Tag: Freibetrag

  • Gemeinsam gegen das Unrecht – jetzt Mitglied werden

    Gemeinsam gegen das Unrecht – jetzt Mitglied werden

    Der Direktversicherungsgeschädigte e.V. (DVG) kämpft gegen die Abzocke bei Direktversicherungen und Betriebsrenten – schließt Euch uns an. Werdet Mitglied. Nur gemeinsam sind wir stark.

    Der im Oktober 2015 gegründete Verein „Direktversicherungsgeschädigte e.V.“ kämpft für die Interessen aller, die sich von der Politik um Teile ihrer Altersvorsorge geprellt fühlen.

    Aus 40 sind mittlerweile mehr als 3500 Mitglieder geworden.  So verschaffen wir uns Gehör in Politik und Medien. Mit Demos in Berlin, Düsseldorf, Stuttgart, München, Dresden und Erfurt sowie Info-Veranstaltungen haben wir die Öffentlichkeit wachgerüttelt. Wir kämpfen gegen eine Front bestehend aus Versicherungen, Krankenkassen und Politik.

    Wir haben es trotzdem geschafft, dass die schwarz-rote Koalition zum 1. Januar 2020 einen Freibetrag von 159,25 Euro eingeführt, der heute bei 164,50 Euro liegt. Erst ab diesem Betrag werden Direktversicherungen und Betriebsrenten voll verbeitragt. Ein toller Teilerfolg. Was haben Sie von einer Mitgliedschaft im DVG?

    Vorteile als Mitglied

    Das sind die Vorteile als Mitglied:

    • Interessenvertretung gegenüber Politikern
    • Demonstrationen auf der Straße
    • Organisierte Regionalgruppen in vielen Städten
    • Vernetzung unter Betroffenen
    • Informationen über aktuelle Entwicklungen
    • Regelmäßige Newsletter
    • Unterstützung bei Klagen vor Gericht

    Hier geht’s zum Mitgliedsantrag
    entweder gleich online
    oder per Post.

    Nicht länger zögern, gleich Antrag ausfüllen und mitkämpfen gegen das Unrecht, das uns Rot-Schwarz-Grün eingebrockt hat.

    Mitgliedsbeitrag

      • Einzelmitgliedschaft für 36,00 Euro pro Jahr
      • Partner eines bestehenden Mitglieds für 18,00 Euro pro Jahr
  • Viele bangen jetzt um ihre Existenz

    Viele bangen jetzt um ihre Existenz

    Klimakrise, Ukrainekrieg, verkorkste Energiewende und Sozialpolitik – viele Menschen bangen jetzt um ihre Existenz und werden schon allein deshalb auf die Straße gehen. Es wird Zeit, die Lasten gerechter zu verteilen.

    Von Michael Rahnefeld

    „Wissen Sie, wenn ich mir diese Diskussion jetzt hier anhöre. Ich habe weder studiert noch einen Titel, aber ich kann es drehen und wenden, wie ich will: Die breite Masse zahlt.“ So bringt es die sympathische Rentnerin Renate Rönnau am 22. August 2022 in der TV-Sendung „hart aber fair“ mit Frank Plasberg auf den Punkt. Es geht an diesem Abend einmal mehr ums Thema „Kostenfalle Energie“ und die zunehmende Verelendung Europas, deren Spirale sich von Tag zu Tag schneller dreht.

    Bangen um die Existenz

    Die Klimakrise, der Ukraine-Krieg, eine völlig verkorkste Energiewende und eine Sozialpolitik, die eigentlich nicht als solche bezeichnet werden darf, treiben immer mehr Menschen in eine durchaus berechtigte Existenzangst. Da hilft es auch nicht, wenn in der Plasberg-Sendung der Ökonom Michael Hüther akademisch irgendwelche Zusammenhänge erklären will und der FDP-Fraktionschef Christian Dürr auf ein irgendwann kommendes drittes Entlastungspaket und eine Wohngeldreform verweist. Von einer Übergewinnsteuer, bei der in erster Linie Energiekonzerne zur Kasse gebeten werden könnten, um an anderer Stelle Entlastung zu bieten, will er natürlich – genauso wie sein Finanzminister Christian Lindner  (FDP) – nichts wissen.

    Doch die 74-jährige Rentnerin, die sich ehrenamtlich für Altersgenossen einsetzt, will von den blumig-beschönigenden Worten, die beschwichtigen sollen, nichts wissen. Sie weiß genau: Die Zeche zahlen wieder die Bürger in diesem Land, die langsam begreifen, dass es an ihren bescheidenen Wohlstand, ja an ihre Existenz geht.

    Vertrauen in Regierung schwindet

    Das Vertrauen in die Regierenden schwindet zunehmend, zumal das politische Überlegungs- und Entscheidungschaos kaum noch nachvollziehbar geschweige denn für große Teile der Bevölkerung noch vermittelbar ist.

    Selbst im wirtschaftsstarken Baden-Württemberg warnt die Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut vor einem wirtschaftlichen Abschwung. Gerade für den Mittelstand, der in Baden-Württemberg das Rückgrat der Wirtschaft bildet, zeichnet die Ministerin ein düsteres Bild. Das Wort von Arbeitslosigkeit macht bereits die Runde.

    Und die Ampelregierung weiß längst, diesmal läuft es aus dem Ruder. Fast gebetsmühlenartig wird seit Tagen davor gewarnt, rechten Aufhetzern auf den Leim zu gehen und mit ihnen auf die Straße. Bei Plasberg geraten der FDP-Mann Christian Dürr und die Linken-Politikerin Mohamed Ali aneinander als die Montagsdemonstrationen angesprochen werden, zu denen Teile der Linken aufrufen. Der Versuch von Dürr, die Linke als Mitläufer der AfD zu diskreditieren, ist plump und zu einfach. Wie überhaupt es wohl im kommenden „heißen Herbst“ zu einfach sein wird, Massenproteste an der Agitation der Rechten in Deutschland festzumachen.

    Gerechtere Verteilung der Lasten

    Ich wiederhole mich: Viele Menschen bangen jetzt um ihre Existenz und werden schon allein deshalb auf die Straße gehen. Dazu braucht es keine Agitatoren mehr. Sie fordern von den Ampelparteien „eine gerechte Verteilung der Krisenlasten”, einen Gaspreisdeckel und eine Übergewinnsteuer, formuliert es Co-Linken-Chefin Janine Wissler im ARD-Morgenmagazin.

    Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Die Linke) hingegen mahnte seine Partei, sich ausreichend von Rechtsradikalen zu distanzieren. Die Montagsdemos, die ihren Ursprung als friedliche Revolution in der DDR hatten, wurden 2015 von Rechtsextremen zweckentfremdet, auch um gegen die Flüchtlingspolitik zu demonstrieren. So wäre es vielleicht nicht besonders klug, für Demonstrationen zur Energiekrise unbedingt montags auf die Straße zu gehen, unterstreicht Frank Plasberg in seiner Sendung.

    In der Tat müssen im kommenden Herbst alle, die auf Ungerechtigkeiten und Entlastungsmöglichkeiten in die Demonstrations-Öffentlichkeit gehen, auf der Hut sein, wo, wann und mit wem sie auf Missstände hinweisen – und Forderungen stellen. So auch die im DVG (dvg-ev.org) organisierten Doppelverbeitragungsopfer. Eine Abschaffung dieser staatlich legitimierten Abzocke würde ganz vielen Menschen sehr viel helfen, weil sie dann in größerem Umfang auf ihre Ersparnisse zurückgreifen könnten. Der DVG muss wieder stärker auf sich aufmerksam machen – natürlich mit demokratischen und rechtsstaatlichen Mittel und natürlich nur mit gewaltlosen Aktionen.

    Bild: Gundula Vogel Pixabay

  • Alles steigt – nur der Freibetrag nicht

    Alles steigt – nur der Freibetrag nicht

    Die Verbraucherpreise steigen um 7,6 Prozent, der Pflegebeitrag für Kinderlose stieg um drei Prozent – nur der Freibetrag für Betriebsrentner in der Krankenkasse ist nicht gestiegen. Das heißt, ihre Betriebsrente schrumpft und schrumpft und schrumpft …

    Zurzeit müssen Betriebsrentner für 164,50 Euro keine Krankenkassenbeiträge zahlen – für alles, was darüber hinaus geht, gleich doppelt. So hoch ist der sogenannte Betriebsrentenfreibetrag. Dumm nur, dass der Freibetrag 2022 bei 164,50 Euro eingefroren wurde, während den Betriebsrentner die Inflation davonläuft. Das ist Abzocke mit System und funktioniert ähnlich wie die kalte Progression bei der Steuer.

    Die Kranken- und Pflegeversicherung hält bei Rentnerinnen und Rentner, die auch eine Betriebsrente bekommen, die Hand auf. Sie verlangt von ihnen den vollen Beitrag, sprich den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil. Gemildert wird diese Abzocke nur durch den GKV-Betriebsrentenfreibetrag, wobei GKV für gesetzliche Krankenversicherung steht. Wobei gemildert auch leicht untertrieben ist, denn der Freibetrag gilt nur für die Krankenversicherung, nicht für die Pflegeversicherung – für letztere gibt es keinen Freibetrag.

    Wie funktioniert der Freibetrag?

    Wie berechnet sich der Freibetrag? Wie vieles in diesem Land, ist das eine Wissenschaft für sich. Die Sozialmathematiker beziehen sich auf das, was die große Masse im vorvergangenen Kalenderjahr verdient hat, das ist das sogenannte „Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung“ – und das wiederum ist natürlich in einem Gesetz definiert, dem § 18 des Vierten Sozialgesetzbuches (SGB). Wobei „große Masse“ stimmt nicht ganz, denn es wird unterschieden zwischen Bezugsgröße „Ost“ und „West“. Davon gibt es aber wiederum eine Ausnahme, denn für die Kranken- und Pflegeversicherung rechnen die Sozialmathematiker mit einem einheitlichen Satz für Ost und West.

    Von wem wird die Bezugsgröße erarbeitet? Nun, von Referenten des Bundesministeriums für Arbeit- und Soziales (BMAS). Wie sie diese Größe berechnen? Kompliziert! Denn, das ist wieder in der „Verordnung über maßgebenden Rechengrößen der Sozialversicherung für … (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung …) definiert.  Und welche Durchschnittsentgelte nehmen die Referenten des BMAS nun? Sie schreiben das Durchschnittsentgelt des vorvergangenen Kalenderjahres – als für 2022 den Wert von 2020 – mit der Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter fort. Sie unterstellen dabei, dass die Löhne für das laufende und folgende Kalenderjahr jeweils genauso stark steigen, wie für das Vorjahr ermittelt. Die Daten für die Bruttolöhne und -gehälter wiederum liefert das Statistische Bundesamt. Damit die Bezugsgröße nicht gar zu niedrig ausfällt, haben sich die Sozialmathematiker wieder einen Trick ausgedacht und rechnen seit 2007 die sogenannten Ein-Euro-Jobs heraus. Alles ganz schön tricky.

    Freibetrag stagniert 2022

    Zurück zur Bezugsgröße – sie wird also von den Referenten des BMAS berechnet und im Voraus durch Gesetz oder Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates bestimmt, geregelt in § 17 des Vierten Sozialgesetzbuches (SGB IV). Bezugsgröße ist das Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr, Anlage 1 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch, aufgerundet auf den nächsthöheren durch 420 teilbaren Betrag. 420 deswegen, weil die Bezugsgröße geteilt durch 7 (Tage pro Woche), durch 5 (Arbeitstage pro Woche), durch 30 (Tage pro Monat) oder durch 12 (Monate pro Jahr) immer einen vollen Euro-Betrag ergeben muss, geregelt in § 223 Absatz 3 Fünftes Sozialgesetzbuch. Der Hintergrund für diesen mathematischen Voodoo-Zauber: 420 ist mathematisch das kleinste gemeinsame Vielfache der Zahlen 7,5,30 und 12.

    Nach diesen mathematischen und sozialpolitischen Ausflügen zur Berechnung des GKB-Betriebsrentenfreibetrags – hier die Berechnung selbst:

    Bezugsgröße in der Sozialversicherung (§ 18 SGB IV):

    bundeseinheitlich 39.480 Euro pro Jahr oder 3.290 Euro pro Monat.

    Der GKV-Freibetrag entspricht einem Zwanzigstel (1/20) der Bezugsgröße in der Sozialversicherung:

    West: 3290 ÷ 20 = 164,50 Euro

    Sich bei der Berechnung helfen lassen

    Wer als Rentner mit Direktversicherung seine Krankenkassenbeiträge selbst an die Krankenkassen überweist, kann von seiner „fiktiven“ Rente – bei Kapitalauszahlungen wird der Auszahlungsbetrag auf 120 Monate umgelegt – 164,50 Euro abziehen. Aus dem Restbetrag errechnet sich dann der Krankenkassenbeitrag. Wer sich nicht selbst die Mühe machen will, nutzt am besten den Sozial­abgaben-Rechner von „Stiftung Warentest“.

    Die Mechanik des Freibetrags:

    • Zuerst greift (wie bisher) die Freigrenze. Die Freigrenze umfasst neben Versorgungsbezügen z.B. auch Arbeitseinkommen, also Gewinne aus nebenberuflich selbstständiger Tätigkeit, z.B. aus Photovoltaik oder Nebenerwerbslandwirtschaft.
    • Wird die Freigrenze überschritten und entfällt daher, greift nur für Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge i.S.d. § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V ein Freibetrag, der genauso hoch ist, wie die bisherige Freigrenze (1/20 der monatliche Bezugsgröße nach § 18 SGB IV = 159,25 EUR für 2020). Der Freibetrag ist der Höhe nach begrenzt auf monatliche beitragspflichtigen Betriebsrentenleistungen (bei Kapitalleistungen: 1/120 der Leistung als monatlicher Zahlbetrag für maximal zehn Jahre).

    Vorsicht! Der Freibetrag gilt nicht für freiwillig Versicherte der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.

    Und was sagt die FDP dazu?

    Sehr geehrter Herr …,

    vielen Dank für Ihre E-Mail. Zu Ihrem Anliegen haben wir von unseren Experten aus der Fraktion folgende Informationen:
    In der vergangenen Wahlperiode des Deutschen Bundestages wurde im Rahmen des Grundrentenpakets im November 2019 beschlossen, die bisherige Freigrenze bei der Krankenversicherung auf Betriebsrenten in einen Freibetrag umzuwandeln und Mitte Dezember 2019 das entsprechende Betriebsrentenfreibetragsgesetz (GKV-BRG) beschlossen. Das war aus Sicht der Fraktion der Freien Demokraten eine unbefriedigende Lösung, denn das Problem der Doppelverbeitragung für Direktversicherte wurde nicht im Sinne aller Betroffenen aufgelöst. Hier hätten wir uns damals einen anderen Weg gewünscht. Für uns ist klar: Die Versicherten müssen sich in Zukunft darauf verlassen können, dass sich private Altersversorge lohnt und diese nicht mehr im Nachhinein gekürzt wird. Die FDP-Fraktion war im Jahr 2004 übrigens die einzige Fraktion des Bundestages, die gegen die damals eingeführte Doppelverbeitragung gestimmt hat.

    Nichtsdestotrotz führt die im Jahr 2019 eingeführte Umwandlung der Freigrenze in einen Freibetrag zu einer erheblichen Verbesserung für Hunderttausende von Versicherten mit einer betrieblichen Altersvorsorge. Alle Betroffenen haben nun Rechtssicherheit und können sich darauf einstellen, ob und welche Bezüge in Zukunft über den Freibetrag hinaus beitragspflichtig sind.

    Mit freundlichen Grüßen
    i.A.
    Jens Schnauber
    Büroleiter

    Bürogemeinschaft
    Gerald Ullrich, MdB und Reginald Hanke, MdB Deutscher Bundestag FDP-Fraktion Platz der Republik 1
    11011 Berlin

  • Wie aus 5 Euro 4 werden

    Wie aus 5 Euro 4 werden

    Aus fünf mach vier – von fünf Euro Betriebsrente bleiben nach Abzug von Kranken- und Pflegebeitrag nur noch vier übrig. Somit wird aus Altersvorsorge ein Minusgeschäft.

    Wer rechnen kann, ist klar im Vorteil, denn er begreift schnell, dass die vermeintlich lukrative betriebliche Altersvorsorge zum  Minusgeschäft mutiert. Denn, Karl Lauterbach, seines Zeichen Gesundheitsminister lässt die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ins Kraut schießen. Ab 2023 wird Betriebsrentner dann 19,6 Prozent von ihrer Altersvorsorge abgezogen, denn so hoch sind die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Wer’s nicht glauben will, einfach nachrechnen:

    14,6 Prozent Krankenversicherungsbeitrag
    1,6   Prozent Zusatzbeitrag
    3,4   Prozent Pflegebeitrag (3,05 Prozent für alle mit Kindern)
    19,6 Prozent Gesamtbeitrag

    19,6 Prozent ist annähernd ein Fünftel und ein Fünftel von fünf Euro ist ein Euro: 5 – 1 = 4

    Der Freibetrag von 164,50 Euro fällt bei höheren Betriebsrenten kaum ins Gewicht. Bei dieser Rechnung ist außerdem nicht berücksichtigt, dass jemand, der betrieblich fürs Alter per Entgeltumwandlung vorsorgt, ja seine gesetzliche Rente mindert und später weniger bekommt.

    Aus 5 Euro werden 4 Euro

    Welche Dimension die Abzocke durch die Krankenkasse angenommen hat, verdeutlichen absolute Zahlen. Bei einer Betriebsrente von

    10.000 Euro gehen 2.000 Euro
    20.000 Euro gehen 4.000 Euro
    30.000 Euro gehen 6.000 Euro
    50.000 Euro gehen 10.000 Euro
    weg.

    Die 19,6 Prozent Gesamt-Kranken- und Pflegeversicherung dürften nicht das Ende der Fahnenstange sein, da sich das Defizit der gesetzlichen Krankenkassen dramatisch verschlimmert. Schon jetzt ist absehbar, dass in nächster Zeit auch der Pflegeversicherungsbeitrag steigt. „Zeit Online“ zitiert Gernot Kiefer, den stellvertretender Vorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, der von einer Anhebung des Beitragssatzes von 0,2 Prozent ausgeht. Das heißt, gesetzlichen Krankenversicherte mit Kindern zahlen dann 3,25 Prozent und kinderlose 3,6 Prozent.

    Wer sich einen Überblick verschaffen will, konsultiert am besten die Seite „Krankenkassen Deutschland“, wo die Kassen und ihre Beiträge für 2021 und 2022 aufgelistet sind. Mit dem Krankenkassen-Beitragsrechner den Beitrag 2022 errechnen.

    Gutverdiener zahlen 96 Euro mehr                                                 Quelle: Bild

    So hat sich der Beitragssatz entwickelt

    Entwicklung des Beitragssatzes

    Quelle: GKV

  • Zusatzbeitrag steigt auf 1,6 Prozent

    Zusatzbeitrag steigt auf 1,6 Prozent

    Weil die Kosten aus dem Ruder laufen, steigt der Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung 2023 von 1,3 auf 1,6 Prozent. Das macht für einen Normalverdiener 72 Euro mehr aus.

    Schon 2023 soll der Zusatzbeitrag um 0,3 Prozentpunkt auf 1,6 Prozent steigen und der Gesamtbeitrag damit auf 19,6 Prozent, hat Gesundheitsminister Karl Lauterbach jetzt gegenüber der Presseagentur DPA bekanntgegeben. Für einen Normalverdiener ohne Kinder bedeutet das, dass er 14,6 plus 1,6 plus 3,4 Prozent an Kranken- und Pflegeversicherunsbeiträge zahlt, sprich insgesamt 19,6 Prozent. Bei Arbeitnehmer übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge, Betriebsrentner zahlen den vollen Beitrag, abzüglich eines Freibetrags von 164, 50 Euro pro Monat. “Bild” rechnet vor, dass ein gesetzlich Versicherter im kommenden Jahr bis zu 96,53 Euro mehr wird zahlen müssen, Normalverdiener sind mit 72 Euro mehr dabei.

    Gutverdiener zahlen 96 Euro mehr                                                 Quelle: Bild

    Zusatzbeitrag bald 1,6 Prozent

    Was das konkret bedeutet:

    14,6 % Krankenkassenbeitrag
    +  1,6  % Zusatzbeitrag
    +  3,4  % Pflegebeitrag
    ———————————–
    19,6 % Gesamtbeitrag

    Wer Kinder hat, zahlt wegen des niedrigeren Pflegebeitrags von 3,05 Prozent „nur“ 19,25 Prozent. Vermutlich wird auch der Pflegebeitrag schon bald erhöht, so dass Beschäftigte und Rentner bald weit mehr als 20 Prozent Beitrag zahlen müssen.

    Lauterbach begründete laut “Welt” die Erhöhung mit einem Defizit von rund 17 Milliarden Euro, das andernfalls der GKV im kommenden Jahr drohe. Zusätzlich werde der Bundeszuschuss um zwei Milliarden Euro erhöht. Vorgesehen sei auch ein Bundesdarlehen von einer Milliarde Euro. Zudem solle durch größere Effizienz Geld eingespart werden.

    So hat sich der Beitragssatz entwickelt

    Entwicklung des Beitragssatzes

    Quelle: GKV

  • Newsticker und Medienschau

    Newsticker und Medienschau

    Die Altersvorsorge ist in Bewegung. Nahezu täglich gibt es Neues zu Rente, Steuern und Versicherungen. Wir fassen das Wichtigste zusammen in Form eines Newsticker kombiniert mit einer Medienschau.

    Wir fassen redaktionell Aussagen von Zeitungen, Zeitschriften, Radio und Fernsehen zusammen, komprimieren und kommentieren Artikel und Beiträge – und bauen Tweets und Posts ein. Aus vielen Mosaiksteinen ergibt sich ein Bild über das, worüber zurzeit diskutiert wird.

    NewsTicker | Medienschau

    +++ 23. Mai 2022 – 06:36: Die “Badische Zeitung” zitiert den Ärzteverband, der vor einer “Ruhestandswelle” – und fordert mehr Studienplätze” warnt. Rund 54 000 berufstätige Ärztinnen und Ärzte seien laut Bundesärztekammer zwischen 60 und 65 Jahre, etwa 35 500 über 65 Jahre alt, erläuterte Verbandschefin Susanne Johna am Samstag in Bremen die Dimension. “Das heißt, dass knapp 90 000 Ärzte aus allen Versorgungsbereichen in nächster Zeit altersbedingt aus dem Beruf ausscheiden werden.”

    +++ 23. Mai 2022 – 06:32: “So retten Sie Ihre Rente”, schreibt “T-Online”. Die Rente ist alles andere als sicher. Private Vorsorge tut not. Viele klassische Altersvorsorge-Produkte bieten aber eher keine Lösung mehr. Wie es einfacher und besser geht, lesen Sie hier.

    +++ 21. Mai 2022 – 16:17: “Jedem 7. Beschäftigten droht Rente unter Grundsicherung”, schreibt die “Welt”.  twa jedem siebten Beschäftigten mit einem Vollzeitjob in Sachsen droht eine Rente unterhalb des Grundsicherungsniveaus (747 Euro im Monat). In der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage des Leipziger Bundestagsabgeordneten Sören Pellmann (Linke) listet das Bundesarbeitsministerium für Sachsen 141.827 Arbeitnehmer auf, die derzeit zu wenig verdienen, um nach 45 Jahren eine Rente oberhalb dieses Levels zu bekommen.

    +++ 21. Mai 2022 – 16:06: “TK-Chef erwartet deutliche Beitragserhöhung bei gesetzlichen Krankenkassen”, schreibt web.de. Der Chef der Techniker Krankenkasse (TK), Jens Baas, geht von einer Erhöhung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Krankenkasse um rund einen Prozentpunkt aus. “Wenn die Politik nicht gegensteuert, wird der Durchschnittsbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung um einen ganzen Prozentpunkt steigen müssen. Das ist viel”, sagte er dem “Spiegel” laut Vorabmeldung vom Samstag. “2023 merkt jeder, dass wir in den vergangenen Jahren zu viel Geld ausgegeben und kein nachhaltiges Gesundheitssystem aufgebaut haben”, fügte er hinzu.

    +++ 20. Mai 2022 – 13:46: „She speaks finance” (Podcast auf DasInvestment). Riester ist oft Mist, aber was sind die Alternativen? Am 11. Mai ging es in der zweiten Folge des DI-Podcasts „She speaks Finance“ vor allem um Versicherungen und über den (Un-)Sinn von Altersvorsorgeprodukten wie Riester. Sandra Klug von der Verbraucherzentrale Hamburg weiß genau, worauf es bei diesen Produkten ankommt. Highlights aus dem Gespräch. Junge Leute sollten keine neuen Riester-Verträge abschließen. „Bei jungen Leuten, die heute vor der Entscheidung stehen, würde ich grundsätzlich von einem Riester-Vertrag abraten und stattdessen darauf hoffen, dass unsere Bundesregierung in den nächsten Jahren mal ein vernünftiges Altersvorsorgekonzept entwirft, mit dem man wirklich gescheit etwas für die Altersvorsorge machen kann“, so Klug.

    +++ 20. Mai 2022 – 12:07: Die Inflation frisst alles auf – der “Tagesspiegel” (hinter der Bezahlschranke) befasst sich mit Inflation und Altersvorsorge. Je höher die Inflation, desto schwieriger die Vermögensbildung fürs Alter. Helfen höhere Zinsen? Ein Blick auf Riester, Lebensversicherungen und Co. Die gesetzliche Rente magert immer mehr ab, die private Zweitrente leidet seit Jahren unter der fortgesetzten Zinsebbe. Doch nun steht wohl die Zinswende bevor. Im Hoch- oder Spätsommer könnte die Europäische Zentralbank sich ihrer US-Kollegin Fed anschließen und die Zinszügel erstmals seit Jahren wieder anziehen. Der Markt nimmt dies teilweise bereits seit Monaten vorweg: Bei Anleihen etwa sind die Renditen bereits massiv gestiegen. Was bedeutet dies für die Altersvorsorge? Licht und Schatten liegen hier eng beieinander.

    +++ 20. Mai 2022 – 12:04:  Der DGB ist “Für ein starkes Sicherungssystem im Alter” –  Die rentenpolitischen Forderungen des DGB wurden auf dem 22. Ordentlichen Bundeskongress bekräftigt und ausgebaut. Ziel des DGB bleibt, das deutsche Alterssicherungssystem wieder stark und zukunftsgerecht aufzustellen. Dazu muss die gesetzliche Rente gestärkt werden. Nur so kann verlässlich, solidarisch und finanzierbar eine auskömmliche Absicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erreicht werden. Der Bundeskongress hat die Position des DGB bekräftigt, eine gesetzliche Pflicht zur zusätzlichen Altersvorsorge zulasten der Arbeitnehmer*innen und der bestehenden Betriebsrentensystemen abzulehnen (Obligatorien); dies schließt Verpflichtungen mit Abwahlrecht (opt-out) ein. Auch muss die bestehende Diskriminierung in der steuer- und beitragsrechtlichen Behandlung von umlage- oder mischfinanzierten betrieblichen Altersversorgungssystemen gegenüber den rein kapitalgedeckten Systemen endlich beendet werden. Es ist nicht akzeptabel, dass diese Alternativen doppelt belastet und damit politisch beschädigt werden.

     

     

     

     

    Bild von kalhh auf Pixabay

  • Zusatzbeitrag soll auf 2,3 Prozent steigen

    Zusatzbeitrag soll auf 2,3 Prozent steigen

    Wegen Corona werden die Krankenkassenbeiträge erneut steigen. Schon 2023 soll der Zusatzbeitrag um einen Prozentpunkt auf 2,3 Prozent steigen und der Gesamtbeitrag damit auf mehr als 20 Prozent, so zumindest die Planung von Gesundheitsminister Karl Lauterbach.

    Das die Krankenkassen klamm sind, ist nichts neues, auch, dass die Beiträge steigen sollen, jetzt konkretisieren sich offensichtlich die Pläne von Gesundheitsminister Karl Lauterbach. “Bild” berichtet darüber, dass er den Zusatzbeitrag Anfang kommenden Jahres voraussichtlich um einen Prozentpunkt auf 2,3 Prozent erhöhen will. Ende des Monats will Lauterbach konkrete Zahlen zur geplanten Beitragserhöhung nennen, schreibt der “Merkur”.  Denn, wie “Bild” vorrechnet, entsprechen 16 Milliarden Euro Defizit (wie in etwa vom Spitzenverband der GKV angekündigt) einer Erhöhung um einen Prozentpunkt Kassen-Beitrag.

    Zusatzbeitrag bald 2,3 Prozent?

    Was das konkret bedeutet:

    14,6 % Krankenkassenbeitrag
    +  2,3  % Zusatzbeitrag
    +  3,3  % Pflegebeitrag
    ———————————–
    20,2 % Gesamtbeitrag

    Wer Kinder hat, zahlt wegen des niedrigeren Pflegebeitrags von 3,05 Prozent „nur“ 19,95 Prozent. Vermutlich wird auch der Pflegebeitrag schon bald erhöht, so dass Beschäftigte und Rentner bald weit mehr als 20 Prozent Beitrag zahlen müssen.

    Sollte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach das nicht wollen, muss er von seinem Kollegen und Finanzminister Christian Lindner einen deutlich höheren Bundeszuschuss heraus schinden, womit Lauterbach angesichts der sonstigen Zuschüsse und Entlastungspakete wohl kaum durchkommt.

    Wie groß die Erhöhung tatsächlich ausfällt, will der Gesundheitsminister laut “Bild” aber erst Ende Mai bekannt geben. Daraus schließt die Opposition laut “Augsburger Allgemeinen” Wahlkampf-Kalkül, denn in Nordrhein-Westfalen steht am 15. Mai Landtagswahl an. CDU-Gesundheitsexperte Tino Sorge erklärt im Artikel der “Bild”, offensichtlich wolle die Ampel vor der NRW-Wahl keine schlechten Nachrichten verkünden.

    So hat sich der Beitragssatz entwickelt

    Entwicklung des Beitragssatzes

    Quelle: GKV

  • DVG-Auftritt in Ibbenbüren

    DVG-Auftritt in Ibbenbüren

    Am 6. Mai 2022 trat Friedrich Merz (CDU) in Ibbenbüren im Beach-Club am Aasee auf, um Ministerpräsident und Parteikollegen, Hendrik Wüst, im Wahlkampf für die Landtagswahl Nordrhein-Westfalen zu unterstützen – mit DVG-Auftritt.

    Merz‘ Unterstützung galt auch dem Minister und Abgeordneten Karl-Josef Laumann und der örtlichen Abgeordnete Andrea Stullich. Der DVG war mit acht Mitgliedern dabei – aus mehreren Regionalgruppen, darunter Altkreis Halle / Gütersloh, – Emsland / OS-Nord, – Osnabrück / Osnabrücker Land. Sie brachten ihm die Forderungen des Vereins der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) ein weiteres Mal näher. Unterstützt wurden sie vom ersten DVG-Bundesvorsitzender Reiner Korth.

    DVG-Auftritt in Ibbenbüren

    Da Friedrich Merz beim Eintreffen abgeschirmt war, mussten sich die DVGler etwas anderes einfallen lassen. DVG-Mitglied Erwin Tischler schaffte es, Merz‘ Fahrer „zur Lektüre für unterwegs unsere Unterlagen zu übergeben, sprich den neuesten DVG-Flyer, den CDU-Parteitagsbeschluss von 2018 in Hamburg zur Abschaffung der Doppelverbeitragung“.

    Die DVGler hatten auch die Chance, mit Anja Karliczek, Ex-Ministerin für Bildung und Forschung (CDU) und Ex-Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zu sprechen, der darauf verweist, das Betriebsrentenfreibetragsgesetz auf den Weg gebracht zu haben, was Betriebsrentnern immerhin einen Freibetrag von derzeit 164,50 Euro einbringe.

    Merz will Fass nicht wieder aufmachen

    Nach Abschluss der Veranstaltung konnte unser Bundesvorsitzender Reiner Korth ein kurzes Gespräch mit Friedrich Merz führen. Angesprochen auf die Parteitagsbeschlüsse der CDU von 2018 und 2019, die Doppelverbeitragung wieder abzuschaffen (wie bei Riester), ob der neue CDU-Vorstand unter Merz jetzt diese Beschlüsse auch in die Tat umsetzen werde, gab Friedrich Merz zur Antwort: „Ich kenne das Problem; Sie haben mit dem Freibetragsgesetz eine Lösung bekommen, das ist für Sie nicht befriedigend, das weiß ich. Aber, mehr geht nicht. Das Thema wird nicht wieder angefasst.“

    Es liegt nun am DVG, ihn vom Gegenteil zu überzeugen, denn sonst fehlen ihm die 1,3 Millionen Stimmen der über 60-jährigen, die er zu einem Wahlsieg über die SPD unbedingt benötigt. Und die Älteren und damit Direktversicherungsgeschädigten werden immer mehr.

     

    Bild: Reiner Korth

  • Wie berechnet sich der Freibetrag für Betriebsrenten?

    Wie berechnet sich der Freibetrag für Betriebsrenten?

    Zurzeit müssen Betriebsrentner für 164,50 Euro keine Krankenkassenbeiträge zahlen – für alles, was darüber hinaus geht, gleich doppelt. Aber wie berechnet sich der Freibetrag?

    „Stell Dir vor, du erwartest Rente und jeder knöpft dir etwas ab“ – so geht’s vielen Betriebsrentnern, die glaubten, sie bekämen das heraus, was sie einbezahlt haben oder sogar noch etwas mehr. Dem ist leider nicht so. Denn zuallererst wartet die Kranken- und Pflegeversicherung auf die Rentner und Rentnerinnen und hält die Hand auf. Sie will sogar noch die Beiträge der Arbeitgeber haben, sprich die Betriebsrentnerin und der Betriebsrentner zahlt die vollen Beiträge, alles in allem annähernd 20 Prozent.

    Bescheidener Freibetrag

    Gemildert wird diese Abzocke nur durch den GKV-Betriebsrentenfreibetrag, wobei GKV für gesetzliche Krankenversicherung steht – gemildert aber auch nur ein bisschen, denn der Freibetrag gilt nur für die Krankenversicherung, nicht für die Pflegeversicherung.

    Hmm, ganz schön schwierig. Und wie berechnet sich der Freibetrag? Wie vieles in diesem Land, ist das eine Wissenschaft für sich. Die Sozialmathematiker beziehen sich auf das, was die große Masse im vorvergangenen Kalenderjahr verdient hat, das ist das sogenannte „Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung“ – und das wiederum ist natürlich in einem Gesetz definiert, dem § 18 des Vierten Sozialgesetzbuches (SGB). Wobei „große Masse“ stimmt nicht ganz, denn es wird unterschieden zwischen Bezugsgröße „Ost“ und „West“. Davon gibt es aber wiederum eine Ausnahme, denn für die Kranken- und Pflegeversicherung gibt es einen einheitlichen Satz für Ost und West.

    Entwicklung von Freigrenze und Freibetrag:

    Bezugsgrößen
    monatliche Bezugsgröße in der KV und PV1/20telvorvergangenes KalenderJahr
    TeilerSGB V1220aufgerundet : 420 teilbar
    JahrWert / JahrWert / MonatFreiGrenzeÆ – Verdienst
    2012315002625131.25311442010
    2013323402695134.75321002011
    2014331802765138.25330022012
    2015340202835141.75336592013
    2016348602905145.25345142014
    2017357002975148.75353632015
    2018365403045152.25361872016
    2019373803115155.75370772017
    2020382203185159.25382122018
    2021394803290164.50393012019
    2022394803290164.50391672020
    2023407403395169.75403632021
    2024390603255162.75389012022
    20252023
    vorläufig
    Bemerkung:Im Rahmen der Einführung der Grundrente wird die bisherige Freigrenze ergänzt mit einem Freibetrag in gleicher Höhe.kl. gemeinsame Vielfaches420
    Jahr12
    Monat30
    Woche5
    Tage7
    2020/20183822091159.253821290.98
    2021/20193948094164.503930193.57
    2022/20203948094164.503916793.25
    2023/20214074097169.754036396.10
    2024/20223906093162.753890192.62
    2025/2023vorläufig

    Für 2018 wurde der vorläufige Durchschnittsverdienst (37.873) durch den endgültigen mit € 38.212 ersetzt. Das ändert den Freibetrag leider nicht, da der Teiler 0,02 € unter der vollen Summe bleibt. Die aufgerundeten € 91,00 bleiben also so bestehen.

    Quelle: Norbert Böttcher

    Wer berechnet die Bezugsgröße?

    Von wem wird die Bezugsgröße erarbeitet? Nun, von Referenten des Bundesministeriums für Arbeit- und Soziales (BMAS). Wie sie diese Größe berechnen? Kompliziert! Denn, das ist wieder in der „Verordnung über maßgebenden Rechengrößen der Sozialversicherung für … (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung …) definiert.  Und welche Durchschnittsentgelte nehmen die Referenten des BMAS nun? Sie schreiben das Durchschnittsentgelt des vorvergangenen Kalenderjahres – als für 2022 den Wert von 2020 – mit der Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter fort. Sie unterstellen dabei, dass die Löhne für das laufende und folgende Kalenderjahr jeweils genauso stark steigen, wie für das Vorjahr ermittelt. Die Daten für die Bruttolöhne und -gehälter wiederum liefert das Statistische Bundesamt. Damit die Bezugsgröße nicht gar zu niedrig ausfällt, haben sich die Sozialmathematiker wieder einen Trick ausgedacht und rechnen seit 2007 die sogenannten Ein-Euro-Jobs herausgerechnet. Alles ganz schön tricky.

    Zurück zur Bezugsgröße – sie wird also von den Referenten des BMAS berechnet und im Voraus durch Gesetz oder Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates bestimmt, geregelt in § 17 des Vierten Sozialgesetzbuches (SGB IV). Bezugsgröße ist das Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr, Anlage 1 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch, aufgerundet auf den nächsthöheren durch 420 teilbaren Betrag. 420 deswegen, weil die Bezugsgröße geteilt durch 7 (Tage pro Woche), durch 5 (Arbeitstage pro Woche), durch 30 (Tage pro Monat) oder durch 12 (Monate pro Jahr) immer einen vollen Euro-Betrag ergeben muss, geregelt in § 223 Absatz 3 Fünftes Sozialgesetzbuch. Der Hintergrund für diesen mathematischen Voodoo-Zauber: 420 ist mathematisch das kleinste gemeinsame Vielfache der Zahlen 7,5,30 und 12.

    164,50 Euro Freibetrag

    Nach diesen mathematischen und sozialpolitischen Ausflügen zur Berechnung des GKV-Betriebsrentenfreibetrags – hier die Berechnung selbst:

    Bezugsgröße in der Sozialversicherung (§ 18 SGB IV): bundeseinheitlich 39.480 Euro pro Jahr oder 3.290 Euro pro Monat. Der GKV-Freibetrag entspricht einem Zwanzigstel (1/20) der Bezugsgröße in der Sozialversicherung:

    3.290 Euro ÷ 20 = 164,50 Euro

     

    Die Mechanik des Freibetrags:

    • Zuerst greift (wie bisher) die Freigrenze. Die Freigrenze umfasst neben Versorgungsbezügen z.B. auch Arbeitseinkommen, also Gewinne aus nebenberuflich selbstständiger Tätigkeit, z.B. aus Photovoltaik oder Nebenerwerbslandwirtschaft.
    • Wird die Freigrenze überschritten und entfällt daher, greift nur für Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge i.S.d. § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V ein Freibetrag, der genauso hoch ist, wie die bisherige Freigrenze (1/20 der monatliche Bezugsgröße nach § 18 SGB IV = 159,25 EUR für 2020). Der Freibetrag ist der Höhe nach begrenzt auf monatliche beitragspflichtigen Betriebsrentenleistungen (bei Kapitalleistungen: 1/120 der Leistung als monatlicher Zahlbetrag für maximal zehn Jahre).

    Vorsicht! Der Freibetrag gilt nicht für freiwillig Versicherte der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.

  • So rechne ich meinen Krankenkassenbeitrag aus

    So rechne ich meinen Krankenkassenbeitrag aus

    Wie viel Krankenkassenbeitrag und Pflegebeitrag zahlen Betriebsrentner ab 2022? Selbst ausrechnen ist kein Problem. Die Rechner von „Stiftung Warentest“ und des “Industrie-Pension-Verein” haben den neuen GKV-Betriebsrentenfreibetrag für 2022 von 164,50 Euro bereits berücksichtigt.

    Der GKV-Betriebsrentenfreibetrag liegt 2022 bei 164,50 Euro. „Stiftung Warentest“ und der „Industrie-Pension-Verein“ bieten einen Rechner an, mit dem jeder Direktversicherte und Betriebsrentner somit seinen aktuellen Krankenkassenbeitrag selbst ausrechnen kann.

    Das ist auch nötig, denn der Freibetrag greift ab 1. Januar 2022. Die erste Überweisung des Krankenkassenbeitrags sollte spätestens bis Anfang Februar geändert werden, denn Mitte Februar ist der Krankenkassenbeitrag für Januar 2022 fällig. Bis dahin sollten auch die Krankenkassen den geänderten Krankenkassenbeitrag berücksichtigt haben. Also unbedingt den Krankenkassenbeitrag kontrollieren.

    Das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetzes ist Anfang 2020 in Kraft getreten. Seitdem müssen die Krankenkassen den Freibetrag beim Krankenkassenbeitrag berücksichtigen.

    Krankenkassenbeitrag berechnen

    Übrigens, mit dem Tabellenkalkulationsprogramm Excel kann jeder selbst die Krankenkassen- und Pflegebeiträge selbst berechnen. Aber Vorsicht, für den Pflegebeitrag gilt der Freibetrag nicht, das heißt, er wird ohne Abzug von der fiktiven Betriebsrente abgezogen und beträgt zurzeit 3,05 Prozent für gesetzlich Krankenversicherte mit Kindern und 3,4 Prozent für Kinderlose. Wer sich die Berechnung des Krankenkassenbeitrags vereinfachen will, nutzt die Rechner von  „Stiftung Warentest“ oder vom Industrie-Pension-Verein. Beide haben unabhängig voneinander entsprechende Beitragsrechner zur Kranken- und Pflegeversicherung für Betriebsrenten programmieren lassen, die sie online kostenlos zur Verfügung stellen. Die beiden Rechner unterscheiden bei der Berechnung des Krankenkassenbeitrags auch zwischen monatlicher Rente und Kapitalauszahlung.

    Mit dem Rechner des Industrie-Pension-Vereins lassen sich sogar mehrere Betriebsrenten und Direktversicherungen mit monatlicher und einmaliger Auszahlung berechnen. Er vergleicht auch die Ersparnis durch den Freibetrag im Vergleich zur alten Regelung bis 31. Dezember 2019.

    Beispiel:

    Direktversicherung

    Kapitalauszahlung:   100.000,00 Euro

    Monatlich                              833,33

    Krankenkasse 15,9 %      106,34

    Pflegekasse 3,05 %            25,42

    Gesamtbeitrag                  131,76

    Achtung: Kinderlose zahlen beim Pflegebeitrag 3,4 % = 28,33 Euro

     

    Die Mechanik des Freibetrags:

    • Zuerst greift (wie bisher) die Freigrenze. Die Freigrenze umfasst neben Versorgungsbezügen beispielsweise auch Arbeitseinkommen, also Gewinne aus nebenberuflich selbstständiger Tätigkeit, z.B. aus Photovoltaik oder Nebenerwerbslandwirtschaft.
    • Wird die Freigrenze überschritten und entfällt daher, greift nur für Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge i.S.d. § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V ein Freibetrag, der genauso hoch ist, wie die bisherige Freigrenze (1/20 der monatliche Bezugsgröße nach § 18 SGB IV = 159,25 EUR für 2020). Der Freibetrag ist der Höhe nach begrenzt auf monatliche beitragspflichtigen Betriebsrentenleistungen (bei Kapitalleistungen: 1/120 der Leistung als monatlicher Zahlbetrag für maximal zehn Jahre).

    Image by jacqueline macou from Pixabay

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