DVG – Informationsveranstaltung
Hotel Hoffmanns Höfe
Thema:
Finanzielle Absicherung für Jung und Alt
– Fakten statt Bullshit-Debatte –


DVG – Informationsveranstaltung
Hotel Hoffmanns Höfe
Thema:
Finanzielle Absicherung für Jung und Alt
– Fakten statt Bullshit-Debatte –


Text: Rainer Ochmann, Bild: DVG
Finanzielle Absicherung für Jung und Alt – Fakten statt Bullshit-Debatte
Der DVG hatte für den 20. Oktober in Leipzig zum aktuellen Thema der Sicherstellung einer auskömmlichen Altersvorsorge eingeladen. Dank tatkräftiger Unterstützung der örtlichen Regionalgruppen konnten über Anzeigen in Zeitungen und Online-Einladungen interessierte Bürger angesprochen werden. Ausdrücklich sollten auch jüngere Menschen aktiviert werden, die nach aktueller Gesetzeslage ebenfalls von der Doppelverbeitragung bedroht sind. (more…)

von: Reiner Korth 13.10.2025; Bild: pixabay
Von 2 000 Euro Aktivrente bleiben weniger als 1.500 Euro netto
Und erneut werden die Rentner von der Bundesregierung in eine Finanzfalle gelockt. Da wird politisch geworben in den höchsten Tönen, in Presse, Funk und Fernsehen, “2.000 Euro Aktivrente” und das sei ganz natürlich “steuerfrei”. Und alle Rentner glauben natürlich, sie hätten jetzt monatlich 2.000 Euro netto auf ihrem Konto. Aber weitgefehlt, falsch gedacht, und von der Regierung (bewußt?) in die Irre geleitet, um erneut die Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen in der Krankenkasse alleinig den Rentnern aufzubürden.
Die “Aktivrente 2.000 Euro steuerfrei” ist eine Mogelpackung
Wie unter anderem im MDR (mdr.de vom 10. Oktober: “wie viel Geld bei Rentnern ankommt”) und im Blog unseres Kollegen Helmut Achatz “vonunruhestand.de” ( https://vorunruhestand.de/2025/09/aktivrente-was-am-ende-wirklich-bleibt/) berichtet wird, soll die Aktivrente eben nicht mit 2 000 Euro im Netto ausgezahlt werden. Die Regierung verspricht uns mal wieder die heile Welt, verschleiert aber mit wohlfeilen Formulierungen die tatsächlichen Planungen. So soll die Aktivrente unter “Progressionvorbehalt” gestellt werden, was nichts anderes bedeutet, als daß auf die verbleibenden zu versteuernden Einnahmen wegen der Aktivrente ein höherer Steuersatz zu zahlen ist. Und zum Zweiten sollen ebenfalls Sozialabgaben fällig werden. Der Rentner hat die vollen Krankenkassenbeiträge (Arbeitnehmer- plus Arbeitgeberanteil) selbst zu zahlen. Diese liegen zurzeit bei fast 21 % Beitragszahlung.
Summa summarum betragen die Abzüge auf die Aktivrente dann in etwa 500 Euro und mehr. Es verbleiben also von der so hoch gelobten “2.000 Euro Aktivrente” lediglich nur 1.500 Euro Netto auf dem Konto des Rentners übrig. Die Politik verschleiert erneut und wahrscheinlich ganz bewußt die hohe Abgabenlast.
Den Krankenkassen fehlt das Geld, hauptsächlich wegen der versicherungsfremden Leistungen. Diese sind laut Gesetz eine gesamtstaatliche, soziale Aufgabe. Aber bezahlen sollen es wieder mal nur die Rentner allein. Politiker und Privatversicherte entziehen sich dieser Sozialverpflichtung. Sie zahlen nicht in die GKV ein. Der gutmütige Rentner wird erneut über komplizierte und versteckte Wortformulierungen überproportional zur Kasse gebeten.
Eine unbürokratische Alternative ist der 603 Euro Minijob (in 2026)
Die Minijob Grenze soll in 2026 auf 603 Euro monatlich steigen, auf Antrag völlig abgaben- und steuerfrei für den Rentner. “100 Prozent netto” schreibt dann auch H. Achatz in seinem Blog. Der Minijob garantiere eine einfach gestaltete, wirklich steuerfreie Einnahme “ohne bürokratischen Aufwand”. Vielleicht ist und bleibt der Minijob ja die bessere Alternative als Hinzuverdienst für den Rentner. Die arbeitsfähigen und arbeitswilligen Rentner sollten jetzt auf jeden Fall das Gesetzgebungsverfahren zur Aktivrente ganz penibel verfolgen und sie sollten vor allem auf die versteckten Klauseln in der Abgabenordnung achten. Ansonsten gibt es erneut hinterher ein böses Erwachen für die Rentner, wie im Fall der Doppelverbeitragung von Direktversicherungen schon erlebt. Deshalb kann man nur raten: Seid wachsam.

Text: Reinhold Birth 27.09.2025, Bild:
Artikel 20 Grundgesetz
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen
und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Dieser Artikel ist immer noch gültig und das Fundament unseres Rechtsstaates. Seine Verfassungsgrundsätze und das Widerstandsrecht dürfen in seinem ursprünglichen Bestand und Sinngehalt nicht verändert werden.
Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden
Das heißt doch aber, dass der Gesetzgeber mit dem GMG vom November 2003 und die Sozialgerichte dagegen verstoßen haben – das hätte das Bundesverfassungsgericht feststellen müssen – stattdessen hat es die Beschwerde nicht angenommen. Greift da nicht Absatz 4 des Artikel 20 – siehe oben?
Die Deutsche Rentenversicherung erklärt im Renten ABC auf Seite 50 Weder der Gesetzgeber noch seine nachgeordnete Verwaltung dürfen eigenständig Gesetze beschließen, die nachteilig die Lebensplanungen ihrer Bürger verändern – (wenn sie das doch tun, dann) dürfen die Gesetzesänderungen nur zukunftsorientiert und mit Übergangsregeln bzw. Ausnahmen geregelt werden.
Daran hat sich niemand gehalten – wie kann das sein, dass das bisweilen hingenommen wird?
Wichtige Ausprägungen sind dabei die Rechtssicherheit (Klarheit des Gesetzes), der Zugang zu unabhängigen Gerichten (sind sie das wirklich?) und das Prinzip der Verhältnismäßigkeit staatlichen Handeln – ist alles noch im Gleichgewicht?
Die Zeit bringt es mit sich, dass wir Inzwischen zwei Gruppen haben:
Wir kämpfen für beide, denn wir wollen, dass dieser Mist ein Ende hat und sagen auch allen Jüngeren: “lasst die Finger von dieser Altersvorsorge – es gibt wirklich etwas Besseres bei dem euch keine 20 % Eurer Sparleistung genommen werden und ihr heute noch obendrein die Steuern zahlen müsst.
Die Sozialgerichte berufen sich unverändert auf Urteile des Bundessozialgerichts, wie dieses: BSG vom 30.03.2011, „Az.: B 12 KR 16/10 R“ / siehe: https://openjur.de/u/169327.html. Hier wird nicht nach vererbbaren Einkommen oder aus Bonuszahlungen unterschieden und alles dem Rentenähnlichen Einkommen nach §237 SGB V vereinnahmt. Ob Sie sich für die Betriebsrente oder die Kapitalauszahlung entscheiden, ist egal – beide zahlen das Gleiche – der eine nur etwas schneller auf 10 Jahre begrenzt – dafür das Doppelte – der andere lebenslang. Der Vertrauensschutz ist gestrichen.
Die Richter spielen mit, berufen sich auf das höchstrichterliche Urteil und das oberste Gericht lässt keine Beschwerden zu – Rechtsstaat adé.
Die Folge ist, dein Erspartes steht dir nicht mehr – wie geplant zur Verfügung. Die Rechtslage, die zum Zeitpunkt deines Vertragsabschlusses gegolten hat, wurde einfach geändert.
Das Bundessozialgericht streicht den Vertrauensschutz und das Bundesverfassungsgericht entscheidet die Nichtannahme – begründet, dass der Beschwerdeführer sich nicht ausreichend mit dem Vertrauensverlust auseinandergesetzt hat – siehe: BVerfG, Beschluss vom 17.06.2020, Az.: 1BvR 1134/15
Wollen wir das hinnehmen?
Und wie verhält es sich bei der weiteren Prüfung des Grundgesetzes?
Und was ist mit dem Eigentumsschutz nach Artikel 14 GG – wird anerkannt, dass deine Beitträge an die Lebensversicherung aus deinem versteuerten und verbeitragten in deinem Eigentum befindlichen Gehalt finanziert wurde?
Sozialrichter haben eine große Verantwortung, für eine gerechte Gesellschaft zu sorgen und als 3. Gewalt unseres Rechtsstaates den Gesetzgeber zu kontrollieren. Dieser Verantwortung kommen sie nicht nach, denn ihre Unabhängigkeit steht nur noch auf dem Papier, weil kein eigenständiges Urteil sprechen, sondern sich ausschließlich auf das Bundessozialgericht berufen.
Wenn aber politisch gewollt ist, dass die Menschen für ihr Alter vorsorgen, um sie dann mit höheren Kranken- und Pflegekassenbeiträge zu belasten, verlieren die Menschen das Vertrauen in den Rechtsstaat. (so oder so ähnlich eine der Thesen des SPD-Fraktionsvorsitzenden Mathias Miersch).
In der Schule haben wir gelernt, dass Richter unabhängig sind – dieser Rechtsgrundsatz wird wegen derer Karriere oder Pension Willen nicht mehr praktiziert – eine Richterin sagte dazu: „wir haben keine Lust, ständig die Gesetze zu ändern.“ Deren Aufgabe ist ja auch Recht zu sprechen – und zwar nach eigenem Ermessen und Gewissen.
Der geschätzte Bundestagsabgeordnete (1998 bis 2021) Hans Jürgen Irmer hat dazu am 28.03.2018 in den Tagesthemen treffend gesagt: „Es mag rechtlich korrekt sein, aber moralisch korrekt ist es nicht“
Ist die Moral also an der Garderobe abgegeben?
Sind dafür auch die öffentlichen Äußerungen von Altbundeskanzler Scholz – der die beschriebene Rechtslage als Mist bezeichnet hat und auch versprochen hat, das zu ändern – Beleg? Als Beispiele seien genannt die gefilmten Dokumentationen am:

von Reiner Korth 05.10.2025, Foto: DVG
“Ein Fünftel des Ersparten ist futsch”
“Ein Fünftel des Ersparten ist futsch”, so titelt die Thüringer Allgemeine in ihrer online Ausgabe vom 03.10.2025. Die Thüringer DVG Mitglieder Gerd Heimbürger und Thomas Rogge berichten über ihre Erfahrungen mit einer angesparten Direktversicherung zur Altersvorsorge und haben “eine böse Überraschung” erlebt.
Sie “raten dann auch von dieser Form der Altersvorsorge ab”.
Wie es die Rentner in Deutschland erst kürzlich mit der nachträglichen Erhöhung des Pflegebeitrages erlebt (Beitrag auf eine Rente, die nie ausgezahlt wurde!) haben, so sind die Rentner auch beim Ansparen einer Direktversicherung arglistig vom Staat getäuscht worden. Thomas Rogge nennt die nachträgliche Beitragszahlung in Höhe von 20 % auf ausgezahlte Direktversicherungen dann auch “formalrechtlich legalisierter Betrug”.
Staatlicher Betrug, der nicht einklagbar ist?
Es scheint langsam zur Tagesordnung zu werden in diesem demokratischen Staat, daß sich die Regierung im Sozial- und im Rentenrecht über normative Vorgaben des Verbraucherschutzes per eigener Gesetzgebung einfach hinwegsetzen darf. Pflegebeiträge auf Renten, die nie gezahlt wurden und keiner klagt an. Kein Aufschrei in dieser Republik. Eine nachträglich eingeführte Doppelverbeitragung von Direktversicherungen mit erheblichem Verlust (20 %) und das Bundesverfassungsgericht (BverfG) begründet: “ein direktes Rückwirkungsverbot ist im Sozialrecht nicht erkennbar.” Der Bürger dieses Landes wird also mit Vorsatz nachträglich seiner Ersparnisse beraubt und formaljuristisch wird das von unserer Rechtsprechung als in Ordnung befunden. Mit diesem Vorgehen haben die staatlichen Instituitonen das Vertrauen in die private und betriebliche Altersvorsorge massiv zerstört.
“Versteckte Kosten bei betrieblicher Altersvorsorge”
In dem Bericht der Thüringer Allgemeine wird dann auch ausführlich auf die “versteckten Kosten” in der Altersvorsorge hingewiesen. Weil es keinen Bestandsschutz gibt für Altverträge, weil der Verbraucherschutz ausgehebelt wird, weil der Staat zu jeder Zeit beliebig, auch rückwirkend (kein Rückwirkungsverbot im Sozialrecht) auf Rente und Altersvorsorgeverträge die Beiträge und Abgaben erhöhen kann. Aber die Generation der heutigen Arbeitnehmer wird langsam wach und wird sich bewußt: staatlich geförderte Verträge zur Altersvorsorge werden allzuoft zu einem Verlustgeschäft. So berichtet der Münchener Merkur in seiner Ausgabe vom 25.09.2025: “Hunderttausende haben ihre Riester-Rente gekündigt, weil sie wenig rentabel ist”.
Die Arbeitnehmer müssen Altersvorsorge neu denken
Es ist an der Zeit, daß die jungen Arbeitnehmer realisiseren, dass staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte eine stark risikobehaftete Sparanlage darstellen. Die Gründe sind: kein Bestandsschutz für Altverträge, nachträgliche Beitragserhbeung durch den Staat, der Verbraucherschutzz ist ausgehebelt, kein Kündigungsrecht. Die Arbeitnehmer sollten prüfen, ob sie sich nicht besser ihren Lohn komplett Netto auszahlen lassen und dann mit diesem Geld privat in andere Spareinlagen für ihre Altersvorsorge investieren. Der Weg der betrieblichen Altersvorsorge hat inzwischen eine sehr schlechte Beurteilung erfahren. Die Erfahrungen der heutigen Rentner zeigen, betriebliche Altersvorsorge wird zu einem Verlustgeschäft.

Bild: SWR
DVG Mitglied Friedemann Heinz berichtet im SWR über seine Verluste
Ein Kommentar von Reiner Korth zum SWR1 Beitrag “Schmerzliche Abzüge”, 04.10.2025
Die SWR1 Sendung “Marktcheck” beschäftigt sich in ihrem Beitrag am 04.10.2025 mit den Themen der privaten und der betrieblichen Altersversorgung, im Speziellen mit drei illustrierten Beispielen: einem Riester Rentenvertrag und mit zwei Verträgen einer Direktversicherung. In diesem Fernsehbeitrag erklärt unser DVG Mitglied Friedemann Heinz, wie seine zwei Verträge einer Direktversicherung nachträglich zu einem herben Verlustgeschäft geworden sind.
Das Fazit zu der Sendung insgesamt: Gegen Riester Verträge mit bestimmten Kürzungsklauseln zum Rentenfaktor läuft zurzeit eine Musterklage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, die jetzt in der Revision beim BGH behandelt wird. Und Direktversicherungen werden als völlig unattraktiv eingestuft, weil sie “keine nennenswerte Rendite” abwerfen und durch die “Doppelverbeitragung” sogar in eine negative Rendite abrutschen können. Im Klartext gesprochen bedeutet das: Die Doppelverbeitragung führt dazu, daß der Sparer der Altersvorsorge weniger ausgezahlt bekommt als er netto eingezahlt hat (“negative Rendite” bedeutet eben “Abzüge” anstelle von “Zinsen”).
Besser vorsorgen mit ETF Produkten am Kapitalmarkt
Die Finanzjournalistin Sternberger-Frey rät dann auch ganz unverhohlen den jungen Leuten heute, für die Altersvorsorge andere Finanzprodukte am Kapitalmarkt zu wählen und ordnet u. a. ETF Sparpläne als eine bessere Alternative ein. Und sie rät vor allem auch, diese Sparpläne “außerhalb der betrieblichen Altersvorsorge” abzuschließen, um eben die hohen Sozialabgaben der Doppelverbeitragung zu vermeiden.
Die große Ungerechtigkeit im Sozialsystem
Was man in dem SWR1 Beitrag eben aber auch erkennen kann, was aber nicht entsprechend gewichtig thematisiert wurde, das ist die unterschiedliche juristische Behandlung von Riester Verträgen und Sparverträgen einer Direktversicherung. Beide sind Sparpläne zur Altersvorsorge, die aber aus rein politischen Gründen juristisch unterschiedlich bewertet werden. Wie im Beitrag zu sehen, klagt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen die Versicherung Allianz wegen der “nachträglichen Reduzierung des Rentenfaktors”, welche später zu einer geringeren Netto Rente führt. Das OLG Stuttgart hat die Rückwirkungsklausel für unrechtens geurteilt. Die Berufung liegt jetzt dem BGH zur Entscheidung vor. Völlig anders sieht es dagegen im Falle der Direktversicherungen aus. Da hat der Gesetzgeber 2004 mit der Einführung des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes ebenfalls “nachträglich” eine “Beitragszahlung an die Krankenkassen” eingeführt, welche die Netto Auszahlung einer Direktversicherung mit .20%. erheblich einkürzt. Gegen diese “nachträgliche Doppelverbeitragung” hat das BverfG die Klage jedoch nicht angenommen.
Der Verbraucherschutz wird ausgehebelt
Das ist die ganz große Ungerechtigkeit in unserem Sozialsystem: wenn eine Versicherung “nachträglich” in laufenden Veträgen den Rentenfaktor kürzt, ist eine Klage juristisch zulässig. Wenn die Politik “nachträglich” in laufenden Verträgen der Direktversicherung eine Doppelverbeitragung einführt, dann wird der Verbraucherschutz juristisch nicht gewürdigt.
Verträge im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge sind hoch risikobehaftet
Da bleibt dem Verbraucher und Arbeitnehmer nur eine Konsequenz: Unter diesen volatilen Randbedingen Hände weg von Verträgen der betrieblichen Altersvorsorge. Sie verschlingen hohe Verwaltugskosten, fahren, wenn überhaupt, eine ganz geringe Rendite ein und werden dann durch die Dopperverbeitragung zum Verlustgeschäft. Zumindest in der überwiegenden Mehrzahl der gängigen Vertragskonstrukte. Durch diese politischen Entscheidungen wurde das Vertrauen in die betriebliche Altersvorsorge absolut zerstört.
Den ganzen Beitrag anschauen in der ARD Mediatek unter:

Text: Andreas Reich DVG e.V. Bild: pixabay
Wenn man die Nachrichten der letzten Tage so liest und die Geschichte der Finanzierung der letzten über 60 Jahre verfolgt, dann heißt das eindeutig „Ja“.
Seit 1957 werden alle Sozialversicherungen für Pflichtversicherte um Billionen (Rentenversicherung) und Milliarden (Krankenkassen) Euro von den Bundesregierungen betrogen. “Versicherungsfremde Leistungen“, die als gesamtgesellschaftliche Leistungen vom Staat den Sozialversicherungen aufgebürdet wurden, wurden und werden nicht vom Staat in vollem Umfang finanziert. Diese gesamtgesellschaftlichen Sozialleistungen wurden und müssen deshalb mit Beitragsgelder der Arbeitnehmer zusätzlich finanziert werden. Das heißt, die Beitragsgelder der Beitragszahler werden zweckentfremdet durch die Sozialversicherungen ausgegeben und damit werden über diesen Konstrukt die Leistungen für die gesetzlich Versicherten de facto gekürzt, z.B. beim Rentenniveau auf 48% liegt, dank der Regierungen seit 1957. Dies und die öffentlichen Diskussionen zeigen, wie hauptsächlich die Rentner in Deutschland von der Politik zur Finanzierung der “versicherungsfremden Leistungen” benutzt wurden und weiterhin werden. Wie sind die bis Ende 2023 angefallenen, fehlenden über 1 Billion Euro anders zu erklären?
Aber nicht nur in der Rentenversicherung werden Rentner jährlich betrogen, auch werden zusätzliche Einnahmen bei den Rentnern für die Steuer und bei den Krankenkassen abgezogen. So wurde nach einer Nullfinanzierung bei den versicherungsfremden Leistungen im Jahr 2002 (lt. Untersuchung der Hans Böckler Stiftung waren das 22 Mrd. Euro) ein Jahr später auf Grund fehlender Gelder in der Krankenkasse unter Mithilfe des Verbandes der Gesetzlichen Krankenversicherer (GKV) von der SPD-Grünen Regierung mit Beteiligung der CDU das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) beschlossen wurden. Damit wurden auf einmal Kapitallebensversicherungen mit Entgeltumwandlung nachträglich als Betriebsrenten eingestuft. Und obwohl bei diesen Versicherungen keine Gelder durch die Arbeitgeber geflossen sind, so werden sie wie die allgemeinen Betriebsrentner behandelt, die durch Gelder der Arbeitgeber finanziert wurden.
Für Versicherungen, die vor 2004 abgeschlossen wurden wird das Gesetz, § 229 SGB V rückwirkend angewandt, ein Bestandsschutz wie bei der Riester-Rente wurde und wird bei Direktversicherungen nicht gewährt!!!
Doch kommen wir zu den in den letzten Wochen geäußerten Vorstellungen von Regierung, Sachverständigen, Arbeitgeberpräsident, Rentenversicherung und der Wirtschaftsweisen Veronika Grimm.
Beginnen wir im August:
Der MDR meldet: Falsch berechnete Renten – Wen trifft es am meisten? Hier geht es um die Erhöhung der Beiträge für die Pflegeversicherung, die bei den Rentnern erst nach der Erhöhung der Renten im Juli 2025 erfolgte.
Focus: Gewaltiger Anstieg – Pensionskosten sollen sich mehr als verdreifachen.
Frankfurter Allgemeine: Private Renten-Vorsorge: Sozialverband (SOVD) will Beiträge in gesetzliche Rentenversicherung ermöglichen;
Frankfurter Allgemeine: Rente mit 70 reicht nicht: Wirtschaftsweiser nennt unangenehmen Plan;
T-Online: Ex-Rentenchef warnt vor Systembruch – Eine unterschiedliche Anhebung von Renten sieht der ehemalige Chef der Rentenversicherung als rechtlich bedenklich an. Er spricht eine Warnung aus;
T-Online: (Ein kaputtes System) Warum die Betriebsrente ein radikales Update braucht.
Welt: DGB-Chefin Fahimi hält den Sozialstaat für finanzierbar und lehnt Leistungskürzungen in Bürgergeld und Renten ab.
Focus: DIW Präsident Fratzscher setzt die „Boomer“ auf die Renten-Anklagebank, aber verschweigt Entscheidendes.
T-Online: (Die Reform des Sozialstaats). Merz will “schmerzhafte Entscheidungen“ treffen.
September:
Der Westen: Am Volk vorbei regieren? Mehrheit will völlig andere Reformen als die Merz-Regierung.
Die Zeit: Bunderegierung will mit neuem Gesetz für mehr Betriebsrenten sorgen
dts-Nachrichtenagentur: Wirtschaftsweise Veronika Grimm fordert tiefgreifende Reformen
gegen-hartz: Beirat will die Rente stark einkürzen
Ruhr24: Rentner ins Pflichtjahr -„Wer Kreuzfahrten macht, kann auch der Gesellschaft helfen“.
Solche und weitere Meldungen erscheinen täglich in der Presse, aber die tatsächlichen Wahrheiten werden verschwiegen oder falsch dargestellt.
Jede Nachrichtenmeldung über die Bezuschussung der Sozialversicherungen verschweigt, dass diese Bezuschussung eigentlich die notwendigen Gelder sind für die Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen. Das sind sozusagen die Beitragszahlungen des Staates für Leistungen, die nicht durch Beitragszahlungen der Verursacher gedeckt sind. Nur leider zahlt der Staat nur einen kleinen Zuschuß, aber nicht in der Höhe der Ausgaben dieser Leistungen, obwohl diese Sozialleistungen von gesamtgesellschaftlichem Interesse seien (Homepage des Bundesgesundheitsministeriums über versicherungsfremde Leistungen).
Ebenfalls wird auf dieser Seite des BMG auch darauf hingewiesen, dass für diese Leistungen jährlich eine Pauschalsumme im Haushalt eingeplant wird. Nur geht diese Pauschalsumme vollständig am Bedarf vorbei, sie ist viel zu niedrig angesetzt.
Zu den “versicherungsfremden Leistungen” gehören Kriegslastenfolgen in der Rentenversicherung,
Schwangerschaft, Mutterschaft sowie die Kosten für die Familienversicherung (wie angehörige Kinder) in der Krankenversicherung.
Selbst der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages schreibt in seinen Ausführungen zu den versicherungsfremden Leistungen, dass diese eigentlich komplett aus Steuern zu finanzieren sind.
Viele dieser Ratgeber, die unbedingt in die Sozialsysteme eingreifen wollen, sind als Staatsdiener, Beamte und Abgeordnete tätig und bekommen viele zusätzliche Beihilfen, wie zusätzliches Kindergeld, Zuschüsse zu Arztkosten und die komplette Finanzierung ihrer Pensionen. Wie beteiligen sich diese Personen an der Finanzierung gesamtgesellschaftlichen Sozialaufgaben des Staates? Ich denke, ausser immer neue “Forderungen” aus den Sozialversicherungen beteiligen sich diese Personen überhaupt nicht an der Finanzierung, aber lassen sich ihr eigenes Leben auf Kosten des Staates finanzieren.
Andreas Reich, DVG-e.V.

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
von Reiner Korth – 11.09.2025
Junge Arbeitnehmer/innen werden in die Falle gelockt
Kürzlich hat Sozialministerin Bärbel Bas, SPD die Diskussionen um Einsparungen beim Bürgergeld als “bullshit” bezeichnet. Mit diesem Kraftausdruck kann man ebenfalls ihren Gesetzentwurf zur “Stärkung der Betriebsrente” belegen, der in diesem Herbst im Bundestag beraten werden soll. Im Gesetzentwurf schreibt Sozialministerin Bärbel Bas “Die betriebliche Altersversorgung … muss quantitativ und qualitativ weiter ausgebaut und gestärkt werden”. Und auf ihrer Internetseite schreibt die Ministerin: “Mit dem Gesetz sollen gute Betriebsrenten eine noch höhere Verbreitung finden.”
Aber es gibt keine “guten Betriebsrenten” mehr. Das haben inzwischen die jungen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen auch verstanden. Die Zahlen der Neuabschlüsse sind rückläufug. Und das mit vollem Recht.
Sparen auf Betriebsrente ist zum Hochrisikogeschäft geworden
Das zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz ist voll des Lobes über die Fördermöglichkeiten eines Vertrages über betriebliche Direktversicherungen. Zuschuß des Arbeitgebers (mindestens 15 %) und Steuerersparnis. Ein großes Ziel sei “die Stärkung von Betriebsrenten für Geringverdiener”. Aber, die Ministerin redet hier nur über die eine Seite der Medaille, nämlich die gute Seite in der Sparphase des Versicherungsvertrages. Was Sie verschweigt, das sind die hohen und nicht mehr kalkulierbaren staatlichen Abgaben bei der Auszahlung. Die jungen Leute werden hier mit wohlklingenden Worten von der Ministerin angeworben, über die Risiken allerdings werden sie nicht aufgeklärt. Der Staat täuscht die Sparer und führt sie auf einen falschen Weg.
Später doppelte Abgaben in der Rentenbezugszeit
Was der Staat den jungen Sparern verschweigt. Der Arbeitnehmer spart heute Steuern durch die monatliche Einzahlung eines Sparbeitrages, aber: da im Alter die Rente ebenfalls voll zu versteuern ist, ist die Steuer ein Nullsummenspiel für den Rentner. Sehr schlimm sieht es jedoch im Sozialbereich aus. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sparen in der Beitragszeit jeder 10 % Krankassenbeitrag, aber: in der Rentenphase zahlt dann der Arbeitnehmer die vollen 20 % allein. Der Sparbeitrag (in der Regel monatlich 150 oder 200 Euro) wird “vor Steuer” abgezogen. Das heißt auch: Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen dafür nicht in die Rentenversicherung ein. Das Ergebnis ist: später fehlen dem Arbeitnehmer zwei Rentenpunkte bei der staatlichen Rente. Die einzigen, die wirklich an der Betriebsrente verdienen, das sind die Arbeitgeber (gesparte Steuern und Sozialkosten), die Krankenkassen (erhalten doppelte Beiträge) und die Versicherungskonzerne (hohe Verwaltungskosten). Die einzigen, die auf der Strecke bleiben, das sind die jungen Leute.
Der Vertrag einer betrieblichen Direktversicherung ist ein Verlustgeschäft
Wenn die betriebliche und die private Altersvorsorge wirklich wieder Sinn machen sollen, dann müssen sie wieder einen Gewinn abwerfen für den Rentner und dürfen nicht zum Verlustgeschäft werden. Deshalb lautet Botschaft: runter mit den hohen staatlichen Abgaben im Rentenalter und “ganz wichtig”: wieder das politischs Vertrauen in eine Betriebsrente zurückgewinnen durch Einführung eines “Bestandschutzes” zu jeder Zeit für alle bereits geschlossene Altverträge. Zurzeit nämlich kann der Staat jederzeit auch für bereits geschlossene Verträge nachträglich die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in beliebiger Höhe verändern. Ein hohes Risiko. Das markante Beispiel für diesen “staatlichen Betrug” ist das Gesundheitmodernisierungsgesetz (GMG) aus 2003.
Deshalb ist auch der neue Gesetzentwurrf zur Stärkung der Betriebsrente “bullshit”, weil die wesentlichen Nachteile und Risken auch mit diesem Entwurf nicht beseitigt werden.

von Reiner Korth 07.09.2025, Bild: Flyer des DVG
Das “Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz” beseitigt die Mängel nicht
Gleich mehrere Nachrichtenportale und Redaktionen haben sich in der letzten Woche mit dem Thema “Altersvorsorge” auseinandergesetzt mit Bezug auf das “zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz” von Sozialministerin Bärbel Bas, welches in diesem Herbst im Bundestag beraten werden soll. So schreibt Die Zeit in ihrer Ausgabe vom 03.09.2025 “Gute Betriebsrenten tragen zur Lebensqualität im Alter bei, sagt Bärbel Bas” und das Handelsblatt titelt “Höchste Zeit, Altersvorsorge neu und ganzheitlich denken”.
Direktversicherungen bleiben ein Verlustgeschäft
Laut Die Zeit glaubt Finanzminister Lars Klingbeil, SPD, “Betriebsrenten trügen dazu bei, dass Menschen von ihrer Rente gut leben könnten.” Aber mit diesem Glauben stehen wohl Lars Klingbeil und Bärbel Bas ganz allein da. Direktversicherungen und Betriebsrenten sind weiterhin einem hohen Sparrisiko (Stichwort “Kein Bestandsschutz für Altverträge”) ausgesetzt. So zitiert Die Zeit die Vorstitzende des SoVD (Sozialverband Deutschland), Michaela Engelmeier mit den Worten “Doch sie (die betriebliche Altersversorgung) darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Drei-Säulen-Model gescheitert ist”. Die logische Folge ist, daß die Verbreitungsquote an Betriebsrenten zurückgeht. Die Riester-Rente stagniert, das Neugeschäft ist eingebrochen. Trotz staatlicher Förderung, von der vor allem die Betriebe profitieren und nicht der Arbeitnehmer, werden auch viele geförderte Direktversicherungen zum Verlustgeschäft mit 20 % Krankenkassenabgaben, zusätzlicher Steuerbelastung und rund zwei Punkte weniger in der staatlichen Rente (DRV) später im Alter. Diese hohen Abgaben kann keine noch so gute Rendite einer Direktversicherung je erwirtschaften.
Betriebsrenten sind seit 2003 zum Spielball der Politik geworden
Im Journal Banking des Handelsblattes vom 03.09.2025 wirbt der CEO von ING Deutschland, Lars Stoy ausschweifend für die staatlich geförderte “Frühstart- Rente” für Kinder ab 2026 (wer früher mit Sparen anfängt hat später mehr ?) und für eine “weiterentwickelte Riester-Rente”. Aber all diese Zahlen und Werbeversprechen dürfen über eines nicht hinwegtäuschen: Die Versicherungen rechnen mit “Brutttozahlen” und reden eben nicht über die staatlichen Abzüge. Denn, im “Netto” bleibt für den Rentner deutlich weniger übrig. Der Staat nimmt sich die Freiheit heraus, das haben wir erstmals mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) 2003 erlebt, jederzeit und auch nachträglich auf bereits geschlossene Sparverträge neue Beiträge und Abgaben zu erheben oder zu erhöhen. So mußten zum Beispiel die Direktversicherten plötzlich (und übernacht) ab 2004 auf ihre Kapitalauszahlungen 20 Prozent an Krankenversicherungsbeiträgen zahlen. Einen Bestandsschutz für Altverträge gab es nicht. Es gilt NICHT der Tag des Vertragsabschlusses, sondern das Datum der Auszahlung. Da wird der Verbraucherschutz mit Füßen getreten. Und Deutsche Sozialgerichte pfeifen diese staatliche Willkür der Politik nicht zurück. Ihr Urteil lautet: ein ausdrückliches Rückwirkungsverbot ist im Sozialrecht nicht erkennbar. Auf Hochdeutsch bedeutet das: der Staat kann zu jeder Zeit und in beliebiger Höhe die Abgaben auf Betriebsrenten und Direktversicherungen abändern. Vertrauensschutz ist nicht mehr gegeben, Verbraucherschutz wird ausgehebelt. Die Altersvorsorge ist zu einem hohen Sparerrisiko und zu einem Spielball der Politik geworden. Darum möge jeder Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin ganz genau prüfen, welche Risiken sie mit einem Neuabschluß einer Betriebsrente oder einer geförderten Direktversicherung eingehen. Und schauen, ob noch etwas übrig bleibt im “Netto”?
Wenn die betriebliche und die private Altersvorsorge wirklich wieder Sinn machen sollen, dann müssen sie wieder einen Gewinn abwerfen für den Rentner, dürfen nicht zum Verlustgeschäft werden. Die Botschaft lautet: runter mit den hohen Abgaben im Rentenalter und “ganz wichtig”: wieder politisches Vertrauen erwecken mit einem “Bestandschutz” zu jeder Zeit für bereits geschlossene Altverträge.

Für eine nachhaltige und solidarische Rentenreform – der DVG macht hierzu konstruktive Vorschläge – auch für einen Stopp der Doppel- und Mehrfachverbeitragung.
Der DVG – Verein der Direktversicherungsgeschädigten zieht abermals Lehren aus Österreich, wo die Rente wesentlich besser und gerechter funktioniert. Warum nicht bei uns, fragen sich immer mehr junge Menschen?
Ja, es ist bekannt: Die Altersvorsorge in Deutschland steht vor gewaltigen Herausforderungen: Demografischer Wandel, veränderte Erwerbsbiografien und steigende Lebenshaltungskosten setzen das Rentensystem zunehmend unter Druck. Viele Menschen sorgen sich, ob die gesetzliche Rente im Alter noch ausreichen wird, um den Lebensstandard zu sichern. Während in Deutschland immer wieder über Rentenreformen diskutiert wird, lohnt sich der Blick ins Nachbarland Österreich: Das österreichische Rentensystem wird häufig als gerechter und leistungsfähiger wahrgenommen. „Gleichzeitig engagieren sich Initiativen und Organisationen wie der DVG – Verein der Direktversicherungsgeschädigten dafür, dass bestehende Ungerechtigkeiten im System der betrieblichen Altersvorsorge abgebaut werden“, so Andreas Reich, DVG-Vorstandsmitglied. Er beleuchtet, wie eine gerechtere Rente nach österreichischem Vorbild in Deutschland aussehen könnte und warum die Einbeziehung der Anliegen des DVG essenziell ist.
Das Rentensystem in Österreich unterscheidet sich in einigen wesentlichen Punkten vom deutschen System und wird immer wieder als Best-Practice-Beispiel genannt. Zentral ist das sogenannte Umlageverfahren: Die aktuell Erwerbstätigen zahlen Beiträge, aus denen die Renten der aktuellen Rentner*innen bestritten werden. Auch in Deutschland wird dieses Prinzip angewendet, doch in Österreich gibt es einige Besonderheiten, die für mehr Gerechtigkeit sorgen.
Während in Deutschland viele Gruppen, wie etwa Beamt*innen, Selbstständige oder bestimmte Berufsstände, nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, sind in Österreich nahezu alle Erwerbstätigen – auch die meisten Selbstständigen, Freiberuflern und Beamten – pflichtversichert. Das sorgt für eine breite Finanzierungsbasis und einen stärkeren Ausgleich zwischen verschiedenen Einkommensgruppen.
Österreichische Rentner*innen erhalten im Durchschnitt deutlich höhere Rentenzahlungen als ihre deutschen Pendants. Nach aktuellen Zahlen liegt die durchschnittliche Bruttorente in Österreich deutlich über der in Deutschland. Die Ersatzquote, also das Verhältnis zwischen letztem Nettoeinkommen und Rente, liegt in Österreich bei knapp 80 Prozent, während sie in Deutschland unter 50 Prozent fällt. Das bedeutet: Wer in Österreich in Rente geht, muss weniger starke Einbußen beim Lebensstandard hinnehmen.
Das österreichische System beinhaltet eine Mindestrente, die sicherstellt, dass niemand im Alter in Armut leben muss. Auch Menschen mit niedrigen Einkommen oder unterbrochenen Erwerbsbiografien profitieren davon. Der solidarische Gedanke wird also konsequenter umgesetzt als im deutschen System. Besonders Frauen und Menschen mit Teilzeitkarrieren haben in Österreich bessere Chancen auf eine auskömmliche Altersvorsorge.
Die Beitragssätze in Österreich sind etwas höher als in Deutschland, doch die breitere Basis sorgt dafür, dass das System insgesamt stabil bleibt. Auch die Finanzierung aus Steuermitteln wird genutzt, um die Rentenkassen zu stützen – ohne dass dies zu erheblichen Defiziten führt.
Das deutsche Rentensystem ist von zahlreichen Sonderregelungen und Ausnahmen geprägt. Besonders kritisch ist, dass immer mehr Menschen von Altersarmut betroffen sind. Geringverdienende, Frauen, Menschen mit gebrochenen Erwerbsbiografien und Personen, die auf betriebliche Altersvorsorgesysteme gesetzt haben, sind besonders gefährdet.
Ein spezielles Problemfeld ist die Behandlung der Direktversicherung in Deutschland. Viele Beschäftigte haben in den letzten Jahrzehnten auf Anraten von Arbeitgebern und Politik in die sogenannte Direktversicherung eingezahlt, ein Modell der betrieblichen Altersvorsorge. Ziel war eine zusätzliche, staatlich geförderte Absicherung für das Rentenalter. Doch durch eine nachträgliche Gesetzesänderung im Jahr 2004 wurden auf Auszahlungen aus Direktversicherungen nachträglich Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge erhoben. Diese Praxis führte dazu, dass viele Menschen sich um den Aufbau ihrer eigenen Altersvorsorge betrogen fühlen.
„Hier setzt der DVG – Verein der Direktversicherungsgeschädigten an. Der Verein macht sich seit Jahren dafür stark, dass die Rückabwicklung dieser nachteiligen Regelungen angestrebt und die Interessen der Betroffenen gehört werden“, unterstreicht Andreas Reich. Die Mitglieder des DVG vertreten die Ansicht, dass eine nachträgliche Belastung von Versicherten, die auf politisches Vertrauen gebaut haben, nicht hinnehmbar ist – und fordern deshalb Gerechtigkeit und eine Entlastung der Direktversicherten.
Eine Modernisierung des deutschen Rentensystems, inspiriert vom österreichischen Modell, sollte folgende Grundsätze berücksichtigen:
„Um eine gerechte Rentenreform umzusetzen, braucht es breite gesellschaftliche Debatten und die Einbeziehung aller relevanten Gruppen. Der DVG – Verein der Direktversicherungsgeschädigten steht beispielhaft für das zivilgesellschaftliche Engagement in der Rentenpolitik“, so Andreas Reich. Durch Petitionen, Öffentlichkeitsarbeit und politische Lobbyarbeit setzt sich der Verein dafür ein, dass die Stimme der Betroffenen gehört wird.
Der Zusammenschluss von Menschen, die von nachteiligen politischen Entscheidungen betroffen sind, zeigt, wie wichtig es ist, die Betroffenenperspektive in die Gesetzgebung einzubeziehen. Nur so kann ein Rentensystem entstehen, das auf Solidarität, Gerechtigkeit und Verlässlichkeit basiert.
Die Rentenfrage bleibt eine der größten sozialen Herausforderungen in Deutschland. Das österreichische Modell liefert wertvolle Impulse für eine gerechtere, solidarischere und leistungsfähigere Alterssicherung. Die Einbeziehung aller Erwerbstätigen, eine ausreichende Mindestrente und der Schutz erworbenen Vertrauens sind zentrale Bausteine. Gleichzeitig zeigen Organisationen wie der DVG, wie wichtig es ist, bestehende Fehler zu korrigieren und die Stimme der Geschädigten einzubinden.
Eine offene, von Bürgern getragene Debatte über die Zukunft der Rente und die konsequente Orientierung an erfolgreichen Beispielen aus dem Ausland können dazu beitragen, dass die Rente in Deutschland wieder als Garant für ein würdevolles Leben im Alter verstanden wird. „Die so genannten Renten-Experten, die an Universitäten arbeiten und ihre Landespensionen einstreichen, sind jedenfalls von einer gerechten und sozialen Rentenreform so weit entfernt wie ein Eskimo vom Kilimandscharo“, so Reich abschließend.
Text: Thomas Kießling
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Redaktion: Andreas Reich