Tag: Altersvorsorge

  • Der große Rentenraubzug

    Der große Rentenraubzug

    Erst Rentenkasse plündern, dann teure Zusatzprodukte zur Altersvorsorge kreieren und schließlich diejenigen, die für ihren Lebensabend vorgesorgt haben, bestehlen. Das wollen sich die Rentner im DVG nicht länger bieten lassen und fordern von der Politik eine Abkehr von der Zweiklassengesellschaft in der Altersvorsorge. Schluss mit dem Rentenraubzug.

    „Die Rente ist sicher“, ob der inzwischen verstorbene frühere Arbeitsminister Norbert Blüm diesen Satz heute noch aussprechen würde? Wohl kaum, denn ein Blick in die Zahlen zeigt: Seit den 50er Jahren klafft eine Deckungslücke in der Rentenkasse, die sich bis 2019 auf rund 870 Milliarden Euro summiert hat. Ohne diese Entnahmen für gesellschaftliche Ausgaben wäre die Rente sogar für künftige Generationen gesichert. Schuld daran ist nicht allein der demografische Faktor, wie uns so genannte Rentenexperten immer gerne weismachen wollen. Die Demografie ist nur ein Grund. Die Hauptursache ist vielmehr das systematische Plündern der Rentenkasse durch so genannte versicherungsfremde Leistungen. So werden etwa Ausgaben für Kriegsfolgelasten oder Entschädigungen von Naziopfern aus der Rentenkasse bestritten. Dafür gibt es zwar einen Zuschuss vom Bund, der aber – zu diesem Ergebnis kommen neben dem Rentenkompetenztteam des DVG auch die Aktion Demokratische Gemeinschaft (ADG) und das Bündnis für Rentenbeitragszahler und Rentner (BRR) – bei Weitem nicht ausreicht. Und was macht die Politik? Anstatt diese gesamtgesellschaftlichen Leistungen gleichmäßig auf alle Menschen im Land zu verteilen, bürdet sie diese Last allein den gesetzlich Rentenversicherten auf.

    Rentenraubzug hat System

    Die Folge dieses übrigens höchstrichterlich abgesegneten Missbrauchs: Eine kontinuierliche Absenkung des Netto-Rentenniveaus von 60 Prozent (1978) auf 48 Prozent im Jahr 2014. Beiträge zur Krankenkasse (seit 1983), Anhebung des Rentenalters ohne Abschläge auf 67, Rentenbesteuerung, Mütterrente und Rente mit 63 für besonders langjährig Versicherte schmälern das Einkommen der älteren Generation zusätzlich. Ein Blick in die europäischen Nachbarländer zeigt: Deutschland ist Schlusslicht bei der Rente. Nicht von ungefähr liegt der Anteil der Rentner bei der dramatisch zunehmenden Altersarmut bei 30 Prozent.

    Dass die Rente allein kein auskömmliches Einkommen fürs Alter ist, hat die Politik längst erkannt, nur hat sie an den falschen Schrauben gedreht. Die Arbeitnehmer wurden mit der betrieblichen und privaten Altersversorgung geködert und dann dafür bestraft. Riester und  Rürup kostet den Staat viel Geld und bringt den Beziehern negative Renditen. Riestern hat vor allem der Finanz- und Versicherungswirtschaft genutzt.

    Volle Beiträge auf Direktversicherungen

    In der Krankenversicherung ist das übrigens dasselbe Spiel. Wer eine  Direktversicherung abgeschlossen hatte, muss  seit 2004 – auch bei zuvor abgeschlossenen Verträgen – Krankenversicherungsbeiträge in voller Höhe bezahlen, um das Loch in den gesetzlichen Krankenkassen zu stopfen. Ein dreister Eingriff bei der privaten Vorsorge fürs Alter, der übrigens höchstrichterlich abgesegnet ist. Der mit dem Betriebsrentenfreibetragsgesetz geschaffene Freibetrag ist bei weitem nicht ausreichend um das verloren gegangene Vertrauen der Betroffenen wieder herzustellen.

    Fein raus sind dagegen die Bezieher berufsständischer Altersversorgungen und vor allem Beamte. Ihre Pension liegt im Durchschnitt dreimal so hoch wie das der Rentenbezieher – ohne dass sie einen Cent einbezahlt haben oder finanziell an den oben genannten gesamtgesellschaftlichen Aufgaben beteiligt werden. Das ist eine extreme Ungleichbehandlung, die dem Allgemeinen Gleichheitsgrundsatz nach Art.3 I Grundgesetz widerspricht.

    Schluss mit Zweiklassensystem

    Schluss mit dem Zweiklassensystem in Rente und Krankenversicherung lautet daher die Forderung an die Politik mit Blick auf die bevorstehende Bundestagswahl. Wer einzahlt, darf nicht schlechter gestellt werden als diejenigen, die nicht einzahlen. Gesamtgesellschaftliche Aufgaben müssen auf alle Schultern verteilt werden und die ungerechte Doppelverbeitragung der Direktversicherungen und betrieblichen Altersvorsorge muss rückgängig gemacht werden. Die Politik darf sich nicht länger davor drücken, ein  gerechtes Rentensystem mit Bestandschutz zu schaffen, in das ALLE, ungeachtet ihres Einkommens, einzahlen.

     

    Faktenblatt Rente

  • Versicherer gegen Kosten-Limit

    Versicherer gegen Kosten-Limit

    Versicherungsmakler kassieren teilweise bis zu sieben Prozent Provision und wollen sich von der Politik nicht limitieren lassen, was wiederum Finanzminister Olaf Scholz nicht passt, der für ein Kosten-Limit ist.  Deswegen wird er von der Branche angegriffen.

    Die Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler fühlen sich vom Bundesfinanzministers und SPD-Kanzlerkandidaten Olaf Scholz diskreditiert, weil der sich in einer Anne-Will-Sendung für den Provisionsdeckel stark machte. Der Referentenentwurf sieht vor, dass eine Maklerin oder ein Makler nicht mehr als 2,5 Prozent Abschlussprovision verlangen darf, außer er oder sie vermitteln dem Kunden einen qualitativ hochwertigen Vertrag (was immer das auch ist), nur dann dürfen sie bis zu vier Prozent verlangen. Klar, das sieht die Maklerbranche nicht gern. Der Bundesverband Finanzdienstleistung (AfW) zieht deswegen gegen Scholz ins Feld.

    Gegen ein Kosten-Limit

    Es gebe, so der AfW, rund 200 000 Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler in Deutschland: unabhängige Versicherungsmaklerinnen und -makler, Mehrfachvertreterinnen und -vertreter, Ausschließlichkeitsvertreterinnen und -vertreter, die alle „viele zufriedene Kunden“ hätten. Da kann der AfW aber nicht die Millionen von Direktversicherungsgeschädigten meinen, die den Versprechungen der Versicherungsmaklerinnen und -maklern aufgesessen sind, die ihnen eine Direktversicherung aufgeschwatzt haben, die sich in der Auszahlphase wegen doppelter Krankenkassen- und Pflegebeiträge als Minus-Geschäft entpuppt und jetzt nichts mehr davon wissen wollen.

    Der AfW schreibt weiter, der Durchschnittsverdienst von Versicherungsvermittlerinnen und -vermittlern liege bei 59 850 Euro – vor Steuern (monatlich 4987,50 Euro). Allerdings verdienen einige deutlich mehr, wie der Fall des Ex-Allianz-Generalvertreters und Bundestagsabgeordneten (CSU) Max Straubinger belegt. Der AfW argumentiert, eine gesetzliche Begrenzung der Vergütung für die Beratung und Vermittlung im Bereich der Lebensversicherungen (auch Provisionsdeckel genannt) wäre verfassungswidrig. Die extreme Belastung der Direktversicherten ist aber offensichtlich nicht verfassungswidrig, wie die abgelehnten Klagen einiger Direktversicherungsgeschädigten vor dem Bundesverfassungsgericht belegen.

    Was Kosteneffizienz heißt, beweisen die Schweden uns Deutsche schon seit Jahren mit ihrem staatlichen Altersvorsorgefonds AP7, dessen Kosten deutlich niedriger liegen als hierzulande Versicherungslösungen. Was können die Schweden, was wir Deutsche nicht können?

    Wie berechnet sich die Provision?

    „Focus“ rechnet es vor: „Der Berater erhält eine Abschlussprovision von drei bis fünf Prozent der Beitragssumme. Die Beitragssumme berechnet sich aus dem Jahresbeitrag des Kunden multipliziert mit der Laufzeit in Jahren.

    Rechenbeispiel: Heiner W. zahlt jeden Monat 150 Euro in seine Lebensversicherung ein. Der Vertrag endet nach 30 Jahren, die Beitragssumme beträgt also 54.000 Euro. Bei fünf Prozent Provision gehen demnach gleich zu Vertragsbeginn 2700 Euro an den Berater. Zusätzlich zur Abschlussprovision bekommt der Berater eine Betreuungsprovision von etwa einem Prozent des Jahresbeitrags, im Beispiel wären das also weitere 18 Euro jährlich über die gesamte Laufzeit hinweg – insgesamt 540 Euro.

  • Was die Union von Transparenz und Gerechtigkeit hält

    Was die Union von Transparenz und Gerechtigkeit hält

    Was die „Volksvertreter“ der Union (CDU/CSU) von sozialer Gerechtigkeit, Transparenzregeln und Nebengeschäften halten, verdeutlichen sie einmal wieder auf drastische Weise.

    von Reiner Wellmann und Helmut Achatz

    Einer der härtesten Doppelverbeitragungsbefürworter der Union missachtet jahrelang Transparenzregeln des Deutschen Bundestags. Damit ist Max Straubinger von der CSU aber in guter Gesellschaft, wie die Unionisten jüngst wieder gezeigt haben. Die „Masken-Raffkes“ (O-Ton „Bild“) der Union, Nikolaus Löbel (CDU) und Georg Nüßlein (CSU) haben offensichtlich mit der Vermittlung von Deals ordentlich Geld verdient. Der Unionskoalitionspartner SPD attestiert der Union ein „ernstes Korruptionsproblem“, wie die „Welt“ schreibt.

    Was ist ein Ehrenerklärung wert?

    Ob da die von der Union geforderte Ehrenerklärungen die Zweifel ausräumen? Max Straubinger war fix: Beim Maskenskandal in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat er als einer der ersten bereits am 11. März die geforderte Ehrenerklärung abgegeben. Das war dem CSU-Mann aus Landau sogar eine schnelle Presseerklärung wert. „Ich distanziere mich ausdrücklich von den beiden früheren Kollegen, die ihr Mandat missbraucht haben, um sich in dieser schweren Krise persönlich zu bereichern“, teilt Straubinger überraschend mit. Ein schärferes Lobbyregister fordert er jedoch nicht. Was aus Sicht der Direktversicherungsgeschädigten die Frage aufwirft, ob alle Abgeordneten von CDU/CSU und Max Straubinger auch die Ehrenerklärung abgeben würden, dass die üppigen Nebeneinkünfte – ermöglicht durch den Allianz-Konzern und andere große Versicherungen – keinen Einfluss auf die Gesetzgebung hatten, als die Abschaffung der seit 2004 rückwirkend eingeführten Krankenversicherungspflicht auf ausgezahlte Direktversicherungen zur Entscheidung anstand. Die CDU/CSU stand bekanntlich massiv auf der Bremse und verhinderte die große Reform, die der CDU-Bundesparteitag im Dezember 2019 in Hamburg noch mit großer Mehrheit gefordert hatte.

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    Transparenz – ein Fremdwort

    Bemerkenswert an der Erklärung Straubingers ist, dass er selbst bis Anfang 2020 seine Nebeneinkünfte eher verschwieg und sich sogar eine Rüge des Bundestages dafür abholte. Der Bundestag musste den Abgeordneten Max Straubinger von der CSU offiziell rügen, weil er konsequent seine Nebeneinkünfte verschwieg und sie erst nach wiederholter Mahnung veröffentlichte – laut „Welt“ sogar rund 20 Mal. Wobei, was heißt schon „veröffentlicht“? Die breite Öffentlichkeit erfährt nur ungefähr, wie viel Allianz-Mann Straubinger vom Versicherungskonzern bekam. Da ist die Rede von Stufen – und das können bei Stufe acht beispielsweise etwas mehr 100 000 Euro sein oder 150 000 Euro. Alle Nebeneinkünfte zusammengenommen, kommt der Volksvertreter locker auf 150 000 Euro pro Jahr. Das erfährt der Bürger aber nur, weil Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble die Transparenzregeln anmahnte, wie von „abgeordnetenwatch“ berichtet.

    So funktioniert Lobbyismus

    Nun könnten wir Wähler locker darüber hinweg gehen. Aber im Fall des CSU-Sozialexperten drängen sich aus Sicht der Direktversicherungsgeschädigten einige Fragen auf. Welchen Einfluss haben die hohen Nebeneinkünfte, gezahlt vom Allianz-Konzern, auf das Verhalten des Politikers Max Straubinger bei der im Bundestag gescheiterten Abschaffung der Krankenversicherungspflicht auf Direktversicherungen gehabt? Wessen Interessen hat Straubinger in dieser Causa an erster Stelle vertreten? Straubinger ist der Politiker, der die Direktversicherungsgeschädigte im Kampf gegen die Beseitigung des Unrechts der Doppelverbeitragung konsequent ausbremst, blockiert und als unsolidarisch hinstellt. Was aus Straubingers Sicht als Ex-Generalvertreter der Allianz (bis Ende September 2019) verständlich ist, schließlich verdient die Allianz und damit auch er mit Direktversicherungen gutes Geld.

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    Straubinger hat  für seine Fraktionskolleginnen und -kollegen im Bundestag im Juni 2019 auch die Argumentationshilfen für eine Verbeitragung von Direktversicherungen und betrieblicher Altersversorgung (BAV) zu Papier gebracht. Darin schreibt Straubinger: „Leider muss man heute feststellen, dass jedwede Änderung, außer der völligen Wiederherstellung des alten Rechtszustandes, die keine Fraktionskollegin und kein Fraktionskollege will, die Vereinsmitglieder der sogenannten Direktversicherungsgeschädigten nicht zufrieden stellen wird“. Mit der Struktur der Versichertenzusammensetzung versucht Straubinger dann seine Bundestagskollegen zu überzeugen, dass finanziell schlechter gestellte Bevölkerungsschichten den Beitragsausfall der – so wörtlich – „leistungsfähigeren Rentner“ mittragen müssten. Und natürlich unterstreicht er auch immer wieder, dass die Regelungen von Bundesverfassungsgericht und Bundessozialgericht abgesegnet sind. „Wollen wir wirklich die Beitragsleistungen zu Lasten der jungen erwerbstätigen Generation verschieben“? fragt er im Juni des vorigen Jahres seine Fraktionskollegen. Andere Lösungen werden schon gar nicht ins Auge gefasst. Er führte seinen Bundestagskollegen bei einer Abschaffung der Doppelverbeitragung ein Milliardenspiel vor Augen, das nicht finanzierbar sei. Wie schnell der Bund mal kurz hunderte Milliarden aus dem Hut zaubert, das wurde uns jetzt zu Corona-Zeiten auf eindrückliche Weise vorgeführt.

    Wie sauber ist die Union?

    Wenn ein Max Straubinger jetzt die Gunst der Stunde nutzt, und den Fall der Raffkes in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion dazu benutzt, sich als Saubermann hinzustellen, dann bleiben bei den Direktversicherungsgeschädigten erhebliche Zweifel. Warum fordert Straubinger kein scharfes Lobby-Register? Würde Max Straubinger auch die Ehrenerklärung unterschreiben, dass die jahrelangen Zahlungen der Allianz seine Argumentation und sein Abstimmungsverhalten bei Versicherungs- und Sozialthemen nicht beeinflusst haben? Der DVG e.V. freut sich auf die Antwort des CSU-Abgeordneten!

    Ist die CDU/CSU-Bundestagsfraktion bereit zu veröffentlichen, in welcher Höhe ihre Mitglieder in dieser Legislaturperiode Nebenverdienste und Spenden erhalten haben?

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  • “Allerdings sterben diese aus …”

    “Allerdings sterben diese aus …”

    Politiker hoffen, dass sich Unrecht von selbst erledigt, wenn die Opfer gestorben sind. Da täuschen sie sich. Wir Alten werden unsere Kinder und Enkel davor warnen, eine Direktversicherung abzuschließen, die sich im Nachhinein als Minus-Geschäft entpuppt. Also von wegen sterben …

    Zum Artikel “Versicherer verbrennen unser Geld” von Reiner Wellmann

    Kommentar von Reiner Korth, stellvertretender Bundesvorsitzender des DVG

    Das Zitat eines Versicherungsvertreters (Thomas P. schrieb in Facebook „Allerdings sterben diese aus und dann ist das Thema Doppelverbeitragung vorbei) in der kontroversen Diskussion zwischen NRW-Sozialminister Karl-Josef Laumann und Teilen der Versicherungsbranche ist ein entlarvendes Indiz, wie Politik und Versicherungswirtschaft über die Rentnergeneration denken.

    Politiker werden von uns bezahlt

    Das ist mieser Stil, ein entwürdigendes Szenario. Diese Rentnergeneration der heute 60-, 70- und 80-jährigen Rentner hat dieses Deutschland nach dem 2. Weltkrieg wieder aufgebaut. Sie hat dieses Land zu seiner ökonomischen und sozialen Prosperität geführt. Vielleicht muss man einem NRW-Minister noch einmal erklären, dass sein Monatsgehalt und seine spätere Pension von uns Arbeitnehmern durch unsere Steuerzahlungen erwirtschaftet werden. Und vielleicht muss man den Versicherungsagenten einmal erklären, dass wir Werktätigen mit unseren Versicherungsbeiträgen auch ihren Arbeitsplatz finanzieren.

    Es ist ein Skandal, wenn Politiker und Versicherungswirtschaft klamm heimlich darauf hoffen, politisches Unrecht erledige sich auf natürliche Weise durch Aussitzen. Das wird es garantiert nicht. Der DVG und seine Mitglieder kämpfen nicht nur für die Beseitigung des ihnen angetanen Unrechts (Stichwort GMG 2004); der DVG sieht auch eine wesentliche Aufgabe darin, die Öffentlichkeit, vor allem die jungen Leute aufzuklären. Unsere eigenen Kinder müssen davor bewahrt werden, dass sie nicht noch einmal den gleichen Fehler machen wie ihre Väter und Mütter. Sie müssen davor bewahrt werden, von der Politik später hereingelegt werden zu können, wenn nachträglich Gesetze gemacht werden, die 20 Prozent Abgaben auf Vorsorgeverträge erzwingen – Abgaben, die bei Vertragsabschluss überhaupt nicht bekannt waren und daher nicht einkalkuliert waren. Und sie müssen davor bewahrt werden, bei den Versicherungskonzernen die angeblich so wertvollen Vorsorgesparpläne abzuschließen, um dann hinterher schmerzhaft zu erfahren, dass sie weniger rausbekommen als sie über 20 oder 30 Jahre lang netto eingezahlt haben. Solche Ansparpläne braucht niemand.

    Angst vor Altersarmut

    Die Themen Altersarmut und Altersvorsorge bekommen gerade aktuell wieder große Aufmerksamkeit, weil sie zunehmend hohen Risiken ausgesetzt sind. Zum einen begründet in der anhaltenden Niedrigzinsphase, zum anderen belastet durch exorbitant steigende, gesetzliche Abgaben. Gewinner sind die Versicherer und die Politiker, auf der Strecke bleibt der Versicherte, der fleißige Steuer- und Beitragszahler. Politiker, die nachträglich abkassieren und den Verbraucherschutz mit Füßen treten (Stichwort: einmal geschlossene Verträge sind einzuhalten), braucht kein Mensch. Im September sind Bundestagswahlen. Die Politik muss valide Antworten geben. Alle Parteien werden sich den Fragen der Vorsorgesparer stellen müssen, wenn sie verlorenes Vertrauen in die Altersvorsorge wieder gewinnen möchten.

    Merke! Die jungen Arbeitnehmer, die heute auf der Suche nach Vorsorgesparplänen sind, um einer Altersarmut entgegenzuwirken, das sind die Rentner von morgen. Sie alle haben eine Stimme bei der nächsten Bundestagwahl. Und sie wollen nicht so getäuscht werden, wie ihre Eltern getäuscht wurden.

     

    Bild: iStock/PPSK

  • Wie Versicherer unser Geld verbrennen

    Wie Versicherer unser Geld verbrennen

    NRW-Sozialminister Karl-Josef Laumann fällt ein vernichtendes Urteil über die Abzocke der Versicherer – und bekommt sofort Gegenwind. Worauf sich ein heftiger Schlagabtausch in den Sozialen Medien entfacht. Worum geht’s? Versicherer verbrennen unser Geld.

    von Reiner Wellmann

    Der CDU-Sozialpolitiker wirft den Versicherern „immense Abschlusskosten, hohe Verwaltungskosten, nahezu wertlose Garantien und keine Rendite“ vor, wie die „Süddeutsche Zeitung“ schreibt. Nur die staatliche Zulage mache die Produkte der Versicherer attraktiv. So kann Altersvorsorge aber nicht funktionieren. Das ist Geld Verbrennen.

    “Allerdings sterben diese aus …”

    Das wollte Michael Heinz, Präsident des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), nicht so stehen lassen – und gab Laumann auf der Branchen-Plattform „Pfefferminzia“ kontra. Worauf sich in „Facebook“ ein heftiger Streit entfachte, in dessen Verlauf ein Signal-Iduna-Makler sich zu dem Satz verstieg „ … klar ist das mit den Verträgen von vor 2004 nicht richtig, allerdings sterben diese aus und dann ist das Thema Doppelverbeitragung vorbei“.

    Auf der Facebook-Seite des Versicherungs-Fachmagazins „Pfefferminzia“ („Das Informationsmedium für Versicherungshelden in Deutschland“) wird ähnlich verbissen gekämpft wie in den Bundesliga-Stadien. Auslöser war dieses Posting von Heinz gegen den „verbalen Rundumschlag des CDU-Sozialpolitikers Karl-Josef Laumann gegen die Versicherungswirtschaft und deren Rolle in der privaten Altersvorsorge“. DVG-Mitglied Norbert Wichmann hatte als Reaktion dazu einen Beitrag des Metallbau-Magazins gepostet. In dem gut recherchierten Bericht wird auch der Verein der Direktversicherungsgeschädigten zitiert, der auf die nachträglich eingeführte Beitragspflicht (Kranken- und Pflegeversicherung) in der Auszahlungsphase hinweist und empfiehlt, aktuell noch laufende Verträge besser ruhend zu stellen und auf eine Gehaltserhöhung beim Arbeitgeber zu drängen, um mit dieser dann selbst privat fürs Alter vorzusorgen.

    Politik will Unrecht aussitzen

    Diese Aussagen gingen einem Leser, Inhaber einer Versicherungsagentur im Rheinland, heftig gegen den Strich. „Das so etwas überhaupt veröffentlicht werden darf“, entrüstet sich Thomas P. auf Facebook. Und dann kommt es knüppeldick: „allerdings sterben diese aus und dann ist das Thema Doppelverbeitragung vorbei“. Ich habe dreimal gelesen und mich dann entschieden, den Verfasser zu fragen: „Ob die Betroffenen aussterben? Oder die Verträge?“ (Die ja bekanntlich nicht sterben können, sondern eher auslaufen). Der Verfasser drehte einige Pirouetten. Ich wolle ihn nicht verstehen, seine Aussage sei doch klar. Nach mehrfachen Versuchen war es ihm dann wohl zu peinlich. Er löschte seine Antworten, und damit meine mehrfachen Nachfragen. Norbert Wichmann erging es ähnlich. Plötzlich waren seine Antworten nicht mehr zu lesen.

    Ich habe dann zwei Tage lang in Ruhe abgewartet, ob sich noch etwas tut. Aber bis heute herrscht Funkstille. Allerdings ist auf Facebook bei Pfefferminzia bis heute die Aussage des Agenturinhabers „Allerdings sterben diese aus“ zu lesen. Und das kann ich nicht so stehen lassen. Abgesehen davon, dass die große deutsche Versicherung, die dieser Mann vertritt, dringlichst einmal klären sollte, ob sie mit so einer unverschämten Aussage in Zusammenhang gebracht werden will: Hat dieser Mann womöglich das ausgesprochen, was Politiker und Versicherungsleute über uns denken? Drängt sich nicht seit Jahren der Verdacht auf, dass die Politik das Thema aussitzen will? Vom Aussterben der Betroffenen sprechen die Politiker klugerweise nicht. Aber denken sie nicht möglicherweise genauso?

    Schwarze-Peter-Spiel der Parteien

    Wer einmal nacheinander in die Sprechstunde der lokalen Bundestagsabgeordneten von CDU und SPD gegangen ist und das Thema angesprochen hat, der erlebt in der Regel folgendes: Der/die SPD-Abgeordnete räumt das Unrecht sofort ein, schiebt dann aber den Satz nach: „Wir hätten Sie gerne viel stärker entlastet. Aber mit dem Koalitionspartner war das nicht zu machen“. Gehst du in die Sprechstunde des CDU-Abgeordneten, kommt dieselbe Aussage: „Wir wollten mehr, aber mit der SPD nicht machbar“. Der Klassiker, nicht nur in schlechten Krimis: Good guy – bad guy. So werden wir doch bis heute abgespeist.

    Dem Versicherungsmann mag mit seinem Posting ein Freud’scher Versprecher unterlaufen sein. Aber nach jahrelangem Einsatz für unser Thema bin ich überzeugt, dass er nur das gesagt hat, was viele denken, aber nicht sagen: Die Politiker wollen das Thema aussitzen, wohl wissend, dass die Biologie und die Zeit für sie arbeiten. In der Politik beobachtet man genüsslich, dass es auf Facebook mindestens ein Dutzend Gruppen gibt, in denen sich Betroffene aus unterschiedlichsten Motiven zusammengetan haben. Warum so viele Gruppen? Warum nicht eine schlagkräftige Gruppe? Den Damen und Herren Abgeordneten kann es nur recht sein, wenn wir in Splittergruppen agieren, denen vermutlich nach und nach die Puste ausgeht.

    Versicherer verbrennen unser Geld

    „Allerdings sterben diese aus!“ Sollen wir diese Aussage unwidersprochen stehen lassen? Sollten wir nicht zumindest die Versicherungswirtschaft fragen, ob diese Ansicht in der Branche geteilt wird. Stehen die Versicherungskonzerne hinter so viel Ehrlichkeit, die jemand hier rausposaunt hat? Oder hat der Mann einfach nur Recht: Die ersten derjenigen, die nach 2004 von der hinterhältigen staatlichen Abzocke betroffen waren, sind doch schon gestorben. Und jeden Tag verliert die Truppe potenzielle Mitstreiter. Und irgendwann sind die Doppelversicherungsgeschädigten eine Episode der Politik. So wie zum Beispiel die Eltern, die Studiengebühren für ihre Kinder gezahlt haben.

    Oder geht noch einmal ein Ruck durch die Reihen der Direktversicherungsgeschädigten? Wehren wir uns gegen den Stempel „Aussterbende Sorte Wähler?“ Können wir uns vor der Bundestagswahl noch einmal aufraffen, den Verursachern die richtigen Fragen zu stellen, die Öffentlichkeit wachzurütteln und diejenigen, die noch nichts von der Abzocke ahnen, zu informieren?

    Mickriger Freibetrag

    Der Anfang 2020 eingeführte Betriebsrentenfreibetrag ist nur ein lächerlicher Versuch, dieses Unrecht wenigstens ein bisschen wieder gut zu machen. Aus der Freigrenze wurde dank massiver Proteste des Vereins der Direktversicherungsgeschädigten ein Freibetrag von 159,25 Euro (2020), mittlerweile von 164,50 Euro.

     

    Bild: iStock/PPSK

  • Demo in Erfurt am 1. Mai

    Demo in Erfurt am 1. Mai

    Der Verein der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) ruft zur Demo gegen staatliche Abzocke am 1. Mai in Erfurt auf – im Rahmen der Mai-Veranstaltung des DGB.

    „Wir sind viele, wir sind laut, weil ihr uns die Rente klaut“ – am 1. Mai wird dieser Satz wieder skandiert auf dem Domplatz in Erfurt. Der DVG ruft zur Demo auf und lädt alle ein, die sich gegen staatliche Willkür bei der Verbeitragung von Direktversicherungen und Betriebsrenten wehren, an diesem Tag in die thüringische Landeshauptstadt zu kommen und dagegen zu demonstrieren.

    Um fünf vor zwölf in Erfurt

    Die Demo beginnt „fünf vor zwölf“ auf dem Domplatz in Erfurt. Eingeladen ist auch Ministerpräsident Bodo Ramelow, der auch schon bei der letzten Demo des DVG zum Mikrofon griff.

    Der DVG schließt sich dem Deutschen Gewerkschaftsbund DGB an, der eine Veranstaltung auf dem Anger durchführt. Der DVG marschiert vom Domplatz zum Anger und weiter zur Staatskanzlei.

    Treffpunkt Erfurt

    Treffpunkt und Start ist in Erfurt Süd nahe der Autobahn Erfurt-Ost (auch Kranichfeld, Hohenfelden) das Urbicher Kreuz, ein  P + R-Parkplatz. Einige, darunter Rudi Birkmeyer aus dem hessischen Offenbach und Helmut Achatz aus dem bayerischen Olching werden in einer Art Sternfahrt nach Erfurt radeln. Vielleicht schließen sich Andere an – wenn schon nicht von ihrem Heimatort aus, so doch wenigstens von der Stadtgrenze Erfurts oder eben vom P+R-Parkplatz (Als weiteren Abfahrtsorte bietet sich der EGA-Parkplatz in Erfurt-Nord und ein P+R-Parkplatz in der Leipziger Straße an). Wer will, kann von dort mit dem Rad starten oder die Straßenbahn nehmen für die Direktfahrt zum Domplatz.

    Birkmeyer war bereits 2019 zur DVG-Veranstaltung nach Berlin geradelt – immerhin 700 Kilometer. Dieses Mal sind es „nur“ rund 250 Kilometer. Achatz hat von Olching bis Erfurt annähernd 400 Kilometer vor sich. Aber die Öffentlichkeit muss aufgerüttelt werden, denn die „Rente liegt auf der Intensivstation“, wie Achatz es formuliert.

    Die Organisation der Demo in Erfurt übernimmt die Thüringer Regionalgruppe (Thomas Rogge, Gerd Heimbürger und Helmut Kalb) des DVG. DVG-Mitglied Jörg Bartelt stellt die Tontechnik und organisiert vom „Thüringer Bratwurstverein“ einen Grillstand (vorerst am Urbicher Kreuz geplant).

    Übrigens, es lohnt sich nach Erfurt zu kommen – nicht nur der Demo wegen. DVG-Mitglied und Erfurter Rogge schlägt vor, für Interessierte eine Stadtführung (Krämerbrücke, Rathaus am Fischmarkt) zu organisieren. Darüber hinaus bietet Erfurt die Bundesgartenschau.

    2. DVG-Demo in Erfurt

    Der DVG hat schon einmal auf dem Domplatz in Erfurt demonstriert. Hier das Video s euch selbst an – im Video (hier klicken).

    Bild: Helmut Kalb

  • 6,40 Euro mehr Krankenkassenbeitrag

    6,40 Euro mehr Krankenkassenbeitrag

    Der GKV-Betriebsrentenfreibetrag ist zwar auf 164,50 Euro erhöht worden, parallel dazu wurde der Krankenkassenbeitrag angehoben, so dass Rentner insgesamt mehr zahlen.

    „Aufgrund der Corona-Pandemie hat das Bundesministerium für Gesundheit den gesetzlichen durchschnittlichen Zusatz-Beitragssatz für das Jahr 2021 angehoben“, schrieb die Techniker Krankenkasse ihren Kunden Ende 2020. Bei der TK stieg er sogar um 0,5 Prozentpunkte auf 1,2 Prozent.

    6,40 Euro mehr Krankenkassenbeitrag

    Was heißt das für Direktversicherte und Betriebsrentner? Sie zahlen mehr. Bei mir macht das 6,40 Euro aus, die ich seit Anfang des Jahres mehr an die Techniker Krankenkasse zahlen muss. Ich habe daraufhin gekündigt und bin zur HKK gegangen, die 0,39 Prozent Zusatzbeitrag verlangt.

    Wechsel erst zum 1. März

    Es gilt zwar ein Sonder-Kündigungsrecht, dennoch muss ich bis Ende Februar Kunde der teuren Krankenkassen bleiben und wechsle erst zum 1. März zur günstigeren Kasse, obwohl ich noch Ende Dezember gekündigt hatte. Wer nicht sofort reagiert hat, bleibt sogar bis zum 31. März 2021 Kunde der teuren Kasse. „Sollten Sie im Januar eine neue Krankenkasse wählen, endet die Mitgliedschaft am 31. März“, schreibt die TK weiter – und verweist auf die Übersicht gkv-zusatzbeitraege.de.

    Ungleichheit bei Betriebsrente und Direktversicherung

    Und auch hier wird wieder unterschieden zwischen Direktversicherten und Betriebsrentnern, denn „für Beiträge aus Renten- und Versorgungsbezügen, die die auszahlende Stelle direkt an uns abführt, gilt der neue Zusatz-Beitragssatz erst ab 1. März 2021“. Was für eine Ungleichbehandlung.

    Übrigens, selbst wer noch 2020 gekündigt hatte, zahlt bis Mitte März Beiträge an seine „alte“ Krankenkasse“, denn die „Beiträge für einen Monat sind immer am 15. des jeweils folgenden Monats fällig“, schreibt die TK. Also, wer Ende 2020 gekündigt hat, bleibt bis Ende Februar Kunde und zahlt bis Mitte März an seine „alte“ Krankenkasse“.

    Wie geht es euch mit dem höheren Zusatzbeitrag und dem gestiegenen Freibetrag? Wie viel zahlt ihr jetzt mehr? Bitte schreibt im „Forum“, wie eure persönliche Situation aussieht. Wir freuen uns auf eure Einträge.

    Habt ihr schonen einen Brief eurer Krankenkasse  bekommen? Bitte nutzt das Forum

     

    Sonderkündigungsrecht

    Erhöht eine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag, haben gesetzlich Versicherte laut „Haufe“ ein Sonderkündigungsrecht und können mit Ablauf von zwei Kalendermonaten wechseln. Bis einschließlich 31. Januar 2021 hat der Versicherte ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Krankenkasse ihre Beiträge zum Jahreswechsel erhöht. Wer das nutzen will, muss seine Kündigung bis zu diesem Stichtag bei seiner Krankenkasse eingereicht haben. Wer noch im Dezember 2020 kündigt und zu einer anderen Kasse wechselt, ist ab März 2021 Mitglied bei der neuen Krankenkasse. Die Bindefrist von 18 Monaten seit dem letzten Wechsel einer Krankenkasse entfällt.

    Wie Spahn die Kassen plündert

    2021 muss die AOK Sachsen-Anhalt einen Zusatzbeitrag erheben. Corona ist daran nur zum Teil schuld – die Zusatzaufgaben, die Gesundheitsminister Jens Spahn den Kassen aufbürdert, ist der Hauptgrund. Die AOK Sachsen-Anhalt war bislang die einzige ohne einen Zusatzbeitrag. Hier die Gründe für diesen Schritt (O-Ton AOK Sachsen-Anhalt):

    Das milliardenschwere Defizit im Gesundheitsfonds zwingt viele Krankenkassen, ihre Zusatzbeiträge zu erhöhen. Auch die AOK Sachsen-Anhalt musste ihren Zusatzbeitrag für das kommende Jahr auf 0,6 Prozent anpassen. Dennoch gehört Sachsen-Anhalts größte Krankenkasse noch immer zu den günstigsten Kassen. Zudem bleiben alle Leistungen in vollem Umfang erhalten.

    19.12.2020 / Magdeburg – Der Verwaltungsrat der AOK Sachsen-Anhalt hat in seiner Sitzung am 15. Dezember für das kommende Jahr einen Zusatzbeitrag von 0,6 Prozent beschlossen. Dieser wird paritätisch zwischen Versicherten und ihren Arbeitgebern aufgeteilt. Alle Leistungen der Krankenkasse bleiben erhalten. Nachdem die AOK Sachsen-Anhalt gerade erst im vergangenen Jahr ihren Zusatzbeitrag auf null Prozent gesenkt hatte, zwingt die Politik die Kasse nun zu diesem Schritt.

    Denn um das Defizit von 16,6 Milliarden Euro im Gesundheitsfonds abzubauen, greift die Bundesregierung massiv in die Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen ein. Zwar beteiligt sich die Bundesregierung mit rund fünf Milliarden Euro, doch den weitaus größten Teil von insgesamt 11,6 Milliarden Euro sollen allein die Beitragszahler aufbringen: Der durchschnittliche Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherungen wurde für 2021 um 0,2 auf 1,3 Prozentpunkte angehoben. Um den Rest des verbleibenden Defizits auszugleichen, zieht die Bundesregierung acht Milliarden Euro aus Rücklagen der Krankenkassen ein.

    Verwaltungsrat kritisiert ungerechte Belastung der Beitragszahler

    „Unsere Rücklagen waren für die ständig steigenden Ausgaben im Gesundheitswesen vorgesehen, für Investitionen in eine bessere Gesundheitsversorgung und dafür, den Zusatzbeitrag stabil zu halten. Die Bundesregierung enteignet uns nun de facto von dieser Finanzreserve. Sachsen-Anhalt trifft das hart: Allein die AOK muss 413 Millionen Euro abgeben, insgesamt werden 500 Millionen Euro aus unserem Bundesland abgezogen – einer strukturschwachen, überwiegend ländlich geprägten Region, die in Krankheitsstatistiken, wie z.B. bei Diabetes oder Herzerkrankungen, oftmals einen traurigen, ersten Platz belegt“, erklärt Traudel Gemmer, Vorsitzende des Verwaltungsrates und Vertreterin der Arbeitgeberseite.

    „Diese Belastung der Beitragszahler ist höchst ungerecht. In Pandemiezeiten, in denen viele Menschen von Kurzarbeit betroffen sind oder gar um ihren Arbeitsplatz fürchten, kommt das zur Unzeit. Es ist ein Affront gegen die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenkassen. Zum wiederholten Mal greift die Bundesregierung nach ihrem Geld und entmündigt obendrein noch die soziale Selbstverwaltung. Gerade jetzt brauchen wir dringend diesen finanziellen Spielraum“, sagt Susanne Wiedemeyer, alternierende Vorsitzende des Verwaltungsrates der AOK Sachsen-Anhalt und Vertreterin der Versichertenseite.

    Gesetze als Kostentreiber

    Die Ursache für die Finanzmisere liegt nur zum kleinen Teil in der Corona-Pandemie. Die geschätzten Mehrausgaben werden im kommenden Jahr etwa 3,4 Milliarden Euro betragen. Doch weitaus mehr Geld kosten die Beitragszahler die Gesetze der aktuellen Legislaturperiode. So belastet beispielsweise allein das Pflegepersonalstärkungsgesetz die Kassen im kommenden Jahr mit fast 2,5 Milliarden Euro. Das Terminservice- und Versorgungsgesetz schlägt mit 2,3 Milliarden Euro zu Buche. Diese Mehrausgaben addieren sich insgesamt auf rund 10 Milliarden Euro im Jahr 2021. Für das Jahr 2022 müssen gesetzlich Krankenversicherte nochmals mit einer Belastung von 10 Milliarden Euro allein durch die Gesetzgebung rechnen. Und das alles, ohne die Versorgung der Versicherten spürbar zu verbessern.

  • Merkel drückt sich vor Rentenreform

    Merkel drückt sich vor Rentenreform

    Riester ist gefloppt. Statt das einzugestehen, versuchen Merkel & Co. das Problem auszusitzen. Die dringend notwendige Rentenreform wird ein ums andere Mal verschoben – zu Lasten der Altersvorsorge.

    Von Friedhelm Schnitzler und Helmut Achatz

    Immer wieder beklagen Politiker, dass ihnen die Bürger misstrauen – mit Recht. Bestes Beispiel ist die Riester-Rente. Union und SPD hatten laut „Münchner Merkur“  im Koalitionsvertrag eine Reform der Riester-Rente vereinbart. Daraus wird nichts, denn Bundeskanzlerin Angela Merkel und ihr Finanzminister Olaf Scholz haben sich wohl darauf geeinigt, die Reform auf Eis zu legen.

    Warum, dürfte jedem klar sein – damit ist kein Blumentopf zu gewinnen. Wer die Zahlen analysiert, stellt schnell fest, dass die Merkel-Regierung Milliarden in den Sand gesetzt hat. Immer weniger schließen eine Riester-Rente ab; die Zahl der Verträge stagniert und ist mittlerweile sogar rückläufig; ein Fünftel der Riester-Sparer lässt seine Verträge sogar ruhen und bespart sie schon lange nicht mehr. Wie der „Tagesspiegel“ Ende 2020 berichtete, sind es rund 3,3 der knapp 16,5 Millionen Riester-Sparer. Das bedeutet, dass jeder fünfte Sparer seine Einzahlungen gestoppt hat. Dazu kommt ein Abwärtstrend, was die Zahl der Vertragsabschlüsse betrifft: Seit 2018 werden es immer weniger. Das wissen Merkel und Scholz nur allzu gut, weswegen sie Riester am liebsten unter den Teppich kehren würden.

    Merkel bremst Reformen aus

    Jahrelang hat die Regierung Riester schön gerechnet und hat den Bürger falsche Renditen vorgegaukelt. Merkel und Scholz griffen sogar zu Tricks, um sich vor einer Reform zu drücken: Sie stellten die Riester beitragsfrei, sprich, Riester-Sparer müssen in der Auszahlphase keine Krankenkassenbeiträge zahlen, anders als Direktversicherte und Betriebsrentner, die, abgesehen von einem Freibetrag (164,50 Euro) volle Beiträge berappen.

    merkel

    Bettina Stark-Watzinger, die Parlamentarische Geschäftsführerin der FDP, twittert, die Reform der Riester-Rente auf Eis zu legen, sei vor den Herausforderungen durch das Niedrigzinsumfeld verantwortungslos. „Union und SPD schwächen die private Altersvorsorge, um die es in Deutschland ohnehin nicht gut steht“, so die Freie Demokratin. Genauso ist es.

    Merkel hat Zeit verloren

    Es wäre besser, die Milliarden, die der Staat als Förderung in derart unrentable Projekte wie die Riester-Rente pumpt, direkt und zielgerichtet in die Rentenversicherung zu investieren – oder in ein vergleichbares kapitalgedecktes Modell. Die Schweden machen’s uns vor, warum nicht von unseren nördlichen Nachbarn lernen?

    Merkel und Scholz haben schon viel Zeit verloren – und schieben die notwendige Rentenreform weiter auf die lange Bank. Hat Merkel nicht geschworen, ihre „Kraft dem Wohle des deutschen Volkes zu widmen, seinen Nutzen zu mehren, Schaden von ihm zu wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes zu wahren und zu verteidigen, ihre Pflichten gewissenhaft zu erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann zu üben“?

    Riester viel zu teuer

    Die jetzige Riester-Verträge laufen meist über Versicherungen – und sind viel zu teuer. Und dabei geht es nicht nur um Abschluss-, sondern auch um Verwaltungskosten, die aufaddiert eine entscheidende Rolle spielen. Die Modellrechnungen zeigen, so Britta Langenberg von „Finanzwende“ welche „massiven Kostenprobleme es bei vielen Riester-Rentenversicherungen gibt; am Ende fließt zu viel Geld in die Kostenapparate der Versicherer, für die Altersvorsorge bleibt häufig zu wenig übrig.“ Das könne nicht der Sinn einer staatlich geförderten Altersvorsorge sein.”

    Angesichts von hohen Kosten – die Rede ist laut „Finanzwende“ von einem Viertel – hilft dem Riester-Sparer die Garantie, die eingezahlten Beiträge seien sicher, herzlich wenig. Es gibt keine Garantie, dass die Einzahlungen auch beim Bezugsberechtigten ankommen. In dem Zusammenhang sei darauf verwiesen, dass der Staat schon  einmal bei Betriebsrenten und Direktversicherungen eingegriffen hat und diese rückwirkend mit zusätzlich hohen Sozialbeiträgen belegt. Das zeigt, dem Staat ist in punkto Altersvorsorge nicht zu trauen.

    Viele Riester-Verträge ruhen

    Nach Schätzung von Finanzwende und von Verbraucherschützern wird jeder fünfte Vertrag nicht mehr bespart und „mehr als fünf Millionen Riester-Sparer zahlen so wenig ein, dass sie nicht die volle staatliche Zulage bekommen“, so Finanzwende.

    totgeburt

    Offensichtlich haben viele Riester-Sparer gemerkt, dass ihnen die Riester-Rente nichts bringt. Schuld daran sind Intransparenz und die hohen Kosten. Finanzwende hat die Kosten von 65 Riester-Rentenversicherungen anhand der offiziellen Muster-Produktinformationsblätter untersucht. Das Ergebnis: Laut dieser Auswertung fließt bei einem durchschnittlichen Vertrag nahezu jeder vierte eingezahlte Euro in die Kosten. In der Spitze sind es sogar 38 von 100 Euro von Beitrag und Zulagen. Das heißt umgekehrt, im schlechtesten Fall werden nur zwei Drittel für die Altersvorsorge aufgebaut, den Rest kassiert die Versicherung.

    Bild: James Rea auf Pixabay

  • Jung für Alt, Gesund für Krank, Reich für Arm?

    Jung für Alt, Gesund für Krank, Reich für Arm?

    Wie nachhaltig ist das Modell der Sozialversicherung von Otto von Bismarck? Hat unser Sozialsystem eine Zukunft? Oder braucht es Reformen?

    Von Friedhelm Schnitzler

    Wir alle können uns an Norbert Blüms Satz erinnern, das zum geflügelten Word wurde: Der ehemalige Bundesarbeitsminister ließ sich 1986 beim Bekleben einer Litfaßsäule fotografieren, auf der sein Spruch prangte „Denn eins ist sicher: die Rente“. Die Aussage bezog sich auf die gesetzliche Rentenversicherung, wenngleich schon damals das Drei-Säulen-Modell aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Vorsorge propagiert wurde. Es war also klar:  Die Rente ist zwar sicher, aber sie reicht nicht.

    Rente – sicher?

    Leider müssen wir heute, 35 Jahre später, feststellen, dass die Rente für die bald in Rente gehenden „Baby Boomer“ schon drastisch gegenüber den Prognosen eingeschränkt und für kommende Generationen alles andere als sicher ist. Natürlich konnte Norbert Blüm damals viele Dinge nicht vorhersehen, aber seine Aussage führte dazu, dass ein Großteil der Bevölkerung es nicht als notwendig ansah, zusätzlich privat vorzusorgen. Es gab indes einen Teil der Bevölkerung, der sich etwas mehr Sicherheit wünschte und den Weg der betrieblichen Altersversorgung wählte. Leider ging diese Rechnung bei vielen nicht auf.  Wer damals auf die Rahmenbedingungen schaute, erwartete sich durch einen teilweisen Verzicht auf Lohn und Gehalt eine etwas bessere Altersversorgung.

    Die Generation, die sich in den 80er-Jahren für eine Absicherung im Alter entschied, geht jetzt in den Ruhestand. Viele sind enttäuscht, wie wenig von der seinerzeit erwarteten gesetzlichen Rente „sicher“ ankommt und wie wenig von der betrieblichen Altersversorgung übrig ist. Die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf Betriebsrenten haben sich mehr als verdoppelt und von betrieblichen Kapitallebensversicherungen, obwohl privat finanziert, müssen annähernd 20 Prozent an die Krankenkasse abgeführt werden. Dabei ist es auch kein Trost, dass diese Zahlung über zehn Jahre gestreckt werden und 2020 ein kleiner Entlastungsbetrag eingeführt wurde.

    Wo  bleibt die Solidarität?

    Das System der Gesundheitsversorgung und der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland ist nach wie vor eines der besten in der Welt, wenn nicht sogar das beste der Welt. Ein System mit hohem Leistungsniveau, aber auch sehr hohen Aufwendungen, die durch das zugrunde gelegte Umlageverfahren als solidarisches Finanzierungsmodell eingeführt wurde. Die Finanzierung der Gesundheitsaufwendungen ist vor dem Hintergrund der höheren Lebenserwartung im Alter und des medizinischen Fortschritts zweifelsohne eine große Herausforderung. Wie aber jetzt und in der Zukunft diese Last aufbringen und verteilen? Kann das Solidarsystem fortbestehen und können sich die Rentner auf eine Finanzierung  ihrer  Krankheitskosten verlassen ohne in Altersarmut zu verfallen?

    Gesund – nur mit Zusatzversicherung?

    Bereits vor der Einführung des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG) wurden Stimmen laut, die Rentner mehr an den Kosten zu beteiligen und den Rentnern ihre Kosten mehr und mehr selbst tragen zu lassen, was dann auch in ersten Schritten mit dem GMG umgesetzt wurde.  Dies entspricht dann sicherlich nicht mehr so ganz den Grundsätzen eines Solidarprinzips und dem Credo des Sozialverbands VdK – nicht mehr „jung für alt“ und „gesund für arm“.

    Neben den mit diesem Gesetz verbundenen erhöhten Belastungen der Ruheständler, die durch teilweisen Einkommensverzicht Eigenverantwortung gezeigt haben, kamen mehr und mehr Leistungskürzungen und Eigenbeteiligungen auf diese Generation zu. Empfehlenswerte private Zusatzversicherungen, die Teile dieser Lücke schließen können, sind für Ruheständler häufig keine Option mehr, da Gesundheitsprobleme einen Abschluss erschweren oder nicht mehr möglich machen. Hinzu kommen die hohen Beiträge, wenn sie erst im Alter in diese Absicherungen eintreten, da die notwendigen Rückstellungen in jungen Jahren nicht aufgebaut werden können.

    Rentner stärker belastet

    Rechnet man alles zusammen – Krankenversicherung der Rentner (KvdR), betriebliche Altersvorsorge (bAV), Pflegeversicherung, Eigenbeteiligungen und individuelle Gesundheitsleistungen (IGEL) – kann die Belastung mit steigender Tendenz bei den Rentnern bei über 30 Prozent der gesetzlichen Rentenzahlung liegen. Erwerbstätige zahlen unter zehn Prozent.

    Die Beispiele zeigen, dass politische Aussagen über die Zukunft der Sozialversicherung die Problematik über Jahrzehnte heruntergespielt haben und einer ganzen Generation hinsichtlich der Optionen der privaten Vorsorge eine falsche Sicherheit vorgespielt wurde.

    Was gelten Versprechungen?

    Geht das Gedankengut des Lotsen – Reichskanzler Bismarck wurde damals als solcher bezeichnet – nun nach über 125 Jahren auch  von Bord? Die heutige Generation muss sich darüber im Klaren sein, dass die Ansätze des ehemaligen Reichskanzlers nur noch in geringem Umfang Gültigkeit haben werden. Unsere Gesellschaft kann sich ganz schnell von einer Solidargesellschaft zu einer Individualgesellschaft entwickeln. Die Politik ist gefordert, dies transparent zu kommunizieren und keine falschen Anreize zu geben und keine Versprechen abzugeben, die nicht haltbar sind.

     

    Image by giselaatje from Pixabay

  • Kasse wechseln und Geld sparen

    Kasse wechseln und Geld sparen

    Viele Krankenkassen erhöhen ihre Beiträge. Warum nicht die Kasse wechseln und Geld sparen? Der Kassenwechsel wird 2021 sogar leichter dank neuer Regelungen. Kasse wechseln hilft Geld sparen.

    Drei Dutzend Krankenkassen haben den Zusatzbeitrag erhöht. Niemand muss das klaglos hinnehmen. Warum immer noch bei der teuren Krankenkasse bleiben? Mit Krankenkassenwechsel lassen sich pro Jahr einige hunderte Euro sparen. Sie heben dem Vergleichsportal check24 zufolge ihre Zusatzbeiträge an. Betroffen seien davon rund 30 Millionen gesetzliche Versicherte.  In den kommenden Tagen könnten zu den Krankenkassen, die erhöhen, noch einige hinzukommen. Also, Kassenwechsel jetzt!

    Kassenwechsel ist so einfach. Hermann-Josef Tenhagen beschreibt’s im “Spiegel”. So gehen Sie beim Kassenwechsel vor:

    1. Die eigene Kasse für sich persönlich bewerten.
    2. Beitragssatz vergleichen und eine bezahlbare Kasse finden.
    3. Persönlich wichtige Leistungen abklären und das Angebot als passend oder unpassend bewerten.
    4. Wechseln (oder eben nicht).

    Das können Sie ganz sicher auch!

    Jede Krankenkasse darf ihren individuellen Zusatzbeitrag selbst festlegen. So variieren die Zusatzbeiträge von 0,2 Prozent Zusatzbeitrag (BKK Würth) bis 2,7 Prozent (BKK Stadt Augsburg). Bei der BKK Würth können allerdings nur Beschäftigte der Adolf Würth GmbH & Co. KG sowie einiger Tochterunternehmen Mitglied werden. Die derzeit günstigste bundesweit geöffnete Krankenkasse ist die HKK mit einem Beitragssatz von 14,99 Prozent. Im Schnitt verlangen die gesetzlichen Krankenkassen im laufenden Jahr 1,3 Prozent Zusatzbeitrag. Den Beitrag zahlen je zur Hälfte Arbeitnehmer und Arbeitgeber, anders Betriebsrentner und Direktversicherte, die oberhalb des Betriebsrentenfreibetrags von 164,50 Euro den vollen Satz zahlen.

    Kasse wechseln einfacher

    Keine Angst vor dem Kassenwechsel, denn er ist jetzt einfacher: Krankenkassenmitglieder müssen nach dem neuen Krankenkassenwahlrecht nicht mehr bei ihrer bisherigen Kasse kündigen und eine Kündigungsbestätigung anfordern, sondern können direkt eine neue Krankenversicherung abschließen. Die Übermittlung der Kündigung übernehme ab Januar 2021 die neue Krankenkasse, so Check24. Die Gefahr einer Versicherungslücke bestehe nicht. Eine Ablehnung des Antrags – zum Beispiel aufgrund des Alters, von Vorerkrankungen oder laufenden Behandlungen – ist laut Check24 bei zuvor bereits gesetzlich Versicherten ausgeschlossen. Darüber hinaus gelte ab 2021 eine verkürzte Bindefrist beim Kassenwechsel; Verbraucher könnten dann alle zwölf Monate den Kassenwechsel angehen. Bisher waren der Kassenwechsel nur alle 18 Monate möglich.

    Die Versicherten schätzen ihr Sparpotenzial durch Kassenwechsel oft zu gering ein. 22 Prozent der Teilnehmer der Verivox-Umfrage vermuten, dass sie schon bei der günstigsten Krankenkasse sind.  Quelle obs/Verivox GmbH

    Sonderkündigungsrecht

    Erhöht eine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag, haben gesetzlich Versicherte laut „Haufe“ ein Sonderkündigungsrecht und können mit Ablauf von zwei Kalendermonaten wechseln. Bis einschließlich 31. Januar 2021 hat der Versicherte ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Krankenkasse ihre Beiträge zum Jahreswechsel erhöht. Wer das nutzen will, muss seine Kündigung bis zu diesem Stichtag bei seiner Krankenkasse eingereicht haben. Wer bis 29. Januar kündigt, ist ab 1. April  bei der neuen Kasse, wer bis 31. Januar kündigt, ist ab 1. Mai bei der neuen Kasse. Ein Wechselrisiko besteht nicht.

    In den vergangenen Tagen haben die Kunden der meisten Kassen sicher einen Brief bekommen. Die TK hat die Gründe für die Erhöhung zumindest schon einmal in der Pressemitteilung formuliert.

    Diese Krankenkassen erhöhen den Zusatzbeitrag
    (Stand: 18.12.2020): 

    Krankenkasse Zusatzbeitrag 2020 Zusatzbeitrag 2021
    AOK Baden-Württemberg 0,9% 1,1%
    AOK Niedersachsen 0,8% 1,3%
    AOK Nordwest 0,9% 1,3%
    Audi BKK 0,7% 1,1%
    BKK Achenbach Buschhütten 1,4% 1,6%
    BKK B. Braun Aesculap 1,1% 1,3%
    BKK Diakoni 1,1% 1,4%
    BKK Freudenberg 0,7% 1,3%
    BKK Mobil Oil 1,1% 1,29%
    BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg 0,7% 0,98%
    Bosch BKK 0,9% 1,2%
    Daimler BKK 0,8% 1,3%
    IKK classic 1,0% 1,3%
    Knappschaft 1,1% 1,6%
    mhPlus Betriebskrankenkasse 0,98% 1,28%
    Techniker Krankenkasse 0,7% 1,2%
    VIACTIV 1,2% 1,6%
    AOK Sachsen-Anhalt 0,0% 0,6%

    Quelle: T-Online /check24

     

    Wie Spahn die Kassen plündert

    2021 muss auch die AOK Sachsen-Anhalt einen Zusatzbeitrag erheben. Corona ist daran nur zum Teil schuld – die Zusatzaufgaben, die Gesundheitsminister Jens Spahn den Kassen aufbürdert, ist der Hauptgrund. Die AOK Sachsen-Anhalt war bislang die einzige ohne einen Zusatzbeitrag.

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