Category: Politik

  • Deutschland Spitzenreiter bei Abgabenquote

    Deutschland Spitzenreiter bei Abgabenquote

    In keinem anderen Land presst der Staat seine Bürger so aus wie in Deutschland. Wir sind mittlerweile Spitzenreiter bei der Abgabenquote.

    Die Gesamtbelastung von Arbeitseinkommen durch Steuern und Sozialabgaben liegt in Deutschland weit über dem OECD-Durchschnitt (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung). Das heißt, den Deutschen bleibt am wenigsten netto vom Brutto.

    Vor vier Jahren lagen noch Belgien und Österreich vor uns – beide haben wir mittlerweile überholt. Die durchschnittliche Belastung durch Steuern und Sozialabgaben lag im vergangenen Jahr laut OECD bei 39,3 Prozent. Das heißt umgekehrt, dass Bürgern in Deutschland nur noch 60,7 Prozent des Bruttolohns bleiben. Wird der Arbeitgeberanteil noch dazu gerechnet, dann bleibt vom Brutto nur noch die Hälfte übrig.

    Bei Abgabenquote Spitze

    Ganz besonders langen laut „Welt“ Staat und Sozialversicherung Familien zu, wenn beide Partner erwerbstätig sind. „Eine Familie mit zwei Verdienern und zwei Kindern führt der Erhebung zufolge in Deutschland gut 31 Prozent an Steuern und Sozialabgaben ab, womit Deutschland in dieser Kategorie sogar den alleinigen Spitzenplatz innerhalb der Gruppe der OECD-Länder einnimmt – vor Dänemark mit 30,7 Prozent.“

    Wobei das nur die halbe Wahrheit ist, denn zur Einkommensteuer kommen ja auch noch Verbrauchssteuern, darunter die Mehrwert-, Versicherungs-, Sekt- und Mineralölsteuer, dazu kommen Stromsteuer, Kapitalertragssteuer, Grundsteuer, Hundesteuer, Kaffeesteuer, Kfz-Steuer, Leuchtmittelsteuer und natürlich der Soli … Die Liste ist mittlerweile unüberschaubar.

    Bei einigen Gruppen wie den Betriebsrentnern und Direktversicherten greifen Staat und Sozialversicherung gleich mehrfach zu, sie zahlen Beiträge in der Ein- und Auszahlphase. Beim Sprit gibt es sogar die Steuer auf die Steuer, so dass der Steueranteil höher ist als der Warenwert.

  • Meck-Pomms Freie Wähler wollen Betriebsrentner entlasten

    Meck-Pomms Freie Wähler wollen Betriebsrentner entlasten

    Wie bereits in Bayern setzen sich auch die Freien Wähler in Mecklenburg-Vorpommern für die Abschaffung der doppelten Krankenkassenbeiträge von Direktversicherungen und Betriebsrenten ein. Meck-Pomms Freie Wähler (FW) machen mobil.

    von Helmut Achatz

    Die Freien Wähler in Bayern haben durchgesetzt, dass die bayerische Staatsregierung  eine Bundesratsinitiative zur Abschaffung der Doppelverbeitragung beschloss und in den Bundesrat einbrachte. Das gleiche erhoffen sich die Freien Wähler in Mecklenburg-Vorpommern.

    Meck-Pomms FW machen mobil

    Freie_Waehler_MV

    Gustav Graf von Westarp, Landeschef der Freien Wähler in Mecklenburg-Vorpommnern und sein Team haben die neue Volksinitiative “Faire Rente”  in Schwerin vorgestellt. Meck-Pomms Freie Wähler starten gemeinsam mit dem DVG eine Volksinitiative zur Abschaffung der Doppelverbeitragung. „Seit 2004 müssen bundesweit mehr als sechs Millionen Menschen auf ihre private Altersvorsorge aus Direktversicherungen doppelte Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen; hinzu kommt eine noch viel größere Zahl von Betriebsrentnern – allein in MV können es über 330 000 Betroffene sein“, schildert Graf von Westarp die Lage. Das wollen Freie Wähler und DVG nicht länger hinzunehmen. Zur Erinnerung: „Zur Stärkung der gesetzlichen Krankenkassen war 2004 beschlossen worden, Betriebsrenten nicht nur in der Anspar-, sondern auch in der Auszahlphase im Alter mit dem vollen Krankenbeitrag zu belasten“, schreibt n-tv.

     

    Freibetrag unzureichend

    Die vor kurzem beschlossene Neuregelung beim Freibetrag durch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sei völlig unzureichend, erklärte Gustav Graf von Westarp. Nach 15 Jahren müssen diesen Menschen endlich Gerechtigkeit wiederfahren.

    Ziel der Volksinitiative ist es, mit 15 000 gültigen Unterschriften die Landesregierung über den Landtag zu einer Bundesratsinitiative zu bewegen, mit der die Doppelverbeitragung abgeschafft wird. „Freie Wähler wollen den großen Renten-Coup“ titelt die „Schweriner Volkszeitung“.

    „Die Doppelverbeitragung ist nur eines der Probleme bei den Renten“, unterstreicht Wilfried Mußfeldt vom DVG. Er verspricht, dass das nicht unsere letzte Aktion sein werde. Mußfeldt hat auch gleich ein Beispiel parat: Von seiner Kapitalabfindung in Höhe von 50 000 Euro seien nur noch 40 000 Euro übrig geblieben. Er rät jedem, während des Arbeitslebens den geringsten Betrag einzuzahlen. Das kann aber nicht Sinn und Zweck einer verlässlichen Altersvorsorge sein.

    Den Freien Wählern in Bayern und Mecklenburg-Vorpommern ist klar, dass das Abzock-Gesetz in Bundeszuständigkeit fällt. Aber auch der Bundesrat kann eine Gesetzesinitiative erreichen – und genau das will Gustaf Graf von Westarp.

    Die Freien Wähler können fest auf die Unterstützung des DVG in Mecklenburg-Vorpommern rechnen. Demnächst werden von den neuen Regionalgruppen in Meck-Pomm begleitende Info-Veranstaltungen stattfinden. Der DVG drückt Mußfeldt und der Regionalgruppe die Daumen.

  • Wie Riester uns alle ärmer macht

    Wie Riester uns alle ärmer macht

    Wer nicht riestert, bekommt weniger gesetzliche Rente, wer einen Riester hat, bekommt auch nicht viel mehr, weil Riester ein Reinfall ist. Riester ist eine Ruine mit bösen Folgen für die Altersvorsorge.

    von Helmut Achatz

    Rot-grün hat 2003 nicht nur die Direktversicherten und Betriebsrentner massiv geschröpft, sondern auch die gesetzlich Rentenversicherten. Die damalige Regierung unter Gerhard Schröder (SPD) und Mitwirkung des heutigen Finanzministers Olaf Scholz (SPD) und Walter Riester, der bis 2002 Arbeits- und Sozialminister war, führte zu jener Zeit den sogenannten Riester-Faktor ein, der die gesetzliche Rente schmälert – und zwar um annähernd vier Prozent.

    Riester-Faktor in der Rentenformel

    Die wenigsten ahnen, dass ihnen automatisch vier Prozent mit dem Riester-Faktor – offizieller Name Altersvorsorgeanteil – von der Rente abgezogen werden. Die damalige rot-grüne Regierung vergatterte die Bevölkerung zum zusätzlichen Sparen per Rentenformel. Sie baute den Riester-Faktor in die Rentenformel ein. Jeder, der nicht mindesten zu vier Prozent seines Gehalts „riestert“, kürzt seine gesetzliche Rente automatisch, denn die gehen ihm im Alter ab.

    Aber selbst wer riestert, ist der Gelackmeierte. Denn ein Riester-Vertrag bringt häufig keine vier Prozent, sondern wegen der Abzocke durch die Versicherung deutlich weniger. Makler und Versicherungen haben dank Riester den Rahm der zusätzlichen Altersvorsorge abgeschöpft , wie erst vor kurzem wieder eine „Wiso“-Sendung verdeutlicht. Aber auch „Panorama“ warnte schon vor drei Jahren vor der Riester-Rente.

    Abkehr von Riester

    https://www.youtube.com/watch?v=oL29keRZ-S0

    Quelle: Panorama

    Der Riester-Faktor oder Altersvorsorgeanteil (AVA), wie er offiziell heißt, liegt seit 2012 bei mittlerweile vier Prozent. Der Riester-Faktor dämpft die Rentensteigerung automatisch. Das heißt, der Rentner wird immer weiter von der allgemeinen Lohnentwicklung abgehängt. Dazu kommt noch der Nachhaltigkeitsfaktor, der diese Entwicklung verstärkt.

    Die „taz“ hat es einmal sehr schön beschrieben: „Die Riesterrente wird oft als Zusatzangebot missverstanden, aber sie hat die gesetzliche Rente gezielt belastet. Seitdem ist in der Rentenformel der „Riester-Faktor“ verankert, unter Renten-Feinschmeckern auch als „Altersvorsorgeanteil“ bekannt. Einfach gesagt: Bei der jährlichen Rentenberechnung wird ein Teil des Bruttoeinkommens abgezogen. Der soll in die Riesterrente fließen. Der Haken: Viel weniger Arbeitnehmer als angenommen haben eine private Rentenversicherung, so dass später deren Gesamtrente schrumpft. Dass die gesetzliche Rente geschwächt wurde, ist also das Ergebnis bewusster politischer Entscheidungen, an denen Scholz (gemeint ist Finanzminister Olaf Scholz) als Bundestagsabgeordneter und SPD-Generalsekretär (heute Finanzminister) mitgewirkt hat.“

    Riester belastet die Rente

    Das heißt im Umkehrschluss, die gegenwärtig von der SPD propagierte doppelte Haltelinie von Rentenniveau und Rentenbeitrag ist ein systematischer Betrug. Die 48  Prozent Rentenniveau gelten nur für diejenigen, die auch tatsächlich eine Riester-Rente haben, wer keine Riester-Rente hat, für den liegt das Rentenniveau irgendwo bei 45 Prozent. Die Deutsche Rentenversicherung spricht deswegen auch immer von „Sicherungsniveau vor Steuern“, gemeint ist damit, dass dieses Niveau nur dann zu erreichen ist, wenn ein Rentner auch tatsächlich per Riester fürs Alter vorgesorgt hat, wenn nicht, ist sein „persönliches“ Rentenniveau um drei bis vier Prozent niedriger, also irgendwo bei 45 Prozent, wie die Rechnung des DVG-Mitglieds Norbert Böttcher ergab. Ehrlicherweise müssten wir alle zwischen Rentenniveau plus oder minus Riester reden. Aber auch die Medien plappern immer die von Regierung und Rentenversicherung propagierten 48 Prozent nach.

    Vielleicht versteht jetzt auch jeder, warum Schwarz-Rot um alles in der Welt diese 48 Prozent halten muss – mit der doppelten Haltelinie. Für alle ohne Riester sind es eh schon längst deutlich weniger. Aber selbst wer eine Riester-Rente hat, kommt kaum auf 48 Prozent, denn von einem Ausgleich der Riester-Faktor-Lücke kann keine Rede sein. Riester-Rente bringen im Schnitt deutlich weniger, weil Provisionen und Verwaltungsgebühren der Versicherungen die Rendite auffressen.

    Riester-Rente steigt nicht mit

    Einen Punkt haben bislang alle vergessen: Anders als die gesetzliche Rente erhöht sich die Riester-Rente eben nicht. Einmal hundert Euro bleiben hundert Euro. Aber wegen der Inflation sind hundert Euro heute keine hundert Euro in zehn oder 20 Jahren wert.

    Riester war nur ein großes Geschäft für die Versicherungsbranche, aber ein herber Rückschlag für die Rentner. Sie baden das aus, was die damalige rot-grüne Koalition verbockt hat.

    DVG-Mitglied Norbert Böttcher hat die Entwicklung der „Riestertreppe“ einmal veranschaulicht und ausgerechnet, was der Riester-Faktor ausmacht.

    Die Riestertreppe anschaulich erklärt       Quelle: Norbert Böttcher

    Was Riester in Cent und Euro bedeutet     Quelle: Norbert Böttcher

    „Mit dem rot-grünen Paradigmenwechsel in der Alterssicherungspolitik zu Beginn des Jahrhunderts wurden die Weichen für eine drastische Senkung des Rentenniveaus gestellt“, schrieb Johannes Steffen bereits 2013 auf dem Portal Sozialpolitik. Bis in die 2030er Jahre könne das Rentenniveau (Sicherungsniveau vor Steuern) um rund ein Fünftel von seinerzeit 53 Prozent auf nur noch 43 Prozent  sinken. Wir sind auf dem besten Weg dorthin.

    Der Altersvorsorgeanteil AVA und Bruttolohn    Quelle: Deutsche Rentenversicherung

  • Wie uns Politiker mit der Grundrente verschaukeln

    Wie uns Politiker mit der Grundrente verschaukeln

    Die Grundrente soll Lebensleistung honorieren – dabei fahren einige schlechter damit als mit Grundsicherung. Ein weiteres Beispiel, wie uns die Politik verschaukelt und das Vertrauen in die Rente unterminieren.

    von Helmut Achatz

    Arbeitsminister Hubertus Heil behauptet in punkto Grundrente, „Frauen und Männer, die nur wenig Rente haben trotz eines langen Arbeitslebens, werden künftig spürbar mehr in der Tasche haben“. Ist das so? DVG-Mitglied Norbert Böttcher und andere Rentenexperten haben es mal durchgerechnet und widerlegen Heils Behauptung. Die SPD hat den Bürger wieder einmal einen Bären aufgebunden. Wer Pech hat, wird mit Grundrente weniger bekommen, als er mit Grundsicherung bekäme. Dabei war doch Heils Anspruch, dass die gerade verabschiedete Grundrente zehn Prozent über der Grundsicherung sein sollte. Er hat nur vergessen, der Öffentlichkeit zu sagen, dass von der Grundrente ja auch Krankenkassen- und Pflegebeiträge zu zahlen sind, so dass die Grundrente dann niedriger ausfallen kann als die Grundsicherung.

    Aber lassen wir Norbert Böttcher und die Redaktion „Steuertipps“ zu Wort kommen: „Der Zahlbetrag der Grundrente wird 2021 bei 35 Beitragsjahren in allen Fällen zwischen 613 und 865 Euro liegen und damit vielfach unter der Grundsicherung von aktuell 808 Euro. Dieses auf den ersten Blick überraschende Ergebnis hat mit den Beiträgen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zu tun. Die Grundrente ist wie jede Rente beitragspflichtig. Das heißt, von der erreichten Rente brutto und dem Zuschlag auf diese Bruttorente ist noch der Beitrag zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung abzuziehen, der von der Deutschen Rentenversicherung bei der Zahlung der gesetzlichen Rente direkt einbehalten wird. Im ersten Gesetzentwurf des Bundessozialministeriums zur Grundrente vom 21.5.2019 heißt es auf Seite 23 ausdrücklich: ‚Die Grundrente führt zu höheren Beiträgen in die gesetzliche Krankenversicherung und soziale Pflegeversicherung‘.

    Grundrente versus Grundsicherung

    Somit kommt es unterm Strich auf den Zahlbetrag der gesetzlichen Rente an und nicht auf die Bruttorente. Die neue Grundrente als eine Rentenleistung gemäß SGB VI (gesetzliche Rentenversicherung) darf nicht mit der beitragsfreien Grundsicherung gemäß SGB XII (Sozialhilfe) verwechselt werden. Die Grundsicherung ist im Unterschied zur Grundrente keine Rente, sondern eine Sozialhilfe oder Sozialleistung und verpflichtet das Sozialamt oder Grundsicherungsamt auch zur direkten Zahlung der Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung an die zuständige Krankenkasse.

    Daher ist lediglich ein Vergleich von Zahlbetrag der Grundrente mit der beitragsfreien Grundsicherung zielführend und sinnvoll. Leider wird auf diesen Vergleich in fast allen Publikationen (auch denen des Bundessozialministeriums) verzichtet, da die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung nicht von der Grundrente brutto abgezogen werden. Dies führt dann zu irreführenden Ergebnissen. Tatsächlich wird der Zahlbetrag der Grundrente bei abschlagspflichtigen Frührenten noch niedriger liegen. Die Grundrente setzt im Unterschied zur Grundsicherung nicht das Erreichen der Regelaltersgrenze aus. Wer also als langjährig Versicherter mit 63 Jahren vorzeitig in Rente geht, muss mit einem Rentenabschlag rechnen. Beispiel: Wer 1958 geboren ist und 2021 als langjährig Versicherter mit 63 Jahren in Rente geht, muss einen Rentenabschlag von 10,8 Prozent einkalkulieren. Der Zahlbetrag der Grundrente sinkt nach 35 Pflichtbeitragsjahren und durchschnittlich 0,75 Entgeltpunkten dann sogar auf rund 772  Euro und liegt damit ganz sicher unter dem Grundsicherungsniveau.“

    Soweit Steuertipps. Norbert Böttcher – auf seinem Blog Sozial-Info ist das auch zum Nachlesen – rechnet mit einer Grundsicherung von 850 Euro, was in Großstädten wie München die Regel ist. Bei der Grundsicherung kommt es auf Miete und Nebenkosten an, wie der VdK vorrechnet. Aber gut, nehmen wir Böttchers 850 Euro. Er kommt auf folgende Rechnung:

    Grundrente brutto ≠ netto

    Die Grundrente soll zehn Prozent über der Grundsicherung sein, das heißt

    850 + 85 = 935 Euro.

    Eine Grundrentnerin mit 28 Entgeltpunkten beispielsweise kommt auf einen ähnlichen Betrag von, sagen wir mal, 925,40 Euro.

    Grundrente                               925,40 Euro
    Krankenkassenbeitrag        – 67,55 Euro
    Zusatzbeitrag                         –  4,63 Euro
    Pflegebeitrag                         – 28,22 Euro
    ————————————————-
    Grundrente netto                824,99 Euro

    Was von der Grundrente netto übrig bleibt

    Was von der Grundrente weggeht                              Quelle: Norbert Böttcher

    Das heißt, die Grundrentnerin bekommt weniger als eine Empfängerin von Grundsicherung. Gut, sie muss nicht zum Amt gehen und ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse offen legen, was bei der Grundsicherung verlangt wird, da sie auf die Bedürftigkeit abzielt.

    Diese vermeintliche Wohltat wird Milliarden kosten, Geld, das anderswo fehlt. Es fehlt beispielsweise, um die berechtigten Forderungen der Direktversicherungsgeschädigten einzulösen. Sie werden seit 2004 vom Staat abgezockt, denn sie zahlen in der Renten mit dem Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil doppelte Versicherungsbeiträge – und das, obwohl viele schon in der Einzahlphase Beiträge gezahlt haben. Um sie wenigstens ein bisschen ruhig zu stellen, wurde, sozusagen als Beifang zur Grundrente, ein Freibetrag von 159,25 Euro eingeführt dank dessen Direktversicherte und Betriebsrentner monatlich annähernd 30 Euro an Beiträgen sparen. Bei vielen sind es sogar weniger als 30 Euro, wie Böttcher ausgerechnet hat.

    Wie sich der Freibetrag auswirkt

    Was der Freibetrag pro Monat bringt                         Quelle: Norbert Böttcher

    Wie kommt die Politik überhaupt auf diesen Freibetrag? Auch das hat DVG-Mitglied Böttcher aufgedröselt. Der Freibetrag ist 1/20 der sogenannten Bezugsgröße in der Kranken- und Pflegeversicherung. „Die Bezugsgröße bildet das Durchschnittsentgelt in Deutschland aus dem vorletzten Kalenderjahr ab. In der Sozialversicherung wird sie für verschiedene Berechnungen genutzt. Für die Kranken- und Pflegeversicherung gelten bundeseinheitlich die West-Werte. Lediglich in der Renten- und Arbeitslosenversicherung wird nach West und Ost unterschieden“, erklärt die Techniker Krankenkasse.

    Datenabgleich Finanzamt / Rentenkasse

    Die Grundrente soll automatisch an die Personen überwiesen werden, die Anspruch darauf haben. Wirklich? Wie soll das funktionieren, wenn jemand keine Steuererklärung macht? Ist also ein Grundrentenberechtigter gar nicht beim Finanzamt gemeldet, so bekommt er auch keine Grundrente. Ganz schöner Murks, oder? Und noch etwas haben die Murkser vergessen: “Zudem muss eine elektronische Übermittlung aller nötigen Einkommensdaten durch die Finanzbehörden an die Deutsche Rentenversicherung erfolgen. Doch der elektronische Datenaustausch mit der Finanzverwaltung hakt bei Bestandsrentnern, die keine Steuererklärung abgegeben haben, weil ihr zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt oder in der Vergangenheit lag”, merkt die Plattform “Steurtipps” an.

    Ferner bestehe bei den jährlich rund 1,6 Millionen Neurentnern das Problem in der zweijährigen Verzögerung des Datenflusses. “Wer 2021 Grundrente beantragen möchte, muss im Jahr 2020 seine Steuererklärung für 2019 abgegeben haben, denn die Finanzämter haben Informationen zum steuerpflichtigen Einkommen erst mit einem Zwei-Jahres-Verzug. Da jedoch das Einkommen nach dem Renteneintritt sinkt, wird bei der vorgesehenen Einkommensprüfung durch das zuständige Finanzamt und die Deutsche Rentenversicherung das Einkommen des Rentners voraussichtlich zu hoch eingeschätzt, sodass es möglicherweise keinen Rentenzuschlag gibt, obwohl eigentlich ein Anspruch besteht.”

    Berechnung des Freibetrags

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    So errechnet sich der Freibetrag        Quelle: Norbert Böttcher

    Wegen der Grundrente muss die Deutsche Rentenversicherung ihre Verwaltung kräftig aufstocken. Heil schafft mit seiner Grundrente ein Bürokratiemonster. Die Kosten der Umsetzung der Grundrente werden auf „mehrere hundert Millionen Euro und damit mehr als 25 Prozent der Leistungsausgaben für die Grundrente betragen“, schreibt das „Handelsblatt“. Trotzdem sind SPD-Politiker, darunter der stellvertretende Vorsitzende der SPD Mayen-Koblenz, Staatssekretär Dr. Alexander Wilhelm, immer noch von Heils Grundrente überzeugt.

    Und wie wird die Grundsicherung berechnet? Die Deutsche Rentenversicherung hat dazu ausführliche Informationen ins Netz gestellt.

    Das Vergleichsportal Biallo hat einen Grundsicherungsrechner ins Netz gestellt, mit dem jeder ziemlich genau ausrechnen kann, wie viel ihm zusteht.

    Abkehr vom Äquivalenzprinzip

    Was noch schlimmer ist, Heil hat mit der Grundrente das Äquivalenzprinzip aufgegeben, wonach die Rente von der Höhe der Beiträge abhängt – und damit die Idee von Leistung und Gegenleistung. Es ist der „Abschied vom Äquivalenzprinzip“, wie die „Wirtschaftswoche“ schreibt. Heil vermischt das Führsorge- und Leistungsprinzip. Er hat es geschafft, das Vertrauen in die Rente nachhaltig zu unterminieren. Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) hat das an dem Beispiel von Frau Pech und Herrn Glück konkret durchgerechnet. Danach bekommt Frau Pech, obwohl sie in ihrem Leben 66 360 Euro mehr an Rentenbeiträgen als Herr Glück eingezahlt hat, am Ende nur 45 Euro mehr Rente. Ist das gerecht? Zudem plane Heil und Finanzminister Olaf Scholz (SPD), die Grundrente durch einen Griff in die Rücklagen der Sozialkassen finanzierbar wirken zu lassen. Ist das gerecht? Diese Reserven haben Millionen von Betriebsrentnern über 15 Jahre aufgefüllt, weil die SPD – zusammen mit Grünen und Schwarzen – 2004 das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) rückwirkend einführten, weswegen Betriebsrentner seitdem doppelte Krankenkassenbeiträge zahlen. Das Geld für die Grundrente stammt also im Wesentlichen von betrogenen Betriebsrentnern und Direktversicherten. Ist das gerecht?

    Schluss mit der Sabotage der Altersvorsorge!

    Unsere Position: Wofür der DVG steht! 

     

    Bild von Wilfried Pohnke auf Pixabay

  • Kein Freibetrag für freiwillig GKV-versicherte Betriebsrentner

    Kein Freibetrag für freiwillig GKV-versicherte Betriebsrentner

    Die Politik lässt die freiwillig GKV-versicherten Betriebsrentner außen vor bei der Freibetragsregelung.

    Aus dem Büro der CDU heißt es: „Zutreffend ist es, dass nach dem Entwurf eines ‚Gesetzes zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge‘ künftig ein Freibetrag für Betriebsrenten und Kapitalleistungen gewährt wird, der nur bei gesetzlich Pflichtversicherten anzuwenden ist. Bei in der Rentenphase freiwillig GKV-versicherten Betriebsrentnern wird der Freibetrag nicht anwendbar sein.
    Allerdings trifft dies nur diejenigen, die während ihres Berufslebens viele Jahre privat versichert waren (und damit nicht in die GKV eingezahlt haben) und dann relativ kurz vor der Rente in die GKV gewechselt sind, so dass die 9/10-Regelung nicht anwendbar ist. Nach der 9/10-Regelung darf derjenige, der zu 90 Prozent in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens gesetzlich versichert war, in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR).
    Betriebsrentner, die während ihrer kompletten Arbeitsphase freiwillig GKV-versichert waren oder auf die die 9/10-Regelung anwendbar ist, rutschen in der Rentenphase in die KVdR, gelten somit als pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung und  profitieren von den Neuregelungen um den Freibetrag.

    Freiwillig Versicherte gehen leer aus

    Kurzum, nur bei  einer sehr kleinen Gruppe (etwa drei Prozent) von in der Rentenphase freiwillig GKV-versicherten Betriebsrentnern wird der Freibetrag nicht anwendbar sein. Für diesen Personenkreis kam im Übrigen nach der bisherigen Gesetzeslage die bisherige Freigrenze auch nicht zur Anwendung.“

    Die 9/10-Regelung hat übrigens nichts mit der Beitragsbemessungsgrenze zu tun.

    Betriebsrentenfreibetrag

    Betriebsrentner und Direktversicherte werden ab 2020 von Beiträgen für die gesetzliche Krankenkasse entlastet werden. Ab 1. Januar 2020 gilt dank des Betriebsrentenfreibetragsgesetzes ein Freibetrag von 159,25 Euro, der die bisherige Freigrenze in Höhe von 155,75 Euro ergänzt. Bis 159,25 Euro zahlen Betriebsrentner und Direktversicherte keine Krankenkassenbeiträge. Allerdings gilt das Gesetz nur für Krankenkassen-, nicht aber für Pflegebeiträge.  Bisher musste auf die komplette Direktversicherung oder Betriebsrente der volle Krankenkassenbeitrag (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil von 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag von aktuell im Durchschnitt 0,9 Prozent sowie die Beiträge für die Pflegeversicherung von 3,05 Prozent plus 0,25 Prozentpunkte für Kinderlose) gezahlt werden, wenn die Rente die Freigrenze überschritten hat. Ab 1. Januar 2020 wird der Beitrag nur noch für den Rentenanteil fällig, der über dem Freibetrag liegt. Der Freibetrag gilt nicht für in der Rentenphase freiwillig GKV-versicherten Betriebsrentnern. Für sie ist der Freibetrag nicht anwendbar.

    Das Wichtigste in Kürze

    • Wer in der Krankenversicherung der Rentner ist (KVdR), muss auf viele Einnahmen keine Krankenkassenbeiträge zahlen.
    • Um diesen Status zu bekommen, müssen Sie in der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens zu 90 Prozent der Zeit gesetzlich versichert gewesen sein.
    • Erfüllen Sie die Voraussetzungen für die KVdR nicht, können Sie sich unter Umständen freiwillig gesetzlich versichern. Sie zahlen dann aber oft mehr für die Krankenversicherung.
    • Auch ein nachträglicher Wechsel kann durch eine neue Regelung möglich sein. Insbesondere Eltern sollten daher bei Ihrer Krankenkasse ihre Vorversicherungszeit erneut prüfen lassen.
    So gehen Sie vor
    • Entscheiden Sie sich möglichst vor dem 40. Lebensjahr, ob Sie langfristig gesetzlich oder privat versichert sein wollen.
    • Lassen Sie zum Rentenbeginn von der Krankenkasse prüfen, ob Sie in die Krankenversicherung der Rentner dürfen.

    Quelle: Finanztip

    Krankenversicherung im Alter

    Grundsätzlich bestehen für Sie folgende Möglichkeiten der Krankenversicherung im Alter:

    • der Regelfall: die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung,
    • die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung,
    • die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung oder
    • die private Krankenversicherung bei einem privaten Versicherungsunternehmen.

    Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine Solidargemeinschaft. Pflichtversicherte und freiwillig versicherte Mitglieder zahlen in der Regel nach der Höhe ihrer Einkommen monatlich Beiträge und erhalten im Krankheitsfall dafür alle erforderlichen Leistungen. Privat Krankenversicherte hingegen zahlen monatlich einkommensunabhängige Beiträge an ihr Versicherungsunternehmen. Die Beitragshöhe bemisst sich hierbei nach den versicherten Risiken.

    Die Rentenversicherung beteiligt sich an Aufwendungen zur Krankenversicherung – ob jemand als Rentner nun in der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt oder sich privat versichert. Bei Pflichtversicherten übernimmt die Rentenversicherung einen Teil der Beiträge, bei freiwillig oder privat krankenversicherten Rentnern zahlt sie Beitragszuschüsse.

    Quelle: Deutsche Rentenversicherung

    9/10-Regelung entschärft

    Ab dem 1. August 2017 dürfen viele Rentner auf niedrigere Krankenkassenbeiträge hoffen. Denn dann tritt eine Neuregelung in Kraft, die den Vätern und Müttern unter ihnen den Zugang zu der günstigeren Krankenversicherung der Rentner (KvdR) erleichtert. Mit der Gesetzesänderung wird die sogenannte 9/10-Regelung für die Mitgliedschaft in der Pflichtversicherung entschärft.

    Was ist ab dem 1.August 2017 anders? Zwar bleibt die 9/10- Regelung grundsätzlich bestehen. Rentner und Neurentner, die Kinder haben, werden aber besser gestellt. Pro Kind werden auf ihre Vorversicherungszeit drei Jahre aufgeschlagen. 

    Wer kann von der Neuregelung profitieren? Von der Neuregelung können Frauen und Männer gleichermaßen profitieren. Außerdem gilt sie nicht nur für Neu- sondern auch für Rentner, die bereits im Ruhestand sein und Rente beziehen- also sogenannte Bestandsrentner.

    Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung

     

  • Plädoyer für umfassende Rentenreform

    Plädoyer für umfassende Rentenreform

    Deutschland braucht eine umfassende Rentenreform – und die ist machbar. Dafür aber ist  Mut nötig. Holger Balodis und Dagmar Hühne sagen in ihrem Buch “Rente rauf” wie’s geht.

    Noch lässt sich die drohende Altersarmut abwenden. Die Politiker müssen aber endlich agieren und nicht nur zögerlich reagieren. Sie müssen endlich mutige Entscheidungen treffen. Wenn nicht, rutschen Millionen in die Altersarmut. Jung und alt müssen eine Allianz gegen Arbeitgeber, Politiker und Versicherungen bilden. Freiwillig werden die ihre Pfründe nicht aufgeben.

    Balodis und Hühne haben für „Monitor“ und „plusminus“ geschrieben, für „Stiftung Warentest“ und die Verbraucherzentralen; dabei ging es häufig um das Thema Altersvorsorge. Die beiden zeigten schon in ihrem Buch „Die Vorsorgelüge – wie Politik und Versicherungen uns in die Altersarmut treiben“. In ihrem neuen Buch „Rente rauf“ belassen sie es nicht damit, den „ganz legalen Betrug mit den Lebensversicherungen“ anzuprangern, sie zeigen in ihrem neuen Buch „Rente rauf“ Lösungen auf, wie es gelingen kann, das Rentensystem so umzubauen, dass nicht Millionen in die Altersarmut rutschen.

    “Es muss etwas geschehen”

    „Es muss etwas geschehen“, so ihr Credo. Die Bundeskanzlerin hat sich jahrelang geweigert, die „Rente neu zu denken“, wie es Balodis und Hühne fordern. Sie ließ eine Rentenkommission einrichten, die schon seit Jahren hinter verschlossener Tür tagt und im Frühjahr Ergebnisse präsentieren soll. Die werden aller Voraussicht marginale Korrekturen vorsehen. Das reicht aber nicht. Diese Republik muss endlich ihre „Schockstarre“ überwinden.

    Jahrzehntelang wurde das Rentensystem demontiert – am schlimmsten von Rot-Grün unter der Ägide Gerhard Schröders. Das Rentenniveau ist eine Lachnummer im Vergleich zu dem, was Rentner in Nachbarländern wie Österreich, Norwegen, Schweden und in den Niederlanden im Alter bekommen. Wenn nichts passiert, droht eine Altersarmut nie gekannten Ausmaßes.

    “Rente rauf” heißt die Forderung

    Die beiden verlangen „mehr Umverteilung“. Das klingt erst einmal nach Revolution, wer sich aber ihr Acht-Punkte-Programm durchliest, muss schnell einräumen, das es ganz vernünftig klingt. Die Politik muss die Schröder-Reform zurückdrehen, die vor allem der Versicherungsbranche geholfen hat. Für Balodis und Hühne ist klar, dass ein „mächtiger und sichtbarer Rückhalt in der Gesellschaft“ nötig ist, damit der Kampf für ein anderes Rentensystem bei der Politik Erfolge bringt.

    Gerhard Schröder, Walter Riester, Ulla Schmidt und Olaf Scholz haben den Deutschen weißgemacht, dass die kapitalgedeckte Geldanlage in Form einer Versicherung höhere Rendite biete und die Einschnitte bei der gesetzlichen Rente ausgleichen könne. Hohe Rentenbeiträge seien schuld an der hohen Arbeitslosigkeit – und gesetzliche Rente würden an der Alterung der Gesellschaft scheitern. Wir haben uns damals nicht vehement genug gegen Schröders Rentenreform gewehrt.

    An die Versicherer verkauft

    In punkto betrieblicher Altersvorsorge haben uns Schröder & Co. regelrecht an die Versicherungswirtschaft verkauft. Die zweiten, aber auch die dritte Säule der Altersvorsorge liefern „klägliche Ergebnisse“. Die Versicherer lachen sich ins Fäustchen und sahne kräftig ab – in Form von Provisionen und Verwaltungsgebühren. Dazu kommen noch die Krankenkassen, die am Ende die Hand aufhalten und ein Fünftel der Auszahlungen abschöpfen.

    Die von der Schröder-Regierung initiierte Riester-Rente hat sich zum Verlust-Geschäft entwickelt. Nicht von ungefähr liegen Verträge massenweise gekündigt oder ruhen. Noch schlimmer erging es Millionen von Beschäftigten, die über ihren Arbeitgeber in Form der Entgeltumwandlung eine Kapitallebensversicherung, die sogenannte Direktversicherung abgeschlossen haben. Allianz & Co. versprachen den naiven Deutschen das Blaue vom Himmel, verschwiegen aber geflissentlich, was sie am Ende erwartet: die vollen Krankenkassen- und Pflegebeiträge. Damit nicht genug, wer über diesen Weg fürs Alter vorsorgt, reduziert damit natürlich seine gesetzliche Rente, weil ja der Bruttolohn abgesenkt wird.

    Direktversichrung kostet Rente

    Als wäre das nicht schon genug, wirken sich die per Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds eingezahlten Gelder negativ auf die gesetzliche Rente aus. „Die Entgeltumwandlung hat also eine rentensenkende Wirkung, ganz gleich, ob man sie in der Praxis nutzt oder nicht“, konstatieren die Autoren des Buchs „Rente rauf“.  Der Verein der Direktversicherungsgeschädigten weist schon lange darauf hin, dass dieser Effekt von den Versicherungen einfach verschwiegen wird.

    Wie eine existenzsichernde Rente aussehen kann, machen uns die Nachbarländer Österreich, Schweiz, Dänemark, Schweden und die Niederlande vor. In der Schweiz zahlen beispielsweise alle ein – und auf alle Einkünfte, ohne Beitragsbemessungsgrenze. Nach oben hin ist die Rente gedeckelt. Dieses System schafft ein breite Basis. Dank Rente und beruflicher Vorsorge kommen die Schweizer auf 60 Prozent des zuletzt bezogenen Gehalts. Deutschland kann sich daran ein Beispiel nehmen. Die Politiker hierzulande verweigern sich dem aber – mit der Folge, dass Deutschland im Altersvorsorgevergleich ganz weit hinten steht.

    Lobby für Rentenreform nötig

    Hierzulande gibt es leider keine wirkliche Lobby für eine Rentenwende. Die IG Metall hat sich sogar mit der Allianz zusammengetan und verkauft den Mitglieder die Metallrente ist soziale Wohltat, vergisst dabei allerdings zu sagen, dass die Metallrente ein Minus-Geschäft ist. Andere Initiativen und Bündnisse mangelt es an Schlagkraft, weswegen sie gegen die PR-Maschinerie der Versicherungsbranche kaum Chance haben. Kaum eine Branche wie die Versicherer haben eine so gut funktionierende Lobby. Gerade eben hat Ex-Kanzler Gerhard Schröder beim Würzburger Versicherungsmakler BVUK angeheuert – und der Ex-EZB-Banker Jörg Asmussen wird Chef-Lobbyist des Branchenverbands GDV.

    Acht-Punkte-Programm

    Balodis und Hühne fordern höhere Renten in ihrem Buch „Rente rauf“. Wie wollen sie das bewerkstelligen? Sie schlagen folgendes Acht-Punkte-Programm vor:

    • Beitragssatz anheben
    • Erwerbstätigenversicherung einführen
    • Bundesanteil erhöhen
    • Politisch verordnete Einnahmeverluste beenden
    • Erwerbspotenzial besser ausschöpfen
    • Riester-Rente abschaffen
    • Beitragsbemessungsgrenze aufheben
    • Mindestrente einführen.

     

    Für die beiden ist klar, dass die Beiträge steigen müssen. Die Erhöhung falle jedoch umso maßvoller aus, je mehr und schneller die anderen Vorschläge umgesetzt werden. Vor allem muss der Bund die versicherungsfremden Leistungen, die er der Rentenkasse aufbürdet, in voller Höhe übernehmen, was er bislang nicht tut.

    Wo bleibt der Aufschrei?

    Natürlich gibt es bei dem Modell von Balodis und Hühne Gewinner und Verlierer: Arbeitnehmer und Rentner würden profitieren, Arbeitgeber und die Versicherungsbranche verlieren. Aber viele Arbeitnehmer von heute im Niedriglohnsektor werden zu Rentenbeginn in Bedrängnis kommen. Sie waren und sind noch die Verlierer. Die Vorschläge der beiden würden nur den Abwärtstrend stoppen und wenigsten etwas umdrehen.

    Eigentlich müsste ein Aufschrei durchs Land gehen, aber die Deutschen sind geduldiger als beispielsweise die Franzosen, die angesichts der Demontage ihrer Rente auf die Straße gehen. Der Druck in Deutschland wächst indes, so dass es nur eine Frage der Zeit ist, bis auch die Deutschen auf die Straße gehen.

    Es dürfte spannend sein, „Rente rauf“ mit den Vorschlägen der offiziellen Rentenkommission zu vergleichen. Aller Voraussicht nach wird die Rentenkommission wieder nur ein Reförmchen vorschlagen.

    Es ist der Verdienst von Balodis und Hühne die Probleme nicht nur zu benennen, sondern auch Verbesserungsvorschläge zu präsentieren. Eine „Rente für alle“ ist schon längst überfällig, wird aber von den Lobby-Verbänden und den Politikern vehement bekämpft. Die Riester-Rente ist eine Ruine und müsste für die Allgemeinheit gesperrt werden. Die beiden sprechen zu Recht von „Finanz-Monopoly“. Die Entgeltumwandlung ist ein „Modell zur Geldvernichtung“. Die Beitragsbemessungsgrenze aufzuheben, bedarf Mut. Eine Mindestrente einzuführen, hat die Groko zwar vor, aber die Umsetzung ist Murks. Der Bundesanteil gehört angehoben, weil sich die Regierung schamlos an den Rentenkassen bedient hat und immer noch bedient.

    Eine Rentenreform braucht Mut, fraglich, ob die jetzige Bundesregierung diesen Mut aufbringt. Balodis und Hühne ist zu danken, dass sie das Thema von allen Seiten beleuchten und die Bremser benennen.

    Das Buch müsste für alle Pflichtlektüre sein, die sich mit dem Thema Renten auseinandersetzen und Gesetze erlassen.

    rente_rauf_cover
    “Rente rauf”

    Das Buch:

    „Rente rauf“
    Holger Balodis, Dagmar Hühne
    ISBN 978-3-932246-98-2
    Preis 18 Euro
    Verlag DVS

    Infos:
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  • Kanzleramtsminister von DVGlern wachgerüttelt

    Kanzleramtsminister von DVGlern wachgerüttelt

    Kanzleramtsminister Helge Braun erfährt im nordhessischen Neukirchen, dass der DVG mit der Freibetragsregelung ganz und gar nicht zufrieden ist. Die CDU glaubt offensichtlich, Betriebsrentner und Direktversicherte mit dem GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz ruhig gestellt zu haben. Mitnichten.

    Pink in Nordhessen und das kurz nach der Klausurtagung der CDU in Hamburg – Helge Braun, Chef des Bundeskanzleramts, kurz ChefBK, dürfte nicht schlecht gestaunt haben, von einer Delegation des DVG im nordhessischen Neukirchen empfangen zu werden. Es war kalt, es war nass, trotzdem harrten die Hessen aus, um ihm zu verdeutlichen, dass sie ziemlich wütend sind. Von der Politik wurden sie mit einem Zuckerl in Form des lächerlichen Freibetrags abgespeist.

    Kanzleramtsminister aufgeklärt

    DVG-Delegationsleiter Heinrich Richardt verdeutlichte Braun, dass die betriebliche Altersvorsorge ein Drama ist – ein gutes Ende nicht in Sicht. Mit dem Anfang 2004 in Kraft getretenen Gesundheitsmodernisierungsgesetz hat die Politik alle enteignet, die eigenverantwortlich fürs Alter vorsorgen. Die 159,25 Euro Freibetrag sind nur ein Trostpflästerchen. Was Betriebsrentner und Direktversicherte darüber hinaus erzürnt, die Krankenkassen lassen sich mit der Umsetzung des GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetzes teilweise bis Ende 2020 Zeit.

    Halber Beitrag gefordert

    Damit seine Worte nicht einfach verhallen, hat Richardt dem ChefBK einen Brief mitgegeben. Darin fordert der DVG, dass die Doppelverbeitragung auf den halben Beitragssatz reduziert werden soll, die Kapitalauszahlung auf 240 Monate statt auf 120 umgelegt werden soll, ein Freibetrag auch für die Pflegeversicherung und nicht nur Krankenversicherung eingeführt werden soll. Braun ist Multiplikator, das heißt, der offene Brief wird schnell die Runde machen unter den Regierungsmitgliedern im Kabinett sowie den  Mitgliedern des Deutschen Bundestags.

    Entlastung nicht möglich?

    Braun bedankte sich und kennt natürlich den DVG sowie das Problem der Doppelverbeitragung. Wie bereits viele Politiker vorher, zeigte auch er Verständnis für die Situation der Betroffenen, um dann anschließend über Hintergründe und Kosten  der gesetzlichen Änderung zu sprechen. Wie schon viele andere vor ihm,  stellte auch er, die unausweichlichen Beitragserhöhungen in der gesetzlichen Krankenversicherung in den Vordergrund. Eine weitergehenden Entlastung sei nicht möglich.

    Die  “Schwälmer Tageszeitung” berichtet über den Besuch Brauns und der Delegation des DVG.

    Der Regionalgruppe Nord- und Osthessen gilt Dank für ihr couragiertes Auftreten.

    Schluss mit der Sabotage der Altersvorsorge!

    Unsere Position: Wofür der DVG steht! 

  • Schröder als Lobbyist für Betriebsrenten

    Schröder als Lobbyist für Betriebsrenten

    Ex-Kanzler Gerhard Schröder will den Deutschen Betriebsrenten schmackhaft machen und ist beim Würzburger Versicherungsmakler BVUK als Vorstand eingestiegen.

    Das Kürzel BVUK steht für Betriebliche Versorgungswerke für Unternehmen und Kommunen, dahinter verbirgt sich die BVUK GmbH. Bei dieser Maklerfirma ist Ex-Kanzler und Gas-Manager Schröder zum 1. Januar 2020 eingestiegen, um die „Rentenlücke zu schließen und für die Schaffung optimaler Voraussetzungen, um drohende Altersarmut frühzeitig zu verhindern“, so schreibt die BVUK selbst in ihrer Pressemitteilung.

    Werbung für Betriebsrenten

    buchcover
    Schröders Buch

    Gerhard Schröder war von 1998 bis 2005 Bundeskanzler. Unter seiner Regierung wurde die Agenda 2010 beschlossen, die für viele, darunter auch Betriebsrentner und Direktversicherte  Ungerechtigkeiten brachte. In seinem Buch lobt er seine Reformen, darunter auch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz, das Millionen kalt enteignet. Er ist noch immer von seinen Entscheidungen aus den Jahren 2002 und 2003 überzeugt.

    „Entscheidungen – mein Leben in der Politik“
    Hoffmann und Campe
    ISBN: 978-3-455-85074-1

     

    Eben dieser Gerhard Schröder soll die Altersvorsorge retten, der sie damals während seiner Regierung zusammengestutzt hat. Die rot-grüne Koalition hat unter seiner Ägide das Rentenniveau abgesenkt und zusammen mit der Union das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) erlassen, mit dem Betriebsrentner und Direktversicherte doppelt verbeitragt werden, so dass für sie betriebliche Altersvorsorge zum Minusgeschäft wird. Eben dieser Gerhard Schröder will jetzt, 17 Jahre später, die Altersvorsorge retten. Das ist schon ein starkes Stück. Offensichtlich glaubt der Ex-Kanzler, die Abgezockten haben vergessen, wie durch das GMG rückwirkend in ihre Verträge eingegriffen wurde – zu ihrem Nachteil. Sie werden indes jeden Monat an das GMG erinnert, denn sie müssen die vollen Krankenkassen- und Pflegebeiträge abführen – bei einer einmaligen Kapitalauszahlung Monat für Monat zehn Jahre lang, bei einer monatlichen Betriebsrenten ein Leben lang.

    Aushängeschild des BVUK

    Schröder soll der BVUK helfen, den Unternehmen betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung schmackhaft zu machen. Er ist sozusagen das Aushängeschild der BVUK und ihr oberster Lobbyist. Unter der Regierung Schröder warben die Sozialdemokraten offensiv für die betriebliche Altersvorsorge mit dem Effekt, dass Millionen eine entsprechende Direktversicherung abgeschlossen haben.

    Gesetz 2003 durchgedrückt

    Nur 29 Werktagen – in der Vorweihnachtszeit, mit Weihnachten und Sylvester – lagen zwischen der Gesetzesverkündung (Freitag, 14. November 2003) und dem Inkrafttreten am 1. Januar 2004 (Donnerstag) für das umfangreiche, verklausulierte und undurchschaubare „Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-Modernisierungsgesetz ­GMG), welches ausschließlich und ohne die geringste Einschränkung zu Lasten der Versicherten eingerichtet wurde, so steht’s in der „Geschichte einer staatlichen Enteignung“ auf den Seiten des DVG. Gegen diese Ungerechtigkeit kämpft der Verein der Direktversicherungsgeschädigten seit mittlerweile fünf Jahren.

    Wie Lobby wirkt

    Schröder ist Mehrfachlobbyist, wie die „Süddeutsche Zeitung“ schreibt: „Als Aufsichtsratschef beim russisch kontrollierten Pipelinebetreiber Nord Stream muss er für den Fortbestand des Projektes kämpfen, für den BVUK ist er nun in Sachen Betriebsrenten unterwegs“. Es bleibt nur zu hoffen, dass die Jungen nicht auf die Maschen des Lobbyisten hereinfallen und naiv eine Vertrag unterschreiben, nur weil das eine Ex-Kanzler propagiert.

    Bilder: Hoffmann und Campe

    Die Betriebsrente wird attraktiver - wirklich?
    Die Betriebsrente wird attraktiver – wirklich? Aber nur für die SPD und ihren Finanzminister

    Quelle: Norbert Böttcher

    (more…)

  • Versicherer schaffen Freibetrag erst Mitte 2020

    Versicherer schaffen Freibetrag erst Mitte 2020

    Die Freibetragsregelung ist Anfang 2020 in Kraft getreten, die Versicherer verlangen aber weiter die ungekürzten Beträge, weil die Umstellung so lang dauert.

    Zum 1.1.2020 ist das GKV-Betriebrentenfreibetragsgesetz in Kraft getreten. Das heißt, jeder Rentner mit einer Betriebsrenten oder Direktversicherung hat den Rechtsanspruch, ab Januar 2020 die niedrigeren Beiträge zu zahlen, denn 159,25 Euro sind Freibetrag. Da die Software mit der Freibetragsregelung bei den Zahlstellen und Versicherern frühestens Mitte des Jahres umgestellt sein wird, werden bis zu dem Zeitpunkt Beiträge nach dem jetzigen Recht, sprich, ohne Berücksichtigung des Freibetrags, berechnet. Das heißt, dass alle Bescheide der Versicherer ab Januar 2020  fehlerhaft sein werden. Also, Widerspruch einlegen. Mit diesem Widerspruch lässt sich gleichzeitig der Antrag stellen, dass der Freibetrag in voller Höhe bei der Direktversicherung berücksichtigt werden soll, sofern das beitragspflichtige Entgelt mindestens 318,50 Euro beträgt. Wer seine Beiträge per Dauerüberweisung an den Versicherer begleicht, kann die Überweisungssumme entsprechend kürzen, da das Gesetz ja zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist. Es ist allerdings sinnvoll, dass der Versicherte seinen Versicherer darüber informiert.

    Die Neuregelung führt dazu, dass der Freibetrag von den beitragspflichtigen Einnahmen aus Versorgungsbezügen abzuziehen ist.  Es kann aber durchaus sein, dass der Freibetrag bei hohen Bezügen keine oder nur teilweise finanzielle Wirkung entfacht.

    Versicherer brauchen bis Mitte 2020

    Das heißt, die Betroffenen sollen mehr an den Versicherer zahlen, als sie eigentlich müssten, weil die Versicherer ihre Software nicht schnell genug umstellen. Somit kommt es zu Beitragsüberzahlungen.  Der Beitragszahler hätte Zinsansprüche in Höhe von vier Prozent der zu viel gezahlten Beiträge. Diese Zinsansprüche sind mit dem Freibetragsgesetz jedoch ausgeschlossen worden. Sollte die Korrektur der Software nicht bis zum Ende des Jahres 2020 erledigt sein, entstehen diese Zinsansprüche erst ab dem 1.1.2021. Die Versicherer hat eine Aufklärungs- und Beratungspflicht. Insofern muss der Versicherer jeden Betroffenen informieren. Es gibt allerdings keine allgemein gültige Frist für die Info an die Mitglieder. In der Regel geben die Versicherer wichtige Änderungen über die Homepage weiter und kommen damit der Aufklärungspflicht nach.

    Der Hintergrund: Die Versorgungsträger als Zahlstellen und die gesetzlichen Krankenkassen im elektronischen Zahlstellenmeldeverfahren haben Probleme mit der technischen Umsetzung des GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetzes. Die Versicherer haben sich viel zu spät auf das neue Gesetz eingerichtet. Ausbaden müssen das die Betriebsrentner und Direktversicherten. Hier der Fahrplan der IKK Südwest zur Umsetzung. Bei den anderen Kassen wird es ähnlich aussehen.

    Fahrplan für die Umsetzung:

    • Verabschiedung Kabinettsentwurf: 18. November 2019
    • Lesung Bundestag: 28. November 2019
    • Durchgang Bundesrat: 29. November 2019
    • Anhörung im Bundestag: 9. Dezember 2019
    • /3. Lesung Bundestag: 12. Dezember 2019
    • Abschließende Lesung im Bundesrat: 20. Dezember 2019
    • Bundesweites Treffen der Arbeitsgemeinschaft Zahlstellen-Meldeverfahren: 14. Januar 2020
    • Bundesweites Fachgespräch mit Vertretern von Zahlstellen, Arbeitgebern und Softwareherstellern: 31. Januar 2020

    Der Kommunale Versorgungsverband Baden-Württemberg schreibt: „Aktuell geht der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) davon aus, dass die technische Umsetzung im erweiterten elektronischen Meldeverfahren noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Wir bitten unsere Rentner daher um Verständnis, dass die neue Regelung erst zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt werden kann. Der neue Freibetrag wird bei unserer Kasse selbstverständlich unaufgefordert und rückwirkend ab 1. Januar 2020 berücksichtigt werden.“ Heißt das, dass der KVBW den Freibetrag sofort berücksichtigt?

    Fragen über Fragen.

    Wie sind eure Erfahrungen? Bitte dafür das Forum nutzen. Wir sind gespannt.

    Bild von James Osborne auf Pixabay

  • So viel bringt der Freibetrag

    So viel bringt der Freibetrag

    Wie viel genau bringt der Freibetrag an Entlastung? Und wie viel müssen Direktversicherte und Betriebsrenten noch an Sozialabgaben zahlen. Eine Rechnung.

    Am 1. Januar 2020 tritt das Gesetz zur Entlastung von Direktversicherten und Betriebsrentnern in Kraft. Sein sperriger Name: GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz. Damit zahlen Betriebsrentner ab 2020 rund 25 Euro weniger pro Monat, abhängig von ihrer Krankenkasse.

    So viel bringt der Freibetrag

    Aber wie viel zahlen sie dann noch? Da hilft sicher eine Musterrechnung: Angenommen, jemand hat von seiner Lebensversicherung 50.000 Euro ausbezahlt bekommen, weiter angenommen, er ist bei der AOK versichert und hat Kinder. Dann sieht die Rechnung so aus: Für den Freibetrag von 159,25 zahlt er keine Krankenkassenbeiträge, darüber hinaus allerdings den vollen Satz von zurzeit 14,6 Prozent. Dazu kommt der Zusatzbeitrag von 1,5 Prozent (AOK). Da Max Mustermann Kinder hat, zahlt er 3,05 Prozent an die Pflegeversicherung. Für die Pflegeversicherung zahlt er allerdings ab dem ersten Euro den vollen Satz, denn der Freibetrag bezieht sich nur auf die Krankenkassenbeiträge.

    Entlastung durch Freibetrag

    ab 1.1.2022bis 1.1.2020Entlastung
    Kapitalauszahlung 50.00050.000
    geteilt durch 120416,67416,67
    minus Freibetrag 159,25252,170
    Krankenvers. 14,6 % 36,8260,84
    Zusatzbeitrag 1,5 %3.786.25
    Pflegevers. 3,05 %12,7112,71
    KV+PV monatlich53,3179,7926,48
    KV+PV pro Jahr639,72
    957.48317,76
    KV+PV gesamte Laufzeit6.397,209574,803.176,60
    Rest nach Abzug KV+PV 43.602,80

    40.425,20
    in Euro

    Sozialabgaben-Rechner

    „Stiftung Warentest“ hat einen Sozial­abgaben-Rechner programmiert, mit dessen Hilfe jeder selbst ausrechnen kann, was das in seinem speziellen Fall ausmacht. Das Ergebnis wird von Norbert Böttcher auf seiner Seite Sozial-Info bestätigt.

    Der Sozialabgaben-Rechner unterscheidet dabei zwischen einmaliger Kapital­auszahlung und monatlicher Rente. Kapitalauszahlungen werden auf zehn Jahr (120 Monate) verteilt. Dann kommt es noch darauf an, wie hoch der Zusatzbeitrag ist und ob jemand Kinder hat oder nicht. Wer keine Kinder hat, zahlt 3,30 Prozent statt 3,05 Prozent.

    Übrigens, „bis das neue Gesetz in der Praxis umge­setzt ist, kann es einige Zeit dauern“, schreibt „Stiftung Warentest“. Krankenkassen und Anbieter von Betriebs­renten sind mit der technischen Umsetzung des Gesetzes leicht überfordert. Laut Spitzen­verband der Gesetzlichen Krankenkassen kann das bis Juli 2020 oder sogar Januar 2021 dauern. Betriebsrentner mit monatlicher Auszahlung, die wegen dieser Umsetzungsproblem zu viel gezahlt haben, bekommen natürlich eine Rückerstattung. Das gilt auch für Direktversicherte mit Einmal-Auszahlung.

    Die Mechanik des Freibetrags:

    • Zuerst greift (wie bisher) die Freigrenze. Die Freigrenze umfasst neben Versorgungsbezügen beispielsweise  auch Arbeitseinkommen, also Gewinne aus nebenberuflich selbstständiger Tätigkeit, beispielsweise aus Photovoltaik oder Nebenerwerbslandwirtschaft.
    • Wird die Freigrenze überschritten und entfällt daher, greift nur für Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge i.S.d. § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V ein Freibetrag, der genauso hoch ist, wie die bisherige Freigrenze (1/20 der monatliche Bezugsgröße nach § 18 SGB IV = 159,25 EUR für 2020). Der Freibetrag ist der Höhe nach begrenzt auf monatliche beitragspflichtigen Betriebsrentenleistungen (bei Kapitalleistungen: 1/120 der Leistung als monatlicher Zahlbetrag für maximal zehn Jahre).
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