Tag: Gesundheitsmodernisierungsgesetz

  • Angst um die Rente wächst

    Angst um die Rente wächst

    Angela Merkel hinterlässt einen Renten-Trümmerhaufen, wenn sie geht. Ab 2025 wird das Rentenniveau schrittweise fallen, während die Altersarmut wächst.  Verständlich, dass die Angst wächst.

    Im kommenden Jahr wird das Rentenniveau steigen, aber nicht, weil die Rentner mehr bekommen, sondern weil das Durchschnittsentgelt der Versicherten sinkt, wie das im Versicherungsdeutsch heißt – klingt erst einmal paradox, ist aber logisch. Für die Rentner im Westen ist die Nullrunde 2021 bereits ausgemachte Sache. So langsam dämmert es vielen hierzulande, was Corona für sie und ihre Renten bedeutet – weniger Geld im Alter. Das ist kein vages Gefühl – die Deka-Bank hat in einer Umfrage ermittelt, dass „rund 40 Prozent der Deutschen erwarten, dass das Rentenniveau sinken wird“, wie die „Bild“ daraus zitiert. 55 Prozent machen sich der Umfrage zufolge Sorgen, dass sie im Alter ihren Lebensstandard deutlich reduzieren müssen. „Die gesetzliche Rente ist zwar weiterhin sicher, allerdings reicht sie längst nicht mehr aus, um damit später einmal den Alltag zu bestreiten“, so die Deka-Ökonomin Gabriele Widmann.

    Angst um die Rente

    Es ist klar, das Geld, das heute für Corona-Hilfen ausgegeben wird, fehlt morgen, um die Renten zu finanzieren. Die Regierung unter Angela Merkel hat es versäumt, die beiden anderen Säulen der Altersvorsorge zu stärken. Selbst die Privilegierung der Riester-Rente hat nicht dazu geführt, dass mehr Menschen eine Riester-Rente abschließen und auch besparen – im Gegenteil. Die betriebliche Altersvorsorge in Form von Direktversicherungen wird den Betroffenen durch die Vollverbeitragung in der Rentenphase vergällt. Die private Altersvorsorge leidet unter der Negativzinsphase der Europäischen Zentralbank (EZB), die Merkel & Co. nicht verhindert haben.

    Die von der Merkel-Regierung eingesetzte Rentenkommission hat nach eineinhalb Jahren nur heiße Luft produziert. Von der Rentenkommission kam nur der Vorschlag: Es wird nach 2025 höhere Rentenbeiträge und ein sinkende Rentenniveau geben. Offensichtlich wollen wir Deutsche nichts aus den Erfahrungen unserer Nachbarländer lernen.

    Rentenniveau wird sinken

    Der Beitragssatz darf künftig bis auf 24 Prozent steigen und das Rentenniveau darf auf 44 Prozent fallen – das ist mehr oder weniger das Ergebnis der Rentenkommission. Welche konkreten Grenzen jeweils gültig seien, solle die Bundesregierung künftig immer in Sieben-Jahres-Schritten festlegen, und zwar erstmals für den Zeitraum von 2026 bis 2032. „Die Festschreibung der jeweiligen Haltelinien sollte jeweils spätestens ein Jahr vor Inkrafttreten der neuen Haltelinien vorgenommen werden“, heißt es in dem Kommissionsbericht.

    Was uns nach 2025 erwartet, dürfte jedem klar sein: ein schrittweises Absenken des Rentenniveaus. Das „Portal Sozialpolitik“ gibt einen Ausblick auf die Jahre nach 2025 – und der sieht düster aus.

    Rentenniveau

    Prognose für die Entwicklung des Rentenniveaus                              Quelle: Portal Sozialpolitik

    Im Moment ist sogar zweifelhaft, ob die gegenwärtige doppelte Haltelinie, die einen Beitragssatz von 20 Prozent und ein Rentenniveau von 48 Prozent vorsieht, wirklich bis 2025 greift. Nach 2025 wird es allerdings kein Halten mehr geben. Die Jungen müssen sich auf höhere Beiträge und die Alten auf ein niedrigeres Rentenniveau einstellen.  Eine Analyse des Munich Center for the Economics of Aging (MEA) sagt laut „Frankfurter Allgemeinen“ deswegen einen beschleunigten Anstieg der Beitragssätze und einen entsprechend erhöhten Zuschussbedarf aus dem Bundeshaushalt voraus. Die Folge der Versäumnisse der Merkel-Regierung wird sein, dass eine ganze Generation in die Altersarmut rutscht, weil das Problem Rentenreform verschleppt wurde.

    Paradox Rentenniveau

    Um wie viel könnte das Rentenniveau steigen. Die „Welt“ hat geschätzt, dass das Rentenniveau, je nach Schwere der Rezession (neun Prozent minus beim Bruttoinlandsprodukt), bis auf 52 Prozent steigen könnte. Die Rentner bekommen deswegen, wie gesagt, nicht mehr Geld. DVG-Mitglied Norbert Böttcher kommt auf etwas andere Werte. Angenommen, die Durchschnittslöhne sinken um fünf Prozent, dann erhöht sich das Rentenniveau um 2,6 Prozent, bei zehn Prozent niedrigeren Löhne sind es 5,3 Prozent. Er rechnet das an einem einfachen Beispiel vor:

    Wie das Rentenniveau steigt

    Durchschnittslohn: 40.000 Euro
    Rente: 20.000 Euro
    Rentenniveau: 50 Prozent

    Durchschnittslohn sinkt auf 35.000 Euro durch Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit. Rente bleibt gleich: 20.000 : 35.000 = 57 Prozent.

    Auf den Renten-Entgeltpunkt (EP) wirkt sich das ebenfalls aus. Der eigene Verdienst wird durch den Durchschnittsverdienst geteilt.

    40.000 : 40.000 = 1,0 EP
    80.000 : 40.000 = 2,0 EP
    60.000 : 40.000 = 1,5 EP
    20.000 : 40.000 = 0,5 EP

    Wer weiterhin gut verdient, bekommt bei einer Rezession mit sinkendem Durchschnittslohn mehr Entgeltpunkte:

    80.000 : 35.000 = 2,3 EP

    Sinkt der eigene Verdienst im selben Verhältnis wie der Durchschnittsverdienst, bleibt der EP gleich, also keine Einbuße.
    35.000 : 35.000 = 1,0 EP

    Böttcher hat mehrere Szenarien durchgespielt – siehe Tabelle:

    Rentenniveau und Durchschnittslöhne

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    Wie sich das Rentenniveau bei sinkenden Durchschnittslöhnen entwickelt.        Quelle: Norbert Böttcher

     

    Norbert Böttchers Leserbrief im “Ried Echo” bringt es auf den Punkt

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    200118_Leserbrief

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  • Versicherungen taugen nicht für die Altersvorsorge

    Versicherungen taugen nicht für die Altersvorsorge

    Viele Sparer vertrauen ihr Geld immer noch einer Versicherung an und wundern sich im Alter, wie wenig dabei herausgekommen ist. Kosten und Gebühren haben die Rendite aufgezehrt. Mit einem Fonds-Sparplan wären die meisten besser gefahren. Was also taugen Versicherungen?

    „Für die meisten Sparer ist ein ETF-Sparplan (ETF oder Exchange Traded Funds sind börsengehandelte Indexfonds) besser geeignet als eine fonds­gebundene Renten­versicherung; Sparpläne sind deutlich güns­tiger und flexibler“ – dieses Fazit von „Stiftung Warentest“ hat Sprengkraft. Versicherungen sind, um es vereinfacht auszudrücken, das Problem und nicht die Lösung für die Altersvorsorge. Nachteil sind aber nicht nur die Kosten einer Fondspolice, sondern auch ihre Inflexibilität: „Werden die Voraus­setzungen für die güns­tige Versteuerung nicht erreicht, etwa weil der Vertrag gekündigt wird, schneidet die Fonds­police schlechter ab; zudem kann sich die Steuergesetz­gebung bis zur Rente ändern“, schreibt Stiftung Warentest.

    Was taugen Versicherungen?

    Diese Erfahrung mussten beispielsweise viele Direktversicherte machen. Die Politik änderte mitten im Spiel die Spielregeln und bürdete Altersvorsorgern mit einer Kapitallebensversicherung, die sie über den Betrieb abgeschlossen hatten, die vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf.

    Von den 33 Fondspolice-Tarifen, die Stiftung Warentest untersucht hat, haben nur drei die Note „gut“ bekommen, 30 lediglich „befriedigend“, „ausreichend“ oder gar keine Note. Zu den mit „gut“ bewerteten Fond­­­­spolicen gehören „Flexible Vorsorge Smart Invest“ von „CosmosDirekt“, die „Fondsgebundene Privatrente“ von der „Nürnberg“ und „MeinPlan-FRV PP“ von der LV 1873. ­

    Bei der Bewertung ist das Fondsangebot und der Rentenfaktor mit 40 Prozent in die Bewertung eingegangen, die Kosten ebenfalls mit 40 Prozent und die Flexibilität sowie Transparenz mit 20 Prozent.

    Hauptproblem sind die hohen Kosten

    Die Tester haben den Modellfall einer 37-jährigen Kundin zugrunde gelegt, die 30 Jahre sparen möchte. Hauptproblem waren die meist zu hohen Kosten bei den Fondspolicen.

    Abgesehen von den Kosten spielt auch die Sicherheit eine Rolle – wer glaubt, zumindest die Beiträgen wären garantiert, täuscht sich. Die Versicherer versprechen nur, so Stiftung Warentest, eine lebenslange Rente zu zahlen, wie hoch die dann ausfällt, ist eine andere Sache. Sprich, wer eine fondsbasierte Rentenversicherung abschließt, geht ebenso ein Risiko ein, wie ein anderer, der einen ETF-Sparplan anlegt. Mit einem Welt-ETF, basierend auf dem MSCI World, beispielsweise können Altersvorsorger marktbreit und weltweit streuen. Mittlerweile gibt es Dutzende ETFs auf den MSCI World oder den MSCI AC (All Countries) World, darunter beispielsweise der Xtrackers MSCI World ETF (ISIN: IE00B J0K DQ92) oder der Amundi MSCI World Ucits (ISIN: LU143 701 6972).

    Umsetzen lässt sich so ein Fonds- und/oder Aktiensparplan ganz einfach – und dazu fast zu null Kosten. Mittlerweile bietet mit Trade Republic das erste Wertpapierhandelshaus entsprechende Sparpläne zum Nulltarif an, wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ schreibt. Da für die langfristige Rendite die Kosten eine wichtige Rolle spielen, sind Anleger mit einem günstigen Anbieter besser dran als mit einem teuren.

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  • Aus Betriebsrente wird Misstrauensrente

    Aus Betriebsrente wird Misstrauensrente

    Wer eine Betriebsrente abschließt, sollte dem Staat misstrauen, weil der später nimmt, was er vorher gegeben hat. Der Fall Direktversicherung belegt das anschaulich. Ein Lehrstück für alle Altersvorsorger.

    Die Geschichte der Betriebsrente ist geprägt von Vertrauensbruch und staatlicher Willkür. Das gilt sowohl für die Belastung der Betriebsrente durch Steuern und Sozialabgaben wie versprochenen Renditen, von denen am Ende nichts mehr übrig bleibt. Juristisch ist dem Staat nicht beizukommen, weil Sozialrichter immer aufs Gemeinwohl verweisen können – und damit ist fast alles erlaubt.

    Was ist eine Betriebsrente überhaupt und welche Rolle spielt die Betriebsrente im Gesamtsystem Altersvorsorge? „wissen.de“ schreibt, dass die „Betriebsrente eine Form der betrieblichen Altersvorsorge ist“. Weiter heißt es, die betriebliche Altersvorsorge ist eine „über die gesetzliche Sozialversicherung hinausgehende Maßnahmen des Arbeitgebers zur Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenensicherung seiner Arbeitnehmer“. So weit, so gut. Was genau soll das sein?

    Betriebsrente ≠ Betriebsrente

    Jeder glaubt zu wissen, was eine Betriebsrente ist, dabei gehen die Meinungen der unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen auseinander: Die Rechtswissenschaft beispielsweise ordnet die Betriebsrente nicht etwa der betrieblichen Altersvorsorge zu, sondern benutzt Betriebsrente und betriebliche Altersvorsorge als Synonym. Beste Beispiele sind das Gesetz der betrieblichen Altersversorgung (bAV) (Betriebsrentengesetz – BetrAVG) und das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz (GKV-BRG), dem „Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge“. Das heißt, sie setzt beides gleich. Irritationen sind programmiert.

    Das Verwirrspiel geht weiter: Was steckt denn in dieser Betriebsrente oder betrieblichen Altersvorsorge? Vielleicht hilft die Definition des Gabler Wirtschaftslexikons weiter: „Altersversorgung, die im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis aufgebaut wird. Gemäß § 1 I S. 1 BetrAVG ((Gesetz der betrieblichen Altersversorgung (bAV) (Betriebsrentengesetz – BetrAVG)) handelt es sich um eine bAV, wenn einem Arbeitnehmer Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses zugesagt werden. Durch die Absicherung biometrischer Risiken unterscheidet sie sich von einer reinen renditeorientierten Kapitalbildung. Zur Durchführung der bAV stehen fünf Durchführungswege zur Verfügung:

    Hinsichtlich der Leistungsplangestaltung stehen drei Formen der Zusage zur Auswahl:

    • Leistungszusagen,
    • beitragsorientierte Leistungszusagen und
    • Beitragszusagen mit Mindestleistung.“

    Wer über die Betriebsrente redet, muss automatisch über die anderen Formen der Altersvorsorge reden und über das Drei-Säulen-Modell. Gabler schreibt dazu, „die bAV zählt zur 2. Schicht der Altersversorgung, der Zusatzversorgung. Sie ist grundsätzlich eine freiwillige Sozialleistung (im Gegensatz zur 1. Schicht, der Basisversorgung, dazu gehören die gesetzliche Rente oder dieser gleichgestellte Renten) aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses, ausgelöst durch ein biologisches Ereignis mit Versorgungscharakter oder Versorgungszweck, und wird vom Staat gefördert (im Gegensatz zur rein privaten Vorsorge der 3. Schicht).“ Gabler verweist darauf, dass „die bAV auch rein arbeitnehmerfinanziert sein kann (Entgeltumwandlung).“

    Ganz schön schwierig. Betriebsrente = betriebliche Altersversorgung, betriebliche Altersversorgung = Betriebsrente, verschiedene Durchführungswege, Drei-Säulen-Modell.

    Das Drei-Säulen-Modell

    Apropos Drei-Säulen-Modell, ein und dieselbe Kapitallebensversicherungspolice kann zum einen betriebliche Altersversorgung oder Betriebsrente sein und private Altersversorgung. Wie? Na, ganz einfach – oder kompliziert. Angenommen, jemand hat über den Arbeitgeber eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen. Der Arbeitgeber ist dabei der Versicherungsnehmer, der Beschäftigte Begünstigter – so steht’s im Vertrag. Weiter angenommen, dieser Beschäftigte verliert den Job oder kündigt, dann kann er seine Kapitallebensversicherung, die auch wegen dieser Konstruktion Betriebsrente oder betriebliche Altersversorgung heißt, privat besparen. Die Police bleibt dieselbe, nur die Versicherungsnehmereigenschaft geht vom Betrieb als Versicherungsnehmer auf den Begünstigten, sprich den vormaligen Arbeitnehmer über. Aus der betrieblichen Altersversorgung ist somit eine private Altersversorgung geworden – die Kapitallebensversicherung ist mutiert – und von der zweiten in die dritte Schicht gerutscht.

    Um es noch etwas komplizierte zu machen: Eine „unechte“ Betriebsrente oder private Altersversorgung kann wieder zur echten Betriebsrente mutieren, wenn der Privatzahler eine Anstellung findet und der neue Arbeitgeber anstelle des bisherigen Arbeitgebers als Versicherungsnehmers in den Kapitallebensversicherungsvertrag eintritt, was aus der privaten Kapitallebensversicherung wieder eine Direktversicherung macht.

    Echte oder unechte Betriebsrente?

    Was das für Folge hat? Gravierende! „Wer eine Direktversicherung nach Ausscheiden aus dem Job privat bespart, zahlt später nur für die echte Betriebsrente Krankenkassenbeiträge“, erklärt „Finanztip“. Das heißt, alle Beiträge, die jemand nach Ausscheiden aus dem Job privat in seine Kapitallebensversicherung – oder unechte Betriebsrente – einzahlt, sind komplett beitragsfrei. Für diesen Anteil zahlt er keine Krankenkassen- und Pflegebeiträge, für seine „echte“ Betriebsrente jedoch die vollen Beiträge.

    Was ist die Direktversicherung, die ja eines der fünf Durchführungswege der bAV ist? Laut „Haufe“ besteht die  „Direktversicherung nach der Legaldefinition des § 1b Abs. 2 S. 1 BetrAVG darin, dass der Arbeitgeber zum Zweck der betrieblichen Altersversorgung eine Lebensversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers abschließt und diesem oder dessen Hinterbliebenen ganz oder teilweise die (widerrufliche oder unwiderrufliche) Bezugsberechtigung für die Leistungen aus dieser Lebensversicherung einräumt“. Eine Direktversicherung ist also nichts anderes als eine Kapitallebensversicherung, die vom Arbeitgeber abgeschlossen wird mit dem Arbeitnehmer als Begünstigten. Und jetzt wird’s spannend: Ist der Arbeitnehmer selbst Versicherungsnehmer, wie gerade beschrieben, so handelt es sich dabei weder arbeits- noch ein steuerrechtlich um eine Direktversicherung, auch dann nicht, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer beispielsweise die Prämien zahlt oder ihm dafür Zuschüsse zum Lohn gewährt.

    Steuer- und Sozialrecht

    Und weil das immer noch nicht kompliziert genug ist, hat der Gesetzgeber noch eines daraufgesetzt, in dem er bei der Betriebsrente, pardon betrieblicher Altersversorgung, zwischen Steuer- und Sozialrecht unterscheidet. Direktversicherungen, die vor der Einführung des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG) am 1. Januar 2004 abgeschlossen worden waren, wurden nach § 40b des Einkommensteuergesetzes (EstG) pauschal besteuert, aber nur einmal, sprich in der Einzahlphase. In der Auszahlphase muss der Direktversicherte keine Steuer mehr zahlen. Die Macher der Sozialgesetzes sehen das indes anders und belasten Direktversicherte doppelt – in der Ein- und Auszahlphase. Als der Gesetzgeber das GMG rückwirkend einführte, gewährte er weder Vertrauensschutz noch ließ er einen Übergangszeitraum zu. Für die vor 2002 abgeschlossenen pauschal versteuerten Kapitallebensversicherungen fielen bis Inkrafttreten des GMG am 1. Januar 2004 keine Krankenkassenbeiträge auf die Kapitalleistung an. Seitdem jedoch müssen Direktversicherte dank einer Änderung des § 229 Abs. 1 Satz 3 SGB V (SGB steht für Sozialgesetzbuch)volle Beiträge zahlen: „Waren solche Kapitalleistungen bis dahin nur dann beitragspflichtig, wenn sie nach Beginn einer Rente vereinbart wurden (also praktisch die Rente abgefunden wurde), sind diese Kapitalleistungen ab 2004 auch dann beitragspflichtig, wenn sie schon vor Eintritt des Versicherungsfalles (‚originär‘) vereinbart wurden“, wie Dr. Markus Raulf, Syndikus des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) schreibt. Darüber hinaus sei mit dem GMG zeitgleich auch noch der Beitragssatz auf die bAV-Leistungen verdoppelt worden. Sprich, egal, ob jemand eine Betriebsrente bekommt oder eine einmalige Geldleistung aus seiner Kapitallebensversicherung – er zahlt immer den vollen Beitrag.

    Die Gelackmeierten sind vor allem jene Arbeitnehmer, die “echte Eigenbeiträge” gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 4 BetrAVG aus bereits versteuertem und verbeitragtem Entgelt, sprich aus dem Netto eingezahlt hatten. Sie zahlen doppelt Beiträge. Doppelt zahlen auch solche Alterssparer mit einem Gehalt oberhalb der 40b-Grenze.

    Betriebsrentner dürfen geschröpft werden

    Aber wie gesagt, das interessiert den Sozial-Gesetzgeber nicht. Er sagt, die Beitragslast wäre gerechtfertigt und geboten, um die Rentner “in angemessenem Umfang an der Finanzierung der auf sie entfallenden Leistungsaufwendungen zu beteiligen”. Sie werden von den obersten Verfassungsrichtern in dieser Meinung bestätigt. Dass das dem Solidarprinzip widerspricht, ist dem Gesetzgeber wurscht. Es sei “daher ein Gebot der Solidarität der Rentner mit den Erwerbstätigen, den Anteil der Finanzierung der Leistungen durch die Erwerbstätigen nicht noch höher werden zu lassen”. Dabei haben die heutigen Rentner bereits damals ihre Beiträge geleistet.

    Misstraut dem Staat

    Doppelverbeitragung, Vertrauensbruch und Rückwirkung sind auch verfassungsrechtlich gedeckt. Die Verfassungsrichter machen es sich einfach: Sie sagen, der Bürger dürfe sich in punkto Sozialrecht nicht auf Vertrauensschutz verlassen. Die Verbeitragung sei mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar. „Die Belastung dieser Leistungen mit dem vollen allgemeinen Beitragssatz beurteile sich nach den Grundsätzen über die unechte Rückwirkung von Gesetzen, denn die angegriffene Regelung greife mit Wirkung für die Zukunft in ein öffentlich-rechtliches Versicherungsverhältnis ein und gestalte dies zum Nachteil für die betroffenen Versicherten um“, so Raulf. Solche Regelungen seien verfassungsrechtlich grundsätzlich zulässig und entsprächen dem rechtsstaatlichen Vertrauensschutzprinzip, wenn das schutzwürdige Bestandsinteresse des Einzelnen die gesetzlich verfolgten Gemeinwohlinteressen bei der gebotenen Interessenabwägung nicht überwiege. Auf gut Deutsch, Sozialrecht darf alles, wenn es dem Gemeinwohlinteresse dient. Die Versicherten hätten, so Raulf weiter, nachdem der Gesetzgeber bereits im Jahr 1981 laufende Versorgungsbezüge in die Beitragspflicht einbezogen habe, in den Fortbestand der Rechtslage, welche die nicht wiederkehrenden Leistungen gegenüber anderen Versorgungsbezügen privilegierte, nicht uneingeschränkt vertrauen dürfen. Heißt auf gut Deutsch: Misstraut dem Staat. Übergangsregelungen seien verfassungsrechtlich nicht geboten gewesen, vor allem auch deshalb, weil bei der Einmalzahlung von Versorgungsbezügen den Versicherten schon am Anfang der Belastung die gesamte Liquidität zur Tragung der finanziellen Mehrbelastung zur Verfügung stehe. Heißt auf gut Deutsch: Seid froh, dass ihr einen Batzen Geld bekommen habt, den Betriebsrentner wird das Geld bis ans Lebensende abgeknöpft.

    Abnehmende Akzeptanz der Altersvorsorge

    Nach dem massiven Vertrauensbruch und angesichts des dramatischen Verfalls der Renditen von Direktversicherungen hat die Bundesregierung ein gewaltiges Problem, wie Prof. Dr. Stefan Sell analysiert. „Neben der grundsätzlichen Skepsis gegenüber kapitalgedeckten Alterssicherungsformen, zu denen auch die Betriebsrenten gehören, kommt der vielfach beschriebene Vertrauensverlust aufgrund der ‚Doppelverbeitragung‘ bei Betriebsrenten hinzu, der seinen Ursprung hat in dem ‚Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung‘ der damaligen rot-grünen Bundesregierung, das 2004 in Kraft trat und auch rückwirkend eine vorher nicht vorhandene Belastung von Betriebsrentnern eingeführt hat, was verständlicherweise eine Menge Empörung generiert hat.“ Ändert die Bundesregierung nichts an der Abzocke der Betriebsrentner, verliert diese Form der Altersversorgung an Akzeptanz – mit weitreichenden Folgen.

     

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  • Massive Erhöhung der Krankenkassenbeiträge droht

    Massive Erhöhung der Krankenkassenbeiträge droht

    Bereits 2021 werden die Krankenkassenbeiträge um 0,2 Prozent steigen. Dabei dürfte es nicht bleiben – nach der Bundestagswahl droht eine weitere Erhöhung, wie die Krankenkassen schon andeuten.

    Bereits jetzt ist es ausgemacht, dass die gesetzlichen Krankenkassen ab 2021 höhere Beiträge verlangen werden. Geplant ist die Erhöhung des Zusatzbeitrags um 0,2 Prozent auf 1,3 Prozent, was den Krankenkassenbeitrag auf 15,9 Prozent steigen lässt. Dazu kommen 3,05 (3,3 für Kinderlose) Prozent Pflegebeitrag. So dass sich der gesamte Beitrag auf 18,95 (19) Prozent erhöht. Die Beiträge einige Krankenkassen werden dann sicher die Marke von 20 Prozent reißen, da sie heute bereits laut Krankenkassen.de 1,3 bis 1,6 Prozent Zusatzbeitrag verlangen und somit auf einen Gesamtbeitrag von (14,6 + 1,6 + 3,3) 19,5 Prozent kommen.

    Weitere Erhöhung droht

    Das wird indes nicht reichen, denn der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV) erwartet für 2021 Mehrausgaben von 1,7 Milliarden Euro. Das entspreche etwa einem Zehntelpunkt Zusatzbeitrag. Grund dafür seien die „pandemiebedingten Finanzwirkungen auf der Einnahmen- und Ausgabenseite“. Die Rechnung sieht also nach der Bundestagswahl so aus:

    14,6 Prozent

    + 1,3 Prozent

    + 0,1 Prozent

    + 3,05 Prozent

    19,05 Prozent (19,3)

    Das heißt, dass Betriebsrentner und Direktversicherte nach der Bundestagswahl voraussichtlich 19,05 (19,3 Kinderlose) Prozent an die Krankenkasse zahlen werden.

    Am 1.1.2020 ist ja das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz in Kraft getreten, das einen Freibetrag von 159,25 Euro definiert. Wie sähe die Rechnung nach der Bundestagswahl 2021 aus? Angenommen wird eine Betriebsrente von 500 Euro und ein Freibetrag von 164,50 Euro (geplant 2021).

     

    2021 Berechnung (Freibetrag)
    Krankenversicherung
    14,6%
    + Zusatzbeitrag 1,4% = 16,0%
    Beitrag berechnet von 335,50 Euro (500 – 164,50 Euro Freibetrag)
    53,68 Euro (335,50* 15,0%)
    Pflegeversicherung  3,05% Beitrag wird berechnet von 500 Euro 15,25 Euro (500 * 3,05%)

     

    Das heißt, der Betriebsrentner mit einer monatlichen Zahlung von 500 Euro wird voraussichtlich nach der Bundestagswahl (53,68 + 15,25) 68,93 Euro Kranken- und Pflegebeiträge zahlen. Bislang zahlt er 14,6 + 1,1 + 3,05 = 18,75 % von 340,25 (500 – 159,25) = 63,80 Euro. Nach der Bundestagswahl erhöhen sich die Krankenkassen- und Pflegebeiträge für ihn somit um 5,13 Euro, das entspricht einem Plus von 8,04 Prozent.

    Bei einer Betriebsrente bis zu 164,50 Euro pro Monat ändert sich 2021 nichts für ihn; es sind keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fällig.

    Kosten ungleich verteilt

    Zurzeit tragen vor allem die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten von Intensivbetten und Covid-19-Tests, kritisiert auch Roland Sing, Landesvorsitzender des Sozialverbandes VdK Baden-Württemberg. Den „NachDenkSeiten“ sagte er, die privaten Krankenversicherung hätten sich weder an den zusätzlichen Schutzausrüstungen in den Krankenhäusern noch am bundeseinheitlichen Ausgleich für vorgehaltene Intensivbetten oder an der Corona-Prämie für Pflegekräfte in den Pflegeheimen „adäquat beteiligt“. „1,5 Milliarden Euro zahlte die gesetzliche Krankenversicherung für das Vorhalten von Intensivbetten, mit keinem Cent beteiligte sich die Private Krankenversicherung. 130 Millionen Euro und 870 Millionen Euro brachte die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung für die Pflegeprämie auf, keinen einzigen Euro trug die Private Krankenversicherung dazu bei“, so Sing. Auch die Kosten der Testungen der Reiserückkehrer und die durch die Gesundheitsämter veranlassten Tests seien bis zum heutigen Tage ausschließlich durch die gesetzlichen Krankenkassen getragen worden, auch dann, wenn privatversicherte Personen getestet wurden.

    „Vor diesem Hintergrund prognostizierten die Experten des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) und des Bundesamtes für soziale Sicherung einen Fehlbetrag für die gesetzlichen Krankenkassen in Höhe von 16 Milliarden Euro“, so Sings Resümee. Dieser solle nach dem Willen der Bundesregierung über die Anhebung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags um 0,2 Prozentpunkte auf dann 1,3 Prozent, die einmalige Steigerung des Bundeszuschusses um fünf Milliarden Euro für Corona bedingte Mehrausgaben und Mindereinnahmen sowie die kassenindividuellen Rücklagen in Höhe von acht Milliarden Euro ausgeglichen werden, rechnet Sing vor. Der Bundeszuschuss aus Steuermitteln in Höhe von fünf Milliarden Euro decke aber nur ein Drittel des Fehlbetrags. „Die Beitragszahler sollen also zwei Drittel aufbringen – ein unglaublicher Vorgang!“

  • Lebensversicherungen werden zur Falle

    Lebensversicherungen werden zur Falle

    Beschäftigten wurden in den 80er- und 90er-Jahren mit Steuervorteilen in die Lebensversicherung gelockt und müssen jetzt als Rentner feststellen, dass von den vermeintlichen Vorteilen nichts mehr übriggeblieben ist – im Gegenteil, ihre Versicherung erweist sich wegen der hohen Sozialabgabenlast als Minus-Geschäft. Millionen fühlen sich abgezockt. Ihre Lebensversicherung ist zur Falle geworden.

    In die Falle gegangen

    Wenn eine betriebliche Kapitallebensversicherung, meist als Direktversicherung, ausgezahlt wird, hält die Krankenkasse die Hand auf und verlangt annähernd 20 Prozent von den Rentnern. Jakob Panitz und Wolfgang Brodbeck aus Baden-Württemberg fühlen sich abgezockt. Die „Neue Württembergische Zeitung“ hat ihren Fall in dem Artikel „Rentner auf der Palme“ geschildert – und dem DVG erlaubt, den Beitrag zu veröffentlichen. Beide kommen aus unterschiedlichen Branchen – Panitz arbeitete als Redakteur bei der Esslinger Zeitung, Brodbeck bei Festo, ihre Probleme sind aber die gleichen. Beide ärgern sich über die Abzocke durch Politik und Krankenkassen. Jetzt im Alter zahlen sie nicht nur für die gesetzliche Rente Krankenkassenbeiträge, sondern auch für ihre betriebliche Altersvorsorge, für die sie bereits in der Ansparphase zur Kasse gebeten wurden.

    Rentner auf der Palme

    Quelle: Neue Württembergische Zeitung

    Hier geht’s vollständigen zum Artikel aus der „Neuen Württembergischen Zeitung“ …

     

     

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  • Thüringer lassen nicht locker

    Thüringer lassen nicht locker

    Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow unterstützt die Forderungen des Vereins der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) und hat deswegen vor kurzem die DVG-Regionalgruppe Thüringen zu einem Gespräch sogar in die Staatskanzlei eingeladen.  Die Thüringer lassen nicht locker.

    Aufgeben kommt für Thomas Rogge, Helmut Kalb und Gerd Heimbürger von der Thüringer DVG-Regionalgruppe nicht in Frage, deswegen suchen sie den Kontakt zu Politikern, um ihre Forderungen zu artikulieren und um Verständnis und Unterstützung zu werben.  Die Regionalgruppe lässt sich auch von den Einschränkungen wegen der Corona-Pandemie nicht kirre machen. Um die Thüringer Direktversicherungsgeschädigten sei es wegen Corona zuletzt zwar etwas ruhiger geworden, aufgesteckt aber hätten die Betroffenen nicht, schreibt das “Ostthüringer Zeitung”.  Für die Thüringer ist klar, wie wollen den Stopp der sogenannten Mehrfachverbeitragung und eine finanzielle Entschädigung derer, die die Sozialabgaben bereits zehn Jahre lang geleistet haben oder derzeit noch leisten.

    Thüringer lassen nicht locker

    Ramelow habe ihnen zwar nahe, das zu überdenken, was für sie aber nicht in Frage komme. “Von seinen Maximalforderungen wolle der DVG deshalb nicht abrücken”, wird Kalb, Leiter und Initiator der DVG-Regionalgruppe Thüringen, von der “Ostthüringer Zeitung” zitiert.  Die Thüringer lassen sich auch nicht von der “Tatsache entmutigen, dass es wegen der Pandemie, leerer Kassen und wachsender Schulden ungleich schwerer geworden sein dürfte, sich durchzusetzen”. Zurzeit ist für vieles Geld da, “warum nicht auch für uns?“, fragt Kalb.  Mit dem bislang gefundenen Kompromiss seien die Betroffenen nicht zufrieden. Der zum 1. Januar 2020 eingeführte Freibetrag von derzeit 159,25 Euro ist nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Ganz abgesehen davon, dass sich die Krankenkasse Monate Zeit lassen, die zu viel gezahlten Beiträge rück zu erstatten – und sich dann auch noch zu ihren Gunsten verrechnen.

    Die Regionalgruppe habe, so die Zeitung, unter anderem das Gespräch mit den Bundestagsabgeordneten Antje Tillmann (CDU) und Carsten Schneider (SPD) gesucht. Während Tillmann aus Sicht von Helmut Kalb Verständnis für die Positionen der Betroffenen gezeigt und sich viel Zeit genommen habe, habe Schneider in einem kurzen Telefonat vor allem darauf verwiesen, dass die Beitragspflicht rechtmäßig sei.

    Hat die SPD schon resigniert?

    Kalb und seine engsten Mitstreiter stellt sich die Frage, ob die SPD bereits resigniert habe, “weil die Wähler kaum honorieren, was die Partei an Wohltaten verteilt“. Gleichwohl bemühe sich die Regionalgruppe um einen zweiten Termin bei Schneider, diesmal ein persönliches Treffen in Berlin. Mit Ministerpräsident Bodo Ramelow habe die Gruppe zudem unter anderem über die Bundesratsinitiative der bayerischen Staatsregierung aus CSU und Freien Wählern. Diese Initiative zur Abschaffung der Doppelverbeitragung liege jetzt in der Länderkammer zur Beratung.

    Daneben plane die Thüringer Gruppe die Teilnahme an einer DVG-Demo zum CDU-Parteitag am 4. Dezember in Stuttgart – analog zu Aktionen im vorigen Jahr. “Ausdrücklich ermuntert Helmut Kalb auch Nicht-Mitglieder dazu, sich zu beteiligen; denn es sei wichtig, dass die Politik spürt, dass der Protest der Betriebsrentner nicht nachlässt und sich auch nicht in ein paar Jahren von selbst erledigt”, so Kalb. Schließlich wüchsen immer neue Jahrgänge von Betroffenen nach. „Deshalb sehen wir es als Verein auch als unsere Pflicht an, Aufklärungsarbeit zu leisten und diejenigen zu informieren, die jetzt noch im Berufsleben stehen“, sagt Thomas Rogge der Zeitung.

    Direktversicherung = Geldvernichtung

    Die Thüringer wie überhaupt der DVG raten deswegen allen ab, überhaupt eine Direktversicherung abzuschließen, außer der Arbeitgeber zahlt mindestens die Hälfte dazu. Wenn nicht, lohnt sich die Direktversicherung nicht, da der Alterssparer in der Rente den vollen Sozialbeitrag zahlen muss und darüber hinaus seine gesetzliche Rente mindert. Angesichts der Belastungen wird aus der Direktversicherung damit ein Minusgeschäft und die Direktversicherung Geldvernichtung.

    Die Betriebsrentner seien, wie die “Ostthüringer Zeitung” Heimbürger zitiert, in dem Ganzen „ohnehin nur ein kleines Rädchen“. Das Rentensystem muss unbedingt reformiert werden, denn zurzeit werden Rentner nicht nur doppelt verbeitragt, sondern auch doppelt besteuert, ganz abgesehen von der Diskrepanz zwischen Renten und Pensionen. Packe die Politik diese Themen nicht an, bekomme sie bei den nächsten Wahlen dafür die Quittung.

    Bild: DVG

  • Können Krankenkassen richtig rechnen?

    Können Krankenkassen richtig rechnen?

    Das am 1.1.2020 in Kraft getretene Betriebsrentenfreibetragsgesetz wird nur schleppend umgesetzt und die Krankenkassen scheinen auch nicht richtig rechnen zu können bei der Rückerstattung zu viel bezahlter Beiträge.

    Im vergangenen Dezember beschloss die große Koalition, mit einem Freibetrag von 159,25 Euro zumindest Bezieher kleiner Betriebsrenten zu entlasten. Allerdings haben sich die Krankenkassen ewig für die Umsetzung Zeit gelassen. Es gab erboste Brief und Mails von Direktversicherungsgeschädigten an ihre Kasse, die wiederum schickten ihren Kunden Mahnungen und drohten ihnen den Leistungsentzug an.

    rechnen kassen richtig?

    Erst jetzt, nach einem Dreivierteljahr erhalten die ersten die Rückerstattung überzahlter Beiträge. Offensichtlich können einige Krankenkassen nicht richtig rechnen, wie der Fall von Gerhard Kieseheuer nahe legt:

    Kieseheuer rechnet der Barmer vor, dass die Beitragsrechnung mehrfach fehlerhaft sei. Seine Rechnung sieht so aus:

    86,92 – 69,91 =  25,01 Euro
    8 x 25,01        = 200,08 Euro
    Erstattung der Krankenkasse 133,58 Euro

    Zur Erklärung: Auf Grund des Betriebsrentenfreibetragsgesetz reduziert sich sein  Zwangsbeitrag von 86,92 Euro auf 61,91 Euro – das sind monatlich 25,01 Euro. Bezogen auf den Zeitraum von Januar bis August 2020 ergibt sich somit eine Gesamtrückerstattung von 200,08 Euro. Die Krankenkasse hat nur 133,58 Euro rückerstattet.

    Kieseheuer will es dabei nicht bewenden lassen und reduziert seine Dezemberzahlung auf 47,56 Euro. Gleichzeitig wiederholt er seinen Widerspruch vom 14. Mai 2012 und verlangt die Rückzahlung des zu Unrecht erhobenen Zwangsbeitrags.

    Die Krankenkassen wollen ihren Versicherten die zu viel verlangten Beiträge ja automatisch erstatten. Dazu müssen die Betroffenen, so sieht die gesetzliche Regel aus, keinen separaten Antrag stellen. Aber haben die Krankenkassen das nach jetzt neun Monaten schon erledigt? Übrigens, am  1. Januar 2021 wird der Freibetrag ja bereits wieder erhöht: von jetzt 159,25 auf 164,50 Euro

    Feedback erwünscht

    Darum unsere Frage: Wie sieht es bei euch aus? Hat eure Krankenkasse richtig gerechnet?

    Bitte nutzt das Forum für Antworten. Wir freuen uns euer Feedback.

     

  • Ist die Entlastung bei allen angekommen?

    Ist die Entlastung bei allen angekommen?

    Das am 1.1.2020 in Kraft getretene Betriebsrentenfreibetragsgesetz wird nur schleppend umgesetzt. Die Betriebsrentner mussten auf die versprochene Entlastung warten. Ist die Entlastung denn jetzt endlich bei allen angekommen?

    Im vergangenen Dezember beschloss die große Koalition, mit einem Freibetrag von 159,25 Euro zumindest Bezieher kleiner Betriebsrenten zu entlasten. Allerdings haben sich die Krankenkassen ewig für die Umsetzung Zeit gelassen. Es gab erboste Brief und Mails von Direktversicherungsgeschädigten an ihre Kasse, die wiederum schickten ihren Kunden Mahnungen und drohten ihnen den Leistungsentzug an.

    Verzögerte Entlastung

    Neun Monate sind seit Inkrafttreten vergangen. Einige haben immer noch keine rückwirkende Erstattung ihrer Beiträge bekommen. Probleme gab es vor allem bei Versicherten mit mehreren Betriebsrenten.  Das neue, angepasste Meldeverfahren soll ab dem 1. Oktober 2020 eingesetzt werden und soll sicherstellen, dass der Freibetrag weder mehrfach noch in zu geringer Höhe berücksichtigt wird.

    Die Krankenkassen wollen ihren Versicherten die zu viel verlangten Beiträge ja automatisch erstatten. Dazu müssen sie, so sieht die gesetzliche Regel aus, keinen separaten Antrag stellen. Aber haben sie das nach jetzt neun Monaten schon erledigt? Übrigens, am  1. Januar 2021 wird der Freibetrag ja bereits wieder erhöht: von jetzt 159,25 auf 164,50 Euro

    Darum unsere Frage: Wie sieht es bei euch aus?

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    Stimmen aus dem Forum:

    Gerhard Kieseheuer

    7. Oktober 2020 an 13:38

    Heute ist der Bescheid der Barmer gekommen. Leider mit einem dicken Fehler.
    Pro Monat habe ich eine Vergünstigung von 25,01 €, das sind für 8 Monate 200,08 €.
    Die Barmer will mir aber nur 133,58 € gutschreiben.
    Bitte aufpassen.

    Hallo, ich bin Selbstzahler und habe der DAK ab März 2020 den Betrag entsprechend des Rechners der Stiftung Warentest gekürzt. Sie haben mir daraufhin geantwortet, dass ab ca. Juli 2020 eine Neuberechnung durchgeführt wird und mir der zu viel bezahlte Betrag (für den Monat Januar) dann zurück erstattet wird. Bisher habe ich noch nichts gehört. Meine verminderten Zahlungen wurden offensichtlich akzeptiert.

    Bei meiner Frau sieht es anders aus, sie bekommt ein Betriebsrente von der BVK (https://www.versorgungskammer.de/). Da hat sich noch überhaupt nichts getan, weder hat sie eine Mitteilung bekommen, noch wurde die Rentenzahlung entsprechend erhöht. Da werden wir jetzt massiv vorgehen.

    Die Techniker hat es tatsächlich geschafft, mir den fälligen Betrag im September zu überweisen…

    Hubert Sedlmaier

    Bis jetzt habe ich absolut nichts von der Barmer gehört, Geld zurück auch nicht. Vielleicht sollte ich der Barmer mal den Gesetztext schicken und darauf hinweisen, dass ich auch betroffen bin.

    ***

    Rudolf Karg 😀
    Hi zur Info, ich bin bei der Techniker Krankenkasse, seit September 2020 wird bei mir der Verminderte Beitrag abgebucht, die Gutschrift für die Monate Januar bis Einschließlich August habe ich auch erhalten.
    Grüße aus Wittislingen
    ****
    Peter Robitzsch

    Referat L4 Bürgerkommunikation Bundesministerium für Gesundheit, Herr Wulf-Georg Reiche, schreibt mir aktuell: “Wie bitten Sie um etwas Geduld die zuviel bezahlten Beiträge werden Ihren bald vollständig erstattet”.

    Dazu noch viele Erklärungen warum das solange dauert. Er erklärt mir sogar: “Bisher noch nicht ausgezahlte Entlastungen sind nicht verloren sondern erfolgen rückwirkend”

    Wie großzügig- einfach nur zum Heulen.

    ***

    Helmut Kramer
    Moin,

    Habe letzte Woche die Tkk angeschrieben und mitgeteilt das ich den Beitrag ab Januar 2021 um 25 € kürzen würde
    Am nächsten Tag wurde ich von einem Mitarbeiter der Tkk angerufen.
    Er teilte mir mit das die Probleme mit den Zahlkassen behoben ist und die Anpassung bis Ende 2020 erfolgt

    ***

    Guten Tag,
    Ich beziehe eine mittlere dreistellige Rente aus der ZVK Baden-Württemberg.
    Wg. KV Freibetrag: Habe weder eine Neuberechnung, noch das fehlende Geld für 2020, noch eine korrekte Abrechnung ab 1. Oktober erhalten. Gar nichts. Still ruht der See.

     

  • Krankenkassen wollen ab 2021 mehr Geld

    Krankenkassen wollen ab 2021 mehr Geld

    Schon jetzt ist es ausgemacht, dass die gesetzlichen Krankenkassen ab 2021 mehr Geld bekommen sollen. Geplant ist die Erhöhung des Zusatzbeitrags um 0,2 Prozent auf 1,3 Prozent. Somit erhöht sich der Gesamtbeitrag auf 15,7 Prozent. Dazu kommen 3,05 (3,3 für Kinderlose) Prozent Pflegebeitrag. So dass sich der gesamte Beitrag auf 18,75 (19) Prozent erhöht – und das ist nur der Anfang.

    Die Folgen der Corona-Pandemie werden die gesetzlich Krankenversicherten noch deutlich zu spüren bekommen. Für 2021 ist eine Erhöhung des Zusatzbeitrags auf 1,3 Prozent geplant, aber Jens Baas,  Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse (TK), hat bereits in den Publikationen der Funke Medien Gruppe angekündigt, dass die Sätze in Zukunft „erheblich“ steigen werden. Die Versicherten müssen die Fehlplanung des Gesundheitsministers Jens Spahn finanziell büßen. Allein für die verfehlte Maskenbeschaffung werden die Steuerzahler mit 6,4 Milliarden Euro belastet, wie „RTL“ schreibt.

    Unterbelegung in Krankenhäusern

    Die Fehlplanung drückt sich auch bei der Krankenhausbelegung aus. Wer vor kurzem seine Lieben im Krankenhaus besucht hat, dürfte sich über die vielen unbenutzten Betten gewundert haben. Vier-Bett-Zimmer waren nur mit einer Person belegt, auf den Gängen standen reihenweise abgedeckte Betten. Die Zahl der Patienten in den Krankenhäusern ist deutlich zurückgegangen, weil viele Kranke Operationen hinauszögern. „Die echten Ausgaben für die Behandlung von Corona-Patienten fallen kaum ins Gewicht“, konstatiert Baas. Die hohen Ausgaben entstünden durch die Schutzmaßnahmen, die die gesetzliche Krankenversicherung finanziere, wie den Aufbau von Intensivbetten oder den Kauf von Schutzausrüstung.

    Krankenkassen erhöhen Beiträge

    Dazu kommen Millionen von Covid-19-Tests, deren Kosten ebenfalls zum Teil die Krankenkassen übernehmen müssen. Da die Testkapazität eher ausgeweitet wird, werden auch deswegen die Kosten steigen. Insofern kann gut sein, dass die Erhöhung Anfang 2021 nicht die letzte sein wird. Die Beiträge werden aller Voraussicht nach auf mehr als 20 Prozent steigen.

    Baas quantifiziert den Fehlbetrag der Kassen auf 16,6 Milliarden Euro. Die Kassen sind aufgefordert, erst einmal Rücklagen aufzubrauchen, irgendwann allerdings wird das nicht reichen – und es kommt die nächste Beitragserhöhung. „Die Beiträge werden in den kommenden Jahren erheblich steigen“, prognostiziert Baas.

    Parallel zu den steigenden Ausgaben brechen den Krankenkassen die Einnahmen weg, weil immer mehr Firmen die Beiträge nicht mehr zahlen können und um Stundung bitten. Allein bei der TK habe sich die Zahl der Stundungsanträge bei den Beiträgen um das 60-Fache erhöht. Wenn ab Oktober dann die Pleitewelle durch Deutschland geht, werden es vermutlich noch weit mehr Unternehmen sein, die in finanzielle Schieflage kommen, was natürlich auch die Krankenkassen treffen wird.

  • Versicherungen taugen nicht für die Altersvorsorge

    Versicherungen taugen nicht für die Altersvorsorge

    Viele Sparer vertrauen ihr Geld immer noch einer Versicherung an und wundern sich im Alter, wie wenig dabei herausgekommen ist. Kosten und Gebühren haben die Rendite aufgezehrt. Mit einem Fonds-Sparplan wären die meisten besser gefahren.

    Direktversicherte und auch andere Altersvorsorgesparer wurden jahrzehntelang hinters Licht geführt. Ihre Altersvorsorge über Bank oder Versicherung abgewickelt ist wegen der Abgaben im Alter schlechter als ein Bank- oder Aktiensparplan ohne staatliche Förderung. Leider nicht nur das, am Ertrag ihres Ersparten zehren auch die Provisionen von Bank und Versicherung. Am Ende bleibt von der einmal versprochenen Rendite nichts mehr übrig. Millionen sind auf den Schwindel von Banken, Sparkassen und Versicherungen hereingefallen – und fallen immer noch herein, wie das Beispiel Metallrente zeigt.

    Der Bremer Boguslaw Zielke hat es einmal genau nachgerechnet, schließlich hat er die Zahlen seiner Direktversicherung bei der HUK seit Abschluss einschließlich aller Kosten, Prämien, Überschussbeteiligungen, Rückvergütungen und den Verlust an Entgeltpunkten der Rentenversicherung mit einem Banksparplan verglichen. Hätte er damals, in einen Banksparplan investiert, statt, wie auf Anraten der Politik, in eine Direktversicherung, so würde er heute über rund 40 000 Euro mehr verfügen. Hätte er in einen Fondssparplan investiert, wäre die Differenz vermutlich sogar noch weit höher ausgefallen.

    Schlecht beraten bei der Bank

    Vollbeiträge und Steuern sind das eine, Provisionen das andere, wie die Wirtschaftsjournalistin Ursula Weidenfeld in einem Artikel für „T-Online“ verdeutlicht. Wer die örtliche Bank- oder Sparkassenfiliale besucht, macht schon den ersten Fehler. Denn, Banker müssen per se an die Provision denken – die aber mindert automatisch die Rendite. Viele Eltern, „immer noch geprägt vom Weltspartag und dem Glauben, man werde fair beraten, wenn man die örtliche Bankfiliale aufsucht, empfehlen den persönlichen Kontakt“, stellt Weidenfeld fest. Sie lassen damit ihre Kinder oder Enkel ins Messer laufen.

    Was bekommen sie vom Bank- oder Sparkassenberater empfohlen? Drei teure Verträge:

    • einen Riester-Vertrag,
    • eine private Altersvorsorge und
    • einen aktiv gemanagter Aktienfonds.

    Für junge Menschen seien alle drei schlechte Lösungen. Beim Riester-Vertrag gebe es zwar die staatliche Förderung, aber nach zwei bis drei Jahren müsse der Vertrag erst einmal beitragsfrei gestellt werden, weil die Studentin oder der Auszubildende ja eine Zeit lang wenig oder nichts verdient. Wer einen Riester-Vertrag kündigen will, macht ein schlechtes Geschäft.

    Die Kapitallebensversicherung ist nicht viel besser. Die Renditen gehen gegen null; der Vertrag ist nicht so einfach kündbar. „Haben sie (die Jugenlichen) ihr Geld dann in gleich zwei langfristige Verträge gesteckt, kommen sie nur mit Verlusten wieder heraus“, so Weidenfeld. Für die Bedürfnisse junger Erwachsener grenze das an Körperverletzung.

    Beim aktiv gemanagten Aktienfonds greifen Bank- und Sparkassenberater gern auf hauseigenen Produkte zurück – und die sind meist nicht die renditestärksten, dafür aber fallen vergleichsweise hohe Ausgabeaufschläge an. Das ist alles andere als fair.

    Indexfonds als Alternative

    Was sollte sie denn stattdessen empfehlen? Passive Fonds in Form eines börsengehandelten Indexfonds – oder kurz ETF – auf den Weltindex MSCI World beispielsweise oder den MSCI All Country World Index (ACWI) oder auf den Technologie-Index Nasdaq oder den US-Index S&P 500. Diese ETFs bilden einen Aktienindex 1:1 ab.

    Umsetzen lässt sich so ein Fonds- und/oder Aktiensparplan ganz einfach – und dazu fast zu null Kosten. Mittlerweile bietet mit Trade Republic das erste Wertpapierhandelshaus entsprechende Sparpläne zum Nulltarif an, wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ schreibt. Da für die langfristige Rendite natürlich die Kosten eine wichtige Rolle spielen, sind Anleger mit einem günstigen Anbieter besser dran, als einem teuren. Wie die Tabelle der FAZ zeigt, liegen zwischen dem günstigsten und dem teuersten 2,5 Prozentpunkte – die fehlen natürlich am Ende im Alter.

    Bild von Anastasia Gepp auf Pixabay

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