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  • DVGler konfrontieren SPD-Politiker mit “Abzocke”

    DVGler konfrontieren SPD-Politiker mit “Abzocke”

    SPD-Politiker dürfen nicht meinen, dass der DVG locker lässt. Im niedersächsischen Lingen konfrontierte sie der Verein wieder mit der “Abzocke” der Altersvorsorge von Millionen.

    Die beiden SPD-Politiker, Daniela de Ridder und Matthias Miersch, wollten im von der Union dominierten Landkreis “gut Wetter” machen und haben deswegen die Region besucht. „Kommt doch vorbei und kommt mit uns ins Gespräch“, so ihr Angebot. Auf ihrer „Sommertour“ wollten sie hören, wie die Menschen durch die Krise gekommen sind und was die Bürger „von der Politik im Endspurt des letzten Jahres dieser Regierungszeit“ erwarten.

    SPD-Politiker starten Bundestagswahlkampf

    DVG-Mitgliedern der Regionalgruppe Emsland/Osnabrück-Nord und NRW-Nord/Rheine warteten schon im pinken Outfit auf die beiden Bundestagsabgeordnete, um sie mit der “Abzocke” von Millionen Altersvorsorgern zu konfrontieren. Beiden Bundestagsabgeordneten war sehr wohl bewusst, was die SPD 2003 unter der rot-grünen Schröder-Regierung mit der Einführung des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG) angerichtet hat. Seitdem zahlen Direktversicherte annähernd 20 Prozent an die Krankenkassen.

    Die Einladung der SPD in Lingen

     

    Manfred Lesting und Bernd Schröer von der Regionalgruppe NRW-Nord/Rheine erinnerten sie wieder daran und verlangten die Abschaffung dieses unsäglichen Gesetzes. Aber was ist schon von SPD-Politikern zu erwarten, die sich um alles Mögliche wie zivile Krisenprävention, vernetztes Handeln, digitale Infrastruktur und nukleare Sicherheit beschäftigen? Während  die vom GMG Betroffenen “Deutsch gesprochen” haben, antworten die Beiden mit ihrem üblichen Bla-Bla, von wegen Mehrheiten und schwierigen Zeiten.

    Dieser DVG-Empfang in Lingen ist der Auftakt zu weiteren  Konfrontationen. Der DVG lässt nicht locker. Spätestens im Herbst ist Auftakt für den Bundestagswahlkampf – und dann werden die Direktversicherungsgeschädigten wieder an die Sabotage ihrer Altersvorsorge durch Rot-Grün (mit Hilfe der Union)  erinnern und ein Umdenken der Politik anmahnen. “Wir werden den Politikern in die Suppe spucken”, meint Schröer.

  • Rentner kämpft gegen Plündern der Altersvorsorge

    Rentner kämpft gegen Plündern der Altersvorsorge

    Mit einem Satz erleichtert der Staat Millionen Altersvorsorger um Milliarden. Ein Rentner kämpft dagegen. Seine Erlebnisse vor dem obersten Sozialgericht.

    von Reiner Wellmann

    Mittwoch, 8. Juli 2020, 16.45 Uhr.  Herbert Heins kämpft wie ein Löwe.  Als die 12. Kammer des Bundessozialgerichts die Anhörung der Parteien – Heins gegen TK – beenden will, bittet Heins ums Wort für eine persönliche Erklärung. Denn bis dahin hatte sein Anwalt Prof. Plagemann und der Jurist der Techniker Krankenkasse das Sagen. Die drei Berufsrichter schauen sich kurz an – und nicken ihm zu. Heins bedankt sich, denn oft genug ist er von den Richtern aufgefordert worden, zum Ende zu kommen.

    Rentner wehrt sich gegen Unrecht

    Und dann trägt der „rebellische Rentner“, wie die Medien Heins inzwischen bezeichnen, 30 Minuten lang Punkt für Punkt vor, wie die Plünderung der freiwilligen Altersvorsorge unter Mitwirkung von Politikern, Gerichten und Krankenkassen seit 2003 eingefädelt wurde. Er scheut sich auch nicht, die hohen Richter persönlich anzusprechen. Wie an einem roter Faden spult er das gefühlte Unrecht an seinem eigenen Fall ab: „Da steht in dem Vertrag also, dass mein Arbeitgeber mir das Entgelt für geleistete Überstunden auf eine Direktversicherung überweist. Haben Sie zugehört? Da steht nicht ,Als betriebliche Altersversorgung wird eine Direktversicherung abgeschlossen’, sondern ,als Abgeltung der geleisteten Überstunden’“.

    Was das Wort „solche“ bedeutet

    Viel Raum widmet Heins der „eigenartigen Veränderung“ des §229 im Sozialgesetzbuch, den es seit 1989 gibt – der aber in der Gesetzgebung des Jahres 2003 modifiziert wurde. Ziel war es, die bis dahin mögliche Kapitalisierung von Betriebsrenten – die Auszahlung war beitragsfrei – auch mit Krankenversicherungsbeiträgen zu belegen. Dieses Schlupfloch sollte geschlossen werden. „Aber eine vertraglich von Beginn an festgelegte Kapitalzahlung, und das auch noch ohne Rentenoption, hat der Gesetzgeber niemals verbeitragen wollen. Das steht da nicht drin“, redet Heins Klartext. Und der 70-Jährige gab den Juristen eine Lektion Nachhilfeunterricht: „Für Schüler, die das Demonstrativ-Pronomen ‚solche‘ in der Grundschule nicht durchgenommen haben, trage ich den Satz des § 229 nun einmal vor, indem ich gleich das Rätselwort ‚solche‘ in aufgelöster Form einsetze …“.

    Einmalzahlung ist keine Rente

    Als (virtuellen) „Kronzeugen“ beruft er sich auf den prominenten Sozialrechtler und Präsidenten des Bundessozialgerichts, Prof. Rainer Schlegel. Der sei Mitautor des Personalbuchs, das Standardnachschlagewerk in den Personalabteilungen aller Unternehmen. Der inzwischen schon etwas in Rage gekommene Heins zitiert: „Rentenähnlichkeit liegt nicht vor – und damit auch keine betriebliche Altersversorgung im Sinne des § 229 SGB V (neue Fassung), wenn von vornherein keine wiederkehrende Leistung, sondern eine einmalige Kapitalzahlung vereinbart oder zugesagt war“. Und Heins verweist auf ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG Urteil 12 RK 10/94): „Der hinreichende Grund für Beitragsfreiheit von Kapitalleistungen, auch wenn es Leistungen der betrieblichen Altersversorgung sind, liegt darin, dass solche einmaligen Leistungen allgemein nicht dazu bestimmt sind, den Lebensunterhalt dauerhaft zu sichern“. Werde schon vor dem Versicherungsfall die Kapitalleistung als Versicherungsleistung vereinbart, so sei eher anzunehmen, dass dies im Hinblick auf einen aktuellen Bedarf an einem größeren Geldbetrag geschehe.

    Eine Definition des BSG, die für den verständigen Bürger gut nachvollziehbar sei, der Lebenswirklichkeit entsprechend. „Und sie wurde bis heute nicht durch eine andere Festlegung außer Kraft gesetzt“, stellt der Kläger fest und spricht die hohen Richter in den weinroten Roben direkt an: „Wenn Sie allerdings meinen, dass der Präsident dieses hohen Hauses in seinem Personalbuch falsche Dinge in die Welt setzt, dann holen Sie ihn doch bitte einfach als Zeugen herein. Aber Sie wissen es ganz genau, und ich weiß es: Er hat natürlich recht“. Wow, das war mutig. Einigen der zwei Dutzend Zuschauer läuft es eiskalt den Rücken runter.

    Sinnentstellende Gesetzesauslegung

    Heins beruft sich ferner auf die Gesellschaft für Deutsche Sprache und einen renommierten Sprachwissenschaftler. Die hatten den Wortlaut des § 229 SGB V in dem Kontext der Beratungen im Bundestag seziert und waren übereinstimmend zu der eindeutigen Aussage gekommen, dass mit dem Wort „solche“ in Satz fünf nur solche Kapitalauszahlungen gemeint seien, die eine Kapitalisierung von Betriebsrenten vor dem Eintritt in die Rente sind. Heins weiter: „Zu welchem Ergebnis beide Gutachten kommen, ist in unserer Revisionsschrift nachzulesen, nämlich, dass der Einschubsatz, „oder ist eine solche Leistung“ definitiv eine Abfindung, aber keine vertragliche festgezurrte Kapitalzahlung bezeichnet. Wer das nicht versteht, der hat im Deutschunterricht geschlafen! Will nun jemand allen Ernstes behaupten, dass die Gutachten Fake News oder Gefälligkeitsgutachten seien, und Sie die deutsche Sprache besser verstehen?“

    Heins zitiert die juristische Methodenlehre zur Auslegung von Gesetzestexten, weil er inzwischen auf ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags verwiesen hat, wonach das Bundessozialgericht „in ständiger Rechtsprechung jedoch seit jeher eine am Sinn und Zweck der krankenversicherungsrechtlichen Vorschriften orientierte eigenständige Auslegung des § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V vor (nehme), die nicht streng der Legaldefinition des § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG folgt.“ Das heiße auf gut Deutsch, so Heins, es folge nicht dem geschriebenen Wortlaut und entstelle mithin den Sinn – und ist damit voll auf Konfrontationskurs zu den Rot-Roben.

    Wer klüngelt mit wem?

    Wer steckt hinter dieser sinnentstellende Auslegung des § 229? Es war der Spitzenverband der Krankenkassen, der bereits zwei Monate vor Verabschiedung des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG) im November 2003 die neu entdeckte Beute zur Verteilung an seine Mitgliedskassen freigab: „Sie sind dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass die Neufassung sich auch auf originäre Kapitalleistungen bezieht“, zitiert Heins aus einem Protokoll. „Kennen Sie das?“ fragt er die Richter. „Ich habe Ausdrucke für Sie mitgebracht“, sagt er – und fragt vorsichtig, ob er an den Tisch der hohen Richter kommen darf. Die erlauben das jetzt, werfen wenige Sekunden einen Blick auf die Kopien, und legen sie zur Seite.

    Bankraub auch Versorgungsleistung?

    Heins ist jetzt auf der Zielgeraden. „Wenn diese Sinnentstellung unbewusst vorgenommen wurde, dann gehören diese Leute eindeutig zu den Verlierern der Pisa-Studie; wurde das jedoch bewusst falsch in die Welt gesetzt, dann frage ich Sie, ob hier nicht sogar eine Straftat vorliegt, wenn dieser Verband noch vor Inkrafttreten eines Gesetzes den Inhalt falsch an seine Mitglieder verbreitet“. Schlimm sei aber, dass der Senat des BSG sich noch schützend vor dieses selbst erfundene Recht auf Beitragserhebung stellt. „Wenn das sogenannte ,Beitragsrecht’ auf derart falschen Behauptungen beruht, dann können Sie auch einen Bankraub als betriebliche Versorgungsleistung definieren!“ Wumms, das saß!

    Auch Richter dürfen Fehler eingestehen

    Und jetzt macht er etwas, was sich in diesem Saal wohl noch niemand getraut hat: Er fordert das Gericht auf, Fehler einzugestehen und zu korrigieren. „Es ist überhaupt nicht verwerflich Fehler zu machen; auch Richter dürfen Fehler machen. Aber was ich von Ihnen, genau wie von Jedermann sonst erwarte ist, dass man so aufrichtig ist, die Fehler einzugestehen und dann bemüht ist, sie wieder gut zu machen“. Die Gesichter der hohen Richter laufen rot an. „Ich hoffe, Sie legen es mir nicht zum Nachteil aus, wenn ich nach nunmehr neun Jahren des schier unerträglichen geduldigen Hörens dieser frustrierenden Rechtsprechung mein Empfinden hier bildlich gesprochen so zusammenfasse: Insbesondere von den Krankenkassen und den Sozialgerichten als den institutionell daran Beteiligten wurde in über 16 Jahren bewusst oder unbewusst ein Ballon mit juristischen Scheinargumenten, substanzlosen Wortschöpfungen und Unwahrheiten aufgeblasen, um vom ursprünglichen gesetzlichen Sinngehalt des § 229 SGB V meilenweit abzulenken“, so Heins. Darum gelte es heute und hier, diesen „Ballon“ mit einem lauten Knall – sprich mit einem rechtsstaatlichen Urteil des BSG – ein für alle Mal zum Platzen zu bringen.

    Faire Chancen vor Gericht?

    Das Ergebnis überrascht nicht: Das Bundessozialgericht zementiert, was von Millionen Betroffenen als Unrecht empfunden wird. Der Traum vieler Menschen, in diesem Rechtsstaat eine faire Chance vor Gericht zu bekommen, ist damit geplatzt. Auf Heins‘ Argumente ist Vorsitzender Richter Heinz nicht einmal ansatzweise eingegangen. Das höchste Sozialgericht habe ein Wortlautverständnis, das an den Wortlaut des Gesetzgebers gebunden sei, sagte der Vorsitzende der Kammer in der kurzen Urteilsbegründung. War das eine Anspielung auf die Sprachgutachten oder wollte er Heins nur verklausuliert mitteilen, dass er den Nachhilfeunterricht in punkto Sprache nicht nötig habe?

    Heins will nach neun Jahren Kampf gegen das Unrecht noch nicht aufgeben und prüft einen Gang vor das Bundesverfassungsgericht. Ob er die Kraft dazu noch aufbringt? Der Verband der Direktversicherungsgeschädigten wünscht es ihm. Denn, wie fasste stellvertretender Bundesvorsitzender Reiner Korth seine Empfindungen in einem ersten Statement zusammen: „Ich habe große Zweifel, ob die Gewaltenteilung in Deutschland funktioniert, wenn Legislative und Jurisdiktion gegenseitig ihre Begründungen übernehmen!“.

    P.S: Auch das soll nicht verschwiegen werden: Herbert Heins war an einer Stelle auch erfolgreich – ein klitzekleines Stück zumindest. Weil seine Techniker Krankenkasse in einem Bescheid einen Fehler gemacht hatte, muss sie ihm 48 Cent zurückzahlen. Der Rechtsvertreter der Krankenkasse nickte großzügig, als der Vorsitzende Richter dies anregte. Dieser Akt hatte, so die Wahrnehmung der Zuschauer, schon eine böse und zynische Symbolik.

    Bild: Reiner Wellmann

  • Der Staat darf ungestraft Bürger enteignen

    Der Staat darf ungestraft Bürger enteignen

    Wenn der Staat klamm ist, darf er seine Bürger enteignen, wie bei Direktversicherungen. Ein Rentner hat dagegen geklagt, muss aber weiter Sozialbeiträge für seine Direktversicherung zahlen, obwohl bei Abschluss davon keine Rede war. Der Staat hatte den Vollbeitrag 2003 rückwirkend eingeführt.

    Herbert Heins ist in Kassel vor dem Bundessozialgericht (BSG) mit seiner Klage gegen den Vollbeitrag auf seine Direktversicherung gescheitert. Das heißt, er muss auch weiterhin den doppelten Beitrag an die Kranken- und Pflegekasse zahlen, obwohl es bei Vertragsabschluss seiner Direktversicherung  keine Beitragspflicht gab. Das hat der Staat, sprich die rot-grüne Regierung unter dem SPD-Kanzler Gerhard Schröder – mit aktiver Beihilfe von CDU/CSU – damals 2003 rückwirkend per Gesetz eingeführt.

    Der 70Jährige ist durch alle Instanzen gegangen und hat nun auch vor dem BSG verloren (Az.: B 12 KR 1/19 R). Sein Argument, die Direktversicherung sei keine Rente, ließen die Richter nicht gelten. Der rebellische Rentner legte sogar ein Sprachgutachten vor, das argumentierte, eine Einmalzahlung aus „Direktversicherung“ sei keine „Versorgung“. Aber auch das ließen die Richter nicht gelten.

    Enteignen gesetzlich abgesegnet

    Für die Richter sei es irrelevant, ob der Arbeitgeber eine Versorgungszusage gegeben habe oder nicht. Es sei auch irrelevant, ob das Geld monatlich oder einmalig fließe. Darauf komme es nicht an, wie die „ZEIT“ das BSG zitiert. „Die Versicherung sei eine betriebliche Direktversicherung gewesen; eine zusätzliche ‚Versorgungszusage‘ durch den Arbeitgeber sei daher nicht erforderlich gewesen; maßgeblich sei, dass die Beiträge ‚ganz oder teilweise aus dem Arbeitsentgelt geleistet wurden‘“. Generell sei, zitiert die „ZEIT“ den Richter, davon auszugehen, dass eine Lebensversicherung (über den Betrieb abgeschlossen), die ab dem 60. Geburtstag ausbezahlt wird, der Altersvorsorge diene.

    Vorsicht vor Vertragsabschluss!

    Was lernen wir daraus: Vorsicht vor Vertragsabschluss! Was ein Altersvorsorger heute an Sozialversicherung und Steuern spart, muss er dann in der Renten berappen. Der Staat schenkt ihm nichts. Wer eine Direktversicherung abschließt, spart zwar heute, muss aber im Alter als gesetzlich Krankenversicherter, wenn er auf das Geld angewiesen ist, den volle Krankenkassenbeitrag plus Zusatz- und Pflegebeitrag zahlen. Das sind immerhin zurzeit noch annähernd 20 Prozent, könnten aber in zehn, 20 oder gar 30 Jahren locker 25 Prozent und mehr sein. Der vom DVG erkämpfte Betriebsrentenfreibetrag von zurzeit 159,25 Euro ist nur eine kleine Erleichterung und gilt auch nicht für den Pflegebeitrag, der sich mit großer Wahrscheinlichkeit von heute 3,05 Prozent (3,3 für Kinderlose) in den kommenden Jahren verdoppeln wird.

    BSG
    Zuschauer in der Verhandlungspause beim BSG                                       Bild: Reiner Korth

     

    Nach neun Jahren juristischer Schlacht musste sich Heins dem „Hamburger Abendblatt“ zufolge von Richter Andreas Heinz, dem Vorsitzenden des 12. Senat des Bundessozialgerichtes, anhören, es komme nicht darauf an, ob er schon eine Betriebsrente habe, Heins‘ Direktversicherung sei eine „der Rente vergleichbare Einnahme“, die der Alterssicherung diene. Dabei sei es gleich, was Heins mit seinem Arbeitgeber im Jahr 1988 über den Zweck der Versicherung vereinbart habe. Das höchste deutsche Sozialgericht habe, zitiert das „Hamburger Abendblatt“ Richter Heinz, ein Wortlautverständnis, das an den Wortlaut des Gesetzgebers gebunden sei. Damit sei die Beitragsfestsetzung gesetzlich zulässig gewesen nach den §§ 226, 229, 237 SGB V, so der Richter. An die Grundsatzentscheidung des Gesetzgebers sei der Senat des BSG gebunden – und das heiße, eine Einmalzahlung sei dem Rentenbezug gleichzusetzen.

    Staat begeht Vertrauensbruch

    Die Techniker Krankenkasse (TK) – und gegen sie richtete sich Heins‘ Widerspruch – schreibt ihren Mitgliedern immer wieder, die gegen die Verbeitragung ihrer Direktversicherung widersprechen, „dass Regelungen mit Rückwirkung grundsätzlich verfassungsrechtlich zulässig sind und dem rechtsstaatlichen Vertrauensschutzprinzip entsprechen, wenn das schutzwürdige Bestandsinteresse des Einzelnen die gesetzlich verfolgten Gemeinwohlinteressen bei der gebotenen Interessenabwägung nicht überwiegt“.

    Das heißt im Umkehrschluss: Der Staat, in dem Fall der Gesetzgeber, darf per Sozialgesetz alles, auch rückwirkend enteignen – und er wird von den Gerichten darin bestätigt.

    Herbert Heins im Sitzungssaal des BSG                                                                   Bild: Reiner Wellmann

     

    Das „Hamburger Abendblatt“ schreibt ganz richtig: „Das Urteil hat weitreichende Folgen“. Durch das Billigen dieser Praxis hat das oberste Sozialgericht der Abzocke durch Staat und Krankenkassen endgültig grünes Licht gegeben. Niemand darf mehr darauf vertrauen, dass sein Angespartes vor dem Staat sicher ist, weil der auch rückwirkend in Verträge eingreift und den Bestandsschutz aushebelt. Damit entfällt auch das letzte Argument für eine Direktversicherung. Das muss allen Jungen eine Lehre sein, die immer noch auf Direktversicherungen setzen. Staatliche Förderung betrieblicher Altersvorsorge hat damit ihren Sinn verloren, wenn daraus ein Minus-Geschäft wird. Es ist nur zu hoffen, dass das möglichst viele Junge begreifen und ihre betriebliche Altersvorsorge stilllegen und besser selbst privat vorsorgen.

    Was für Heins und viele andere mit einer Direktversicherung besonders schlimm ist – sie haben die Beiträge für ihre Direktversicherung oft aus ihrem Nettoeinkommen bezahlt haben und somit aus Einkünften, für die bereits die Sozialbeiträge abgeführt worden sind. Wenn sie dann die Summen entweder auf einen Schlag oder als monatliche Summe ausbezahlt bekommen, fallen aber erneut Beiträge für die Sozialversicherungen an. Die Betroffenen fühlen sich daher zweimal zur Kasse gebeten. Aber das sei unerheblich, urteilt der Richter des BSG.

    “Was ergibt das für einen Sinn, wenn der Gesetzgeber in der Einzahlungsphase das Sparen fördert durch reduzierte Abgabensätze (Pauschalbesteuerung), um  hinterher dem Sparer mehr abzunehmen als er als Förderleistung erhalten hat; das kann der Gesetzgeber nicht gewollt haben”, so Heins’ Anwalt Prof. Plagemann bei seinem Auftritt vor dem BSG am Mittwoch.

    Bilder: Reiner Korth/Reiner Wellmann/ Manfred Grund auf Pixabay

    Mehr zum Thema:

    https://dvg-ev.org/2020/06/direktversicherung-ist-geldvernichtung/

  • Schluss mit dem Melken von Betriebsrentnern

    Schluss mit dem Melken von Betriebsrentnern

    Für alles und jedes ist jetzt Geld da, dafür werden Betriebsrentner gemolken. Deswegen fordert der DVG in einer Petition „Keine Kranken-  und Pflegeversicherungsbeiträge auf Direktversicherungen“. Schluss mit dem Melken! Macht mit, bald sind die 15.000 voll.

    Der DVG fordert in einer Petition, das bAV-Rentnerinnen und -Rentner, insbesondere bAV-Direktversicherte, nicht länger doppelte Beiträge an die Krankenkassen zahlen müssen. Deswegen plädiert Erwin Tischler vom Verein der Direktversicherungsgeschädigten (DVG): „Keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf Direktversicherungen“ in seiner Petition.  Deswegen appelliert er: “Es gibt 6.3 Millionen Direktversicherungsgeschädigte! Warum sind nur 15.000 dieser Petition beigetreten? Das kann sich keiner der Aktiven im DVG e.V. erklären! Kämpfen wir doch dafür, dass die Abzocke der Politik auf unsere arbeitnehmerfinanzierten Lebensversicherungen mit Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen aufhört!” Jetzt, in der Corona-Krise, sei für alles Geld da! Bereits 218 Milliarden Neuverschuldung seien vom Bund aufgenommen, dazu kommen noch die Maßnahmen der Länder. “Nur für uns, so haben uns die Politiker die letzten 15 Jahre erklärt, ist kein Geld da …”

    Schluss mit Melken

    Wer sein Geld privat statt über den Betrieb an eine normale Lebensversicherung  überwiesen und es nicht aus seinem Gehalt durch den Arbeitgeber an die Lebensversicherungsgesellschaft abführen hätte lassen, wäre deutlich besser dran. Denn, die Versicherungssumme wäre bei Auszahlung kranken- und pflegeversicherungsfrei gewesen. Wer also damaligen Rentenpolitikern  gefolgt ist und die staatliche geförderte Direktversicherung aus Gehaltsumwandlung abgeschlossen hat, wurde und wird von den späteren Bundesregierungen seit 2004 dafür bestraft.

    “Das seit 1. Januar 2020 gültige Betriebsrentenfreibetragsgesetz ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein; für die Betroffenen geradezu lächerlich, was unsere hochbezahlten Volksvertreter für das gemeine Volk beschlossen haben: Ab Januar 2020 gibt es einen monatlichen Freibetrag von 159,25 Euro für Betriebsrenten und Direktversicherungen, allerdings nicht für die Pflegeversicherung, sondern nur für die Krankenversicherung“, schlüsselt Tischler auf. Der Betriebsrentner und Direktversicherungsgeschädigte spare 25,63 Euro, von den 150 oder mehr Euro, die er seit Auszahlung seiner Kapital-Lebensversicherungssumme monatlich an die Gesetzlichen Krankenkassen abführen muss.

    Für alles ist Geld da

    Das sei ein Witz, so Tischler. Aber, um die Folgen der Corona-Krise abzuwenden, sei plötzlich „für alles und jeden genug Geld da“. Vorher hat es geheißen, das wäre zu teuer und nicht finanzierbar. „Wir bewegen uns in Größenordnungen von 1,4 Billionen Euro, das sind 1400 Milliarden, die die Bundesregierung als Rettungsschirm aufgespannt hat“, rechnet er vor. „Die Direktversicherungsgeschädigten wären schon mit einer Wiedergutmachung oder  Rückzahlung der ungerechten Beiträge auf ihre private Altersversorgung in Höhe von acht bis zehn Milliarden zufrieden gewesen“.

    Zehn Millionen Direktversicherte oder bAV-Rentnerinnen & Rentner, werden seit 16 Jahren durch das Gesundheitssodernisierungsgesetz (GMG) geschädigt. Wegen dieses Unrechtsgesetzes zahlen sie doppelt Krankenkassen- und Pflegeversicherungs-Beiträge für die Renten aus ihrer Altersvorsorge insbesondere bei den Direktversicherungen, deren Auszahlungen an die Rentner bis 2004 vollkommen Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeitragsfrei waren.

    Noch sind es „nur“ zehn Millionen Rentner, aber jedes Jahr werden es mehr. Viele ahnen noch nichts von dieser Belastung ihrer Renten und begreifen es erst, wenn sie selbst in Rente gehen. Am Ende wird es die große Mehrheit aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer treffen, wenn sie als Rentner ihre Auszahlungen erhalten!

    Darum unterschreiben Sie bitte die Petition!

    Hier geht’s zur Petition

    Bild von Wolfgang Ehrecke auf Pixabay

  • Altersvorsorger tragen teures Gesundheitswesen

    Altersvorsorger tragen teures Gesundheitswesen

    Dank des ungenierten Griffs ins Portemonnaie von Direktversicherten können die Gesundheitsausgaben regelmäßigen steigen und liegen mittlerweile bei mehr als 407 Milliarden Euro jährlich. Sie zahlen für das teure Gesundheitswesen.

    Die Gesundheitsausgaben haben sich binnen 20 Jahren dem Statistischen Bundesamt zufolge auf 407 Milliarden Euro nahezu verdoppelt. Diese „hohe Ausgabendynamik“ wird sich fortsetzen, worauf die Zahlen des dritten Quartals 2019 schließen lassen. Es fällt auf, dass die Gesundheitsausgaben in den Jahren 2003, 2004 und 2005 für kurze Zeit stagnierten – das war just die Zeit, als das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) eingeführt wurde, was zur Folge hatte, dass alle mit einer Direktversicherung sowie Betriebsrentner Vollbeiträge für Krankenversicherung zahlen müssen. Dieses Gesetz, spült den Krankenversicherungen seitdem pro Jahr Milliarden in die Kassen – Geld, dass allen fehlt, die eigenverantwortlich fürs Alter vorsorgen. Seitdem können die Krankenkasse aus dem Vollen schöpfen,  da jedes Jahr viele neu dazu kommen, deren Direktversicherung ausgezahlt wird – egal ob als monatlich Rente oder als einmalige Kapitalauszahlung.

    Zu teures Gesundheitswesen

    Es dürfte jedem klar sein, dass die Krankenkassen, aber auch die anderen Akteure im Gesundheitswesen, dank des wachsenden Geldzuflusses keine großen Anstrengungen unternehmen, effizienter mit dem Geld der Versicherten zu wirtschaften. Wenn das Geld nicht reicht, werden die Beiträge erhöht oder die Leistungen gekürzt.

    gesundheitsausgaben
    Entwicklung der Gesundheitsausgaben              Quelle: querschuesse.de

    Von den 407 Milliarden Euro an Ausgaben für 2019 entfallen annähernd 60 Prozent auf die gesetzlichen Krankenkassen. Trotz immenser Steigerungen in den vergangenen Jahren müssen die Versicherten immer mehr selbst bezahlen. Das gilt für Medikamente, aber auch für einige Laboruntersuchungen. Jeder kann ein Lied davon singen. Wer als gesetzlich Versicherter nach einem Termin beim Facharzt fragt, muss sich auf wochenlanges Warten einstellen. Bestimmte Arzneimittel sind nicht mehr verfügbar, obwohl Patienten dringend darauf angewiesen sind. Erstklassige Versorgung sieht anders aus.

    Deutschland gehört, was die Gesundheitsausgaben betrifft, zu den Spitzenreitern. Wir liegen der OECD zufolge gleich hinter Norwegen, der Schweiz und den USA auf Platz vier der teuersten Gesundheitssysteme. 2018 gaben die Deutschen pro Kopf 5986 Dollar (5333 Euro) aus.

    Deutschland bei den Spitzenreitern

    USA 10 586.08
    Schweiz 7 316.60
    Norwegen 6 186.92
    Deutschland 5 986.43

    Quelle: OECD

    Bei der Zahl der Betten gehört Deutschland in Europa zur einsamen Spitze: Für 1000 Einwohner gibt es acht Betten, selbst in der Schweiz sind es nur 4,5. In punkto Krankenhausaufenthalt ist Deutschland mit 25 478 pro 100 000 Einwohner sogar weltweite Spitze.

    Verwaltung kostet 16,8 Milliarden Euro

    Pharmaindustrie, Ärzte, Apotheker und Krankenkassenverbände antichambrieren bei der Politik, dass alles so bleibt, wie es ist. Die Rechnung zahlen Versicherte, Altersvorsorger und Patienten. Viel Geld bleibt in der überbordenden Verwaltung des Systems hängen, wie Steffen Bogs von querschuesse.de analysiert hat. Allein die Verwaltung habe 2016 zuletzt 16,8 Milliarden Euro gefressen. Das System sei gekennzeichnet durch Ineffizienz, hohe Kartellpreise bei Arzneimitteln und vieles mehr.

    Das ist auch kein Wunder, denn Deutschland leistet sich ein Zwei-Klassen-System mit gesetzlichen und privaten Krankenkassen, mehr als hundert verschiedene gesetzliche Krankenkassen, ein mehrstufiges Verwaltungssystem mit Gesundheitsfonds und kassenärztlichen Vereinigungen.

    390 000 Euro für Barmer-Chef

    Jeder der laut Kassenspitzenverband (GKV) zufolge 105 gesetzlichen Krankenkassen braucht einen Vorstand und einen Verwaltungsapparat. Das kostet Geld, Geld das wiederum Versicherte, zu denen Millionen von Altersvorsorgern gehören, zahlen müssen. Die Kassenvorstände verdienen dabei ordentlich, wie die Auswertung des Portals „krankenkassen.de“ belegt. So bezieht allein der Vorstandsvorsitzende der Barmer eine Gesamtvergütung pro Jahr von 390 000 Euro, der Chef der TK kommt auf annähernd 348 000 Euro und bei der DAK sind es rund 310 000 Euro. Wie wirkt sich das auf die Verwaltungskosten der Krankenkassen aus? Die Barmer liegt mit 148,05 Euro pro Versicherten im Mittelfeld, die TK ist deutlich effizienter mit nur 117,08 Euro pro Versicherten, so weit zumindest die Zahlen von 2018.

    Effizienz – oder mangelnde Effizienz – wirkt sich auf die Beitragssätze aus. So liegt der Beitragssatz der TK bei 15,3 Prozent, der Barmer bei 15,7 Prozent. Die günstigste Krankenkasse verlangt hingegen nur 14,99 Prozent, dabei geht es um die HKK – kein Wunder, liegen doch deren Verwaltungskosten etwa 20 Prozent unter dem Branchendurchschnitt. Es geht also. Da aber bislang das Thema Effizienz im Gesundheitswesen allgemein und bei den gesetzlichen Krankenkassen speziell eingefordert hat, machen die Kassen munter weiter so – auf Kosten der Versicherten.

    Dabei würde ein Effizienzsteigerung einiges bringen, schließlich sind 95 Prozent gesetzlich vorgeschriebene Leistungen der Krankenkassen. Ja, richtig gelesen, lediglich fünf Prozent sind Zusatzleistungen der Krankenkassen. „Leistungen, die die medizinische Grundversorgung betreffen, sind deshalb bei allen Anbietern gleich“, schreibt Stiftung Warentest in seiner Booklet „Finanzen verstehen“. Wozu brauchen wir dann 105 verschiedenen gesetzliche Krankenkassen mit 105 Vorstandsvorsitzenden und 105 Verwaltungsapparaten?

  • Abgeordneten auf die Finger schauen

    Abgeordneten auf die Finger schauen

    Ohne „abgeordnetenwatch“ wären sicher viele verschwiegenen Nebeneinkünfte unentdeckt geblieben. Der Verein schaut Abgeordneten auf die Finger und ist gleichzeitig Plattform für mehr Transparenz im Parlament. Es wäre wünschenswert, wenn DVG-Mitglieder die Plattform intensiv nutzen – und sie mit einer Spenden bedenken.

    „‘abgeordnetenwatch.de‘ ist der direkte Draht von Bürger:innen zu den Abgeordneten und Kandidierenden“, beschreibt der Verein seine Aufgabe. Bürger fragen – und Politiker antworten, so der Kern des Portals. Der öffentliche Dialog schaffe Transparenz und sorge für eine Verbindlichkeit in den Aussagen der Politiker. 

    Abgeordneten auf die Finger schauen

    Dank „abgeordentenwatch“ sind beispielsweise auch die Nebeneinkünfte von Bundesabgeordneten Max Straubinger (CSU) transparenter geworden. Straubinger musste erst offiziell gerügt werden, um seiner Auskunftspflicht nachzukommen. Der CSU-Mann ist beileibe nicht der einzige, der sich mehrmals bitten ließ, seiner Auskunftspflicht gerecht zu werden. „Die Zahl der groben Verstöße durch Abgeordnete hat in den vergangen Jahren stark zugenommen“, so der Verein.

    Es liegt also an uns mündigen Bürger, wozu sich die DVG-Mitglieder zählen, den Abgeordneten auf die Finger zu schauen. Auf der Plattform kann jeder gezielt Fragen an die Abgeordneten im Bundestag zu richten. Und das sollten wir auch tun, appelliert DVG-Mitglied Arje Korn. Nutzen wir die Plattform, um Antworten auf unsere Fragen zu bekommen. 

    Da „abgeordnetenwatch“ eine gemeinnützige Organisation ist, ist der Verein auf Spenden angewiesen. Der DVG e.V. wird als Verein zwar nicht spenden, aber jedes DVG-Mitglied kann „abgeordnetenwatch“ unterstützen – wofür sich der Vorstand ausspricht. 

  • Rentenkasse blecht 38 Mrd. für Gemeinwohl

    Rentenkasse blecht 38 Mrd. für Gemeinwohl

    Der Staat ist nicht zimperlich beim Griff in die Rentenkasse. 2019 blechte die Rentenkasse annähernd 38 Milliarden für Aufgaben, für die der Staat zuständig wäre.

    Der Staat klopft sich immer selbst auf die Schulter für die Zuschüsse, die er der Rentenkasse überweist, vergisst aber dabei zu erwähnen, dass dieses Geld ein Ausgleich für versicherungsfremde Leistungen ist, sprich Leistungen, die er eigentlich selbst übernehmen müsste. Er überweist der Deutschen Rentenversicherung aber immer weniger, als er ihr an versicherungsfremden Leistungen aufbürdet. So werden die gesetzlichen Rentner systematisch enteignet.

    Staat plündert Rentenkasse

    Die Aktion Demokratische Gemeinschaft (ADG) rechnet jedes Jahr aus, wie hoch das Defizit zu Lasten der gesetzlichen Rentenversicherung ist. Im vergangenen Jahr waren es 37,3 Milliarden Euro. Ohne diese versicherungsfremden Leistungen könnte die Rente laut ADG um 13,6 Prozent höher sein. Weil der Staat die Rentenkasse so viel zahlen lässt, ist auch die Nettoersatzquote und das Rentenniveau in Deutschland auch so niedrig. Das hängt alles mit diesem Griff des Staats in die Rentenkasse zusammen.

    Die Kalkulation der ADG:

    adg
    Quelle: ADG

     

    Leider war 2019 kein Ausreißer. Die Belastung der Rentenkasse mit versicherungsfremden Leistungen hat System bei der Bundesregierung – und es wird von Jahr zu Jahr mehr. Mit der Grundrente kommt bereits der nächste Posten versicherungsfremden Leistungen. Es wäre blauäugig zu hoffen, dass der Staat alle durch die Grundrente anfallenden Kosten ausgleichen würde.

    Altersvorsorger sind die Dummen

    Seit 1957 hat der Staat und seine Beamten den Rentenversicherten immer mehr versicherungsfremde Leistungen abverlangt, ohne sich um einen entsprechenden Ausgleich zu kümmern. Die Bundeszuschüsse reichten und reichen bei weitem nicht aus, um diese versicherungsfremden Leistungen zu finanzieren. Der Fehlbetrag ist der Aktion Demokratische Gemeinschaft (ADG) auf mittlerweile sage-und-schreibe 811,9 Milliarden Euro gewachsen, wie Otto W. Teufel penibel errechnet hat, weswegen die Tabelle auch nach ihm Teufel-Tabelle heißt.

    Damit nicht genug, wer eigenverantwortlich die Lücke ausgleicht, wird zusätzlich bestraft: Direktversicherten zahlen in der Rente nicht nur Krankenkassenbeiträge für ihre gesetzliche Rente, sondern auch noch Vollbeiträge für ihre Direktversicherung, sprich den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil.

  • Viele Deutsche vom Wirtschaftsboom abgehängt

    Viele Deutsche vom Wirtschaftsboom abgehängt

    Geht es der Wirtschaft gut, geht es allen gut – von wegen. Viele Rentner und Beschäftigte haben wenig vom Exportboom. Mit den Realrenten ging es seit 2003 so richtig bergab – und die Talfahrt ist noch nicht beendet.

    2003 und die rot-grüne Regierung unter Schröder war eine Zeitenwende. Der SPD-Kanzler Gerhard Schröder schaffte es, die Altersvorsorge von Millionen Deutschen nachhaltig zu drücken. Das betrifft die gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge. Die Rentner wurden immer weiter von der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung abgekoppelt – ablesbar an den Zahlen.

    viele vom Boom abgehängt

    Reiner Heyse von „Seniorenaufstand“ hat einfach mal die Kurven des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts, die Lohnentwicklung nach Abzug der Preissteigerungen und die Rentensteigerungen nach Abzug der Inflation verglichen. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) spiegelt die wirtschaftliche Entwicklung eines Landes wider. Es sei in 27 Jahren grob gesagt um 50 Prozent gestiegen. Die realen Löhne stiegen von 1990 bis 2017 lediglich um 7,5 Prozent, wobei sie einige Jahre sogar rückläufig waren. Erst 2014 verdienten die Beschäftigten in Deutschland real wieder so viel wie 1991.

    realrente
    Seit 2003 ist deutlich die gewollte Entkopplung von der Lohnentwicklung zu erkennen    Quelle: seniorenaufstand

     

    Die Schröder-Regierung hat 2003 dafür gesorgt, dass sich die realen Renten von der Lohnentwicklung entkoppeln mit der Folge, das die realen Renten immer weiter abgehängt werden. 2017 habe die Spreizung der Rente zu den Löhnen schon 12,5 betragen. Also von wegen „Ausbeutung der Jungen durch die Alten“. Die Rentner werden schon seit Jahren zur Ader gelassen. Die heutigen Realrenten liegen deutlich unter denen von 1990.

    Reallöhne
    Die Wirtschaft hat von 1992 bis heute um  40,6 Prozent zulegt, die Reallöhne nur um acht Prozent           Quelle: querschuesse.de

    Corona und die Folgen

    Die Folgen der Coronakrise werfen ihre Schatten bereits voraus: Der Einbruch des BIP schlägt dem Finanzportal „querschuesse.de“ erst im zweiten Quartal 2020 durch. Bereits heute ist klar, dass es 2021 für Rentner wieder eine Nullrunde geben wird. Die Rentner dürften dann noch weiter zurückfallen.

    Damit nicht genug, wer versuchte, diese Lücke durch Eigenvorsorge zu schließen, wurde von der Schröder-Regierung und später von der Merkel-Regierung gerupft. Die rot-grüne Regierung führte – mit Hilfe von Horst Seehofer (CSU) – die Doppelverbeitragung von Direktversicherungen und Betriebsrenten ein, so dass Altersvorsorger wieder die Angeschmierten sind. Seit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG), dass von Rot-Grün-Schwarz erlassen wurde, zahlen Direktversicherte und Betriebsrentner annähernd 20 Prozent an die Krankenkasse.

  • Lohnen sich Lebensversicherungen noch?

    Lohnen sich Lebensversicherungen noch?

    Überschussbeteiligungen gehören der Vergangenheit an. Der Garantiezins wird auf 0,5 Prozent sinken. Damit hat die Lebensversicherung langfristig ihre Berechtigung als Altersvorsorge verloren. Lohnen sich Lebensversicherungen überhaupt noch?

    Unbewusst haben wir’s ja alle gewusst, dass Lebensversicherungen nicht für die Altersvorsorge taugen. Der Bund der Versicherten (BdV) hat es auf den Punkt gebracht: Viele, wenn nicht sogar die meisten kündigen ihre Versicherung – mit Recht, denn die Nachteile überwiegen. Leider wird es nicht besser, sondern schlimmer.

    Lohnen Versicherungen noch?

    Schon seit Dezember liegt dem Bundesfinanzminister laut „Handelsblatt“ ein Vorschlag der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) vor, der eine Senkung des Garantiezinses für Lebensversicherungen ab Januar 2021 auf die Marke von 0,5 Prozent vorsieht. Wobei, was heißt schon Garantiezins? Die „Saarbrücker Zeitung“ hat den sogenannten Garantiezins oder Höchstrechnungszins einmal hinterfragt. Es könne dem Versicherten sogar trotz Garantiezins passieren, dass der am Ende weniger Geld bekommt, als er eingezahlt habe. Anders als viele Kunden glauben, werde nur der Sparanteil verzinst, nicht der gesamte Beitrag. „Denn vom Beitrag zieht der Versicherer noch Kosten ab für den Abschluss und die Verwaltung des Vertrages“, zitiert die Zeitung Theodor Pischke, Redakteur bei der Zeitschrift Finanztest. Was dann übrig bleibe, sei der Sparanteil. Das Ärgerliche an Versicherungen, wie hoch der Anteil solcher Kosten im Beitrag sei, werde oft nicht transparent gemacht.

    Und jetzt soll dieser Garantiezins noch weiter gesenkt werden – von zurzeit 0,9 auf 0,5 Prozent. Die DAV (Aktuare sind Versicherungsmathematiker) schlug das schon im Dezember 2019 vor. Ihr Vorschlag liegt bei Bundesfinanzminister Olaf Scholz. Der wird auf Dauer nicht umhin können, als diesem Vorschlag anzunehmen. Noch ziert sich Scholz, denn eine Absenkung wäre der Hammer. Er würde den Versicherern ein wichtiges Verkaufsargument für ihr Produkt Kapitallebensversicherung nehmen. Aber es wird über kurz oder lang so kommen. Das Verbraucherportal „Finanztip“ will nicht ausschließen, dass der Garantiezins dass „der Gesetzgeber den Garantiezins ganz abschafft“.

    Lars Heermann, Bereichsleiter Analyse bei der Kölner Ratingagentur Assekurata, glaubt dem „Handelsblatt“ zufolge „nicht, dass der Zins schon zum Anfang nächsten Jahres gesenkt wird”. Aber die Fakten sprechen für eine Absenkung, denn der Leitzins ist schon seit Jahren bei null und die sogenannte Einlagefazilität, sprich der Zins, den die Banken für Einlagen bei der Europäischen Zentralbank (EZB) zahlen, liegt sogar bei minus 0,5 Prozent. Die Umlaufrendite (gewichtete durchschnittliche Rendite ausgewählter öffentlicher Anleihen) ist schon seit Jahren negativ und liegt zurzeit bei -0,47 Prozent (Stand: 26. Juni 2020). Daran wird sich in den kommenden Jahren nichts ändern, das heißt, eine Absenkung des Garantiezinses ist zwingend.

    Garantiezins bald bei null?

    Wenn aber Garantiezins und Überschussbeteiligung wegfällt, wie sinnvoll ist dann noch eine Lebensversicherung? Diese Entwicklung wird Millionen von Betriebsrentner betreffen, die glaubten, ihre gesetzliche Rente aufbessern zu können, um die Versorgungslücke zu schließen. Die wenigsten können ausrechnen, was wirklich bei der Betriebsrente im Alter herauskommt. Das „Handelsblatt“ sieht in einer möglichen Absenkung „eine Entscheidung mit Sprengkraft“. Die Entscheidung würde sich auf Direktversicherungen auswirken, auf Riester-Renten und andere private Altersvorsorgeprodukte. Auch das Versprechen der Versicherer, dass auf jeden Fall  Beitragseinzahlungen erhalten bleiben, ist damit nicht mehr zu halten. Denn, „die Lebensversicherer lassen sich nämlich üblicherweise ihre Vertriebs- und Verwaltungskosten, vor allem Provisionen für Makler oder Vertreter, von den eingezahlten Kundengeldern bezahlen“, so das „Handelsblatt“. Rechne der Versicherer jedoch nur noch mit einer Mindestverzinsung von 0,5 Prozent, lasse sich aus diesen Erträgen nur schwerlich noch eine Beitragsgarantie nach Abzug der Kosten sicherstellen. Damit aber wird das Geschäft der Versicherer insgesamt in Frage gestellt – mit weitreichenden Folgen für die betriebliche Altersvorsorge, die dadurch ad absurdum geführt wird.

    Run-off macht die Runde

    Weil es Versicherern immer schwerer fällt, die versprochenen Garantiezinsen zu zahlen, haben sich einige entschieden, darunter die Generali, sich dem Geschäft zu verabschieden und sie in sogenannten Run-off auszulagern und in fremde Hände zu geben. Aus dem Dutzend werden sicher noch mehr werden.

    Das Geschäft mit Riester-Renten haben erste Versicherer ebenfalls bereits aufgegeben, weil es sich für sie nicht mehr lohnt. Deutschlands viertgrößter Lebensversicherer Debeka beispielsweise legt Riester auf Eis. Was Wunder, dass der Absatz von Riester-Versicherungen stagniert – und viele zahlen in ihre bestehenden Riester-Verträge nichts mehr ein.

    Die Versicherer können, wenn sie ehrlich wären, keine Garantie mehr abgeben. Nicht von ungefähr „machen Versicherungen mit alternativen Garantiekonzepten laut Branchenverband GDV beim Neugeschäft bereits 60 Prozent aus – bei der Allianz sind es sogar 90 Prozent“, schreibt das „Handelsblatt“. Denn um eine klassische Garantie abzusichern, müsse der Versicherer das Geld sehr konservativ anlegen. Das gehe jedoch im Niedrigzinsumfeld zulasten der Rendite. Sie geht gegen null. Nur, damit erübrigt sich eine Lebensversicherung.

  • Nullrunde für West-Rentner 2021

    Nullrunde für West-Rentner 2021

    Wie schon in den Jahren 2004 bis 2006 und 2010 wird es aller Voraussicht nach auch 2021 wieder eine Nullrunde für Rentner geben, zumindest im Westen. Rentner im Osten dürfen mit einer minimalen Erhöhung rechnen.

    Die Rentenerhöhung im Juli 2020 (Ost 4,2, West 3,45 Prozent) wird die letzte sein für längere Zeit. 2020 schrumpft die Wirtschaft wegen der Coronavirus-Pandemie. Viele Unternehmen haben Kurzarbeit beantragt, andere sind bereits insolvent und müssen ihre Beschäftigte betriebsbedingt kündigen. Damit reduziert sich auch die Lohnsumme. Das wirkt sich dann 2021 auf die Rente aus. Rentner erwarten magere Zeiten.

    Nullrunde ab 2021

    Alexander Gunkel, Vorsitzender des Bundesvorstands der Deutschen Rentenversicherung, rechnet im kommenden Jahr mit einer Nullrunde – die erste seit elf Jahren. Im Osten bekommen die Rentner jedoch wegen der „sogenannten Angleichungstreppe“ einen Erhöhung um 0,7 Prozent. Das wäre dann die erste Nullrunde seit elf Jahren. Anders als vor elf Jahren allerdings, werden die Rentner im Osten Deutschlands zumindest eine minimale Erhöhung bekommen.

    Damit nicht genug, die Pandemie-Folgen werden auch die Beschäftigten spüren. Gunkel bereitet sie schon einmal auf eine Erhöhung der Beiträge vor – wenn nicht 2021, so doch in den Folgejahren. Der Rentenversicherung zufolge dürfte der Beitragssatz bis 2025 wahrscheinlich 20 Prozent erreichen. Nach 2025 wird es dann kein Halten mehr geben – und der Beitragssatz zur Rentenversicherung könnte dann schnell auf 22 oder sogar 25 Prozent steigen.

    nettolohnersatzquote
    Nettolohnersatzquote – sie zeigt, wie viel jemand an Rente bekommt, wenn er bis zum gesetzlichen Rentenalter als Vollzeitbeschäftigte Beiträge an die Rentenversicherung abführt. Bezogen auf einen Geringverdiener  mit nur halbem Arbeits-Durchschnittseinkommen                                                                                                                Quelle: Querschuesse.de

     

    Grundrente  – teurer als gedacht

    Die Rentenkasse leidet indes nicht nur an der  schrumpfenden Lohnsumme, sondern auch an der Grundrente. Gunkel rechnet, dass sich die Ausgaben für die Grundrente allein im ersten Jahr auf 1,3 Milliarden Euro summieren, dazu kommen noch die Umsetzungskosten in Höhe von 400 Millionen Euro, alles in allem also 1,7 Milliarden Euro. Die Kosten müsse der Bund 1:1 übernehmen und nicht wieder, wie so oft in der Vergangenheit, über einen Bundeszuschuss begleichen. Die Grundrente müsse über die Steuer finanziert werden und nicht von den Beitragszahlern. Für 2020 geht Gunkel bereits von 4,3 Milliarden Euro minus aus.

     

    Gunkels Redebeitrag liegt als PDF vor, ebenso seine Folien

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