Tag: Abzocke

  • Imagefilm des DVG jetzt online

    Imagefilm des DVG jetzt online

    Wer ist der DVG? Was machen wir? Wofür setzen wir uns ein? Was haben wir erreicht? Diese Fragen beantwortet der neue Imagefilm des Vereins der Direktversicherungsgeschädigten.

    Von 36 auf 3000 – was für ein Erfolg. Der Verein der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) hat 2015 ganz klein angefangen und ist mittlerweile bundesweit präsent. Der DVG hat mehr als 3000 Mitglieder – und jeden Monat kommen 150 bis 200 dazu.

    Warum haben wir so einen Zulauf? Weil immer mehr Direktversicherte merken, wie sie von Staat und Krankenkassen abgezockt werden. Nicht von ungefähr heißt der Slogan des DVG: „Erst angelockt, dann abgezockt“.

    Imagefilm über den DVG

    Wir wehren uns gegen staatliche Willkür und haben erreicht, dass uns die Politiker ernst nehmen. Allerdings fiel der Erfolg nicht vom Himmel. Wir haben mehrere Demos organisiert, sind bundesweit mit mehr als 40 Regionalgruppen präsent und lassen uns nicht länger abwimmeln.

    Das alles beschreibt der Imagefilm.

  • Kabinett beschließt Betriebsrenten- freibetragsgesetz

    Kabinett beschließt Betriebsrenten- freibetragsgesetz

    Das Kabinett hat am 12. Dezember 2019 das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz beschlossen. Ab 2020 zahlen Direktversicherte und Betriebsrentner für 159,25 Euro keine Krankenkassenbeiträge mehr.

    Die 35-minütige Debatte im Plenarsaal des Deutschen Bundestags am 12. Dezember 2019 zeigte einmal mehr die Routine des parlamentarischen Tagesgeschäftes, in dem  existentielle Fragen mit viel politischer Routine und wenig leidenschaftlicher Überzeugung abgewickelt werden.

    Schmaler Kompromiss im Kabinett

    Da wollte zunächst Gesundheitsminister Jens Spahn das Vertrauen in die betriebliche Altersvorsorge stärken, und das vor allem bei der jungen Generation. Dass kürzlich eine Studie („Traditionelle Muster ganz stark in den Köpfen verankert“, siehe „Der Spiegel“ 19/2019) herausgebracht hatte, Jugendliche nehmen beim Thema Rente vor allem die Eltern als Vorbild, hätte Herrn Spahn zu denken geben müssen: Von Direktversicherten ist wohl bei diesem Thema eher wenig Zuspruch zu erwarten.

    Sabine Dittmar (SPD) wollte gar mit dem neuen Gesetz eine alte Wunde des Gesundheitsmodernisierungssgesetzes (GMG) von 2004 geheilt wissen, hingegen Ralf Kapschack (SPD) sich weniger über den schmalen Kompromiss beklagte, den er mit der Union hinbekommen hatte, als viel mehr über die wenig höfliche Ansprache von Seiten betroffener Direktversicherter.

    Zuvor hatte Christine Aschenberg-Dugnus (FDP) es auf die einfache Formel gebracht: betriebliche Altersvorsorge über den Freibetrag hinaus sei ja gar nicht mehr attraktiv, und sie wüsste nicht, wie sie das den Leuten weismachen sollte. Zentraler Kritikpunkt bei der FDP ist auch die 10-Jahres-Berechnungsgröße statt der Lebensrealität von 20 Jahren Rentendasein.

    Tröstlich für alle Betroffenen der geschliffene Beitrag von Matthias W. Birkwald (Linke), der den anwesenden Koalitionären wohl klar gemacht haben musste, dass der letzte Beitrag zum Thema betriebliche Altersvorsorge (bAV) in diesem hohen Hause wohl noch nicht gesprochen sein dürfte.

    Alle Redebeiträge sind hier nachhörbar.

    Die komplette Lesung bei Phoenix als Youtube-Video

    Doppelverbeitragung nicht behoben

    Die von der sogenannten Doppelverbeitragung betroffenen Betriebsrentner sind unzufrieden mit der Regelung zu Krankenversicherungsbeiträgen und sehen in der geplanten Einführung eines Freibetrages keine systematische Lösung der Problematik. Zwar sei, so schreibt die Parlamentsredaktion, die Initiative der Bundesregierung zu begrüßen, jedoch offenbarten sich grundlegende Schwachstellen, erklärte der Verein der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) anlässlich einer Expertenanhörung über den Gesetzentwurf zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge

    Ingrid Grünberg-Rinkleff

    Bild: Deutscher Bundestag / Marc-Steffen Unger

    Reaktionen auf den Kabinetts-Beschluss

     

    Schluss mit der Sabotage der Altersvorsorge!

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  • Freibetragsregelung ist nachzubessern

    Freibetragsregelung ist nachzubessern

    Bei der Freibetragsregelung von Betriebsrenten ist eine Nachbesserung erforderlich, findet der Verein der Direktversicherungsgeschädigten.

    Am Montag, den 9. Dezember 2019 fand die öffentliche Anhörung des Entwurfs zum GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz vor dem Ausschuss für Gesundheit statt. Neben Sozial- und Verbraucherverbänden und dem Interessensverband Direktversicherungsgeschädigte waren auch der GKV Spitzenverband, der DGB und der BDA vertreten. Letztere begrüßten die geplante Entlastung der Betriebsrentner als angemessen und finanziell vertretbar (Finanzrahmen von knapp 1,2 Milliarden Euro), hingegen die Sozialverbände und die Arbeitsgemeinschaft für Betriebliche Altersversorgung betonten, dass dies nur ein erster Schritt zur Wiederherstellung einer gerechten Beitragspflicht für Betriebsrentner und Direktversicherte sein kann.

    Freibetragsregelung ungenügend

    Der tagtäglich sich Bahn brechende Ärger und die Unzufriedenheit der Betroffenen, so die Prognose, werden auch künftig bestehen bleiben, sofern nicht eine echte Rückführung zum halben Beitragssatz geschaffen wird.

    Vor allem aber der Verein der Direktversicherungsgeschädigten deckte die Schwächen des Gesetzentwurfes insbesondere für die vor 2004 abgeschlossenen Direktversicherungs-verträge systematisch auf und präsentierte folgende Lösungsvorschläge:

    1. Reduzierung der Doppelverbeitragung auf den halben Beitragssatz, denn nur so ist eine gerechte Belastung gemäß der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Einzelnen sowie eine einfache Überprüfbarkeit durch den Arbeitnehmer erreichbar. Für alle vor 2004 abgeschlossenen Direktversicherungsverträge Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes der vollständigen Beitragsfreiheit.
    2. Erhöhung des Aufteilungsfaktors für Kapitalauszahlungen unter Beachtung der Lebensrealität von 120 auf 240 Monate.
    3. Beibehaltung des Prinzips „Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung“ und Forderung nach einem Freibetrag auch zur Pflegeversicherung.
    4. Sollte der bisherige Gleichklang zwischen Kranken- und Pflegeversicherung aufgegeben werden, müsste ein monatlicher Mindestbeitrag für die Pflegeversicherung in Höhe von mindestens 20 € festgelegt werden.
    5. Zur Finanzierung des Beitragsausfalles und der Entschädigungslösung für vor 2004 abgeschlossene Direktversicherungen, die eher mit 10 anstatt mit 40 Milliarden Euro zu veranschlagen sind, wird die überfällige Einführung von kostendeckenden Beiträgen zur GKV für die Bezieher von ALG II aus Steuermitteln vorgeschlagen.

    Flankiert wurden die Forderungen des DVG von dem als unabhängigen Experten geladenen Prof. Dr. Karl-Jürgen Bieback, der betonte, dass Betriebsrenten ohne nennenswerten Unterschied zur privaten Vermögensanlage nicht verbeitragt werden sollten. Als solche sieht er Betriebsrenten vor allem mit Kapitalauszahlung, bei denen der Arbeitgeber nichts oder nur einen kleinen Teil dazu beigetragen hat. Hier ist der Bezug zum Arbeitgeber rein formal definiert und zu überdenken. Vor 2004 gäbe es große Gruppen, die vollständig aus ihrem Nettoeinkommen gezahlt und bei denen reine Kapitalzahlung vereinbart wurden. Auch trägt hier das Versicherungsunternehmen nicht das Risiko der Langlebigkeit; schon deshalb handele es sich nicht um ein rentenähnliches Einkommen.

    Trotz juristische Klärung durch das Bundessozialgericht und verfassungsrechtlicher Gültigkeit gab es hier also ein unmissverständliches Plädoyer für eine erneute Überprüfung!

    Die Fraktion DIE LINKE hatte gleichzeitig einen eigenen Antrag vorgelegt, der weit über den Gesetzentwurf der Koalition hinausgeht und die Wiedereinführung des halben Beitragssatzes auf alle Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) und den kompletten Verzicht auf die Beitragspflicht für vor 2004 abgeschlossene Direktversicherungen vorsieht. Vom rentenpolitischen Sprecher der LINKEN, Matthias W. Birkwald, nach der Bewertung dieses Antrages befragt, führte Bieback aus: Die Wiedereinführung des halben Beitragssatzes würde jetzt das wieder einführen, was lange Zeit gegolten hat. Für den halben Beitragsteil hatte der Gesetzgeber damals auch mehrfache gute Gründe, die auch noch heute gelten. Zusätzlich würden die Ungerechtigkeiten durch die pauschalierende Herangehensweise mit dem halben Beitragssatz auf alle Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge natürlich ausgeglichen werden. Der komplette Verzicht auf die Beitragspflicht für vor 2004 abgeschlossene Direktversicherungen lässt sich darüber hinaus schon daraus rechtfertigen, dass ein Teil der Direktversicherungen bis dahin überhaupt nicht beitragspflichtig war.

    In informellen Gesprächen im Anschluss an die öffentliche Anhörung war von Rentenpolitikern insbesondere aus der FDP-, der SPD- und der LINKEN-Fraktion zu hören, dass man doch noch versuchen würde, bis zum 11. oder 12.12. (1. bzw. 2. und 3. Lesung des Gesetzes) kleinere Verbesserungen zu erreichen. Ralf Kapschack, der rentenpolitische Sprecher der SPD, versicherte, dass Beschlusslage der Fraktion nach wie vor die Abschaffung der Doppelverbeitragung sei, so wie es zuvor der frisch gekürte Bundesvorsitzende der SPD, Norbert Walter-Borjans bereits zum Auftakt des SPD-Parteitages einer Delegation von protestierenden DVG-Mitgliedern versichert hatte.

    Die Hoffnung der Regierungskoalition, dass das Thema Doppelverbeitragung von Direktversicherungen und Betriebsrenten damit vom Tisch wäre, wird sich also vorerst nicht erfüllen.

    Die Pressemitteilung steht hier zum Download zur Verfügung.

    Die Reden der Abgeordneten von CDU/CSU, SPD, FDP, AfD, Linke und Bündnis 90/Die Grünen in der Mediathek des Parlamentsfernsehens.

     

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  • Bundestag – Anhörung zum Freibetrag

    Bundestag – Anhörung zum Freibetrag

    Am Montag, den 9. Dezember war die Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags zum Freibetrag bei Direktversicherungen, am 11. Dezember folgt die 1. Lesung, am 12. Dezember die 2. und abschließende Lesung.  Die Anhörung ist in der Mediathek des Bundestags nach zu verfolgen.

    Der Ausschuss für Gesundheit führte in seiner Sitzung am Montag, den 9. Dezember 2019, von 11.00 Uhr bis 12.30 Uhr eine öffentliche Anhörung zu der Vorlage Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge“ durch. Es ging dabei auch um den Antrag der Fraktion „Die Linke“ zu „Doppelverbeitragung konsequent beenden – Versicherte entlasten“. und eben den Gesetzesentwurf des Bundesgesundheitsministeriums.

    Anhörung im Bundestag

    Dazu waren mehrere Verbände und Institutionen eingeladen, darunter auch der Verein der Direktversicherungsgeschädigten e.V. Im einzelnen sind das:

    Verbände

    • aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e. V.
    • Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände
    • Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv)
    • Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e. V. (BDA)
    •  Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV)
    • Deutscher Gewerkschaftsbund – Bundesvorstand (DGB)
    • Direktversicherungsgeschädigte e. V.
    • GKV-Spitzenverband
    • Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD)
    • Sozialverband VdK Deutschland e. V

    Einzelsachverständige

    • Dr. Martin Albrecht (IGES Institut GmbH)
    • Prof. Dr. Karl-Jürgen Bieback (Universität Hamburg)

    Den DVG vertrat in der Anhörung Wolfgang Diembeck, sozialpolitischer Sprecher des DVG.

    Es ging dabei um den Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge“ und den Antrag der Fraktion „Die Linke“.  Abgeordnete und Experten hatten etwas mehr als 90 Minuten Zeit, Fragen zu stellen und Antworten zu liefern.

    Geleitet wurde die Anhörung vom Vorsitzenden des Ausschuss für Gesundheit, Herrn Erwin Rüddel (CDU), MdB. Hier der Text der Einladung. Der Gesundheitsausschuss setzt sich zusammen aus 41 Vertretern von CDU/CSU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke, AfD.

    Die Anhörung fand übrigens im Jakob-Kaiser-Haus (JKH), Saal 1 302, in der Wilhelmstraße 68, 10117 Berlin  statt und wurde vom Parlamentsfernsehen übetragen.

    Stellungnahmen Von DVG, Vdk & Co.:

    Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags

    Von folgenden Verbänden und Sachverständigen liegen bereits Stellungnahmen vor:

    … und das sagt der Bundesrat dazu: Bundesrat unterstützt Freibetrag bei Betriebsrenten

    Die Parlamentsredaktion hat die Anhörung in einem Beitrag zusammengefasst und geht dabei auf die verschiedenen Argumenten, darunter auch die des DVG ausführlich ein. Sowohl DVG wie VdK monieren, dass “Krankenversicherungsbeiträge ein Hemmnis für den Auf- und Ausbau der betrieblichen Altersversorgung” sind. “Die mit dem GKV-Modernisierungsgesetz 2004 eingeführten Regelungen hätten den Betroffenen viel Ärger gebracht und Geld gekostet; die nun geplante Reform bringe keine Entlastung für jene Betriebsrentner, die seit 2004 den vollen Beitragssatz allein zahlen müssten. Der DVG fordert, dass der Aufteilungszeitraum für die Kapitalauszahlung von 120 auf 240 Monate erhöht werden sollte, da ansonsten deutlich höhere Beiträge zu zahlen seien.  “Der Freibetrag sollte auch für die Pflegeversicherung gelten; da viele Betroffene mehrere Verträge hätten, sollte der Freibetrag zudem pro Vertrag wirksam werden und nicht pro Kopf. ” Weiter fordert der DVG, dass zur Finanzierung kostendeckende Beiträge zur GKV für die Bezieher von Arbeitslosengeld II aus Steuermitteln eingeführt werden sollten.

    So rechnet der Gesundheitsminister

    Und so sieht der Gesetzentwurf zum GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz – GKV-BRG im Detail aus. Worum es bei dem Gesetzesentwurf genau geht, erklärt das Bundesgesundheitsministerium auf seiner Internet-Seite: Hier nachlesen

    Die Kalkulation des Bundesgesundheitsministeriums

    Anhörung

    Quelle: Bundesgesundheitsministerium

     

    Reaktionen auf den Gesetzesentwurf

    • „Versicherungswirtschaft heute“ schreibt „Bundesverband der Unterstützungskassen übt harte Kritik an der Betriebsrente“. Hier nachlesen
    • Der „Maintaler Anzeiger“ titelt „Böse Überraschung zur Rente“. Hier nachlesen
    • „Rentner fühlt sich ‚übers Ohr gehauen‘“ titelt die Münsterländische Tageszeitung. Hier nachlesen und der komplette Artikel Hier nachlesen
    • „Belastungen von Betriebsrentnern bleiben hoch“ schreiben die „Stuttgarter Nachrichten“. Hier nachlesen
    • Die „Passauer Neue Presse“ moniert, dass Politiker den Bürgern ein „X für ein U“ vormachen – Titel des Kommentars „Vertrauen? Fehlanzeige“. Hier nachlesen
    • “Focus Online” schreibt “Doppelte Sozialabgaben auf Betriebsrenten: Tausende Rentner gehen jetzt auf die Straße”. Hier nachlesen
    • “Ärzteblatt”:  “Betriebliche Altersvorsorge: Kabinett legt Grundstein für Entlastung”. Hier nachlesen
    • Facebook: Reiner Wellmann Herr Diembeck hat uns sehr gut vertreten. Und Prof. Bieback hat die Dinge perfekt auf den Punkt gebracht. Die Fragen von CDU und SPD machen aber wohl deutlich, wohin die Reise gehen wird. Die haben kein Interesse daran, die riesige Ungerechtigkeit gegenüber den Direktversicherungsgeschädigten zu beenden, sonst hätten sie auch mindestens eine Frage in diese Richtung gestellt. Das war aus meiner Sicht das traurige Ergebnis der Anhörung.
    • Facebook: Ernstvolker Herold Schlimm wäre, wenn die Expertise von Professor Bieback von unseren Volksvertretern einfach missachtet würde! Bleibt im Moment nur Abwarten und sich für einen längeren Kampf gegen unsere bornierten Volksparteien zu stärken!
    • “finanznachrichten”: Ab dem kommenden Jahr sinken die Kassenbeiträge zur Betriebsrente. Ein entsprechender Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) soll laut dem Bundestags-Terminkalender am Donnerstag von den Koalitionsfraktionen beschlossen werden. Damit soll Schluss sein mit der sogenannten Doppelverbeitragung. Hier nachlesen

    1. Lesung am 11. Dezember

    Der Bundestag befasst sich am Mittwoch, 11. Dezember 2019, in erster Lesung mit dem von der Bundesregierung angekündigten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge (GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz). Eine Debatte ist nicht vorgesehen. Anschließend soll der Gesetzentwurf (19/15659) zur weiteren Beratung in den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen werden.

    2./3. Lesung am 12. Dezember

    Betriebsrentner sollen finanziell entlastet werden. Der Bundestag debattiert am Donnerstag, 12. Dezember 2019, abschließend über den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge (19/15438). Ebenfalls abschließend beraten wird dann ein wortgleicher Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz (19/15659). Für die Beratung vor der Abstimmung ist eine Stunde eingeplant. Der Gesundheitsausschuss hat eine Beschlussempfehlung angekündigt.

    Gemeinsamkeit macht start – der DVG im Film

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  • DVG-Demo in Leipzig zum CDU-Parteitag

    DVG-Demo in Leipzig zum CDU-Parteitag

    Hundert Direktversicherungsgeschädigte kam am 22. November zum CDU-Parteitag nach Leipzig, um ihren Unmut über die Koalitionsvereinbarung zum Freibetrag bei Direktversicherungen und  Betriebsrenten zu äußern.

    „Rentendiebe“, „Wir sind viele, wir sind laut, weil ihr uns die Rente klaut“, „Lug und Betrug an unseren Betriebsrenten“, „Wer Rentner quält, wird abgewählt“, skandierten die rund hundert Demonstranten vor der Messehalle in Leipzig, wo der CDU-Parteitag stattfand. Die Unions-Politiker bekamen einen Eindruck von der Wut der Betroffen, die mit Transparenten, Schildern und Megafon aufmarschiert waren. Sie hatten zwar vorher kein „C“ geklaut wie Greenpeace, um Aufmerksamkeit zu erringen, aber zahlenmäßig waren die Demonstranten des Vereins der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) – durch die farblicher Kennzeichnung und die Plakate – nicht zu übersehen.

    Lautstarker Protest in Leipzig

    Der zugewiesene Standort direkt vor dem Eingang zur Messehalle war ideal. Die ankommenden Delegierten konnten sich hinter den Zubringerbusse kurzzeitig verstecken, aber die lautstarken Proteste waren nicht zu überhören. Es gab aber auch Delegierte, welche den Mut zu einer Diskussion hatten, darunter der CDU-Politiker Karl-Josef Laumann , der Verständnis zeigte – auch für seine Kinder, die jedwede Altersvorsorge auf staatliche Empfehlung ablehnen.

    Video von RT Deutsch über die Demo in Leipzig
    Video von RT Deutsch über die Demo in Leipzig

    Unrecht von 2004 nicht beseitigt

    Die maßgeblichen Politiker wurden leider am normalen Delegierteneingang vorbei geschleust. Dr. Vogel aus Speyer und der frühere Innenminister, Thomas de Maizière, sind kopfschüttelnd vorbei gegangen. Offensichtlich haben sie bis heute das 2004 durch den Bundestag aufgesetzte Unrecht nicht begriffen – 2004 trat das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) in Kraft.

    Interesse der Medien
    Interesse der Medien

    Natürlich wurden auch Medien auf die Demonstranten aufmerksam. So hat beispielsweise das russische Fernsehen eine Video über die Demo des DVG umgehend auf Facebook veröffentlicht. Ferner hat der Sender RTL ein Interview mit dem Versammlungsleiter aufgezeichnet.

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  • DVG-Protest zum SPD-Parteitag

    DVG-Protest zum SPD-Parteitag

    Die Regionalgruppe Berlin des DVG ruft anlässlich des SPD-Bundesparteitages im CityCube Berlin am 6. Dezember zur Teilnahme an unserer Protestkundgebung auf.

    Die SPD hat mit der Einführung des Gesundheits-Modernisierungsgesetzes (GMG) 2004  Direktversicherte zu Verlierern gemacht. Wer fürs Alter vorgesorgt hat, wird seither bestraft. Deshalb müssen wir, sprich, der Verein der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) die SPD-Delegierten daran erinnert – und zwar zum SPD-Parteitag in Berlin:

    DVG-Protest zum SPD-Parteitag

    Wir werden unsere Proteste erst dann einstellen, wenn der doppelte Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeitrag auch für Bezüge oberhalb des geplanten Freibetrages abgeschafft und eine Entschädigungslösung für Direktversicherungsverträge vor 2004 zugesichert wird.

    Wir hoffen auf massenhafte Unterstützung am 6. Dezember um 8 Uhr im CityCube Berlin, Messedamm 26, 14055 Berlin, Eingang Süd.  Der CityCube ist eine multifunktionale Kongress- und Messearena in Berlin-Charlottenburg bei der Messe Berlin. 

    Neben uns werden Fridays for Future demonstrieren. Angemeldet sind dort 300 bis 400 Teilnehmer. Wir sollten uns also anstrengen, eine ebenbürtige Teilnehmerzahl auf die Beine zu bringen!

    Anmeldungen: berlin@dvg-ev.org Berlin ist eine Reise wert!

    Bild: Messe Berlin

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  • Der Groko-Deal ist Murks

    Der Groko-Deal ist Murks

    Als Anhängsel zum Grundrenten-Kompromiss wurde auch die Entlastung von Betriebsrentnern und Direktversicherten geregelt. Warum beides Murks ist.

    Sozusagen als „Beifang“ oder „Anhängsel“, wie sich einige Journalisten ausdrücken, regelte die große Koalition, kurz Groko, neben der Grundrente auch gleich noch die teilweise Entlastung von Betriebsrentnern und Direktversicherten – Entlastung von den doppelten Krankenkassenbeiträgen. Procontra-Autor Detlef Pohl hat sich den „Beifang“ einmal genauer angeschaut und geht in einem Kommentar ausführlich darauf ein.

    Viele Betriebsrentner und Direktversicherte zahlen doppelt und dreifach Krankenkassenbeiträge – einige bereits in der Anzahlphase, alle in der Auszahlphase. In der Rente müssen sie sogar neben ihrem Arbeitnehmeranteil auch noch den Arbeitgeberanteil tragen, den hat sich der Arbeitgeber nämlich gespart.

    Bis Ende 2003 zahlten gesetzlich Versicherte mit einer Direktversicherung gar keine Krankenkassenbeiträge, Betriebsrentner nur den halben Beitragssatz. Das hat die damalige rot-grüne Koalition mit Hilfe der Union geändert. Seitdem verlangen die Krankenkassen den vollen Satz plus Zusatz- und Pflegebeitrag.

    „Diesen unhaltbaren Zustand, der wegen der klammen Sozialkassen von Rot-Grün herbeigeführt worden war, wollte die Politik eigentlich beseitigen (procontra berichtete).; doch die letzten zwölf Monate waren vor allem von einem kleinlichen Streit um die Kosten geprägt, die mit 2,6 Milliarden Euro veranschlagt wurden“, so Pohl.

    Murks dank Merkel

    Eine Entlastung wäre dabei nicht einmal so teuer. Procontra rechnet vor, dass sich das „im Prinzip aus der Portokasse bezahlen ließe“. Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) „müssten um etwa 0,214 Prozentpunkte angehoben werden, hatte der GKV-Spitzenverband ausgerechnet“. Den Arbeitnehmer mit einem Bruttolohn von 3000 Euro träfe das mit 0,107 Prozentpunkte oder 3,21 Euro mehr im Monat. „Das geht nicht”, hatte aber Angela Merkel interveniert (procontra berichtete).

    Der Verein der Direktversicherungsgeschädigte (DVG) intervenierte bei Groko-Politikern, organisierte Demos und Info-VeranstaltungenGelungene Info-Veranstaltung in Rheine, um die breite Öffentlichkeit über dieses Unrecht zu informieren. Allerdings liefen diese Bemühungen monatelang ins Leere.

    Oh Wunder, „am letzten Sonntag zauberte die GroKo dann die Grundrente aus dem Hut.“ Die habe zwar mit der Doppelverbeitragung von Betriebsrenten erst mal gar nichts zu tun, so Pohl. „Aber Politik gilt ja als Kunst des Kompromisses.“ Die SPD wollte nur ihr Lieblingsprojekt Grundrente durchboxen, die Betriebsrentner und Direktversicherten fielen dabei leider hinten runter. Sie wurden mit ein paar Krümel abgespeist.

    Die Idee stamme, so Pohl, von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil: „Wenn Millionen von der Grundrente profitieren, würde dies zu deutlich höheren Einnahmen in der GKV führen und damit deren Einnahmeausfälle durch Abstriche bei der Doppelverbeitragung kompensieren.“ Ganz schön verquer diese Denke.

    Grundrente versus Betriebsrente

    Pohl hat es einmal zusammengefasst, was für die betriebliche Altersvorsorge (bAV) herausgekommen ist:

    • Die bisherige Freigrenze bei der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung für kleine Betriebsrenten bis 155,75 Euro pro Monat (2020: 159,25 Euro) wird in einen Freibetrag umgewandelt, der bis zu dieser Höhe für alle Betriebsrenten gilt.
    • Der steuerfreie Förderbetrag für arbeitgeberfinanzierte Betriebsrenten an Geringverdiener wird verdoppelt. Zur Erinnerung: Der § 100 EStG zur Geringverdienerförderung war erst 2018 eingeführt worden. Folge bisher: Zahlt der Arbeitgeber bei Arbeitnehmern mit maximal 2.200 Euro Bruttoeinkommen mindestens 240 Euro pro Jahr selbst in die bAV (maximal 480 Euro), kann er 30 Prozent von der Lohnsteuer behalten, also mindestens 72 Euro (höchstens 144 Euro) im Kalenderjahr. Dieser Förderbetrag wird nun auf 144 bis 288 Euro verdoppelt.

    Wie faul der Kompromiss ist, zeigt sich, wenn er einmal in seine Einzelteile zerlegt wird. Die Groko hat alles in einen Topf geworfen und kräftig herum gerührt. „Die Regierung rechnet sich so die Beitragsausfälle der Kranken- und Pflegeversicherung schön und hat nun jährlich nur 1,2 Milliarden statt 2,6 Milliarden Euro Kosten.“ Jetzt aber kommt’s: „Das Gros (der Kosten für die Grundrente) will die SPD durch die Finanztransaktionsteuer gegenfinanzieren, die weder in der Koalition noch in der EU abgestimmt ist und somit vorerst als Luftbuchung erscheint.“ Und noch eines kommt dazu: Die Finanztransaktionssteuer schwächt natürlich private und betriebliche Altersvorsorge, weil die Versicherer ihr Geld ja am Kapitalmarkt anlegen und bei jeder Transaktion zahlen müssen, was letztlich die Rendite der Altersvorsorge schwächt. Besonders hart wird es die Metaller treffen, denn die haben ja ihr Geld bei der Allianz – und die setzt auf eine Fondslösung. Dabei läuft der Metallrente-Fonds heute schon deutlich schlechter als beispielsweise der MSCI World. Die Metaller sind also doppelt die Gelackmeierten.

    Druck aus dem Kessel?

    Viele Groko-Politiker glauben wohl, dass mit der Vereinbarung der Druck aus dem Kessel ist. Gesundheitsminister Jens Spahn meint, „für rund 60 Prozent der Betroffenen, deren Betriebsrente jeweils höchstens 320 Euro im Monat beträgt, würden sich die SV-Beiträge mindestens halbieren“. Renten unterhalb des Freibetrages blieben, so zitiert ihn Pohl, wie bisher beitragsfrei. Für alle übrigen würde sich die Belastung jeweils um rund 300 Euro pro Jahr verringern.

    Das ist Augenwischerei, denn bei einer größeren Kapitalabfindungen von Direktversicherungen bringt die Vereinbarung der Groko monatlich gerade einmal 30 Euro Entlastung. Die prozentuale Entlastung durch die Neuregelung sei kaum spürbar, kritisierte der Verein der Direktversicherungsgeschädigten in der „Neuen Westfälischen Zeitung“.

    Entlastung nur für wenige

    Wer wird überhaupt entlastet? Eigentlich nur Betriebsrentner und Direktversicherte, die weniger als 19 000 Euro Kapitalabfindung bekommen haben. „Bei dieser Summe käme fiktiv nur eine Monatsrente von rund 75 Euro zustande“, rechnet Pohl vor. „Für eine armutsfeste Betriebsrente bräuchte es aber deutlich höhere Auszahlungen – und die bleiben oberhalb des Freibetrages weiterhin mit satten rund 18,6 Prozent beitragspflichtig – in der Kranken- und Pflegekasse.“ Der Freibetrag gilt auch nur für den Krankenkassenbeitrag, nicht für den Pflegebeitrag, so dass für Betroffenen mit höherer Kapitalabfindung monatlich lediglich eine Einsparung von rund 25 Euro herauskommt.

    Das Problem sei also nur an der Oberfläche angefasst worden. Und selbst dieser Ansatz bleibe wacklig, denn der Kompromiss rund um die Grundrente sei weder ausfinanziert noch Gesetz. „Ein großer Wurf sieht anders aus, aber kann man den von Großen Koalitionen überhaupt erwarten?“

    Bild von Andy Gries auf Pixabay

  • Gelungene Info-Veranstaltung in Rheine

    Gelungene Info-Veranstaltung in Rheine

    Neue Regionalgruppe wird Anfang 2020 gegründet. Rund hundert Besucher waren zur Info-Veranstaltung nach Rheine gekommen.

    „Für wie dumm hält diese Regierung die eigene Bevölkerung eigentlich?“ Bernd Krüger (DVG-Bundesvorstand) äußerte am Donnerstag in Rheine deutlich seinen Unmut über den Kompromiss, den der Koalitionsausschuss in Berlin in Sachen Krankenversicherungspflicht für Betriebsrenten und Direktversicherungen gefunden hatte. Etwa 100 Besucher waren zu der Informationsveranstaltung ins TaT-Rheine gekommen. Im Mittelpunkt stand nach einem Statement von Reiner Korth (stellv. Bundesvorsitzender), eine intensive Diskussion mit den Besuchern, die deutlich machte, wie hoch der Informationsbedarf ist.

    Ein Lied für Rheine

    Die Versammlung begann mit einer musikalischen Einlage: Kulturpreisträger Maika aus Rheine hatte angeboten, einen Song für die von der doppelten Beitragslast Betroffenen zu schreiben. „Versichert beim Chef, fürs Alter sollte es sein. Werden wieder verarscht – kleiner Mann, armes Schwein“ sang Maika Klartext – und erhielt viel Beifall. Als selbst Betroffener ermutigte er die Besucher, weiter aktiv „gegen den Mist, der hier passiert“ anzugehen.

    Die Entlastung der Betriebsrentner um einen Freibetrag von 155 Euro sei zwar ein Anfang. „Aber für alle, die bei ihrem Arbeitgeber eine Direktversicherung abgeschlossen haben, ist das nur der Tropfen auf einen heißen Stein“, sagte Korth. „Die schleichende Enteignung der Rentner und der im Jahr 2003 begangene Vertrauensbruch ist und bleibt ein Skandal“, sagte Korth unter dem Beifall der Besucher. Die sich nun nach dem Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Jens Spahn abzeichnende Entlastung von ca. 24 Euro im Monat könne da nur ein ganz kleiner Anfang sein.

    Breiten Raum nahm die Diskussion ein. Die Teilnehmer hatten viele Fragen an das Podium. So wollte ein Teilnehmer wissen, wie viele Milliarden Euro die Betroffenen seit der Einführung des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes im Jahr 2004 zusätzlich an die Krankenkassen überwiesen hätten. „Die Zahlen erfahren wir nicht, wahrscheinlich aus gutem Grunde“, sagte Bernd Krüger. Zudem hätten die Krankenkassen Rücklagen in Höhe von 21 Milliarden Euro aufgebaut – vor allem auch mit dem Geld der Rentner, die sich zu Unrecht abgezockt fühlen. „Das Geld ist da, aber die Politik handelt nicht“, sagte Reiner Korth.

    „Wir sind keine Querulanten. Wir wollen nur, dass unsere Verträge so eingehalten werden, wie sie vereinbart wurden. Dafür werden wir weiter kämpfen und von den Politikern Antworten fordern“, sagte abschließend Reiner Wellmann, der gemeinsam mit Peter Henrichmann-Roock die Versammlung geleitet hatte. Für diese Ansage gab es viel Applaus aus dem Publikum. Beide sind übrigens im Kreis Steinfurt künftig Ansprechpartner für Betroffene. Zum Abschluss unterschrieben zahlreiche Besucher, die sich zunächst nur informieren wollten, Mitgliedsanträge für den Verein der Direktversicherungsgeschädigten. Aus organisatorischen Gründen wurde die offizielle Gründung der DVG-Regionalgruppe NRW-Nord auf den 9. Januar verschoben.

    Peter Henrichmann-Roock

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  • Entlastung für Betriebsrentner/ Direktversicherte

    Entlastung für Betriebsrentner/ Direktversicherte

    Der Verein Direktversicherungsgeschädigte weist die Einigung im Koalitionsausschuss zu Krankenkassenbeiträgen auf Direktversicherungen im Rahmen des Grundrentenentwurfes als unzureichend zurück. Insbesondere diejenigen Verträge, die vor 2004 abgabenfrei abgeschlossen wurden, profitieren in keiner Weise von einem monatlichen Freibetrag von € 155,75, denn eine Rückwirkung für die vor 2004 abgeschlossenen Verträge ist derzeit nicht erkennbar. Rund 2 Millionen Direktversicherte haben bereits für 10 Jahre ihre Beiträge gezahlt. Mit der Freibetragsregelung würde die eigentliche Ungerechtigkeit für diese Personengruppe nicht beseitigt werden.

    Pressemitteilung zum Download: DVG_Pressemitteilung_zur_Freibetragsregelung_12.11.2019 (1)

    Von der Beitragspflicht sind allenfalls Direktversicherungen mit einer Kapitalauszahlung knapp unter 19.000 €uro befreit. Da diese kleinen Beträge eher untypisch für Zusatzrenten sind, die eine tatsächliche Kompensation für die deutlich geringeren Altersbezüge bewirken sollen, ist mit dem Freibetrag die eigentliche Misere nicht einmal annähernd angepackt worden (unter dieser fiktiv angesetzten Kapitalsumme ist real nur eine Monats-Rente von zirka 75 € möglich).

    Die Versorgungsbezieher und Vorsorgesparer sind die einzige Personengruppe in der GKV, die mit dem vollen Beitrag endgültig belastet bleibt. Freiwillige Mitglieder bekommen in aller Regel vom Arbeitgeber einen Zuschuss in Höhe des halben Beitrages. Der Selbständige, der freiwillig versichert ist, kann ebenfalls mindestens den halben Beitrag als Betriebsausgabe absetzen. Eine Rechtfertigung für den vollen Beitragssatz für die Personengruppe der Versorgungsbezieher ist nicht ersichtlich.

    Da nur Betroffene mit kleinen Auszahlungssummen durch den Freibetrag überhaupt entlastet werden, halten wir weiterhin an unserer Forderung nach Abschaffung der vollen Verbeitragung nach Auszahlung fest: Die absurde Festlegung, dass nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses der Arbeitgeberanteil vom Arbeitnehmer gezahlt werden soll, wird durch den Freibetrag in keiner Weise korrigiert.

    In dem derzeitigen Vorschlag des Koalitionsausschusses sehen wir aus dem Blickwinkel der Direktversicherungsgeschädigten daher nichts weiter als einen Ablenkungsversuch von der eigentlichen Problematik: Hier soll abgelenkt werden von der Fehlinterpretation des § 229 Abs. 1 Satz 3 SGB V, die zu revidieren man natürlich um jeden Preis vermeiden möchte. Dazu müsste man die formaljuristisch umstrittene Gesetzeslage noch einmal aufgreifen. Deshalb wird nun eine vermeintliche Fehlerkorrektur im Beitragsrecht der GKV unverständlicherweise an eine Rentenkorrektur gekoppelt.
    Der Verein Direktversicherungsgeschädigte bleibt daher bei seiner generell kritischen Bewertung: Ein Freibetrag ist für den Bürger infolge der Veränderungen (Beitragsbemessungsgrenzen, Rentenanpassungen, Beitragssatzveränderungen, evtl. mehrere Versorgungsbezüge) kaum nachvollziehbar. Jährliche und unterjährige Veränderungen machen eine Kontrolle und Überprüfung für die Versicherten nahezu unmöglich. Diese Regelung ist vergleichbar mit dem komplizierten Steuerrecht.

    Hingegen ist eine Reduzierung der Doppelverbeitragung auf den halben Beitragssatz ein bekanntes und transparentes Verfahren. Eine einfache Kontrolle und Überprüfung wäre möglich, und es wäre außerdem eine gerechte Belastung gemäß der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Einzelnen.

    Der Verein Direktversicherungsgeschädigte bekräftigt daher seine Forderungen nach Abschaffung der Doppel- und Mehrfachverbeitragung und der Rückerstattung ungerechtfertigt gezahlter Beitragsleistungen für Versicherungsverträge, die vor 2004 abgeschlossen wurden.
    Da die Politik die sachlich vorgetragenen Argumente des Vereines nicht berücksichtigt hat, wird der Verein sich weitere juristische Überprüfungen auf der Grundlage der neu zu schaffenden Gesetzeslage vorbehalten.
    DVG e.V. Der Vorstand www.dvg-ev.org

     

    Schluss mit der Sabotage der Altersvorsorge!

    Unsere Position: Wofür der DVG steht! 

  • So ruiniert der Staat Lebensplanung

    So ruiniert der Staat Lebensplanung

    Erstens kommt es anders, zweitens als man denkt – so geht’s allen, die per Direktversicherung fürs Alter vorsorgen, um dann vom Staat geschröpft zu werden. Der hat ihre Lebensplanung einfach über den Haufen geworfen und wundert sich, dass die Betroffenen wütend sind.

    Ex-Vorstandsmitglied der Bertelsmann BKK und DVG-Mitglied Wolfgang Diembeck zur Problematik der Direktversicherungen im Hinblick auf das Problem der Altersarmut – im Interview mit der Bertelsmann-Stiftung im Blog Wegweiser-Kommunen.

    Staat torpediert Lebensplanung

    1.      Was ist das Problem, das den DVG zu seiner Initiative bewogen hat?

    Das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) von 2004, der damaligen rot-grünen Koalition, hat dazu geführt, dass bei Auszahlungen von Direktversicherungen der doppelte Kranken- und Pflegeversi­cherungsbeitrag (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) von insgesamt knapp 20 Prozent an die gesetzliche Krankenkasse ent­richtet werden muss – und zwar auch rückwirkend für Verträge, welche vor 2004 ab­geschlossen wurden. Der Staat hat durch den Eingriff in die laufenden Direktversicherungsverträge den prognostizierten Kapitalertrag erheblich reduziert. Es gab keine Übergangslösung und es gab keine Ausstiegsmöglichkeit aus diesem Vertrag. Der Staat hat durch dieses Vorgehen elementare Rechtsgrundsätze des Rechtsstaates verletzt.

    2.     Wie lauten denn die Forderungen des DVG?

    Der Verein fordert den sofortigen Stopp der Mehrfachverbeitragung und eine finanzielle Entschädigung für die Betroffenen, in deren Verträge mit dem GMG rückwirkend eingegriffen wurde.

    Die aktuellen Gespräche mit den Bundestagsabgeordneten zeigen uns, dass den Abgeordneten die tatsächlichen Auswirkungen des Gesetzes nicht bekannt waren und sind und es zeigt sich auch, dass eine ordnungsgemäße und angemessene Beratung zu diesem Gesetz im Jahr 2003 nicht stattgefunden hat. Der Verwaltungsrat des GKV Spitzenverbandes hat die Änderungsnotwendigkeit bereits im August 2018 bestätigt. Insofern gibt es infolge unserer Gespräche deutliche Zustimmung zur Notwendigkeit der Korrektur dieses Gesetzes. Momentan erarbeitet die GroKo Lösungsansätze und wir gehen davon aus, dass diese noch in diesem Monat von der Regierung präsentiert werden.

    3.     Sind es denn nicht eher Kleinbeträge?

    Eine Reduzierung des Auszahlungsbetrages um rund 20 Prozent kann man nicht als Kleinbetrag bezeichnen. Im Mittel betragen die Kapitalauszahlungen 30.000 Euro, so dass die Belastung bei rund 6.000 Euro liegt. Auch unter Berücksichtigung der Effekte in der Einzahlungsphase (weniger Beiträge an die Sozialversicherung und Steuereinsparungen) reduziert sich der Kapitalertrag am Ende auf wenige Euro. Jede andere Geldanlage hätte zu einem besseren Ergebnis geführt.

    Bei den neuen Verträgen verschärfen natürlich die gesunkenen Kapitalmarktzinsen dieses Problem noch weiter.

    4.    Ist es nicht sozial gerecht, wenn Direktversicherte  mehr bezahlen?

    Es kommt bei der Auszahlung der Direktversicherung zu einem Geldzufluss, weil diese Personen aus ihrem privaten Geldbeutel Geld für die zusätzliche Altersvorsorge entnommen haben.  Insofern sollten wir an dieser Stelle keine Gerechtigkeitsdiskussion führen, sondern es geht bei unseren Mitgliedern um Menschen, die frühzeitig dem Aufruf der Politik gefolgt sind, zusätzlich etwas für die Altersvorsorge zu tun. Diese Menschen haben darauf vertraut, dass das eingezahlte Geld einigermaßen verzinst zu Beginn des Ruhestandes ausgezahlt wird. Das war der Inhalt des Vertrages. Die durch die Politik vorgenommene Kürzung um rund 20 Prozent hat erheblichen Einfluss auf die finanzielle Situation dieser Menschen im Ruhestand.  

    5.     Gibt es Daten über das Ausmaß der Betroffenheit?

    Es gibt keine offiziellen Statistiken zu diesem Bereich. Die Statistiken der Lebensversicherer deuten aber darauf hin, dass es rund sechs Millionen Menschen gibt, die von dieser Problematik betroffen sein werden. Rechnet man die von der Erhöhung der Beitragslast betroffenen Betriebsrentner hinzu, kommt man auf 18 bis 20 Millionen betroffene Personen.

    Momentan haben rund 2,5 Mio. Menschen die Auszahlung der Direktversicherung erhalten und jedes Jahr kommen rund 250.000 Menschen dazu. Das Thema bleibt also dauerhaft erhalten und damit auch die „Politikverdrossenheit“, wenn Politik die Rechtsgrundlagen nicht ändert.

    6.     Wie hoch wäre die Belastung des Bundeshaushaltes?

    Die Beitragseinnahmen aus dem Bereich „Kapitalauszahlung der Direktversicherung“ liegen zwischen 0,6 bis 0,7 Milliarden Euro im Jahr. Wenn wir über die Korrektur der Vergangenheit reden, dann geht es um eine Entschädigung von rund zehn Milliarden Euro. Es geht aber nicht darum, diesen Betrag sofort zurückzuzahlen, sondern hier kann man über verschiedene Modelle der Rückabwicklung miteinander verhandeln.

    In diesem Zusammenhang muss man aber auch ansprechen, dass der Bund sich seit 2005 der Ausgaben für die Krankenversicherung für die Arbeitslosengeld II-Bezieher entledigt und auf die Beitragszahler der Gesetzlichen Krankenversicherung verlagert hat, ohne diese auch nur annähernd kostendeckend zu finanzieren. Hier geht es um einen jährlichen Fehlbetrag von rund zehn Milliarden Euro. Die Halbierung der Beitragslast für Versorgungsbezüge für die Zukunft würde zu einem Beitragsausfall in der GKV von jährlich rund 2,8 Milliarden Euro führen. Wenn der Bund die auf die GKV abgewälzten Leistungsausgaben auskömmlich finanzieren würde, die Mittel des Gesundheitsfonds sowie der GKV auf das gesetzlich vorgesehene Maß reduziert würden, wäre das Gesamtpaket sogar ohne Beitragserhöhungen zu schultern.   

    7.     Was bringt eine Mitgliedschaft Im DVG?

    Es hat seit 2004 sehr viele Gespräche zwischen einzelnen Bürgern und Politikern gegeben, in denen diese Ungerechtigkeit thematisiert wurde. Leider haben all diese Gespräche bei der Politik nichts bewirkt. Seit der Gründung des Vereines werden wir von der Politik wahrgenommen und wurden beispielsweise zur Anhörung in den Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages eingeladen. Es zeigt sich also auch hier, dass Politik nur dann reagiert, wenn eine größere Anzahl von Wählern als Potential erkennbar ist. Unsere Mitglieder werden wöchentlich durch einen Newsletter über die Aktivitäten des Vereines bzw. der Arbeitsgruppen informiert. Wir berichten auch über die aktuellen Gespräche mit der Politik, über die bundesweiten Medienberichte, über Gerichtsentscheidungen etc., so dass die Mitglieder immer auf dem aktuellen Stand der Entwicklungen zu diesem Themenbereich sind. Wir liefern das alles für einen Jahresbeitrag von 36 Euro, da alle Personen, die für den Verein tätig werden, dieses ehrenamtlich tun.  

    8.     Sie stellen Empfehlung zur Vorsorge in Frage.

    Wir stellen nicht die Notwendigkeit der zusätzlichen Altersvorsorge in Frage, sondern wir stellen den Durchführungsweg in Form der Direktversicherung bei der momentanen Rechtslage in Frage. Zusätzliche Altersvorsorge erstreckt sich immer über einen längerfristigen Zeitraum und wir kritisieren, dass Politik während dieses Zeitraumes die „Spielregeln“ geändert und dieses dazu geführt hat, dass das bei Vertragsabschluss prognostizierte Ergebnis erheblich verschlechtert wurde. Wären diese „Spielregeln“ dem Arbeitnehmer bei Vertragsabschluss bekannt gewesen, wäre es nicht zu dem Vertragsabschluss gekommen. Insofern erreichen wir mit unseren Aktivitäten, dass junge Menschen bei der Planung der zusätzlichen Altersvorsorge sehr genau prüfen, welches der richtige Weg ist.

    9.     Was würden Sie dem Nachwuchs in punkto Altersvorsorge empfehlen?

    Das ist eine momentan sehr schwer zu beantwortende Frage.  Die Direktversicherung kann man bei der momentanen Rechtslage nicht empfehlen. Nur dann, wenn der Arbeitgeber sich mit rund 50 Prozent an den Kosten beteiligen würde, könnte man diese empfehlen. Vor kurzer Zeit wurden die Rahmenbedingungen zur „Riester-Rente“ überarbeitet. Das voraussichtliche Ergebnis ist allerdings immer noch sehr schwer verlässlich zu prognostizieren, da es sehr stark von der aktuellen und der zukünftigen individuellen Situation des Einzelnen abhängt. Allein die bisher vorgenommenen Änderungen oder der noch erkennbare Änderungsbedarf machen deutlich, dass eine langfristige verlässliche Planung der zusätzlichen Altersvorsorge sehr schwer ist. Das bisherige Handeln der Politik verunsichert jeden, der etwas für die zusätzliche Altersvorsorge tun möchte. Politik muss bei diesem langfristigen Thema auch langfristig für den Bürger verlässlich sein. Verloren gegangenes Vertrauen lässt sich nicht mit einem „Fingerschnipp“ wieder zurückgewinnen.

    Schluss mit der Sabotage der Altersvorsorge!

    Unsere Position: Wofür der DVG steht! 

    Bild von Shutterbug75 auf Pixabay

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