Tag: GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz

  • Staat will mit Rentenkonto Rentner linken

    Staat will mit Rentenkonto Rentner linken

    Der Staat gaukelt uns vor, die Höhe der Rente ließe sich auf Knopfdruck abrufen. Politiker schmieden mit dem geplanten Rentenkonto eine unselige Allianz, um die Rentner noch besser überwachen und abzocken zu können. Vorsicht ist angebracht.

    „Wir werden eine säulenübergreifende Renteninformation einführen, mit der Bürgerinnen und Bürger über ihre individuelle Absicherung im Alter Informationen aus allen drei Säulen erhalten und möglichen Handlungsbedarf erkennen können; die säulen-übergreifende Renteninformation soll unter Aufsicht des Bundes stehen“, ließ Bundeskanzlerin Angela Merkel in den Koalitionsvertrag 2018 schreiben. Im Herbst 2020 soll das nun umgesetzt werden.

    Die große Koalition will laut „Frankfurter Allgemeinen“ einen entsprechenden Gesetzentwurf im Herbst beschließen. Ein Online-Portal soll, so die „Frankfurter Allgemeine“ den Bürgern zum ersten Mal einen Überblick über die gesetzliche, betriebliche und private Rente bieten, mit der sie im Alter rechnen können.

    Aber mal ehrlich, dem Staat ist doch nur daran gelegen, den Bürger zu kontrollieren, um auch noch den letzten Cent aus ihm heraus zu kitzeln. Ein Online abrufbares Rentenkonto wäre doch die ideale Lösung. Das hat nichts mit Fürsorge zu tun, dahinter steckt die Absicht, den Bürger auszuspähen. Denn, für den Staat ist es ein leichtes, sich Zugang zu diesem Renten-Check zu verschaffen. Wie sagt die Bundeskanzlerin so schön, „soll unter Aufsicht des Bundes stehen“.

    Wer will ein Rentenkonto?

    Wer will denn so was? Es gibt einige Befürworter für eine solche übergreifende Infoplattform, in der alles zusammengefasst sein könnte, was der einzelne Bürger wissen muss, um einschätzen zu können, was er im Alter an Versorgungsansprüchen zu erwarten hat. Da ist zum einen der Bankenverband, dann natürlich der Arbeits- und Finanzminister und die Deutsche Renten Information. Auch das Deutsche Institut für Altersvorsorge spricht sich dafür aus. Treibende Kraft ist die Deutsche Renten Information. Allein die Aufzählung zeigt, dass damit sehr wahrscheinlich Schindluder getrieben wird.

    Vorsicht vor staatlicher Fürsorge

    Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ zitierte den jetzigen Wirtschaftsminister Peter Altmaier mit den Worten, dass „durch die Einführung eines digitalen Bürgerportals künftig sichergestellt werden soll, dass alle Verwaltungsdienstleistungen deutschlandweit elektronisch verfügbar sind“, so sein hehrer Ansatz. Gleichzeitig müsse ein solches Portal den Bürgern den Zugang zu einer unabhängigen Plattform bieten, die alle Ansprüche aus gesetzlicher Rente, Betriebsrente und privater Vorsorge sicher, einfach und übersichtlich zusammenfasst. Damit solle, so Altmaiers Argument, nachvollziehbar sein, „welche Anwartschaften der Bürger in den verschiedenen Säulen der Altersversicherung angespart hat“.

    Cui bono – wem nützt ein solches Rentenkonto? Wirklich dem Bürger – oder nicht doch eher dem Staat. Dank eines solchen Rentenkontos kann der Staat dann viel besser abschätzen, wo er den Bürger noch schröpfen kann, denn dann liegen ja die ganzen Vermögensverhältnisse des Bürger offen – und für den Staat vergleichsweise bequem erreichbar.

    Skepsis ist angebracht

    Woher diese Skepsis? Dem Staat ist nicht zu trauen, das hat die Doppelverbeitragung von Direktversicherungen bewiesen. Der Staat beutet Betriebsrentner aus, für die Altersvorsorge wegen des Zugriffs von Staat und Krankenkasse zum Minus-Geschäft wird. Die Lebensversicherer werden vom Staat gezwungen, jeden Cent an die Krankenversicherung zu melden, den ein Bürger im Laufe seines Lebens über eine Direktversicherung angespart hat. Diese Information ist für Staat und Sozialversicherung Milliarden wert, denn der Besitzer einer Direktversicherung zahlt bei Rentenbeginn den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil plus Pflegeversicherungsbeitrag an seine Krankenversicherung – annähernd 20 Prozent zehn Jahre lang. Möglich gemacht hat diese Enteignung ein Gesetz aus dem Jahre 2004, initiiert von der damaligen rot-grünen Regierung mit Unterstützung der Union. Das Gesundheitsmodernisierungsgesetz wird rückwirkend auch auf Verträge angewandt, die lang vor Inkrafttreten des Gesetzes abgeschlossen worden waren. Der zum 1. Januar 2020 eingeführte GKV-Betriebsrentenfreibetrag von 159,25 Euro ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein, da er nur für den Krankenkassenbeitrag gilt, nicht aber für die Pflegeversicherung.

    Excel statt Rentenkonto

    Aber zurück zum Rentenkonto. Dem deutschen Staat ist in punkto Altersvorsorge nicht zu trauen, das hat er bis lang mehrfach bewiesen. Eigeninitiative in punkto Rentenübersicht ist besser – und dafür gibt es ein einfaches Mittel: eine Excel-Tabelle. Jeder kann in diese Tabelle alle Daten selbst eintragen, Excel summiert die Zahlen auf. Wer diese Tabelle ständig aktualisiert, hat problemlos einen Überblick über seine Altersvorsorge. Ach ja, Excel. Das ist ein Tabellenkalkulationsprogramm von Microsoft – das zu lernen ist kein Zauberwerk. Viele Windows-Nutzer dürften vermutlich bereits Excel auf ihrem Rechner haben. Die Bundesregierung könnte jedem ein Exemplar schenken. Wie wäre es denn, wenn der Staat statt in ein Rentenkonto zu investieren, in Finanzwissen investieren würde, wie es ja schon seit langem von Wirtschaftlern gefordert wird? Bislang sind alle derartigen Vorstöße im Sande verlaufen – oder habe ich da etwas nicht mitbekommen?

    Gesetz soll durchgepeitscht werden

    Wie die „Versicherungswirtschaft“ schreibt, soll das Gesetz „durchgepeitscht“ werden. Das Internetportal hat den Zeitplan recherchiert:

    • Bis 10. August 2020 Frist für die Stellungnahme der Verbände
    • August 2020 Virtuelle Anhörung auf Ministerialebene
    • August 2020 Beratung im Bundeskabinett
    • Ende 2020 Inkrafttreten am Tag nach der Verkündigung
    • Entwicklungsphase
    • Mitte 2022 Beginn der ersten freiwilligen Betriebsphase (21 Monate nach Inkrafttreten)
    • Ende 2023 Voraussichtlicher Pflichtbetrieb für die betroffenen Versorgungseinrichtungen mit angemessenen Übergangsfristen (Der Beginn des Pflichtbetriebs wird durch Rechtsverordnung später festgelegt).

    Beamte sollen wieder einmal ausgenommen werden. Pensionszusagen, die regelmäßig von den Arbeitgebern verwaltet werden, die Beamtenversorgung und berufsständische Versorgungswerke sollen „Versicherungswirtschaft“ zufolge nicht in die digitale Rentenübersicht eingebunden.

  • Wie der Staat Bürger in die Klemme nimmt

    Wie der Staat Bürger in die Klemme nimmt

    Wer zahlt die Milliarden Hilfsgelder wegen Corona? Die Bürger. Das reicht vom Betriebsrentner bis zum Vermieter. Jeder, der ein bisschen Geld auf der hohen Kante hat, ist jetzt dran. Wie wir in die Klemme genommen werden.

    „Business Insider“ erklärt, was „finanzielle Repression“ ist: schleichende Enteignung. Genau das passiert hierzulande bereits. Das beginnt bei der Doppelverbeitragung der betrieblichen Altersvorsorge, geht weiter über die Mietpreisbremse und endet noch lange nicht beim Soli. Der Staat war und ist überaus erfindungsreich, wenn es darum geht, den Bürger zu melken. Wir hatten in Deutschland schon mal Zwangshypotheken und Goldverbot. Die gemeinste Maßnahme ist die Abschaffung des Guthabenzinses. Risikoloser Zins gehört der Vergangenheit an. Wer dennoch, wie die meisten Deutschen, an Sparbüchern und Tagesgeld festhält, wird automatisch ärmer, weil der Kaufkraftverlust höher ist als der Nullzins. Mittlerweile führen immer mehr Bank Strafzinsen und Verwahrentgelt ein.

    In die Klemme genommen

    Was wir bislang erlebt haben, dürfte indes erst der Anfang gewesen sein. Der Staat braucht Geld, viel Geld. Das holt er sich von denen, die etwas auf der hohen Kante haben. „Business Insider“ listet auf, was noch auf uns zukommen könnte – ein Blick in die finanzielle Folterkammer der finanziellen Repression:

     

    • Nullzins.  Sparbücher bringen seit vier Jahren nicht mehr als 0,1 Prozent Zinsen, Tagesgeld nicht mehr als 0,3 Prozent. Aktuell liegt der Zins von Sparbüchern dem Finanzvergleichsportal FMH zufolge bei 0,01 Prozent, von Tagesgeld bei 0,03 Prozent. Die Inflation ist laut Statistischem Bundesamt zwar im März gesunken, liegt aber immer noch bei 1,4 Prozent. 0,01 – 1,4 = -1,03 Prozent. So viel verliert der, der sein Geld auf dem Sparbuch liegen lässt. Damit lässt sich die „Rentenlücke“ nicht auffüllen, die die Schröder-Regierung 2003 aufgerissen hat.

     

     

    • Vermögensabgabe.  Die SPD-Chefin schlägt eine Vermögensabgabe vor, wie die „Zeit“ berichtet. „Eine einmalige Zahlung besonders Wohlhabender könnte laut der SPD-Chefin helfen, die finanziellen Folgen der Corona-Epidemie zu bewältigen“, so ihre Idee. Die Idee der Vermögensabgabe sei von Saskia Esken bereits aufgewärmt worden, so „Business Insider“, da dachte manch einer bei Corona noch an Bier oder Schmauchzigarre. „Sie scheint der Vorstellung anzuhängen, dass ‚Vermögen‘ wie in Dagobert Ducks Geldspeicher in Säckeln herumliegt, aus denen der Staat mühelos ein paar Handvoll abgreifen könne; ist anschließend ja noch genug nach“, schreibt das Magazin. Ein typisches deutsches Großvermögen stecke vielmehr in Unternehmen, als Eigenkapital; es solle in guten Zeiten Rendite bringen, klar, und in schlechten die Firma sichern. Dieses Vermögen schmilzt zurzeit wegen der Corona-Krise wie Schnee in der Sonne, anzuschauen am Beispiel Lufthansa.

     

    • Solidaritätszuschlag. Der Solidaritätszuschlag hätte schon längst abgeschafft werden soll, aber es gibt ihn immer noch. Eingeführt wurde er 1991 von Merkels Amtsvorgänger Helmut Kohl zur Finanzierung der deutschen Einheit. Das heißt, er feiert 2021 seinen 30. Geburtstag. Steuern, die einmal eingeführt wurden, werden nicht mehr abgeschafft. Bestes Beispiel ist die Sektsteuer, die eingeführt wurde zur Finanzierung Kaisers Kriegsflotte. Einen Kaiser haben wir schon lange nicht mehr und eine Kriegsflotte auch nicht, aber die Sektsteuer. „Wahrscheinlicher ist, dass der Soli in alle Ewigkeit verlängert und möglicherweise erhöht wird“, mutmaßt „Business Insider“. Der Wiedervereinigungssoli wird dann zum „Corona-Soli“.

     

    • Zwangshypothek. „Zwangshypotheken würden richtig Geld in die Staatskasse spülen“, so „Business Insider“. Wenn es um das Aufspüren sprudelnder Finanzierungsquellen gehe, seien Volksvertreter übrigens mit Genialität und Terrierhaftigkeit gesegnet. Eine Regierung, die frische Mittel brauche, suche sich idealerweise einen Besteuerungsgegenstand, der erstens substanziell ist, zweitens nicht die Flucht ergreifen kann und drittens bereits irgendwo ordentlich verzeichnet ist – kurz, die Immobilien im Lande. „Eine Zwangshypothek ist eine im Grundbuch eingetragene Extra-Schuld, eine Zusatzsteuer auf Immobilienbesitz (und insofern ebenfalls eine Vermögensabgabe)“, erklärt „Business Insider. Die Weimarer Republik habe, so die „Berliner Zeitung“ die Hausbesitzer ab 1924 mit der Hauszinssteuer belastet. „Sie machte 10 bis 20 Prozent der Einnahmen von Ländern und Gemeinden aus“, erinnert sich die Zeitung. Ähnlich habe die Regierung Adenauer in den Jahren 1949 bis 1952 verfahren: „Sie setzte sehr hohe Vermögensabgaben bei niedrigen Freibeträgen durch und belegte – auch selbst genutztes – Wohneigentum mit langjährigen Zwangshypotheken, um den Lastenausgleich für die Flüchtlinge aus den ehemals deutschen Ostgebieten zu ermöglichen.“

     

    • Zwangsanleihe. „Bei einer Zwangsanleihe wiederum, einem weiteren Instrument der finanziellen Repression, zwingt der Staat seine Bürger dazu, ihm zur Bewältigung einer außergewöhnlichen Krise Geld zu leihen – typischerweise zu unappetitlichen Konditionen“, listet „Business Insider“ auf. Auf Zwangsanleihen habe, so erinnert „Business Insider, die Weimarer Republik Anfang der 1920er-Jahre gesetzt. „Da die damalige Hyperinflation die Anleihen in kurzer Zeit wertlos machte, war es de facto eine Enteignung.“

     

    • Goldverbot. Der Staat hat schon mal im vergangenen Jahrhundert auf die Goldreserven der Bürger zugriffen. Daran könnte er sich wieder erinnern. „Bislang fällt beim Kauf von physischem Gold (Anlagemünzen, Barren) keine Umsatzsteuer an – anders als etwa bei Silber, Platin Palladium; der Wertzuwachs wiederum ist für alle, die ihr Anlagemetall mindestens ein Jahr lang besitzen, von einer Kapitalertragsteuer befreit; beides ließe sich rasch ändern, wäre jedoch vergleichsweise harmlos“, so „Business Insider“. „Drastischer – und für sicherheitsorientierte Anleger erheblich schmerzhafter – wäre ein Verbot des Privatbesitzes von Gold. Sie hätten dann ihr Edelmetall gegen Zahlung einer Entschädigung abzugeben.“

     

    • Hyperinflation. „Die Hyperinflation führte in Deutschland auch zu einem Goldverbot – sowie darüber hinaus zu einem Verbot von Silber, Platin, sogar Devisen“, schreibt „Business Insider“. In der Weimarer Verfassung verankerte Grundrechte (Schutz des Eigentums, Unverletzlichkeit der Wohnung, Briefgeheimnis…) seien plötzlich eher theoretischer Natur gewesen. Das erinnert an die jetzige „Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ in Corona-Zeiten. Der Vergleich zu Weimar ist gar nicht so weit hergeholt. „Insgesamt war privater Goldbesitz in Deutschland (Ost und West) im 20. Jahrhundert drei Jahrzehnte lang illegal; Goldverbote gab es phasenweisen darüber hinaus beispielsweise in den USA, in Frankreich, Großbritannien, Indien und in vielen totalitären Staaten.“ Zur Erinnerung: Im November 1923 wurde eine Billion Mark in eine Rentenmark umgetauscht.

     

    Wer heute angesichts seiner Null- oder Negativzinsen über „Anlagenotstand“ klage, müsse sich insofern den Vorwurf einer gewissen Heulsusigkeit gefallen lassen, beschreibt „Business Insider“ die Gefühlslage hierzulande. In der größeren Ordnung der Dinge sei das, was wir bisher an finanzieller Repression gesehen haben, ein Teekränzchen. „Wenn die Corona-Pandemie erst überstanden ist und die Kosten der aktuellen Weltwirtschaftskrise in den Fokus geraten, wird es um die Frage gehen, wer zahllose Firmenzusammenbrüche, Arbeitslosigkeit sowie die beispiellosen Rettungsmaßnahmen von Politik und Notenbank finanziert.“

     

    In der Sendung „Maischberger“ am 29. April 2020 brachte es der Journalist, Produzent und TV-Moderator Hubertus Meyer-Burkhardt gegenüber Finanzminister Olaf Scholz auf den Punkt: „Es ist mein Geld – und das meiner Kinder, welches Sie jetzt verteilen“. So vermeintlich großzügig Scholz und seine Finanzministerkollegen in den Ländern das Geld jetzt verteilen, so kleinkariert und perfide werden sie es sich später bei den Bürgern wieder holen.

    Bekommen wir ähnliche Verhältnisse wie in der Weimarer Republik? Die Zahl der Kurzarbeiter ist um lange unvorstellbare zehn Millionen gestiegen, wie jetzt die “Welt” berichtet. Damit seien selbst die Prognosen der kühnsten Volkswirte weit übertroffen worden. Die Zahl werfe ein Licht auf das wahre wirtschaftliche Ausmaß der Corona-Krise.

    Bild von Willfried Wende auf Pixabay

  • Banksparplan besser als Direktversicherung

    Banksparplan besser als Direktversicherung

    Direktversicherte wurden jahrzehntelang hinters Licht geführt . Ihre Altersvorsorge per Direktversicherung ist wegen der Abgaben im Alter schlechter als ein Banksparplan ohne Förderung. Ein Betroffener hat es vorgerechnet.

    Versicherungsmakler rechnen Interessenten immer vor, wie lukrativ doch eine Direktversicherung wäre. Sie würden  bei der Direktversicherung Sozialabgaben und Steuern sparen und hätten im Alter ein nettes Sümmchen für den Ruhestand. Von wegen. Beschäftigte waren besser dran, wenn sie das Geld in einen simplen Banksparplan statt in eine Direktversicherung investiert hätten mit „nur“ zwei Prozent durchschnittlicher Verzinsung und auf die vermeintliche Förderung durch den Staat verzichteten.

    Dieses Erkenntnis klingt grausam, der Bremer Boguslaw Zielke hat es aber einmal genau nachgerechnet, schließlich hat er die Zahlen seiner Direktversicherung bei der HUK seit Abschluss einschließlich aller Kosten, Prämien, Überschussbeteiligungen, Rückvergütungen und den Verlust an Entgeltpunkten der Rentenversicherung mit einem Banksparplan verglichen. Hätte er damals, in einen Banksparplan investiert, statt, wie auf Anraten der Politik, in eine Direktversicherung, so würde er heute über rund 40 000 Euro mehr verfügen.

    Gezwungen zu dieser Kalkulation haben ihn Gesetzgeber, Krankenkasse und Sozialgericht, die ihn viel Zeit und Mühe gekostet hat – und immer noch kostet, denn am 30. September hat er nun sein Verhandlung vor dem Sozialgericht Stade 2, wo seine Klage gegen die HKK Direkt läuft.

    DirektversicherunG versus Sparplan

    Er tritt damit auch gegen die weitverbreitete Meinung an, Direktversicherte stünden besser da als Rentner ohne Direktversicherung. Das will er mit seiner Rechnung widerlegen. Anders ausgedrückt, Staat und Versicherungsbranche haben ihn viel Geld gekostet. „In meinem Fall habe ich ein Verlust gegenüber einem Banksparplan von über 40 000 Euro“. Tabellarisch hat er den tatsächlichen Verlauf seiner Direktversicherung bei der HUK von 1987 bis 2010 dargestellt und die Beträge einem Banksparplan gegenübergestellt, was ja kein Problem war, da ihm die Zahlen über die tatsächliche und angenommen Entwicklung vorlagen. Zielke hat auch den Verlust durch die Entgeltumwandlung bei der Rentenversicherung berücksichtigt. Denn, was Versicherungsmakler geflissentlich verschweigen, durch die Entgeltumwandlung zahlt ein Direktversicherter weniger in die Rentenkasse ein, weil die Prämie vom Bruttogehalt abgezogen wird. Das wirkt sich später negativ auf die Höhe seiner Rente aus. Ferner hat Zielke eine Inflation von 17,97  Prozent für den Zeitraum 1987 bis 2010 berücksichtigt.

    Zielkes Tabellen mit seinem Vergleich Direktversicherung und Banksparplan sowie Zinseszins spricht für sich. Er schlüsselt darin genau auf, was er an Prämien über die Jahre gezahlt hat, wie hoch die Vertragskosten waren und was er an Rentenpunkten verloren hat. Die Verhältnisse haben sich leider nur marginal verbessert. Dank des Engagements des DVG gibt es seit Anfang 2020 zumindest den GKV-Betriebsrentenfreibetrag von monatlich 159,25 Euro. Allerdings müssen Direktversicherte auch wie bisher den Vollbeitrag für die Pflegeversicherung zahlen, was natürlich ihre Altersvorsorge schmälert. Wer mehr als diese fiktiven – die Kapitalauszahlung einer Direktversicherung wird auf 120 Monate umgerechnet – lächerlichen 159,25 Euro bekommt, zahlt weiter Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeitrag an die Krankenversicherung.

    Versicherung sinkt im Wert

    Wer immer noch auf eine Direktversicherung setzt, muss fürchten, dass er am Ende deutlich weniger ausbezahlt bekommt, denn einige Versicherungen stehen auf der Kippe. Es ist fraglich, ob sie wegen Negativzins und Corona-Krise in Zukunft ihre Versicherten überhaupt den versprochenen Garantiezins auszahlen können – oder gar nichts mehr, denn „vielen Anbietern droht das Aus“, wie die „Frankfurter Rundschau“ schreibt.

    Wenn die Branche wie von der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) empfohlen, den Garantiezins wirklich von derzeit 0,9 auf 0,5 Prozent reduziert, war’s das dann mit Direktversicherungen (Aktuare sind die Finanzmathematiker der Versicherung). Denn die Kosten fressen den Garantiezins auf. Das ist dann das Ende der Direktversicherung, da können sich die Gewerkschaften und alle anderen, die betriebliche Altersvorsorge à la Direktversicherung vermarkten, noch sehr dagegen sträuben.

    Stiftung Warentest hat der „Frankfurter Rundschau“ zufolge einmal ausgerechnet, wie viel Geld Versicherte mit einem niedrigen Garantiezins am Ende herausbekommen: „Eine Modellkundin, die 30 Jahre lang jährlich 1200 Euro in einen Vertrag einzahlt – bei einem Garantiezins von 0,9 Prozent – bekäme unter 20 untersuchten Produkten im Alter bestenfalls eine garantierte Monatsrente von 124 Euro, im schlechtesten Fall wären es 96 Euro – also weniger als eingezahlt.“ Je nachdem wie hoch die Kosten der Produkte seien, könne es sein, dass der Versicherte sehr alt werden müsse, um die eingezahlten Beiträge herauszubekommen, zitiert die Zeitung Anne Hausdörfer, Expertin für das Thema Altersvorsorge bei der Stiftung Warentest. Damit bestätigt sie auch indirekt Zielkes Rechnung.

    Finger weg von Direktversicherungen

    Es bleibt nur zu hoffen, dass die heutigen Direktversicherungsgeschädigten ihre Kinder und Enkel vor der Direktversicherung warnen, weil sie längst zum Minus-Geschäft mutiert ist.

    Die damalige Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) hätte vor drei Jahren die Chance gehabt, mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz die betriebliche Altersvorsorge wirklich zu stärken. Stattdessen hat sie die Vollverbeitragung von Direktversicherungen zementiert und damit die Daseinsberechtigung von Direktversicherung sabotiert. Die Folge dieser verfehlten Politik der Ex-Sozialministerin sehen wir heute, wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ schreibt. Dem Statistischen Bundesamts zufolge haben 2018 nur rund 680 000 Geringverdiener bei 50 000 Arbeitgebern die Förderungen in Anspruch genommen. Das sind laut Statistik 2,5 Prozent der deutschen Arbeitgeber. „Das Ziel des Gesetzgebers wurde verfehlt“, zitiert die FAZ, Verena Bentele, die Präsidentin des Sozialverbands VdK.

    Bilder: DVG/Helmut Achatz/ RoboAdvisor auf Pixabay

  • Rentner kämpft gegen Plündern der Altersvorsorge

    Rentner kämpft gegen Plündern der Altersvorsorge

    Mit einem Satz erleichtert der Staat Millionen Altersvorsorger um Milliarden. Ein Rentner kämpft dagegen. Seine Erlebnisse vor dem obersten Sozialgericht.

    von Reiner Wellmann

    Mittwoch, 8. Juli 2020, 16.45 Uhr.  Herbert Heins kämpft wie ein Löwe.  Als die 12. Kammer des Bundessozialgerichts die Anhörung der Parteien – Heins gegen TK – beenden will, bittet Heins ums Wort für eine persönliche Erklärung. Denn bis dahin hatte sein Anwalt Prof. Plagemann und der Jurist der Techniker Krankenkasse das Sagen. Die drei Berufsrichter schauen sich kurz an – und nicken ihm zu. Heins bedankt sich, denn oft genug ist er von den Richtern aufgefordert worden, zum Ende zu kommen.

    Rentner wehrt sich gegen Unrecht

    Und dann trägt der „rebellische Rentner“, wie die Medien Heins inzwischen bezeichnen, 30 Minuten lang Punkt für Punkt vor, wie die Plünderung der freiwilligen Altersvorsorge unter Mitwirkung von Politikern, Gerichten und Krankenkassen seit 2003 eingefädelt wurde. Er scheut sich auch nicht, die hohen Richter persönlich anzusprechen. Wie an einem roter Faden spult er das gefühlte Unrecht an seinem eigenen Fall ab: „Da steht in dem Vertrag also, dass mein Arbeitgeber mir das Entgelt für geleistete Überstunden auf eine Direktversicherung überweist. Haben Sie zugehört? Da steht nicht ,Als betriebliche Altersversorgung wird eine Direktversicherung abgeschlossen’, sondern ,als Abgeltung der geleisteten Überstunden’“.

    Was das Wort „solche“ bedeutet

    Viel Raum widmet Heins der „eigenartigen Veränderung“ des §229 im Sozialgesetzbuch, den es seit 1989 gibt – der aber in der Gesetzgebung des Jahres 2003 modifiziert wurde. Ziel war es, die bis dahin mögliche Kapitalisierung von Betriebsrenten – die Auszahlung war beitragsfrei – auch mit Krankenversicherungsbeiträgen zu belegen. Dieses Schlupfloch sollte geschlossen werden. „Aber eine vertraglich von Beginn an festgelegte Kapitalzahlung, und das auch noch ohne Rentenoption, hat der Gesetzgeber niemals verbeitragen wollen. Das steht da nicht drin“, redet Heins Klartext. Und der 70-Jährige gab den Juristen eine Lektion Nachhilfeunterricht: „Für Schüler, die das Demonstrativ-Pronomen ‚solche‘ in der Grundschule nicht durchgenommen haben, trage ich den Satz des § 229 nun einmal vor, indem ich gleich das Rätselwort ‚solche‘ in aufgelöster Form einsetze …“.

    Einmalzahlung ist keine Rente

    Als (virtuellen) „Kronzeugen“ beruft er sich auf den prominenten Sozialrechtler und Präsidenten des Bundessozialgerichts, Prof. Rainer Schlegel. Der sei Mitautor des Personalbuchs, das Standardnachschlagewerk in den Personalabteilungen aller Unternehmen. Der inzwischen schon etwas in Rage gekommene Heins zitiert: „Rentenähnlichkeit liegt nicht vor – und damit auch keine betriebliche Altersversorgung im Sinne des § 229 SGB V (neue Fassung), wenn von vornherein keine wiederkehrende Leistung, sondern eine einmalige Kapitalzahlung vereinbart oder zugesagt war“. Und Heins verweist auf ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG Urteil 12 RK 10/94): „Der hinreichende Grund für Beitragsfreiheit von Kapitalleistungen, auch wenn es Leistungen der betrieblichen Altersversorgung sind, liegt darin, dass solche einmaligen Leistungen allgemein nicht dazu bestimmt sind, den Lebensunterhalt dauerhaft zu sichern“. Werde schon vor dem Versicherungsfall die Kapitalleistung als Versicherungsleistung vereinbart, so sei eher anzunehmen, dass dies im Hinblick auf einen aktuellen Bedarf an einem größeren Geldbetrag geschehe.

    Eine Definition des BSG, die für den verständigen Bürger gut nachvollziehbar sei, der Lebenswirklichkeit entsprechend. „Und sie wurde bis heute nicht durch eine andere Festlegung außer Kraft gesetzt“, stellt der Kläger fest und spricht die hohen Richter in den weinroten Roben direkt an: „Wenn Sie allerdings meinen, dass der Präsident dieses hohen Hauses in seinem Personalbuch falsche Dinge in die Welt setzt, dann holen Sie ihn doch bitte einfach als Zeugen herein. Aber Sie wissen es ganz genau, und ich weiß es: Er hat natürlich recht“. Wow, das war mutig. Einigen der zwei Dutzend Zuschauer läuft es eiskalt den Rücken runter.

    Sinnentstellende Gesetzesauslegung

    Heins beruft sich ferner auf die Gesellschaft für Deutsche Sprache und einen renommierten Sprachwissenschaftler. Die hatten den Wortlaut des § 229 SGB V in dem Kontext der Beratungen im Bundestag seziert und waren übereinstimmend zu der eindeutigen Aussage gekommen, dass mit dem Wort „solche“ in Satz fünf nur solche Kapitalauszahlungen gemeint seien, die eine Kapitalisierung von Betriebsrenten vor dem Eintritt in die Rente sind. Heins weiter: „Zu welchem Ergebnis beide Gutachten kommen, ist in unserer Revisionsschrift nachzulesen, nämlich, dass der Einschubsatz, „oder ist eine solche Leistung“ definitiv eine Abfindung, aber keine vertragliche festgezurrte Kapitalzahlung bezeichnet. Wer das nicht versteht, der hat im Deutschunterricht geschlafen! Will nun jemand allen Ernstes behaupten, dass die Gutachten Fake News oder Gefälligkeitsgutachten seien, und Sie die deutsche Sprache besser verstehen?“

    Heins zitiert die juristische Methodenlehre zur Auslegung von Gesetzestexten, weil er inzwischen auf ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags verwiesen hat, wonach das Bundessozialgericht „in ständiger Rechtsprechung jedoch seit jeher eine am Sinn und Zweck der krankenversicherungsrechtlichen Vorschriften orientierte eigenständige Auslegung des § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V vor (nehme), die nicht streng der Legaldefinition des § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG folgt.“ Das heiße auf gut Deutsch, so Heins, es folge nicht dem geschriebenen Wortlaut und entstelle mithin den Sinn – und ist damit voll auf Konfrontationskurs zu den Rot-Roben.

    Wer klüngelt mit wem?

    Wer steckt hinter dieser sinnentstellende Auslegung des § 229? Es war der Spitzenverband der Krankenkassen, der bereits zwei Monate vor Verabschiedung des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG) im November 2003 die neu entdeckte Beute zur Verteilung an seine Mitgliedskassen freigab: „Sie sind dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass die Neufassung sich auch auf originäre Kapitalleistungen bezieht“, zitiert Heins aus einem Protokoll. „Kennen Sie das?“ fragt er die Richter. „Ich habe Ausdrucke für Sie mitgebracht“, sagt er – und fragt vorsichtig, ob er an den Tisch der hohen Richter kommen darf. Die erlauben das jetzt, werfen wenige Sekunden einen Blick auf die Kopien, und legen sie zur Seite.

    Bankraub auch Versorgungsleistung?

    Heins ist jetzt auf der Zielgeraden. „Wenn diese Sinnentstellung unbewusst vorgenommen wurde, dann gehören diese Leute eindeutig zu den Verlierern der Pisa-Studie; wurde das jedoch bewusst falsch in die Welt gesetzt, dann frage ich Sie, ob hier nicht sogar eine Straftat vorliegt, wenn dieser Verband noch vor Inkrafttreten eines Gesetzes den Inhalt falsch an seine Mitglieder verbreitet“. Schlimm sei aber, dass der Senat des BSG sich noch schützend vor dieses selbst erfundene Recht auf Beitragserhebung stellt. „Wenn das sogenannte ,Beitragsrecht’ auf derart falschen Behauptungen beruht, dann können Sie auch einen Bankraub als betriebliche Versorgungsleistung definieren!“ Wumms, das saß!

    Auch Richter dürfen Fehler eingestehen

    Und jetzt macht er etwas, was sich in diesem Saal wohl noch niemand getraut hat: Er fordert das Gericht auf, Fehler einzugestehen und zu korrigieren. „Es ist überhaupt nicht verwerflich Fehler zu machen; auch Richter dürfen Fehler machen. Aber was ich von Ihnen, genau wie von Jedermann sonst erwarte ist, dass man so aufrichtig ist, die Fehler einzugestehen und dann bemüht ist, sie wieder gut zu machen“. Die Gesichter der hohen Richter laufen rot an. „Ich hoffe, Sie legen es mir nicht zum Nachteil aus, wenn ich nach nunmehr neun Jahren des schier unerträglichen geduldigen Hörens dieser frustrierenden Rechtsprechung mein Empfinden hier bildlich gesprochen so zusammenfasse: Insbesondere von den Krankenkassen und den Sozialgerichten als den institutionell daran Beteiligten wurde in über 16 Jahren bewusst oder unbewusst ein Ballon mit juristischen Scheinargumenten, substanzlosen Wortschöpfungen und Unwahrheiten aufgeblasen, um vom ursprünglichen gesetzlichen Sinngehalt des § 229 SGB V meilenweit abzulenken“, so Heins. Darum gelte es heute und hier, diesen „Ballon“ mit einem lauten Knall – sprich mit einem rechtsstaatlichen Urteil des BSG – ein für alle Mal zum Platzen zu bringen.

    Faire Chancen vor Gericht?

    Das Ergebnis überrascht nicht: Das Bundessozialgericht zementiert, was von Millionen Betroffenen als Unrecht empfunden wird. Der Traum vieler Menschen, in diesem Rechtsstaat eine faire Chance vor Gericht zu bekommen, ist damit geplatzt. Auf Heins‘ Argumente ist Vorsitzender Richter Heinz nicht einmal ansatzweise eingegangen. Das höchste Sozialgericht habe ein Wortlautverständnis, das an den Wortlaut des Gesetzgebers gebunden sei, sagte der Vorsitzende der Kammer in der kurzen Urteilsbegründung. War das eine Anspielung auf die Sprachgutachten oder wollte er Heins nur verklausuliert mitteilen, dass er den Nachhilfeunterricht in punkto Sprache nicht nötig habe?

    Heins will nach neun Jahren Kampf gegen das Unrecht noch nicht aufgeben und prüft einen Gang vor das Bundesverfassungsgericht. Ob er die Kraft dazu noch aufbringt? Der Verband der Direktversicherungsgeschädigten wünscht es ihm. Denn, wie fasste stellvertretender Bundesvorsitzender Reiner Korth seine Empfindungen in einem ersten Statement zusammen: „Ich habe große Zweifel, ob die Gewaltenteilung in Deutschland funktioniert, wenn Legislative und Jurisdiktion gegenseitig ihre Begründungen übernehmen!“.

    P.S: Auch das soll nicht verschwiegen werden: Herbert Heins war an einer Stelle auch erfolgreich – ein klitzekleines Stück zumindest. Weil seine Techniker Krankenkasse in einem Bescheid einen Fehler gemacht hatte, muss sie ihm 48 Cent zurückzahlen. Der Rechtsvertreter der Krankenkasse nickte großzügig, als der Vorsitzende Richter dies anregte. Dieser Akt hatte, so die Wahrnehmung der Zuschauer, schon eine böse und zynische Symbolik.

    Bild: Reiner Wellmann

  • Der Staat darf ungestraft Bürger enteignen

    Der Staat darf ungestraft Bürger enteignen

    Wenn der Staat klamm ist, darf er seine Bürger enteignen, wie bei Direktversicherungen. Ein Rentner hat dagegen geklagt, muss aber weiter Sozialbeiträge für seine Direktversicherung zahlen, obwohl bei Abschluss davon keine Rede war. Der Staat hatte den Vollbeitrag 2003 rückwirkend eingeführt.

    Herbert Heins ist in Kassel vor dem Bundessozialgericht (BSG) mit seiner Klage gegen den Vollbeitrag auf seine Direktversicherung gescheitert. Das heißt, er muss auch weiterhin den doppelten Beitrag an die Kranken- und Pflegekasse zahlen, obwohl es bei Vertragsabschluss seiner Direktversicherung  keine Beitragspflicht gab. Das hat der Staat, sprich die rot-grüne Regierung unter dem SPD-Kanzler Gerhard Schröder – mit aktiver Beihilfe von CDU/CSU – damals 2003 rückwirkend per Gesetz eingeführt.

    Der 70Jährige ist durch alle Instanzen gegangen und hat nun auch vor dem BSG verloren (Az.: B 12 KR 1/19 R). Sein Argument, die Direktversicherung sei keine Rente, ließen die Richter nicht gelten. Der rebellische Rentner legte sogar ein Sprachgutachten vor, das argumentierte, eine Einmalzahlung aus „Direktversicherung“ sei keine „Versorgung“. Aber auch das ließen die Richter nicht gelten.

    Enteignen gesetzlich abgesegnet

    Für die Richter sei es irrelevant, ob der Arbeitgeber eine Versorgungszusage gegeben habe oder nicht. Es sei auch irrelevant, ob das Geld monatlich oder einmalig fließe. Darauf komme es nicht an, wie die „ZEIT“ das BSG zitiert. „Die Versicherung sei eine betriebliche Direktversicherung gewesen; eine zusätzliche ‚Versorgungszusage‘ durch den Arbeitgeber sei daher nicht erforderlich gewesen; maßgeblich sei, dass die Beiträge ‚ganz oder teilweise aus dem Arbeitsentgelt geleistet wurden‘“. Generell sei, zitiert die „ZEIT“ den Richter, davon auszugehen, dass eine Lebensversicherung (über den Betrieb abgeschlossen), die ab dem 60. Geburtstag ausbezahlt wird, der Altersvorsorge diene.

    Vorsicht vor Vertragsabschluss!

    Was lernen wir daraus: Vorsicht vor Vertragsabschluss! Was ein Altersvorsorger heute an Sozialversicherung und Steuern spart, muss er dann in der Renten berappen. Der Staat schenkt ihm nichts. Wer eine Direktversicherung abschließt, spart zwar heute, muss aber im Alter als gesetzlich Krankenversicherter, wenn er auf das Geld angewiesen ist, den volle Krankenkassenbeitrag plus Zusatz- und Pflegebeitrag zahlen. Das sind immerhin zurzeit noch annähernd 20 Prozent, könnten aber in zehn, 20 oder gar 30 Jahren locker 25 Prozent und mehr sein. Der vom DVG erkämpfte Betriebsrentenfreibetrag von zurzeit 159,25 Euro ist nur eine kleine Erleichterung und gilt auch nicht für den Pflegebeitrag, der sich mit großer Wahrscheinlichkeit von heute 3,05 Prozent (3,3 für Kinderlose) in den kommenden Jahren verdoppeln wird.

    BSG
    Zuschauer in der Verhandlungspause beim BSG                                       Bild: Reiner Korth

     

    Nach neun Jahren juristischer Schlacht musste sich Heins dem „Hamburger Abendblatt“ zufolge von Richter Andreas Heinz, dem Vorsitzenden des 12. Senat des Bundessozialgerichtes, anhören, es komme nicht darauf an, ob er schon eine Betriebsrente habe, Heins‘ Direktversicherung sei eine „der Rente vergleichbare Einnahme“, die der Alterssicherung diene. Dabei sei es gleich, was Heins mit seinem Arbeitgeber im Jahr 1988 über den Zweck der Versicherung vereinbart habe. Das höchste deutsche Sozialgericht habe, zitiert das „Hamburger Abendblatt“ Richter Heinz, ein Wortlautverständnis, das an den Wortlaut des Gesetzgebers gebunden sei. Damit sei die Beitragsfestsetzung gesetzlich zulässig gewesen nach den §§ 226, 229, 237 SGB V, so der Richter. An die Grundsatzentscheidung des Gesetzgebers sei der Senat des BSG gebunden – und das heiße, eine Einmalzahlung sei dem Rentenbezug gleichzusetzen.

    Staat begeht Vertrauensbruch

    Die Techniker Krankenkasse (TK) – und gegen sie richtete sich Heins‘ Widerspruch – schreibt ihren Mitgliedern immer wieder, die gegen die Verbeitragung ihrer Direktversicherung widersprechen, „dass Regelungen mit Rückwirkung grundsätzlich verfassungsrechtlich zulässig sind und dem rechtsstaatlichen Vertrauensschutzprinzip entsprechen, wenn das schutzwürdige Bestandsinteresse des Einzelnen die gesetzlich verfolgten Gemeinwohlinteressen bei der gebotenen Interessenabwägung nicht überwiegt“.

    Das heißt im Umkehrschluss: Der Staat, in dem Fall der Gesetzgeber, darf per Sozialgesetz alles, auch rückwirkend enteignen – und er wird von den Gerichten darin bestätigt.

    Herbert Heins im Sitzungssaal des BSG                                                                   Bild: Reiner Wellmann

     

    Das „Hamburger Abendblatt“ schreibt ganz richtig: „Das Urteil hat weitreichende Folgen“. Durch das Billigen dieser Praxis hat das oberste Sozialgericht der Abzocke durch Staat und Krankenkassen endgültig grünes Licht gegeben. Niemand darf mehr darauf vertrauen, dass sein Angespartes vor dem Staat sicher ist, weil der auch rückwirkend in Verträge eingreift und den Bestandsschutz aushebelt. Damit entfällt auch das letzte Argument für eine Direktversicherung. Das muss allen Jungen eine Lehre sein, die immer noch auf Direktversicherungen setzen. Staatliche Förderung betrieblicher Altersvorsorge hat damit ihren Sinn verloren, wenn daraus ein Minus-Geschäft wird. Es ist nur zu hoffen, dass das möglichst viele Junge begreifen und ihre betriebliche Altersvorsorge stilllegen und besser selbst privat vorsorgen.

    Was für Heins und viele andere mit einer Direktversicherung besonders schlimm ist – sie haben die Beiträge für ihre Direktversicherung oft aus ihrem Nettoeinkommen bezahlt haben und somit aus Einkünften, für die bereits die Sozialbeiträge abgeführt worden sind. Wenn sie dann die Summen entweder auf einen Schlag oder als monatliche Summe ausbezahlt bekommen, fallen aber erneut Beiträge für die Sozialversicherungen an. Die Betroffenen fühlen sich daher zweimal zur Kasse gebeten. Aber das sei unerheblich, urteilt der Richter des BSG.

    “Was ergibt das für einen Sinn, wenn der Gesetzgeber in der Einzahlungsphase das Sparen fördert durch reduzierte Abgabensätze (Pauschalbesteuerung), um  hinterher dem Sparer mehr abzunehmen als er als Förderleistung erhalten hat; das kann der Gesetzgeber nicht gewollt haben”, so Heins’ Anwalt Prof. Plagemann bei seinem Auftritt vor dem BSG am Mittwoch.

    Bilder: Reiner Korth/Reiner Wellmann/ Manfred Grund auf Pixabay

    Mehr zum Thema:

    https://dvg-ev.org/2020/06/direktversicherung-ist-geldvernichtung/

  • Schluss mit dem Melken von Betriebsrentnern

    Schluss mit dem Melken von Betriebsrentnern

    Für alles und jedes ist jetzt Geld da, dafür werden Betriebsrentner gemolken. Deswegen fordert der DVG in einer Petition „Keine Kranken-  und Pflegeversicherungsbeiträge auf Direktversicherungen“. Schluss mit dem Melken! Macht mit, bald sind die 15.000 voll.

    Der DVG fordert in einer Petition, das bAV-Rentnerinnen und -Rentner, insbesondere bAV-Direktversicherte, nicht länger doppelte Beiträge an die Krankenkassen zahlen müssen. Deswegen plädiert Erwin Tischler vom Verein der Direktversicherungsgeschädigten (DVG): „Keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf Direktversicherungen“ in seiner Petition.  Deswegen appelliert er: “Es gibt 6.3 Millionen Direktversicherungsgeschädigte! Warum sind nur 15.000 dieser Petition beigetreten? Das kann sich keiner der Aktiven im DVG e.V. erklären! Kämpfen wir doch dafür, dass die Abzocke der Politik auf unsere arbeitnehmerfinanzierten Lebensversicherungen mit Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen aufhört!” Jetzt, in der Corona-Krise, sei für alles Geld da! Bereits 218 Milliarden Neuverschuldung seien vom Bund aufgenommen, dazu kommen noch die Maßnahmen der Länder. “Nur für uns, so haben uns die Politiker die letzten 15 Jahre erklärt, ist kein Geld da …”

    Schluss mit Melken

    Wer sein Geld privat statt über den Betrieb an eine normale Lebensversicherung  überwiesen und es nicht aus seinem Gehalt durch den Arbeitgeber an die Lebensversicherungsgesellschaft abführen hätte lassen, wäre deutlich besser dran. Denn, die Versicherungssumme wäre bei Auszahlung kranken- und pflegeversicherungsfrei gewesen. Wer also damaligen Rentenpolitikern  gefolgt ist und die staatliche geförderte Direktversicherung aus Gehaltsumwandlung abgeschlossen hat, wurde und wird von den späteren Bundesregierungen seit 2004 dafür bestraft.

    “Das seit 1. Januar 2020 gültige Betriebsrentenfreibetragsgesetz ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein; für die Betroffenen geradezu lächerlich, was unsere hochbezahlten Volksvertreter für das gemeine Volk beschlossen haben: Ab Januar 2020 gibt es einen monatlichen Freibetrag von 159,25 Euro für Betriebsrenten und Direktversicherungen, allerdings nicht für die Pflegeversicherung, sondern nur für die Krankenversicherung“, schlüsselt Tischler auf. Der Betriebsrentner und Direktversicherungsgeschädigte spare 25,63 Euro, von den 150 oder mehr Euro, die er seit Auszahlung seiner Kapital-Lebensversicherungssumme monatlich an die Gesetzlichen Krankenkassen abführen muss.

    Für alles ist Geld da

    Das sei ein Witz, so Tischler. Aber, um die Folgen der Corona-Krise abzuwenden, sei plötzlich „für alles und jeden genug Geld da“. Vorher hat es geheißen, das wäre zu teuer und nicht finanzierbar. „Wir bewegen uns in Größenordnungen von 1,4 Billionen Euro, das sind 1400 Milliarden, die die Bundesregierung als Rettungsschirm aufgespannt hat“, rechnet er vor. „Die Direktversicherungsgeschädigten wären schon mit einer Wiedergutmachung oder  Rückzahlung der ungerechten Beiträge auf ihre private Altersversorgung in Höhe von acht bis zehn Milliarden zufrieden gewesen“.

    Zehn Millionen Direktversicherte oder bAV-Rentnerinnen & Rentner, werden seit 16 Jahren durch das Gesundheitssodernisierungsgesetz (GMG) geschädigt. Wegen dieses Unrechtsgesetzes zahlen sie doppelt Krankenkassen- und Pflegeversicherungs-Beiträge für die Renten aus ihrer Altersvorsorge insbesondere bei den Direktversicherungen, deren Auszahlungen an die Rentner bis 2004 vollkommen Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeitragsfrei waren.

    Noch sind es „nur“ zehn Millionen Rentner, aber jedes Jahr werden es mehr. Viele ahnen noch nichts von dieser Belastung ihrer Renten und begreifen es erst, wenn sie selbst in Rente gehen. Am Ende wird es die große Mehrheit aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer treffen, wenn sie als Rentner ihre Auszahlungen erhalten!

    Darum unterschreiben Sie bitte die Petition!

    Hier geht’s zur Petition

    Bild von Wolfgang Ehrecke auf Pixabay

  • Viele Deutsche vom Wirtschaftsboom abgehängt

    Viele Deutsche vom Wirtschaftsboom abgehängt

    Geht es der Wirtschaft gut, geht es allen gut – von wegen. Viele Rentner und Beschäftigte haben wenig vom Exportboom. Mit den Realrenten ging es seit 2003 so richtig bergab – und die Talfahrt ist noch nicht beendet.

    2003 und die rot-grüne Regierung unter Schröder war eine Zeitenwende. Der SPD-Kanzler Gerhard Schröder schaffte es, die Altersvorsorge von Millionen Deutschen nachhaltig zu drücken. Das betrifft die gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge. Die Rentner wurden immer weiter von der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung abgekoppelt – ablesbar an den Zahlen.

    viele vom Boom abgehängt

    Reiner Heyse von „Seniorenaufstand“ hat einfach mal die Kurven des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts, die Lohnentwicklung nach Abzug der Preissteigerungen und die Rentensteigerungen nach Abzug der Inflation verglichen. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) spiegelt die wirtschaftliche Entwicklung eines Landes wider. Es sei in 27 Jahren grob gesagt um 50 Prozent gestiegen. Die realen Löhne stiegen von 1990 bis 2017 lediglich um 7,5 Prozent, wobei sie einige Jahre sogar rückläufig waren. Erst 2014 verdienten die Beschäftigten in Deutschland real wieder so viel wie 1991.

    realrente
    Seit 2003 ist deutlich die gewollte Entkopplung von der Lohnentwicklung zu erkennen    Quelle: seniorenaufstand

     

    Die Schröder-Regierung hat 2003 dafür gesorgt, dass sich die realen Renten von der Lohnentwicklung entkoppeln mit der Folge, das die realen Renten immer weiter abgehängt werden. 2017 habe die Spreizung der Rente zu den Löhnen schon 12,5 betragen. Also von wegen „Ausbeutung der Jungen durch die Alten“. Die Rentner werden schon seit Jahren zur Ader gelassen. Die heutigen Realrenten liegen deutlich unter denen von 1990.

    Reallöhne
    Die Wirtschaft hat von 1992 bis heute um  40,6 Prozent zulegt, die Reallöhne nur um acht Prozent           Quelle: querschuesse.de

    Corona und die Folgen

    Die Folgen der Coronakrise werfen ihre Schatten bereits voraus: Der Einbruch des BIP schlägt dem Finanzportal „querschuesse.de“ erst im zweiten Quartal 2020 durch. Bereits heute ist klar, dass es 2021 für Rentner wieder eine Nullrunde geben wird. Die Rentner dürften dann noch weiter zurückfallen.

    Damit nicht genug, wer versuchte, diese Lücke durch Eigenvorsorge zu schließen, wurde von der Schröder-Regierung und später von der Merkel-Regierung gerupft. Die rot-grüne Regierung führte – mit Hilfe von Horst Seehofer (CSU) – die Doppelverbeitragung von Direktversicherungen und Betriebsrenten ein, so dass Altersvorsorger wieder die Angeschmierten sind. Seit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG), dass von Rot-Grün-Schwarz erlassen wurde, zahlen Direktversicherte und Betriebsrentner annähernd 20 Prozent an die Krankenkasse.

  • Die Altersvorsorge geht langsam unter

    Die Altersvorsorge geht langsam unter

    Pensionskassen gehen unter, mehrere sind schon abgesoffen. Konzerne verwässern die Betriebsrente. Krankenkassen plündern Direktversicherungen. Deutschlands Altersvorsorge ist in Gefahr.

    Jüngster Fall ist die Pensionskasse für die deutsche Wirtschaft (PkdW) mit 90 000 Versicherten. Drei Dutzend weiterer Pensionskassen stehen bei der Finanzaufsicht Bafin unter Beobachtung. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis auch die anderen absaufen.

    Pensionskassen gehen unter

    Die Altersvorsorge hierzulande ist massiv in Gefahr. Schuld ist die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) unter Christine Lagarde. Zur Caritas Pensionskasse,  deren Schwester, die Kölner Pensionskasse und der Deutschen Steuerberater-Versicherung, die Pensionskasse der steuerberatenden Berufe, gesellt sich jetzt die Pensionskasse für die deutsche Wirtschaft (PkdW) mit immerhin mehr als 90 000 Versicherten aus der Chemiebranche. Sie mutet ihren Kunden schmerzhafte Einschnitten bei der Altersvorsorge zu: In der Ende Mai eingegangenen Einladung zur Mitgliederversammlung Ende Juni sind der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ zufolge sperrige Fremdwörter wie „Solvabilitätsanforderungen“ zu lesen. Im Kern drehe sich alles darum, dass der Pensionskasse künftig so viel Geld fehlen könnte, dass sie Gefahr liefe, die Verpflichtungen gegenüber ihren Versicherten nicht mehr erfüllen zu können.

    Der langen Rede kurzer Sinn – die Versicherten werden genötigt, sich mit weniger zufrieden zu geben und eine Kürzung ihrer Betriebsrenten hinzunehmen. Stimmt die Mehrheit zu, werden die Beiträge der Mitglieder vom kommenden Jahr an nur noch mit 0,4 Prozent verzinst, statt mit 0,9 oder gar vier Prozent wie vor Jahren zugesagt.

    Die Pensionskassen, so warne auch schon die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) seit längerem, treffe das Dauerzinstief noch stärker als die Lebensversicherer, wie die „Börsen Zeitung“ schreibt – wegen der längeren Laufzeit. Am Kapitalmarkt seien aber Papiere mit 30 oder gar 50 Jahren Laufzeit jedoch rar. Das hat die Folge, dass die PkdW nicht mehr die nötigen Zinsen erwirtschaften kann. Die Kasse, die ihren Sitz in Duisburg hat, zählt mit rund zwei Milliarden Euro Kapitalanlagen zu den etwas größeren deutschen Pensionskassen. Aber auch bei den anderen 136 Pensionskassen sieht es mau aus. Rund ein Viertel steht unter strenger Beobachtung der Bafin.

    Lage verschärft sich

    Schon vor der Corona-Pandemie konnten viele Trägerunternehmen die sich bei den Pensionskassen wegen der Negativzinsen ergebende Lücke nicht auffüllen. Nach Corona verschärft sich die Lage. Caritas und PKdW werden nicht die letzten sein, anderen Pensionskassen wird es bald ähnlich ergehen. Die Caritas Pensionskasse, ihre Schwestergesellschaft Kölner Pensionskasse und die Deutsche Steuerberater-Versicherung müssten die Betriebsrente bereits kürzen.

    „Pfefferminzia“ zufolge hat die Bafin sieben Pensionskassen erlaubt, ihren Betriebsrentnern wegen des anhaltenden Niedrigzinsumfelds die Leistungen zu kürzen. Bei weiteren vier Kassen prüfe die Bafin die Lage noch. So geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage hervor.

    Zu den sieben Pensionkassen gehören:

    • Deutsche Steuerberater-Versicherung
    • Hannoversche Alterskasse
    • Hannoversche Pensionskasse
    • Kölner Pensionskasse
    • Pensionskasse der Genossenschaftsorganisation
    • Pensionskasse der Hamburger Hochbahn Aktiengesellschaft
    • Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen

    Wie „Pfefferminzia“ weiter schreibt, haben vier weitere Pensionskassen entsprechende Anträge bei der Aufsichtsbehörde Bafin gestellt, um die Zahlungen herabzusetzen.

    Opelaner kämpfen um Altersvorsorge

    Vom Negativzins sind aber auch klassische Betriebsrenten mit Direktzusage betroffen, darunter die von Opel. Opel will, wie das „Handelsblatt“ schreibt, die Altersvorsorge der Mitarbeiter kürzen. Das Thema sei hochsensibel, denn es gehe um gewaltige Summen. Opel beziffert das Pensionsvermögen seiner deutschen Mitarbeiter dem „Handelsblatt“ zufolge auf  mehr als 2,3 Milliarden Euro (Stand: 2018), das von der Allianz Treuhand GmbH verwaltet wird.

    Direktversicherte werden geschröpft

    Altersvorsorgern mit einer Direktversicherung wird schon seit 2004 ein Sonderopfer abgetrotzt: Sie zahlen wegen des damals in Kraft getretenen Gesundheitsmodernisierungsgesetzes doppelt Beiträge, sprich den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil, einschließlich Zusatz- und Pflegebeitrag summiert sich die Abgabe auf annähernd 20 Prozent. Gegen dieses Unrecht kämpft der Verein der Direktversicherungsgeschädigten (DVG).

     

    Wofür steht der DVG? Was haben wir erreicht?

    Imagefilm des DVG

  • Verdoppeln die Krankenkassen den Zusatzbeitrag?

    Verdoppeln die Krankenkassen den Zusatzbeitrag?

    Schon jetzt sind die Krankenkassenbeiträge so hoch wie nie. Kassen planen aber eine weitere Erhöhung der Beiträge. Der Zusatzbeitrag könnte sich sogar auf 2,2 Prozent verdoppeln.

    Wenn der Bund nicht einspringt, müsse sich der durchschnittliche Zusatzbeitrag von jetzt 1,1 auf 2,0 bis 2,2 Prozent für die Versicherten verdoppeln, schreibt „Der Tagesspiegel“. Das dürfte indes erst der Anfang sein, denn die Kassen erwarten, dass wegen der Coronavirus-Pandemie die Kosten im kommenden Jahr noch weiter steigen werden. Was das konkret bedeutet:

    14,6 % Krankenkassenbeitrag
    +  2,2  % Zusatzbeitrag
    +  3,3  % Pflegebeitrag
    ———————————–
    20,1 % Gesamtbeitrag

    Wer Kinder hat, zahlt wegen des niedrigeren Pflegebeitrags von 3,05 Prozent „nur“ 19,85 Prozent. Schon heute ist Deutschland aber weltweit das Land mit der höchste Abgabenquote, im kommenden Jahr wird sich der Abstand zu den anderen Ländern noch vergrößern. Denn der “zu erwartende Corona-Katzenjammer im nächsten Jahr, etwa durch hohe Arbeitslosenzahlen und Nachholeffekte der Krankenhäuser, ist noch gar nicht eingepreist”, wie der “Tagesspiegel” schreibt. Dabei haben rund ein Viertel aller Krankenkassen ihren Beitragssatz bereits Anfang 2020 erhöht. Die Erhöhungen lagen zwischen 0,1 und 0,5 Prozentpunkte.

    Sollte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn das nicht wollen, muss er von seinem Kollegen und Finanzminister Olaf Scholz einen deutlich höheren Bundeszuschuss heraus schinden. Der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses im Bundestag (CDU), Erwin Rüddel, sehe das laut “Tagesspiegel” genauso.  Rüddel fordert Steuergelder, denn viele Kassenausgaben in der Coronakrise  kämen der gesamten Gesellschaft zugute. Er könne sich, wie ihn der “Tagesspiegel” zitiert, „durchaus eine mehrjährige Ausweitung des Bundeszuschusses vorstellen“.

    Zusatzbeitrag bald 2,2 Prozent?

    Falls es indes zu einer Verdoppelung des Zusatzbeitrags käme, wäre das „ein verheerendes Signal in unsicherer Zeit”, wie Maria Klein-Schmeink, gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen, in “finanzen.net” zitiert wird. Direktversicherte mit einer Kapitalauszahlung von beispielsweise 100 000 Euro müssten trotz des Betriebsrentenfreibetrags von 159,25 Euro monatlich immer noch 138,66 Euro allein für ihre Direktversicherung an die Krankenkasse zahlen, zusätzlich zu den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen für ihre gesetzliche Rente. Bezogen auf zehn Jahre müssten Direktversicherte und Betriebsrentner damit annähernd 16 640 Euro zahlen, sprich den Gegenwert eines Mittelklassewagens. Arbeitnehmer würde diese Erhöhung ähnlich treffen. Es versteht sich von selbst, dass die Verbraucher damit noch weniger Geld in der Tasche haben und sich bei Neuanschaffungen zurückhalten werden. Dabei ist das Konsumklima schon heute laut GfK auf einem Rekordtief.

    Die Kalkulation:

    100 000 Euro Direktversicherungsauszahlung
    833,33 Euro monatlich (verteilt auf 120 Monate)
    -159,25 Euro Freibetrag
    674,08 Euro Verbeitragung
    -98,42 Euro Krankenversicherungsbeitrag (14,6 %)
    -14,83 Euro Zusatzbeitrag (2,2 %)
    -25,42 Euro Pflegebeitrag (3,05 % ohne Freibetrag)
    ————————————————————–
    138,66 Euro monatlich für KV + PV
    694,67 Euro Netto nach Abzug von KV + PV pro Monat
    Von 100 000 Euro Auszahlung bleiben nach Abzug von KV + PV
    83 360,48 Euro Netto-Auszahlung übrig
    16 639,52 Euro Gesamtbeitrag KV + PV binnen 120 Monate

    So hat sich der Beitragssatz entwickelt

    Entwicklung des Beitragssatzes

    Quelle: GKV

  • Wie uns die Versicherer arm rechnen

    Wie uns die Versicherer arm rechnen

    Die Versicherer setzen überzogen Lebenserwartungen an, um möglichst wenig zahlen zu müssen. Wenn es aber um Verbeitragung von Direktversicherungen geht, sterben wir schon nach zehn Jahren. So rechnen uns die Versicherer arm.

    Wer vergleicht, wie die Versicherungen rechnen, wenn es um die Lebenserwartung geht, muss wütend werden. Genau das hat der Bund der Versicherten (BdV) getan: Versicherer rechnen laut BdV bei der Riester- und Rürup-Rente mit völlig überzogenen Lebenserwartungen. Das gilt übrigens nicht nur für Riester- und Rürup-Rente, sondern auch für Lebensversicherungen. Umgekehrt aber geht die Branche bei der Lebenserwartung von Direktversicherten beispielsweise von einer unterdurchschnittlichen Lebenserwartung aus, um möglichst hohe Krankenkassenbeiträge abzuschöpfen. Das ist reine Willkür, um die Versicherten zu melken und möglichst hohe Gewinne zu erzielen. Nicht von ungefähr fährt Allianz seit Jahren satte Gewinne ein. 2019 verbuchte der Konzern 11.85 Milliarden Euro operativen Gewinn.

    Wie Versicherer rechnen

    Der Bund der Versicherten (BdV) wirft den Versicherern laut „Versicherungsbote“ vor, bei der Riester- und Rürup-Rente mit völlig überzogenen Lebenserwartungen zu rechnen, um weniger Rente auszahlen zu müssen. So würden die Renten mit einer Lebenserwartung von bis zu 150 Jahren kalkuliert. Der Verband fordere, dass der Gesetzgeber eingreift. „Auch wer erfolgreich und viel spart, bekommt trotzdem nur eine niedrige Riester-Rente, weil die Versicherungsunternehmen mit massiv überzogenen Lebenserwartungen kalkulieren“, so Kleinlein.

    Lebenserwartung 150 Jahren

    Wenn es nach den Aktuaren, sprich Versicherungsmathematikern geht, werden wir uralt. So würden Kleinlein zufolge die Versicherer beispielsweise für heute 37-Jährige mit einer Lebenserwartung von etwa 100 Jahren bis zu 150 Jahren kalkulieren, während das Statistische Bundesamt eine Lebenserwartung von lediglich 87 bis 91 Jahren prognostiziere. Deswegen fordert Kleinlein: Schluss mit der Zwangsverrentung! Es ist klar, dass bei einer überzogene Lebenserwartung für den Kunden immer weniger herauskommt. Dazu ein Beispiel: „Unterstellt ein Versicherer für einen 67-Jährigen etwa eine Lebenserwartung von 97, so muss das angesparte Geld für 30 Jahre Rente ausreichen. Kalkuliert er aber bis 117, so muss das gleiche Geld auf 50 Jahre verteilt werden. Die Rente kann dann nur noch etwas mehr als die Hälfte im Vergleich zum ersten Szenario betragen.“ Statt vielleicht 100 Euro Monatsrente bekommt der Kunde nur 50 Euro. Dass mit einer derart geschrumpften Rente, die Versorgungslücke nicht zu füllen ist, dürfte wohl jedem klar sein. “Die Allianz kalkuliert mit absurd überzogenen Lebenserwartungen”, schreibt Kleinlein im “manager magazin”. Sie berufe sich dabei gegenüber den Aktionären auf windige Quellen; sie arbeite mit außerordentlich intransparenten Vertragsunterlagen, was dann alles zulasten der Kundinnen und Kunden und bei Riester- und Rürup-Renten auch zu Lasten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler gehe.

    Männer leben 78,5 Jahre

    Anders als die Versicherer geht das Statistische Bundesamt von anderen Zahlen in punkto Lebenserwartung aus: 83,3 Jahre beträgt aktuell laut Statistischem Bundesamt die Lebenserwartung für neugeborene Mädchen, für neugeborene Jungen sind es demnach 78,5 Jahre. Die Versicherer rechnen sich reich und die Versicherten arm, weil sie von einer deutlich überhöhten Lebenserwartung ausgehen.

    Damit nicht genug, die Branche setzt die Lebenserwartung bewusst tiefer an, wenn es ihr zu Gute kommt und sie damit die Versicherten melken kann. Bei Direktversicherungen gehen die Versicherten von einer deutlich niedrigeren Lebenserwartung aus, um höhere Krankenkassenbeiträge ansetzen zu können. Statt noch 15 oder 20 Jahren, leben Betriebsrentner statistisch für die Versicherer nur noch zehn Jahre. Denn, zehn Jahre oder 120 Monate müssen sie Krankenkassenbeiträge an die Krankenversicherungen abführen. Wenn also jemand mit 63 in Rente geht, dürfte er statistisch nur 73 Jahre alt werden. Selbst wer wie heute üblich, mit 65 Jahre in Rente geht, dürfte nur 75 Jahre alt werden. Dabei werden Männer im Schnitt 78,5 Jahre alt und Frauen sogar 83,3 Jahre.

    120 Monate Restlebenserwartung

    Die Versicherungsbranche hat nur deshalb diesen willkürlichen Zeitraum gewählt, um die Versicherten zu schröpfen. Denn wer 2019 beispielsweise 20 000 Euro aus einer Direktversicherung ausbezahlt bekam, musste auf den vollen Betrag Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen, da seine Kapitalauszahlung auf 120 Monate verteilt wird und er mit 166,67 Euro (20 000 ./. 120) über der Freigrenze von 155,75 Euro lag. Ein Betriebsrentner mit monatlicher Auszahlung war besser dran, weil die Auszahlungshöhe wegen der Verteilung auf einen deutlichen längeren Zeitraum unter die 155,75 Euro rutschte – und er somit nichts zahlte.

    Hätte der Gesetzgeber nicht 120 Monate angesetzt, sondern 240 Monate, wäre auch der Direktversicherte unter die Freigrenze gefallen, denn 20 000 geteilt durch 240 ergibt eine fiktive Monatsrente von 83,33 Euro. Der Gesetzgeber – damals 2003 die Schröder-Regierung mit Ulla Schmidt als Gesundheitsministerin – hat die Altersvorsorge von Millionen sabotiert, indem sie im § 229 SGB V (Sozialgesetzbuch), den Satz reinschrieb: „ … Tritt an die Stelle der Versorgungsbezüge eine nicht regelmäßig wiederkehrende Leistung … gilt ein Einhundertzwanzigstel der Leistung als monatlicher Zahlbetrag der Versorgungsbezüge …“. Das ist reine Willkür zu Lasten von Direktversicherten und Betriebsrentnern mit Einmalauszahlung.

    Mickriger Freibetrag

    Der Anfang 2020 eingeführte Betriebsrentenfreibetrag ist nur ein lächerlicher Versuch, dieses Unrecht wenigstens ein bisschen wieder gut zu machen. Aus der Freigrenze wurde dank massiver Proteste des Vereins der Direktversicherungsgeschädigten ein Freibetrag von 159,25 Euro.

    DVG-Mitglied Norbert Böttcher hat jetzt ausgerechnet, was es bringen würde, die Zwangsverbeitragung auf 240 statt wie jetzt auf 120 Monate zu verteilen. Direktversicherte und Betriebsrentner mit Einmalauszahlung würden dadurch deutlich entlastet. Alle unter 38 220 Euro (159,25 x 240) Auszahlung müssten keine Krankenversicherungsbeiträge mehr zahlen, sondern nur noch den Pflegebeitrag (4,86 Euro), insgesamt 58,29 x 240 = 1165,71 Euro. So aber zahlen sie für 159,25 Euro wegen der 120er-Regelung annähernd 19 Prozent (14,6 plus 1,1 plus 3,05) Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, insgesamt 34,72 monatlich, 416 Euro jährlich und 4165,98 Euro über die gesamte Laufzeit von 120 Monate. Von ihrer Auszahlung in Höhe von 38 220 Euro bleiben also gerade einmal 34054,02 Euro übrig. Alles klar? Ist das gerecht? Ist das förderliche für die betriebliche Altersvorsorge?

    Übrigens, wer es gern selbst nachrechnen will, nutzt am besten das Tool von „Stiftung Warentest“.

    An der Direktversicherung verdienen ausschließlich die Versicherer, aber nicht der Versicherte. Für letzteren ist die Direktversicherung ein Minus-Geschäft.

    Pressestimmen:

    Bezugsgrößen des Freibetrags

    2020 beträgt der Freibetrag 159,25 Euro, 2021 dann 162,75 Euro

    Bezugsgrößen
    monatliche Bezugsgröße in der KV und PV1/20telvorvergangenes KalenderJahr
    TeilerSGB V1220aufgerundet : 420 teilbar
    JahrWert / JahrWert / MonatFreiGrenzeÆ – Verdienst
    2012315002625131.25#REF!2010
    2013323402695134.75#REF!2011
    2014331802765138.25#REF!2012
    2015340202835141.75#REF!2013
    2016348602905145.25#REF!2014
    2017357002975148.75#REF!2015
    2018365403045152.25#REF!2016
    2019373803115155.75#REF!2017
    2020382203185159.25382122018
    202103255162.75#REF!2019
    202203395169.75#REF!2020
    2023#REF!2021
    2024#REF!2022
    2025#REF!2023
    vorläufig
    Bemerkung:Im Rahmen der Einführung der Grundrente wird die bisherige Freigrenze ergänzt mit einem Freibetrag in gleicher Höhe.kl. gemeinsame Vielfaches420
    Jahr12
    Monat30
    Woche5
    Tage7
    2020/2018091159.2538212#DIV/0!
    2021/2019093162.75#REF!#REF!
    2022/2020097169.75#REF!#REF!
    2023/2021
    2024/2022
    2025/2023vorläufig

     

    Bild von Gundula Vogel auf Pixabay

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