Pensionszusagen, die regelmäßig von den Arbeitgebern verwaltet werden, die Beamtenversorgung und berufsständische Versorgungswerke sollen „Versicherungswirtschaft“ zufolge nicht in die digitale Rentenübersicht eingebunden.

  • Wie der Staat Bürger in die Klemme nimmt

    Wie der Staat Bürger in die Klemme nimmt

    Wer zahlt die Milliarden Hilfsgelder wegen Corona? Die Bürger. Das reicht vom Betriebsrentner bis zum Vermieter. Jeder, der ein bisschen Geld auf der hohen Kante hat, ist jetzt dran. Wie wir in die Klemme genommen werden.

    „Business Insider“ erklärt, was „finanzielle Repression“ ist: schleichende Enteignung. Genau das passiert hierzulande bereits. Das beginnt bei der Doppelverbeitragung der betrieblichen Altersvorsorge, geht weiter über die Mietpreisbremse und endet noch lange nicht beim Soli. Der Staat war und ist überaus erfindungsreich, wenn es darum geht, den Bürger zu melken. Wir hatten in Deutschland schon mal Zwangshypotheken und Goldverbot. Die gemeinste Maßnahme ist die Abschaffung des Guthabenzinses. Risikoloser Zins gehört der Vergangenheit an. Wer dennoch, wie die meisten Deutschen, an Sparbüchern und Tagesgeld festhält, wird automatisch ärmer, weil der Kaufkraftverlust höher ist als der Nullzins. Mittlerweile führen immer mehr Bank Strafzinsen und Verwahrentgelt ein.

    In die Klemme genommen

    Was wir bislang erlebt haben, dürfte indes erst der Anfang gewesen sein. Der Staat braucht Geld, viel Geld. Das holt er sich von denen, die etwas auf der hohen Kante haben. „Business Insider“ listet auf, was noch auf uns zukommen könnte – ein Blick in die finanzielle Folterkammer der finanziellen Repression:

     

    • Nullzins.  Sparbücher bringen seit vier Jahren nicht mehr als 0,1 Prozent Zinsen, Tagesgeld nicht mehr als 0,3 Prozent. Aktuell liegt der Zins von Sparbüchern dem Finanzvergleichsportal FMH zufolge bei 0,01 Prozent, von Tagesgeld bei 0,03 Prozent. Die Inflation ist laut Statistischem Bundesamt zwar im März gesunken, liegt aber immer noch bei 1,4 Prozent. 0,01 – 1,4 = -1,03 Prozent. So viel verliert der, der sein Geld auf dem Sparbuch liegen lässt. Damit lässt sich die „Rentenlücke“ nicht auffüllen, die die Schröder-Regierung 2003 aufgerissen hat.

     

     

    • Vermögensabgabe.  Die SPD-Chefin schlägt eine Vermögensabgabe vor, wie die „Zeit“ berichtet. „Eine einmalige Zahlung besonders Wohlhabender könnte laut der SPD-Chefin helfen, die finanziellen Folgen der Corona-Epidemie zu bewältigen“, so ihre Idee. Die Idee der Vermögensabgabe sei von Saskia Esken bereits aufgewärmt worden, so „Business Insider“, da dachte manch einer bei Corona noch an Bier oder Schmauchzigarre. „Sie scheint der Vorstellung anzuhängen, dass ‚Vermögen‘ wie in Dagobert Ducks Geldspeicher in Säckeln herumliegt, aus denen der Staat mühelos ein paar Handvoll abgreifen könne; ist anschließend ja noch genug nach“, schreibt das Magazin. Ein typisches deutsches Großvermögen stecke vielmehr in Unternehmen, als Eigenkapital; es solle in guten Zeiten Rendite bringen, klar, und in schlechten die Firma sichern. Dieses Vermögen schmilzt zurzeit wegen der Corona-Krise wie Schnee in der Sonne, anzuschauen am Beispiel Lufthansa.

     

    • Solidaritätszuschlag. Der Solidaritätszuschlag hätte schon längst abgeschafft werden soll, aber es gibt ihn immer noch. Eingeführt wurde er 1991 von Merkels Amtsvorgänger Helmut Kohl zur Finanzierung der deutschen Einheit. Das heißt, er feiert 2021 seinen 30. Geburtstag. Steuern, die einmal eingeführt wurden, werden nicht mehr abgeschafft. Bestes Beispiel ist die Sektsteuer, die eingeführt wurde zur Finanzierung Kaisers Kriegsflotte. Einen Kaiser haben wir schon lange nicht mehr und eine Kriegsflotte auch nicht, aber die Sektsteuer. „Wahrscheinlicher ist, dass der Soli in alle Ewigkeit verlängert und möglicherweise erhöht wird“, mutmaßt „Business Insider“. Der Wiedervereinigungssoli wird dann zum „Corona-Soli“.

     

    • Zwangshypothek. „Zwangshypotheken würden richtig Geld in die Staatskasse spülen“, so „Business Insider“. Wenn es um das Aufspüren sprudelnder Finanzierungsquellen gehe, seien Volksvertreter übrigens mit Genialität und Terrierhaftigkeit gesegnet. Eine Regierung, die frische Mittel brauche, suche sich idealerweise einen Besteuerungsgegenstand, der erstens substanziell ist, zweitens nicht die Flucht ergreifen kann und drittens bereits irgendwo ordentlich verzeichnet ist – kurz, die Immobilien im Lande. „Eine Zwangshypothek ist eine im Grundbuch eingetragene Extra-Schuld, eine Zusatzsteuer auf Immobilienbesitz (und insofern ebenfalls eine Vermögensabgabe)“, erklärt „Business Insider. Die Weimarer Republik habe, so die „Berliner Zeitung“ die Hausbesitzer ab 1924 mit der Hauszinssteuer belastet. „Sie machte 10 bis 20 Prozent der Einnahmen von Ländern und Gemeinden aus“, erinnert sich die Zeitung. Ähnlich habe die Regierung Adenauer in den Jahren 1949 bis 1952 verfahren: „Sie setzte sehr hohe Vermögensabgaben bei niedrigen Freibeträgen durch und belegte – auch selbst genutztes – Wohneigentum mit langjährigen Zwangshypotheken, um den Lastenausgleich für die Flüchtlinge aus den ehemals deutschen Ostgebieten zu ermöglichen.“

     

    • Zwangsanleihe. „Bei einer Zwangsanleihe wiederum, einem weiteren Instrument der finanziellen Repression, zwingt der Staat seine Bürger dazu, ihm zur Bewältigung einer außergewöhnlichen Krise Geld zu leihen – typischerweise zu unappetitlichen Konditionen“, listet „Business Insider“ auf. Auf Zwangsanleihen habe, so erinnert „Business Insider, die Weimarer Republik Anfang der 1920er-Jahre gesetzt. „Da die damalige Hyperinflation die Anleihen in kurzer Zeit wertlos machte, war es de facto eine Enteignung.“

     

    • Goldverbot. Der Staat hat schon mal im vergangenen Jahrhundert auf die Goldreserven der Bürger zugriffen. Daran könnte er sich wieder erinnern. „Bislang fällt beim Kauf von physischem Gold (Anlagemünzen, Barren) keine Umsatzsteuer an – anders als etwa bei Silber, Platin Palladium; der Wertzuwachs wiederum ist für alle, die ihr Anlagemetall mindestens ein Jahr lang besitzen, von einer Kapitalertragsteuer befreit; beides ließe sich rasch ändern, wäre jedoch vergleichsweise harmlos“, so „Business Insider“. „Drastischer – und für sicherheitsorientierte Anleger erheblich schmerzhafter – wäre ein Verbot des Privatbesitzes von Gold. Sie hätten dann ihr Edelmetall gegen Zahlung einer Entschädigung abzugeben.“

     

    • Hyperinflation. „Die Hyperinflation führte in Deutschland auch zu einem Goldverbot – sowie darüber hinaus zu einem Verbot von Silber, Platin, sogar Devisen“, schreibt „Business Insider“. In der Weimarer Verfassung verankerte Grundrechte (Schutz des Eigentums, Unverletzlichkeit der Wohnung, Briefgeheimnis…) seien plötzlich eher theoretischer Natur gewesen. Das erinnert an die jetzige „Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ in Corona-Zeiten. Der Vergleich zu Weimar ist gar nicht so weit hergeholt. „Insgesamt war privater Goldbesitz in Deutschland (Ost und West) im 20. Jahrhundert drei Jahrzehnte lang illegal; Goldverbote gab es phasenweisen darüber hinaus beispielsweise in den USA, in Frankreich, Großbritannien, Indien und in vielen totalitären Staaten.“ Zur Erinnerung: Im November 1923 wurde eine Billion Mark in eine Rentenmark umgetauscht.

     

    Wer heute angesichts seiner Null- oder Negativzinsen über „Anlagenotstand“ klage, müsse sich insofern den Vorwurf einer gewissen Heulsusigkeit gefallen lassen, beschreibt „Business Insider“ die Gefühlslage hierzulande. In der größeren Ordnung der Dinge sei das, was wir bisher an finanzieller Repression gesehen haben, ein Teekränzchen. „Wenn die Corona-Pandemie erst überstanden ist und die Kosten der aktuellen Weltwirtschaftskrise in den Fokus geraten, wird es um die Frage gehen, wer zahllose Firmenzusammenbrüche, Arbeitslosigkeit sowie die beispiellosen Rettungsmaßnahmen von Politik und Notenbank finanziert.“

     

    In der Sendung „Maischberger“ am 29. April 2020 brachte es der Journalist, Produzent und TV-Moderator Hubertus Meyer-Burkhardt gegenüber Finanzminister Olaf Scholz auf den Punkt: „Es ist mein Geld – und das meiner Kinder, welches Sie jetzt verteilen“. So vermeintlich großzügig Scholz und seine Finanzministerkollegen in den Ländern das Geld jetzt verteilen, so kleinkariert und perfide werden sie es sich später bei den Bürgern wieder holen.

    Bekommen wir ähnliche Verhältnisse wie in der Weimarer Republik? Die Zahl der Kurzarbeiter ist um lange unvorstellbare zehn Millionen gestiegen, wie jetzt die “Welt” berichtet. Damit seien selbst die Prognosen der kühnsten Volkswirte weit übertroffen worden. Die Zahl werfe ein Licht auf das wahre wirtschaftliche Ausmaß der Corona-Krise.

    Bild von Willfried Wende auf Pixabay

  • Der Nullzins fordert seinen Tribut

    Der Nullzins fordert seinen Tribut

    Es spricht sich mittlerweile herum, dass sich Nullzins auch auf die Betriebsrente auswirkt. Wie sollen denn Versicherungen noch Rendite erwirtschaften, wenn die Europäische Zentralban (EZB) den Zins abschafft? Leidtragende sind vor allem Rentner.

    Am Mittwochabend (29.7.2020) um 21.45 Uhr bringt das ARD-Wirtschaftsmagazin “Plusminus” einen Beitrag über die Altersvorsorge – Untertitel: Wie Corona sich auf Betriebsrenten auswirkt. Wobei es eigentlich heißen müsste: Wie sich Nullzinsen auf Betriebsrenten auswirken. Corona hat das Problem nur verschärft. Die Redakteur von “Plusminus” gehen der Frage nach, wie sich Corona auf Betriebsrenten auswirkt. “Die Pensionskasse der Caritas beispielsweise kürzt ihren Empfängern die Renten jetzt um etwa ein Drittel”, konstatiert Plusminus. Ja, und das ist völlig legal. Die Betriebsrentner können sich nicht einmal wehren. Auf einen Schlag wird ihre Altersvorsorge massiv gekürzt. Der Grund ist relativ einfach – die Caritas-Pensionskasse hat sich viel zu spät und viel zu zögerlich auf die von EZB-Präsident Mario Draghi postulierte Nullzins-Ära eingestellt. Ausbaden müssen es die Betriebsrentner der Caritas, die eh schon nicht zu den Gutverdienern gehören. Die Caritas-Pensionskasse ist in finanziellen Schwierigkeiten, “die jahrelangen Nullzinsen fordern ihren Tribut”, wie Plusminus feststellt.

    Nullzins fordert seinen Tribut

    Mittlerweile stehe jede vierte der 135 Pensionskassen unter verschärfter Beobachtung der Bafin, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Und das sei nur der Anfang, vermuten Finanz-Experten. Wenn ab Oktober die Pleitewelle kommt, werden noch weit mehr Pensionskassen unter Wasser stehen. Dann geraten voraussichtlich Betriebsrententräger reihum in Schieflage. “Was droht da den Millionen Menschen, die eine Betriebsrente haben?”, fragt “Plusminus” und geht der Sache auf den Grund.

  • Wie Riester die Rente ruiniert

    Wie Riester die Rente ruiniert

    Die Riesterrente ist eine Ruine; sie ruiniert die gesetzliche Rente. Scheinbar begreifen das immer mehr Bürger und lassen die Finger davon. Tausende kündigen ihren Vertrag, lassen ihn ruhen und schließen erst gar nicht einen ab.

    Die Zahl der Riester-Verträge fällt seit 2017 kontinuierlich. Waren es 2017 noch 16,6 Millionen, sind es 2020 nur noch 16,5 Millionen. Ein Fünftel bis ein Viertel wird nicht mehr bespart oder ist auf ruhend gestellt. Wenn es nicht den Wohn-Riester gäbe, sähe die Bilanz für Riester noch weit schlechter aus. Vor allem Riester-Versicherungsverträge werden gemieden, ähnliches gilt für Banksparpläne. Seit Jahresbeginn 2017 haben die meisten Genossenschaftsbanken und Sparkassen den Vertrieb von Riester-Banksparplänen laut „Finanztip“ eingestellt und verwalten nur noch die Verträge von Bestandskunden. Ende 2019 habe es noch sechs regionale Angebote von Sparkassen gegeben. Das sagt bereits alles.

    Riesterrente eine Ruine

    Riester steht nur dank der intensiven Lobby-Arbeit von SPD, Gewerkschaften und Versicherungen so gut da. Was die Anbieter und Promoter von Riester-Verträgen auch geflissentlich verschweigen: Jeder, der riestert, mindert damit seinen Anspruch auf die gesetzliche Rente. Das erzählen den Riester-Sparern nur Verbraucherverbände oder kritische Zeitungen und Zeitschriften wie „Finanztip“. „Riester-Verträge lohnen sich vor allem, weil der Staat die Vorsorgepläne bezuschusst. Die Förderung besteht aus Zulagen und Steuervorteilen.“

    Eine Riester-Rente kann die Versorgungslücke nicht schließen. Offensichtlich haben das Millionen begriffen und zahlen nicht mehr ein oder haben ihren Vertrag gekündigt. Bei den Jungen spricht sich herum, dass sich Riester nicht lohnt. Das lässt sich auch an den Zahlen des Bundesministerium für Arbeit und Soziales ablesen.

    Rückläufige Zahl Riester-Verträge

    Entwicklung Riester-Verträge Bestand in Tausend
    Produkte*VersicherungBanksparInvestmentfondsWohnriesterGesamt
    200114001400
    200229981501743322
    200334511972413889
    200435572133164086
    200545242605745358
    2006638835112317970
    20078194480192210596
    2008928555423862212248
    20099995634262919713454
    201010484703281546014462
    201110998750295972415431
    201211023781298995315746
    2013110138053027115416000
    2014110308143071137716293
    2015109968043125156416489
    2016109317743174169116570
    2017108817263233176716607
    2018108276763288181016600
    2019107726273313181816530
    2020106885923297179316.370
    I/2021106615843292177616314
    II/2021106415783284177916283
    III/2021106205683272175216212

    Eine Versicherung nach der anderen verabschiedet sich aus der Riester-Rente. Riester ist eine Sackgasse, das hat mittlerweile selbst der Vorsitzende der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft, Karl-Josef Laumann, erkannt und sich entsprechend in der „Rheinischen Post“ geäußert. Ohne staatliche Zuschüsse hätten die Bürger draufgezahlt. Aber das Geld könnte ihnen der Staat auch ohne den Umweg Riester auch so geben. Mittlerweile geht es um Milliarden.  Wer seine Abschlussabrechnung liest, muss sich verschaukelt fühlen.

    Übrigens, niemand sagt den Riester-Rentnern, dass ihre Riester-Rente nicht mehr wächst. Wie? Ja! Einfach mal auf die jährlichen Mitteilungen anschauen. Hat sich da der Betrag irgendwie verändert? Nein. Die Inflation frisst aber die Riester-Rente systematisch auf. Hundert Euro heute sind nicht das gleiche wie hundert Euro in zehn Jahren. Das dürfte jedem einleuchten.

    SPD verschaukelt die Rentner

    Die SPD will immer noch nicht glauben, dass Riester eine Totgeburt ist. Die Vizepräsidentin des SPD-Wirtschaftsforums, Susanne Knorre, fordert eine „Runderneuerung“ der Riester-Rente – trotz ihrer eklatanten Schwächen. Wider besseren Wissens will sie Riester festhalten mit der Begründung „Never change a running system“. Nur ist die Riester-Rente kein „running System“, sondern ein ‚rotten system‘. Die SPD ging gar so weit, mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz den betrieblichen Riester mit dem privaten Riester gleich zu setzen, damit die Riester-Sparer in der Auszahlungsphase von der Doppelverbeitragung ihrer Riester-Rente verschont bleiben, während die Direktversicherten, deren Altersvorsorge als betrieblich angesehen werden, weiter den Vollbeitrag zahlen müssen. Das ist, gelinde gesagt, eine Unverschämtheit. Susanne Knorre schwafelt im Partei-Organ „Vorwärts“ weiter von „Vertrauen in die langfristige Zuverlässigkeit der Altersvorsorge“. Nur wo ist die für die Direktversicherte, die damals 2004 von der Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) rückwirkend enteignet wurden: Die Direktversicherung wurde als betriebliche Altersvorsorge deklariert, auf die seit dem der Vollbeitrag zu zahlen ist. Also, von wegen „Vertrauen in die langfristige Zuverlässigkeit“.

    Erbärmliche Renditen

    Für die Riester-Rente hat die SPD dann sogar 2018 die Doppelverbeitragung abgeschafft, nur um ihr Konstrukt zu retten, wie „NWB“ schreibt. „Aktuell wird mit dem ‚Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Betriebsrentenstärkungsgesetz)‘ vom 17.8.2017 die sogenannte Doppelverbeitragung ab 2018 abgeschafft: Künftig werden betriebliche Riester-Renten – genau wie private Riester-Renten – nicht mehr als Versorgungsbezüge gewertet, sodass dafür in der Auszahlungsphase keine Beiträge mehr zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen sind (§ 229 Abs. 1 Nr. 5 SGB V)“. Dabei ist die Riester-Rente einfach nur eine Ruine, die längst entsorgt werden muss.

    Dem Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) zufolge fallen die Renditen der Riester-Rente erbärmlich aus, obwohl die Bürger jahrelang eingezahlt haben. Das IVFP errechnet eine durchschnittliche tatsächliche Rente von 75 Euro. Nur, damit lässt sich die Versorgungslücke, die sich durch das niedrige Niveau der gesetzlichen Renten auftut, nicht schließen. Es hat sich trotz aller Beteuerungen der Politiker nichts getan: Die Riester-Rente ist kompliziert bei der Beantragung und Abwicklung

    Es hilft auch nichts, wenn einschlägige Lobbyisten wie das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA), das weitgehend von Gesellschaftern wie Deutsche Bank, DWS Group, BHW Bausparkasse und Zurich Gruppe Deutschland abhängig sind, immer wieder beteuern, wie großartig doch Riester ist.

    Anfang 2016 hat der heutige Bundesinnneminister Horst Seehofer die Riester-Rente für gescheitert erklärt. Die Anbieter gaukeln ihren Kunden immer noch vor, sie könnte entsprechende Renditen erwirtschaften. Wie denn? Sie müssen ihr Geld weitgehend in Anleihen anlegen – und die sind im Minus. Wie sollen sie da akzeptable Renditen erzielen? Das Fördergeld des Bundes einmal rausgerechnet, ist Riester ein Minus-Geschäft.

    EZB in die Falle gegangen

    Die Studie des Bundes der Versicherten (BdV) hat das einmal im Detail vorgerechnet:  Der Höchstrechnungszins ist seit 1997 von vier Prozent auf mittlerweile 0,9 Prozent  gesunken, entsprechend niedrig fallen die Riester-Renten aus. Wer beispielsweise 20 Jahre lang monatlich 85 Euro eingezahlt hat und die 175 Euro Grundzulage mitgenommen hat, bekommt laut Stiftung Warentest bei der Allianz 77 Euro Riester-Rente ausgezahlt, bei DEVK nur 74 Euro, bei der R+V AG 77 Euro – nicht gerade üppig. Die Zeit der Überschussbeteiligungen ist schon längst vorbei, weil die Versicherungen wegen der Negativzinspolitik von Mario Draghi und jetzt Christine Lagarde, Chefin der Europäischen Zentralbank (EZB) gar keine Überschüsse mehr erzielen. Und daran wird sich auch so schnell nichts ändern.

    Bild von Peter H auf Pixabay

  • Deutschland braucht faire Renten

    Deutschland braucht faire Renten

    Die Volksinitiative „Faire Rente“, unterstützt von den Freien Wähler Ludwigslust-Parchim,  nimmt Fahrt auf. Noch sind es wenige Unterschriften, aber die Zahl wächst.

    Der Kreisvorstand der Freien Wähler in Ludwigslust-Parchim engagiert sich für die Abschaffung der Doppelverbeitragung von Betriebsrenten und Direktversicherungen. Die ersten 120 Unterschriften konnte der Kreisvorstand dem Vertreter der Volksinitiative “Faire Rente”, Gustav Graf von Westarp, bereits überreichen. Für eine erfolgreiche Initiative werden 15 000 Unterschriften benötigt. Ziel ist die Abschaffung der Doppelverbeitragung von Betriebsrenten und Direktversicherungen. Die Unterschriftenlisten können unter www.faire-rente.com heruntergeladen werden.

    Faire Renten für Deutschland

    Der nächste Infostand der Volksinitiative, die von den Freien Wählern unterstützt wird, findet am 23. Juli von 10 bis 13 Uhr, beim Ludwigsluster Wochenmarkt statt.

    Kontakt für Rückfragen: Freie Wähler Ludwigslust-Parchim
    Wilfried Mußfeldt
    Tel. 0172/4568819
    geschaeftsstelle@mv.freiewaehler.eu
    www.freie-waehler-mv.eu

    Bild: Freie Wähler    Auf dem Foto (v.links) Philipp Lübbert, Wilfried Mußfeldt und Gustav Graf von Westarp

  • Versicherte kapieren ihre Versicherung nicht

    Versicherte kapieren ihre Versicherung nicht

    Taugen Lebensversicherungen für die Altersvorsorge oder nicht? Versicherer und Versicherte sind da ganz unterschiedlicher Meinung. Was ist denn nun richtig? Sind Versicherungen noch zu kapieren?

    Der Bund der Versicherten (BdV) hat die Zahlungsfähigkeit oder Solvenz von Zielke Research Consult analysieren lassen und kam zum Ergebnis, dass „mehr als ein Viertel der untersuchten Unternehmen ernste Probleme hat“. Die Versicherungsbranche, vertreten durch den Gesamtverband GDV, bestreitet das.

    Versicherungen nicht zu kapieren

    Der BdV fragte, ob das von „Versicherten eingekaufte Leistungsversprechen ‚ihrer‘ Lebensversicherungen auch für viele Jahrzehnte sichergestellt ist“. Der BdV ließ die Berichte in punkto Zahlungsfähigkeit von 82 Versicherern untersuchen. Dabei kam heraus, dass „mehr als ein Viertel der Versicherer angezählt ist“. Die Versicherten werden laut BdV auch nicht „fair und zeitnah“ an den Überschüssen beteiligt. Fair sei eher die Ausnahme als die Regel. Viele Versicherer hätten Probleme mit ihrer Kapitalanlagepolitik, sie seien zu unbeweglich, was vor dem Hintergrund einer anhaltenden Negativzinspolitik der Europäische Zentralbank (EZB)  und den Folgen der Coronavirus-Pandemie sträflich sei. Die vollständige Analyse steht auf der Website des BdV zum Download. Damit kann jeder selbst abschätzen, wie gut oder schlecht seine Versicherungen ist.

    Die Lebensversicherer kontern: Die Solvenzlage deutscher Lebensversicherer sei  nachweislich besser als vom BdV dargestellt. Zudem spreche die Beitragsentwicklung für die Attraktivität des Produktangebotes und das Vertrauen der Kundinnen und Kunden. Richtig sei:

    • Lebensversicherungen sind nach wie vor geeignet für die Altersvorsorge und bieten lebenslange Sicherheit
    • Alle Lebensversicherer haben ausreichende Eigenmittel und Sicherheitspuffer im gesetzlich geforderten Umfang
    • Im Mittel stellen sie das Doppelte oder Dreifache der gesetzlich geforderten Eigenmittel bereit
    • Trotz des Drucks der Niedrigzinsen können sämtliche Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Versicherten erfüllt werden

    Nun, das erste Argument der Lebensversicherer können Direktversicherungsgeschädigte sofort vom Tisch wischen: Von wegen „lebenslange Sicherheit“. Wer bei Abschluss darauf vertraute, seine Lebensversicherung werde nicht verbeitragt, wurde vom Staat maßlos enttäuscht. Die Versicherer haben es versäumt, ihre Kunden darauf aufmerksam zu machen, dass ihnen bei Auszahlung annähernd ein Fünftel fehlt. Natürlich haben sie die Versicherten im Dunklen gelassen, sonst hätten die Kunden reihenweise ihre Versicherung stillgelegt.

    Das zweite Argument mag für die Versicherungen sprechen aber gegen die Versicherten. Denn es heißt, dass die Versicherer ihre Reserven zu Lasten der Versicherten aufgestockt haben, die sich mit Null-Überschussbeteiligung und gekürzter Auszahlung zufrieden geben müssen.

    Ob das dritte Argument stimmt? Wie kann es dann sein, dass die Solvenzquoten einiger Versicherer unter hundert sind? Hat sich da der BdV geirrt?

    Beim vierten Argument hat der Verband wohl alle Augen zugedrückt. Wie kann es sein, dass einige Pensionskassen die Leistungen für die Rentner gekürzt haben? Es traf vor allem die Pensionskasse der Caritas, die Kölner Pensionskasse und die Deutsche Steuerberater-Versicherung. Sie kürzten die Auszahlungen für aktuelle und künftige Rentner. Weil sie zu unbeweglich waren und versäumt haben, sich auf die Negativzinspolitik der EZB einzustellen, bluten die Versicherten.

    Alles klar?

     

    Bild von Robin Higgins auf Pixabay

  • Banksparplan besser als Direktversicherung

    Banksparplan besser als Direktversicherung

    Direktversicherte wurden jahrzehntelang hinters Licht geführt . Ihre Altersvorsorge per Direktversicherung ist wegen der Abgaben im Alter schlechter als ein Banksparplan ohne Förderung. Ein Betroffener hat es vorgerechnet.

    Versicherungsmakler rechnen Interessenten immer vor, wie lukrativ doch eine Direktversicherung wäre. Sie würden  bei der Direktversicherung Sozialabgaben und Steuern sparen und hätten im Alter ein nettes Sümmchen für den Ruhestand. Von wegen. Beschäftigte waren besser dran, wenn sie das Geld in einen simplen Banksparplan statt in eine Direktversicherung investiert hätten mit „nur“ zwei Prozent durchschnittlicher Verzinsung und auf die vermeintliche Förderung durch den Staat verzichteten.

    Dieses Erkenntnis klingt grausam, der Bremer Boguslaw Zielke hat es aber einmal genau nachgerechnet, schließlich hat er die Zahlen seiner Direktversicherung bei der HUK seit Abschluss einschließlich aller Kosten, Prämien, Überschussbeteiligungen, Rückvergütungen und den Verlust an Entgeltpunkten der Rentenversicherung mit einem Banksparplan verglichen. Hätte er damals, in einen Banksparplan investiert, statt, wie auf Anraten der Politik, in eine Direktversicherung, so würde er heute über rund 40 000 Euro mehr verfügen.

    Gezwungen zu dieser Kalkulation haben ihn Gesetzgeber, Krankenkasse und Sozialgericht, die ihn viel Zeit und Mühe gekostet hat – und immer noch kostet, denn am 30. September hat er nun sein Verhandlung vor dem Sozialgericht Stade 2, wo seine Klage gegen die HKK Direkt läuft.

    DirektversicherunG versus Sparplan

    Er tritt damit auch gegen die weitverbreitete Meinung an, Direktversicherte stünden besser da als Rentner ohne Direktversicherung. Das will er mit seiner Rechnung widerlegen. Anders ausgedrückt, Staat und Versicherungsbranche haben ihn viel Geld gekostet. „In meinem Fall habe ich ein Verlust gegenüber einem Banksparplan von über 40 000 Euro“. Tabellarisch hat er den tatsächlichen Verlauf seiner Direktversicherung bei der HUK von 1987 bis 2010 dargestellt und die Beträge einem Banksparplan gegenübergestellt, was ja kein Problem war, da ihm die Zahlen über die tatsächliche und angenommen Entwicklung vorlagen. Zielke hat auch den Verlust durch die Entgeltumwandlung bei der Rentenversicherung berücksichtigt. Denn, was Versicherungsmakler geflissentlich verschweigen, durch die Entgeltumwandlung zahlt ein Direktversicherter weniger in die Rentenkasse ein, weil die Prämie vom Bruttogehalt abgezogen wird. Das wirkt sich später negativ auf die Höhe seiner Rente aus. Ferner hat Zielke eine Inflation von 17,97  Prozent für den Zeitraum 1987 bis 2010 berücksichtigt.

    Zielkes Tabellen mit seinem Vergleich Direktversicherung und Banksparplan sowie Zinseszins spricht für sich. Er schlüsselt darin genau auf, was er an Prämien über die Jahre gezahlt hat, wie hoch die Vertragskosten waren und was er an Rentenpunkten verloren hat. Die Verhältnisse haben sich leider nur marginal verbessert. Dank des Engagements des DVG gibt es seit Anfang 2020 zumindest den GKV-Betriebsrentenfreibetrag von monatlich 159,25 Euro. Allerdings müssen Direktversicherte auch wie bisher den Vollbeitrag für die Pflegeversicherung zahlen, was natürlich ihre Altersvorsorge schmälert. Wer mehr als diese fiktiven – die Kapitalauszahlung einer Direktversicherung wird auf 120 Monate umgerechnet – lächerlichen 159,25 Euro bekommt, zahlt weiter Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeitrag an die Krankenversicherung.

    Versicherung sinkt im Wert

    Wer immer noch auf eine Direktversicherung setzt, muss fürchten, dass er am Ende deutlich weniger ausbezahlt bekommt, denn einige Versicherungen stehen auf der Kippe. Es ist fraglich, ob sie wegen Negativzins und Corona-Krise in Zukunft ihre Versicherten überhaupt den versprochenen Garantiezins auszahlen können – oder gar nichts mehr, denn „vielen Anbietern droht das Aus“, wie die „Frankfurter Rundschau“ schreibt.

    Wenn die Branche wie von der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) empfohlen, den Garantiezins wirklich von derzeit 0,9 auf 0,5 Prozent reduziert, war’s das dann mit Direktversicherungen (Aktuare sind die Finanzmathematiker der Versicherung). Denn die Kosten fressen den Garantiezins auf. Das ist dann das Ende der Direktversicherung, da können sich die Gewerkschaften und alle anderen, die betriebliche Altersvorsorge à la Direktversicherung vermarkten, noch sehr dagegen sträuben.

    Stiftung Warentest hat der „Frankfurter Rundschau“ zufolge einmal ausgerechnet, wie viel Geld Versicherte mit einem niedrigen Garantiezins am Ende herausbekommen: „Eine Modellkundin, die 30 Jahre lang jährlich 1200 Euro in einen Vertrag einzahlt – bei einem Garantiezins von 0,9 Prozent – bekäme unter 20 untersuchten Produkten im Alter bestenfalls eine garantierte Monatsrente von 124 Euro, im schlechtesten Fall wären es 96 Euro – also weniger als eingezahlt.“ Je nachdem wie hoch die Kosten der Produkte seien, könne es sein, dass der Versicherte sehr alt werden müsse, um die eingezahlten Beiträge herauszubekommen, zitiert die Zeitung Anne Hausdörfer, Expertin für das Thema Altersvorsorge bei der Stiftung Warentest. Damit bestätigt sie auch indirekt Zielkes Rechnung.

    Finger weg von Direktversicherungen

    Es bleibt nur zu hoffen, dass die heutigen Direktversicherungsgeschädigten ihre Kinder und Enkel vor der Direktversicherung warnen, weil sie längst zum Minus-Geschäft mutiert ist.

    Die damalige Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) hätte vor drei Jahren die Chance gehabt, mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz die betriebliche Altersvorsorge wirklich zu stärken. Stattdessen hat sie die Vollverbeitragung von Direktversicherungen zementiert und damit die Daseinsberechtigung von Direktversicherung sabotiert. Die Folge dieser verfehlten Politik der Ex-Sozialministerin sehen wir heute, wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ schreibt. Dem Statistischen Bundesamts zufolge haben 2018 nur rund 680 000 Geringverdiener bei 50 000 Arbeitgebern die Förderungen in Anspruch genommen. Das sind laut Statistik 2,5 Prozent der deutschen Arbeitgeber. „Das Ziel des Gesetzgebers wurde verfehlt“, zitiert die FAZ, Verena Bentele, die Präsidentin des Sozialverbands VdK.

    Bilder: DVG/Helmut Achatz/ RoboAdvisor auf Pixabay

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