Tag: Abzocke

  • Fauler Kompromiss oder Trostpflaster?

    Fauler Kompromiss oder Trostpflaster?

    Gesundheitsminister Jens Spahn verpasst den Direktversicherte mit dem Freibetrag von 159 Euro ein Trostpflaster und hofft, dass sie Ruhe geben. Dabei ist es nur ein fauler Kompromiss.

    Die Politiker glauben, mit der Koalitionsvereinbarung zur Grundrente, die auch eine Passus enthält, die Betriebsrenten und Direktversicherungen betrifft, würde Ruhe einkehren, dann sollte ihnen klar sein, dass sie sich getäuscht haben. Denn jetzt fangen Millionen das Rechnen an.

    „Seit Jahren wird erbittert gerungen zwischen Krankenkassen-Mitgliedern im Ruhestand und Politikern“, schildert die „Wirtschaftswoche“ den Streit, den der Verein der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) vorantreibt. Es gehe um hohe Kassenbeiträge auf Betriebsrenten und Direktversicherungen. Die Betroffenen zahlen den doppelten Krankenkassenbeitrag plus Zusatz- und Pflegebeitrag, alles in allem annähernd 20 Prozent – und das, obwohl vielen bereits „im Berufsleben bis zur Beitragsbemessungsgrenze in die gesetzliche Krankenkasse gezahlt hatten“, wie die „Wirtschaftswoche“ konstatiert. Als Rentner schmälere der Abzug dann erneut die Rentenauszahlung fast um ein Fünftel.

    Nur ein Trostpflaster

    Die DVG-Mitglieder sind wütend, weil sich bis vergangenem Sonntag nichts getan hat – und jetzt kommt dieser faule Kompromiss, gedacht als Trostpflaster für die Betroffen. Die Politiker glauben wohl, dass viele jetzt Ruhe geben. Politikerinnen wie Malu Dreyer (SPD) und Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) scheinen das nicht zu begreifen. Wie sonst ist zu begreifen, dass sie sich hinstellen und der Öffentlichkeit dieses Trostpflaster als Allheilmittel für die betriebliche Altersvorsorge verkaufen? Was viele ärgern wird, dass die Groko diese mickrige Erleichterung im Kompromiss zur Grundrente „versteckt“ hat, wie es die „Wirtschaftswoche“ formuliert.

    Jeder sollte sich das Video der Pressekonferenz zu Grundrente und betrieblicher Altersvorsorge anschauen. Ab Minuten 13:55 geht es um Direktversicherung und Betriebsrente. Kramp-Karrenbauer drückt sich so verschwurbelt aus, dass es nur Insider kapieren, Malu Dreyer ist das Thema kein einziges Wort wert – und Markus Söder (CSU) hat mit seiner bayerischen Regierung eine Initiative im Bundesrat zur Abschaffung der Doppelverbeitragung eingebracht, worüber er in dieser Pressekonferenz ebenfalls kein Wort verloren hat.

    Direktversicherung? Entlastung? Alles klar?

    https://www.youtube.com/watch?v=VhNC1ALd73A

    Video der Pressekonferenz zu Grundrente und Entlastung bei Direktversicherungen

    Kaum war das Thema Freibetrag ausgesprochen, legte Gesundheitsminister Jens Spahn nach und kam mit dem Vorschlag, die Kassenbeiträge der Direktversicherten in der Auszahlphase von 155,75 Euro auf 159 Euro anzuheben und diese Minimal-Erleichterung bereits Anfang 2020, statt Anfang 2021 einzuführen. Am Dienstag hat Spahn den Fraktionen dafür eine Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge vorgelegt. Damit will der Minister das Vertrauen in die betriebliche Altersvorsorge stärken.

    Wer fürs Alter vorsorgt, darf nicht der Gekniffene sein. Daher setzen wir die Senkung der Kassenbeiträge zur Betriebsrente nun zügig zum 1. Januar 2020 um. Das Drittel der Betriebsrentner mit kleinen Betriebsrenten zahlt gar keinen Beitrag, ein weiteres knappes Drittel zahlt maximal den halben Beitrag und das gute Drittel mit höheren Betriebsrenten wird auch spürbar entlastet. Alle Betriebsrentner haben also was davon. Das ist auch ein wichtiges Signal für die junge Generation: Es lohnt sich, privat vorzusorgen.

    Was heißt das konkret: Wer beispielsweise bei der Techniker Krankenkasse versichert ist, zahlt zurzeit 18,35 Prozent (Kinderlose mehr). Bezogen auf einen Freibetrag von 159 Euro sind das monatlich 29,17 Euro. Bezogen auf die ganze 10jährige Beitragspflicht entspricht das einer Ersparnis von 3501,18 Euro. Wer als mehr als 19 080 Euro von seiner Direktversicherung ausbezahlt bekommen hat, zahlt auch künftig doppelte Krankenkassenbeiträge. Mit 19 080 Euro kommt ein Rentner allerdings nicht weit. Die Lücke bei der gesetzlichen Rente lässt sich damit nicht schließen.

    Wer fürs Alter vorsorgt, darf nicht der Gekniffene sein. Daher setzen wir die Senkung der Kassenbeiträge zur Betriebsrente nun zügig zum 1. Januar 2020 um. Das Drittel der Betriebsrentner mit kleinen Betriebsrenten zahlt gar keinen Beitrag, ein weiteres knappes Drittel zahlt maximal den halben Beitrag und das gute Drittel mit höheren Betriebsrenten wird auch spürbar entlastet. Alle Betriebsrentner haben also was davon. Das ist auch ein wichtiges Signal für die junge Generation: Es lohnt sich, privat vorzusorgen.

    159 Euro sind eher Krümel

    159 Euro sind aber eher Krümel, denn wer eine armutsfeste Betriebsrente hat, liegt deutlich über diesen 159 Euro monatlich. Was es mit den 159 Euro auf sich hat, erklärt der Rentenexperte Matthias Birkwald von der Partei “Die Linke”:

    Der vorliegende Gesetzentwurf sieht vor, dass bereits ab dem 1.1.2020 Betriebsrenten und Direktversicherungen nicht mehr voll verbeitragt werden. Aus der heutigen Freigrenze soll ein Freibetrag werden. Von der Betriebsrente oder der Direktversicherung wird dann künftig ein Freibetrag in Höhe von einem Zwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße, aktuell 155,75 Euro (2020: 159,25 Euro), abgezogen und nur der Rest verbeitragt werden.
    Die Bezugsgröße ist eine dynamische Größe. Sie wird aus dem Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung in den alten Bundesländern des vorvergangenen Jahres (für 2019 also aus 2017) ermittelt. Sie beträgt im Jahr 2019 37.380 Euro. Monatlich sind das 3115 Euro.
    Menschen mit Betriebsrenten und Direktversicherungen von weniger als 311,50 Euro werden also künftig faktisch weniger als den halben Beitragssatz zahlen müssen. Und selbst Betriebsrenten und Direktversicherungen von 465 Euro werden noch um ein Drittel des Beitrages entlastet werden.
    Fazit: Das ist ein erster wichtiger und richtiger Schritt – vor allem für Menschen mit kleinen Betriebsrenten und Direktversicherungen.
    Um aber bei allen Betroffenen – auch bei den Jüngeren – wieder Vertrauen in die betriebliche Altersversorgung zu schaffen, fordert “Die Linke”:
    • Auch für Betriebsrenten und Direktversicherungen über dem zukünftigen Freibetrag von 159,20 Euro soll künftig nur noch der halbe Beitragssatz gelten!
    • Und für all jene Direktversicherten, denen von Horst Seehofer (CSU) und Ulla Schmidt (SPD) rückwirkend viel Geld abgenommen wurde, fordern wir LINKEN, alle vor 2004 abgeschlossenen Direktversicherungen künftig komplett von Kranken- und Pflegekassenbeiträgen freizustellen! Das wäre ein fairer Ausgleich für 16 Jahre Abzocke!
    • Außerdem werden wir uns dafür einsetzen, dass der Freibetrag auch für die Pflegeversicherung gelten muss.

     

    Kalkulation für Altersvorsorger

    Den jetzigen Einzahlern in eine betriebliche Altersvorsorge ist zu empfehlen, nicht mehr als 50 Euro monatlich einzuzahlen, denn alles, was darüber hinaus geht, wird ihnen von Staat und Krankenkassen im Alter wieder abgenommen. Da helfen auch die schönen Rechnungen von Allianz & Co. nichts. Die Versicherer verschweigen nämlich, dass in der Auszahlphase der dicke Hammer kommt und die Altersvorsorger ihr blaues Wunder erleben. Ganz abgesehen davon reduziert jeder in eine Direktversicherung eingezahlte Euro die gesetzliche Rente.

    Warum 50 Euro?

    19 080 ./. 35 Jahre à 12 Monate = 45,42 Euro
    aufgerundet ergibt das 50 Euro. Die 35 Jahre sind die Voraussetzung für die Grundrente.

    Reaktionen

     

    Collage: Bild von Ulrike Leone auf Pixabay/ Bild von Alexas_Fotos auf Pixabay

  • Kritik am Kompromiss der Groko

    Kritik am Kompromiss der Groko

    Der Kompromiss über die Grundrente enthält auch eine Regelung zur Abschwächung der sogenannten Doppelverbeitragung bei Betriebsrenten. Die Direktversicherten bleiben aber bei ihrer Kritik der Doppelverbeitragung.

    Seit 2004 gibt es die sogenannte Doppelverbreitragung, das heißt, seit dem müssen Direktversicherte in der Auszahlphase den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil zahlen, obwohl sie teilweise schon in der Einzahlphase Sozialabgaben geleistet haben. Zahlen muss, wer monatlich mehr als 155,75 Euro bekommt. Für Einmalzahlungen wird die Kapialauszahlung auf 120 Monate umgerechnet. Wer weniger hat, zahlt keine Krankenkassenbeiträge.

    Nun soll, so das “Westfalen-Blatt” die Freigrenze in einen Freibetrag umgewandelt werden. Er werde für alle gelten. Insgesamt summiere sich die Entlastung der 17,4 Millionen Betriebsrentenempfänger auf 1,2 Milliarden Euro.

    Kurz nach der Einigung hat Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) nachgelegt und einen Gesetzentwurf angedeutet, der in der Ressort-Abstimmung sei. Bereits am kommenden Montag soll er durchs Kabinett, so das “Westfalen-Blatt”.

    Senkung der Kassenbeiträge

    Wir wollen das Vertrauen in die betriebliche Altersvorsorge stärken. Wer fürs Alter vorsorgt, darf nicht der Gekniffene sein«, sagte Spahn. »Daher setzen wir die Senkung der Kassenbeiträge zur Betriebsrente nun zügig zum 1. Januar 2020 um.« Vorgeschlagen wird in dem Gesetzentwurf, der der Redaktion vorliegt, eine Höhe von 159 Euro. Wer eine Betriebsrente von 159 Euro bezieht, zahlt dafür bisher 24,80 Euro pro Monat an die Krankenkasse. Ab 1. Januar 2020 würde er nichts mehr zahlen. Laut Spahn betrifft dies ein knappes Drittel der Betriebsrentner.

    Zu denen, die sich seit langem für die Abschaffung der Doppelverbreitragung einsetzen, gehöre der Paderborner CDU-Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende der CDU/CSU-Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung Carsten Linnemann, so das Blatt.  “Die jetzt gefundene Einigung sei überfällig”, sagte er der Zeitung gegenüber. “Die Lösung befriedigt nicht alle berechtigten Forderungen, aber weil die Reform nicht im Koalitionsvertrag vereinbart ist, betrachte ich den gefundenen Kompromiss trotzdem als Erfolg.” Der Verein der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) fordert zumindest die Halbierung der Krankenkassenbeiträge. Der DVG will aber letztlich die Abschaffung der Doppelverbeitragung und eine Entschädigung.

    Kritik am Kompromiss

    Deutliche Kritik an der Vereinbarung der Großen Koalition äußerte am Montag dagegen die Interessengemeinschaft Direktversicherungsgeschädigte. Ihr Bielefelder Sprecher Wolfgang Diembeck sprach von einem “faulen Kompromiss”, so das “Westfalen-Blatt”. Vor allem die Verpflichtung der Betroffenen, abgesehen vom Freibetrag weiter auch den Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung zahlen zu müssen, sei nicht akzeptabel. Wirkung erzeuge die Regelung nur bei Versorgungsbezügen bis rund 310 Euro monatlich. Von dem Kompromiss profitiert nur eine kleine Gruppe. Wer mehr erhält, kann mit der Vereinbarung nicht zufrieden sein. Was den Betroffenen auch noch sauer aufstößt: Rentenbezieher, die mehr als eine Direktversicherung abgeschlossen hätten, dürften den Freibetrag nur bei einen der Verträge anwenden, kritisierte Diembeck. “Tragisch ist auch, dass keine Regelung für die Vergangenheit geschaffen wurde.” Was ist mit denjenigen, die bereits seit Jahren an die Krankenkasse gezahlt haben? Laut Diembeck haben etwa zwei Millionen Direktversicherte bereits zehn Jahre lang die Beiträge bezahlt.

    Was heißt das für die Krankenkassen? Ihnen entgehen dem “Westfalen-Blatt” andererseits mit der Reform künftig jährlich 1,2 Milliarden Euro an Beitragseinnahmen, so das Bundesgesundheitsministerium . Obwohl einige Kassen im ersten Quartal 2019 in die roten Zahlen gerutscht seien, sollen sie die Ausfälle auf Dauer selbst ausgleichen. “Im kommenden Jahr übernimmt der Gesundheitsfonds die Mindereinnahmen noch komplett; bBis 2023 sollen die Zuschüsse auf 300 Millionen Euro gesenkt werden”, schreibt das “Westfalen-Blatt” weiter.

     

  • Freibetrag soll auf 159 Euro steigen

    Freibetrag soll auf 159 Euro steigen

    Der Freibetrag für Direktversicherte soll ab Januar 2020 immerhin 159 Euro statt 155,75 Euro Freigrenze betragen, so zumindest sieht es der Gesetzesentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vor.

    Spahn will Tempo machen, hat er doch die wütenden Betriebsrentner und Direktversicherten im Genick, die mächtig Druck machen. Jetzt überschlagen sich die Neuigkeiten. Erst am Wochenende hat sich die Regierungskoalition auf eine Senkung der Kassenbeiträge zur Betriebsrente geeinigt – am 1. Januar 2021 und lediglich 155,75 Euro. Nun will Spahn die Entlastung schon zum 1. Januar 2020 durchbringen. Am heutigen Dienstag hat Spahn den Fraktionen dafür eine Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge vorgelegt. Damit will der Minister das Vertrauen in die betriebliche Altersvorsorge stärken.

    Wer fürs Alter vorsorgt, darf nicht der Gekniffene sein. Daher setzen wir die Senkung der Kassenbeiträge zur Betriebsrente nun zügig zum 1. Januar 2020 um. Das Drittel der Betriebsrentner mit kleinen Betriebsrenten zahlt gar keinen Beitrag, ein weiteres knappes Drittel zahlt maximal den halben Beitrag und das gute Drittel mit höheren Betriebsrenten wird auch spürbar entlastet. Alle Betriebsrentner haben also was davon. Das ist auch ein wichtiges Signal für die junge Generation: Es lohnt sich, privat vorzusorgen.

    Ab Januar 159 Euro Freibetrag

    Ab 1. Januar gelte, so das Ministerium, ein sogenannter Freibetrag von 159,25 Euro. Für die ersten 159 Euro der Betriebsrente müsse dann kein Kassenbeitrag mehr gezahlt werden. Erst darüber hinaus werde die Betriebsrente verbeitragt. Heißt konkret: „Wer im kommenden Jahr zum Beispiel 169 Euro im Monat Betriebsrente bekommt, zahlt nur auf zehn Euro Kassenbeiträge“. Das seien bei einem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent und einem Zusatzbeitrag von 1,1 Prozent nur 1,57 Euro. Nach der bisherigen Regel hätte der Kassenbeitrag auf die gesamte Betriebsrente angerechnet werden müssen. 159 Euro sind aber eher Krümel, denn wer eine armutsfeste Betriebsrenten hat, liegt deutlich über diesen 159 Euro monatlich.

    Durch die Verbesserung zahlen alle Betriebsrentner laut Bundesgesundheitsminister geringere Beiträge. „Besonders profitieren werden Menschen, die eine geringe Betriebsrente erhalten“, so Spahns Ministerium.

    Wofür steht der DVG? Was haben wir erreicht?

    Imagefilm des DVG

    Reaktionen

    Demos haben etwas bewirkt – Hannover

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    Schluss mit der Sabotage der Altersvorsorge!

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  • Nur Krümel von der Groko

    Nur Krümel von der Groko

    Die Entlastung von Direktversicherten und Betriebsrentnern fällt erbärmlich aus. Die Groko hat nur Krümel für die Geschädigten übrig.

    Der Verein Direktversicherungsgeschädigte (DVG) weist die Einigung im Koalitionsausschuss zu Krankenkassenbeiträgen auf Direktversicherungen im Rahmen des Grundrentenentwurfes als unzureichend zurück. Insbesondere diejenigen Verträge, die vor 2004 abgabenfrei abgeschlossen wurden, profitieren in keiner Weise von einem monatlichen Freibetrag von  155,75 Euro, denn eine Rückwirkung für die vor 2004 abgeschlossenen Verträge ist derzeit nicht erkennbar. Rund zwei Millionen Direktversicherte haben bereits für zehn Jahre ihre Beiträge gezahlt. Mit der Freibetragsregelung würde die eigentliche Ungerechtigkeit für diese Personengruppe nicht beseitigt werden.

    Nur KrümeL von der Groko

    Von der Beitragspflicht sind allenfalls Direktversicherungen mit einer Kapitalauszahlung knapp unter 19 000 Euro befreit. Da diese kleinen Beträge eher untypisch für Zusatzrenten sind, die eine tatsächliche Kompensation für die deutlich geringeren Altersbezüge bewirken sollen, ist mit dem Freibetrag die eigentliche Misere nicht einmal annähernd angepackt worden (unter dieser fiktiv angesetzten Kapitalsumme ist real nur eine Monatsrente von rund 75 Euro möglich).

    Die Versorgungsbezieher und Vorsorgesparer sind die einzige Personengruppe in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die mit dem vollen Beitrag endgültig belastet bleibt. Freiwillige Mitglieder bekommen in aller Regel vom Arbeitgeber einen Zuschuss in Höhe des halben Beitrages. Der Selbständige, der freiwillig versichert ist, kann ebenfalls mindestens den halben Beitrag als Betriebsausgabe absetzen. Eine Rechtfertigung für den vollen Beitragssatz für die Personengruppe der Versorgungsbezieher ist nicht ersichtlich.

    Schluss mit Doppelverbeitragung

    Da nur Betroffene mit kleinen Auszahlungssummen durch den Freibetrag überhaupt entlastet werden, halten wir weiterhin an unserer Forderung nach Abschaffung der vollen Verbeitragung nach Auszahlung fest: Die absurde Festlegung, dass nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses der Arbeitgeberanteil vom Arbeitnehmer gezahlt werden soll, wird durch den Freibetrag in keiner Weise korrigiert.

    Ablenkungsmanöver der Politik

    In dem derzeitigen Vorschlag des Koalitionsausschusses sehen wir aus dem Blickwinkel der Direktversicherungsgeschädigten daher nichts weiter als einen Ablenkungsversuch von der eigentlichen Problematik: Hier soll abgelenkt werden von der Fehlinterpretation des § 229 Abs. 1 Satz 3 SGB V, die zu revidieren man natürlich um jeden Preis vermeiden möchte. Dazu müsste man die formaljuristisch umstrittene Gesetzeslage noch einmal aufgreifen. Deshalb wird nun eine vermeintliche Fehlerkorrektur im Beitragsrecht der GKV unverständlicherweise an eine Rentenkorrektur gekoppelt.

    kompliziert wie das Steuerrecht

    Der DVG bleibt daher bei seiner generell kritischen Bewertung: Ein Freibetrag ist für den Bürger infolge der Veränderungen (Beitragsbemessungsgrenzen, Rentenanpassungen, Beitragssatzveränderungen, eventuell mehrere Versorgungsbezüge) kaum nachvollziehbar. Jährliche und unterjährige Veränderungen machen eine Kontrolle und Überprüfung für die Versicherten nahezu unmöglich. Diese Regelung ist vergleichbar mit dem komplizierten Steuerrecht.

    Halbierung gefordert

    Hingegen ist eine Reduzierung der Doppelverbeitragung auf den halben Beitragssatz ein bekanntes und transparentes Verfahren. Eine einfache Kontrolle und Überprüfung wäre möglich, und es wäre außerdem eine gerechte Belastung gemäß der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Einzelnen.

    Der DVG bekräftigt daher seine Forderungen nach Abschaffung der Doppel- und Mehrfachverbeitragung und der Rückerstattung ungerechtfertigt gezahlter Beitragsleistungen für Versicherungsverträge, die vor 2004 abgeschlossen wurden.

    Da die Politik die sachlich vorgetragenen Argumente des Vereines nicht berücksichtigt hat, wird der Verein sich weitere juristische Überprüfungen auf der Grundlage der neu zu schaffenden Gesetzeslage vorbehalten.

     

    Schluss mit der Sabotage der Altersvorsorge!

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  • DVG-Vorsitzender „Im Glashaus“

    DVG-Vorsitzender „Im Glashaus“

    Gerhard Kieseheuer, Vorsitzender des DVG, war zu Gast in der Sendung “Im Glashaus”.

    Der Vorsitzende des “Direktversicherungsgeschädigte e.V.” erzählt im Gespräch mit Moderatorin Charlotte Kroll in der Sendung “Im Glashaus” von gesetzlichen Veränderungen beim Abschluss von Direktversicherungsverträgen und nennt die Nachteile, die dadurch entstehen. Er selbst ist Geschädigter einer Direktversicherung. Er muss nach Eintritt in die Rente jährlich 1000 Euro zusätzlich an die Krankenkasse zahlen. Geschädigte haben Direktversicherungen abgeschlossen. Diese Versicherungen wurden nachträglich als Betriebsrenten klassifiziert.

    Kieseheuer sitzt “Im Glashaus”

    Viele Rentner seien unwissend in diese Falle getappt und müssten nun höhere Beiträge an die Krankenkassen zahlen. 2015 hat sich der Verein für Betroffene gegründet. Dem DVG gehören mittlerweile weit mehr als 3000 Mitglieder an – organisiert in 40 Regionalgruppen.

    Die breite Öffentlichkeit ist dank DVG auf diese Unrecht der Doppelverbeitragung aufmerksam geworden. Die bundesweite Demo-Aktion am 26. Oktober hat für kräftig Rückenwind gesorgt. So wurden und werden die Medien auf uns aufmerksam. Das spornt uns an.

    Link zur Mediathek mit dem Podcast von der Sendung “Im Glashaus”.

    Demo in Erfurt

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  • Olsberger Rentner führt Proteste an

    Olsberger Rentner führt Proteste an

    Gerhard Kieseheuer ist der Robin Hood der Rentner. Der WDR berichtet über ihn und den Verein der Direktversicherungsgeschädigten (DVG). Der Ex-Fleischermeister aus Olsberg-Bigge im Sauerland führt eine bundesweite Protestbewegung mit mehr als 3000 Mitgliedern an. So zumindest sieht es der WDR und stellt den Bundesvorsitzenden des DVG und den DVG vor.

    Kieseheuer und die anderen mehr als 3000 Direktversicherungsgeschädigten kämpfen gegen eine Gesetzesänderung, die viele Rentner sagen lässt: “Wir fühlen uns betrogen.” 2003 hat Rot-Grün-Schwarz mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) rückwirkend Direktversicherte und Betriebsrentner um annähernd 20 Prozent belastet. Seit dem zahlen sie doppelte Krankenkassenbeiträge – zusammen mit Zusatz- und Pflegebeitrag sind das, je nach Kasse, zwischen 18,5 und 19 Prozent.

    In dem Beitrag stellt der WDR auch Michael Menn aus Schmallenberg, einen aus den Reihen des DVG. Der ehemalige Bergmann bekam seine Kapitallebensversicherung ausgezahlt und hat sich „erst gefreut“: 90 000 Euro waren es. Doch dann sei ein paar Wochen später ein Brief der Knappschaft gekommen – und damit eine böse Überraschung.

    17 000 Euro sind weg

    Zehn Jahre lang soll er, so der WDR, auf diese 90 000 Sozialabgaben zahlen – insgesamt 17 000 Euro. Menn fühlt sich betrogen, denn er hatte die Beiträge für die Direktversicherung von seinem Netto-Lohn bezahlt – wie so viele. Die Zahl der Leidensgenossen geht in die Millionen. Für seine Direktversicherung hatte er schon in der Einzahlphase Sozialabgaben abgeführt – jetzt noch einmal. Er zahlt den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil.

    • Protest gegen Abgaben auf private Altersvorsorge
    • Gesetz ändert Regeln auch rückwirkend
    • Rentner fühlen sich betrogen

    “Das ist für mich gefühlter Betrug”, zitiert der WDR Michael Menn. Denn vereinbart sei das 1987 bei Vertragsabschluss anders gewesen. Niemand hat damals von Sozialabgaben gesprochen.

    Rentner organisieren Protest

    In einer Nacht-und-Nebel-Aktion führte die damalige rot-grüne Koalition unter Schröder – unter Mitwirkung von CDU/CSU – 2004 das änderte Gesundheitsmodernisierungsgesetz ein und änderte die Spielregeln. Seit 2004 müssen alle, die über den Betrieb per Direktversicherung fürs Alter vorsorgen, doppelte Beiträge an die Krankenkassen abführen. Wie wir alle wissen, wird es von Jahr zu Jahr mehr.

    WDR

    “Erst wurden wir angelockt, um privat fürs Alter vorzusorgen, jetzt werden wir abgezockt”, zitiert der WDR Gerhard Kieseheur. Mittlerweile weiß dank Kieseheuer und dem DVG jeder Bundestagsabgeordnete, was Doppelverbeitragung ist.  Eine “Ungerechtigkeit” sei das, zitiert der WDR Patrick Sensburg (CDU, MdB), Der “Vertrauensschutz wurde missachtet”, so Dirk Wiese (SPD, MdB). Doch gegen eine Änderung sperrt sich die Bundeskanzlerin. Die DVGler lassen aber nicht locker. Am 26. Oktober machten sie bundesweit durch ihre Demo-Aktion in 19 Städten auf sich aufmerksam. Dabei bleibt es nicht, denn, nach der Demo, ist vor der Demo.

    Allein 500 Demonstranten in Erfurt

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  • Sauerländer kommen beim WDR zu Wort

    Sauerländer kommen beim WDR zu Wort

    Am Donnerstag um 19.30 Uhr berichtet WDR Südwestfalen über den Protest der abgezockten Direktversicherungsgeschädigten.

    Michael Menn ist sauer, schließlich hat er eine Direktversicherung und muss dafür in der Auszahlphase richtet viel Geld an die Krankenkasse berappen. Ein von Rot-Grün-Schwarz 2004 eingeführtes Gesetz kostet ihn ein Fünftel seiner Altersvorsorge. Er muss nicht nur den Arbeitnehmeranteil zahlen, sondern auch noch den Arbeitgeberbeitrag plus Zusatz- und Pflegebeitrag.

    WDR spricht mit Betroffenen

    Das ärgert nicht nur ihn, sondern Millionen von Leidensgenossen, die eigenverantwortlich fürs Alter vorgesorgt haben und jetzt die Dummen sind. Sie werden von Staat und Krankenkassen geschröpft.

    Die Redaktion des WDR-Regionalprogramms Siegen (Südwestfalen) spricht mit Betroffenen von der Regionalgruppe Sauerland des Vereins der Direktversicherungsgeschädigten (DVG), darunter auch Dietrich Krämer, der diese Art von Altersvorsorge als Vertriebler mit guten Gewissen verkauft hatte. Ihm war nicht bewusst, was es mit der Doppelverbeitragung von Direktversicherung auf sich hat – und damit ist er nicht allein.

    Nach der Ausstrahlung morgen zwischen 19.30 und 20.00 Uhr kommt DVG-Bundesvorsitzender Gerhard Kieseheuer in einem Interview zu Word. Kieseheuer wird den Zuschauern erläutern, was es mit „Erst angelockt, dann abgezockt“ auf sich hat und wie die Politik mit diesem Gesetz das Vertrauen gebrochen hat.

    Es lohnt sich also reinzuschauen.

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  • Unionspolitiker wollen Pflicht-Betriebsrente

    Unionspolitiker wollen Pflicht-Betriebsrente

    Um die Arbeitnehmer besser abzocken zu können, wollen CDU-Politiker eine Pflicht-Betriebsrente. Ein Antrag auf dem CDU-Parteitag Ende November liegt vor.

    Die CDU versucht schon wieder, die Altersvorsorge zu sabotieren. Wie anders lässt sich erklären, dass sie jetzt über eine Zwangsbeglückung nachdenkt. Riester funktioniert nicht, die Direktversicherung funktioniert nicht und andere Formen der betrieblichen Altersvorsorge funktionieren auch nicht. Statt Altersvorsorge wird aus diesen Formen Geldvernichtung. Das begreifen immer mehr Bürger hierzulande und lassen die Finger davon. Die Vertragsabschlüsse stagnieren oder sinken sogar seit Jahren.

    Pflicht-Betriebsrente geplant

    Die Union weigert sich strikt, die renditevernichtende Doppelverbeitragung von Direktversicherungen abzuschaffen. Statt in sich zu gehen, wollen Teile der CDU nun alle zwingen, sich einer Betriebsrente zu unterwerfen. Die Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft (CDA) unter ihrem Chef Karl-Josef Laumann plant eine Pflicht zur privaten Altersvorsorge für „Arbeitnehmer zu ergänzender Privatvorsorge“, die „Frankfurter Allgemeine“ schreibt. Ist das jetzt eine betriebliche Altersvorsorge oder eine private? Damit fängt die Irreführung bereits an. Betrieblich heißt wieder, der Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber und entsprechende Konstrukte werden in der Auszahlphase mit dem vollen Krankenkassenbeitrag belegt. Das hat mit privat nichts zu tun. Staat und Krankenkasse schröpfen den Altersvorsorger weiter um ein Fünftel wie bisher.

    Irreführung in punkto Altersvorsorge

    Die CDA verschaukelt die Bürger bereits von Anfang an. Damit aber keiner auskommt, wollen sie eine Pflichtvorsorge für Arbeitnehmer, über die der CDU-Parteitag Ende November abstimmen soll. Der Antrag an den Parteitag mit dem Titel “Private Altersvorsorge stärken” greife Ideen anderer CDU-Gliederungen auf, so die „Frankfurter Allgemeine“. Die Union hat ja noch ein paar andere Ideen im Gepäck nach Leipzig, wie die “Deutschlandrente” aus Hessen sowie das “Vorsorgekonto” aus Baden-Württemberg.

    Die CDA will wieder nur Arbeitnehmer zwangsbeglücken. Der Staat soll das organisieren. Die CDA glaubt, damit die Vorsorge zu vereinfachen und zu „helfen, überhöhte Abschluss- und Verwaltungskosten zu vermeiden“, schreibt die „Frankfurter Allgemeine“. “Das Standardvorsorgeprodukt soll eine Benchmark für die bisherigen Angebote der privaten Alterssicherung setzen”, zitiert die „Frankfurter Allgemeine“ aus dem Papier, das unter anderem eine Deckelung der Verwaltungskosten auf jährlich 0,2 Prozent der Anlagesumme vorsehe.

    Laumann hat zwar erkannt, dass es einen “Dschungel an Produkten gibt, die eine Menge Kosten für die Menschen und kaum Rendite bringen”. Klar, dass immer weniger vorsorgen.  Der Staat hat – und das verschweigt Laumann – das Vertrauen gründlich missbraucht. Die Doppelverbeitragung ist mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) 2004 über Nacht, ohne Vorwarnung und ohne Übergangsfrist geschweige denn Bestandsschutz auch mit Hilfe der Union eingeführt worden.

    Im Einzelnen sehe das CDA-Konzept vor, Privatvorsorge für alle Arbeitnehmer zur Pflicht zu machen, so die „Frankfurter Allgemeine“. Zwar enthalte es eine “Opt-out-Regel”, sie führe aber nicht zum Ausstieg: “Der Arbeitnehmer kann wählen, in welchem anderen Produkt er vorsorgen möchte. Wählt er nicht, sorgt er im Standardprodukt vor.”

    Union hat nichts dazu gelernt

    Wer sich die Kriterien einmal genau ansieht, merkt sehr schnell, dass die Union nichts dazugelernt hat und auch nichts dazulernen will. Denn schon wieder wird der „Frankfurter Allgemeinen“ zufolge ein „privater Dienstleister“ zwischengeschaltet. Das kann nur eine Versicherung sein – und die will Geld verdienen. Da hilft es auch nichts, wenn die Finanzaufsicht Bafin drauf schaut.

    Die Details klammert das Papier offensichtlich aus. Nur so viel steht laut „Frankfurter Allgemeine“ offensichtlich fest, dass die Beiträge vom Nettolohn abgezogen und vom Arbeitgeber direkt einbezahlt würden – da ein Abzug vom Bruttolohn die Beiträge zur gesetzlichen Rente schmälerte.

    Modell der Verbraucherzentrale

    Der Verbraucherzentrale-Bundesverband (VZBV) hat schon im Frühjahr einen eigenen Vorschlag gemacht: die Extrarente. Die Idee dahinter: „Wer privat für das Alter vorsorgt, sollte dies einfach und rentabel tun können. Mit dem Ende April 2019 vom Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) vorgestellten Modell für ein öffentlich-rechtlich organisiertes Standardprodukt, der Extrarente, sollen Verbraucherinnen und Verbraucher künftig mehr Geld im Alter haben und automatisch über ihren Arbeitgeber einzahlen. Aus den positiven Erfahrungen anderer Länder mit einer automatischen Einbeziehung aller angestellter Arbeitnehmer sollte auch Deutschland lernen. Zu diesem Urteil kommt ein aktuelles Gutachten im Auftrag des VZBV.“

    Antrag der CDA im Wortlaut:

    Antrag der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft Deutschlands an den 32.
    Parteitag der CDU Deutschlands, 22./23. November 2019 in Leipzig

    Private Altersvorsorge stärken

    Die gesetzliche Rentenversicherung ist und bleibt die wichtigste Säule der Alterssicherung. Spätestens seit der Riester-Reform kann der Lebensstandard im Alter jedoch nur noch im Zusammenspiel mit der betrieblichen und privaten Altersvorsorge aufrechterhalten werden. Trotzdem sorgen zu viele Menschen nicht oder nicht ausreichend betrieblich und privat vor.
    Die CDU Deutschlands will die betriebliche und private Vorsorge effizienter machen und verbindlicher gestalten. Dazu soll in einem ersten Schritt ein staatlich organisiertes Standardvorsorgeprodukt nach dem Vorbild des baden-württembergischen Vorsorgekontos oder der hessischen Deutschlandrente eingeführt werden.
    Das Standardvorsorgeprodukt soll folgende Kriterien erfüllen:
    1. Verpflichtend für alle Arbeitnehmer mit Opt-Out-Regelung: Der Arbeitnehmer kann wählen, in welchem anderen Produkt er vorsorgen möchte. Wählt er nicht, sorgt er im Standardprodukt vor.
    2. Selbstständige, Erwerbslose, Beamte und Minijobber mitdenken: Sie können das Standardvorsorgeprodukt zu den gleichen Konditionen abschließen.
    3. Keine Schwächung der gesetzlichen Rente: Die Beiträge werden vom Nettolohn des Arbeitnehmers abgezogen und vom Arbeitgeber direkt einbezahlt.
    4. Hohe Mobilität: Der Vertrag liegt beim Arbeitnehmer und wird beim Arbeitgeberwechsel automatisch mitgenommen.
    5. Geringe Kosten: Keine Abschlusskosten und ein gesetzlicher Deckel für die Verwaltungskosten in Höhe von maximal 0,2 Prozent pro Jahr.
    6. Vorteile des Kapitalmarktes nutzen: Aktienbasierte Anlage ohne Garantieleistung um ausufernde Sicherungskosten zu vermeiden.
    7. Solidarisch: Staatliche Zuschüsse für kleine Einkommen.
    8. Staatliche Kontrolle, private Kompetenz: Ausschreibung und Kontrolle der privaten Anlageverwaltung durch einen staatlichen Träger und die Finanzaufsicht Bafin.
    Das Standardvorsorgeprodukt soll eine Benchmark für die bisherigen Angebote der privaten Alterssicherung setzen.
    Unternehmen sollen die Möglichkeit bekommen, das Standardvorsorgeprodukt ihren Mitarbeitern auch als betriebliche Altersvorsorge anbieten zu können. Wir streben an, dass die betriebliche Altersvorsorge in einem nächsten Schritt komplett paritätisch finanziert und für alle verpflichtend wird

    Schluss mit der Sabotage der Altersvorsorge!

    Unsere Position: Wofür der DVG steht! 

     

    Bild von Steve Buissinne auf Pixabay

  • Direktversicherung = Geldvernichtung

    Direktversicherung = Geldvernichtung

    Wer rechnen kann, ist klar im Vorteil – das gilt für die Direktversicherung, den sie ist meist ein Minus-Geschäft und Geldvernichtung. So langsam kapieren das immer mehr. Dumm, wer vor Jahrzehnten eine abgeschlossen hat. Das macht viele so wütend.

    Die gesetzliche Rente verbessern – das war das Ziel vieler, die in den 80ern oder 90ern eine Direktversicherung abgeschlossen haben. Die Statusmeldungen der Versicherungen lasen sich ja auch phantastisch. Aber, wie jeder weiß, ist Versicherungen nicht zu trauen, denn sie vergessen vieles zu erwähnen, beispielsweise, dass bei der Auszahlung annähernd ein Fünftel an die Krankenkasse abzuliefern ist. Damit wird die Direktversicherung zur Geldvernichtung. Dazu kommt natürlich, dass die Versicherungen sich ordentlich bei den Altersvorsorgern bedienen mit Abschlussprovision, Vertriebsaufwand, Verwaltungsgebühr. Wer über den Betrieb eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen hat oder abschließt, zahlt dann noch den Todesfallschutz, den er woanders sicher billiger bekommen hätte. Da bleibt dann nicht mehr viel übrig, von den eingezahlten Beiträgen.

    Die “Welt” erinnert ganz zu Recht daran, dass „die beliebte Direktversicherung sich nur unter bestimmten Bedingungen lohnt“ – und zwar nur dann, wenn der Arbeitgeber ordentlich etwas dazuzahlt. Es sollte mindestens 40 Prozent sein, ansonsten ist die Direktversicherung ein Minus-Geschäft. Wenn nicht, ist die Direktversicherung eine Geldvernichtung.

    Geldvernichtung par excellence

    Denn, es geht eben so viel weg von den Einzahlungen. Der Ex-Versicherungsmanager Sven Enger hat das akribisch in seinem Buch „Alt, Arm, Abgezockt“ vorgerechnet. Im SWR hat er ein Interview gegeben, das bei Youtube abrufbar ist. Wenn wir schon bei Büchern sind: Die beiden Verbraucherredakteure Holger Balodis und Dagmar Kühne haben das Buch „Garantiert beschissen“ herausgegeben, in dem sie ebenfalls auf den „ganz legalen Betrug mit Lebensversicherungen“ eingehen. Voraussichtlich im Dezember wird ihr neues Buch „Rente rauf“ veröffentlicht. Das war nur dank Schwarmfinanzierung möglich. Darin erklären die beiden Verbraucherschützer, wie uns Politik und Versicherungsbranche seit Jahren verschaukelt.

    Die „Welt“ klärt ebenfalls über die Zusammenhängen auf: „Schon seit 2004 müssen Menschen, die per Betriebsrente fürs Alter vorsorgen, die vollen Versicherungsbeiträge auf den ausgezahlten Betrag zahlen – früher war es nur der Arbeitnehmeranteil, nicht aber der Arbeitgeberanteil. Und seit das neue Gesetz gilt, gibt es Proteste und Anläufe einzelner politischer Lager dies zu ändern.“ Richtig, dagegen rennt der Verein der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) schon seit Jahren Sturm. Deswegen gehen wir auf die Straße, diskutieren wir mit Politikern und reichen Petitionen ein.

    „Politisch gesehen müssen wir ein Signal senden, ansonsten brauchen wir uns nicht wundern, wenn junge Leute sagen: Betriebliche Altersvorsorge, nein danke“, zitiert die „Welt“ Carsten Linnemann (CDU), Bundestagsabgeordneter und Vorsitzender der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU. Er fordert, die Doppelverbeitragung müsse abgeschafft werden. Seine Partei allerdings, vor allem die ehemalige Parteivorsitzende Angela Merkel der CDU, wischt diese Forderung systematisch beiseite. Finanzminister Olaf Scholz (SPD) steht ihr allerdings in nichts nach.

    Abzocke triff Millionen

    Um welche Dimension es bei der Altersvorsorge geht, verdeutlicht die „Welt“:  „Grundsätzlich haben Arbeitnehmer seit 2002 ein Recht auf betriebliche Altersvorsorge (bAV); Ende 2015, neuere Daten liegen nicht vor, hatten knapp 18 Millionen Angestellte in Deutschland eine Betriebsrente. Da einige während ihres Berufslebens mehrere Verträge abgeschlossen haben, liegt die Zahl der Ansprüche etwas höher, nämlich bei 20,4 Millionen. Sie alle setzen darauf, durch die zusätzliche Vorsorge die gesetzliche Rente aufgepäppelt wird.“ Ja, sie alle werden von der Politik verschaukelt.

    IG Metall spielt ebenfalls mit

    Von den verschiedenen Formen der betrieblichen Altersvorsorge sei die Direktversicherung vor allem in kleineren und mittleren Betrieben beliebt, so die „Welt“. Das Blatt schätzt, dass es „mittlerweile mehr als fünf Millionen Ansprüche“ gebe. Die Betriebe wählen einen Direktversicherer für ihre Mitarbeiter aus, bei Unternehmen aus der Metallbranche ist es beispielsweise die Allianz, für die sich übrigens auch die IG Metall ausspricht und sogar mit der „Metallrente“ einen eigene Marke kreiert hat. Allerdings ist jedem zu empfehlen, das Kleingedruckte zu lesen, denn da steht drin, dass die Metallrente die gesetzliche Rente mindert, am Ende Steuern und Sozialabgaben in voller Höhe zu zahlen sind. Der vermeintliche Vorteil in der Ansparphase verwandelt sich in der Rente in einen veritablen Nachteil. Aber das muss schon jeder selbst berechnen, denn in ihrer Musterrechnung lässt die IG Metall das geflissentlich wegfallen.

    Freigrenze von 155,75 Euro

    Aber zurück zur Doppelverbeitragung: Nicht doppelt zahlen müsse nur, wer privat krankenversichert sei, und wessen Rente unter der Versicherungsfreigrenze von derzeit monatlich 155,75 Euro liege, so die „Welt“. Grundsätzlich gelte, dass der Arbeitnehmer ein Minus-Geschäft mache, der nur allein einzahlt, sprich, ohne seinen Arbeitgeber. „Deshalb sollte jeder genau hinschauen, wenn ein Unternehmen eine Direktversicherung anbietet“, mahnt die „Welt“.

    Betriebsrentenstärkungsgesetz = Murks

    Das Betriebsrentenstärkungsgesetz ist leider wieder Murks, denn es hat nur betriebliche Riester-Renten in der Auszahlungsphase beitragsfrei gestellt, nicht aber Direktversicherungen. Dazu müssen Arbeitgeber bei neuen Verträgen 15 Prozent auf die Sparbeträge der Arbeitnehmer zuschießen – auch das Murks, denn die Arbeitgeber sparen sich rund 20 Prozent Sozialabgaben.  Die „15 Prozent reichen aus Sicht von Rentenexperten nicht, um die Nachteile des Direktversicherungsmodells aufzuwiegen“, so die „Welt“. Der Arbeitgeberanteil sollte „mindestens 30 Prozent, besser 40 Prozent am Bruttobeitrag betragen, bevor sich Arbeitnehmer überhaupt mit dem vom Arbeitgeber angebotenen Vertrag beschäftigen“, rät die „Welt“.

    Tücken der Direktversicherung

    Dazu kommt, dass die Direktversicherung absolut unflexibel ist. „Gerade wer sich in frühen Jahren für eine Direktversicherung entscheidet, muss zudem wissen, dass er sich damit über Jahrzehnte bindet“, so die „Welt“. Was viele auch nicht wissen: Eine Direktversicherung ist nicht kündbar, schließlich ist der Arbeitgeber der Versicherungsnehmer. Der Arbeitnehmer kann den Vertrag nur ruhen lassen – und er kann auch erst im Rentenalter an sein Geld. Auch das wissen viele nicht. So ein Vertrag ist auch nicht einfach bei Jobwechsel übertragbar. Übrigens, wer in seiner Direktversicherung nach einem Jobwechsel die Versicherungsnehmerschaft auf sich umschreiben lässt, zahlt im Alter dafür keine doppelten Beiträge, denn dann ist die Direktversicherung – und das kann ein und dieselbe Police sein – eine private Altersvorsorge.

    Laut „Finanztest“ lohne dies bei Direktversicherungen, die noch einen höheren Garantiezins als 0,9 Prozent haben. „Pflichtversicherte Rentner brauchen dann wenigstens auf diesen privaten Anteil keine Krankenkassenbeiträge zahlen; freiwillig krankenversicherte Rentner haben diese Sparchance nicht“, schreibt die „Welt“.

    Bilder von der DVG-Demo in Halle

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  • Video + Bilder von Demo in Fürth

    Video + Bilder von Demo in Fürth

    Am Samstag gingen auch in Fürth Direktversicherungsgeschädigte auf die Straße. Das Frankenfernsehen war dabei und hat einen kurzen Beitrag über den Protest gebracht.

    Demo in Fürth

    Bundesweit gingen am 26. Oktober mehr als 2000 Betroffene auf die Straße, darunter auch in Fürth. Insgesamt protestierten Tausende in 19 Städten bundesweit gegen die Abzocke durch die Krankenkassen, sprich die Doppelverbeitragung von Direktversicherungen und Betriebsrenten.

    Wer eine Direktversicherung hat, zahlt fast ein Fünftel an die Krankenkassen ab, wenn er aus dem Berufsleben ausscheidet. Bei Verträgen, die vor 2004 abgeschlossen wurden, müssen der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil plus Zusatz- und Pflegebeitrag gezahlt werden. Potenziell betroffen sind davon mehr als sechs Millionen. Der Klageweg ist durch das Bundessozialgericht versperrt. Deshalb fordern sie durch den öffentlichen Protest Entschädigungen und eine nachhaltige und vertrauenswürdige Altersvorsorge.

    Beitrag im Frankenfernsehen: Hier anschauen

    Bilder von der Demo in Fürth

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