Tag: GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz

  • Wie gut oder schlecht ist die Metallrente?

    Wie gut oder schlecht ist die Metallrente?

    Rund 850 000 Metaller haben eine Metallrente. Ob sie wissen, was die taugt und was am Ende nach Abzug der Sozialabgaben dabei heraus kommt? Vermutlich nicht. Wie gut oder schlecht ist die Metallrente?

    Heribert Karch, der Geschäftsführer der Metallrente, grinst übers ganze Gesicht. Kann er auch, denn die Metallrente ist ein Renner. Nach eigenen Angaben der Metallrente GmbH haben 2019 mehr als 86 000 Metaller einen Metallrente-Vertrag abgeschlossen. Insgesamt ist der Bestand damit bis Ende 2019 auf 786 464 Verträge gestiegen, Mitte 2021 dürften es rund 850 000 sein. Offensichtlich sind die Metaller von der betrieblichen Altersvorsorge überzeugt, die IG Metall und Arbeitgeber zusammen mit der Allianz managen.  Ob sie auch wissen, was am Ende dabei rauskommt? Vermutlich nicht. Bei Auszahlung müssen sie nämlich die doppelten Krankenkassen- und Pflegebeiträge auf ihre Metallrente zahlen. Der Gesetzgeber gesteht ihnen lediglich einen Freibetrag von 164,50 Euro (Stand 1.1.2021) für die Krankenkassenbeiträge zu (nicht für den Pflegebeitrag).

    Das heißt, wer seine Metallrente bezieht, zahlt 120 Monate oder zehn Jahre lang den Arbeitgeber- und den Arbeitnehmeranteil plus Zusatzbeitrag plus Pflegebeitrag an die Krankenkasse. Da der Zusatzbeitrag wegen den Folgen der Corona-Krise eher steigen wird, dürften die Abzüge bald an die 20 Prozent heranreichen. Die Deutschen zahlen 14,6 Prozent Krankenkassenbeitrag plus Zusatzbeitrag – bis zu 2,2 Prozent (BKK Herkules). Dazu kommt noch der Pflegebeitrag, dessen Höhe davon abhängt, ob jemand Kinder hat oder keine: Kinderlose zahlen 3,3 Prozent, ansonsten 3,05 Prozent. Insgesamt ergibt sich eine Belastung von:

    14,6 % Krankenkassenbeitrag
    + 1,3 % durchschnittlicher Zusatzbeitrag
    + 3,4 % Pflegebeitrag
    ——————————————–
    19,3 % Gesamtabgaben

    So viel müssen Metallrentner allein tragen. Seit Anfang 2020 gibt es einen Freibetrag von 159,25 Euro (mittlerweile 164,50 Euro), der den Krankenkassenbeitrag um rund 30 Euro reduziert. Den Pflegebeitrag tragen sie weiter allein in voller Höhe.

    Metallrenten – gut oder schlecht

    Natürlich zahlen sie auf ihre Metallrente auch Steuern. „Ja, allerdings wird Ihr individueller Steuersatz als Rentner wahrscheinlich geringer sein als im aktiven Erwerbsleben“, beruhigt Metallrente. Ferner reduzieren sie wegen der Entgeltumwandlung auch die Höhe ihrer gesetzlichen Rente, weil ja nach Abzug der Versicherungsbeiträge weniger in die gesetzliche Rente eingezahlt wurde.

    Steuern und Sozialabgaben mal außen vorgelassen – ist die Metallrente wirklich so rentabel? Wer sich die Zahlen der Allianz, dem Versicherungspartner der Metallrente, anschaut, kommt ins Grübeln:  Das Factsheet des Allianz Metallrente Fonds (das Info-Blatt), der die Wertpapierkennnummer 622 304 (ISIN LU0147989353) hat, weist Ende März 2020 eine jährliche Rendite seit Auflage von 3,78 Prozent. Klingt per se nicht schlecht. Es lohnt sich aber das Kleingedruckte zu lesen, sprich die Kosten. Das „TER“ wie das so schön im Fondsdeutsch heißt, sprich die Total Expense Ratio oder die Gesamtkosten, liegt bei 1,2 Prozent. Bleibt die Frage: Ist das schon in der ausgewiesenen Rendite berücksichtigt? Wenn nicht, reduziert sich die Rendite des Metallrente Fonds noch einmal um dieses 1,19 Prozent. Das wären dann 3,78 – 1,2 = 2,58 Prozent. Davon muss noch die durchschnittliche Inflationsrate – na sagen wir mal von 2,2 Prozent – abgezogen werden.

    2,58 Prozent
    – 2,20 Prozent
    ——————
    0,38 Prozent

    Von dieser 0,39 prozentigen Real-Rendite sind noch die Steuern und Sozialabgaben abzuziehen, die abhängig sind von den individuellen Einkommensverhältnissen des späteren Rentners. Ferner sind die Abzüge bei der gesetzlichen Rente zu berücksichtigen. Insgesamt wird die Metallrente damit zum Minus-Geschäft.

    Was taugt der Metallrente-Fonds?

    Jetzt die Frage: Wie gut ist der „Metallrente Fonds Portfolio – A – “ im Vergleich zu einem Index wie den MSCI World? Der MSCI World „ist ein internationaler Aktienindex, der die Wertentwicklung von mehr als 1.600 Unternehmen aus 23 Ländern abbildet“, wie „Finanztip“ erklärt. Berechnet wird er vom amerikanische Finanzdienstleister MSCI seit 1970. Der Chartvergleich, sprich der Vergleich der Kursverläufe von MSCI World und Metallrente Fonds ist ziemlich eindeutig. Der Metallrente Fonds hinkt dem Weltindex (grün im Chart) deutlich hinterher.

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    Metallfonds im Vergleich zum MSCI World (grün) seit Auflage                                                          Quelle: comdirect

    In einen Index lässt sich mittlerweile bequem per Indexfonds (ETF) investieren. Dafür verlangt das Fondsmanagement Geld. Die Kosten für einen Indexfonds liegen jedoch deutlich unter einem Prozent. Beim Xtrackers MSCI World beispielsweise bei 0,45 Prozent. Er ist damit sogar einer der teuersten, bei anderen zahlen Anleger noch weniger. Aber auch der Vergleich dieser beiden Fonds fällt eindeutig aus, wie jeder dem Chartvergleich entnehmen kann.  Was taugt der Metallrente Fonds (blau im Chart) also wirklich? Jetzt kann sich jeder selbst ein Urteil bilden.

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    Metallfonds (blau) im Vergleich zum ETF Xtrackers MSCI                                                      Quelle: comdirect

    Wäre es nicht besser auf die Metallrente zu verzichten und das Geld selbst anzulegen? Das geht mit einem einfachen ETF-Sparplan. Am Ende muss der Rentner dafür auch keine doppelten Krankenkassen- und Pflegebeiträge zahlen, hat seine gesetzliche Rente nicht reduziert und ist auch sonst flexibel bei Arbeitgeberwechsel. Am Metallrente Fonds verdienen vor allem die Versicherungen. Wäre es nicht Aufgabe der IG Metall, den Mitgliedern diese Erkenntnis zu vermitteln?

    Heribert Karch freut sich aber lieber über die Zuwächse: “Die Entwicklung des gemeinsamen, tariflichen Versorgungswerks ist eine sozialpolitische Erfolgsgeschichte!” Er ist davon überzeugt, dass “die betriebliche Altersversorgung Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am besten in der Breite sicher und attraktiv beim Aufbau einer zusätzlichen Rente unterstützt und gleichzeitig die Arbeitgeber bei der Organisation kompetent entlastet.” Und die IG Metall sowie die Metall-Arbeitgeber unterstützen ihn bei der Verbreitung der Metallrente. Was für eine verkehrte Welt.

    Image by Gino Crescoli from Pixabay

     

  • Müssen wir uns auf höhere Beiträge einstellen?

    Müssen wir uns auf höhere Beiträge einstellen?

    Der Krankenkassenverband hat angedeutet, dass die Kosten steigen werden. Also müssen wir uns schon mal auf höhere Beiträge einstellen – oder einen höheren Bundeszuschuss, den wir als Steuerzahler tragen.

    Dors Pfeiffer, Chefin des Krankenkassenverbands GKV, hat jetzt schon mal „angesichts der Kosten der Corona-Epidemie beispielsweise über eine Erhöhung des Bundeszuschusses“  ins Spiel gebracht. Dabei haben rund ein Viertel aller Krankenkassen ihren Beitragssatz bereits Anfang 2020 erhöht. Die Erhöhungen lagen zwischen 0,1 und 0,5 Prozentpunkte. Ausreißer nach oben sind die Salus BKK und die BKK Stadt Augsburg mit 0,66 Prozentpunkten und 1,2 Prozentpunkten.

    Auf höhere Beträge einstellen

    Aber das dürfte erst der Anfang gewesen sein. Denn, Pflegekräfte sollen wegen der Coronavirus-Pandemie einen Bonus von 1500 Euro bekommen. Der wird, geht es nach einem Vorschlag der Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pfle­gebranche (BVAP) zur Hälfte von Bund und Länder und zur anderen Hälfte von den Kranken- und Pflegekassen kommen. Insgesamt geht es dabei um eine Milliarde Euro. Klar, dass die Krankenkassen diese Kosten auf die Versicherten abwälzen werden.

    Dabei ist heute schon die Abgabenquote fast nirgends sonst so hoch wie hierzulande. Die Deutschen zahlen 14,6 Prozent Krankenkassenbeitrag plus Zusatzbeitrag – zwischen 0,0 (AOK Sachsen-Anhalt) und 2,2 Prozent (BKK Herkules). Dazu kommt noch der Pflegebeitrag, desssen Höhe davon abhängt, ob jemand Kinder hat oder keine: Kinderlose zahlen 3,3 Prozent, ansonsten 3,05 Prozent. Insgesamt ergibt sich eine Belastung von:

    14,6 % Krankenkassenbeitrag
    + 1,1 % durchschnittlicher Zusatzbeitrag
    + 3,3 % Pflegebeitrag
    ——————————————–
    19 % Gesamtabgaben

    So viel müssen Betriebsrentner und Direktversicherte alleine tragen. Seit Anfang 2020 haben sie lediglich einen Freibetrag von 159,25 Euro, der den Krankenkassenbeitrag um 25 Euro reduziert. Den Pflegebeitrag tragen sie weiter allein in voller Höhe.

    Ineffizientes Gesundheitssystem

    Schuld an dieser Abgabenlast ist ein überbürokratisiertes Gesundheitssystem. Statt das System zu reformieren, geht es munter weiter wie bisher. Die Versicherten können sich bereits jetzt auf höhere Beiträge einstellen. Der Krankenkassenverband GKV will im Herbst „Kassensturz“ machen, was nichts anderes heißt, das die Gesundheitsfunktionäre feststellen werden, dass die Kohle nicht reicht.

    Haben wir mit dem GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz, das einen Freibetrag von 159,25 Euro bei den Krankenkassenbeiträge vorsieht, einen nicht wiederholbaren Erfolg erzielt? Wird es nicht Zeit, den Krankenkassen genauer auf die Finger zu schauen in punkto Effizienz? Ist das Gesundheitssystem nicht insgesamt zu ineffizient und damit zu teuer? Wir leisten uns mit dem Gesundheitsfonds und den Kassenärztlichen Vereinigungen zu viele Zwischenebenen. Die Krankenkassen haben teils riesige Filialnetze – die Barmer hat allein annähernd 400 Filialen. Ist das noch zeitgemäß im 21. Jahrhundert? Der Datenaustausch zwischen Ärzten, Krankenkassen und Patienten ist antiquiert. Die Digitalisierung ist im Gesundheitswesen noch längst nicht überall angekommen. Wie kann es sein, dass Arzt und Krankenhaus jedes Mal wieder bei der Anamnese von vorne anfangen? Die Rechnung für diese Ineffizienz büßen die Beitragszahler.

  • Pensionskassen saufen reihenweise ab

    Pensionskassen saufen reihenweise ab

    Dutzende Pensionskassen kommen wegen der Negativzinspolitik von EZB-Chefin Christine Lagarde in Schieflage. Leidtragende sind deutsche Betriebsrentner, deren Altersvorsorge gefährdet ist.

    Besonders hart trifft es Mitglieder der Caritas-Pensionskasse. Bereits Anfang Dezember 2018 verbot die Finanzaufsicht Bafin der Pensionskasse der Caritas das Neugeschäft, weil der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, so die Rechtsform, die Solvabilitätskapitalanforderung nicht erfüllt und sich weigerte, sein Geschäft nachhaltig zu sanieren. Das lässt darauf schließen, dass die Pensionskasse auf Dauer ihren Verpflichtungen den Betriebsrentnern gegenüber nicht mehr nachkommen kann. Die Caritas-Pensionskasse ist jedoch nicht die einzige, die Leistungen kürzt. Auch deren Schwester, die Kölner Pensionskasse, kränkelt und darf schon seit September 2018 kein Neugeschäft mehr ankurbeln. Es versteht sich von selbst, dass auch sie ihre Leistungen gekürzt hat. Ähnlich geht es den Kunden der Deutschen Steuerberater-Versicherung, die Pensionskasse der steuerberatenden Berufe. Sie hat den Garantiezins von vier auf 2,25 Prozent gesenkt.

    Pensionskassen saufen ab

    Die Drei sind nur die Spitze des Eisbergs. Die Finanzaufsichtsbehörde BaFin hat mehrere Dutzende Pensionskassen im Visier – von 136 Pensionskasse, die Probleme haben. Ursache ist die Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) unter ihrer Chefin Christine Lagarde. Der Leitzins liegt bei null Prozent und der für die Banken wichtige Einlagenfazilitätenzins sogar bei minus 0,5 Prozent.

    Da den Pensionskassen bei der Anlage die Hände gebunden sind, haben sie ihr Vermögen weitgehend in Anleihen gesteckt – nur bringen die immer weniger. Die gutverzinsten Alt-Anleihen laufen langsam aus und für neue gibt’s keinen Zins mehr. Ausbaden müssen es die Betriebsrentner. Die bekommen immer weniger.

    „Pfefferminzia“ zufolge hat die Bafin sieben Pensionskassen erlaubt, ihren Betriebsrentnern wegen des anhaltenden Niedrigzinsumfelds die Leistungen zu kürzen. Bei weiteren vier Kassen prüfe die Bafin die Lage noch. So die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage hervor.

    Zu den sieben Pensionkassen gehören:

    • Deutsche Steuerberater-Versicherung
    • Hannoversche Alterskasse
    • Hannoversche Pensionskasse
    • Kölner Pensionskasse
    • Pensionskasse der Genossenschaftsorganisation
    • Pensionskasse der Hamburger Hochbahn Aktiengesellschaft
    • Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen

    Wie „Pfefferminzia“ weiter schreibt, haben vier weitere Pensionskassen entsprechende Anträge bei der Aufsichtsbehörde Bafin gestellt, um die Zahlungen herabzusetzen.

    Zu den Kürzungen der Leistungen kommt noch die Doppelverbeitragung durch die Krankenkassen. Wer mehr als 159,25 Euro monatlich bezieht, zahlt den vollen Krankenkassen- und Pflegebeitrag in Höhe von annähernd 20 Prozent. 159,25 Euro sind dank des vom DVG erstrittenen Betriebsrentenfreibetragsgesetzes frei von Krankenkassenbeiträgen, nicht aber frei vom Pflegebeitrag.

    Wie Fonds professionell schreibt “legt die Hannoversche Alterskasse ebenso wie die Hannoversche Pensionskasse Wert auf die Feststellung, dass sie die erwähnten Kürzungen der Rentenfaktoren für zukünftige Beiträge nicht aus finanzieller Notlage vorgenommen, sondern freiwillig an die Niedrigzinslage angepasst haben, weil ihr Geschäftsmodell diese Möglichkeit als ein Mittel der Vorsorge vorsieht. Beide gehören daher auch nicht zu den insgesamt 36 Pensionskassen, die laut früheren Meldungen derzeit unter intensivierter Aufsicht der Bafin stehen.”

    Durch die Verbesserung zahlen alle Betriebsrentner laut Bundesgesundheitsminister geringere Beiträge. „Besonders profitieren werden Menschen, die eine geringe Betriebsrente erhalten“, so Spahns Ministerium.

    Wofür steht der DVG? Was haben wir erreicht?

    Imagefilm des DVG

  • Wie wird Freibetrag auf Betriebsrenten aufgeteilt?

    Wie wird Freibetrag auf Betriebsrenten aufgeteilt?

    Wie verteilt sich der Freibetrag, wenn jemand mehrere Betriebsrenten hat? Das Sozialgericht Karlsruhe hat ein interessantes Urteil gefällt.

    Am 1. Januar 2020 ist das Gesetz zur Entlastung von Direktversicherten und Betriebsrentnern in Kraft getreten. Sein sperriger Name: GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz. Damit zahlen Betriebsrentner ab 2020 rund 25 Euro weniger pro Jahr, abhängig von ihrer Krankenkasse. Aber wie viel zahlen sie dann noch, vor allem, wie verteilt sich der Krankenkassenbeitrag, wenn jemand mehrere Betriebsrenten hat?

    Eine Betriebsrentnerin wollte es wissen und klagte gegen die Kranken-  und Pflegeversicherungsbeiträge aus einer Direktversicherung. Sie hatte aber nicht nur einen Vertrag, sondern zwei Verträge. „Versicherungswirtschaft heute“ schildert den Fall:

    • 2016 bekam sie einen Direktversicherungsvertrag über rund 14.000 Euro ausbezahlt. Der Betrag wird auf 120 Monate verteilt und verbeitragt. Der fiktive Zahlbetrag ergab monatlich etwa 115 Euro – und damit unter der Freibetragsgrenze von 159,25 Euro. Also hätte sie keine Beiträge an ihre gesetzliche Krankenversicherung zahlen müssen.
    • Aber sie bekommt sei Juli 2017 noch eine zweite Betriebsrente und überschreitet damit die Freigrenze mit der Folge, dass sie auf alles Beiträge zahlen muss.

    Dagegen hat sie geklagt  (Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 29. Januar 2020 – Az.: S 6 KR 2676/18, nicht rechtskräftig).

    Die Klage vor dem Sozialgerichts Karlsruhe hatte laut „Versicherungswirtschaft heute“ teilweise Erfolg:

    1. „Für die Verbeitragung bis zum 1.1.2020 gingen die Richter davon aus, dass die Beitragserhebung zu Recht erfolgt sei. Die Beitragspflicht von Leistungen aus Direktversicherungen sei höchstrichterlich geklärt und die Einwände der Klägerin, die Verbeitragung sei unverhältnismäßig und sie sei unvorhersehbar gewesen, griffen nicht durch.
    2. Allerdings sieht die Sachlage ab 1.1.2020 anders aus. Ab diesem Zeitpunkt sei die Klage teilweise begründet, soweit sie sich gegen die Erhebung von Beiträgen zur GKV für die Zeit ab dem 1. Januar 2020 richte. Der müsse ab 1.1.2020 berücksichtigt werden.“

    Entscheidend sei die Regelung des § 226 Abs. 2 Satz 2 SGB V, die seit dem 1. Januar 2020 für Renten der betrieblichen Altersvorsorge gelte.

    Wie den Freibetrag verteilen?

    Wie aber ist der Freibetrag auf die beiden Verträge zu verteilen? Dazu hat sich das Gericht geäußert. Es sei gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt, wie der Freibetrag zu verteilen sei, wenn ein GKV-Versicherter wie die Klägerin mehrere Betriebsrenten gleichzeitig beziehe.

    Der langen Rede kurzer Sinn: Der Freibetrag muss laut Urteil verhältnismäßig auf die beiden Betriebsrenten aufgeteilt werden.

    • Die Folge: Aus der Kapitalleistung seien daher ab dem 1. Januar 2020 GKV-Beiträge nur noch in Höhe von 8,66 € statt wie bisher knapp 17 € geschuldet.
    • Ob die verhältnismäßige Anrechnung des Freibetrages auf mehrere Betriebsrenten kraft Gesetzes eintrete oder einen vorherigen Antrag voraussetze, könne dahinstehen, weil die Klägerin in der mündlichen Verhandlung jedenfalls einen entsprechenden Antrag gestellt habe.

     Ganz schön kompliziert, vor allem, wenn jemand sogar noch mehr als nur zwei Verträge hat. Daher habe der GKV-Spitzenverband in seinen Rundschreiben zur Umsetzung des neuen Freibetrags empfohlen, dass der Freibetrag zunächst auf eine Betriebsrente angewandt werde und ein verbleibender Restbetrag dann auf die nächste Betriebsrente übertragen werde.

    Entlastung durch Freibetrag

    ab 1.1.2022bis 1.1.2020Entlastung
    Kapitalauszahlung 50.00050.000
    geteilt durch 120416,67416,67
    minus Freibetrag 159,25252,170
    Krankenvers. 14,6 % 36,8260,84
    Zusatzbeitrag 1,5 %3.786.25
    Pflegevers. 3,05 %12,7112,71
    KV+PV monatlich53,3179,7926,48
    KV+PV pro Jahr639,72
    957.48317,76
    KV+PV gesamte Laufzeit6.397,209574,803.176,60
    Rest nach Abzug KV+PV 43.602,80

    40.425,20
    in Euro

    „Stiftung Warentest“ hat einen Sozial­abgaben-Rechner programmiert, mit dessen Hilfe jeder selbst ausrechnen kann, was das in seinem speziellen Fall ausmacht.

    Die Mechanik des Freibetrags:

    • Zuerst greift (wie bisher) die Freigrenze. Die Freigrenze umfasst neben Versorgungsbezügen z.B. auch Arbeitseinkommen, also Gewinne aus nebenberuflich selbstständiger Tätigkeit, z.B. aus Photovoltaik oder Nebenerwerbslandwirtschaft.
    • Wird die Freigrenze überschritten und entfällt daher, greift nur für Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge i.S.d. § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V ein Freibetrag, der genauso hoch ist, wie die bisherige Freigrenze (1/20 der monatliche Bezugsgröße nach § 18 SGB IV = 159,25 EUR für 2020). Der Freibetrag ist der Höhe nach begrenzt auf monatliche beitragspflichtigen Betriebsrentenleistungen (bei Kapitalleistungen: 1/120 der Leistung als monatlicher Zahlbetrag für maximal zehn Jahre).
  • TK zeigt sich verstockt beim Freibetrag

    TK zeigt sich verstockt beim Freibetrag

    Die Techniker Krankenkasse TK erhebt von ihren Versicherten mit Direktversicherung weiter überhöhte Beiträge, obwohl Anfang 2020 das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz in Kraft trat. Sie zeigt sich verstockt. Wer seine Beiträge entsprechend anpasst, wird von der TK mit Mahnungen überzogen.

    von Helmut Achatz

    “Ihre Beiträge sind bisher nicht vollständig bei uns eingegangen …“, so beginnt der Brief der Techniker Krankenkasse an Versicherte mit Direktversicherung, die ihren Beitrag entsprechend dem seit 1. Januar 202o gültigen GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz angepasst haben. Wer sich gegen die überhöhten Gebühren wehrt, bekommt eine Mahnung und die Drohung, die Leistungen zu kürzen. „Bei angemahnten, rückständigen Beiträgen in Höhe von mehr als einem Monatsbeitrag sind wir gesetzlich verpflichtet, Ihren Leistungsanspruch … einzuschränken“, so die Reaktion der TK.

    TK zeigt sich verstockt

    Diese halsstarrige Reaktion der TK ist umso unverständlicher, als die Versicherung doch das Wort „Techniker“ in der Firmenbezeichnung führt. Von einer Techniker-Krankenkasse dürfen die Mitglieder, in der Regel Techniker und Ingenieure, erwarten, dass sie sich sofort auf das neue Gesetz einstellt. Sie kann sich auch nicht darauf hinausreden, dass sie es nicht frühzeitig gewusst hätte, denn über das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz wurde schon seit Monate diskutiert und es war absehbar, dass es Anfang des Jahres kommen würde.

    Die Halsstarrigkeit und das wenig inkulante Verhalten ist auch unter dem Gesichtspunkt unverständlich, da es für die TK ein Leichtes ist, den neuen Beitrag auszurechnen: „Stiftung Warentest“ hat einen Sozial­abgaben-Rechner programmiert, mit dessen Hilfe jeder selbst ausrechnen kann, was das in seinem speziellen Fall ausmacht. Wenn Stiftung Warentest das kann, dann kann das eine Techniker-Krankenkasse auch.

    Andere Kassen sind kulanter

    Übrigens, andere Krankenkassen wie die Barmer, die DAK oder die AOK Bad Tölz zeigen sich deutlich innovativer und kulanter als die halsstarrige TK. DVG-Mitglied Walter Merk aus Lenggries beispielsweise forderte seine Krankenkasse auf, die AOK Bad Tölz, die monatliche Abbuchung zu berichtigen. Die antwortete, sie werde die Abbuchungserlaubnis (Sepa-Mandat) beenden und bat Walter Merk den reduzierten Betrag zu überweisen. Die Barmer hat auch Rudolf Gronau den überzahlten Betrag bereits rücküberwiesen. Die DAK toleriert den Abzug der 25 Euro – so viel in etwa bringt der Freibetrag – ihrer Versicherten. Sie will die „Spitzabrechnung“ nach Implementierung der neuen Software nachholen. Also, es geht. Nur bei einer Techniker-Krankenkasse soll es nicht gehen?

    Das Schreiben der BKK

    Die Bertelsmann BKK zeigt sich einsichtiger als die TK

    Sollte sich die Techniker-Krankenkasse weiterhin so technik-feindlich verhalten, denken bereits einige Versicherten darüber nach, so ist im Forum des DVG zu lesen, ihrer Versicherung zu kündigen und sich ein technik-affine und kulante Versicherung zu suchen.

    Es ist an Irrsinn kaum zu überbieten, erst zu verlangen, dass überhöhte Beiträge gezahlt werden, und dem Kunden dann das zu viel gezahlte Geld rück zu überweisen – statt einfach die Kürzung der Beiträge zu akzeptieren.

    An dieser Stelle sei noch einmal auf das GKV-BRG verwiesen, das am 1.1.2020 in Kraft getreten ist.  Entsprechend ist ein Freibetrag von 159,25 Euro zu berücksichtigen:

    Dem § 226 Absatz 2 wird folgender Satz angefügt:

    „Überschreiten die monatlichen beitragspflichtigen Einnahmen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 4 insgesamt ein Zwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches, ist von den monatlichen beitragspflichtigen Einnahmen nach § 229 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 ein Freibetrag in Höhe von einem Zwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches abzuziehen; der abzuziehende Freibetrag ist der Höhe nach begrenzt auf die monatlichen beitragspflichtigen Einnahmen nach § 229 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5; bis zum 31. Dezember 2020 ist § 27 Absatz 1 des Vierten Buches nicht anzuwenden.”

    1. v. 21.12.2019 BGBl. I S. 2913 (Nr. 52); Geltung ab 01.01.2020.

    Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

    Die TK verweist auf ihrer Homepage auf das neue Gesetz.

    Reaktionen auf den Beitrag

    in Facebook

    Joachim Hoos Bin auch bei der TK und erhielt meinen ersten Bescheid im Januar diesen Jahres. Auf telefonischen Kontakt und schriftlicher Bitte um Berücksichtigung des geltenden Rechts habe ich gestern einen neuen Bescheid erhalten, der tatsächlich den seit Jan. 2020 anzusetzenden Freibetrag berücksichtigt. So etwas gibts auch. Trotz allem halte auch ich diesen Betrug für bestenfalls sittenwidrig, die Parteien bekommen ja bei jeder Wahl die Quittung für ihre Fehleinschätzung. Dieses himmelschreiende unrecht muss rückabgewickelt werden, die Glaubwürdigkeit der Politik steht auf dem Spiel.

    Dieter Meyer Habe letzte Woche Mahnung von der TK erhalten. Sie weisen auch auf Mahngebühren und Zinsen für den fehlenden Betrag hin😡

    Klaus Gempel Auch die BKK Faber Castell lässt keine Beitragskürzung wegen dem Freibetrag zu driht mir mit Mahngebühr nach ihren Aussagen schafft sie es nicht mal bis ende 2020 den Freibetrag zu berücksichtigen willkür lässt grüßen

     

     

  • Kein Freibetrag für freiwillig GKV-versicherte Betriebsrentner

    Kein Freibetrag für freiwillig GKV-versicherte Betriebsrentner

    Die Politik lässt die freiwillig GKV-versicherten Betriebsrentner außen vor bei der Freibetragsregelung.

    Aus dem Büro der CDU heißt es: „Zutreffend ist es, dass nach dem Entwurf eines ‚Gesetzes zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge‘ künftig ein Freibetrag für Betriebsrenten und Kapitalleistungen gewährt wird, der nur bei gesetzlich Pflichtversicherten anzuwenden ist. Bei in der Rentenphase freiwillig GKV-versicherten Betriebsrentnern wird der Freibetrag nicht anwendbar sein.
    Allerdings trifft dies nur diejenigen, die während ihres Berufslebens viele Jahre privat versichert waren (und damit nicht in die GKV eingezahlt haben) und dann relativ kurz vor der Rente in die GKV gewechselt sind, so dass die 9/10-Regelung nicht anwendbar ist. Nach der 9/10-Regelung darf derjenige, der zu 90 Prozent in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens gesetzlich versichert war, in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR).
    Betriebsrentner, die während ihrer kompletten Arbeitsphase freiwillig GKV-versichert waren oder auf die die 9/10-Regelung anwendbar ist, rutschen in der Rentenphase in die KVdR, gelten somit als pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung und  profitieren von den Neuregelungen um den Freibetrag.

    Freiwillig Versicherte gehen leer aus

    Kurzum, nur bei  einer sehr kleinen Gruppe (etwa drei Prozent) von in der Rentenphase freiwillig GKV-versicherten Betriebsrentnern wird der Freibetrag nicht anwendbar sein. Für diesen Personenkreis kam im Übrigen nach der bisherigen Gesetzeslage die bisherige Freigrenze auch nicht zur Anwendung.“

    Die 9/10-Regelung hat übrigens nichts mit der Beitragsbemessungsgrenze zu tun.

    Betriebsrentenfreibetrag

    Betriebsrentner und Direktversicherte werden ab 2020 von Beiträgen für die gesetzliche Krankenkasse entlastet werden. Ab 1. Januar 2020 gilt dank des Betriebsrentenfreibetragsgesetzes ein Freibetrag von 159,25 Euro, der die bisherige Freigrenze in Höhe von 155,75 Euro ergänzt. Bis 159,25 Euro zahlen Betriebsrentner und Direktversicherte keine Krankenkassenbeiträge. Allerdings gilt das Gesetz nur für Krankenkassen-, nicht aber für Pflegebeiträge.  Bisher musste auf die komplette Direktversicherung oder Betriebsrente der volle Krankenkassenbeitrag (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil von 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag von aktuell im Durchschnitt 0,9 Prozent sowie die Beiträge für die Pflegeversicherung von 3,05 Prozent plus 0,25 Prozentpunkte für Kinderlose) gezahlt werden, wenn die Rente die Freigrenze überschritten hat. Ab 1. Januar 2020 wird der Beitrag nur noch für den Rentenanteil fällig, der über dem Freibetrag liegt. Der Freibetrag gilt nicht für in der Rentenphase freiwillig GKV-versicherten Betriebsrentnern. Für sie ist der Freibetrag nicht anwendbar.

    Das Wichtigste in Kürze

    • Wer in der Krankenversicherung der Rentner ist (KVdR), muss auf viele Einnahmen keine Krankenkassenbeiträge zahlen.
    • Um diesen Status zu bekommen, müssen Sie in der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens zu 90 Prozent der Zeit gesetzlich versichert gewesen sein.
    • Erfüllen Sie die Voraussetzungen für die KVdR nicht, können Sie sich unter Umständen freiwillig gesetzlich versichern. Sie zahlen dann aber oft mehr für die Krankenversicherung.
    • Auch ein nachträglicher Wechsel kann durch eine neue Regelung möglich sein. Insbesondere Eltern sollten daher bei Ihrer Krankenkasse ihre Vorversicherungszeit erneut prüfen lassen.
    So gehen Sie vor
    • Entscheiden Sie sich möglichst vor dem 40. Lebensjahr, ob Sie langfristig gesetzlich oder privat versichert sein wollen.
    • Lassen Sie zum Rentenbeginn von der Krankenkasse prüfen, ob Sie in die Krankenversicherung der Rentner dürfen.

    Quelle: Finanztip

    Krankenversicherung im Alter

    Grundsätzlich bestehen für Sie folgende Möglichkeiten der Krankenversicherung im Alter:

    • der Regelfall: die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung,
    • die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung,
    • die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung oder
    • die private Krankenversicherung bei einem privaten Versicherungsunternehmen.

    Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine Solidargemeinschaft. Pflichtversicherte und freiwillig versicherte Mitglieder zahlen in der Regel nach der Höhe ihrer Einkommen monatlich Beiträge und erhalten im Krankheitsfall dafür alle erforderlichen Leistungen. Privat Krankenversicherte hingegen zahlen monatlich einkommensunabhängige Beiträge an ihr Versicherungsunternehmen. Die Beitragshöhe bemisst sich hierbei nach den versicherten Risiken.

    Die Rentenversicherung beteiligt sich an Aufwendungen zur Krankenversicherung – ob jemand als Rentner nun in der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt oder sich privat versichert. Bei Pflichtversicherten übernimmt die Rentenversicherung einen Teil der Beiträge, bei freiwillig oder privat krankenversicherten Rentnern zahlt sie Beitragszuschüsse.

    Quelle: Deutsche Rentenversicherung

    9/10-Regelung entschärft

    Ab dem 1. August 2017 dürfen viele Rentner auf niedrigere Krankenkassenbeiträge hoffen. Denn dann tritt eine Neuregelung in Kraft, die den Vätern und Müttern unter ihnen den Zugang zu der günstigeren Krankenversicherung der Rentner (KvdR) erleichtert. Mit der Gesetzesänderung wird die sogenannte 9/10-Regelung für die Mitgliedschaft in der Pflichtversicherung entschärft.

    Was ist ab dem 1.August 2017 anders? Zwar bleibt die 9/10- Regelung grundsätzlich bestehen. Rentner und Neurentner, die Kinder haben, werden aber besser gestellt. Pro Kind werden auf ihre Vorversicherungszeit drei Jahre aufgeschlagen. 

    Wer kann von der Neuregelung profitieren? Von der Neuregelung können Frauen und Männer gleichermaßen profitieren. Außerdem gilt sie nicht nur für Neu- sondern auch für Rentner, die bereits im Ruhestand sein und Rente beziehen- also sogenannte Bestandsrentner.

    Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung

     

  • Jens Spahn beklagt Vertrauensverlust

    Jens Spahn beklagt Vertrauensverlust

    Bundesgesundheitsminister Jens Spahn fragt, wie “wir als Politik Vertrauen in der Bevölkerung zurückgewinnen”. Ganz einfach, sich an Vereinbarungen halten. Das Vertrauen hat die rot-grüne Regierung 2003 unter Kanzler Gerhard Schröder mit Hilfe der Union massiv missbraucht – und nichts getan, um das Vertrauen zurückzugewinnen.

    “Wie können wir als Politik Vertrauen in der Bevölkerung zurückgewinnen?” fragte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn am Samstag beim Neujahrsempfang der CDU-Rheine. Spahn hatte zuvor den Vertrauensverlust der Bundespolitik in großen Teilen der Bevölkerung beklagt. “Das Vertrauen in einen funktionierenden Staat fehlt”, konstatierte der Minister.

    DVG überreicht Spahn Brief

    Ein Rezept zur Lösung des Dilemmas lieferte der CDU-Politiker dann auch gleich: “Wir brauchen bessere Debatten. Und es schadet auch nicht, wenn wir an manchen Punkten einräumen, dass der andere Recht hat”. Für einige Menschen sei schon jeder Kompromiss ein Verrat, wenn man nicht hundert Prozent bekomme. Spahn hob in seiner Rede insbesondere die hohe Bedeutung von Gemeinschaft und Zusammenhalt sowie Zuversicht für das neue Jahrzehnt hervor.

    Das Vertrauen von mehr als sechs Millionen Menschen, die zusätzlich und freiwillig für das Alter vorgesorgt hatten, sei nach wie vor zerstört, sagte Reiner Wellmann, Vorsitzender der DVG-Regionalgruppe NRW-Nord/Kreis Steinfurt, dem Minister anschließend. Wellmann überreichte gemeinsam mit Annette Jandaurek und Jörg Melzer von der Regionalgruppe NRW-Nord einen Brief des DVG-Bundesvorstandes an Spahn. Darin machen die Direktversicherten deutlich, dass sie nach wie vor an dem Ziel der Abschaffung der Doppelverbeitragung festhalten.

    Spahn nahm das Schreiben entgegen, wiederholte aber gegenüber der DVG-Abordnung, dass mehr als der im Dezember gefundene Kompromiss derzeit nicht möglich sei. Reiner Wellmann erläuterte dem Minister, dass die Politik das Vertrauen der Direktversicherten erst durch eine Rücknahme des Unrechts wieder zurückgewinnen könne. “Wir werden nicht aufhören, bei jeder Gelegenheit auf diesen Raubzug  des Staates durch unsere Altersvorsorge hinzuweisen”, machte Wellmann dem Minister sehr deutlich.

    Bild: DVG-Regionalgruppenvorsitzender Reiner Wellmann (Mitte) und Jörg Melzer (l.) übergaben das Schreiben des Bundesvorstandes am Samstag in Rheine an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn

    Schluss mit der Sabotage der Altersvorsorge!

    Unsere Position: Wofür der DVG steht! 

  • CDU glaubt, Abgezockte geben sich zufrieden

    CDU glaubt, Abgezockte geben sich zufrieden

    Die CDU glaubt, mit dem Betriebsrentenfreibetragsgesetz Millionen von Betriebsrentnern und Direktversicherten besänftigt zu haben, die doppelte Krankenkassen- und Pflegebeiträge zahlen. Die lassen sich aber nicht mit einem Zuckerl abspeisen.

    Auf einer Wahlveranstaltung der CDU Eimsbüttel mit Philipp Heißner MdHB überreichte Ingrid Wulff, im Vorstand des DVG für Social Media verantwortlich, dem Generalsekretär der CDU, Paul Ziemiak, einen offenen Brief des DVG. Der Tenor: Die  nachträgliche Enteignung von Millionen Betriebsrentnern und Direktversicherten sei beileibe nicht wieder gut gemacht, in dem die CDU ihnen einen Freibetrag von 159,25 Euro zugesteht.

    CDU speist Rentner ab

    Viele Politiker predigen Selters, trinken aber Sekt. Genau das hält Ingrid Wulff dem CDU-Generalsekretär vor. „Herr Ziemiak, Sie haben auf der Veranstaltung der CDU Eimsbüttel im Katharinenhof darüber gesprochen dass man die Generationen nicht spalten soll; die heutigen Rentner hätten das Land wiederaufgebaut und die jungen Leute den Alten viel zu verdanken“, so Ziemiaks Worte. Das Land habe aber denen zu danken, die jetzt ins Rentenalter kommen oder bereits sind, die zu den 18 Millionen gehören, die das Geld in die Sozialkassen spülen, dass sonst nicht zu verteilen wäre. „Wir haben fleißig gearbeitet und auf die Politik gehört; haben Betriebsrenten aufgebaut und als man uns sagte, ‚sorgt privat vor, die Rente wird nicht reichen‘, auch das getan; haben Direktversicherungen abgeschlossen und eigen finanziert zusätzlich vorgesorgt“, resümiert Wulff. Ohne Bestandsschutz sei diese Vorsorge 2004 zur Betriebsrente erklärt worden, weil – politisch gewollt – der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer in der Police stand und die Beiträge aus dem Nettoeinkommen weiterleiten musste.

    CDU belastet Sandwich-Generation

    „Wir 60- bis 70jährigen sind als Sandwich-Generation diejenigen, die das Land und die Generationen zusammenhalten“, verdeutlicht sie Ziemiak. „Wir haben hart gearbeitet und betreuen jetzt unsere Eltern und die Enkelkinder; ohne unsere Hilfe würde das ganze System zusammenbrechen“, so Wulff weiter. Und genau dieser Generation werde das Leben von der Politik massiv schwer gemacht. „Wir haben still gehalten bei allen Rentenkürzungen; ja, auch die Heraufsetzung der Altersgrenze ist eine Kürzung“, beschreibt Wulff die Duldsamkeit ihrer Generation. In ihrem  Arbeitsvertrag von 1973 stehe als Vertragsende 60 Jahre. Durch die neuen Gesetze habe sie drei Jahre und sechs Monate länger auf ihre Rente und auf die Betriebsrente warten müssen. Denn eine „echte Betriebsrente“ werde erst gezahlt, wenn man Rente bezieht oder keine Einkünfte mehr hat. „Alles massive Kürzungen“, so ihre Kritik.

    Abgezockte gehen auf die Straße

    Und jetzt müsse sie noch auf die Straße gehen, um für ihr Recht bei der eigen finanzierten Altersvorsorge zu kämpfen. „Finden Sie das gerecht?“ „How dare you?“ würde Greta Thunberg sagen: Wie könnt ihr es wagen?

    Die CDU hat 2003 in schöner Einmütigkeit mit SPD und Grünen die betriebliche Altersvorsorge sabotiert. Ihr Gesundheitsmodernisierungsgesetz war nichts anderes als ein Mittel zur Enteignung. Der Freibetrag von 159,25 Euro ist lächerlich, denn er stellt nur Mini-Betriebsrenten von der Verbeitragung frei. Von diesen Mini-Betriebsrenten kann aber in einem Land wie Deutschland mit explodierenden Mieten, stetig steigenden Verbraucherpreisen und Strafzinsen auf Bankeinlagen niemand leben.

     

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  • Der Kampf gegen Doppelbeitrag geht weiter

    Der Kampf gegen Doppelbeitrag geht weiter

    Seit Januar gilt ein Freibetrag für Betriebsrenten. Damit sind viele unzufrieden und werden weiter für die Abschaffung der Doppelverbeitragung kämpfen. Darunter ist auch Bernd Hellebusch. Sein Kampf geht weiter.

    Die „Oldenburgische Volkszeitung“ sieht in Hellebusch einen unermüdlichen Kämpfer gegen das Unrecht, das die damalige rot-grüne Koalition unter Kanzler Gerhard Schröder mit Hilfe der Union in Gesetzesform gegossen hat. Dagegen lehnen sich viele auf, vor allem der Verein der Direktversicherungsgeschädigten (DVG). Der Verein schaffte es tatsächlich, dass die Politik einen Freibetrag von 159,25 Euro eingeführt hat – zum 1. Januar 2020. Der nimmt sich allerdings lächerlich aus, vor allem weil er sich nur auf die Krankenkassen-, nicht aber auf die Pflegebeiträge bezieht. Der Kampf geht weiter.

    Der Kampf geht weiter

    Das reicht Hellebusch nicht – und vielen anderen auch nicht. Ihm wie dem DVG „geht es darum, dass nicht länger Krankenkassenabgaben auf Leistungen der staatlich geförderten Altersvorsorge erhoben werden“, berichtet die „Oldenburgische Volkszeitung“. Die klare Botschaft an die Politik lautet: Der Kampf geht weiter.

    „Inzwischen, berichtet der Dammer, habe sich im hiesigen Raum die Regionalgruppe Emsland/Osnabrück-Nord gegründet. Sie zähle etwa 120 Mitglieder, davon 30 aus dem Landkreis Vechta. Bernd Hellebusch war einer der Mitgründer. Die Mitglieder treffen sich ungefähr alle sechs Wochen im Gasthaus Lüdeke-Dalinghaus in Löningen-Böen, Menslager Straße 5.“ Die nächste Zusammenkunft ist auf den 11. Februar terminiert. Die Regionalgruppe gehört zum DVG, wie übrigens rund 40 andere Regionalgruppen. Der DVG will, dass das Gesetz nachgebessert wird. Das bedeutet, dass der Kampf weiter geht.

    „Dass auf die nicht-staatliche Altersvorsorge wie Direktversicherungen oder Betriebsrenten Krankenkassenbeiträge auch rückwirkend zu zahlen sind, hatte die damalige Regierungsmehrheit aus SPD und Grünen 2004 im Bundestag beschlossen“, so die „Osnabrücker Zeitung“.

    6,3 Millionen Betroffene

    „Betroffen sind von dem doppelten Beitrag laut Hellebusch rund 6,3 Millionen Bürger mit Direktversicherungen. Rund 2,3 Millionen dieser Verträge bestanden vor 2004“, so das Blatt. „Dass am Ende zahlloser Gespräche von DVG und Politikern seit 2020 ein Freibetrag von 159 Euro per Monat gilt, auf den keine Krankenkassenbeiträge zu zahlen sind, stellt Bernd Hellebusch längst nicht zufrieden.“ Zumal der Beitrag für die Pflegekasse weiter 3,05 Prozent (Kinderlose 3,3 Prozent) betrage und der Zusatzbeitrag der Krankenkasse anfalle. „Es gibt zwar eine gewisse Entlastung, aber die nicht“, betont der Dammer. Auch deswegen geht der Kampf weiter.

    Der Unmut wächst

    Hellebusch rechnet vor: „Nach der Einführung des Freibetrages bleiben dem Versicherten von einer einmaligen Kapitalauszahlung in Höhe von 50 000 Euro nach dem Abzug aller Beiträge rund 43 500 Euro, bis 2019 waren es zirka 3000 Euro weniger.“ Der Unmut der Betroffen ist groß. Nicht nur Hellebusch, sondern auch der DVG fordern eine komplette Abschaffung der Doppelverbeitragung.

    Von dem GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz profitieren nur Betriebsrentner mit kleinen Renten oder Direktversicherte mit niedrigen Auszahlungen. Wirklich freigestellt sind nur Direktversicherte mit einer Kapitalauszahlung von 19 110 Euro, wer mehr bekommt, zahlt dennoch doppelte Beiträge. Was sind schon 19 110 Euro bezogen auf eine wahrscheinliche restlichen Lebenserwartung von vielleicht 20 Jahre. Das entspräche einer monatliche Rente von annähern 80 Euro. Damit kommt niemand weit in diesem Land.

    https://www.facebook.com/maika.tv.rheine/videos/2471447226289263/?t=908

    Der Freibetrag von 159 Euro falle immer weniger ins Gewicht, je höher die Bezüge des Einzelnen seien, so die „Oldenburgische Volkszeitung“. „Als ungerecht empfindet Bernd Hellebusch es darüber hinaus, dass derjenige, der sich seine Direktversicherung bis an sein Lebensende monatlich auszahlen lässt, einen finanziellen Vorteil gegenüber dem hat, der sich diese Lebensversicherung in einem Betrag auszahlen lässt“, merkt die Zeitung an. Der Freibetrag sei nur auf zehn Jahre ausgerechnet. Der Rentenbezug liege dagegen bei durchschnittlich 18 bis 20 Jahre. Deshalb müsse es bei einer einmaligen Auszahlung den doppelten Freibetrag geben. Alles Gründe, warum der Kampf weiter geht.

    Quelle: Oldenburgische Volkszeitung, Text und Bild von Klaus-Peter Lammert.

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  • Kanzleramtsminister von DVGlern wachgerüttelt

    Kanzleramtsminister von DVGlern wachgerüttelt

    Kanzleramtsminister Helge Braun erfährt im nordhessischen Neukirchen, dass der DVG mit der Freibetragsregelung ganz und gar nicht zufrieden ist. Die CDU glaubt offensichtlich, Betriebsrentner und Direktversicherte mit dem GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz ruhig gestellt zu haben. Mitnichten.

    Pink in Nordhessen und das kurz nach der Klausurtagung der CDU in Hamburg – Helge Braun, Chef des Bundeskanzleramts, kurz ChefBK, dürfte nicht schlecht gestaunt haben, von einer Delegation des DVG im nordhessischen Neukirchen empfangen zu werden. Es war kalt, es war nass, trotzdem harrten die Hessen aus, um ihm zu verdeutlichen, dass sie ziemlich wütend sind. Von der Politik wurden sie mit einem Zuckerl in Form des lächerlichen Freibetrags abgespeist.

    Kanzleramtsminister aufgeklärt

    DVG-Delegationsleiter Heinrich Richardt verdeutlichte Braun, dass die betriebliche Altersvorsorge ein Drama ist – ein gutes Ende nicht in Sicht. Mit dem Anfang 2004 in Kraft getretenen Gesundheitsmodernisierungsgesetz hat die Politik alle enteignet, die eigenverantwortlich fürs Alter vorsorgen. Die 159,25 Euro Freibetrag sind nur ein Trostpflästerchen. Was Betriebsrentner und Direktversicherte darüber hinaus erzürnt, die Krankenkassen lassen sich mit der Umsetzung des GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetzes teilweise bis Ende 2020 Zeit.

    Halber Beitrag gefordert

    Damit seine Worte nicht einfach verhallen, hat Richardt dem ChefBK einen Brief mitgegeben. Darin fordert der DVG, dass die Doppelverbeitragung auf den halben Beitragssatz reduziert werden soll, die Kapitalauszahlung auf 240 Monate statt auf 120 umgelegt werden soll, ein Freibetrag auch für die Pflegeversicherung und nicht nur Krankenversicherung eingeführt werden soll. Braun ist Multiplikator, das heißt, der offene Brief wird schnell die Runde machen unter den Regierungsmitgliedern im Kabinett sowie den  Mitgliedern des Deutschen Bundestags.

    Entlastung nicht möglich?

    Braun bedankte sich und kennt natürlich den DVG sowie das Problem der Doppelverbeitragung. Wie bereits viele Politiker vorher, zeigte auch er Verständnis für die Situation der Betroffenen, um dann anschließend über Hintergründe und Kosten  der gesetzlichen Änderung zu sprechen. Wie schon viele andere vor ihm,  stellte auch er, die unausweichlichen Beitragserhöhungen in der gesetzlichen Krankenversicherung in den Vordergrund. Eine weitergehenden Entlastung sei nicht möglich.

    Die  “Schwälmer Tageszeitung” berichtet über den Besuch Brauns und der Delegation des DVG.

    Der Regionalgruppe Nord- und Osthessen gilt Dank für ihr couragiertes Auftreten.

    Schluss mit der Sabotage der Altersvorsorge!

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