Blog

  • Kaufhof-Betriebsrenten in Schieflage

    Kaufhof-Betriebsrenten in Schieflage

    Wie brüchig das Betriebsrentenmodell ist, beweisen die Kürzungen einiger Pensionskassen und -fonds – und jetzt sind Kaufhof-Karstadt-Betriebsrenten in Schieflage. Die Betriebsrentner müssen um ihre Zahlungen bangen, die vorläufig ausgesetzt wurden.

    Die Galeria Karstadt Kaufhof GmbH friert laut „Berliner Kurier“ die Zahlung von Betriebsrenten ein. Die Ex-Kaufhof-Karstadt-Mitarbeiter müssen voraussichtlich monatelang ohne Betriebsrente auskommen, weil der Kaufhof-Konzern finanziell angeschlagen ist – wegen der Coronavirus-Pandemie, aber nicht nur. Der stationäre Handel leidet schon seit Jahren und verliert immer mehr Geschäft an Amazon & Co. Kaufhof-Karstadt hat viel zu spät und zu zögerlich auf diesen Umbruch reagiert – jetzt büßen es die Betriebsrentner des Konzerns.

    Betriebsrente in Schieflage

    Die Senioren erfuhren „Bild“ zufolge von dem vorläufigen Aus ihrer Betriebsrenten aus einem Brief ihres Ex-Arbeitgebers. Darin heißt es, die Betriebsrentner müssten mit „einer mehrmonatigen Zahlungsunterbrechung rechnen“. Kaufhof-Karstadt sei sich bewusst, „dass ihre Bezüge aus der betrieblichen Altersversorgung ein bedeutender Bestandteil Ihres Einkommens sind …“.

    Der Warenhauskonzern befindet sich in einem “Schutzschirmverfahren”, das ist laut „Finance Magazin“ eine „spezielle Ausprägung der Insolvenz in Eigenverwaltung“ – und die kann dauern. Karstadt-Kaufhof hat drei Monate Zeit, um einen Sanierungsplan vorzulegen. So lange werden die Betriebsrentner schon mal warten müssen. Bis der dann genehmigt und umgesetzt wird, kann es noch einmal mehrere Monate dauern. So lange sehen die Betriebsrentner nichts von ihrem Geld. Karstadt-Kaufhof friert erst einmal die Zahlungen an die Betriebsrentner ein.

    Zwischen zwei Stühlen

    „Anders als aktuell angestellte Mitarbeiter haben Betriebsrentner kein Recht auf Insolvenzgeld“, erklärt der „Berliner Kurier“. Erst nach der Eröffnung eines offiziellen Insolvenzverfahrens übernehme ein sogenannter “Pensionssicherungsverein” die Zahlungen. Das heißt, die Betriebsrentner sitzen zwischen zwei Stühlen. Je länger die Kaufhof-Karstadt-Betriebsrentner auf ihr Geld warten müssen, desto dramatischer wird es für sie, denn auch andere Betriebsrentner sind auf das Geld des Pensionssicherungsvereins angewiesen – und der könnte angesichts seiner geringen Reserven und der vielen Fälle bald überlastet sein. Der „Berliner Kurier“ wirft die Frage auf, „wie viele Unternehmen nach den Zwangsschließungen in der Corona-Krise womöglich noch in eine Notlage geraten wie Kaufhof“. Im schlimmsten Fall könnten Millionen Betriebsrentner in Deutschland betroffen sein.

    Arbeitsminister wiegelt ab

    Das Arbeitsministerium wiegelt ab, die betroffene Rentner seien durch einen solchen Verein komplett abgesichert, wie der „Berliner Kurier“ zitiert. Den Kaufhof-Senioren gehe kein Geld verloren. Selbst im schlimmsten Fall einer Insolvenz verzögere sich die Auszahlung “nur”. Kaufhof-Karstadt lässt verlauten, der Konzern erfülle seine Rentenverpflichtung “ordnungsgemäß”. Das dürften die Betriebsrentner anders sehen.

    Dabei trifft es Ex-Beschäftigte, die eh schon wenig Geld verdient haben. Eine Verkäuferin etwa erhalte nach 30 Jahren rund 100 Euro Betriebsrente, rechnet der „Berliner Kurier“ vor. „Bild“ stellt einige Beispiele vor, darunter Inge Schellen aus dem nordrhein-westfälischen Solingen. Sie „arbeitete 31 Jahre lang als Verkäuferin bei Karstadt, bekam rund 100 Euro Betriebsrente pro Monat.“ Sie und viele ihrer Ex-Kolleginnen und -Kollegen sind sauer.

    Ruhe vor dem Sturm?

    Das „Versicherungsjournal“ sieht „Ruhe vor dem Sturm beim Pensionssicherungsverein“. Denn in diesem dürfte es noch zahlreiche Insolvenzen geben. Da könnte der Pensionssicherungsverein schnell an seine Grenzen stoßen.

    Bilder: von Eiji Kikuta auf Pixabay von Florian Pircher auf Pixabay

  • Wie uns die Versicherer arm rechnen

    Wie uns die Versicherer arm rechnen

    Die Versicherer setzen überzogen Lebenserwartungen an, um möglichst wenig zahlen zu müssen. Wenn es aber um Verbeitragung von Direktversicherungen geht, sterben wir schon nach zehn Jahren. So rechnen uns die Versicherer arm.

    Wer vergleicht, wie die Versicherungen rechnen, wenn es um die Lebenserwartung geht, muss wütend werden. Genau das hat der Bund der Versicherten (BdV) getan: Versicherer rechnen laut BdV bei der Riester- und Rürup-Rente mit völlig überzogenen Lebenserwartungen. Das gilt übrigens nicht nur für Riester- und Rürup-Rente, sondern auch für Lebensversicherungen. Umgekehrt aber geht die Branche bei der Lebenserwartung von Direktversicherten beispielsweise von einer unterdurchschnittlichen Lebenserwartung aus, um möglichst hohe Krankenkassenbeiträge abzuschöpfen. Das ist reine Willkür, um die Versicherten zu melken und möglichst hohe Gewinne zu erzielen. Nicht von ungefähr fährt Allianz seit Jahren satte Gewinne ein. 2019 verbuchte der Konzern 11.85 Milliarden Euro operativen Gewinn.

    Wie Versicherer rechnen

    Der Bund der Versicherten (BdV) wirft den Versicherern laut „Versicherungsbote“ vor, bei der Riester- und Rürup-Rente mit völlig überzogenen Lebenserwartungen zu rechnen, um weniger Rente auszahlen zu müssen. So würden die Renten mit einer Lebenserwartung von bis zu 150 Jahren kalkuliert. Der Verband fordere, dass der Gesetzgeber eingreift. „Auch wer erfolgreich und viel spart, bekommt trotzdem nur eine niedrige Riester-Rente, weil die Versicherungsunternehmen mit massiv überzogenen Lebenserwartungen kalkulieren“, so Kleinlein.

    Lebenserwartung 150 Jahren

    Wenn es nach den Aktuaren, sprich Versicherungsmathematikern geht, werden wir uralt. So würden Kleinlein zufolge die Versicherer beispielsweise für heute 37-Jährige mit einer Lebenserwartung von etwa 100 Jahren bis zu 150 Jahren kalkulieren, während das Statistische Bundesamt eine Lebenserwartung von lediglich 87 bis 91 Jahren prognostiziere. Deswegen fordert Kleinlein: Schluss mit der Zwangsverrentung! Es ist klar, dass bei einer überzogene Lebenserwartung für den Kunden immer weniger herauskommt. Dazu ein Beispiel: „Unterstellt ein Versicherer für einen 67-Jährigen etwa eine Lebenserwartung von 97, so muss das angesparte Geld für 30 Jahre Rente ausreichen. Kalkuliert er aber bis 117, so muss das gleiche Geld auf 50 Jahre verteilt werden. Die Rente kann dann nur noch etwas mehr als die Hälfte im Vergleich zum ersten Szenario betragen.“ Statt vielleicht 100 Euro Monatsrente bekommt der Kunde nur 50 Euro. Dass mit einer derart geschrumpften Rente, die Versorgungslücke nicht zu füllen ist, dürfte wohl jedem klar sein. “Die Allianz kalkuliert mit absurd überzogenen Lebenserwartungen”, schreibt Kleinlein im “manager magazin”. Sie berufe sich dabei gegenüber den Aktionären auf windige Quellen; sie arbeite mit außerordentlich intransparenten Vertragsunterlagen, was dann alles zulasten der Kundinnen und Kunden und bei Riester- und Rürup-Renten auch zu Lasten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler gehe.

    Männer leben 78,5 Jahre

    Anders als die Versicherer geht das Statistische Bundesamt von anderen Zahlen in punkto Lebenserwartung aus: 83,3 Jahre beträgt aktuell laut Statistischem Bundesamt die Lebenserwartung für neugeborene Mädchen, für neugeborene Jungen sind es demnach 78,5 Jahre. Die Versicherer rechnen sich reich und die Versicherten arm, weil sie von einer deutlich überhöhten Lebenserwartung ausgehen.

    Damit nicht genug, die Branche setzt die Lebenserwartung bewusst tiefer an, wenn es ihr zu Gute kommt und sie damit die Versicherten melken kann. Bei Direktversicherungen gehen die Versicherten von einer deutlich niedrigeren Lebenserwartung aus, um höhere Krankenkassenbeiträge ansetzen zu können. Statt noch 15 oder 20 Jahren, leben Betriebsrentner statistisch für die Versicherer nur noch zehn Jahre. Denn, zehn Jahre oder 120 Monate müssen sie Krankenkassenbeiträge an die Krankenversicherungen abführen. Wenn also jemand mit 63 in Rente geht, dürfte er statistisch nur 73 Jahre alt werden. Selbst wer wie heute üblich, mit 65 Jahre in Rente geht, dürfte nur 75 Jahre alt werden. Dabei werden Männer im Schnitt 78,5 Jahre alt und Frauen sogar 83,3 Jahre.

    120 Monate Restlebenserwartung

    Die Versicherungsbranche hat nur deshalb diesen willkürlichen Zeitraum gewählt, um die Versicherten zu schröpfen. Denn wer 2019 beispielsweise 20 000 Euro aus einer Direktversicherung ausbezahlt bekam, musste auf den vollen Betrag Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen, da seine Kapitalauszahlung auf 120 Monate verteilt wird und er mit 166,67 Euro (20 000 ./. 120) über der Freigrenze von 155,75 Euro lag. Ein Betriebsrentner mit monatlicher Auszahlung war besser dran, weil die Auszahlungshöhe wegen der Verteilung auf einen deutlichen längeren Zeitraum unter die 155,75 Euro rutschte – und er somit nichts zahlte.

    Hätte der Gesetzgeber nicht 120 Monate angesetzt, sondern 240 Monate, wäre auch der Direktversicherte unter die Freigrenze gefallen, denn 20 000 geteilt durch 240 ergibt eine fiktive Monatsrente von 83,33 Euro. Der Gesetzgeber – damals 2003 die Schröder-Regierung mit Ulla Schmidt als Gesundheitsministerin – hat die Altersvorsorge von Millionen sabotiert, indem sie im § 229 SGB V (Sozialgesetzbuch), den Satz reinschrieb: „ … Tritt an die Stelle der Versorgungsbezüge eine nicht regelmäßig wiederkehrende Leistung … gilt ein Einhundertzwanzigstel der Leistung als monatlicher Zahlbetrag der Versorgungsbezüge …“. Das ist reine Willkür zu Lasten von Direktversicherten und Betriebsrentnern mit Einmalauszahlung.

    Mickriger Freibetrag

    Der Anfang 2020 eingeführte Betriebsrentenfreibetrag ist nur ein lächerlicher Versuch, dieses Unrecht wenigstens ein bisschen wieder gut zu machen. Aus der Freigrenze wurde dank massiver Proteste des Vereins der Direktversicherungsgeschädigten ein Freibetrag von 159,25 Euro.

    DVG-Mitglied Norbert Böttcher hat jetzt ausgerechnet, was es bringen würde, die Zwangsverbeitragung auf 240 statt wie jetzt auf 120 Monate zu verteilen. Direktversicherte und Betriebsrentner mit Einmalauszahlung würden dadurch deutlich entlastet. Alle unter 38 220 Euro (159,25 x 240) Auszahlung müssten keine Krankenversicherungsbeiträge mehr zahlen, sondern nur noch den Pflegebeitrag (4,86 Euro), insgesamt 58,29 x 240 = 1165,71 Euro. So aber zahlen sie für 159,25 Euro wegen der 120er-Regelung annähernd 19 Prozent (14,6 plus 1,1 plus 3,05) Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, insgesamt 34,72 monatlich, 416 Euro jährlich und 4165,98 Euro über die gesamte Laufzeit von 120 Monate. Von ihrer Auszahlung in Höhe von 38 220 Euro bleiben also gerade einmal 34054,02 Euro übrig. Alles klar? Ist das gerecht? Ist das förderliche für die betriebliche Altersvorsorge?

    Übrigens, wer es gern selbst nachrechnen will, nutzt am besten das Tool von „Stiftung Warentest“.

    An der Direktversicherung verdienen ausschließlich die Versicherer, aber nicht der Versicherte. Für letzteren ist die Direktversicherung ein Minus-Geschäft.

    Pressestimmen:

    Bezugsgrößen des Freibetrags

    2020 beträgt der Freibetrag 159,25 Euro, 2021 dann 162,75 Euro

    Bezugsgrößen
    monatliche Bezugsgröße in der KV und PV1/20telvorvergangenes KalenderJahr
    TeilerSGB V1220aufgerundet : 420 teilbar
    JahrWert / JahrWert / MonatFreiGrenzeÆ – Verdienst
    2012315002625131.25#REF!2010
    2013323402695134.75#REF!2011
    2014331802765138.25#REF!2012
    2015340202835141.75#REF!2013
    2016348602905145.25#REF!2014
    2017357002975148.75#REF!2015
    2018365403045152.25#REF!2016
    2019373803115155.75#REF!2017
    2020382203185159.25382122018
    202103255162.75#REF!2019
    202203395169.75#REF!2020
    2023#REF!2021
    2024#REF!2022
    2025#REF!2023
    vorläufig
    Bemerkung:Im Rahmen der Einführung der Grundrente wird die bisherige Freigrenze ergänzt mit einem Freibetrag in gleicher Höhe.kl. gemeinsame Vielfaches420
    Jahr12
    Monat30
    Woche5
    Tage7
    2020/2018091159.2538212#DIV/0!
    2021/2019093162.75#REF!#REF!
    2022/2020097169.75#REF!#REF!
    2023/2021
    2024/2022
    2025/2023vorläufig

     

    Bild von Gundula Vogel auf Pixabay

  • Reiner Wellmann bei Maika.tv

    Reiner Wellmann bei Maika.tv

    Michael „Maika“ Jürgens interviewt Reiner Wellmann von der DVG-Regionalgruppe NRW-Nord zum Thema Doppelverbeitragung von Direktversicherungen und den Vertrauensverlust.

    „Maika“ spricht es an – den „Betrug bei privater Altersvorsorge“. In Rheine hat sich so etwas wie ein Zentrum im Kampf gegen die Abzocke bei der Altersvorsorge gebildet. „Maika“ wurde auf der bundesweiten Groß-Demo auf das Thema Doppelverbeitragung aufmerksam – Auslöser für das Interview mit Reiner Wellmann von der Regionalgruppe NRW-Nord des Vereins der Direktversicherungsgeschädigten (DVG).

    Wellmann im Gespräch mit Maika.tv

    Wellmann war langjähriger Lokalchef der münsterländischen „MV“. Er setzt sich gegen die staatliche Abzocke bei Direktversicherungen ein. Wellmann erklärt in dem Video, wie die Direktversicherung funktioniert und welche „damaligen“ Vorteile sie hat. Millionen seien davon betroffen und jedes Jahr kämen 200 000 bis 250 000 dazu.

    Maika.tv im Gespräch mit Reiner Wellmann

    https://www.facebook.com/maika.tv.rheine/videos/2471447226289263/?t=869

    Auslöser war 2003 das Gesundheitsmodernisierungsgesetz, kurz GMG. „Damals gingen die Arbeitslosenzahlen nach oben und die Krankenkassen waren klamm“, erinnert sich Wellmann. Die damalige Regierung unter Schröder überlegte, wie sie an Geld für die Krankenkassen käme. „Damals wurde die Idee der Praxisgebühr geboren“, resümiert Wellmann. Die ist mittlerweile wieder abgeschafft, aber nicht die Krankenkassen- und Pflegebeiträge auf Direktversicherungen. Die wurden von der damaligen Gesundheitsministerin Ulla Schmidt und Horst Seehofer eingeführt. Sie haben die einmalige Kapitalauszahlung der Direktversicherten in eine Betriebsrente umgewidmet und auf 120 Monate verteilt – und verbeitragt.

    Wer also beispielsweise 120 000 Euro ausbezahlt bekommt, zahlt dann: 120 000 geteilt durch 120 gleich 1000 Euro pro Monat. Für diese fiktive Rente zahlt er dann annähernd 20 Prozent Kranken- und Pflegebeiträge. Wellmann sieht darin eine „quasi Enteignung unserer Altersvorsorge“.

    Wie viel genau bringt der Freibetrag an Entlastung? Und wie viel müssen Direktversicherte und Betriebsrenten noch an Sozialabgaben zahlen. Eine Rechnung.

    Am 1. Januar 2020 tritt das Gesetz zur Entlastung von Direktversicherten und Betriebsrentnern in Kraft. Sein sperriger Name: GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz. Damit zahlen Betriebsrentner ab 2020 knapp 25 Euro weniger pro Jahr, abhängig von ihrer Krankenkasse.

  • Wie gut oder schlecht ist die Metallrente?

    Wie gut oder schlecht ist die Metallrente?

    Rund 850 000 Metaller haben eine Metallrente. Ob sie wissen, was die taugt und was am Ende nach Abzug der Sozialabgaben dabei heraus kommt? Vermutlich nicht. Wie gut oder schlecht ist die Metallrente?

    Heribert Karch, der Geschäftsführer der Metallrente, grinst übers ganze Gesicht. Kann er auch, denn die Metallrente ist ein Renner. Nach eigenen Angaben der Metallrente GmbH haben 2019 mehr als 86 000 Metaller einen Metallrente-Vertrag abgeschlossen. Insgesamt ist der Bestand damit bis Ende 2019 auf 786 464 Verträge gestiegen, Mitte 2021 dürften es rund 850 000 sein. Offensichtlich sind die Metaller von der betrieblichen Altersvorsorge überzeugt, die IG Metall und Arbeitgeber zusammen mit der Allianz managen.  Ob sie auch wissen, was am Ende dabei rauskommt? Vermutlich nicht. Bei Auszahlung müssen sie nämlich die doppelten Krankenkassen- und Pflegebeiträge auf ihre Metallrente zahlen. Der Gesetzgeber gesteht ihnen lediglich einen Freibetrag von 164,50 Euro (Stand 1.1.2021) für die Krankenkassenbeiträge zu (nicht für den Pflegebeitrag).

    Das heißt, wer seine Metallrente bezieht, zahlt 120 Monate oder zehn Jahre lang den Arbeitgeber- und den Arbeitnehmeranteil plus Zusatzbeitrag plus Pflegebeitrag an die Krankenkasse. Da der Zusatzbeitrag wegen den Folgen der Corona-Krise eher steigen wird, dürften die Abzüge bald an die 20 Prozent heranreichen. Die Deutschen zahlen 14,6 Prozent Krankenkassenbeitrag plus Zusatzbeitrag – bis zu 2,2 Prozent (BKK Herkules). Dazu kommt noch der Pflegebeitrag, dessen Höhe davon abhängt, ob jemand Kinder hat oder keine: Kinderlose zahlen 3,3 Prozent, ansonsten 3,05 Prozent. Insgesamt ergibt sich eine Belastung von:

    14,6 % Krankenkassenbeitrag
    + 1,3 % durchschnittlicher Zusatzbeitrag
    + 3,4 % Pflegebeitrag
    ——————————————–
    19,3 % Gesamtabgaben

    So viel müssen Metallrentner allein tragen. Seit Anfang 2020 gibt es einen Freibetrag von 159,25 Euro (mittlerweile 164,50 Euro), der den Krankenkassenbeitrag um rund 30 Euro reduziert. Den Pflegebeitrag tragen sie weiter allein in voller Höhe.

    Metallrenten – gut oder schlecht

    Natürlich zahlen sie auf ihre Metallrente auch Steuern. „Ja, allerdings wird Ihr individueller Steuersatz als Rentner wahrscheinlich geringer sein als im aktiven Erwerbsleben“, beruhigt Metallrente. Ferner reduzieren sie wegen der Entgeltumwandlung auch die Höhe ihrer gesetzlichen Rente, weil ja nach Abzug der Versicherungsbeiträge weniger in die gesetzliche Rente eingezahlt wurde.

    Steuern und Sozialabgaben mal außen vorgelassen – ist die Metallrente wirklich so rentabel? Wer sich die Zahlen der Allianz, dem Versicherungspartner der Metallrente, anschaut, kommt ins Grübeln:  Das Factsheet des Allianz Metallrente Fonds (das Info-Blatt), der die Wertpapierkennnummer 622 304 (ISIN LU0147989353) hat, weist Ende März 2020 eine jährliche Rendite seit Auflage von 3,78 Prozent. Klingt per se nicht schlecht. Es lohnt sich aber das Kleingedruckte zu lesen, sprich die Kosten. Das „TER“ wie das so schön im Fondsdeutsch heißt, sprich die Total Expense Ratio oder die Gesamtkosten, liegt bei 1,2 Prozent. Bleibt die Frage: Ist das schon in der ausgewiesenen Rendite berücksichtigt? Wenn nicht, reduziert sich die Rendite des Metallrente Fonds noch einmal um dieses 1,19 Prozent. Das wären dann 3,78 – 1,2 = 2,58 Prozent. Davon muss noch die durchschnittliche Inflationsrate – na sagen wir mal von 2,2 Prozent – abgezogen werden.

    2,58 Prozent
    – 2,20 Prozent
    ——————
    0,38 Prozent

    Von dieser 0,39 prozentigen Real-Rendite sind noch die Steuern und Sozialabgaben abzuziehen, die abhängig sind von den individuellen Einkommensverhältnissen des späteren Rentners. Ferner sind die Abzüge bei der gesetzlichen Rente zu berücksichtigen. Insgesamt wird die Metallrente damit zum Minus-Geschäft.

    Was taugt der Metallrente-Fonds?

    Jetzt die Frage: Wie gut ist der „Metallrente Fonds Portfolio – A – “ im Vergleich zu einem Index wie den MSCI World? Der MSCI World „ist ein internationaler Aktienindex, der die Wertentwicklung von mehr als 1.600 Unternehmen aus 23 Ländern abbildet“, wie „Finanztip“ erklärt. Berechnet wird er vom amerikanische Finanzdienstleister MSCI seit 1970. Der Chartvergleich, sprich der Vergleich der Kursverläufe von MSCI World und Metallrente Fonds ist ziemlich eindeutig. Der Metallrente Fonds hinkt dem Weltindex (grün im Chart) deutlich hinterher.

    metallfonds_msci
    Metallfonds im Vergleich zum MSCI World (grün) seit Auflage                                                          Quelle: comdirect

    In einen Index lässt sich mittlerweile bequem per Indexfonds (ETF) investieren. Dafür verlangt das Fondsmanagement Geld. Die Kosten für einen Indexfonds liegen jedoch deutlich unter einem Prozent. Beim Xtrackers MSCI World beispielsweise bei 0,45 Prozent. Er ist damit sogar einer der teuersten, bei anderen zahlen Anleger noch weniger. Aber auch der Vergleich dieser beiden Fonds fällt eindeutig aus, wie jeder dem Chartvergleich entnehmen kann.  Was taugt der Metallrente Fonds (blau im Chart) also wirklich? Jetzt kann sich jeder selbst ein Urteil bilden.

    metallrente_msci_etf
    Metallfonds (blau) im Vergleich zum ETF Xtrackers MSCI                                                      Quelle: comdirect

    Wäre es nicht besser auf die Metallrente zu verzichten und das Geld selbst anzulegen? Das geht mit einem einfachen ETF-Sparplan. Am Ende muss der Rentner dafür auch keine doppelten Krankenkassen- und Pflegebeiträge zahlen, hat seine gesetzliche Rente nicht reduziert und ist auch sonst flexibel bei Arbeitgeberwechsel. Am Metallrente Fonds verdienen vor allem die Versicherungen. Wäre es nicht Aufgabe der IG Metall, den Mitgliedern diese Erkenntnis zu vermitteln?

    Heribert Karch freut sich aber lieber über die Zuwächse: “Die Entwicklung des gemeinsamen, tariflichen Versorgungswerks ist eine sozialpolitische Erfolgsgeschichte!” Er ist davon überzeugt, dass “die betriebliche Altersversorgung Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am besten in der Breite sicher und attraktiv beim Aufbau einer zusätzlichen Rente unterstützt und gleichzeitig die Arbeitgeber bei der Organisation kompetent entlastet.” Und die IG Metall sowie die Metall-Arbeitgeber unterstützen ihn bei der Verbreitung der Metallrente. Was für eine verkehrte Welt.

    Image by Gino Crescoli from Pixabay

     

  • Deutschland Spitzenreiter bei Abgabenquote

    Deutschland Spitzenreiter bei Abgabenquote

    In keinem anderen Land presst der Staat seine Bürger so aus wie in Deutschland. Wir sind mittlerweile Spitzenreiter bei der Abgabenquote.

    Die Gesamtbelastung von Arbeitseinkommen durch Steuern und Sozialabgaben liegt in Deutschland weit über dem OECD-Durchschnitt (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung). Das heißt, den Deutschen bleibt am wenigsten netto vom Brutto.

    Vor vier Jahren lagen noch Belgien und Österreich vor uns – beide haben wir mittlerweile überholt. Die durchschnittliche Belastung durch Steuern und Sozialabgaben lag im vergangenen Jahr laut OECD bei 39,3 Prozent. Das heißt umgekehrt, dass Bürgern in Deutschland nur noch 60,7 Prozent des Bruttolohns bleiben. Wird der Arbeitgeberanteil noch dazu gerechnet, dann bleibt vom Brutto nur noch die Hälfte übrig.

    Bei Abgabenquote Spitze

    Ganz besonders langen laut „Welt“ Staat und Sozialversicherung Familien zu, wenn beide Partner erwerbstätig sind. „Eine Familie mit zwei Verdienern und zwei Kindern führt der Erhebung zufolge in Deutschland gut 31 Prozent an Steuern und Sozialabgaben ab, womit Deutschland in dieser Kategorie sogar den alleinigen Spitzenplatz innerhalb der Gruppe der OECD-Länder einnimmt – vor Dänemark mit 30,7 Prozent.“

    Wobei das nur die halbe Wahrheit ist, denn zur Einkommensteuer kommen ja auch noch Verbrauchssteuern, darunter die Mehrwert-, Versicherungs-, Sekt- und Mineralölsteuer, dazu kommen Stromsteuer, Kapitalertragssteuer, Grundsteuer, Hundesteuer, Kaffeesteuer, Kfz-Steuer, Leuchtmittelsteuer und natürlich der Soli … Die Liste ist mittlerweile unüberschaubar.

    Bei einigen Gruppen wie den Betriebsrentnern und Direktversicherten greifen Staat und Sozialversicherung gleich mehrfach zu, sie zahlen Beiträge in der Ein- und Auszahlphase. Beim Sprit gibt es sogar die Steuer auf die Steuer, so dass der Steueranteil höher ist als der Warenwert.

  • Die Betriebsrenten sind in Gefahr

    Die Betriebsrenten sind in Gefahr

    Tausende Betriebe werden wegen der Corona-Krise Insolvenz anmelden müssen. Damit kommen die Betriebsrenten in Gefahr. Es gibt zwar einen Pensionssicherungsverein, der dürfte angesichts der Dimension heillos überfordert sein.

    Der Pensionssicherungsverein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG), der im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers die Betriebsrenten weiter zahlt, hat gerade einmal etwas mehr als drei Milliarden Euro in seinem Ausgleichsfonds. Das reicht vielleicht in guten Zeiten, aber nicht bei einer Pandemie, wie wir sie zurzeit erleben. Allein die Lufthansa verliert laut n-tv pro Stunde eine Million Euro. Das sind am Tag 24 Millionen, in der Woche 168 Millionen Euro und in sechs Wochen eine Milliarde Euro. Die Insolvenz der Lufthansa könnte für das Betriebsrenten-System insgesamt zum “Totalschaden” werden, wie die “Versicherungswirtschaft heute” schreibt. Denn, dabei geht es um weit mehr als sechs Milliarden Euro Pensionsrückstellungen, wie dem Geschäftsbericht 2019 der Lufthansa zu entnehmen ist.

    Gefahr für Betriebsrenten

    Die Lufthansa steht vor der Insolvenz – und mit ihr hunderte, wenn nicht gar tausende Unternehmen. Drei Milliarden Euro reichen da nicht weit. Die Rücklagen des Pensionssicherungsvereins mit seinen 95 400 Unternehmen sind viel zu niedrig, die Unternehmen zahlen ja auch nur 3,1 Promille als Beitragssatz.

    Das dürfte sich in Corona-Zeiten rächen. Die Dummen werden die Betriebsrentner sein, denn sie werden sich aller Voraussicht nach auf drastische Kürzungen einstellen müssen. Die Lufthansa-Betriebsrentner sind beileibe nicht ersten, weitere folgen. Die Lufthansa will, dass der Staat einen Schutzschirm aufspannt, eine Vorstufe zum Insolvenzverfahren. Damit hofft die Konzernspitze, sich eines Teils der Schulden und ihrer ungewöhnlich hohen Pensionslasten zu entledigen. Das gleiche gilt für die strauchelnde Fluglinie Condor. Drei Pensionskassen haben laut “Report Mainz”  in den vergangenen Monaten bereits Leistungen gekürzt. Eine davon ist die Pensionskasse der Caritas. Die Leistungskürzungen der Pensionskasse der Caritas liegen nach ihren eigenen Angaben für die Mehrheit der Versicherten zwischen zehn und 30 Prozent. Bei den drei betroffenen Pensionskassen sind nach Auskunft der Bundesregierung von den Kürzungen etwa 44 000 Anwärter und 15 000 Rentner betroffen.  Eine der betroffenen Pensionskassen habe angegeben, dass die Leistungskürzungen für die Mehrheit der Versicherten zwischen 10 und 30 Prozent liegen.

    Sicherungsverein überfordert

    Natürlich gibt es dafür den Pensionssicherungsverein, aber gerade der wird angesichts der Dimension überfordert sein. Allein die Konzerne des Dax 30 haben der „Süddeutschen Zeitung“ zufolge Pensionsverpflichtungen von 413 Milliarden Euro in ihren Bilanzen. Wenn nur einige straucheln, ist der Pensionssicherungsverein schnell überfordert. Geschweige denn von den restlichen 95 470 Unternehmen.

    Die betriebliche Altersvorsorge säuft langsam ab, denn zu den Betriebsrenten kommen auch noch die Pensionskassen, von denen mehr als zwei Dutzend in Schieflage sind und ihre Leistungen bereits gekürzt haben oder es demnächst ankündigen werden.

    Befürchtungen könnten wahr werden

    Die Konsequenz für Betriebsrentner und Firmen wären verheerend. Im Krisenszenario müssten die Betriebsrenten um insgesamt 173 Milliarden Euro gekürzt werden. Die Unternehmen, die ihren Mitarbeitern die Pensionsansprüche gewährt haben, müssten im Falle von Marktstress zudem schnell 49 Milliarden Euro frisches Geld nachschießen – was sie selbst in Schwierigkeiten bringen könne, warnte die EIOPA.

    Die europäische Versicherungsaufsicht EIOPA  hat laut “Welt” in “einem Stresstest die finanzielle Standfestigkeit von Europas Pensionskassen untersucht; die Experten haben geprüft, wie die Portfolien der Pensionsfonds und Pensionskassen auf einen Zinsschock oder plötzliche Schwankungen an den Aktienmärkten reagieren. Das Ergebnis ist besorgniserregend”.

    Bei widrigen Turbulenzen könnten, so das Blatt, in den 176 größten Betriebsrententöpfen bis zu 216 Milliarden Euro fehlen. “Nach Berechnungen der EIOPA würde ein Marktschock in den Portfolien Werte von 270 Milliarden Euro und damit fast ein Viertel der kompletten Kapitalanlagen auslöschen.  Doch auch ohne zusätzlichen Stress an den Märkten fehlten den Pensionskassen und -fonds Ende 2018 zusammen 41 Milliarden Euro, um die Betriebsrentenzusagen erfüllen zu können, erklärte die Behörde. Das entspreche vier Prozent ihrer Verpflichtungen.” Der “Neuen Westfälischen” zufolge rechnet der Pensionssicherungsverein in Folge der CoronaKrise mit mehr Insolvenzen.  Jeder kann sich an den Fingern einer Hand abzählen, was dann passiert. 

    Bild von Keli Black auf Pixabay

  • Müssen wir uns auf höhere Beiträge einstellen?

    Müssen wir uns auf höhere Beiträge einstellen?

    Der Krankenkassenverband hat angedeutet, dass die Kosten steigen werden. Also müssen wir uns schon mal auf höhere Beiträge einstellen – oder einen höheren Bundeszuschuss, den wir als Steuerzahler tragen.

    Dors Pfeiffer, Chefin des Krankenkassenverbands GKV, hat jetzt schon mal „angesichts der Kosten der Corona-Epidemie beispielsweise über eine Erhöhung des Bundeszuschusses“  ins Spiel gebracht. Dabei haben rund ein Viertel aller Krankenkassen ihren Beitragssatz bereits Anfang 2020 erhöht. Die Erhöhungen lagen zwischen 0,1 und 0,5 Prozentpunkte. Ausreißer nach oben sind die Salus BKK und die BKK Stadt Augsburg mit 0,66 Prozentpunkten und 1,2 Prozentpunkten.

    Auf höhere Beträge einstellen

    Aber das dürfte erst der Anfang gewesen sein. Denn, Pflegekräfte sollen wegen der Coronavirus-Pandemie einen Bonus von 1500 Euro bekommen. Der wird, geht es nach einem Vorschlag der Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pfle­gebranche (BVAP) zur Hälfte von Bund und Länder und zur anderen Hälfte von den Kranken- und Pflegekassen kommen. Insgesamt geht es dabei um eine Milliarde Euro. Klar, dass die Krankenkassen diese Kosten auf die Versicherten abwälzen werden.

    Dabei ist heute schon die Abgabenquote fast nirgends sonst so hoch wie hierzulande. Die Deutschen zahlen 14,6 Prozent Krankenkassenbeitrag plus Zusatzbeitrag – zwischen 0,0 (AOK Sachsen-Anhalt) und 2,2 Prozent (BKK Herkules). Dazu kommt noch der Pflegebeitrag, desssen Höhe davon abhängt, ob jemand Kinder hat oder keine: Kinderlose zahlen 3,3 Prozent, ansonsten 3,05 Prozent. Insgesamt ergibt sich eine Belastung von:

    14,6 % Krankenkassenbeitrag
    + 1,1 % durchschnittlicher Zusatzbeitrag
    + 3,3 % Pflegebeitrag
    ——————————————–
    19 % Gesamtabgaben

    So viel müssen Betriebsrentner und Direktversicherte alleine tragen. Seit Anfang 2020 haben sie lediglich einen Freibetrag von 159,25 Euro, der den Krankenkassenbeitrag um 25 Euro reduziert. Den Pflegebeitrag tragen sie weiter allein in voller Höhe.

    Ineffizientes Gesundheitssystem

    Schuld an dieser Abgabenlast ist ein überbürokratisiertes Gesundheitssystem. Statt das System zu reformieren, geht es munter weiter wie bisher. Die Versicherten können sich bereits jetzt auf höhere Beiträge einstellen. Der Krankenkassenverband GKV will im Herbst „Kassensturz“ machen, was nichts anderes heißt, das die Gesundheitsfunktionäre feststellen werden, dass die Kohle nicht reicht.

    Haben wir mit dem GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz, das einen Freibetrag von 159,25 Euro bei den Krankenkassenbeiträge vorsieht, einen nicht wiederholbaren Erfolg erzielt? Wird es nicht Zeit, den Krankenkassen genauer auf die Finger zu schauen in punkto Effizienz? Ist das Gesundheitssystem nicht insgesamt zu ineffizient und damit zu teuer? Wir leisten uns mit dem Gesundheitsfonds und den Kassenärztlichen Vereinigungen zu viele Zwischenebenen. Die Krankenkassen haben teils riesige Filialnetze – die Barmer hat allein annähernd 400 Filialen. Ist das noch zeitgemäß im 21. Jahrhundert? Der Datenaustausch zwischen Ärzten, Krankenkassen und Patienten ist antiquiert. Die Digitalisierung ist im Gesundheitswesen noch längst nicht überall angekommen. Wie kann es sein, dass Arzt und Krankenhaus jedes Mal wieder bei der Anamnese von vorne anfangen? Die Rechnung für diese Ineffizienz büßen die Beitragszahler.

  • Pensionskassen saufen reihenweise ab

    Pensionskassen saufen reihenweise ab

    Dutzende Pensionskassen kommen wegen der Negativzinspolitik von EZB-Chefin Christine Lagarde in Schieflage. Leidtragende sind deutsche Betriebsrentner, deren Altersvorsorge gefährdet ist.

    Besonders hart trifft es Mitglieder der Caritas-Pensionskasse. Bereits Anfang Dezember 2018 verbot die Finanzaufsicht Bafin der Pensionskasse der Caritas das Neugeschäft, weil der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, so die Rechtsform, die Solvabilitätskapitalanforderung nicht erfüllt und sich weigerte, sein Geschäft nachhaltig zu sanieren. Das lässt darauf schließen, dass die Pensionskasse auf Dauer ihren Verpflichtungen den Betriebsrentnern gegenüber nicht mehr nachkommen kann. Die Caritas-Pensionskasse ist jedoch nicht die einzige, die Leistungen kürzt. Auch deren Schwester, die Kölner Pensionskasse, kränkelt und darf schon seit September 2018 kein Neugeschäft mehr ankurbeln. Es versteht sich von selbst, dass auch sie ihre Leistungen gekürzt hat. Ähnlich geht es den Kunden der Deutschen Steuerberater-Versicherung, die Pensionskasse der steuerberatenden Berufe. Sie hat den Garantiezins von vier auf 2,25 Prozent gesenkt.

    Pensionskassen saufen ab

    Die Drei sind nur die Spitze des Eisbergs. Die Finanzaufsichtsbehörde BaFin hat mehrere Dutzende Pensionskassen im Visier – von 136 Pensionskasse, die Probleme haben. Ursache ist die Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) unter ihrer Chefin Christine Lagarde. Der Leitzins liegt bei null Prozent und der für die Banken wichtige Einlagenfazilitätenzins sogar bei minus 0,5 Prozent.

    Da den Pensionskassen bei der Anlage die Hände gebunden sind, haben sie ihr Vermögen weitgehend in Anleihen gesteckt – nur bringen die immer weniger. Die gutverzinsten Alt-Anleihen laufen langsam aus und für neue gibt’s keinen Zins mehr. Ausbaden müssen es die Betriebsrentner. Die bekommen immer weniger.

    „Pfefferminzia“ zufolge hat die Bafin sieben Pensionskassen erlaubt, ihren Betriebsrentnern wegen des anhaltenden Niedrigzinsumfelds die Leistungen zu kürzen. Bei weiteren vier Kassen prüfe die Bafin die Lage noch. So die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage hervor.

    Zu den sieben Pensionkassen gehören:

    • Deutsche Steuerberater-Versicherung
    • Hannoversche Alterskasse
    • Hannoversche Pensionskasse
    • Kölner Pensionskasse
    • Pensionskasse der Genossenschaftsorganisation
    • Pensionskasse der Hamburger Hochbahn Aktiengesellschaft
    • Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen

    Wie „Pfefferminzia“ weiter schreibt, haben vier weitere Pensionskassen entsprechende Anträge bei der Aufsichtsbehörde Bafin gestellt, um die Zahlungen herabzusetzen.

    Zu den Kürzungen der Leistungen kommt noch die Doppelverbeitragung durch die Krankenkassen. Wer mehr als 159,25 Euro monatlich bezieht, zahlt den vollen Krankenkassen- und Pflegebeitrag in Höhe von annähernd 20 Prozent. 159,25 Euro sind dank des vom DVG erstrittenen Betriebsrentenfreibetragsgesetzes frei von Krankenkassenbeiträgen, nicht aber frei vom Pflegebeitrag.

    Wie Fonds professionell schreibt “legt die Hannoversche Alterskasse ebenso wie die Hannoversche Pensionskasse Wert auf die Feststellung, dass sie die erwähnten Kürzungen der Rentenfaktoren für zukünftige Beiträge nicht aus finanzieller Notlage vorgenommen, sondern freiwillig an die Niedrigzinslage angepasst haben, weil ihr Geschäftsmodell diese Möglichkeit als ein Mittel der Vorsorge vorsieht. Beide gehören daher auch nicht zu den insgesamt 36 Pensionskassen, die laut früheren Meldungen derzeit unter intensivierter Aufsicht der Bafin stehen.”

    Durch die Verbesserung zahlen alle Betriebsrentner laut Bundesgesundheitsminister geringere Beiträge. „Besonders profitieren werden Menschen, die eine geringe Betriebsrente erhalten“, so Spahns Ministerium.

    Wofür steht der DVG? Was haben wir erreicht?

    Imagefilm des DVG

  • Wir suchen einen IT-Beauftragten

    Wir suchen einen IT-Beauftragten

    Der DVG sucht ab sofort einen IT-Beauftragten für den Vorstand. Gibt es jemand unter den Mitgliedern, der dieses Amt übernehmen will und kann?

    Dieses Mal ist etwas passiert, was sich kein Verein wünscht – das Amt der IT-Beauftragten ist unbesetzt. Zurzeit übernimmt die stellvertretende IT-Beauftragte Ingrid Wulff und der Beisitzer Helmut Achatz kommissarisch dieses Amt. Das kann nur eine Übergangslösung sein. Deswegen die dringende Frage an alle Mitglieder: Gibt es jemand, der dieses Amt übernehmen könnte oder kennt jemand einen Kandidaten, der sich dafür eignen würde und der auch bereit wäre, sich dieser wichtigen Aufgabe zu widmen?

    Der/die neue IT-Beauftragte/r sollte technik-affin sein, sich mit Internet & Co. auskennen, Office-Kenntnisse (Powerpoint-Präsentationen) mitbringen, mit WordPress und Grafikprogrammen vertraut sein und entweder aus der IT-Branche kommen oder Lust haben, sich einzuarbeiten. Nützlich sind Erfahrungen mit Cloud-Lösungen. Natürlich bekommt er oder sie jede nur erdenkliche Hilfe des derzeitigen Vorstands. Er oder sie wäre bis zur kommenden Mitgliederversammlung kooptiertes Mitglied des Vorstands.

    Die Direktversicherungsgeschädigten und Betriebsrentner brauchen einen starke DVG – und der DVG einen/eine kompetente/n ITler oder ITlerin.

    Interessenten wenden sich bitte an:

    Reiner Korth
    Tel. 05937/91777
    mobil 0172/53 83 251
    Mail: reiner.korth@dvg-ev.org
    oder
    Helmut Achatz
    Tel. 08142 / 488148
    mobil 0177 / 4881484
    Mail: helmut.achatz@dvg-ev.org

  • Wie wird Freibetrag auf Betriebsrenten aufgeteilt?

    Wie wird Freibetrag auf Betriebsrenten aufgeteilt?

    Wie verteilt sich der Freibetrag, wenn jemand mehrere Betriebsrenten hat? Das Sozialgericht Karlsruhe hat ein interessantes Urteil gefällt.

    Am 1. Januar 2020 ist das Gesetz zur Entlastung von Direktversicherten und Betriebsrentnern in Kraft getreten. Sein sperriger Name: GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz. Damit zahlen Betriebsrentner ab 2020 rund 25 Euro weniger pro Jahr, abhängig von ihrer Krankenkasse. Aber wie viel zahlen sie dann noch, vor allem, wie verteilt sich der Krankenkassenbeitrag, wenn jemand mehrere Betriebsrenten hat?

    Eine Betriebsrentnerin wollte es wissen und klagte gegen die Kranken-  und Pflegeversicherungsbeiträge aus einer Direktversicherung. Sie hatte aber nicht nur einen Vertrag, sondern zwei Verträge. „Versicherungswirtschaft heute“ schildert den Fall:

    • 2016 bekam sie einen Direktversicherungsvertrag über rund 14.000 Euro ausbezahlt. Der Betrag wird auf 120 Monate verteilt und verbeitragt. Der fiktive Zahlbetrag ergab monatlich etwa 115 Euro – und damit unter der Freibetragsgrenze von 159,25 Euro. Also hätte sie keine Beiträge an ihre gesetzliche Krankenversicherung zahlen müssen.
    • Aber sie bekommt sei Juli 2017 noch eine zweite Betriebsrente und überschreitet damit die Freigrenze mit der Folge, dass sie auf alles Beiträge zahlen muss.

    Dagegen hat sie geklagt  (Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 29. Januar 2020 – Az.: S 6 KR 2676/18, nicht rechtskräftig).

    Die Klage vor dem Sozialgerichts Karlsruhe hatte laut „Versicherungswirtschaft heute“ teilweise Erfolg:

    1. „Für die Verbeitragung bis zum 1.1.2020 gingen die Richter davon aus, dass die Beitragserhebung zu Recht erfolgt sei. Die Beitragspflicht von Leistungen aus Direktversicherungen sei höchstrichterlich geklärt und die Einwände der Klägerin, die Verbeitragung sei unverhältnismäßig und sie sei unvorhersehbar gewesen, griffen nicht durch.
    2. Allerdings sieht die Sachlage ab 1.1.2020 anders aus. Ab diesem Zeitpunkt sei die Klage teilweise begründet, soweit sie sich gegen die Erhebung von Beiträgen zur GKV für die Zeit ab dem 1. Januar 2020 richte. Der müsse ab 1.1.2020 berücksichtigt werden.“

    Entscheidend sei die Regelung des § 226 Abs. 2 Satz 2 SGB V, die seit dem 1. Januar 2020 für Renten der betrieblichen Altersvorsorge gelte.

    Wie den Freibetrag verteilen?

    Wie aber ist der Freibetrag auf die beiden Verträge zu verteilen? Dazu hat sich das Gericht geäußert. Es sei gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt, wie der Freibetrag zu verteilen sei, wenn ein GKV-Versicherter wie die Klägerin mehrere Betriebsrenten gleichzeitig beziehe.

    Der langen Rede kurzer Sinn: Der Freibetrag muss laut Urteil verhältnismäßig auf die beiden Betriebsrenten aufgeteilt werden.

    • Die Folge: Aus der Kapitalleistung seien daher ab dem 1. Januar 2020 GKV-Beiträge nur noch in Höhe von 8,66 € statt wie bisher knapp 17 € geschuldet.
    • Ob die verhältnismäßige Anrechnung des Freibetrages auf mehrere Betriebsrenten kraft Gesetzes eintrete oder einen vorherigen Antrag voraussetze, könne dahinstehen, weil die Klägerin in der mündlichen Verhandlung jedenfalls einen entsprechenden Antrag gestellt habe.

     Ganz schön kompliziert, vor allem, wenn jemand sogar noch mehr als nur zwei Verträge hat. Daher habe der GKV-Spitzenverband in seinen Rundschreiben zur Umsetzung des neuen Freibetrags empfohlen, dass der Freibetrag zunächst auf eine Betriebsrente angewandt werde und ein verbleibender Restbetrag dann auf die nächste Betriebsrente übertragen werde.

    Entlastung durch Freibetrag

    ab 1.1.2022bis 1.1.2020Entlastung
    Kapitalauszahlung 50.00050.000
    geteilt durch 120416,67416,67
    minus Freibetrag 159,25252,170
    Krankenvers. 14,6 % 36,8260,84
    Zusatzbeitrag 1,5 %3.786.25
    Pflegevers. 3,05 %12,7112,71
    KV+PV monatlich53,3179,7926,48
    KV+PV pro Jahr639,72
    957.48317,76
    KV+PV gesamte Laufzeit6.397,209574,803.176,60
    Rest nach Abzug KV+PV 43.602,80

    40.425,20
    in Euro

    „Stiftung Warentest“ hat einen Sozial­abgaben-Rechner programmiert, mit dessen Hilfe jeder selbst ausrechnen kann, was das in seinem speziellen Fall ausmacht.

    Die Mechanik des Freibetrags:

    • Zuerst greift (wie bisher) die Freigrenze. Die Freigrenze umfasst neben Versorgungsbezügen z.B. auch Arbeitseinkommen, also Gewinne aus nebenberuflich selbstständiger Tätigkeit, z.B. aus Photovoltaik oder Nebenerwerbslandwirtschaft.
    • Wird die Freigrenze überschritten und entfällt daher, greift nur für Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge i.S.d. § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V ein Freibetrag, der genauso hoch ist, wie die bisherige Freigrenze (1/20 der monatliche Bezugsgröße nach § 18 SGB IV = 159,25 EUR für 2020). Der Freibetrag ist der Höhe nach begrenzt auf monatliche beitragspflichtigen Betriebsrentenleistungen (bei Kapitalleistungen: 1/120 der Leistung als monatlicher Zahlbetrag für maximal zehn Jahre).
📁 Archiv – Dies ist eine Archiv-Version der alten DVG-Website (Stand August 2026). Inhalte können veraltet sein. Keine Anmeldung oder Registrierung möglich.  |  Zur aktuellen Website →