Tag: Altersvorsorge

  • Metallrentefonds fällt immer weiter zurück

    Metallrentefonds fällt immer weiter zurück

    Versicherungen rücken vom Garantiezins ab und setzen auf Fondslösungen. Insofern ist es interessant, den vermutlich größten Direktversicherungsfonds genauer unter die Lupe zu nehmen. Wie hat sich der Metallrentefonds entwickelt? Gegenüber dem marktbreiten Weltindex MSCI World fällt er immer weiter zurück.

    Mehr als 800 000 Metaller dürften in eine Metallrente einzahlen – oder sie bereits ausbezahlt bekommen haben. Eine Minderheit setzt dabei auf die Fondslösung, im Fall der Metallrente auf den Metallrentefonds der Allianz, der Versicherungspartner der Metallrente. Wie hat sich der Metallrentefonds entwickelt? Wie viel Rendite bringt der Metallrentefonds?

    Rendite des Metallrentefonds

    Das Factsheet des Allianz Metallrentefonds, der die Wertpapierkennnummer 622 304 (ISIN LU0147989353) hat, weist Ende November 2020 eine jährliche Rendite seit Auflage (2002) von 4,47 Prozent aus. Bezogen auf drei Jahre liegt die Wertentwicklung des Metallrentefonds per anno bei 1,93 Prozent, bezogen auf fünf Jahre bei 3,91 Prozent. Klingt per se nicht schlecht.

    Vergleich Metallrentefonds mit Benchmark

    Quelle: Allianz Global Investors

    Wie sieht der Vergleich des Metallrentefonds aus bezogen auf seine eigene Messlatte (auf Englisch Benchmark)? Die Messlatte ist eine Mischung aus (56 Prozent MSCI World Euro Total Return, 22 Prozent MSCI EM (Emerging Markets) Euro Total Return, 11 Prozent ICE BOFAML Global High Yield Constrained Index (HW0C) hedged, 11 Prozent JP Morgan EMBI Global Diversified Return Rebased Last Business Day of Month in Euro), sprich, eine Mischung aus weltweit gestreuten Aktien, Aktien von Schwellenländern, Hochzinsanleihen und Schwellenländeranleihen. Die Messlatte liegt bei 5,88 Prozent seit Auflage des Metallrentefonds, bei 7,32 Prozent bezogen auf drei Jahre und bei 7,47 Prozent bezogen auf fünf Jahre – alles nachlesbar im Factsheet, sprich im Faktenblatt des Metallrentefonds.

    Wie sieht der Vergleich des Metallrentefonds aus bezogen auf den meistgehandelten weltweit streuenden iShares Core MSCI World UCITS ETF – USD ACC ( ISIN: IE00B4L5Y983 | WKN: A0RPWH). Den Kursverlauf kann jeder jederzeit auf den Seiten von Onlinebrokern wie Comdirekt oder Fondsweb nachvollziehen. Bilder sagen mehr als Worte:

     

    Metallrentefonds – MSCI World ETF

     

    Metallrentefonds
    Metallrentefonds im Vergleich zu einem MSCI-World-ETF                     Quelle: comdirekt

     

    Kostenvergleich Metallrentefonds

    Wie sieht der Kostenvergleich des Metallrentefonds bezogen auf den iShares Core MSCI World UCITS ETF – USD ACC  aus? Das „TER“ wie das so schön im Fondsdeutsch heißt, sprich die Total Expense Ratio oder die Gesamtkosten, liegt beim Metrallrentefonds bei 1,36 Prozent. Der iShares Core MSCI World UCITS ETF – USD ACC weist laut Morningstar laufende Kosten von 0,2 Prozent aus.

    Metallrentefonds                                                               1,36 %

    iShares Core MSCI World UCITS ETF – USD ACC       0,20 %

    Anlageschwerpunkt des Metallrentefonds

    Wie sieht es mit dem Anlageschwerpunkt des Metallrentefonds aus? „Der Fonds konzentriert sich auf Aktienfonds“ heißt es bei „Fondsweb“. Anlageziel sei es, insbesondere an der Entwicklung des globalen Aktienmarkts teilzuhaben und auf mittlere bis längere Sicht überdurchschnittlichen Kapitalzuwachs zu erwirtschaften. Im Factsheet des Metallrentefonds heißt es: „Wir verfolgen einen aktiven Managementansatz mit dem Ziel, die Benchmark zu übertreffen. Der Vergleichsindex wird lediglich für Zwecke der Performancemessung, nicht jedoch für Zwecke der Portfoliozusammensetzung genutzt.“ Stand Ende November war der Metallrentefonds zu 81,6 Prozent in Aktien und zu 16,3 in Fonds investiert, der Rest ist Cash.

    Top-Positionen des Metallrentefonds:

    Allianz SEL GLB HI INC-WTH2E             8,32 %

    Well OP EM DBT 2 S                                   8,03 %

    Microsoft                                                       3,50 %

    Amazon                                                         1,81 %

    Tencent                                                          1,42 %

    Taiwan Semiconductor                           1,29 %

    Samsung                                                       1,18 %

    MEITUAN                                                       1,15 %

    Samsung                                                        1,10 %

    Alibaba                                                          1,13 %

    Johnson & Johnson                                 0,95 %

    Anteil der Top-Ten                                      28,78 %

    In einen Index lässt sich per Indexfonds (ETF) investieren. Die Kosten für einen Indexfonds liegen deutlich unter einem Prozent. Die günstigsten weltweit streuenden ETFs sind bereits zu Kosten von 0,05 Prozent zu haben. Eine gute Übersicht über ETFs bietet beispielsweise ExtraETF – mit Kriterien wie Fondswährung, Ausschüttung, Kosten, Volumen und Replikation.

    Image by Gerd Altmann from Pixabay

  • Das Wahlprogramm der SPD

    Das Wahlprogramm der SPD

    In lockerer Folge stellen wir die Wahlprogramme der Parteien vor, vor allem unter dem Aspekt der Renten- und Sozialpolitik. Den Anfang machten die Linken, jetzt das Wahlprogramm der SPD.

    Was will die SPD? Ein Blick in das Wahlprogramm mit unserem speziellen Fokus auf Rente und Sozialpolitik zeigt, was die Partei will. Ob sie es umsetzen kann, steht auf einem anderen Blatt.

    Wahlprogramm der SPD:

    Für alle Erwerbstätigen muss eine gute und verlässliche Rente nach vielen Jahren von Arbeit sicher sein. Es geht um Respekt und Wertschätzung der Arbeit und darum, sich mit eigener Arbeit eine gute eigenständige Absicherung im Alter zu schaffen und am gewohnten Lebensstandard anzuknüpfen.

    • Zentrale Grundlage dafür bleibt für uns die gesetzliche Rentenversicherung mit ihren verlässlichen Leistungen und ihrer solidarischen Finanzierung.
    • Wir wollen die gesetzliche Rente stärken und stehen für eine dauerhaft stabile Rentenleistung und ein dauerhaftes Rentenniveau von mindestens 48 Prozent. Arbeit darf ihren Wert im Alter nicht verlieren.
    • In Parlament und Regierung haben wir uns erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Grundrente kommt. Nun ist sie da und schützt viele Menschen, die Jahrzehnte für geringe Löhne gearbeitet haben, vor dem Risiko im Alter arm zu sein. Immer wieder fordern Arbeitgeber und konservative Kräfte, dass Menschen für eine gute Rente noch länger arbeiten sollen.
    • Wir lehnen eine weitere Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters ab, weil sie für viele, die nicht länger arbeiten können, eine Rentenkürzung bedeutet und ungerecht ist.
    • Den gesetzlichen Anspruch, dass besonders langjährig Versicherte vor Erreichen der Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente gehen können, werden wir beibehalten.
    • Solidarität in der Alterssicherung bedeutet für uns zudem, dass auch die Selbstständigen, Beamt*innen, freien Berufe und Mandatsträger*innen der gesetzlichen Rentenversicherung angehören. Es ist an der Zeit, die Gesamtheit der Erwerbstätigen in die Rentenversicherung aufzunehmen und die Sondersysteme auf lange Sicht zu überwinden. Wenn es zu einer Zusammenführung der Altersversorgung der Beamt*innen mit der gesetzlichen Rentenversicherung kommt, wird das Gesamtniveau ihrer Alterssicherung nicht reduziert.
    • Es darf nicht sein, dass jemand wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen in Armut gerät. Wir werden daher die Armutsrisiken bei den heutigen Erwerbsminderungsrentner*innen verringern und für sie Verbesserungen erreichen.
    • Wir wollen eine geschlechtergerechte Rente. Unterschiedliche Arbeitszeiten und familienbedingte Tätigkeiten bei den Renten werden wir gerechter behandeln. Langjährige Pflege von Eltern, Schwiegereltern oder anderen Familienmitgliedern dürfen sich nicht mehr negativ auf die Rente auswirken und die eigene Altersarmut bedeuten. Hier brauchen wir mehr Solidarität und Respekt vor dieser schweren Aufgabe.
    • Wir haben es kleinen und mittleren Unternehmen erleichtert, für ihre Beschäftigten in die betriebliche Altersversorgung einzusteigen. Unser ist Ziel ist, dass deutlich mehr Beschäftigte in einer betrieblichen Altersversorgung abgesichert sind. Dabei sollten tarifvertraglich vereinbarte kollektive Altersversorgungsformen bevorzugt werden.
    • Wir wollen allen gesetzlich verpflichtet Versicherten zusätzlich die Möglichkeit einräumen, sich in angemessenem Umfang ergänzend freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung zu versichern.
    • Eine ergänzende private Altersvorsorge ist kein Ersatz für die gesetzliche Rente. Die bisherigen Ergebnisse der Riester-Rente sind nicht zufriedenstellend. Wir wollen daher bei klassischen privaten Angeboten der Altersvorsorge bürokratische Hemmnisse abbauen und Kosten senken. Zugleich setzen wir uns für ein neues standardisiertes Angebot der Altersvorsorge ein, das kostengünstig ist, digital und grenzüberschreitend angeboten wird.

     

    Gesundheit

    Ein leistungsfähiges Gesundheitssystem braucht eine stabile und solidarische Finanzierung. Wir werden eine Bürgerversicherung einführen. Das bedeutet: Gleich guter Zugang zur medizinischen Versorgung für alle.

    Bild: SPD/phototek

  • Gemeinsam gegen Unrecht – jetzt Mitglied werden

    Gemeinsam gegen Unrecht – jetzt Mitglied werden

    Der Direktversicherungsgeschädigte e.V. (DVG) kämpft gegen die Doppelverbeitragung von Direktversicherungen – schließt Euch uns an. Werdet Mitglied. Nur gemeinsam sind wir stark.

    Vorteile als Mitglied

    Das sind die Vorteile als Mitglied:

    • Interessenvertretung gegenüber Politikern
    • Demonstrationen auf der Straße
    • Organisierte Regionalgruppen in vielen Städten
    • Vernetzung unter Betroffenen
    • Informationen über aktuelle Entwicklungen
    • Regelmäßiger Newsletter
    • Unterstützung bei Klagen vor Gericht
    Hier geht’s zum Mitgliedsantrag – entweder gleich online oder per Post.

    Also, nicht länger zögern, gleich Antrag ausfüllen und mitkämpfen gegen das Unrecht, das uns Rot-Schwarz-Grün eingebrockt hat.

    Mitgliedsbeitrag

      • Einzelmitgliedschaft für 36,00 Euro pro Jahr
      • Partner eines bestehenden Mitglieds für 18,00 Euro pro Jahr
  • Das Wahlprogramm der Linken

    Das Wahlprogramm der Linken

    In lockerer Folge stellen wir die Wahlprogramme der Parteien vor, vor allem unter dem Aspekt der Renten- und Sozialpolitik. Den Anfang machen die Linken.

    Was will die Partei „Die Linke“? Ein Blick in das Wahlprogramm mit unserem speziellen Fokus auf Rente und Sozialpolitik zeigt, was die Partei will. Ob sie es umsetzen kann, steht auf einem anderen Blatt.

    Wahlprogramm der Linken:

    Wir wollen das Rentenniveau wieder auf 53 Prozent anheben. Das bedeutet in Geld: Wer derzeit die aktuelle Durchschnittsrente von 1.048 Euro bekommt, erhält dann 1.148 Euro, also knapp 100 Euro mehr im Monat. Das Rentenniveau von derzeit 48,4 Prozent (ohne Revisionseffekt) kann problemlos innerhalb einer Wahlperiode auf 53 Prozent angehoben werden. Das kostet Beschäftigte und Arbeitgeber*innen bei einem durchschnittlichen Verdienst von 3.462 Euro nur je circa 33 Euro mehr im Monat. Der Beitrag für eine private Riester-Rente (124 Euro) kann dafür entfallen. Durchschnittsverdienende hätten also 90,50 Euro mehr in der Tasche. Bei der Rentenanpassung stellen wir die Lohnbezogenheit wieder her.

     

    • Als LINKES Kernprojekt beziehen wir alle Erwerbstätigen in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Dazu haben wir ein Konzept entwickelt, das Solidarität und soziale Gerechtigkeit mit finanzieller Solidität und Stabilität verbindet. Wir stärken damit die gesetzliche Rentenversicherung und verhindern Armut im Alter und bei Erwerbsminderung. Unser Konzept der Solidarischen Erwerbstätigenversicherung bietet eine gesetzliche Alterssicherung auch für bislang nicht versicherte Selbstständige, Freiberufler*innen, Beamt*innen, Manager*innen und Politiker*innen. Wir wollen, dass alle Erwerbstätigen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen.

     

    • Als Garantie führen wir eine Solidarische Mindestrente von 1.200 Euroein. Die Solidarische Mindestrente wird deshalb an alle Menschen im Rentenalter und bei Erwerbsminderung als Zuschlag – im Einzelfall auch als Vollbetrag – von der Rentenversicherung gezahlt, die weniger als 1.200 Euro Nettoeinkommen im Alter haben. Die Solidarische Mindestrente ist einkommens- und vermögensgeprüft. Sie wird aus Steuern finanziert. Die Unterhaltsansprüche nach dem BGB werden berücksichtigt. Mit Vermögensfreibeträgen stellen wir sicher, dass soziale Härten vermieden werden und normales, selbstgenutztes Wohneigentum unangetastet bleibt. Unser Versprechen lautet: Niemand soll im Alter von weniger als 1.200 Euro leben müssen. Die Höhe der Solidarischen Mindestrente wird regelmäßig am 1. Juli eines jeden Jahres in demselben Maße erhöht, wie alle anderen gesetzlichen Renten auch. Mit unserem Konzept der Solidarischen Erwerbstätigenversicherung stellen wir die Weichen für eine gerechte, stabile und inklusive Alterssicherung der Zukunft, die für alle Erwerbstätigen da ist. Sie wird von folgenden Einzelmaßnahmen flankiert:

     

    • Die Beitragsbemessungsgrenze (für die allgemeine und die knappschaftliche Rentenversicherung sowie für die alten und die neuen Bundesländer) wird zunächst vereinheitlicht und dann in mehreren Schritten drastisch angehoben und schließlich ganz aufgehoben. Die Höhe der Rentenansprüche über dem Doppelten des Durchschnitts soll im höchsten verfassungsgemäß zulässigen Rahmen abgeflacht werden. Deshalb soll eine »BeitragsÄquivalenzgrenze« eingeführt werden.

     

    • Die private Riester-Rente ist gescheitert. Die Beiträge und Zuschüsse wandern in die Kassen der Versicherungskonzerne statt in die Portemonnaies der Rentnerinnen und Rentner. Wer eingezahlt hat, soll seine Ansprüche behalten und in die gesetzliche Rente überführen können. Die staatlichen Subventionen von knapp vier Milliarden Euro jährlich beenden wir und erhöhen damit die Zuschüsse an die gesetzliche Rentenversicherung. Außerdem soll es Versicherten und ihren Arbeitgeber*innen erleichtert werden, bis zu einer bestimmten Grenze freiwillig zusätzliche Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen.

     

    • Die Beschäftigten dürfen nicht den Risiken auf dem Kapitalmarkt ausgesetzt werden. Wir lehnen es ab, die Arbeitgeber*innen im Rahmen kapitalgedeckter betrieblicher Altersvorsorge und sogenannter Zielrenten aus der Haftung zu entlassen.

     

    • Wir wollen eine betriebliche Altersvorsorge, die überwiegend von den Arbeitgeber*innen finanziert wird (als betriebliche Sozialleistung). Dafür sollen verbindliche tarifvertragliche Regelungen die Grundlage sein.

     

    • Wir fordern, die Doppelverbeitragung mit Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträgen bei betrieblicher Altersvorsorge und den Direktversicherungen sofort zu beenden. Klar ist: Betriebsrenten dürfen nicht frei von Sozialabgaben sein. Aber sie sollen in der Ansparphase bezahlt werden und nicht in der Rentenphase.

     

    • Die Doppelbesteuerung der Renten wollen wir abschaffen. Wir wollen das steuerfreie Existenzminimum auf 14.400 Euro im Jahr anheben – kleine bis mittlere Renten wären damit steuerfrei. DIE LINKE fordert eine Verlängerung des Übergangszeitraums bis 2070, eine außerordentliche Rentenerhöhung und eine Neuberechnung des individuellen Rentenfreibetrags.

     

    Unser Rentenkonzept sieht vor:

    • Solidarausgleich für Niedriglohn: Zeiten niedriger Löhne wollen wir ausgleichen. Die von der Großen Koalition beschlossene sogenannte Grundrente greift hier zu kurz. Wir wollen die »Rente nach Mindestentgeltpunkten« auch für Zeiten nach 1992 einführen und verbessern. Vollzeiterwerbstätige mit 13 Euro Stundenlohn erhielten dann in der Regel eine Rente von rund 1.200 Euro.
    • Ausbildungszeiten werden besser anerkannt und führen zu höheren Renten.
    • Zeiten der Erwerbslosigkeit, der Kindererziehung und der Pflege bewerten wir höher, damit sie nicht zu Armutsrenten führen.
    • Für jedes Kind werden drei Entgeltpunkte– das sind zurzeit über 102 Euro sogenannter Mütterrente – auf dem Rentenkonto gutgeschrieben.
    • Für regelmäßig geleistete freiwillige und unbezahlte Arbeit von Bürgerinnen und Bürgern im organisierten anerkannten Rettungsdienst, im Brandschutz, im Katastrophenschutz und im  Technischen Hilfswerk (THW) werden durch den Staat angemessene Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt.
    • Die Rente erst ab 67 muss zurückgenommen werden.
    • Wer krank wird, darf nicht noch eine niedrige Rente befürchten müssen: Der Zugang zu den Erwerbsminderungsrenten muss erleichtert werden. Die beschlossene Anhebung der Zurechnungszeit (die Zeit, die »hinzugerechnet« wird, weil der oder die Versicherte wegen der Erwerbsminderung nicht einzahlen konnte) für Rentenzugänge ab 2019 muss auch für die Menschen gelten, die schon 2018 und früher eine Erwerbsminderungsrente bezogen haben.
    • Wir wollen die Benachteiligung der ostdeutschen Rentner*innen endlich beenden. Wir fordern die sofortige Angleichung des »aktuellen Rentenwertes (Ost)« an das Westniveau, ohne zukünftige Rentner*innen zu benachteiligen (vgl. Kapitel »Gerechtigkeit für die Menschen in Ostdeutschland«).

     

    Bild: Flickr/Die Linke Creative Commons — Attribution 2.0 Generic — CC BY 2.0

  • Rentenkonto für alle? Never!

    Rentenkonto für alle? Never!

    Seit vier Jahren bastelt die Bundesregierung an einem “Rentenkonto für alle” – herausgekommen ist nur heiße Luft. Auch sonst verweigert die Merkel-Regierung Rentenreformen.

    Planlos, ratlos, mutlos – das zeichnet die Merkel-Regierung aus. Insbesondere bei der Altersvorsorge fährt die große Koalition seit Jahren auf Sicht, statt vorausschauend zu agieren. Was wie Hohn klingt, ist doch Regierungsrealität – ihren vier Jahre alten Plan eines „Rentenkontos für alle“ verkauft sie als großen Wurf und will damit Milliarden des Wiederaufbauplans der Europäischen Union (EU) abgreifen. „Statt einer schon lange angemahnten Rentenreform verweist die Bundesregierung in ihrem Wiederaufbauplan beispielsweise lediglich auf eine ‚digitale Rentenübersicht‘“, schreibt die „Welt“. Damit sollen die Menschen, so der Plan, einen „besseren Überblick über ihre dürftige Altersvorsorge behalten“.

    Das klingt nicht nur wie eine Lachnummer, das ist eine Lachnummer. Was in anderen Nachbarländern, darunter Dänemark, längst Realität ist, ist hierzulande gerade erst geplant. Angeblich soll das Portal Ende 2023, als sechs Jahre nach Beginn der Planung, in Betrieb gehen.

    Rentenkonto für alle?

    Erst jetzt, Ende August 2020, hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes für eine säulenübergreifende Rentenübersicht verabschiedet. Mit dem  „Rentenkonto für alle“ sollen Verbraucher einen Überblick über ihre gesetzliche, betriebliche und private Alterssicherung erhalten. Ziel sei es, dass jeder auf einen Blick sehen könne, wie es um die eigene Absicherung im Alter steht. Was in anderen Ländern wie Dänemark längst selbstverständlich ist, soll in Deutschland erst Ende 2023 kommen. Dafür braucht’s in Deutschland Verordnungen und Gesetze – und sie sich so etwas liest, zeigt das „Gesetz zur Entwicklung und Einführung einer Digitalen Rentenübersicht (Rentenübersichtsgesetz – RentÜG). Die erste Betriebsphase soll, so der Plan, 21 Monate nach Inkrafttreten dieses Gesetzes beginnen und nach zwölf Monaten enden. Zwölf plus 21 = 33 Monat passiert erst einmal wenig. So sieht Digitalisierung in Deutschland aus. Seit April 2021 gibt es zumindest einen Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

    Dabei schaffen es selbst große Versorgungswerke wie die Metallrente oder das Versorgungswerk der Presse bis heute nicht, ihre Mitglieder darüber zu informieren, was an Abzügen in der Rente auf sie zukommt. Wer seine Auszahlungsmitteilung bekommt, erhält, wenn er Glück hat, noch einen Hinweis darauf, dass Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu zahlen sind, nicht jedoch, wie viel das voraussichtlich sein wird. Das Versorgungswerk der Presse beispielsweise weist den Versicherten nur darauf hin, dass „aufgrund des Solidarprinzips der gesetzlichen Krankenversicherung eine Beitragspflicht besteht“. Es helfe auch nichts, wenn „die Beiträge (während des Berufslebens) bereits aus sozialversicherungspflichtigen Einkünfte bezahlt wurden“. Dabei geht es nicht um einige Euros, sondern um Tausende.

    Steuern und Sozialabgaben

    Ob das in vier Jahren fertige „Rentenkonto für alle“ diese Minderung berücksichtigt? Vermutlich kaum. Was ist dann aber ein „Rentenkonto für alle“ wert? Die Antwort kann sich jeder selbst geben.

    Zumindest der Rentenbescheid über die gesetzliche Rente berücksichtigt Kranken- und Pflegebeiträge, so dass jeder weiß, was netto vom Brutto übrigbleibt. Bei allen anderen Mitteilungen der privaten und betrieblichen Altersvorsorge allerdings fehlt das bislang, was das Bild natürlich verfälscht. Teilweise müssen Privat- und Betriebsrenten zusätzlich versteuert werden, wie beispielsweise bei der Metallrente. Denn Rentnerinnen und Rentner müssen ihre Betriebsrente außerdem versteuern. Genau wie die gesetzliche Rente schrittweise steuerpflichtig wird, sind auch Betriebsrenten nach dem individuellen Steuersatz als Rentner/in steuerpflichtig. Zurzeit liegt der durchschnittliche Steuersatz im Rentenalter bei rund 15 Prozent. Der tatsächliche Steuersatz hängt indes von der individuellen Einkommens- und Vermögenssituation ab. Um die Netto-Betriebsrentenleistung zu bewerten, sollte deshalb auch abgeschätzt werden, wie hoch später der voraussichtliche Steuersatz individuell ausfallen wird und ab welchem Einkommen die geltenden Steuerfreibeträge voraussichtlich überschritten werden. Wie soll das ein „Rentenkonto für alle“ berücksichtigen?

    Millionen an Steuergeldern

    Im Juli 2020 hatte Heil (SPD) einen Gesetzentwurf für die digitale Rentenübersicht vorgelegt. Die zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht soll bei der Deutschen Rentenversicherung beheimatet sein und die Informationen aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Alterssicherung bündeln. Anschließend sollen diese, so der „Versicherungsbote“ über ein Online-Portal für Verbraucher bereitgestellt werden. Ab 2023 seien die Versicherungs- und Finanzbranche verpflichtet, entsprechende Informationen jedem einzelnen Kunden zu liefern. Für den Bau der digitale Renteninformation und die Startphase werde der Bund 18,6 Millionen Euro bis 2023 bereitstellen. Die Kosten für den laufenden Betrieb von 2024 an sollen bei rund 4,5 Millionen Euro pro Jahr liegen.

    Der Dachverband der Verbraucherzentralen habe allerdings Bedenken angemeldet: Die Information könnte möglicherweise nicht unabhängig sein und Angst schüren, um der Versicherungs- und Finanzbranche als Verkaufsargument zu dienen.

    Excel statt Rentenkonto

    Aber zurück zum Rentenkonto. Dem deutschen Staat ist in punkto Altersvorsorge nicht zu trauen, das hat er bis lang mehrfach bewiesen. Eigeninitiative in punkto Rentenübersicht ist besser – und dafür gibt es ein einfaches Mittel: eine Excel-Tabelle. Jeder kann in diese Tabelle alle Daten selbst eintragen, Excel summiert die Zahlen auf. Wer diese Tabelle ständig aktualisiert, hat problemlos einen Überblick über seine Altersvorsorge. Ach ja, Excel. Das ist ein Tabellenkalkulationsprogramm von Microsoft – das zu lernen ist kein Zauberwerk. Viele Windows-Nutzer dürften vermutlich bereits Excel auf ihrem Rechner haben. Die Bundesregierung könnte jedem ein Exemplar schenken. Wie wäre es denn, wenn der Staat statt in ein Rentenkonto zu investieren, in Finanzwissen investieren würde, wie es ja schon seit langem von Wirtschaftlern gefordert wird? Bislang sind alle derartigen Vorstöße im Sande verlaufen – oder habe ich da etwas nicht mitbekommen?

    Gesetz soll durchgepeitscht werden

    Wie die „Versicherungswirtschaft“ schreibt, soll das Gesetz „durchgepeitscht“ werden. Das Internetportal hat den Zeitplan recherchiert:

    • Bis 10. August 2020 Frist für die Stellungnahme der Verbände
    • August 2020 Virtuelle Anhörung auf Ministerialebene
    • August 2020 Beratung im Bundeskabinett
    • Ende 2020 Inkrafttreten am Tag nach der Verkündigung
    • Entwicklungsphase
    • Mitte 2022 Beginn der ersten freiwilligen Betriebsphase (21 Monate nach Inkrafttreten)
    • Ende 2023 Voraussichtlicher Pflichtbetrieb für die betroffenen Versorgungseinrichtungen mit angemessenen Übergangsfristen (Der Beginn des Pflichtbetriebs wird durch Rechtsverordnung später festgelegt).

    Beamte sollen wieder einmal ausgenommen werden. Pensionszusagen, die regelmäßig von den Arbeitgebern verwaltet werden, die Beamtenversorgung und berufsständische Versorgungswerke sollen „Versicherungswirtschaft“ zufolge nicht in die digitale Rentenübersicht eingebunden.

    Bild von Goumbik auf Pixabay

  • Regierung zockt Rentner ab

    Regierung zockt Rentner ab

    Allein 2020 hat die Regierung die Rentner um 40 Milliarden Euro abgezockt – und sie macht ungestraft munter weiter.

    Volle Kassen wecken Begehrlichkeit – das war schon immer so. Seit Ex-Kanzler Konrad Adenauer belastet die Regierung die Rentenversicherung mit Aufgaben, für die sie nicht zuständig ist, sondern alle Bürger. Dieser systematische Raubzug der Regierung durch die Rente hat schwerwiegende Folgen für die gesetzlichen Rentner – sie bekommen immer weniger Rente und müssen die Verluste durch betriebliche und private Altersvorsorge ausgleichen, wo der Staat aber erneut zulangt und einen Teil abzweigt. Ausgenommen von dieser Abzocke sind allein Beamte, denn sie bekommen Pension statt Rente.

    Regierung auf Rentenklau

    Allein im vergangenen Jahr hat die Regierung die Rentenkasse um annähernd 40 Milliarden Euro geplündert, wie die Aktion Demokratische Gemeinschaft (ADG) ermittelte. 2020 bürdete die schwarz-rote Regierung der Rentenkasse der ADG zufolge 114,7  Milliarden Euro an Ausgaben auf, für die er zuständig wäre. Zum Ausgleich zahlte er aber nur 75,2 Milliarden Euro an Bundeszuschuss. Das heißt, die Rentenkasse bleibt auf einem Defizit von 39,57 Milliarden Euro sitzen – und so geht das Jahr für Jahr. Seit 1957 haben sich die ungedeckten versicherungsfremden Leistungen auf annähernd 870 Milliarden Euro summiert. Das geht aus einer Berechnung des Rentenexperten und Ehrenbeirats der Aktion Demokratische Gemeinschaft (ADG), Otto W. Teufel hervor.

    Der Staat müsste alle – und die Betonung liegt auf alle – versicherungsfremden Leistungen aus Bundesmitteln finanzieren. Das ist der Regierung aber egal – und sie kommt durch mit diesem systematischen Raubzug. So wächst der Fehlbetrag zu Lasten der gesetzlich Versicherten und Rentner von Jahr zu Jahr. Gäbe es den Fehlbetrag nicht, könnten die Renten 13,6 Prozent höher sein, wie der ADG feststellt. Keiner müsste grübeln, wie er mit betrieblicher oder privater Altersvorsorge die Rentenlücke ausgleichen kann.

    Rentenkasse geplündert

    Der Staat plündert die Rentenkasse, um es einmal drastisch zu formulieren. „Die aufgelaufene und nicht durch zurückgezahlte Bundesmittel gedeckte Summe ist riesig“, rechnete Teufel der „taz“ in einem Interview vor zehn Jahren bereits vor. „Seit 1957 haben die verschiedenen Bundesregierungen rund 700 Milliarden Euro inklusive 300 Milliarden Zinsen quasi veruntreut; sie wurden zweckentfremdet, für versicherungsfremde Leistungen aus der Rentenkasse in Anspruch genommen“, so Teufel. Aus 700 Milliarden sind bis heute 870 Milliarden Euro geworden. „Dieses Geld schuldet die Regierung unserer Rentenkasse“, prangerte Teufel an.

    Wo bleibt der Aufschrei?

    Wo bleibt der Aufschrei der Bürger? Die Lobby der Rentner ist zu schwach gegen einen übergriffigen Staat. Dumm nur, dass dieses System am Ende der Fahnenstange angekommen ist, denn der Verteilungsspielraum ist ausgeschöpft. Die Rente braucht eine grundlegende Reform, der sich die Merkel-Regierung systematisch verweigert hat.

    Es braucht eine „solidarische gesetzliche Bürgerversicherung“, in die alle einzahlen – auch die Beamten, um die Last auf alle zu verteilen. Das fordern beispielsweise die ADG und die Grünen in ihrem Wahlprogramm. „In einem ersten Schritt zu einer Bürgerversicherung sorgen wir dafür, dass anderweitig nicht abgesicherte Selbständige, denen sonst Altersarmut droht, und Abgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung aufgenommen werden“, heißt es im Grünen-Wahlprogramm.

    Altersvorsorge ein Minus-Geschäft

    In der Merkel-Ära ist die betriebliche Altersvorsorge leider zum Minus-Geschäft geworden, was die Grünen mittlerweile begriffen haben, während die gegenwärtige Regierung daran festhält. „Die Riester-Rente hat sich aber als ein völliger Fehlschlag herausgestellt; die Produkte sind teuer und undurchschaubar und haben zum Teil eine geringere Rendite als Omas Sparstrumpf“, so steht es im Grünen-Wahlprogramm. Profitabel seien sie oft nur für die Versicherungswirtschaft oder dank der öffentlichen Förderung, weswegen bei weitem nicht alle davon Gebrauch gemacht hätten. Wenn es nach den Grünen geht, wird die Riester-Rente durch einen öffentlich verwalteten Bürgerfonds ersetzt.

    Das gilt indes nicht nur für die Riester-Rente, für die seit 2018 keine Kranken- und Pflegebeiträge mehr gezahlt werden müssen, das gilt in gleicher Weise für die Direktversicherung, die wegen der vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ein Minus-Geschäft geworden ist. Trotzdem wirbt beispielsweise die IG Metall immer noch für ihre Metallrente, die ja ebenfalls eine Direktversicherung ist. Hunderttausende Metaller lassen sich von den Versprechungen blenden, um dann am Ende bei Rentenbeginn wütend und enttäuscht feststellen zu müssen, dass sich die vermeintliche Rendite in Luft aufgelöst hat, weil sie für ihre Metallrente ja nicht nur Steuern zahlen müssen, sondern auch noch die vollen Kranken- und Pflegebeiträge – und ihre gesetzliche Rente vermindert haben.

    Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

  • Bürger sollten dem Staat gründlich misstrauen

    Bürger sollten dem Staat gründlich misstrauen

    Von wegen “pacta sunt servanda” oder Verträge sind einzuhalten. Wenn der Staat klamm ist, darf er seine Bürger entschädigungslos enteignen. Das hat er schon mehrmals praktiziert, beispielsweise bei Direktversicherungen. Misstrauen ist angebracht.

    Alle, die eine Direktversicherung haben, wissen wie wenig vertrauenswürdig der Staat ist. Die damalige  rot-grüne Regierung unter dem SPD-Kanzler Gerhard Schröder – mit aktiver Beihilfe von CDU/CSU – hat 2003 rückwirkend per Gesetz eingeführt, dass Millionen von Altersvorsorgern um annähernd 20 Prozent enteignete und immer noch enteignet. Alle Klagen liefen bis heute ausnahmslos ins Leere. Direktversicherte laufen vergeblich gegen den ihrer Meinung nach Bruch des Rückwirkungsverbots Sturm. Erst im Juli 2020 scheiterte der Rentner Herbert Heins in Kassel vor dem Bundessozialgericht (BSG) mit seiner Klage gegen den Vollbeitrag auf seine Direktversicherung. Das heißt, er muss auch weiterhin den doppelten Beitrag an die Kranken- und Pflegekasse zahlen, obwohl es bei Vertragsabschluss seiner Direktversicherung  keine Beitragspflicht gab.

    Misstrauen ist angebracht

    Mit “pacta sunt servanda”, sprich Verträge sind einzuhalten, ist das so eine Sache. Die Techniker Krankenkasse (TK) – und gegen sie richtete sich Heins‘ Widerspruch – schreibt ihren Mitgliedern immer wieder, die gegen die Verbeitragung ihrer Direktversicherung widersprechen, „dass Regelungen mit Rückwirkung grundsätzlich verfassungsrechtlich zulässig sind und dem rechtsstaatlichen Vertrauensschutzprinzip entsprechen, wenn das schutzwürdige Bestandsinteresse des Einzelnen die gesetzlich verfolgten Gemeinwohlinteressen bei der gebotenen Interessenabwägung nicht überwiegt“. Das heißt im Umkehrschluss: Der Staat, in dem Fall der Gesetzgeber, darf per Sozialgesetz alles, auch rückwirkend enteignen – und er wird von den Gerichten darin bestätigt. Also, von wegen “pacta sunt servanda”. Da können die Geschädigten noch so viel klagen, es wird immer wieder darauf hinauslaufen, dass sie mit diesem Satz vor Gericht abgeschmettert werden.

    Das Thema “Vertrauensschutz” ist selbst für Juristen ein kniffliges Problem, denn sie unterscheiden zwischen “echter” und “unechter” Rückwirkung. Davon leiten sie ab, ob es zulässig ist Verträge auch rückwirkend zu brechen. Patrick Birtel, Jahrgang 1985, Dozent an der Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz, ist dieser Frage nachgegangen und kommt zu  – für den Bürger – erschreckenden Erkenntnissen, die für Juristen examensrelevant sind: Zunächst werde das Vertrauen des Bürgers auf die Rechtslage oder auf Gesetze geschützt. Darauf sollte er sich jedoch nicht allzu sehr verlassen, das heißt, er muss dem Staat gründlich misstrauen.

    Wieso Vertrauensschutz?

    Der Vertrauensschutz wird aus dem verfassungsrechtlichen Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 GG) hergeleitet. Da steht etwas von “demokratisch” und “sozial” drin. Was heißt das? “Sozial” bedeutet, “dass es dem Wohl der Allgemeinheit und insbesondere ärmeren oder schwächeren Menschen dient” liefern die Suchmaschinen als Antwort. Und was hat das mit dem rechtsstaatliche Rückwirkungsverbot – pacta sunt servanda – zu tun? Zu prüfen sei, so erklärt Birtel, ob Gesetze ihre Wirkung auch für den Zeitraum vor ihrem Inkrafttreten entfalten können.

    Um es dem normalen Bürger nicht zu leicht zu machen, unterscheiden die Juristen zwischen “echter” und “unechter” Rückwirkung.

    Echte Rückwirkung

    “Eine echte Rückwirkung liegt vor, wenn der Gesetzgeber rückwirkend in einen bereits abgeschlossenen Sachverhalt eingreift, die Rechtsfolgen des Gesetzes also für einen vor der Verkündung beendeten Tatbestand gelten sollen”, so Birtels Erklärung. Die echte Rückwirkung sei “grundsätzlich ausgeschlossen und nur in streng umrissenen Ausnahmefällen zulässig”.

    Unechte Rückwirkung

    “Von unechter Rückwirkung spricht man, wenn eine Norm auf gegenwärtige noch nicht abgeschlossene Sachverhalte rückwirkend (der Tatbestand hat also schon begonnen) eingreift und damit die Rechtsposition nachträglich entwertet wird”, erklärt Birtel. Diese Art der Gesetzgebung sei grundsätzlich zulässig und nur in Ausnahmefällen unzulässig, weil es keinen generellen Vertrauensschutz auf den Fortbestand von Gesetzen gebe und der Staat durch Änderungen die Möglichkeit haben müsse auf das aktuelle Geschehen und weitere Bedürfnisse zu reagieren. Unzulässigkeit könne jedoch vorliegen wenn:

    1. das Gesetz einen Eingriff vornimmt, mit dem der Betroffene nicht rechnen musste und demzufolge auch in seinem Verhalten nicht einplanen musste. Ein Beschluss im Bundestag oder eine öffentliche Diskussion über Reformen werden als ausreichend erachtet, um das Vertrauen des Bürgers zu zerstören. In diesem Fall musste der Betroffene mit der Änderung rechen.

    sowie kumulativ

    2. das Vertrauen des Bürgers schutzwürdiger ist als das mit dem Gesetz verfolgte Anliegen. Das lässt sich am besten mit einer Verhältnismäßigkeitsprüfung im engeren Sinne (Angemessenheit) überprüfen. Auf der einen Seite steht demnach der Vorteil, den sich der Staat durch das Gesetz verschafft und auf der anderen Seite die Entwertung der Rechtsposition.

    Zum Teil könne es wegen des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit notwendig sein, dass der Gesetzgeber eine Übergangsregelung schafft. “Kann” heißt nicht “muss”, wie die Direktversicherungsgeschädigten nur zu gut wissen.

    Wer die Erklärung der “unechten Rückwirkung” verinnerlicht, begreift, dass das Sozialrecht fast alles darf, wenn es um das Gemeinwohlinteresse geht. Darauf werden sich die Richter immer wieder zurückziehen und entsprechende Klagen abweisen.

     

    Vorsicht vor Vertragsabschluss!

    Was lernen wir daraus: Vorsicht vor Vertragsabschluss! Was ein Altersvorsorger heute an Sozialversicherung und Steuern spart, muss er dann in der Renten berappen. Der Staat schenkt ihm nichts. Wer eine Direktversicherung abschließt, spart zwar heute, muss aber im Alter als gesetzlich Krankenversicherter, wenn er auf das Geld angewiesen ist, den volle Krankenkassenbeitrag plus Zusatz- und Pflegebeitrag zahlen. Das sind immerhin zurzeit noch annähernd 20 Prozent, könnten aber in zehn, 20 oder gar 30 Jahren locker 25 Prozent und mehr sein. Der vom DVG erkämpfte Betriebsrentenfreibetrag von zurzeit 164,50 Euro ist nur eine kleine Erleichterung und gilt auch nicht für den Pflegebeitrag, der sich mit großer Wahrscheinlichkeit von heute 3,05 Prozent (3,3 für Kinderlose) in den kommenden Jahren verdoppeln wird. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag hat sich ja schon auf 1,3 Prozent erhöht.

    BSG
    Zuschauer in der Verhandlungspause beim BSG                                       Bild: Reiner Korth

     

    Der Staat, in dem Fall der Gesetzgeber, darf per Sozialgesetz alles, auch rückwirkend enteignen – und er wird von den Gerichten darin bestätigt. Bislang liefen ausnahmslos alle Klagen ins Leere.

    Herbert Heins im Sitzungssaal des BSG                                                                   Bild: Reiner Wellmann

     

    Das „Hamburger Abendblatt“ schreibt ganz richtig: „Das Urteil hat weitreichende Folgen“. Durch das Billigen dieser Praxis hat das oberste Sozialgericht der Abzocke durch Staat und Krankenkassen endgültig grünes Licht gegeben. Niemand darf mehr darauf vertrauen, dass sein Angespartes vor dem Staat sicher ist, weil der auch rückwirkend in Verträge eingreift und den Bestandsschutz aushebelt. Damit entfällt auch das letzte Argument für eine Direktversicherung. Das muss allen Jungen eine Lehre sein, die immer noch auf Direktversicherungen setzen. Staatliche Förderung betrieblicher Altersvorsorge hat damit ihren Sinn verloren, wenn daraus ein Minus-Geschäft wird. Es ist nur zu hoffen, dass das möglichst viele Junge begreifen und ihre betriebliche Altersvorsorge stilllegen und besser selbst privat vorsorgen.

    “Was ergibt das für einen Sinn, wenn der Gesetzgeber in der Einzahlungsphase das Sparen fördert durch reduzierte Abgabensätze (Pauschalbesteuerung), um  hinterher dem Sparer mehr abzunehmen als er als Förderleistung erhalten hat; das kann der Gesetzgeber nicht gewollt haben”, so Heins’ Anwalt Prof. Plagemann bei seinem Auftritt vor dem BSG am Mittwoch.

    Bilder: Reiner Korth/Reiner Wellmann/ Manfred Grund auf Pixabay

  • Später in Rente wegen Schuldenflut

    Später in Rente wegen Schuldenflut

    Deutschlands Schulden wachsen, jetzt sollen künftige Rentner büßen – und länger arbeiten. Der Ruf nach einer Erhöhung des Renteneintrittsalters wird immer lauter. Die Folgen der Schuldenflut

    Jetzt kommen die sieben dürre Jahre für Rentner. Sie werden ihren Gürtel enger schnallen müssen – und vor allem werden die Deutsche später in Rente gehen. Das Renteneintrittsalter wird aller Voraussicht nach schon im kommenden Jahr von 67 auf 69 angehoben. Politiker und ihre Experten loten bereits die Lage aus. „Ohne Reform verliert der Generationenvertrag seine Grundlage“, schreibt das „Straubinger Tagblatt“ ganz richtig.

    Folgen der Schuldenflut

    Die Merkel-Regierung lügt sich gern in die eigene Tasche – wie auch jetzt wieder. Wenn sie auf der einen Seite Hunderte von Milliarden in die Schadensbegrenzung der eigenen Corona-Politik pumpt, fehlt das Geld natürlich an anderer Stelle. Bislang hat sie über Jahre in die Rentenkasse gegriffen, die ist aber nun leer. Wie lässt sich also der Betrag deckeln, den sie Jahr für Jahr für den Ausgleich der versicherungsfremden Leistungen begleichen muss? Ganz einfach, indem sie das Rentenalter erhöht, was einer verkappten Rentenkürzung gleichkommt.

    Experten – zu ihnen gehören das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung in Berlin, das Ifo-Institut in München, das Institut für Weltwirtschaft Kiel, das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle sowie das Essener RWI-Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung – werden vorgeschickt, um die Bürger langsam auf die Einschnitte in den kommenden Jahren vorzubereiten. „Angesichts der steigenden Staatsschulden sprechen sich die Institute für eine Erhöhung des Rentenalters aus“, meldet die „Tagesschau“. Es werde eine Herausforderung, die Staatsfinanzen nach der Pandemie wieder auf eine solide Basis zu stellen. Da die Bevölkerung älter werde, spiele dabei vor allem die Rentenversicherung eine Rolle. Ein höheres Rentenalter könne die Staatsfinanzen stützen. RWI-Konjunkturchef sieht im „höheren Renteneintrittsalter eine effektive Maßnahme“, wie er sich in einem „n-tv“ Interview äußerte.  „Die eleganteste Lösung wäre eine langsame, schrittweise Erhöhung des Renteneintrittsalters“, sagte Oliver Holtemöller vom Institut für Wirtschaftsforschung (IWH), berichtet der „Münchner Merkur“. Ein höheres Rentenalter könne die Staatsfinanzen stützen, ohne bei wichtigen Zukunfts-Investitionen auf die Bremse treten zu müssen.

    Nur die Rentner sollen bluten

    Das heißt, künftige Rentner werden den Gürtel noch enger schnallen müsse, um die maroden Staatsfinanzen zu stützen. Den bereits jetzt sind Tausende von sozialversicherungspflichtige Stellen weggefallen – und das ist nach Ansicht von FDP-Fraktionsvize Michael Theurer erst der Anfang. Es stünde, zitiert ihn die „Welt“, abertausende Arbeitsplätze auf dem Spiel. Komisch, von den Beamten und ihren Pension war in alle den Berichten nicht die Rede.

    Offensichtlich läuten bei der Deutschen Rentenversicherung angesichts dieser Forderungen alle Glocken. Sie mahnt der “Neuen Osnabrücker Zeitung” (NOZ) zufolge zu Vorsicht bei Anhebung des Rentenalters. Gundula Roßbach, Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund, sagte der Zeitung, „wir sollten uns genau anschauen, ob die Lebenserwartung tatsächlich immer weiter steigt“. Es gebe schon Länder, wo das nicht mehr der Fall sei. Sie betonte, gegenwärtig gingen die Menschen im Durchschnitt mit 64,3 Jahren in Altersrente. Zudem laufe bis 2031 noch die Anpassung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre. „Wenn man die Rentenanpassungen ein weiteres Mal dämpft, muss man natürlich auch ehrlich sagen – das ist eine Änderung zulasten der Rentner“, erinnert Roßbach. Sie hätten dann ein größeres Paket zu tragen.

    Auch Rentenbeiträge erhöhen sich

    Wie geht’s weiter mit der Rente? 2021 steigt das Rentenniveau wegen sinkender Durchschnittseinkommen – das Rentenniveau ist das Verhältnis von Durchschnittseinkommen zu Durchschnittsrente – auf 49,4 Prozent, so Roßbach. Das heißt nicht, dass die Rentner mehr bekommen, sondern das die Beschäftigten weniger verdienen. Die Rentensituation wird sich aber insgesamt verschlechtern, denn Roßbach erwartet für 2023 ein Erhöhung der Rentenbeiträge auf 19,3 Prozent von jetzt 18,6 Prozent.

    Rentner und Rentenzahler erwartet also für die kommenden Jahre schlechtere Leistungen und höhere Beiträge, so das Fazit.

    Kein Zuckerschlecken für Merkel-Nachfolger

    Für Merkels Nachfolger wird es also kein „Zuckerschlecken“, wie die „Rheinische Post“ schreibt. Sie müssen das auslöffeln, was ihnen die Noch-Kanzlerin eingebrockt hat. Sie hinterlässt Deutschland eine schwere Hypothek. Die Nachfolger erwartet eine „ungemütliche Rentenreform“, die Merkel jahrelang verschleppt hat. Die Bürger werden mehr für die Renten zahlen müssen und weniger herausbekommen, so viel steht jetzt schon fest. Es braucht dringend eine grundlegende Rentenreform, wofür die Holger Balodis und Dagmar Hühne schon lange in ihrem Buch „Rente rauf“ plädieren.

     

    Bild:  iStock |  industryview

  • Wähler mit Textbausteinen abgespeist

    Wähler mit Textbausteinen abgespeist

    Wer Politiker anschreibt, bekommt meist Textbausteine zurück – auf diesen Nenner lässt sich die Kommunikation zwischen Wählern und Politikern bringen. Ausnahmen bestätigen die Regel.

    Viele Bürger schreiben in gutem Glauben, etwas zu bewirken, ihre Bundestagsabgeordneten an. Wer das häufiger unternimmt, dürfte irgendwann feststellen, dass sich ganze Passagen immer wieder gleichen. Da drängt sich der Verdacht auf, dass sich Politiker von ihren wissenschaftlichen Mitarbeiter eine Sammlung von Textbausteinen zusammenstellen lassen, die dann zusammengewürfelt werden. So entstehen manchmal vernünftige, durchaus plausible, aber manchmal auch abseitige Texte. Damit speisen die Bundestagsabgeordnete ihre Wähler ab – und glauben, sie so ruhig stellen zu können.

    Mit Textbausteinen Wähler abspeisen

    Vornehm klingt so etwas dann „Argumentationshilfe“. Der CSU-Politiker Max Straubinger ist ein Meister darin. Für seine Fraktionskolleginnen und -kollegen im Bundestag hatte er im Juni 2019 die Argumentationshilfen für eine Verbeitragung von Direktversicherungen und betrieblicher Altersversorgung (BAV) zu Papier gebracht. Mit der Struktur der Versichertenzusammensetzung versuchte und versucht Straubinger dann seine Bundestagskollegen zu überzeugen, dass finanziell schlechter gestellte Bevölkerungsschichten den Beitragsausfall der – so wörtlich – „leistungsfähigeren Rentner“ mittragen müssten. Und natürlich unterstreicht er auch immer wieder, dass die Regelungen von Bundesverfassungsgericht und Bundessozialgericht abgesegnet sind. „Wollen wir wirklich die Beitragsleistungen zu Lasten der jungen erwerbstätigen Generation verschieben“? fragt er im Juni 2019 res seine Fraktionskollegen. Andere Lösungen werden schon gar nicht ins Auge gefasst. Er führte seinen Bundestagskollegen bei einer Abschaffung der Doppelverbeitragung ein Milliardenspiel vor Augen, das nicht finanzierbar sei. Wie schnell der Bund mal kurz hunderte Milliarden aus dem Hut zaubert, das wurde uns jetzt zu Corona-Zeiten auf eindrückliche Weise vorgeführt.

    Die wissenschaftlichen Mitarbeiter der Bundestagsabgeordneten greifen natürlich gern auf derartige „Argumentationshilfen“ zurück und gestalten daraus ihre Textbausteine, denen sich die Politiker nur allzu gern bedienen.

    Was Politiker über Wähler denken

    DVG-Mitglied Erwin Tischler durfte erfahren, wie Abgeordnete und ihre wissenschaftlichen Mitarbeiter über die Wähler denken. Tischler bekam zufällig den Dialog zwischen André Berghegger uns seinem wissenschaftlichen Mitarbeiter Alexander Averhoff mit. Berghegger (CDU) ist Mitglied im Haushaltsausschuss des Bundestags. Berghegger fragt, ob „wir jetzt eigentlich noch in irgendeiner Form reagieren oder ist das nur ein immer wiederkehrenden Appell?“. Und Averhoff antwortet, dass „er (Tischler) seit 2016 regelmäßig zu dem Thema schreibt; der Verband der Direktversicherungsgeschädigten mobilisiert aktuell seine Mitglieder und macht Druck auf Abgeordnete“ – und weiter „ … also ich kann ihm gerne was allgemeines antworten, ohne inhaltlich verbindlich zu sein, gucken wie er reagiert“. Tischler dürfte dann eine „allgemeine“ Antwort bekommen, die vergleichsweise unverbindlich ist.

    Politik per Maßnahmen-Generator

    Leider geht es nicht nur Direktversicherungsgeschädigten so, sondern vielen anderen Bürgern ebenfalls im Kontakt mit ihren Abgeordneten. Das Netz macht sich bereits lustig über diese Art der Kommunikation. Voice Actor, Übersetzer und Storyteller Doreaux @zwetkoffein und Web-Entwickler Nick @NickHatBoecker haben einen Corona-Maßnahmen-Generator entwickelt, weil sie das Gefühl haben, als „würde einfach jedes Mal ein zufälliger Vorschlag gezogen und das dann umgesetzt“, wie die „PC-Welt“ schreibt. Zu finden ist der „Corona-Maßnahmen-Generator“ in Twitter unter dem Hashtag

    #maßnahmengenerator. Der wirft jeweils vorformulierte Textbausteine aus verschiedenen Kategorien zusammen – manchmal klingt das sogar vernünftig. Aktuelles Beispiel: „Die Bundesregierung beschließt, Kaufhäuser mit ausgearbeitetem Hygienekonzept nur mit Terminvergabe arbeiten zu lassen“ oder „Die Bundesregierung beschließt, Fitnessstudios nur mittags zu schließen“ oder „ … Fabriken sofort zu schließen“ oder „ … Schlachthöfe abends zu öffnen“. Jeder kann sich selbst mit dem Corona-Maßnahmen-Generator vergnügen. Viel Spaß beim Boßeln. Wenn es nicht so traurig wäre, könnten wir auch darüber lachen.

    Willkür als System

    Was die Beispiele Doppelverbeitragung von Direktversicherungen und Corona-Maßnahmen belegen: Oft greift die Bundesregierung zu reinen Willkürmaßnahmen, die mit vermeintlich plausiblen Argumenten unterfüttert werden. Es lohnt sich, selbst zu denken und diese Maßnahmen zu hinterfragen. Das muss nicht nur erlaubt sein, sondern ist auch zwingend notwendig. Direktversicherung und Corona-Maßnahmen sind nur zwei Beispiele.

     

    Bild von Esi Grünhagen auf Pixabay

  • Unionspolitiker wollen Rente mit 63 abschaffen

    Unionspolitiker wollen Rente mit 63 abschaffen

    Wenn es nach einigen Unionspolitiker geht, ist bald Schluss mit der “Rente mit 63”. Ihre Rentenreform sieht deren Abschaffung und die Kopplung des Rentenalters an die Lebenserwartung vor. Das dürfte dann auch so im Wahlprogramm der Union stehen.

    Wie jetzt durchgesickert ist, steht die Rente mit 63 “Rosenheim24” zufolge auf der Kippe. Einige Politiker der CDU/CSU fordern die Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung. “Rosenheim24” beruft sich wiederum auf “Bild”. Die Mittelstandsunion (MIT) habe ein entsprechendes Konzept verabschiedet. „Bei der Rente darf es keine Denkverbote geben“, hieß es in dem Papier. Die Wirtschaftspolitiker der Union wollen “Bild” zufolge das Rentensystem umkrempeln. Aber, nicht wie die “Grünen” oder der Sozialverband VdK das fordern in Richtung Erwerbstätigenrente, sondern in Richtung Verschlechterung der gesetzlichen Rente.

    Renten nicht mehr wie bisher erhöht

    Die Mittelstandsunion fordert dem Bericht zufolge, dass die Renten nicht mehr wie bisher erhöht werden. Ferner fordern Unionspolitiker die Abschaffung der vorzeitigen, abschlagsfreien Ruhestand für Versicherte nach 45 Beitragsjahren. „Die Einführung der abschlagsfreien Rente mit 63 war ein Fehler, da sie dem Arbeitsmarkt Fachkräfte und der Rentenversicherung Beitragszahler entzieht“, heißt es in dem Papier.

    Rente in Gefahr

    „Die Rente ist in Gefahr“, wird die CDU-Politikerin Jana Schimke von “Rosenheim24” zitiert. „Seriöse Rentenpolitik“ bedeute auch, Fehlentscheidungen der Vergangenheit zu korrigieren, „sonst droht der Rentenkasse die Schieflage“.

    Damit nicht genug, das Alter, ab dem eine Person ohne Abschläge in Ruhestand gehen darf, soll ab 2031 an die durchschnittliche Lebenserwartung angepasst werden, zitiert “Focus Online” aus dem Papier. Der Ruhestandsstart werde mit jedem zusätzlichen Jahr um neun Monate nach hinten verschoben werden.

    Mittelstandsunion plant Kahlschlag

    Laut der Mittelstands- und Wirtschaftsunion reiche es nicht aus, nur die Rente mit 63 in Frage zu stellen, um die gesetzliche Rentenversicherung zu reformieren. Sie hat “Finanzen” zufolge weitere Vorschläge ausgearbeitet, um die Rentenkasse leistungsfähig zu halten, unter anderem:

    • Kopplung der Regelaltersgrenze an die Lebenserwartung: Im Verhältnis von 3:1 soll ab 2031 das Renteneintrittsalter angehoben werden. Steigt die Lebenserwartung um ein Jahr, erhöht sich die Regelaltersgrenze um neun Monate.
    • Altersvorsorge als Teil der schulischen Bildung: Die Grundzüge der Vorsorge sollen in den Schulunterricht integriert werden. Wichtig ist dabei der Blick auf die aktien- und immobilienbasierte Anlage.
    • Flexibler Renteneintritt: Anreize für die Frühverrentung sollten beseitigt und Zuschläge für längeres Arbeiten über den Rentenbeginn hinaus korrekter berechnet werden.
    • Optimierung der betrieblichen und privaten Altersvorsorge: Die private Altersvorsorge soll an Attraktivität gewinnen und an Bürokratie verlieren. Für die Riester-Rente sieht das MIT beispielsweise eine Dynamisierung der Zulagen vor.

    Was heißt “Rente mit 63”?

    Worum geht es? Als die Regelaltersgrenze zum 1. Januar 2012 stufenweise angehoben wurde, hat sich die SPD damals gedacht, sie müsste den hart arbeitenden Beschäftigten ein Bonbon als Ausgleich bieten – und führte für diese Klientel, sprich die besonders langjährig Versicherte, eine neue Altersrente ein: die abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren. Festgezurrt wurde das im Sozialgesetzbuch VI (SGB) §236b.

    Seit wann gilt das Gesetz?

    Seit dem 1. Juli 2014 können besonders langjährig Versicherte schon ab 63 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen. Allerdings gilt das nur für eben diese Gruppe, wenn sie vor dem 1. Januar 1953 geboren wurden. Für später Geborene erhöht sich diese Marke stufenweise auf 65 Jahre. Wer 1953 geboren ist, kann erst mit 63 plus zwei Monate gehen, der 1954 Geborene erst mit 63 plus vier Monate …

     

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