Category: Politik

  • Was sich 2020 ändert

    Was sich 2020 ändert

    2020 ändert sich so einiges. So wird ein Freibetrag bei Direktversicherungen und Betriebsrenten eingeführt, die  Renten erhöhen sich, ferner die Zusatzbeiträge der Krankenkassen und der Grundfreibetrag. Ein Überblick über die Änderungen ab 2020.

    Was sich 2020 ändert

    Betriebsrentenfreibetrag

    Betriebsrentner und Direktversicherte werden ab 2020 von Beiträgen für die gesetzliche Krankenkasse entlastet werden. Ab 1. Januar 2020 gilt dank des Betriebsrentenfreibetragsgesetzes ein Freibetrag von 159,25 Euro, der die bisherige Freigrenze in Höhe von 155,75 Euro ergänzt. Bis 159,25 Euro zahlen Betriebsrentner und Direktversicherte keine Krankenkassenbeiträge. Allerdings gilt das Gesetz nur für Krankenkassen-, nicht aber für Pflegebeiträge.  Bisher musste auf die komplette Direktversicherung oder Betriebsrente der volle Krankenkassenbeitrag (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil von 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag von aktuell im Durchschnitt 0,9 Prozent sowie die Beiträge für die Pflegeversicherung von 3,05 Prozent plus 0,25 Prozentpunkte für Kinderlose) gezahlt werden, wenn die Rente die Freigrenze überschritten hat. Ab 1. Januar 2020 wird der Beitrag nur noch für den Rentenanteil fällig, der über dem Freibetrag liegt.

    Steuer- und Sozialabgabenfreibetrag

    Ab Januar steigt die Grenze für die sozialabgaben- und steuerfreien Beträge im Rahmen der Bruttoentgeltumwandlung: der maximale sozialabgabenfreie Anteil von 268 auf 276 Euro monatlich, der steuerfreie Anteil von 536 auf 552 Euro. Bis zu vier Prozent der jeweils aktuellen Beitragsbemessungsgrenzen können Arbeitnehmer ohne Abzug von Sozialabgaben und acht Prozent ohne Abzug von Steuern in einer Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds umwandeln.

    Renten

    Am 1. Juli 2020 sollen Rentnerinnen und Rentner im Westen voraussichtlich 3,15 Prozent (West) und im Osten um 3,92 Prozent mehr Rente bekommen. Ob es dabei bleibt, entscheidet sich im Frühjahr. Darüber hinaus wird der Rentenwert Ost weiter an den im Westen geltenden Rentenwert angeglichen – und zwar von 96,5 auf 97,2 Prozent des Westwerts. 2024 werden die Rente in Ost und West angeglichen sein.

    Grundfreibetrag

    2020 erhöht sich der Grundfreibetrag um 240 auf 9408 Euro; bis zu diesem jährlichen Einkommen müssen Ledige keine Einkommensteuer zahlen. Für verheiratete Paare gilt der doppelte Betrag.

    Altersgrenze für Rente ab 63

    Ab 2019 steigt die Altersgrenze bei der abschlagsfreien Altersrente für besonders langjährig Versicherte ab 63 – auf 63 Jahre plus zehn Monate. Das trifft Versicherte des Geburtsjahrgangs 1957. Wer 1958 geboren ist, bekommt die „abschlagsfreie Altersrente ab 63“ erst ab 63 plus zwölf Monate – und so erhöht sich das Eintrittsalter um je zwei weitere Monate. Voraussetzung für die abschlagsfreie Altersrente mit 63 sind allerdings 45 Versicherungsjahre.

    Regel-Altersgrenze steigt

    65 war mal – ab 2019 steigt die Regelaltersgrenze, die ausschlaggebend ist für die abschlagsfreie Regelaltersrente, auf 65 Jahre plus acht Monate. Das trifft Versicherte, die 1954 geboren wurden und 2019 Jahr 65 Jahre werden. 1955 Geborene müssen bis 65 Jahre plus neun Monate, 1956 Geborene müssen 65 plus zehn Monate arbeiten – bis 2031 die reguläre Altersgrenze bei 67 Jahre angekommen ist.

    Mindestlohn

    Ab 1. Januar steigt auch der gesetzliche Mindestlohn von zurzeit 9,19 Euro auf 9,35 Euro pro Stunde.

    Sozialbeiträge-Bemessungsgrenzen

    Anfang 2020 steigen Beitragsbemessungsgrenzen für Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.

    Kranken- und Pflegeversicherung

    In der Kranken- und Pflegeversicherung erhöht sich Beitragsbemessungsgrenze um 150 Euro auf 4687,50 (bislang 4537,50) Euro pro Monat.

    Privatversicherungsgrenze

    Der Umstieg von der gesetzlichen in eine private Krankenversicherung wird erschwert. Erst ab einer Versicherungspflichtgrenze 62 550 Euro (bislang 60 750 Euro) kann sich ein Arbeitnehmer privat versichern.

    Renten-/Arbeitslosenversicherung

    Ab Januar steigt die monatliche Beitragsbemessungsgrenze West auf 6900 (bislang 6700) Euro. Über diese Einkommensgrenzen müssen Arbeitnehmer keine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung bezahlen.

    Zusatzbeitrag 2020 steigt

    Zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent verlangen die aller meisten Krankenkassen einen Zusatzbeitrag. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag steigt zum 1. Januar 2020 von 0,9 auf 1,1 Prozent. Einige Kassen, darunter die Techniker Krankenkasse und die HKK, belassen es beim bisherigen Satz, die AOK Sachsen-Anhalt senkt den Zusatzbeitrag sogar auf von 0,3 auf 0,0 Prozent. Viele Kassen sitzen auf dicken Reserven und dürfen ihre Zusatzbeiträge deswegen nicht anheben.

    Pflegeversicherung

    Dank des Angehörigen-Entlastungsgesetzes müssen Angehörige mit nur dann an den Pflegekosten für die Eltern beteiligen, wenn sie mehr als 100 000 (bislang 21 600 Ledige/38 800 Familien) Euro pro Jahr verdienen. Wer mehr verdient, muss unter Umständen teilweise für den Elternunterhalt aufkommen.

    Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II

    Ab Januar bekommen Bezieher von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II mehr Geld. Für Alleinstehende erhöht sich die monatliche Zuwendung um acht Euro auf dann 432 Euro, erwachsene Kinder, die im Haushalt der Eltern leben, bekommen sechs Euro mehr und kommen dann auf 345 Euro.

     

  • Kabinett beschließt Betriebsrenten- freibetragsgesetz

    Kabinett beschließt Betriebsrenten- freibetragsgesetz

    Das Kabinett hat am 12. Dezember 2019 das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz beschlossen. Ab 2020 zahlen Direktversicherte und Betriebsrentner für 159,25 Euro keine Krankenkassenbeiträge mehr.

    Die 35-minütige Debatte im Plenarsaal des Deutschen Bundestags am 12. Dezember 2019 zeigte einmal mehr die Routine des parlamentarischen Tagesgeschäftes, in dem  existentielle Fragen mit viel politischer Routine und wenig leidenschaftlicher Überzeugung abgewickelt werden.

    Schmaler Kompromiss im Kabinett

    Da wollte zunächst Gesundheitsminister Jens Spahn das Vertrauen in die betriebliche Altersvorsorge stärken, und das vor allem bei der jungen Generation. Dass kürzlich eine Studie („Traditionelle Muster ganz stark in den Köpfen verankert“, siehe „Der Spiegel“ 19/2019) herausgebracht hatte, Jugendliche nehmen beim Thema Rente vor allem die Eltern als Vorbild, hätte Herrn Spahn zu denken geben müssen: Von Direktversicherten ist wohl bei diesem Thema eher wenig Zuspruch zu erwarten.

    Sabine Dittmar (SPD) wollte gar mit dem neuen Gesetz eine alte Wunde des Gesundheitsmodernisierungssgesetzes (GMG) von 2004 geheilt wissen, hingegen Ralf Kapschack (SPD) sich weniger über den schmalen Kompromiss beklagte, den er mit der Union hinbekommen hatte, als viel mehr über die wenig höfliche Ansprache von Seiten betroffener Direktversicherter.

    Zuvor hatte Christine Aschenberg-Dugnus (FDP) es auf die einfache Formel gebracht: betriebliche Altersvorsorge über den Freibetrag hinaus sei ja gar nicht mehr attraktiv, und sie wüsste nicht, wie sie das den Leuten weismachen sollte. Zentraler Kritikpunkt bei der FDP ist auch die 10-Jahres-Berechnungsgröße statt der Lebensrealität von 20 Jahren Rentendasein.

    Tröstlich für alle Betroffenen der geschliffene Beitrag von Matthias W. Birkwald (Linke), der den anwesenden Koalitionären wohl klar gemacht haben musste, dass der letzte Beitrag zum Thema betriebliche Altersvorsorge (bAV) in diesem hohen Hause wohl noch nicht gesprochen sein dürfte.

    Alle Redebeiträge sind hier nachhörbar.

    Die komplette Lesung bei Phoenix als Youtube-Video

    Doppelverbeitragung nicht behoben

    Die von der sogenannten Doppelverbeitragung betroffenen Betriebsrentner sind unzufrieden mit der Regelung zu Krankenversicherungsbeiträgen und sehen in der geplanten Einführung eines Freibetrages keine systematische Lösung der Problematik. Zwar sei, so schreibt die Parlamentsredaktion, die Initiative der Bundesregierung zu begrüßen, jedoch offenbarten sich grundlegende Schwachstellen, erklärte der Verein der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) anlässlich einer Expertenanhörung über den Gesetzentwurf zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge

    Ingrid Grünberg-Rinkleff

    Bild: Deutscher Bundestag / Marc-Steffen Unger

    Reaktionen auf den Kabinetts-Beschluss

     

    Schluss mit der Sabotage der Altersvorsorge!

    Unsere Position: Wofür der DVG steht! 

     

  • Vogel sieht im Freibetrag nur ersten Schritt

    Vogel sieht im Freibetrag nur ersten Schritt

    Bei Phoenix erklärt Johannes Vogel, dass der Freibetrag nur ein erster Schritt sein könne zur Entlastung von Direktversicherten und Betriebsrentnern.

    Die FDP, der Vogel als arbeitsmarkt- und rentenpolitischer Sprecher, angehört, war damals 2003 schon gegen die Einführung des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG). Mit dem GMG wurde Anfang 2004 von der damaligen rot-grünen Koalition und mit Abnicken der Union die Doppelverbeitragung von Direktversicherungen und Betriebsrenten eingeführt.

    Vogel unzufrieden mit Gesetz

    Ihr heutiger rentenpolitische Sprecher betonte bei Phoenix, das sich an der Haltung der FDP nichts geändert habe. Vogel sieht in dem Freibetrag von 159,25 Euro für 2020 nur einen ersten Schritt zur Beseitigung dieses Unrechts, das damals Rot-Grün-Schwarz zu verantworten hat. In Phoenix erläuterte er ausführlich seine Haltung. Dieser erste Schritt sei nicht geeignet das Vertrauen in die betriebliche Altersvorsorge wieder herzustellen.

    Die FDP hat einen Entschließungsantrag zu dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung nachgereicht. Darin heißt es: “Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung deshalb auf, ein Gesetz vorzulegen, das die Zahlung von Krankenversicherungsbeiträgen aus Versorgungsbezügen ab dem 1. Januar 2020 beendet, so dass Betriebsrentner und Bezieher anderer Versorgungsbezüge entlastet werden. Sollten bereits während der Ansparphase Krankenversicherungsbeiträge abgeführt worden sein, dürfen in der
    Auszahlungsphase keine Beiträge mehr abgeführt werden.”

    Zur Erinnerung: Ab 1. Januar gelte, so das Bundesgesundsheitsministerium, ein sogenannter Freibetrag von 159 Euro. Für die ersten 159 Euro der Betriebsrente müsse dann kein Kassenbeitrag mehr gezahlt werden. Erst darüber hinaus werde die Betriebsrente verbeitragt. Heißt konkret: „Wer im kommenden Jahr zum Beispiel 169 Euro im Monat Betriebsrente bekommt, zahlt nur auf zehn Euro Kassenbeiträge“. Das seien bei einem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent und einem Zusatzbeitrag von 1,1 Prozent nur 1,57 Euro. Nach der bisherigen Regel hätte der Kassenbeitrag auf die gesamte Betriebsrente angerechnet werden müssen.

    Bildquelle: Phoenix

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  • Freibetragsregelung ist nachzubessern

    Freibetragsregelung ist nachzubessern

    Bei der Freibetragsregelung von Betriebsrenten ist eine Nachbesserung erforderlich, findet der Verein der Direktversicherungsgeschädigten.

    Am Montag, den 9. Dezember 2019 fand die öffentliche Anhörung des Entwurfs zum GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz vor dem Ausschuss für Gesundheit statt. Neben Sozial- und Verbraucherverbänden und dem Interessensverband Direktversicherungsgeschädigte waren auch der GKV Spitzenverband, der DGB und der BDA vertreten. Letztere begrüßten die geplante Entlastung der Betriebsrentner als angemessen und finanziell vertretbar (Finanzrahmen von knapp 1,2 Milliarden Euro), hingegen die Sozialverbände und die Arbeitsgemeinschaft für Betriebliche Altersversorgung betonten, dass dies nur ein erster Schritt zur Wiederherstellung einer gerechten Beitragspflicht für Betriebsrentner und Direktversicherte sein kann.

    Freibetragsregelung ungenügend

    Der tagtäglich sich Bahn brechende Ärger und die Unzufriedenheit der Betroffenen, so die Prognose, werden auch künftig bestehen bleiben, sofern nicht eine echte Rückführung zum halben Beitragssatz geschaffen wird.

    Vor allem aber der Verein der Direktversicherungsgeschädigten deckte die Schwächen des Gesetzentwurfes insbesondere für die vor 2004 abgeschlossenen Direktversicherungs-verträge systematisch auf und präsentierte folgende Lösungsvorschläge:

    1. Reduzierung der Doppelverbeitragung auf den halben Beitragssatz, denn nur so ist eine gerechte Belastung gemäß der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Einzelnen sowie eine einfache Überprüfbarkeit durch den Arbeitnehmer erreichbar. Für alle vor 2004 abgeschlossenen Direktversicherungsverträge Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes der vollständigen Beitragsfreiheit.
    2. Erhöhung des Aufteilungsfaktors für Kapitalauszahlungen unter Beachtung der Lebensrealität von 120 auf 240 Monate.
    3. Beibehaltung des Prinzips „Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung“ und Forderung nach einem Freibetrag auch zur Pflegeversicherung.
    4. Sollte der bisherige Gleichklang zwischen Kranken- und Pflegeversicherung aufgegeben werden, müsste ein monatlicher Mindestbeitrag für die Pflegeversicherung in Höhe von mindestens 20 € festgelegt werden.
    5. Zur Finanzierung des Beitragsausfalles und der Entschädigungslösung für vor 2004 abgeschlossene Direktversicherungen, die eher mit 10 anstatt mit 40 Milliarden Euro zu veranschlagen sind, wird die überfällige Einführung von kostendeckenden Beiträgen zur GKV für die Bezieher von ALG II aus Steuermitteln vorgeschlagen.

    Flankiert wurden die Forderungen des DVG von dem als unabhängigen Experten geladenen Prof. Dr. Karl-Jürgen Bieback, der betonte, dass Betriebsrenten ohne nennenswerten Unterschied zur privaten Vermögensanlage nicht verbeitragt werden sollten. Als solche sieht er Betriebsrenten vor allem mit Kapitalauszahlung, bei denen der Arbeitgeber nichts oder nur einen kleinen Teil dazu beigetragen hat. Hier ist der Bezug zum Arbeitgeber rein formal definiert und zu überdenken. Vor 2004 gäbe es große Gruppen, die vollständig aus ihrem Nettoeinkommen gezahlt und bei denen reine Kapitalzahlung vereinbart wurden. Auch trägt hier das Versicherungsunternehmen nicht das Risiko der Langlebigkeit; schon deshalb handele es sich nicht um ein rentenähnliches Einkommen.

    Trotz juristische Klärung durch das Bundessozialgericht und verfassungsrechtlicher Gültigkeit gab es hier also ein unmissverständliches Plädoyer für eine erneute Überprüfung!

    Die Fraktion DIE LINKE hatte gleichzeitig einen eigenen Antrag vorgelegt, der weit über den Gesetzentwurf der Koalition hinausgeht und die Wiedereinführung des halben Beitragssatzes auf alle Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) und den kompletten Verzicht auf die Beitragspflicht für vor 2004 abgeschlossene Direktversicherungen vorsieht. Vom rentenpolitischen Sprecher der LINKEN, Matthias W. Birkwald, nach der Bewertung dieses Antrages befragt, führte Bieback aus: Die Wiedereinführung des halben Beitragssatzes würde jetzt das wieder einführen, was lange Zeit gegolten hat. Für den halben Beitragsteil hatte der Gesetzgeber damals auch mehrfache gute Gründe, die auch noch heute gelten. Zusätzlich würden die Ungerechtigkeiten durch die pauschalierende Herangehensweise mit dem halben Beitragssatz auf alle Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge natürlich ausgeglichen werden. Der komplette Verzicht auf die Beitragspflicht für vor 2004 abgeschlossene Direktversicherungen lässt sich darüber hinaus schon daraus rechtfertigen, dass ein Teil der Direktversicherungen bis dahin überhaupt nicht beitragspflichtig war.

    In informellen Gesprächen im Anschluss an die öffentliche Anhörung war von Rentenpolitikern insbesondere aus der FDP-, der SPD- und der LINKEN-Fraktion zu hören, dass man doch noch versuchen würde, bis zum 11. oder 12.12. (1. bzw. 2. und 3. Lesung des Gesetzes) kleinere Verbesserungen zu erreichen. Ralf Kapschack, der rentenpolitische Sprecher der SPD, versicherte, dass Beschlusslage der Fraktion nach wie vor die Abschaffung der Doppelverbeitragung sei, so wie es zuvor der frisch gekürte Bundesvorsitzende der SPD, Norbert Walter-Borjans bereits zum Auftakt des SPD-Parteitages einer Delegation von protestierenden DVG-Mitgliedern versichert hatte.

    Die Hoffnung der Regierungskoalition, dass das Thema Doppelverbeitragung von Direktversicherungen und Betriebsrenten damit vom Tisch wäre, wird sich also vorerst nicht erfüllen.

    Die Pressemitteilung steht hier zum Download zur Verfügung.

    Die Reden der Abgeordneten von CDU/CSU, SPD, FDP, AfD, Linke und Bündnis 90/Die Grünen in der Mediathek des Parlamentsfernsehens.

     

    Schluss mit der Sabotage der Altersvorsorge!

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  • Vertrauen in Rentensystem schmilzt

    Vertrauen in Rentensystem schmilzt

    Vertrauen in das Rentensystem? Fehlanzeige. Rot-Grün-Schwarz haben das Vertrauen gründlich erschüttert. Der jüngste Vorsorgebericht der Deutschen Bank belegt das mit Zahlen.

    Die Deutsche Bank ließ 4100 Personen im Alter von 20 bis 65 Jahren befragen, ob das Rentensystem Bestand hat. Jeder zweite zweifelt daran und glaubt, dass das Rentensystem über kurz oder lang zusammenbricht. Es hat sich herum gesprochen, dass die gesetzliche Rente nicht reichen wird. Sie sind deswegen davon überzeugt, dass ihnen im Alter Armut droht. Sie gehen davon aus, dass die gesetzliche Rente nur noch eine Grundsicherung ist. Dem Staat trauen nur noch 15 Prozent. Mehr als zwei Drittel (71 Prozent) rechnen damit, dass sie bis ins hohe Alter werden arbeiten müssen.

    Rentensystem bald in Schieflage

    Die Politik unternimmt nichts, aber auch gar nichts, um den Bürgern diese Angst zu nehmen. Die „doppelte Haltelinie“ – der Beitragssatz darf nicht über 20 Prozent steigen, das Rentenniveau nicht unter 48 Prozent fallen – gilt nur bis 2025, was danach passiert, interessiert die Politiker herzlich weniger. Aber genau ab 2025 dürfte das Rentensystem in Schieflage geraten, denn dann gehen die „Babyboomer“ in Rente – das sind die geburtenstarken Jahrgänge der späten 50er- und 60er-Jahre. Das heißt, die Zahl der Rentner wird deutlich steigen, während die Zahl der Beitragszahler schrumpft.

    „Fallen diese Garantien wieder weg und gilt ab 2025 wieder die alte Rechtslage, so wird sich die finanzielle Situation der Rentenversicherung schnell und radikal verändern“, schreibt die „Welt“. Das liege daran, dass ab dann die geburtenstarken Jahrgänge, die sogenannten Babyboomer, in Rente gehen. Gleichzeitig steige die Lebenserwartung weiter stetig an.

    Schon liegen sind die Ausgaben der Deutschen Rentenversicherung über 300 Milliarden Euro – Tendenz steigend. Der Staat muss zuschießen, weil er der Rentenversicherung immer mehr Leistungen aufbürdet, wobei der Staatszuschuss die versicherungsfremden Leistungen bei weitem nicht ausgleicht. 2016 lag der Steuerzuschuss bei 87 Milliarden Euro, 2020 werden es annähernd 102 Milliarden Euro sein. Dabei sind die Ausgaben für die geplante Grundrente noch nicht enthalten.

    Staatliche Rente ein Trauerspiel

    Die staatliche Rente ist ein „Trauerspiel“, wie es die „Welt“ formuliert. Wer aber versucht, die Rentenlücke durch private und betriebliche Altersvorsorge auszugleichen, wird vom Staat systematisch bestraft, denn der schröpft ihn am Ende und verlangt Steuern und Sozialabgaben – in einer Höhe, dass von Rendite keine Rede mehr sein kann. Alle mit einer Direktversicherung können ein Lied davon singen, denn in der Rente verlangt der Staat von ihnen doppelte Kranken- und Pflegebeiträge, insgesamt annähernd 20 Prozent.

    Dazu kommt, dass der Staat private und betriebliche Altersvorsorge so verkompliziert hat, dass immer weniger Lust auf Riester & Co. haben.

    Das alles ergibt eine explosive Mischung, die uns ab 2025 um die Ohren fliegen wird.

    Rentenkasse kontert

    Die Deutsche Rentenversicherung widerspricht (DRV)und  verweist auf die Ergebnissen von repräsentativen Befragungen, die die Deutsche Rentenversicherung, in Auftrag gegeben hat. “Diese Befragungen zeigen, dass ein steigender Anteil der Bevölkerung die gesetzliche Rentenversicherung als ideale Form der Altersvorsorge ansieht”, kontert die DRV.  Sei der Anteil der Personen mit dieser Einschätzung 2014 noch bei 54 Prozent gelegen, so sei er in diesem Jahr auf 72 Prozent angestiegen. Auch werde die gesetzliche Rentenversicherung als zunehmend deutlich sicherer eingeschätzt.  “Der Wechsel zum Mehr-Säulen-System und die Notwendigkeit privater Vorsorge werden inzwischen von vielen akzeptiert. Dies zeigt sich auch in einer weiteren repräsentativen Studie der Deutschen Rentenversicherung zu Lebensverläufen und Altersvorsorge (www.lea-studie.de). Jüngere weisen danach ein vielfältiges Portfolio der Altersvorsorge auf. Ihre aktuellen Anwartschaften weisen darauf hin, dass das Zusammenspiel von gesetzlicher Rente und Zusatzvorsorge auch künftig bei einem durchgehenden Erwerbsverlauf eine gute Absicherung im Alter gewährleistet.”, so die DRV. Jüngere müssen auch versorgen, denn mit dem Ruhegeld aus der gesetzlichen Rente lässt sich in Großstädten nicht leben: Nach den Zahlen der DRV betrug “durchschnittliche Gesamtenrentenzahlbetrag” 2019 nur 1048 Euro, Frauen kommen gar nur auf 959 Euro. Damit kommt keiner in einer Großstadt wie München beispielsweise über die Runden.

    Ganz abgesehen davon ist der DRV die Doppelverbeitragung der betrieblichen Altersvorsorge kein Wort wert, was die Studie deklassiert.

  • Protest zum Auftakt des SPD-Parteitags

    Protest zum Auftakt des SPD-Parteitags

    Zum Auftakt des SPD-Parteitags in Berlin hat der Verein der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) zum Protest aufgerufen – und die Mitglieder sind gekommen.

    Es ist 7:30 Uhr. Die ersten Delegierten eilen in Richtung Eingang des City Cubes auf dem Messegelände. Es ist dunkel, kalt und regnerisch. Der harte Kern unserer DVG-Truppe postiert sich auf dem Vorplatz gleich hinter der Treppe, die zur Freifläche vor dem Tagungsort führt. Hinter uns ein paar junge Leute von Fridays for future mit Flugblättern und Leuchtschrift. Abgeriegelt und durch einen Sondereingang geschleust wird die Parteispitze. Wir kommen nur mit dem ‚Fußvolk‘ in Berührung, verteilen unsere Flyer und versuchen, Gespräche anzuknüpfen. Kaum jemand bleibt stehen und nimmt sich die Zeit, alle sind fokussiert auf das, was sie drinnen erwartet. Vor allem die Jungen reagieren gleichgültig. Einer ruft noch im Vorbeigehen: „Wir bekommen sowieso nichts mehr, wenn wir alt sind“.

    Der Protest geht weiter

    Die ersten bekannten Gesichter kommen mit dem nächsten Schub aus dem S-Bahnhof Messe-Süd. Der Vorplatz wird voller. Saskia Esken stellt sich spontan ein paar Pressefotografen zusammen mit jungen Umwelt-Aktivisten, hört denen aufmerksam zu und verspricht: „Ja, wir werden mehr fordern…“. Zeit für das Thema Altersvorsorge hat sie nicht mehr, außer der beiläufigen Versicherung „Ja, wir haben auch das auf dem Schirm…“. Eine weitere Stimme mischt sich in den kurzen Dialog mit der Mahnung: „Dann drücken Sie mal die Daumen, dass die Koalition nichts platzt, sonst bekommen Sie nicht einmal den Freibetrag“. Wir überlegen einen Augenblick, ob das besorgt oder ironisch gemeint war.

    Mit dem nächsten Schub kommt Norbert Walter-Borjans vorbei, bleibt auf das Thema betriebliche Altersvorsorge angesprochen sofort stehen und weiß ganz offensichtlich – im Gegensatz zu so manchem Genossen – wovon die Rede ist. Da muss nicht viel erklärt werden. NoWaBo ist informiert und sagt uns seine Unterstützung zu für den nächsten Schritt über den Freibetrag hinaus: für die Beendigung der Doppelverbeitragung. So klar vernehmen wir Unterstützung heute nicht allzu oft.

    Bundesweite Solidarität

    Erschreckenderweise gibt es viele Delegierte, die weiter rennen ohne uns überhaupt wahrzunehmen. Desto froher sind wir über nette und verständnisvolle Vertreter, die stehenbleiben und noch ein paar mehr Informationen haben möchten. Gesine Schwan ist beispielsweise so jemand. Wir versprechen, ihr noch mehr Infos zu senden. „Bitte an meine Viadrina-Adresse“ ruft sie uns noch zu, als sie schon ein paar Meter weg ist. Offensichtlich will sie das Material tatsächlich bekommen.

    Ein paar Gewerkschafter demonstrieren noch für den Mindestlohn: Ankommen, Plakat ausrollen, ein paar Minuten stehenbleiben, und als der Regen stärker wird, wieder abziehen, spielt sich in wenigen Minuten ab. Da sind wir DVGler aus anderem Holz geschnitzt: Wenn wir doch nicht viele hier vor Ort sind, aber wir sind uns der Solidarität unserer Kollegen auch von ‚jwd‘ (janz weit draußen) – wie der Berliner sagt – sicher: Erfurter, Hannoveraner, Bielefelder sind angereist. Jetzt, kurz vor zehn, sind alle Delegierten durch und wir durchgefroren. Endlich können wir uns aufwärmen und beim Kaffee mit den Kollegen von auswärts unterhalten. Spaß hat’s gemacht – trotz aller Widrigkeiten. Und „wir sehen uns nächstens wieder“, heißt es beim Auseinandergehen.

    Im Saal selbst wird es später heißen: „Die SPD ist die Partei, die Hartz IV eingeführt hat“. Gerne würden wir einmal von den Genossen hören: „Die SPD ist die Partei, die zusammen mit den Grünen das GMG geschaffen hat“. Bis das wieder abgeschafft ist, machen wir weiter – auch wenn’s dunkel und kalt ist und regnet!

    Impressionen von der Protest-Aktion in Berlin zum SPD-Parteitag

    Schluss mit der Sabotage der Altersvorsorge!

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  • Gelungene Info-Veranstaltung in Rheine

    Gelungene Info-Veranstaltung in Rheine

    Neue Regionalgruppe wird Anfang 2020 gegründet. Rund hundert Besucher waren zur Info-Veranstaltung nach Rheine gekommen.

    „Für wie dumm hält diese Regierung die eigene Bevölkerung eigentlich?“ Bernd Krüger (DVG-Bundesvorstand) äußerte am Donnerstag in Rheine deutlich seinen Unmut über den Kompromiss, den der Koalitionsausschuss in Berlin in Sachen Krankenversicherungspflicht für Betriebsrenten und Direktversicherungen gefunden hatte. Etwa 100 Besucher waren zu der Informationsveranstaltung ins TaT-Rheine gekommen. Im Mittelpunkt stand nach einem Statement von Reiner Korth (stellv. Bundesvorsitzender), eine intensive Diskussion mit den Besuchern, die deutlich machte, wie hoch der Informationsbedarf ist.

    Ein Lied für Rheine

    Die Versammlung begann mit einer musikalischen Einlage: Kulturpreisträger Maika aus Rheine hatte angeboten, einen Song für die von der doppelten Beitragslast Betroffenen zu schreiben. „Versichert beim Chef, fürs Alter sollte es sein. Werden wieder verarscht – kleiner Mann, armes Schwein“ sang Maika Klartext – und erhielt viel Beifall. Als selbst Betroffener ermutigte er die Besucher, weiter aktiv „gegen den Mist, der hier passiert“ anzugehen.

    Die Entlastung der Betriebsrentner um einen Freibetrag von 155 Euro sei zwar ein Anfang. „Aber für alle, die bei ihrem Arbeitgeber eine Direktversicherung abgeschlossen haben, ist das nur der Tropfen auf einen heißen Stein“, sagte Korth. „Die schleichende Enteignung der Rentner und der im Jahr 2003 begangene Vertrauensbruch ist und bleibt ein Skandal“, sagte Korth unter dem Beifall der Besucher. Die sich nun nach dem Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Jens Spahn abzeichnende Entlastung von ca. 24 Euro im Monat könne da nur ein ganz kleiner Anfang sein.

    Breiten Raum nahm die Diskussion ein. Die Teilnehmer hatten viele Fragen an das Podium. So wollte ein Teilnehmer wissen, wie viele Milliarden Euro die Betroffenen seit der Einführung des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes im Jahr 2004 zusätzlich an die Krankenkassen überwiesen hätten. „Die Zahlen erfahren wir nicht, wahrscheinlich aus gutem Grunde“, sagte Bernd Krüger. Zudem hätten die Krankenkassen Rücklagen in Höhe von 21 Milliarden Euro aufgebaut – vor allem auch mit dem Geld der Rentner, die sich zu Unrecht abgezockt fühlen. „Das Geld ist da, aber die Politik handelt nicht“, sagte Reiner Korth.

    „Wir sind keine Querulanten. Wir wollen nur, dass unsere Verträge so eingehalten werden, wie sie vereinbart wurden. Dafür werden wir weiter kämpfen und von den Politikern Antworten fordern“, sagte abschließend Reiner Wellmann, der gemeinsam mit Peter Henrichmann-Roock die Versammlung geleitet hatte. Für diese Ansage gab es viel Applaus aus dem Publikum. Beide sind übrigens im Kreis Steinfurt künftig Ansprechpartner für Betroffene. Zum Abschluss unterschrieben zahlreiche Besucher, die sich zunächst nur informieren wollten, Mitgliedsanträge für den Verein der Direktversicherungsgeschädigten. Aus organisatorischen Gründen wurde die offizielle Gründung der DVG-Regionalgruppe NRW-Nord auf den 9. Januar verschoben.

    Peter Henrichmann-Roock

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  • Entlastung für Betriebsrentner/ Direktversicherte

    Entlastung für Betriebsrentner/ Direktversicherte

    Der Verein Direktversicherungsgeschädigte weist die Einigung im Koalitionsausschuss zu Krankenkassenbeiträgen auf Direktversicherungen im Rahmen des Grundrentenentwurfes als unzureichend zurück. Insbesondere diejenigen Verträge, die vor 2004 abgabenfrei abgeschlossen wurden, profitieren in keiner Weise von einem monatlichen Freibetrag von € 155,75, denn eine Rückwirkung für die vor 2004 abgeschlossenen Verträge ist derzeit nicht erkennbar. Rund 2 Millionen Direktversicherte haben bereits für 10 Jahre ihre Beiträge gezahlt. Mit der Freibetragsregelung würde die eigentliche Ungerechtigkeit für diese Personengruppe nicht beseitigt werden.

    Pressemitteilung zum Download: DVG_Pressemitteilung_zur_Freibetragsregelung_12.11.2019 (1)

    Von der Beitragspflicht sind allenfalls Direktversicherungen mit einer Kapitalauszahlung knapp unter 19.000 €uro befreit. Da diese kleinen Beträge eher untypisch für Zusatzrenten sind, die eine tatsächliche Kompensation für die deutlich geringeren Altersbezüge bewirken sollen, ist mit dem Freibetrag die eigentliche Misere nicht einmal annähernd angepackt worden (unter dieser fiktiv angesetzten Kapitalsumme ist real nur eine Monats-Rente von zirka 75 € möglich).

    Die Versorgungsbezieher und Vorsorgesparer sind die einzige Personengruppe in der GKV, die mit dem vollen Beitrag endgültig belastet bleibt. Freiwillige Mitglieder bekommen in aller Regel vom Arbeitgeber einen Zuschuss in Höhe des halben Beitrages. Der Selbständige, der freiwillig versichert ist, kann ebenfalls mindestens den halben Beitrag als Betriebsausgabe absetzen. Eine Rechtfertigung für den vollen Beitragssatz für die Personengruppe der Versorgungsbezieher ist nicht ersichtlich.

    Da nur Betroffene mit kleinen Auszahlungssummen durch den Freibetrag überhaupt entlastet werden, halten wir weiterhin an unserer Forderung nach Abschaffung der vollen Verbeitragung nach Auszahlung fest: Die absurde Festlegung, dass nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses der Arbeitgeberanteil vom Arbeitnehmer gezahlt werden soll, wird durch den Freibetrag in keiner Weise korrigiert.

    In dem derzeitigen Vorschlag des Koalitionsausschusses sehen wir aus dem Blickwinkel der Direktversicherungsgeschädigten daher nichts weiter als einen Ablenkungsversuch von der eigentlichen Problematik: Hier soll abgelenkt werden von der Fehlinterpretation des § 229 Abs. 1 Satz 3 SGB V, die zu revidieren man natürlich um jeden Preis vermeiden möchte. Dazu müsste man die formaljuristisch umstrittene Gesetzeslage noch einmal aufgreifen. Deshalb wird nun eine vermeintliche Fehlerkorrektur im Beitragsrecht der GKV unverständlicherweise an eine Rentenkorrektur gekoppelt.
    Der Verein Direktversicherungsgeschädigte bleibt daher bei seiner generell kritischen Bewertung: Ein Freibetrag ist für den Bürger infolge der Veränderungen (Beitragsbemessungsgrenzen, Rentenanpassungen, Beitragssatzveränderungen, evtl. mehrere Versorgungsbezüge) kaum nachvollziehbar. Jährliche und unterjährige Veränderungen machen eine Kontrolle und Überprüfung für die Versicherten nahezu unmöglich. Diese Regelung ist vergleichbar mit dem komplizierten Steuerrecht.

    Hingegen ist eine Reduzierung der Doppelverbeitragung auf den halben Beitragssatz ein bekanntes und transparentes Verfahren. Eine einfache Kontrolle und Überprüfung wäre möglich, und es wäre außerdem eine gerechte Belastung gemäß der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Einzelnen.

    Der Verein Direktversicherungsgeschädigte bekräftigt daher seine Forderungen nach Abschaffung der Doppel- und Mehrfachverbeitragung und der Rückerstattung ungerechtfertigt gezahlter Beitragsleistungen für Versicherungsverträge, die vor 2004 abgeschlossen wurden.
    Da die Politik die sachlich vorgetragenen Argumente des Vereines nicht berücksichtigt hat, wird der Verein sich weitere juristische Überprüfungen auf der Grundlage der neu zu schaffenden Gesetzeslage vorbehalten.
    DVG e.V. Der Vorstand www.dvg-ev.org

     

    Schluss mit der Sabotage der Altersvorsorge!

    Unsere Position: Wofür der DVG steht! 

  • Kritik am Kompromiss der Groko

    Kritik am Kompromiss der Groko

    Der Kompromiss über die Grundrente enthält auch eine Regelung zur Abschwächung der sogenannten Doppelverbeitragung bei Betriebsrenten. Die Direktversicherten bleiben aber bei ihrer Kritik der Doppelverbeitragung.

    Seit 2004 gibt es die sogenannte Doppelverbreitragung, das heißt, seit dem müssen Direktversicherte in der Auszahlphase den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil zahlen, obwohl sie teilweise schon in der Einzahlphase Sozialabgaben geleistet haben. Zahlen muss, wer monatlich mehr als 155,75 Euro bekommt. Für Einmalzahlungen wird die Kapialauszahlung auf 120 Monate umgerechnet. Wer weniger hat, zahlt keine Krankenkassenbeiträge.

    Nun soll, so das “Westfalen-Blatt” die Freigrenze in einen Freibetrag umgewandelt werden. Er werde für alle gelten. Insgesamt summiere sich die Entlastung der 17,4 Millionen Betriebsrentenempfänger auf 1,2 Milliarden Euro.

    Kurz nach der Einigung hat Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) nachgelegt und einen Gesetzentwurf angedeutet, der in der Ressort-Abstimmung sei. Bereits am kommenden Montag soll er durchs Kabinett, so das “Westfalen-Blatt”.

    Senkung der Kassenbeiträge

    Wir wollen das Vertrauen in die betriebliche Altersvorsorge stärken. Wer fürs Alter vorsorgt, darf nicht der Gekniffene sein«, sagte Spahn. »Daher setzen wir die Senkung der Kassenbeiträge zur Betriebsrente nun zügig zum 1. Januar 2020 um.« Vorgeschlagen wird in dem Gesetzentwurf, der der Redaktion vorliegt, eine Höhe von 159 Euro. Wer eine Betriebsrente von 159 Euro bezieht, zahlt dafür bisher 24,80 Euro pro Monat an die Krankenkasse. Ab 1. Januar 2020 würde er nichts mehr zahlen. Laut Spahn betrifft dies ein knappes Drittel der Betriebsrentner.

    Zu denen, die sich seit langem für die Abschaffung der Doppelverbreitragung einsetzen, gehöre der Paderborner CDU-Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende der CDU/CSU-Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung Carsten Linnemann, so das Blatt.  “Die jetzt gefundene Einigung sei überfällig”, sagte er der Zeitung gegenüber. “Die Lösung befriedigt nicht alle berechtigten Forderungen, aber weil die Reform nicht im Koalitionsvertrag vereinbart ist, betrachte ich den gefundenen Kompromiss trotzdem als Erfolg.” Der Verein der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) fordert zumindest die Halbierung der Krankenkassenbeiträge. Der DVG will aber letztlich die Abschaffung der Doppelverbeitragung und eine Entschädigung.

    Kritik am Kompromiss

    Deutliche Kritik an der Vereinbarung der Großen Koalition äußerte am Montag dagegen die Interessengemeinschaft Direktversicherungsgeschädigte. Ihr Bielefelder Sprecher Wolfgang Diembeck sprach von einem “faulen Kompromiss”, so das “Westfalen-Blatt”. Vor allem die Verpflichtung der Betroffenen, abgesehen vom Freibetrag weiter auch den Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung zahlen zu müssen, sei nicht akzeptabel. Wirkung erzeuge die Regelung nur bei Versorgungsbezügen bis rund 310 Euro monatlich. Von dem Kompromiss profitiert nur eine kleine Gruppe. Wer mehr erhält, kann mit der Vereinbarung nicht zufrieden sein. Was den Betroffenen auch noch sauer aufstößt: Rentenbezieher, die mehr als eine Direktversicherung abgeschlossen hätten, dürften den Freibetrag nur bei einen der Verträge anwenden, kritisierte Diembeck. “Tragisch ist auch, dass keine Regelung für die Vergangenheit geschaffen wurde.” Was ist mit denjenigen, die bereits seit Jahren an die Krankenkasse gezahlt haben? Laut Diembeck haben etwa zwei Millionen Direktversicherte bereits zehn Jahre lang die Beiträge bezahlt.

    Was heißt das für die Krankenkassen? Ihnen entgehen dem “Westfalen-Blatt” andererseits mit der Reform künftig jährlich 1,2 Milliarden Euro an Beitragseinnahmen, so das Bundesgesundheitsministerium . Obwohl einige Kassen im ersten Quartal 2019 in die roten Zahlen gerutscht seien, sollen sie die Ausfälle auf Dauer selbst ausgleichen. “Im kommenden Jahr übernimmt der Gesundheitsfonds die Mindereinnahmen noch komplett; bBis 2023 sollen die Zuschüsse auf 300 Millionen Euro gesenkt werden”, schreibt das “Westfalen-Blatt” weiter.

     

  • Freibetrag soll auf 159 Euro steigen

    Freibetrag soll auf 159 Euro steigen

    Der Freibetrag für Direktversicherte soll ab Januar 2020 immerhin 159 Euro statt 155,75 Euro Freigrenze betragen, so zumindest sieht es der Gesetzesentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vor.

    Spahn will Tempo machen, hat er doch die wütenden Betriebsrentner und Direktversicherten im Genick, die mächtig Druck machen. Jetzt überschlagen sich die Neuigkeiten. Erst am Wochenende hat sich die Regierungskoalition auf eine Senkung der Kassenbeiträge zur Betriebsrente geeinigt – am 1. Januar 2021 und lediglich 155,75 Euro. Nun will Spahn die Entlastung schon zum 1. Januar 2020 durchbringen. Am heutigen Dienstag hat Spahn den Fraktionen dafür eine Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge vorgelegt. Damit will der Minister das Vertrauen in die betriebliche Altersvorsorge stärken.

    Wer fürs Alter vorsorgt, darf nicht der Gekniffene sein. Daher setzen wir die Senkung der Kassenbeiträge zur Betriebsrente nun zügig zum 1. Januar 2020 um. Das Drittel der Betriebsrentner mit kleinen Betriebsrenten zahlt gar keinen Beitrag, ein weiteres knappes Drittel zahlt maximal den halben Beitrag und das gute Drittel mit höheren Betriebsrenten wird auch spürbar entlastet. Alle Betriebsrentner haben also was davon. Das ist auch ein wichtiges Signal für die junge Generation: Es lohnt sich, privat vorzusorgen.

    Ab Januar 159 Euro Freibetrag

    Ab 1. Januar gelte, so das Ministerium, ein sogenannter Freibetrag von 159,25 Euro. Für die ersten 159 Euro der Betriebsrente müsse dann kein Kassenbeitrag mehr gezahlt werden. Erst darüber hinaus werde die Betriebsrente verbeitragt. Heißt konkret: „Wer im kommenden Jahr zum Beispiel 169 Euro im Monat Betriebsrente bekommt, zahlt nur auf zehn Euro Kassenbeiträge“. Das seien bei einem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent und einem Zusatzbeitrag von 1,1 Prozent nur 1,57 Euro. Nach der bisherigen Regel hätte der Kassenbeitrag auf die gesamte Betriebsrente angerechnet werden müssen. 159 Euro sind aber eher Krümel, denn wer eine armutsfeste Betriebsrenten hat, liegt deutlich über diesen 159 Euro monatlich.

    Durch die Verbesserung zahlen alle Betriebsrentner laut Bundesgesundheitsminister geringere Beiträge. „Besonders profitieren werden Menschen, die eine geringe Betriebsrente erhalten“, so Spahns Ministerium.

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